Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
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Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Restaurants, Hotels und Kneipen dürfen ab 18. Mai wieder öffnen Näheres hierzu in der „Bürgermeister-Ecke“ Ausgabe 20/2020 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 15. Mai 2020
Ensdorf -2- Ausgabe 20/2020 Medizinische Dienste ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. 20. Mai 2020 Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, Saarlouis-Fraulau- Kinderärzte, Augenärzte und HNO- tern, 06831/82828 Ärzte) 21. Mai 2020 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärzt- Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300 lichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen 22. Mai 2020 Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Löwen-Apotheke, Lebacher Straße 11, Saarwellingen; Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereitschafts- 06838/2739 dienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) ■■ Notfalldienst der Tierärzte zu folgenden Zeiten geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinba- rung) an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um an Rosenmontag sowie 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. an Brückentagen. 16./17. Mai 2020 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Ret- Dr. Frantisek Stanik, Moselstraße 25, 66693 Orscholz, tungsleitstelle 06865/8177 19 222 oder 112. 21. Mai 2020 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Jürgen Pietsch, Am Marienberg 1, 66780 Rehlingen; 06835/68967 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um ■■ Notfalldienst der Zahnärzte die Uhr dienstbereit: (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinba- Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz rung) Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken 16./17. Mai 2020 Telefon: (0681) 3 32 32 Leidinger Klaus Michael, Wallerfangen, 06831/6725 http://www.tierklinik-arz.de 21. Mai 2020 Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer Klaus Peter Heisel, Völklingen. 06898/16500 u. 0172/9882957 Hüttenstraße 20 22. Mai 2020 66583 Spiesen-Elversberg Dr. Ute Maria Staß, Beckingen, Tel.: 06835/6084855 Telefon: (06821) 179494 http://www.tierklinik-elversberg.de ■■ Apothekendienst Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Raiffeisenstr. 100 Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 66802 Überherrn 15. Mai 2020 Telefon: (06836) 91 90 80 Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr. 177a, http://www.pferdeklinik-altforweiler.de 06834/952545 16. Mai 2020 Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker Str. 197, 06834/782399 Arztpraxis Dr. med. A. Woll - Ensdorf 17. Mai 2020 Achtung, unser Urlaub hat sich verschoben! Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach, Jetzt von Dienstag, 02.06. bis Freitag, 12.06.2020 06834/952236 18. Mai 2020 Vertretung übernehmen die Praxen Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, 06831/958866 M. Niederländer in Hülzweiler sowie M. Wallmeier / G. Amann, Lisdorf. 19. Mai 2020 Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Saarlouis, Ab Montag, 15.06.2020, sind wir wieder für Sie da. 06831/2957 Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 20/2020 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf 06831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Irmhild Stutz Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, ■■ Weitere Schulen .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Kreismusikschule in Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Anne Frank Schule M_Balthasar@web.de Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Hilfe gegen Wespen Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 ■■ Soziale Dienste Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf Egon Haag, Schacherweg 22, Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Mobil: 0177/4881231 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599 Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de im Landkreis Saarlouis Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 Diakonisches Werk an der Saar (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 20/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■ Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134, ■ Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206 Zimmer 110 ■ Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Standesamt, ■ Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210 Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- und ■ Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112 Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209 Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102 ■ Jugend, Soziales und ■ Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201 ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 2. Obergeschoss: ■ Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109 ■ Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306 Rathaus für den Publikumsverkehr für Terminkunden zugänglich (siehe eigener Bericht unter Rubrik „Amtliche Mitteilungen“) Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Darüber hinaus nach Vereinbarung. jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 20/2020 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Spielplätze in Ensdorf geöffnet - bitte Spielplatzregeln beachten Sieben Wochen lang waren alle Spielplätze wegen der Corona-Pandemie gesperrt. Ich freue mich, dass seit vergan- gener Woche die Kinder wieder an sieben Ensdorfer Spielplätzen spielen, rutschen und schaukeln können. Selbst- verständlich müssen Eltern und Kinder dabei die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern einhalten. Weitere der Corona-Krise entsprechenden Hinweise sind an jedem Spielplatz angebracht. Bei der Nutzung der Spielplätze appel- liere ich an die Eigenverantwortlichkeit der Eltern und bitte um Einhaltung dieser Spielplatzregeln sowie um gegensei- tige Rücksichtnahme. Die beiden Spielplätze „Ensdorf Süd“ und „Güterbahnhof“ müssen vorerst noch geschlossen bleiben, da auf beiden neue Zaunanlagen befestigt und auf dem Spielplatz „Ensdorf Süd“ neue Spielgeräte installiert werden. Restaurants und Kneipen dürfen ab 18. Mai wieder öffnen Die Landesregierung hat einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Hotels beschlossen. Demnach dürfen auch diese Einrichtungen ab dem kommenden Montag wieder Gäste empfangen und zwar täglich von sechs bis 22 Uhr. Dabei gelten strenge Hygieneregeln und Schutzauflagen. So darf u.a. ausschließlich an Tischen bewirtet werden, der Aufenthalt an der Theke ist nicht erlaubt. Die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen, z.B. beim Betreten oder Verlassen oder beim Gang zur Toilette. Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Die Verwaltung wird eigens für die Gastronomen eine Info-Veranstaltung durchführen. Der Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten ist auf den nachfol- genden Seiten abgedruckt. Ensdorfer Campingplatz öffnet wieder Nach Entscheidung der Landesregierung dürfen Campingplätze ab 18. Mai wieder öffnen. Somit ist auch unser Ens- dorfer Campingplatz für alle Campinggäste ab dem kommenden Montag wieder zugänglich. Wie ich aus zahlreichen Gesprächen weiß, freuen sich unsere Dauercamper darauf, endlich wieder die von den beiden Platzwarten Ali Hector und Wolfgang Weiß zwischenzeitlich allein gepflegte Anlage nebst ihren angemieteten Plätzen unter Beachtung eines auch hier eigens aufgestellten Hygieneplans zurück zu erobern. Absage von Veranstaltungen bis 31. August Bundes- und Landesregierung hatten sich aufgrund der Unsicherheit des Corona-Infektionsgeschehens bereits sehr früh auf ein Verbot sämtlicher Großveranstaltungen, wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Kirmesveranstaltungen Konzerte und Dorffeste, bis zum 31. August 2020 verständigt. Dies bedeutete, dass auch ich schweren Herzens alle von der Gemeinde geplanten Veranstaltungen absagen musste bzw. im Hinblick auf unsere Kirmes muss. Zahlreiche Vereine sind diesem Beispiel gefolgt. Derzeit ist keine Verände- rung hinsichtlich der Zulässigkeit von unseren so beliebten Sommerfesten zu erkennen. Diese Nachricht ist natürlich enttäuschend, doch ich denke, wir alle sind uns einig, dass die Gesundheit und Sicherheit jedes Einzelnen nun an erster Stelle stehen muss, um ein zweite Welle zu verhindern. Der von der Landesregierung vorgegebene und auch notwendige Mindestabstand von 1,50 Metern würde bei Festen auch merkwürdig muten. Er wird unser alltägliches Leben noch eine ganze Weile begleiten. Insofern sehe ich derzeit leider keine realistische Chance, größere Veranstaltungen verantworten zu können. Mir ist sehr bewusst, dass dies für unsere Vereine, unsere Gewerbetreibende, aber auch die Schausteller, die seit Jahren unsere Kirmes bestücken, mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist. Aber auch uns allen, die wir gerne die örtlichen Feste besuchen, sind derzeit dieser Möglichkeit beraubt. Allen Vorständen in den Vereinen, die dieser Verantwortung mit ihren Entscheidungen bereits gerecht geworden sind, sowie allen übrigen Akteuren und Verantwor- tungsträgern danke ich für ihr Verständnis und ihre Besonnenheit. Berechtigte kritische Fragen vs. bewusste Verbreitung von Falschmeldungen Viele Menschen stellen derzeit den Verantwortungsträgern in Bund, Land und Kommunen berechtigte Fragen zu den bereits seit Wochen geltenden Einschränkungen. Nicht zuletzt haben diese Fragen mitunter zu Gerichtsentscheidun- gen geführt, die ein Stück weit jetzt bestehende Lockerungen im öffentlichen Leben erst ermöglicht haben. Dieses mutige Eintreten ist gut und richtig, es ist ein Zeichen lebendiger Streitkultur, von Pluralität und Demokratie. Nicht zuletzt sind die Entscheidungen der Judikative ein starker Beweis für die Unabhängigkeit der Gerichte und die stete Mahnung an die Exekutive, regelmäßig getroffenen Entscheidungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Aller- dings gibt es auch noch diejenigen, die ihr kritisches Nachfragen zu Verschwörungstheorien und zur Verbreitung in den sozialen Netzwerken verleitet oder gar zur Leugnung des Virus. Ein solches Vorgehen ist nicht hinnehmbar und bedarf der stetigen Entgegnung. Aber nicht jeder, der für Grundrechte eintritt, ist ein Verschwörungstheoretiker. Versuchen wir den Riss, der hier durch die Gesellschaft gehen kann, zu vermeiden, indem wir zwar die Maßnahmen befolgen, aber kritische Fragen zulassen und ganz bewusst nach Alternativen suchen. Bleiben Sie besonnen. Ihr Jörg Wilhelmy
Hintergrundbeschallung ist so einzupegeln, dass eine problemlose Kommunikation zwischen Servicepersonal und Gästen unter Einhaltung des Mindestabstandes mög- Ensdorf lich ist. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) Beschäftigte mit unmittelbarem Gästekontakt (kleiner 1,50m) müssen MNB (sog. Community-Masken) sowie grundsätzlich bei der Zubereitung von Speisen und Ge- tränken und in Räumen, in denen eine Zusammenarbeit der Beschäftigten die Ein- Hygieneplan der saarländischen Landesregierung haltung des Mindestabstandes nicht gewährleisten kann, tragen. Gesichtsvisiere bieten keinen gleichwertigen Ersatz für MNB. Der Arbeitgeber hat den MNB zur Ver- für Gaststätten und Beherbergungsstätten fügung zu stellen. Gäste haben ebenfalls MNB zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen. I. Schutz der Beschäftigten Hygiene- und Desinfektionsplan Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Für die persönliche, regelmäßig durchzuführende Händehygiene sowie die entspre- Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestütz- chende Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten ist ein verbindlicher Hygiene- ten Verordnungen ist zu aktualisieren und um die erforderlichen Schutzmaßnahmen /Reinigungsplan auszuarbeiten. Nach jedem Abräumvorgang hat eine gründliche zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV2 zu er- Händedesinfektion stattzufinden. gänzen. Gleiches gilt für die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz. Das Tragen von Handschuhen ist kein Ersatz für die Händehygiene. Entsprechende Unterweisung Desinfektionsmaßnahmen bzw. Handschuhwechsel sind an den o.g. Punkten not- Über die Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung sind die Beschäftigten vor der wendig. Wiederaufnahme der Arbeit in der Gastronomie und der Hotellerie zu unterweisen. Dies ist zu dokumentieren. Nach jedem Gastwechsel ist eine gründliche Reinigung berührter Flächen erforder- lich (z. B. Tische, Armlehnen, alle Gegenstände in den Gastzimmern, Handläufe, Tür- -6- Anpassung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe griffe). Für besonders frequentierte Bereiche wie Eingang und Sanitärräume sind Amtliche Bekanntmachungen Zur Umsetzung sind geeignete technische, organisatorische und persönliche Reinigungsintervalle festzulegen. Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind insbesondere nachfolgende Regelungen zu beachten. Benutztes Geschirr, insbesondere Gläser und Besteck, sind mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen. Die Benutzung einer Ge- Mindestabstand von 1,50 m schirrspülmaschine, die diese Temperatur sicherstellt, wird dringend empfohlen. Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Beschäftigten untereinander und zu den Gästen einzuhalten. Auch die Abstände von Gästen ver- Regelmäßiges Lüften schiedener Gruppen untereinander sind entsprechend sicherzustellen. Die Sitzgele- Alle Räumlichkeiten, die der Bewirtung und Beherbergung von Gästen dienen sowie genheiten sind entsprechend anzuordnen, Schutzabstände am Eingangsbereich, auf alle Arbeitsräume sind regelmäßig zu lüften. Insbesondere in Gasträumen ist auf Treppen, an Türen und in Sanitärräumen sind vorzugeben. Kann der Mindestabstand einen kontinuierlichen Luftaustausch zu achten. nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich. Beschäftigungsverbote, Beschäftigungsbeschränkungen Bei der Nutzung von Aufzügen und Sanitäreinrichtungen sind die Vorgaben zur Kon- Beschäftigte, bei denen ein Verdacht auf eine mögliche Corona-Virus-Infektion be- taktbeschränkung einzuhalten. Entsprechende Vorkehrungen sind zu treffen. Auf steht oder die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung bzw. Fieber zeigen, Verkehrswegen können Einwegregelungen erforderlich sein. dürfen nicht beschäftigt werden. Die Zahlung sollte bevorzugt kontaktlos erfolgen. Alternativ ist eine Regelung zur Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko aufgrund von Vorerkrankungen können ei- Geldübergabe zu treffen (Ablage, Tablett) oder die Einrichtung eines Kassenarbeits- nen Freistellungsanspruch haben. Sie können nur auf der Grundlage einer individu- platzes mit entsprechenden Hygienevorkehrungen einzurichten. ellen Gefährdungsbeurteilung mit Arbeiten beschäftigt werden, die sie ohne Risiko ausführen können (z. B. Home-Office, Telefondienst, Beschaffungswesen, Büroarbei- Gästekontakt bei der Platzzuweisung, Bestellaufnahme, dem Servieren, Kassieren ten). und Abräumen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Ausgabe 20/2020
Für Schwangere gelten diese Vorgaben analog. Beschäftigungsverbote bzw. Be- Tische und Sitzplätze sind so anzuordnen, dass der Mindestabstand von 1,50 m von schäftigungsbeschränkungen unter Einbeziehung der Ansteckungsrisiken mit dem jedem Sitzplatz aus zu Sitzplätzen und Tischfläche des Nebentisches eingehalten Ensdorf Corona-Virus sind zu beachten. wird. Ein Hinzustellen von Sitzplätzen in diese Abstandsflächen ist nicht gestattet. Die zulässige Gästezahl am Tisch bzw. im Lokal/in der Einrichtung richtet sich nach Berufsgenossenschaftliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten für einzelne dem Mindestabstand und den jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen im priva- Bereiche der Gastronomie zum Schutz der Beschäftigten sind zu beachten ten Bereich (z. B. Angehörige desselben Hausstands, Verwandtschaftsverhältnis (https://www.bgn.de/corona/bgn-handlungshilfen-fuer-betriebe). u.a.). Der Mindestabstand gilt überall dort, wo es keinen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz (z.B. Trennwände) gibt. II. Schutz der Gäste Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist bis zum Ende der Pandemie ein geeig- netes Erfassungssystem erforderlich. Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines Im Eingangsbereich sind Hinweisschilder mit den wichtigsten Regeln aufzustellen: Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum sind Hygieneregel (Händereinigung und Desinfektion, Hygieneregeln beim Husten und zu dokumentieren und für einen Monat aufzubewahren, damit eine etwaige Infekti- Niesen), Mindestabstand, Service, Bezahlungsmodalitäten, Hinweis, dass ein Besuch onskette nachvollzogen werden kann. Ebenso ist der Aufenthalt des Personals im von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne befinden wegen SARS-CoV-2 Betrieb zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind dem Gesundheitsamt bezie- oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung, strikt untersagt ist. hungsweise der Ortspolizeibehörde auf Anforderung auszuhändigen. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. Ebenso ist Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich frei zugänglich und gut 6 Abs. 1 lit. F Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informa- sichtbar zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Bereiche der Sanitäranlagen / tionspflichten nach Art. 13 DSGVO. Nach Ablauf der Monatsfrist sind ist die Doku- WCs. mentation unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Hotelgästen ist das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ohne Einhaltung des Für die Benutzung von Aufzügen und Sanitärräumen sind organisatorische Regelun- Mindestabstandes von 1,5 m nur im Rahmen der zulässigen Kontakte gemäß der gen zur Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen zu treffen, die den Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter Gästen beim Betreten bekanntzugeben sind. Insbesondere gemeinschaftlich genutz- -7- www.corona.saarland.de, gestattet. te Sanitärräume in Beherbergungsbetrieben, Wohnmobilstellplätzen und Camping- plätzen sind engmaschig zu reinigen. Der Zugang der Gäste ist im Eingangsbereich zu kontrollieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die zulässige Höchstzahl nicht überschritten wird. Warteschlangen im III. Lebensmittelhygienische Hinweise Eingangsbereich und vor Sanitärräumen sind zu vermeiden. Die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel-Hygienepakets, die bereits in den Leitli- Auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen der Gäste untereinander ist hinzu- nien der Lebensmittelbrache und den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe imple- weisen. Die maximale Gästezahl ist an die Gegebenheiten des jeweiligen Gastrono- mentiert sind, müssen weiterhin beachtet werden. Die rechtlich festgelegte „Gute miebetriebes anzupassen. Hygienepraxis“ enthält das Prinzip des Schutzes der Lebensmittel vor jeglicher nach- teiliger Beeinflussung. Unter der Einhaltung dieser Vorgaben sollte die sichere Abga- Die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen be von Lebensmitteln durch Gastronomiebetriebe gewährleistet sein. Fassung, abrufbar unter www.corona.saarland.de, sind einzuhalten. Nähere Informationen können folgender Homepage entnommen werden: Die Bewirtschaftung von gastronomischen Angeboten sowie Angeboten der Beher- https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_ bergungsstätten erfolgt durch Vorreservierungen. Alternativ ist vor Ort zur Einhal- und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html tung der Vorgaben der Verordnung eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen sowie deren Anordnung erforderlich. Der für einen Wechsel der Gäste erforderliche IV. Verbindlichkeit Zeitraum für eine Vor- und Nachbereitung der Tische ist bei der Reservierung bzw. Belegung zu beachten. Die Bedienung der Gäste muss grundsätzlich am Tisch erfol- Diese Vorgaben beruhen auf Rechtsvorschriften zum Infektionsschutz und zum Ar- gen (Bedienpflicht), Ausnahmen gelten für die Abgabe mitnahmefähiger Speisen beitsschutz. Ihre Umsetzung und Einhaltung ist Voraussetzung für die Wiederauf- und Getränke, beispielsweise an Kiosken, in Kantinen oder Selbstbedienungsrestau- nahme des Betriebes. Verstöße werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden rants. Buffets mit Selbstbedienung sind nicht zulässig (Buffetverbot). Der Thekenbe- (Ortspolizeibehörden und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) geahndet. trieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind ebenfalls nicht erlaubt (Thekenver- Ausgabe 20/2020 bot). Stehplätze dürfen nicht angeboten werden (Sitzplatzpflicht).
Ensdorf -8- Ausgabe 20/2020 ■■ Öffentliche Zahlungsaufforderung ■■ Das Standesamt der Gemeinde Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steu- Ensdorf führt aktuell Trauungen in erzahltermin am 15.05.2020 hingewiesen. Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf jeweils die überschaubarem Kreis durch 2. Rate 1. der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020 2. Grund- und Hundesteuer sowie die Neben zwei Trauzeugen 3. Beiträge zur Landwirtschaftskammer dürfen vier weitere Perso- zu entrichten. Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen. nen an der Trauung teil- Zahlungen sind auf eines der in den Steuer- bzw. Abgabebeschei- nehmen, die in gerader den angegebenen Konten der Gemeindekasse zu leisten. Linie mit den Eheleuten Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwen- dungszweck und das Kassenzeichen angeben. verwandt sind. Vor dem Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbu- Hintergrund der weiter abnehmenden Infektionsge- chungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 15.05.2020 abgebucht werden. schwindigkeit und der in der Verordnung zur Bekämp- Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemein- fung der Corona-Pandemie vom 02. Mai sind diese dekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen alle Bereiche des Lockerungen unter Einhaltung der Hygienevorschrif- gesellschaftlichen Lebens. Dies bedeutet insbesondere für klei- ten, wozu das Tragen eines Mundschutzes und die nere und mittelständische Unternehmen, dass nicht nur mit Ein- bußen zu rechnen ist, sondern dass die derzeitige Situation sehr Einhaltung des Mindestabstandes zählen, möglich. schnell existenzbedrohend ist oder werden kann. Die Gemeinde Ensdorf versucht den betroffenen Gewerbebetrie- ben zu helfen, wo auch immer dies möglich ist. So kommen bei- spielsweise Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen der Gewerbesteuer aufgrund der Corona Krise in Betracht. Bei diesbezüglichen Fragen oder sonstigen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Tel. 504-125. ■■ Abfallbeseitigung Jörg Wilhelmy Bürgermeister ■■ Altglas- und Altpapiercontainer Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße Parkstraße (vor der Schulturnhalle) Gustav-Stresemann-Straße Amtliche Mitteilungen (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr) Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten) ■■ Die Verwaltung im Rathaus und ■■ Altbatterie-Sammelgefäße beim Bauhof ist mit vorheriger Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Terminvergabe für die Öffentlichkeit Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 zugänglich Wir wollen damit einen Weg in eine verantwortungsvolle Norma- lität finden, der Schritt für Schritt begangen werden sollte. Des- ■■ Sammelgefäß für Kork halb wird in allen Bereichen mit Terminvergabe gearbeitet, um Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a unnötige Wartezeiten, insbesondere im Bürgeramt zu verhindern. Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Bitten wägen Sie nach wie vor ab, ob Ihr Besuch zwingend erfor- derlich ist oder noch etwas Aufschub erlaubt. ■■ Sammelgefäß für Altkleider Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und den Infek- Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 tionsschutz für Bürger und Mitarbeiter zu gewährleisten, wird darum gebeten, die folgenden Abstands- und Hygieneregeln ■■ Gelbe Wertstoffsäcke einzuhalten: Abfuhr dienstags in den ungeraden Kalen- • Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,50 Metern - derwochen oder bevorzugt sogar von 2 Metern. Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kosten- • Tragen Sie bitte eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung los an folgenden Stellen: (auch Schal, Tücher o.ä.). Schreibwaren Luxenburger, Provinzialst- • Desinfizieren Sie sich bitte nach Eintritt in das Gebäude die rasse 127 Hände. Ein entsprechender Spender mit Desinfektionsmittel Schreibwaren Schmitz/Zimmer, Am Pfarr- steht für Sie bereit. garten 6 • Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit anfallende Gebühren bar- Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss geld- und kontaktlos mit Karte. Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Sie können sich zwecks Terminvereinbarung mit dem Bürger- Abfallsäcke EVS büro unter der Rufnummer 06831/504-131 oder per E-Mail an: buergeramt@gemeinde-ensdorf.de in Verbindung setzen. Für die übrigen Fachbereiche und Ämter wählen Sie zwecks ■■ Abfallsäcke EVS Vereinbarung eines Termins bitte die Rufnummer 06831/504-0 Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmüll- oder -sofern bekannt- den jeweiligen Ansprechpartner direkt tonnen zur Abfuhr hinaus gestellt werden kön- an. Sie können gerne auch eine E-Mail schreiben. nen, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde auch Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 über die WhatsApp-Nummer +49 6831 504 122 schriftlich Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II, erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über diese Waschmitteldosierung beachten Rufnummer keine Anrufe entgegennehmen können, nutzen Sie hierzu die Telefonnummer 06831-5040.
Ensdorf -9- Ausgabe 20/2020 ■■Formular Notbetreuung " Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Diese Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Name der KiTa/Schule:............................................................................................................................. Name Mutter:........................................................................................................................................... Vorname Mutter:....................................................................................................................................... telefonischer Kontakt:.............................................................................................................................. berufliche Tätigkeit (auch Umfang der Tätigkeit):..................................................................................... Name Vater:.............................................................................................................................................. Vorname Vater:......................................................................................................................................... telefonischer Kontakt:.............................................................................................................................. berufliche Tätigkeit (auch Umfang der Tätigkeit):..................................................................................... ................................................................................................................................................................. O alleinerziehend sonstige Angaben:.................................................................................................................................... ................................................................................................................................................................. Name des zu betreuenden Kindes:.......................................................................................................... Alter des zu betreuenden Kindes:............................................................................................................ Erforderlicher Betreuungsumfang in der Schule: O 08:00 bis 16.00 Uhr O 08.00 bis 12.00 Uhr O 12.00 bis 16.00 Uhr Bitte geben Sie die Tage/Wochen an, in denen die Betreuung benötigt wird: Hiermit versichere ich/versichern wir, dass ich/wir keine Möglichkeit der selbstorganisierten Betreuung im häuslichen Umfeld für mein/unser Kind habe/haben. Rein vorsorglich bitten wir Sie, gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes mitzuteilen: Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immun- system, mit akuten Infekten), ist nicht möglich. Datum:..................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................................. Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift Erziehungsberechtigter Der Antrag ist bei der zuständigen Einrichtungsleitung/Schulleitung abzugeben oder dieser zuzusenden. Ende des amtlichen Teils
Ensdorf - 10 - Ausgabe 20/2020 Aus unserer Gemeinde Ensdorf hält jetzt Abstand ! ...und trägt Mund-Nase-Bedeckung es. Nur zusammen schaffen wir it , S o li d ar it ät u n d R ü cksi ch tnahme. Menschlichke ...und vergessen wir in dieser schwierigen Zeit nicht diejenigen, die trotzdem jeden Tag für uns da sind. DANKE Mindestabstand 1,5m
Ensdorf - 11 - Ausgabe 20/2020 Umwelt-Info ■■ Wer spinnt denn da? Gespinstmotte oder Eichenprozessionsspinner? Im vergangenen Jahr ist der Eichenprozessionsspinner - nach einer über 10-jährigen „Ruhephase“ wieder verstärkt in Erscheinung getreten. Trotz Behandlung der Bäume im zeiti- gen Frühjahr konnte der Befall nicht gänzlich verhindert wer- den. Auch in diesem Jahr wurde die Prophylaxe (Spritzen der Eichen mit einem biologisch abbaubaren Neem-Produkt) bereits im April von einer Fachfirma durchgeführt. Insgesamt 75 Eichen im öffentlichen Bereich - Spielplätze, Campingplatz, Schwimmbad, Blockhüttengelände, Sportanlagen und Wert- stoffhof - wurden mittels spezieller Hochdrucklanzen bis in die Baumwipfel besprüht. Im Gegensatz zu anderen Schmetterlingsarten geht vom Eichenprozessionsspinner eine gesundheitliche Gefahr für den Gespinstmotte Menschen aus. Die Raupen haben sehr feine Brennhaare, die leicht zerbrechlich sind und durch den Wind verbreitet werden. Auch nach Häutung der Raupen verbleiben die sehr dauerhaf- ten Härchen im Nest und können - vom Wind verweht - Juck- reiz, Hautrötungen (Raupendermatitis), Schwellungen der Schleimhäute bis hin zu Atemnot und Asthma auslösen. Der Eichenprozessionsspinner tritt (fast) ausschließlich an Eichen auf und hier stets unterhalb von Astgabelungen oder aber am Stamm. Auffällig sind die weißen, wolligen Gespinste der Nester. Der ursprünglich im Mittelmeerraum beheimatete Nachtfalter ist übrigens keine „Neuerscheinung“ - schon im 18. Jahrhundert war er ein bekanntes Problem in deutschen Wäl- Gespinstmotte dern. Von Ensdorfer Bürger/innen als Nester des Prozessionsspinners gemeldet werden der Verwaltung aktuell oft die der Gespinst- motte - vor allem im Bereich Hasenberg und Saaraue. Dieser unscheinbare Nachtfalter ist für Mensch und Tier völlig harmlos und befällt bestimmte Sträucher und Bäume - bevor- zugt die auch in Ensdorf heimische Traubenkirsche. Die Rau- pen einiger dieser Gespinstmottenarten fressen die Blätter befallener Pflanzen nahezu vollständig ab und überziehen die Pflanze mit einem auffallenden weißen Gespinst, das die Rau- pen vor Fressfeinden, Wind und Regen schützt. Die Gehölze überstehen diese Attacke meist unbeschadet und treiben (mit dem Johannistrieb) wieder neu aus. Eichenpozessionsspinner ■■ EVS - Wertstoffzentrum Am Schwalbacher Berg wieder geöffnet Solange der aktuell hohe Besucherstrom anhält, ist die Einfahrt nur aus Richtung Schwalbach möglich. In der Warte- schlange sollen sich die Fahrzeuge möglichst weit rechts (unter Nutzung des Grünstreifens) einordnen, um den fließen- den Verkehr nicht zu behindern. Beachten Sie bitte folgende Hinweise: • Besuche des EVS Wertstoff-Zentrums sind aktuell auf das notwendige Minimum zu beschränken. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. • Bitte möglichst „passend“ bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld/Kleingeld mit sich führen. • Es werden bei jeder Anlieferung maximal 2 verschiedene Fraktionen angenommen - z.B. Sperrmüll + Bau- schutt; Elektrogeräte + Grünschnitt; Baumischabfälle + Reifen…. • Bitte unbedingt vorsortieren! • Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2 m) sind vor und auf der Anlage einzuhalten. Bitte tragen Sie eine Maske und gehen Sie rücksichtsvoll miteinander um! • Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder müssen im Fahrzeug bleiben. • Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt: Es dürfen höchstens 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Bitte zügig entladen! • Das Fahrzeug darf nur zur Anmeldung/Kontrolle und zum Entladen verlassen werden. • Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen. • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Ensdorf - 12 - Ausgabe 20/2020 einer weiterführenden Schule mit dem Sammeln beruflicher Erfahrung Bildungseinrichtungen durch ein wöchentliches Betriebspraktikum. Aufnahmebedingung ist ein Hauptschulabschluss. Die Fachoberschule Wirtschaft baut in der Regel auf einem Mittle- ■■ TG BBZ Dillingen – Anmeldungen für das ren Bildungsabschluss auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Aus- bildung wird die Fachhochschulreife verliehen. Das Bildungsziel der kommende Schuljahr möglich! Fachoberschule ist die Vermittlung umfassender beruflicher, gesell- Selbstverständlich können Sie sich weiterhin für das kommende schaftlicher und personaler Handlungskompetenz und die Vorberei- Schuljahr 2020/21 an unserer Schule für folgende Schulformen tung auf Studium und Berufstätigkeit. anmelden: Neben der traditionellen Fachoberschule Wirtschaft bietet das KBBZ Ausbildungsvorbereitung (AV) Dillingen auch die Fachoberschule Wirtschaft der Fachrichtung Berufsfachschule (BFS), Fachrichtung Technik (ehemals Gewerbe- Wirtschaftsinformatik an. Computerkenntnisse sind keine notwen- schule) dige Voraussetzung für den Besuch dieser Schulform. In der AV und der BFS können an unserem Standort Inhalte zu fol- Anmeldungen für alle beschriebenen Bildungsgänge sind postalisch genden technischen Richtungen vermittelt werden: Elektrotechnik, oder digital möglich. Alle notwenigen Informationen zum KBBZ Dil- Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Sanitär- Heizungs- und Klima- lingen (Hinterstr. 11, 66763 Dillingen) finden Sie derzeit auf der Schul- technik, Holztechnik und Informationstechnik IT. homepage www.kbbz-dillingen.de. Fachoberschule (FOS), Fachrichtungen Technik und Technische Informatik Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation die Anmeldung auf dem Postweg (TGBBZ Dillingen, Wallerfanger Straße 14, 66763 Dillin- Kirchen gen) oder per E-Mail (sekretariat@tgbbzdillingen.de) vorzunehmen. Benötigte Originaldokumente können, sobald möglich, nachgereicht werden. Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter: www.tgbbbzdillingen.de, Sekretariat: 06831/72042 ■■ Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Saarlouis! Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung – Ihr qualifizier- ter Weg zur mittleren Reife Gottesdienstordnung vom 16.05. Allgemeines: bis 24.05.2020 Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt ab dem Bitte beachten Sie, dass die Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine öffentlichen Gottesdienste fettge- zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug druckt sind. Für die Teilnahme an als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule diesen Gottesdiensten melden Sie für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe sich bitte in den Pfarrbüros in Bous I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol- (Tel.: 06834/2378) oder in Ensdorf vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der (Tel.: 06831/52264) bis spätestens Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches donnnerstags 17 Uhr telefonisch Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt. an. Weitere Informationen hierzu Aufnahmevoraussetzungen: erhalten Sie in den Pfarrbüros. In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge- Ohne vorherige Anmeldung kann nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein Ihnen kein Einlass gewährt werden! bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab- schluss) ist nicht mehr erforderlich. Die übrigen Gottesdienste werden Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was auch weiterhin als stille Messe von dann? den Priestern gefeiert. • Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis Samstag 16.05. 6. Sonntag der Osterzeit • Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der 18:30 Ensdorf Vorabendmesse 1. Jgd. für + Martha Hayo für + Voraussetzung Ernst Kiefer und die Leb. und Verst. der Fam. Kie- • eines bestimmten Notenprofils fer-Luxenburger • Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Sonntag 17.05. 6. Sonntag der Osterzeit Bereich Anmeldungen zur Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung 09:30 Bous Hochamt für die Leb. und Verst. des Rosenkranz- nimmt das Sekretariat des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums vereins für die Leb. u. Verst. der Älteren Generation Saarlouis, 66740 Saarlouis, Im Glacis 22, Tel. 06831/94610, seit dem Dienstag 19.05. Dienstag der 6. Osterwoche 03.02.2020 von montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Bous keine Hl. Messe nach Vorlage des Halbjahreszeugnisses und des Anmeldeformu- Donnerstag 21.05. Christi Himmelfahrt lars, entgegen. 09.30 Bous Festhochamt Anmeldungen werden zurzeit auch per Mail (sekretariat@kbbzsaar- Samstag 23.05. 7. Sonntag der Osterzeit louis.de) oder nach telefonischer Rücksprache entgegengenommen. Das Anmeldeformular kann von der Homepage unserer Schule herun- 18:30 Ensdorf Vorabendmesse für + Josef Michels (Sozialstation) tergeladen werden. Das Sekretariat ist, neben den oben angegebenen für + Ximena Urioste de Fries Öffnungszeiten während des Schuljahres, auch in der ersten und in Sonntag 24.05. 7. Sonntag der Osterzeit der letzten Woche der Sommerferien 2020 Montag bis Freitag in der 09:30 Bous Hochamt 1. Jgd. für + Helma Brenner geb. Bett- Zeit von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr geöffnet. scheider für ++ Peter und Elisabeth Rivinius mit www.kbbzsaarlouis.de Sohn Norbert sowie Rudolf Ames für + Anni Mar- Das Lehrerteam des KBBZ Saarlouis freut sich auf Sie! tin geb. Groß für die Leb. und Verst. der Familien Schlichter-Müller ■■ Trotz Corona an die Zukunft denken - Präsenzzeiten der Pfarrbüros Die Pfarrämter in Bous und Ensdorf sind auch bis auf Weiteres für den KBBZ Dillingen bietet Schulplätze an Publikumsverkehr geschlossen! Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum in Dillingen bildet seit Telefonisch oder per E-Mail können Sie sich auch weiterhin zu vielen Jahren und Jahrzehnten erfolgreich Schülerinnen und Schü- folgenden Zeiten an die Pfarrämter wenden: ler aus. Viele von ihnen haben ihren Mittleren Bildungsabschluss oder ihre Fachhochschulreife erworben. In diesen Bildungsgängen, Montag geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr der Berufsfachschule und den Fachoberschulen Wirtschaft/Wirt- Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr geschlossen schaftsinformatik sind Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021 Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen derzeit postalisch oder per E-Mail möglich. Donnerstag geschlossen 14.00 - 17.00 Uhr Die Berufsfachschule ist die neue zweijährige Berufsfachschule, Freitag geschlossen geschlossen die auf dem Hauptschulabschluss aufbaut, eine vertiefte Allgemein- Pfarramt in Bous: Tel. 06834/2378 bildung sowie eine berufliche Grundbildung vermittelt. Die Berufs- Pfarramt in Ensdorf: Tel. 06831/52264 fachschule verbindet in idealer Art und Weise die Aufgaben und Ziele E-Mail: pfarramt@pg-bous-ensdorf.de
Ensdorf - 13 - Ausgabe 20/2020 Unsere Homepage finden Sie unter: www.pg-bous-ensdorf.de Gottesdienste ab Pfingsten! In dringenden seelsorglichen Angelegenheiten wenden Sie sich Ab Pfingsten wollen wir wieder gemeinsame Gottesdienste in unse- bitte an Ihre Seelsorger: Pastor Dr. Frank Kleinjohann, Kooperator ren Kirchen feiern. Da wir weiterhin die Gesundheit aller Menschen Pastor Christian Müller und Kaplan Heiko Marquardsen unter Tel.: schützen müssen, gibt es nach den Bestimmungen von Staat und 06831-40187. Landeskirche und den Beratungen unseres Presbyteriums dafür fol- Kath. Öffentlichen Büchereien gende Regeln: Die Büchereien in Bous und Ensdorf bleiben noch bis auf Weiteres 1. Aufgrund der Größe unserer Kirchen können außer Pfarrer/in, Lek- geschlossen. tor/in, Küster/in und Organistin 30 weitere Personen am Gottes- Seniorengemeinschaften dienst teilnehmen. Die Treffen der Ältern Generation Bous sowie des Seniorenclubs St. 2. Melden Sie sich für den Gottesdienst telefonisch im Gemeinde- Simeon Ensdorf werden bis auf Weiteres abgesagt. büro (06834-956970) an. Die Anmeldefrist ist jeweils von montags Lebensmittelkorb 9.00 Uhr bis Donnerstag, 12.00 Uhr. Sie können ggf. auf den Anrufbe- Die Verteilung von Lebensmittel an Bedürftige in Bous durch den Cari- antworter sprechen und werden zurückgerufen. tasauschuß wird vorerst eingestellt. In der Kirche St. Peter ist ein Korb 3. Es wird eine Teilnehmerliste im Gemeindebüro geführt und eine aufgestellt, in den haltbare, nicht abgelaufe Waren gespendet werden Weile zur Verfolgung eventueller Infektionsketten dort aufbewahrt. können. Bedürftige dürfen sich gerne etwas mitnehmen. 4. Kommen Sie bitte mit Ihrem eigenen Mund-Nasen-Schutz zum Eine-Welt-Verkauf Gottesdienst und behalten ihn bis nach dem Verlassen der Kirche auf. Da z. Zt. kein Eine-Welt-Verkauf nach den Gottesdienstdiensten mög- Wir haben keine Masken in der Kirche vorrätig. Handdesinfektionsmit- lich ist, bietet Herr Peter Brunder an, bei Bedarf die benötigten Artikel tel ist vorhanden. bei ihm zu bestellen und bei ihm zu Hause abzuholen. In diesem Fall 5. Die zurzeit im öffentlichen Raum geltenden Hygienevorschriften melden Sie sich bitte telefonisch unter Tel.-Nr.: 06834/7583 bei Herrn gelten auch in der Kirche und im Gottesdienst. Brunder. 5. Die Plätze in der Kirche sind mit ausreichend Abstand markiert. Regelungen für Beisetzungen auf dem Friedhof Unsere Küster/in und unsere Presbyter/innen helfen Ihnen bei Platzie- Der Seelsorger/die Seelsorgerin feiert vor der Trauerhalle eine kurze rung von Hausgemeinschaften sowie beim geregelten Betreten und Trauerfeier. Mit allen Bestattern ist abgesprochen, dass Sarg oder Verlassen der Kirche. Bitte halten Sie sich an deren Vorgaben. Urne dort aufgebahrt werden. Von dort zieht man in Prozession zum 6. Singen dürfen wir nicht – aber wir werden für eine angemessene Grab, wo die Beisetzung wie gewohnt stattfindet. musikalische Gestaltung der Gottesdienste sorgen! Bitte beachten Sie, dass wir kein Weihwasser und keine Erde verwen- 7. Die ersten Gottesdienste sind am Pfingstsonntag, den 31.05. in den dürfen. Lt. den gesetzlichen Regelungen hat die Beisetzung im unserer Kirche in Bous und am Pfingstmontag, den 01.06. in unse- allerengsten Familienkreis stattzufinden, rem Gemeindezentrum in Schwalbach, jeweils um 10.00 Uhr. d. h. ausschließlich Verwandte 1. Grades. 8. Die Anmeldung ist erst ab Montag, den 25. Mai möglich! Die Trauerfeiern finden ohne Ausnahme zu den folgenden Zeiten statt: Auch, wenn die Umstände ungewohnt sind: jeweils um 11.30 Uhr oder 14.30 Uhr Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Gottesdienst zu fei- Weitere Informationen unserer Pfarreiengmeinschaft können Sie ern! dem Pfarrbrief entnehmen, der in den beiden Kirchen sowie in der Ihr Pfarrer, Ihre Pfarrerin und Ihr Presbyterium Kapelle des Hasenbergs ausgelegt und in den Schaukästen der Sie können weiterhin für die Einrichtungen, die wir mit unseren Kirchen ausgehängt ist. Kollekten unterstützen, spenden. Wir wünschen Ihnen eine gute, gesegnete Woche. Passen Sie auf Spendenzwecke für den 17.05.2020 (mehr Informationen finden Sie sich auf und bleiben Sie gesund! auf unserer Homepage): Hospiz St. Barbara in Bous (Eingang) ■■ Ev. Kirchengemeinde Schwalbach Vereinte Evangelische Mission (Ausgang) Die Vereinte Evangelische Mission fördert die Ausbildung und den Ein- in den Zivilgemeinden: satz von Fachkräften im Gesundheitswesen in Afrika und Asien. Unsere Kontonummer lautet: Schwalbach mit Elm und Hülzweiler, Evangelische Kirchengemeinde Schwalbach, IBAN: Bous, Ensdorf und DE42593501100060321049, KSK Saarlouis Saarwellingen mit Schwarzenholz Kontaktadressen: Gemeindeleben in Zeiten von Corona Gemeindebüro Schwalbach, Tel. 06834/956970 Wir sind in allen Ihren seelsorglichen Anliegen, Fragen, Sorgen und Unsere Öffnungszeiten: Nöten für Sie da: Pfarrer Janich (06834-53546 reinhard.janich@ekir.de) Mo, Di + Do 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet, mittwochs + freitags geschlos- sowie Pfarrerin Opiolla (juliane.opiolla@ekir.de 06834-7801752). sen. Zur Zeit ist das Gemeindebüro für den Publikumsverkehr Das stille Gebet findet weiterhin montags-samstags von 19.30 – 19.45 geschlossen, telefonisch sind wir zu den genannten Zeiten zu errei- Uhr statt, ebenso das ökumenische Glockenläuten um 19.30 Uhr. chen. Für Sonntag, 17.05. 2020 (Rogate) E-Mail: schwalbach-voelklingen@ekir.de Predigttext: Mt 6, 5-15 Internet: www.kirchengemeinde-schwalbach.de Wochenpsalm: Psalm 95, 1-7 Die Homepage der Ev. Kirchengemeinde Wochenlied: Evangelisches Gesangbuch Nr. 344: Vater unser im Him- Unter „www.kirchengemeinde-schwalbach.de“ finden Sie alles Wich- melreich tige zu unserer Kirchengemeinde. Außerdem finden Sie die aktuellen Zum Sonntag: Gottesdienste und Veranstaltungen auf der Startseite. Der Predigttext für diesen Sonntag trifft mitten in die gegenwärtige Religionsgemeinschaften Situation: Im stillen Kämmerlein sollen wir beten, nicht laut in der Öffentlichkeit. Etwas anderes blieb uns in den vergangenen Wochen kaum übrig. Und auch, wenn jetzt nach und nach wieder öffentliche Gottesdienste möglich werden, werden sie doch anders sein, als wir sie gewohnt sind. Das häusliche Gebet hat in manchem die Sehn- ■■ Jehovas Zeugen sucht nach dem öffentlichen Gottesdienst verstärkt. Doch so wichtig Freitag,15.5.2020 er ist: der öffentliche Gottesdienst ersetzt das persönliche, stille Gebet 18.30 Uhr Lied und Gebet nicht. Beides ergänzt sich vielmehr, aus beiden Quellen schöpfen wir, Interaktive Besprechung per Videokonferenz aus beidem lebt unsere Gottesbeziehung! Wenn wir das Vater unser Themen siehe Arbeitsheft Mai 2020 beten, erleben wir beides: Es gehört in jeden Gottesdienst, aber wir Information: Bibellesen mit Gewinn: Wie geht das? sprechen es auch für uns selbst. „Unser Leben ist mitunter stürmisch geworden. Während unser All- Wo und wie wir auch beten: Es geht darum, dass wir uns auf Gott tag immer schnelllebiger,digitaler und lauter wird, bleiben Bücher ein einlassen – jede und jeder Einzelne. Das beschreibt der Predigttext. Zufluchtsort,eine Oase der Ruhe und vor allem: eine echte Herzens- Ob ich im öffentlichen Gottesdienst oder zuhause bete, das eigent- angelegenheit“ (Zitat Die Zeit-Edition >>Seite an Seite
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