EHAP - Vernetzungstreffen Präsentationen - Oktober 2019 in Berlin - BMAS
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Programm am Vormittag • 11:05 - 11:15 Uhr: Begrüßung, Wolfgang Husemann, Leiter der Gruppe Europäische Fonds und Beschäftigung, BMAS • 11:15 - 12:00 Uhr: Ergebnisse der zweiten Befragungswelle und der Fallstudien Dr. Gerd Walter, SÖSTRA • 12:00 - 13:00 Uhr: Impulsvorträge: 1. Begleitung in Kitas, Dr. Martina Kottmann, BMFSFJ 2. Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien zu ihrer Vermeidung und Behebung, Axel Steffen, GISS e.V. • 13:00 bis 14:00 Uhr: Mittagspause
Programm am Nachmittag • 14:00 - 15:45 Uhr Workshop ausschließlich für Verwaltungskräfte (K3) • 14:00 - 15:20 Uhr Speed-Dating • 15:20 - 15:45 Uhr Präsentation der wesentlichen Ergebnisse im Plenum • 15:45 - 16:00 Uhr Kaffeepause • 16:00 - 16:30 Uhr Der ESF+ - Wie geht es weiter ab 2021? Daniel Odinius,ESF Verwaltungsbehörde, BMAS • 16:30 Uhr Verabschiedung – Ausblick Markus Löbbert, Referatsleiter
Dr. Gerd Walter Institut für sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA)
5. EHAP-Vernetzungstreffen Evaluierung und Monitoring Berlin, 30.10.2019 Ausgewählte Ergebnisse aus den laufenden Arbeiten 5
Agenda Ausgewählte Ergebnisse zu folgenden Fragen 1. Wie verbessert sich die Lage der Zielgruppen durch den EHAP? 2. Vor welchen Herausforderungen stehen die Projekte? 3. Welche Ideen und Ansatzpunkte gibt es für die nachhaltige Verankerung des EHAP-Ansatzes in den Kommunen und Landkreisen? SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 6
Auswirkungen auf Zielgruppen Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018 SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 7
Auswirkungen auf Zielgruppen Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018 SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 8
Auswirkungen auf Zielgruppen Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018 SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 9
Auswirkungen auf Zielgruppen Quelle: Schriftliche Befragung der Projektträger, Okt./Nov. 2018 SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 10
Herausforderungen In vielen Städten ist der Wohnraum sehr knapp geworden Unterbringungsmöglichkeiten sind teilweise ausgeschöpft oder an der Grenze ihrer Belastbarkeit Für Zugewanderte gibt es kaum Regelleistungen im Hilfesystem: Förderprojekte sind befristet und haben zielgruppenspezifische und programmatische Fokussierungen Engpässe im Hilfesystem setzen dem EHAP Grenzen Personalmangel in der aufsuchenden Sozialarbeit, insb. in stark frequentierten Ankunftsquartieren Fallstudien Quellen: LangemitWartezeiten ausgewählten Projekten,für HerbstKitaplätze 2018 ; Expertengespräche April 2019 SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 11
Nachhaltige Wirkungen Was sind die Kernelemente des EHAP? Zielgruppenfokus Beratungsansatz Lokale Kooperation zwischen Kommune und Trägern der sozialen Arbeit EU-Zugewanderte und Interkulturell sensible Teams Kooperations- oder Projekt- ihre Kinder bis 7 Jahre mit muttersprachlichen verbünde Hintergrund Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Aufsuchend, niedrigschwellig bedrohte Personen Begleitung und Vermittlung in regionale Hilfesysteme Quelle: Auswertung der Sachberichte, Auswertung der Fallstudien SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 12
Nachhaltige Wirkungen Wie werden die Kernelemente nachhaltig verankert? Durch die Weiterführung des Projektansatzes oder Teilaspekten der Projektarbeit mit anderen finanziellen Mitteln Durch institutionelles Lernen und Verbesserung der Zusammenarbeit im regionalen Hilfesystem Quellen: Auswertung der Sachberichte zum Verwendungsnachweis SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 13
Nachhaltige Wirkungen Finanzielle Unterstützung für die Weiterführung des Projektansatzes oder Teilaspekten der Projektarbeit Fortführung des Programmansatzes durch Fortführung mit Kommune Kommunale Mittel Wohlfahrtsverband oder freier Träger Eigenmittel Kooperationspartner aus dem Projekt Mittel aus Regelinstrumenten (SGB) 19 von 79 untersuchten Fällen Beispiele: Entwicklung eigener Programme zur mehrsprachigen, niedrigschwelligen Beratung Zusätzliches Geld für TZ oder VZ-Stellen für die Straßensozialarbeit Quellen: Auswertung der Sachberichte zum Verwendungsnachweis SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 14
Nachhaltige Wirkungen Institutionelles Lernen und Verbesserung der Zusammenarbeit im regionalen Hilfesystem Fokus auf Verhältnis unterschiedlicher Akteursgruppen Lernen in Organisationen und deren Zusammenarbeit Wirkungen bei den Zielgruppen Kommune/ Hilfesystem Träger/ ZWS Zielgruppen SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 15
Nachhaltige Wirkungen Im Verhältnis zwischen Kommunen und Trägern/ ZWE Kommune/ Hilfesystem Täger/ ZWS Zielgruppen Kommune/ Hilfesystem – Träger/ ZWS Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit Information und Erfahrungsaustausch unter sozialen Dienstleistern und mit der Kommune Aufbau neuer Kontakte und Netzwerke Mitwirkung an der kommunalen Strategieplanung Wirkungsvolle und effizientere Formen der Zusammenarbeit SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 16
Nachhaltige Wirkungen Im Verhältnis von Trägern/ ZWS und den Zielgruppen Kommune/ Hilfesystem Träger/ ZWS Zielgruppen Träger/ ZWS – Zielgruppe Entwicklung von Beratungsroutinen und Beratungs-Know-how beim Träger oder ZWS Träger/ ZWS unterstützt Zielgruppen bei: Sozialer Stabilisierung Entwicklung von mehr Eigenständigkeit SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 17
Nachhaltige Wirkungen Im Verhältnis zwischen Kommune und Zielgruppen Kommune/ Hilfesystem Träger/ ZWS Zielgruppen Kommune/ Hilfesystem – Zielgruppe Sensibilisierung der Einrichtungen für Zielgruppen, Verbesserungen im Umgang mit den Zielgruppen Unterstützung aus dem regulären Hilfesystem für die Zielgruppen Soziale Stabilisierung Entwicklung von mehr Eigenständigkeit SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 18
Nachhaltige Wirkungen Fazit Nach Einschätzung der Evaluierung hoher Anteil von Projekten mit Zusagen für finanzielle Unterstützung der Weiterführung Breites Spektrum an grundsätzlich nachhaltigen Wirkungen, die durch die EHAP- Praxis entstehen können: durch Lernprozesse von Einrichtungen durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen durch Lernprozesse bei den Zielgruppen und ihrer Befähigung zu mehr Eigenständigkeit Einschränkung: Reichweite und Stabilität der Lernprozesse wurden nicht überprüft SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 19
Vielen Dank für die Mitarbeit an der Evaluierung SÖSTRA | defacto | IAW | EHAP Evaluierung und Monitoring 20
Dr. Martina Kottmann Leiterin des Referats Internationale Familienpolitik im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
• „Damit es jedes Kind packt.“ • • • •
• •
Zusammenlegung von EZ 1 und EZ 2 auf Ebene der Projektumsetzung
Förderung der Begleitung beim Kita-Einstieg bis zu einem halben Jahr. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden.
Fälle der mehrmonatigen Begleitung 16 14 12 10 8 6 4 2 0 < 10 10 bis
Form der Begleitung und Unterstützung Gespräche mit den Eltern des/ der 27 5 einzugewöhnenden Kindes/r (n=32) Gespräche mit Kita-Betreuungspersonal (n=31) 17 11 1 1 1 Gespräche mit der Kita-Leitung (n=32) 11 14 3 3 1 Gespräche mit einzugewöhnenden Kindern (n=31) 2 6 10 8 5 Gepräche mit den Eltern anderer Kinder (n=31) 1 4 10 16 Sonstige (n=12) 5 4 2 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% häufig eher häufig eher selten selten überhaupt nicht SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Themen während der mehrmonatigen Unterstützung bei Sprachprobleme der Kinder (n=32) 19 der Eingewöhnung 8 in die 4 Kita 1 Kosten der Betreuung (n=32) 17 6 1 5 Regeln des Kitabesuchs in… 13 8 6 3 1 Eingewöhnungsprobleme der Kinder… 11 11 6 1 3 Bewältigung der Wege zur Kita (n=31) 10 3 10 4 4 Zeitlicher Umfang der Betreuung… 9 9 4 8 2 Fortschritte der Kinder (n=31) 8 9 7 5 2 Konflikte im Kitaalltag (n=31) 3 9 7 10 2 Sonstiges (n=18) 10 3 1 3 1 häufig 0%eher häufig 20% eher selten 40% selten 60% nicht überhaupt 80% 100% SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Erfahrungen der mehrmonatigen Begleitung Eltern lassen sich durch das Angebot leichter 15 9 5 2 2 für eine Kita-Betreuung ihrer Kinder gewinnen (n=33) Probleme der Kinder bei der Eingewöhnung 15 12 3 3 lassen sich besser bewältigen (n=33) 6 Monate sind für die Unterstützung der 14 8 5 6 Integration / Eingewöhnung ausreichend (n=33) Kitas lassen sich durch das Angebot leichter 12 9 3 6 2 für die Aufnahme von Kindern der Zielgruppe… Sonstige (n=8) 6 2 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu weiß nicht SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Die größten Herausforderungen beim Kita-Einstieg für die EHAP- Projekte Allgemeine Aufklärung über frühkindliche… 17 Interkulturelle Vermittlung zw. Kita und… 17 Fehlende Betreuungsplätze 15 Sprachliche Begleitung notwendig 13 Bearbeitung existentieller Probleme der… 3 Sonstiges 7 0 5 10 15 20 SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
6-monatige Begleitung 12 4 33 notwendig nicht notwendig keine Einschätzung SÖSTRA-Befragung zum Kita-Einstieg Oktober 2019
Axel Steffen Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS)
WOHNUNGSLOSIGKEIT VERMEIDEN UND BEHEBEN – ERGEBNISSE EINER BUNDESWEITEN STUDIE Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 5. EHAP-Vernetzungstreffen 30. Oktober 2019 Axel Steffen, GISS e.V., Bremen Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen
DIE GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, Bremen Seit 1989: Forschung, Beratung, wissenschaftliche Begleituntersuchung (Evaluation), Konzept- und Organisationsentwicklung für Bundes- und Länderministerien, Städte, Kreise und Gemeinden, für Träger und Verbände der Wohlfahrtspflege sowie die Europäische Kommission Themenschwerpunkte: Wohnungslosenhilfe, Arbeitsmarktforschung, Gesundheit, Migration sowie jugend- und familienpolitische Fragen Letzte bundesweite Erhebung zu Wohnungslosigkeit: „Forschungsverbund Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen” (2001 bis 2004) Landesstudien und Begleitung der NRW-Landesinitiative/ des Aktionsprogramms Ausführliche Informationen: www.giss-ev.de Axel Steffen, 30. Oktober 2019
… UND GERADE ABGESCHLOSSEN Bundesweite Erhebung zu Struktur, Umfang sowie Strategien und Maß- nahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit (BMAS) Online-Befragung bei 47 ausgewählten kreisfreien Städten, 12 Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung, 120 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, 39 Kreisen, 235 freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe sowie 97 Jobcentern in allen 16 Bundesländern (knapp 20 % der bundesdeutschen Bevölkerung) ‒ Rücklauf: Von 551 einbezogenen Stellen antworteten 414 (75,1 %). 12 Fallstudien zur Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen aus Sicht der lokalen Institutionen und Träger (Sozialämter, Ordnungsbehörden, Jobcenter, freie Träger der Wohnungslosenhilfe, etc.) Interviews mit 30 (ehemals) wohnungslosen Menschen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRUKTUR UND UMFANG Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST VOR ALLEM EIN PROBLEM DER STÄDTE. … aber nicht nur der großen – und auch in den ländlichen Regionen ist die Welt nicht in Ordnung. Die Anzahl der Wohnungslosen nimmt mit der Größe der Städte und Gemeinden zu: bis 20.000 EW 2,4 Wohnungslose je 1000 EW bis 100.000 EW 3,1 Wohnungslose je 1000 EW bis 500.000 EW 5,3 Wohnungslose je 1000 EW über 500.000 EW 8,6 Wohnungslose je 1000 EW Hinweise auf geringere Dichten in ostdeutschen (Groß-)Städten Große Großstädte Ost: 2,1/ 1000 EW, kleine Großstädte Ost: Dichte zwischen 0,5/1000 EW und 3,0/1000 EW Axel Steffen, 30. Oktober 2019
BIELEFELD GÄBE ES TATSÄCHLICH NICHT – WENN ALLE WOHNUNGSLOSEN DORT LEBTEN. In die Zählung einbezogene Gruppen Am Stichtag ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose, wohnungslose Geflüchtete mit Schutzstatus in Unterbringung und wohnungslose Menschen in Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII bei freien Trägern ‒ im Mai 2018 mit Wohnangebot versorgt oder in Beratung/Begleitung und nicht ordnungsrechtlich untergebracht Am Stichtag 31. Mai 2018 waren geschätzt rund 337.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST EIN PROBLEM VON ALLEINSTEHENDEN. Wohnungslose am 31.5.2018 nach Haushaltsstruktur 94 % Alleinstehende bei den freien Trägern, 78 % unter den ordnungsrechtlich untergebrachten Personen, 65 % bei den Geflüchteten Ca. 6 % Alleinerziehende in ordnungsrechtlicher Unterbringung und bei den Geflüchteten Ein Fünftel Familien bei den Geflüchteten Kinderanteil: 27 % / 37 % (Ordnungsrecht/Geflüchtete ) Axel Steffen, 30. Oktober 2019
VIELE RISIKOFAKTOREN – ABER MIETSCHULDEN SIND DER HÄUFIGSTE ANLASS FÜR EINEN WOHNUNGSVERLUST Mietschulden und Mietzahlungsschwierigkeiten als Auslöser: 85 % der Fälle. Individuelle Risikofaktoren Biografische Einschnitte und persönliche Krisen (Tod von Angehörigen, Arbeitsplatzverlust, Krankheit, häusliche Gewalt) leiten Wohnkrisen ein. Leistungen nach dem SGB II: 64 % der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte, die bei kommunalen Stellen bekannt werden (keine Daten aus Bayern) ‒ Mischeinkommen aus verschiedenen und/oder wechselnden Quellen junge Alleinerziehende, junge Erwachsene als Risikogruppen Gesundheitliche Einschränkungen – Depressionen im Vorfeld einer Wohnkrise Unnötige Wohnungsverluste an den Hilfesystemen vorbei Mehrheit der Wohnungslosen versorgt sich prekär in verdeckter Wohnungslosigkeit zwei Jahre bis zum Auftritt in den Hilfesystemen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
ORDNUNGSRECHTLICHE UNTERBRINGUNG Dauer der ordnungsrechtlichen Unterbringung am 31.05.2018 Keine oder befristete Unter- bringung „ortsfremder“ Woh- nungsloser und wohnungsloser EU-Bürger*innen (Verweis auf die Hilfesysteme der Herkunftsländer) 17% der Kommunen bringen unter Barrierefreie Unterbringung meist nicht möglich Unterbringung psychisch kranker Menschen gelingt oft nicht. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRATEGIEN UND MAßNAHMEN DER VERMEIDUNG UND BEHEBUNG Axel Steffen, 30. Oktober 2019
PRÄVENTION 2017: Etwa 6 Präventionsfälle je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner Wohnungssicherung: In etwa 64 % der 2017 bekannt gewordenen Fälle konnte ein Wohnungsverlust abgewendet werden – überwiegend nicht durch Übernahme von Schulden Aber: Drohende Wohnungsverluste werden den für Prävention zuständigen Stellen vielfach zu spät bekannt. Weitergabe und Zuständigkeiten, Datenschutz Suche nach Unterbringungsplätzen statt Prävention. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
AUFGABEN FREIER TRÄGER Sichtbare „weiße Flecken“ – Kreisfreie Städte und Kreise ohne jedes Angebot an Wohnungsnotfallhilfen In 40 % der kreisfreien Städte und 61 % der Kreise: nur ein Träger Wahlmöglichkeiten für wohnungslose Menschen eingeschränkt Etwa die Hälfte konzentriert sich auf bereits wohnungslose Menschen. Viele übernehmen Unterbringungsaufgaben im Auftrag der Kommunen. Seltener: Nutzung wohnbegleitender Hilfen, um Wohnungsverluste zu vermeiden. Streetwork in Städten, aufsuchende Arbeit zur Prävention häufiger in Kreisen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
MÖGLICHKEITEN DER DAUERHAFTEN WOHNUNGSVERSORGUNG 80 % der Beteiligten bilanzieren Verschlechterung seit 2015 Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt – auch zu gefördertem Wohnraum – und fehlende Wohnungen als größte „Lücke im Hilfesystem“ Kreisfreie Städte: nutzen Belegung- und Besetzungsrechte, „Probewohnen“, Sonderwohnformen, Mietausfallgarantien (28 %) Drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden und 80 % der Kreise ohne Instrumente Hoher Bedarf an institutionellen Hilfe bei der Wohnungsversorgung – allein gelingt die Wohnungssuche vielfach nicht! Axel Steffen, 30. Oktober 2019
EMPFEHLUNGEN Aufbau von trägerübergreifenden Gesamthilfesystemen Prävention, Prävention, Prävention Fachstellen, Information der Betroffenen und gegenseitige Information der zuständigen Stellen, Mitteilungspflichten der Amtsgerichte ausweiten, Präventive Ausgestaltung von Mietrecht, KdU-Richtlinien, SGB II, … Unterbringung Unterbringungsverpflichtung, Standards erhöhen Dauerhafte Wohnraumversorgung verbessern Wohnraum schaffen, Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII gewährleisten Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT VERMEIDEN UND BEHEBEN – ERGEBNISSE EINER BUNDESWEITEN STUDIE Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 5. EHAP-Vernetzungstreffen 30. Oktober 2019 Axel Steffen, GISS e.V., Bremen Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen
DIE GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, Bremen Seit 1989: Forschung, Beratung, wissenschaftliche Begleituntersuchung (Evaluation), Konzept- und Organisationsentwicklung für Bundes- und Länderministerien, Städte, Kreise und Gemeinden, für Träger und Verbände der Wohlfahrtspflege sowie die Europäische Kommission Themenschwerpunkte: Wohnungslosenhilfe, Arbeitsmarktforschung, Gesundheit, Migration sowie jugend- und familienpolitische Fragen Letzte bundesweite Erhebung zu Wohnungslosigkeit: „Forschungsverbund Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen” (2001 bis 2004) Landesstudien und Begleitung der NRW-Landesinitiative/ des Aktionsprogramms Ausführliche Informationen: www.giss-ev.de Axel Steffen, 30. Oktober 2019
… UND GERADE ABGESCHLOSSEN Bundesweite Erhebung zu Struktur, Umfang sowie Strategien und Maß- nahmen der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit (BMAS) Online-Befragung bei 47 ausgewählten kreisfreien Städten, 12 Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung, 120 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, 39 Kreisen, 235 freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe sowie 97 Jobcentern in allen 16 Bundesländern (knapp 20 % der bundesdeutschen Bevölkerung) ‒ Rücklauf: Von 551 einbezogenen Stellen antworteten 414 (75,1 %). 12 Fallstudien zur Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen aus Sicht der lokalen Institutionen und Träger (Sozialämter, Ordnungsbehörden, Jobcenter, freie Träger der Wohnungslosenhilfe, etc.) Interviews mit 30 (ehemals) wohnungslosen Menschen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRUKTUR UND UMFANG Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST VOR ALLEM EIN PROBLEM DER STÄDTE. … aber nicht nur der großen – und auch in den ländlichen Regionen ist die Welt nicht in Ordnung. Die Anzahl der Wohnungslosen nimmt mit der Größe der Städte und Gemeinden zu: bis 20.000 EW 2,4 Wohnungslose je 1000 EW bis 100.000 EW 3,1 Wohnungslose je 1000 EW bis 500.000 EW 5,3 Wohnungslose je 1000 EW über 500.000 EW 8,6 Wohnungslose je 1000 EW Hinweise auf geringere Dichten in ostdeutschen (Groß-)Städten Große Großstädte Ost: 2,1/ 1000 EW, kleine Großstädte Ost: Dichte zwischen 0,5/1000 EW und 3,0/1000 EW Axel Steffen, 30. Oktober 2019
BIELEFELD GÄBE ES TATSÄCHLICH NICHT – WENN ALLE WOHNUNGSLOSEN DORT LEBTEN. In die Zählung einbezogene Gruppen Am Stichtag ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose, wohnungslose Geflüchtete mit Schutzstatus in Unterbringung und wohnungslose Menschen in Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII bei freien Trägern ‒ im Mai 2018 mit Wohnangebot versorgt oder in Beratung/Begleitung und nicht ordnungsrechtlich untergebracht Am Stichtag 31. Mai 2018 waren geschätzt rund 337.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
WOHNUNGSLOSIGKEIT IST EIN PROBLEM VON ALLEINSTEHENDEN. Wohnungslose am 31.5.2018 nach Haushaltsstruktur 94 % Alleinstehende bei den freien Trägern, 78 % unter den ordnungsrechtlich untergebrachten Personen, 65 % bei den Geflüchteten Ca. 6 % Alleinerziehende in ordnungsrechtlicher Unterbringung und bei den Geflüchteten Ein Fünftel Familien bei den Geflüchteten Kinderanteil: 27 % / 37 % (Ordnungsrecht/Geflüchtet Axel Steffen, 30. Oktober 2019 e)
VIELE RISIKOFAKTOREN – ABER MIETSCHULDEN SIND DER HÄUFIGSTE ANLASS FÜR EINEN WOHNUNGSVERLUST Mietschulden und Mietzahlungsschwierigkeiten als Auslöser: 85 % der Fälle. Individuelle Risikofaktoren Biografische Einschnitte und persönliche Krisen (Tod von Angehörigen, Arbeitsplatzverlust, Krankheit, häusliche Gewalt) leiten Wohnkrisen ein. Leistungen nach dem SGB II: 64 % der von Wohnungsverlust bedrohten Haushalte, die bei kommunalen Stellen bekannt werden ‒ Mischeinkommen aus verschiedenen und/oder wechselnden Quellen junge Alleinerziehende, junge Erwachsene als Risikogruppen Gesundheitliche Einschränkungen – Depressionen im Vorfeld einer Wohnkrise Unnötige Wohnungsverluste an den Hilfesystemen vorbei Mehrheit der Wohnungslosen versorgt sich prekär in verdeckter Wohnungslosigkeit zwei Jahre bis zum Auftritt in den Hilfesystemen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
ORDNUNGSRECHTLICHE UNTERBRINGUNG Dauer der ordnungsrechtlichen Unterbringung am 31.05.2018 Keine oder befristete Unter- bringung „ortsfremder“ Woh- nungsloser und wohnungsloser EU- Bürger*innen (Verweis auf die Hilfesysteme der Herkunftsländer) 17% der Kommunen bringen unter Barrierefreie Unterbringung meist nicht möglich Unterbringung psychisch kranker Menschen gelingt oft nicht. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
STRATEGIEN UND MAßNAHMEN DER VERMEIDUNG UND BEHEBUNG Axel Steffen, 30. Oktober 2019
PRÄVENTION 2017: Etwa 6 Präventionsfälle je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner Wohnungssicherung: In etwa 64 % der 2017 bekannt gewordenen Fälle konnte ein Wohnungsverlust abgewendet werden – überwiegend nicht durch Übernahme von Schulden Aber: Drohende Wohnungsverluste werden den für Prävention zuständigen Stellen vielfach zu spät bekannt. Weitergabe und Zuständigkeiten, Datenschutz Suche nach Unterbringungsplätzen statt Prävention. Axel Steffen, 30. Oktober 2019
AUFGABEN FREIER TRÄGER Sichtbare „weiße Flecken“ – Kreisfreie Städte und Kreise ohne jedes Angebot an Wohnungsnotfallhilfen In 40 % der kreisfreien Städte und 61 % der Kreise: nur ein Träger Wahlmöglichkeiten für wohnungslose Menschen eingeschränkt Etwa die Hälfte konzentriert sich auf bereits wohnungslose Menschen. Viele übernehmen Unterbringungsaufgaben im Auftrag der Kommunen. Seltener: Nutzung wohnbegleitender Hilfen, um Wohnungsverluste zu vermeiden. Streetwork in Städten, aufsuchende Arbeit zur Prävention häufiger in Kreisen Axel Steffen, 30. Oktober 2019
MÖGLICHKEITEN DER DAUERHAFTEN WOHNUNGSVERSORGUNG 80 % der Beteiligten bilanzieren Verschlechterung seit 2015 Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt – auch zu gefördertem Wohnraum – und fehlende Wohnungen als größte „Lücke im Hilfesystem“ Kreisfreie Städte: nutzen Belegung- und Besetzungsrechte, „Probewohnen“, Sonderwohnformen, Mietausfallgarantien (28 %) Drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden und 80 % der Kreise ohne Instrumente Hoher Bedarf an institutionellen Hilfe bei der Wohnungsversorgung – allein gelingt die Wohnungssuche vielfach nicht! Axel Steffen, 30. Oktober 2019
EMPFEHLUNGEN Aufbau von trägerübergreifenden Gesamthilfesystemen Prävention, Prävention, Prävention Fachstellen, Information der Betroffenen und gegenseitige Information der zuständigen Stellen, Mitteilungspflichten der Amtsgerichte ausweiten, Präventive Ausgestaltung von Mietrecht, KdU-Richtlinien, SGB II, … Unterbringung Unterbringungsverpflichtung, Standards erhöhen Dauerhafte Wohnraumversorgung verbessern Wohnraum schaffen, Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII gewährleisten Axel Steffen, 30. Oktober 2019
Daniel Odinius, BMAS, Ref. VI Gru EF Der ESF+ - Wie geht es weiter ab 2021?
Vorschlag der Europäischen Kommission: Europäischer Sozailfonds+ (ESF+) • Der ESF+ soll künftig folgende Fonds/Programme umfassen ‒ Europäischer Sozialfonds (ESF) ‒ Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) ‒ Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligte Personen (EHAP) ‒ Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI) ‒ Gesundheitsprogramm ‒ EaSI und das Gesundheitsprogramm werden direkt von der Europäischen Kommission verwaltet
Finanzielle Ausstattung des ESF+ • Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) laufen, Ergebnis offen • EU Haushaltsvolumen: 1,11 % des EU27 BNE, entspricht 1.279 Mrd. EUR. • ESF+ in neuer Haushaltskategorie „In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte“ ‒ rd. 89,7 Mrd. Euro in Preisen 2018 (davon rd. 1 Mrd. Euro für Gesundheit sowie Beschäftigung und soziale Innovation) ‒ rd. 101 Mrd. Euro in laufenden Preisen (davon rd. 1,1 Mrd. Euro für Gesundheit sowie Beschäftigung und soziale Innovation) • Für DEU werden 6,205 Mrd. Euro in laufenden Preisen (5,505 Mrd. Euro in Preisen 2018) vorgeschlagen (FP 2014-2020: 7,575 Mrd. Euro in laufenden Preisen und 7,720 Mrd. Euro in Preisen 2018) 68
Spezifische Ziele des ESF+ • 11 spezifische Ziele eng an den 20 Grundprinzipien der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ ausgerichtet ‒ Beschäftigungsziele: z.B. Zugang zu Arbeit, Modernisierung Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit Familie und Beruf sowie Anpassung an den Wandel ‒ Bildungsziele: z.B. Verbesserung der beruflichen Bildung, Sicherung des Zugangs zur Bildung sowie Förderung des lebenslangen Lernens ‒ Inklusionsziele: z.B. aktive Inklusion, Integration von Marginalisierten sowie Integration von sozialer Ausgrenzung bedrohter Personen • 11 Ziele entsprechen in weiten Teilen dem bisherigen ESF-Zielen
Spezifische Ziele bisheriger EHAP • Thematische Konzentration Art. 7 Abs. 4: Mindestens 2 % des ESF+ Budgets der Mitgliedsstaaten für spezifisches Ziel gemäß Art. 4 Abs. 1 (xi): „Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung einschließlich flankierender Maßnahmen für die am stärksten benachteiligten Personen.“ • In hinreichend begründeten Fällen auch Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Art. 4 Abs. 1 (x): „Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern“.
Folgen der Integration des bisherigen EHAP in den ESF+ • Angleichung der Förderbedingungen des bisherigen EHAP ‒ EU-Kofinanzierung: Es gelten die Kofinanzierungssätze der Allgemeinen Strukturfonds Verordnung, Vorgeschlagen sind: • 55 % für Übergangsregionen (Ost-Deutschland ohne Leipzig und Berlin, inkl. Region Trier und Lüneburg) • 40 % für stärker entwickelte Regionen (West-Deutschland inkl. Berlin und Leipzig, ohne Region Lüneburg und Trier) ‒ Indikatoren und Datenerfassung: Anforderungen zu Indikatoren und Datenerfassung entsprechen denen des bisherigen ESF
Ministerrat Verhandlungsverlauf Ende Mai 2018 19. Dezember 2018 3. April 2019 29. Mai 2019 KOM Vorschläge Partielle allgemeine Ausrichtung Partielle allgemeine Ausrichtung Partielle allgemeine Ausrichtung Blöcke 1 u. 5 Allg-VO Blöcke 3 u. 4 Allg-VO Block 7 Allg-VO Gesamte ESF+VO September 2018 15. Februar 2019 17. April 2019 Start Verhandlungen Partielle allgemeine Ausrichtung Partielle allgemeine Ausrichtung Block 2 Allg-VO Block 6 Allg-VO Spezifische Ziele ESF+VO ESF+ VO = Verordnung für den Europäischen Sozialfonds + Allg-VO = Allgemeine Strukturfondsverordnung für den ESF+, den EFRE, den KF, den EMFF, den AMIF, den ISF und das BMVI
Europäisches Parlament Verhandlungsverlauf 16. Januar 2019 27. März 2019 02. Oktober 2019 Annahme 1. Lesung und Annahme Entscheidung Aufnahme Triloge Änderungen Allg VO Allg VO ESF+ VO 13. Februar 2019 04. April 2019 02. Oktober 2019 Annahme 1. Lesung und Annahme Entscheidung Aufnahme Triloge Änderungen ESF+ VO ESF+ VO Allg VO
Schwerpunkte der Verhandlungen im Bereich des ex-EHAP • Vereinfachung der Förderbedingungen in Anlehnung an die Förderperiode 2014- 2020 im EHAP ‒ Rat hat Reduktion der zu erhebenden Indikatoren im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen ‒ Europäisches Parlament geht in eine ähnliche Richtung ‒ Finale Regelung Gegenstand der Trilogverhandlungen • Europäisches Parlament fordert Erhöhung des verpflichtenden Anteils, der für den ex-EHAP verausgabt werden soll, auf 3 Prozent des ESF+ Budgets • EU-Kofinanzierung ist Teil der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027
Verhandlungen Legislativpaket Verhandlungen Mehrjähriger Finanzrahmen Februar 2019 Mai 2019 Europäische Kommission Europäische Kommission Länderbericht Länderspezifische Empfehlungen 8./9. Oktober 2019 Spätherbst 2019 Bund-Länder Programmvorschläge Politische Zustimmung Beginn Programminhalte Kohärenzabstimmungen März 2019 Mai bis Juli 2019 BMAS ESF-Bundesressorts 22. Oktober 2019 Beginn Sondierung Programmabfrage Konsultationsveranstaltung 13. Juni bis 12. Juli 2019 Online-Konsultation 75
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