Energieeinsparzertifikate in Frankreich November, 2017 - Autor: Julian Risler, DFBEW

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                                                                                Energieeinsparzertifikate
                                                                                in Frankreich
                                                            HINTERGRUNDPAPIER

                                                                                November, 2017

                                                                                Autor:   Julian Risler, DFBEW
                                                                                         julian.risler@developpement-durable.gouv.fr

                                                                                                                Gefördert durch:       Gefördert durch:
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          Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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Zusammenfassung
Der französische Handelsmechanismus für Energieeinsparzertifikate basiert auf einer vom französischen Staat
auferlegten Realisierungspflicht von Energieeinsparungen für Energieverkäufer. Letztere werden dadurch angeregt,
Energieeinsparmaßnahmen ihren Kunden und anderen Energieverbrauchern anzubieten. Die Umsetzung des fran-
zösischen Fördermechanismus der Energieeinsparzertifikate obliegt der Generaldirektion für Energie und Klima
innerhalb des französischen Ministeriums für ökologischen und solidarischen Wandel und hier insbesondere dem
nationalen Zentrum für Energieeinsparzertifikate. Es kontrolliert das Förderinstrument, legt die Verpflichtungen
und Sanktionen fest und gibt die Energieeinsparzertifikate aus. Innerhalb des französischen Handelsmechanismus
für Energieeinsparzertifikate wird grundsätzlich zwischen verpflichteten Akteuren und nicht verpflichteten Akteu-
ren unterschieden: Unter den verpflichteten Akteuren befinden sich über vierzig große Energieversorger für Strom,
Gas, Wärme und Kälte sowie über 2.000 Heizölversorger und mehr als vierzig Kraftstoffversorger. Ferner gibt es sog.
nicht verpflichtete Akteure, Träger des sozialen Wohnungsbaus und Wohnungsgesellschaften sowie öffentliche
Gebietskörperschaften, die sich ebenfalls am Handelsmechanismus beteiligen können. Der Markt für Energieein-
sparzertifikate in Frankreich ist einer starken Volatilität ausgesetzt sowie durch eine geringe Durchdringung ge-
kennzeichnet. Seit dem 1. Januar 2017 hat der Markt wieder an Dynamik gewonnen und der Zertifikatspreis könnte
weiter ansteigen. Grund dafür sei, dass ambitionierte Energieeinsparziel für die vierte Periode (2018-2020) von
1.600 TWhcumac.

          Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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Inhalt

Zusammenfassung                                                                                          3
Einleitung                                                                                               5

I. Rahmenbedingungen für ein Energieeffizienzverpflichtungssystem                                        5
I.1. Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union                                                  5
I.2. Rahmenbedingungen in Frankreich                                                                     7

II. Markt für Energieeinsparzertifikate                                                                  8
II.1. Handelsmechanismus                                                                              8
II.2. Zugelassene Energieeinsparmaßnahmen                                                            10
II.3. Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut und Anschubfinanzierung für Energieeinsparungen   14

III. Marktakteure der Energieeffizienz durch Energieeinsparzertifikate                               16
III.1. Verpflichtete Akteure (Obligés)                                                               16
III.2. Nicht verpflichtete Akteure (Éligibles)                                                       17
III.3. Endverbraucher                                                                                18
III.4. Die Rolle des Staates                                                                         18
III.5. Die Rolle der Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum                        18

IV. Ziele und Entwicklung des Förderinstruments der Energieeinsparzertifikate in Frankreich          19
IV.1. Ziele der Energieeinsparzertifikate in Frankreich                                              19
IV.2. Marktentwicklung                                                                               21
IV.3. Weiterentwicklung des Förderinstruments                                                        22

            Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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Einleitung
Bis 2030 sollten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ihre Treibhausgasemissionen um mindestens
40 % gegenüber dem Stand von 1990 senken, den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 % erhöhen
                                                       1
sowie die Energieeffizienz um mindestens 27 % steigern. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, bedarf es An-
strengungen aller EU-Mitgliedsstaaten. Die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht führ-
te in Frankreich zur Einführung eines Handelssystems mit Energieeinsparzertifikaten. Letzteres wird in diesem
Hintergrundpapier erläutert.

Der französische Handelsmechanismus für Energieeinsparzertifikate, der seit dem Jahr 2006 in Kraft ist, basiert auf
einer vom französischen Staat auferlegten Realisierungspflicht von Energieeinsparungen für Energieverkäufer
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(Strom, Gas, Flüssiggas , Wärme und Kälte, Heizöl, Kraftstoffe). Energieverkäufer werden dadurch angeregt, Energie-
einsparmaßnahmen ihren Kunden und anderen Energieverbrauchern anzubieten: Haushalte, Gebietskörperschaf-
                       3
ten oder Kleingewerbe.

Dieses Hintergrundpapier erläutert zuerst die Rahmenbedingungen für ein Energieeffizienzverpflichtungssystem
(Kapitel I). Anschließend wird der Handelsmechanismus für Energieeinsparzertifikate und die zugelassenen Maß-
nahmen erläutert sowie auf die Thematik der Bekämpfung der Energiearmut und der Anschubfinanzierung für
Energieeinsparungen eingegangen (Kapitel II). Ferner werden die verpflichteten und nicht verpflichteten Akteure
sowie die Rolle des Staates und der Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum vorgestellt (Kapitel
III). Abschließend werden die Ziele und die aktuelle Weiterentwicklung des Förderinstruments der Energieein-
sparzertifikate in Frankreich dargelegt (Kapitel IV).

       I. Rahmenbedingungen für ein Energieeffizienzverpflichtungssys-
            tem

       I.1. Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union
Die am 4. Dezember 2012 in Kraft getretene Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) der Europäischen Union gibt die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienzpolitik der einzelnen EU-Mitgliedstaaten vor. Insbesonde-
re Artikel 7 zu Energieeffizienzverpflichtungssystemen ist dabei von besonderer Bedeutung für die Einführung der
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Energieeinsparzertifikate (auch weiße Zertifikate genannt) in Frankreich. Artikel 7 der europäischen Energieeffizi-
enz-Richtlinie verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat ein Energieeffizienzverpflichtungssystem einzuführen. Ferner
müsse laut EU-Richtlinie jeder Mitgliedsstaat ein bestimmtes kumuliertes Endenergieeinsparziel bis zum 31. De-
zember 2020 erreichen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 müsse das Endenergieeinsparziel
mindestens der Erzielung neuer jährlicher Energieeinsparungen von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes aller Ener-
gieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen an Endkunden nach ihrem über den letzten Dreijahreszeitraum
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vor dem 1. Januar 2013 gemittelten Absatzvolumen entsprechen.

1
    Europäische Kommission (2017): Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030.
2
  Liquefied Petroleum Gas (LPG) = gaz de pétrole liquéfié (GPL).
3
  MTES (2017): Förderinstrument der Energieeinsparzertifikate (Dispositif des certificats d’économie d’énergie).
4
  Der französische Begriff „certificat d’économie d’énergie (CEE)“ wird in der deutschen Fachliteratur in Energieeinsparzertifikate oder weiße Zertifi-
kate übersetzt. In diesem Hintergrundpapier findet der Begriff Energieeinsparzertifikate bevorzugt Anwendung.
5
  Europäische Kommission (2012) : Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz
(Artikel 7), S.15.

               Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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Aufgabe der Energieeffizienzpolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten ist es, die passenden energiepolitischen Instru-
mente sowie sektorenübergreifende Maßnahmen umzusetzen. Auf europäischer Ebene wurden Energieeffizienz-
Verpflichtungssysteme (Energy Efficiency Obligations [EEO]) laut einer Studie des französischen Vereins für Tech-
                                                     6
nik, Energie und Umwelt (ATEE) aus dem Jahr 2017 bisher in Großbritannien (2002), Italien (2005), Frankreich (2006),
Dänemark (2006), Bulgarien (2008), Polen (2013), Irland (2014), Spanien (2014), Luxemburg (2015), Österreich (2015), Slo-
wenien (2015), Lettland (2017) und Griechenland (2017) eingeführt.

Die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) der Europäischen Union, die bereits einleitend erwähnt
wurde, werde laut einer Studie der Deutschen Energie-Agentur aus dem Jahr 2012 spürbare Eingriffe in einen Groß-
teil der Energiewertschöpfungskette von der Energieumwandlung über den Energietransport bis zur Energienut-
                        7
zung mit sich bringen. Die Funktionsweise der Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme wird in Artikel 7 der Ener-
gieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) definiert. Als erstes legt Artikel 7, Absatz 1, ein jährliches Energieeinsparziel von
1,5% pro EU-Mitgliedstaat im Zeitraum 2014 bis 2020 fest. Der Energieverbrauch im Transport- und Verkehrssektor
kann ganz oder teilweise aus dem Verpflichtungssystem heraus genommen werden.

Laut Artikel 7, Absatz 4, muss jeder Mitgliedsstaat die verpflichteten Parteien nach objektiven und nicht diskrimi-
nierenden Kriterien benennen. Verpflichtete Parteien sind laut Absatz 4 Energieverteiler und / oder Energieeinzel-
handelsunternehmen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats tätig sind. Verkehrskraftstoffverteiler oder Ver-
kehrskraftstoff-Einzelhandelsunternehmen können laut Absatz 4 mit einbezogen werden. Die von den verpflichte-
ten Parteien geforderten Energieeinsparungen können in Form von Endenergie- oder Primärenergieverbrauch an-
gegeben werden (Artikel 7, Absatz 5).

Weiterhin besteht laut Artikel 7, Absatz 6, die Pflicht, für jeden Mitgliedsstaat bei der Umsetzung Mess-, Kontroll-
und Prüfsysteme einzuführen. Es muss ein statistisch signifikanter Prozentsatz der Energieeinsparmaßnahmen bei
den verpflichteten Parteien kontrolliert werden.
Im Artikel 7, Absatz 7, werden zwei wichtige Ausgestaltungsmerkmale erstmals eingeführt:
    1. Die Mitgliedsstaaten können in ihr nationales Energieeffizienz-Verpflichtungssystem Maßnahmen mit so-
        zialer Zielsetzung aufnehmen, d.h. dass die Energieeinsparmaßnahmen in Haushalten mit Energiearmut
        besondere Anerkennung finden.
    2. Die Mitgliedsstaaten können außerdem „den verpflichteten Parteien gestatten, zertifizierte Energieeinspa-
        rungen, die von Energiedienstleistern oder sonstigen Dritten erzielt werden, auf ihre Verpflichtung anzu-
        rechnen; […]. Sofern die Mitgliedstaaten es gestatten, stellen sie sicher, dass ein Genehmigungsverfahren be-
        steht, das klar und transparent ist, allen Marktakteuren offen steht und darauf abzielt, die Zertifizierungs-
        kosten möglichst gering zu halten“ (Artikel 7, Absatz 7 b). An dieser Stelle wird also die Möglichkeit der Aus-
        gestaltung eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems mit Zertifikate-Handel in Form von Energieein-
        sparzertifikaten eingeführt.

Laut Artikel 7, Absatz 8, müssen die verpflichteten Parteien aktuelle Informationen zu Endkundenverbrauch und
gegebenenfalls Lastprofilen, Kundensegmentierung und Kundenstandorten an die Mitgliedsstaaten weitergeben.
Dies könnte in Zukunft bei der Einführung von Demand-Side-Managementsystemen sehr hilfreich sein.

In Artikel 7, Absatz 9, werden noch andere strategische Maßnahmen genannt, die alternativ zur Implementierung
eines Energieeffizienz-Verpflichtungssystems eingeführt werden können.

6
 ATEE (2017): Snapshot of Energy Efficiency Obligations schemes in Europe, S.6.
7
  Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (Hrsg.) (2012): Steigerung der Energieeffizienz mit Hilfe von Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen
(EnEffVSys), S.11.

            Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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Folgende alternative strategische Maßnahmen sind zulässig:
    1. Energie- oder CO2-Steuern, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken;
    2. Finanzierungssysteme und -instrumente oder steuerliche Anreize, die zur Nutzung energieeffizienter
        Technologien oder Techniken führen und eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken;
    3. Regelungen oder freiwillige Vereinbarungen, die zur Nutzung energieeffizienter Technologien oder Techni-
        ken führen und eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken;
    4. Standards und Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten und Dienstleistungen, auch
        von Gebäuden und Fahrzeugen, soweit sie nicht verbindlich vorgeschrieben sind und nach EU-
        Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten gelten;
    5. Energiekennzeichnungssysteme mit Ausnahme derjenigen, die verbindlich vorgeschrieben sind und nach
        EU-Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten gelten;
    6. berufliche und allgemeine Bildung einschließlich Energieberatungsprogrammen, die zur Nutzung energie-
        effizienter Technologien oder Techniken führen und eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewir-
        ken.

     I.2. Rahmenbedingungen in Frankreich
In Frankreich setzt das nationale Energiewendegesetz für grünes Wachstum (loi relative à la transition énergétique
pour la croissance verte [LTECV]) von 2015 eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 im Vergleich zum
Jahr 2012 als Ziel. Laut einer gemeinsam von der Generaldirektion für Umwelt und nachhaltige Entwicklung
          8                                                9
(CGEDD) , der Generalinspektion für Finanzen (IGF) und der Generaldirektion für Wirtschaft, Industrie, Energie
                            10
und Technologien (CGE) im Juli 2014 veröffentlichten Studie zum Thema „Energieeinsparzertifikate: Energieeffizi-
enz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“ (Les certificats d’économies d’énergie : efficacité énergétique et analyse écono-
mique) sind die Energieeinsparzertifikate das zentrale Instrument für die französische Energieeffizienzpolitik, ne-
ben der Steuergutschrift für die Energiewende (Crédit d’impôt pour la transition énergétique, CITE) und dem zinslo-
                                                                    11
sen Energieeffizienz-Darlehen (Eco-Prêt à taux zéro, éco-PTZ). Durch Artikel 14 bis 17 des sog. POPE-Gesetzes (loi
       12
POPE) vom 13. Juli 2005 wurde laut französischem Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (Mi-
nistère de la Transition écologique et solidaire) die Grundlage für den Handelsmechanismus für Energieeinsparzerti-
fikate (dispositif des certificats d’économies d’énergie [CEE]) gelegt.

Die Umsetzung des französischen Fördermechanismus der Energieeinsparzertifikate obliegt der Generaldirektion
für Energie und Klima (Direction Générale de l’Energie et du Climat, DGEC) innerhalb des französischen Ministeri-
ums für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) und hier insbesondere dem nationalen Zentrum für Ener-
gieeinsparzertifikate (Pôle National des certificats d’économies d‘énergie, PNCEE).

8
  innerhalb des Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel (MTES)
9
  innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
10
   innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
11
    weiterführende Informationen zum Thema Steuergutschrift für die Energiewende und zinsloses Energieeffizienz-Darlehen siehe DFBEW-Memo
(2016): Erneuerbare Wärme in Frankreich.
12
   Gesetz Nummer 2005-781 vom 13. Juli 2005 der Programmplanung der Leitlinien der französischen Energiepolitik [loi n° 2005-781 du 13 juillet
2005 de programme fixant les orientations de la politique énergétique (loi POPE)].

            Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                         7
II. Markt für Energieeinsparzertifikate

II.1. Handelsmechanismus
Im Allgemeinen wird innerhalb des Handelsmechanismus für Energieeinsparzertifikate eine bestimmte Akteurs-
gruppe (z.B. Endenergieversorger) dazu verpflichtet, in einer bestimmten zeitlichen Periode eine bestimmte Menge
an Energieeinsparungen (z.B. Einsparung von Strom/Gas/Heizöl) nachzuweisen. Die Energieeinsparzertifikate seien
laut einer Studie des Öko-Instituts und des Fraunhofer ISE aus dem Jahr 2012 dabei die Handelskomponente bzw.
standardisierte Nachweisinstrumente, welche die Energieeinsparung aus einer Einsparmaßnahme verbriefen. Durch
den Mechanismus könnten eingesparte Energiemengen in Form von Energieeinsparzertifikaten zwischen Unter-
                           13
nehmen gehandelt werden. Durch die Bestimmung eines verbindlichen quantitativen Einsparziels seitens der Poli-
tik und dessen anschließende Umlegung auf die verpflichteten Akteure kann die Nachfrage nach Zertifikaten regu-
                                                                                                            14
latorisch stimuliert werden. Das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) legt
in Frankreich fest, welche Mengen an Energieeinsparungen nachzuweisen und welche Einsparmaßnahmen zulässig
sind.

Innerhalb des französischen Handelsmechanismus für Energieeinsparzertifikate wird laut Studie der französischen
                                                                  15
Agentur für Umwelt und Energie (ADEME) aus dem Jahr 2015 grundsätzlich zwischen verpflichteten Akteuren
(Obligés) und nicht verpflichteten Akteuren (Éligibles) unterschieden:

Unter den verpflichteten Akteuren befinden sich über vierzig große Energieversorger für Strom, Gas, Wärme und
Kälte sowie über 2.000 Heizölversorger und mehr als vierzig Kraftstoffversorger für Autos.
Die verpflichteten Akteure haben drei Handlungsoptionen, um den Einsparverpflichtungen nachzukommen:
    1. Die verpflichteten Akteure können Maßnahmen ergreifen, die den Endverbrauchern einen Anreiz bieten, in
                                                                                                          16
        energiesparende Geräte zu investieren. Diese Maßnahmen müssen bei der Verwaltungsbehörde geneh-
        migt werden. Sie können ihren Kunden eine Förderhilfe finanzieller Natur gewähren, wie z.B. Subventio-
        nen oder Prämien, Gutschrift auf Rechnung, zinsvergünstigte Darlehen, etc. Diese Investitionshilfen, in de-
        ren Genuss der Kunde kommen kann, muss im Rahmen einer Partnerschaft im Vorfeld ausgehandelt wer-
                                                                   17
        den. Diese Verhandlungen werden OTC (Over the counter) durchgeführt ohne Vermittlung durch das Re-
        gister.
    2. Die verpflichteten Akteure können Energieeinsparzertifikate kaufen.
    3. Die verpflichteten Akteure können ebenso in förderfähige Programme investieren und als Gegenleistung
        Energieeinsparzertifikate erhalten.

Das französische Handelssystem für Energieeinsparzertifikate ist auch noch für andere nicht verpflichtete Akteure
offen, wie z.B. Träger des sozialen Wohnungsbaus und Wohnungsgesellschaften sowie öffentliche Gebietskörper-
schaften. Außerdem kann sich die französische Agentur für Wohnungswesen (Agence nationale de l’habitat [ANAH])
                              18
am Handelssystem beteiligen.
Das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, nicht verpflichteten und verpflichteten Akteuren, sowie den
Endenergieverbrauchern wird in Abbildung 1 verdeutlicht:

13
   Öko-Institut e.V., Fraunhofer ISE (2012) : Energieeinsparquote für Deutschland? Bewertung des Instruments der Energieeinsparquote (Weiße Zertifi-
kate) auf seine Eignung als Klimaschutzinstrument für Deutschland, S. 14.
14
   MTES (2017): Förderinstrument der Energieeinsparzertifikate (Dispositif des certificats d’économie d’énergie).
15
   ADEME (2015) : Energieeinsparzertifikate – Förderinstrument 2015-2017 (Certificats d'économie d'énergie - Dispositif 2015-2017).
16
   Die Umsetzung des französischen Fördermechanismus der Energieeinsparzertifikate obliegt der Direktion für Energie und Klima (Direction Générale
de l’Energie et du Climat, DGEC) innerhalb des französischen Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel (MTES) und hier insbesondere dem
nationalen Zentrum für Energieeinsparzertifikate (Pôle National CEE, PNCEE).
17
   außerbörsliche Handel, OTC-Handel.
18
   ADEME (2015) : Energieeinsparzertifikate – Förderinstrument 2015-2017 (Certificats d'économie d'énergie - Dispositif 2015-2017), S.7.

             Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                               8
Abbildung 1 - Struktur des französischen Handelssystems für Energieeinsparzertifikate.
              Quelle: Cours des comptes (2016), Die Energieeinsparzertifikate: ein verbessertes Förderinstrument
                      (Les certificats d’économies d’énergie : un dispositif amélioré), S.4. Darstellung: DFBEW.

                                                                       19
Bezugsgröße für das Einsparziel ist die Einheit kWhcumac Der Begriff „cumac“ folgt aus der Zusammenführung der
Begriffe kumuliert ("cumulés") und aktualisiert ("actualisés"). Die eingesparte Menge an kWhcumac, nach Installation
eines energieeffizienten Gerätes, entspricht der Aufsummierung der jährlich realisierten Energieeinsparungen über
die gesamte Lebensdauer des Produktes. Damit ist also ein Gut, ein Gerät oder eine Maßnahme charakterisiert
durch die Energieeinsparung, die im Verlauf seiner bzw. ihrer Lebensdauer generiert wird. Ferner werden zukünfti-
                                               20
ge Einsparmengen mit 4 % Abschlag pro Jahr diskontiert. Diese Aktualisierung ist zugleich finanzieller (das CEE
                                                                                                            21
hat einen ökonomischen Wert) als auch technischer Natur (Verbesserung der Referenzsituation mit der Zeit).

19
   Öko-Institut e.V., Fraunhofer ISE (2012): Energieeinsparquote für Deutschland? Bewertung des Instruments der Energieeinsparquote (Weiße Zertifi-
kate) auf seine Eignung als Klimaschutzinstrument für Deutschland.
20
   Aktualisierungszinzsatz von 4 %.
21
   ADEME (2015): Energieeinsparzertifikate – Förderinstrument 2015-2017 (Certificats d'économie d'énergie - Dispositif 2015-2017), S.8.

            Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                              9
Um die Mengen an Energieeinsparzertifikaten (CEE) für einen Marktakteur zu berechnen wird folgende Formel
angewandt:

                           Formel zur Berechnung der Menge an Energieeinsparzertifikaten (CEE)
             CEE [kWh cumac] = jährliche erzielte Energieeinsparung [kWh] x Lebensdauer [a] x Aktualisierungskoeffizient
                                          1 CEE = 1 kWh cumac Endenergie (énergie finale)

Die Einheit kWhcumac existiert nur innerhalb des französischen Energieeinsparzertifikate-Systems und ein direkter
                                                                                      22
Vergleich der Einsparungen mit anderen Größen ist daher schwierig bzw. nicht möglich.

Die Existenz und Echtheit der Energieeinsparzertifikate wird durch ihre Eintragung in das nationale Register für
Energieeinsparzertifikate (Registre National des Certificats d’Economies d’Energies), auch EMMY-Register („Registre
         23
EMMY“) genannt, bescheinigt. Diese Energieeinsparzertifikate haben einen Marktwert und sind frei auf dem Markt
handelbar. Ferner ermöglichen sie die genaue Messung der während Renovierungen, Bau oder durch andere Ener-
gieeffizienzmaßnahmen realisierten Energieeinsparungen.

             24
Powernext wird ab dem 1. Januar 2018, das nationale Register für Energieeinsparzertifikate (Registre National des
Certificats d’Economies d’Energies) von Locasystem International, die Betreiber des Registers seit 2006 sind, über-
nehmen. Powernext ist ein regulierter Markt unter Kontrolle der französischen Finanzmarktaufsicht (Autorité des
Marchés Financiers, AMF). Des Weiteren leitet Powernext die Erdgasaktivitäten der EEX-Gruppe in Europa unter der
Marke PEGAS und verwaltet das nationale Register für Stromherkunftsnachweise (Registre National des Garanties
d’Origine de l’électricité).

Falls die Energieeinsparverordnungen nicht eingehalten wurden, müssen die verpflichteten Akteure Sanktionen
        25
zahlen. Die Sanktion für das Nichteinhalten der Energieeinsparverpflichtung beläuft sich auf 0,02 €/kWhcumac für
klassische Zertifikate (CEE classique) und 0,015 €/kWhcumac für „Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut“ (CEE
           26
précarité). Es handelt sich hierbei um eine Begleichung der Schulden, deren Zahlung jeder Verpflichtete am Ende
der dritten Periode (31. Dezember 2017) nachkommen muss, falls er sein individuelles Einsparziel nicht eingehalten
hat.

II.2. Zugelassene Energieeinsparmaßnahmen
             27
Der Erlass der die zugelassenen Maßnahmen definiert, wurde am 22. Dezember 2014 unterzeichnet und dessen
Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 14. Dezember 2014. Dieser Erlass listet die 89 aktuell von Amtswegen
zugelassenen, standardisierten Energieeinsparmaßnahmen (inkl. Datenblätter) auf. Jeder Maßnahmentyp weist eine
vordefinierte Menge (Pauschalwert) an Energieeinsparzertifikaten auf.
Die prozentuale Verteilung der ausgegeben Energieeinsparzertifikate nach Sektoren in Frankreich ist in Abbildung 2
dargestellt.

22
   Öko-Institut e.V., Fraunhofer ISE (2012): Energieeinsparquote für Deutschland? Bewertung des Instruments der Energieeinsparquote (Weiße Zertifi-
kate) auf seine Eignung als Klimaschutzinstrument für Deutschland, S. 32.
23
   www.emmy.fr.
24
   Powernext (2017): Powernext nominiert als neuer Inhaber des nationalen Registers für Energieeinsparzertifikate ( Powernext: désignée nouveau
teneur du registre national des Certificats d’Economies d’Energie).
25
   Artikel R222-1 und R222-2 des französischen Energiegesetzes (code de l’énergie).
26
  Innerhalb der dritten Periode : 1. Januar 2015 – 31. Dezember 2017.
27
  Erlass vom 22. Dezember 2014 die standardisierten Energieeinsparmaßnahmen definierend (Arrêté du 22 décembre 2014 définissant les opérati-
ons standardisées d’économies d’énergie).

            Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                              10
Abbildung 2 - Energieeinsparzertifikate ausgegeben nach Sektoren in Frankreich;
                                   betrachteter Zeitraum zwischen 1. Januar 2015 und 30. November 2016.
                                   Quelle: MTES (2016), Newsletter Energieeinsparzertifikate (Lettre d’information « Certificats
                                   d’économies d’énergie »). Darstellung: DFBEW.

In Abbildung 3 wird die Verteilung der Energieeinsparzertifikate nach bestimmten Kategorien innerhalb der Sekto-
ren dargestellt.

                     Abbildung 3 - Energieeinsparzertifikate ausgegeben nach Kategorien innerhalb der Sektoren in Frankreich;
                                   betrachteter Zeitraum zwischen 1. Januar 2015 und 30. November 2016.
                                   Quelle: MTES (2016), Newsletter Energieeinsparzertifikate (Lettre d’information « Certificats
                                          d’économies d’énergie »). Darstellung: DFBEW.

         Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                            11
Grundsätzlich wird zwischen folgenden Arten von Energieeinsparmaßnahmen unterschieden: Standardisierte
Maßnahmen, spezifische Maßnahmen und Informations- bzw. Fortbildungsprogramme.

1. Standardisierte Maßnahmen:
Die Liste der Datenblätter zugelassener, standardisierter Energieeinsparmaßnahmen (Maßnahmenkatalog, Ca-
talogue complet opérations standardisées) wurde von der Generaldirektion für Energie und Klima (DGEC), innerhalb
des französischen Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel (MTES), der französischen Agentur für Um-
welt und Energie (ADEME) sowie des technischen Vereins für Energie und Umwelt (ATEE) ausgearbeitet. Diese Liste
wird stetig ergänzt durch öffentliche Bekanntmachungen durch ministerielle Erlässe nach Konsultation des obers-
                                                   28
ten Energierates (Conseil supérieur de l’énergie).

                                                                                                           29
Die von der Generaldirektion für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (CGEDD) , der Generalinspektion für Fi-
               30                                                                                      31
nanzen (IGF) und der Generaldirektion für Wirtschaft, Industrie, Energie und Technologien (CGE) im Juli 2014
veröffentlichten Studie zum Thema „Energieeinsparzertifikate: Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“
(Les certificats d’économies d’énergie : efficacité énergétique et analyse économique) hat die Wirtschaftlichkeit der
meist durchgeführten, standardisierten Energieeinsparmaßnahmen bei Privatpersonen, innerhalb des Energieein-
sparzertifikatesystems, evaluiert. Laut Studie aus dem Jahr 2014 seien 78 % aller Energieeinsparmaßnahmen, seit
Einführung des Förderinstruments, im Wohnsektor umgesetzt worden. Die folgende Tabelle 1 gibt eine Übersicht
über die Wirtschaftlichkeit von elf verschiedenen Energieeinsparmaßnahmentypen, die standardisierten Energie-
einsparmaßnahmen auf Datenblättern entsprechen.

Die folgenden Annahmen wurden für die Wirtschaftlichkeitsanalyse (Tabelle 1) im Vorfeld getroffen:
          Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde unter der Annahme durchgeführt, dass die Privatperson die Ge-
           samtheit der « Energieeinsparprämie » (« prime » CEE) erhält, was aber nur selten tatsächlich der Fall sei;
          Um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu analysieren, scheine die Interne-Zinsfuß-Methode (taux de
                                                                    32
           rentabilité interne [TRI]; Internal Rate of Return [IRR]) das passende Instrument zu sein, um die erzielte
           Energieeinsparung ebenso zu berücksichtigen, wie die Lebensdauer der Geräte;
          Es wurde ferner die Annahme getroffen, dass die Energiepreise über die Programmdauer konstant bleiben.

28
   Für folgende Sektoren sind die folgenden Datenblätter verfügbar und auf der Internetseite des Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel
(MTES) einsehbar: Landwirtschaft: 3 Datenblätter Ausrüstung, 1 Datenblatt Dienstleistung, 12 Datenblätter Thermik, 4 Datenblätter Nutzen; Wohnen:
9 Datenblätter Gebäudehülle, 7 Datenblätter Ausrüstung, 1 Datenblatt Dienstleistung, 34 Datenblätter Thermik; Dienstleistungen: 9 Datenblätter
Gebäudehülle, 14 Datenblätter Ausrüstung, 1 Datenblatt Dienstleistung, 27 Datenblätter Thermik; Industrie: 5 Datenblätter Gebäude, 2 Datenblätter
Gebäudehülle, 22 Datenblätter Nutzen; Netze: 6 Datenblätter Wärme, 5 Datenblätter Beleuchtung; Transport: 15 Datenblätter Ausrüstung, 12 Daten-
blätter Dienstleistung.
29
   innerhalb des Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel (MTES)
30
   innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
31
   innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
32
    Definition interner Zinsfuß (Wirtschaftslexikon, 2017): Verzinsung, die auf das in einem Investitionsprojekt oder in einer Finanzierungsmaßnahme
gebundene Kapital erzielt wird. Der interne Zinsfuß informiert über die Rendite von Investitionsprojekten bzw. über die Effektivverzinsung von Finan-
zierungsmaßnahmen.

             Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                                12
Energieeinsparung                           Investitionskosten für Privatpersonen         Ohne CEE-Prämie              Mit CEE-Prämie
                                                                                                                  CEE-Prämie:
                                                                                             Mittlerer Jährlicher             Gesamtkosten
                                            Anteil der kWhc                                                        Auf Basis                  davon Kosten
                                                                                             Wert der   Gewinn                       der                      davon Kosten    Interner                    Interner
                                             (Zeitraum vom    Lebensdauer                                            eines                    ohne Steuern                               Amortisations-              Amortisations-
             Energieeinsparmaßnahme                                          Energieart     erhaltenen   durch                 Maßnahmen                      ohne Steuern     Zinsfuß                     Zinsfuß
                                              01/01/06 bis       (Jahre)                                           mittleren                        für                                  dauer (Jahre)               dauer (Jahre)
                                                                                              CEE (in Energieein-                    für                       für Arbeiter     (IRR)                       (IRR)
                                                31/12/13)                                                         Wertes von                    Equipment
                                                                                              kWhc)     sparung               Privatpersonen
                                                                                                                  0,3c€/kWhc
    1            Gas-Brennwertkessel            16,43%            16            Gas           94 295    387,50 €     283 €         6 423 €        4 400 €         1 100 €     -0,47%          17           0,13%          16
            Isolierung von Dachgeschossen
          oder Dächern (pro m²): Annahme
    2                                           9,23%             35        Strom/Gas*         1 503        4,78 €       5€          69 €           38 €            22 €       6,60%          14           7,28%          13
           der Verteilung der Maßnahmen:
           82% Dachgeschosse, 18% Dächer
          Isolierung von Wänden (pro m²):
             Annahme der Verteilung der
    3                                           6,84%             35        Strom/Gas*         2 417        7,69 €       7€          83 €           48 €            25 €       9,75%          11          10,93%          10
          Maßnahmen: 71% innere Wände,
                  29% Außenfassaden
    4       Kollektiver Brennwertkessel         6,66%             21            Gas           599 690     2 046,87 €   1 799 €     29 512 €       16 800 €         8 928 €     4,14%          14           4,93%          14
               Gerät unabhängig von
    5                                           5,94%             10        Strom/Gas*        52 120      115,25 €     156 €        1 912 €        1 412 €         212 €      -9,78%          17          -8,31%          15
                   Holzheizung
           Fenster und Fenstertüren mit
    6                                           4,67%             35        Strom/Gas*         4 811       15,31 €      14 €        1 144 €        765 €           217 €      -3,91%          75          -3,86%          74
                 isoliertem Glas
          Kollektiver Brennwertkessel mit
                Vertrag: Berechnung
          durchgeführt für einen Vertrag,
    7                                           3,90%             21            Gas           743 616     2 538,12 €   2 231 €     29 512 €       16 800 €         8 928 €     6,96%          12           8,10%          11
             der den Energieertrag des
           Brennwertkessels für 8 Jahre
                      garantiert
    8       Wärmepumpe Luft/Wasser              3,44%             16        Strom/Gas*        121 833     620,83 €     365 €       12 919 €        9 505 €         1 470 €    -3,29%          21          -2,95%          20
    9             Biomassekessel                1,67%             15        Strom/Gas*        206 800     333,59 €     620 €        5 549 €        4 066 €         650 €      -1,44%          17           0,22%          15
    10     Isolierung Fußboden (pro m²)         1,09%             35        Strom/Gas*         2 989        9,51 €       9€          69 €           24 €            38 €      15,88%           7          18,77%           6
    11     Wärmepumpe Wasser/Wasser             0,55%             16        Strom/Gas*        150 373     766,27 €     451 €       12 647 €        9 150 €         1 615 €    -0,41%          17           0,07%          16
                                                                             *: auf Basis
                                                                             folgender
                                                                             Verteilung:
                                                                            82,5% Erdgas
                                                                             und 17,5%
                                                                                Strom
Tabelle 1 - Übersicht über die Wirtschaftlichkeit von 11 verschiedenen Energieeinsparmaßnahmentypen, die standardisierten Energieeinsparmaßnahmen auf Datenblättern entspre-
chen. Quelle: CGEDD, IGF, CGE (2014): Energieeinsparzertifikate: Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“ (Les certificats d’économies d’énergie : efficacité énergétique et ana-
lyse économique), S.28/29. Übersetzung: DFBEW.

           Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                                              13
2. Spezifische Maßnahmen:
Alle spezifischen Maßnahmen, also alle Maßnahmen, die sich nicht im Maßnahmenkatalog befinden, müssen bilan-
ziert (Energieaudit) und durch einen unabhängigen Dritten kontrolliert werden. Die Menge an Energieeinsparzerti-
fikaten für eine spezifische Energieeinsparmaßnahme wird anhand einer vordefinierten Referenzsituation in Ab-
                                33                   34
hängigkeit des Maßnahmentyps und der Lebensdauer berechnet.

                                                                                             35
3. Programme (Information, Fortbildung, Innovation, Transport, Energiearmut) :
Die finanzielle Unterstützung von Programmen zur Information, Fortbildung oder Innovation in Bezug auf die
Kontrolle der Energienachfrage oder die Reduktion der Energiearmut ermöglicht es ebenfalls Energieeinsparzertifi-
kate zu erhalten. Das Gesetz für das nationale Engagement für die Umwelt vom 12. Juli 2010 (Loi n° 2010-788 du 12
juillet 2010 portant engagement national pour l'environnement) hat die Erteilung von Energieeinsparzertifikaten für
Programme zur Kontrolle der Energienachfrage ermöglicht.
Artikel L.221-7 des französischen Energiegesetzes (Article L221-7 du code de l’énergie) definiert welche finanzielle Un-
terstützung den Erhalt von Energieeinsparzertifikaten ermöglicht:
            Finanzielle Unterstützung von Bonusprogrammen für Energieeinsparmaßnahmen für Haushalte mit
             Energiearmut;
            Finanzielle Unterstützung von Informations-, Fortbildungs- und Innovationsprogrammen, die Energieein-
             sparungen oder die effiziente Logistik und Mobilität mit fossilen Energien begünstigt;
            Finanzielle Beteiligung am Garantiefonds für die energetische Sanierung;
            Finanzielle Unterstützung von Programmen zur Optimierung der Logistik beim Transport von Waren; Un-
             terstützung des kombinierten, geteilten Transports und die verstärkte Nutzung des Bahn- und Schiffs-
             frachtverkehrs.

Die Liste der förderfähigen Programme (Liste des programmes éligibles) und die Vergabekonditionen für die Ener-
gieeinsparzertifikate werden durch Erlass vom französischen Energieminister bestimmt. Eine Besonderheit der
Programme ist, dass die Zertifikate für Aktionen ausgeben werden, die nicht direkt einen Energieeffizienzgewinn
bewirken. Die Einführung dieser Programme stellt demnach eine Abweichung von den Grundsätzen des Förderin-
struments dar und es bedarf deshalb einer Eingrenzung dieser Flexibilität. Der französische Staat muss an der Im-
plementierung der Programme beteiligt werden und der Erhalt der Zertifikate für Programme wird auf einen be-
stimmten prozentualen Anteil am nationalen Energieeinsparziel begrenzt. Für die dritte Periode wurden
                                                                                   36
140 TWhcumac als Grenze für die Ausgabe von Zertifikaten für Programme festgelegt.

II.3. Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut und Anschubfinanzierung für
Energieeinsparungen
Grundsätzlich wird innerhalb des französischen CEE-Handelssystems zwischen „klassischen Energieeinsparzertifi-
katen“ (CEE classique) und „Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut“ (CEE précarité énergétique) unterschie-
                                                                             37
den. Der Letztgenannte, durch ministerielle Verordnung vom 30. Dezember 2015 am 1. Januar 2016 neueingeführte,
Typ an Energieeinsparzertifikaten, soll für arme Haushalten Anreize schaffen, Energieeinsparmaßnahmen umzu-
setzen.

Das Energieeinsparziel für „Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut“ beläuft sich auf 150 TWhcumac (dritte Peri-
ode). Dieses Einsparziel wird mit den 700 TWhcumac Einsparziel der klassischen Energieeinsparzertifikate kumuliert.

33
   definiert im Artikel R221-16 des französischen Energiegesetzes (code de l’énergie).
34
   Die Lebensdauer gilt es zu begründen.
35
   MTES (2017): Begleitprogramme (Programmes d’accompagnement).
36
   MTES (2017): Begleitprogramme (Programmes d’accompagnement).
37
     Décret no 2015-1825 du 30 décembre 2015 relatif aux certificats d’économie d’énergie.

               Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                    14
Ferner wurden Höchstgrenzen für das Einkommen der Bewohner der einzelnen Haushalte festgelegt, die es ermög-
lichen die Haushalte mit Energiearmut zu ermitteln.

Die förderfähigen Haushalte (ménages éligibles) im Rahmen der „Energieeinsparzertifikate gegen Energiearmut“
werden anhand einer Tabelle der Höchstgrenzen für Einkommen ermittelt, die sich an den Datentabellen der fran-
zösischen Agentur für Wohnungswesen (Agence nationale de l’habitat [ANAH]) orientieren. Die bei Haushalten mit
großer Energiearmut umgesetzten Maßnahmen können Boni in Anspruch nehmen. Die „Energieeinsparzertifikate
gegen Energiearmut“ (CEE précarité énergétique) werden in einem spezifischen Register verbucht und können somit
                                         38                  39
mit einem eigenständigen Zertifikatepreis gehandelt werden.

Das Förderprogramm „Anschubfinanzierung für Energieeinsparungen“ (Coup de pouce économies d’énergie), dass am
23. Februar 2017 gestartet wurde, soll es Haushalten mit niedrigem Einkommen ermöglichen, bis zum 31. März 2018
eine außerordentliche Prämie zu erhalten um bestimmte Bauarbeiten für Energieeinsparungen zu finanzieren.
Dieses Förderprogramm verfolgt laut französischem Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel
(MTES) das Ziel, die energetische Sanierung zu beschleunigen und die Energiearmut in Frankreich zu bekämpfen.

Welcher Haushalt von der Anschubfinanzierung für Energieeinsparungen profitieren kann, hängt von der Anzahl
der Personen pro Haushalt und deren Einkommen ab (siehe Tabelle 2).

Anzahl der Personen            Höchstgrenze für das Haushaltseinkommen                   Höchstgrenze für das Haushaltseinkommen in
   pro Haushalt                      in der Region Île-de-France (€)                              den anderen Regionen (€)
           1                                       24.107                                                       18.342
           2                                       35.382                                                       26.826
           3                                       42.495                                                       32.260
           4                                       49.620                                                       37.690
          5                                   56.765                                             43.141
   Jede zusätzliche
                                             + 7.136                                            + 5.434
        Person
Tabelle 2 – Höchstgrenze für das Einkommen des Haushalts nach Anzahl der Personen pro Haushalt. Quelle: MTES (2017): Anschub-
finanzierung für Energieeinsparungen (Coup de pouce économies d’énergie).

Die Einkommen, die berücksichtig werden, entsprechen der Summe der auf dem Steuerbescheid eingetragenen zu
versteuernden Einkünfte oder des Nichtbesteuerungsbescheides der Gesamtheit der Personen, die im Jahr N-2 oder
N-1 einen Haushalt bildeten. Die deklarativen Steuererklärungsbescheide des Finanzamtes können ebenfalls ver-
wendet werden. Um die Förderbarkeit des Haushalts zu prüfen, wird ein Einkommenssteuerbescheid oder ein ande-
res Dokument, das das Einkommen bescheinigt, verlangt.

Folgende Prämien sind in Frankreich für die Anschubfinanzierung für Energieeinsparungen vorgesehen:
         800 € für den Austausch eines individuellen Heizkessels durch eine neue Gas- oder Ölheizung mit hohen
          Energieeffizienzstandards;
         100 € für die Installation eines zentralen Programmiersystems für Elektroheizkörper;
         50 € für die Installation eines Elektroheizkörpers mit elektronischer Regulierung mit erweiterten, fort-
          schrittlichen Funktionen ;
         1300 € für den Austausch eines individuellen Heizkessels durch einen Biomasseheizkessel der Klasse 5.

38
  (im Unterschied zu dem der klassischen Energieeinsparzertifikate)
39
  vgl. ATEE (2017): Neue Verpflichtungen der Energieeinsparzertifikate gegen die Energiearmut (Nouvelle obligation des CEE sur la précarité éner-
gétique).

               Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                            15
III. Marktakteure der Energieeffizienz durch Energieeinsparzertifi-
           kate
In diesem Kapitel wird auf die einzelnen Akteursgruppen innerhalb des französischen Handelsmechanismus für
Energieeinsparzertifikate genauer eingegangen. Wie bereits in Kapitel II.1. angesprochen, wird innerhalb des Ener-
gieeinsparzertifikatesystems grundsätzlich zwischen verpflichteten Akteuren (Obligés, Kapitel III.1.) und nicht ver-
pflichteten Akteuren (Éligibles, Kapitel III.2.) unterschieden. Den Endverbrauchern (Kapitel III.3.) werden von den
Energieverkäufern Hilfen gewährt und bei Ihnen werden die Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt. Der Staat (Ka-
pitel III.4.) legt die Verpflichtungen und Sanktionen fest, gibt die Energieeinsparzertifikate aus und kontrolliert das
Förderinstrument. Außerdem können sich die Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum (Terri-
toires à énergie positive pour la croissance verte, Kapitel III.5.) am CEE-System beteiligen.

III.1. Verpflichtete Akteure (Obligés)
Wie in der gemeinsam von der Generaldirektion für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (CGEDD, innerhalb des
Ministeriums für ökologischen und sozialen Wandel), der Generalinspektion für Finanzen (IGF, innerhalb des Minis-
teriums für Wirtschaft und Finanzen) und der Generaldirektion für Wirtschaft, Industrie, Energie und Technologien
(CGE, innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen) im Juli 2014 veröffentlichten Studie zum Thema
„Energieeinsparzertifikate: Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“ (Les certificats d’économies d’énergie :
efficacité énergétique et analyse économique) vermerkt, sind die verpflichteten Hauptakteure, die an Endkunden
                             40
liefernden Energieverkäufer , in erster Linie EDF und Engie sowie Total und die Heizöl- und Kraftstoffverkäufer.
Das nationale Zentrum für Energieeinsparzertifikate (Pôle National des certificats d’économies d‘énergie, PNCEE)
legt als oberste Verwaltungsbehörde die Verpflichtungen fest.

                                                                                                        41
Die verschiedenen verpflichteten Akteure verfolgen unterschiedliche Strategien :
          Electricité de France (EDF) und Engie (ehemals GDF-Suez) setzen auf die aktive Gestaltung eines Netzwerks
           von Partnern(„Partenaire Solutions Habitat“ von EDF sowie „Trouver un artisan“ von Engie), die bei der
           Fortbildung ihrer Handwerker (u.a. durch das Programm FEEBAT) unterstützt werden. Die beiden Energie-
           versorger stellen ihrem jeweiligen Partnernetzwerk Listen potenzieller Kunden zur Verfügung. Diese Listen
           können Dank Informationskampagnen und Beratung von Endkunden sowie Diagnosen aufgestellt werden.
           Im Gegenzug erhalten die Energieversorger von den Handwerksbetreiben die Rechnung der jeweilig umge-
           setzten Energieeinsparmaßnahme, welche es den Energieversorgern ermöglicht Energieeinsparzertifikate
           zu erhalten;
          Total ist einen anderen Weg gegangen und hat einen Generalvertrag mit dem Verband für Handwerk und
           Bauwesen (Confédération de l’artisanat et des entreprises du bâtiment, CAPEB) geschlossen, der es den
           Handwerks- und Bauunternehmen, die die Energieeinsparmaßnahmen umsetzen, ermöglicht, einen Teil
           des Wertes der Energieeinsparzertifikate an den Endkunden in Form einer Rückerstattung weiterzugeben;
          Die großen Supermärkte (z.B. E.LECERC, Auchan), die in Frankreich ebenfalls Kraftstoffe über ihr eigenes
           Tankstellennetz vertreiben, setzen wiederum auf andere Maßnahmen: Diese Supermarktketten geben
                                                           42
           Hinweise und Beratungen auf ihren Internetseiten und bitten ihre interessierten Kunden darum, sich auf
           der Internetseite anzumelden und ihre Renovierungsprojekte zu beschreiben. Dieses Vorgehen hilft bei der
           Bestimmung des Startdatums der Energieeinsparmaßnahme beim Endkunden. Wenn die Arbeiten beim

40
   Verkäufer von Strom, Gas, Flüssiggas, Wärme und Kälte durch Netze, Heizöl, Kraftstoffe für Autos.
41
   vgl. CGEDD (MTES), et al. (2014): Energieeinsparzertifikate: Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“ (Les certificats d’économies d’énergie :
efficacité énergétique et analyse économique), S.10.
42
   E.LECERC: Die Energieprämien (les primes énergies); Auchan: Eco-Energie-Prämie (prime éco énergie).

             Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                                    16
Kunden abgeschlossen sind, schickt dieser die entsprechende Rechnung an die Supermarktkette und derje-
             nige der die Rechnung quittiert hat, bekommt eine finanzielle Prämie in der Regel als Einkaufgutschein, der
             bei der jeweiligen Supermarktkette eingereicht werden kann.

Abbildung 4 veranschaulicht die prozentuale Verteilung der Energieeinsparverpflichtung nach Energieträgern auf
die verpflichteten Akteure in Frankreich.

Abbildung 4 – Prozentuale Verteilung der Energieeinsparverpflichtung nach Energieträgern auf die verpflichteten Akteure.
              Quelle: ADEME (2015), Energieeinsparzertifikate – Förderinstrument 2015-2017 (Certificats d'économie d'énergie -
              Dispositif 2015-2017), S.6. Darstellung: DFBEW.

III.2. Nicht verpflichtete Akteure (Éligibles)
Neben den Energieverkäufern können auch andere, nicht verpflichtete Akteure (Éligibles) am Handel mit Energie-
einsparzertifikaten teilnehmen. Es handelt sich dabei um Gebietskörperschaften und ihre öffentlichen Einrichtun-
gen, die französische Agentur für Wohnungswesen (Agence nationale de l’habitat, ANAH) sowie Träger des sozialen
                                                   43
Wohnungsbaus und Wohnungsbaugesellschaften. Die nicht verpflichteten Akteure können Energieeinsparmaß-
nahmen umsetzen, die zum Erhalt von Energieeinsparzertifikaten führen. Ferner haben sie die Wahl die Energieein-
sparzertifikate selber zu handeln oder sie an einen verpflichteten Akteur im Rahmen einer Partnerschaft weiterzu-
geben, der den Handel für den nicht verpflichteten Akteur übernimmt.

Das Förderprogramm „Besser Wohnen“ (Habiter Mieux) und die anderen Hilfen der französischen Agentur für Woh-
nungswesen (ANAH) können bis zu 50 % der Investitionskosten der Energieeinsparmaßnahme abdecken, vorausge-
setzt sie erzielen eine Energieeinsparung von 25 % für die Wohneinheit. Die Hilfen werden nach dem Einkommen
der Haushalte vergeben. Zum Beispiel für einen Zweipersonenhaushalt darf das steuerliche Referenzeinkommen
nicht 35.382 €* in der Region Île-de-France und 26.826 € in den anderen Regionen übersteigen. Diese Hilfen sind mit
anderen Hilfen des Staates kumulierbar (Steuergutschrift für die Energiewende [Crédit d’impôt pour la transition
énergétique, CITE] und zinsloses Energieeffizienz-Darlehen [Eco-Prêt à taux zéro, éco-PTZ]). Die Haushalte, die das
                                                                                                                44
Förderprogramm „Besser Wohnen“ in Anspruch nehmen, müssen ihre Energieeinsparzertifikate der ANAH geben.

43
     vgl. CGEDD (MTES), et al. (2014): Energieeinsparzertifikate: Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeitsanalyse“ (Les certificats d’économies d’énergie :
efficacité énergétique et analyse économique), S.11.
44
  vgl. Broschüre der Agentur für Informationen über das Wohnen (Agence Départemental d’information sur le logement, adil) und der Agentur für
Umwelt und Energie (ADEME) (2017): Die Energieeinsparzertifikate (les certificats d’économies d’énergie [CEE]).

               Energieeinsparzertifikate in Frankreich
                                                                                                                                                      17
III.3. Endverbraucher
Die Hilfen für Energieeinsparungen können auf verschiedene Weise an die Endverbraucher weitergegeben werden,
je nach Energieverkäufer: Prämie in Form eines Schecks (chèque), Einkaufsgutschein (bons d’achat), Preisnachlässe,
kostenlose Dienstleistungen, etc. Die Berechnung der Höhe der Hilfe trägt der Höhe der realisierten Energieeinspa-
                                                                                                        45
rungen Rechnung. Manche Energieverkäufer bieten gesonderte Hilfen für Haushalte mit Energiearmut an.

Nun gilt es die Frage zu klären, wie ein französischer Haushalt (Endverbraucher) zugelassene Energieeinsparmaß-
                                 46
nahmen bei sich umsetzen kann :
   1. Die Privatperson sollte als erstes prüfen, ob die Energieeinsparmaßnahme vom französischen Staat als för-
        derwürdig eingestuft wurde;
   2. Anschließend sollte die Privatperson die Angebote der Energieversorger prüfen. Jeder Energieversorger
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        kann seine Angebote, die er anbietet, frei wählen;
   3. Die Privatperson wählt ein Angebot von einem Energieversorger aus und schreibt sich auf der, dafür vorge-
        sehen, Internetseite des Anbieters ein;
   4. Die Arbeiten bzw. Energieeinsparmaßnahme müssen durch einen akkreditierten Installateur (Reconnu Ga-
        rant de l’Environnement, RGE), unter Einhaltung der technischen Vorgaben, durchgeführt werden;
   5. Die ehrenwörtliche Erklärung (attestation sur l’honneur), die die durchgeführten Arbeiten rekapituliert,
        wird vom Energieversorger oder Partnerinstallateur an die Privatperson ausgehändigt und beide Parteien
        müssen die ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben;
   6. Die unterschriebenen Unterlagen sowie Rechnungen werden im letzten Schritt von der Privatperson an
        den Energieversorger oder Partnerinstallateur gesandt.

III.4. Die Rolle des Staates
Das nationale Zentrum für Energieeinsparzertifikate (Pôle National des certificats d'économies d'énergie , PNCEE)
kontrolliert das Förderinstrument, legt die Verpflichtungen und Sanktionen fest und gibt die Energieeinsparzertifi-
kate aus. Dabei fallen lediglich geringe Verwaltungskosten innerhalb des Ministeriums für ökologischen und solida-
rischen Wandel (MTES) an.

III.5. Die Rolle der Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum
Das Förderprogramm „Energieeinsparungen in den Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum“
(Économies d’énergie dans les territoires à énergie positive pour la croissance verte, TEPCV) des französischen Minis-
                                                                         48
terium für ökologischen und sozialen Wandel (MTES) gibt den TEPCV seit dem 13. Februar 2017 die Möglichkeit sich
als Träger eines Energieeinsparprogrammes beim französischen Staat zu deklarieren. Damit werden ihre Investitio-
nen in Energieeinsparmaßnahmen mit der Zuteilung von Energieeinsparzertifikaten belohnt. Die Konditionen der
Energieeinsparprogramme werden in einem Erlass (l’arrêté programme „Économies d’énergie dans les TEPCV“) defi-
niert.

Die förderungswürdigen Ausgaben sind Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2018 getätigt wurden, entweder für
Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudebestand der Gebietskörperschaften oder für direkte, finanzielle Hilfen an
          49
Haushalte .

45
   MTES (2017): Die Energieeinsparzertifikate (les certificats d’économie d‘énergie).
46
   MTES (2017): Energieeinsparzertifikate: Wie funktioniert es? (Les certificats d’économies d’énergie : comment ça marche ?).
47
   Angebote sind nicht kumulierbar.
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   Regionen mit positiver Energiebilanz für grünes Wachstum (territoires à énergie positive pour la croissance verte).
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   Die einkommensschwachen Haushalte sollen bevorzugt von den Hilfen profitieren.

             Energieeinsparzertifikate in Frankreich
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