EHAP - Vernetzungstreffen Präsentationen - Oktober 2019 in Berlin - BMAS

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EHAP - Vernetzungstreffen Präsentationen - Oktober 2019 in Berlin - BMAS
5. EHAP – Vernetzungstreffen
      Präsentationen
    30. Oktober 2019 in Berlin
EHAP - Vernetzungstreffen Präsentationen - Oktober 2019 in Berlin - BMAS
Programm am Vormittag

•   11:05 - 11:15 Uhr:     Begrüßung, Wolfgang Husemann,
                           Leiter der Gruppe Europäische Fonds und Beschäftigung, BMAS
•   11:15 - 12:00 Uhr:     Ergebnisse der zweiten Befragungswelle und der Fallstudien
                           Dr. Gerd Walter, SÖSTRA
•   12:00 - 13:00 Uhr:     Impulsvorträge:
                           1. Begleitung in Kitas, Dr. Martina Kottmann, BMFSFJ
                           2. Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und
                           Strategien zu ihrer Vermeidung und Behebung, Axel Steffen,
                           GISS e.V.
•   13:00 bis 14:00 Uhr:   Mittagspause
EHAP - Vernetzungstreffen Präsentationen - Oktober 2019 in Berlin - BMAS
Programm am Nachmittag
•   14:00 - 15:45 Uhr   Workshop ausschließlich für Verwaltungskräfte (K3)

•   14:00 - 15:20 Uhr   Speed-Dating
•   15:20 - 15:45 Uhr   Präsentation der wesentlichen Ergebnisse im Plenum
•   15:45 - 16:00 Uhr   Kaffeepause
•   16:00 - 16:30 Uhr   Der ESF+ - Wie geht es weiter ab 2021?
                        Daniel Odinius,ESF Verwaltungsbehörde, BMAS
•   16:30 Uhr           Verabschiedung – Ausblick
                        Markus Löbbert, Referatsleiter
Dr. Gerd Walter
Institut für sozialökonomische
  Strukturanalysen (SÖSTRA)
5. EHAP-Vernetzungstreffen
Evaluierung und Monitoring

Berlin, 30.10.2019

       Ausgewählte Ergebnisse aus den laufenden Arbeiten

                                                           5
Agenda
                  Ausgewählte Ergebnisse zu folgenden Fragen
                       1.      Wie verbessert sich die Lage der Zielgruppen durch den EHAP?
                       2.      Vor welchen Herausforderungen stehen die Projekte?
                       3.      Welche Ideen und Ansatzpunkte gibt es für die nachhaltige Verankerung des EHAP-Ansatzes in
                               den Kommunen und Landkreisen?

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Auswirkungen auf Zielgruppen

                                      Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018

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Auswirkungen auf Zielgruppen

                                Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018

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Auswirkungen auf Zielgruppen

                                     Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018

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Auswirkungen auf Zielgruppen

                                      Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018
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Herausforderungen

                                 In vielen Städten ist der Wohnraum sehr knapp geworden
                                           Unterbringungsmöglichkeiten sind teilweise ausgeschöpft
                                            oder an der Grenze ihrer Belastbarkeit
                                 Für Zugewanderte gibt es kaum Regelleistungen im
                                 Hilfesystem:
                                           Förderprojekte sind befristet und haben
                                            zielgruppenspezifische und programmatische
                                            Fokussierungen
                                 Engpässe im Hilfesystem setzen dem EHAP Grenzen
                                          Personalmangel in der aufsuchenden Sozialarbeit, insb. in
                                               stark frequentierten Ankunftsquartieren
                                          Fallstudien
                                      Quellen: LangemitWartezeiten
                                                       ausgewählten Projekten,für
                                                                              HerbstKitaplätze
                                                                                    2018 ; Expertengespräche April 2019

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Nachhaltige Wirkungen

       Was sind die Kernelemente des EHAP?

                                     Zielgruppenfokus                            Beratungsansatz         Lokale Kooperation zwischen
                                                                                                         Kommune und Trägern der
                                                                                                         sozialen Arbeit

                                 EU-Zugewanderte und                   Interkulturell sensible Teams      Kooperations- oder Projekt-
                                  ihre Kinder bis 7 Jahre                mit muttersprachlichen              verbünde
                                                                         Hintergrund
                                 Wohnungslose und von
                                  Wohnungslosigkeit                     Aufsuchend, niedrigschwellig
                                  bedrohte Personen
                                                                        Begleitung und Vermittlung in
                                                                         regionale Hilfesysteme
                                      Quelle: Auswertung der Sachberichte, Auswertung der Fallstudien

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Nachhaltige Wirkungen

                                 Wie werden die Kernelemente nachhaltig verankert?
                                           Durch die Weiterführung des Projektansatzes oder
                                            Teilaspekten der Projektarbeit mit anderen finanziellen
                                            Mitteln
                                           Durch institutionelles Lernen und Verbesserung der
                                            Zusammenarbeit im regionalen Hilfesystem

                                      Quellen: Auswertung der Sachberichte zum Verwendungsnachweis

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Nachhaltige Wirkungen

                                 Finanzielle Unterstützung für die Weiterführung des
                                 Projektansatzes oder Teilaspekten der Projektarbeit
                                                Fortführung des Programmansatzes durch Fortführung mit

                                                Kommune                                              Kommunale Mittel
                                                Wohlfahrtsverband oder freier Träger                 Eigenmittel
                                                Kooperationspartner aus dem Projekt                  Mittel aus Regelinstrumenten (SGB)

                                                    19 von 79 untersuchten Fällen
                                                    Beispiele:
                                                        Entwicklung eigener Programme zur mehrsprachigen,
                                                         niedrigschwelligen Beratung
                                                        Zusätzliches Geld für TZ oder VZ-Stellen für die Straßensozialarbeit

                                      Quellen: Auswertung der Sachberichte zum Verwendungsnachweis

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Nachhaltige Wirkungen

       Institutionelles Lernen und Verbesserung der Zusammenarbeit im regionalen
       Hilfesystem
                  Fokus auf Verhältnis unterschiedlicher Akteursgruppen
                  Lernen in Organisationen und deren Zusammenarbeit
                  Wirkungen bei den Zielgruppen

                                                                    Kommune/
                                                                    Hilfesystem

                                                      Träger/ ZWS                 Zielgruppen

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Nachhaltige Wirkungen

                                 Im Verhältnis zwischen Kommunen und Trägern/ ZWE

                                                                               Kommune/
                                                                               Hilfesystem

                                                           Täger/ ZWS                              Zielgruppen

                                                  Kommune/ Hilfesystem – Träger/ ZWS
                                                   Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit
                                                   Information und Erfahrungsaustausch unter sozialen Dienstleistern
                                                    und mit der Kommune
                                                   Aufbau neuer Kontakte und Netzwerke
                                                   Mitwirkung an der kommunalen Strategieplanung
                                                   Wirkungsvolle und effizientere Formen der Zusammenarbeit

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Nachhaltige Wirkungen

       Im Verhältnis von Trägern/ ZWS und den Zielgruppen
                                                                            Kommune/
                                                                            Hilfesystem

                                                           Träger/ ZWS                        Zielgruppen

                                            Träger/ ZWS – Zielgruppe
                                            Entwicklung von Beratungsroutinen und Beratungs-Know-how beim Träger oder ZWS
                                            Träger/ ZWS unterstützt Zielgruppen bei:
                                             Sozialer Stabilisierung
                                             Entwicklung von mehr Eigenständigkeit

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Nachhaltige Wirkungen

       Im Verhältnis zwischen Kommune und Zielgruppen
                                                                              Kommune/
                                                                              Hilfesystem

                                                           Träger/ ZWS                            Zielgruppen

                                              Kommune/ Hilfesystem – Zielgruppe
                                              Sensibilisierung der Einrichtungen für Zielgruppen, Verbesserungen im Umgang
                                              mit den Zielgruppen
                                              Unterstützung aus dem regulären Hilfesystem für die Zielgruppen
                                               Soziale Stabilisierung
                                               Entwicklung von mehr Eigenständigkeit

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Nachhaltige Wirkungen

       Fazit
                  Nach Einschätzung der Evaluierung hoher Anteil von Projekten mit Zusagen für
                   finanzielle Unterstützung der Weiterführung
                  Breites Spektrum an grundsätzlich nachhaltigen Wirkungen, die durch die EHAP-
                   Praxis entstehen können:
                           durch Lernprozesse von Einrichtungen
                           durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen
                           durch Lernprozesse bei den Zielgruppen und ihrer Befähigung zu mehr Eigenständigkeit
                  Einschränkung:
                           Reichweite und Stabilität der Lernprozesse wurden nicht überprüft

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Vielen Dank für die Mitarbeit an der Evaluierung

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Dr. Martina Kottmann
 Leiterin des Referats Internationale
Familienpolitik im Bundesministerium
  für Familie, Senioren, Frauen und
           Jugend (BMFSFJ)
•
    „Damit es jedes Kind packt.“

•

•

•
•
•

•
Zusammenlegung von EZ 1 und EZ 2 auf Ebene der Projektumsetzung
Förderung der Begleitung beim Kita-Einstieg bis zu einem
halben Jahr. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen
Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser
Bildungssystem gestellt werden.
Fälle der mehrmonatigen Begleitung
16

14

12

10

8

6

4

2

0
          < 10             10 bis
Form der Begleitung und Unterstützung
             Gespräche mit den Eltern des/ der
                                                                               27                        5
            einzugewöhnenden Kindes/r (n=32)
  Gespräche mit Kita-Betreuungspersonal (n=31)                       17                     11           1 1 1

          Gespräche mit der Kita-Leitung (n=32)             11                      14               3   3       1

Gespräche mit einzugewöhnenden Kindern (n=31)       2       6                  10           8            5

  Gepräche mit den Eltern anderer Kinder (n=31)    1    4                 10                    16

                                Sonstige (n=12)                  5                   4               2       1

                                                  0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%               70% 80% 90% 100%
                                                   häufig eher häufig eher selten selten   überhaupt nicht

SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Themen während der mehrmonatigen
                               Unterstützung bei
   Sprachprobleme der Kinder (n=32)          19 der Eingewöhnung
                                                             8   in die
                                                                     4 Kita
                                                                        1
        Kosten der Betreuung (n=32)                                    17                             6       1                        5
           Regeln des Kitabesuchs in…                         13                             8                        6                3               1
 Eingewöhnungsprobleme der Kinder…                       11                             11                            6            1           3
Bewältigung der Wege zur Kita (n=31)                     10                 3                    10                        4               4
    Zeitlicher Umfang der Betreuung…                 9                              9                 4                    8                       2
       Fortschritte der Kinder (n=31)               8                           9                         7                    5               2
        Konflikte im Kitaalltag (n=31)       3                     9                    7                             10                       2

                    Sonstiges (n=18)                                   10                             3           1            3                   1

                             häufig      0%eher häufig    20%
                                                            eher selten     40%
                                                                             selten             60% nicht
                                                                                            überhaupt                  80%                         100%

SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Erfahrungen der mehrmonatigen Begleitung
     Eltern lassen sich durch das Angebot leichter
                                                                         15                           9                   5            2   2
für eine Kita-Betreuung ihrer Kinder gewinnen (n=33)
           Probleme der Kinder bei der Eingewöhnung
                                                                         15                               12                       3       3
               lassen sich besser bewältigen (n=33)
          6 Monate sind für die Unterstützung der
                                                                      14                          8                  5                 6
      Integration / Eingewöhnung ausreichend (n=33)
          Kitas lassen sich durch das Angebot leichter
                                                                    12                        9                 3              6           2
         für die Aufnahme von Kindern der Zielgruppe…

                                      Sonstige (n=8)                                6                                              2

                                                       0%    10%    20%       30%   40%    50%        60%      70%       80%       90% 100%

                       trifft zu    trifft eher zu     trifft eher nicht zu     trifft nicht zu        weiß nicht

SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Die größten Herausforderungen beim Kita-Einstieg für die EHAP-
                           Projekte
Allgemeine Aufklärung über frühkindliche…                               17

  Interkulturelle Vermittlung zw. Kita und…                             17

              Fehlende Betreuungsplätze                            15

       Sprachliche Begleitung notwendig                       13

 Bearbeitung existentieller Probleme der…         3

                               Sonstiges              7

                                              0           5                  10   15   20

SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
6-monatige Begleitung

                                      12

                                  4
                                                  33

                  notwendig     nicht notwendig        keine Einschätzung

SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Axel Steffen
      Gesellschaft für innovative
Sozialforschung und Sozialplanung e.V.
                (GISS)
WOHNUNGSLOSIGKEIT
      VERMEIDEN UND BEHEBEN –
 ERGEBNISSE EINER BUNDESWEITEN STUDIE

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 5. EHAP-Vernetzungstreffen
                          30. Oktober 2019
                   Axel Steffen, GISS e.V., Bremen
                Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen
DIE GISS
    Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, Bremen
    Seit 1989: Forschung, Beratung, wissenschaftliche Begleituntersuchung
    (Evaluation), Konzept- und Organisationsentwicklung für Bundes- und
    Länderministerien, Städte, Kreise und Gemeinden, für Träger und Verbände
    der Wohlfahrtspflege sowie die Europäische Kommission
    Themenschwerpunkte: Wohnungslosenhilfe, Arbeitsmarktforschung,
    Gesundheit, Migration sowie jugend- und familienpolitische Fragen
    Letzte bundesweite Erhebung zu Wohnungslosigkeit: „Forschungsverbund
    Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen” (2001 bis 2004)
    Landesstudien und Begleitung der NRW-Landesinitiative/ des Aktionsprogramms
                                 Ausführliche Informationen: www.giss-ev.de

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
… UND GERADE ABGESCHLOSSEN
   Bundesweite Erhebung zu Struktur, Umfang sowie Strategien und Maß-
   nahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit (BMAS)
     Online-Befragung bei 47 ausgewählten kreisfreien Städten, 12 Berliner
      Bezirken und der Senatsverwaltung, 120 kreisangehörigen Städten und
      Gemeinden, 39 Kreisen, 235 freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe sowie 97
      Jobcentern in allen 16 Bundesländern (knapp 20 % der bundesdeutschen
        Bevölkerung)
         ‒ Rücklauf: Von 551 einbezogenen Stellen antworteten 414 (75,1 %).
     12 Fallstudien zur Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen
      aus Sicht der lokalen Institutionen und Träger (Sozialämter,
      Ordnungsbehörden, Jobcenter, freie Träger der Wohnungslosenhilfe, etc.)
     Interviews mit 30 (ehemals) wohnungslosen Menschen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRUKTUR UND UMFANG

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST VOR ALLEM EIN PROBLEM DER STÄDTE.

    … aber nicht nur der großen – und auch in den ländlichen Regionen ist die
    Welt nicht in Ordnung.
    Die Anzahl der Wohnungslosen nimmt mit der Größe der Städte und
    Gemeinden zu:
      bis 20.000 EW               2,4 Wohnungslose je 1000 EW
      bis 100.000 EW              3,1 Wohnungslose je 1000 EW
      bis 500.000 EW              5,3 Wohnungslose je 1000 EW
      über 500.000 EW             8,6 Wohnungslose je 1000 EW
    Hinweise auf geringere Dichten in ostdeutschen (Groß-)Städten
      Große Großstädte Ost: 2,1/ 1000 EW, kleine Großstädte Ost: Dichte zwischen
       0,5/1000 EW und 3,0/1000 EW

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
BIELEFELD GÄBE ES TATSÄCHLICH NICHT – WENN ALLE
WOHNUNGSLOSEN DORT LEBTEN.
    In die Zählung einbezogene Gruppen
      Am Stichtag ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose,
      wohnungslose Geflüchtete mit Schutzstatus in Unterbringung und
      wohnungslose Menschen in Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII bei freien Trägern
        ‒ im Mai 2018 mit Wohnangebot versorgt oder in Beratung/Begleitung und nicht
          ordnungsrechtlich untergebracht
    Am Stichtag 31. Mai 2018 waren geschätzt rund 337.000 Menschen in
    Deutschland wohnungslos.

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST EIN PROBLEM VON ALLEINSTEHENDEN.
                                    Wohnungslose am 31.5.2018 nach Haushaltsstruktur
     94 % Alleinstehende bei den
     freien Trägern, 78 % unter
     den ordnungsrechtlich
     untergebrachten Personen,
     65 % bei den Geflüchteten
     Ca. 6 % Alleinerziehende in
     ordnungsrechtlicher
     Unterbringung und bei den
     Geflüchteten
     Ein Fünftel Familien bei den
     Geflüchteten
     Kinderanteil: 27 % / 37 %
     (Ordnungsrecht/Geflüchtete
     )
Axel Steffen, 30. Oktober 2019
VIELE RISIKOFAKTOREN – ABER MIETSCHULDEN SIND DER
HÄUFIGSTE ANLASS FÜR EINEN WOHNUNGSVERLUST
    Mietschulden und Mietzahlungsschwierigkeiten als Auslöser: 85 % der Fälle.
    Individuelle Risikofaktoren
      Biografische Einschnitte und persönliche Krisen (Tod von Angehörigen,
       Arbeitsplatzverlust, Krankheit, häusliche Gewalt) leiten Wohnkrisen ein.
      Leistungen nach dem SGB II: 64 % der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte, die
       bei kommunalen Stellen bekannt werden (keine Daten aus Bayern)
        ‒ Mischeinkommen aus verschiedenen und/oder wechselnden Quellen  junge
          Alleinerziehende, junge Erwachsene als Risikogruppen
      Gesundheitliche Einschränkungen – Depressionen im Vorfeld einer Wohnkrise
    Unnötige Wohnungsverluste an den Hilfesystemen vorbei
      Mehrheit der Wohnungslosen versorgt sich prekär in verdeckter Wohnungslosigkeit 
       zwei Jahre bis zum Auftritt in den Hilfesystemen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
ORDNUNGSRECHTLICHE UNTERBRINGUNG
                                      Dauer der ordnungsrechtlichen Unterbringung am 31.05.2018
     Keine oder befristete Unter-
     bringung „ortsfremder“ Woh-
     nungsloser und wohnungsloser
     EU-Bürger*innen (Verweis auf
     die Hilfesysteme der
     Herkunftsländer)
          17% der Kommunen bringen
           unter
     Barrierefreie Unterbringung
     meist nicht möglich
     Unterbringung psychisch
     kranker Menschen gelingt oft
     nicht.

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRATEGIEN UND MAßNAHMEN DER
VERMEIDUNG UND BEHEBUNG

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
PRÄVENTION

    2017: Etwa 6 Präventionsfälle je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner
    Wohnungssicherung: In etwa 64 % der 2017 bekannt gewordenen Fälle
    konnte ein Wohnungsverlust abgewendet werden – überwiegend nicht
    durch Übernahme von Schulden
    Aber: Drohende Wohnungsverluste werden den für Prävention zuständigen
    Stellen vielfach zu spät bekannt.
     Weitergabe und Zuständigkeiten, Datenschutz
    Suche nach Unterbringungsplätzen statt Prävention.

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
AUFGABEN FREIER TRÄGER

    Sichtbare „weiße Flecken“ – Kreisfreie Städte und Kreise ohne jedes
    Angebot an Wohnungsnotfallhilfen
    In 40 % der kreisfreien Städte und 61 % der Kreise: nur ein Träger
     Wahlmöglichkeiten für wohnungslose Menschen eingeschränkt
    Etwa die Hälfte konzentriert sich auf bereits wohnungslose Menschen.
     Viele übernehmen Unterbringungsaufgaben im Auftrag der Kommunen.
    Seltener: Nutzung wohnbegleitender Hilfen, um Wohnungsverluste zu
    vermeiden.
     Streetwork in Städten, aufsuchende Arbeit zur Prävention häufiger in Kreisen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
MÖGLICHKEITEN DER DAUERHAFTEN WOHNUNGSVERSORGUNG

    80 % der Beteiligten bilanzieren Verschlechterung seit 2015
    Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt – auch zu gefördertem
    Wohnraum – und fehlende Wohnungen als größte „Lücke im Hilfesystem“
     Kreisfreie Städte: nutzen Belegung- und Besetzungsrechte, „Probewohnen“,
      Sonderwohnformen, Mietausfallgarantien (28 %)
     Drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden und 80 % der Kreise ohne
      Instrumente
    Hoher Bedarf an institutionellen Hilfe bei der Wohnungsversorgung –
    allein gelingt die Wohnungssuche vielfach nicht!

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
EMPFEHLUNGEN
    Aufbau von trägerübergreifenden Gesamthilfesystemen
    Prävention, Prävention, Prävention
      Fachstellen, Information der Betroffenen und gegenseitige Information der
       zuständigen Stellen, Mitteilungspflichten der Amtsgerichte ausweiten,
       Präventive Ausgestaltung von Mietrecht, KdU-Richtlinien, SGB II, …
    Unterbringung
      Unterbringungsverpflichtung, Standards erhöhen
    Dauerhafte Wohnraumversorgung verbessern
      Wohnraum schaffen, Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum
    Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII gewährleisten

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT
      VERMEIDEN UND BEHEBEN –
 ERGEBNISSE EINER BUNDESWEITEN STUDIE

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 5. EHAP-Vernetzungstreffen
                          30. Oktober 2019
                   Axel Steffen, GISS e.V., Bremen
                Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen
DIE GISS
    Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, Bremen
    Seit 1989: Forschung, Beratung, wissenschaftliche Begleituntersuchung
    (Evaluation), Konzept- und Organisationsentwicklung für Bundes- und
    Länderministerien, Städte, Kreise und Gemeinden, für Träger und Verbände
    der Wohlfahrtspflege sowie die Europäische Kommission
    Themenschwerpunkte: Wohnungslosenhilfe, Arbeitsmarktforschung,
    Gesundheit, Migration sowie jugend- und familienpolitische Fragen
    Letzte bundesweite Erhebung zu Wohnungslosigkeit: „Forschungsverbund
    Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen” (2001 bis 2004)
    Landesstudien und Begleitung der NRW-Landesinitiative/ des Aktionsprogramms
                                 Ausführliche Informationen: www.giss-ev.de

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
… UND GERADE ABGESCHLOSSEN
   Bundesweite Erhebung zu Struktur, Umfang sowie Strategien und Maß-
   nahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit (BMAS)
     Online-Befragung bei 47 ausgewählten kreisfreien Städten, 12 Berliner
      Bezirken und der Senatsverwaltung, 120 kreisangehörigen Städten und
      Gemeinden, 39 Kreisen, 235 freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe sowie 97
      Jobcentern in allen 16 Bundesländern (knapp 20 % der bundesdeutschen
        Bevölkerung)
         ‒ Rücklauf: Von 551 einbezogenen Stellen antworteten 414 (75,1 %).
     12 Fallstudien zur Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen
      aus Sicht der lokalen Institutionen und Träger (Sozialämter,
      Ordnungsbehörden, Jobcenter, freie Träger der Wohnungslosenhilfe, etc.)
     Interviews mit 30 (ehemals) wohnungslosen Menschen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRUKTUR UND UMFANG

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST VOR ALLEM EIN PROBLEM DER STÄDTE.

    … aber nicht nur der großen – und auch in den ländlichen Regionen ist die
    Welt nicht in Ordnung.
    Die Anzahl der Wohnungslosen nimmt mit der Größe der Städte und
    Gemeinden zu:
      bis 20.000 EW               2,4 Wohnungslose je 1000 EW
      bis 100.000 EW              3,1 Wohnungslose je 1000 EW
      bis 500.000 EW              5,3 Wohnungslose je 1000 EW
      über 500.000 EW             8,6 Wohnungslose je 1000 EW
    Hinweise auf geringere Dichten in ostdeutschen (Groß-)Städten
      Große Großstädte Ost: 2,1/ 1000 EW, kleine Großstädte Ost: Dichte zwischen
       0,5/1000 EW und 3,0/1000 EW

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
BIELEFELD GÄBE ES TATSÄCHLICH NICHT – WENN ALLE
WOHNUNGSLOSEN DORT LEBTEN.
    In die Zählung einbezogene Gruppen
      Am Stichtag ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose,
      wohnungslose Geflüchtete mit Schutzstatus in Unterbringung und
      wohnungslose Menschen in Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII bei freien Trägern
        ‒ im Mai 2018 mit Wohnangebot versorgt oder in Beratung/Begleitung und nicht
          ordnungsrechtlich untergebracht
    Am Stichtag 31. Mai 2018 waren geschätzt rund 337.000 Menschen in
    Deutschland wohnungslos.

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST EIN PROBLEM VON ALLEINSTEHENDEN.
                                    Wohnungslose am 31.5.2018 nach Haushaltsstruktur
     94 % Alleinstehende bei
     den freien Trägern, 78 %
     unter den
     ordnungsrechtlich
     untergebrachten Personen,
     65 % bei den Geflüchteten
     Ca. 6 % Alleinerziehende in
     ordnungsrechtlicher
     Unterbringung und bei den
     Geflüchteten
     Ein Fünftel Familien bei den
     Geflüchteten
       Kinderanteil: 27 % / 37 %
       (Ordnungsrecht/Geflüchtet
Axel Steffen, 30. Oktober 2019
       e)
VIELE RISIKOFAKTOREN – ABER MIETSCHULDEN SIND DER
HÄUFIGSTE ANLASS FÜR EINEN WOHNUNGSVERLUST
    Mietschulden und Mietzahlungsschwierigkeiten als Auslöser: 85 % der Fälle.
    Individuelle Risikofaktoren
      Biografische Einschnitte und persönliche Krisen (Tod von Angehörigen,
       Arbeitsplatzverlust, Krankheit, häusliche Gewalt) leiten Wohnkrisen ein.
      Leistungen nach dem SGB II: 64 % der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte, die
       bei kommunalen Stellen bekannt werden
        ‒ Mischeinkommen aus verschiedenen und/oder wechselnden Quellen  junge
          Alleinerziehende, junge Erwachsene als Risikogruppen
      Gesundheitliche Einschränkungen – Depressionen im Vorfeld einer Wohnkrise
    Unnötige Wohnungsverluste an den Hilfesystemen vorbei
      Mehrheit der Wohnungslosen versorgt sich prekär in verdeckter Wohnungslosigkeit 
       zwei Jahre bis zum Auftritt in den Hilfesystemen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
ORDNUNGSRECHTLICHE UNTERBRINGUNG
                                      Dauer der ordnungsrechtlichen Unterbringung am 31.05.2018
      Keine oder befristete Unter-
      bringung „ortsfremder“ Woh-
      nungsloser und
      wohnungsloser EU-
      Bürger*innen (Verweis auf die
      Hilfesysteme der
      Herkunftsländer)
            17% der Kommunen
             bringen unter
      Barrierefreie Unterbringung
      meist nicht möglich
      Unterbringung psychisch
      kranker Menschen gelingt oft
      nicht.
Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRATEGIEN UND MAßNAHMEN DER
VERMEIDUNG UND BEHEBUNG

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
PRÄVENTION

    2017: Etwa 6 Präventionsfälle je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner
    Wohnungssicherung: In etwa 64 % der 2017 bekannt gewordenen Fälle
    konnte ein Wohnungsverlust abgewendet werden – überwiegend nicht
    durch Übernahme von Schulden
    Aber: Drohende Wohnungsverluste werden den für Prävention zuständigen
    Stellen vielfach zu spät bekannt.
     Weitergabe und Zuständigkeiten, Datenschutz
    Suche nach Unterbringungsplätzen statt Prävention.

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
AUFGABEN FREIER TRÄGER

    Sichtbare „weiße Flecken“ – Kreisfreie Städte und Kreise ohne jedes
    Angebot an Wohnungsnotfallhilfen
    In 40 % der kreisfreien Städte und 61 % der Kreise: nur ein Träger
     Wahlmöglichkeiten für wohnungslose Menschen eingeschränkt
    Etwa die Hälfte konzentriert sich auf bereits wohnungslose Menschen.
     Viele übernehmen Unterbringungsaufgaben im Auftrag der Kommunen.
    Seltener: Nutzung wohnbegleitender Hilfen, um Wohnungsverluste zu
    vermeiden.
     Streetwork in Städten, aufsuchende Arbeit zur Prävention häufiger in Kreisen

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
MÖGLICHKEITEN DER DAUERHAFTEN WOHNUNGSVERSORGUNG

    80 % der Beteiligten bilanzieren Verschlechterung seit 2015
    Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt – auch zu gefördertem
    Wohnraum – und fehlende Wohnungen als größte „Lücke im Hilfesystem“
     Kreisfreie Städte: nutzen Belegung- und Besetzungsrechte, „Probewohnen“,
      Sonderwohnformen, Mietausfallgarantien (28 %)
     Drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden und 80 % der Kreise ohne
      Instrumente
    Hoher Bedarf an institutionellen Hilfe bei der Wohnungsversorgung –
    allein gelingt die Wohnungssuche vielfach nicht!

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
EMPFEHLUNGEN
    Aufbau von trägerübergreifenden Gesamthilfesystemen
    Prävention, Prävention, Prävention
      Fachstellen, Information der Betroffenen und gegenseitige Information der
       zuständigen Stellen, Mitteilungspflichten der Amtsgerichte ausweiten,
       Präventive Ausgestaltung von Mietrecht, KdU-Richtlinien, SGB II, …
    Unterbringung
      Unterbringungsverpflichtung, Standards erhöhen
    Dauerhafte Wohnraumversorgung verbessern
      Wohnraum schaffen, Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum
    Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII gewährleisten

Axel Steffen, 30. Oktober 2019
Daniel Odinius,
       BMAS, Ref. VI Gru EF

        Der ESF+ -
Wie geht es weiter ab 2021?
Vorschlag der Europäischen Kommission:
                                   Europäischer Sozailfonds+ (ESF+)
•   Der ESF+ soll künftig folgende Fonds/Programme umfassen
    ‒ Europäischer Sozialfonds (ESF)
    ‒ Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI)
    ‒ Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligte Personen (EHAP)
    ‒ Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI)
    ‒ Gesundheitsprogramm
    ‒ EaSI und das Gesundheitsprogramm werden direkt von der
        Europäischen Kommission verwaltet
Finanzielle Ausstattung des ESF+
•   Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) laufen, Ergebnis offen
•   EU Haushaltsvolumen: 1,11 % des EU27 BNE, entspricht 1.279 Mrd. EUR.
•   ESF+ in neuer Haushaltskategorie „In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt
    und Werte“
    ‒ rd. 89,7 Mrd. Euro in Preisen 2018 (davon rd. 1 Mrd. Euro für Gesundheit sowie
        Beschäftigung und soziale Innovation)
    ‒ rd. 101 Mrd. Euro in laufenden Preisen (davon rd. 1,1 Mrd. Euro für Gesundheit
        sowie Beschäftigung und soziale Innovation)
•   Für DEU werden 6,205 Mrd. Euro in laufenden Preisen (5,505 Mrd. Euro in Preisen
    2018) vorgeschlagen (FP 2014-2020: 7,575 Mrd. Euro in laufenden Preisen und 7,720
    Mrd. Euro in Preisen 2018)                                                       68
Spezifische Ziele des ESF+
•   11 spezifische Ziele eng an den 20 Grundprinzipien der „Europäischen Säule sozialer
    Rechte“ ausgerichtet
    ‒   Beschäftigungsziele: z.B. Zugang zu Arbeit, Modernisierung Arbeitsmarkt,
        Vereinbarkeit Familie und Beruf sowie Anpassung an den Wandel
    ‒   Bildungsziele: z.B. Verbesserung der beruflichen Bildung, Sicherung des Zugangs
        zur Bildung sowie Förderung des lebenslangen Lernens
    ‒   Inklusionsziele: z.B. aktive Inklusion, Integration von Marginalisierten sowie
        Integration von sozialer Ausgrenzung bedrohter Personen
•   11 Ziele entsprechen in weiten Teilen dem bisherigen ESF-Zielen
Spezifische Ziele bisheriger EHAP
•   Thematische Konzentration Art. 7 Abs. 4: Mindestens 2 % des ESF+ Budgets der
    Mitgliedsstaaten für spezifisches Ziel gemäß Art. 4 Abs. 1 (xi):
     „Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder
    materielle Basisunterstützung einschließlich flankierender Maßnahmen für die am
    stärksten benachteiligten Personen.“
•   In hinreichend begründeten Fällen auch Maßnahmen im Rahmen des spezifischen
    Ziels gemäß Art. 4 Abs. 1 (x):
    „Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer
    Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen
    und Kindern“.
Folgen der Integration des bisherigen EHAP in den ESF+
•   Angleichung der Förderbedingungen des bisherigen EHAP
    ‒ EU-Kofinanzierung: Es gelten die Kofinanzierungssätze der Allgemeinen
        Strukturfonds Verordnung, Vorgeschlagen sind:
       • 55 % für Übergangsregionen (Ost-Deutschland ohne Leipzig und Berlin, inkl.
            Region Trier und Lüneburg)
       • 40 % für stärker entwickelte Regionen (West-Deutschland inkl. Berlin und
            Leipzig, ohne Region Lüneburg und Trier)
    ‒ Indikatoren und Datenerfassung: Anforderungen zu Indikatoren und
        Datenerfassung entsprechen denen des bisherigen ESF
Ministerrat Verhandlungsverlauf
Ende Mai 2018          19. Dezember 2018                       3. April 2019                      29. Mai 2019
KOM Vorschläge         Partielle allgemeine Ausrichtung        Partielle allgemeine Ausrichtung   Partielle allgemeine Ausrichtung
                       Blöcke 1 u. 5 Allg-VO                   Blöcke 3 u. 4 Allg-VO              Block 7 Allg-VO
                                                               Gesamte ESF+VO

       September 2018                  15. Februar 2019                    17. April 2019
       Start Verhandlungen             Partielle allgemeine Ausrichtung    Partielle allgemeine Ausrichtung
                                       Block 2 Allg-VO                     Block 6 Allg-VO
                                       Spezifische Ziele ESF+VO

ESF+ VO = Verordnung für den Europäischen Sozialfonds +
Allg-VO = Allgemeine Strukturfondsverordnung für den ESF+, den EFRE, den KF, den EMFF, den AMIF, den ISF und das
BMVI
Europäisches Parlament Verhandlungsverlauf
16. Januar 2019       27. März 2019                            02. Oktober 2019
Annahme               1. Lesung und Annahme                    Entscheidung Aufnahme Triloge
Änderungen            Allg VO                                  Allg VO
ESF+ VO

           13. Februar 2019            04. April 2019          02. Oktober 2019
           Annahme                     1. Lesung und Annahme   Entscheidung Aufnahme Triloge
           Änderungen                  ESF+ VO                 ESF+ VO
           Allg VO
Schwerpunkte der Verhandlungen im Bereich des ex-EHAP
•    Vereinfachung der Förderbedingungen in Anlehnung an die Förderperiode 2014-
     2020 im EHAP
     ‒ Rat hat Reduktion der zu erhebenden Indikatoren im Vergleich zum Vorschlag der
         Europäischen Kommission beschlossen
     ‒ Europäisches Parlament geht in eine ähnliche Richtung
     ‒ Finale Regelung Gegenstand der Trilogverhandlungen
•    Europäisches Parlament fordert Erhöhung des verpflichtenden Anteils, der für den
     ex-EHAP verausgabt werden soll, auf 3 Prozent des ESF+ Budgets
•    EU-Kofinanzierung ist Teil der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
     2021-2027
Verhandlungen Legislativpaket              Verhandlungen Mehrjähriger Finanzrahmen

     Februar 2019                       Mai 2019
Europäische Kommission          Europäische Kommission
     Länderbericht           Länderspezifische Empfehlungen

                                                                            8./9. Oktober 2019
                                                                                                         Spätherbst 2019
                                                                               Bund-Länder
                                          Programmvorschläge                                          Politische Zustimmung
                                                                                  Beginn
                                                                                                        Programminhalte
                                                                          Kohärenzabstimmungen

       März 2019               Mai bis Juli 2019
         BMAS                ESF-Bundesressorts                              22. Oktober 2019
   Beginn Sondierung          Programmabfrage                            Konsultationsveranstaltung

                                         13. Juni bis 12. Juli 2019
                                           Online-Konsultation

                                                                                                                        75
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