Einreisebedingungen: Island - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Island EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Impfschutz Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten auch Meningokokkenmeningitis C empfohlen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen -Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen Regelungen. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland") Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20565] Allgemeine Reiseinformationen Ausweispflicht Nach neuestem isländischem Aufenthaltsrecht sind Ausländer verpflichtet, stets ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Dies betrifft unabhängig von der Aufenthaltsdauer alle Personen, die sich in Island aufhalten, auch Touristen. Wanderungen/Abenteuertouren Insbesondere bei längeren Aufenthalten in der freien Natur gehen von plötzlichen Wetterumschwüngen und Temperatureinbrüchen erhebliche Gefahren aus, die sehr häufig unterschätzt werden. Islandreisende sollten sich daher auf ihren Aufenthalt gründlich vorbereiten, sich mit den naturräumlichen und klimatischen Bedingungen vertraut machen und geeignete Bekleidung / Ausrüstung mitführen. Fehlende oder unzureichende Reisevorbereitung kann im Ernstfall zu aufwändigen Suchaktionen führen. Der Einsatz von Suchtrupps, im Bedarfsfall auch mit Helikoptern, verursacht regelmäßig großen finanziellen und personellen Aufwand. Vor allem Individualreisende werden daher dringend gebeten, sich regelmäßig und verlässlich bei Kontaktpersonen zu melden und Abweichungen von angekündigten Reise- oder Wanderrouten zeitnah auch bei einer gebuchten Unterkunft am nächsten Zielort bekannt zu geben. Auf den mehrsprachigen Webseiten SafeTravel und des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können allgemeine Einreisebedingungen: Seite 1 von 9 Island
Sicherheitshinweise abgerufen und beabsichtigte Reisepläne eingegeben werden. Reisenden steht zudem die kostenlose englischsprachige 112 Iceland App für Notfälle zur Verfügung. Mobiltelefone sollten stets geladen und eingeschaltet sein, um solche Nachrichten im Bedarfsfall zu erhalten. Über die eingerichtete App kann ICE-SAR im Falle einer eingeleiteten Personensuche verunglückte Personen schneller lokalisieren und Hilfe zukommen lassen. Zelten/Campen Es ist verboten, außerhalb ausgewiesener Campingplätze mit Camper oder Wohnmobil zu übernachten. Es gibt in Island über 170 registrierte Campingplätze, die ideal für einen Aufenthalt ausgerichtet sind. Es besteht dort die Möglichkeit zu kochen, zu duschen, Wasser aufzufüllen oder Abfall zu entsorgen. Campingplätze sind rund um die Insel in Nationalparks, Naturschutzgebieten sowie im Hochland zu finden. Einmaliges Übernachten und Camping im Zelt außerhalb gekennzeichneter Plätze auf unbewohntem Land ist grundsätzlich erlaubt, vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe. Meist befindet man sich auf privatem Grund - deswegen ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Auf Verbotsschilder, die an Zufahrtswegen, Toren und entlang der Wanderwege angebracht sein können, ist zu achten. Für Südisland gelten strengere Regelungen, denen zufolge das Campen oder Übernachten in Wohnmobilen in bewohnten Gegenden grundsätzlich verboten ist und mit Geldstrafe belegt wird. Straßenverkehr Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes in Island ist nicht gegeben, insbesondere ins Hochland führen Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und die nicht verlassen werden dürfen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Fahrten ins Hochland beim Straßenamt Vegagerdin, Tel. 1777, über die Straßenverhältnisse zu informieren. Auch tagsüber gilt ganzjährig Lichtpflicht, so dass stets mit Abblendlicht gefahren werden muss. Es gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen. Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen können bis zu 150.000,- ISK betragen und einen Führscheineinzug nach sich ziehen. Die Polizei kassiert Bußgelder an Ort und Stelle. Nähere Informationen - über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können auf der Webseite Drive.is bzw. Road.is abgerufen werden. Mietwagen Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im Voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte als Deckung für die in Island obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Versicherungsschutz und -umfang variieren in Island von Anbieter zu Anbieter und sollten genau geprüft werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte in Island ausreichend. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Euro und andere Devisen können im Land bei Banken in Kronen umgetauscht werden. Kreditkarten und Bankkarten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Walfleisch Island nahm 2006 den kommerziellen Fang bestimmter Walarten wieder auf. Walfleisch wird in Island - verpackt - im Handel (hrefnukjöt/kvalkjöt) und in manchen Restaurants zum Verzehr angeboten. Deutschland tritt international für den Schutz der Wale und das Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkommission ein. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach Deutschland ist ein Straftatbestand. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte bewusst sein, dass außerhalb der Städte Reykjavík und Akureyri eine umfassende notfallmedizinische Versorgung aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht immer sichergestellt ist. Reisenden wird daher empfohlen, die generelle Reisetauglichkeit bereits vor Reisebuchung und -antritt mit ihrem Hausarzt zu klären. [20565] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Kostenlose medizinische Behandlung für EU- und EFTA-Staatsbürger ist ausschließlich in den Gesundheitszentren (heilsugaeslustöd) erhältlich. Diese Zentren gibt es in allen Regionen. Am Wochenende und in den Abendstunden steht das Laeknavaktin-Zenrum in Reykjavik (Smaratorg 1, Kopavogur. Tel: 1179) zur Verfügung. Neben der EHIC sollte man den Reisepass vorlegen können; der Personalausweis wird u.U. nicht anerkannt. In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, Einreisebedingungen: Seite 2 von 9 Island
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken Nein - Malaria Nein - Typhus & Polio Nein - Cholera Nein - Gelbfieber Nein - Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Thu, 02 Aug 2018 14:45:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Thu, 02 Aug 2018 14:54:21 +0200) Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen (Zelten/Campen) LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Reisende sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität walten lassen. Naturkatastrophen In Island gibt es erhebliche vulkanische und seismische Aktivitäten. Reisende sollten sich stets über die aktuelle Situation informieren. In Notfällen sendet das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management Textnachrichten an alle sich in der jeweils betroffenen Gegend befindlichen Personen. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Ausweispflicht Nach neuestem isländischem Aufenthaltsrecht sind Ausländer verpflichtet, stets ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Dies betrifft unabhängig von der Aufenthaltsdauer alle Personen, die sich in Island aufhalten, auch Touristen. Wanderungen/Abenteuertouren Insbesondere bei längeren Aufenthalten in der freien Natur gehen von plötzlichen Wetterumschwüngen und Temperatureinbrüchen erhebliche Gefahren aus, die sehr häufig unterschätzt werden. Islandreisende sollten sich daher auf ihren Aufenthalt gründlich vorbereiten, sich mit den naturräumlichen und klimatischen Bedingungen vertraut machen und geeignete Bekleidung / Ausrüstung mitführen. Fehlende oder unzureichende Reisevorbereitung kann im Ernstfall zu aufwändigen Suchaktionen führen. Der Einsatz von Suchtrupps, im Bedarfsfall auch mit Helikoptern, verursacht regelmäßig großen finanziellen und personellen Aufwand. Vor allem Individualreisende werden daher dringend gebeten, sich regelmäßig und verlässlich bei Kontaktpersonen zu melden und Abweichungen von angekündigten Reise- oder Wanderrouten zeitnah auch bei einer gebuchten Unterkunft am nächsten Einreisebedingungen: Seite 3 von 9 Island
Zielort bekannt zu geben. Auf den mehrsprachigen Webseiten SafeTravel und des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können allgemeine Sicherheitshinweise abgerufen und beabsichtigte Reisepläne eingegeben werden. Reisenden steht zudem die kostenlose englischsprachige 112 Iceland App für Notfälle zur Verfügung. Mobiltelefone sollten stets geladen und eingeschaltet sein, um solche Nachrichten im Bedarfsfall zu erhalten. Über die eingerichtete App kann ICE-SAR im Falle einer eingeleiteten Personensuche verunglückte Personen schneller lokalisieren und Hilfe zukommen lassen. Zelten/Campen Es ist verboten, außerhalb ausgewiesener Campingplätze mit Camper oder Wohnmobil zu übernachten. Es gibt in Island über 170 registrierte Campingplätze, die ideal für einen Aufenthalt ausgerichtet sind. Es besteht dort die Möglichkeit zu kochen, zu duschen, Wasser aufzufüllen oder Abfall zu entsorgen. Campingplätze sind rund um die Insel in Nationalparks, Naturschutzgebieten sowie im Hochland zu finden. Einmaliges Übernachten und Camping im Zelt außerhalb gekennzeichneter Plätze auf unbewohntem Land ist grundsätzlich erlaubt, vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe. Meist befindet man sich auf privatem Grund – deswegen ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Auf Verbotsschilder, die an Zufahrtswegen, Toren und entlang der Wanderwege angebracht sein können, ist zu achten. Für Südisland gelten strengere Regelungen, denen zufolge das Campen oder Übernachten in Wohnmobilen in bewohnten Gegenden grundsätzlich verboten ist und mit Geldstrafe belegt wird. Straßenverkehr Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes in Island ist nicht gegeben, insbesondere ins Hochland führen Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und die nicht verlassen werden dürfen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Fahrten ins Hochland beim Straßenamt Vegagerdin, Tel. 1777, über die Straßenverhältnisse zu informieren. Auch tagsüber gilt ganzjährig Lichtpflicht, so dass stets mit Abblendlicht gefahren werden muss. Es gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen. Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen können bis zu 150.000,- ISK betragen und einen Führscheineinzug nach sich ziehen. Die Polizei kassiert Bußgelder an Ort und Stelle. Nähere Informationen - z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können auf der Webseite Drive.is bzw. Road.is abgerufen werden. Mietwagen Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im Voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte als Deckung für die in Island obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Versicherungsschutz und –umfang variieren in Island von Anbieter zu Anbieter und sollten genau geprüft werden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte in Island ausreichend. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Euro und andere Devisen können im Land bei Banken in Kronen umgetauscht werden. Kreditkarten und Bankkarten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Walfleisch Island nahm 2006 den kommerziellen Fang bestimmter Walarten wieder auf. Walfleisch wird in Island - verpackt - im Handel (hrefnukjöt/kvalkjöt) und in manchen Restaurants zum Verzehr angeboten. Deutschland tritt international für den Schutz der Wale und das Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkommission ein. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach Deutschland ist ein Straftatbestand. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte bewusst sein, dass außerhalb der Städte Reykjavík und Akureyri eine umfassende notfallmedizinische Versorgung aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht immer sichergestellt ist. Reisenden wird daher empfohlen, die generelle Reisetauglichkeit bereits vor Reisebuchung und -antritt mit ihrem Hausarzt zu klären. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen lediglich über den Zeitraum des Aufenthalts in Island gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige können sich für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Island aufhalten. Informationen zum Aufenthaltsrecht sind auf der Webseite der isländischen Ausländerbehörde in englischer Sprache zu finden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Meldepflicht Kein Meldeerfordernis besteht für Aufenthalte bis zu drei Monaten, die keiner Erwerbstätigkeit dienen. Arbeitssuchende dürfen bis zu sechs Monate lang bleiben, müssen sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt Vinnumálastofnun melden und eine Personenkennziffer („Kennitala") beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Island für längere Zeit zu Einreisebedingungen: Seite 4 von 9 Island
Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, müssen sich beim zentralen Melderegister anmelden, um eine Personenkennziffer („Kennitala") zu beantragen. Weitere Informationen erteilt das isländische Zentralregisteramt Þjóðskrá. Die deutsche Botschaft in Reykjavik hält ein Merkblatt Leben und Arbeiten auf Island bereit. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt bei der Botschaft von Island. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Angelausrüstung, nicht aber Taucherausstattung, muss bei der Einfuhr nachweislich desinfiziert sein; bei Ankunft kann dies ggf. noch auf eigene Kosten erfolgen. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils hier abrufbar. Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils hier abrufbar. Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch - hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami - sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten. Zu beachten ist die Wertgrenze bei der Einfuhr von Gütern von 88.000 ISK, wobei der Maximalwert für einen einzelnen Gegenstand 44.000 ISK beträgt. Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde www.tollur.is aktualisiert. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind bei der Icelandic Food and Veterinary Authority abrufbar. Für Touristen könnte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne problematisch sein. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. MEDIZINISCHE HINWEISE Impfschutz Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten ggfs auch Meningokokkenmeningitis C empfohlen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen EU-Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen Regelungen. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland") Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass Visum Rückflugticket Personalausweis/Identitätskarte erforderlich erforderlich erforderlich Türkei Ja 2 Ja - Andere EU- Nein/1 Nein Nein Ja/1 Länder Schweiz Nein Nein Nein Ja Österreich Nein Nein Nein Ja Deutschland Nein Nein Nein Ja Personalausweise/Identitätskarten U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss: EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien). Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA- Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Anmerkung zum Reisepass Island ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine mindestens noch 3 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder eines Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz. Einreise mit Kindern Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass. Einreisebedingungen: Seite 6 von 9 Island
Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung (ins Englische übersetzt) der Sorgeberechtigten / Eltern sowie Passkopien der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift: Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt die isländische Veterinärbehörde. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Eine Checkliste für die Verbringung von Hunden und Katzen nach Island stellt die isländische Veterinärbehörde online zur Verfügung. Bearbeitungsdauer Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate. Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht- Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten und Kosten Einreise-, Transitvisum. Kosten Je nach Nationalität unterschiedlich. Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten enthalten. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm). (g) 1 ausgefülltes Antragsformular. [col] Geld Geldwechsel Den besten Wechselkurs erhält man vor Ort. Am Flughafen und auf der Fähre kann man Währung ein- und zurück tauschen. Einreisebedingungen: Seite 7 von 9 Island
Währung 1Isländische Krone (islensk króna) = 100 Aurar. Währungskürzel: IKr, ISK (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 IKr im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 10, 5 und 1 IKr. Aurar haben in der Praxis seit 2003 keine Bedeutung. Devisenbestimmungen Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung bis zum Höchstbetrag von 8000 Kronen. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, ab 10.000 € Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge. Kreditkarten Visa, Europay/Mastercard, Diners Club und American Express werden von den meisten Einrichtungen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und eine Unterschrift wird bei kleinen Beträgen meist nicht verlangt. Reiseschecks Nahezu überall in Island werden Reiseschecks eingelöst. Euroschecks werden dagegen nicht gern angenommen; sie sind in Island weniger bekannt als in Kontinental-Europa. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 09.15-16.00 Uhr; Banken am Flughafen Keflavík und in Reykjavík auch länger. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Island eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.); 1 l Spirituosen und 1 l Wein und 6 l Bier oder 1 l Spirituosen und 9 l Bier oder 3 l Wein und 6 l Bier oder 1,5 l Wein und 9 l Wein oder 12 l Bier (Personen ab 20 J.); Max. 3 kg Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten), die den Wert von 25.000 kr / ca. 177 € nicht übersteigen (s. Einfuhrverbot); Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch, die den Wert von 88.000 kr (Kinder unter 12 Jahren: max. 44.000 kr) nicht übersteigt. Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl. Gummistiefel) muss vorgewiesen werden. Verbotene Importe Narkotika, Waffen und Munition, rohes Fleisch (auch Salami und roher Schinken), nicht pasteurisierte Milch und Milchprodukte, Butter, rohe Eier und andere Geflügelprodukte, Schnupf- und Kautabak. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN Einreisebedingungen: Seite 8 von 9 Island
[20565] Island - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 9 von 9 Island
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