WIE KANN DAS PIRMASENSER MOZART-MODELLPROJEKT "JOBBÖRSE" IN DAS SGB II ÜBERTRAGEN WERDEN? ENTWURF EINER KONZEPTION

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Wie kann das Pirmasenser
  MoZArT-Modellprojekt
 „jobbörse“ in das SGB II
   übertragen werden?

Entwurf einer Konzeption
SGB II § 17
Einrichtungen und Dienste für Leistungen
           zur Eingliederung

Absatz 1, Satz 1
Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit soll die Agentur für Arbeit eigene Einrichtungen
und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete
Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind,
ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können.
INFAS hat nachfolgende Ergebnisse für
Pirmasens empirisch nachgewiesen:

      Im Vergleich zu anderen Agenturen ist der
 Chancenzuwachs für Langzeitarbeitslose erwerbstätig
            zu werden um 130,6 % höher.

Einzelergebnisse:
-Übergänge in Erwerbstätigkeit (mind. 1 Monat)                 130,6 %
-Übergänge in Erwerbstätigkeit (mind. 7 Monate und mehr)       191,4 %
-Eingliederungswahrscheinlichkeit
bei der Zielgruppe langzeitarbeitsloser Sozialhilfeempfänger   327,4 % !
Vier „Erfolgsfaktoren“ haben sich
            herauskristallisiert:
1. Respektvoller Umgang mit den Hilfeempfängern.
   Die Langzeitarbeitslosen sind eingebunden in ein
   kommunales Netzwerk, das geschlossen hinter dem
   Konzept steht.

2.   Professionelles Fallmanagement

3.   Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge

4. Zentrale Koordination der Beschäftigten und der
   Beschäftigungsangebote
Veränderte gesetzliche Vorgaben im
                SGB II
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass eine unmittelbare
Kapitalisierung der Transferleistungen des ALG II durch die
bisherige Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits-
vertrages praktisch nicht mehr möglich ist.

Deshalb wird sich - aus wirtschaftlichen Gründen - die Aktivierung
der ALG II-Bezieher künftig eher auf die „Mehrbedarfsvariante“
fokussieren.

Somit scheint ein „Erfolgsfaktor“ der „jobbörse Pirmasens“ als
zunächst nicht unmittelbar übertragbar.
Lösungsansatz

Dem geförderten ALG II – Empfänger muss nachvollziehbar
sein, dass er nicht für 1€ arbeitet, sondern sein kompletter
Unterhalt incl. der Wohnkosten und der Sozialversicherungs-
abgaben „Vergütungsbestandteil“ sind.

Eine arbeitsvertraglich ähnliche Ebene kann wie die bisherigen
Arbeitsverhältnisse mit Hilfe des § 15 SGB II Eingliederungs-
vereinbarung geschaffen werden. Hier können analog Rechte
und Pflichten geregelt werden.
Rechtgrundlagen

SGB II § 6    Träger der Leistungen

SGB II § 15   Eingliederungsvereinbarung

SGB II § 16   Leistungen zur Eingliederung

SGB II § 31   Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
Mögliche Umsetzung des SGB II
1. Schritt: Bedarfsfeststellung und Antragsbearbeitung in der ARGE
            Eingliederungsvereinbarung mit dem Angebot zur Beschäftigung

2. Schritt: „Einstellung“ beim kommunalen Beschäftigungsträger mit Hilfe
            eines „Eingliederungsvertrages“
3. Schritt: Arbeitsmarktnahe Beschäftigung, Qualifizierung, fallorientierte
            Steuerung
4. Schritt: „Erste Lohnzahlung“ – Lebensunterhalt, KdU, Mehrbedarf durch
            den Beschäftigungsträger nach Feststellung der Anwesenheit
            und auf Grundlage und Vorgabe der ARGE

5. Schritt: Leistungsbericht an Fallmanagement – ständige Rückkopplung
            zum Vermittler – Einforderung von Eigenbemühungen
6. Schritt: Sofern die Selbstvermittlung nicht möglich oder ergebnislos ist:
            Vermittlung in den allg. Arbeitsmarkt durch Vermittler (AA) der
            ARGE
Vergütung – Muster „Lohnabrechung“
Die einzelnen Positionen müssen ausgewiesen sein; dafür werden
Kennummern verwendet, die auf der Rückseite erläutert sind.

 01     =      Regelsatzleistung für Haushaltsvorstand
 02     =      Regelsatzleistung 90 von Hundert
 03     =      Regelsatzleistung 80 von Hundert
 04     =      Regelsatzleistung 60 von Hundert
 05     =      Kosten der Unterkunft
 06     =      Mehrbedarf
 07     =      Beitrag Krankenversicherung (KV)
 08     =      Beitrag Pflegeversicherung (PV)
 09     =      Beitrag Rentenversicherung (RV)
Leistungsabhängige Entgeltung

0,50 € / Std.       Jugendliche unter 25 Jahren

1,00 € / Std.       Erwachsene ab 25 Jahren

1,50 € / Std.       körperlich schwere Arbeit / besonders
                    zuverlässig und leistungsbereit
2,00 € / Std.       kaufm./erzieherische Arbeit / besonders
                    zuverlässig und leistungsbereit
bis 3,00 € / Std.   Übernahme von Vorarbeiterfunktionen
Vorraussetzung
1.   Auszahlung der Entgelte durch den Beschäftigungsträger

2.   Beschäftigungsverhältnis mit „vertraglichen Pflichten“

3.   Anwesenheits-/arbeitszeitabhängige Entgeltung

4.   Qualifizierung während der Arbeitszeit

5.   Sozialpädagogische Betreuung/individuelle Begleitung

6.   Stafflung der Mehraufwandsentschädigung nach
     Leistung von 0,50 bis 3,00 € möglich
Umsetzung der Beschäftigung

1.   Agentur für Arbeit und Kommune steuern über
     Fallmanagement die Integration der Langzeitarbeitslosen

2.   Die „jobbörse“ als zentrale Koordinierungsstelle unter der
     Leitung des kommunalen Beschäftigungsträgers wird
     fortgeführt und ausgebaut

3.   Es wird von der ARGE eine Prioritätenliste der einzelnen
     „Beschäftigungsangebote“ erstellt

4.   Zentrale sozialpädagogische Betreuung
     (nicht jede „Einsatzstelle“ muss Einzelfallhilfe
     anbieten)
Mögliche Anleiterfinanzierung

Variante 1:
dauerhafte Stellen aus dem Budget des SBG II einrichten
(tariflich entlohnt)
Variante 2:
aus den ALG II – Beziehern besonders qualifizierte Bewerber mit
bis zu 3 € / Std. Mehraufwandentschädigung vergütet (mindestens
2 Jahre).

Möglich und erstrebenswert ist eine Kombination beider Varianten.
Vorteile

1.   Wert der Leistung und Gegenleistung ist realistisch und
     arbeitsmarktnah (kein Billiglohnjob)

2.   Vermittlungschancen steigen durch Erhalt der Arbeitsfähigkeit
     und Einübung/Beibehaltung eines geregelten Tagesablauf
     („Softskills“)

3.   Familien erleben den Beschäftigten als regulär arbeitenden
     Menschen = gesellschaftliche Anerkennung
Fazit
Das Pirmasenser Konzept der „jobbörse“ ist auch weitestgehend
nach SGB II umsetzbar, wenn :

 1.     die gesamten Transferleistungen zuzüglich Mehraufwands-
        entschädigung - wie eine Lohnleistung - von der „jobbörse“
        ausgezahlt werden

 2.     klare Vereinbarungen - wie bei den bisherigen Arbeits-
        verhältnissen - durch Eingliederungsverträge gestaltet werden

 3.     eine stabile Anleiterstruktur aufgebaut wird

 4.     die bisherige bewährte Kooperation aller Beteiligten fortgeführt
        und ausgebaut wird und weiterhin eine zentrale Steuerung der
        Einsatzstellen und Arbeiten durch die „jobbörse“ erfolgt
Auf diesem aufgezeigtem Weg
kann die Stadt Pirmasens trotz ihrer
       großen strukturellen
    Arbeitsmarktprobleme auch
    weiterhin an der Spitze der
  Integration Langzeitarbeitsloser
       bundesweit bleiben.
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