Hauptversammlung 2021 - power to transform - technotrans

 
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Hauptversammlung 2021 - power to transform - technotrans
power to transform

Hauptversammlung 2021

Einladung zur ordentlichen
virtuellen Hauptversammlung
Hauptversammlung
2021

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die Übertragung erfolgt unter www.technotrans.de/investor-relations/hauptversammlung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden die virtuelle Hauptversammlung im Messe und Congress
Centrum Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster, durchführen.
Übersicht mit den Angaben gemäß
§ 125 Aktiengesetz in Verbindung mit
Tabelle 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212
 A. Inhalt der Mitteilung
 1.   Eindeutige Kennung des Ereignisses     Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der technotrans SE 2021
                                             (Formale Angabe gemäß DVO: d21480481175eb11811b005056888925)
 2.   Art der Mitteilung                     Einberufung der Hauptversammlung
                                             (Formale Angabe gemäß DVO: NEWM)

 B. Angaben zum Emittenten
 1.   ISIN                                   DE000A0XYGA7
 2.   Name des Emittenten                    technotrans SE

 C. Angaben zur Hauptversammlung
 1.   Datum der Hauptversammlung             07. Mai 2021
                                             (Formale Angabe gemäß DVO: 20210507)
 2.   Uhrzeit der Hauptversammlung           10:00 Uhr (MESZ)
                                             (Formale Angabe gemäß DVO: 8:00 Uhr (UTC))
 3.   Art der Hauptversammlung               Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
                                             physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
                                             (Formale Angabe gemäß DVO: GMET)
 4.   Ort der Hauptversammlung               URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptver-
                                             sammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte
                                             (Formale Angabe gemäß DVO:
                                             www.technotrans.de/investor-relations/hauptversammlung)

                                             Ort der Hauptversammlung im Sinne der SE-Verordnung und des Aktien-
                                             gesetzes: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Albersloher
                                             Weg 32, 48155 Münster
 5.   Aufzeichnungsdatum                     1. Mai 2021, 00:00 Uhr (MESZ)
      (Nachweisstichtag, sog. Record Date)   (Formale Angabe gemäß DVO: 20210430 ; 22:00 Uhr (UTC))
                                             Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist – unabhängig von
                                             etwaigen Depotbeständen – der im Aktienregister eingetragene Aktien-
                                             bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des
                                             Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschluss-
                                             tages in der Zeit vom 1. Mai 2021, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 7. Mai
                                             2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden erst mit Wirkung nach dem Tag
                                             der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maß-
                                             geblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist daher der
                                             30. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ).
 6.   Internetseite zur Hauptversamm-        www.technotrans.de/investor-relations/hauptversammlung
      lung/Uniform Resource Locator (URL)

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des
Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)
Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die An-
gaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.technotrans.de/investor-relations/hauptversammlung

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Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der technotrans SE

am Freitag, den 7. Mai 2021, um 10:00 Uhr.

Im Hinblick auf die andauernde Corona-Pandemie wird die Veranstaltung auch in diesem Jahr als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder deren Bevollmächtigten statt-
finden.

Analog zum Vorjahr können Sie die gesamte Hauptversammlung im Internet online über das gesicherte
Aktionärsportal live verfolgen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bis zum 30. April 2021 an.

Ihr Stimmrecht können Sie vorab per Briefwahl sowie über das Online-Portal bis unmittelbar vor Beginn
der Beschlussfassung selbst wahrnehmen oder dieses an einen Stimmrechtsvertreter übertragen.

Vorstand und Aufsichtsrat werden Sie umfassend über das Geschäftsjahr 2020 informieren, das
technotrans trotz coronabedingter Herausforderungen profitabel abgeschlossen hat. Seien Sie auch
gespannt auf unsere Ausführungen zur aktuellen Entwicklung des Konzerns und zu unserer Strategie
„Future Ready 2025“.

Gerne beantworten Vorstand und Aufsichtsrat im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung Ihre Fra-
gen. Sie können uns diese komfortabel über das Aktionärsportal bis zum 5. Mai 2021 übermitteln.

Auf den Folgeseiten finden Sie die Tagesordnung, Details zu allen Beschlussvorschlägen sowie weitere
Informationen.

Den Geschäftsbericht 2020 sowie ergänzende Informationen zum Geschäftsverlauf im Jahr 2020 kön-
nen Sie auf unserer Internetseite unter: www.technotrans.de/investor-relations/finanzberichte
abrufen.

Alle Informationen zur Hauptversammlung sowie der Zugang zum Aktionärsportal stehen unter folgen-
der Internetadresse für Sie bereit: www.technotrans.de/investor-relations/hauptversammmlung.

Für weitere Fragen steht Ihnen zusätzlich unser Investor Relations Team jederzeit gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer virtuellen Hauptversammlung am 7. Mai 2021.

Im Namen des Vorstands

Michael Finger

technotrans SE, Sassenberg | WKN: A0XYGA | ISIN: DE000A0XYGA7

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Auf einen Blick

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2020,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten
Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

Tagesordungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Tagesordungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Tagesordungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Tagesordungspunkt 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordungspunkt 6
Beschlussfassung über das Vorstandsvergütungssystem der technotrans SE

Tagesordungspunkt 7
Beschlussfassung über das Aufsichtsratsvergütungssystem der technotrans SE

Tagesordungspunkt 8
Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Verbindlicher Charakter der Abstimmungen (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)
Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschlä-
ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 haben verbindlichen Charakter. In Bezug auf den Be-
schlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 ist zu beachten, dass der Beschluss der Hauptver-
sammlung auch im Falle der Nicht-Billigung weder Rechte noch Pflichten begründet. Billigt die
Hauptversammlung das zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird nach § 120a Abs.
3 AktG spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Ver-
gütungssystem zum Beschluss vorgelegt. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen
jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme ent-
halten (Stimmenthaltung).

Hauptversammlung 2021                                                                           5
Tagesordnung

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der               4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
   technotrans SE zum 31. Dezember 2020, des gebillig-               für das Geschäftsjahr 2020
   ten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des
                                                                   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
   zusammengefassten Lageberichts für die technotrans
                                                                   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
   SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats
                                                                   zu erteilen.
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils
   für das Geschäftsjahr 2020.

    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten           5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschluss-
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebil-          prüfers für das Geschäftsjahr 2021
    ligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter
                                                                   Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung
    diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind
                                                                   des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCo-
    der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
                                                                   opers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osna-
    Beschlussfassung bedarf.
                                                                   brück, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und
                                                                   zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021
                                                                   zu wählen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
   Bilanzgewinns                                                   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den
                                                                   Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jah-
                                                                   frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte.
    resabschluss 2020 der technotrans SE ausgewiesenen
                                                                   Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverord-
    Bilanzgewinn von € 9.328.252,54 wie folgt zu verwenden:
                                                                   nung keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im
                                                                   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprü-
    Ausschüttung einer Dividende von
                                                                   fers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
    € 0,36 je Stückaktie auf das dividen-
                                                                   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
    denberechtigte Grundkapital in Höhe
    von € 6.907.665,00                    € 2.486.759,40
    Gewinnvortrag                            € 6.841.493,14       6. Beschlussfassung über das Vorstandsvergütungssystem
    Bilanzgewinn                             € 9.328.252,54          der technotrans SE

                                                                   Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020
                                                                   gültigen Fassung, nach Inkrafttreten des Gesetzes zur
    Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft         Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
    keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeit-         II) vom 12. Dezember 2019, beschließt die Hauptver-
    punkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind            sammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
    diese nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der      Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmit-
    Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von            glieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems,
    € 0,36 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entspre-       mindestens jedoch alle vier Jahre.
    chend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinn-
    verwendung unterbreitet.                                       Der Aufsichtsrat hat am 2. Februar 2021 ein neues Ver-
                                                                   gütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen,
    Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4           das den Vorgaben des ARUG II entspricht und die Emp-
    Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbe-            fehlungen der Novelle des Deutschen Corporate Gover-
    schluss folgenden Geschäftstag, mithin am 12. Mai 2021,        nance Kodex 2019 berücksichtigt.
    fällig.
                                                                   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, das
                                                                   nachfolgende Vergütungssystem für die Mitglieder des
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für          Vorstands zu billigen.
   das Geschäftsjahr 2020

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu
    erteilen.

6                                                                                                 Hauptversammlung 2021
Tagesordnung

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der
technotrans SE

Grundlagen des Vergütungssystems, Ziele und
Bestandteile
Das vom Aufsichtsrat der technotrans SE im Februar 2021       des Gesamtaufsichtsrats in Zielvereinbarungen zwischen
beschlossene Vergütungssystem für den Vorstand soll dazu      der Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsit-
dienen, die einzelnen Vorstandsmitglieder entsprechend        zenden, und dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgehal-
ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche angemes-           ten.
sen zu vergüten und die Leistung jedes Vorstandsmitglieds
                                                              Bei vollständiger Zielerreichung stehen ohne Berücksich-
sowie den Erfolg des gesamten Unternehmens zu berück-
                                                              tigung der Nebenleistungen Festvergütung und variable
sichtigen. Dabei sollen Anreize für eine nachhaltige Stei-
                                                              Vergütung im Verhältnis 60/40 zueinander. Die Aufteilung
gerung des Unternehmenswertes der technotrans SE und
                                                              kurzfristiger zu langfristiger erfolgsabhängiger Vergütung
eine erfolgreiche und erfolgsorientierte Unternehmens-
                                                              steht bei vollständiger Zielerreichung im Verhältnis 45/55
führung gesetzt werden. Zudem gilt es, die Umsetzung der
                                                              zueinander. Je nach tatsächlicher Zielerreichung hinsicht-
Unternehmensziele mit den festgesetzten Parametern
                                                              lich der persönlichen Ziele und der Zielerreichung bei den
zu unterstützen. Das Vorstandsvergütungssystem leistet
                                                              Finanzkennzahlen können sich hiervon natürlich Abwei-
damit einen Beitrag zur Förderung der weiterentwickelten
                                                              chungen ergeben.
Konzernstrategie „Future Ready 2025“. Unter der Dachmar-
ke technotrans soll sich die Unternehmensgruppe in den        Prozentual setzen sich die einzelnen Komponenten bei vol-
kommenden Jahren hinsichtlich Profitabilität und Umsatz       ler Zielerreichung – ausgehend von den aktuell gewährten
weiter steigern und hierbei insbesondere den Fokus auf vier   Nebenleistungen - etwa wie folgt zusammen:
Zielmärkte legen.
                                                              Anteile der Vergütungskomponenten an der jährlichen
Das nun in den Verträgen verankerte Vergütungssystem          Zielvergütung
des Vorstands orientiert sich hierfür an verschiedenen
Parametern, u.a. der Größe der technotrans SE und der         Festvergütung                                     ca. 54 %
technotrans Gruppe, dem wirtschaftlichen Umfeld so-           Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung          ca. 16,2 %
wohl in regionaler als auch wettbewerblicher Sicht, an der
                                                              Langfristige erfolgsabhängige Vergütung          ca. 19,8 %
Komplexität der Vorstandstätigkeit und der aktuellen wirt-
schaftlichen Lage des Unternehmens und seiner Tochter-        Nebenleistungen                                    ca. 10 %
gesellschaften sowie an der Leistung des Gesamtvorstands      Summe                                                100 %
und der Erfahrung und Leistung des einzelnen Vorstands-
mitglieds. Um diese Faktoren angemessen zu berücksich-
tigen, unterliegt die Vergütungspolitik einer fortlaufenden   Bei der Zusammensetzung der Zielvergütung für den Vor-
Überprüfung durch den Aufsichtsrat.                           stand wurden insbesondere folgende Aspekte berücksich-
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus fol-     tigt:
genden Elementen zusammen:                                    - Die Festvergütung ist zentraler Bestandteil der Vor-
- einer Festvergütung, die auf das gesamte Wirtschafts-         standsvergütung. Sie bemisst sich in der individuellen
  jahr bemessen wird und anteilig monatlich auszuzahlen         Höhe an den Verantwortungsbereichen und Aufgaben
  ist,                                                          der einzelnen Vorstandsmitglieder. Auch bei Erreichen
                                                                der Zielvergütung soll sie im Verhältnis 60/40 zur variab-
- einer variablen, erfolgsabhängigen Vergütung, die sich
                                                                len Vergütung stehen und unter Berücksichtigung der
  zusammensetzt aus
                                                                Nebenleistungen mehr als die Hälfte aller Vergütungsele-
  • einer kurzfristigen variablen Vergütungskomponente          mente ausmachen.
    (Short Term Incentive bzw. STI), die an ein EBIT-Ziel
    anknüpft und durch das Erreichen von individuellen,       - Bei der variablen Vergütung, mit der zusätzliche Anreize
    kollektiven und ESG-Zielen modifiziert wird, und            in Bezug auf den Gesamterfolg der Gesellschaft gesetzt
                                                                und individuelle Leistungen honoriert werden sollen,
  • einer langfristigen variablen Vergütungskomponente
                                                                überwiegt die langfristige erfolgsabhängige Vergütung
    (Long Term Incentive bzw. LTI) auf Basis eines ROCE-
                                                                gegenüber den kurzfristigen erfolgsabhängigen Ver-
    Ziels, sowie
                                                                gütungskomponenten. Hierdurch soll die langfristige
- Nebenleistungen, insbesondere einem Dienstwagen,              nachhaltige Unternehmensentwicklung gestärkt wer-
  einem Unfall- und D&O-Versicherungsschutz, sowie              den. Dies entspricht auch der Konzernstrategie für die
  Leistungen zur persönlichen Altersversorgung durch das        kommenden Jahre. Bei den kurzfristigen erfolgsabhängi-
  jeweilige Vorstandsmitglied.                                  gen Vergütungskomponenten sollen neben dem Unter-
Die genauen Zielsetzungen für die einzelnen Vorstandsmit-       nehmenserfolg auch individuelle Ziele in Bezug auf die
glieder für die kurzfristigen und langfristigen Vergütungs-     Einzelpersonen gesetzt werden, um zum Beispiel auch
komponenten werden auf der Grundlage von Beschlüssen            Anreize für den besonderen Erfolg in Einzelprojekten zu

Hauptversammlung 2021                                                                                                      7
Tagesordnung

    setzen. Zudem können auch Ziele festgelegt werden, die       einer Überschreitung der Spanne findet keine weitere
    einer Förderung von Nachhaltigkeits- und ESG-Aspekten        Erhöhung der Vergütungskomponente statt. Auszuzahlen
    dienen.                                                      ist der nach Zielerreichung bemessene Betrag nach Fest-
                                                                 stellung/Billigung der maßgeblichen Abschlüsse für das
- Zusätzlich zur Festvergütung und zur variablen Vergütung
                                                                 betreffende Geschäftsjahr. Anschließend ist der ausge-
  erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen, die
                                                                 zahlte Betrag vom Vorstand in Aktien der Gesellschaft zu
  in monetärer Hinsicht eine nachgeordnete Bedeutung
                                                                 investieren, welche mindestens vier Jahre zu halten und
  gegenüber den anderen Vergütungskomponenten ha-
                                                                 anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen Regelun-
  ben. Sie werden leistungsunabhängig gewährt und sollen
                                                                 gen frei veräußerbar sind.
  die weiteren Vergütungsbestandteile sinnvoll ergänzen.

- Bei der individuellen Höhe der Vorstandsvergütung wird
  je nach Aufgaben- und Funktionsbereich zwischen den          Maximalvergütung
  einzelnen Vorstandsmitgliedern differenziert.                Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung aller Ver-
                                                               gütungskomponenten eine für die einzelnen Vorstands-
Im Rahmen der Entwicklung des Vergütungsmodells hat
                                                               mitglieder in Abhängigkeit ihrer Aufgaben der daran
der Aufsichtsrat externe Unterstützung hinzugezogen. Zu-
                                                               anknüpfenden Vergütungszusammensetzung festgelegt.
dem wurden auch Informationen zur Vergütungshöhe der
                                                               Die höchste Maximalvergütung ist mit 850.000,00 EUR
Belegschaft und zur Vergütung von Geschäftsleitungen aus
                                                               festgesetzt. Hierbei kommt es nicht auf die tatsächlich
dem Marktumfeld eingeholt.
                                                               zugeflossenen Zahlungen, sondern auf die während eines
                                                               Kalenderjahres entstandenen Ansprüche an. Kommt es zu
                                                               einer rechnerischen Überschreitung, so entfallen Ansprüche
Feststellung der Zielerreichung bei der variablen
                                                               des Vorstandsmitglieds (ganz oder anteilig) zunächst in Be-
Vergütung
                                                               zug auf den kurzfristigen Teil der variablen Vergütung und
Beim Vergütungssystem des Vorstands sind grundsätzlich
                                                               sodann erforderlichenfalls in Bezug auf die Festvergütung.
jeweils zwei Zielfestsetzungen zu unterscheiden:
                                                               Der Entfall ist ersatzlos und erfolgt nur in dem Umfang, bis
- Bei der kurzfristigen variablen Vergütung ist zunächst der   die Maximalvergütung erreicht wird.
  Ausgangspunkt eine jährliche Zielfestsetzung in Bezug
  auf das EBIT. Je 1% Unter- oder Überschreitung des Ziels
  führen zur Verringerung/Erhöhung des Zielbetrags um          Aufschubzeiten und Rückforderungsmöglichkeiten
  3%, wobei ab einer negativen Zielabweichung von mehr         Aufschubzeiten gelten, wie bereits dargestellt, in Bezug
  als 33,33% die Vergütungskomponente vollständig ent-         auf den Verkauf der auf Basis der langfristigen variablen
  fällt und ab einer positiven Zielabweichung von mehr als     Vergütung erworbenen Aktien. Der Verkauf dieser Aktien ist
  33,33 % kein weiterer Anstieg der Vergütungskomponente       erst nach Ablauf von vier Jahren zulässig.
  erfolgt. Die jährlich festzusetzenden persönlichen Ziele,
                                                               Darüber hinaus enthalten die Vorstandsdienstverträge
  kollektiven Ziele und ESG-Ziele wirken als sogenannter
                                                               Regelungen, wonach bei wesentlichen Sorgfaltspflicht-
  Modifier. Abhängig von der Entscheidung, inwieweit
                                                               verstößen, Verstößen gegen dienstvertragliche Pflichten
  diese Ziele erreicht wurden, wird der aus dem erreichten
                                                               oder Verstößen gegen wesentliche Handlungsgrundsätze
  EBIT abgeleitete Zielbetrag mit 0,8 bis 1,2 multipliziert.
                                                               noch nicht ausbezahlte Vergütungen, welche für das Ge-
  Die Ziele werden jährlich festgesetzt. Die Zielerreichung
                                                               schäftsjahr, in dem der Verstoß erfolgt, gewährt wurden,
  wird – u.a. auf Basis der festgestellten Finanzkennzahlen
                                                               teilweise oder vollständig auf null reduziert werden können
  – nach Abschluss des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat
                                                               („Malus“). Zudem ist in Bezug auf die bereits ausbezahlten
  festgestellt. Der zustehende Betrag wird fällig und zahl-
                                                               variablen Vergütungsbestandteile auch vertraglich die
  bar mit Ablauf des Monats, in dem der Aufsichtsrat den
                                                               Möglichkeit einer Rückforderung vorgesehen („Clawback“).
  Jahres- und Konzernabschluss für das jeweils vorange-
  gangene Jahr billigt.                                        Zudem bestehen Rückforderungsmöglichkeiten, wenn die
                                                               variable Vergütung aufgrund eines fehlerhaften Unterneh-
- Die langfristige variable Vergütung wird auf Basis eines
                                                               mensabschlusses falsch berechnet wurde und ein korrigier-
  an der Planung orientierten ROCE-Ziels ermittelt. Das
                                                               ter testierter Unternehmensabschluss zu einem anderen
  ROCE-Ziel wird mit einer +/- Bandbreite von 1,5% fest-
                                                               Auszahlungsbetrag führt.
  gelegt. Bei Erreichen der unteren Grenze wird von einer
  50%igen Zielunterschreitung, bei Erreichen der oberen
  Grenze von einer 50%igen Überschreitung ausgegan-
  gen. Das Erreichen eines Werts unterhalb dieser Spanne
  führt zu einem Entfall der Vergütungskomponente, bei

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Tagesordnung

Aktienbasierte Vergütung
Wie bereits dargestellt, erfolgt keine Auszahlung von Ver-     der für die restliche Laufzeit noch zustehenden Ansprüche
gütungselementen in Aktienform. Allerdings ist der nach        ein Anspruch auf eine einmalige Abfindungszahlung (Ab-
vorstehenden Grundsätzen ermittelte und ausbezahlte            findungs-Cap). Sonderregelungen gelten für die Fälle, in
Betrag der langfristigen variablen Vergütung vom jeweili-      denen das Vorstandsmitglied noch kein volles Geschäfts-
gen Vorstand – nachweislich – in Aktien der Gesellschaft       jahr tätig war oder die Restlaufzeit des Vorstandsdienstver-
zu investieren. Diese Aktien sind über mindestens vier Jahre   trags weniger als ein Jahr beträgt. Ebenso werden mit den
vom Vorstandsmitglied zu halten. Anschließend kann das         Vorstandsmitgliedern Sonderregelungen vereinbart, soweit
Vorstandsmitglied – unter Berücksichtigung der gesetzli-       die Bestellung aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen
chen Bestimmungen - frei über die Aktien verfügen.             Verhinderung an der Ausübung des Dienstes widerrufen
                                                               wird.

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte und deren
Beendigung                                                     Festlegung des Vergütungssystems und der individuellen
Die Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems erfolgt           Vorstandsvergütung
durch entsprechende Vereinbarungen mit den einzelnen           Das Vorstandsvergütungssystem wird durch den Aufsichts-
Vorstandsmitgliedern in deren Dienstverträgen, zuzüglich       rat auf Vorschlag des Personalausschusses bestimmt.
der Zielvereinbarungen und der Feststellung der Erreichung
                                                               Ebenso werden die Ausgestaltung und die Höhe der indivi-
der jeweiligen Ziele durch den Aufsichtsrat.
                                                               duellen Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat – auf
Die grundsätzliche Laufzeit der entsprechenden Vergü-          Vorschlag des Personalausschusses – durch die individu-
tungsregelungen in den Dienstverträgen entspricht dabei        ellen Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie durch
der Laufzeit der Verträge bzw. dem Bestellungszeitraum.        Zielvereinbarungen festgelegt.

Der Vertrag mit Herrn Finger hat eine Laufzeit bis zum 31.     Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungs-
Dezember 2023.                                                 system und die individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
                                                               Soweit er aus seiner Sicht einen entsprechenden Bedarf
Der Vertrag mit Herrn Hirsch hat eine Laufzeit bis zum 31.
                                                               erkennt, greift er hierbei auf Unterstützung durch Vergü-
Dezember 2022.
                                                               tungsberater oder Rechtsberater zurück. Bei der Festset-
Der Vertrag mit Herrn Engel, welcher noch auf Basis des        zung der aktuellen Vergütung des Vorstands hat sich der
vorangegangenen Vergütungssystems abgeschlossen wur-           Aufsichtsrat entsprechende externe Expertise eingeholt.
de, endet zum 31. Juli 2021.                                   Soweit Daten aus dem Unternehmen, z.B. mit Blick auf die
                                                               Finanzkennzahlen oder die Mitarbeitervergütung, benötigt
Allerdings können innerhalb der jeweiligen Zeiträume bei
                                                               werden, lässt sich der Aufsichtsrat entsprechende Informa-
Bedarf, z.B. aufgrund gesetzlicher Änderungen, die Verein-
                                                               tionen vom Vorstand aufbereiten und vorlegen.
barungen zur Vergütung im beiderseitigen Einvernehmen
angepasst werden. So wurden zuletzt die Vorstandsdienst-       Soweit Interessenkonflikte auftreten, sind diese nach den
verträge mit Herrn Hirsch und Herrn Finger mit Blick zur       grundsätzlichen Vorgaben für Vorstand und Aufsichts-
Implementierung des vorstehend beschriebenen, neuen            rat offenzulegen. Aktuell sind solche im Hinblick auf die
Vergütungssystems angepasst.                                   Festlegung des Vergütungssystems und der individuellen
                                                               Vorstandsdienstverträge und die Zielvereinbarungen nicht
Hinzu kommt die Möglichkeit der Kündigung der Dienstver-
                                                               erkennbar. Zur allgemeinen Überwachungsaufgabe des
träge aus wichtigem Grund.
                                                               Aufsichtsrats gehört es, etwaige Risiken zu überprüfen und
Ruhegehalts- bzw. Vorruhestandsregelungen sind nach            bei Auftreten von Konflikten zu reagieren.
dem aktuellen Vergütungssystem nicht in den Verträgen
vorgesehen.

Sonderregelungen für die Beendigung von Vorstands-
mandaten in Sonderfällen
Die Vorstandsdienstverträge haben eine feste Laufzeit,
können jedoch aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Endet der Dienstvertrag aufgrund einer Kündigung aus
wichtigem Grund, verfallen sämtliche Ansprüche auf Zah-
lung einer variablen Vergütung, soweit sie zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens nicht bereits fällig und zahlbar waren.
Wird die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen,
ohne dass die Gesellschaft den Vertrag wirksam aus wich-
tigem Grund außerordentlich kündigt, so tritt an die Stelle

Hauptversammlung 2021                                                                                                    9
Tagesordnung

7. Beschlussfassung über das Aufsichtsratsvergütungs-
   system der technotrans SE

  Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit dem 1. Januar 2020        (4) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach den
  gültigen Fassung hat die Hauptversammlung einer bör-              Absätzen 1 bis 3 ist fällig und zahlbar mit dem Ablauf
  sennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über         der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
  die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mit-               vorangegangene Geschäftsjahr beschließt.
  glieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Die erstmalige      (5) Die Hauptversammlung kann durch Beschluss eine oder
  Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentli-          mehrere langfristige variable Vergütungskomponenten
  chen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020              für den Aufsichtsrat beschließen, die zur Vergütung laut
  folgt, zu erfolgen.                                               Satzung hinzutreten. Beschließt die Hauptversammlung
  Die Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Auf-              die Gewährung einer solchen Vergütungskomponente,
  sichtsrats der technotrans SE sind durch eine entspre-            so ist von ihr zugleich eine betragsmäßige Höchstgren-
  chende Beschlussfassung der Hauptversammlung im                   ze (Maximalvergütung) für die Gesamtvergütung jedes
  Jahr 2020 grundlegend überarbeitet worden. Hierbei                Aufsichtsratsmitglieds festzulegen.
  wurden auch die Regelungen des novellierten Deutschen         (6) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht
  Corporate Governance Kodex 2019 sowie die Vorgaben                während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben,
  des ARUG II berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sehen          erhalten die Vergütung gemäß Absätzen 1 bis 3 pro rata
  Vorstand und Aufsichtsrat nach eingehender Überprü-               temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsrats-
  fung aktuell keinen Bedarf, die derzeit in § 17 der Satzung       zugehörigkeit; dies gilt entsprechend für die gesonderte
  verankerten Vergütungsregelungen erneut anzupassen.               Vergütung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss des
                                                                    Aufsichtsrats.
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Haupt-
  versammlung vor, das nachstehend dargestellte Ver-            (7) Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied
  gütungssystem des Aufsichtsrats unter Beibehaltung der            die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende
  bisherigen Satzungsregelungen zu beschließen.                     Umsatzsteuer.
                                                                (8) Bestandteil der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Satzungsregelung
                                                                    ist darüber hinaus der rechnerische Pro-Kopf-Anteil
„§ 17 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
                                                                    einer Versicherungsprämie, welche von der Gesellschaft
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem             für eine im Namen der Gesellschaft zugunsten der Mit-
    Ersatz ihrer Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr ihrer       glieder des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingun-
    Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in          gen geschlossene Vermögensschadenshaftpflichtver-
    Höhe von EUR 30.000,00, zahlbar mit dem Ablauf der              sicherung (D&O-Versicherung) aufgewendet wird.“
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
    vorangegangene Geschäftsjahr beschließt. Der Vor-
    sitzende erhält den doppelten, der Stellvertreter den       Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der technotrans SE
    eineinhalbfachen Betrag der festen Vergütung.
                                                                Grundlagen des Vergütungssystems, Ziele und
(2) Die Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Aus-       Bestandteile
    schusses – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses –           Der Aufsichtsrat der technotrans SE überwacht und be-
    erhalten außerdem für diese Tätigkeit eine zusätzliche      rät den Vorstand der Gesellschaft und ist eng in zentrale
    feste Vergütung von jeweils EUR 5.000,00; die Mitglieder    operative und strategische Themen der Unternehmens-
    des Prüfungsausschusses erhalten für diese Tätig-           führung eingebunden. Er setzt sich gemäß der Satzung
    keit eine zusätzliche feste Vergütung von jeweils EUR       und der gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Arbeit-
    7.500,00. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses        nehmern und der Gesellschaft im Rahmen des Formwech-
    erhält jeweils den doppelten Betrag.                        sels der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE)
(3) Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede    aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern
    Sitzung des Aufsichtsrats (Präsenzsitzung, Telefon- oder    zusammen. Effektives Handeln dieses Organs setzt die
    Videokonferenz von mindestens zwei Stunden Dauer),          bestmögliche Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlos-
    an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von         senen Kompetenzprofils und Zielkatalogs für seine Zu-
    EUR 1.500,00. Mitglieder eines Ausschusses erhalten für     sammensetzung voraus. Dabei spielt auch die Aufsichts-
    jede Ausschusssitzung (Präsenzsitzung, Telefon- oder        ratsvergütung eine wesentliche Rolle. Sie soll entsprechend
    Videokonferenz von mindestens zwei Stunden Dauer),          Grundsatz 24 des aktuellen DCGK in einem angemessenen
    an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR     Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichts-
    500,00. Der Vorsitzende eines Aufsichtsratsausschusses      rats sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und zugleich
    erhält das Doppelte des Sitzungsgelds gemäß Satz 2          sicherstellen, dass der Aufsichtsrat für geeignete Kandi-
    für die Teilnahme an Sitzungen, die er leitet. Nimmt ein    daten attraktiv ist. Vor diesem Hintergrund hat die Haupt-
    Aufsichtsrat an einem Tag an mehreren Sitzungen teil,       versammlung im Jahr 2020 auf Vorschlag der Verwaltung
    steht ihm ein Sitzungsgeld nur einmal zu.

10                                                                                               Hauptversammlung 2021
Tagesordnung

eine grundlegende Überarbeitung des Aufsichtsratsver-             Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt 100%, derjenige des
gütungssystems durch eine Änderung von § 17 der Satzung           Stellvertreters 50% der Grundvergütung. Damit wird
beschlossen.                                                      der hervorgehobenen Stellung des Aufsichtsratsvor-
                                                                  sitzenden als Ansprechpartner des Vorstands Rech-
Entsprechend der Anregung des DCGK in Ziffer G.18 Satz
                                                                  nung getragen. Zudem ist er mit der Koordination der
1 und der Empfehlung zahlreicher Investoren und Stimm-
                                                                  Aufsichtsratsarbeit in besonderer Weise befasst. Der
rechtsberater folgend, besteht die Aufsichtsratsvergütung
                                                                  Aufsichtsratsvorsitzende wird hierbei maßgeblich durch
bei der technotrans SE ausschließlich aus einer Festver-
                                                                  den Stellvertreter unterstützt.
gütung. Eine variable Vergütung wird nicht gewährt, die
Hauptversammlung kann jedoch gemäß § 17 Abs. 5 der             (2) Ausschussmitglieder
Satzung eine solche unter Festlegung einer Maximalvergü-           Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten auf-
tung für die Aufsichtsratsmitglieder beschließen. Ebenfalls        grund der besonderen Funktion und Aufgaben dieses
dem aktuellen DCGK in seiner Empfehlung in Ziffer G.17 fol-        Ausschusses einen Funktionszuschlag in Höhe von 7.500
gend, setzt sich die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder         EUR. Für die Mitgliedschaft in anderen Ausschüssen ist
aus einer Grundvergütung verbunden mit Sitzungsgeldern             ein Funktionszuschlag in Höhe von 5.000 EUR vorgese-
und Funktionszuschlägen zusammen. Dies entspricht der              hen.
Funktion des Gremiums als unabhängiges Beratungs- und
                                                               (3) Ausschussvorsitzende
Kontrollorgan. Mit dieser Festvergütung wird die Basis
                                                                   Die Ausschussvorsitzenden erhalten mit Blick auf ihre
und der Anreiz für eine kontinuierliche Überwachung und
                                                                   besonderen Aufgaben bei der Ausschussarbeit jeweils
Bewältigung der Aufgaben des Aufsichtsrats im Interesse
                                                                   den doppelten Betrag im Vergleich zu einem ordent-
der Gesellschaft gewährleistet, ohne dies von externen
                                                                   lichen Ausschussmittglied.
Faktoren oder spezifischen wirtschaftlichen Entwicklungen
der technotrans Gruppe abhängig zu machen.                     c. Sitzungsgeld
                                                                  Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Vergütun-
                                                                  gen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungs-
Verfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung               geld für Sitzungen des Aufsichtsrats in Höhe von 1.500
des Vergütungssystems                                             EUR pro Sitzung. Mitglieder von Ausschüssen erhalten
Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird künftig       für Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von
auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß           500 EUR; der Ausschussvorsitzende erhält für Ausschuss-
§ 113 Abs. 3 Satz 1 AktG in der aktuellen Fassung mindestens      sitzungen 1.000 EUR. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied
alle vier Jahre durch die Hauptversammlung Beschluss              an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm ein
gefasst. Dabei kann die Hauptversammlung entweder                 Sitzungsgeld nur einmal zu.
lediglich die Vergütung des Aufsichtsrats bestätigen oder
die Regelungen der Satzung zur Aufsichtsratsvergütung
ändern.                                                        Fälligkeit
                                                               Die Vergütung ist fällig und zahlbar nach Ablauf der
Die Vergütung des Aufsichtsrats der technotrans SE ist der-
                                                               Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichts-
zeit durch entsprechende Beschlussfassungen der Haupt-
                                                               ratsmitglieder für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr
versammlung im Jahr 2020 in § 17 der Satzung geregelt.
                                                               beschließt (§ 17 Abs. 4 der Satzung).

                                                               Anteilige Mitgliedschaft
Überblick über die einzelnen Komponenten der                   Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Ge-
Aufsichtsratsvergütung                                         schäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten
Mit der Grundvergütung und den Funktionszuschlägen soll        die Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis entsprechend
den Aufsichtsratsmitgliedern eine angemessene und ihren        der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (§ 17 Abs. 6).
jeweiligen Aufgaben entsprechende Vergütung gewährt
                                                               Auslagenersatz
werden.
                                                               Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats
a. Grundvergütung                                              die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen
   Die jährliche Grundvergütung für ein Aufsichtsratsmit-      sowie eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagen-
   glied beträgt 30.000 EUR.                                   ersatz entfallende Umsatzsteuer (§ 17 Abs. 7 der Satzung).

b. Funktionszuschläge                                          D&O-Versicherung
   Mit den in der Satzung bestimmten Funktionszuschlä-         Zusätzliche Nebenleistungskomponente ist die Übernahme
   gen wird der besonderen Verantwortung und dem               des rechnerischen Pro-Kopf-Anteils für die von der Gesell-
   höheren zeitlichen Aufwand Rechnung getragen, der           schaft abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtver-
   mit einzelnen Funktionen verbunden ist, und zugleich        sicherung (D&O-Versicherung), in welche die Aufsichtsrats-
   die Empfehlung in Ziffer G.17 des DCGK umsetzt.             mitglieder einbezogen sind (§ 17 Abs. 8 der Satzung).

(1) Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
    Der jährliche Funktionszuschlag für den

Hauptversammlung 2021                                                                                                   11
Tagesordnung

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte nach § 87a Abs. 1
Satz 2 Nr. 8 AktG werden zwischen der Gesellschaft und
den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht abgeschlossen.

8. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

 Die Amtszeit von Herrn Dr. Wolfgang Höper als Anteils-
 eignervertreter im Aufsichtsrat der technotrans SE endet
 mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Herr Dr.
 Höper steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

 Zudem hat sich Herr Harling nach einer mehr als 40
 jährigen Tätigkeit für technotrans in unterschiedlichsten
 Funktionen entschlossen, sein Mandat als Aufsichtsrats-
 mitglied zum Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung
 niederzulegen. Herr Harling soll im Anschluss an diese
 Hauptversammlung zum Ehrenvorsitzenden des Auf-
 sichtsrats gewählt werden und wird der Gesellschaft und
 dem Aufsichtsrat weiterhin eng verbunden bleiben. Es
 wird diesbezüglich auf die Ad hoc-Meldung vom 8. März
 2021 der Gesellschaft hingewiesen.

 Aus diesem Grund sind im Rahmen der diesjährigen
 Hauptversammlung zwei Nachbesetzungen für den Auf-
 sichtsrat der Gesellschaft erforderlich.

 Der Aufsichtsrat der technotrans SE setzt sich gemäß § 12
 der Satzung, den Regelungen der Beteiligungsvereinba-
 rung zwischen der Gesellschaft und deren Arbeitnehmern
 sowie den gesetzlichen Bestimmungen der SE-VO, des
 SEAG und des SEBG, aus sechs Mitgliedern zusammen,
 von denen vier Mitglieder Vertreter der Anteilseigner und
 zwei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sind. Sämtli-
 che Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Haupt-
 versammlung bestellt. Die Vertreter der Arbeitnehmer
 im Aufsichtsrat sind dabei von der Hauptversammlung
 auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Haupt-
 versammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der
 Arbeitnehmervertreter gebunden. Im Übrigen ist die
 Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.

 Entsprechend der selbst gegebenen Zielsetzungen ha-
 ben sich der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat
 mit einer Nachbesetzung auseinandergesetzt. Diese soll-
 te die fachliche Expertise und Erfahrung des Gesamtgre-
 miums erweitern sowie die gestiegenen Anforderungen
 an das Engagement der Aufsichtsratsmitglieder erfüllen.

12                                                           Hauptversammlung 2021
Tagesordnung

a) Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominie-               Kommunikation der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, sowie
   rungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn        Sprecher der Geschäftsführung der Blaupunkt GmbH,
   Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné in den Aufsichtsrat der        Hildesheim, Direktor der Robert Bosch GmbH, Stuttgart; in
   technotrans SE zu wählen. Die Wahl von Herrn Dr.-Ing.       diesem Zusammenhang Übernahme einer Reihe von Auf-
   Gottfried H. Dutiné soll für die Zeit bis zur Beendigung    sichtsrats- und Beiratsmandaten bei Konzerntöchtern und
   der Hauptversammlung erfolgen, die über die Ent-            Joint Ventures, insbesondere in China, Korea und Japan
   lastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
                                                               Januar 1984 – März 1989
   der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
                                                               Group Director Product Operations, Motorola Communica-
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die
                                                               tions Group Europe, Wiesbaden
   Wahl erfolgt insoweit für die Zeit bis zur Beendigung der
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026.                 November 1979 - Dezember 1983
                                                               Manager Technical Operations, Rockwell-Collins GmbH,
                                                               Frankfurt am Main
Angaben zur Person
Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné
                                                               Ausbildung

                                                               1970-1979 TU Darmstadt, Studium der elektrischen
Lebenslauf
                                                                         Nachrichtentechnik sowie Erlangung des
                                                                         Doktorgrades
Beruf:          Diplom-Ingenieur,
                                                               2001		    TU Darmstadt, Verleihung der Ehrensenator­
                Selbständiger Unternehmensberater
                                                                         würde (Senator e.h.)
Jahrgang:       1952
Nationalität:   Deutsch
                                                               Expertise
                                                               Die Branchenkenntnisse von Herrn Dr. Dutiné umfassen
Beruflicher Werdegang
                                                               Automobil- und Verkehrstechnik, Telekommunikation,
seit Januar 2018                                               Consumerprodukte, Licht und Gesundheitswesen. Er ver-
Beiratsmitglied IVAM Fachverband Mikrotechnik,                 fügt über langjährige Erfahrungen und Kenntnisse in den
Dortmund                                                       Bereichen Technologiemanagement, Unternehmensstra-
                                                               tegie, Entwicklung neuer Geschäftsfelder, Restrukturierung,
seit Oktober 2016
                                                               Risikomanagement und M&A.
Beiratsmitglied bei Endiio GmbH, Wien, Österreich
                                                               Er war u.a. Präsidiums- und Vorstandsmitglied in natio-
seit Mai 2016
                                                               nalen und internationalen Verbänden wie BITKOM, ZVEI,
Aufsichtsratsmitglied bei Elmos Semiconductor SE,
                                                               Deutsches Verkehrsforum, und Asien-Pazifik-Ausschuss
Dortmund
                                                               der deutschen Wirtschaft. Er ist derzeit Mitglied im VDE,
seit Februar 2012                                              Münchner Kreis, Finance Experts Association (FEA) und Auf-
selbständiger Unternehmensberater                              sichtsräte Mittelstand Deutschland e.V. (ArMID).
August 2018 - Dezember 2020                                    Herr Dr. Dutiné wird den mit dem Aufsichtsratsmandat zu
Mitglied des Board of Directors, Stokke A.S., Aalesund,        erwartenden Zeitaufwand aufbringen.
Norwegen
                                                               Mitgliedschaften, Mandate
Februar 2002 - Januar 2012
                                                               1. Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Vorstandsmitglied und Chief Innovation Officer, Royal
                                                               - Aufsichtsratsmitglied bei Elmos Semiconductors SE,
Philips Electronics, Amsterdam, Niederlande; in diesem
                                                                  Dortmund
Zusammenhang Übernahme einer Reihe von Aufsichts-
rats- und Beiratsmandaten bei Konzerntöchtern und Joint        2. Weitere Mandate
Ventures, insbesondere in China, Korea und Japan               - Mitglied des Beirats der Endiio GmbH, Wien, Österreich
                                                               - Mitglied des Beirats des IVAM Fachverbandes Mikro­
April 1999 – Januar 2002
                                                                  technik, Dortmund
Vorsitzender der Geschäftsführung, Alcatel Deutschland
                                                               3. Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichts­ratsmandat
GmbH, Stuttgart, und Mitglied des Alcatel Telecom Board
                                                               - Selbstständiger Unternehmensberater
Komitees, Paris, Frankreich

November 1997 – April 1999                                     Persönliche und geschäftliche Beziehungen
Vorstandsvorsitzender Alcatel SEL AG sowie Area Präsident      Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné unterhält keine persönlichen
Mittel- und Osteuropa, Russland und Zentralasien, Alcatel,     oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den
Paris, Frankreich                                              Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
                                                               Gesellschaft beteiligten Aktionär.
April 1989 - Oktober 1997
Sprecher der Geschäftsleitung Geschäftsbereich Mobile

Hauptversammlung 2021                                                                                                  13
Tagesordnung

b) Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungs-        1986 - 2002
   ausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Peter     Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsvorsitzender bei
   Baumgartner in den Aufsichtsrat der technotrans SE        Leuze Gruppe, Owen
   zu wählen. Die Wahl von Herrn Peter Baumgartner soll
                                                             1996 - 1999
   für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
                                                             Aufsichtsratsmitglied bei Thyssen-Nothelfer, Ravensburg
   erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Ge-
   schäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,      August 1993 - September 2008
   wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,     Managing Director bei dem Beratungsunternehmen Oliver
   nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt insoweit für    Wyman, München
   die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptver-
                                                             April 1984 - Juli 1993
   sammlung im Jahr 2026.
                                                             Mitgründer und Managing Partner bei UBM Unternehmens-
                                                             beratung Management GmbH, München
Angaben zur Person
                                                             Juni 1981 - März 1984
Peter Baumgartner                                            Senior Consultant bei Roland Berger, München

Lebenslauf                                                   Ausbildung
                                                             2018      INSEAD, Singapore & Fontainebleau: Inter­-
Beruf:          Diplom-Ingenieur-Maschinenbau,
                                                                       national Certificate in Corporate Governance
                Selbständiger Unternehmensberater
                                                             1977-1981 RTWH Aachen
Jahrgang:       1954
Nationalität:   Deutsch und Schweiz
                                                             Expertise
                                                             Seit 40 Jahren ist Peter Baumgartner in C-Level Funktio-
Beruflicher Werdegang                                        nen in internationalen Consulting-, Private Equity- und
seit Februar 2021                                            Industrieunternehmen tätig. Seine Erfahrung umfasst die
Vorsitzender des Beirats der Fire Holding GmbH,              Entwicklung und Umsetzung von komplexen Restrukturie-
Frankfurt am Main                                            rungs-, Strategie,- M&A- und Corporate Governance-Pro-
                                                             jekten in verschiedenen Industrien in Europa, Asien und
seit Dezember 2020
                                                             Amerika. Er verfügt über breite Erfahrungen in diversifizier-
Aufsichtsratsmitglied bei Greiffenberger AG, Augsburg
                                                             ten internationalen Kulturen und der Zusammenarbeit mit
seit Juli 2020                                               Arbeitnehmervertretern. Durch seine verschiedenen Man-
Senior Investment Advisor der Franz Haniel & Cie. GmbH,      date als Chairman und Board Member hat er umfassende
Duisburg                                                     Erfahrung in der Führung von Unternehmen aus Share-
                                                             holder- und Board Perspektive sowie dem Recruiting von
seit Februar 2012
                                                             C-Level Managern. Mit seiner Advisory Firma Baumgartner
Geschäftsführer und Gesellschafter der Baumgartner
                                                             Management Advisors ist er seit 2012 als Investor und Be-
Management Advisors GmbH, München
                                                             rater für internationale Unternehmen, Family Offices und
September 2019 - Juli 2020                                   Private Equity Companies tätig.
Aufsichtsratsvorsitzender der ROVEMA GmbH, Fernwald
                                                             Peter Baumgartner wird den mit dem Aufsichtsratsmandat
August 2018 - August 2019                                    zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen.
Interim-CEO bei ROVEMA GmbH, Fernwald
                                                             Mitgliedschaften, Mandate
April 2018 - August 2018
                                                             1. Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Aufsichtsratsvorsitzender bei ROVEMA GmbH, Fernwald
                                                             - Aufsichtsratsmitglied bei Greiffenberger AG, Augsburg
Februar 2018 - März 2019
                                                             2. Weitere Mandate
Senior Advisor des Vorstandes der SEVES Group SarL,
                                                             - Vorsitzender des Beirats der Fire Holding GmbH,
Luxemburg
                                                                Frankfurt am Main
Oktober 2014 - Januar 2018                                   3. Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
CEO bei SEVES Group SarL, Luxemburg                          - Geschäftsführender Gesellschafter der Baumgartner
Januar 2012 - 2014                                              Management Advisors GmbH, München
CEO und Chairman der Seves SpA, Florenz, Italien
                                                             Persönliche und geschäftliche Beziehungen
Oktober 2008 - Dezember 2011                                 Peter Baumgartner unterhält keine persönlichen oder ge-
Managing Director und Partner bei Vestar Capital Partners,   schäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen
München                                                      der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft
                                                             beteiligten Aktionär.

14                                                                                             Hauptversammlung 2021
Allgemeine Hinweise

Weitere Informationen zur
Einberufung und Durchführung der
Hauptversammlung

I. Durchführung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten
Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin weltweit erhebliche        Die diesjährige Hauptversammlung findet nach Abwä-
Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben. So ist      gung der Interessenlagen und zum Schutze der Aktionä-
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in         re, Organe und der Belegschaft der technotrans SE auf-
Deutschland u.a. die Abhaltung öffentlicher Veranstaltun-      grund eines entsprechenden Beschlusses des Vorstands
gen für einen befristeten Zeitraum untersagt. Unklar ist, ob   unter Zustimmung des Aufsichtsrats unter Anwendung
es, u.a. aufgrund der Virus-Mutationen, weitere Lockdowns      dieser Regelungen als virtuelle Hauptversammlung statt.
und ggf. andere Einschränkungen gibt. Vor dem Hinter-
                                                               Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsaus-
grund der Pandemie hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2020
                                                               übung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und
das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan-
                                                               zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus § 1 COVID-19
demie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlas-
                                                               Gesetz sowie den allgemeinen Regelungen zur Einladung
sen. Teil dieses Artikelgesetzes ist das Gesetz über Maß-
                                                               und Durchführung der Hauptversammlung einer börsenno-
nahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
                                                               tierten Europäischen Gesellschaft (SE) und der Satzung der
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
                                                               Gesellschaft, soweit nicht § 1 COVID-19 Gesetz Abweichen-
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend
                                                               des regelt und von diesen Regelungen Gebrauch gemacht
in der aktuell geltenden Fassung „COVID-19 Gesetz“ be-
                                                               wird.
zeichnet). Dieses gestattet gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19
Gesetz u.a. Aktiengesellschaften und börsennotierten           Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Ak-
Europäischen Gesellschaften (SE), wie der technotrans SE,      tionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit,
die Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung           die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevoll-        Zuschaltung live in Bild und Ton über das Aktionärsportal
mächtigten als virtuelle Hauptversammlung. Der Anwen-          zu verfolgen (nachfolgend „Teilnahme“). Es wird ausdrück-
dungszeitraum der Regelungen für die Einberufung und           lich darauf hingewiesen, dass dies keine Teilnahme an der
Durchführung virtueller Hauptversammlungen wurde mit           Hauptversammlung im aktienrechtlichen Sinne ist.
der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im
                                                               Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemel-
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungs-
                                                               deten Aktionäre erfolgt – auch im Falle einer Bevollmächti-
recht zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 20.
                                                               gung Dritter – ausschließlich im Wege der (elektronischen)
Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Mit
                                                               Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbe-
                                                               an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsver-
freiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter
                                                               treter. Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptver-
Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
                                                               sammlung eine Stimme. Den ordnungsgemäß angemelde-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.
                                                               ten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird über das
Dezember 2020 wurden die Regelungen zur Einberufung
                                                               Aktionärsportal im Wege der elektronischen Kommunika-
und Durchführung der virtuellen Hauptversammlungen
                                                               tion eine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen einge-
punktuell mit Blick auf die Aktionärsinteressen bei der Ab-
                                                               räumt. Darüber hinaus können sie auf elektronischem Wege
haltung virtueller Hauptversammlungen angepasst.
                                                               per E-Mail Widerspruch gegen einen Beschluss der Haupt-
                                                               versammlung erklären.

Hauptversammlung 2021                                                                                                  15
Teilnahme an der Hauptversammlung

II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Haupt-
versammlung und Ausübung der Aktionärsrechte
1. Anmeldung                                                     2. Umschreibungsstopp
Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptver-         Für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des
sammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbe-            Teilnahme- und Stimmrechts, ist der am Tag der Haupt-
sondere des Stimmrechts, berechtigt, wenn sie sich gemäß         versammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbe-
§ 19 Abs. 2 der Satzung bis Freitag, den 30. April 2021, 24:00   stand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende
Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung angemeldet haben                des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur
und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregis-           Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit von Samstag,
ter eingetragen sind.                                            dem 1. Mai 2021, 0:00 Uhr (MESZ), bis Freitag, den 7. Mai
                                                                 2021, 24:00 Uhr (MESZ), erst mit Wirkung nach der Haupt-
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder
                                                                 versammlung verarbeitet und berücksichtigt werden.
englischer Sprache entweder auf elektronischem Weg
                                                                 Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes
unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals
                                                                 Technical Record Date) für die Ausübung des Stimmrechts
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
                                                                 am Tag der Hauptversammlung ist mithin Freitag, der 30.
https://www.technotrans.de/investor-relations/
                                                                 April 2021, 24:00 Uhr (MESZ).
hauptversammlung
                                                                 Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Haupt-
oder in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe des vollstän-
                                                                 versammlung und ungeachtet des Technical Record Dates
digen Namens und der Aktionärsnummer über einen der
                                                                 weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Erwerber
folgenden Kontaktwege zugehen:
                                                                 von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig
technotrans SE                                                   vor dem vorstehend genannten Zeitpunkt bei der Gesell-
c/o Computershare Operations Center                              schaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und
80249 München                                                    Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung
Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675                                nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevoll-
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                           mächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Für die elektronische Anmeldung über das Aktionärsportal
im Internet benötigen die Aktionäre neben ihrer Aktionärs-
nummer einen Zugangscode, den sie mit den Hauptver-
                                                                 III. Verfahren für die Stimmabgabe durch
sammlungsunterlagen erhalten. Dies ermöglicht ihnen die
                                                                 Briefwahl und elektronische Briefwahl
Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs und            Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre
damit auch die Nachverfolgung der vollständigen präsenz-         Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der
losen Hauptversammlung sowie die Stimmabgabe und die             (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachts- und
Übermittlung von Fragen.                                         Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benann-
                                                                 ten Stimmrechtsvertreter. In allen Fällen ist eine frist- und
Aktionäre, die erst nach Freitag, dem 16. April 2021,
                                                                 formgemäße Anmeldung, wie unter Ziffer II. lfd. Nr. 1 be-
0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen
                                                                 schrieben.
werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben
ohne Anforderung keine Einladung und somit auch
keine Zugangsdaten für die elektronische Anmeldung
                                                                 1. Stimmabgabe durch Briefwahl
übersandt. Sie können aber die Einladung auf der
                                                                 Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimm-
folgenden Internetseite der Gesellschaft abrufen
                                                                 abgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl im
https://www.technotrans.de/investor-relations/
                                                                 Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19 Gesetz in deutscher und
hauptversammlung und sich unter der folgenden
                                                                 englischer Sprache vornehmen.
Anschrift unter Geltung der genannten Fristen zur
Hauptversammlung anmelden:                                       Die Stimmabgabe oder deren Änderung im Wege der
                                                                 Briefwahl kann schriftlich oder in Textform erfolgen und
technotrans SE
                                                                 muss bis einschließlich Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24:00
c/o Computershare Operations Center
                                                                 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter Angabe des voll-
80249 München
                                                                 ständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter
Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675
                                                                 folgender Adresse eingegangen sein.
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
                                                                 technotrans SE
Aktionäre, die sich anmelden wollen, werden gebeten, dies
                                                                 c/o Computershare Operations Center
frühzeitig zu tun und ihre Aktionärsnummer mitzuteilen.
                                                                 80249 München
                                                                 Telefax-Nr.: +49 89 30903-74675
                                                                 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

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