Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ifa systems AG, Frechen ISIN DE0007830788 - Life Science in Eye Care

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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ifa systems AG, Frechen ISIN DE0007830788 - Life Science in Eye Care
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der ifa systems AG, Frechen
ISIN DE0007830788

Life Science in Eye Care
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ifa systems AG, Frechen ISIN DE0007830788 - Life Science in Eye Care
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, dem 24. Oktober 2017,
um 11:00 Uhr,
im Hyatt Regency Köln,
Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln,
stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.

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TAGESORDNUNG

I.   Tagesordnung                                                     wählenden Mitgliedern zusammen. Die Haupt-
1.   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses                     versammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
     der ifa systems AG und des gebilligten Konzern-                  Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem
     abschlusses für das am 31. Dezember 2016                         Beginn des 25. Oktober 2017 folgende Personen
     beendete Geschäftsjahr, des zusammengefassten                    in den Aufsichtsrat zu wählen:
     Lageberichts für die ifa systems AG und den                      a)   Robert Gaulke, Köln,
     Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats                          Alleinvorstand der EuroNet Software AG,
     über das Geschäftsjahr 2016
                                                                      b)   Nick Smit,
2.   Beschlussfassung über die Entlastung                                  LG Capelle aan den IJssel, Niederlande,
     der Mitglieder des Vorstands für das                                  Managing Director der Topcon Europe B.V.,
     Geschäftsjahr 2016
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im                   c)   Randy Samuels,
     Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des                        Livingston, New Jersey/USA,
     Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.                 Senior Vice President und General Counsel
                                                                           der Topcon America Corporation,
3.   Beschlussfassung über die Entlastung der
     Mitglieder des Aufsichtsrats für das                             und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der
     Geschäftsjahr 2016                                               Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im                   Geschäftsjahr 2021 beschließt.
     Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des              6.   Beschlussfassung über die Schaffung eines
     Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.        genehmigten Kapitals in Höhe von
4.   Beschlussfassung über die Bestellung des                         EUR 1.375.000,00 mit Ermächtigung zum
     Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017                      Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs-           Änderung von § 5 der Satzung
     gesellschaft Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG,             Die Satzung der ifa systems AG regelt in § 5 das ge-
     Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäfts-                nehmigte Kapital. Die darin enthaltene Ermächtigung
     jahr 2017 zu bestellen.                                          des Vorstands ist am 14. Juni 2016 ausgelaufen.
5.   Beschlussfassung über Neuwahlen zum                              Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch
     Aufsichtsrat                                                     zukünftig flexibel auf Finanzierungserfordernisse zu
     Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben mit                 reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurz-
     Wirkung zum Ablauf des 24. Oktober 2017 jeweils                  fristig stärken zu können, soll ein neues genehmigtes
     ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt.             Kapital mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsaus-
     Somit sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.              schluss geschaffen werden.
     Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101
     Absatz 1 AktG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung der
     Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu

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TAGESORDNUNG

         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,               verkehr (§ 48 BörsG) einbezogen sind. Bei der Berech-
         zu beschließen:                                             nung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am
a)       Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des            Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurück-
         Aufsichtsrats bis zum 23. Oktober 2022 das Grund-           erworbene Aktien entfällt, die seit dem 24. Oktober
         kapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den        2017 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss
         Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder           gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4
         Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens              AktG ausgegeben oder veräußert wurden, sowie
         jedoch um bis zu insgesamt EUR 1.375.000,00 (i.W.           der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich
         EUR eine Million dreihundertfünfundsiebzigtausend)          Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten
         zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht           aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem
         kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186             24. Oktober 2017 in sinngemäßer Anwendung von
         Absatz 5 AktG, gewährt werden.                              § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden,

    b)   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung            -   bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur
         des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre             Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang
         auszuschließen,                                             mit Unternehmenszusammenschlüssen, zum Zweck
                                                                     des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
    -    soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen
                                                                     oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen
         erforderlich ist,
                                                                     mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb
    -    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt           im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirt-
         und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugs-           schaftsgütern einschließlich Forderungen gegen die
         recht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende            Gesellschaft.
         anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei
                                                                     Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzel-
         Eintragung der Ermächtigung bestehenden oder –
                                                                     heiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung,
         sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der
                                                                     insbesondere den Zeitpunkt der Ausnutzung des ge-
         Ausgabe der neuen Aktien vorhandenenen Grund-
                                                                     nehmigten Kapitals, den Ausgabebetrag und die für
         kapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den
                                                                     die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
         Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der
                                                                     leistende Einlage, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
         Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum
                                                                     festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
         Zeitpunkt der endgültigen Festlegung durch den Vor-
                                                                     Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der
         stand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1
                                                                     Kapitalerhöhung zu ändern oder nach Ablauf der
         und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
                                                                     Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis
         das Bestehen eines Börsenpreises im Sinne von § 186
                                                                     dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmig-
         Absatz 3 Satz 4 AktG setzt nicht voraus, dass die
                                                                     ten Kapital anzupassen; dies gilt auch für genehmigtes
         Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten
                                                                     Kapital, dessen Ausübungsfrist bereits abgelaufen ist
         Markt (§§ 32 ff. BörsG) zugelassen sind, ausreichend
                                                                     und welches nicht genutzt wurde.
         ist es, wenn die Aktien der Gesellschaft in den Frei-

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TAGESORDNUNG

c)       § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                  Bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige
         㤠5 Genehmigtes Kapital                                     Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue
                                                                      oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem
1.       Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
                                                                      24. Oktober 2017 unter vereinfachtem Bezugsrechts-
         Aufsichtsrats bis zum 23. Oktober 2022 das Grund-
                                                                      ausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3
         kapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den
                                                                      Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden,
         Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder
                                                                      sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den
         Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens
                                                                      sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw.
         jedoch um bis zu insgesamt EUR 1.375.000,00 (i.W.
                                                                      -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die
         EUR eine Million dreihundertfünfundsiebzigtausend)
                                                                      seit dem 24. Oktober 2017 in sinngemäßer Anwen-
         zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht
                                                                      dung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben
         kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186
                                                                      wurden,
         Absatz 5 AktG, gewährt werden.
                                                                 –    bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur
    2.   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
                                                                      Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang
         des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
                                                                      mit Unternehmenszusammenschlüssen, zum Zweck
         auszuschließen,
                                                                      des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
    –    soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen                  oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen
         erforderlich ist,                                            mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb
    –    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt            im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirt-
         und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugs-            schaftsgütern einschließlich Forderungen gegen die
         recht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende             Gesellschaft.
         anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei         3.   Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten
         Eintragung der Ermächtigung bestehenden oder –               der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung,
         sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der        insbesondere den Zeitpunkt der Ausnutzung des
         Ausgabe der neuen Aktien vorhandenenen Grund-                genehmigten Kapitals, den Ausgabebetrag und die
         kapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den          für die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien
         Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der           zu leistende Einlage, mit Zustimmung des Aufsichts-
         Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum            rats festzulegen.
         Zeitpunkt der endgültigen Festlegung durch den
                                                                 4.   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
         Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203
                                                                      Satzung entsprechend dem Umfang der Kapital-
         Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter-
                                                                      erhöhung zu ändern oder nach Ablauf der Ermächti-
         schreitet; das Bestehen eines Börsenpreises im Sinne
                                                                      gungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin
         von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG setzt nicht voraus,
                                                                      erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
         dass die Aktien der Gesellschaft zum Handel im
                                                                      Kapital anzupassen; dies gilt auch für genehmigtes
         regulierten Markt (§§ 32 ff. BörsG) zugelassen sind,
                                                                      Kapital, dessen Ausübungsfrist bereits abgelaufen ist
         ausreichend ist es, wenn die Aktien der Gesellschaft
                                                                      und welches nicht genutzt wurde.“
         in den Freiverkehr (§ 48 BörsG) einbezogen sind.
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BERICHT DES VORSTANDES

 II.   Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung                Lage, die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft
       zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §§ 186 Absatz                  den geschäftlichen und rechtlichen Erfordernissen
       4 Satz 2, 203 Absatz 2 Satz 2 AktG                           anzupassen und kurzfristig auf auftretende Finanzie-
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tages-              rungserfordernisse im Zusammenhang mit der
       ordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am                      Umsetzung von strategischen Entscheidungen zu
       24. Oktober 2017 vor, ein neues genehmigtes Kapital          reagieren. Dazu muss die Gesellschaft – unabhängig
       zu schaffen. Zur Ermächtigung, das Bezugsrecht               von konkreten Ausnutzungsplänen – stets über die
       unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen,             notwendigen Instrumente der Kapitalbeschaffung
       erstattet der Vorstand gemäß §§ 186 Absatz 4 Satz            verfügen. Gängige Anlässe für die Inanspruchnahme
       2, 203 Absatz 2 Satz 2 AktG nachfolgenden schriftli-         eines genehmigten Kapitals sind die Stärkung der
       chen Bericht:                                                Eigenkapitalbasis und die Finanzierung von Beteili-
                                                                    gungserwerben. Da Entscheidungen über die Deckung
       Die bislang in § 5 Absatz 1 der Satzung enthaltene           eines Kapitalbedarfs in der Regel kurzfristig zu treffen
       Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft              sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft hierbei nicht
       durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder               vom Rhythmus der jährlichen Hauptversammlung
       Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens je-           abhängig ist. Mit dem Instrument des genehmigten
       doch um bis zu EUR 562.000,00 zu erhöhen, endete             Kapitals hat der Gesetzgeber diesem Erfordernis
       am 14. Juni 2016. Diese Möglichkeit der Gesellschaft,        Rechnung getragen. Bei der Ausnutzung des geneh-
       sich durch Ausgabe neuer Aktien am Kapitalmarkt zu           migten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich
       refinanzieren oder durch Sacheinlage andere Unter-           ein Bezugsrecht. Die Aktien können im Rahmen eines
       nehmen oder Beteiligungen an anderen Unterneh-               gesetzlichen Bezugsrechts den Aktionären auch
       men zu erwerben, entfiel deshalb durch Zeitablauf.           mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Absatz 5
       Im Unternehmensinteresse soll daher durch den                AktG. Bei dem zur Beschlussfassung vorgeschlagenen
       Beschluss zu Punkt 6 der Tagesordnung ein neues              genehmigten Kapital ist jedoch mit Zustimmung
       genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 1.375.000,00             des Aufsichtsrats ein Ausschluss des Bezugsrechts
       geschaffen werden. Um dem Vorstand der Gesellschaft          der Aktionäre in den nachfolgend erläuterten Fällen
       auch in zeitlicher Hinsicht die volle Flexibilität zur       möglich:
       Nutzung der Ermächtigungsgrundlage einzuräumen,
       schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, eine       –   Mit Zustimmung des Aufsichtsrats soll der Vorstand
       neue Ermächtigung mit einer Laufzeit bis zum                 ermächtigt werden, das Bezugsrecht auszuschließen,
       23. Oktober 2022 zu beschließen. Der Vorstand der            soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen not-
       Gesellschaft soll hierdurch ermächtigt werden, das           wendig ist. Dieser Ausschluss beim genehmigten
       Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats                Kapital ist erforderlich, um ein praktikables, technisch
       einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu           ohne weiteres durchführbares Bezugsverhältnis dar-
       insgesamt EUR 1.375.000,00 durch Ausgabe neuer               stellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugs-
       auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-             recht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden
       und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Hierdurch bleibt           entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonsti-
       der Vorstand in einem angemessenen Rahmen in der             ger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
10                                                                                                                              11
BERICHT DES VORSTANDES

     Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der           und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen
     Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.                     Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre
 –   Das Bezugsrecht der Aktionäre soll mit Zustimmung           aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmens-
     des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Sach-         teilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von
     einlagen zur Gewährung von Aktien im Zusammen-              sonstigen Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von
     hang mit Unternehmenszusammenschlüssen, zum                 Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft
     Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unterneh-                und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht
     mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder           erreichbar. Im Einzelfall wird der Vorstand sorgfältig
     anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder              prüfen, ob er von dem genehmigten Kapital Gebrauch
     Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen             machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der
     Wirtschaftsgütern einschließlich Forderungen gegen          betroffene Erwerb im Interesse der Gesellschaft ist.
     die Gesellschaft ausgeschlossen werden können.              Die Emission von Aktien gegen Sacheinlagen setzt
     Damit wird der Vorstand in die Lage versetzt, Aktien        voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem
     der Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen zum             angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht.
     Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen,                 Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungs-
     Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirt-             relation sicherstellen, dass die Interessen der Gesell-
     schaftsgütern einzusetzen. In Verhandlungen kann            schaft und ihrer Aktionäre angemessen gewahrt
     sich die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung           bleiben und ein angemessener Ausgabebetrag erzielt
     für solche Geschäfte nicht Geld, sondern auch Aktien        wird.
     anzubieten. Durch das genehmigte Kapital gekoppelt      –   Mit Zustimmung des Aufsichtsrats soll das Bezugs-
     mit einem entsprechenden Bezugsrechtsausschluss             recht zudem ausgeschlossen werden können, wenn
     soll die ifa systems AG in die Lage versetzt werden,        die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen
     ohne Beanspruchung von Fremdkapitallinien und               für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz
     liquiditätsschonend in geeigneten Fällen Unternehmen,       3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Ein etwaiger Abschlag vom
     Unternehmensteile, Beteiligungen an anderen Unter-          aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über
     nehmen oder andere Wirtschaftsgüter von Dritten             3 %, jedenfalls aber maximal bei 5 % des Börsen-
     gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben, wodurch               preises zum Zeitpunkt der Festsetzung des Ausgabe-
     der Handlungsspielraum des Vorstands im internatio-         betrags durch den Vorstand liegen.Diese Möglichkeit
                                                                 des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in
     nalen Wettbewerb deutlich erhöht wird. Gerade
                                                                 die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensitua-
     bei den immer größer werdenden Unternehmens-
                                                                 tionen auszunutzen und dabei durch die marktnahe
     einheiten, die bei derartigen Geschäften betroffen
                                                                 Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebe-
     sind, können die Gegenleistungen oft nicht in Geld
                                                                 trag und damit eine größtmögliche Stärkung der
     erbracht werden, ohne die Liquidität der Gesellschaft
                                                                 Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhö-
     zu strapazieren oder den Grad der Verschuldung in
                                                                 hung führt wegen der schnelleren Handlungsmög-
     nicht wünschenswertem Maße zu erhöhen. Es
                                                                 lichkeit grundsätzlich zu einem höheren Mittelzufluss
     kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu              als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugs-
     einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote          recht der Aktionäre, weil es in der Regel zu einem ge-
12                                                                                                                         13
TEILNAHME

         ringeren Abschlag als bei einer Bezugsrechtsemission    III. Teilnahme an der Hauptversammlung
         kommt. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft
                                                                    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
         und der Aktionäre. Zusätzlich kann mit einer derarti-
                                                                    Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
         gen Kapitalerhöhung auch die Gewinnung neuer
                                                                    sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
         Aktionärsgruppen angestrebt werden. Bei der Aus-
                                                                    Berechtigung nachgewiesen haben. Als Nachweis
         nutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der
                                                                    der Berechtigung ist ein in Textform erstellter
         Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats den
                                                                    Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung
         Ausgabebetrag der neuen Aktien so nahe am aktuel-
                                                                    von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich
         len Börsenkurs festlegen wie unter Berücksichtigung
         der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich.          und ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
         Aufgrund der Anbindung an den Börsenkurs wird ein          muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst
         nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil für die vom        sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
         Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre verhindert.         den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Haupt-
         Zwar kommt es zu einer Verringerung der relativen          versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft
         Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechts-           unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
         anteils der vorhandenen Aktionäre. Diese Aktionäre         Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der
         haben aufgrund des börsenkursnahen Ausgabeprei-            Hauptversammlung zugehen.
         ses der neuen Aktien und aufgrund der größen-              Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich daher auf
         mäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapital-
                                                                    den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
         erhöhung aber grundsätzlich die Möglichkeit, ihre
                                                                    d.h. auf den 3. Oktober 2017, 0:00 Uhr, zu beziehen
         Beteiligungsquote durch Erwerb der erforderlichen
                                                                    und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend
         Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die
                                                                    genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des
         Börse aufrechtzuerhalten. Der Vorstand wird sich bei
                                                                    17. Oktober 2017, 24:00 Uhr, zugehen:
         der Inanspruchnahme der Ermächtigung um eine den
         Kapitalmarkt schonende Ausgabe der neuen Aktien            ifa systems AG
         aus der Kapitalerhöhung bemühen.                           c/o Bankhaus Neelmeyer AG
     Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der          Am Markt 14–16, 28195 Bremen,
     Aktionäre bleiben bei einer Ausnutzung des genehmigten         Telefax: +49 421 3603-153,
     Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts damit ange-         E-Mail: hv@neelmeyer.de
     messen gewahrt, während der Gesellschaft im Interesse          Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes
     aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet           werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt,
     werden. Bei Abwägung aller Umstände halten Vorstand            auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden
     und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den        Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen
     genannten Fällen und aus den aufgezeigten Gründen              Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
     daher für sachlich gerechtfertigt und angemessen.              die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
     Der Vorstand wird über jede Ausnutzung der Ermächti-           Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
     gung zur Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigten
     Kapital berichten.
14                                                                                                                           15
STIMMRECHTSVERTRETUNG

 IV. Stimmrechtsvertretung                                           rechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen,
     Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Haupt-               die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
     versammlung auch durch einen Bevollmächtigten,                  zugehen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und
     z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder         andere in § 135 Absatz 8 und 10 AktG in Verbindung
     eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.                   mit § 125 Absatz 5 AktG genannte Personen können
     Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärs-              für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Rege-
     vereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8              lungen vorsehen. Die Aktionäre werden gebeten, sich
     und 10 AktG in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG               in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevoll-
     gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird,                  mächtigenden Person oder Institution über Form und
     bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf              Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
     und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber            V.   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
     der Gesellschaft der Textform. Die Erteilung der Voll-          §§ 126, 127 AktG
     macht und ihr etwaiger Widerruf können gegenüber                Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach
     dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesell-                 § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich an:
     schaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem               ifa systems AG
     Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch               Frau Post-Schenke
     geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der            Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen,
     Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist.              Fax: 02234-93367-30,
     Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesell-               E-Mail: susanne.post-schenke@ifasystems.de
     schaft benannte weisungsgebundene Stimmrechts-                  Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvor-
     vertreter bereits vor der Hauptversammlung zu                   schläge von Aktionären, die uns bis spätestens
     bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der                 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h.
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine               bis zum Ablauf des 9. Oktober 2017, 24:00 Uhr, zu-
     Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine               gehen, werden im Internet unter www.ifasystems.de
     Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den                     veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der
     rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,        Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
     sollte die Bestellung möglichst frühzeitig über das             Internetadresse veröffentlicht.
     depotführende Institut erfolgen. Soweit von der
     Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevoll-
     mächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle
     Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
     werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
     ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
     weisungsgemäß abzustimmen.
     Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungsertei-
     lung an die von der Gesellschaft benannten Stimm-
16                                                                                                                          17
UNTERLAGEN

 VI. Unterlagen
         Vom Zeitpunkt der Einberufung an werden nach-
         folgend genannte Unterlagen auf der Internetseite
         der Gesellschaft unter www.ifasystems.de in der
         Rubrik "Über ifa" unter dem Punkt "Investor
         Relations" über den Link "Hauptversammlung"
         unter der Überschrift "Hauptversammlung 2017"
         zugänglich gemacht:
     –   der festgestellte Jahresabschluss der ifa systems AG
         mit dem zusammengefassten Lagebericht für die
         ifa systems AG und den Konzern für das Geschäfts-
         jahr 2016,
     –   der gebilligte Konzernabschluss mit dem zusammen-
         gefassten Lagebericht für die ifa systems AG und den
         Konzern für das Geschäftsjahr 2016,
     –   der Bericht des Aufsichtsrats für das
         Geschäftsjahr 2016,
     –   Vita und Kurzvorstellung eines jeden zur Wahl
         stehenden Aufsichtsratsmitglieds,
     –   der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
         gemäß §§ 186 Absatz 4 Satz 2,
         203 Absatz 2 Satz 2 AktG.
         Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der
         Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die
         Aktionäre aus.
     Frechen, im September 2017
     Der Vorstand

18                                                                           19
ifa systems AG, Frechen
               Augustinusstrasse 11b
            D-50226 Frechen-Königsdorf
Tel.: +49-2234-93367-0 · Fax: +49-2234-93367-30
                www.ifasystems.de
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