Engagiert für Gesundheit - Onlinerollout
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Agenda 1. Elektronische Nicole Elias Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2. Kommunikation im Medizinwesen und eArztbrief Nicole Elias 3. Elektronisches Rezept Franz-Josef Eschweiler 4. Notfalldatenmanagement und elektronischer Claudia Pintaric Medikationsplan 5. Elektronische Patientenakte Franz-Josef Eschweiler 3
Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung KIM (eAU) Nicole Elias, 10. Dezember 2021 Engagiert für Gesundheit.
Übergangsregelung 01 Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2022 Mehr Zeit für die Umstellung auf das neue Verfahren Ersatzverfahren sind möglich KBV-Richtlinie vom 3.11.2021 5 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
So funktioniert die eAU 01 eAU KIM Krankenkasse Quelle: KBV Praxisbeispiel Versand eAU | onlinerollout 6 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Zusammenfassung eAU 01 Ab 01. Oktober 2021 Versand der eAU an die Krankenkasse möglich Übergangsregelung gilt bis zum 30. Juni 2022 Erstellung der AU im PVS wie gewohnt eAUs idealerweise direkt signieren mit der Komfortsignatur Alternativ alle eAU am Tag sammeln und gesamthaft mit Stapelsignatur (= 1 Aktion) (eHBA G2) an Kassen via KIM übermitteln. Ausdrucke für Arbeitgeber und Patienten unterschreiben Ab 01. Juli 2022 versenden Kassen die eAU an den Arbeitgeber. Auf Wunsch des Patienten / im Störfall kann ein unterschriebener Papierausdruck ausgegeben werden. 7 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Stylesheets und Ersatzverfahren 01 Ansicht Stylesheets (neue Muster) Umgang bei Hausbesuchen Übersicht Ersatzverfahren (bei technischen Problemen oder fehlenden Voraussetzung) 8 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Stylesheets eAU 01 Nur im Ersatzverfahren dem Patienten Unterschrieben dem Patienten Unterschrieben dem Patienten unterschrieben auszuhändigen aushändigen aushändigen Es kann normales Druckerpapier verwendet werden 9 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Ersatzverfahren 01 Szenario 1: Praxis ohne eHBA Quelle: KBV 11 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Ersatzverfahren 01 Szenario 2 und 3: Praxis ohne TI-Anbindung und/ oder KIM Quelle: KBV 12 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Ersatzverfahren 01 Szenario 4: Praxis ohne PVS-Update zur eAU Quelle: KBV 13 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
eAU-Startschalter 01 Es gibt PVSe, die detektieren automatisch, ob die technischen eAU-Bedingungen in Ihrer Praxis erfüllt sind und schalten dann ohne Ihr Zutun auf eAU um. Die meisten PVSe jedoch legen diese Entscheidung in die Hand der Praxis, die dies über einen entsprechenden Schalter steuern kann. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass nach einem Umschalten auf eAU, eine Rückkehr auf das alte Muster-1-Verfahren nicht mehr möglich ist (irreversible Schaltung). Andere PVSe ermöglichen über den eAU-Schalter jederzeit wieder ein Zurück -schalten auf das alte Verfahren mit Muster 1 (reversible Schaltung). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Softwarehaus! 14 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
CheckUp vor dem eAU-Start in Ihrer Praxis 01 1. eAU-Start-Schalter im PVS vorhanden und Schaltung reversibel? 2. eHBA vorhanden und funktionsfähig? 3. Stapelsignatur funktioniert? 4. Komfortsignatur funktioniert? 5. KIM vorhanden und funktionsfähig? 6. Sind die wichtigsten Krankenkassen eAU-empfangsbereit? 15 eAU | 10.12.2021 | Nicole Elias
Nutzen Sie die Übergangsfrist um KIM und das neue eAU- Verfahren einzurichten und intensiv zu Testen! Engagiert für Gesundheit.
Kommunikation im Medizinwesen Nicole Elias, 10. Dezember 2021 Engagiert für Gesundheit.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 02 Ziel: KIM bietet eine barrierefreie, sichere und vertrauliche Kommunikation im Gesundheitswesen. Nachrichten über E-Mail sind nicht verschlüsselt und genügen daher nicht den Datenschutz KIM ist ein sicheres E-Mail-Verfahren zum Austausch von sensiblen Informationen 18 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Vorteile und Sicherheitsaspekte von KIM 02 Vertraulichkeit der Nachrichten durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung Fälschungssicherheit da Nachrichten signiert und dadurch nicht veränderbar sind Geprüfte Identität des Absenders (TI-Nutzer), eingegrenzter Nutzerkreis (TI-Anwender) und bei Prüfung Anlage im KIM-Adressbuch Schnelle Auffindbarkeit da alle KIM-Teilnehmer im zentralen Adressbuch gespeichert sind Abrechenbarkeit durch das sichere Übermittlungsverfahren (eArztbrief/eAU) nach §291b Abs. 1e SGB V 100%tige Sicherheit gibt es nicht! 19 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Kommunikationsmöglichkeiten 02 Sukzessive Migration der KIM KV-Connect Anwendungen eArztbrief und eNachricht Arzt zu Arzt (2020) (eArztbrief und eNachricht) Die parallele Nutzung von Arzt zur KV eAU beiden Systemen ist in der (2021) (Online-Abrechnung und eDokumentationen) Übergangszeit möglich! Online-Abrechnung, Arzt zu den Datenannahmestellen eDokumentationen (2023) (DMP´s) 20 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Welchen Mehrwert haben Sie durch die 02 eNachricht und den eArztbrief? Sichere und vertrauliche Kommunikation (Ärzte, Apotheken,…) Reduzierung von Ressourcen (drucken, faxen, Postversand und scannen) Medienbruchfreie Kommunikation und Dokumentation (Datensicherheit) 21 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Beispiel: Überweisung eines Befundes 02 Hausarzt überweist Patient an den Kardiologen. Nach der Untersuchung übermittelt der Kardiologe den Befund an den überweisenden Hausarzt. Stapelsignatur von bis zu 250 Dokumenten gleichzeitig möglich SMC-B Erstellung des Auswahl des Automatische Automatische signierten Empfängers im Verschlüsselung Endschlüsselung und eArztbrief mit KIM-Adressbuch und Signatur beim Signaturprüfung (QES) im PVS (Verzeichnisdienst) Versand beim Empfang 22 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Technische Ausstattung 02 PVS mit KIM und z.B. eArztbrief und eAU-Modul Upgrade des Konnektors zum eHealth- / ePA-Konnektor (Komfortsignatur) Stationäres Kartenterminal je Arbeitsplatz (empfehlenswert) eHBA der Generation 2 (je Arzt) zum signieren von eArztbriefen und der eAU 23 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
02 Nutzung des eHBA G2 Empfang Serverraum Behandlungsraum Kostenerstattung durch TI-Finanzierungs- Zwei eHBA möglich vereinbarung Der eHBA muss immer gesteckt sein Stapel-/ Komfortsignatur z.B. für eArztbriefe und eAU möglich Sprechen Sie mit Ihrem Systembetreuer 24 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Vergütung 02 Einmalige Pauschale Betriebskostenpauschale KIM je Vertragsarztpraxis Je Vertragsarztpraxis/Quartal 100 € 23,40 € 25 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Vergütung eArztbrief 02 eArztbrief Versand über KV- Connect bis 31. März 2021. Seit dem 01. April 2021 nur noch eArztbrief Versand über KIM. Versand von eArztbriefen 0,28 € Höchstwert 23,40 € Empfang von eArztbriefen 0,27 € je Arzt und Quartal In den nächsten drei Jahren erhalten Sie zusätzlich einen EBM-Punkt (11,12 Cent) pro versendeten Brief, auch nach Erreichung des Höchstwertes von 23,40 €. Details siehe: https://www.kbv.de/html/earztbrief.php 26 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Bestellung und Einrichtung 02 Erfolgt beim Softwarehaus/ KIM-Anbieter Die Praxis entscheidet über die Anzahl der KIM-Adressen Praxis KIM-Adresse (Verknüpfung mit SMC-B Karte) E-Mails für alle Mitarbeiter der Praxis einsehbar (Standard) Persönliche KIM-Adresse (Verknüpft mit dem eHBA) nur der Arzt hat Einsicht in die E-Mails (eHBA muss gesteckt sein) Eine KIM-Adresse ist in der Regel ausreichend Aktivierung/ Einrichtung der KIM-Adresse in der Praxissoftware Spätestens 96 Stunden nach dem Start der KIM-Registrierung sollte die KIM- Adresse eingerichtet sein, ansonsten muss der Registrierungsprozess neu gestartet werden Erst dann erfolgt der Eintrag im Verzeichnisdienst Ansprechpartner ist das Softwarehaus/ KIM-Anbieter! 27 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Aktueller Status KIM 02 Zugelassene KIM-Dienste Aktuelle CompuGroup Anwenderzahl: 47.230 Kv.dox T-Systems Ein flächen- Arvato deckender Einsatz Aquinet wird Ende Q1/2022 Rise erwartet I-Motion Nehmen Sie alles DGN aus einer Hand! 28 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Ihre Schritte 02 Softwarehaus/ Vertriebspartner/ Konnektorhersteller/ Softwarehaus/ KIM-Anbieter Vertriebspartner/ Konnektor-Upgrade KIM Anbieter durchführen auf auswählen und Ggfs. zusätzliche Antrag auf Förderung eHBA Generation 2 (PTV 3) bei der KVNO Installation des KIM- Kartenterminals bestellen einreichen Für die Komfort- Moduls durch Ihren bestellen signatur (PTV4+) Dienstleister Unterscheidung eHBA G0 Online-Antrag im und G2: KVNO-Portal eHBA G0 Monat/Jahr Online-Portal meine.aekno.de eHBA G2 Tag.Monat.Jahr 29 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | 10.12.2021 | Nicole Elias
Nicole Elias Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein IT-Beraterin Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf 0211 5970 8188 nicole.elias@kvno.de Engagiert für Gesundheit.
eRezept Franz-Josef Eschweiler, 10. Dezember 2021 Engagiert für Gesundheit.
eRezept 03 KBV-Richtlinie vom 3.11.2021 Link Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind ab dem 1. Januar 2022 grundsätzlich verpflichtet, die die elektronische Arzneimittelverordnung (eRezept) zu nutzen und dabei Daten elektronisch zu übermitteln. Bis zum 30. Juni 2022 können Praxen weiterhin Rezepte auf dem bisherigen Weg ausstellen. Rat: Praxen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um die erforderlichen technischen Komponenten anzuschaffen und Abläufe in ihrer Praxis zu klären, um für den „Tag X“ zur Umstellung gerüstet zu sein 32 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: Überblick 04 03 eRezept gilt im ersten Schritt für verschreibungs- pflichtige Arzneimittel (GKV-Versicherte) eRezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Zugang für Versicherte/Apotheke erfolgt über Rezeptcode (QR-Code, Token) Rezeptcode digital oder per Ausdruck an Patient Patienten können eRezept-App der gematik nutzen „Familienfunktion“ (Kinder, Verwandte) ab Q1/ 2022 Papierrezept (Muster 16) bleibt als Rückfalloption erhalten (z.B. Haus- und Heimbesuche, Störfälle, fehlende flächendeckende Voraussetzungen) 33 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: welche Verordnungen? 03 04 Pflicht (gesetzlich ab 1.1.2022 ) verschreibungspflichtige Medikamente für GKV-Versicherte: Fertigarzneimittel, Rezepturen, Wirkstoff- und Freitextverordnungen, Verbandmittel sowie Teststreifen Option (voraussichtlich 1.Halbjahr 2022) „blaues“ und „grünes Rezept“ für GKV-versicherte Selbstzahler (abhängig von der Umsetzung im PVS) Apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossen- schaften und Unfallkassen 34 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
04 03 eRezept: geplante Ausbaustufen BTM-Rezepte T-Rezepte (Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) Verbandmittel und Teststreifen Hilfsmittel Sprechstundenbedarf Verordnungen zu Lasten sonstiger Kostenträger Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs) eRezept zur Einlösung in einem EU-Mitgliedsstaat Private Krankenversicherungen (PKV) 35 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
04 03 eRezept: geplante Ausbaustufen E-Rezepte für Kinder, Eltern, Partner empfangen, verwalten („Familienfunktion ab Q1/2022) Verfügbarkeitsanfrage von Medikamenten Mehrsprachigkeit: Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch Verbesserte Apothekensuche 36 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept 03 04 Künftig drei Varianten des Rezepts Token-Ausdruck Patienten-App „klassisches“ Papierrezept Wichtig in Einführungsphase bei Haus-/Heimbesuch Mittelfristig als STANDARD Keine Unterschrift des Arztes bei technischen Problemen Kein Papierausdruck Versicherte ohne Smartphone beste Variante für Praxis Weiterverarbeitung wie bisher eRezept in Videosprechstunde 37 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: Muster Token-Ausdruck 04 03 Keine Unterschrift erforderlich Hinweis zur eRezept-App und Support für Patienten 38 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: Voraussetzungen zur Nutzung 04 03 seitens des Versicherten gematik-App eine eGK mit NFC (Near Field Communication)- Funktion und den zugehörigen PINs NFC-fähige eGK und PINs müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern ein Smartphone ab iOS 14 oder Android 7 Smartphone mit NFC 39 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: Verfahren 04 03 Entscheidet, wie er den Rezeptcode Abruf des Rezeptes haben möchte über QR-Code Rezept wird auf eRezept-Server eRezept hochgeladen xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx 1. mit PVS verschreiben Ausgabe des 2. mit HBA signieren Rezeptcode wird Medikamentes in generiert der Apotheke vor Ausdruck Ort oder Versand mit QR-Code Gematik App 40 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept in 3 Schritten 04 Voraussetzung: Komfortsignatur ist aktiviert Rezept erstellen wie gewohnt, z.B. unterstützt durch das Praxispersonal eRezept signieren Es muss sicher gestellt werden, dass die richtige Person mit HBA im Praxisnetzwerk signiert. „Die Signatur wird dann bei Bedarf im Tagesbetrieb zum Beispiel mittels persönlichem Passwort oder personalisierten NFC-Chip vom eHBA-Besitzer direkt über das PVS ausgelöst.“ Optional: eRezept-Ausdruck dem Patienten übergeben Wenn der Patient es wünscht, wird ihm ein Ausdruck ausgehändigt. 41 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept 03 04 Technische Ausstattung PVS-Update für das eRezept-Modul (PTV 4+) Upgrade für den Konnektor (wegen Komfortsignatur) eHealth-Kartenterminal für die Signatur mit dem eHBA eHBA G2 für die rechtssichere Signatur Drucker, der den Tokenausdruck mit mindestens 300 dpi drucken kann. Auch Tintenstrahler möglich. 42 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: Was sollten Sie tun? 03 04 Vorbereitungen frühzeitig angehen und nicht bis zum Endtermin warten Mit dem Softwarehaus die Gestaltung der Prozesse in der Praxis zum eRezept besprechen (insbesondere Umsetzung der Signaturvorgänge) Frühzeitig notwendige technische Komponenten bestellen: HBA G2, notwendige Softwaremodule, ggfs. Drucker, ggfs. weitere stationäre eHealth- Kartenterminals wegen Komfortsignatur Umstellung auf das neue eRezept-Verfahren : über die üblichen (KV-) Medien weitere Entwicklung zum eRezept verfolgen Umstellung nach aktuellem Stand (!) eher für das 2. Quartal 2022 einplanen Apotheken im Praxis-/ Patientenumfeld: eRezept-ready? 43 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
03 04 eRezept Pauschalen lt. Finanzierungsvereinbarung (bundeseinheitlich) Einmalige Pauschale Betriebskostenpauschale eRezept-Pauschale je Vertragsarztpraxis Zuschlag je Vertragsarztpraxis 120 € 1 € je Quartal Anspruch ab Betriebsbereitschaft www.kbv.de/html/erezept.php www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/ 44 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
eRezept: weitere Informationen 03 04 Praxisnachrichten der KBV vom 4.11.2021 AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich KBV: eRezept-Infos bei der KBV Gematik: eRezept-Infos bei der gematik 45 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
03 04 eRezept Erklärfilme der gematik: https://www.gematik.de/mediathek/videos/ 46 eRezept | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
Franz-Josef Eschweiler Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein IT-Berater Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf 0211 5970 8197 It-beratung@kvno.de Engagiert für Gesundheit.
Notfalldaten- management und elektronischer Medikationsplan Claudia Pintaric, 10. Dezember 2021 Engagiert für Gesundheit.
Notfalldatenmanagement (NFDM) 04 Erste ärztliche Hilfe bei lebens- bedrohlichen Notfällen, z.B. bei Ziele einem Verkehrsunfall, Herzinfarkt… Ziel: Verfügbarkeit Erstversorgung durch relevanter Notarzt oder Rettungsdienst Notfalldaten Notaufnahme eines Krankenhauses Versorgung außerhalb der Sprechzeiten Ärztlicher Versorgung z.B. bei schweren bei Erkrankungen, die nicht bis zum Bereitschaftsdienst, Notdienstpraxis, Verletzungen, Unfällen nächsten Tag warten können ambulante Notfallversorgung 49 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Zwei Datensätze, werden getrennt voneinander angelegt und getrennt voneinander ausgelesen Inhalte Notfalldatensatz (NFD) Datensatz persönliche Erklärungen (DPE) Notfallrelevante medizinische Informationen Allergien/Unverträglichkeiten Hinweise auf den Aufbewahrungsort Medikation Organspendeausweis Diagnosen Patientenverfügung Kontaktdaten von behandelnden Ärzten Vorsorgevollmacht Benachrichtigungskontakte im Notfall Einwilligungserklärung Zusätzliche medizinische Informationen auf Wunsch Einwilligungserklärung 50 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Elektronischer Medikationsplan (eMP) 03 04 Ziele Information aller am Medikationsprozess Erhöhung der Beteiligten Arzneimittel- Digitale therapiesicherheit Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans Historisierte Angaben zu Medikamenten, die für die Beurteilung der medikamentösen Situation relevant sind 51 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Elektronischer Medikationsplan (eMP) 03 04 Inhalte Speichern der Medikationsdaten z.B. durch den Hausarzt Angaben zur Medikation Verordnete Arzneimittel (Dosis, Dauer, Häufigkeit) Selbst erworbene Arzneimittel Historie Medikationsrelevante Daten Allergien, Unverträglichkeiten Individualparameter Interprofessionelle Kommunikation Hinweise zum Medikationseintrag oder zum gesamten Medikationsplan Auslesen und Aktualisieren der Medikationsdaten z.B. durch den Facharzt oder Apotheker 52 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Geeignete Patienten Patienten mit einer Vielzahl von Diagnosen und Medikamenten NFDM: Anspruch hat Patienten mit komplexer Krankengeschichte grundsätzlich jeder Patienten mit Allergien und Unverträglichkeiten Patient Patienten mit seltenen Erkrankungen EMP: Schwangere Anspruch Patienten analog BMP Patienten mit einzelnen, aber notfallrelevanten Erkrankungen 53 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Grundsätze beim Anlegen, Aktualisieren und Auslesen Notfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Anlage sollte durch Ärzte erfolgen, die einen umfassenden medizinischen Überblick haben Anlage sollte durch Ärzte erfolgen, welche die Das Auslesen darf nur im Rahmen der Medikation koordinieren Versorgung/Behandlung erfolgen. Ausleseberechtigt Auslesen können mit Zustimmung des Patienten Ärzte, sind Ärzte, Angehörige anderer medizinischer Berufe, Apotheker und psychologische Psychotherapeuten Apotheker und Psychotherapeuten Aktualisieren durch Hausärzte, Fachärzte und Auslesegrund, Zugriffszeitpunkt und zugreifende Apotheker Person werden aus Datenschutzgründen protokolliert Anlage ist für Versicherte grundsätzlich freiwillig. 54 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Verfahren der Anlage PVS PVS PVS PVS Wichtig: Einholen und Dokumentation der Ggfs. Papierausdruck Erstanlage NFDM/eMP z.B. Übertragung der Daten auf Einwilligungserklärung NFDM bzw. BMP- beim Hausarzt die eGK (eHBA erforderlich, Ausdruck für Patient Signatur nur bei NFDM) Information des Patienten Prüfung und ggfs. Ergänzung der Daten im am Empfang und Erstanlage PVS in Patientenakte 55 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Verfahren des Auslesens und der Aktualisierung PVS PVS PVS PVS Wichtig: Einholen und Dokumentation der Aktualisierung NFDM/eMP im Ggfs. Papierausdruck Aktualisierung NFDM/eMP PVS NFDM bzw. BMP- z.B. beim Facharzt Einwilligungserklärung Ausdruck für Patient Prüfung, ggfs. Ergänzung der Daten im PVS Übertragung der Daten auf die eGK (eHBA erforderlich, ggfs. PIN-Eingabe (eGK /eHBA) Signatur nur bei NFDM) NFDM: Auslesegrund eingeben (Notfall, Aktualisierung, Auslesen ohne Notfallhintergrund) 56 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Einwilligung und PIN Einwilligung PIN Patient entscheidet, ob er PIN-Eingabe möchte In regulären Behandlungssituationen immer oder nicht (standardmäßig deaktiviert) Einwilligung einholen sowohl bei der Anlage als Psychotherapeuten dürfen nur nach PIN-Eingabe auch beim Auslesen auslesen Nur in Notfällen und fehlender Im Notfall ist immer ohne PIN ein Auslesen Zustimmungsfähigkeit kann auf die Einwilligung möglich verzichtet werden (dokumentieren!) Bei aktivierter PIN ist ohne PIN-Eingabe nur Lesen möglich (kein Ändern, Löschen) 57 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Elektronischer Medikationsplan (eMP) 03 04 Einwilligung und PIN Einwilligung PIN Für das Anlegen und Auslesen des eMP ist immer Patient entscheidet, ob er PIN-Eingabe möchte die Einwilligung des Patienten einzuholen oder nicht (standardmäßig aktiviert) Name und Kontaktdaten der Person, die die Aktivieren/Deaktivieren kann in der Praxis Einwilligung eingeholt hat, werden auf der eGK erfolgen dokumentiert Patient kann Vertreter-PIN einrichten 58 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Aktualität der Daten NFDM eMP Prüfung der Einträge im Rahmen von regulären Aus einem nicht mehr aktuellen NFD können Behandlungsanlässen auf Vollständigkeit und Fehler in der Notfallbehandlung resultieren Korrektheit, ggfs. Aktualisierung Prüfung der Notfalldaten im Rahmen von Veraltete Einträge werden vom PVS regulären Behandlungsanlässen auf automatisch beim Schreiben auf die eGK Vollständigkeit und Korrektheit überprüft Abwägung ob Einträge als historisiert gekennzeichnet oder gelöscht werden sollen (Versorgungs- und AMTS- Relevanz) Bei Aktualisierungen darauf achten, dass sich in beiden Datensätzen identische Informationen befinden Abgleich ggfs. automatisiert über PVS unterstützt 59 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement 03 04 Vollständigkeit des Notfalldatensatzes Risiko-Nutzen-Abschätzung Ärzte haben das Recht, die Anlage des erforderlich NFDM in Gänze oder auch Aktualisierung zu verweigern Informationelles Selbstbestimmungsrecht Entscheidet sich ein Arzt für die Anlage eines unvollständigen NFDM, sollte er In beiden Fällen sollte eine auf die Gefahren hinweisen Dokumentation erfolgen 60 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Technische Ausstattung PVS-Update für die Module NFDM und eMP Upgrade des Konnektors zum eHealth-Konnektor Kartenterminal/eGK zum Anlegen/Aktualisieren NFDM/eMP eHBA der Generation 2 zum Anlegen/Aktualisieren, rechtssichere Signatur (QES) bei NFDM Arzneimitteldatenbank für eMP 61 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Elektronischer Medikationsplan (eMP) Vergütung: Einmalige und laufende Pauschalen Einmalige Pauschale Betriebskostenpauschale NFDM/eMP-Pauschale je Vertragsarztpraxis Zuschlag je Vertragsarztpraxis 4,50 € 530 € je angefangene 625 Betriebsstättenfälle: Anspruch auf weitere stationäre Kartenterminals zu je 595 € Voraussetzung: 1. Betriebsbereitschaft (Konnektor-Upgrade und NFDM/eMP-Modul) herstellen 2. Pauschale beantragen über KVNO-Portal: www.kvnoportal.de 62 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Notfalldatenmanagement (NFDM) 03 04 Medikationsplan (eMP) Vergütung: Abrechenbare GOP (extrabudgetär) Notfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Anlage NFDM: GOP 01640 Anlage eMP: GOP 01630 (39 Punkte), einmalig 80 Punkte abrechenbar im Laufe von 4 Quartalen, Überprüfung und Aktualisierung NFDM: GOP Aktualisierungen sind abgegolten 01641 (4 Punkte), pauschaler Zuschlag einmal je Vergütung des BMP bleibt von der Einführung des Behandlungsfall (automatisch) eMP unberührt Löschen NFDM: GOP 01642 (1 Punkt), einmal je Details siehe: KBV - Elektronischer Medikationsplan Behandlungsfall Details siehe: KBV - Notfalldatenmanagement 63 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 110.12.2021 | Claudia Pintaric
Warum und wie Notfalldaten auf der 03 04 Gesundheitskarte hinterlegt werden sollten Quelle: gematik 64 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
03 04 65 Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan | 10.12.2021 | Claudia Pintaric
Claudia Pintaric Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Abteilungsleiterin Beratung Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf 0211 5970 8255 claudia.pintaric@kvno.de Engagiert für Gesundheit.
Elektronische Patientenakte (ePA) Franz-Josef Eschweiler, 10. Dezember 2021 Engagiert für Gesundheit.
ePA 05 Gesetzliche Grundlage nach § 341 SGB V - PDSG (1) „Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, … .“ Jede Krankenkasse muss ab 1.1.2021 ihren Versicherten eine ePA (-App) anbieten. https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/epa-app/ Muster der gematik Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. 68 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA: Pflicht für Praxen ab 1.7.2021 05 Gesetzgeber: bei Verstoß gegen ePA-Pflicht 1% Honorarkürzung (Jedoch kein zusätzlicher Honorarabzug für TI-Verweigerer, dort bleibt es bei 2,5%) KV Nordrhein: Keine Kürzung für Praxen, die die fehlende ePA-Funktionalität in Abrechnung Q3/2021 nicht zu verantworten haben. Vorstand in der VV am 19.11.21: „Es fehlen vielerorts noch die technischen Voraussetzungen in den Praxen, wir werden unsere Mitglieder nicht für etwas sanktionieren, was sie nicht zu verantworten haben“. Angabe der Gründe erforderlich :https://eveeno.com/173767806 (Schreiben des Vorstandes an die nicht ePA-fähigen Praxen vom 30.11.2021) 69 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
Vermeidung der „ePA-Kürzung“ für Q3/2021 05 70 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA-Fähigkeit überprüfen 05 „Produktversion Konnektor 4.xx.x“ „ein ePA-fähiges Softwaremodul vorhanden“ ePA-fähig 71 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Ziele ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der Daten ermöglicht. ePA soll Patienten unterstützen, medizinisch relevante Dokumente den Praxen zur Verfügung zu stellen und die Informationslage aller Beteiligten zum Zeitpunkt der Behandlung verbessern. ePA soll bundesweit, sektoren-und einrichtungsübergreifend verfügbar sein. ePA mit einem hohen Datenschutzniveau ausstatten. 72 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Hohes Datenschutzniveau ePA hoch verschlüsselt (Ende-zu-Ende) in der TI auf zentralen ePA-Servern der Krankenkassen. Zugriff auf eine ePA nur mit individuellem Schlüssel Neben der SMC-B auf Behandlerseite ist für den Zugriff ein individueller Schlüssel (z.B. in der ePA-App) des Versicherten notwendig, der die Berechtigung erteilt. Kein lesender Zugriff der Krankenkassen auf die ePA. 73 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Patientenhoheit Der Patient entscheidet, wer auf seine Akte zugreifen und sie befüllen kann. Der Patient kann seine ePA jederzeit alleine einsehen, inhaltlich befüllen oder Inhalte löschen. Die Praxis kann daher prinzipiell nicht von einer medizinisch vollständigen Akte ausgehen. ePA-Dokumentationsvorlagen nur für Leistungserbringer (die sog. Medizinischen Informationsobjekte = MIOs) erlauben keine Änderungen durch den Versicherten. (Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft) 74 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA – Zugriff Patient 05 Patient nutzt für den Zugriff die ePA-App seiner Krankenkasse und seine eGK Komplexer Prozess für Patient (Antrag ePA, PIN/PUK, ePA-App, Ident-App…). Der Patient erteilt mit ePA-App Zugriffsberechtigungen für Praxen (temporär bis 18 Monate) 75 Elektronische Patientenakte | 10.12..2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA – Zugriff Praxis 05 Gematik Muster-ePA-Modul Die Praxis nutzt für den Zugriff ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) und ihren Praxisausweis. Ein HBA ist technisch nicht erforderlich, jedoch aus juristischen Gründen. 76 Elektronische Patientenakte | 15.09.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA- Zugriff Praxis 05 Der Arzt/Psychotherapeut lädt auf Wunsch des Patienten Daten aus seinem PVS in die ePA. Die Daten sind gekennzeichnet, ob sie vom Patienten oder von einer Praxis in die ePA eingestellt worden sind. Entsprechend lassen sich auch Selektionen vornehmen. Die Daten in der ePA sind nur Kopien der Daten aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS). Sie können als Fremdbefunde in die eigene Dokumentation übernommen werden. Die administrative Bearbeitung der ePA kann auch an vom Praxispersonal übernommen werden. 77 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
05 ePA-Ausbaustufen 2021 2022 2023 ePA 1.1 ePA 2.0 ePA 3.0 Berechtigungsverwaltung feingranulare Einbindung E-Rezept, eAU Verfeinerte Berechtigungsverwaltung Dokumentenverwaltung ePatienten-Kurzakte Berechtigungsverwaltung Kassenwechsel DiGA Protokolleinsicht Einrichtung Impfausweis,eines Vertreters Mutterpass, Krankenhaus-Entlassbrief Einstellen, Herunterladen von Privatversicherte Kinderuntersuchungsheft, Anbindung Pflege Dokumenten Einbindung MIOs: Zahnbonushef Datenfreigabe für Impfausweis, Mutterpass, Einbindung: Forschungszwecke Kinderuntersuchungsheft, NFDM, eMP, eArztbrief Zahnbonusheft Organspende-Erklärung stationäre Desktop-Version neben der App 78 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Streit um Funktionalität der ePA Bundesdatenschutzbeauftragter fordert bereits für 2021 eine feingranulare Berechtigungsverwaltung einzelne Dokumente in der ePA durch Patient freigeben. Krankenkassen werden aktuell vom Bundesdatenschutzbeauftragten (Ulrich Kelber) angewiesen: das feingranulare Zugriffsmanagement der ePa zum 1.1.2022 mit der ePA-App zu realisieren auch für Versicherte, die kein entsprechendes Endgerät für die ePA-App besitzen, das aktualisierte Zugriffsmanagement ab 2023 (z.B. in Filialen der Krankenkassen oder auch in den Praxen) zu ermöglichen. Quelle: Deutsches Ärzteblatt und ÄrzteZeitung vom 9.9.2021 79 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Exemplarische Haftungsaspekte (Quelle: Online-Veranstaltung gematik 21.4.21) Praxen müssen Patienten im Rahmen ihrer Anamnese danach fragen, ob sie über eine ePA verfügen. Grund: ePA ist zusätzliche Informationsquelle. Es gibt keine generelle Pflicht, alle Dokumente in der ePA zu kennen. Es sind nur die Daten relevant, die im Kontext mit der konkreten Behandlungssituation stehen. Falls Patient ePA-Zugriff verweigert: Hinweis, dass ePA wichtige Info enthalten könnte. KBV bereitet ePA-Flyer für Patienten vor 80 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
ePA 05 Technische Ausstattung Praxis PVS-Update für das ePA-Modul ePA-Konnektor (PTV 4+ Upgrade) eHealth-Kartenterminal (mit SMC-B zur Authentifizierung) eHBA G2 (organisatorisch notwendig, DVPMG) 81 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
05 ePA Pauschalen lt. Finanzierungsvereinbarung (bundeseinheitlich) Einmalige Pauschale Betriebskostenpauschale Update ePA-Konnektor 400 € ePA-Zuschlag je Praxis 4,50 € je Quartal Anpassung PVS (ePA-Modul) 150 € Anspruch ab Betriebsbereitschaft Finanzierungsübersicht der KBV 82 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
05 ePA Vergütung für ePA (extrabudgetär) ePA- Erstbefüllung 2021: 10€ als pauschale Vergütung durch Gesetzgeber festgelegt. 2022: GOP 88270 (10€) im EBM. Je Versicherter u. ePA einmal abrechenbar. Zusatzpauschalen ePA-Unterstützungsleistung GOP 01647 (1,67 Euro / 15 Punkte) einmal im Quartal je Versicherten für Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten in der ePA. Zusatzpauschale ePA zu den GOP 01430, 01435 und 01820 GOP 01431 (33 Cent / 3 Punkte), falls kein persönlicher APK und keine Videosprechstunde stattfindet. Je Arzt / Psychotherapeut bis zu viermal im Quartal je Versicherten mit ePA abrechnungsfähig. Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_54226.php 83 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
05 ePA Keine Beratungsleistung im EBM! Es wurde keine eigenständige Beratungsleistung zur ePA – wie von der KBV gefordert – im EBM aufgenommen. Begründung: Gesetzgeber hat diese Aufgabe den Krankenkassen zugewiesen. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen: „Somit ist mit dem Beschluss klargestellt, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Patienten zur ePA nicht beraten müssen“. 84 Elektronische Patientenakte | 10.12.2021 | Franz-Josef Eschweiler
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