ECTS-LEITFADEN - WIWISS FU BERLIN
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ECTS-Leitfaden
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ECTS-Leitfaden Brüssel, 6. Februar 2009
ECTS-Leitfaden Inhalt Einführung 7 1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) 9 2. ECTS-Grundsätze 11 3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen 13 3.1. ECTS als auf Studierende ausgerichtetes Credit-System 13 3.2. ECTS und Lernergebnisse 13 3.3. ECTS, Niveaus und Anforderungsgrade 15 3.4. ECTS-Credits und Arbeitsaufwand 16 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen 17 4.1. Die Zuweisung von ECTS-Credits 17 4.2. Der Erwerb von ECTS-Credits 21 4.3. Die Akkumulierung von ECTS-Credits und Lernfortschritte 22 4.4. Die Übertragung von Credits in ECTS 22 4.5. ECTS und lebenslanges Lernen 24 5. Qualitätssicherung und ECTS 27 6. ECTS-Schlüsseldokumente 29 6.1. Studienführer 29 6.2. Antragsformular für die Studierenden 31 6.3. Studienvertrag 31 6.4. Datenabschrift 32 4
Inhalt 7. Weiterführende Literaturhinweise 33 7.1. Credit- und Qualifikationssysteme 33 7.2. Lehrplangestaltung 34 7.3. Lernergebnisse 34 7.4. Nationale Veröffentlichungen 35 8. Glossar 37 Anhang 1: ECTS aus der Perspektive der Studierenden 39 Anhang 2: Empfehlungen für Institutionen zur Anerkennung von Auslandsstudiumszeiten im Rahmen bilateraler Abkommen 41 Anhang 3: ECTS-Einstufungstabelle 43 Anhang 4: Schlüsseldokumente 47 Anhang 5: Übersicht über die nationalen Verordnungen zum Arbeitsaufwand pro akademischem Jahr 61 5
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Einführung Einführung Dieser ECTS-Leitfaden bietet Orientierungshilfen zur Umsetzung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS). Darüber hinaus werden ECTS-Schlüsseldokumente vorge- stellt. Der Leitfaden soll Studierende, akademische und verwaltungstechnische Mitarbeiter von Hochschulen sowie andere interessierte Parteien in ECTS-Angelegenheiten unterstützen. Der Leitfaden 2009 führt die Vorgängerversion aus dem Jahr 2005 näher aus. Er wurde aktualisiert, um die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses, die zunehmende Bedeutung des lebenslangen Lernens, die Formulierung von Qualifikationsrahmen und die zunehmende Nutzung von Lernergebnissen umfassend zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde mithilfe von Experten aus Interessenverbänden sowie ECTS-Bera- tern erstellt und Interessenverbänden, Experten der Mitgliedstaaten und der Bologna-Follow-up-Gruppe zur Beratung vorgelegt. Die Europäische Kommission hat den Entwurfs- und Konsultationsprozess koordiniert und ist für die endgültige Formulierung des Leitfadens verantwortlich. ECTS1 ist ein Instrument zur Gestaltung, Beschreibung und Durchführung von Programmen sowie zur Vergabe von Hochschulabschlüssen. Durch die Anwendung von ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Quali- fikationsrahmen werden Programme und Qualifikationen transparenter gestaltet und die Anerkennung von Qualifikationen vereinfacht. Ungeachtet des Lernkontexts (Hochschule, Arbeitsplatz), des Status der Stu- dierenden (Vollzeit, Teilzeit) und der Lernart (formal, nicht-formal, informell) kann ECTS für alle Arten von Programmen genutzt werden. Im ersten Abschnitt dieses Leitfadens wird ECTS im Kontext des durch den Bologna-Prozess geschaffenen Eu- ropäischen Hochschulraums betrachtet. Dieser Abschnitt beleuchtet außerdem die Rolle von ECTS innerhalb des Qualifikationsrahmens des Europäischen Hochschulraums2 (in diesem Leitfaden Bologna-Qualifikations- rahmen genannt). Der zweite Abschnitt behandelt die ECTS-Grundsätze. Sie liefern einen kurzen und präzisen Überblick über ECTS und dessen Hauptfunktionen, zu denen es eine breite Zustimmung gibt. Der Abschnitt über die ECTS- Grundsätze ist auch in Form eines separaten Faltblatts erhältlich. Abschnitt 3 enthält eingehende Erläuterungen zu den Grundsätzen. Abschnitt 4 liefert Anleitungen zur Ein- führung von ECTS an Hochschulen, während in Abschnitt 5 erörtert wird, inwieweit ECTS die Instrumente zur Qualitätssicherung innerhalb von Hochschulen ergänzt. Der letzte Abschnitt umfasst die ECTS-Schlüsseldokumente, weiterführende Literaturempfehlungen zu ECTS- spezifischen Themen und ein Glossar zu den in diesem Leitfaden verwendeten Fachbegriffen. 1 Ursprünglich wurde ECTS 1989 als Pilotprojekt im Rahmen des Erasmus-Programms eingeführt, um die Anerkennung von Studienzeiten, die durch mobile Studierende im Ausland absolviert wurden, zu vereinfachen. 2 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Edu- cation Area; http://www.bologna-bergen2005.no/Docs/00-Main_doc/050218_QF_EHEA.pdf 7
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1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) 1. ECTS und der Europäische Hochschulraum (Bologna-Prozess) ECTS ist ein Credit-System für die Hochschulbildung, Entsprechend dem Bologna-Qualifikationsrah- das im gesamten Europäischen Hochschulraum an- men haben der erste und zweite Zyklus eigene gewendet wird und folglich alle Länder 3 umfasst, die Bandbreiten von Credits (siehe Abschnitt 3.3). am Bologna-Prozess4 mitwirken. ECTS bildet einen Daher werden die ECTS-Credits zur Formulierung Grundpfeiler des Bologna-Prozesses5. In den meis- nationaler Qualifikationsrahmen für die Hoch- ten Bologna-Ländern wurde ECTS per Gesetz in das schulbildung genutzt, die nähere nationale Ver- Hochschulsystem aufgenommen. einbarungen zu den Credits enthalten können. Eines von vielen Zielen des Bologna-Prozesses ist • ECTS unterstützt Institutionen bei der Erreichung es, ein Credit-System als angemessenes Mittel zur ihrer Qualitätssicherungsziele (siehe Abschnitt 5). Förderung möglichst weit verbreiteter studentischer In einigen Ländern bildet ECTS eine Grundvoraus- Mobilität zu schaffen.6 ECTS unterstützt verschiede- setzung für die Akkreditierung von Hochschulpro- ne andere Bologna-Ziele: grammen oder -abschlüssen. • Die ECTS-Credits bilden ein grundlegendes Ele- • Darüber hinaus wird ECTS zunehmend auch von ment des Bologna-Qualifikationsrahmens7 und Institutionen anderer Kontinente genutzt und sind mit dem Europäischen Qualifikationsrah- spielt somit eine wichtige Rolle in der wachsen- men für lebenslanges Lernen (EQF)8 kompatibel. den globalen Dimension des Bologna-Prozesses. 3 In einigen Ländern existieren neben ECTS andere natio- nale oder institutionelle Systeme. 4 Der Bologna-Prozess hat derzeit 47 Unterzeichner- staaten. Eine vollständige Liste finden Sie unter http://www.bologna2009benelux.org 5 Website des Bologna-Sekretariats Benelux 2009: http://www.bologna2009benelux.org 6 Ebd. 7 Nähere Informationen finden Sie unter http://www.ond. vlaander-en.be/hogeronderwijs/bologna/documents/ QF-EHEA-May2005.pdf 8 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Ra- tes zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikations- rahmens für lebenslanges Lernen (http://ec.europaeu/ education/policies/educ/eqf/rec08_en.pdf), 2008. Die drei Niveaus des Bologna-Rahmens und das Zwischen- niveau der Kurzstudiengänge entsprechen den Niveaus 5, 6, 7 und 8 des EQF für den Hochschulsektor. 9
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2. ECTS-Grundsätze 2. ECTS-Grundsätze ECTS Die Anwendung der ECTS-Credits ECTS ist ein studierendenorientiertes System zur ECTS-Credits werden sowohl für den gesamte Qua- Akkumulierung und Übertragung von Studienleis- lifikationserwerb bzw. einen Studiengang als auch tungen, das auf der Transparenz von Lernergebnis- für einzelne Lernkomponenten vergeben (beispiels- sen und Lernprozessen basiert. Es dient dazu, die weise Module, Lehrveranstaltungen, Dissertation, Planung, Vermittlung/Bereitstellung, Evaluation, Praktika und Laborarbeit). Die Anzahl der Credits Anerkennung/Anrechnung und Validierung von Qua- jeder Komponente bezieht sich auf den Arbeitsauf- lifikationen bzw. Lerneinheiten sowie die Mobilität wand, den Studierende in einem formalen Lernkon- der Studierenden zu erleichtern. Das ECTS wird über- text aufwenden müssen, um die Lernergebnisse zu all in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann erreichen. aber auch auf andere Aktivitäten des Lebenslangen Lernens angewandt werden. ECTS-Credits werden den einzelnen (Vollzeit- oder Teilzeit-) Studierenden gewährt, die die für einen formalen Studiengang oder eine einzelne Lernkom- ECTS-Credits ponente vorgeschriebenen Lernaktivitäten abge- schlossen haben und deren erreichte Lernergebnisse Die ECTS-Credits beruhen auf dem Arbeitsaufwand positiv bewertet wurden. Zum Erwerb von Qualifika- der Studierenden, der erforderlich ist, die erwarte- tionen können Credits in der Form akkumuliert wer- ten Lernergebnisse zu erreichen. Die Lernergebnisse den, die von der Einrichtung festgelegt wird, die beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolg- den akademischen Grad verleiht. Wenn Studierende reichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, ver- Lernergebnisse in einem anderen Lernkontext oder stehen und können sollten; sie beziehen sich auf De- Zeitrahmen (formal, nicht formal oder informell) er- skriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und zielt haben, können die zugehörigen Credits nach europäischen Qualifikationsrahmen. einer erfolgreichen Überprüfung oder Validierung dieser Lernergebnisse vergeben, anerkannt und an- Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Lernende gerechnet werden. typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (bei- spielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, prak- Für einen bestimmten Studiengang vergebene Cre- tische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) auf- dits können auf einen anderen Studiengang übertra- wenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse gen werden, der von derselben oder einer anderen zu erzielen. Hochschule angeboten wird. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn die Einrichtung, die den akademi- 60 ECTS-Credits werden für den Arbeitsaufwand ei- schen Grad verleiht, die Credits und die zugehörigen nes Jahres formalen Vollzeitlernens (akademisches Lernergebnisse anerkennt. Partnerhochschulen soll- Jahr) der zugehörigen Lernergebnisse vergeben. ten sich im Voraus über die Anerkennung von Studi- Meistens beträgt der Arbeitsaufwand der Studie- enzeiten im Ausland einigen. renden in einem akademischen Jahr 1 500 bis 1 800 Stunden, so dass ein Credit 25 bis 30 Arbeitsstunden Übertragung und Akkumulierung von Credits werden entspricht. durch die Verwendung der ECTS- Schlüsseldokumen- te (Informationspaket/Studienführer/Lehrveranstal- tungsverzeichnis, Antragsformular für Studierende, Studienvertrag und Datenabschrift) sowie des Dip- lomzusatzes erleichtert. 11
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3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen 3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen Die ECTS-Grundsätze geben einen kurzen Überblick den Mittelpunkt des Bildungsprozesses zu stellen. über das Europäische Systems zur Übertragung und Die Zuweisung von Credits zu den einzelnen Lernein- Akkumulierung von Studienleistungen. In diesem heiten erleichtert die Schaff ung flexibler Lernwege. Abschnitt finden Sie eine genauere Erläuterung der Darüber erlaubt ECTS in Verbindung mit ergebnisori- Konzepte und Funktionen von ECTS. Darüber hinaus entierten Qualifikationsrahmen: wird dargelegt, inwieweit diese Funktionen zusam- menwirken, sich gegenseitig ergänzen und damit • eine engere Verbindung zwischen den Bildungs- den ECTS-Hauptzweck ermöglichen: Akkumulierung programmen und den Anforderungen des Arbeits- und Übertragung (siehe Abschnitt 4). markts durch Nutzung des Konzepts von Lerner- gebnissen, was es dem Studierenden ermöglicht, eine fundierte Wahl zu treffen; 3.1. ECTS als auf Studierende ausgerich- tetes Credit-System • einen breiteren Zugang zu und eine stärkere Nut- zung von lebenslangen Lernmaßnahmen durch Aus den Grundsätzen: flexiblere Programme und eine vereinfachte Aner- kennung früherer Leistungen; „ECTS ist ein studierendenorientier- tes System.“ • vereinfachte Mobilität innerhalb einer Institution oder eines Landes, von Institution zu Institution, ECTS ist ein auf Studierende ausgerichtetes System, von Land zu Land, und zwischen unterschiedlichen da es Institutionen dabei unterstützt, in der Pro- Bildungssektoren und Lernkontexten (d. h., forma- grammgestaltung und -umsetzung den Schwerpunkt lem, nicht formalem und informellem Lernen). von traditionellen, lehrerorientierten Ansätzen hin zu Methoden zu verlagern, die den Bedürfnissen und Er- wartungen der Studierenden entsprechen. Im Rahmen 3.2. ECTS und Lernergebnisse der traditionellen, lehrerorientierten Ansätze galten fachliche Anforderungen, Kenntnisse und der Lehr- Aus den Grundsätzen: prozess selbst als die Hauptelemente eines Bildungs- programms. Beim auf Studierende ausgerichteten „Lernergebnisse beschreiben, was die Lernen wird der Lernprozess in den Mittelpunkt der Lernenden nach dem erfolgreichen Lehrplangestaltung und -umsetzung gerückt, und die Abschluss eines Lernprozesses wis- Studierenden erhalten mehr Auswahlmöglichkeiten sen, verstehen bzw. können sollten.“ hinsichtlich Inhalt, Art, Tempo und Ort des Lernens. Innerhalb eines solchen auf Studierende ausgerich- Die Lernergebnisse stellen überprüfbare Aussagen teten Ansatzes haben die Institutionen die Aufgabe, über die zu erwartenden Kenntnisse, Fähigkeiten den Studierenden die Gestaltung ihrer jeweiligen und Kompetenzen von Studierenden dar, die eine Lernwege zu vereinfachen, sie dabei zu unterstützen bestimmte Qualifikation erlangt oder ein Programm und ihnen bei der Entwicklung eigener, individueller oder einzelne Komponenten desselben abgeschlos- Lernstile und -erfahrungen zu helfen. Durch Einbin- sen haben. Somit unterstreichen sie die Verbindung dung der Lernergebnisse und des studentischen Ar- zwischen Lehren, Lernen und Beurteilung. beitsaufwands in die Lehrplangestaltung und -um- setzung ermöglicht es ECTS, den Studierenden in 13
ECTS-Leitfaden Beschreibungen der Lernergebnisse verwenden in der Beurteilung der Lernergebnisse bildet die Vorausset- Regel Verben, mit deren Hilfe Aussagen über Kenntnis- zung für die Vergabe von Credits an einen Studierenden. stand, Verständnis, Anwendungsvermögen, Analyse-, Aus diesem Grund sollten die Lernergebnisbeschrei- Synthese- und Evaluierungsfähigkeiten usw. getroffen bungen stets durch unmissverständliche und angemes- werden.9 sene Beurteilungskriterien für die Vergabe von Credits begleitet werden, anhand derer sichergestellt werden Die Nutzung von Lernergebnissen verdeutlicht die kann, ob der Studierende die gewünschten Kenntnisse, Ziele von Lernprogrammen und macht diese für Stu- Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat. dierende, Arbeitgeber und sonstige Interessenver- treter verständlicher. Darüber hinaus erleichtern sie Es gibt zwei verschiedene Ansätze: Lernergebnisse den Vergleich unterschiedlicher Qualifikationen und können entweder als Mindeststandards (Beschrei- die Anerkennung erbrachter Leistungen. bung der für das Bestehen erforderlichen Mindest- anforderungen) oder als typische Referenzpunkte In ECTS bildet die Formulierung von Lernergebnissen die (Beschreibung des zu erwartenden Leistungsstands Basis für eine Abschätzung des Arbeitsaufwands und so- erfolgreicher Studierender) formuliert werden. In mit auch für die Zuweisung von Credits. Wenn die für die jedem Fall muss deutlich werden, welche Definition Gestaltung von Bildungsprogrammen Verantwortlichen jeweils angewandt wird. das Qualifikationsprofil und die zu erwartenden Lerner- gebnisse des Programms und seiner Komponenten erstel- Die Verwendung von Lernergebnissen ermöglicht zu- len, können ihnen die ECTS-Credits bei einer realistischen dem die Beurteilung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Abschätzung des erforderlichen Arbeitsaufwands und Kompetenzen, die auf anderen Wegen als der forma- bei der vernünftigen Auswahl von Lern-, Lehr- und Beurtei- len Hochschulbildung (nicht formales oder informelles lungsstrategien helfen. Interessenvertreter, wie Studieren- Lernen) erlangt wurden, und dementsprechend die de und Arbeitgeber, können einen nützlichen Beitrag zur Vergabe von Credits und die Anerkennung zum Zweck Formulierung der Lernergebnisse leisten. Die erfolgreiche der Qualifikationserlangung (siehe Abschnitt 4.5). Tafel 1: Definitionen von „Lernergebnissen“ und „Kompetenzen“ im Europä- ischen Hochschulkontext: In Europa werden viele verschiedene Begriffe in Bezug auf „Lernergebnisse“ und „Kompetenzen“ mit unterschiedlichen Bedeutungsnuancen und in leicht abweichenden Referenzrahmen genutzt. In jedem Fall beziehen sich diese jedoch darauf, was der Studierende nach Abschluss einer entsprechenden Ler- nerfahrung wissen, verstehen und können sollte. Ihre breit gefächerte Verwendung ist Teil des Paradig- menwechsels, der den Studierenden in den Mittelpunkt der Hochschulbildung rückt. Dieser Wechsel bildet die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum, den Bologna-Prozess und ECTS. 1. Innerhalb des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum (EHEA – European Higher Education Area) gelten Lernergebnisse (einschließlich Kompetenzen) als die Gesamtergebnisse des Ler- nens. Der Rahmen basiert auf den von der „Joint Quality Initiative“ formulierten „Dublin-Deskriptoren“. Die- se Deskriptoren setzen sich aus generischen Aussagen zu typischen Erwartungen oder Kompetenzebenen 9 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Education Area, S. 38 http://www.ond.vlaande- ren.be/hogeronderwijs/bologna/documents/050218_ QF_EHEA.pdf 14
3. Erklärungen zu den ECTS-Grundsätzen von Leistungen und Fähigkeiten zusammen, die sich auf die Bologna-Zyklen beziehen. In diesem Fall wird der Begriff Kompetenz in einem breiteren Sinne zur abgestuften Beschreibung von Fähigkeiten und Fertig- keiten verwendet. (http://www.bologna-bergen2005.no/Docs/00-Main_doc/050218_QF_EHEA.pdf) 2. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen hingegen unterscheidet zwischen Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Hier findet die folgende Definition Anwendung: „Kompe- tenz bedeutet die nachgewiesene Fähigkeit, Wissen, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persön- liche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben.“ In diesem Fall wird der Begriff Kompetenz in einem engeren Sinn als Fähigkeit zur Umsetzung von Wissen in die Praxis verstanden. (http://ec.europa.eu/education/policies/educ/eqf/rec08_en.pdf) 3. „Tuning“ (Educational Structures in Europe) unterscheidet klar zwischen Lernergebnissen und Kompetenzen, um die unterschiedlichen Funktionen der wichtigsten Akteure innerhalb des Lern- prozesses zu verdeutlichen: dem akademischen Personal und den Studierenden/Lernenden. Im Sinne von “Tuning” stellen Kompetenzen eine dynamische Kombination aus Wissen, Verstehen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen dar, und es wird zwischen fachlichen und generischen Kompetenzen unterschieden. Die Förderung von Kompetenzen bildet das Ziel jedes Lernprozes- ses und Bildungsprogramms. Laut “Tuning” bezeichnen Lernergebnisse das vom Lernenden er- reichte Kompetenzniveau. Die Lernergebnisse werden vom akademischen Personal formuliert und sollten idealerweise Beiträge interner und externer Interessenvertreter berücksichtigen. (http://tuning.unideusto.org/tuningeu oder http://www.rug.nl/let/tuningeu) 3.3. ECTS, Niveaus und Anforderungs- „Die Dublin-Deskriptoren bieten generi- grade sche Aussagen zu typischen Leistungs- und Fähigkeitserwartungen in Bezug Aus den Grundsätzen: auf Qualifikationen, die am Abschluss „Lernergebnisse beziehen sich auf De- eines jeden Bologna-Studienzyklus ver- skriptoren für die Referenzniveaus in liehen werden. Sie sind nicht als Vor- nationalen und europäischen Qualifika- schrift zu verstehen; sie stellen keine tionsrahmen.“ Schwellen- oder Mindestanforderungen dar und sie sind nicht detailliert; ähnli- che oder äquivalente Merkmale können Europäische und nationale Qualifikationsrahmen ba- ergänzt oder ausgetauscht werden. Die sieren auf vereinbarten Niveaubeschreibungen mit Deskriptoren sollen den Kern der ge- Lernergebnissen und Credits. Der Bologna-Rahmen beinhaltet vereinbarte Deskriptoren für die einzelnen samten Qualifikation abbilden.“ 11 Studienzyklen mit entsprechenden Lernergebnissen und Bandbreiten für Credits. Die Bologna-Deskripto- (Nähere Informationen zu den Dublin-Deskrip- ren für die einzelnen Studienzyklen werden auch als toren entnehmen Sie bitte den Nachweisen im „Dublin-Deskriptoren“10 bezeichnet: Literaturverzeichnis.) 11 Bologna-Arbeitsgruppe für Qualifikationsrahmen (2005): A Framework for Qualifications of the European Higher Education Area, S. 65 http://www.ond.vlaanderen.be/ho- 10 Ebd., S. 65 geronderwijs/bologna/documents/050218_QF_EHEA.pdf 15
ECTS-Leitfaden Für die beiden ersten Bologna-Zyklen gelten folgen- 3.4. ECTS-Credits und Arbeitsaufwand de Bandbreiten von ECTS-Credits:12 Aus den Grundsätzen: • Qualifikationen des ersten Zyklus umfassen in „Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die der Regel 180 bis 240 ECTS-Credits. Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorle- • Qualifikationen des zweiten Zyklus umfassen in der Regel 90 bis 120 ECTS-Credits, wobei mindes- sungen, Seminare, Projekte, praktische tens 60 ECTS-Credits auf dem Niveau des zweiten Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) Zyklus verliehen werden müssen. aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen.“ Diese Bandbreiten von Credits folgen dem ECTS- Grundsatz, dass 60 ECTS-Credits dem Arbeitsauf- Ehe der mit einem Programm oder einem Programm- wand eines Vollzeitstudiums während eines typischen teil verbundene Arbeitsaufwand abgeschätzt wird, akademischen Jahres13 in einem formalen Studienpro- sollten die entsprechenden Lernergebnisse definiert gramm entsprechen. Diese Regel gilt für alle Hoch- werden. Diese Lernergebnisse bilden die Grundlage schulqualifikationen, ungeachtet ihres Niveaus. für die Auswahl geeigneter Lernaktivitäten sowie für eine schlüssige Abschätzung des Arbeitsaufwands, Nationale Qualifikationsrahmen können Niveaustu- der für deren Abschluss erforderlich ist. fen (oder Zwischenqualifikationen) innerhalb der drei Bologna-Studienzyklen enthalten (beispielsweise Die Abschätzung des Arbeitsaufwands darf nicht einen Kurzstudiengang innerhalb des ersten Zyklus). ausschließlich auf Unterrichtstunden (also der Zeit, Anhand dieser Niveaus können Institutionen eine be- die die Studierenden mit Aktivitäten unter der Anlei- stimmte Qualifikation strukturieren und die Progres- tung durch Lehrkräfte verbringen) beruhen. Hier müs- sion durch den Qualifikationsprozess regeln. sen alle Lernaktivitäten einbezogen werden, die zum Erreichen der zu erwartenden Lernergebnisse erfor- Credits werden stets anhand des Niveaus beschrie- derlich sind, einschließlich der Zeit für selbstständi- ben, auf dem sie vergeben werden, basierend auf ges Arbeiten, Pflichtpraktika, Prüfungsvorbereitung den Lernergebnissen des jeweiligen Programms und benötigte Prüfungszeit. Mit anderen Worten: Ein oder der entsprechenden Einzelteile. Es können nur Seminar und eine Vorlesung können zwar dieselbe die auf angemessenem Niveau vergebenen Credits Anzahl von Unterrichtsstunden erfordern; jedoch ist für eine Qualifikation akkumuliert werden. Das ange- aufgrund des unterschiedlich hohen selbstständigen messene Niveau wird im Rahmen der nationalen oder Vorbereitungsaufwandes für die Studierenden der institutionellen Studienordnung festgesetzt (siehe Arbeitsaufwand bei der einen Veranstaltungsform auch Abschnitt 4.3). eventuell bedeutend größer als bei der anderen. Die Abschätzung des Arbeitsaufwands sollte in regel- mäßigen Abständen durch Beobachten und Rückmel- dung seitens der Studierenden verfeinert werden. 12 Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit von Credits für das Promotionsstudium gehen die Meinungen auseinander. Technisch gesehen ist es jedoch möglich, Credits in je- den Studienzyklus einzubeziehen. 13 In den meisten Fällen beträgt der Arbeitsaufwand eines Studierenden für ein akademisches Jahr 1.500 bis 1.800 Stunden, wobei ein Leistungspunkt 25 bis 30 Arbeits- stunden entspricht (siehe auch Anhang 5). 16
4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen 4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen In diesem Abschnitt finden Hochschulen einige Ori- versteht man eine abgeschlossene und formal struk- entierungshilfen und Erläuterungen zur Umsetzung turierte Lernerfahrung (beispielsweise eine Kurs- der wichtigsten Schritte für die Einführung von ECTS. einheit, ein Modul, ein Seminar oder ein Praktikum). Ziel ist es, zu verdeutlichen, wie ECTS optimal einge- Jedes Element sollte eine schlüssige und eindeutige setzt werden kann, um einen maximalen Mehrwert Reihe von Lernergebnissen, angemessene Beurtei- für die Studierenden zu erzielen. lungskriterien, einen definierten Arbeitsaufwand und eine festgelegte Anzahl von ECTS-Credits umfassen. 4.1. Die Zuweisung von ECTS-Credits 4.1.1 Die Zuweisung von Credits zu Lernelementen Aus den Grundsätzen: „Credits werden sowohl für den gesam- Die Zuweisung von Credits zu einzelnen Lernelemen- ten Qualifikationserwerb bzw. einen ten ist Teil der Lehrplangestaltung und geschieht un- ter Bezugnahme auf nationale Qualifikationsrahmen, Studiengang als auch für einzelne Lern- Niveaubeschreibungen und Qualifikationsdeskripto- komponenten vergeben (beispielsweise ren. In der Regel liegt dies in der Verantwortung der Module, Lehrveranstaltungen, Disser- Hochschulen und des akademischen Personals. In tation, Praktika und Laborarbeit).“ einigen Fällen können Entscheidungen jedoch auch von externen Institutionen getroffen werden. Bei der Zuweisung von Credits handelt es sich um die Zuordnung einer bestimmten Anzahl von Credits zu Bevor einzelnen Lernelementen Credits zugewiesen Qualifikationen/Programmen oder Lernelementen. werden, sollte eine Vereinbarung über das „Profil“ ECTS-Credits werden anhand des typischen Arbeits- des Studienprogramms und die damit verbundenen aufwands zugewiesen, der erforderlich ist, um die Lernergebnisse getroffen werden. Unter dem Begriff benötigten Lernergebnisse zu erzielen. „Profil“ versteht man die Beschreibung des Pro- gramms in Bezug auf dessen Grundsätze und spezifi- Die Anzahl der Credits, die der gesamten Qualifika- sche Ziele. Es wird empfohlen, dieses Profil nach Be- tion oder dem gesamten Programm zugewiesen wer- ratung mit den entsprechenden Interessengruppen den, stützt sich auf nationale oder institutionelle Be- zu erstellen.14 stimmungen und den jeweiligen Studienzyklus des Bologna-Rahmens (siehe Abschnitt 3.3). Anhand des Qualifikationsprofils gestaltet das aka- demische Personal den Lehrplan, indem es die Ler- Basierend auf dem ECTS-Grundsatz, dass dem Ar- nergebnisse definiert und den einzelnen Programm- beitsaufwand eines vollen akademischen Jahres 60 teilen Credits zuweist. Die Zuweisung von Credits Credits zugewiesen werden, gelten in der Regel für ein zu Lernelementen basiert auf deren Gewichtung in Semester 30 und für ein Trimester 20 ECTS-Credits. Bezug auf den für die Studierenden erforderlichen Qualifikationen, die ein formales Studienprogramm Arbeitsaufwand, um die jeweiligen Lernergebnisse mit einer Dauer von drei vollen akademischen Jahren im formalen Kontext zu erzielen. beinhalten, werden 180 ECTS-Credits zugewiesen. 14 Experten, Sozialpartner, Vertreter des Arbeitsmarkts, Studierendenvertreter usw. Beispiele finden Sie im Tu- Jedes akademische Jahr, Semester oder Trimester ist in ning-Ansatz: http://unideusto.org/tuning/ oder http:// Lernelemente untergliedert. Unter einem Lernelement www.rug.nl/let/tuningeu 17
ECTS-Leitfaden Es gibt verschiedene Ansätze für die Zuweisung von Im Rahmen dieser im Voraus festgelegten Struk- Credits, und es liegt in den Händen der einzelnen tur können die Lehrkräfte anhand der Standard- Institutionen festzulegen, welches Verfahren ange- größe aller Lerneinheiten angemessene und wandt werden soll. Die im Folgenden vorgestellten plausible Lernergebnisse definieren und die ent- Optionen verdeutlichen zwei unterschiedliche An- sprechenden Lernaktivitäten beschreiben. Der sätze für die Zuweisung von Credits: geschätzte Arbeitsaufwand muss im Verhältnis zu den Credits stehen, die dieser Komponente 1) Die Lehrkräfte definieren die Lernergebnisse zugewiesen wurden. jedes Programmteils, beschreiben die Lernak- tivitäten und schätzen den Arbeitsaufwand ab, Durch eine Größenstandardisierung der Lernein- den ein Student in der Regel für die Umsetzung heiten ermöglichen die Institutionen flexiblere der jeweiligen Aktivitäten benötigt. Vorschläge multidisziplinäre und interdisziplinäre Übergän- werden gesammelt, analysiert und zusammen- ge zwischen einzelnen Programmen. Anderer- gefasst, der geschätzte Arbeitsaufwand wird in seits kann die Definition von Lernergebnissen Form von Credits ausgedrückt. innerhalb einer Lerneinheit durch die im Voraus festgelegte Anzahl von Credits eingeschränkt Über diesen Ansatz werden alle Lehrkräfte in den werden, durch die apriorisch der Arbeitsauf- Zuweisungsprozess für die Credits eingebun- wand pro Komponente vorgegeben wird. den. Sie können ihre Vorschläge im Hinblick auf die Lernergebnisse vorlegen und den benötigten Es wird in jedem Fall empfohlen, den Umfang der Arbeitsaufwand abschätzen. Über Diskussionen Lerneinheiten nicht zu gering zu bemessen, um einer und Festlegung der Prioritäten kann dann eine Fragmentierung des Programms vorzubeugen. Auch endgültige Entscheidung anhand der verfügba- ein zu großer Umfang der Komponenten ist nicht ren Credits (60 pro Jahr) getroffen werden. Aus ratsam, weil dadurch interdisziplinäre Studien un- diesem Verfahren können unterschiedlich viele terbunden und die innerhalb der Studienprogramme zugewiesene Credits pro Einzelkomponente her- verfügbaren Auswahloptionen beschränkt werden vorgehen (beispielsweise 3, 5 oder 8). können. Sehr umfangreiche Lerneinheiten gestalten sich auf allen Niveaus problematisch für die Studie- Durch diese Option sichern sich die Institutionen renden: institutionell, national oder international. größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung der einzelnen Teile in Bezug auf die Lernergebnisse Ganz gleich, welches Verfahren für die Creditzuwei- und den damit verbundenen Arbeitsaufwand. sung zum Einsatz kommt, die Anzahl der Credits wird Andererseits können sich bei unterschiedlich in jedem Fall hauptsächlich durch den geschätzten großen Komponenten jedoch auch Schwierigkei- Arbeitsaufwand bestimmt, der erforderlich ist, um ten hinsichtlich multidisziplinärer oder gemein- die zu erwartenden Lernergebnisse zu erreichen. Die samer Programme und der Mobilität ergeben. Anzahl der Kontaktstunden darf nicht allein als Basis für die Zuweisung von Credits genutzt werden, da die 2) Alternativ dazu kann sich eine Hochschule auch Kontaktstunden nur ein Element des studentischen von Anfang an für eine Standardisierung der Grö- Arbeitsaufwands darstellen. Eine ordnungsgemäße ße unterschiedlicher Lerneinheiten entscheiden Zuweisung von Credits sollte einen Bestandteil der und folglich jeder denselben Creditwert (bei- internen und externen Qualitätssicherung an Hoch- spielsweise 5) oder ein Vielfaches davon (bei- schulen bilden. spielsweise 5, 10 oder 15) zuweisen. Somit wird die Anzahl der Credits pro Komponente im Voraus festgelegt. In diesem Fall werden die Kurseinhei- ten oftmals auch als „Module“ bezeichnet. 18
4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen 4.1.2 Abschätzung des Arbeitsaufwands in Weitere Faktoren, die für die Abschätzung des stu- ECTS dentischen Arbeitsaufwands im Rahmen unter- schiedlicher Aktivitäten berücksichtigt werden müs- Bei der Abschätzung des studentischen Arbeitsauf- sen, sind beispielsweise das Einstiegsniveau15 der wands müssen Institutionen die Gesamtzeit ermes- Studierenden, für die das jeweilige Programm (oder sen, die von den Studierenden benötigt wird, um dessen Lerneinheiten) erstellt wurde, der Lehr- und die gewünschten Lernergebnisse zu erzielen. Die Lernansatz sowie die Lernumgebung (beispielsweise Lernaktivitäten können zwischen einzelnen Ländern, Seminare in kleinen Studierendengruppen oder Vor- Institutionen und Fachbereichen variieren, der ge- lesungen mit vielen Teilnehmern) sowie die Art der schätzte Arbeitsaufwand ergibt sich in der Regel je- verfügbaren Einrichtungen (beispielsweise Sprach- doch aus der Summe folgender Faktoren: labor oder Multimedia-Raum). • die mit der jeweiligen Lerneinheit verbundenen Da es sich beim Arbeitsaufwand nur um eine Schät- Unterrichtseinheiten (Anzahl der Unterrichtsstun- zung der Zeit handelt, die Studierende im Durch- den pro Woche x Anzahl der Wochen), schnitt für das Erreichen der zu erwartenden Lerner- gebnisse aufwenden müssen, kann die tatsächlich • die in Einzel- oder Gruppenarbeit aufgewendete Zeit benötigte Zeit eines Einzelnen durchaus von diesem zur erfolgreichen Erfüllung der Lerneinheit (also Schätzwert abweichen. Es gibt Unterschiede zwi- Vorbereitung im Vorfeld und Vervollständigung der schen den einzelnen Studierenden: Einige erzielen Aufzeichnungen im Anschluss an die Vorlesung, das schneller die jeweiligen Lernfortschritte, andere Seminar oder die Labortätigkeit, Sammlung und langsamer. Auswahl relevanter Materialien, erforderliche Prü- fung/Durchsicht der Materialien, Anfertigung von 4.1.3 ECTS-Credits und Praktika Referaten/Projekten/Abschlussarbeiten, praktische Arbeiten beispielsweise in einem Labor), Ist ein Praktikum obligatorischer Bestandteil eine Programms (oder eines Programmteils), gilt dieses • die Zeit, die benötigt wird, um sich auf das Beur- als Teil der studentischen Lernergebnisse und des teilungsverfahren vorzubereiten und es zu absol- entsprechenden Arbeitsaufwands und macht die Zu- vieren (beispielsweise Prüfungen), weisung von Credits notwendig. In diesem Fall sollte die Anzahl der dem Praktikum zugewiesenen Credits • die erforderliche Zeit für Pflichtpraktika (siehe Ab- in die Gesamtzahl der Credits für das jeweilige aka- schnitt 4.1.3). demische Jahr einbezogen werden. 15 Unter „Einstiegsniveau“ versteht man das Niveau der Lernergebnisse, die zu Beginn des jeweiligen Programms bereits bei den Lernenden vorausgesetzt werden. 19
ECTS-Leitfaden Tafel 2: Bewährtes Verfahren für Praktika: Lernergebnisse und Zuweisung von Credits 16 In Bezug auf Lernergebnisse und Credits für Praktika gilt Folgendes als bewährtes Verfahren: • In dem Studienvertrag für das Praktikum (der von der Institution, dem Lernenden und dem Arbeit- geber unterzeichnet wird) sollten die zu erreichenden Lernergebnisse beschrieben werden; • für Praktika sollten eindeutige Verfahren zur Beurteilung der Lernergebnisse und Vergabe der Credits festgelegt werden; • die Funktionen von Hochschulen, Lernenden und Arbeitgebern innerhalb des Formulierungs- und Beurteilungsprozesses dieser Lernergebnisse sollten deutlich sein; • die an Hochschulen beschäftigten Lehrkräfte benötigen eventuell Schulungsmaßnahmen bezüglich der Betreuung und Verwaltung von Praktika; • sofern für das Programm erforderlich, sollten Praktika in den Lehrplan eingebunden werden. Ebenso wie für jeden anderen Programmteil sollten Schlüsseldokumente in Abschnitt 6) die Zahl der bei die Lehrkräfte bei der Lehrplangestaltung auch die Erreichen der Lernergebnisse zu vergebenden Cre- Lernergebnisse festlegen, die im Rahmen von Prak- dits festgelegt werden. tika erreicht werden sollen. Diese Lernergebnisse werden durch entsprechende Beurteilungsverfahren Bei Praktikumsmaßnahmen, die innerhalb eines und -kriterien ergänzt. Dabei ist wichtig, dass die formalen Lernprozesses durchgeführt, jedoch nicht Beurteilungsmethoden der Art des jeweiligen Prakti- durch das entsprechende Programm gefordert wer- kums entsprechen (beispielsweise Beobachtung und den, ist es ratsam, über einen Studienvertrag die Bewertung durch einen Dozenten oder Anfertigung Lernergebnisse und den Arbeitsaufwand zu definie- eines Berichts durch den Studierenden). ren. Die im Rahmen eines freiwilligen Praktikums erzielten Lernergebnisse sollten ebenfalls dokumen- Genau wie bei anderen Programmteilen werden Credits tiert werden, beispielsweise in der Datenabschrift für Praktika nur dann vergeben, wenn die erforderli- (Transcript of Records), im Diplomzusatz (Diploma chen Lernergebnisse erzielt und beurteilt wurden. Supplement, siehe Schlüsseldokumente in Abschnitt 6) oder im Europass-Mobilitätsnachweis des Studie- Falls das Praktikum Teil einer organisierten Mobi- renden. Diese können ebenfalls mit ECTS-Credits an- litätsmaßnahme (z. B. ein Erasmus-Praktikum) ist, erkannt werden, die in diesem Fall zur Standardzahl sollte innerhalb des Studienvertrags für das Prakti- von 60 ECTS-Credits für das akademische Jahr hinzu- kum (oder der Praktikumsvereinbarung; siehe gerechnet werden. 16 Tuning Dissemination Conference: Student Workload and Learning Outcomes: Key Components for Redesigning Degree Programmes, Key Questions, Debates and Con- clusions of Workshops, (21. bis 22. April 2008, Brüssel, Belgien), siehe: www.tuning.unideusto.org/tunin-geu/ index.php?option=com_docman&task=docclick&I temi d=59&bid=92&limitstart=0&limit=5 20
4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen 4.1.4 Überprüfung der Zuweisung von Credits erforderlichen Lernergebnisse im nicht formalen oder informellen Kontext erzielt werden, wird im An- Die Zuweisung von Credits zu einem neuen Pro- schluss an eine entsprechende Beurteilung dieselbe gramm oder einer neuen Lerneinheit sollte gemäß Anzahl von Credits vergeben, wie für das formale nationaler und/oder institutioneller Richtlinien vali- Programm vorgesehen ist. Zur Validierung nicht for- diert werden. Während der Programmdurchführung maler oder informeller Lernprozesse können Hoch- sollte die Zuweisung der Credits in regelmäßigen Ab- schulen auch andere Beurteilungsmethoden nutzen ständen auf einen realistischen Arbeitsaufwand hin als diejenigen, die für die im formalen Programm ein- überprüft werden. Validierung und Beobachtung der geschriebenen Lernenden angewandt werden (siehe Creditzuweisung sollten, ebenso wie andere Aspekte Abschnitt 4.5). In jedem Fall sollten die jeweiligen des Creditsystems, Bestandteil der institutionsinter- Beurteilungsverfahren transparent sein. nen Qualitätssicherungsverfahren sein. Durch die Vergabe von Credits wird bestätigt, dass Die Überprüfung kann auf unterschiedliche Weise ein Lernender die Anforderungen des jeweiligen stattfinden. Ungeachtet der angewandten Methode Programmteils erfüllt hat. Die Zahl der an den Ler- sollte jedoch die Rückmeldung seitens der Studie- nenden vergebenen Credits entspricht der Anzahl renden und Mitarbeiter ein grundlegendes Element der Credits, die dem jeweiligen Programmteil zuge- für die Prüfung und Überarbeitung der Creditzuwei- wiesen sind. Die volle Anzahl von Credits wird immer sung sein. Daten zur jeweiligen Studiendauer und dann vergeben, wenn der Studierende eine Prüfung die Prüfungsergebnisse von Programmen und deren besteht; sie wird keinesfalls an das Leistungsni- Teile sind ebenfalls Teil des Überprüfungsprozesses veau des Lernenden angepasst. ECTS-Credits geben für die Creditzuweisung. keinerlei Aufschluss darüber, wie gut der Lernende die Bedingungen zur Creditsvergabe erfüllt hat. Die Dabei ist es besonders wichtig, die Studierenden Qualität der Leistung des Lernenden wird anhand und Mitarbeiter über den Zweck der Überprüfungs- des institutionellen oder nationalen Notensystems maßnahme und deren Durchführung zu informieren, ausgedrückt. um präzise Antworten und eine hohe Rücklaufquote zu gewährleisten. Einige nationale oder institutionelle Richtlinien um- fassen „Duldungs-“/Kompensationsverfahren.17 In Sollten die Evaluierungen eine Abweichung zwischen diesen Fällen sollten die Einzelheiten des entspre- dem angenommenen Arbeitsaufwand und der vom chenden Prozesses transparent dargelegt werden. Großteil der Studierenden tatsächlich benötigten Zeit zum Erzielen der zu erwartenden Lernergebnis- Einzelnen Lernenden können mehr oder weniger se aufzeigen, ist eine Revision der Arbeitsaufwands, als 60 ECTS-Credits pro akademischem Jahr gutge- der Lernergebnisse oder der Lern- und Lehrmetho- schrieben werden, wenn diese mehr oder weniger den erforderlich. Diese Revision sollte jedoch nicht Lerneinheiten erfolgreich absolvieren, als im ent- im Laufe eines akademischen Jahres, sondern viel- sprechenden Lernprogramm angesetzt ist. mehr für die nachfolgenden akademischen Jahre vor- genommen werden. 4.2. Der Erwerb von ECTS-Credits ECTS-Credits werden nur dann an Lernende verge- ben, wenn anhand einer angemessenen Beurteilung 17 Unter dem Begriff „Condoning“ („Duldung“) versteht nachgewiesen wurde, dass die Lernenden die erfor- man, dass ein Prüfungsausschuss einen Studierenden von der Prüfungswiederholung für eine (knapp) nicht derlichen Lernergebnisse für die Qualifikation oder bestandene Lerneinheit freistellt, wenn die anderen da- einen Teil davon erzielt haben. Credits werden von mit verbundenen Lerneinheiten mit ausreichend guten autorisierten Institutionen vergeben. Sollten die Ergebnissen bestanden wurden. 21
ECTS-Leitfaden 4.3. Die Akkumulierung von ECTS- Credits pro Qualifikationsart bestimmen (beispiels- Credits und Studienordnungen weise Master-Abschluss). Über derartige Creditrah- men wird die Anzahl von Credits festgelegt, die nach Erreichen der erforderlichen Lernergebnisse verge- Aus den Grundsätzen:: ben werden. Die Studienordnungen definieren die „Zum Erwerb von Qualifikationen kön- Fortschritte, die der Lernende innerhalb des Lern- nen Credits in der Form akkumuliert wegs erbringen muss, um diese Zahl von Credits zu werden, die von er Einrichtung festge- erzielen. legt wird, die den akademischen Grad verleiht.“ Die Akkumulierung von Credits wird im Rahmen der offiziellen institutionellen Datenabschrift (Transcript Auf europäischer Ebene werden über den Bologna- of Records) dokumentiert, so dass den Lernenden ein Qualifikationsrahmen die Bandbreiten für Credits Protokoll/Nachweis oder eine Bestätigung ihrer Leis- festgelegt, die ein Lernender akkumulieren muss, um tungen innerhalb jeder Phase ihres Bildungswegs eine dem ersten bzw. zweiten Zyklus entsprechende zur Verfügung gestellt werden kann. Qualifikation zu erhalten (siehe Abschnitt 3.3). Die Credits-Bandbreiten für Qualifikationen innerhalb der nationalen Qualifikationsrahmen entsprechen 4.4. Die Übertragung von Credits inner- den Bandbreiten von Bologna, obwohl erstere ver- halb von ECTS bindlicher und detaillierter sein können. Auf nationaler oder institutioneller Ebene ermögli- Aus den Grundsätzen:: chen Studienordnungen und Programmanforderun- „Für einen bestimmten Studiengang gen den Lernenden, innerhalb eines spezifischen vergebene Credits können auf einen Studienzyklus Fortschritte zu erzielen, um eine bestimmte Qualifikation zu erlangen. Sie schrei- anderen Studiengang übertragen wer- ben fest, für welche Lernergebnisse auf welchem den, der von derselben oder einer ande- Niveau Credits akkumuliert werden können und wie ren Hochschule angeboten wird. Diese dies geschieht. Studienordnungen können Regelun- Übertragung ist nur möglich, wenn die gen im Hinblick auf die Anzahl der Credits oder die Einrichtung, die den akademischen Grad erforderlichen Credits-Bandbreiten in unterschied- verleiht, die Credits und die zugehöri- lichen Phasen eines Studienprogramms enthalten (beispielsweise eine Mindestanzahl von Credits, gen Lernergebnisse anerkennt. Partner- die für den Übergang von einem akademischen Jahr/ hochschulen sollten sich im Voraus über Semester zum nächsten notwendig ist). Sie können die Anerkennung von Studienzeiten im auch detaillierte Regeln dazu enthalten, welche Ausland einigen.“ Lerneinheiten in welcher Phase und auf welchem Niveau absolviert werden können und/oder müssen (beispielsweise Pflichtkurse, fakultative Kurse und Eine erfolgreiche Übertragung von Credits erfordert Voraussetzungen). Die Regeln können auch in Form die akademische Anerkennung der Credits. Mit der einer Kombination der oben genannten Optionen for- Anerkennung von Credits bestätigt eine Institution, muliert werden. dass bestimmte, an einer anderen Institution erreich- te und beurteilte Lernergebnisse die Voraussetzun- Studienordnungen beziehen sich außerdem auch gen eines von ihr angebotenen Programms erfüllen. auf die Anzahl von Credits, die auf unterschiedlichen Angesichts des umfangreichen Angebots an Pro- Niveaus innerhalb des nationalen Qualifikations- grammen und Hochschulen ist es unwahrscheinlich, rahmens erzielt werden müssen. Bei einigen Qua- dass die Credits und Lernergebnisse einer einzelnen lifikationsrahmen handelt es sich gleichzeitig um Lerneinheit innerhalb verschiedener Programme Creditrahmen. Das bedeutet, dass sie die Anzahl der identisch sind. Aus diesem Grund wird ein flexibler 22
4. Die Einführung von ECTS an Hochschulen Ansatz zur Anerkennung der Credits empfohlen, die Anerkennung bedeutet, dass die Zahl der auf ange- in einem anderen Kontext erzielt wurden. So soll eine messenem Niveau in einem anderen Kontext erziel- „gerechte Anerkennung“ statt perfekter Äquivalenz ten Credits für erlangte Lernergebnisse die Zahl der angestrebt werden. Diese „gerechte Anerkennung“ Credits ersetzt, die von der dortigen Institution für sollte auf den Lernergebnissen basieren, also auf entsprechende Lernergebnisse vergeben werden. In den Kenntnissen und Fähigkeiten einer Person, und der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass bei ver- nicht auf den formalen Verfahren, die zum Abschluss gleichbaren Lernergebnissen eine in einer Institution einer Qualifikation oder ihrer Programmteile geführt mit 4 ECTS-Credits angesetzte Lerneinheit durchaus haben.18 Der Anerkennungsprozess sollte zudem eine in einer anderen Institution mit 5 ECTS-Credits transparent gestaltet sein. angesetzte Lerneinheit ersetzen kann. Dem Studie- renden werden dann 5 ECTS-Credits gutgeschrieben. Die Empfehlung zu Kriterien und Verfahren für die Beurteilung von Auslandsqualifikationen19, verab- Die Entscheidung über Anerkennung und Übertra- schiedet vom Ausschuss des Lissabonner Anerken- gung von Credits ist von der qualifizierenden Insti- nungsübereinkommens, besagt: tution anhand zuverlässiger Informationen über die erzielten Lernergebnisse sowie das angewandte Ausländische Qualifikationen sollten anerkannt wer- Beurteilungsverfahren und deren Validierung zu tref- den, sofern keine grundlegenden Unterschiede zwi- fen. Institutionen sollten ihre Anerkennungsrichtlini- schen der Qualifikation, für die die Anerkennung be- en bekannt und leicht zugänglich machen. antragt wurde, und der entsprechenden Qualifikation des Landes, in dem die Anerkennung gewünscht wird, Innerhalb von ECTS wird die Anerkennung von Cre- aufgezeigt werden können. Unter Anwendung dieses dits zum Zweck der Akkumulierung und Übertragung Prinzips sollte anhand der Beurteilung ermittelt wer- durch ECTS-Schlüsseldokumente wie Studienführer, den, ob: Studienvertrag und Datenabschrift vereinfacht (siehe Abschnitt 6). (a) die Unterschiede in Bezug auf die Lernergebnis- se zwischen der ausländischen Qualifikation und der 4.4.1 ECTS und Perioden des Auslandsstudiums entsprechenden Qualifikation im Land, in dem die Anerkennung gewünscht wird, zu erheblich sind, um Im Falle einer vereinbarten Mobilität der Studie- die vom Bewerber beantragte Anerkennung der Aus- renden sollten die drei beteiligten Parteien – die landsqualifikation zu gewähren. Heimatinstitution, die Gastinstitution und der Stu- dierende – vor Beginn der Austauschperiode einen Studienvertrag zur Mobilität unterzeichnen (siehe Abschnitt 6.3.1). In diesen Fällen werden die Credits automatisch durch die Heimatinstitution anerkannt, sofern die im Studienvertrag festgesetzten Bedin- gungen erfüllt wurden. 18 Adam, S. (2004): Final report and Recommendations of the Conference: Improving the recognition systems of Im Studienvertrag sollten alle Lerneinheiten aufgelis- degrees and study credit points in the European Higher Education Area. tet werden, die im Ausland absolviert werden müssen. http://www.aic.lv/rigaseminar/documents/Riga_Fi- Sollte ein Studierender Credits für Lerneinheiten er- nal_ ReportP_S_Adam.pdf halten, die nicht im entsprechenden Studienvertrag 19 Das vollständige Dokument finden Sie unter: Empfeh- aufgeführt sind, liegt es im Ermessen der Heimatinsti- lung zu Kriterien und Verfahren für die Beurteilung von tution, ob diese anerkannt werden oder nicht. Im Falle ausländischen Qualifikationen, verabschiedet vom Aus- von Änderungen an dem mit dem Lernenden verein- schuss des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens barten Studienprogramm kann der Studienvertrag ge- bei seiner zweiten Zusammenkunft, Riga, 6, Juni 2001. http://www.coe.int/t/dg4/highereducation/Recogniti- ändert werden. Die überarbeitete Version muss dann on/Criteria%20and%20procedures_ jedoch innerhalb einer festgelegten Frist erneut von EN.asp#TopOfPage den drei beteiligten Parteien unterzeichnet werden. 23
ECTS-Leitfaden Die Anerkennung von Credits im Rahmen gemeinsa- 4.5.1 ECTS und Weiterbildung mer Programme ist in den jeweiligen Programmricht- linien festgeschrieben. Gemeinsame Programme Nicht bei allen Lernenden handelt es sich um in regulä- machen einen Mobilitätsstudienvertrag eventuell re Studiengänge eingeschriebene Studierende. Immer überflüssig, da mit Einhaltung der Regeln des ge- mehr erwachsene Lernende nehmen an „eigenstän- meinsamen Programms und Erfüllung der jeweiligen digen“ Schulungsmaßnahmen teil, für die nicht un- Bedingungen automatisch die an der Partnerinstitu- bedingt eine bestimmte Qualifikation verliehen wird. tion erzielten Credits anerkannt werden. Hochschulen begegnen einer wachsenden Nachfrage seitens erwachsener Lernender und/oder Arbeitgeber, Nähere Anweisungen zur Organisation von Zeiten des u. a. nach der Bereitstellung individueller Lernwege. Auslandsstudiums im Rahmen bilateraler Abkommen finden Sie in Anhang 2 dieses Leitfadens. Beim Einsatz von ECTS für Weiterbildungsprogram- me gelten dieselben Prinzipien für Zuweisung, Ver- gabe, Übertragung und Akkumulierung von Credits. 4.5. ECTS und lebenslanges Lernen Ebenso wie die Credits für Lerneinheiten im Rahmen fester Studiengänge basieren auch die Credits für Weiterbildungsprogramme auf dem Arbeitsaufwand, Aus den Grundsätzen: der der Regel erforderlich ist, um zu erwartenden „Das ECTS wird überall in der formalen Lernergebnisse zu erreichen. Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des lebens- Je nach Wunsch des Lernenden und/oder den Anfor- langen Lernens angewandt werden. derungen einer bestimmten Qualifikation können bei Bedarf Credits für Weiterbildungsmaßnahmen Wenn Studierende Lernergebnisse in ei- im Hinblick auf eine Qualifikation anerkannt und nem anderen Lernkontext oder -Zeitrah- akkumuliert werden. Einige Lernende sind eventuell men (formal, nicht formal, informell) lediglich an der Teilnahme an einer Lerneinheit inter- erzielt haben, können die zugehörigen essiert, ohne dass sie dafür eine Qualifikation erhal- Credits nach einer erfolgreichen Über- ten möchten. prüfung oder Validierung dieser Lern- ergebnisse vergeben, anerkannt und 4.5.2 ECTS und Anerkennung nicht formaler und informeller Schulungsmaßnahmen angerechnet werden.“ Viele Menschen verfügen über wertvolle Kompeten- Der Einsatz von ECTS für das lebenslange Lernen zen, die sie außerhalb einer Hochschule über ander- steigert die Transparenz von Lernprogrammen und weitige Schulungsmaßnahmen, berufliche Tätigkei- erzielten Leistungen nicht nur im Zusammenhang mit ten oder Lebenserfahrung erworben haben. Es gibt den wichtigsten Hochschulabschlüssen (Bachelor, keinen Grund, warum Lernende, die nicht den traditi- Master oder Promotion), sondern auch in Bezug auf onellen Wegen folgen, nicht ebenfalls von der Trans- sämtliche angebotenen Lernaktivitäten oder Lerner- parenz und Anerkennung profitieren sollten, die Ins- gebnisse, die von Hochschulen anerkannt werden. titutionen mittels ECTS anbieten können. Da alle Studienleistungen dokumentiert werden und diesen eine entsprechende Anzahl von ECTS-Credits Die Anerkennung nicht formaler und informeller zugewiesen wird, erhalten Lernende die Möglich- Schulungsmaßnahmen gibt Personen, die nicht den keit, sich derartige Maßnahmen im Hinblick auf das traditionellen Bildungswegen folgen konnten oder Erreichen einer Qualifikation anerkennen zu lassen, wollten, die Möglichkeit, ebenfalls einen Hochschul- sofern diese Lernergebnisse die Anforderungen der abschluss zu erlangen. jeweiligen Qualifikation erfüllen. Hochschulen sollten Credits auch für solche Lerner- gebnisse vergeben dürfen, die außerhalb des forma- 24
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