Enquetekommission "Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern" (EKE)

Die Seite wird erstellt Henri Schütze
 
WEITER LESEN
Enquetekommission "Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern" (EKE)
Ausgabe 25 | 18. September 2020

Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engage-
ment verbessern“ (EKE)

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 78. Sitzung am 30. Juni 2002 die Enquete-
kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE)
eingesetzt. Vor dem Hintergrund der technischen, sozialen und gesellschaftlichen Verän-
derung des 21. Jahrhunderts soll die Enquetekommission
   - Handlungsfelder für die dringenden Herausforderungen rund um das Ehrenamt er-
      arbeiten,
   - Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten,
        nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten Engagements vorlegen,
    -   Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Ehrenamtsquote von Frauen und jungen
        Erwachsenen entwickeln und
    -   Maßnahmen und Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Fa-
        milie, Beruf und kommunalem Mandat erarbeiten.

Der Enquetekommission gehören 26 Mitglieder an. Dabei handelt es sich um 15 Mitglieder
des Landtages und 11 Sachverständige. Sieben dieser 11 Sachverständigenplätze sollen
durch Angehörige der in Niedersachsen landesweit tätigen Vereine und Verbände besetzt
werden. Nunmehr hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages die Arbeitsge-
meinschaft der kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, wegen der Bedeutung des Eh-
renamtes für die kommunale Ebene ein Mitglied für diese Kommission zu benennen.
Wunsch der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages sei es, dass möglichst ein eh-
renamtlich tätiges Präsidiumsmitglied benannt wird. Das Präsidium des NLT wird sich am
24. September 2020 mit diesem Thema befassen.

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 1
Enquetekommission "Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern" (EKE)
Durchführung und Finanzierung von Testungen auf SARS-CoV-2

Seit geraumer Zeit thematisieren wir Fragestellungen im Zusammenhang mit den Testun-
gen auf SARS-CoV-2. Dabei fordern wir insbesondere eine klare Zusage des Landes, die
bisher ausgeblendeten Kosten der Abstrichnahmen bei der Durchführung der entspre-
chenden Testungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder auf Veranlas-
sung des ÖGD zu übernehmen. Auch vermissen wir eine eindeutige Umsetzungsstrategie
des Landes für die Durchführung von Testungen.

Die in der Öffentlichkeit am 4. Juni 2020 vorgestellte Teststrategie des Landes ist durch
Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „überlagert“ worden. Nicht
im Einklang mit der Teststrategie des Landes steht die von uns kritisch gesehene, unabge-
stimmte Ankündigung des Niedersächsischen Kultusministers vom 10. September 2020,
für ca. 100.000 Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter kostenlos zweimal einen
Covid-19-Test anzubieten. Dies führt unseres Erachtens zu erheblicher Unruhe wegen der
Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Mitarbeitern in den Schulen, den Kinderta-
geseinrichtungen, den Pflegeeinrichtungen und vielen anderen Einrichtungen.

Nach Erörterungen im NLT-Gesundheitsausschuss haben wir mit Schreiben der AG der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens am 15. September 2020 gegenüber Ge-
sundheitsministerin Dr. Carola Reimann und Finanzminister Reinhold Hilbers das Vorge-
hen des Kultusministers als nicht zielführend kritisiert, da erhebliche Kapazitäten gebun-
den werden, den Betroffenen aber allenfalls eine kurzfristige Scheinsicherheit verschafft
wird. Angesichts der Tatsache, dass das nicht der Teststrategie des Landes entspre-
chende Vorgehen mit ca. 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Landes zur Be-
wältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie finanziert wird, haben wir erneut die
Erwartung an das Land gerichtet, nunmehr unverzüglich eine Zusage zur Kostenüber-
nahme für die Abstrichnahme derjenigen Tests seit dem 1. März 2020 zu erhalten, die
durch die oder auf Veranlassung der zuständigen Gesundheitsämter im Rahmen der je-
weils geltenden Teststrategie des Landes vorgenommen wurden und künftig vorgenom-
men werden.

Ferner haben wir die Notwendigkeit für eine abgestimmte langfristige Teststrategie des
Landes auch im Zusammenspiel mit der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. der Kassen-
ärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont. So gibt es trotz unterschiedlicher Zu-
ständigkeiten des ÖGD und der KVN gemeinsame Schnittstellen. Der ÖGD benötigt ver-
lässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens von Testzen-
tren ist kontraproduktiv und der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Insofern haben wir noch-
mals unsere Forderung nach einem Runden Tisch von Land, KVN und kommunalen Spit-
zenverbänden wiederholt, um die großen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 2
Landeshaushalt 2021

 Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung
des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 – LT-Drs. 187175)
in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Der Entwurf des Haushaltsplans sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 35,85 Milli-
arden Euro vor. Es ist eine Nettokreditaufnahme von 853 Millionen Euro bei einem negati-
ven Finanzierungssaldo von 1.337,2 Millionen Euro vorgesehen. Hierzu heißt es in der
Gesetzesbegründung (Seite 15), auf Basis der derzeitigen Annahmen zeichneten sich
auch für das Haushaltsjahr 2021 enorme Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen
Planungsgrundlagen ab, die eine hohe Nettokreditaufnahme erfordere. Nach dem histo-
risch bislang einmaligen Einbruch der Steuereinnahmen von über 3 Milliarden Euro 2020
sei im Jahre 2021 damit zu rechnen, dass die Einnahmen aufgrund der schwächeren Wirt-
schaftslage – also unabhängig von den gesetzlich beschlossenen Steuererleichterungen –
um mehr als 1,8 Milliarden Euro hinter den zuletzt geschätzten Erwartungen zurückblie-
ben. Deshalb werde eine hohe Nettokreditaufnahme auch im Haushaltsjahr 2021 erforder-
lich sein.

Haushaltsbegleitgesetz 2021

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben darüber hinaus den Entwurf
des Haushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-
Drs. 18/7357). Mit diesem Gesetz werden eine Reihe auch von kommunalrelevanten ge-
setzlichen Regelungen zur Umsetzung des Haushalts 2021 des Landes vorgesehen. Ge-
plant ist u. a. eine Änderung des Nds. AG SGB II und des § 6b BKGG (Art. 6).

Die Regelungen sehen eine Änderung des Abrechnungssystems zwischen Land und
Kommunen für die Ausgaben für Bildung und Teilhabe-Leistungen der Landkreise, kreis-
freien Städte, der Region Hannover und der Stadt Göttingen vor. Nach der Gesetzesbe-
gründung ist aufgrund voneinander abweichender Regelungen im Bundes- und Landes-
recht in den vergangenen Jahren ein jährlicher Fehlbedarf zwischen den vom Bund zur
Verfügung gestellten Mitteln und den mit den kommunalen Trägern abzurechnenden Aus-
gaben entstanden (2017 und 2018 zusammen: 15,2 Millionen Euro, 2019: 12,1 Millionen
Euro), der bislang seitens des Landes aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt wurde.
Aus diesem Grund beabsichtigt das Land beginnend mit dem Abrechnungsjahr 2021 aus-

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 3
schließlich die Mittel des Bundes an die kommunalen Träger weiterzuleiten (vgl. Gesetzes-
begründung S. 13). Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages sieht
diese Regelungsabsicht kritisch. Das Präsidium wird sich hiermit in seiner Sitzung am 24.
September 2020 befassen.

Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für das erste Halbjahr 2020

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahressta-
tistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 2. Quartal 2020 – zusammengestellt. Anders als noch
im ersten Vierteljahr zeigen sich nunmehr die Auswirkungen der Corona-Pandemie insbe-
sondere auf der Einzahlungsseite bei den Steuern deutlich.

Die bereinigten Einzahlungen sanken insgesamt um -2,8 Prozent auf rd. 11,5 Milliarden
Euro, wobei die Steuern und steuerähnlichen Abgaben im ersten Quartal sogar um -11,2
Prozent zurückgingen. Ursächlich hierfür war ein Einbruch bei der Gewerbesteuer (netto)
um 20 Prozent. Dabei war im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr noch ein Anstieg um
rd. 85 Millionen Euro bei dieser Steuerart zu verzeichnen gewesen (+ 8,3 Prozent), auf
den im zweiten Quartal dann ein Absturz um rd. 400 Millionen Euro (- 36,7 Prozent) folgte.
Insgesamt gingen vom 1. April bis 30. Juni 2020 nur 688 Millionen Euro ein; zuletzt hatte
es 2010 weniger in einem zweiten Quartal gegeben. Die coronabedingten Rückgänge bei
den übrigen Realsteuerarten fanden erst zum Zahlungstermin 1. August 2020 statt, so
dass sie in der Statistik noch nicht enthalten sind. Die Grundsteuer stieg schließlich leicht
um 1,2 Prozent an.

Die bereinigten Auszahlungen betrugen 16,0 Milliarden Euro (+ 6,4 Prozent). Dabei stie-
gen im ersten Halbjahr besonders die Personalauszahlungen (+ 5,7 Prozent), die Sach-
und Dienstleistungen (+ 8,1 Prozent), während die Transferzahlungen mit + 4,3 Prozent
(insbesondere Sozialleistungen) eher unterdurchschnittlich aufwuchsen. Der Saldo der be-
reinigten Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzierungssaldo) belief sich auf - 1.532 Mil-
lionen Euro.

Ergebnisse der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Vom 8. bis 10. September 2020 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in einer Son-
dersitzung. Im Ergebnis wurden für 2020 die Erwartungswerte der Steuerschätzung vom
Mai 2020 bestätigt. Für den kommunalen Bereich sind die Erwartungswerte dabei um

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 4
1,4 Milliarden Euro erhöht worden. Gemessen am Ist-Aufkommen des Jahres 2019 ver-
mindert sich das Steueraufkommen aller Ebenen um -81,6 Milliarden Euro, für die kommu-
nale Ebene bedeutet dies eine Minderung um -11,3 Milliarden Euro.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folge-
jahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -29,5 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Steu-
erschätzung nach unten korrigiert. Hintergrund sind v.a. die zwischenzeitlich erfolgten
Steuerrechtsänderungen. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die
Jahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -4,6 Milliarden Euro vermindert. Die kommuna-
len Steuereinnahmen wachsen real gegenüber dem prognostizierten Steuereinnahmen
2020 sowie gegenüber dem Ist 2019 ab 2022 auf.

„Steuerschätzungen“ - Regionalisierung für Niedersachsen

Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschät-
zung von 966 Millionen erwartet, während in den Folgejahren mit Mindereinnahmen von
618 Millionen Euro in 2021 gerechnet wird, die bis 2024 jedes Jahr leicht absinken und
dann noch weniger als 300 Millionen Euro betragen. Die Einnahmeerwartung gegenüber
der bisherigen Schätzung ergeben sich aus nachfolgendem Schaubild:

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 5
Für den kommunalen Finanzausgleich rechnet das Land im Jahr 2020 nunmehr mit einer
Verbesserung von 124 Millionen Euro (gegenüber der Mai-Schätzung), während in den
Folgejahren weitere Rückgänge erwartet werden (2021 - 94 Millionen Euro; 2022 - 60 Milli-
onen Euro; 2023 - 46 Millionen Euro und 2024 - 36 Millionen Euro).

Auch bei den Einnahmen der Städte und Gemeinden soll es 2020 mit zusätzlichen
232 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung besser laufen als zuvor prognosti-
ziert. In den Jahren 2021 (- 85 Millionen Euro) und 2022 (- 15 Millionen Euro) sind weitere
kleine Rückgänge zu verzeichnen, während ab 2023 (+ 19 Millionen Euro) und 2024
(+ 148 Millionen Euro) sogar eine Verbesserung gegenüber der Erwartung vom Mai eintre-
ten soll. Hintergrund sind deutlich verbesserte Erwartungen bei der Gewerbesteuer, wäh-
rend beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer ab 2021 mit weiteren
Rückgängen gerechnet wird.

Mittelfristige Planung Niedersachsen (MiPla) 2020 - 2024

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Mittelfristige Planung 2020 – 2024 (MiPla)
am 6. Juli 2020 beschlossen (vgl. LT-Drs. 18/7330). Die MiPla geht grundsätzlich von der
Mai-Steuerschätzung aus. Dabei werden allerdings sich bereits abzeichnende Rechtsän-
derungen insbesondere im Zusammenhang mit Steuererleichterungen zur Bewältigung
der Corona-Pandemie zum Teil einbezogen. Es wird bei der konjunkturellen Entwicklung
mit einem realen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in 2020 mit minus 6,3 Prozent und
einem gegenläufigen Effekt in 2021 von 5,2 Prozent gerechnet, während im Rahmen der
Interimssteuerschätzung das BMWi nunmehr 2020 real von einem Rückgang von 5,8 Pro-
zent und in 2021 von einem geringeren Wachstum von 4,4 Prozent ausgeht. Im Großen
und Ganzen dürfte sich die MiPla damit allerdings noch in den Größenordnungen bewe-
gen, die aktuell prognostiziert werden.

Bei den Kommunalfinanzen (S. 26 ff.) nimmt das Land zunächst eine Darstellung der Ent-
wicklung von Landes- und Kommunaleinnahmen und -ausgaben in Kurzform vor. Insbe-
sondere stellt es erneut auf den Finanzierungssaldo ab, der für das Land bis 2019 viermal
hintereinander positiv und viermal hintereinander deutlich besser als derjenige der Kom-
munen war. Dies hatte es in den Jahrzehnten zuvor niemals gegeben.

Gleichwohl kommt das Land erneut – wie in den Vorjahren – zu folgendem Schluss:

„Eine Gesamtschau sämtlicher Parameter gibt zum Zeitpunkt der Berichterstellung keinen
Anlass, von der seit 2007 gültigen Steuerverbundquote abzuweichen. Die Landesregie-

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 6
rung hat daher für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die Verteilungssymmetrie zwi-
schen Land und Kommunen nach wie vor gewahrt ist und es somit keine Änderung der
Steuerverbundquote von 15,5 Prozent im Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetz (§ 1
NFVG) bedarf.“

Landkreise auf ASP gut vorbereitet – Maschinenringe stehen bereit

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind auf mögliche Maßnah-
men zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seit Jahren gut vorbereitet.
Neben den in den Behörden bestehenden, mehrfach krisenerprobten Strukturen der Tier-
seuchenbekämpfung sind in der Vergangenheit auch spezielle Pläne und Szenarien zur
Bekämpfung der ASP erstellt und in Übungen erprobt worden“ so NLT-Hauptgeschäftsfüh-
rer Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Der erste ASP-Fall in Deutschland ist kein Grund zur Panik. Sämtliche Fachleute haben
früher oder später mit einem Auftreten auch in Deutschland gerechnet. Der Landesver-
band der Maschinenringe e. V. in Niedersachsen und seine Mitglieder stehen den Land-
kreisen und der Region Hannover zur Seite. Wir sind bereit und in der Lage, das im letzten
Jahr noch extra wegen der ASP überarbeitete Rahmenübereinkommen zur Unterstützung
der Kommunen im Tierseuchenkrisenfall zu aktivieren“, erklärte Julia Grebe, Geschäfts-
führerin des Verbandes.

„Das Land ist nun aufgefordert, zügig die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Bekämp-
fung in Niedersachsen abzuschließen. Dazu gehört zunächst die verbindliche Zusiche-
rung, dass die den Landkreisen und der Region Hannover entstehenden Kosten vollstän-
dig vom Land übernommen werden. Zudem muss die vom Land angekündigte Wildtier-
seuchen-Vorsorgegesellschaft nunmehr so schnell als möglich aufgebaut werden“, appel-
lierte Meyer.

Bericht zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Die BA-Statistik hat einen Bericht ‚Arbeitsmarktintegration von schutzsuchenden Men-
schen – fünf Jahre nach der europäischen Flüchtlingskrise‘ veröffentlicht. Der Bericht ana-
lysiert viele Arbeitsmarktfragen, unter anderem:

       Die Beschäftigungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen
        Asylherkunftsländern. Am besten in Beschäftigung integriert sind inzwischen die
        Eritreer, ihre Quote für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 7
2020 bei 46,7 Prozent. Zum Vergleich: Die Beschäftigungsquote der Ausländer ins-
        gesamt lag im Mai 2020 bei 45,4 Prozent und die der Deutschen bei 62,5 Prozent.
       Außerdem hat die Corona-Krise sichtbare Spuren bei der Beschäftigungsentwick-
        lung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hinterlassen. Dabei ist
        auch der Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Men-
        schen mit einer Staatsangehörigkeit der acht bedeutendsten Herkunftsländer von
        Asylbewerbern zuletzt zum Stillstand gekommen.
       Ein Fünftel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den wichtigsten Asyl-
        herkunftsländern sind auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsu-
        chende angewiesen.
       Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit ist mehr als doppelt so hoch wie bei allen
        Ausländern.

Zensus: Bundeskabinett beschließt Verschiebung des Zensus 2021 um 1 Jahr

Das Bundeskabinett hat in seiner 111. Sitzung am 2. September 2020 ohne Aussprache
den Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 beschlossen.
Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Folgen der Corona-
Pandemie die Vorbereitungen für den ursprünglich vorgesehenen Zensustermin nicht wie
geplant durchgeführt werden konnten.

Auf die von uns vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Personalkapazitäten aufgrund
gleichzeitig anstehender Kommunal- und Bundestagswahl ist das Kabinett dem Verneh-
men nach nicht näher eingegangen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder
gehen davon aus, dass mit der Verschiebung des Stichtags um 1 Jahr die Auswirkungen
der Pandemie ausreichend kompensiert werden können. Ferner sollen umfassende Maß-
nahmen zur Kontaktminimierung sowie Hygienekonzepte zum Einsatz kommen.

Für den Fall, dass die Corona-Pandemie noch länger andauert oder eine andere beson-
dere Lage eine weitere Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich machen sollte, wird
die Bundesregierung durch den beschlossenen Gesetzesentwurf ermächtigt, mit Zustim-
mung des Bundesrates notwendige Anpassungen durch Rechtsverordnungen vornehmen
zu können.

Der neue Zensusstichtag ist somit der 15. Mai 2022.

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 8
Stellungnahme zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im AdR

Im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) wurde ein von Landrat Bernd Lange
(Görlitz) eingebrachter Stellungnahmeentwurf mit dem Titel „Gleichwertige Lebensverhält-
nisse: eine Herausforderung für alle Verwaltungsebenen in Europa“ angenommen. Der
AdR fordert, dass die europäische Regional- und Agrarpolitik zu einer ausgewogenen Ent-
wicklung aller Gebiete beitragen sollte. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen europäi-
scher Gesetzgebung auf ländliche und städtische Gebiete näher betrachtet und stärker
berücksichtigt werden. Der teils einseitige Fokus der Europäischen Kommission auf
(Groß-)Städte wird abgelehnt. Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse sollte auf
europäischer Ebene verankert werden. Die (abschließende) Annahme der Stellungnahme
durch die Plenarversammlung soll planmäßig am 12.-14. Oktober 2020 erfolgen.

Der DLT kommt zu der Einschätzung, dass in der Stellungnahme der Grundstein für eine
Debatte über die künftige Ausrichtung der Regional- und Agrarpolitik gelegt werden
könnte, mit Blick auf die kürzlich erfolgte Einigung im Rat zum Aufbaupaket und dem
Haushalt 2021-2027 sei der Zeitpunkt der Annahme sehr günstig. Die enthaltenen Emp-
fehlungen könnten bei der Diskussion über die Ausrichtung der Strukturfonds und der Auf-
bau- und Resilienzfazilität wesentliche Impulse geben. Darüber hinaus dürften die Emp-
fehlungen auch für die von der Europäischen Kommission angekündigte „Vision für die
ländlichen Räume“ relevant sein.

Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinde-
rung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern

Der Landtag beabsichtigt, eine weitere Enquetekommission einzusetzen. Die „Enquete-
kommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch
und sexueller Gewalt an Kindern“ soll nach dem Entwurf eines gemeinsamen Entschlie-
ßungsantrags der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP folgende
Ziele haben:
    - Die Aufarbeitung struktureller und organisatorischer Parallelen sämtlicher dem Lan-
        desjugendamt in Niedersachsen bekannten Missbrauchsfälle unter Einbeziehung
        institutioneller Erkenntnisse und unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der
        beteiligten Jugendämter,
    -   außerdem unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse
        der „Sonderermittlerin“, der beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedel-
        ten „Lügde-Kommission“ sowie des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
        des nordrhein-westfälischen Landtages, die durch weitere Anforderungen beteiligter
        Personen in der Enquetebefassung ergänzt werden können;

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 9
-   nach Erforderlichkeit soll weitere Expertise, beispielsweise des Kinderschutzbun-
        des, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesstelle Jugendschutz, der Bera-
        tungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landespräventionsrates, des
        Landeskriminalamtes und weiterer hinzugezogen werden und
    -   die Kommission soll unter Berücksichtigung der von der Kommission zur „Präven-
        tion und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen“
        vorgelegten Empfehlungen konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in
        Niedersachsen wirksam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
        verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann.

Der Enquetekommission sollen daneben zahlreiche weitere Aufgaben und Fragen zur Er-
örterung vorgelegt werden. Der Kommission sollen 15 Mitglieder des Landtages und bis zu
vier Sachverständige/Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler angehören, die nicht Abge-
ordnete sind. Die Kommission soll ihre Arbeit nach Möglichkeit bis zum 31. Dezember
2021 abschließen.

Landtag beabsichtigt Sonderausschuss zu Covid-19

Der Niedersächsische Landtag hat am 16. September 2020 in erster Lesung einen ge-
meinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP beraten, einen Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einzusetzen. Der einzuset-
zende Sonderausschuss soll dazu dienen, in Ergänzung der notwendigen Krisenbewälti-
gung durch die Landesregierung auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der
Darstellung und Diskussion von Maßnahmen der Krisenbewältigung durch alle staatlichen
Ebenen und vor allem der Formulierung von Schlussfolgerungen zur Bewältigung von zu-
künftigen Pandemien und vergleichbaren Ereignissen sowie der Fortschreibung eines Lan-
des-/Pandemieplans. Der Ausschuss soll 15 Mitglieder haben. Der Sonderausschuss soll
seine Arbeit unmittelbar im Oktober 2020 aufnehmen. Gesundheitspolitische Aspekte sol-
len im Anschluss an die Ergebnisse der Enquetekommission zur medizinischen Versor-
gung in Niedersachsen behandelt werden, um einerseits die Erkenntnisse der Enquete-
kommission berücksichtigen zu können und andererseits eine mögliche zweite Infektions-
welle im Winter sowie die Auswirkungen des Corona-Bündelungsgesetzes mit einzubezie-
hen. Der Sonderausschuss soll seine Arbeit möglichst bis zum 30. September 2021 ab-
schließen und dem Landtag einen Abschlussbericht zur Beratung vorlegen.

            Herausgeber: Niedersächsischer Landkreistag, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover
    Telefon 0511 87953-0, Telefax 0511 87953-50, E-Mail: geschaeftsstelle@nlt.de, Internet: www.nlt.de
                              Redaktionelle Leitung: Prof. Dr. Hubert Meyer

NLT-Aktuell, Ausgabe 25 vom 18. September 2020, Seite 10
Sie können auch lesen