Richtlinien des EDA zur Zusammenarbeit mit Sponsoren 2021

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Richtlinien des EDA zur Zusammenarbeit mit Sponsoren 2021
Richtlinien des EDA
zur Zusammenarbeit
mit Sponsoren
2021
2
1 Einleitung

Alle vier Jahre verabschiedet der Bundesrat eine «Strategie    Pflege des Bildes der Schweiz in der Welt. Darum können
Landeskommunikation Schweiz». Sie setzt die Akzente            und sollen diese sich auch künftig an Anlässen oder Projekten
und definiert die Ziele für die Imagepflege der Schweiz im     beteiligen, welche vom EDA oder von den Schweizer Vertre-
Ausland. Basis ist das Bundesgesetz vom 24. März 2000          tungen im Ausland organisiert und durchgeführt werden.
über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im      Klar ist auch: Jede Zusammenarbeit birgt neben Chancen
Ausland. Es ist nach wie vor eine solide Grundlage für die     auch Risiken, in diesem Fall für die Schweizer Reputation in
Arbeit von Präsenz Schweiz, jener Einheit im EDA, welche die   der Welt. Darum ist es wichtig, über klare Regeln zu verfügen,
Strategie Landeskommunikation vorgabengemäss umsetzt.          wie diese Zusammenarbeit eingegangen und ausgestaltet
Eine erfolgreiche Imagepflege im Ausland stützt sich auf       werden kann. Sponsoring Partnerschaften funktionieren
fundierte Informationen über die geografisch und kulturell     dann, wenn die angestrebte Wirkung sowohl im Veranstal-
sehr unterschiedlichen Kenntnisse und Wahrnehmungen            tungsland wie auch in der Schweiz erzeugt wird.
unseres Landes in der Welt.                                    Die in diesem Dokument zusammengefassten Richtlinien
So unterschiedlich die Vorstellungen und Eindrücke über        erfüllen diese Aufgabe. Sie sollen die Vertretungen im
die Schweiz auch sein mögen: Allen gemeinsam ist, dass         Ausland und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EDA,
sie eng mit den Produkten und Dienstleistungen verbunden       welche Sponsoring Partnerschaften eingehen, in ihrer Arbeit
sind, die unser Land hervorbringt, seien dies Taschenmesser,   unterstützen und verbindlich anleiten.
Drohnentechnologie, Käse, Präzisionsmaschinen, Tourismus,
Bankdienstleistungen, Kultur, Spitzenforschung.
Das Image der Schweiz als Land wird somit sehr direkt beein-
flusst von den Schweizer Wirtschaftsakteuren, den Schweizer
Kulturschaffenden, den Tourismusdienstleistenden und
vielem mehr. Die Summe all dieser Eindrücke ergibt das Bild,
wie die Schweiz im Ausland gesehen wird.                       Ignazio Cassis
Die Zusammenarbeit des Bundes mit diesen vorwiegend            Vorsteher Eidgenössisches Departement
privaten Akteuren ist darum von zentraler Bedeutung für die    für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                           3
Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung                                                           3

2     Grundsätze                                                           6
2.1   Verantwortlichkeiten                                                  6
2.2   Bekenntnis zur Transparenz                                            6

3     Übersicht der Chancen
      und Risiken                                                          7

4     Formen der Zusammenarbeit                                            9
4.1   Definitionen                                                          9
      4.1.1 Sponsoring Partnerschaft                                        9
      4.1.2 Sponsoringtypen                                                 9
      4.1.3 Public Private Partnership                                      9
4.2   Rechtliche Grundlagen                                                10

5     Passives Sponsoring: Das EDA als Sponsoring Empfänger                11
5.1   Balance und Visibilität                                              11
5.2   Prozess                                                              11
      5.2.1 Analyse, Budget und Konzepte                                   11
      5.2.2 Kommunikation                                                  12
      5.2.3 Konzeption                                                     12
      5.2.4 Akquise                                                        13
      5.2.5 Verhandlungs- und Vertragsabschlussphase                       14
      5.2.6 Umsetzungsphase                                                15
      5.2.7 Nachbearbeitung                                                15

6     Aktives Sponsoring: Das EDA als Sponsor                              17
6.1   Balance & Visibilität                                                17
6.2   Prozess                                                              17
      6.2.1 Analyse                                                        17
      6.2.2 Prüfung der Anfrage oder Identifikation potentieller Partner   18
      6.2.3 Verhandlungs- und Vertragsabschlussphase                       19
      6.2.4 Umsetzungsphase                                                20
      6.2.5 Nachbearbeitung                                                20

7.    Allgemeine Hinweise                                                  21
7.1   Datenbank (CRM) mit Kontakten von Schweizer Unternehmen
      im In- und Ausland                                                   21
7.2   Kundenpflege                                                         21
7.3   Kompetenzstelle Sponsoring                                           21

4
8.    Schlusswort                                                             22

9.    Glossar                                                                 23

A     Anhang 1: Zusammenfassungen                                             25
A.1 Passives Sponsoring                                                       25
A.2 Aktives Sponsoring                                                        27

B     Anhang 2: Prozesse                                                      28
B.1   Sponsoringprozess für passives Sponsoring von Projekten des EDA         28
B.2   IKS-Prozess für Sponsoring Internationale Grossveranstaltung            29
B.3   Sponsoringprozess für aktives Sponsoring von Projekten des EDA          29

C     Anhang 3: Checkliste                                                    30
C.1   Checkliste für passives Sponsoring                                      30
C.2   Checkliste für aktives Sponsoring                                       31

D     Anhang 4: Beispiele                                                     33
D.1   Liste der Partner für das laufende Jahr auf der Website der Botschaft   33
D.2 Platzierung der Partnerlogos auf der Subsite und/oder Newsletter der
    Botschaft                                                                 33

                                                                                   5
2 Grundsätze

Die Zusammenarbeit mit Sponsoren und somit mehrheitlich           Die öffentliche Wahrnehmung von Wirtschaftsbranchen im
mit dem Privatsektor ist für eine effektive Landeskommuni-        In- und Ausland verläuft dynamisch und kann sich schnell
kation wichtig. Das Image der Schweiz kann so gefördert           wandeln. Das EDA entscheidet deshalb fallweise über
und die Interessenwahrung der Schweiz im Ausland verstärkt        mögliche Sponsoring Partnerschaften.
werden. Dabei legt das EDA seinen Fokus auf den Image-
transfer zwischen der offiziellen Schweiz und den beteiligten     Wenn aufgrund einer Analyse davon ausgegangen werden
Schweizer Unternehmen.                                            muss, dass der angestrebte Imagetransfer nicht zustande
                                                                  kommen kann oder gefährdet ist, wird auf eine solche
Das EDA präsentiert sich als vorbildliches Departement im         Partnerschaft verzichtet.
Umgang mit Sponsoring, stellt einen positiven Imagetransfer
im In- und Ausland sicher, erfüllt dabei seine Sorgfalts-
pflichten vollumfänglich und kommuniziert gegenüber der
Öffentlichkeit glaubwürdig und transparent.

2.1 Verantwortlichkeiten
Die Chefinnen und Chefs der Missionen bzw. der Abteilungen        Das Sponsoringkonzept hält fest, welche Chancen und
an der Zentrale sind verantwortlich für ihre Sponsoring Aktivi-   Risiken im Umgang mit Sponsoring bestehen und definiert
täten. Dabei respektieren sie die Richtlinien und erstellen von   die dazu erforderlichen Prozesse.
Fall zu Fall ein Sponsoringkonzept, das u.a. ein Risikoma-
nagement beinhaltet.                                              Jede Missionschefin bzw. jeder Abteilungschef an der Zentrale
                                                                  ist verantwortlich für die Ausbildung der Mitarbeitenden in
                                                                  Bezug auf das Risikomanagement im Bereich Sponsoring.

2.2 Bekenntnis zur Transparenz
Das EDA benennt sämtliche Sponsoring Partnerschaften
(Namen der Sponsoren sowie Angaben zum Anlass) und stellt
diese Informationen in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur
Verfügung (siehe Beispiele Anhang 4) Sponsoring.

    NEUE «KOMPETENZSTELLE
    SPONSORING» BEI PRÄSENZ SCHWEIZ
    (PRS)
    Die Kompetenzstelle Sponsoring (PRS) steht bei Fra-
    gen zur Verfügung und unterstützt die Vertretungen
    und die Zentrale im Risikomanagement. Zur Beurtei-
    lung von rechtlichen Risiken und Compliance Fra-
    gen arbeitet PRS eng mit dem Kompetenzzentrum
    Verträge und Beschaffungen KVB zusammen. (Siehe
    Ziff. 7.3)

6
3 Übersicht der Chancen
  und Risiken

Chancen und Potenziale für die                                    Risiken und Herausforderungen für die Landes-
Landeskommunikation Schweiz                                       kommunikation Schweiz

Æ Imagetransfer                                                   Æ Reputation
  Das Image der Schweiz profitiert von der Ausstrahlungskraft       Innerhalb kürzester Zeit kann es zu einer unaufhaltsamen
  der Schweizer Wirtschaft und ihrer Produkte. Im Gegenzug          Welle von kritischen Medienberichten kommen, welche
  stellt ein gutes Image der Schweiz einen wichtigen Erfolgs-       auf die öffentliche Wahrnehmung eines Akteurs negativ
  faktor und Mehrwert für die Exportindustrie dar und               einwirken, enormen Druck erzeugen und seine Reputation
  beeinflusst Faktoren wie den aussenpolitischen Handlungs-         beschädigen können. Das EDA und die Aussenvertretungen
  spielraum, die Standortattraktivität, den wirtschaftlichen        müssen über eine hohe Sensibilität sowie über gute Kennt-
  und wissenschaftlichen Austausch und den Tourismus. Die           nisse solcher Dynamiken verfügen, damit allfällige Risiken
  Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist für die Landes-           frühzeitig erkannt werden können.
  kommunikation von hoher Bedeutung und stellt eine               Æ Interessenskonflikte
  Chance für die Interessenwahrung der Schweiz dar.                 Eine Sponsoring Partnerschaft muss eine win-win Aktion
Æ Wissenstransfer                                                   sein. Bei der Sponsoring-Akquise ist deshalb stets zu
  Oft verfügen Akteure der Privatwirtschaft über bauliche,          überlegen, welches die Interessen und Erwartungen der
  technische oder themenspezifische Kenntnisse, welche für          betroffenen Unternehmen sind. Damit können mögliche
  Auftritte der Schweiz von Nutzen sind. Dazu zählen etwa           Interessenskonflikte frühzeitig erkannt und vermieden
  die Expertise in Form eines Auftrittes eines Experten sowie       werden. Wird durch die Beteiligung privater Partner das
  innovative Produkte.                                              Wesen eines Projekts zu stark verändert, besteht die Gefahr,
Æ Netzwerkpflege                                                    dass die Interessen der Schweiz in den Hintergrund rücken
  Ein beständig wachsendes und gut gepflegtes Netzwerk              bzw. die Dominanz eines Partners den Zielen des Bundes
  mit den Projektpartnern erlaubt es dem EDA, die eigenen           zuwiderläuft. Deshalb muss der Kern jedes Projekts (Haupt-
  Interessen aktiv zu steuern und in Konfliktfällen zeitgerecht     ziele, Kernbotschaften und Tonalität) unangetastet bleiben
  zu handeln und bietet Optionen für eine Zusammenarbeit            und eine gut austarierte Balance zwischen den Interessen
  bei zukünftigen Projekten.                                        des privaten Akteurs und denjenigen des Bundes bestehen.
Æ Visibilität                                                     Æ Abhängigkeit und Wettbewerbsverzerrung
  Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Unternehmen              Mittel- und langfristige Kooperationen können gegenseitige
  ergibt sich für das EDA ein höheres Potenzial in der Kommu-       Abhängigkeiten schaffen. Die öffentliche Verwaltung muss
  nikation. Mittels der stärkeren Kommunikation können die          aber unabhängig bleiben, insbesondere um keine Wettbe-
  Ziele und Zielgruppen der Landeskommunikation besser              werbsverzerrung unter den möglichen Sponsoring Partnern
  erreicht werden. Der Auftritt der offiziellen Schweiz gewinnt     zu schaffen. Gemäss Bundesgesetz über das öffentliche
  so an Visibilität und Ausstrahlungskraft. Schliesslich werden     Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1, Art. 2) ist der
  durch Sponsoring Partnerschaften zusätzliche finanzielle          Bund unter anderem dazu verpflichtet, bei der Vergabe
  Mittel generiert, welche die Wirkung von Projekten der            von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen
  Landeskommunikation zusätzlich verstärken.                        die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter zu
Æ Reduktion des Netto-Aufwands für den Bund                         gewährleisten. Dem korrekten und transparenten Verga-
  Die Beiträge von Sponsoren reduzieren den Netto-Aufwand           beverfahren ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zu
  für den Bund für Schweizer Auftritte an internationalen           schenken.
  Grossveranstaltungen.                                           Æ Stop & Go
Æ Medienpotenzial                                                   Jede Zusammenarbeit mit dem Privatsektor birgt die Gefahr,
  Internationale Grossveranstaltungen sind stark öffent-            dass bei wirtschaftlichen Flauten weniger Mittel akquiriert
  lichkeitswirksame Plattformen. Sie eröffnen Bund und              werden können. Zudem ist es nicht auszuschliessen, dass
  Schweizer Wirtschaft die Möglichkeit, über einen längeren         bestehende Sponsoren Konkurs gehen und bereits einge-
  Zeitraum ein internationales Publikum anzusprechen und            plante finanzielle Mittel kurzfristig wegfallen.
  die Kernbotschaften medienwirksam zu kommunizieren.

                                                                                                                              7
Æ Ausländische Unternehmen                                      Fazit
  Bei ausländischen Unternehmen gilt besondere Aufmerk-
  samkeit, zumal diese in Konkurrenz mit Schweizer Unter-       Die Sorgfaltspflicht seitens des Bundes nimmt einen zentralen
  nehmen stehen könnten. Dies gilt insbesondere in Branchen,    Stellenwert ein. Dafür müssen das notwendige Wissen bei den
  deren Produkte und Dienstleistungen eng mit dem Image         Mitarbeitenden und entsprechende personelle Ressourcen
  der Schweiz verbunden sind. Es ist daher unerlässlich, den    vorhanden sein.
  Schweizer Markt zu analysieren und diese Sachlage zu
  prüfen. Besteht keine direkte Konkurrenz mit Schweizer         Ab 2021 steht den Vertretungen und den Abteilun-
  Unternehmen im selben Sektor, ist eine Zusammenarbeit          gen an der Zentrale für Fragen zu allen genannten
  mit ausländischen Unternehmen grundsätzlich möglich,           Aspekten sowie bei Unsicherheiten in Bezug auf die
  sofern die Ziele und Werte des Unternehmens mit denje-         Wahl von Sponsoren neu eine «Kompetenzstelle
  nigen des Bundes übereinstimmen und der angestrebte            Sponsoring» in Bern (PRS) zur Verfügung (siehe Kon-
  Imagetransfer gewährleistet ist.                               taktdaten unter Ziff. 7.3).
Æ Querfinanzierung
  Bei Organisationen, die substanziell durch den Bund finan-     Zwecks fallweiser Analyse von möglichen Sponso-
  ziert werden, ist im Detail zu prüfen, ob eine Zusammen-       ring Partnerschaften empfehlen wir zudem die An-
  arbeit in der Form von Sponsoring angemessen ist. In vielen    wendung der Checkliste unter Anhang 3.
  Fällen dürfte eine andere Form der Zusammenarbeit für
  den Einbezug solcher Organisationen an Veranstaltungen
  angezeigt sein (aktive Unterstützung anstatt Geldleistung).

8
4 Formen der
  Zusammenarbeit

Grundsätzlich können zwei Arten von Sponsoring mit privaten           (das EDA als Sponsor). Wie die Erfahrungen der letzten Jahre
Partnern unterschieden werden: Das passive Sponsoring (das            zeigen, handelt es sich bei einem Grossteil aller Sponsoring-
EDA als Sponsoring-Empfänger) und das aktive Sponsoring               aktivitäten des Aussennetzes um passives Sponsoring.

4.1 Definitionen
4.1.1 Sponsoring Partnerschaft                                        Aktives Sponsoring, das EDA als Sponsor

                                                                      Æ Den Gesponserten wird die Erreichung ihrer Ziele ermöglicht
Æ Zwei (oder mehrere) Partner: Sponsor und Gesponserter               Æ Verlangt wird als Gegenleistung: Imagetransfer, Kommu-
Æ Leistung und Gegenleistung werden klar definiert                      nikation des Schweizer Wertesystems
Æ Häufig: Geld und/oder Sachleistungen gegen Visibilität /            Æ Beweggründe: Imagetransfer, Profilierung, mit ge-
  Hospitality / Imagetransfer                                           wünschten Zielgruppen ins Gespräch kommen, Bekannt-
Æ Ausrichtung des Sponsorings auf optimale gegenseitige                 heitsgrad steigern
  Zielerreichung (win-win Situation)
Æ Angestrebt werden Nutzen und Zufriedenheit für die                  Beim aktiven Sponsoring handelt das EDA als Sponsor und
  gemeinsamen Zielgruppen (Konsumenten / Kunden des                   unterstützt Dritte finanziell zwecks Pflege des Erscheinungs-
  Sponsors und Anspruchsgruppen des Gesponserten, re-                 bildes der Schweiz im Ausland.
  levante Medien, Influencer und Multiplikatoren)

                                                                      4.1.3 Public Private Partnership
4.1.2 Sponsoringtypen

                                                                      Die Public Private Partnership (PPP) umfasst eine länger-
Passives Sponsoring, das EDA                                          fristige Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und
als Sponsoringempfänger                                               dem Privatsektor. Bund und Private teilen sich im Rahmen
                                                                      einer PPP Kosten, Risiko und Verantwortung in Bezug auf
Æ Beweggründe: Wirkung von Projekten erhöhen (Kommuni-                ein bestimmtes Projekt. PPP-Projekte werden in der Regel
  kation, Visibilität), zusätzliche finanzielle Mittel für die Lan-   weder durch die Vertretungen noch bei Grossveranstal-
  deskommunikation, Netzwerkpflege                                    tungen angewandt. Im EDA ist es vor allem die DEZA, welche
Æ Sponsoring als Mittel der Landeskommunikation für den               langfristige Engagements mit dem Privatsektor im Rahmen von
  gegenseitigen Imagetransfer                                         Entwicklungsprojekten umsetzt (Privatsektor-Engagement
Æ Geboten wird: Einbindung in die Kommunikation der of-               beziehungsweise PSE-Projekte). Die PSE-Projekte sind nicht
  fiziellen Schweiz und dadurch Partizipation am Erfolg, am           Bestandteil der vorliegenden Richtlinien, sie werden in den
  guten Namen, am Image                                               entsprechenden Richtlinien der DEZA geregelt.

Beim passiven Sponsoring ist das EDA Empfänger von Leistungen
seitens eines Sponsors. Das Verhältnis weist auftragsähn-
liche Elemente auf, indem der Sponsoringempfänger auch im
Interesse des Sponsors agiert, was zu möglichen Interessens-
konflikten führen kann. Zudem sind gewerbliche Leistungen
Tätigkeiten auf dem freien Markt, welche nicht ohne gesetzliche
Ermächtigung vom Bund selber angeboten werden dürfen.

                                                                                                                                 9
4.2 Rechtliche Grundlagen
Das EDA hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für              Æ Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 2006 (FHV, SR
Sponsoring durch Prof. Dr. Felix Uhlmann begutachten lassen,     611.01)
worauf sich die vorliegenden Richtlinien stützen. Gemäss       Æ Weisung 300-0 über die Rechnungsführung des EDA
seinem Gutachten von 2012 bilden das Bundesgesetz              Æ Weisung 301-0 des EDA über die Finanzkompetenzen
über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im      Æ Weisung 330-0 des EDA über die Beschaffung von
Ausland und die Landeskommunikationsverordnung die               Dienstleistungen, Gütern und Bauleistungen
Grundlage für passives und aktives Sponsoring im EDA. Das      Æ Weisung 331-0 des EDA über privat- und öffentlich-recht-
EDA verfügt somit über eine tragfähige Rechtsgrundlage für       liche Verträge sowie gewisse völkerrechtliche Verträge
seine Sponsoring Aktivitäten.                                  Æ Weisungen des Eidg. Finanzdepartements für die Durch-
Æ Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Pflege des             führung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstüt-
    schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland (Art. 2)       zung sowie von besonderen Bundesanlässen vom 1. April
    (SR 194.1)                                                   2003
Æ Verordnung über die Pflege des schweizerischen Erschei-      Æ Anlässe Dritter in den Residenzen der Auslandvertretun-
    nungsbildes im Ausland (Art. 6) (Landeskommunikations-       gen / Grundsätze (Dienstleistungen – Finanzen – Instruk-
    verordnung; SR 194.11)                                       tionen, Merkblätter, Hilfsmittel und Formulare – Interes-
                                                                 senwahrung (Versionen EN, FR, IT und DE))
Die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit müssen         Æ Weisung 200-4-061 des EDA über Leistungen bei Einsät-
zudem folgende rechtliche Grundlagen und Instrumente             zen im Ausland (Art. 20)
berücksichtigen:                                               Æ FAQs Sponsoring Verträge (siehe Dienstleistungen –
Æ Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Be-        Recht & Verträge – Standardverträge – Sponsoring –
   schaffungswesen (BöB; SR 172.056.1; Revision tritt am 1.      FAQs Sponsoring Verträge (Versionen EN, DE, FR und IT))
   Januar 2021 in Kraft)
Æ Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche
   Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11; Revision tritt
   am 1. Januar 2021 in Kraft)
Æ Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen
   und Abgeltungen (Subventionsgesetz SuG; SR 616.1)
Æ Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 über den eidgenös-
   sischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG, SR
   611.0)

10
5 Passives Sponsoring:
  Das EDA als Sponsoring
  Empfänger

Das EDA organisiert eine Veranstaltung oder ein Projekt.          Bestandteil des Erscheinungsbildes der Schweiz im Ausland,
Private oder institutionelle Partner beteiligen sich finan-       letztere aber sprechen weitere Zielgruppen und Bevölke-
ziell oder durch die Lieferung von Sachmitteln (in-kind).         rungskreise inklusive die Schweizerkolonie des Gastlandes an
Als Gegenleistung wird der Partner in die Kommunikation           und haben nicht nur offizielle Interessen als Hintergrund.
eingebunden, erhält zum Beispiel eine Präsenz auf der Veran-      Die Beurteilung des Charakters einer Aktion ist je nach Usanz
staltung oder eine Präsenz mit Logo.                              des Gastlandes vorzunehmen und die Vertretung vor Ort
Bei den Aktivitäten der Schweizerischen Vertretungen im           muss die Situation von Fall zu Fall beurteilen.
Ausland, die unter dem Titel Markierung von Präsenz, Public       Die Auslagen für Aktionen mit strikt amtlichem Charakter
Diplomacy oder Werbung für die Schweiz subsumiert werden          sollen grundsätzlich durch das Globalbudget des EDA, insbe-
können, ist zu unterscheiden zwischen                             sondere durch Kostengutsprachen der Zentrale oder die
                                                                  Repräsentationskredite der Auslandvertretungen gedeckt
Aktionen mit strikt amtlichem Charakter (z.B. Medien-             werden. Eine Finanzierung durch passives Sponsoring bedarf
veranstaltungen oder Empfänge für schweizerische oder             gut nachvollziehbarer Gründe und einer vorgängig einzuho-
ausländische Regierungs- und hohe Behördenmitglieder) und         lenden Genehmigung der «Kompetenzstelle Sponsoring».
Aktionen ohne amtlichen Charakter: Beide sind zwar

5.1 Balance und Visibilität
Grundsätzlich gilt für alle Projekte, an denen sich private       bei Grossveranstaltungen der Netto-Aufwand für den Bund
Partner beteiligen, dass sich die Identität des Projekts          reduziert werden. Es gilt somit darauf zu achten, dass kein
(Kernbotschaft, Tonalität, Corporate Identity) nicht verändert.   Sponsor eine zu prominente Visibilität erhält, und dass der
Stattdessen können mit der Beteiligung des privaten Partners      schweizerische Charakter nicht verloren geht.
die Wirkung und das Volumen des Projekts vergrössert oder

5.2 Prozess
5.2.1 Analyse, Budget und Konzepte                                bestimmtes Projekt für die Ziele der Landeskommunikation
                                                                  sinnvoll sein kann.
                                                                  Um Abhängigkeiten der öffentlichen Hand vom privaten
Analyse, Budget und Konzept für Projekte des EDA                  Partner zu vermeiden, ist ein klarer Finanzierungsplan aufzu-
                                                                  stellen. Das Projekt darf nicht mit dem privaten Partner stehen
Bei der ersten Analyse eines Projekts werden die wichtigsten      oder fallen. Um diesem Risiko zu begegnen, ist folgendes
Rahmenbedingungen definiert. Es muss überlegt werden,             Vorgehen empfehlenswert: Damit die Balance stimmt bzw.
um welche Art von Projekt es sich handelt und welche              die gewünschte Identität des Projekts (Hauptziele, Kernbot-
Zielsetzungen das Projekt verfolgt. Zudem werden mögliche         schaft, Anteil Swissness, Tonalität, Corporate Identity)
Standorte sowie der zeitliche Rahmen grob festgelegt.             gewährleistet ist, soll eine möglichst breite, finanzielle Betei-
Mit Hilfe dieser Vorüberlegungen wird abgeschätzt, ob ein         ligung von mehreren privaten Partnern anstelle von zu hohen

                                                                                                                                11
Beiträgen einzelner Sponsoren vorgesehen werden.                   5.2.2 Kommunikation
Ist sichergestellt, dass das Projekt die notwendige strategische
Relevanz für die Ziele der Landeskommunikation aufweist,
das Potenzial von privaten Partnern gemäss Sponsoring              Kommunikation an institutionelle Partner, den Privat-
Strategie geklärt ist und ein realistischer Finanzierungsplan      sektor und Dachverbände
für das Projekt vorliegt, wird ein detailliertes Projektkonzept    Die wichtigsten Eckpunkte des Projektkonzepts werden den
ausgearbeitet.                                                     institutionellen Partnern, dem Privatsektor und den Dachver-
                                                                   bänden möglichst frühzeitig angekündigt (per Mail, Brief
                                                                   oder Website), damit die Gleichbehandlung aller möglicher
Analyse, Budget und Konzept für                                    potentiellen Partner garantiert ist. So können die Akteure
Auftritte an Grossveranstaltungen                                  bereits für ein bestimmtes Projekt sensibilisiert werden und
                                                                   es wird wichtige Vorarbeit für die Akquise von potentiellen
Nutzung einer Grossveranstaltung für die Landeskom-                Sponsoren geleistet.
munikation                                                         Wir empfehlen, dass sämtliche dem EDA zur Verfügung
Nach Erhalt einer Einladung zur Teilnahme an eine Weltaus-         stehenden Kanäle (per Mail, Brief oder Website) verwendet
stellung oder nach erfolgter Selektion des Austragungsortes        werden, damit alle potentiellen Interessenten den gleichen
für Olympische Spiele analysiert PRS die wichtigsten Rahmen-       Informationsstand haben.
bedingungen für einen Schweizer Auftritt, insbesondere ob
der Anlass für die Ziele der Landeskommunikation geeignet
ist. Zudem werden mögliche Infrastrukturen sowie der               5.2.3 Konzeption
zeitliche und finanzielle Rahmen grob festgelegt.

Budget                                                             Definition der Sponsoringmöglichkeiten
Für die Nutzung der Grossveranstaltung erstellt PRS das dafür      Sobald das Projektkonzept ausgearbeitet ist, muss überlegt
erforderliche Budget. Das EDA sieht dabei in der Regel vor,        werden, welche Sponsoringmöglichkeiten ein Projekt bietet.
dass die Eidgenossenschaft den Hauptteil des Projekts finan-       Es muss beispielsweise definiert werden, wie und wo die
ziert, damit ihre Zielsetzungen und Interessen gewährleistet-      Sponsoren präsentiert werden oder in welcher Form sie das
bleiben. Der Finanzierungsanteil durch Sponsoring variiert je      Projekt mitgestalten können.
nach Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, nach den
wirtschaftlichen Interessen der Schweiz vor Ort und nach der       In einem zweiten Schritt werden die Partnerhierarchie
thematischen Ausrichtung der Veranstaltung beziehungs-             sowie die entsprechenden Leistungen und Gegenleistungen
weise des Schweizer Pavillons.                                     genauer definiert.

Politischer Prozess                                                Die Ausarbeitung eines solchen Sponsoringkonzepts ist
Eignet sich eine Grossveranstaltung für die Ziele der Landes-      sinnvoll für grössere Anlässe wie Soirées Suisse, Swiss
kommunikation, unterbreitet PRS dem Bundesrat einen                Innovation Weeks, Botschaftseröffnungen sowie Länderpro-
entsprechenden Antrag (BRA). Für Budgets, welche mehr als          gramme.
10 Millionen betragen, muss den Eidgenössischen Räten eine
Kreditbotschaft vorgelegt werden. Im BRA oder der Kredit-          Das Sponsoringkonzept bildet die Basis für die später folgende
botschaft wird das Projekt beschrieben und ein konkretes           Kontaktaufnahme und die darauffolgenden Verhandlungsge-
Budget für einen offiziellen Schweizer Auftritt präsentiert.       spräche mit potentiellen Partnern.
Zudem gibt der Antrag respektive die Botschaft in einem            Beim Sponsoringkonzept handelt es sich um ein internes
separaten Kapitel klare Angaben zu Branchen, welche vor            Dokument, welches folgende Elemente beinhaltet:
dem Hintergrund der thematischen Ausrichtung der Veran-            1. Analyse der Ausgangslage
staltung oder des Auftritts der Schweiz an einem gegen-            2. Umfeldanalyse in Bezug auf institutionelle Partnerschaften
seitigen Imagetransfer besonders interessiert oder für die         3. Risikoanalyse und Sorgfaltsprüfung in Bezug auf poten-
Erreichung der Ziele der Landeskommunikation wichtig sein              tielle Sponsorenpartnerschaften
könnten. Daraus leitet sich das im Antrag respektive in der        4. Projekt / Event: Kurze Beschreibung des Projekts / Events,
Botschaft zu formulierende Sponsorenziel (Anteil Drittmittel           wofür ein Sponsoring geplant ist
in Form von Sponsoring Partnerschaften) im jeweiligen Veran-       5. Zielsetzungen für das Projekt (aus der Strategie Landes-
staltungsland ab. Im BRA oder der Kreditbotschaft werden               kommunikation abgeleitet)
die vorliegenden Richtlinien als Vorgabe für die Suche nach        6. Budget: Mit welchem Budget soll das Projekt / der Event
Sponsoren genannt.                                                     umgesetzt werden?
                                                                   7. Zeitplan: In welchem Zeitrahmen soll das Projekt / der
Projektkonzept                                                         Event umgesetzt werden?
Sobald sich der Bundesrat oder das Parlament für die Finan-        8. Sponsoringziele: Welcher Anteil des Gesamtbudgets soll
zierung der Teilnahme an einer Grossveranstaltung ausge-               aus Sponsoring generiert werden?
sprochen hat, wird das detaillierte Projektkonzept für den         9. Sponsoringstruktur: Wie sind die Sponsoringhierarchie
offiziellen Auftritt der Schweiz ausgearbeitet.                        und die entsprechenden Sponsoringbeträge?

12
10. Sponsoringleistungen: Welche Leistungen erhalten die           potentieller Sponsoren schafft das Schweizer Markenplakat
    Sponsoren?                                                     (www.markenlandschaft.ch) einen nützlichen Überblick.
11. Sponsoringstrategie: Welche Sponsoren werden ange-             Beachtet werden müssen bei der Identifikation und Auswahl
    gangen? Wie werden sie angegangen?                             potentieller Sponsoren folgende Kriterien:
12. Sponsoringpakete: Konzeption und Bewertung                     ✓ Werte der potentiellen Sponsoren
13. Evaluation: Wie wird der Sponsoringerfolg gemessen?            ✓ Zielmärkte der potentiellen Sponsoren
                                                                   ✓ Übereinstimmung mit der thematischen Ausrichtung des
Für die Akquisition von Partnern wird das Sponsoringkonzept           Auftritts der Schweiz
in einer Sponsoringbroschüre kurz und übersichtlich zusam-         ✓ Übereinstimmung des Images
mengefasst.                                                        ✓ Übereinstimmung der Zielgruppen
                                                                   ✓ Welche Partner bringen einen Mehrwehrt für unsere
Bei der Sponsoringbroschüre handelt es sich somit um                  Kommunikationsaktivitäten?
ein externes Dokument, welches in der Regel folgende               ✓ Welche Partner passen gut in die Storyline eines
Elemente beinhaltet:                                                  bestimmten Events?
1. Kurze Projektbeschreibung mit den wichtigsten Facts &           ✓ Partnerspirit (Gefühl von echter Zusammenarbeit)
    Figures (Ziele, Gesamtbudget, Zeitplan, erwartete Resul-       ✓ Art des Sponsorings (cash oder in-kind)
    tate etc.)
2. Sponsoringstruktur: Kategorien/Hierarchie mit den ent-          Chancen & Risiken – Analyse und Sorgfaltsprüfung
    sprechenden Titeln (z.B. Official Partner, Main Partner,       Da die beteiligten Parteien auch im Dienste der Schweizer
    Event Partner, Supplier etc.)                                  Landeskommunikation stehen müssen, hat die öffentliche
3. Gegenleistungen (siehe Beispiele unten): Konkrete Be-           Hand die Wahl des Partners aus der Privatwirtschaft sorgfältig
    schreibung der einzelnen Sponsoringpakete (Preisanga-          und nach klaren Kriterien zu treffen. Neben den potentiellen
    ben) mit den entsprechenden Gegenleistungen                    Chancen, welche durch die Zusammenarbeit mit einem
4. Illustrationen/Beispiele                                        bestimmten Partner entstehen, muss das EDA unbedingt auch
5. Kontaktperson(en) für Sponsoringanfragen                        mögliche Risiken identifizieren. Dabei gelten die im Kapitel 2
                                                                   genannten Grundsätze für Sponsoring Partnerschaften.
Gegenleistungen können folgende sein (projektabhängig):
Partnerstatus, Networking, Einbindung in die Kommuni-              Folgende Aspekte sollten für die Analyse der Chancen &
kation, Soziale Medien, eigene Präsenz, Produktplatzierung,        Risiken und bei der erforderlichen Sorgfaltsprüfung berück-
Logo*, Einladungen zum Event, Nutzung von Räumlichkeiten           sichtigt werden (Checkliste im Anhang):
für eigene Events, usw.                                            ✓ Swissness-Faktor
                                                                       Handelt es sich beim privaten Partner um ein Unter-
* Platzierung der Partnerlogos auf der Projekt-Website, einer          nehmen schweizerischer Herkunft oder schweizerischer
Subsite** und/oder Newsletter der Botschaft, Partnertafel              Marke?
am Veranstaltungsort                                               ✓ Interesse der Firma
                                                                       Wurde ausreichend abgeklärt, welches die Interessen und
** Die Partnerlogos müssen sich stets auf der entspre-                 Erwartungen des betroffenen Unternehmens sind?
chenden Eventseite befinden und nicht auf der Homepage             ✓ Sind verantwortungsvolle Unternehmensführung
der Botschaft. Es ist sicherzustellen, dass der Titel des Events       und Nachhaltigkeit Teil der Unternehmenskultur?
dominanter ist als die Partnerlogos.                                   Indikatoren für ein solches Bekenntnis sind die
                                                                       Anwendung von CSR-Richtlinien wie diejenigen der
Für die Platzierung der Partnerlogos kann auf die drei Beispiele       OECD (Leitsätze für multinationale Unternehmen), des
im Anhang 4 zurückgegriffen werden, die den obigen Richt-              UN Global Compact (inkl. Mitgliedschaft im entspre-
linien entsprechen.                                                    chenden nationalen Netzwerk), Non-financial reporting,
                                                                       ISO Certifications u.a. sowie konkrete Verpflichtungen
Grundsatz: Bei der Nennung von Sponsoren muss Trans-                   in Bezug auf die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige
parenz herrschen und ein klarer Bezug zum Event gegeben                Entwicklung.
sein. Es dürfen nur Sponsoren genannt werden, welche den           ✓ Negative oder umstrittene Unternehmenspraktiken
Event tatsächlich auch aktiv unterstützen.                             Sind beim Unternehmen negative oder umstrittene
                                                                       Unternehmenspraktiken zu beobachten, welche in naher
                                                                       Zukunft zu negativen Berichterstattungen führen könnten
5.2.4 Akquise                                                          oder bereits einmal in negative Schlagzeilen gerieten?
                                                                       Bekannte Beispiele sind: Nichteinhaltung der Arbeits-
                                                                       schutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für
Identifikation potentieller Sponsoren (lokale oder                     Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, insbesondere
Mutterhaus)                                                            in Entwicklungs- und Schwellenländern; Umweltbe-
Da Unternehmen ihr Budget meist im Herbst für das                      lastung durch nicht ökologische Produktionsmethoden;
Folgejahr festlegen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der             Menschenrechtsverletzungen; Korruptionsvorwürfe etc.
Sponsorenakquise zu beginnen. Bei der Identifikation

                                                                                                                              13
✓ Bekanntheitsgrad/Image                                                        Vergabeverfahren
  Verfügt das Unternehmen bei den ausländischen                                 Im Allgemeinen unterliegt das passive Sponsoring nicht dem
  Zielgruppen bereits über einen minimalen Bekannt-                             Gesetz oder der Verordnung über das öffentliche Beschaf-
  heitsgrad und ein positives Image, welches sich mithilfe                      fungswesen.
  eines passiven Sponsorings auf die öffentliche Hand
  übertragen lässt?                                                             Gestützt auf das verfassungsmässige Gebot zu Gleichbe-
✓ Imageziele                                                                    handlung und Wettbewerbsneutralität müssen in der prakti-
  Verfolgt das Unternehmen dieselben Imageziele wie                             schen Umsetzung die unten aufgezählten Grundsätze des
  die Landeskommunikation? Die Imageziele können von                            Beschaffungswesens respektiert werden. Dies gilt sowohl
  Zielland zu Zielland sowie von Projekt zu Projekt leicht                      beim Cash- als auch beim In-kind-Sponsoring. Die Prinzipien
  variieren.                                                                    sind wie folgt:
✓ Zusätzliche Attraktivität                                                     Æ Wettbewerbsprinzip zwischen den Kandidaten
  Fördert die Beteiligung des Unternehmens die Attrakti-                        Æ Grundsatz der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel,
  vität des Projekts?                                                               welche zur Verfügung gestellt werden
✓ Risiko negativer Imagetransfers in der Schweiz und/                           Æ Grundsatz der Gleichbehandlung der Kandidaten; es
  oder am Veranstaltungsort                                                         empfiehlt sich deshalb, wenn immer möglich über die na-
  Sind vergangene und sich wiederholende oder aktuelle                              tionalen Branchenverbände zu arbeiten
  Vorfälle zu beobachten (oder vorherzusehen), welche                           Æ Grundsatz der Transparenz bei der Wahl des Sponsoring-
  einen negativen Imagetransfer für den Bund als Sponso-                            kandidaten
  ringempfänger zur Folge haben könnten?
✓ Subpartner                                                                    Im internen Sponsorendossier ist zu dokumentieren, wie die
  Hat das Unternehmen Subpartner, sollte ebenfalls                              oben genannten Punkte eingehalten worden sind.
  überprüft werden, ob bei diesen negative oder
  umstrittene Unternehmenspraktiken zu beobachten sind.                         Kontaktaufnahme / Verkauf des Konzepts
  Besitzt ein Unternehmen Subpartner, besteht zudem die                         Nach erfolgter Risikoanalyse und Identifikation geeigneter
  Gefahr eines möglichen «Hidden Sponsorings».                                  Sponsoren folgt die Kontaktaufnahme. Dafür können die
✓ Finanzielle und betriebliche Mittel                                           potentiellen Sponsoren angeschrieben werden (Mail/Brief),
  Um die finanziellen und betrieblichen Mittel für ein                          zu einem Informationsanlass in der Schweiz und/oder im
  passives Sponsoring sicherzustellen, kann die öffent-                         Zielland eingeladen werden, oder man verabredet sich
  liche Hand falls nötig die privaten Partner auffordern,                       persönlich mit ihnen.
  einen Nachweis ihrer finanziellen und wirtschaftlichen
  Leistungsfähigkeit zu erbringen.
✓ Ausländisches Unternehmen                                                     5.2.5 Verhandlungs- und
  Es ist unerlässlich, zuerst den Schweizer Markt zu analy-                     Vertragsabschlussphase
  sieren, um herauszufinden, ob es im betreffenden Sektor
  Schweizer Unternehmen gibt, bevor mit ausländischen
  Firmen im selben Bereich Kontakt aufgenommen wird.                            Verhandlung Angebot/Gegenleistungen
  Wenn die Abklärungen vorgenommen wurden und keine                             Besteht beim Sponsor Interesse an einer Zusammenarbeit,
  direkte Konkurrenz mit einem Schweizer Unternehmen                            werden auf der Basis der Sponsoringbroschüre Angebot und
  im selben Sektor besteht, ist eine Zusammenarbeit mit                         Gegenleistung verhandelt, konkretisiert und anschliessend
  einem ausländischen Unternehmen möglich, sofern die                           das Angebot sowie die erwarteten Gegenleistungen des
  Ziele und Werte des Unternehmens mit denjenigen des                           Partners genau beschrieben.
  Bundes übereinstimmen und der angestrebte Image-
  transfer gewährleistet ist.                                                   Neben dem Beitrag des Partners – cash oder in-kind – ist
                                                                                es wichtig, dass bei den Leistungen des EDA die dem
    Grossveranstaltungen: Sponsoring Partnerschaften                            Partner gewährten Rechte erwähnt und einschliesslich der
    mit Firmen, welche einen Beitrag (cash und/oder in-                         Nutzungsbedingungen präzisiert werden. Der Vertrag muss
    kind) für das Erreichen des Sponsoringziels leisten                         insbesondere eine Bestimmung enthalten, wonach jede
    könnten, aber mit Risiken behaftet sind, müssen                             Kommunikation des Partners im Zusammenhang mit der
    dem Chef EDA vor Aufnahme von Verhandlungen zur                             Veranstaltung bzw. jede Verwendung von offiziellen Bildern
    Bewilligung unterbreitet werden.1                                           der Veranstaltung sowie von Bildern, die vom Partner oder
                                                                                von Dritten während der Veranstaltung gemacht wurden,
                                                                                vorgängig vom EDA genehmigt werden muss.

                                                                                Vertragsabschluss
                                                                                Die Standardvorlagen für Sponsoringverträge (Versionen DE,
1    IKS Prozess - PRS Sponsoren für internationale Grossveranstaltungen:       FR, EN und IT) können in Intranet (siehe Dienstleistungen –
     https://intranet.edascout.eda.admin.ch/businesspublisher/layouts/shared/
     fLink.jsp?exportname=GPMEDA_Datenbank&modelguid=b03d80e0-32e0-
                                                                                Recht & Verträge – Standardverträge – Sponsoring) herunter-
     11e2-294f-0050569b639b                                                     geladen werden.

14
Für Passivsponsoring stehen zwei Vorlagen zur Verfügung           5.2.6 Umsetzungsphase
(beide für cash oder in-kind):
Æ eine kurze Vorlage in Briefform für einfache Verträge
Æ eine umfassende Vorlage für komplexe Sponsoringverhält-         Erbringung der Leistungen / Gegenleistungen
    nisse (z.B. für Grossveranstaltungen in Zusammenarbeit        Zentrales Element der Umsetzungsphase ist die Erbringung
    mit PRS, bei hoher Integration/Wichtigkeit des Beitrags des   der Leistungen (Sponsor) und Gegenleistungen (EDA):
    Sponsors oder bei umfassenden Gegenleistungen des EDA.        Æ Bei allgemeinen In-kind-Leistungen der Partner muss mit
                                                                      dem Partner unbedingt vor Beginn der Veranstaltung
Wenn wesentliche Bestimmungen in den Standardvorlagen                 z.B. die mögliche Lieferzeit und der Lieferort der In-kind-
abgeändert werden oder eine andere Vorlage verwendet                  Leistungen definiert werden (im Vertrag festhalten!). So
wird, ist die Konsultation des Kompetenzzentrums Verträge             kann der Partner notfalls gemahnt werden, wenn die
und Beschaffungen obligatorisch.                                      Dienstleistungen nicht fristgerecht erfolgen.
                                                                  Æ Bei Cash-Leistungen muss regelmässig überprüft werden,
Ab einem Vertragswert von CHF 1’500 müssen alle Verträge              ob der Partner den zuvor vereinbarten Zahlungsplan ein-
für ein passives Sponsoring schriftlich abgefasst sein und die        hält (auch der Zahlungsplan sollte im Vertrag festgehalten
Unterschriften der Vertragsparteien enthalten. Unterhalb              werden). Bezahlt der Partner den Beitrag nicht wie ver-
dieses Schwellenwerts können die Abmachungen auch                     einbart, kann er gemahnt werden, und wenn nötig kön-
in anderer Form geschlossen werden, insbesondere per                  nen die Leistungen des EDA zurückgehalten oder gekürzt
Emailaustausch. Wichtig ist, dass die zentralen Elemente              werden.
nachvollziehbar dokumentiert sind (Art/Umfang des                 Æ Das EDA muss darauf achten, dass die Partner frühzeitig
Einbezugs in die Kommunikation, Sponsoringbetrag, Verwen-             in die Kommunikationsleistungen (Public Relations, Web,
dungszweck für Veranstaltung, Daten/Fristen).                         Social Media etc.) eingebunden werden und die vertrag-
                                                                      lich vereinbarten Regeln einhalten.
Die Verträge für ein passives Sponsoring müssen ab einem
Betrag von CHF 5’000 (inkl. MWST) im elektronischen
Vertragsmanagementsystem (ESPRIT resp. VM des EDA)                5.2.7 Nachbearbeitung
erfasst werden. Organisationseinheiten, die ihre Verträge
nicht selber im Vertragsmanagementsystem erstellen,
wenden sich dafür an das Vertragsbüro des Kompetenzzen-           Um den Erfolg eines Landeskommunikationsprojekts und den
trums Verträge und Beschaffungen.                                 damit zusammenhängenden Sponsoring-Erfolg zu evaluieren
                                                                  und zu messen, müssen in den jeweiligen Projekten vorde-
Im Vertrag sollte immer festgehalten werden, dass eine            finierte Kriterien berücksichtigt und von Anfang an in der
Cash- oder In-kind-Leistung inkl. (allfälliger) Mehrwertsteuer    Konzeption der Projekte berücksichtigt werden.
erfolgt. Nur wenn Klarheit besteht, dass keine (schweize-
rische und ausländische) Mehrwertsteuer geschuldet ist,           Die Erfolgskontrolle des Sponsorings in den jeweiligen
können Nettowerte vorgesehen werden.                              Projekten oder Anlässen wird anhand von folgenden Instru-
                                                                  menten durchgeführt:
                                                                  Æ Umfrage bei Partnern
Unterschriftenregelung                                            Æ Medienresonanz (quantitativ & qualitativ)
                                                                  Æ Zielgruppenwirkung (direkte und indirekte)
Die finanziellen Kompetenzen zur Bewilligung von internen
Krediten sind in der Weisung 301-0 des EDA über die               Die Resultate der Evaluation sollen nach Projektabschluss
Finanzkompetenzen und deren Anhang 1 geregelt. Für die            so aufbereitet werden, dass sie in den Schlussbericht integ-
Bewilligungsstufe sind nicht nur die internen Bundesmittel        riert und vor allem den Partnern und Sponsoren präsentiert
zu berücksichtigen, sondern das Gesamtvolumen der durch           werden können. Die Resultate dienen der Optimierung
das EDA einzugehenden Verpflichtungen, d. h. inkl. der            zukünftiger Projekte des EDA.
gesponserten Mittel. Die Finanzkompetenzen für das ihnen
zugeteilte Globalbudget liegen bei den Chefinnen und Chefs        Umfrage bei Partnern
der Auslandvertretungen.                                          Direkt nach der Veranstaltung kann ein Fragebogen an
                                                                  die Partner geschickt werden, mit welchem diverse Punkte
Die Kompetenzen für Vertragsunterschriften mit externen           erhoben werden:
Partnern sind in der Weisung 331-0 des EDA über privat- und       Æ Zufriedenheit der Partner mit der Organisation der Ver-
öffentlich-rechtliche Verträge sowie gewisse völkerrechtliche         anstaltung
Verträge und in deren Anhang 1b geregelt. Grundsätzlich           Æ Nutzen der Beteiligung an der Veranstaltung für die Part-
werden Verträge seitens des EDA per Doppelunterschrift                ner
geschlossen, wobei mindestens eine Person über die Finanz-        Æ Verbesserungsvorschläge für spätere Projekte
kompetenz für die konkrete Verpflichtung verfügen muss.

                                                                                                                              15
Durch den Fragebogen werden wichtige Erkenntnisse               Æ Direkte Zielgruppenwirkung
gewonnen, welche im Rahmen eines zukünftigen Projekts               • Besucherumfrage mit Vorher-Nachher-Wirkungsmes-
umgesetzt werden können.                                              sung, Besucherbeobachtung, Materialabfluss (Give-
Bei grösseren Projekten wird empfohlen, persönliche                   Aways, Infomaterial etc.), Teilnahmegrad, Verkaufs-
Gespräche zu führen.                                                  zahlen
                                                                Æ Indirekte Zielgruppenwirkung
Zusammentragen der Medienclips                                      • Newsletter-Abonnenten, Internet, Social Media, Wer-
Ebenfalls direkt nach der Veranstaltung können die Anzahl             bung (Ausstrahlung Werbespot und Erreichbarkeit
Clips in nationalen und regionalen Zeitungen, Fachzeit-               etc.)
schriften sowie TV- und Radio-Medien zusammengetragen           Æ Betriebswirtschaftliche Wirkungsebene
werden.                                                             • Umsatz Shop, Umsatz Restaurant, Umsatzbeteiligun-
                                                                      gen, Gesamtbetrag Vermietungen, Auslastung VIP-
Interner Rapport                                                      Lounge etc.
Nachdem durch die Medienclips ein grober Überblick
geschaffen wurde, folgt die detaillierte Erfolgskontrolle der   Evaluation
Landeskommunikationsziele anhand folgender Hauptpunkte:         Nachdem die wichtigsten Ergebnisse anhand des Rapports
Æ Ermittlung der quantitativen Medienresonanz                   zusammengestellt wurden, werden diese Zahlen und Fakten
     • Erreichbarkeit / Auflagensumme (Leser-, Zuschauer-,      auf FDFA activities in die Evaluation des durchgeführten
       Hörerkontakte)                                           Projekts implementiert und online an PRS zugestellt. Für
     • Add Value / Marktwert der erreichten Kundenkontak-       Grossveranstaltungen werden die Ergebnisse in Form eines
       te                                                       Schlussberichts dem Bundesrat unterbreitet.
     • Anzahl Klicks auf Website / Videos, Social-Media-Akti-
       vitäten                                                  Information an die Partner
     • Anzahl Medienanfragen für schriftliche, mündliche        Dem Partner wird schliesslich der Evaluationsbericht in
       und persönliche Interviews oder Mediengespräche          gekürzter Form präsentiert. Bei kleineren Events kann auf
Æ Ermittlung der qualitativen Medienresonanz                    eine ausführliche Evaluation verzichtet werden, jedoch sollten
     • Tonalität / Akzeptanzquotient (Verhältnis von positi-    dem Partner mindestens einige Fotos des Anlasses, der
       ven, neutralen und negativen Berichten)                  Pressespiegel sowie ein Dankesschreiben zugestellt werden,
     • Durchdringungsindex: Häufigkeit der Nennung eines        im Sinne einer Kundenbindung zwecks zukünftiger Projekt-
       Themas, Begriffs, Akteurs oder Produkts in spezifi-      zusammenarbeit.
       schen Mediensegmenten

16
6 Aktives Sponsoring:
  Das EDA als Sponsor

Das EDA beteiligt sich finanziell an einem Projekt eines                     (z.B. je nach Projekt und Thema von Präsenz Schweiz, der
privaten Partners. Als Gegenleistung wird das EDA in dessen                  DEZA usw.). Ausgenommen hiervon sind die Kleinaktionen,
Kommunikation eingebunden. Leistung und Gegenleistung                        für welche die Vertretungen Globalbudgetmittel zugeteilt
sind gleichwertig.                                                           erhalten, sowie Leistungen im Einladungsbereich, welche als
                                                                             Repräsentationsspesen dem Globalbudget belastet werden
Wenn das EDA primär die Veranstaltung des Partners unter-                    können.
stützen möchte und als Nebenleistung gewisse kommu-
nikative Leistungen erhält, welche umfangmässig deutlich                     Das EDA muss jederzeit in der Lage sein, die bestimmungs-
geringer sind als die finanzielle Beteiligung des EDA, liegt kein            gemässe und korrekte Verwendung ihrer Sponsorenleistung
Sponsoringverhältnis vor. Es handelt sich vielmehr um eine                   und die Erbringung der vereinbarten Gegenleistung durch
Subventionierung in Form eines Beitrags. Mit Ausnahme der                    den Begünstigten (z.B. Publizität, Aufnahme ins Sponsoren-
Bestimmungen zum Beschaffungswesen sind die Grundsätze                       verzeichnis, usw.) zu überprüfen und zu bestätigen.
der vorliegenden Richtlinien aber auch in diesen Verhält-
nissen zu beachten.2                                                         Beim aktiven Sponsoring gibt es zwei Möglichkeiten: Zum
                                                                             einen kann es sein, dass das EDA als Sponsor angefragt wird,
Sponsorenbeiträge der Vertretung an Aktionen Dritter                         zum anderen kann es auch vorkommen, dass das EDA aktiv
bedürfen in der Regel einer Bewilligung der Zentrale                         nach einem Partner sucht.

                                                                             Diese Form des Sponsorings wird sehr selten angewendet.
                                                                             Trotzdem definieren und regeln folgende Artikel das aktive
2   Gemäss dem Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und
                                                                             Sponsoring.
    Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1). Die ohne Gegenleistung
    gewährte Finanzierung untersteht nicht der MWST.

6.1 Balance & Visibilität
Unterstützung durch das EDA muss sichtbar gemacht                            Dies funktioniert beispielsweise durch die Integration in die
werden                                                                       Marketing- und Kommunikationsmassnahmen des Partners
Beim aktiven Sponsoring muss zwingend darauf geachtet                        oder durch die Organisation von eigenen Events und
werden, dass das EDA aus der Partnerschaft einen konkreten                   Projekten im Rahmen der Partnerschaft.
Gewinn im Sinne der Landeskommunikation ziehen kann.

6.2 Prozess
6.2.1 Analyse                                                                vorhanden sind und von wem diese zu welchen Teilen
                                                                             übernommen werden. Um die interne Budgetplanung zu
                                                                             erleichtern, sollte der Partner einen Budgetplan vorlegen und
Budget                                                                       genau aufzeigen, welche Mittel benötigt werden.
Wie bei allen Projekten ist ein klarer Finanzierungsplan zu
erstellen. Es muss zu Beginn eines aktiven Sponsorings
genau analysiert werden, ob die nötigen finanziellen Mittel

                                                                                                                                       17
6.2.2 Prüfung der Anfrage oder                                                       wählen (Art. 18 und 19 sowie Anhang 4 BöB). Es gibt
Identifikation potentieller Partner                                                  zwei verschiedene Arten von Ausschreibungsverfahren:
                                                                                     Das offene Verfahren und das selektive Verfahren.
                                                                                     Beim offenen Verfahren handelt es sich um ein einstu-
Aus der Partneranfrage muss klar ersichtlich sein, für welchen                       figes Verfahren, bei welchem alle Anbieter ein Angebot
Zweck die Mittel des EDA eingesetzt werden sollen. Das                               einreichen können. Beim selektiven Verfahren handelt es
EDA sollte sich unbedingt auch nach weiteren involvierten                            sich um ein zweistufiges Verfahren, bei welchem in einem
Sponsoren erkundigen, um die finanzielle Lage des Projekts                           ersten Schritt alle Anbieter einen Antrag auf Teilnahme
des Partners einzuschätzen und so zu erkennen, ob das                                einreichen können und sich dann das EDA in einem zwei-
Projekt vom Partner tatsächlich durchgeführt werden kann                             ten Schritt für diejenigen Anbieter (mind. 3) entscheidet,
oder ob noch zu viele Sponsorenmittel fehlen.                                        welche ein Angebot einreichen dürfen. In diesem Fall
                                                                                     wird empfohlen, Kontakt mit dem Kompetenzzentrum
In einem weiteren Schritt gilt es zu überlegen, inwiefern                            Verträge und Beschaffungen aufzunehmen.
das Projekt des Partners für die Schweizer Landeskommuni-
kation geeignet ist und welcher Nutzen aus der Partnerschaft                     Bei allen drei Verfahren, insbesondere bei öffentlichen
gezogen werden kann.                                                             Ausschreibungen, werden eine verantwortungsvolle
                                                                                 Unternehmensführung und Nachhaltigkeit als Teil der
Vergabeverfahren                                                                 Unternehmenskultur des potentiellen Partners berücksichtigt.
Was die Sponsoringverträge für aktives Sponsoring betrifft,
sind das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen                           Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Sponsoring-
sowie die dazugehörige Verordnung anwendbar.3 Das aktive                         vertrag auch auf Grundlage eines freihändigen oder sonst
Sponsoring muss als Dienstleistungsauftrag gemäss Artikel                        abweichenden Verfahrens vergeben werden, obwohl die
8 Abs. 2 Bst. c des oben erwähnten Gesetzes angesehen                            oben erwähnten Schwellenwerte überschritten werden. Dies
werden.                                                                          ist insbesondere der Fall, wenn aus Gründen der technischen
                                                                                 oder künstlerischen Besonderheiten nur ein Partner in Frage
Zunächst ist es notwendig, die Höhe des finanziellen Beitrags                    kommt. In diesem Fall muss vor dem Vertragsabschluss das
in einem bestimmten Fall zu definieren.4 Die Höhe des                            Formular «Begründung freihändiges Vergabeverfahren
Beitrags bestimmt schliesslich das weitere Vorgehen. Die drei                    (und andere Ausnahmen von den gesetzlich vorgesehenen
Verfahren sind wie folgt:                                                        Vergabeverfahren)»7 ausgefüllt werden und zur Prüfung
Æ Freihändiges Verfahren: Das freihändige Verfah-                                und Stellungnahme dem Kompetenzzentrum Verträge und
    ren ist auf die Beschaffung von Dienstleistungen unter                       Beschaffungen unterbreitet werden.8
    CHF 150’000 (exkl. MWST) anwendbar (Art. 21 Abs. 1
    und Anhang 4 BöB).5 Die entsprechenden Verträge kön-                         Formulare für die Publikation von Aufträgen und für die
    nen direkt vergeben werden. Trotzdem ist es ratsam,                          Begründung freihändiger Vergaben sowie weitere Informa-
    wenn möglich und sinnvoll mehrere Offerten einzuholen.                       tionen zum Beschaffungswesen innerhalb des EDA finden Sie
Æ Einladungsverfahren: Das Einladungsverfahren ist auf                           im Intranet unter:
    die Beschaffung von Dienstleistungen ab CHF 150’000,                         Dienstleistungen – Recht & Verträge – Beschaffungen –
    aber unter CHF 230’000 (exkl. MWST) anwendbar.6 Das                          Toolbox Beschaffungen
    Einladungsverfahren richtet sich nach Artikel 20 BöB.
    Das EDA kann bestimmen, welche Anbieter ohne Aus-                            Analyse der Chancen & Risiken und Sorgfaltsprüfung
    schreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen wer-                         Da die beteiligten Parteien auch im Dienste der Schweizer
    den. Wenn möglich muss das EDA dabei mindestens drei                         Landeskommunikation stehen müssen, hat die öffentliche
    Angebote einholen, wobei mindestens eines von einem                          Hand die Wahl des Partners aus der Privatwirtschaft sorgfältig
    Anbieter aus einer anderen Sprachregion stammen muss.                        und nach klaren Kriterien zu treffen. Neben den potentiellen
Æ Öffentliches Ausschreibungsverfahren: Ab einem                                 Chancen, welche durch die Zusammenarbeit mit einem
    Volumen von CHF 230’000 (exkl. MWST) für Dienstleis-                         bestimmten Partner entstehen, muss das EDA unbedingt auch
    tungen ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu                       mögliche Risiken identifizieren. Dabei gelten die im Kapitel 2
                                                                                 genannten Grundsätze für Sponsoring Partnerschaften.

3    Beiträge (Subventionen) unterstehen demgegenüber nicht den
                                                                                 Folgende Aspekte sollten für die Analyse der Chancen &
     Vorgaben des Beschaffungswesens, sondern dem Subventionsgesetz.             Risiken und bei der erforderlichen Sorgfaltsprüfung berück-
     Die verfassungsmässigen Grundprinzipien der Gleichbehandlung der
     Interessierten, der transparenten Auswahl anhand objektiver Kriterien und
                                                                                 sichtigt werden (Checkliste im Anhang):
     des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel finden Anwendung.
4    Es ist Vorsicht geboten bei kumulativen Beträgen, welche beispielsweise
     im Rahmen einer mehrjährigen Zusammenarbeit anfallen können. Die
     kumulativen Beträge müssen in diesem Falle addiert werden, damit das
     richtige Vergabeverfahren gewählt werden kann. Bei unbefristeten
     Partnerschaften ist das Volumen für vier Jahre massgeblich.
5    vgl. EDA-Weisung über die Beschaffung von Dienstleistungen, Gütern und      7   Dienstleistungen – Recht & Verträge – Beschaffungen – Toolbox
     Bauleistungen, Kapitel 3 Abschnitt 2                                            Beschaffungen – 0_Verfahrenswahl – Freihändiges Verfahren
6    vgl. EDA-Weisung über die Beschaffung von Dienstleistungen, Gütern und      8   vgl. EDA-Weisung über die Beschaffung von Dienstleistungen, Gütern und
     Bauleistungen, Kapitel 3 Abschnitt 2                                            Bauleistungen, Kapitel 4 Artikel 26

18
✓ Swissness-Faktor                                             6.2.3 Verhandlungs- und
  Handelt es sich beim privaten Partner um ein Unternehmen     Vertragsabschlussphase
  schweizerischer Herkunft oder schweizerischer Marke?
✓ Interesse der Firma
  Wurde ausreichend abgeklärt, welches die Interessen und      Verhandlung Angebot/Gegenleistungen
  Erwartungen des betroffenen Unternehmens sind?               Besteht auf beiden Seiten Interesse an einer Zusammen-
✓ Sind verantwortungsvolle Unternehmensführung                 arbeit, werden Angebot und Gegenleistung verhandelt,
  und Nachhaltigkeit Teil der Unternehmenskultur?              konkretisiert und anschliessend das finanzielle Angebot des
  Indikatoren für ein solches Bekenntnis sind die              EDA sowie die erwarteten Gegenleistungen des Partners
  Anwendung von CSR-Richtlinien wie diejenigen der             genau beschrieben. Im Falle einer Ausschreibung werden die
  OECD (Leitsätze für multinationale Unternehmen), des         erwarteten Leistungen im Vornherein im zu publizierenden
  UN Global Compact (inkl. Mitgliedschaft im entspre-          Pflichtenheft definiert. Jede Werbung für die Partnerschaft
  chenden nationalen Netzwerk), Non-financial reporting,       mit dem EDA muss vorgängig im Vertrag definiert und
  ISO Certifications u.a. sowie konkrete Verpflichtungen       detailliert geregelt werden, einschliesslich der Verwendung
  in Bezug auf die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige       von Bildern. Zu diesem Zweck muss im Vertrag festgehalten
  Entwicklung.                                                 werden, dass jede Kommunikation im Zusammenhang
✓ Negative oder umstrittene Unternehmenspraktiken              mit der Partnerschaft mit dem EDA vorgängig von diesem
  Sind beim Unternehmen negative oder umstrittene              genehmigt werden muss.
  Unternehmenspraktiken zu beobachten, welche in naher
  Zukunft zu negativen Berichterstattungen führen könnten      Vertragsabschluss
  oder bereits einmal in negative Schlagzeilen gerieten?       Die Standardvorlage eines Sponsoringvertrags (Deutsch,
  Bekannte Beispiele sind: Nichteinhaltung der Arbeits-        Französisch, Englisch und Italienisch) kann in Intranet (siehe
  schutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für            Dienstleistungen – Recht & Verträge – Standardverträge –
  Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, insbesondere             Sponsoring) heruntergeladen werden. Wenn wesentliche
  in Entwicklungs- und Schwellenländern; Umweltbe-             Bestimmungen in der Standardvorlage abgeändert werden
  lastung durch nicht ökologische Produktionsmethoden;         oder eine andere Vorlage verwendet wird, ist die Konsul-
  Menschenrechtsverletzungen; Korruptionsvorwürfe etc.         tation des Kompetenzzentrums Verträge und Beschaffungen
✓ Bekanntheitsgrad/Image                                       obligatorisch.
  Verfügt das Unternehmen bei den ausländischen
  Zielgruppen bereits über einen minimalen Bekannt-            Ab einem Vertragswert von CHF 1’500 müssen alle Verträge
  heitsgrad und ein positives Image, welches sich mithilfe     für ein aktives Sponsoring schriftlich abgefasst sein und die
  eines aktiven Sponsorings auf die öffentliche Hand           Unterschriften der Vertragsparteien enthalten. Unterhalb
  übertragen lässt?                                            dieses Schwellenwerts können die Abmachungen auch
✓ Imageziele                                                   in anderer Form geschlossen werden, insbesondere per
  Verfolgt das Unternehmen dieselben Imageziele wie            Emailaustausch. Wichtig ist, dass die zentralen Elemente
  die Landeskommunikation? Die Imageziele können von           nachvollziehbar dokumentiert sind (Art/Umfang des
  Zielland zu Zielland sowie von Projekt zu Projekt leicht     Einbezugs in die Kommunikation, Sponsoringbetrag, Verwen-
  variieren.                                                   dungszweck für Veranstaltung, Daten/Fristen). Die Verträge
✓ Risiko negativer Imagetransfers                              für ein aktives Sponsoring müssen aber erst ab einem Betrag
  Sind vergangene und sich wiederholende oder aktuelle         von CHF 5’000 (inkl. MWST) im elektronischen Vertragsma-
  Vorfälle zu beobachten (oder vorherzusehen), welche          nagementsystem (ESPRIT resp. VM des EDA) erfasst werden.
  einen negativen Imagetransfer für den Bund als Sponsor       Organisationseinheiten, die ihre Verträge nicht selber im
  zur Folge haben könnten?                                     Vertragsmanagementsystem erstellen, wenden sich dafür
✓ Subpartner                                                   an das Vertragsbüro des Kompetenzzentrums Verträge und
  Hat das Unternehmen Subpartner, sollte ebenfalls             Beschaffungen.
  überprüft werden, ob bei diesen negative oder
  umstrittene Unternehmenspraktiken zu beobachten sind.        Handelt es sich nicht um ein Sponsoringverhältnis, sondern
  Besitzt ein Unternehmen Subpartner, besteht zudem die        um eine Subvention (siehe Einleitung zu Kap. 6), sind
  Gefahr eines möglichen «Hidden Sponsorings».                 grundsätzlich die Standardvorlagen für Beitragsverträge zu
                                                               verwenden (z.B. für Kleinaktionen der Vertretungen) oder
Kontaktaufnahme                                                die Vorlage für Sponsoring in Absprache mit dem Kompe-
Sucht das EDA aktiv nach einem Partner, folgt die Kontakt-     tenzzentrum Verträge und Beschaffungen entsprechend
aufnahme per Mail/Brief, oder man verabredet sich persönlich   anzupassen.
mit dem potentiellen Partner. Ausgenommen sind Aufträge,
die öffentlich auszuschreiben sind.                            Im Vertrag sollte immer festgehalten werden, dass eine
                                                               Cash- oder In-kind-Leistung inkl. (allfälliger) Mehrwertsteuer
                                                               erfolgt. Nur wenn Klarheit besteht, dass keine (schweize-
                                                               rische und ausländische) Mehrwertsteuer geschuldet ist,
                                                               können Nettowerte vorgesehen werden.

                                                                                                                          19
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