Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof

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Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Stadtbote
               Amtsblatt
               für die Stadt Oberhof
26. Jahrgang            Montag, den 29. April 2019   Nr. 4 / 17. Woche
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                          -2-                                                           Nr. 4/2019

                                             Amtliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung
für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Stadt Oberhof
1.                                                                         Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlge-
Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in der Zeit von                  heimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahler-                Wähler in der Wahlzelle aufhält.
gebnis ermittelt.
                                                                           Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer kör-
2.                                                                         perlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
Die Stadt Oberhof bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum be-               kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
findet sich im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in Oberhof.            kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten über-              Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand be-
mittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum an-             kannt.
gegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.                         Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied
3.                                                                         des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfül-
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimm-                  lung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson
bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.            darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtli-                dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Ge-
chen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitäts-             heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleis-
ausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                            tung von der Wahl erlangt hat.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.               5.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält               Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlbe-              öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies
rechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.                              ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:                                6.
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen                Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufge-                   der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
druckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die               Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersen-
Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch                     den, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2019 bis 18.00
Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen                     Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-
Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf                 umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die
                                                                           7.
Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie kön-
                                                                           Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
nen ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen
                                                                           persönlich ausüben.
Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei
                                                                           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen
                                                                           Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kenn-
                                                                           strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
zeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Be-
                                                                           ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
werbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen
auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags                8.
mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).                                  Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27. Mai
                                                                           2019 im Zeitraum von 10.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in
4.
                                                                           denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kenn-
                                                                           Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
zeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen kön-                 Oberhof, den 15. April 2019
nen. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.                       Orthey
                                                                           Wahlleiter

          Impressum
 „Stadtbote“                                                               Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter
                                                                           der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt
 Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                           der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
 Herausgeber: Stadt Oberhof                                                nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,              und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Ge-
 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.           schäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kun-
 wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21            den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c
 Verantwortlich für den den amtlichen Teil: Stadt Oberhof                  Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien          wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für
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 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, er-      che Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
 reichbar unter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-     Verlagsleiter: Mirko Reise
 langewiesen.de                                                            Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Ver-
                                                                           breitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
                                                                           2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                              -3-                                                    Nr. 4/2019
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Der Wahlausschuss der Stadt Oberhof hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates
in der Stadt Oberhof als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Oberhof, 24. April 2019
Orthey
Wahlleiter
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -4-                                                         Nr. 4/2019
Wahlbekanntmachung                                                   und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
                                                                     erkennbar ist.
1.
Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die         4.
            Wahl zum Europäischen Parlament                          Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
statt.                                                               erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.                          im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
                                                                     ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
2.
Die Stadt Oberhof bildet einen Wahlbezirk.                           5.
Der Wahlraum wird im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in         Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
98559 Oberhof eingerichtet.                                          Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/in der der Wahlschein
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spä-         ausgestellt ist,
testens bis zum 05. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der        a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-                 Kreises / der kreisfreien Stadt
rechtigte zu wählen hat.                                                  oder
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnis-    b) durch Briefwahl
ses um 18.00 Uhr im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in          teilnehmen.
Oberhof zusammen.
                                                                     Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe-
3.                                                                   hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette-
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-           lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.        und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtli-          Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
chen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitäts-        so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
ausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                       Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.         18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei     nen Stelle abgegeben werden.
Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
                                                                     6.
Jeder Wähler hat eine Stimme.                                        Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die       persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zu-
Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Be-         gleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
zeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kenn-        zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
wort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen
Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvor-           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
schlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.               Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
                                                                     strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem        strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel-          Oberhof, den 23. April 2019
chem Wahlvorschlag sie gelten soll.                                  Thomas Schulz
                                                                     Bürgermeister
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahl-
raums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet

                   Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
                                  Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Oberhof
                                                zur Feststellung des Wahlergebnisses
                                            der Stadtratswahl am 26. Mai 2019 findet am
                                             Montag, den 27. Mai 2019 um 16.00 Uhr
                                                im Sitzungssaal des Rathauses
                                              der Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10
                                         statt. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
                                                    Oberhof, den 15. April 2019
                                                              Orthey
                                                            Wahlleiter

                      1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhof
                                         vom 20. August 2014
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge-            scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen
meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung              des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur
- ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung          Entscheidung vorgelegt, sofern der Stadtrat, sich das Anliegen
der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt         nicht zu Eigen macht.
geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 41) hat der       (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stadtrat den
Stadtrat der Stadt Oberhof in seiner Sitzung am 19. März 2019        Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der
folgende erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der             Stadt zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).
Stadt Oberhof beschlossen:                                           (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines
                                                                     Stadtratsbeschlusses der Stadt.
                            Artikel I
                                                                     (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-
            § 3 „Bürgerbegehren, Bürgerentscheid“
                                                                     gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das
                   wird wie folgt neu gefasst:
                                                                     Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-
                            „§ 3                                     gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils
             Bürgerbegehren, Bürgerentscheid                         geltenden Fassung.“
(1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-
kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -5-                                                         Nr. 4/2019
                          Artikel II                                 in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder
Unter Neunummerierung sämtlicher nachfolgender Paragrafen            des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehr-
           wird nach § 8 folgender § 9 eingefügt:                    personenhaushalt von mindestens drei Personen führen, (§ 13
                                                                     Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung
                                㤠9
                                                                     von 10,- Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem
                    Kinder- und Jugendbeirat
                                                                     Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro
(1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist die Interessenvertretung der
                                                                     Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.
Jugendlichen in Oberhof. In dieser Funktion berät er den Bürger-
                                                                     (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
meister, die Stadtverwaltung und den Stadtrat und tauscht sich
                                                                     ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
mit ihnen über die Belange der Kinder und Jugendlichen aus. Er
                                                                     (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrats sind,
soll dem verstärkten Wunsch der Kinder und Jugend nach mehr
                                                                     gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver-
Beteiligung Rechnung tragen und eine frühzeitige Beteiligung         dienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reise-
von Jugendlichen an der demokratischen Meinungsbildung er-           kosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.
leichtern und fördern. Der Kinder- und Jugendbeirat soll gegen-      (5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnah-
über den Institutionen der Stadt Maßnahmen anregen, die den          me an den Sitzungen eine pauschale Entschädigung von 15,00
Interessen der Kinder und Jugendlichen förderlich sind.              Euro. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durch-
(2) Die Beschlüsse des Kinder- und Jugendbeirats werden dem          führung der Wahlen am Wahltag, sowie erforderlichenfalls für
Bürgermeister vorgelegt. Dieser entscheidet binnen 4 Wochen,         den folgenden Tag je eine pauschale Entschädigung in Höhe von
ob er die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit erledigen oder be-     30,- Euro. Endet die Einsatzzeit der Wahlvorstände am Wahltag
antworten kann bzw. einem zuständigen Ausschuss oder dem             nach 24.00 Uhr, werden für die darüber hinaus geleistete Ein-
Stadtrat in der jeweils darauf folgenden Sitzung vorlegt. Sofern     satzzeit 50 % von 30,- Euro, also 15,- Euro gezahlt.
der Bürgermeister die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit er-        (6) Die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Bür-
ledigt oder beantwortet hat, unterrichtet er den Stadtrat in der     germeisters regelt sich nach den hierfür geltenden Vorschriften.
nächsten Sitzung hierüber.                                           (Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung
(3) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus fünf Mitgliedern.       der hauptamtlichen Kommunalen Wahlbeamten auf Zeit / ThürD-
Der Schülersprecher des Sportgymnasium Oberhofs ist Mitglied         aufwEV).
des Kinder- und Jugendbeirats kraft Amtes. Er kann die Wahr-         (7) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nach
nehmung seiner Mitgliederrechte auf einen anderen Schüler des        Maßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der
Sportgymnasiums übertragen. Die übrigen 4 Mitglieder werden          ehrenamtlichen Wahlbeamten auf Zeit die folgende Aufwands-
vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohner der Stadt für         entschädigungen:
die Dauer von zwei Jahren berufen. Die Vorschläge sind nach
einem öffentlich bekannt gemachten Aufruf des Bürgermeisters         - der ehrenamtliche 1. Beigeordnete              330 Euro/Monat
innerhalb einer Frist von vier Wochen beim Bürgermeister einzu-                              Artikel IV
reichen. Wählbar sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Le-         Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma-
bensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Scheidet ein        chung in Kraft.
Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates vorzeitig aus, so finden
für die Nachbesetzung bis zum Ablauf der Frist nach Satz 4, die      Oberhof, den 10. April 2019                             - Siegel -
Regelungen des Satzes 5 analoge Anwendung.                           Thomas Schulz
(4) Nach der Wahl des Kinder- und Jugendbeirats beruft der Bür-      Bürgermeister
germeister binnen eines Monats die erste Sitzung des Beirats
ein. In dieser Sitzung wählen die Mitglieder des Beirats aus ihrer   Zweckvereinbarung
Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsit-
zende leitet die Sitzungen des Beirats und vertritt diesen nach      zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse
außen.                                                               des Standesamtes Oberhof auf die Stadt Zella-Mehlis
(5) Der Kinder- und Jugendbeirat ist in der Festlegung seines
Sitzungsturnus frei, er tritt jedoch mindestens zweimal jährlich     Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die Zweckverein-
zusammen.                                                            barung zwischen der Stadt Oberhof und der Stadt Zella-Mehlis
(6) Die Stadtverwaltung unterstützt den Kinder- und Jugendbei-       zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesam-
rat in seiner Tätigkeit.                                             tes Oberhof auf die Stadt Zella-Mehlis gemäß § 11 Abs. 2 des
(7) Sofern die Stadt Zuwendungen und Zuschüsse Dritter erhält,       Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
die explizit für Belange des Kinder- und Jugendbeirats zu ver-       (ThürKGG) mit Bescheid vom 12.03.2019 (Az. 13-1453-104/19-
wenden sind, so unterliegen diese der Zweckbindung hierfür. Vor      92) genehmigt.
Entscheidungen über Ausgaben hierzu ist der Kinder- und Ju-          Die Bekanntmachung der Zweckvereinbarung erfolgte im Amts-
gendbeirat zu hören.                                                 blatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Nr. 3/2019 vom
(8) Alle Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich.    22. März 2019.
Für den Aus-schluss der Öffentlichkeit gelten die Regelungen
des § 40 ThürKO entsprechend.“                                       Öffnungszeiten und Ansprechpartner im Standesamt Zella-
                                                                     Mehlis:
                          Artikel III                                Frau Endter   Tel.: 03682-852340
         Der neu nummerierte § 11 „Entschädigungen“
                   wird wie folgt geändert:
                                                                     Montag:         Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
                              㤠11                                  Dienstag:       10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
                       Entschädigungen                               Mittwoch:       10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mit-
wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates         Donnerstag:     10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
und seiner Ausschüsse als Entschädigung nach Maßgabe der             Freitag:        10:00 - 12:00 Uhr
Thüringer Entschädigungsverordnung:
a) ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die nachgewiesene          Gültigkeit der Personalausweise und
     Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates,                      Reisepässe prüfen!
b) ein Sitzungsgeld von je 20,00 Euro für die nachgewiesene
     Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates.       Bitte schauen Sie auf Ihre Dokumente! Es gibt keine Möglichkeit,
Stadtratsmitgliedern, die an einem Tag an mehreren Sitzungen         die abgelaufenen Ausweise und Reisepässe zu verlängern. Ein
teilnehmen, wird gleichwohl nur Sitzungsgeld für die Teilnahme       neuer Antrag ist erforderlich!
an einer Sitzung gewährt.                                            Für die Neuausstellung muss mit einer Wartezeit von 4-5 Wo-
(2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind,   chen gerechnet werden.
haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen                Wer ins Ausland reist, sollte in jedem Fall im Besitz eines gülti-
Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig        gen Dokumentes sein!
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 Euro je         Auch Kinder brauchen für Reisen ins Ausland ein gültiges Do-
volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis      kument!
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 -6-                                                     Nr. 4/2019
Aber auch wer zu Hause bleibt, muss zumindest einen gültigen        se ihren Hauptwohnsitz in Oberhof haben müssen. Die erste
Personalausweis besitzen. Ab 16 Jahren besteht für deutsche         Wahlperiode des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Oberhof
Staatsangehörige Ausweispflicht!                                    beginnt am 01.06.2019 und endet nach Ablauf von zwei Jahren
Ob Sie für Ihre Auslandsreise einen Reisepass benötigen, erfah-     am 31.05.2021.
ren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.               Als Bürgermeister der Stadt Oberhof rufe ich daher hiermit
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Doku-            zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Kinder-
mentes benötigt?                                                    und Jugendbeirates auf. Die Vorschläge können formlos, bis
                                                                    spätestens zum 26. Mai 2019, bei der Stadtverwaltung Oberhof,
- alter Ausweis oder Reisepass                                      Zellaer Straße 10 eingereicht werden.
- Kinderreisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde                                    Thomas Schulz
- 1 Lichtbild (nur biometrisch!)                                    Bürgermeister

Die Gebühren für ein neues Dokument sind bei Beantragung            Amtliche Bekanntmachung
in bar zu entrichten!
Seit dem 01.03.2017 hat sich die Gebühr für Reisepässe ge-          Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat in seiner Sitzung am
ändert!                                                             13.03.2012 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr.:
- Personalausweis unter 24 Jahre                  22,80 €          30/181/2012), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.
- Personalausweis über 24 Jahre                   28,80 €
                                                                    Genehmigung des Bebauungsplanes
- Vorläufiger Personalausweis                     10,00 €
- Reisepass unter 24 Jahre                        37,50 €
                                                                    „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“
- Reisepass über 24 Jahre                         60,00 €          Stadt Oberhof, Stadt Steinbach Hallenberg
- Expressreisepass unter 24 Jahre                 69,50 €          und Gemeinde Oberschönau
- Expressreisepass über 24 Jahre                  92,00 €
- Kinderreisepass                                 13,00 €          Bebauungsplan
- Verlängerung Kinderreisepass                     6,00 €          „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ -
Wichtig:
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind und           Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-Hallenberg
beide Elternteile anwesend sein oder eine Vollmacht des verhin-     und Gemeinde Oberschönau
derten Elternteiles vorliegen.
Es wird empfohlen, dass Eltern bei geplanten Auslandsreisen         - mit integriertem Grünordnungsplan -
rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zustän-
digen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder         01 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Abwägung zu
stehen Kinderreispässe, Reisepässe und Personalausweise zur            den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behör-
                                                                       den und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegange-
Verfügung.
                                                                       nen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begrün-
Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw.        dung ist Bestandteil des Beschlusses.
für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Ge-        02 Der Bürgermeister der Stadt Oberhof wird beauftragt, die
biet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Rei-      Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
senden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.       Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von
Meldebehörde Oberhof                                                   diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
                                                                       setzen.
                                                                    03 Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen                                 Zweckvereinbarung vom 30.11.2010 beschließt der Stadt-
zur Besetzung des Kinder- und                                          rat der Stadt Oberhof den Bebauungsplan „Tourismus- und
Jugendbeirates der Stadt Oberhof                                       Sportzentrum Grenzadler“ - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-
                                                                       Hallenberg und Gemeinde Oberschönau -mit integriertem
Liebe Oberhofer,                                                       Grünordnungsplan-, in der Fassung vom 04.11.2011 beste-
                                                                       hend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit den textlichen
entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung wird in der               Festsetzungen, als Satzung.
Stadt Oberhof zur Vertretung der Interessen der Jugendlichen        04 Die Begründung zum Bebauungsplan „Tourismus- und
an der Entwicklung und Gestaltung des örtlichen Geschehens             Sportzentrum Grenzadler“ - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-
ein Kinder- und Jugendbeirat gebildet.                                 Hallenberg und Gemeinde Oberschönau -mit integriertem
In dieser Funktion berät er den Bürgermeister, die Stadtverwal-        Grünordnungsplan- vom 04.11.2011 wird durch den Stadtrat
tung und den Stadtrat und tauscht sich mit ihnen über die Be-          der Stadt Oberhof gebilligt.
lange der Kinder und Jugendlichen aus. Er soll dem verstärkten      05 Der Bürgermeister der Stadt Oberhof wird beauftragt, für den
Wunsch der Kinder und Jugend nach mehr Beteiligung Rech-               Bebauungsplan „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“
nung tragen und eine frühzeitige Beteiligung von Jugendlichen          - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-Hallenberg und Gemeinde
an der demokratischen Meinungsbildung erleichtern und fördern.         Oberschönau -mit integriertem Grünordnungsplan- gemäß §
Der Kinder- und Jugendbeirat soll gegenüber den Institutionen          10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmi-
der Stadt Maßnahmen anregen, die den Interessen der Kinder             gung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als
und Jugendlichen förderlich sind. So werden die Beschlüsse des         dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzuge-
                                                                       ben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der
Kinder- und Jugendbeirats dem Bürgermeister vorgelegt. Dieser
                                                                       Dienststunden eingesehen werden kann.
entscheidet binnen 4 Wochen, ob er die Beschlüsse in eigener
Zuständigkeit erledigen oder beantworten kann bzw. einem zu-        Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
ständigen Ausschuss oder dem Stadtrat in der jeweils darauf fol-    Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (Thür-
genden Sitzung vorlegt                                              KO) wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oberhof besteht aus          Der von der Stadt Oberhof am 13.03.2012 als Satzung beschlos-
fünf Mitgliedern. Der Schülersprecher des Sportgymnasium            sene o. g. Bebauungsplan wurde auf der Grundlage des § 10
Oberhofs ist Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats kraft Am-       Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
tes. Er kann die Wahrnehmung seiner Mitgliederrechte auf ei-        September 2004 (BGBl. l S.2414), zuletzt geändert durch Artikel
nen anderen Schüler des Sportgymnasiums übertragen. Die             1 des Gesetzes vom 20.Juli 2011 (BGBl. L S. 1509) und gemäß
übrigen 4 Mitglieder werden vom Stadtrat aus den Vorschlägen        Bescheid des Landratsamtes Schmalkalden- Meiningen vom
der Einwohner der Stadt für die Dauer von zwei Jahren berufen.      25.07.2012 genehmigt.
Wählbar sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebens-             Die Satzung tritt gem. § 10 Abs.3 Satz4 Baugesetzbuch (BauGB)
jahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, ohne dass die-         mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -7-                                                    Nr. 4/2019
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans Tourismus-             Bürgermeister
und Sportzentrum Grenzadler-Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-          Thomas Schulz
Hallenberg und Gemeinde Oberschönau - einschließlich der Be-
                                                                     Sprechzeiten des Bürgermeisters
gründung und der zusammenfassenden Erklärungen im Bauamt
                                                                     nach vorheriger Vereinbarung
während der Öffnungszeiten
                                                                     Sekretariat
Montag             10.00 bis 12.00 Uhr                               Alexandra Koch
Dienstag           10.00 bis 12.00 Uhr                               Tel.:          (036842) 28012
                   14.00 bis 16.00 Uhr                               e-mail:        info@stadt-oberhof.de
Mittwoch           geschlossen
Donnerstag         10.00 bis 12.00 Uhr                               Haupt- und Personalamt / Kämmerei
                   14.00 bis 18.00 Uhr                               Holger Orthey
Freitag            10.00 bis 12.00 Uhr                               Tel.:          (036842) 28013
(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.   e-mail:        hauptamt@stadt-oberhof.de
Hinweise auf Rechtsfolgen                                            Ordnungsamt
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Sat-             Rüdiger Wiegand
zung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der              Tel.:          (036842) 28015
Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hin-
                                                                     e-mail:        ordnungsamt@stadt-oberhof.de
zuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis.
Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1-3                Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro
BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtli-            Andrea Wischnewski
che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2           Tel.:          (036842) 28028
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis          e-mail:        meldeamt@stadt-oberhof.de
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes                    Bauamt/Liegenschaften
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä-            Undine Glass
gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge-             Tel.:         (036842) 28022
meinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden               e-mail:       bauamt@stadt-oberhof.de
Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
                                                                     Steuern und Abgaben
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-        Angelika Nicol-Walter
vorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
                                                                     Tel.:           (036842) 28021
oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande ge-
kommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO        e-mail:         steuern@stadt-oberhof.de
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Be-         Kasse
kanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Be-            Katja Hörold
zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gibt nicht, wenn die    Tel.:            (036842) 28020
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder Be-         e-mail:          kasse@stadt-oberhof.de
kanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs.
                                                                     Tourismusabgaben
4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder
                                                                     Annika Robel
Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl.      Tel.:         (036842) 28014
§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKo). Hiermit wird auf die Voraussetzun-       e-mail:       tourismusabgaben@stadt-oberhof.de
gen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs.         Bauhof Oberhof
4 Satz 4 ThürKO hingewiesen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.      Im Kehltal
3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-          98559 Oberhof
tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in        Tel.:          (036842) 22296
eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Oberhof, 18.04.2019
Thomas Schulz                                                                       Bereitschaftsdienste
Bürgermeister

                                                                     Apothekenbereitschaftsdienst
                      Mitteilungen                                   April/Mai 2019

Ämter und Ansprechpartner                                            Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst /
                                                                     jeweils 8 bis 8 Uhr
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtver-
waltung für Ihre Fragen und Mitteilungen:                            29.04.           Spangenberg-Apotheke,
                                                                                      Zella-Mehlis              Tel. 03682/460915
Stadtverwaltung Oberhof                                              30.04.           Adler-Apotheke,
Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof                                                      Suhl                      Tel. 03681/707704
Tel.:           (036842) 2800                                        01.05.           Robert-Koch-Apotheke,
Fax:            (036842) 28031                                                        Oberhof                   Tel. 036842/22348
e-mail:         info@stadt-oberhof.de                                                 Auen-Apotheke,
                                                                                      Suhl                      Tel. 03681/727133
Sprechzeiten der Stadtverwaltung                                     02.05.           Apotheke Heinrichs,
Montag         10 Uhr bis 12 Uhr                                                      Suhl                      Tel. 03681/721161
Dienstag       10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr                                Raben-Apotheke,
Mittwoch       nach vorheriger Vereinbarung                                           Viernau                   Tel. 036847/42089
Donnerstag     10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr               03.05.           Alexander-Apotheke Mitte,
Freitag        10 Uhr bis 12 Uhr                                                      Suhl                     Tel. 03681/4544240
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                             -8-                                                   Nr. 4/2019
04.05./05.05.    Lauterbogen-Apotheke,                          18.05./19.05.   Robert-Koch-Apotheke,
                 Suhl                      Tel. 03681/707126                   Oberhof                   Tel. 036842/22348
06.05.           Fuchs-Apotheke,                                                Neue Apotheke,
                 Suhl                      Tel. 03681/760473                   Zella-Mehlis               Tel. 03682/40174
07.05.           Spangenberg-Apotheke,                          20.05.          easy-Apotheke,
                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/460915                   Suhl                      Tel. 03681/867320
08.05.           Alexander-Apotheke Nord,                       21.05.          Adler-Apotheke,
                 Suhl                      Tel. 03681/462449                   Suhl                      Tel. 03681/707704
                 Sertürner-Apotheke,                            22.05.          Apotheke Heinrichs,
                 Schwarza                  Tel. 036843/71383                   Suhl                      Tel. 03681/721161
09.05.           Spangenberg-Apotheke,                                          Raben-Apotheke,
                 Suhl                       Tel. 03681/79130                   Viernau                   Tel. 036847/42089
                 Lichtenau-Apotheke,                            23.05.          Fuchs-Apotheke,
                 Benshausen                 Tel. 036843/7860                   Suhl                      Tel. 03681/760473
10.05.           Alexander-Apotheke,                                            Lichtenau-Apotheke,
                 Suhl                       Tel. 03681/79140                   Benshausen                 Tel. 036843/7860
11.05./12.05.    Spangenberg-Apotheke,                          24.05.          easy-Apotheke,
                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/460915                   Suhl                      Tel. 03681/867320
13.05.           Neue Apotheke,                                 25.05./26.05.   Apotheke Heinrichs,
                 Zella-Mehlis               Tel. 03682/40174                   Suhl                      Tel. 03681/721161
14.05.           Alexander-Apotheke Mitte,                                      Raben-Apotheke,
                 Suhl                     Tel. 03681/4544240                   Viernau                   Tel. 036847/42089
15.05.           Magdalenen-Apotheke,                           27.05.          Alexander-Apotheke Nord,
                 Zella-Mehlis               Tel. 03682/41016                   Suhl                      Tel. 03681/462449
                 Wald-Apotheke,                                                 Sertürner-Apotheke,
                 Schmiedefeld               Tel. 036782/6380                   Schwarza                  Tel. 036843/71383
16.05.           Neue Apotheke,                                 28.05.          Robert-Koch-Apotheke,
                 Zella-Mehlis               Tel. 03682/40174                   Oberhof                   Tel. 036842/22348
17.05.           Markt-Apotheke,                                                Spangenberg-Apotheke,
                 Zella-Mehlis               Tel. 03682/40156                   Suhl                       Tel. 03681/79130
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                              -9-                                                     Nr. 4/2019

               Kindertagesstätten                                                 Schulnachrichten

Frühjahrsputz im Kindergarten                                    Neues aus der Grundschule
Das bisschen Garten macht sich (nicht) von allein …              Ein lautes „Oberhof HELAU“ schallte am 25.02.2019 durch die
                                                                 Dreifelderhalle, als die Schüler der Grundschule mit ihren wun-
Am Samstag, den 06.04.19 haben wir unser Außengelände für        derschönen Faschingskostümen ausgelassen durch die Turnhal-
unsere Kleinsten aus dem Ort auf Vordermann gebracht. Mit ei-    le tanzten.
ner riesigen Aufgabenliste machten wir uns ans Werk. Es wurden   DJ Enrico legte nicht nur die neusten Songs auf, sondern sang
Beete komplett ausgeräumt, hier und da Ausbesserungsarbeiten     auch viele Lieder selber.
vorgenommen, ein Weidentipi aufgestellt, Bäume versetzt, ge-     Zwei Hits gefielen den Kindern besonders gut: „Wir fahren Bob“
kehrt, gerecht, gefegt…                                          und „Die Robbe“.
                                                                 Ein gehöriger Muskelkater stellte sich am nächsten Tag ein.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die fleißigen Mamas    Am Rosenmontag beschäftigten sich die Grundschüler mit dem
und Papas für ihre tatkräftige Unterstützung. Ohne euch hätten   Thema „Fasching“ in den unterschiedlichsten Lernstationen. Ei-
es eure Kinder nur halb so schön.                                nen Faschingspfannkuchen gab es als Belohnung.
                                                                 Vielen Dank an die fleißigen Helfer, die bei der Durchführung
                                                                 beider Tage die Schule tatkräftig unterstützten.

                                                                              Vereine und Verbände

                                                                   Senioren Treff
                                                                   Rückblick auf das 1.
                                                                   Quartal 2019
                                                                   Bei einem ersten Treffen im Janu-
                                                                   ar machten wir Vorschläge für Ver-
                                                                   anstaltungen des Jahres. Bewährte
                                                                   Höhepunkte wie Geburtstagsfeiern,
                                                                   den Fasching, die Busfahrten, die Fei-
                                                                   ern zum Frauen- und Muttertag sowie
                                                                   Spieleabende werden auch künftig durch-
                                                                   geführt. Die Kaffeenachmittage, oft auch
                                                                   zum Basteln oder Handarbeiten genutzt,
                                                                   sind bei den Besucherinnen beliebt.
                                                                   Unser traditionelles Grünkohl-Essen fand im
                                                                   Februar statt.
                                                                   Zum Valentinstag trafen wir uns zum Kaffee-
                                                                   trinken. Die Tafel war liebevoll mit Blumen ge-
                                                                   schmückt.
                                                                   Beim Auswürfeln der Greulpäckchen gab es
                                                                   viel Spaß, bis jede Frau ihr kleines Geschenk
                                                                   mit nach Hause nehmen konnte.
                                                                   Im März war Fasching angesagt, viele bunte
                                                                   und lustige Kostüme konnten bestaunt werden. Es
                                                                   konnte festgestellt werden, dass die Besucherinnen
                                                                   immer neue Ideen zum Verkleiden haben.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                - 10 -          Nr. 4/2019

 Zum Frauentag verlebte wir
 einen gemütlichen Nachmit-
 tag in der „Rensteigbaude“
 in Neuhaus am Rennweg.
 Bei Kaffee, Kuchen und
 musikalischer     Unterhal-
 tung vergingen die Stunden
 schnell.

                                                       Mit 2 Bastelnachmit-
                                                       tages bereiteten wir
                                                       uns auf das Osterfest
                                                       vor. Wir gestalteten
                                                       Eierbecher aus Pap-
                                                       prollen, Osterhasen,
                                                       die mit Reis gefüllt
                                                       wurden, sowie Ge-
                                                       stecke aus bunten
                                                       Blumentöpfen.

                  Ein besonderer Höhepunkt war die
                  Geburtstagsfeier zum 85. Geburts-
                  tag von Frau Haferkorn. Wir wün-
                  schen ihr weiterhin alles Gute, viel
                  Elan und Gesundheit.

     Termine im 2. Quartal 2019:
     14. Mai 2019 - Muttertagsfeier auf der Schmücke
     16. Mai 2019 - Vortrag Dr. Partschefeld
     Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
     Vielen Dank bei allen Besuchern des Treffs für
     die aktive Mitarbeit!
     Der Senioren-Beirat
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                - 11 -                                                   Nr. 4/2019
DRK Bergwacht Oberhof                                               Höhepunkt des Abends waren die Ehrungen von:
                                                                    Gerhard Wagner         für 60 Jahre,
Anwärter mit grünem Daumen...                                       Hans-Jürgen Sinn       für 25 Jahre,
Den Abschluss des Ausbildungsmarathons, auf                         Stefanie Orthey        für 20 Jahre
dem Weg zur aktiven Einsatzkraft, bildet traditio-                  und Stefan Sinn        für 15 Jahre aktive Arbeit
nell die Prüfung Natur und Umwelt.                                                         im DRK in der Bergwacht
In diesem Jahr fand diese am 06.04. im Tierpark Suhl statt.
Dort stand ein schriftlicher Test und eine Einzelprüfung auf dem
Programm, bei der Fragen zur Flora und Fauna, aber auch zu
gesetzlichen Bestimmungen der Naturschutzarbeit beantwortet
werden mussten.
Um zu zeigen, dass sich die Teilnehmer nicht nur theoretisch mit
dem Thema befassen, wurde kräftig Hand angelegt und auf dem
Tierparkgelände eine Landschaftspflegemaßnahme durchge-
führt. Es wurden fünf Säcke Müll gesammelt und jede Menge
Altholz entfernt, damit auf der sechs Hektar großen Fläche zu-
künftig Ziegen und Schafe ein schönes zu Hause finden können.
Unsere Anwärter haben jetzt alle geforderten Prüfungen bestan-
den und können nun in den aktiven Dienst übernommen werden.
Herzlichen Glückwunsch!!!

                                                                    Leitungsmitglieder Daniel Fritzsche, Rainer Mahn und Kreisaus-
                                                                    schussvorsitzender Dirk Brückner ehren Gerhard Wagner (2.v.l.)
                                                                    für 60 Jahre im DRK

                                                                    Hans-Jürgen Sinn (2.v.l.), für 25 Jahre im DRK und der Berg-
                                                                    wacht ausgezeichnet

Winter ade...
Oder auch nicht?
Diese Frage stellten sich am Freitagabend, den 12.04. die Mit-
                                                                    Stefanie Orthey, bereits 20 Jahre aktiv im DRK unterwegs
glieder der Bergwacht, zusammen mit ihren Partnern, beim tra-
ditionellen Abwintern.
                                                                    Zehn auf einen Streich...
Während es draußen schneite wurde im Berghotel Oberhof ganz
lecker gegessen und gefeiert.                                       So etwas gab es in Oberhof noch nie!
Nach einem kurzen Rückblick auf die einsatzreiche Wintersai-        Im Rahmen unserer Feier zum Abwintern konnten wir insgesamt
son wurden die 40 Anwesenden mit einem abwechslungsreichen          10 Anwärterinnen und Anwärtern ihren Dienstausweis überrei-
Buffet und vielen Köstlichkeiten empfangen.                         chen.
Nach dem Essen konnte gemütlich gequatscht und die verspeis-        Nach einer fast dreijährigen intensiven Ausbildungs- und Prü-
ten Kalorien beim Bowling wieder abtrainiert werden.                fungszeit stehen Grischa, Sebastian, Robert, Benny, Stefanie,
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  - 12 -                                                     Nr. 4/2019
Jana, Andreas, Ole, Jens und Thomas nun als aktive Einsatz-           Beerbergpokal, Thüringer Meisterschaft und
kräfte für alle Aufgaben im Bergrettungsdienst, in der Ferienregi-    6. Thüringer Langlauf Cup
on Oberhof, zur Verfügung.
                                                                      Am 16.03.2019 fand auf dem Beerberg der letzte Teil der Thürin-
Wir freuen uns riesig und sind stolz über die Leistungen die un-      ger Meisterschaft, der Massenstart in der klassischen Technik im
sere Frauen und Männer bei den Prüfungen gezeigt haben.               Skilanglauf statt. Für die Sportler*innen der AK 12 - 15 auch als
                                                                      Thüringer Langlauf Cup gewertet.
                                                                      Über 1 km wurde Toni Siegel Vierter in der U 9. Sophie Amberg
                                                                      wurde Fünfte bei den Mädchen.
                                                                      In der U 10 gewann Lennox Filbrich, Kimi Funk wurde Siebter
                                                                      über 2 km.
                                                                      Karmen Maczka wurde 16. in der AK 11.
                                                                      In der AK 12 wurde Niclas Bader Vierter und Ole Gebstedt Ach-
                                                                      ter. Bei den Mädchen wurde Johanna Weiß Dritte im Zielsprint
                                                                      vor Helena Dietsch, Cecile Riemer wurde Siebte vor Josephine
                                                                      Koch über 3 km.
                                                                      Josefine Tschida belegte Platz 5, Nelly Grimm Platz 7 in der AK
                                                                      13.
                                                                      In der AK 15 gewann Emily Herrnkind. Emilia Hörold wurde
                                                                      Sechste vor Michelle Liebaug über 5 km.
                                                                      Helen Hoffmann gewann das Rennen der Klasse U 18 über 10
                                                                      km.
                                                                      Dieter Kahl wurde über 15 km Zweiter bei den Herren 61.
                                                                      Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!

WSV Oberhof 05 e.V.
DSC Finale Biathlon Ruhpolding
Am 9. März waren unsere jungen Biathleten in
Ruhpolding zum Schüler Cup Finale.
Am Samstag wurde ein Massenstart ausgerichtet.
Samuel Kraatz konnte sich hier Platz 9 sichern in der AK 14.
Angelina Strobel wurde 14.
Lina Ducke wurde Fünfte in der AK 15. Finn Heisig wurde 12.
Am Sonntag wurden Mixed Staffeln ausgetragen und die Vier bil-
deten eine reine WSV Oberhof Staffel, die am Ende auf Platz 11
landete.

                                                                      DANKE!!!!
                                                                      Vielen Dank für die neue Bekleidung unserer Langläufer und
                                                                      Biathleten der AK 12 -14 an unseren Sponsor, die Sparkassen
                                                                      Versicherung!
                                                                      Vielen Dank für die Umsetzung und die Organisation an Roberto
                                                                      und sein Team von Sport 2000 Jeel.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 - 13 -                                                     Nr. 4/2019
                                                                     Saisonfinale Biathlon
                                                                     Der letzte Wettkampf für unsere Nachwuchsbiathleten fand am
                                                                     16.3. statt.
                                                                     Noelle Heisig gewann das Finale in der AK 12.
                                                                     Justus Teiche wurde Dritter in der AK 13. Ebenfalls Dritte wurde
                                                                     Inga Ducke, Antonia Schramm wurde Sechste und Mara Ducke
                                                                     Neunte.
                                                                     In der AK 14 wurde Samuel Kraatz Dritter. Bei den Mädchen wur-
                                                                     de Angelina Strobel Zweite.
                                                                     In der AK 15 ging Platz 4 an Tim Grunwald. Lina Ducke gewann
                                                                     ihr Rennen bei den Mädchen.

                                                                     7. Thüringer Langlauf Cup Nordic Cross
                                                                     Am 19.3. wurde der letzte Thüringer Langlauf Cup des Winters in
                                                                     Oberhof ausgetragen.
                                                                     Aus 2 Wertungsdurchgängen wurde der bessere Durchgang des
                                                                     Nordic Cross gewertet.
                                                                     In der AK 12 wurde Niclas Bader Dritter und Ole Gebstedt Zehn-
                                                                     ter. Bei den Mädchen wurde Helena Dietsch Dritte vor Johanna
                                                                     Weiß, Cecile Riemer wurde Achte, Josephine Koch Elfte.
                                                                     Nelly Grimm wurde in der AK 13 Zweite, Josefine Tschida Sechs-
                                                                     te vor Antonia Schramm.
                                                                     In der AK 14 gewann Samuel Kraatz. Angelina Strobel wurde
                                                                     Vierte bei den Mädchen.
                                                                     In der AK 15 wurde Tim Grunwald Achter vor Finn Heisig. Bei den
                                                                     Mädchen wurde Emily Herrnkind Zweite, Emilia Hörold kam auf
OPA Games Oberwiesenthal 15.3. - 17.3.2019                           Platz 6 vor Michelle Liebaug und Lina Ducke.
Beim Freistilsprint konnte Lisa Lohmann einen Sieg einfahren.        Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!
Beim Massenstart über 10 km wurde sie Zweite.
Wir gratulieren herzlich zu dieser tollen Saison.

                                                                     Offene Oberhofer Stadtmeisterschaft
                                                                     um den Pokal des Bürgermeisters
                                                                     Bei schönsten Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen
                                                                     ging am 23.03.2019 der Langlaufnachwuchs in unseren na-
                                                                     gelneuen Startnummernleibchen, die wir von der Ferienregion
                                                                     Oberhof überreicht bekamen, in die Loipe.
                                                                     Bei den jüngsten Startern wurde Tiago Hedler Zweiter.
                                                                     In der U 7 gab es einen Doppelsieg durch Majan Hedler und
                                                                     Arvid Teichmann. Bei den Mädchen wurde Edda von Nordheim
                                                                     Zweite.
                                                                     Pauline Peter wurde in der U 8 Vierte und Annika Schramm
                                                                     Sechste.
                                                                     In der U 9 wurde Toni Siegel Dritter vor Carlos Dziallas. William
                                                                     Dietsch wurde Sechster. Bei den Mädchen wurde Sophie Zwei-
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  - 14 -                                                    Nr. 4/2019
te, Helena Schmidt Vierte, Selma Teichmann Achte und Hannah           Siegerehrungen
Recknagel Neunte.                                                     Deutsche Meisterschaften Skilanglauf
In der U 10 gab es erneut einen Doppelsieg durch Lennox
Filbrich und Hugo Ackermann. Kimi Funk wurde Vierter vor Lu-          Herzlichen Glückwunsch an Helen Hoffmann und Lisa Lohmann
kas Amberg. Max-Luca Schmidt wurde Achter.                            zum Sieg im Teamsprint.
Karmen Maczka wurde Dritte in der Altersklasse U 11.                  Im Massenstart geht Platz 2 an Helen in der U18 und Platz 3 an
                                                                      Lisa in der U20.
Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!
                                                                      Super Leistungen, wir sind stolz auf euch!
Vielen Dank auch an alle unsere Helfer an der Strecke, im Wett-
kampfbüro, bei der Zeitnahme und bei der Versorgung. Vielen
Dank auch die Mitarbeiter des Thüringer Wintersportzentrum
Oberhof für die tolle Präparierung der Strecke.
Vielen Dank auch an unseren Bürgermeister Thomas Schulz und
das Sponsoring der Pokale und die großzügige Unterstützung
von Hartmut Schubert, dem Vorstandsvorsitzenden des Zweck-
verbands Thüringer Wintersportzentrum.

                                                                      Ein paar Eindrücke der Vereinsstaffel in Reit im Winkl vom letz-
                                                                      ten Märzwochenende im Rahmen der Deutschen Meisterschaft.
                                                                      In jeder Kategorie hatten wir eine Staffel am Start.
                                                                      Unsere Mädels Emilia, Michelle und Emily (alle AK 15) laufen
DSC Finale Langlauf im Bayrischen Wald                                auf einen sehr guten 12. Platz der Damen. Sie waren die jüngste
                                                                      Damenstaffel der Veranstaltung
Für unsere Mädels der AK 15 stand am vorletzten Märzwochen-
                                                                      Außerdem starteten Lisa und Helen zusammen mit unserem
ende der letzte Schüler Cup im Bayrischen Wald an.
Am Freitag wurde zunächst ein Nordic Cross ausgetragen. Emily         Übungsleiter Frank im Mixed.
Herrnkind wurde hier Siebte, Emilia Hörold kam auf Platz 12 und       Die Herrenstaffel bestand aus den Übungsleitern Jörg, Michel
Michelle Liebaug auf Platz 27 ins Ziel.                               und unserm Präsident Wolfgang.
Am Samstag stand ein klassischer 6 km Lauf im Massenstart auf
dem Plan. Emily konnte diesen Wettkampf für sich entscheiden.
Emilia wurde Fünfzehnte und Michelle kam als 32. ins Ziel.
Zum Abschluss des Wochenendes wurden Staffeln ausgetragen,
die aus jeweils 2 Sportlern*innen der AKs 14 und 15 bestanden.
Emilys Staffel wurde Fünfte, Emilias 13. und Michelles Staffel 32.
Wir wünschen euch nächstes Jahr im Deutschlandpokal viel Er-
folg!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof     - 15 -   Nr. 4/2019

Halbstundenlauf
Der erste Halbstundenlauf in 2019
ist geschafft.
Vielen Dank an alle Teilnehmer!!!
Bis zum nächsten Lauf am 29. Mai!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                       - 16 -                                         Nr. 4/2019

                           WSV Oberhof 05 e.V.
      Einladung aller Sportinteressierten zum

     18. Oberhofer Halbstundenlauf
       Zeit und Ort: Mittwoch, 29.05.2019 - 18.00 Uhr

                                                                neben Dreifelderhalle                 )
       Sportplatz, Am Harzwald (                               mit barrierefreier Toilette

      Disziplin 1: Einzelstarter                                     Disziplin 2: 2-er Team

                   Teilnahme:            Alle Altersklassen weiblich/männlich
                                         Rolli: Bahn 4 und 5 (Alltagsrollstuhl)
                    Ausgabe StNr.: 17.15 Uhr
                    Startgeld:           2 € p.T. (Nachmeldungen +1 €)

                   Meldeschluss:           Freitag, 24.05.2019
                   Gesamtleiter:         Klaus-Peter Schneider

       Meldung mit: Name, Vorname, volles Geb.Datum, Ort, Verein/Privat
       K.-P.Schneider: : 0174 9942430 bzw.: kpschneider@kps-fotomess.com
       WSV 05 Oberhof: : 036842 22116 bzw.: info@wsv-oberhof.de

         6 Läufe                  17.HSL 10.04.2019 20.HSL 28.08.2019
                                  18.HSL 29.05.2019 21.HSL 18.09.2019
            2019                  19.HSL 26.06.2019 22.HSL 15.10.2019
         Wertung                  - 4 Läufe von 6, Platz 1-3 m/w erhalten je einen Sachpreis
                                  - Bester Einzelwert m/w erhalten je einen Sachpreis
                                  - 3 besten 2-er Teams erhalten je einen Sachpreis
          2019                    - 4 Läufe von 6 der Sportler mit Handycap erhalten je einen Sachpreis
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                        - 17 -   Nr. 4/2019

                  Veranstaltungen

        Traditionelles
        Spargelschälen
            mit Verkauf zum günstigsten Tagespreis

   am Samstag, 4. Mai 2019 ab 9:00 Uhr
          am Oberen Hof - solange der Vorrat reicht.
             Der Köcheverein freut sich auf Sie!

       Nächster Redaktionsschluss
          Mittwoch, den 15.05.2019

      Nächster Erscheinungstermin
            Montag, den 27.05.2019
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