Elternurlaub und Elterngeld als Bestandteile einer Strategie zur Umverteilung von Arbeit zwischen Männern und Frauen1

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Elternurlaub und Elterngeld als Bestandteile einer
Strategie zur Umverteilung von Arbeit zwischen
Männern und Frauen1
Ellen Kirner und Wolfgang Kirner

Vorbemerkung

Der vorliegende Beitrag geht von Thesen aus, die sich aus den Erfahrungen, ge-
sammelt im Verlauf einer langjährigen Beschäftigung mit Fragen der Situation von
Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie im System der sozialen Siche-
rung und nicht zuletzt als berufstätige Eltern herleiten lassen:
− Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bringt Nachteile für Männer, Frauen
  und Kinder sowie für die gesamte Gesellschaft mit sich. Das Beharren dieser
  Arbeitsteilung geht letztlich darauf zurück, daß den Frauen die Zuständigkeit
  für die Betreuung der Kinder in der Familie weitgehend allein überlassen wird.
− Um die Nachteile zu mildern, die aus der einseitigen Arbeitsteilung resultieren,
  reicht es nicht aus, die gesellschaftliche Arbeit in der Weise umzuverteilen, daß
  mehr Frauen erwerbstätig werden können. Es kommt vielmehr darauf an, daß
  die Männer erheblich weniger Erwerbsarbeit und erheblich mehr Familienar-
  beit leisten.
− Eine ernst gemeinte Politik mit dem Ziel einer solchen Neuverteilung der Arbeit
  geht nicht ohne staatliche Interventionen. Denn die gesellschaftlichen Struktu-
  ren sind starr, weil dem System viele Mechanismen zur Stabilisierung innewoh-
  nen. Deshalb können weder allein die Frauen selbst noch die zwar wachsende,
  aber kleine Gruppe problembewußter Männer tiefgreifende Änderungen be-
  wirken.

1 Dieser Beitrag ist auch Frau Ilse Krupp gewidmet.

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1     Empirischer Befund

Die in den neuen Bundesländern hohe, aber auch im früheren Bundesgebiet stei-
gende Erwerbsbeteiligung von Frauen könnte den Blick dafür verstellen, daß sie
einhergeht mit einer verminderten Kinderzahl und starken Beharrungstendenzen im
Erwerbsverhalten von Männern und Frauen mit Kindern. Kohohortenspezifische
Untersuchungen, wie sie auf der Basis von Längsschnittsdaten des Sozio-
oekonomischen Panel (SOEP)2 möglich sind, zeigen einige fast überraschende
Regelmäßigkeiten hinsichtlich des Einflusses der Kinderzahl auf das Arbeitsange-
bot im alten Bundesgebiet. So sind unter den westdeutschen Frauen mit zwei und
mehr Kindern die heute jüngeren Jahrgänge im ersten Drittel des Erwerbsalters
mit sehr ähnlicher Häufigkeit aus dem Beruf ausgeschieden wie die Jahrgänge ih-
rer Mütter oder noch älterer Kohorten (vgl. z.B. Kirner/Schulz 1992, S. 30).
    Frauen beteiligen sich jedoch nur dann nicht oder lediglich eingeschränkt am
Beruf, wenn sie Kinder haben. Frauen ohne Kinder sind fast immer berufstätig,
anders als früher, als zumindest bei bürgerlichen Paaren schon die Heirat Grund
für die Nichterwerbstätigkeit war. Selbst wenn es bei Paaren eine partnerschaftli-
che Arbeitsteilung in der Phase vor der Familiengründung gibt, ändert sich die Ar-
beitsteilung, wenn Kinder geboren werden (Sieverding 1992). Daß jüngere Kin-
der überwiegend in der Familie betreut werden sollen, ist in den alten Bundeslän-
dern eine verbreitete Norm und entspricht auch dem Wunsch vieler Eltern.
    Wie einseitig die Arbeit in der Familie heute noch auf Mütter und Väter aufge-
teilt ist, kann man in den Ergebnissen des SOEP erkennen, die Ehepaarhaushalte
mit Kindern bis 16 Jahren im Bundesgebiet 1992 betreffen: Von den verheirate-
ten, zusammen lebenden Paaren teilten sich in den alten Bundesländern annähernd
die Hälfte nach dem traditionellen Modell - Vater im Beruf, Mutter im Haushalt -
die Arbeit. Aber auch bei den Zwei-Verdiener-Paaren ist die Erwerbsarbeit zwi-
schen Mann und Frau sehr ungleich verteilt. Erwerbstätige Mütter sind häufig teil-
zeitbeschäftigt. Sie trugen - nach Ergebnissen des SOEP - 1992 im früheren Bun-

2 Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine Wiederholungsbefragung von über
  13 000 Personen im Alter von 16 und mehr Jahren in Privathaushalten in West- und
  Ostdeutschland.

380
desgebiet knapp 15 vH und in den neuen Bundesländern etwa ein Drittel zum
Netto-Erwerbseinkommen dieser Ehepaar-Haushalte bei.3
   Aus Befragungen über die Zeitverwendung (Bauer et al. 1996, S. 283ff.) geht
hervor, daß das größere berufliche Engagement der Männer durchschnittlich mit
einer viel geringeren Beteiligung an der Familienarbeit einher geht. Es ist bezeich-
nend, daß auch in denjenigen Haushalten, in denen Mann und Frau erwerbstätig
sind, die Männer sich zwar etwas mehr als in den Alleinverdiener-Haushalten, a-
ber nicht annähernd im gleichen Umfang an der Hausarbeit beteiligen wie die
Frauen. Auch in der DDR war übrigens diese Arbeitsteilung weder im Beruf noch
in der Familie aufgehoben, obwohl fast alle Frauen erwerbstätig waren (vgl. z.B.
Schenk 1990).
   Bemerkenswert ist, daß sich die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung nicht nur
auf diejenige Lebensphase der Eltern beschränkt, in der die Kinder betreut und
versorgt werden müssen. Zwar kehren immer mehr Frauen in den Beruf zurück,
und die Familienpausen werden immer kürzer, aber weit überwiegend arbeiten die
sogenannten Berufsrückkehrerinnen nur in Teilzeitbeschäftigungen, und auch heute
noch bleibt in Westdeutschland ein größerer Kreis der verheirateten Frauen bis
zum Rentenalter Hausfrau.

2    Warum sollte die Arbeitsteilung zwischen Männern und
     Frauen geändert werden?

Wirtschaftlich ist es im Prinzip effizient, wenn jeder und jede sich auf diejenige
Arbeit spezialisiert, die er oder sie am besten beherrscht. Die bestehende Arbeits-
teilung wird von vielen - heute kaum noch offen ausgesprochen - als ein optimales
Fundament unserer Marktwirtschaft angesehen, weil damit dem auf dem Arbeits-
markt und in anderen gesellschaftlichen Bereichen dominierenden Teil der Bevöl-
kerung der Rücken für den vollen beruflichen Einsatz freigehalten wird. Trotz der
tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteile hat diese Organisation von Erwerbs-
und Familienarbeit schwerwiegende Nachteile, die sich im Zusammenhang mit an-

3 Dieses Ergebnis wird insbesondere in den neuen Bundesländern auch durch die bei
  Frauen überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit beeinflußt, die jedoch ebenfalls im
  Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zu sehen ist.

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erkannten gesellschaftlichen Zielen auch bewerten lassen. Obwohl die Diskussion
um die hier behandelten Fragen meistens vom weiblichen Teil der Bevölkerung
geführt wird, weil es dabei vordergründig in erster Linie um frauenpolitische Ziele
geht, gibt es auch Gründe für eine Änderung der Arbeitsteilung aus der Sicht der
Männer.4
    Von Männern hört man selten öffentliche Klagen. Das kann natürlich daran lie-
gen, daß die meisten zufrieden sind. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie in der Regel
erfolgreicher als Frauen - gemessen am Anteil derjenigen, die vergleichsweise ho-
he Löhne und Gehälter erhalten und die leitenden Positionen besetzen. Die einsei-
tige Ausrichtung auf den Beruf, der Leistungsdruck, Machtkämpfe und physisch
belastende Arbeitsbedingungen bringen häufig aber auch Nachteile und Schäden
mit sich. Der hohe Anteil der Frühinvaliden, bereits erheblich vor der Altersgrenze
von 60 Jahren, kann nicht ausschließlich der arbeitsmarktbedingten Frühverren-
tungspraxis zugeschrieben werden, sondern spricht auch für die Belastung durch
den Beruf. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern, die deutlich
niedriger ist als die der Frauen, hängt - so ist zu vermuten - unter anderem eben-
falls mit den teilweise sehr belastenden Arbeitsbedingungen und der einseitigen
Berufsorientierung zusammen. Inzwischen wird überdies immer mehr Vätern be-
wußt - auch wenn es noch wenige sind -, was sie verlieren, wenn sie keine Zeit
für ihre Kinder haben.
    Die Konsequenzen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung für die Frauen
sind in der Literatur ausführlich behandelt und brauchen hier nur skizziert zu wer-
den: Die verheirateten Mütter, die der Kinder wegen nicht oder zeitlich nur einge-
schränkt arbeiten, sind häufig benachteiligt, da sie kein oder kein ausreichendes
„eigenes“ Einkommen haben: Der Verweis auf den Unterhaltsanspruch führt im
Konfliktfall nicht selten zu entwürdigenden Verhältnissen. Die aus der Arbeitstei-
lung resultierende Problematik für die Alterssicherung der Frauen wird seit langem
diskutiert (vgl. bereits Krupp/Meinhardt 1979). Berufsunterbrechungen und Teil-
zeitarbeit mindern die Chancen, einen der Qualifikation entsprechenden Arbeits-
platz zu erhalten. Es gibt immer mehr Frauen, die - aus welchen Gründen auch
immer - ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht in ausreichendem Umfang aus dem
Erwerbseinkommen eines (Ehe-)Partners decken können oder wollen, und für die
Erwerbstätigkeit notwendig, selbstverständlich und/oder erwünscht ist.

4 In der Literatur findet das Thema „Männer und Arbeitsteilung“ zunehmend Beachtung.
  So z.B. Metz-Gökel/Müller (1985), Hollstein (1993), Schnack/Gesterkamp (1996).

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Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung prägt aber die Erwerbschancen aller
Frauen, auch der Kinderlosen, nicht zuletzt über die Bestimmungsgründe für die
Lohnstruktur.5 So verdienten im alten Bundesgebiet unter den kaufmännischen
und technischen Angestellten, die in gleiche Leistungsgruppen eingestuft und voll-
zeitbeschäftigt waren, die Frauen nur 80 bis 90 vH des Bruttomonatsverdienstes
der Männer; der Abstand zwischen den Gehältern von Männern und Frauen war
im Durchschnitt jedoch noch deutlich größer, da die männlichen Angestellten im
Vergleich zu den weiblichen häufiger in den höheren Leistungsgruppen zu finden
waren und auch häufiger die besser bezahlten technischen Berufe ausübten (ex-
emplarische Ergebnisse für den Oktober 1995, vgl. Statistisches Bundesamt
1996).
    Selbst in den Hausfrauen-Familien bringt die einseitige Arbeitsteilung, die heute
letztlich mit dem Anliegen einer optimalen Kinderbetreuung begründet wird, kei-
neswegs nur Vorteile für die Kinder mit sich, denn die weitgehende Abwesenheit
der beruflich stark eingespannten Väter ist ein Defizit für die Entwicklung der
Kinder (vgl. Hollstein 1993, Sauerborn 1992 sowie die dort angegebene Litera-
tur). Bei dem heute großen Kreis von Alleinerziehenden führt zudem die Benach-
teiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt häufig zu materiell ungünstigen Lebens-
bedingungen der Kinder.6
    In der Gesellschaft werden diese Probleme wenig diskutiert. Bei dem Thema
„Kinder“ beschäftigt ein anderes Problem die Öffentlichkeit umso mehr, nämlich
der Geburtenrückgang, der u.a. die Finanzierung der Renten erschwert. Er ist
durchaus ebenfalls im Zusammenhang mit der Arbeitsteilung und den daraus fol-
genden Konsequenzen für Frauen zu betrachten, die sich vermutlich aufgrund der
schlechten innerfamilialen wie außerhäuslichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten
auch häufig gegen ein (zweites) Kind entscheiden. Dieser Zusammenhang wird
heute sogar an hervorragender Stelle in der Öffentlichkeit konstatiert (vgl. z.B.
Herzog 1996, S. 1011).
    Um Nachteile der gegenwärtigen Arbeitsteilung zu mildern und längerfristig ab-
zubauen, wird meistens auf eine Politik der „Frauenförderung“ gesetzt, wobei dies

5 Zu den soziologischen und ökonomischen Ansätzen für die Erklärung der unter-
  schiedlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen vgl. die Übersicht von Oster-
  loh/Oberhauser 1994.
6 Alleinerziehende mit Kindern unter 6 Jahren hatten 1994 - nach Ergebnissen des SOEP -
  ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen, das 58 vH desjenigen von Paaren betrug.
  (bei gleichem Alter des jüngsten Kindes); vgl. Kirner/Schwarze (1996, S. 200).

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im Prinzip auf die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen hinausläuft (vgl.
z.B. Wagner 1992, S. 137ff.). Die dafür infrage kommenden Instrumente der
Frauenförderung beziehen sich im wesentlichen auf
− die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Kinderbetreuung außerhalb der
  Familie,
− eine auf die Belange der Familie zugeschnittene Arbeitszeitpolitik sowie
− ein Tranfersystem, das nicht mehr - wie gegenwärtig - vor allem im Steuerrecht
  und im Rentenrecht die Hausfrauen-Ehe begünstigt.
Diese Maßnahmen sind notwendig aber nicht hinreichend, um die bestehende Ar-
beitsteilung zwischen Männern und Frauen grundlegend zu ändern. Vielmehr
kommt es darauf an, daß im Transfersystem die Weichen so gestellt werden, daß
Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung schon für junge Familien gege-
ben werden. Sonst läßt sich an den Rollenzuweisungen mit ihren individuellen Fol-
gen für den gesamten ferneren Lebenslauf und für die gesellschaftlichen Strukturen
offenbar nur marginal etwas ändern.

3     Das Konzept des Elternurlaubs

Unter frauenpolitischen Gesichtspunkten ist generell die Strategie, Erwerbsunter-
brechungen und Teilzeitarbeit zum Zweck der individuellen Betreuung von Kin-
dern zu fördern, umstritten. Die Frage ist, ob es Frauen nicht mehrheitlich vorzie-
hen würden, daß schon die kleinen Kinder weitgehend in Einrichtungen wie Krip-
pen oder Kindergärten kollektiv betreut werden. Die Einstellungen zu dieser Fra-
ge sind sehr unterschiedlich; in diesem Punkt bestehen nicht nur Differenzen zwi-
schen den alten und den neuen Bundesländern sondern auch innerhalb der west-
deutschen Gesellschaft. Dies gilt auch für diejenigen Frauen, für die unter den ge-
gebenen Verhältnissen die Antwort auf diese Frage zugleich die Entscheidung ü-
ber die Erwerbstätigkeit bedeutet. Immer deutlicher wird die Gefahr gesehen, daß
unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen eine auf Elternpaare bezoge-
ne Subventionierung der Betreuungsarbeit fast ausnahmslos die Nichterwerbstä-
tigkeit der Mütter und nicht der Väter fördern würde, und aus diesem Grunde leh-
nen Frauen mitunter jegliche Maßnahmen in dieser Richtung ab.
   Unter den gegebenen Voraussetzungen hängen die Einstellungen und Entschei-
dungen zur Alternative „Erwerbs- oder Familienarbeit” stark vom Alter der Kin-

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der ab. Und das Bild, das sich in den Ergebnissen von Befra-gungen zeigt, deutet
durchaus darauf hin, daß im Bundesgebiet Frauen und Männer mehrheitlich für die
kleinen Kinder mehr Zeit in der Familie wünschen, als bei normaler Erwerbs-
tätigkeit zu erübrigen ist (vgl. z.B. Statistisches Bundesamt 1997, S. 452). Man
kann wohl davon ausgehen, daß diese Mehrheit auch bei den Müttern deutlich
größer wäre, wenn die Rahmenbe-dingungen sicherstellen würden, daß Frauen
die Kinderbetreuung in der Familie nicht mehr im bisherigen Umfang allein über-
nehmen müssen.
    Die folgenden Überlegungen beziehen sich wohlgemerkt nur auf die Zeit, in der
die Kinder klein sind - bis etwa zum Alter von drei Jahren - und nur auf die Zeit,
die Eltern sich für die Kinderbetreuung in der Familie wünschen. Das bedeutet
selbstverständlich nicht, daß die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
professionelle Betreuung etwas älterer Kinder außerhalb der Familie als weniger
dringlich betrachtet wird (vgl. dazu z.B. Spieß/Wagner 1997).
    Da die einseitige Übernahme der Betreuung kleiner Kinder der wesentliche
oder gar der eigentliche Grund dafür ist, daß die gleichberechtigte Teilhabe der
Frauen am Erwerbsleben nicht erreicht wird, müßte eine am Gleichstellungsziel o-
rientierte Arbeitszeitpolitik Anreize dafür schaffen, daß Männer sich weit mehr als
heute an der Kinderbetreuung beteiligen. Das würde den Müttern die Berufsarbeit
erleichtern und das Zusammenleben von Vätern und Kindern fördern, was für die
Entwicklung der Kinder wichtig wäre und auch verhindern könnte, daß schon in
der Familie immer wieder die einseitige Rollenverteilung vorgelebt wird - mit allen
Konsequenzen für die künftige Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Erst
wenn Einschränkungen und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit auch bei Män-
nern normal würden, könnten längerfristig die Nachteile von Frauen auf dem Ar-
beitsmarkt abgebaut werden.
    Um diesem Ziel näher zu kommen, sollte ein mehrjähriger Elternurlaub - von
etwa drei Jahren je Kind - gewährt werden. Zu den Komponenten eines solchen
Elternurlaubs gehören
− ein Elternurlaubsgeld, das sich an dem Prinzip der Sicherung des Lebensstan-
  dards orientiert und damit die mit dem Elternurlaub verbundenen Einbußen an
  Familieneinkommen weitgehend ausgleicht,
− die Zahlung der Beiträge zu den Systemen der sozialen Sicherung aus öffentli-
  chen Mitteln sowie
− die Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses während des Elternurlaubs.

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Der Elternurlaub sollte in der Form eines „Zeitkontos“ gewährt werden und, den
Bedürfnissen der Familie entsprechend, auf die ersten sechs Lebensjahre des
Kindes verteilt und mit Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert werden können7.
    Die Ziele dieser Forderung sind offensichtlich: Eltern soll es ermöglicht werden,
genügend Zeit für Kinder zu haben, ohne daß das Familieneinkommen in unver-
tretbarem Umfang sinkt und die Rückkehr zur vollen Berufstätigkeit erschwert
oder ausgeschlossen wird. An die Stelle des heutigen Erziehungsgeldes, das ma-
ximal 600 DM monatlich beträgt, würde eine Transferleistung treten, die vom Er-
werbseinkommen vor der Zeit der Kinderbetreuung abhängt, dies entspricht im
Prinzip sozial- und familienpolitischen Zielsetzungen. Untersuchungen auf der Ba-
sis des SOEP zeigen einen krassen Einkommensabstand der Familien mit kleinen
Kindern gegenüber anderen Haushalten, gemessen am jeweiligen, nach der Haus-
haltsstruktur gewichteten Netto-Pro-Kopf-Einkommen (Kirner/Schwarze 1996,
S. 194ff.): So betrug in Westdeutschland das Einkommen von Paar-Haushalten
mit Kind(ern) unter sechs Jahren nur etwa die Hälfte dessen, was Zwei-
Personen-Haushalten mit zwei Erwerbstätigen zur Verfügung stand; bei Alleiner-
ziehenden - in der Regel sind das die Mütter - mit Kindern unter sechs Jahren lag
das Pro-Kopf-Einkommen noch um rund 40 vH unter dem der Paar-Haushalte
mit Kindern im gleichen Alter. Seit langem wird gefordert, die hier zum Ausdruck
kommende strukturelle Benachteiligung der Familien zu beseitigen. Eine Lohner-
satzleistung für die Zeit eines Elternurlaubs könnte dieser Benachteiligung entge-
genwirken.
    Es wäre allerdings zu überlegen, ob nicht ein bestimmter Mindestbetrag gezahlt
werden müßte. Das Anliegen, den Elternurlaub als eine zeitlich begrenzte Unter-
brechung eines im Prinzip kontinuierlichen Erwerbsverlaufs zu definieren, in dem
das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, würde dem Interesse vieler Eltern entspre-
chen. Auch wenn man das voraussetzt, sind mit diesem Konzept jedoch erhebli-
che Probleme verbunden, deren Ursache in den spezifischen gesellschaftlichen
und auch biographischen Bedingungen der Kinderbetreuung liegen.
    1995 waren nach einer Erhebung des IAB nur 6 vH (in Westdeutschland) und
32 vH (in Ostdeutschland) aller Mütter mit Kindern unter sechs Jahren vollzeiter-
werbstätig (vgl. Engelbrech et al. 1997, S. 153). Ein nicht zu vernachlässigender
Kreis der Frauen ist aber auch vor der Geburt eines Kindes (noch) nicht im Be-

7 Dieses Konzept entspricht in großen Zügen einer Forderung, die im Sozialpolitischen
  Programm des DGB erhoben wird. Vgl. DGB (1990, S. 21).

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ruf. Bei jungen Frauen ist aufgrund von Ausbildung oder Arbeitslosigkeit mitunter
der „Eintritt in das Erwerbsleben” noch nicht erfolgt, wenn das erste Kind gebo-
ren wird. Haben Frauen mehr als ein Kind, wird außerdem häufig zwischen den
Geburten die Erwerbstätigkeit nicht (wieder) aufgenommen; dabei spielt auch eine
große und heute zunehmende Rolle, daß es nach Zeiten individueller Kinder-
betreung nicht selten zu Arbeitslosigkeit kommt (Engelbrech et al. 1997, S. 157).
Aus diesen Gründen wäre es wohl kaum zu vertreten, die Anspruchsberechtigung
für das Elternurlaubsgeld davon abhängig zu machen, daß die Eltern vor der Fa-
miliengründung erwerbstätig waren. Fällt diese Voraussetzung aber weg und wird
es aus den genannten Gründen mit einem Mindestbetrag ausgestattet, so müssen
weitere Bedingungen an die Inanspruchnahme und an die Zahlung dieses Betrages
geknüpft werden, sonst erlangt es den Charakter eines „Erziehungsgehalts”, wie
es z.B. der Deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe fordert.8
    Im Gegensatz zu Lohnersatzleistungen würde ein „Erziehungsgehalt” an alle
nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätigen Mütter (oder Väter) in gleicher Höhe
gezahlt. Es wird nicht vorrangig mit dem Lohnausfall während einer Erwerbsunter-
brechung begründet, sondern als Entgelt für die viel länger als drei Jahre zu er-
bringende Leistung der Kindererziehung. Ein Erziehungsgehalt hätte zweifellos den
Vorteil, daß damit dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ entsprochen
würde, während eine Lohnersatzleistung, je nach Verdiensthöhe vor dem Eltern-
urlaub, unterschiedlich hoch ausfallen würde, was zu Akzeptanzproblemen führen
kann (warum sollte während des Erziehungsurlaubs der akademisch gebildete Va-
ter mehr erhalten als die Fabrikarbeiterin?). Es wäre also zu diskutieren, welche
Ziele vorrangig verfolgt werden sollen: Das Prinzip der Lebensstandardsicherung
und die Orientierung an dem Leitbild einer grundsätzlich durchgängigen Erwerbs-
biographie beider Eltern oder die Aufwertung der bisher unbezahlten Erziehungs-
arbeit nach einheitlichen Maßstäben.
    Um mehr Väter zur „geteilten Elternschaft” (Hess-Diebäcker/Stein-Hilbers
1990, S. 119ff.) zu bewegen, ist die Zahlung eines Elternurlaubsgeldes keines-
wegs hinreichend, denn die Sorge um den aktuellen Verdienstausfall ist nur einer

8 Vgl. Hatzold/Leipert (1996, S. 21f.). Ein „Lohn“ oder „Gehalt“ für die Erziehungsleistung
  wird in der Diskussion um die unentgeltliche Familienarbeit immer wieder vorgeschlagen.
  So wurde auch im Entwurf für ein „Elternfreistellungsgesetz“ (Die Grünen/ Bündnis 90,
  1990, S. 6) gefordert, ein „Betreuungsgeld“ für Mütter oder Väter zu zahlen, die ihre
  Erwerbstätigkeit vollständig unterbrechen, um kleine Kinder zu betreuen; vgl. dazu auch
  Geissler/Pfau (1989).

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der Hinderungsgründe. Zu den weiteren Barrieren, die dem Leitbild einer partner-
schaftlichen Arbeitsteilung entgegenstehen, gehören auch die vielen nicht-
geldlichen Nachteile der Teilzeitbeschäftigung, wie die vermeintlich oder tatsäch-
lich damit verbundene geringere Anerkennung im Beruf (Battis 1990, S. 61ff.)
und die - sicherlich auch sozialisationsbedingte - schlichte Unlust, sich an der
Haus- und Familienarbeit zu beteiligen. Außerdem schließt das traditionelle Rol-
lenverständnis der Männer heute noch weitgehend aus, die bei Teilzeitarbeit im
allgemeinen schlechteren Chancen für ihre berufliche Karriere hinzunehmen. Ob-
wohl es Beispiele partnerschaftlicher Arbeitsteilung gibt, sind die Einschätzungen
darüber, wieweit man in dieser Beziehung in absehbarer Zeit mit nachhaltigen
Verhaltensänderungen der Männer auf gesellschaftlicher Ebene rechnen kann, e-
her pessimistisch (vgl. Prenzel 1990, S. 102 ff; Teichert 1990, S. 252f.).
    Zweifellos besteht bei den gegebenen Verhältnissen tatsächlich gar nicht die
„Wahlfreiheit” darüber, wer von den Eltern das Kind ständig selbst betreuen und
erziehen soll, die nach Auffassung der Bundesregierung vergrößert werden soll
(Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen 1989, S. 24). Viele Mütter würden
es deshalb auch bei einer reichlich bemessenen Lohnersatzleistung kaum errei-
chen, daß es zu einer ausgewogenen Arbeitsteilung kommt und folglich das insge-
samt zur Verfügung stehende Budget für die geförderte Arbeitszeitreduzierung mit
den Vätern geteilt wird. Eine konsequent am Gleichstellungsziel ausgerichtete Re-
gelung müßte dem Rechnung tragen und deshalb jedem der beiden Elternteile ein
individuelles Recht auf die Hälfte des gesamten Freistellungsbudgets einräumen.
    Der Vorschlag für einen individuellen Anspruch auf Elternurlaub für Mütter
und Väter ist nicht neu (vgl. z.B. Richter/Stackelberg 1992, S. 146; Sauerborn
1992, S. 739), er wird unter Frauen intensiv diskutiert (vgl. z.B. DGB 1996). In
Dänemark und Schweden gibt es bereits einen speziellen Urlaub für Väter, der al-
lerdings sehr viel kürzer ist als die Hälfte des gesamten Freistellungsbudgets (vgl.
Köhler 1996, S. 8ff.; Schunter-Kleemann 1994, S. 204f.). Die Sozialpartner in
der Europäischen Kommission haben 1995 eine Vereinbarung getroffen, wonach
im Rahmen von nationalen Elternurlaubsregelungen die Väter ebenfalls einen indi-
viduellen Anspruch auf Freistellung erhalten sollen, der nicht auf die Mütter über-
tragbar sein soll. Daraus ist eine Richtlinie entstanden, die in den Mitgliedstaaten
der EU in nationales Recht umgesetzt werden muß.
    Es steht außer Frage, daß man Männer nicht mit gesetzlichen Regelungen zur
Familienarbeit zwingen kann. Aber es ist zu vermuten, daß solche Maßnahmen ihr
Verhalten tendenziell beeinflussen, und zwar nicht nur über die Einkommenseffek-
te, sondern auch dadurch, daß ein gewisser Einfluß auf die Einstellung und das

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Problembewußtsein - auch der Arbeitgeber - ausgeübt wird. Unter Abwägung al-
ler Vor- und Nachteile sollte den Ausschlag geben, daß ohne eine gesetzliche Re-
gelung zur Teilung des Elternurlaubs vermutlich kaum erreicht würde, daß Männer
zugunsten der Kinder die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder die Arbeitszeit ver-
kürzen. Die Legitimation staatlicher Interventionen bietet Artikel 3 Absatz 2 des
Grundgesetzes, in den der Satz eingefügt worden ist: „Der Staat fördert die tat-
sächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin”. Diese Handlungsanweisung
ist eine Grundlage dafür, daß der Staat die Teilung des Elternurlaubs gesetzlich
regelt und auch die gesellschaftliche Akzeptanz einer solchen Maßnahme dadurch
erhöht, daß die Notwendigkeit und Chancen der Arbeitsumverteilung in der Öf-
fentlichkeit bewußt gemacht werden.

4    Zu den Arbeitsmarktwirkungen und Kosten eines
     Elternurlaubs9

Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit ist versucht worden, Größen-
ordnungen auch für die Zahl an Arbeitsplätzen zu schätzen, die anderweitig be-
setzt werden könnten, wenn ein dreijähriger Elternurlaub mit Lohnersatzleistungen
ausgestattet würde. Basis der Überlegungen ist der Vorschlag des Sozialpoliti-
schen Programms des DGB (1990, S. 20f.). Nach diesem Vorschlag soll die
Möglichkeit bestehen, die Zeit der Freistellung mit Lohnersatzleistungen in Höhe
des Arbeitslosengeldes auf die ersten sechs Lebensjahre eines Kindes zu vertei-
len. Der Elternurlaub könnte damit auch bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer
kleiner Kinder für jedes Kind voll ausgeschöpft werden, wenn die Eltern dies
wünschen.
    Das Potential für eine Arbeitsmarktentlastung durch einen großzügiger ausges-
tatteten Erziehungsurlaub ist nicht sehr hoch, da heute bereits die weitaus meisten
Kinder unter drei Jahren mit einer nichterwerbstätigen Mutter zusammenleben.
Schätzungsweise 70 vH aller Frauen in Deutschland mit Kindern in diesem Alter

9 Die in diesem Abschnitt skizzierten Ergebnisse basieren auf einem Gutachten des
  Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrage der Hans-Böckler-Stiftung,
  vgl. Kirner/Meinhardt (1997).

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sind Hausfrauen - zum großen Teil im Erziehungsurlaub; ein erheblicher Kreis der
Kinder lebt auch in Familien, in denen Vater oder Mutter oder beide arbeitslos
sind.10 Zu der Antwort auf die Frage, in welchem Umfang ein Elternurlaub tatsäch-
lich in Anspruch genommen würde, lassen sich nur Vermutungen anstellen.11 Nen-
nenswerte Effekte in Hinsicht auf die Zahl der Arbeitsplätze ergeben sich wohl le-
diglich durch eine Verhaltensänderung in denjenigen Familien, in denen entweder -
von den Verheirateten - sowohl Mutter als auch Vater oder die Alleinerziehenden
vollzeitbeschäftigt oder vollzeitnahe teilzeitbeschäftigt sind. In diesem Kreis sind
die Ehepaar-Haushalte mit zwei Vollzeitbeschäftigten die weitaus größte Gruppe.
    Eine Antwort auf die Frage, in welchem Umfang verheiratete Männer ihre Ar-
beitszeit zugunsten ihrer Kinder - und ihrer Frauen - phasenweise einschränken
würden, läßt sich aus den bisherigen Befunden kaum ableiten. Daß der heutige
Erziehungsurlaub nur zu etwa zwei Prozent von Vätern in Anspruch genommen
wird12, ist kein Indiz dafür, daß sie grundsätzlich kaum dazu bereit wären. Denn
das Erziehungsgeld beträgt nur höchstens 600 DM monatlich, und normalerweise
kann in den jungen Familien auf das meist geringere Erwerbseinkommen der Müt-
ter eher verzichtet werden als auf das der Väter. Von den westdeutschen Voll-
zeitbeschäftigten mit Kindern im Alter von unter drei Jahren gaben bei der SOEP-
Befragung im Jahr 1993 immerhin 30 vH der Väter an, ihre Arbeitszeit um sechs
und mehr Stunden je Woche verkürzen zu wollen, auch wenn der entsprechende
Verdienstausfall nicht ausgeglichen würde (Holst/Schupp 1994, S. 623f.). Gene-
rell kann man davon ausgehen, daß unter den Jüngeren auch ein größerer Kreis
von Männern „im Prinzip” eine egalitäre Arbeitsteilung der Hausfrauen-Ehe vor-
zieht. Ihnen würde ein individueller Anspruch auf einen Teil des Elternurlaubs hel-

10 Im folgenden werden als „Eltern“, „Mütter“ oder „Väter“ auch diejenigen Erwachsenen
   bezeichnet, die Adoptiv- oder Pflegekinder in ihrem Haushalt betreuen.
11 Erfahrungen, die mit der „Elternversicherung” in Schweden und Dänemark gemacht
   wurden, sind wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht auf Deutschland
   übertragbar. Nach dem Vergleich der familienpolitischen Regelungen in verschiedenen
   Industriestaaten nennt Gauthier die Bundesrepublik als Beispiel für ein „pro-traditio-
   nelles“, Schweden und Dänemark als Beispiele für ein „pro-egalitäres“ Modell der
   Familienpolitik (Gauthier 1996, S. 203ff.).
12 Von den Empfänger(inne)n von Erziehungsgeld 1995 waren nur 1,6 vH Männer; in
   weiteren 0,9 vH der Fälle wechselten sich die Eltern im Erziehungsurlaub ab. Vgl.
   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Auswertungsprogramm
   zur Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld 1995 - Erstantrag,
   Stand: 5.12.1996.

390
fen, die Widerstände gegen die Verwirklichung dieses Ideals zu überwinden.
Auch würden sich Frauen mit entsprechenden Anforderungen an ihre Partner bes-
ser durchsetzen können. Diese Tendenzen wären sicherlich schichtspezifisch un-
terschiedlich. Aber auch die in verschiedenen Zeitbudgeterhebungen beobachtete
Tendenz, daß junge Väter sich zunehmend an der Kinderbetreuung beteiligen, läßt
immerhin hoffen, daß die „schwer betonierte männliche Rollenfestung .... die ers-
ten Risse (zeigt)” (Sauerborn 1992, S. 738) und auch ein nennenswerter Kreis
der Männer in den Elternurlaub gehen würde.
    Bei alleinerziehenden Müttern und Vätern, die heute voll erwerbstätig sind,
dürfte die Inanspruchnahme des Elternurlaubs eher niedriger sein als bei verheira-
teten. Zum einen dürfte hier auch bei den Frauen mit kleinen Kindern allgemein
die Berufsorientierung größer sein, allein schon aus dem Bewußtsein dafür, den
Lebensunterhalt auch längerfristig aus eigener Kraft sichern zu müssen. Zum ande-
ren würde sich bei diesen Familien die Senkung des Einkommens auf 67 vH des
früheren Netto-Erwerbseinkommens stärker auf das - ohnehin vergleichsweise
niedrige - Familieneinkommen auswirken.
    Die Ergebnisse des Versuchs, diese Überlegungen in ein quantitatives Bild der
Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen, dürfen nur als grobe Schätzung in-
terpretiert werden, mit der allenfalls Größenordnungen angegeben werden können
(Kirner/Meinhardt 1997, S. 80ff.): Ein Elternurlaub, der finanziell wie vom DGB
1990 vorgeschlagen ausgestaltet ist, hätte danach 1995 einen Entlastungseffekt
von etwa 100 000 bis 150 000 Arbeitsplätzen gehabt. Bei dieser Schätzung ist -
auch aufgrund der relativ niedrigen Lohnersatzleistungen - unterstellt worden, daß
wieder mehr Frauen als Männer ihre Arbeitsplätze (teilweise) vorübergehend
räumen, und das beträfe in erster Linie ausgerechnet diejenigen Familien, in denen
heute eine „egalitäre” Arbeitsteilung insoweit besteht, als beide Partner erwerbstä-
tig sind. Das wäre sicherlich eine problematische Konsequenz, wenn man nicht
die Hoffnung haben könnte, daß infolge der Elternurlaubsregelung längerfristig
immer mehr Väter die Erwerbsarbeit zugunsten der Kinderbetreuung einschrän-
ken. Auch in Schweden ist der Kreis der Männer, die den Elternurlaub in An-
spruch nehmen, noch immer klein, aber er nimmt zu (Köhler 1996, S. 10).
    Ausgehend von den Schätzungen über die Inanspruchnahme des Elternurlaubs
kann versucht werden, Vorstellungen auch über die Größenordnung des damit
verbundenen Aufwands für die öffentlichen Kassen zu gewinnen. Basis der Be-
rechnungen bildeten dabei auch Ergebnisse des SOEP über das Erwerbsein-
kommen von Eltern. Aus den Bruttoverdiensten ließen sich Beträge für das El-
ternurlaubsgeld, das im Modell des DGB die Höhe des Arbeitslosengeldes haben

                                                                               391
soll, ableiten. Außerdem wurde angenommen, daß auch ein Elternurlaubsgeld an
den Kreis der heute schon nicht oder höchstens halbtags erwerbstätigen, verhei-
rateten Frauen mit Kindern unter drei Jahren gezahlt würde (es wurde auf durch-
schnittlich 1 135 DM monatlich im Jahr 1995 geschätzt; das ist ein auf der Basis
von Ergebnissen des SOEP geschätzter Betrag, der sich aus der Annahme ergibt,
daß diese Mütter vor dem Elternurlaub etwa 70 vH des Bruttoeinkommens aller
westdeutschen verheirateten Väter mit kleinen Kindern verdient hatten).
    Der Aufwand für das Elternurlaubsgeld, das für die - im Vergleich zur heutigen
Situation - zusätzliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit von Eltern zu zahlen
wäre, würde vermutlich relativ gering sein, weil es, wie oben erwähnt, nicht viele
Familien gibt, in denen beide Eltern (voll) erwerbstätig sind. Jedoch müßte man
die erhöhte Leistung wohl auch an diejenigen Eltern zahlen, die bereits nach heuti-
gem Recht eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sind, nachdem sie die frühere
Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung unterbrochen haben. Da dieser
Kreis von Eltern groß ist, muß unter Finanzierungsgesichtspunkten überlegt wer-
den, wie der Aufwand in Grenzen gehalten werden kann. Wenn man die Höhe
des Elternurlaubsgelds von anderen Quellen des Familieneinkommens, insbeson-
dere dem Erwerbseinkommen des häufig vorhandenen, in der Regel männlichen
„Hauptverdieners“ abhängig machte, wäre die Urlaubsregelung mit erheblich ge-
ringeren Kosten verbunden als bei individuellen, d.h. nur durch das frühere Er-
werbseinkommen bestimmten Lohnersatzleistungen. Eine andere Möglichkeit liegt
darin, die Höchstgrenzen, bis zu denen der Verdienst ersetzt wird, im Vergleich zu
denen, die sich aus den Regelungen für das Arbeitslosengeld ergeben, zu sen-
ken.13 Will man allerdings erreichen, daß auch Väter mit höheren Erwerbsein-
kommen von der Möglichkeit zur Arbeitszeitverkürzung Gebrauch machen und
nicht schon aufgrund eines möglichen Verdienstausfalls darauf verzichten, dürfte
man überhaupt keine Einkommensgrenzen einführen, und man müßte im Gegen-
teil, nicht wie beim Arbeitslosengeld, nur 67 vH des Nettoerwerbseinkommens
ersetzen, sondern 100 vH.
    Damit ergibt sich das Dilemma, daß mit einer billigen Lösung das gesell-
schaftspolitische Ziel einer sehr viel stärkeren Beteiligung der Männer an der Kin-
derbetreuung nicht erreicht wird und ein Modell, das bewirkt, daß viele Väter und
Mütter das Elterngeld in Anspruch nähmen, sehr teuer würde. Eine Antwort auf

13 Nach der AFG-Leistungsverordnung zu § 111 AFG ergibt sich für 1996 ein Höchstbetrag
   von monatlich 3 286 DM (Berechtigte(r) mit mindestens einem Kind, Leistungsgruppe C).

392
diese Fragen zur Höhe des Elternurlaubsgeldes, die aus den miteinander konkur-
rierrenden Zielen entstehen, und von der auch die Ausgestaltung der Abgaben für
die Familienkasse abhängt, läßt sich wohl nur im Verlauf einer gesellschaftspoliti-
schen Diskussion finden, in der geklärt werden müßte, welches Ziel Vorrang ha-
ben sollte.
    Würde das Elternurlaubsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt und
würden weitere Quellen des Familieneinkommens nicht angerechnet, so wären -
bei den unterstellten Bedingungen der Inanspruchnahme und der Verdienste - zur
Finanzierung erhebliche Beträge erforderlich. Insgesamt müßte man bei den hier
zugrundegelegten statistischen Daten und Schätzungen damit rechnen, daß das El-
ternurlaubsgeld sowie die Sozialversicherungsbeiträge sowohl für die „Neuzugän-
ge“ als auch für den bisherigen Kreis von nicht oder teilzeitbeschäftigten Eltern
kleiner Kinder 1995 insgesamt etwa 40 Mrd. DM gekostet hätte. Diesem Auf-
wand kann man zwar einige Positionen gegenüberstellen, die eingespart werden
könnten, wenn der Elternurlaub besser ausgestattet wäre. Dazu gehören die Aus-
gaben für das heutige Erziehungsgeld (1995: rund 7 Mrd. DM). Auch könnten
bestimmte Leistungen der Sozialhilfe eingespart werden, die heute an Haushalte
mit kleinen Kindern gezahlt werden müssen - dies kann hier mangels statistischer
Informationen allerdings nicht quantifiziert werden. Der verbleibende rechnerische
Aufwand für die Elternurlaubsregelungen erscheint dennoch hoch. Abzüglich der
Beträge für das Erziehungsgeld hätte er 1995 rund 33 Mrd. DM betragen.
    Stellt man diesem Aufwand für die Leistungen während des Elternurlaubs je-
doch den Betrag von rund 42 Mrd. DM gegenüber, der im Sozialbudget 1995 als
Leistung für die Funktion „Ehegatten“ genannt wird (BMAS 1997, S. 136), so
kommt man zu einer anderen Einschätzung. Der größte Teil davon sind Steuer-
mindereinnahmen, die sich aus dem Splittingverfahren für Ehegatten bei der Ein-
kommensteuer ergeben. Wenn diese Leistungen abgebaut würden, die die Haus-
frauen-Ehen begünstigen und damit Erwerbstätige benachteiligen, die nicht in die-
ser Familienform leben, ließen sich erhebliche Spielräume für die Finanzierung des
Elternurlaubsgelds gewinnen. Das hätte den weiteren Vorteil, daß diese fa-
milienpolitischen Leistungen auch dem wachsenden Kreis von Kindern, Müttern
und Vätern zugute kommen würden, die nicht in Ehepaar-Haushalten mit der tra-
ditionellen Rollenverteilung der Eltern leben.14

14 Die Aufhebung der Begünstigungen der Hausfrauen-Ehe im Transfersystem wird immer
   wieder mit dem Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes zurückgewiesen, nach dem „Ehe

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5     Ausblick

Ergebnisse repräsentativer Befragungen lassen vermuten, daß familienpolitische
Leistungen, die an dem Prinzip einer im Grundsatz selbständigen, durch Erwerbs-
tätigkeit gesicherten Existenz beider Eltern und an dem Gleichstellungsziel ausge-
richtet sind, in der jüngeren Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert würden - was für
die Finanzierung unverzichtbar wäre, wenn dies zur öffentlichen Diskussion gestellt
würde und die Wirkungen des heutigen Systems allgemein bewußt gemacht wür-
den: Nur noch eine Minderheit der jungen und im mittleren Alter stehenden Be-
völkerung (18 bis 45 Jahre alt) in Ost- und Westdeutschland akzeptiert die tradi-
tionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau (vgl. Statistisches Bundesamt
1997, S. 450ff.) Das schließt keineswegs aus, daß Ehe, Partnerschaft und der
Wunsch, Kinder zu haben für das Gros auch der jüngeren Bevölkerung wichtig ist
(Statistisches Bundesamt 1997, S. 475f.). Deshalb erscheint es heute durchaus
denkbar, daß die Gesellschaft bereit wäre, die Leistungen für einen Elternurlaub
mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung zu finanzieren. Daß auch Menschen, die
lebenslang kinderlos bleiben, zur Finanzierung beitragen müßten, wäre bei rationa-
ler Betrachtung damit zu legitimieren, daß sie von dem „externen Nutzen” der
Kinder profitieren (vgl. z.B. Spieß/ Wagner 1997, S. 108).

Literatur

Battis, Ulrich (1990), Teilzeitbeschäftigung auf höherqualifizierten Dienstposten im öffentli-
   chen Dienst, in: Schriftenreihe des Bundesministeriums des Innern, 21, Stuttgart, Berlin,
   Köln.
Bauer, Frank, Hermann Groß und Gabi Schilling (1996), Arbeitszeit ‘95, Arbeitszeitstrukturen,
   Arbeitszeitwünsche und Zeitverwendung der abhängig Beschäftigten in West- und
   Ostdeutschland, in: ISO Institut zur Erforschung sozialer Chancen, Ministerium für Ar-
   beit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Neuss.
BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (1997), Sozialbudget, Leistungen
   nach Funktionen, in: Bundesarbeitsblatt, 3, S. 136.

    und Familie“ unter dem Schutz des Staates stehen. Es ist jedoch nicht einzusehen,
    warum aus dieser Formulierung folgen sollte, daß ein bestimmter Typ von Ehepaaren -
    auch solche, die nicht (mehr) Kinder zu versorgen haben - gegenüber anderen Paaren mit
    Kindern oder Alleinerziehenden bevorzugt werden sollten.

394
DGB (1990), Deutscher Gewerkschaftsbund (Hg.), Sozialpolitisches Programm des DGB,
   Düsseldorf.
DGB (Hg.) (1996), Elternurlaub mit Zeitkonto und Lohnersatzleistung, Dokumentation des
   ExpertInnengesprächs am 18. Dezember 1995 in Düsseldorf.
Die Grünen/Bündnis 90 (Bundestagsfraktion) (1990), Entwurf eines Gesetzes zur Freistel-
   lung und Reduzierung von Erwerbsarbeitszeit für Erziehende - Zeit und Geld für Kin-
   der, Deutscher Bundestag, Drucks. 11/8423, Bonn.
Engelbrech, Gerhard, Hannelore Gruber und Maria Jungkunst (1997), Erwerbsorientierung
   und Erwerbstätigkeit ost- und westdeutscher Frauen unter veränderten gesellschaftli-
   chen Rahmenbedingungen, in: MittAB, 1, S. 150ff.
Gauthier, Anne Hélène (1996), The State and the Family. A Comparative Analysis of Family
   Policies in Industrialized Countries, Oxford.
Geissler, Birgit und Birgit Pfau (1989), Frauenförderung mittels Arbeitszeitverkürzung, in:
   WSI-Mitteilungen, Heft 7, S. 383ff.
Hatzold, Otfried und Christian Leipert (1996), Erziehungsgehalt. Wirtschaftliche und soziale
   Wirkungen bezahlter Erziehungsarbeit der Eltern, Gutachten (Kurzfassung) im Auftrag
   des Deutsches Arbeitskreises für Familienhilfe, Freiburg/ Br.
Herzog, Roman (1996), Zur Zukunft der Arbeit, in: Presse- und Informationsamt der Bundes-
   regierung, Bulletin vom 19. November, 92, S. 1010ff.
Hess-Diebäcker, Doris und Marlene Stein-Hilbers (1990), Geteilte Elternschaft: Modell für die
   Gleichverteilung von Haus- und Erwerbsarbeit berufstätiger Eltern, in: Volker Teichert
   (Hg.), Junge Familien in der Bundesrepublik , S. 119ff.
Hollstein, Walter (1993), Die Männerfrage, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur
   Wochenzeitung Das Parlament, 6, vom 5. Februar, S. 3ff.
Holst, Elke und Jürgen Schupp (1994), Ist Teilzeitarbeit der richtige Weg? Arbeitszeit-
   präferenzen in West- und Ostdeutschland, in: Wochenbericht des DIW, Nr. 35, S. 618ff.
Kirner, Ellen und Volker Meinhardt (1997), Allgemeine Arbeitszeitverkürzung und ihre Aus-
   wirkung auf Einkommen und soziale Sicherung. Gutachten des DIW im Auftrage der
   Hans-Böckler-Stiftung.
Kirner, Ellen und Erika Schulz (1992), Das „Drei-Phasen-Modell“ der Erwerbsbeteiligung von
   Frauen - Begründung, Norm und empirische Relevanz, in: Notburga Ott und Gert Wagner
   (Hg.), Familie und Erwerbstätigkeit im Umbruch, Berlin, S. 17ff.
Kirner, Ellen und Johannes Schwarze (1996), Zur Einkommenssituation und Einkom-
   mensverwendung von Familien mit jüngeren Kindern, in: Vierteljahrshefte zur Wirt-
   schaftsforschung des DIW, Heft 2, S. 190ff.
Köhler, Peter (1996), Das Modell „Erziehungsgehalt“ vor dem Hintergrund der Erfahrungen
   in Dänemark und Schweden, in: Dokumentation des Kolloquiums „Erziehungsgehalt“
   am 21./22. Juni, Bonn: Pressedienst des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe.
Krupp, Hans-Jürgen und Volker Meinhardt (1979), Die eigenständige soziale Sicherung der
   Frau - die Alternative der Teilhaberente, in: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
   Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Hg.), WSI-Mitteilungen, Heft 12, S. 669ff.
Metz-Göckel, Sigrid und Ursula Müller (1985), Der Mann, Hamburg.

                                                                                        395
Osterloh, Margit und Karin Oberholzer (1994), Der geschlechtsspezifische Arbeitsmarkt: Ö-
    konomische und soziologische Erklärungsansätze, in: Aus Politik und Zeitgeschichte.
    Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 6, vom 11. Dezember, S 3ff.
Prenzel, Wolfgang (1990), Väter in jungen Familien - Ist ein Ende der Feierabendvaterschaft
    in Sicht?, in: Volker Teichert (Hg.), Junge Familien in der Bundesrepublik , Opladen,
    S. 99ff.
Richter, Gudrun und Martina Stackelbeck (1992), Beruf und Familie, Arbeitszeitpolitik für
    Eltern kleiner Kinder, Köln.
Sauerborn, Werner (1992), Vater Morgana? - Notwendigkeit, Voraussetzungen und Ansatz-
    punkte eines wesentlichen Wertewandels bei Vätern, in: WSI-Mitteilungen, 11, S. 735ff.
Schenk, Sabine (1990), Die Situation erwerbstätiger Frauen in der DDR, in: Gesellschaft für
    Sozialen Fortschritt (Hg.): Sozialer Fortschritt, Heft 7, S. 149ff.
Schnack, Dieter und Thomas Gesterkamp (1996), Hauptsache Arbeit. Männer zwischen Be-
    ruf und Familie, Reinbek.
Schunter-Kleemann, Susanne (1994), Sozialrechtliche Behandlung der Vereinbarkeit von Fa-
    milie und Beruf auf EG-Ebene, in: Gerhard Bäcker und Brigitte Stolz-Willig (Hg.), Kind,
    Beruf, Soziale Sicherung, Zukunftsaufgabe des Sozialstaats, Köln, S. 197ff.
Sieverding, Monika (1992), Wenn das Kind einmal da ist ... Die Entwicklung traditionellen
    Rollenverhaltens bei Paaren mit ursprünglich egalitären Rollenvorstellungen, in: Leoka-
    dia Brüderl und Bettina Paetzold (Hg.), Frauenleben zwischen Beruf und Familie, Wein-
    heim, München, S. 155ff.
Spieß, Katharina und Gert Wagner (1997): Verbesserung der außerhäusigen Kinder-
    betreuung - Geordneter Wettbewerb statt öffentliches Angebot? In: Nachrichtendienst
    des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, NDV, Heft 4, S. 104ff.
Statistisches Bundesamt (Hg.)(1996): Löhne und Gehälter. Fachserie 16, Angestelltenver-
    dienste in Industrie und Handel, 1995, Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt (Hg.) (1997): Datenreport 1997, Bonn.
Teichert, Volker (1990): Familienpolitik zwischen Integration und Emanzipation. Von der
    segmentierten zur bedürfnisorientierten Familienpolitik, in: Volker Teichert (Hg.): Junge
    Familien in der Bundesrepublik, S. 233ff.
Wagner, Gert (1992), Frauenförderung in den Systemen der sozialen Sicherung, in: Ingrid
    Kurz-Scherf, Erika Mezger und Gunnar Winkler (Hg.): Sozialunion in Deutschland. Bi-
    lanz und Ausblick . HBS (Hans-Böckler-Stiftung) Graue Reihe, NF 38, S. 137ff.
Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen (1989), Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und
    Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, in: Bundesministerium
    für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hg.), Schriftenreihe, 243, Stuttgart, Berlin,
    Köln.

396
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