Ein Preis für CO2 Vergleich verschiedener Konzepte zur CO2-Bepreisung im Rahmen der Energiesteuer - Bundesverband Erneuerbare Energie eV

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Ein Preis für CO2 Vergleich verschiedener Konzepte zur CO2-Bepreisung im Rahmen der Energiesteuer - Bundesverband Erneuerbare Energie eV
HINTERGRUNDPAPIER im Auftrag von
 Klima-Allianz Deutschland, Deutscher Natur-
 schutzring und Bundesverband Erneuerbare
 Energien

 Ein Preis für CO2
 Vergleich verschiedener Konzepte zur CO2-Bepreisung im
 Rahmen der Energiesteuer

Florian Zerzawy, Swantje Fiedler
unter Mitarbeit von Paul Butschbacher
und Lukas Hadré
Aktualisierte Fassung, August 2019
Ein Preis für CO2 • Seite 2 von 31

Inhalt
In der Diskussion um geeignete klimapolitische Maß-                    verwendet wird. Die beiden wichtigsten Ansätze in der
nahmen hat die Einführung einer umfassenden CO2-                       Diskussion sind derzeit die Senkung des Strompreises
Bepreisung seit einigen Monaten wieder verstärkt an                    und die direkte Rückerstattung als „Ökobonus“, bei-
Bedeutung gewonnen. Mittlerweile liegt eine Vielzahl                   spielsweise über eine Pro-Kopf-Pauschale. Aus der
unterschiedlicher Konzepte für die Umsetzung vor.                      konkreten Ausgestaltung folgen unterschiedliche Ver-
In diesem Hintergrundpapier werden sieben Konzepte                     teilungs- und Lenkungswirkungen. Beide Ansätze er-
gegenübergestellt, die über eine Reform der Energie-                   möglichen eine sozialverträgliche Ausgestaltung, in-
steuern umgesetzt werden können. Sie unterscheiden                     dem sie zu Entlastungen für die unteren Einkommens-
sich im Wesentlichen darin, in welchem Umfang die                      gruppen führen.
Energiesteuersätze nach den CO2-Emissionen ausge-
richtet werden und wofür das zusätzliche Aufkommen

Herausgeber

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)
Schwedenstraße 15a
13357 Berlin

Tel +49 (0) 30 76 23 991 – 30
Fax +49 (0) 30 76 23 991 – 59
www.foes.de - foes@foes.de

Über das FÖS

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.                       durchgeführt, konkrete Konzepte entwickelt und
(FÖS) ist ein überparteilicher und unabhängiger politi-                durch Konferenzen, Hintergrundgespräche und Bei-
scher Think Tank. Wir setzen uns seit 1994 für eine Wei-               träge in die Debatte um eine moderne Umweltpolitik
terentwicklung der sozialen Marktwirtschaft zu einer                   eingebracht. Das FÖS setzt sich für eine kontinuierli-
ökologisch-sozialen Marktwirtschaft ein und sind ge-                   che ökologische Finanzreform ein, die die ökologische
genüber Entscheidungsträger_innen und Multiplika-                      Zukunftsfähigkeit ebenso nachhaltig verbessert wie
tor_innen Anstoßgeber wie Konsensstifter. Zu diesem                    die Wirtschaftskraft.
Zweck werden eigene Forschungsvorhaben

Bildnachweise
Foto Titelseite: © maxpixel.net

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Ein Preis für CO2 • Seite 3 von 31

Ein Preis für CO 2

Inhaltsverzeichnis
1      Zusammenfassung ......................................................................................................................................................... 4

2      Einleitung ........................................................................................................................................................................ 5

3      Reformdesign ................................................................................................................................................................. 7
    3.1          Ziele: Marktversagen korrigieren, Klimaschutz sozialverträglich fördern................................................................ 7
    3.2          CO2 einen Preis geben ................................................................................................................................................................. 8
    3.3          Einnahmen rückverteilen ........................................................................................................................................................... 13
4      Vergleich der Wirkungen ........................................................................................................................................... 16
    4.1          Lenkungswirkung: CO2-Emissionen reduzieren .............................................................................................................. 16
    4.2          Verteilungswirkung: untere Einkommen entlasten ........................................................................................................ 17
5      Schlussfolgerungen .................................................................................................................................................... 20

6      Ausblick: weiterer Forschungsbedarf ...................................................................................................................... 21

Literaturverzeichnis ............................................................................................................................................................ 23

Anhang: Steckbriefe CO2-Preiskonzepte ...................................................................................................................... 25

.

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Ein Preis für CO2 • Seite 4 von 31

1    Zusammenfassung                                                             FÖS (2017) im Auftrag des DNR: Energies-
                                                                                  teuerreform für Klimaschutz und Energie-
Deutschland wird seine selbst gesetzten Klimaziele im                             wende: Konzept für eine sozial-und wettbe-
Jahr 2020 deutlich verfehlen. Für den Zeitraum von                                werbsverträgliche Reform der Energiesteu-
2021 bis 2030 drohen aufgrund von Vereinbarungen                                  ern und ein flächendeckendes Preissignal
auf EU-Ebene Strafzahlungen in Höhe von 30 bis 60                                 (FÖS 2017).
Mrd. Euro. Zudem möchte die Bundesregierung noch
                                                                                 BEE e.V. (2019): BEE-Konzeptpapier zur
in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg
                                                                                  CO2-Bepreisung (BEE 2019).
bringen. Entsprechend hoch ist der politische Zeit-
druck. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutsch-                               MCC und PIK (2019): Optionen für eine
land fordern von der Politik ein stärkeres Engagement                             CO2-Preisreform: MCC-PIK-Expertise für
beim Klimaschutz.                                                                 den Sachverständigenrat zur Begutachtung
                                                                                  der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Ein zentrales Instrument, um Klimaschutz und Ener-
giewende voranzubringen, ist eine umfassendere CO2-                              CO2 Abgabe e.V. (2017): Welchen Preis ha-
Bepreisung. Die Idee ist einfach: wer klimafreundlich                             ben und brauchen Treibhausgase? Für
lebt, soll entlastet werden, wer einen großen CO2-Fuß-                            mehr Klimaschutz, weniger Bürokratie und
abdruck hat, muss mehr zahlen. Die Entscheidung für                               sozial gerechtere Energiepreise (CO2 Ab-
oder gegen eine bestimmte Technologie (Ölheizung                                  gabe e.V. 2017).
oder Solarthermie), einen bestimmten Lebensstil                                  Agora Energiewende (2018): Eine Neuord-
(große oder kleine Wohnung) oder eine bestimmte                                   nung der Abgaben und Umlagen auf Strom,
Handlung (Bahn- oder Flugreise) verbleibt beim Kon-                               Wärme, Verkehr - Optionen für eine auf-
sumenten, er zahlt dafür aber verursachergerechtere                               kommensneutrale CO2-Bepreisung von
Preise. Mit der CO2-Bepreisung führt eine ökonomi-                                Energieerzeugung und Energieverbrauch
sche Entscheidung jedoch häufiger zu einem umwelt-                                (große Variante) (Agora Energiewende
freundlicheren Ergebnis.                                                          2018).

Abbildung 1:        Grundidee CO2-Bepreisung                                     Schultz Projekt Consult (2017): Ökologische
                                                                                  Steuerreform 2.0. Einführung einer CO2-
                                                                                  Steuer (Schultz Projekt Consult 2017).
                                                                       Eine zentrale Frage mit Blick auf die Akzeptanz einer
                                                                       CO2-Bepreisung in Deutschland sind die Verteilungs-
                                                                       wirkungen. Um Bürgerinnen und Bürger sowie die
                                                                       Wirtschaft insgesamt nicht stärker zu belasten, sollen
                                                                       die Einnahmen wieder zurückgegeben werden. Dies
                                                                       kann beispielsweise über eine Absenkung des Strom-
                                                                       preises, über eine direkte pauschale Erstattung (Öko-
Quelle : eigene Darstellung                                            bonus), über die Absenkung von Lohnnebenkosten
                                                                       oder über Investitionen in den Klimaschutz erfolgen.
Konzepte zur CO2-Bepreisung liegen von zahlreichen                     Häufig schlagen die Konzepte auch Kombinationen
Akteuren vor. Damit sollen die CO2-Emissionen in                       vor, um Klimawirkung und Sozialverträglichkeit zu ma-
Deutschland marktwirtschaftlich und technologieof-                     ximieren.
fen gesenkt werden. Eine CO2-Bepreisung lässt sich
kurzfristig und einfach über eine Reform der Energie-
steuern umsetzen, im Gegensatz zu einer Erweiterung
des Emissionshandels. In diesem Übersichtspapier
werden deshalb sieben Reformvorschläge detailliert
betrachtet, die alle über eine Reform der Energiesteu-
ern umgesetzt werden können und sich nach Reform-
umfang, d.h. der Intensität der Veränderung gegen-
über heute, von „klein“ nach „groß“ wie folgt einteilen
lassen:
            FÖS und Klinski (2018) im Auftrag des Um-
             weltbundesamts (UBA): Alternative Finan-
             zierungsoptionen für Erneuerbare Energien
             im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zu-
             nehmenden      Bedeutung      über     den
             Stromsektor hinaus (FÖS/Klinski 2018).

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Ein Preis für CO2 • Seite 5 von 31

Abbildung 2: Progressiver   Verteilungseffekt                          Politikmix aus anderen Maßnahmen und Instrumenten
             Reformkonzepte (Schema)                                   eingebettet sein.
                  Rückverteilung      Heizstoffe
                  Kraftstoffe         Gesamt
                                                                       2 Einleitung
  Belastung
                                                                       Deutschland wird seine selbst gesetzten Klimaziele
                                                                       im Jahr 2020 deutlich verfehlen. Für den Zeitraum
                                                                       von 2021 bis 2030 drohen Kosten in Höhe von 30 bis
Euro/P/a

                                                                       60 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt. Denn Deutsch-
            0                                                          land ist nach der EU-Effort-Sharing-Entscheidung und
                                                                       der EU-Climate-Action-Verordnung verpflichtet, die
                                                                       Treibhausgasemissionen in den nicht vom Emissions-
                                                                       handel erfassten Bereichen stärker zu senken, als das
                                                                       bisher der Fall ist. Falls die nationalen Ziele nicht er-
                                                                       reicht werden, muss Deutschland bei anderen EU-Mit-
Entlastung
                                                                       gliedsstaaten überschüssige Emissionsrechte kaufen
                 niedrig           Einkommen            hoch
                                                                       (Agora Energiewende/Agora Verkehrswende 2018).
Quelle : eigene Darstellung                                            Zudem möchte die Bundesregierung noch in diesem
                                                                       Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, um
Der Vergleich zeigt, dass alle Konzepte eine sozialver-                die deutschen und europäischen Klimaschutzziele ein-
trägliche Ausgestaltung vorsehen und es zu Entlas-                     zuhalten. Entsprechend hoch ist der politische Zeit-
tungen bei unteren Einkommensgruppen kommt.                            druck. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutsch-
Denn diese tragen weniger zum CO2-Ausstoß bei als                      land fordern von der Politik ein stärkeres Engagement
einkommensstärkere Gruppen, profitieren aber be-                       beim Klimaschutz. 85% der Bevölkerung sind der Auf-
sonders von den vorgesehenen Entlastungen.                             fassung, dass die Bundesregierung nicht genug dafür
Dadurch ist die Wirkung progressiv, d.h. einkommens-                   tue (BMU 2019a).
schwache Haushalte profitieren stärker als einkom-                     Ein zentrales Instrument in der aktuellen politischen
mensstarke.                                                            Debatte über wirksame Klimaschutzmaßnahmen ist
Für besonders betroffene Verbrauchergruppen wie                        eine umfassendere CO2-Bepreisung. Denn in den
Pendelnde oder Mieter*innen in unsanierten Woh-                        Preisen fossiler Energieträger sind die Kosten für die
nungen enthalten die Konzepte Vorschläge, wie diese                    Schäden, die der CO2-Ausstoß verursacht, nicht aus-
gezielt unterstützt werden können, ohne die Len-                       reichend enthalten. Fossile Energieträger sind nach
kungswirkung zu schwächen. Beispiele sind etwa Än-                     wie vor so billig, dass ihre energetisch effizientere Nut-
derungen im Mietrecht oder die Fokussierung von För-                   zung und der Umstieg auf erneuerbare Energien in vie-
derprogrammen.                                                         len Fällen nicht wirtschaftlich sind. Mit einer umfassen-
                                                                       deren CO2-Bepreisung werden externe Klimakosten
Die Konzepte liegen vor, die Fachwelt und weite Teile
                                                                       stärker internalisiert und dem Verursacher „in Rech-
der Verbände sind sich einig: um Klimaschutz und
                                                                       nung“ gestellt. Umweltfreundlichere Optionen werden
Energiewende voranzubringen, braucht es eine umfas-
                                                                       dadurch wirtschaftlicher. Dieser Ansatz erfährt auch
sendere CO2-Bepreisung. Und sie kann sozialverträg-
                                                                       unter den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend Un-
lich umgesetzt werden. Eine aktuelle Umfrage (Ger-
                                                                       terstützung. Eine aktuelle Umfrage zeigt: fast zwei Drit-
manwatch 2019) zeigt, dass es dafür breite Unterstüt-
                                                                       tel der Bevölkerung halten eine CO2-orientierte Re-
zung in der Bevölkerung gibt. Es ist nun an der Politik,
                                                                       form der Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie
politische Mehrheiten zu finden und sich möglichst
                                                                       grundsätzlich für sinnvoll (Germanwatch 2019). Dabei
schnell für einen Weg der Ausgestaltung zu entschei-
                                                                       unterscheiden sich die Zustimmungsraten nicht groß
den. Welches Konzept man wählt, hängt stark von der
                                                                       zwischen verschiedenen Einkommensgruppen und
politischen Bewertung und den Prioritäten ab –insbe-
                                                                       auch nicht zwischen Stadtbewohnern und ländlicher
sondere bezüglich Klimaschutz. Neben der Sozialver-
                                                                       Bevölkerung.
träglichkeit muss das Ziel jeder grundlegenden Reform
eine hohe Lenkungswirkung sein, um wirksame Treib-                     Konzepte zur CO2-Bepreisung liegen von verschiede-
hausgasminderungen zu erreichen. Die CO2-Beprei-                       nen Akteuren vor. Alle uns bekannten Vorschläge eint
sung ist eine notwendige Voraussetzung für kostenef-                   das Ziel, eine wirksame CO2-Bepreisung einzuführen,
fizienten Klimaschutz. Sie allein kann das Erreichen der               um die CO2-Emissionen in Deutschland zu senken. Zu-
Klimaziele aber nicht garantieren und ist kein Ersatz für              dem sehen alle Konzepte eine Verwendung des Auf-
andere klimapolitische Maßnahmen, beispielsweise im                    kommens vor, um Bürgerinnen und Bürger sowie die
Bereich des Ordnungsrechts. Daher sollte sie in einen                  Wirtschaft insgesamt nicht stärker zu belasten. In die-

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Ein Preis für CO2 • Seite 6 von 31

sem Übersichtspapier werden sieben Vorschläge de-                                 wende: Konzept für eine sozial-und wettbe-
tailliert betrachtet, die alle über eine Reform der Ener-                         werbsverträgliche Reform der Energiesteu-
giesteuern umgesetzt werden können. Grundsätzlich                                 ern und ein flächendeckendes Preissignal
lässt sich die CO2-Bepreisung sowohl über eine Preis-                             (FÖS 2017).
als auch über eine Mengenregulierung erzielen. In der                            BEE e.V. (2019): BEE-Konzeptpapier zur
Debatte um die Umsetzung wird von einigen Akteuren                                CO2-Bepreisung (BEE 2019).
daher vorgeschlagen, die Sektoren Wärme und Ver-
                                                                                 MCC und PIK (2019): Optionen für eine
kehr in den europäischen Emissionshandel einzube-
                                                                                  CO2-Preisreform: MCC-PIK-Expertise für
ziehen. Dafür ist jedoch eine Änderung der EU-Emissi-
                                                                                  den Sachverständigenrat zur Begutachtung
onshandelsrichtlinie erforderlich (BMU 2019b), die
                                                                                  der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
kurzfristig nicht durchführbar ist und für die politische
                                                                                  (MCC/PIK 2019). 1
Mehrheiten auf EU-Ebene gewonnen werden müssen.
Aufgrund unterschiedlicher Vermeidungskosten                                     CO2 Abgabe e.V. (2017): Welchen Preis ha-
würde die Minderungslast der beiden Sektoren zudem                                ben und brauchen Treibhausgase? Für
zunächst auf den Energie- und Industriesektor abge-                               mehr Klimaschutz, weniger Bürokratie und
wälzt (BMU 2019b). Alternativ zu einer Einbeziehung in                            sozial gerechtere Energiepreise (co2 Ab-
den EU-ETS wird ein eigener, nationaler Emissions-                                gabe e.V. 2017). 2
handel für Wärme und Verkehr vorgeschlagen. Details                              Agora Energiewende (2018): Eine Neuord-
für eine mögliche Ausgestaltung sind dazu jedoch bis-                             nung der Abgaben und Umlagen auf Strom,
her nicht bekannt geworden. Die rechtlichen und ad-                               Wärme, Verkehr - Optionen für eine auf-
ministrativen Grundlagen dafür müssten erst geschaf-                              kommensneutrale CO2-Bepreisung von
fen werden. Dies wäre mit signifikanten Transaktions-                             Energieerzeugung und Energieverbrauch
kosten verbunden. Demgegenüber ist die Umsetzbar-                                 (Agora Energiewende 2018). 3
keit über eine Reform der bestehenden Energie-
                                                                                 Schultz Projekt Consult (2017): Ökologische
steuern (vgl. Kapitel 3.2) einfach und schnell mög-
                                                                                  Steuerreform 2.0. Einführung einer CO2-
lich. Feste Preissignale schaffen zudem Planungssi-
                                                                                  Steuer (Schultz Projekt Consult 2017).
cherheit insbesondere für Investitionsentscheidungen
der Endverbraucher, während aufgrund der Unsicher-                     Steckbriefe zu den sieben Konzepten finden sich im
heit über den zukünftigen Preis von CO2 in einem                       Anhang. Sie ermöglichen eine schnelle Information
Emissionshandelssystem sogar die Gefahr droht, dass                    über wesentliche Elemente der Reformvorschläge.
Investitionsentscheidungen für CO2-arme oder CO2-                      Daneben liegen viele weitere Konzepte vor, die jedoch
freie Technologien verschoben werden oder ganz aus-                    im Rahmen dieser Arbeit nicht einbezogen werden
fallen. Eine CO2-Bepreisung über die Energiesteuern                    konnten (BDEW 2019; BEE 2017a; BEE 2017b; EnBW
ist daher klar vorzuziehen.                                            2018; Held 2018; VKU 2019).

Die betrachteten Vorschläge lassen sich nach Reform-                   Im Folgenden werden zunächst die Gemeinsamkeiten
umfang, d.h. der Intensität der Veränderung gegen-                     und Unterschiede im Design der jeweiligen Reform-
über heute, von „klein“ nach „groß“ wie folgt einteilen:               konzepte gegenübergestellt:

            FÖS und Klinski (2018) im Auftrag des Um-                    Art der CO2-Bepreisung: Einführung einer CO2-
            weltbundesamts (UBA): Alternative Finan-                        Komponente auf die geltenden Energiesteuern o-
            zierungsoptionen für Erneuerbare Energien                       der Neuausrichtung der Energiesteuern anhand
            im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zu-                      CO2-Gehalt?
            nehmenden       Bedeutung      über    den                    Umfang der einbezogenen Treibhausgasemissi-
            Stromsektor hinaus (FÖS/Klinski 2018).                          onen: Welche Sektoren, Verbrauchergruppen
           FÖS (2017) im Auftrag des DNR: Energies-                        und Anwendungsfälle werden in die CO2-Beprei-
            teuerreform für Klimaschutz und Energie-                        sung einbezogen? Welche Ausnahmen gibt es?

                                                                       2
1
        MCC und PIK behandeln vier Optionen einer CO2-                        Grundvorschlag. Weitere Studien siehe beispiels-
        Bepreisung: (1) Ordnungsrecht, (2) CO2-Steuer, (3)                    weise CO2 Abgabe e.V. (CO2 Abgabe e.V. 2018)
                                                                       3
        DE-ETS und (4) EU-ETS. Beachtet wurde Option 2b                       Agora führt drei Handlungsoptionen auf, eine klei-
        (signifikante CO2-Steuer, tragende Rolle im Instru-                   nere, mittlere und große Variante. Betrachtet wurde
        mentenmix) und Rückerstattung nach Option RO-3                        hier die große Variante. Mit den „15 Eckpunkten für
        (Stromsteuerabsenkung und Pro-Kopf-Rückerstat-                        ein Klimaschutzgesetz“ (Agora Energiewende/Agora
        tung) (MCC/PIK 2019).                                                 Verkehrswende 2019) hat Agora einen weiteren Um-
                                                                              setzungsvorschlag vorgelegt.

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Ein Preis für CO2 • Seite 7 von 31

   Bemessungsgrundlage: CO2-Gehalt oder Treib-                        3 Reformdesign
     hausgaspotenzial (THG) in CO2e?
   Einstiegspreis, Aufkommen und Anstiegspfad
     des CO2-Preises im Zeitverlauf?                                   3.1      Ziele: Marktversagen
   Aufkommensverwendung:        Absenkung    von                               korrigieren, Klimaschutz
     Strompreisbestandteilen, Ökobonus, Klima-                                  sozialverträglich fördern
     schutzinvestitionen oder Kombinationen? Wel-
     che Sektoren, Verbrauchergruppen und Anwen-                       Allen Konzepten ist gemeinsam, dass sie eine bisherige
     dungsfälle werden in die Aufkommensverwen-                        Fehlfunktion bei den Energiepreisen korrigieren wol-
     dung einbezogen?                                                  len: bisher sind die Kosten der Treibhausgasemissio-
                                                                       nen fossiler Energieträger nur unzureichend internali-
Aus den verschiedenen Ausgestaltungsvarianten er-
                                                                       siert. Die Folge: Die Preise spiegeln nicht die ökologi-
geben sich unterschiedliche Lenkungs- und Vertei-
                                                                       sche Wahrheit wider, und klimafreundlichere Alterna-
lungswirkungen, die in Kapitel 4 dargestellt sind. Dabei
                                                                       tiven wie Bahnfahren, erneuerbare Wärme oder
werden folgende Fragen betrachtet:
                                                                       Dämmmaßnahmen sind oftmals teurer als Auto, Flug-
   Lenkungswirkung: Welche Treibhausgasminde-                         zeug oder Ölheizung. Die Klimaschutzwirkung steht
     rungen werden erwartet? Die Lenkungswirkung                       somit im Zentrum aller Konzepte. Sinn eines ökonomi-
     hängt u.a. davon ab, welche Sektoren und Ver-                     schen Instruments wie der Bepreisung von Treibhaus-
     brauchergruppen in die CO2-Bepreisung einbe-                      gasen (THG) ist es, den Markt entscheiden zu lassen, in
     zogen werden und wie das Aufkommen verwen-                        welchem Bereich, wann und mit welcher Technologie
     det wird.
                                                                       Treibhausgase eingespart werden. 4 Dabei steht der
   Aufkommens- und Belastungsneutralität: Ist der                     marktwirtschaftliche Anreiz der Bepreisung keinesfalls
     Vorschlag aufkommensneutral, d.h. wird genau                      im Widerspruch zu anderen politischen Instrumenten.
     das Aufkommen verwendet, das mit der CO2-Be-                      Er wird am besten in einen Politikmix aus Ordnungs-
     preisung eingenommen wird? Oder sind zusätzli-                    recht (u.a. Verbote, Grenzwerte), Information und Be-
     che staatliche Ausgaben oder Zahlungen vorge-                     ratung und weiteren finanziellen Anreizen (z.B. Förde-
     sehen? Gilt die Aufkommensneutralität für jedes                   rung) eingebettet.
     einzelne Jahr, oder nur über einen längeren Be-
                                                                       Durch die CO2-Bepreisung sollen die Verbraucher*in-
     trachtungszeitraum? Ist der Vorschlag belas-
                                                                       nen jedoch bei den meisten Vorschlägen in Summe
     tungsneutral, d.h. fließen die Einnahmen entspre-
                                                                       nicht mehr belastet werden als bisher, sondern anders
     chend der Anteile der Verbrauchergruppen (pri-
                                                                       (Abbildung 3): wer klimafreundlich lebt, soll entlastet
     vate Haushalte, GHD, Industrie/begünstigte In-
                                                                       werden, wer einen großen CO2-Fußabdruck hat, muss
     dustrie) an diese zurück? Falls nicht, welche Ver-
                                                                       mehr zahlen. Die Entscheidung für oder gegen eine
     schiebungen finden zwischen den Verbraucher-
                                                                       bestimmte Technologie (Ölheizung oder Solarther-
     gruppen statt?
                                                                       mie), einen bestimmten Lebensstil (große oder kleine
   Verteilungswirkungen: Wer wird tendenziell fi-                     Wohnung) oder eine bestimmte Handlung (Bahn- o-
     nanziell belastet, wer wird entlastet? Hier wird so-              der Flugreise) verbleibt beim Konsumenten, er zahlt
     wohl nach den Verteilungswirkungen zwischen                       dafür aber verursachergerechtere Preise. Mit der CO2-
     den Verbrauchergruppen, aber auch innerhalb                       Bepreisung führt eine ökonomische Entscheidung je-
     der Gruppen differenziert.                                        doch häufiger zu einem umweltfreundlicheren Ergeb-
   Begleitmaßnahmen: Welche begleitenden Maß-                         nis.
     nahmen werden vorgeschlagen, um soziale und
                                                                       Abbildung 3:          Grundidee CO2-Bepreisung
     wirtschaftliche Folgen abzumildern?
Die Wirkungen sind aufgrund unterschiedlicher me-
thodischer Annahmen und Ansätze bei der Folgenab-
schätzung (z.B. über Preiselastizitäten, Vermeidungs-
kosten, Amortisationszeiten) nicht direkt miteinander
vergleichbar. Ziel dieses Kapitels ist es jedoch, die
grundlegenden qualitativen Zusammenhänge bei der
Lenkungs- und der Verteilungswirkung herauszuar-
beiten.
                                                                       Quelle : eigene Darstellung

4
        Siehe ausführlich dazu: (CO2 Abgabe e.V. 2017).

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Weitere Zielsetzungen der Reformkonzepte sind die                      2018). Über die Reform der Energiebesteuerung ist es
Förderung der Sektorkopplung, der Erhalt der Wett-                     zudem möglich, die CO2-Bepreisung in Deutschland
bewerbsfähigkeit der Industrie, einfache Umsetzbar-                    einzuführen, ohne eine, zwar von allen Akteuren als
keit und die Sozialverträglichkeit:                                    wünschenswert gesehene, aber u.U. langwierige EU-
   Sektorkopplung: die Kopplung der Sektoren Strom,                   weite oder gar internationale Lösung abwarten zu
     Wärme und Verkehr soll angereizt werden, indem                    müssen 5. Zudem haben einige europäische Nachbar-
     Strom wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen                       länder (Schweiz, Frankreich, UK und Schweden) be-
     Energieträgern wird. Dies soll erreicht werden, in-               reits CO2-Steuern als Bestandteil der Energiesteuern
     dem fossile Energieträger teurer und zusätzlich                   eingeführt.
     staatlich regulierte Strompreisbestandteile leicht
     (MCC/PIK 2019, FÖS 2017, FÖS/Klinski 2018, BEE
     2019, Schultz Projekt Consult 2017) oder stark
                                                                       CO2-Zuschlag auf geltende
     (Agora Energiewende 2018, CO2 Abgabe e.V.                         Regelsätze oder Neuausrichtung
     2017) abgesenkt werden.                                           anhand CO2-Gehalt?
   Wettbewerbsfähigkeit: die Wettbewerbsfähigkeit
                                                                       Während die Vorschläge von DNR (FÖS 2017), BEE
    der Industrie soll erhalten bleiben, indem beste-
                                                                       (BEE 2019) und UBA (FÖS/Klinski 2018) zusätzliche
    hende Ausnahmen der Energiebesteuerung fort-
                                                                       CO2-Aufschläge auf die geltenden Energiesteuersätze
    bestehen (z.B. (FÖS 2017, FÖS/Klinski 2018, Agora
    Energiewende 2018) oder Kompensationsmecha-                        vorsehen 6 , streben MCC und PIK (MCC/PIK 2019),
    nismen außerhalb der CO2-Bepreisung geschaf-                       CO2-Abgabe e.V., Schultz und Agora Energiewende
    fen werden (vgl. z.B. CO2 Abgabe e.V. 2017)                        (große Variante) eine umfassende Neuordnung der
                                                                       Energiebesteuerung auf Basis des CO2-Gehalts der
   Einfache Umsetzbarkeit: Die Reformen sollen mit
                                                                       Energieträger an.
     wenig zusätzlichem Verwaltungsaufwand umge-
     setzt werden können. Einige Konzepte sollen dar-                  Tabelle 1:         CO2-Aufschlag oder
     über hinaus zum Abbau bürokratischer Hemm-                                           Neuausrichtung
     nisse bei Ausbau erneuerbarer Energien und Effi-
     zienzinvestitionen führen (vgl. CO2 Abgabe e.V.                       Konzept                   CO2-            Neu-
                                                                                                     Aufschlag       ausrichtung
     2017, Schultz Projekt Consult 2017, Agora Ener-
                                                                                                                     anhand
     giewende 2018).                                                                                                 CO2-Gehalt
   Sozialverträglichkeit/soziale Gerechtigkeit: alle
     Konzepte sehen eine sozialverträgliche Ausge-
                                                                           UBA (FÖS/Klinski 2018)          
     staltung vor. Einkommensschwache Haushalte
     sollen insgesamt entlastet werden, und für beson-
     ders betroffene Gruppen sind zumeist spezifische                         DNR (FÖS 2017)               
     Maßnahmen vorgesehen.
                                                                                BEE ( 2019)                
3.2 CO2 einen Preis geben
                                                                              MCC/PIK (2019)                               

Ansatzpunkt der CO2 -Bepreisung :
bestehende Energie- und                                                    CO2 Abgabe e.V. (2017)                          
Stromsteuer
                                                                            Agora Energiewende
Keines der untersuchten Konzepte sieht die Einfüh-                                                                         
                                                                                   (2018)
rung einer neuen CO2-Steuer vor. Vielmehr ist der An-
knüpfungspunkt das bestehende System der Energie-
                                                                           Schultz Projekt Consult
und Strombesteuerung, so dass die Umsetzung mit ge-                                                                        
                                                                                    (2017)
ringem administrativem Aufwand möglich und zudem
verfassungsrechtlich problemlos ist (vgl. Erläuterun-                  Quelle: eigene Darstellung
gen u.a. in FÖS/Klinski 2018, (Agora Energiewende

5                                                                      6
        EU-rechtlich sind lediglich Mindestsätze vorge-                         FÖS/DNR schlägt dabei zunächst eine Angleichung
        schrieben, die beachtet werden müssen.                                  der Steuersätze, insb. den Abbau des Dieselprivilegs
                                                                                bei den Kraftstoffen, vor.

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Ein Preis für CO2 • Seite 9 von 31

Einige Komponenten bleiben jedoch erhalten:                                Konzepte damit auch nicht automatisch eine größere
            Bei MCC und PIK (MCC/PIK 2019) bleiben die                    Wirksamkeit.
              Energiesteuersätze bei Benzin und Diesel beste-
              hen, die CO2-Komponente wird zusätzlich aufge-
                                                                           Abdeckung: welche Sektoren sind
              schlagen. Die Neuausrichtung ausschließlich auf
              CO2 erfolgt also nur bei den Heizstoffen.                    einbezogen?
            CO2-Abgabe (CO2 Abgabe e.V. 2017) plant ebenso,               Alle ausgewerteten Vorschläge setzen bei den ener-
              die geltenden Energiesteuersätze auf Kraftstoffe             giebedingten Treibhausgas(THG)-emissionen an.
              zu belassen und im Verkehr zusätzlich eine CO2-              Diese machen etwa 85% der deutschen Treibhaus-
              Komponente zu erheben. Die heutigen Energie-                 gasemissionen aus. Nicht-energetische Emissionen
              steuern auf Wärme sollen in eine CO2-orientierte             aus der Landwirtschaft, der Industrie sowie der Abfall-
              Besteuerung umgewandelt werden.                              wirtschaft sind nicht einbezogen. Die Verteilung nach
            Agora (Agora Energiewende 2018) sieht ebenfalls               Verbrauchergruppen zeigt Abbildung 5.
              einen Ersatz der bisherigen Energiesteuern im
                                                                           Abbildung 5: Energiebedingte THG-Emissionen
              Wärme- und Verkehrsbereich vor, behält aber im
                                                                                        (Mio. t, 2017)
              Verkehrssektor eine Infrastrukturabgabe in Höhe
              von 42 ct/l Kraftstoff bei.                                           Energiebedingte THG-Emissionen (Mio. t, 2017)

            Allein der Vorschlag von Schultz (Schultz Projekt                        136
                                                                                                       93

              Consult 2017) möchte alle Energiesteuern ledig-
                                                                                                              46
              lich am CO2-Gehalt ausrichten, sieht dafür aber                                                               Haushalte
              sektoral unterschiedliche CO2-Preise vor.                                                                     GHD

Die angesetzten CO2-Preise (siehe Abschnitt zum Ein-                                                                        Verkehr
                                                                                                                            Energiewirtschaft
stiegspreis weiter unten) sind demnach bei Vorschlä-                                                               168
                                                                                                                            (Industrie)
gen deutlich höher, bei denen sie die bisherigen Steu-
ersätze ersetzen. Im Ergebnis können die Steuersätze                                313
trotz der unterschiedlich hohen CO2-Bepreisung
gleich hoch sein (vgl. schematische Darstellung).
                                                                           Quelle: Umweltbundesamt
Abbildung 4: Steuerdesign der Reformansätze
             (vereinfachtes Schema)                                        In allen Konzepten sind die bisher größtenteils vom
                                                                           Emissionshandel noch nicht erfassten Sektoren
                                                                           Wärme und (Straßen-)Verkehr einbezogen (sog. Non-
    Steuersatz in ct/kWh

                                                                           ETS-Sektoren). Diese sind für etwa 50% der Treibhaus-
                                                                           gasemissionen in Deutschland verantwortlich (Tabelle
                                                                           2). Über den Straßenverkehr hinaus werden beim Vor-
                                                                           schlag des CO2 Abgabe e.V. auch Emissionen des Luft-
                                                                           verkehrs adressiert. Das Konzept des BEE sieht vor,
                                                                           Emissionen nur in den Sektoren Strom und Wärme di-
                                                                           rekt zu bepreisen und im Verkehr Emissionen durch
                                                                           eine Erhöhung bzw. Einführung einer Treibhausgas-
                                                                           minderungsquote für Kraftstoffe und Kerosin zu redu-
                                                                           zieren (BEE 2019).
                           Status Quo   Reform   Status Quo   Reform
                            UBA (FÖS/Klinski)         MCC/ PIK
                                DNR (FÖS)          CO2 Abgabe e.V.
                                                 Agora Energiewende
                                                      Schultz PC
            geltender Steuersatz            CO2-Aufschlag     CO2-Steuer

Quelle : eigene Darstellung

Die Endkundenpreise steigen somit auch nicht not-
wendigerweise stärker als bei den CO2-Aufschlägen.
Im Ergebnis bedeutet der höhere Einstiegspreis dieser

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Ein Preis für CO2 • Seite 10 von 31

Tabelle 2:           Investitionsrelevanter CO2-Preis in               des langfristigen Klimaziels 2050 wird ein CO2-Min-
                     der Ausgangslage?                                 destpreis daher neben dem Kohleausstieg nach wie vor
                                                                       als erforderlich angesehen (MCC/PIK 2019,. BEE
                 EU Emissionshandel       Non-ETS                      2019). Alle Konzepte planen dabei eine Verrechnung
                 (ETS)                                                 mit den Kosten für Emissionszertifikate, so dass die
                                                                       CO2-Steuer damit in erster Linie eine Absicherung
                 Ca. 50% der              Ca. 50% der                  nach unten darstellt („CO2-Mindestpreis“).
                 Emissionen               Emissionen
                    Energieerzeugung         Verkehr (außer          Die Konzepte unterscheiden sich darin, ob sie die CO2-
                                                EU                     Bepreisung auf Strom über die Bepreisung der Primär-
                    Energieintensive
                      Industrie (Eisen-         Luftverkehr)           energie (zur Stromerzeugung eingesetzte Energieträ-
                      und                     Wärme                   ger) oder den Stromverbrauch (ähnlich der heutigen
    Umfang            Stahlverhüttung,                                 Stromsteuer) vorsehen, wie von Agora (Agora Energie-
                                              Übrige
                      Zement-                   Industrie und          wende 2018) vorgeschlagen. Dabei wird häufig darauf
                      /Kalkherstellung,         Gewerbe                verwiesen, dass eine Möglichkeit gefunden werden
                      Papierproduktion                                 müsste, um Stromimporte in die Bepreisung einzube-
                      ,      chemische
                                              Landwirtschaft
                                                                       ziehen. Alternativ wird die gemeinsame Umsetzung
                      Industrie)
                                                                       mit möglichst vielen Nachbarländern mit verbundenen
                    EU Luftverkehr                                    Strommärkten gefordert.

                                                                       Tabelle 3:          Einbezogene Sektoren
    CO2-         3 – 30 Euro/t CO2        Kein direkter CO2-
    Preis                                 Preis
                                                                         Konzept         Strom       Wärme   Straßen   Luft-
                                                                                                             verkehr   verkehr
Quelle: eigene Darstellung nach (Agora Energiewende 2018)

Die Bepreisung von CO2 im Stromsektor ergänzend                             UBA
zum Emissionshandel ist in allen hier näher unter-                       (FÖS/Klin                           
suchten Reformvorschlägen enthalten. Im politi-                           ski 2018)
schen Raum werden derzeit auch Konzepte diskutiert,
die nur die Sektoren Wärme und Verkehr einbezie-                         DNR (FÖS
                                                                                                             
hen 7. Dies wird damit begründet, dass es im Stromsek-                     2017)
tor mit dem Emissionshandel bereits einen Mechanis-
mus gibt und zudem der Kohleausstieg bei Umsetzung                          BEE
                                                                                                     
der Empfehlungen der Kohlekommission bis spätes-                           (2019)
tens 2038 mithilfe anderer Instrumente erfolgt.
Aus Sicht der ausgewerteten Konzepte ist es jedoch                       MCC/PIK
                                                                                                             
notwendig, auch im Stromsektor aufgrund der Unsi-                         (2019)
cherheit über die zukünftige Preisentwicklung im EU
ETS zusätzlich zum Emissionshandel ein verlässliches                        CO2
und dauerhaftes Preissignal einzuführen. Denn der                         Abgabe                                       
                                                                         e.V. (2017)
CO2-Preis im Emissionshandel wird derzeit nicht von
Fundamentaldaten und daraus resultierender Knapp-
                                                                           Agora
heit getrieben (Agora Energiewende 2018) und es gibt
                                                                         Energiewe                           
somit keine Sicherheit, dass der Preis verlässlich stei-
                                                                         nde (2018)
gen und einen stabilen Investitionsrahmen für die er-
forderlichen Investitionen setzen wird (MCC/PIK
                                                                          Schultz
2018). Ferner ist die Lenkungswirkung eines CO2-Prei-                     Projekt
ses im ETS-Sektor deutlich stärker und kann erheblich                                                        
                                                                          Consult
ohne zusätzliche Investitionen eintreten, indem beste-                     (2017)
hende Erdgaskraftwerke häufiger und Kohlekraft-
werke seltener eingesetzt werden. Dies würde eine                      Quelle : eigene Darstellung

sehr zeitnahe Emissionsminderung bewirken. Auf-
grund möglicher Rebound-Effekte und zur Erreichung

7
            z.B. befürwortet Bundesumweltministerin Svenja                      kehrsbereich, https://www.bmu.de/pressemittei-
            Schulze eine CO2-Bepreisung im Wärme- und Ver-                      lung/schulze-co2-preis-kann-sozial-gerecht-gestal-
                                                                                tet-werden/

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Ein Preis für CO2 • Seite 11 von 31

Bemessungsgrundlage: CO2 - oder                                        Einbezogene Verbrauchergruppen
CO2-Äquivalente?                                                       und Ausnahmen: welche Emissionen
Die meisten Konzepte nehmen – analog zum Emissi-                       werden nicht bepreist?
onshandel - die verbrennungsbedingten CO2-Emissi-                      Die meisten Konzepte gehen von einer Beibehaltung
onen der Energieträger als Bemessungsgrundlage für                     geltender Ausnahme- und Entlastungsregelungen bei
eine CO2-Bepreisung. Vorkettenemissionen, die bei                      der Energiesteuer aus, d.h. unter anderem in den Be-
importierten Energieträgern in anderen Ländern ent-                    reichen
stehen und ggf. bereits durch andere CO2-Beprei-
                                                                          Produzierendes Gewerbe
sungssysteme erfasst sind, bleiben dadurch unberück-
sichtigt. Die Konzepte von CO2-Abgabe e.V. und                            Flug- und Schiffverkehr
Schultz Projekt Consult sehen gemäß der Konvention                        Eigenverbrauch und Kraft-Wärme-Kopplung
des IPCC eine Besteuerung nach CO2-Äquivalenten                           Kohleverbrauch in der Industrie
vor. Damit sind auch die Vorketten sowie die unter-
                                                                          Stoffliche Verwendung
schiedlichen Wirkungen der einzelnen Treibhausgase
über die Zeit in der Atmosphäre der Emissionen erfasst.                Die Beibehaltung der Ausnahmen wird dabei in der Re-
Von Bedeutung ist dies vor allem beim im Konzept des                   gel mit der einfacheren politischen Umsetzbarkeit o-
CO2 Abgabe e.V. einbezogenen Flugverkehr: dort wird                    der dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit (Industrie-
ein Klimafaktor von 2 für die Klimawirkung des Kerosins                ausnahmen) begründet. Dadurch werden energiein-
verwendet (CO2 Abgabe e.V. 2017).                                      tensive Unternehmen kaum zusätzlich belastet.
                                                                       Gleichzeitig ist auch das Aufkommen für einen be-
Tabelle 4:          CO2 oder CO2-Äquivalente?                          stimmten Preis je Tonne CO2 in diesen Konzepten ge-
                                                                       ringer, weil weniger Energieverbräuche in die Beprei-
    Konzept                          CO2           CO2äq
                                                                       sung einbezogen sind.
                                                                       Lediglich der Vorschlag des Vereins CO2 Abgabe e.V.
                                                                       sieht explizit keine Ausnahmen bei der CO2-Beprei-
       UBA (FÖS/Klinski 2018)             
                                                                       sung vor (CO2 Abgabe e.V. 2017). Bestimmte Indust-
                                                                       rien, wie die Grundstoffindustrie, sollen dagegen durch
          DNR (FÖS 2017)                                              Einführung eines Grenzsteuerausgleichs, einer Kon-
                                                                       sumabgabe nach dem Konzept des Deutschen Insti-
                                                                       tuts für Wirtschaftsforschung oder einer Finanzierung
              BEE (2019)                                              aus dem Bundeshaushalt vor Wettbewerbsnachteilen
                                                                       geschützt werden (CO2 Abgabe e.V. 2017). Indirekt ist
                                                                       die Industrie in den Vorschlägen über die Einbezie-
          MCC/PIK (2019)                                              hung des Stroms in die CO2-Bepreisung betroffen, da
                                                                       sich hierdurch die Börsenstrompreise erhöhen 8.
                                                                       Die analysierten Konzepte können demnach im Hin-
       CO2 Abgabe e.V. (2017)                                         blick auf Ausnahmen von der CO2-Bepreisung drei Ka-
                                                                       tegorien zugeordnet werden:
                                                                           1.     (anfänglich) Ausnahmen wie bisher (z.B. UBA
     Agora Energiewende (2018)            
                                                                                  (FÖS/Klinski 2018)
                                                                           2.     Keinerlei Ausnahmen, Ersatz durch andere
    Schultz Projekt Consult (2017)                                               Instrumente (CO2 Abgabe e.V. 2017)
                                                                           3.     Keine Aussage bzw. Fragestellung ist offen
Quelle : eigene Darstellung                                            Ein „Mittelweg“ wäre durchaus denkbar, d.h. beste-
                                                                       hende Ausnahmen zu reformieren oder nur teilweise
                                                                       anzupassen. Dies ist eine Fragestellung, die bei der
                                                                       Weiterentwicklung und Vertiefung von Konzepten nä-
                                                                       her betrachtet werden sollte. Dabei sollte auch die Ver-
                                                                       teilungswirkung zwischen den Sektoren berücksichtigt
                                                                       werden.

8
         Ausnahme: Bei Agoras großer Variante ändert sich                       der auf den Stromverbrauch aufgeschlagen wird,
         der Preis für Verbraucher durch den CO2-Beitrag,                       nicht jedoch der Börsenstrompreis.

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Ein Preis für CO2 • Seite 12 von 31

Teilweise werden zusätzliche Ausnahmen vorgeschla-                     nicht berücksichtigen, so dass nach Einführung der
gen. So sieht das Konzept des DNR (FÖS 2017) Aus-                      CO2-Bepreisung mit geringeren Einnahmen gerech-
nahmen für gewerblichen Diesel vor, um Verlage-                        net werden muss 9. Abweichend davon ist im Konzept
rungseffekte (Tanktourismus) zu vermeiden. Eine CO2-                   von CO2-Abgabe e.V. die Einnahmenentwicklung
Bepreisung über die LKW-Maut wird hier als zielfüh-                    durch Szenarien vorgegeben, mit denen bei Erreichen
render angesehen. Im Konzept des BEE werden Kraft-                     der Klimaziele zu rechnen ist.
stoffe gar nicht in die CO2-Bepreisung einbezogen                      Beim Anstiegspfad zeigt sich eine relativ große
(BEE 2019).                                                            Spanne: er beginnt bei 4 Euro (CO2 Abgabe e.V. 2017)
Weiterhin sehen einige Konzepte die Möglichkeit der                    und endet bei 10 Euro (Agora Energiewende 2018) pro
Strompreiskompensation (z.B. UBA (FÖS/Klinski                          Tonne CO2 und Jahr. Im Vorschlag der Agora Energie-
2018), BEE 2019, Agora Energiewende 2018) vor, ver-                    wende erfolgt die Erhöhung im Wärme und Verkehrs-
bunden mit der Empfehlung, diese auf tatsächlich                       bereich allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Sek-
energieintensive und stark im internationalen Wettbe-                  torziele gemäß des Klimaschutzplans 2050 nicht er-
werbe stehende Unternehmen zu beschränken.                             reicht werden. Auch das Konzept des BEE sieht für den
                                                                       Wärmesektor solange einen stufenweisen Anstieg des
                                                                       CO2-Preises vor, bis die sektoralen Klimaschutzziele er-
Einstiegspreis, Aufkommen und                                          reicht sind. Der Preisanstieg kann also in Zukunft nach
Anstiegspfad                                                           Sektoren differenziert ausfallen. Im Vorschlag von
                                                                       Schultz (Schultz Projekt Consult 2017) erfolgt keine Er-
Je nachdem, ob ein CO2-Aufschlag oder eine umfas-
                                                                       höhung, da bereits zu Beginn eine hohe Inputbesteue-
sende Neuausrichtung der Energiesteuern geplant ist,
                                                                       rung stattfindet, die dann beibehalten wird. Dies er-
unterscheiden sich die Angaben zu den anfänglichen
                                                                       möglicht aus Sicht von Schultz eine klare Planungssi-
CO2-Preisen erheblich: notwendigerweise liegt der
                                                                       cherheit für alle Akteure über einen langen Zeitraum.
Preis bei den Konzepten höher, die damit die gelten-
den Energiesteuersätze und ggf. weitere Abgaben und                    Unterschiedliche CO2-Preise in den Sektoren: MCC
Umlagen (zumindest teilweise) ersetzen wollen. Bei                     sieht von vornherein ein unterschiedliches Preisniveau
den Konzepten von UBA (FÖS/Klinski 2018) und DNR                       für den ETS und den Non-ETS-Bereich vor (MCC/PIK
(FÖS 2017) wird ein einheitlicher Zuschlag in Höhe von                 2019). Langfristig sollte der Preis aber einheitlich sein
30 Euro/t auf die geltenden Energiesteuersätze auf-                    Beim BEE können sich die Preise ab 40 Euro ETS- Preis
geschlagen, beim Konzept des BEE (BEE 2019) von                        unterscheiden (BEE 2019). In den anderen Konzepten
60 Euro/t.                                                             können sich unterschiedliche CO2-Preise trotz ein-
                                                                       heitlicher Ausgangsbasis dadurch ergeben, dass die
Bei den Vorschlägen zur umfassenderen Neuausrich-
                                                                       Preisfindung im ETS oberhalb des Mindestpreises
tung der Energiesteuern und gleichzeitigen Refinan-
                                                                       grundsätzlich erhalten bleibt.
zierung anderer staatlich regulierter Preisbestandteile
liegen die Einstiegspreise zum Teil deutlich höher. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass im Ergebnis die Endkun-
denpreise zwingend höher sind.
Das erzielbare Aufkommen aus den Reformvorschlä-
gen fällt entsprechend der verschiedenen Ansätze un-
terschiedlich hoch aus: bei den Konzepten mit CO2-
Aufschlag von UBA (FÖS/Klinski 2018) und DNR (FÖS
2017) liegen die Mehreinnahmen zwischen 15 und 20
Mrd. Euro pro Jahr, die für eine Rückverteilung zur Ver-
fügung stehen. Bei den umfassenderen Ansätzen liegt
das Aufkommen zwischen 29 Mrd. Euro (MCC/PIK
2019) und 89 Mrd. Euro (Schultz Projekt Consult 2017)
pro Jahr. Diese Volumina sind nicht als zusätzliches
Aufkommen zu verstehen, da sie teilweise bestehende
Energiesteuereinnahmen ersetzen. Zu beachten ist
weiterhin, dass die Aufkommensberechnungen sta-
tisch sind, d.h. die (gewünschte) Lenkungswirkung

9
        Zudem setzen einige Konzepte (z.B. DNR (FÖS                           ausfallen würden. Insbesondere im Stromsektor ist
        2017)) niedrige ETS-Preis an, mit denen die Energie-                  aufgrund des Merit Order Effekts von einer hohen
        steuer auf Brennstoffe in der Stromerzeugung ver-                     Lenkungswirkung auszugehen.
        rechnet wird, so dass die Einnahmen heute geringer

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Ein Preis für CO2 • Seite 13 von 31

Tabelle 5:             Einstiegspreis, Aufkommen und                         3.3 Einnahmen rückverteilen
                       Anstiegspfad
                                                                             Alle Konzepte sehen vor, die Mehreinnahmen aus der
     Konzept           Einstiegs-       Reform-         Anstiegs-            CO2-Bepreisung wieder rückzuverteilen. Im Kern geht
                       preis            volumen         pfad (Euro/t         es um vier Verwendungsoptionen, die zumeist alterna-
                       (Euro/t          (Mrd.           CO2 pro              tiv, teilweise aber auch in Kombination vorgesehen
                       CO2)             Euro pro        Jahr)
                                                                             sind (vgl. Tabelle 6):
                                        Jahr)*
                                                                             1.   Absenkung oder Ersatz staatlich regulierter Preis-
     UBA                                                                           bestandteile auf Strom
     (FÖS/Klins        30               14,5-181        5                    2. Pauschale Rückverteilung (Öko-Bonus)
     ki 2018)
                                                                             3. Senkung der Rentenversicherungsbeiträge

                                                        Inflations-          4. Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen
                                                        ausgleich,           In der Regel werden diese Optionen nur aus den Ein-
     DNR (FÖS
                       30               16,5-202        mittelfristig
     2017)
                                                        vollst.
                                                                             nahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert. Teilweise
                                                        Internal.            werden dafür aber noch zusätzliche Mittel aus dem
                                                                             Bundeshaushalt verwendet. Dies kann dann z.B. dazu
                                                                             führen, dass mehr private Haushalte profitieren als
     BEE (2019)        60               -               6,253
                                                                             ohne Zuschuss aus dem Bundeshaushalt (s. Kapitel
                                                                             4.2). In allen Konzepten sind darüber hinaus Maßnah-
                       504                              86                   men für eine gezielte Entlastung von besonders be-
     MCC/PIK                                                                 troffenen Gruppen (s.u.) beschrieben, die entweder
                       bzw. 20          145             bzw. 1,50
     (2019)
                       (ETS)                            (ETS)                aus den CO2-Einnahmen oder aus zusätzlichen Mitteln
                                                                             aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.
     CO2
     Abgabe            404              29,5            4
     e.V. (2017)

     Agora
     Energiewen        1257             55              108
     de (2018)

     Schultz
     Projekt
                       75-2009          89              0
     Consult
     (2017)

Quelle: eigene Darstellung
*Aufkommen bei Einführung. Nicht gleichzusetzen mit dem Aufkom-
men, das für eine Rückverteilung zur Verfügung steht. Zu berücksich-
tigen sind auch die unterschiedlichen Referenzjahre und Annahmen.
Beispielsweise belaufen sich die Einnahmen im Stromsektor bei 30
Euro/tCO2 aufgrund der niedrigen EUA-Preise im Bezugsjahr 2016 bei
(FÖS 2017) auf über 8 Mrd. Euro (ohne Lenkungseffekte)
1
  Aufkommen aus Stromsektor zwischen 4,8 und maximal 8.3 Mrd. Euro
bei voller Bepreisung und ohne Lenkungseffekte. Erhöhung auf 80
Euro/t CO2 hier interpretiert als Erhöhung bis zum Jahr 2030. Daraus
ergibt sich ein durchschnittlicher Anstieg von 5 Euro pro Jahr. Empfoh-
len wird weiterhin ein Inflationsausgleich, hier nicht mit berücksichtigt.
2
 inkl. Aufkommen aus der Angleichung der Steuersätze von Die-
sel/Benzin und Erdgas/Heizöl
3
 im Wärmebereich bei Nichterreichen der Klimaziele: Anstieg alle vier
Jahre um 25 Euro/t CO2
4
    bei Kraftstoffen: zusätzlich zu bisheriger Energiesteuer
5
    exkl. Aufkommen durch den EU-ETS-Mindestpreis
6
    Anstiegspfad von etwa 10% pro Jahr bis 130 Euro im Jahr 2030
im Verkehrsbereich zusätzliche Infrastrukturabgabe von 42 ct/l
7

8
    bei Nichterreichen der Klimaziele
9
 Energiesteuern Strom/Wärme: 100 Euro/t CO2 (im Wärmesektor ggf.
75 Euro/t CO2 zur Vermeidung von Preisschocks), Verkehr: 200
Euro/tCO2

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Ein Preis für CO2 • Seite 14 von 31

Tabelle 6:          Verwendung der Einnahmen                           Zentrum der Vorschläge von Agora (Agora Energie-
                                                                       wende 2018) und CO2 Abgabe e.V. (co2 Abgabe e.V.
     Konzept        Strom     Öko-        Rente       Klima-           2017). Denn nach Ansicht dieser Akteure sind die staat-
                              bonus                   schutz           lich regulierten Preisbestandteile auf Strom im Ver-
                                                                       gleich zu den anderen Energieträgern zu hoch und
     UBA                                                               würden dadurch die Sektorkopplung behindern. Die
     (FÖS/Klinski                                                     Preiskorrektur durch eine CO2-Besteuerung fossiler
     2018)
                                                                       Energieträger reicht aus dieser Sicht nicht aus, sondern
                                                                       es bedarf zusätzlich einer Absenkung des Stromprei-
     DNR (FÖS
     2017)
                      ()                                            ses, um strombasierte Anwendungen verstärkt in die
                                                                       Sektoren Wärme und Verkehr zu bringen.
                                                                          Agora (Agora Energiewende 2018) möchte mit der
     BEE (2019)                 
                                                                            CO2-Bepreisung alle bestehenden Umlagen auf
                                                                            Strom (EEG-, KWKG-, § 19 (2) StromNEV-, Offs-
      MCC/PIK                                                               hore-Netzumlage und AblAV-Umlage) steuerfi-
                                                       
     (2019)                                                                 nanzieren, der Verein CO2 Abgabe e.V. die EEG-
                                                                            Umlage und die KWKG-Umlage.
      CO2
                                                                          Während Agora Energiewende die Stromsteuer in
     Abgabe e.V.       
                                                                           Form einer zeitlich variablen Besteuerung ent-
     (2017)
                                                                           sprechend des Emissionsfaktors im Strommix bei-
     Agora                                                                 behalten will 10, sehen die Konzepte von CO2-Ab-
     Energiewen                                                          gabe e.V. und BEE (2019) auch den Ersatz der
     de (2018)                                                             Stromsteuer vor, beim BEE mit der Variante, dass
                                                                           nur der Strom aus erneuerbaren Energiequellen
     Schultz                                                               von der Stromsteuer befreit wird.
     Projekt                                                              DNR (FÖS 2017), MCC und PIK (MCC/PIK 2019),
     Consult
                      ()                               
                                                                            BEE (BEE 2019) und UBA (FÖS/Klinski 2018) se-
     (2017)
                                                                            hen ebenfalls eine Senkung von Strompreisbe-
Quelle : eigene Darstellung                                                 standteilen (Steuerfinanzierung der Ausnahmen
                                                                            von der EEG-Umlage, Absenkung der Strom-
Bei allen Optionen der Rückverteilung (über die                             steuer) vor, das bei DNR (FÖS 2017) und BEE (BEE
Stromrechnung, den Öko-Bonus oder die Senkung der                           2019) jedoch nur aus dem Aufkommen gespeist
Rentenversicherungsbeiträge) ist unsicher, welche                           werden soll, das durch die CO2-Bepreisung im
Konsumausgaben mit dem erstatteten bzw. verrech-                            Stromsektor entsteht.
neten Geld angereizt werden. Unter Umständen wird                      Aus administrativer Sicht ließe sich eine Strompreis-
das Geld für den Kauf klimaschädlicher Produkte oder                   senkung leicht umsetzten: sowohl die Absenkung der
Aktivitäten verwendet (ähnlich eines Reboundeffekts).                  Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz als auch die Ab-
Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass nicht das                  senkung der EEG-Umlage sind rechtlich und administ-
gesamte zusätzliche Einkommen für den Konsum ver-                      rativ relativ unproblematisch (vgl. Ausführungen in
wendet wird, sondern ein Teil auch dafür, zu sparen.                   (FÖS/Klinski 2018) 11. Allerdings ist anzunehmen, dass
                                                                       durch eine anteilige Finanzierung aus Staatsmitteln
                                                                       das EEG zur Beihilfe würde und Deutschland dadurch
Gegenfinanzierung oder Ersatz von                                      die seit dem Urteil des EuGH (Gerichtshof der Europä-
Strompreisbestandteilen                                                ischen Union 2019) möglichen, zusätzlichen Hand-
                                                                       lungsspielräume wieder verlieren könnte (Klinski/Öko-
Die Gegenfinanzierung oder der Ersatz von staatlich
                                                                       Institut 2019). Eine Verlagerung der Industrieprivile-
regulierten Preisbestandteilen auf Strom stehen im
                                                                       gien aus dem EEG (Besondere Ausgleichsregelung) in

10
          125 Euro/tCO2 entspricht, bei Abzug von Kosten für                  dem Urteil des EuGH (Gerichtshof der Europäischen
          Zertifikate im Emissionshandel von 20 Euro/tCO2 ei-                 Union 2019) möglichen, zusätzlichen Handlungs-
          ner Besteuerung von 4,9 ct/kWh bei derzeitigem                      spielräume wieder verlieren könnte (Klinski/Öko-
          Strommix (Emissionsfaktor: 470 gCO2/kWh)                            Institut 2019).
11
          Allerdings ist anzunehmen, dass eine anteilige Finan-
          zierung die BesAR des EEG dadurch zu einer Beihil-
          feregelung würde und Deutschland dadurch die seit

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Ein Preis für CO2 • Seite 15 von 31

den Bundeshaushalt würde diese Problematik nicht                           Im Konzept von MCC und PIK (MCC/PIK 2019)
beinhalten, da in das EEG-Konto keine Staatsmittel                           wird ebenfalls eine Prämie empfohlen. Der Vor-
flössen.                                                                     schlag ist in ihrem Konzept als einer von mehreren
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Preis-                         Optionen der Rückverteilung zu verstehen.
senkung vollständig an die Endkunden weitergereicht                        Ähnlich sieht das BEE-Konzept (BEE 2019) vor, das
wird. Bei einer Absenkung von Strompreisbestandtei-                          Aufkommen aus dem Wärmesektor über eine
len können sich – wenn Strom pauschal günstiger wird                         sichtbare Pro-Kopf-Rückerstattung einmal jähr-
– negative Auswirkungen auf die Energieeffizienz und                         lich direkt an die Bürger*innen auszuzahlen.
damit ein entgegen gesetzter Klimaeffekt ergeben.                      Die Idee der pauschalen Rückerstattung hat den Vor-
Personen und Unternehmen, die bereits sehr sparsam                     teil, dass sie klimaschonendes Verhalten doppelt be-
mit Strom umgehen, werden durch die Absenkung von                      lohnt und klimaschädliches Verhalten verursacherge-
Strompreisbestandteilen geringer entlastet werden als                  recht bepreist. Wer wenig verbraucht, muss wenig zah-
diejenigen mit hohem Stromverbrauch. Agora Ener-                       len und bekommt zusätzlich einen Betrag zurückge-
giewende sieht daher die Einbettung in eine aktive Ef-                 zahlt, der die Kosten übersteigt.
fizienzpolitik, insbesondere durch die Öko-Design-
                                                                       Noch zu diskutieren ist, wie sich der Ökobonus in
Richtlinie, als notwendig an (Agora Energiewende
                                                                       Deutschland administrativ am besten umsetzten lässt.
2018).
                                                                       DNR (FÖS 2017) nennt hier die Steuer-ID als mögli-
                                                                       chen Kanal für ein neu aufzubauendes System. Der
Ökobonus (pauschale Rückzahlung)                                       BEE (BEE/Prognos AG 2017) weist auf die Nutzung an-
                                                                       derer, schon bestehender Transfersysteme hin, z.B.
Eine andere Verwendungsmöglichkeit ist die pau-                        über die Sozialversicherungen und empfiehlt in seinem
schale Rückverteilung. Dafür haben sich die Begriffe                   Konzept eine Rückerstattung über die Finanzämter
Ökobonus, Klimaprämie, Klimageld, Energiegeld, Ein-                    (BEE 2019). Eine Prüfung, ob bzw. wie der Ökobonus
wohnerscheck oder Energiewendebonus etabliert. Sie                     rechtssicher eingeführt werden kann, haben die veröf-
beinhalten, dass die Einnahmen in Form einer pau-                      fentlichten Konzepte nicht vorgenommen 13.
schalen Ausgleichszahlung an die Bevölkerung und
ggf. an Unternehmen rückverteilt werden. Die Rück-
zahlung an die Bürgerinnen und Bürger kann entweder                    Senkung der
als Prämie pro Kopf, pro Haushalt oder als kombiniertes                Rentenversicherungsbeiträge
Modell (pro Haushalt unter anteiliger Berücksichti-
gung der Haushaltsgröße) erfolgen (vgl. (BEE/Prognos                   (Schultz Projekt Consult 2017) schlägt für einen Teil
AG 2017).                                                              des Aufkommens einen Zuschuss an die Rentenkasse
    Das DNR- Konzept (FÖS 2017) sieht vor, das Auf-                   vor, mit der die Lohnnebenkosten durch Absenkung
      kommen im Grundsatz anteilig entsprechend der                    der Rentenversicherungsbeiträge reduziert werden
      Beiträge der Verbrauchergruppen am erzielten                     können. Das Konzept lehnt sich damit an die Aufkom-
      Aufkommen an diese zurückzuzahlen. Das bedeu-                    mensverwendung bei der Ökologischen Steuerreform
      tet, dass das Aufkommen, das von den Privathaus-                 1999-2003 an, durch die die Rentenversicherungsbei-
      halten erbracht wird, vollständig an sie zurück-                 träge zeitgleich schrittweise um 1 bis 2 Prozentpunkte
      fließt. Das Aufkommen aus der Wirtschaft soll zu                 abgesenkt werden konnten.
      zwei Drittel über eine Pauschale gekoppelt an die
      Lohnsumme an letztere zurückgezahlt werden 12 .                  Klimaschutzinvestitionen
      Ein Drittel wird für Klimaschutzinvestitionen ver-
      wendet, von denen letztlich die Wirtschaft über                  Ein zentrales Element der meisten Konzepte 14 ist die
      zusätzliche Aufträge ebenfalls profitiert.                       Verwendung eines Teils des Aufkommens für Klima-
                                                                       schutzzwecke. Dadurch sollen weitere CO2-Minde-
                                                                       rungspotenziale gehoben werden.

12                                                                     14
        Das Aufkommen aus dem Verkehrssektor wird dabei                        Mit Ausnahme von BEE (2019) und UBA
        vollständig den privaten Haushalten zugerechnet, da                    (FÖS/Klinski 2018). Bei Letzterem war die Ausgangs-
        der LKW-Güterverkehr von der Reform ausgenom-                          frage jedoch, wie die EEG-Umlage zukünftig finan-
        men ist.                                                               ziert werden kann, die Mittelverwendung für andere
13
        Ein aktuelles Rechtsgutachten (SUER 2019) kommt                        Zwecke wurde nicht betrachtet. Aus Sicht des BEE-
        zu dem Ergebnis, dass eine Pro-Kopf-Rückerstat-                        Konzepts sollte die Förderung explizit nicht aus den
        tung bundes- und europarechtlich möglich wäre.                         zusätzlichen CO2-Bepreisungseinnahmen erfolgen.
                                                                               Diese sollen vollständig an die Bürger zurück fließen.

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. • Green Budget Germany
Ein Preis für CO2 • Seite 16 von 31

   Am umfangreichsten ist das Volumen im Konzept                      Tabelle 7:          Angaben zu CO2-Einsparung
     von Schultz (Schultz Projekt Consult 2017): jedes
     Jahr sollen mehr als 10 Mrd. Euro für die energeti-                 Konzept           Wirkung
     sche Gebäudesanierung, 10 Mrd. Euro für den
     Strukturwandel in Braunkohlerevieren und 5 Mrd.
     Euro für den Stromnetzausbau verwendet werden.
   Im Konzept von MCC und PIK (MCC/PIK 2019) ist
     die Verwendung für Investitionen, Sozialausgaben                                      27-110 Mio.t p.a. im Stromsektor
                                                                            UBA            (Abschätzung, Basis Literaturwerte DE)
     und einem Ausbau der Infrastruktur für Elektro-                     (FÖS/Klinski
                                                                                           3,1 Mio. t p.a. im Wärmesektor,
     mobilität und des ÖPNVs eine von mehreren                              2018)          1,3 Mio. t p.a. im Verkehr
     möglichen Verwendungsoptionen.
   Agora (Agora Energiewende 2018) schlägt einen                                          27-110 Mio. t p.a. im Stromsektor
     Wechselfonds in Höhe von mehr als 5 Mrd. Euro                                         (Abschätzung, Basis Literaturwerte DE)
     p.a. vor, durch den der Heizungstausch und die                                        Wärme: Verbesserung
     energetische Gebäudesanierung gefördert wer-                                          Wettbewerbsbedingungen
                                                                                           emissionsarme Technologien, durch
     den sollen.
                                                                          DNR (FÖS         Angleichung von Wärme- und
   DNR (FÖS 2017) plant, ein Drittel des Aufkommens                        2017)
                                                                                           Strompreisen Verbesserung der
     der Unternehmen für Maßnahmen wie Gebäu-                                              Sektorkopplung. Verkehr:
                                                                                           Verkehrsvermeidung aufgrund
     desanierung, Radwegeausbau sowie die Förde-                                           Einkommenseffekt, Verkehrsverlagerung
     rung des ÖPNV zu verwenden. Das zur Verfügung                                         aufgrund Substitutionseffekt,
     stehende Volumen wird auf ca. 700 Mio. Euro                                           Effizienzsteigerungen aufgrund höherer
                                                                                           Kraftstoffkosten
     jährlich geschätzt.
   Auch die Konzepte des CO2-Abgabe-Vereins
                                                                                           Schaffung eines Marktes für
     (CO2 Abgabe e.V. 2017) und des BEE (BEE 2019)                                         Klimaschutztechnologien, Anreize für
     sehen Infrastruktur- und Energiesparmaßnahmen                        BEE (2019)       Investition und Zubau erneuerbarer
     vor, die jedoch nicht zwingend aus den CO2-Ein-                                       Energien
     nahmen zu finanzieren sind. Aus Sicht des BEE
     könnten zusätzliche Mittel für Förderprogramme                                        Anpassung der Steuersätze auf ähnliches
                                                                          MCC/PIK
                                                                                           Niveau bzgl. CO2-Belastung fördert
     etwa durch Subventionsabbau z.B. bei der Förde-                       (2018)          Sektorkopplung
     rung von Öl- und Gasheizungen generiert werden.

                                                                                           Preisanstieg fossiler Energieträger führt
                                                                                           zu Verteuerung fossilen Stroms, EE
4 Vergleich der Wirkungen                                                                  werden wirtschaftlicher, EEG-Umlage
                                                                                           sinkt rascher wegen höherer
                                                                                           Strombörsenpreise; Konsequenz neue
                                                                            CO2
4.1     Lenkungswirkung: CO2-                                            Abgabe e.V.
                                                                                           Merit Order und Sektorkopplung in
                                                                                           aufgrund von größerer Wirtschaftlichkeit
        Emissionen reduzieren                                              (2017)          des Stroms; auch Impulse für mehr
                                                                                           Effizienz im Wärmesektor.
Mit der CO2-Bepreisung werden die falschen Preissig-                                       Bürokratieabbau (Anträge auf
nale durch fehlende Internalisierung der Klimakosten                                       Rückerstattungen beim Zollamt
                                                                                           entfallen) => mehr Investitionen in EE
bei den Energieträgern abgebaut. Damit werden nicht
nur Anreize zur Reduzierung von CO2-Emissionen ge-
setzt. Es kann zugleich die heute hohe Komplexität bei                                     Sektorkopplung durch
                                                                                           Attraktivitätssteigerung von
Förder- und Markteinführungsinstrumenten für er-                                           Stromanwendungen, neue Preissignale
neuerbare Energien adressiert werden. Unabhängig                                           machen EEG-Umlage überflüssig, Anreiz
                                                                           Agora           durch dynamisierte CO2-Bepreisung im
von der konkreten Lenkungswirkung des Instruments
                                                                         Energiewen        Strom, Strom mit geringem CO2-Gehalt
selbst sorgt die CO2-Bepreisung somit dafür, dass viele                   de (2018)        zu verwenden.
andere Klimaschutzinstrumente besser wirken kön-
                                                                                           Flexibilisierung Strommarkt durch
nen.                                                                                       stundenscharfe Anpassung der CO2-
In den Reformkonzepten selbst sind die THG-Minde-                                          Steuer nach Strommixanteil EE.
rungen in der Regel nicht ex-ante abgeschätzt, son-
dern werden qualitativ beschrieben (vgl. Tabelle 7).                        Schultz        Anschub für Investitionen in CO2-
                                                                                           effizientere Technologien, größere
                                                                            Projekt
                                                                                           Wirtschaftlichkeit eE-Strom und damit
                                                                            Consult        neue Merit Order, Aufhebung der
                                                                             (2017)        Fehlanreize bestehender Steuern.

                                                                       Quelle : eigene Darstellung.

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. • Green Budget Germany
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