Einreisebedingungen: Island - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                          Island

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
   Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe
   http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten auch
   Meningokokkenmeningitis C empfohlen.

   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber
   mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen.
   Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen -Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach
   dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als
   Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende
   Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der
   Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von
   mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen
   Regelungen.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland")
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung
   abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
   Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell
   eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20565]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Ausweispflicht
   Nach neuestem isländischem Aufenthaltsrecht sind Ausländer verpflichtet, stets ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Dies
   betrifft unabhängig von der Aufenthaltsdauer alle Personen, die sich in Island aufhalten, auch Touristen.

   Wanderungen/Abenteuertouren
   Insbesondere bei längeren Aufenthalten in der freien Natur gehen von plötzlichen Wetterumschwüngen und
   Temperatureinbrüchen erhebliche Gefahren aus, die sehr häufig unterschätzt werden. Islandreisende sollten sich daher auf
   ihren Aufenthalt gründlich vorbereiten, sich mit den naturräumlichen und klimatischen Bedingungen vertraut machen und
   geeignete Bekleidung / Ausrüstung mitführen.
   Fehlende oder unzureichende Reisevorbereitung kann im Ernstfall zu aufwändigen Suchaktionen führen. Der Einsatz von
   Suchtrupps, im Bedarfsfall auch mit Helikoptern, verursacht regelmäßig großen finanziellen und personellen Aufwand.
   Vor allem Individualreisende werden daher dringend gebeten, sich regelmäßig und verlässlich bei Kontaktpersonen zu melden
   und Abweichungen von angekündigten Reise- oder Wanderrouten zeitnah auch bei einer gebuchten Unterkunft am nächsten
   Zielort bekannt zu geben.
   Auf den mehrsprachigen Webseiten SafeTravel und des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können allgemeine

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 1 von 9
Island
Sicherheitshinweise abgerufen und beabsichtigte Reisepläne eingegeben werden. Reisenden steht zudem die kostenlose
   englischsprachige 112 Iceland App für Notfälle zur Verfügung. Mobiltelefone sollten stets geladen und eingeschaltet sein, um
   solche Nachrichten im Bedarfsfall zu erhalten. Über die eingerichtete App kann ICE-SAR im Falle einer eingeleiteten
   Personensuche verunglückte Personen schneller lokalisieren und Hilfe zukommen lassen.

   Zelten/Campen
   Es ist verboten, außerhalb ausgewiesener Campingplätze mit Camper oder Wohnmobil zu übernachten. Es gibt in Island über
   170 registrierte Campingplätze, die ideal für einen Aufenthalt ausgerichtet sind. Es besteht dort die Möglichkeit zu kochen, zu
   duschen, Wasser aufzufüllen oder Abfall zu entsorgen. Campingplätze sind rund um die Insel in Nationalparks,
   Naturschutzgebieten sowie im Hochland zu finden.
   Einmaliges Übernachten und Camping im Zelt außerhalb gekennzeichneter Plätze auf unbewohntem Land ist grundsätzlich
   erlaubt, vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe. Meist befindet man sich auf privatem Grund - deswegen ist die
   Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Auf Verbotsschilder, die an Zufahrtswegen, Toren und entlang der Wanderwege
   angebracht sein können, ist zu achten.
   Für Südisland gelten strengere Regelungen, denen zufolge das Campen oder Übernachten in Wohnmobilen in bewohnten
   Gegenden grundsätzlich verboten ist und mit Geldstrafe belegt wird.

   Straßenverkehr
   Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes in Island ist nicht gegeben, insbesondere ins Hochland führen
   Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und die nicht verlassen werden dürfen. Es wird
   dringend empfohlen, sich vor Fahrten ins Hochland beim Straßenamt Vegagerdin, Tel. 1777, über die Straßenverhältnisse zu
   informieren.
   Auch tagsüber gilt ganzjährig Lichtpflicht, so dass stets mit Abblendlicht gefahren werden muss. Es gilt ein striktes Alkoholverbot
   am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen.
   Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen können bis zu 150.000,- ISK betragen und einen
   Führscheineinzug nach sich ziehen. Die Polizei kassiert Bußgelder an Ort und Stelle.
   Nähere Informationen - über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können auf der Webseite Drive.is bzw.
   Road.is abgerufen werden.

   Mietwagen
   Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im Voraus
   bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte als Deckung für die in Island obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
   Versicherungsschutz und -umfang variieren in Island von Anbieter zu Anbieter und sollten genau geprüft werden.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte in Island ausreichend.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Euro und andere Devisen können im Land bei Banken in Kronen umgetauscht
   werden. Kreditkarten und Bankkarten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als
   Zahlungsmittel akzeptiert.

   Walfleisch
   Island nahm 2006 den kommerziellen Fang bestimmter Walarten wieder auf. Walfleisch wird in Island - verpackt - im Handel
   (hrefnukjöt/kvalkjöt) und in manchen Restaurants zum Verzehr angeboten. Deutschland tritt international für den Schutz der
   Wale und das Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkommission ein. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach
   Deutschland ist ein Straftatbestand.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte bewusst sein, dass außerhalb der Städte Reykjavík und Akureyri eine
   umfassende notfallmedizinische Versorgung aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht immer sichergestellt ist. Reisenden
   wird daher empfohlen, die generelle Reisetauglichkeit bereits vor Reisebuchung und -antritt mit ihrem Hausarzt zu klären.
   [20565]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische
   Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und
   EFTA-Staatsbürger. Kostenlose medizinische Behandlung für EU- und EFTA-Staatsbürger ist ausschließlich in den
   Gesundheitszentren (heilsugaeslustöd) erhältlich. Diese Zentren gibt es in allen Regionen. Am Wochenende und in den
   Abendstunden steht das Laeknavaktin-Zenrum in Reykjavik (Smaratorg 1, Kopavogur. Tel: 1179) zur Verfügung.

   Neben der EHIC sollte man den Reisepass vorlegen können; der Personalausweis wird u.U. nicht anerkannt.

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,

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Island
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Impfungen

     Titel                     Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken          Nein                                              -

       Malaria                  Nein                                              -

       Typhus & Polio           Nein                                              -

       Cholera                  Nein                                              -

       Gelbfieber               Nein                                              -

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie
   allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

   Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte
   Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Thu, 02 Aug 2018 14:45:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Thu, 02 Aug 2018 14:54:21 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Allgemeine Reiseinformationen (Zelten/Campen)

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Kriminalität
   Reisende sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität walten lassen.
   Naturkatastrophen
   In Island gibt es erhebliche vulkanische und seismische Aktivitäten. Reisende sollten sich stets über die aktuelle Situation
   informieren. In Notfällen sendet das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management Textnachrichten an
   alle sich in der jeweils betroffenen Gegend befindlichen Personen.
   Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Ausweispflicht
   Nach neuestem isländischem Aufenthaltsrecht sind Ausländer verpflichtet, stets ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Dies
   betrifft unabhängig von der Aufenthaltsdauer alle Personen, die sich in Island aufhalten, auch Touristen.
   Wanderungen/Abenteuertouren
   Insbesondere bei längeren Aufenthalten in der freien Natur gehen von plötzlichen Wetterumschwüngen und
   Temperatureinbrüchen erhebliche Gefahren aus, die sehr häufig unterschätzt werden. Islandreisende sollten sich daher auf
   ihren Aufenthalt gründlich vorbereiten, sich mit den naturräumlichen und klimatischen Bedingungen vertraut machen und
   geeignete Bekleidung / Ausrüstung mitführen.
   Fehlende oder unzureichende Reisevorbereitung kann im Ernstfall zu aufwändigen Suchaktionen führen. Der Einsatz von
   Suchtrupps, im Bedarfsfall auch mit Helikoptern, verursacht regelmäßig großen finanziellen und personellen Aufwand.
   Vor allem Individualreisende werden daher dringend gebeten, sich regelmäßig und verlässlich bei Kontaktpersonen zu melden
   und Abweichungen von angekündigten Reise- oder Wanderrouten zeitnah auch bei einer gebuchten Unterkunft am nächsten

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 3 von 9
Island
Zielort bekannt zu geben.
   Auf den mehrsprachigen Webseiten SafeTravel und des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können allgemeine
   Sicherheitshinweise abgerufen und beabsichtigte Reisepläne eingegeben werden. Reisenden steht zudem die kostenlose
   englischsprachige 112 Iceland App für Notfälle zur Verfügung. Mobiltelefone sollten stets geladen und eingeschaltet sein, um
   solche Nachrichten im Bedarfsfall zu erhalten. Über die eingerichtete App kann ICE-SAR im Falle einer eingeleiteten
   Personensuche verunglückte Personen schneller lokalisieren und Hilfe zukommen lassen.
   Zelten/Campen
   Es ist verboten, außerhalb ausgewiesener Campingplätze mit Camper oder Wohnmobil zu übernachten. Es gibt in Island über
   170 registrierte Campingplätze, die ideal für einen Aufenthalt ausgerichtet sind. Es besteht dort die Möglichkeit zu kochen, zu
   duschen, Wasser aufzufüllen oder Abfall zu entsorgen. Campingplätze sind rund um die Insel in Nationalparks,
   Naturschutzgebieten sowie im Hochland zu finden.
   Einmaliges Übernachten und Camping im Zelt außerhalb gekennzeichneter Plätze auf unbewohntem Land ist grundsätzlich
   erlaubt, vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe. Meist befindet man sich auf privatem Grund – deswegen ist die
   Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Auf Verbotsschilder, die an Zufahrtswegen, Toren und entlang der Wanderwege
   angebracht sein können, ist zu achten.
   Für Südisland gelten strengere Regelungen, denen zufolge das Campen oder Übernachten in Wohnmobilen in bewohnten
   Gegenden grundsätzlich verboten ist und mit Geldstrafe belegt wird.
   Straßenverkehr
   Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes in Island ist nicht gegeben, insbesondere ins Hochland führen
   Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und die nicht verlassen werden dürfen. Es wird
   dringend empfohlen, sich vor Fahrten ins Hochland beim Straßenamt Vegagerdin, Tel. 1777, über die Straßenverhältnisse zu
   informieren.
   Auch tagsüber gilt ganzjährig Lichtpflicht, so dass stets mit Abblendlicht gefahren werden muss. Es gilt ein striktes Alkoholverbot
   am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen.
   Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen können bis zu 150.000,- ISK betragen und einen
   Führscheineinzug nach sich ziehen. Die Polizei kassiert Bußgelder an Ort und Stelle.
   Nähere Informationen - z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können auf der Webseite Drive.is bzw.
   Road.is abgerufen werden.
   Mietwagen
   Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im Voraus
   bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte als Deckung für die in Island obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
   Versicherungsschutz und –umfang variieren in Island von Anbieter zu Anbieter und sollten genau geprüft werden.
   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte in Island ausreichend.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Euro und andere Devisen können im Land bei Banken in Kronen umgetauscht
   werden. Kreditkarten und Bankkarten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als
   Zahlungsmittel akzeptiert.
   Walfleisch
   Island nahm 2006 den kommerziellen Fang bestimmter Walarten wieder auf. Walfleisch wird in Island - verpackt - im Handel
   (hrefnukjöt/kvalkjöt) und in manchen Restaurants zum Verzehr angeboten. Deutschland tritt international für den Schutz der
   Wale und das Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkommission ein. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach
   Deutschland ist ein Straftatbestand.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte bewusst sein, dass außerhalb der Städte Reykjavík und Akureyri eine
   umfassende notfallmedizinische Versorgung aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht immer sichergestellt ist. Reisenden
   wird daher empfohlen, die generelle Reisetauglichkeit bereits vor Reisebuchung und -antritt mit ihrem Hausarzt zu klären.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen: Reisedokumente müssen lediglich über den Zeitraum des Aufenthalts in Island gültig sein.
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige können sich für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Island aufhalten.
   Informationen zum Aufenthaltsrecht sind auf der Webseite der isländischen Ausländerbehörde in englischer Sprache zu finden.
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
   Meldepflicht
   Kein Meldeerfordernis besteht für Aufenthalte bis zu drei Monaten, die keiner Erwerbstätigkeit dienen. Arbeitssuchende dürfen
   bis zu sechs Monate lang bleiben, müssen sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt Vinnumálastofnun melden
   und eine Personenkennziffer („Kennitala") beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Island für längere Zeit zu

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Island
Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, müssen sich beim zentralen Melderegister anmelden, um eine
Personenkennziffer („Kennitala") zu beantragen. Weitere Informationen erteilt das isländische Zentralregisteramt Þjóðskrá. Die
deutsche Botschaft in Reykjavik hält ein Merkblatt Leben und Arbeiten auf Island bereit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt bei der Botschaft von Island.

 BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
Angelausrüstung, nicht aber Taucherausstattung, muss bei der Einfuhr nachweislich desinfiziert sein; bei Ankunft kann dies ggf.
noch auf eigene Kosten erfolgen. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils hier abrufbar.
Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur
unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder
nicht aus. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils hier abrufbar.
Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch - hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami - sowie von ungekochter Milch
und rohen Eiern ist verboten.
Zu beachten ist die Wertgrenze bei der Einfuhr von Gütern von 88.000 ISK, wobei der Maximalwert für einen einzelnen
Gegenstand 44.000 ISK beträgt.
Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite
der Zollbehörde www.tollur.is aktualisiert.
Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums. Nähere
Angaben und Antragsvordrucke sind bei der Icelandic Food and Veterinary Authority abrufbar.
Für Touristen könnte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne problematisch sein.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
oder dort telefonisch erfragen.

 BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

 MEDIZINISCHE HINWEISE
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe
http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
(Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten ggfs auch
Meningokokkenmeningitis C empfohlen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber
mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen.
Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen EU-Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach
dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als
Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende
Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der
Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von
mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen
Regelungen.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland")
Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung
abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell
eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
    kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
           trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
           abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                   Pass               Visum              Rückflugticket              Personalausweis/Identitätskarte
                             erforderlich       erforderlich       erforderlich

       Türkei                 Ja                 2                   Ja                         -

       Andere EU-             Nein/1             Nein                Nein                       Ja/1
       Länder

       Schweiz                Nein               Nein                Nein                       Ja

       Österreich             Nein               Nein                Nein                       Ja

       Deutschland            Nein               Nein                Nein                       Ja

   Personalausweise/Identitätskarten
   U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit
   Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der/die über den Aufenthalt hinaus gültig sein muss:
   EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien).

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-
   Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

   Anmerkung zum Reisepass
   Island ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für einen
   touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:

   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine mindestens noch 3 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land
   besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder eines Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedslandes oder
   der Schweiz.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

   Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 9
Island
Türken: Eigener Reisepass.

   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung (ins Englische übersetzt) der Sorgeberechtigten /
   Eltern sowie Passkopien der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere aus allen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
   Für jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Es besteht eine Quarantänepflicht von bis zu 4 Monaten.
   Einfuhrgenehmigungen für kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Auskünfte erteilt die isländische
   Veterinärbehörde.
   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis
   (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung
   gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
   Eine Checkliste für die Verbringung von Hunden und Katzen nach Island stellt die isländische Veterinärbehörde online zur
   Verfügung.

   Bearbeitungsdauer
   Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
   Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-
   Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen,
   benötigen kein Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einreise-, Transitvisum.

   Kosten
   Je nach Nationalität unterschiedlich.

   Antrag erforderlich
   Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
   Schengen-Visum:
   (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der
   ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Der
   Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten enthalten.
   (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
   Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z.
   B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
   (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für
   Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer
   Kostenübernahmeverpflichtung.
   (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
   Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden
   gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen.
   Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die
   abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts
   gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
   (e) Visumgebühr.
   (f) 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm).
   (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Den besten Wechselkurs erhält man vor Ort. Am Flughafen und auf der Fähre kann man Währung ein- und zurück tauschen.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 7 von 9
Island
Währung
   1Isländische Krone (islensk króna) = 100 Aurar. Währungskürzel: IKr, ISK (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000,
   5000, 2000, 1000 und 500 IKr im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 10, 5 und 1 IKr. Aurar haben in der Praxis seit
   2003 keine Bedeutung.

   Devisenbestimmungen
   Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung bis zum Höchstbetrag von 8000 Kronen. Unbeschränkte
   Einfuhr von Fremdwährungen, ab 10.000 € Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten
   Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.

   Kreditkarten
   Visa, Europay/Mastercard, Diners Club und American Express werden von den meisten Einrichtungen angenommen.
   Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und eine Unterschrift wird bei kleinen
   Beträgen meist nicht verlangt.

   Reiseschecks
   Nahezu überall in Island werden Reiseschecks eingelöst. Euroschecks werden dagegen nicht gern angenommen; sie sind in
   Island weniger bekannt als in Kontinental-Europa.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 09.15-16.00 Uhr; Banken am Flughafen Keflavík und in Reykjavík auch länger.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Island eingeführt werden:
   200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
   1 l Spirituosen und 1 l Wein und 6 l Bier oder
   1 l Spirituosen und 9 l Bier oder
   3 l Wein und 6 l Bier oder
   1,5 l Wein und 9 l Wein oder
   12 l Bier (Personen ab 20 J.);
   Max. 3 kg Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten), die den Wert von 25.000 kr / ca. 177 € nicht übersteigen (s. Einfuhrverbot);
   Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch, die den Wert von 88.000 kr (Kinder unter 12 Jahren: max. 44.000 kr)
   nicht übersteigt.
   Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl.
   Gummistiefel) muss vorgewiesen werden.

   Verbotene Importe
   Narkotika, Waffen und Munition, rohes Fleisch (auch Salami und roher Schinken), nicht pasteurisierte Milch und Milchprodukte,
   Butter, rohe Eier und andere Geflügelprodukte, Schnupf- und Kautabak.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN

Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 8 von 9
Island
[20565] Island - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   02.08.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 9 von 9
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