20202020 Österreichische Ärztezeitung
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2020 Der gesamte Impfplan 2020 inklusive Tabellen wurde entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der aktuellen epidemiologischen Situation aktualisiert und überarbeitet. Der Impfplan wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit Experten des Nationalen Impfgremiums erstellt. Neuerungen/Änderungen 2020 nenalter weitere Impfungen nur bei Indikation vorgesehen. • Pertussis: Impfung in jeder Schwangerschaft unabhängig vom Änderungen wurden u.a. in folgenden Kapiteln vorgenommen: Intervall zur letzten Pertussis-Impfung • FSME: Präzisierung der Empfehlungen für Impfungen vor • Rotavirus: Seit 1.2.2020 ist Rotarix im kostenfreien Kinder- dem vollendeten 1. Lebensjahr impfprogramm • Hepatitis B: Präzisierung der Empfehlungen: ab dem vollen- • Tetanus: Postexpositionelle Prophylaxe: Präzisierung der deten 65. Lebensjahr Indikationsimpfung Tabelle • Sechsfachimpfung für Kinder: Präzisierung der Altersangaben • HPV: Präzisierung der Empfehlungen: ab dem vollendeten Nachholimpfungen, fehlende Impfdokumention 30. Lebensjahr Indikationsimpfung • Influenza: Nasaler Kinderimpfstoff nicht mehr verfügbar Bei der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impf- • Masern: Umgang mit Low-/Non-Respondern ergänzt dokumentation wird oft ein von der Fachinformation ab- • Meningokokken C: Präzisierung des empfohlenen weichendes Vorgehen notwendig sein, das für den Ein- Impfzeitpunkts zelfall in Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben und • Pneumokokken: Änderung der Empfehlungen für Personen Gegebenheiten modifiziert werden muss. Die angeführten vom vollendeten 50. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Le- Nachhol-Empfehlungen gelten für gesunde Personen ohne bensjahr; Präzisierungen der Angaben zur Auffrischungsimp- Risikofaktoren in den jeweils angeführten Altersgruppen. Eine fung im Erwachsenenalter; seit 1.2.2020 PVC13 im kosten- Impfung kann man nur dann als gegeben ansehen, wenn eine freien Kinderimpfprogramm schriftliche Dokumentation vorliegt. Prinzipiell sollte jede • Poliomyelitis: Änderung der Empfehlung für Auffrischungs- empfohlene Impfung bei Versäumnis ehestmöglich nachge- impfungen: Nach 2 Auffrischungsimpfungen im Erwachse- holt werden. Tab. 1: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 1. bis vollendetem 6. Lebensjahr 6-fach-Impfstoff Diphtherie (DIP),Tetanus (TET), Pertussis (aP), 2. Dosis nach 1-2 Monaten, Poliomyelitis (IPV), Hepatitis B (HBV), 3 Dosen 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis Haemophilus infl.B (HiB) (mangels Alternativen Empfehlung obwohl teils off label) Masern, Mumps (MMR), Röteln 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Pneumokokken 1-2 Dosen Empfohlen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen Meningokokken B 3 Dosen Meningokokken C 1 Dosis Einmalig FSME 3 Dosen Varizellen 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen Influenza 2 Dosen laut Empfehlung im Kapitel Influenza Wenn nicht explizit angeführt gilt das Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes bzw. Details im jeweiligen Kapitel des Impfplans. 2 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
Tab. 2: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 6. bis vollendetem 18. Lebensjahr Diphtherie (dip) Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grundimmunisierung): Tetanus (TET) 3 Dosen 2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra Poliomyelitis (IPV) Masern Mumps (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Röteln Hepatitis B 3 Dosen Meningokokken B 2 Dosen Meningokokken C 1 Dosis Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Meningokokken 1 Dosis Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr A, C, W135, Y Varizellen 2 Dosen Besonders ab dem vollendeten 9. Lebensjahr FSME 3 Dosen Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (Volksschule) Influenza 1-2 Dosen laut Empfehlung im Kapitel Influenza HPV 2-3 Dosen Wenn nicht explizit angeführt gilt das Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes bzw. Details im jeweiligen Kapitel des Impfplans. Tab. 3: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 18. Lebensjahr Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (Grundimmunisierung off label): Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra Poliomyelitis (IPV) Masern 2 Dosen Wenn keine dokumentierte 2-malige Lebendimpfung, kein Nachweis ausreichend schüt- Mumps (MMR) zender Antikörper, keine zurückliegende, laborbestätigte Maserninfektion: Röteln Abstand mindestens 4 Wochen Varizellen 2 Dosen Bei fehlender Immunität, Abstand mindestens 4 Wochen Hepatitis B 3 Dosen Bis zum vollendeten 65. Lebensjahr HPV 3 Dosen Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr FSME 3 Dosen Pneumokokken 2x1 Dosis Bei Personen ohne Risiko: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr individuelle Prüfung, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr PNC13 gefolgt von PPV23 nach 1 Jahr. Risikopersonen: spezielle Impfschemata! Influenza Jährlich, Risikogruppen spezielle Impfschemata laut Empfehlung Herpes Zoster (HZV) 2 Dosen Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr Wenn nicht explizit angeführt gilt das Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes bzw. Details im jeweiligen Kapitel des Impfplans. 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 3
Diphtherie Kinderimpfung Impfschema Die Impfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten und Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung im wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Sche- 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis ma im 3., 5. und 11.–12. Lebensmonat geimpft. Im Schulalter 6 Monate nach der 2. Dosis. wird die Kombinationsimpfung Diphtherie (dip; reduzierte Grundimmunisierung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: Dosis), Tetanus, Pertussis und Polio im 7.–9. Lebensjahr wie- 2. Dosis nach 1–2 Monaten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der derholt. 2. Dosis. Erwachsenenimpfung Auffrischung: bei Volksschuleintritt, danach alle 10 Jahre, Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffri- bzw. alle 5 Jahre ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. schungsimpfung im Schulalter sollen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen mit reduzierter Diphthe- Bei Versäumnis einer Auffrischungsimpfung und einem riekomponente (dip) als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus Impfabstand bis zu 20 Jahren wird die Impfung mittels einer (TET), Pertussis (aP) und Polio (IPV) regelmäßig alle 10 Jahre, einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand (grö- ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre erfolgen (Boos- ßer 20 Jahre) wird eine Auffrischungsimpfung mit serolo- trix Polio/Repevax). Wenn keine Indikation zu weiteren Polio- gischer Impferfolgsprüfung empfohlen. Impfungen besteht und im Erwachsenenalter schon zwei oder mehr Auffrischungsimpfungen gegen Polio (mit IPV) vorliegen, Diphtherie ist in Österreich meldepflichtig. wird danach nur mehr gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis auf- In Österreich wurden erstmals nach über 20 Jahren 2014 und gefrischt (Boostrix). 2016 insgesamt 4 Fälle von Wund- oder Hautdiphtherie ge- meldet. 2017 wurde bei 4 Proben von jungen männlichen Er- Indikation wachsenen Corynebakterium diphtheriae ssp. mitis/belfanti Alle Personen sollen gegen Diphtherie, in Kombination mit nachgewiesen; 2018 wurden elf Diphtherie-Verdachtsfälle an Tetanus, Pertussis und Polio, geimpft sein. Besonders wichtig die nationale Referenzzentrale übermittelt. Die Behandlung ist der Impfschutz für der Diphtherie erfolgt mit Antitoxin und Antibiotika. • Medizinisches Personal, das Kontakt mit Infizierten haben kann. Postexpositionelle Prophylaxe: Für Personen mit engem • Personen mit häufigen Publikumskontakten („face to face“) Kontakt zu Erkrankten: Chemoprophylaxe: un- • Personen aus Gebieten mit hohem Diphtherie-Risiko abhängig vom Impfstatus präventive antibiotische Therapie, • Personal der Grenzkontrollinstitutionen, z.B. mit Erythromycin. diplomatisches Personal • Reiseimpfung: besonders bei Reisen in Postexpositionelle Impfung, Endemiegebiete wenn die letzte Impfung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Wissenschaftliche Beratung: Dr. Bernhard Benka, MSc; Dr. Katja Fischer, Univ. Prof. Dr. Heidemarie Holzmann, Dr. Maria Kitchen, Univ. Prof. Dr. Herwig Kollaritsch, Univ. Prof. Dr. Michael Kundi, Dr. Georg Palmisano, Priv. Doz. Dr. Maria Paulke-Korinek, Mag. Daniela Philadelphy, Dr. Barbara Tucek, Univ. Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt, Univ. Prof. Dr. Werner Zenz, Univ. Prof. Dr. Karl Zwiauer Der Impfplan 2020 steht unter www.aerztezeitung.at/Service auch zum Download zur Verfügung. Die vollständige Version ist unter www.sozialministerium.at abrufbar. www.sozialministerium.at/impfen www.basg.bv.at/arzneimittel/faq-arzneimittel/impfstoffe www.ecdc.europa.eu www.who.int 4 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
FSME Kinderimpfung Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm Gemäß Fachinformation (Encepur 02/2019) ist ein Wech- enthalten und ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelas- sel des Impfstoffs auch während der Grundimmunisierung sen. Wird vor dem 1. Lebensjahr geimpft (frühestens ab dem möglich. Ist ein Impfstoffwechsel notwendig, sollte dieser vollendeten 6. Lebensmonat, abweichend von der Fachinfor- auf die letzte Dosis der Grundimmunisierung nach 5–12 mation) kann die Wirksamkeit der Impfung möglicherweise Monaten (FSME-Immun) bzw. 9–12 Monaten (Encepur) be- schwächer ausfallen als bei der Impfung ab dem 1. Lebensjahr. schränkt werden. Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollen- Nach der 1. Dosis der Grundimmunisierung ist noch kein deten 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder bis kompletter Impfschutz vorhanden! zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen. Bei allen Imp- fungen ist die korrekte Durchführung der Impfung wichtig, Schnellimmunisierungsschema zur Grundimmunisierung ganz besonders jedoch bei der FSME-Impfung von Kindern: FSME-Immun: 2. Dosis nach 14 Tagen, 3. Dosis 5–12 Monate • Aufschütteln nach der 2. Impfung. • Luft nicht ausspritzen Encepur: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der • Volle 0,25 ml applizieren 2. Impfung (entspricht Tag 21 nach der 1. Impfung). • Bei Kindern unter 18 Monaten Applikation in den M. vastus lat. Auffrischungsimpfungen • Auffrischung 3 Jahre nach Abschluss der Grundimmuni- Erwachsenenimpfung sierung bzw. 12–18 Monate nach dem Encepur-Schnell- Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen erfol- immunisierungsschema. gen gemäß dem angegebenen Schema. In Österreich ist kein • Danach Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten Bundesland FSME-frei, daher ist die Impfung für alle in Ös- 60. Lebensjahr alle 5 Jahre, ab dem vollendeten 60. Le- terreich lebenden Personen zu empfehlen. bensjahr alle 3 Jahre. Booster- und Auffrischungsimp- fungen sollten möglichst immer vor der Saison verabrei- Impfschemata cht werden. Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Grundimmunisierung: FSME-Immun: 2. Dosis nach 1–3 Mo- Impfabständen wird nach 2 oder mehr Dosen diese Imp- naten, 3. Dosis 5–12 Monate nach der 2. Dosis. Encepur: 2. Do- fung mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, die Grun- sis nach 1–3 Monaten, 3. Dosis 9–12 Monate nach der 2. Dosis. dimmunisierung muss nicht neu begonnen werden. Tab. 4: Postexpositionelle Prophylaxe - Empfehlung zum Vorgehen nach Zeckenstich Abstand zwischen Abstand zwischen Impfanamnese letzter Impfung und Zeckenstich und Empfohlene Vorgangsweise Zeckenstich Arztbesucha Start Grundimmunisierung 4 Wochen nach Zecken- Keine FSME-Impfung - - stich Nur 1. Dosis ≤ 14 Tage danach Beliebig 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich ab 15. Tag bis 1 Jahr bis 48 h nach Zeckenstich 2. Dosis sofort danach > 48 h nach Zeckenstich 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich > 1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich Impfung sofortb > 48 h nach Zeckenstich Impfung 4 Wochen nach Zeckenstichb Impfung wenn nach Impfschema fällig oder sogar 2 oder mehr Dosen überfällig a) Bei unklarem Abstand zum Zeckenstich Vorgehen wie bei > 48 Stunden nach Zeckenstich b) Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, gilt diese Impfung als 1. Dosis der Grundimmunisierung. Anmerkung: FSME Immunglobulin human ist nicht mehr verfügbar. 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 5
Haemophilus influenzae Typ B Hepatitis A Kinderimpfung Kinderimpfung Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) ist im kostenfreien Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung Impfprogramm enthalten. Wegen nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11.–12. Lebensmonat geimpft. Für Kin- eines potentiell erhöhten Risikos der der nach dem vollendeten 5. Lebensjahr wird die HiB-Impfung bei Indikati- Einschleppung von Hepatitis A aus on empfohlen. Urlaubsländern mit höherer Hepatitis A-Inzidenz sollen Kinder vor Eintritt Erwachsenenimpfung in Gemeinschaftseinrichtungen ab Mit Ausnahme der Personen, die unter den speziellen Indikationen für dem vollendeten 1. Lebensjahr (bis eine HiB-Impfung angeführt sind, wird diese Impfung Erwachsenen nicht zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. empfohlen. Volksschulaustritt) gegen Hepatitis A geschützt sein. Personen mit folgenden Erkrankungen/Behandlungen sollten gegen HiB geimpft werden: Erwachsenenimpfung • Anatomische oder funktionelle Asplenie (inklusive Sichelzellerkrankung) Die Impfung wird allen Erwachsenen • Vor elektiver Splenektomie: wenn möglich Impfung spätestens 14 Tage empfohlen, die sich schützen wollen, vor dem Eingriff besonders wenn die angegebenen In- • Immunglobulinmangel, insbesondere Immunglobulin G2 Mangel dikationen zutreffen. • Kombinierte Immundefekte und Immundefekte, bei denen ein T-Zell- Defekt im Vordergrund steht Indikationen • Gestörte Phagozytenfunktion • Kleinkinder und Kinder bis zum voll- • Empfänger sowie Spender von hämatopoetischen Stammzelltransplantaten endeten 10. Lebensjahr – vor Eintritt • Chemotherapie und Bestrahlung wegen maligner Erkrankungen in den in Gemeinschaftseinrichtungen ersten 60 Lebensmonaten • Sozialberufe (wie z.B. Betreuungs- • Personen mit HIV-Infektion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr personal in Kindergärten, Lehrer, • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel Sozialarbeiter etc.) • Defekte des Komplementsystems • Medizinisches und nicht-medizi- • Bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/Biologika-Therapie nisches Betreuungspersonal von (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn Flüchtlingen und in Unterkünften für Flüchtlinge/Asylsuchende, in den Eine einmalige HiB-Impfung ist dann bei den genannten Personengrup- Erstanlaufstellen und Betreuungs- pen indiziert, wenn eine komplette Grundimmunisierung oder eine Auf- personal frischung länger als 5 Jahre zurückliegt. Auf Grund von immunologischen • Alle in Lebensmittelbetrieben und in Überlegungen sind bei bestimmten Indikationen wie z.B. bei Asplenie wie- der Gastronomie tätigen Personen derholte Impfungen etwa alle 5 Jahre empfohlen. • Hepatitis A-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen ein- Postexpositionelle Prophylaxe schließlich Auszubildende z.B. Nach engem Kontakt zu Patienten mit invasiver Haemophilus influenzae in Pädiatrie, Infektionsmedizin, B-Infektion wird eine Chemoprophylaxe empfohlen: für alle Haushaltsmit- Labor (Stuhluntersuchungen), in- glieder, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind klusive Küchen- und Reinigungs- im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit relevanter Immundefizi- personal enz bzw. Immunsuppression befindet sowie für ungeimpfte exponierte Kin- • Personal von Plasma-fraktionie- der bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. renden Unternehmen • Personen, die in Bereichen mit be- Chemoprophylaxe mit Rifampicin rufsbedingt erhöhtem Risiko hin- • Neugeborene: 1 x 10 mg/kg KG pro Tag p.o. für 4 Tage sichtlich Hepatitis A tätig sind, wie • Säuglinge und Kinder: 1 x 20 mg/kg KG (maximal 600 mg) p.o. für 4 Tage z.B. Bestattungsdienste, Justiz/Haft- • Erwachsene: 1 x 600 mg p.o. für 4 Tage wache, Landwirtschaft, Sexarbeit, Erste Hilfe, Einsatzdienste (Rettung, Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeit- Feuerwehr, Polizei), Militärpersonal punkt – spätestens sieben Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls – bei möglicher Exposition begonnen werden. • Kanalisations- und Klärwerkpersonal 6 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
• Personen mit Gerinnungsstörungen, mit einer chronischen • Die einzelnen zugelassenen Impfstoffe gegen Hepatitis A Darm- oder Lebererkrankung wie z.B. Morbus Crohn, Colitis sind austauschbar. ulcerosa, HCV-Infizierte und HBV-Carrier • Postexpositionelle Prophylaxe: Nachdem hier ein rascher • Kontakt mit an Hepatitis A-Erkrankten oder Personen, die Schutz gewünscht ist, sollen 2 Dosen des Kinderimpfstoffs Hepatitis A-Virus ausscheiden am Tag 0 und die 3. Dosis nach 6–12 Monate (off-label) an- • Personen mit Sexualverhalten, das bezüglich Hepatitis A gewandt werden. riskant sein kann, besonders MSM („men who have sex • Reiseverkehr: Hier kann die Fixkombination Hepatitis A/ with men“) Typhus für die Erstimpfung verwendet werden. Für die Boos- • Reiseimpfung: Touristinnen und Touristen sowie beruflich terung reicht nach 6–12 Monaten eine einmalige Dosis mit Reisende, diplomatischer Dienst und Entwicklungshilfe in einem Hepatitis A-Kinderimpfstoff aus. Endemiegebieten Postexpositionelle Propylaxe Impfschema Hier steht nur noch die aktive Immunisierung mit Totimpfstoff Grundimmunisierung für Kinder ab dem vollendeten 1. Le- (HAV-Impfung) für Personen ab dem vollendeten 1. Lebens- bensjahr und Erwachsene: 2 Dosen: 2. Dosis mindestens 6 Mo- jahr zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin nate nach der 1. Dosis (siehe Fachinformation). Ab dem voll- (HAV-Ig) mit definiertem AK-Gehalt gegen Hepatitis A-Virus endeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombination mit Hepatitis lieferbar ist. Diese aktive, postexpositionelle Immunisierung B (Kinderformulierung bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) sollte innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt erfolgen. Danach geimpft werden, 3 Dosen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, ist keine sichere Wirksamkeit mehr gegeben, der Krankheits- 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis (abweichend von der verlauf kann jedoch gemildert sein. Fachinformation). Steht ein HAV-Ig zur Verfügung (siehe entsprechende Fach- Weitere Auffrischungsimpfungen sind - sofern die Grundim- information, z.B. Beriglobin P enthält mindestens 100 IE/ munisierung bei nicht beeinträchtigter Immunlage gegeben ml), kann dieses zur postexpositionellen Prophylaxe ver- wurde - vermutlich nicht mehr nötig. Bei mehr als 90 Prozent wendet werden. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der Geimpften sind auch drei bis vier Jahrzehnte nach der der Exposition verabreicht werden. Personen, welche HAV- Grundimmunisierung noch immer spezifische Antikörper Ig erhalten, sollen zusätzlich auch geimpft werden. Dies gilt nachweisbar. vor allem für Personen, für die Hepatitis A eine besonders hohe Gefahr darstellt wie z.B. chronisch HBV- oder HCV-In- Im Fall von Liefereinschränkungen von Impfstoffen mit Hepa- fizierte oder Personen mit chronischen Leber- oder Darmer- titis A-Komponente wird zur aktiven Immunisierung gegen He- krankungen. patitis A Folgendes empfohlen: • Falls kein Hepatitis B-Impfschutz und genügend Zeit be- Zur Komplettierung des Impfschutzes wird eine Auffrischung steht, wird (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr) ein Kombi- frühestens nach 6 Monaten empfohlen. Kombinierte Hepatitis- nationsimpfstoff Hepatitis A und Hepatitis B im Schema 2+1 Impfstoffe werden zur postexpositionellen Prophylaxe wegen empfohlen: 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6–12 des zu geringen Gehalts an Hepatitis A-Antigen nicht empfoh- Monate nach der 2. Dosis (abweichend von der Fachinfor- len, wobei in Ausnahmefällen wie unter dem Hinweis „Liefer- mation). Impfschutz gegen Hepatitis A ca. 2 Wochen nach einschränkungen“ beschrieben vorgegangen werden kann. der 2. Dosis zu erwarten. • Falls jedoch bereits ein Hepatitis B-Impfschutz besteht, kann Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-Ig zum bei Erwachsenen wegen mangelnder Alternativen off-label Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit ein Hepatitis A-Kinderimpfstoff nach dem 2+1-Schema ver- die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden, wendet werden: die 2. Dosis erfolgt 1 Monat nach der 1. Dosis, weshalb die betroffenen Personen auf die strikte Einhaltung die 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. Mit einem Impf- der notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von schutz ist etwa zwei Wochen nach der 2. Impfung mit einem mindestens zwei Wochen hinzuweisen sind. Kinderimpfstoff zu rechnen. Ist ein rascherer Schutzeintritt nötig, so kann jeweils eine Dosis des gleichen Impfstoffes (z.B. Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Ver- am linken und eine am rechten Arm) am gleichen Tag verab- wendung von Hepatitis A-Impfstoffen oder Immunglobulin zur reicht werden: 2 Dosen am Tag 0, 3. Dosis nach 6–12 Monaten. postexpositionellen Prophylaxe. 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 7
Hepatitis B Kinderimpfung Die Impfung gegen Hepatitis B (HBV) ist im kostenfreien sonal von Plasma-fraktionierenden Unternehmen Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechs- − Personen, die in Berufsfeldern mit spezifischem Risiko fach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 11.–12. tätig sind, unter anderem Entsorgungs- und Abfallwirt- Lebensmonat geimpft. Nach der Grundimmunisierung im schaft sowie Abfall-, Abwasser-, Entsorgungs-, Reini- Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist eine Auffrischungsimpfung gungs-, Bestattungsdienste, betreute Einrichtungen und ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Personal von Einrichtungen für Menschen mit einer empfohlen. Danach sind weitere Auffrischungsimpfungen geistigen oder psychischen Behinderung, Erste Hilfe, oder Titerkontrollen nur bei Risikopersonen empfohlen. Bei Feuerwehr, Fußpflege, Justiz/Haftwache, Piercing- oder fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis B-Immu- Tattoostudios, Polizei, Rettungsdienst, Sexarbeit nisierung spätestens mit Pflichtschulaustritt nachgeholt wer- − Personen in der Betreuung/Versorgung von Flüchtlingen den, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt. und Unterkünften für Flüchtlinge/Asylsuchende, auch in Erstanlaufstellen Erwachsenenimpfung Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt wer- Impfschema den und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein emp- Die Hepatitis B-Impfung ist eine Komponente der Sechsfach- fohlen. Bei entsprechender Indikation Erstimpfung auch nach Impfung für Säuglinge/Kleinkinder. Außerdem stehen mono- dem vollendeten 65. Lebensjahr. Nach der Grundimmunisie- valente sowie bivalente Totimpfstoffe (in Kombination mit rung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungs- Hepatitis A) zur Verfügung. impfungen oder Titerkontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Indikation empfohlen. Grundimmunisierung im Rahmen der Sechsfach-Impfung: Bei Indikation ist eine Titerkontrolle 1–6 Monate nach der • im 1. Lebensjahr: 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis der Grundimmunisierung vorgesehen, da fünf bis 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis. zehn Prozent der Geimpften keine ausreichende Immunant- • ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Dosis nach 1–2 Mona- wort ausbilden. Ist der Titer ausreichend hoch (≥100 mIE/ml), ten, 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. sollen bei andauernder Indikation Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre erfolgen, weitere Titerbestimmungen sind jedoch Grundimmunisierung mit (außer bei Personen mit Immunsuppression) nicht mehr er- Monokomponentenimpfstoffen: forderlich, wenn das Ansprechen auf die Impfung einmalig • 2+1 Schema: 2. Dosis nach ein bis zwei Monaten, 3. Dosis mittels Titerkontrolle belegt wurde. 5–11 Monate nach der 2. Dosis bzw. gemäß Fach- information. Indikation • Schnellimmunisierung (Schema 0/7/21) (ab vollendetem • Chronische Lebererkrankung 18. Lebensjahr und off-label) mit Monokomponenten- • Häufiger Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Hämophilie) impfstoffen: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach • Prädialyse- und Dialysepatientinnen und Dialysepatienten: der 2. Impfung (entspricht 21 Tage nach der 1. Impfung), höhere Antigendosis von 40 µg nach Standardschema 4. Dosis 11 Monate nach der 3. Impfung. • Bestehende oder zu erwartende Immundefizienz bzw. Immunsuppression; bei HIV-Infektion Die Hepatitis B-Impfung kann ab dem vollendeten 1. Lebens- • Kontakt mit an Hepatitis B-Erkrankten oder HBsAg-Träge- jahr auch als Kombinationsimpfung mit Hepatitis A gegeben rinnen und HBsAg-Trägern, sofern sie nicht bereits immun werden. oder nicht selbst HBsAg-Trägerinnen und HBsAg-Träger sind • Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko Auffrischungsimpfung: Nach der Säuglingsimpfung ab dem • Intravenöser Drogengebrauch vollendeten 7. Lebensjahr im Schulalter auffrischen, routi- • Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit möglicherweise nemäßige Auffrischung sonst nicht erforderlich (Ausnahme infizierten Personen wie zum Beispiel Personen in Indikation). Gefängnissen • Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis B-Infektions- Schwangerschaft oder Stillen stellen keine Kontraindikati- prävalenz onen für die Impfung dar! • Personal mit beruflichem Risiko wie z.B. − Ärzte und Personal von medizinischen Einrichtungen Titerkontrollen und Auffrischungsimpfungen bei Personen und Pflegeeinrichtungen einschließlich Auszubildende; mit andauernder Indikation (Anti-HbsAk; Titerkontrolle Reinigungspersonal von Gesundheitseinrichtungen; Per- sechs Monate nach der 3. Dosis der Grundimmunisierung): 8 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
Tab. 5: Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material Verletzungen mit möglicherweise HBV-haltigen Gegenständen (z.B. Nadelstich) oder Blutkontakt mit Schleimhaut oder nicht-intakter Haut, risikoreicher Sexualkontakt, nach Vergewaltigung: Status der Betroffenen Maßnahmen Immunglobulingabec Anti-HBs- Impfstatus Serologie Impfungb Anti-HBs-Antikörper Bestimmunga HBV-IG Testergebnis (mIE/ml) Bei früherer Titerkontrolle Nein Nein Nein ≥100 mIE/ml Letzte Impfung Bei früherer Titerkontrolle Titer ≥ 20 Nein Ja Ja ≤10 Jahre 10 Jahre Ja Ja
den – die passive und aktive Im- munisierung (PEP) des Kindes HPV - Humane Papillomaviren durchgeführt werden. Kinderimpfung Bei Neugeborenen von Müttern, Die neun-valente Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV9, Gardasil 9) ist im deren aktueller HBsAg-Status kostenfreien Impfprogramm für Mädchen und Buben enthalten und wird ab dem voll- nicht bekannt ist und bei denen endeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach dem Schema 0/6–12 noch vor bzw. sofort nach der Monate (1+1) geimpft. Die Impfung erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen (vor- Geburt die serologische Kontrolle zugsweise in der 4. Schulklasse). Außerdem bieten die Bundesländer an den öffentli- nicht möglich ist, wird ebenfalls chen Impfstellen für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up-Impfungen unmittelbar post partum mög- zum vergünstigten Selbstkostenpreis an. Für die Inanspruchnahme im kostenfreien lichst innerhalb von zwölf Stun- Impfprogramm und auch im Catch-up-Impfprogramm gilt das Alter zum Zeitpunkt der den die aktive Immunisierung mit 1. Dosis. Konkrete Details zur Umsetzung in den Bundesländern in den Beratungs- und HBV-Impfstoff begonnen und der Impfstellen der Bundesländer. HBs-Status der Mutter bestimmt. Bei nachträglicher Feststellung Erwachsenenimpfung einer HBsAg-Positivität kann Die Impfung wird allen Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männern bis zum voll- beim Neugeborenen innerhalb endeten 30. Lebensjahr unbedingt empfohlen, danach optional. Der Nutzen einer spä- von sieben Tagen postpartal die ter (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnenen HPV-Impfung hinsichtlich der Gabe von HBV-Immunglobulin Vermeidung von Dysplasien der Cervix sinkt. nachgeholt werden. Allerdings nimmt die Wirksamkeit dieser Indikation Maßnahme mit zunehmendem • Angeborene und erworbene Immunsuppression (HIV-Infektion, Transplantierte Zeit-intervall kontinuierlich ab. oder bei immunsupprimierenden Therapien etc.). Bei Therapien sollte die Impfung Vom HBV-Immunglobulin sollen idealer Weise vor entsprechender Immunsuppression veranlasst werden bzw. nach dem Neugeborenen möglichst so- abgeschlossener Therapie fort nach der Geburt 30–100 I.E./ • Autoimmunerkrankungen wie Sklerodermie, Kollagenosen etc. kg Körpergewicht simultan mit • Expositionsrisiko (sexuelle Aktivität) dem HBV-Impfstoff verabreicht werden. Wird der Zeitraum von Es handelt sich um keine spezielle Reiseimpfung. zwölf Stunden verabsäumt, kann die aktive Immunisierung auch Impfschema noch später erfolgen, jedoch unter In Österreich ist der Neunfach-Impfstoff Gardasil9 empfohlen. Er enthält die Typen Inkaufnahme eines möglicher- HPV 6, 11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58. weise höheren Erkrankungsrisi- • Vollendetes 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: 2 Dosen im Schema 1+1: kos (chronische HBV-Infektion) 2. Dosis nach mindestens sechs Monaten (bis 12 Monaten, wegen besserer Immunoge- für das Neugeborene. nität). Wurde die 2. Dosis früher als fünf Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von sechs Monaten). HBV-Immunglobulin ist der- • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 3 Dosen: 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, zeit in Österreich als Hepatect 3. Dosis 6–12 Monate nach der 2. Dosis. Ab diesem Alter wird die HPV-Impfung zur CP 50 I.E./ml Infusionslösung Erreichung eines gleichwertigen Individualschutzes 3-mal empfohlen. verfügbar (2 ml = 100 IE i.v.). Alternativ kann Uman Big 180 Dies gilt auch für immunsupprimierte Menschen bis zum 15. Lebensjahr. I.E./ml (i.m.) Injektionslösung angewendet werden. Die zwei- Wirksamkeitsstudien mit dem Neunfach-Impfstoff bei 16- bis 26-jährigen Frauen te Dosis der post partum gegen zeigten eine bislang sechs Jahre anhaltende Schutzdauer; bei Jugendlichen bis zu acht HBV geimpften Kinder erfolgt Jahren. Für den Vierfach-Impfstoff wurde nach bis zu 14 Jahren 100-prozentige Wirk- nach einem Monat. Die weiteren samkeit nachgewiesen. Bei Personen, die zuvor mit einem Zweifach- oder Vierfach- Impfungen erfolgen nach dem Impfstoff geimpft wurden, besteht die Möglichkeit, den Impfschutz mit HPV9 zu opti- sonst üblichen Schema mit der mieren. Für die Ausweitung des individuellen Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko Sechsfach-Impfung. Mit vollen- für Nebenwirkungen eine zusätzlich vollständige, dem Alter entsprechende Impfserie detem 1. Lebensjahr soll eine mit HPV9 durchgeführt werden. serologische Kontrolle erfolgen und eine intrauterine Infektion Postexpositionelle Prophylaxe: Indikation: infektionsgefährdender Sexualverkehr (HBsAg und HBeAg) ausge- oder nach sexuellem Missbrauch zwei- bzw. dreimalige Impfung (altersabhängig). schlossen werden. 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 11
Influenza Kinderimpfung Die Influenza-Impfung mit einem tetravalenten Impfstoff Impfschema ist für alle Kinder und Jugendlichen jährlich empfohlen, be- Die beste Zeit für die jährliche Influenza-Impfung beginnt Ende sonders für Säuglinge ab dem vollendeten 6. Lebensmonat Oktober. Sie kann aber zu jedem späteren Zeitpunkt, auch wäh- und (Klein-) Kinder. rend bereits Influenza-Fälle auftreten, durchgeführt werden. Erwachsenenimpfung Impfstoffauswahl Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Erwach- Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung senen empfohlen. Die Influenza-Impfung ist insbesondere und Verfügbarkeit erfolgen und individuelle Kriterien auch für Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit wie Alter, Grundkrankheit oder Expositionsrisiko be- anderen Risikofaktoren und Personal im Gesundheitswe- rücksichtigen. Es sind verschiedene Arten von Influenza- sen dringend empfohlen. Impfstoffen zugelassen. Alle in Österreich zugelassenen Influenza-Impfstoffe enthalten drei oder vier von der Indikation WHO und EMA für die jeweilige Saison empfohlene Influ- Die Impfung ist jeder Person, die sich schützen will, zu enzavirus-Impfstämme: zwei Influenza A-Stämme (der- empfehlen. zeit A(H1N1)pdm09: A/Brisbane/02/2018-like Viren und Besonders dringlich empfohlen ist die Impfung: A(H3N2): A/Kansas/14/2017-like Viren) und einen oder • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge chronischer beide Vertreter der Influenza B-Linien (B/Victoria-Linie: B/ Erkrankungen wie zum Beispiel bei chronischen Lun- Colorado/06/2017-like Viren und bei tetravalenten Impf- gen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, neurologischen stoffen zusätzlich B/Yamagata-Linie: B/Phuket/3073/2013- Erkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechsel- like Viren). Die Verwendung von tetravalenten Influenza- krankheiten (auch bei gut eingestelltem Diabetes melli- Impfstoffen (zwei A- und zwei B- Influenzastämme) ist von tus) und Immundefekten Vorteil, um eine breitere Abdeckung zu erzielen. Alle inakti- • Hospitalisierten Personen mit erhöhter Gefährdung für vierten tetravalenten Impfstoffe sind nicht adjuvantiert; der Influenza-Komplikationen trivalente Impfstoff, welcher besonders für ältere Personen • Kindern/Jugendlichen ab dem vollendeten 6. Lebens- empfohlen wird, enthält einen Wirkverstärker (Adjuvans). monat bis zu 18 Jahren unter Langzeit-Aspirin-Therapie (Verhütung eines Reye Syndroms). Es ist zu beachten, Zusätzlich zu den Totimpfstoffen (Spalt- oder Subunit-Impf- dass in diesem Fall eine Lebendimpfung altersunabhän- stoffe), die systemisch appliziert werden, gibt es einen Leben- gig kontraindiziert ist! dimpfstoff, der vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 18. Le- • Stark übergewichtigen Personen (BMI≥40) bensjahr zugelassen ist und nasal (als Nasenspray) verabreicht • Bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Er- wird, aber für Österreich nicht zur Verfügung steht. krankungen oder Therapien • Bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva/ Impfschema Kinder und Jugendliche: Bei der erstmaligen Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung vier Impfung von Kindern bis zum vollendeten 9. Wochen vor Therapiebeginn Lebensjahr oder wenn das Kind bisher • Schwangeren und Frauen, die während der Influenza- erst eine einzige Impfung erhalten saison schwanger werden wollen hat (abweichend von der Fach- • Säuglingen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat und information), sollen zwei Kleinkindern Impfungen mit einem te- • Stillenden und Personen im Umfeld von Neugeborenen travalenten Impfstoff im • Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und von Abstand von mindestens Sozialberufen, Betreuungspersonen (z.B. in Spitälern, vier Wochen gegeben Altersheimen und im Haushalt) und Haushaltskontakte werden. Dabei wird mit der zuvor genannten Risikogruppen der vollen Dosis eines • Personal aus Gesundheitsberufen ab dem 6. Lebensmonat • Personen mit häufigem Publikumskontakt zugelassenen Impfstoffs • Allen Reisenden: Schutz während der Reise (z.B. am geimpft. Danach reicht Flughafen, im Flugzeug) und am Reiseziel – Impfung auch in dieser Altersgrup- spätestens ca. zwei Wochen vor Reiseantritt (die Influen- pe wie bei älteren Kindern za-Saison tritt auf der Südhalbkugel etwa um ein halbes und Jugendlichen eine Dosis Jahr verschoben von April–September auf!). jährlich aus. 12 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
Masern, Mumps, Röteln Kinderimpfung Impfschema Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr (ab vollendetem 9. Lebens- Mumps und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfpro- monat) soll die zweite Dosis nach drei Monaten verabreicht gramm enthalten (Lebendimpfung!). Es werden zwei werden. MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen) Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die zweite empfohlen. Bei Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen Dosis frühestmöglich mit einem Mindestabstand von vier Wo- (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten und Schule) bzw. mit chen. dem vollendeten 12. Lebensjahr soll der MMR-Impfstatus (Impfpass) dringend kontrolliert werden, erforderlichen- Kontraindikationen falls sollen fehlende Impfungen nachgeholt werden. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit entspre- chenden Kontraindikationen (Immunsuppression, etc.). Die Erwachsenenimpfung Rötelnimpfung in der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffent- Eine Schwangerschaft soll bei Impfung ausgeschlossen und lichen Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei er- mindestens einen Monat danach vermieden werden. Eine ver- hältlich; es werden zwei Dosen im Abstand von minde- sehentliche Rötelnimpfung bei einer Schwangeren stellt aber stens vier Wochen empfohlen. Nur bei dokumentierter keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar. zweimaliger Lebendimpfung, Nachweis ausreichend schützender Antikörper im Serum oder zurückliegender, Aktive Immunisierungen mit Virus-Lebendimpfstoffen (wie Labor-bestätigter Maserninfektion kann von langanhal- zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen) tender Immunität ausgegangen werden. sollten für mindestens drei Monate (bei Masern bis zu zwölf Monate) nach der letzten Gabe von Immunglobulinen ver- Bei fehlender Immunität auch gegen nur eine Impfkom- schoben werden, da die Wirksamkeit der Impfung mit Leben- ponente oder fehlender Impfdokumentation kann und dimpfstoffen (aufgrund von Antikörpern im Immunglobulin) soll die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt beeinträchtigt werden kann. werden. Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kin- der nur einmal gegen Masern, Mumps und/oder Röteln Masern: Postexpositionelle Prophylaxe geimpft worden sind, sollen entsprechend geimpft wer- Die MMR-Impfung kann auch als Postexpositionsprophylaxe den. Personen, die mit einem inaktivierten Masern-Impf- eingesetzt werden und ist für Personen mit unklarem Impf- stoff geimpft wurden (Masern adsorbiert oder Quinto- status, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kind- virelon), sollten zwei Dosen MMR-Impfstoff erhalten. heit nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen. Die höchste Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit einer MMR-Impfung Indikation als postexpositionelle Prophylaxe besteht bei einer Verabrei- Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollende- chung einer MMR-Impfdosis innerhalb von 72 Stunden nach ten 9. Lebensmonat empfohlen; fehlende Impfungen sol- infektiösem Masern-Erstkontakt. len in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Besonders Personen mit hohem Infektionsrisiko für sich und andere Immunglobulin sollen jedenfalls immun sein, z.B. Personal in Kinderbe- Bestimmte nicht immune Risikopersonen (z.B. Schwangere, treuungseinrichtungen wie Kindergarten, Schule oder Neugeborene, Säuglinge im Alter von
Meningokokken Indikation erwogen werden. Der Nestschutz Für Kinder sind sowohl Impfungen gegen Meningokokken B als auch Impfungen gegen Masern ist allgemein kürzer gegen Meningokokken C bzw. A, C, W135, Y allgemein empfohlen. Zusätzlich sind und weniger ausgeprägt als bisher Meningokokken-Impfungen bei folgenden Indikationen empfohlen: angenommen; in der Regel kürzer als • Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko sechs Monate. − Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, vor allem Komplement-/Properdindefekt, Hypoga- Mumps mmaglobulinämie, Asplenie, Splenektomie Postexpositionelle Prophylaxe: Un- − Bei einer Therapie mit Eculizumab: mindestens zwei Wochen vor Therapiebeginn geimpfte bzw. in der Kindheit nur − Bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppressiva-/Biologika-Therapie (z.B. einmal geimpfte Personen oder sol- Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn che mit unklarem Impfstatus mit • Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko Kontakt zu Mumpskranken: Impfung − Personen mit engem Kontakt zu Meningokokken-Erkrankten (z.B. Haushalts- mit einem MMR-Impfstoff möglichst kontakt-personen) innerhalb von 72 Stunden nach in- − Laborpersonal mit Kontakt zu Meningokokken-Isolaten und/oder Aerosolen fektiösem Kontakt; gegebenenfalls − Personal von Pädiatrien, Infektionsabteilungen und Intensivstationen (auf Komplettierung des Impfschemas. Grund der Schwere der Erkrankung auch bei geringem Erkrankungsrisiko) − Militär: kann sinnvoll bei Rekruten oder Auslandseinsätzen sein Röteln − Gilt nur für Meningokokken A, C, W135, Y: Für Reisen in Endemiegebiete fünf Impfung und Anti-D Prophylaxe Jahre Gültigkeit der konjugierten ACWY-Impfung im internationalen Reise- Falls bei einer Anti-D Prophylaxe bei verkehr. Vor Gruppen-(Schul-) Veranstaltungen und Austauschprogrammen einer Röteln (MMR)-seronegativen für Schüler in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko, aber auch bei Reisen in Mutter notwendig ist, muss die Anti- Länder mit hoher Inzidenz ist eine Impfung entsprechend den dortigen Emp- D Prophylaxe ehestmöglich (i.e. im fehlungen angeraten. Saudi Arabien schreibt während der Hadj für die Einreise Wochenbett) verabreicht werden. zwingend eine Impfung mit einem konjugierten, tetravalenten Meningokok- Postexpositionelle Prophylaxe: Per- ken-Impfstoff vor, die auch in einem internationalen Impfpass dokumentiert sonen mit unklarem Impfstatus, werden muss. ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit nach Kon- Auffrischungsimpfungen bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko/andau- takt zu Rötelnkranken: Impfung mit ernder Indikation alle fünf Jahre empfohlen. einem MMR-Impfstoff möglichst innerhalb von 72 Stunden nach in- Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B fektiösem Kontakt, gegebenenfalls Die klinischen Studien zu Bexsero, dem derzeit für Kinder unter 10 Jahren einzigen Komplettierung des Impfschemas. in Österreich zugelassenen Impfstoff gegen Meningokokken B, zeigen eine gute Eine Ig-Gabe verhindert nicht sicher Immunogenität bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Erste epidemio- die Infektion, erschwert jedoch mas- logische Daten aus England weisen auf eine hohe Wirksamkeit (über 80 Prozent) siv deren diagnostische Abklärung. dieser Impfung bei Kindern im ersten Lebensjahr hin. Besteht eine Kontraindikation für die MMR-Impfung (z.B. in der Schwan- Aufgrund des gehäuften Auftretens von Fieber bei der Kombination mit anderen gerschaft), steht für Röteln keine Im- Kinderimpfungen (Sechsfach-, Pneumokokken- und MMR-Impfung) kann bei munglobulin-Gabe zur Verfügung! gleichzeitiger Verabreichung entsprechend der Fachinformation eine prophylak- tische Gabe von antipyretischen Medikamenten in Erwägung gezogen werden. Die MMR-Impfung stellt kein Hin- dernis für das Stillen dar. Mittlerweile wurde für Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ein zweiter Impfstoff gegen invasive Meningokokkenerkrankungen der Serogruppe B – Tru- menba - zugelassen. Kinderimpfung Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Aufgrund der epidemiologischen Situation ist zur Erreichung eines Individual- schutzes gegen invasive Meningokokken B-Erkrankungen die Impfung für alle 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 15
Tab. 6: Impfschema für Bexsero Mindestabstand Alter bei Erstimpfung Grundimmunisierung zwischen den Dosen Weitere Impfungen der Grundimmunisierung Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten, Säuglinge, 2-5 Monate 3 Dosen 1 Monat mindestens 6 Monate nach 3. Dosis Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten, Säuglinge, 3-5 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 6 Monate nach 2. Dosis Eine Dosis im zweiten Lebensjahr, 6-11 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 2 Monate nach 2. Dosis Eine Dosis mindestens 12-23 Monate 12-23 Monate 2 Dosen 2 Monate nach 2. Dosis 2-10 Jahre 2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt Ab 11 Jahre und älter 2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt Kinder und Jugendlichen möglichst früh ab dem vollendeten Bei Impf-Beginn entsprechend den Empfehlungen wird eine 2. Lebensmonat empfohlen. Nachhol-Impfungen sind bis zum Dosis empfohlen. vollendeten 18. Lebensjahr empfohlen. Bei früherem Impf-Beginn im 1. Lebensjahr: Erwachsenenimpfung • Neisvac C Die Impfung ist bei den angegebenen „Indikationen“ empfohlen. − Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 4. Lebensmonat: zwei Dosen im Abstand von mindestens acht Wochen plus Impfschema für Bexsero eine weitere Dosis im 12. oder 13. Lebensmonat. Aus epidemiologischen Gründen erscheint es sinnvoll, die Imp- − Impfbeginn vollendetes 4. Lebensmonat bis vollendetes 12. fung bei Kindern möglichst frühzeitig zu verabreichen. Mehrere Lebensmonat: eine Impfung plus eine weitere Dosis vor- Impfschemata sind möglich; es wird stets eine Dosis von 0,5 ml zugsweise im 12. oder 13. Lebensmonat, in jedem Fall aber verabreicht: mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Impfung mit Neisvac C. Impfschema für Trumenba: Zugelassen ab dem vollendeten 10. • Menjugate Lebensjahr. Empfohlen sind zwei Dosen (je 0,5 ml) im Abstand − Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 12. Lebensmonat: von sechs Monaten. Zur Notwendigkeit einer Auffrischung- zwei Dosen im Abstand von mindestens acht Wochen plus simpfung laufen derzeit klinische Studien. eine weitere Dosis im 2. Lebensjahr mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zur vorangegangenen 2. Dosis. Trumenba und Bexsero sind nicht austauschbar (eine begon- nene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff be- Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A,C,W135 und Y endet werden). Kinderimpfung Die Impfung mit einem tetravalenten konjugierten Meningo- Monovalente Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C kokken-Impfstoff ist vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum Kinderimpfung vollendeten 13. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthal- enthalten. Diese Impfung wird aufgrund der derzeitigen epide- ten. Für Kleinkinder wird bevorzugt zwischen dem 13. bis 15. miologischen Situation in Österreich im Kleinkindalter nicht Lebensmonat einmalig eine Impfung mit einem konjugierten allgemein empfohlen, sehr wohl jedoch, wenn Reisen in Risiko- Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe C empfohlen. gebiete geplant sind, in denen die entsprechenden Serogruppen Impfschema vorkommen. 16 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
Weitere Auffrischungsimpfungen sind derzeit auf Grund der nach der Diagnosestellung beim Indexfall erfolgen, ist aber bis epidemiologischen Situation nur bei Vorliegen von „Indikati- zu zehn Tage nach letzter Exposition sinnvoll. onen“ empfohlen. Ist bereits eine Impfung gegen Meningokok- Chemoprophylaxe ken C im Schulkind-/Adoleszentenalter erfolgt kann ggf. zu- Rifampicin sätzlich eine Impfung mit dem konjugierten Vierfach Impfstoff Neugeborene: 2 x 5 mg/kg KG/Tag p.o. für zwei Tage erfolgen, wobei der für Auffrischungs-/Teilimpfungen übliche Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg: 2x10 mg/kg KG/ Mindestabstand von einem Monat eingehalten werden sollte. Tag p.o. für zwei Tage (maximale ED 600 mg). Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für zwei Erwachsenenimpfung Tage Die konjugierte Vierfach Impfung ist bei den „Indikationen“ Eradikationsrate: 72–90 % empfohlen (Risikopersonen, Reiseimpfung). Oder: Postexpositionelle Prophylaxe: Im Fall einer Exposition durch Ciprofloxacin Kontakt mit einem Erkrankten kann die Impfung die postexpo- ab 18 Jahre: einmal 10mg/kg KG bis maximal 500 mg p.o. sitionelle Antibiotikaprophylaxe nicht ersetzen. Eine Impfung Eradiktionsrate: 90–95 %. wird zusätzlich zur Chemoprophylaxe für Haushaltmitglieder und Kontaktpersonen empfohlen. Für Personen mit engem ggf. Ceftriaxon Kontakt zu einem Erkrankten mit einer invasiven Meningokok- von 2 bis 12 Jahre: 1 x 125 mg i.m. ken-Erkrankung (alle Serogruppen) wird unabhängig vom Impf- ab 12 Jahre: 1 x 250 mg i.m. status eine Chemoprophylaxe empfohlen. Eradikationsrate: 97 %. Hierzu zählen: ggf. Azithromycin • Alle Haushaltskontakte einmalig 10 mg/kg (max. 500 mg); jedoch keine routinemäßige • Personen mit direktem Kontakt zu oropharyngealen Empfehlung. Sekreten eines Patienten • Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehem- sechs Jahren mern kontraindiziert ist, kommt hier zur Prophylaxe ggf. Ceftria- • Personen mit engen Kontakten in Gemeinschaftseinrich- xon in Frage (1 x 250 mg i.m.). Der Indexfall mit einer invasiven tungen mit haushaltsähnlichem Charakter (Internate, Wohn- Meningokokken-Erkrankung sollte nach Abschluss der Thera- heime sowie Kasernen) pie ebenfalls Rifampicin erhalten, sofern nicht intravenös mit • Passagiere, die bei Flügen, die länger als acht Stunden gedau- einem Cephalosporin der 3. Generation behandelt wurde. ert haben, direkt neben einem Patienten gesessen sind • Mund zu Mund-Beatmung, ungeschützter Kontakt bei einer Postexpositionelle Impfung: Eine postexpositionelle Imp- endotrachealen Intubation sieben Tage vor der Erkrankung fung wird zusätzlich zur Chemoprophylaxe bei ungeimpften bis 24 Tage nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Be- engen Kontaktpersonen empfohlen, wenn die Infektion des handlung Indexpatienten durch die Serogruppen A, C, W135, Y oder B Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem verursacht wurde. Die Impfung sollte sobald wie möglich nach Indexpatienten in den letzten sieben Tagen vor dessen Erkran- Serogruppen-Bestimmung des Erregers beim Indexfall durch- kungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollte möglichst bald geführt werden. IMPRESSUM Medieninhaber und Verleger: Verlagshaus der Ärzte GmbH-Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH, 1010 Wien, Nibelungeng. 13, Tel.: 01/512 44 86, Fax 01/512 44 86-24, E-Mail: office@aerzteverlagshaus.at, Internet: www.aerztezeitung.at Herausgeber: Österreichische Ärztekammer Mit der Herausgabe beauftragt: Dr. Peter Neidhart Chefredaktion: Dr. Agnes M. Mühlgassner, MBA Chefin vom Dienst: Marion Wangler, MA Redaktion: Verena Radlinger Sekretariat, Fotos, Termine: Claudia Chromy, DW 13 Verkaufsleitung: Bernhard Mitterhauser, DW 18 Key Account: Michaela Thenius, DW 35 Job-Inserate und Wortanzeigen: Mag. Edyta Konarzewska, DW 46 Kleinanzeiger, Abos: Anna Hisch, DW 41 Art Direction: Irene Danter Grafik & Layout: Ing. Bianca Mannsberger Alle Fotos inklusive Cover: SPL, picturedesk.com Hersteller: Druckerei Berger, Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., A-3580 Horn, Wienerstraße 80 4a | 25. Februar 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 17
Pertussis Pneumokokken Kinderimpfung Kinderimpfung Die Impfung gegen Pertussis (aP) ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Die Impfung ist für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebens- Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. jahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es wird und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft. Wegen des häu- mit einem Konjugatimpfstoff nach dem 2+1 Schema im figen Vorkommens von Keuchhusten und des schwe- 3., 5. und 12. bis 14. Lebensmonat geimpft. Auch Kinder ren Verlaufs im Säuglingsalter sollte mit der Impfserie mit Risiken/Indikation werden nach dem 2+1 Schema so früh wie möglich begonnen werden, d.h. unmittel- geimpft. Diesen Kindern steht die kostenfreie Impfung bis bar mit vollendetem 2. Lebensmonat. Im Schulalter zum vollendeten 5. Lebensjahr zur Verfügung. wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio im 7. bis 9. Lebensjahr wiederholt. Mit Februar 2020 ist der 13-valente Impfstoff Prevenar 13 (PNC13) im kostenfreien Impfprogramm verfügbar. Neu- Erwachsenenimpfung Immunisierungen sollen ab diesem Zeitpunkt mit dem Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und 13-valenten Impfstoff gestartet werden. Kinder, die bereits Auffrischungsimpfung im Schulalter sollen bis zum mit dem zehn-valenten Impfstoff Synflorix (PNC10) an- vollendeten 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen geimpft wurden, sollen mit diesem Impfstoff fertig geimpft mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie werden. Impfserien sollten prinzipiell mit demselben (dip), Tetanus (TET) und Polio (IPV) regelmäßig alle Impfstoff (PNC10 oder PNC13) komplettiert werden, mit 10 Jahre und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle welchem sie begonnen wurden. Ein generelles Nachimp- 5 Jahre erfolgen (Boostrix Polio/Repevax). Wenn keine fen von Kindern, welche bereits eine volle Impfserie mit Indikation zu weiteren Polio-Impfungen besteht und PNC10 erhalten haben, ist nicht vorgesehen. Zur Verhü- im Erwachsenenalter schon zwei oder mehr Auffri- tung schwerer invasiver Pneumokokkenerkrankungen, schungsimpfungen gegen Polio (mit IPV) vorliegen, deren Altersgipfel im 2. Lebenshalbjahr liegt, ist ein mög- wird danach nur noch gegen Diphtherie-Tetanus-Per- lichst früher Beginn der Impfserie im 3. Lebensmonat tussis aufgefrischt (Boostrix). dringend empfohlen. Der Konjugatimpfstoff für Säuglinge und Kleinkinder kann gleichzeitig mit der Sechsfach- Indikation Impfung (an verschiedenen Injektionsstellen) verabreicht Der Impfschutz gegen Pertussis ist für alle Personen werden. empfohlen, jedoch für folgende Personengruppen be- sonders wichtig: Erwachsenenimpfung • Frauen mit Kinderwunsch (vor Eintritt einer Bei der Erwachsenenimpfung unterscheidet man drei Schwangerschaft) Gruppen: Gesunde Erwachsene (> 60 Jahre); Personen • Schwangere, bevorzugt im 3. Trimenon (27.–36. mit einem erhöhten Risiko, zu erkranken (> 50 Jahre) und Schwangerschaftswoche), unabhängig vom Ab- Personen mit hohem Risiko und dringend indizierter Imp- stand zur letzten Impfung gegen Pertussis. fung (alle Altersgruppen). • Personen im Umfeld eines Neugeborenen (Mutter, • Gesunde Erwachsene: Ab dem vollenden 60. Lebens- Vater, Großeltern, Geschwister, Babysitterin und jahr ist die sequentielle Impfung, i.e. 1x PNC13 und Babysitter, Tagesmutter oder Tagesvater etc.) nach ≥ 1 Jahr 1x PPV23 für alle Erwachsenen empfoh- • Alle in medizinischen Berufen tätigen Personen, len. Eine routinemäßige Wiederholung der Impfserie auch Auszubildende dieser Berufe sowie Betreu- nach fünf bis sechs Jahren ist nicht vorgesehen. Gesun- ungspersonen in Spitälern, Altersheimen, Pflege- den Erwachsenen vor dem vollendeten 60. Lebensjahr heimen und im Haushalt ist die Impfung nicht empfohlen. • Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und • Personen mit erhöhtem Risiko: Bei Vorliegen von Um- Schulen bzw. mit häufigen Publikumskontakten ständen wie Rauchen, Alkoholabusus, Hypertonie, • Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefähr- Atherosklerose, subchronische Bronchitis etc., die ein dung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, erhöhtes Risiko für schwere Pneumokokken-Erkran- chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankung, kungen bedingen können, wird die sequentielle Imp- Krebserkrankungen (besonders bei Lungenkarzi- fung PNC13 und nach ≥ 1 Jahr PPV23 bereits ab dem 51. nom), Immunsuppression (inkl. therapiebedingt) Lebensjahr empfohlen. Eine einmalige Wiederholung • Raucher der Impfserie (PNC13 + PPV23 nach ≥ 1 Jahr) im Ab- • Reiseimpfung: unabhängig von einer Reise emp- stand von sechs Jahren zur letzten Pneumokokkenimp- fohlen, jedoch besonders bei Hadj-Pilgerfahrt und fung wird – nach dem vollendeten 60. Lebensjahr – für Massenveranstaltungen (Sportevents etc.) diese Personen empfohlen. 18 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2020
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