Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -2- Nr. 4/2019 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Stadt Oberhof 1. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlge- Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in der Zeit von heimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahler- Wähler in der Wahlzelle aufhält. gebnis ermittelt. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer kör- 2. perlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu Die Stadt Oberhof bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum be- kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, findet sich im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in Oberhof. kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten über- Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand be- mittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum an- kannt. gegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied 3. des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfül- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimm- lung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtli- dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Ge- chen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitäts- heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleis- ausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. tung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlbe- öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies rechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 6. Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufge- der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem druckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersen- Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch den, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2019 bis 18.00 Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die 7. Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie kön- Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur nen ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen persönlich ausüben. Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kenn- strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch zeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Be- ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). werbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags 8. mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27. Mai 2019 im Zeitraum von 10.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in 4. denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kenn- Wahlhandlung nicht beendet werden kann. zeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen kön- Oberhof, den 15. April 2019 nen. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Orthey Wahlleiter Impressum „Stadtbote“ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt Amtsblatt für die Stadt Oberhof der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen Herausgeber: Stadt Oberhof nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Ge- 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www. schäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kun- wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 den vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Verantwortlich für den den amtlichen Teil: Stadt Oberhof Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für KG, Ilmenau OT Langewiesen eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügli- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, er- che Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. reichbar unter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich- Verlagsleiter: Mirko Reise langewiesen.de Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Ver- breitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -3- Nr. 4/2019 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss der Stadt Oberhof hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates in der Stadt Oberhof als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden: Oberhof, 24. April 2019 Orthey Wahlleiter
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -4- Nr. 4/2019 Wahlbekanntmachung und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die 4. Wahl zum Europäischen Parlament Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung statt. erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 2. Die Stadt Oberhof bildet einen Wahlbezirk. 5. Der Wahlraum wird im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im 98559 Oberhof eingerichtet. Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/in der der Wahlschein In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spä- ausgestellt ist, testens bis zum 05. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe- Kreises / der kreisfreien Stadt rechtigte zu wählen hat. oder Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnis- b) durch Briefwahl ses um 18.00 Uhr im Haus des Gastes, Crawinkler Straße 2 in teilnehmen. Oberhof zusammen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe- 3. hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtli- Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein chen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitäts- so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen ausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei nen Stelle abgegeben werden. Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. 6. Jeder Wähler hat eine Stimme. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zu- Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Be- gleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kenn- zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. wort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvor- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer schlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel- Oberhof, den 23. April 2019 chem Wahlvorschlag sie gelten soll. Thomas Schulz Bürgermeister Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahl- raums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Oberhof zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stadtratswahl am 26. Mai 2019 findet am Montag, den 27. Mai 2019 um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10 statt. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Oberhof, den 15. April 2019 Orthey Wahlleiter 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhof vom 20. August 2014 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge- scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung Entscheidung vorgelegt, sofern der Stadtrat, sich das Anliegen der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt nicht zu Eigen macht. geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 41) hat der (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stadtrat den Stadtrat der Stadt Oberhof in seiner Sitzung am 19. März 2019 Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der folgende erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). Stadt Oberhof beschlossen: (3) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses der Stadt. Artikel I (4) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- § 3 „Bürgerbegehren, Bürgerentscheid“ gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das wird wie folgt neu gefasst: Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- „§ 3 gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils Bürgerbegehren, Bürgerentscheid geltenden Fassung.“ (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -5- Nr. 4/2019 Artikel II in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder Unter Neunummerierung sämtlicher nachfolgender Paragrafen des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehr- wird nach § 8 folgender § 9 eingefügt: personenhaushalt von mindestens drei Personen führen, (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung „§ 9 von 10,- Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Kinder- und Jugendbeirat Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro (1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist die Interessenvertretung der Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt. Jugendlichen in Oberhof. In dieser Funktion berät er den Bürger- (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos- meister, die Stadtverwaltung und den Stadtrat und tauscht sich ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. mit ihnen über die Belange der Kinder und Jugendlichen aus. Er (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrats sind, soll dem verstärkten Wunsch der Kinder und Jugend nach mehr gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Ver- Beteiligung Rechnung tragen und eine frühzeitige Beteiligung dienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reise- von Jugendlichen an der demokratischen Meinungsbildung er- kosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. leichtern und fördern. Der Kinder- und Jugendbeirat soll gegen- (5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnah- über den Institutionen der Stadt Maßnahmen anregen, die den me an den Sitzungen eine pauschale Entschädigung von 15,00 Interessen der Kinder und Jugendlichen förderlich sind. Euro. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durch- (2) Die Beschlüsse des Kinder- und Jugendbeirats werden dem führung der Wahlen am Wahltag, sowie erforderlichenfalls für Bürgermeister vorgelegt. Dieser entscheidet binnen 4 Wochen, den folgenden Tag je eine pauschale Entschädigung in Höhe von ob er die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit erledigen oder be- 30,- Euro. Endet die Einsatzzeit der Wahlvorstände am Wahltag antworten kann bzw. einem zuständigen Ausschuss oder dem nach 24.00 Uhr, werden für die darüber hinaus geleistete Ein- Stadtrat in der jeweils darauf folgenden Sitzung vorlegt. Sofern satzzeit 50 % von 30,- Euro, also 15,- Euro gezahlt. der Bürgermeister die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit er- (6) Die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Bür- ledigt oder beantwortet hat, unterrichtet er den Stadtrat in der germeisters regelt sich nach den hierfür geltenden Vorschriften. nächsten Sitzung hierüber. (Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung (3) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. der hauptamtlichen Kommunalen Wahlbeamten auf Zeit / ThürD- Der Schülersprecher des Sportgymnasium Oberhofs ist Mitglied aufwEV). des Kinder- und Jugendbeirats kraft Amtes. Er kann die Wahr- (7) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nach nehmung seiner Mitgliederrechte auf einen anderen Schüler des Maßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Sportgymnasiums übertragen. Die übrigen 4 Mitglieder werden ehrenamtlichen Wahlbeamten auf Zeit die folgende Aufwands- vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohner der Stadt für entschädigungen: die Dauer von zwei Jahren berufen. Die Vorschläge sind nach einem öffentlich bekannt gemachten Aufruf des Bürgermeisters - der ehrenamtliche 1. Beigeordnete 330 Euro/Monat innerhalb einer Frist von vier Wochen beim Bürgermeister einzu- Artikel IV reichen. Wählbar sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Le- Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- bensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Scheidet ein chung in Kraft. Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates vorzeitig aus, so finden für die Nachbesetzung bis zum Ablauf der Frist nach Satz 4, die Oberhof, den 10. April 2019 - Siegel - Regelungen des Satzes 5 analoge Anwendung. Thomas Schulz (4) Nach der Wahl des Kinder- und Jugendbeirats beruft der Bür- Bürgermeister germeister binnen eines Monats die erste Sitzung des Beirats ein. In dieser Sitzung wählen die Mitglieder des Beirats aus ihrer Zweckvereinbarung Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Vorsit- zende leitet die Sitzungen des Beirats und vertritt diesen nach zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse außen. des Standesamtes Oberhof auf die Stadt Zella-Mehlis (5) Der Kinder- und Jugendbeirat ist in der Festlegung seines Sitzungsturnus frei, er tritt jedoch mindestens zweimal jährlich Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die Zweckverein- zusammen. barung zwischen der Stadt Oberhof und der Stadt Zella-Mehlis (6) Die Stadtverwaltung unterstützt den Kinder- und Jugendbei- zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesam- rat in seiner Tätigkeit. tes Oberhof auf die Stadt Zella-Mehlis gemäß § 11 Abs. 2 des (7) Sofern die Stadt Zuwendungen und Zuschüsse Dritter erhält, Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit die explizit für Belange des Kinder- und Jugendbeirats zu ver- (ThürKGG) mit Bescheid vom 12.03.2019 (Az. 13-1453-104/19- wenden sind, so unterliegen diese der Zweckbindung hierfür. Vor 92) genehmigt. Entscheidungen über Ausgaben hierzu ist der Kinder- und Ju- Die Bekanntmachung der Zweckvereinbarung erfolgte im Amts- gendbeirat zu hören. blatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Nr. 3/2019 vom (8) Alle Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. 22. März 2019. Für den Aus-schluss der Öffentlichkeit gelten die Regelungen des § 40 ThürKO entsprechend.“ Öffnungszeiten und Ansprechpartner im Standesamt Zella- Mehlis: Artikel III Frau Endter Tel.: 03682-852340 Der neu nummerierte § 11 „Entschädigungen“ wird wie folgt geändert: Montag: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung „§ 11 Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Entschädigungen Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mit- wirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr und seiner Ausschüsse als Entschädigung nach Maßgabe der Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr Thüringer Entschädigungsverordnung: a) ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die nachgewiesene Gültigkeit der Personalausweise und Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates, Reisepässe prüfen! b) ein Sitzungsgeld von je 20,00 Euro für die nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates. Bitte schauen Sie auf Ihre Dokumente! Es gibt keine Möglichkeit, Stadtratsmitgliedern, die an einem Tag an mehreren Sitzungen die abgelaufenen Ausweise und Reisepässe zu verlängern. Ein teilnehmen, wird gleichwohl nur Sitzungsgeld für die Teilnahme neuer Antrag ist erforderlich! an einer Sitzung gewährt. Für die Neuausstellung muss mit einer Wartezeit von 4-5 Wo- (2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind, chen gerechnet werden. haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Wer ins Ausland reist, sollte in jedem Fall im Besitz eines gülti- Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig gen Dokumentes sein! Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 Euro je Auch Kinder brauchen für Reisen ins Ausland ein gültiges Do- volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis kument!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -6- Nr. 4/2019 Aber auch wer zu Hause bleibt, muss zumindest einen gültigen se ihren Hauptwohnsitz in Oberhof haben müssen. Die erste Personalausweis besitzen. Ab 16 Jahren besteht für deutsche Wahlperiode des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Oberhof Staatsangehörige Ausweispflicht! beginnt am 01.06.2019 und endet nach Ablauf von zwei Jahren Ob Sie für Ihre Auslandsreise einen Reisepass benötigen, erfah- am 31.05.2021. ren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Als Bürgermeister der Stadt Oberhof rufe ich daher hiermit Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Doku- zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Kinder- mentes benötigt? und Jugendbeirates auf. Die Vorschläge können formlos, bis spätestens zum 26. Mai 2019, bei der Stadtverwaltung Oberhof, - alter Ausweis oder Reisepass Zellaer Straße 10 eingereicht werden. - Kinderreisepass - Geburtsurkunde oder Eheurkunde Thomas Schulz - 1 Lichtbild (nur biometrisch!) Bürgermeister Die Gebühren für ein neues Dokument sind bei Beantragung Amtliche Bekanntmachung in bar zu entrichten! Seit dem 01.03.2017 hat sich die Gebühr für Reisepässe ge- Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat in seiner Sitzung am ändert! 13.03.2012 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr.: - Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 € 30/181/2012), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird. - Personalausweis über 24 Jahre 28,80 € Genehmigung des Bebauungsplanes - Vorläufiger Personalausweis 10,00 € - Reisepass unter 24 Jahre 37,50 € „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ - Reisepass über 24 Jahre 60,00 € Stadt Oberhof, Stadt Steinbach Hallenberg - Expressreisepass unter 24 Jahre 69,50 € und Gemeinde Oberschönau - Expressreisepass über 24 Jahre 92,00 € - Kinderreisepass 13,00 € Bebauungsplan - Verlängerung Kinderreisepass 6,00 € „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ - Wichtig: Zur Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind und Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-Hallenberg beide Elternteile anwesend sein oder eine Vollmacht des verhin- und Gemeinde Oberschönau derten Elternteiles vorliegen. Es wird empfohlen, dass Eltern bei geplanten Auslandsreisen - mit integriertem Grünordnungsplan - rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zustän- digen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für Kinder 01 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Abwägung zu stehen Kinderreispässe, Reisepässe und Personalausweise zur den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegange- Verfügung. nen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begrün- Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. dung ist Bestandteil des Beschlusses. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Ge- 02 Der Bürgermeister der Stadt Oberhof wird beauftragt, die biet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Rei- Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher senden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von Meldebehörde Oberhof diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 03 Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Zweckvereinbarung vom 30.11.2010 beschließt der Stadt- zur Besetzung des Kinder- und rat der Stadt Oberhof den Bebauungsplan „Tourismus- und Jugendbeirates der Stadt Oberhof Sportzentrum Grenzadler“ - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach- Hallenberg und Gemeinde Oberschönau -mit integriertem Liebe Oberhofer, Grünordnungsplan-, in der Fassung vom 04.11.2011 beste- hend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit den textlichen entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung wird in der Festsetzungen, als Satzung. Stadt Oberhof zur Vertretung der Interessen der Jugendlichen 04 Die Begründung zum Bebauungsplan „Tourismus- und an der Entwicklung und Gestaltung des örtlichen Geschehens Sportzentrum Grenzadler“ - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach- ein Kinder- und Jugendbeirat gebildet. Hallenberg und Gemeinde Oberschönau -mit integriertem In dieser Funktion berät er den Bürgermeister, die Stadtverwal- Grünordnungsplan- vom 04.11.2011 wird durch den Stadtrat tung und den Stadtrat und tauscht sich mit ihnen über die Be- der Stadt Oberhof gebilligt. lange der Kinder und Jugendlichen aus. Er soll dem verstärkten 05 Der Bürgermeister der Stadt Oberhof wird beauftragt, für den Wunsch der Kinder und Jugend nach mehr Beteiligung Rech- Bebauungsplan „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ nung tragen und eine frühzeitige Beteiligung von Jugendlichen - Stadt Oberhof, Stadt Steinbach-Hallenberg und Gemeinde an der demokratischen Meinungsbildung erleichtern und fördern. Oberschönau -mit integriertem Grünordnungsplan- gemäß § Der Kinder- und Jugendbeirat soll gegenüber den Institutionen 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmi- der Stadt Maßnahmen anregen, die den Interessen der Kinder gung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als und Jugendlichen förderlich sind. So werden die Beschlüsse des dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzuge- ben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Kinder- und Jugendbeirats dem Bürgermeister vorgelegt. Dieser Dienststunden eingesehen werden kann. entscheidet binnen 4 Wochen, ob er die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit erledigen oder beantworten kann bzw. einem zu- Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. ständigen Ausschuss oder dem Stadtrat in der jeweils darauf fol- Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (Thür- genden Sitzung vorlegt KO) wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oberhof besteht aus Der von der Stadt Oberhof am 13.03.2012 als Satzung beschlos- fünf Mitgliedern. Der Schülersprecher des Sportgymnasium sene o. g. Bebauungsplan wurde auf der Grundlage des § 10 Oberhofs ist Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats kraft Am- Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. tes. Er kann die Wahrnehmung seiner Mitgliederrechte auf ei- September 2004 (BGBl. l S.2414), zuletzt geändert durch Artikel nen anderen Schüler des Sportgymnasiums übertragen. Die 1 des Gesetzes vom 20.Juli 2011 (BGBl. L S. 1509) und gemäß übrigen 4 Mitglieder werden vom Stadtrat aus den Vorschlägen Bescheid des Landratsamtes Schmalkalden- Meiningen vom der Einwohner der Stadt für die Dauer von zwei Jahren berufen. 25.07.2012 genehmigt. Wählbar sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebens- Die Satzung tritt gem. § 10 Abs.3 Satz4 Baugesetzbuch (BauGB) jahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, ohne dass die- mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -7- Nr. 4/2019 Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans Tourismus- Bürgermeister und Sportzentrum Grenzadler-Stadt Oberhof, Stadt Steinbach- Thomas Schulz Hallenberg und Gemeinde Oberschönau - einschließlich der Be- Sprechzeiten des Bürgermeisters gründung und der zusammenfassenden Erklärungen im Bauamt nach vorheriger Vereinbarung während der Öffnungszeiten Sekretariat Montag 10.00 bis 12.00 Uhr Alexandra Koch Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (036842) 28012 14.00 bis 16.00 Uhr e-mail: info@stadt-oberhof.de Mittwoch geschlossen Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr Haupt- und Personalamt / Kämmerei 14.00 bis 18.00 Uhr Holger Orthey Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (036842) 28013 (außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. e-mail: hauptamt@stadt-oberhof.de Hinweise auf Rechtsfolgen Ordnungsamt Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Sat- Rüdiger Wiegand zung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Tel.: (036842) 28015 Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hin- e-mail: ordnungsamt@stadt-oberhof.de zuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis. Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtli- Andrea Wischnewski che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Tel.: (036842) 28028 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis e-mail: meldeamt@stadt-oberhof.de des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes Bauamt/Liegenschaften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- Undine Glass gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- Tel.: (036842) 28022 meinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden e-mail: bauamt@stadt-oberhof.de Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Steuern und Abgaben Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- Angelika Nicol-Walter vorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten Tel.: (036842) 28021 oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande ge- kommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO e-mail: steuern@stadt-oberhof.de unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Be- Kasse kanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Be- Katja Hörold zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gibt nicht, wenn die Tel.: (036842) 28020 Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder Be- e-mail: kasse@stadt-oberhof.de kanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. Tourismusabgaben 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Annika Robel Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. Tel.: (036842) 28014 § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKo). Hiermit wird auf die Voraussetzun- e-mail: tourismusabgaben@stadt-oberhof.de gen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs. Bauhof Oberhof 4 Satz 4 ThürKO hingewiesen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. Im Kehltal 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel- 98559 Oberhof tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in Tel.: (036842) 22296 eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Oberhof, 18.04.2019 Thomas Schulz Bereitschaftsdienste Bürgermeister Apothekenbereitschaftsdienst Mitteilungen April/Mai 2019 Ämter und Ansprechpartner Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtver- waltung für Ihre Fragen und Mitteilungen: 29.04. Spangenberg-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 Stadtverwaltung Oberhof 30.04. Adler-Apotheke, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof Suhl Tel. 03681/707704 Tel.: (036842) 2800 01.05. Robert-Koch-Apotheke, Fax: (036842) 28031 Oberhof Tel. 036842/22348 e-mail: info@stadt-oberhof.de Auen-Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133 Sprechzeiten der Stadtverwaltung 02.05. Apotheke Heinrichs, Montag 10 Uhr bis 12 Uhr Suhl Tel. 03681/721161 Dienstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Raben-Apotheke, Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung Viernau Tel. 036847/42089 Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr 03.05. Alexander-Apotheke Mitte, Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr Suhl Tel. 03681/4544240
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -8- Nr. 4/2019 04.05./05.05. Lauterbogen-Apotheke, 18.05./19.05. Robert-Koch-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707126 Oberhof Tel. 036842/22348 06.05. Fuchs-Apotheke, Neue Apotheke, Suhl Tel. 03681/760473 Zella-Mehlis Tel. 03682/40174 07.05. Spangenberg-Apotheke, 20.05. easy-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 Suhl Tel. 03681/867320 08.05. Alexander-Apotheke Nord, 21.05. Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/462449 Suhl Tel. 03681/707704 Sertürner-Apotheke, 22.05. Apotheke Heinrichs, Schwarza Tel. 036843/71383 Suhl Tel. 03681/721161 09.05. Spangenberg-Apotheke, Raben-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79130 Viernau Tel. 036847/42089 Lichtenau-Apotheke, 23.05. Fuchs-Apotheke, Benshausen Tel. 036843/7860 Suhl Tel. 03681/760473 10.05. Alexander-Apotheke, Lichtenau-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79140 Benshausen Tel. 036843/7860 11.05./12.05. Spangenberg-Apotheke, 24.05. easy-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 Suhl Tel. 03681/867320 13.05. Neue Apotheke, 25.05./26.05. Apotheke Heinrichs, Zella-Mehlis Tel. 03682/40174 Suhl Tel. 03681/721161 14.05. Alexander-Apotheke Mitte, Raben-Apotheke, Suhl Tel. 03681/4544240 Viernau Tel. 036847/42089 15.05. Magdalenen-Apotheke, 27.05. Alexander-Apotheke Nord, Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Suhl Tel. 03681/462449 Wald-Apotheke, Sertürner-Apotheke, Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Schwarza Tel. 036843/71383 16.05. Neue Apotheke, 28.05. Robert-Koch-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40174 Oberhof Tel. 036842/22348 17.05. Markt-Apotheke, Spangenberg-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Suhl Tel. 03681/79130
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -9- Nr. 4/2019 Kindertagesstätten Schulnachrichten Frühjahrsputz im Kindergarten Neues aus der Grundschule Das bisschen Garten macht sich (nicht) von allein … Ein lautes „Oberhof HELAU“ schallte am 25.02.2019 durch die Dreifelderhalle, als die Schüler der Grundschule mit ihren wun- Am Samstag, den 06.04.19 haben wir unser Außengelände für derschönen Faschingskostümen ausgelassen durch die Turnhal- unsere Kleinsten aus dem Ort auf Vordermann gebracht. Mit ei- le tanzten. ner riesigen Aufgabenliste machten wir uns ans Werk. Es wurden DJ Enrico legte nicht nur die neusten Songs auf, sondern sang Beete komplett ausgeräumt, hier und da Ausbesserungsarbeiten auch viele Lieder selber. vorgenommen, ein Weidentipi aufgestellt, Bäume versetzt, ge- Zwei Hits gefielen den Kindern besonders gut: „Wir fahren Bob“ kehrt, gerecht, gefegt… und „Die Robbe“. Ein gehöriger Muskelkater stellte sich am nächsten Tag ein. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die fleißigen Mamas Am Rosenmontag beschäftigten sich die Grundschüler mit dem und Papas für ihre tatkräftige Unterstützung. Ohne euch hätten Thema „Fasching“ in den unterschiedlichsten Lernstationen. Ei- es eure Kinder nur halb so schön. nen Faschingspfannkuchen gab es als Belohnung. Vielen Dank an die fleißigen Helfer, die bei der Durchführung beider Tage die Schule tatkräftig unterstützten. Vereine und Verbände Senioren Treff Rückblick auf das 1. Quartal 2019 Bei einem ersten Treffen im Janu- ar machten wir Vorschläge für Ver- anstaltungen des Jahres. Bewährte Höhepunkte wie Geburtstagsfeiern, den Fasching, die Busfahrten, die Fei- ern zum Frauen- und Muttertag sowie Spieleabende werden auch künftig durch- geführt. Die Kaffeenachmittage, oft auch zum Basteln oder Handarbeiten genutzt, sind bei den Besucherinnen beliebt. Unser traditionelles Grünkohl-Essen fand im Februar statt. Zum Valentinstag trafen wir uns zum Kaffee- trinken. Die Tafel war liebevoll mit Blumen ge- schmückt. Beim Auswürfeln der Greulpäckchen gab es viel Spaß, bis jede Frau ihr kleines Geschenk mit nach Hause nehmen konnte. Im März war Fasching angesagt, viele bunte und lustige Kostüme konnten bestaunt werden. Es konnte festgestellt werden, dass die Besucherinnen immer neue Ideen zum Verkleiden haben.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 10 - Nr. 4/2019 Zum Frauentag verlebte wir einen gemütlichen Nachmit- tag in der „Rensteigbaude“ in Neuhaus am Rennweg. Bei Kaffee, Kuchen und musikalischer Unterhal- tung vergingen die Stunden schnell. Mit 2 Bastelnachmit- tages bereiteten wir uns auf das Osterfest vor. Wir gestalteten Eierbecher aus Pap- prollen, Osterhasen, die mit Reis gefüllt wurden, sowie Ge- stecke aus bunten Blumentöpfen. Ein besonderer Höhepunkt war die Geburtstagsfeier zum 85. Geburts- tag von Frau Haferkorn. Wir wün- schen ihr weiterhin alles Gute, viel Elan und Gesundheit. Termine im 2. Quartal 2019: 14. Mai 2019 - Muttertagsfeier auf der Schmücke 16. Mai 2019 - Vortrag Dr. Partschefeld Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vielen Dank bei allen Besuchern des Treffs für die aktive Mitarbeit! Der Senioren-Beirat
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 11 - Nr. 4/2019 DRK Bergwacht Oberhof Höhepunkt des Abends waren die Ehrungen von: Gerhard Wagner für 60 Jahre, Anwärter mit grünem Daumen... Hans-Jürgen Sinn für 25 Jahre, Den Abschluss des Ausbildungsmarathons, auf Stefanie Orthey für 20 Jahre dem Weg zur aktiven Einsatzkraft, bildet traditio- und Stefan Sinn für 15 Jahre aktive Arbeit nell die Prüfung Natur und Umwelt. im DRK in der Bergwacht In diesem Jahr fand diese am 06.04. im Tierpark Suhl statt. Dort stand ein schriftlicher Test und eine Einzelprüfung auf dem Programm, bei der Fragen zur Flora und Fauna, aber auch zu gesetzlichen Bestimmungen der Naturschutzarbeit beantwortet werden mussten. Um zu zeigen, dass sich die Teilnehmer nicht nur theoretisch mit dem Thema befassen, wurde kräftig Hand angelegt und auf dem Tierparkgelände eine Landschaftspflegemaßnahme durchge- führt. Es wurden fünf Säcke Müll gesammelt und jede Menge Altholz entfernt, damit auf der sechs Hektar großen Fläche zu- künftig Ziegen und Schafe ein schönes zu Hause finden können. Unsere Anwärter haben jetzt alle geforderten Prüfungen bestan- den und können nun in den aktiven Dienst übernommen werden. Herzlichen Glückwunsch!!! Leitungsmitglieder Daniel Fritzsche, Rainer Mahn und Kreisaus- schussvorsitzender Dirk Brückner ehren Gerhard Wagner (2.v.l.) für 60 Jahre im DRK Hans-Jürgen Sinn (2.v.l.), für 25 Jahre im DRK und der Berg- wacht ausgezeichnet Winter ade... Oder auch nicht? Diese Frage stellten sich am Freitagabend, den 12.04. die Mit- Stefanie Orthey, bereits 20 Jahre aktiv im DRK unterwegs glieder der Bergwacht, zusammen mit ihren Partnern, beim tra- ditionellen Abwintern. Zehn auf einen Streich... Während es draußen schneite wurde im Berghotel Oberhof ganz lecker gegessen und gefeiert. So etwas gab es in Oberhof noch nie! Nach einem kurzen Rückblick auf die einsatzreiche Wintersai- Im Rahmen unserer Feier zum Abwintern konnten wir insgesamt son wurden die 40 Anwesenden mit einem abwechslungsreichen 10 Anwärterinnen und Anwärtern ihren Dienstausweis überrei- Buffet und vielen Köstlichkeiten empfangen. chen. Nach dem Essen konnte gemütlich gequatscht und die verspeis- Nach einer fast dreijährigen intensiven Ausbildungs- und Prü- ten Kalorien beim Bowling wieder abtrainiert werden. fungszeit stehen Grischa, Sebastian, Robert, Benny, Stefanie,
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 12 - Nr. 4/2019 Jana, Andreas, Ole, Jens und Thomas nun als aktive Einsatz- Beerbergpokal, Thüringer Meisterschaft und kräfte für alle Aufgaben im Bergrettungsdienst, in der Ferienregi- 6. Thüringer Langlauf Cup on Oberhof, zur Verfügung. Am 16.03.2019 fand auf dem Beerberg der letzte Teil der Thürin- Wir freuen uns riesig und sind stolz über die Leistungen die un- ger Meisterschaft, der Massenstart in der klassischen Technik im sere Frauen und Männer bei den Prüfungen gezeigt haben. Skilanglauf statt. Für die Sportler*innen der AK 12 - 15 auch als Thüringer Langlauf Cup gewertet. Über 1 km wurde Toni Siegel Vierter in der U 9. Sophie Amberg wurde Fünfte bei den Mädchen. In der U 10 gewann Lennox Filbrich, Kimi Funk wurde Siebter über 2 km. Karmen Maczka wurde 16. in der AK 11. In der AK 12 wurde Niclas Bader Vierter und Ole Gebstedt Ach- ter. Bei den Mädchen wurde Johanna Weiß Dritte im Zielsprint vor Helena Dietsch, Cecile Riemer wurde Siebte vor Josephine Koch über 3 km. Josefine Tschida belegte Platz 5, Nelly Grimm Platz 7 in der AK 13. In der AK 15 gewann Emily Herrnkind. Emilia Hörold wurde Sechste vor Michelle Liebaug über 5 km. Helen Hoffmann gewann das Rennen der Klasse U 18 über 10 km. Dieter Kahl wurde über 15 km Zweiter bei den Herren 61. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! WSV Oberhof 05 e.V. DSC Finale Biathlon Ruhpolding Am 9. März waren unsere jungen Biathleten in Ruhpolding zum Schüler Cup Finale. Am Samstag wurde ein Massenstart ausgerichtet. Samuel Kraatz konnte sich hier Platz 9 sichern in der AK 14. Angelina Strobel wurde 14. Lina Ducke wurde Fünfte in der AK 15. Finn Heisig wurde 12. Am Sonntag wurden Mixed Staffeln ausgetragen und die Vier bil- deten eine reine WSV Oberhof Staffel, die am Ende auf Platz 11 landete. DANKE!!!! Vielen Dank für die neue Bekleidung unserer Langläufer und Biathleten der AK 12 -14 an unseren Sponsor, die Sparkassen Versicherung! Vielen Dank für die Umsetzung und die Organisation an Roberto und sein Team von Sport 2000 Jeel.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 13 - Nr. 4/2019 Saisonfinale Biathlon Der letzte Wettkampf für unsere Nachwuchsbiathleten fand am 16.3. statt. Noelle Heisig gewann das Finale in der AK 12. Justus Teiche wurde Dritter in der AK 13. Ebenfalls Dritte wurde Inga Ducke, Antonia Schramm wurde Sechste und Mara Ducke Neunte. In der AK 14 wurde Samuel Kraatz Dritter. Bei den Mädchen wur- de Angelina Strobel Zweite. In der AK 15 ging Platz 4 an Tim Grunwald. Lina Ducke gewann ihr Rennen bei den Mädchen. 7. Thüringer Langlauf Cup Nordic Cross Am 19.3. wurde der letzte Thüringer Langlauf Cup des Winters in Oberhof ausgetragen. Aus 2 Wertungsdurchgängen wurde der bessere Durchgang des Nordic Cross gewertet. In der AK 12 wurde Niclas Bader Dritter und Ole Gebstedt Zehn- ter. Bei den Mädchen wurde Helena Dietsch Dritte vor Johanna Weiß, Cecile Riemer wurde Achte, Josephine Koch Elfte. Nelly Grimm wurde in der AK 13 Zweite, Josefine Tschida Sechs- te vor Antonia Schramm. In der AK 14 gewann Samuel Kraatz. Angelina Strobel wurde Vierte bei den Mädchen. In der AK 15 wurde Tim Grunwald Achter vor Finn Heisig. Bei den Mädchen wurde Emily Herrnkind Zweite, Emilia Hörold kam auf OPA Games Oberwiesenthal 15.3. - 17.3.2019 Platz 6 vor Michelle Liebaug und Lina Ducke. Beim Freistilsprint konnte Lisa Lohmann einen Sieg einfahren. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! Beim Massenstart über 10 km wurde sie Zweite. Wir gratulieren herzlich zu dieser tollen Saison. Offene Oberhofer Stadtmeisterschaft um den Pokal des Bürgermeisters Bei schönsten Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen ging am 23.03.2019 der Langlaufnachwuchs in unseren na- gelneuen Startnummernleibchen, die wir von der Ferienregion Oberhof überreicht bekamen, in die Loipe. Bei den jüngsten Startern wurde Tiago Hedler Zweiter. In der U 7 gab es einen Doppelsieg durch Majan Hedler und Arvid Teichmann. Bei den Mädchen wurde Edda von Nordheim Zweite. Pauline Peter wurde in der U 8 Vierte und Annika Schramm Sechste. In der U 9 wurde Toni Siegel Dritter vor Carlos Dziallas. William Dietsch wurde Sechster. Bei den Mädchen wurde Sophie Zwei-
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 14 - Nr. 4/2019 te, Helena Schmidt Vierte, Selma Teichmann Achte und Hannah Siegerehrungen Recknagel Neunte. Deutsche Meisterschaften Skilanglauf In der U 10 gab es erneut einen Doppelsieg durch Lennox Filbrich und Hugo Ackermann. Kimi Funk wurde Vierter vor Lu- Herzlichen Glückwunsch an Helen Hoffmann und Lisa Lohmann kas Amberg. Max-Luca Schmidt wurde Achter. zum Sieg im Teamsprint. Karmen Maczka wurde Dritte in der Altersklasse U 11. Im Massenstart geht Platz 2 an Helen in der U18 und Platz 3 an Lisa in der U20. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! Super Leistungen, wir sind stolz auf euch! Vielen Dank auch an alle unsere Helfer an der Strecke, im Wett- kampfbüro, bei der Zeitnahme und bei der Versorgung. Vielen Dank auch die Mitarbeiter des Thüringer Wintersportzentrum Oberhof für die tolle Präparierung der Strecke. Vielen Dank auch an unseren Bürgermeister Thomas Schulz und das Sponsoring der Pokale und die großzügige Unterstützung von Hartmut Schubert, dem Vorstandsvorsitzenden des Zweck- verbands Thüringer Wintersportzentrum. Ein paar Eindrücke der Vereinsstaffel in Reit im Winkl vom letz- ten Märzwochenende im Rahmen der Deutschen Meisterschaft. In jeder Kategorie hatten wir eine Staffel am Start. Unsere Mädels Emilia, Michelle und Emily (alle AK 15) laufen DSC Finale Langlauf im Bayrischen Wald auf einen sehr guten 12. Platz der Damen. Sie waren die jüngste Damenstaffel der Veranstaltung Für unsere Mädels der AK 15 stand am vorletzten Märzwochen- Außerdem starteten Lisa und Helen zusammen mit unserem ende der letzte Schüler Cup im Bayrischen Wald an. Am Freitag wurde zunächst ein Nordic Cross ausgetragen. Emily Übungsleiter Frank im Mixed. Herrnkind wurde hier Siebte, Emilia Hörold kam auf Platz 12 und Die Herrenstaffel bestand aus den Übungsleitern Jörg, Michel Michelle Liebaug auf Platz 27 ins Ziel. und unserm Präsident Wolfgang. Am Samstag stand ein klassischer 6 km Lauf im Massenstart auf dem Plan. Emily konnte diesen Wettkampf für sich entscheiden. Emilia wurde Fünfzehnte und Michelle kam als 32. ins Ziel. Zum Abschluss des Wochenendes wurden Staffeln ausgetragen, die aus jeweils 2 Sportlern*innen der AKs 14 und 15 bestanden. Emilys Staffel wurde Fünfte, Emilias 13. und Michelles Staffel 32. Wir wünschen euch nächstes Jahr im Deutschlandpokal viel Er- folg!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 15 - Nr. 4/2019 Halbstundenlauf Der erste Halbstundenlauf in 2019 ist geschafft. Vielen Dank an alle Teilnehmer!!! Bis zum nächsten Lauf am 29. Mai!
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 16 - Nr. 4/2019 WSV Oberhof 05 e.V. Einladung aller Sportinteressierten zum 18. Oberhofer Halbstundenlauf Zeit und Ort: Mittwoch, 29.05.2019 - 18.00 Uhr neben Dreifelderhalle ) Sportplatz, Am Harzwald ( mit barrierefreier Toilette Disziplin 1: Einzelstarter Disziplin 2: 2-er Team Teilnahme: Alle Altersklassen weiblich/männlich Rolli: Bahn 4 und 5 (Alltagsrollstuhl) Ausgabe StNr.: 17.15 Uhr Startgeld: 2 € p.T. (Nachmeldungen +1 €) Meldeschluss: Freitag, 24.05.2019 Gesamtleiter: Klaus-Peter Schneider Meldung mit: Name, Vorname, volles Geb.Datum, Ort, Verein/Privat K.-P.Schneider: : 0174 9942430 bzw.: kpschneider@kps-fotomess.com WSV 05 Oberhof: : 036842 22116 bzw.: info@wsv-oberhof.de 6 Läufe 17.HSL 10.04.2019 20.HSL 28.08.2019 18.HSL 29.05.2019 21.HSL 18.09.2019 2019 19.HSL 26.06.2019 22.HSL 15.10.2019 Wertung - 4 Läufe von 6, Platz 1-3 m/w erhalten je einen Sachpreis - Bester Einzelwert m/w erhalten je einen Sachpreis - 3 besten 2-er Teams erhalten je einen Sachpreis 2019 - 4 Läufe von 6 der Sportler mit Handycap erhalten je einen Sachpreis
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 17 - Nr. 4/2019 Veranstaltungen Traditionelles Spargelschälen mit Verkauf zum günstigsten Tagespreis am Samstag, 4. Mai 2019 ab 9:00 Uhr am Oberen Hof - solange der Vorrat reicht. Der Köcheverein freut sich auf Sie! Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 15.05.2019 Nächster Erscheinungstermin Montag, den 27.05.2019
Sie können auch lesen