Ensdorf - Gemeinde Ensdorf

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Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

      Restaurants, Hotels und Kneipen
      dürfen ab 18. Mai wieder öffnen

                    Näheres hierzu in der „Bürgermeister-Ecke“

                                                                     Ausgabe 20/2020
www.gemeinde-ensdorf.de                                          Freitag, 15. Mai 2020
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                      Ausgabe 20/2020

                  Medizinische Dienste
 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl.                                                               20. Mai 2020
                                                                                                        Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, Saarlouis-Fraulau-
    Kinderärzte, Augenärzte und HNO-                                                                    tern, 06831/82828
    Ärzte)                                                                                              21. Mai 2020
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärzt-                                       Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300
 lichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen                                        22. Mai 2020
 Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres.                                            Löwen-Apotheke, Lebacher Straße 11, Saarwellingen;
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereitschafts-                                      06838/2739
 dienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saarlouis,
 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03)                                         ■■ Notfalldienst der Tierärzte
 zu folgenden Zeiten geöffnet:
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,                                                            (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinba-
                                                                                                        rung)
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester),
                                                                                                        Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um
 an Rosenmontag sowie
                                                                                                        18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr.
 an Brückentagen.
                                                                                                        16./17. Mai 2020
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Ret-
                                                                                                        Dr. Frantisek Stanik, Moselstraße 25, 66693 Orscholz,
 tungsleitstelle
                                                                                                        06865/8177
 19 222 oder 112.
                                                                                                        21. Mai 2020
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).
                                                                                                        Jürgen Pietsch, Am Marienberg 1, 66780 Rehlingen; 06835/68967
                                                                                                        Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um
 ■■ Notfalldienst der Zahnärzte                                                                         die Uhr dienstbereit:
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinba-                                       Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 rung)                                                                                                  Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken
 16./17. Mai 2020                                                                                       Telefon: (0681) 3 32 32
 Leidinger Klaus Michael, Wallerfangen, 06831/6725                                                      http://www.tierklinik-arz.de
 21. Mai 2020                                                                                           Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer
 Klaus Peter Heisel, Völklingen. 06898/16500 u. 0172/9882957                                            Hüttenstraße 20
 22. Mai 2020                                                                                           66583 Spiesen-Elversberg
 Dr. Ute Maria Staß, Beckingen, Tel.: 06835/6084855                                                     Telefon: (06821) 179494
                                                                                                        http://www.tierklinik-elversberg.de
 ■■ Apothekendienst                                                                                     Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten                                              Raiffeisenstr. 100
 Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages                                                             66802 Überherrn
 15. Mai 2020                                                                                           Telefon: (06836) 91 90 80
 Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Bachtalstr. 177a,                                                      http://www.pferdeklinik-altforweiler.de
 06834/952545
 16. Mai 2020
 Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Saarbrücker Str. 197,
 06834/782399
                                                                                                                   Arztpraxis Dr. med. A. Woll - Ensdorf
 17. Mai 2020                                                                                                 Achtung, unser Urlaub hat sich verschoben!
 Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach,                                                           Jetzt von Dienstag, 02.06. bis Freitag, 12.06.2020
 06834/952236
 18. Mai 2020                                                                                                              Vertretung übernehmen die Praxen
 Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, 06831/958866                                              M. Niederländer in Hülzweiler sowie M. Wallmeier / G. Amann, Lisdorf.
 19. Mai 2020
 Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Saarlouis,                                                              Ab Montag, 15.06.2020, sind wir wieder für Sie da.
 06831/2957

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■■ NOTRUF                                                                                              ■■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110    Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
                                                                                                        ■■ Freiwillige Feuerwehr
 ■■ Polizei Ensdorf                                                                                     Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung
des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                       Ausgabe 20/2020

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■■ Pfarrämter                                                                                       telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
                                                                                                     Gewalt erlebt haben.
 Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous                         06834/2378                                   Telefonberatungszeiten:
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf                   06831/52264                                    Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle,                                   Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 Elisabeth Jenal                                                                                     Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
                                                                                                     .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 ■■ Dekanat Saarlouis                                                                                Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,                                                                       Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550                    tung
                                                                                                     Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                Familienentlastender Dienst (FED)
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,                                              Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546                           Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und                                                                   66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen                                                      Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 ■■ Haus für Kinder & Familien                                                                       Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf
 Leitung: Karsten Müller                                                                             ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
                                                                                                     Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
 ■■ Schulen                                                                                          Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441                      Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Rektorin: Christina Lein                                                                            Öffnungszeiten:
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140
                                                                                                     Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Leitung: Irmhild Stutz
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953                                   Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)                                                              Förster der Gemeinde Ensdorf
                                                                                                     für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
 ■■ Weitere Schulen                                                                                  .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
 Kreismusikschule in                                                                                 Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534                      Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Anne Frank Schule                                                                                   M_Balthasar@web.de
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900             Hilfe gegen Wespen
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
 ■■ Soziale Dienste                                                                                  Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf                                                         Egon Haag, Schacherweg 22,
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033                    66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Mobil: 0177/4881231                                                                                 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis                                                         Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,
                                                                                                     66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Betreuungs- und Patientenverfügungen
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial                                                       Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599
 Saarlouiser Tafel                                                                                   Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes                                                  E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 im Landkreis Saarlouis                                                                              Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700
                                                                                                     Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 Diakonisches Werk an der Saar
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)                                                                Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721   Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295              Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 Donum Vitae e.V.
                                                                                                     Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028                          Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                                                     Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256              energis-Netzgesellschaft mbH
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Defekte Straßenbeleuchtung
 Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630
                                                                                                     Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Leitstelle Älter werden
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Kommunale Beratungsstelle                                                                           E-Mail: info@energis.de
 „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573                                Entsorgungsverband Saar
 Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen                                       Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -4-                                                 Ausgabe 20/2020

                  Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                   DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                         Partnerschaft
   Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
   Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
   Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
   Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

  Was finde ich wo im Rathaus?
  Erdgeschoss:                                                          1. Obergeschoss:
  ■   Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134,             ■    Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206
      Zimmer 110                                                        ■    Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212
  ■   Standesamt,                                                       ■    Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210
      Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111                    ■    Presse- und
  ■   Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112                                  Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209
      Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102               ■    Jugend, Soziales und
  ■   Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107                    Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201
  ■   Kämmerei,
      Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108           2. Obergeschoss:
  ■   Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109                               ■    Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
                                                                        ■    Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157,
                                                                             Zimmer 306
                                                                        ■    Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306

                              Rathaus für den Publikumsverkehr für Terminkunden zugänglich
                               (siehe eigener Bericht unter Rubrik „Amtliche Mitteilungen“)
                           Öffnungszeiten:                                                         Bürgerbüro:
     Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und                           Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,
                    13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,                                  Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,
                                                                             Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,
              Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                                          Freitag von 08.00-12.00 Uhr und
               Darüber hinaus nach Vereinbarung.                               jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr.
                                                                                         Darüber hinaus nach Vereinbarung.
                Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                            über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                               Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                         (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                          Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                           von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

  ■ Bauhof                                                                ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
  Tel. 504-142, Fax 504-143                                               Tel. 509-275
  Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                     Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
  Öffnungszeiten:
  Montag bis Donnerstag             von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,          Öffnungszeiten ganzjährig:
  Freitag                           von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr           Montag, Mittwoch, Freitag:              11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                          Dienstag, Donnerstag:                   08.00 bis 13.00 Uhr
  Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                    Samstag:                                10.00 bis 16.30 Uhr

  ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
  Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                    @
  Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                        Weitere Informationen aus                 unserer Gemeinde finden Sie auf
          /EnsdorfSaar                       unserer Internetseite               www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                     Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                        Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                            Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
    Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                      Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                       -5-                                                Ausgabe 20/2020

                                    Bürgermeister-Ecke

          ­Liebe Leserinnen, liebe Leser,

          Spielplätze in Ensdorf geöffnet - bitte Spielplatzregeln beachten
          Sieben Wochen lang waren alle Spielplätze wegen der Corona-Pandemie gesperrt. Ich freue mich, dass seit vergan-
          gener Woche die Kinder wieder an sieben Ensdorfer Spielplätzen spielen, rutschen und schaukeln können. Selbst-
          verständlich müssen Eltern und Kinder dabei die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern einhalten. Weitere der
          Corona-Krise entsprechenden Hinweise sind an jedem Spielplatz angebracht. Bei der Nutzung der Spielplätze appel-
          liere ich an die Eigenverantwortlichkeit der Eltern und bitte um Einhaltung dieser Spielplatzregeln sowie um gegensei-
          tige Rücksichtnahme.
          Die beiden Spielplätze „Ensdorf Süd“ und „Güterbahnhof“ müssen vorerst noch geschlossen bleiben, da auf beiden
          neue Zaunanlagen befestigt und auf dem Spielplatz „Ensdorf Süd“ neue Spielgeräte installiert werden.

          Restaurants und Kneipen dürfen ab 18. Mai wieder öffnen
          Die Landesregierung hat einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Hotels beschlossen. Demnach dürfen
          auch diese Einrichtungen ab dem kommenden Montag wieder Gäste empfangen und zwar täglich von sechs bis 22
          Uhr. Dabei gelten strenge Hygieneregeln und Schutzauflagen. So darf u.a. ausschließlich an Tischen bewirtet werden,
          der Aufenthalt an der Theke ist nicht erlaubt. Die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich
          abseits des Tisches bewegen, z.B. beim Betreten oder Verlassen oder beim Gang zur Toilette. Kontaktloses Bezahlen
          wird empfohlen. Die Verwaltung wird eigens für die Gastronomen eine Info-Veranstaltung durchführen.
          Der Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten ist auf den nachfol-
          genden Seiten abgedruckt.

          Ensdorfer Campingplatz öffnet wieder
          Nach Entscheidung der Landesregierung dürfen Campingplätze ab 18. Mai wieder öffnen. Somit ist auch unser Ens-
          dorfer Campingplatz für alle Campinggäste ab dem kommenden Montag wieder zugänglich. Wie ich aus zahlreichen
          Gesprächen weiß, freuen sich unsere Dauercamper darauf, endlich wieder die von den beiden Platzwarten Ali Hector
          und Wolfgang Weiß zwischenzeitlich allein gepflegte Anlage nebst ihren angemieteten Plätzen unter Beachtung eines
          auch hier eigens aufgestellten Hygieneplans zurück zu erobern.

          Absage von Veranstaltungen bis 31. August
          Bundes- und Landesregierung hatten sich aufgrund der Unsicherheit des Corona-Infektionsgeschehens bereits sehr
          früh auf ein Verbot sämtlicher Großveranstaltungen, wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern,
          Kirmesveranstaltungen Konzerte und Dorffeste, bis zum 31. August 2020 verständigt.
          Dies bedeutete, dass auch ich schweren Herzens alle von der Gemeinde geplanten Veranstaltungen absagen musste
          bzw. im Hinblick auf unsere Kirmes muss. Zahlreiche Vereine sind diesem Beispiel gefolgt. Derzeit ist keine Verände-
          rung hinsichtlich der Zulässigkeit von unseren so beliebten Sommerfesten zu erkennen. Diese Nachricht ist natürlich
          enttäuschend, doch ich denke, wir alle sind uns einig, dass die Gesundheit und Sicherheit jedes Einzelnen nun an
          erster Stelle stehen muss, um ein zweite Welle zu verhindern.
          Der von der Landesregierung vorgegebene und auch notwendige Mindestabstand von 1,50 Metern würde bei Festen
          auch merkwürdig muten. Er wird unser alltägliches Leben noch eine ganze Weile begleiten. Insofern sehe ich derzeit
          leider keine realistische Chance, größere Veranstaltungen verantworten zu können.
          Mir ist sehr bewusst, dass dies für unsere Vereine, unsere Gewerbetreibende, aber auch die Schausteller, die seit
          Jahren unsere Kirmes bestücken, mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist. Aber auch uns allen, die wir gerne
          die örtlichen Feste besuchen, sind derzeit dieser Möglichkeit beraubt. Allen Vorständen in den Vereinen, die dieser
          Verantwortung mit ihren Entscheidungen bereits gerecht geworden sind, sowie allen übrigen Akteuren und Verantwor-
          tungsträgern danke ich für ihr Verständnis und ihre Besonnenheit.

          Berechtigte kritische Fragen vs. bewusste Verbreitung von Falschmeldungen
          Viele Menschen stellen derzeit den Verantwortungsträgern in Bund, Land und Kommunen berechtigte Fragen zu den
          bereits seit Wochen geltenden Einschränkungen. Nicht zuletzt haben diese Fragen mitunter zu Gerichtsentscheidun-
          gen geführt, die ein Stück weit jetzt bestehende Lockerungen im öffentlichen Leben erst ermöglicht haben. Dieses
          mutige Eintreten ist gut und richtig, es ist ein Zeichen lebendiger Streitkultur, von Pluralität und Demokratie. Nicht
          zuletzt sind die Entscheidungen der Judikative ein starker Beweis für die Unabhängigkeit der Gerichte und die stete
          Mahnung an die Exekutive, regelmäßig getroffenen Entscheidungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Aller-
          dings gibt es auch noch diejenigen, die ihr kritisches Nachfragen zu Verschwörungstheorien und zur Verbreitung in den
          sozialen Netzwerken verleitet oder gar zur Leugnung des Virus. Ein solches Vorgehen ist nicht hinnehmbar und bedarf
          der stetigen Entgegnung. Aber nicht jeder, der für Grundrechte eintritt, ist ein Verschwörungstheoretiker. Versuchen wir
          den Riss, der hier durch die Gesellschaft gehen kann, zu vermeiden, indem wir zwar die Maßnahmen befolgen, aber
          kritische Fragen zulassen und ganz bewusst nach Alternativen suchen.
          Bleiben Sie besonnen.
          Ihr
          Jörg Wilhelmy
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Hintergrundbeschallung ist so einzupegeln, dass eine problemlose Kommunikation
                                                                                      zwischen Servicepersonal und Gästen unter Einhaltung des Mindestabstandes mög-
                                                                                                                                                                                                        Ensdorf

                                                                                      lich ist.

                                                                                      Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
                                                                                      Beschäftigte mit unmittelbarem Gästekontakt (kleiner 1,50m) müssen MNB (sog.
                                                                                      Community-Masken) sowie grundsätzlich bei der Zubereitung von Speisen und Ge-
                                                                                      tränken und in Räumen, in denen eine Zusammenarbeit der Beschäftigten die Ein-
           Hygieneplan der saarländischen Landesregierung                             haltung des Mindestabstandes nicht gewährleisten kann, tragen. Gesichtsvisiere
                                                                                      bieten keinen gleichwertigen Ersatz für MNB. Der Arbeitgeber hat den MNB zur Ver-
              für Gaststätten und Beherbergungsstätten
                                                                                      fügung zu stellen. Gäste haben ebenfalls MNB zu tragen, wenn sie sich abseits des
                                                                                      Tisches bewegen.
I. Schutz der Beschäftigten
                                                                                      Hygiene- und Desinfektionsplan
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung                                             Für die persönliche, regelmäßig durchzuführende Händehygiene sowie die entspre-
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf gestütz-       chende Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten ist ein verbindlicher Hygiene-
ten Verordnungen ist zu aktualisieren und um die erforderlichen Schutzmaßnahmen       /Reinigungsplan auszuarbeiten. Nach jedem Abräumvorgang hat eine gründliche
zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV2 zu er-            Händedesinfektion stattzufinden.
gänzen. Gleiches gilt für die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz.
                                                                                      Das Tragen von Handschuhen ist kein Ersatz für die Händehygiene. Entsprechende
Unterweisung                                                                          Desinfektionsmaßnahmen bzw. Handschuhwechsel sind an den o.g. Punkten not-
Über die Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung sind die Beschäftigten vor der           wendig.
Wiederaufnahme der Arbeit in der Gastronomie und der Hotellerie zu unterweisen.
Dies ist zu dokumentieren.                                                            Nach jedem Gastwechsel ist eine gründliche Reinigung berührter Flächen erforder-
                                                                                      lich (z. B. Tische, Armlehnen, alle Gegenstände in den Gastzimmern, Handläufe, Tür-
                                                                                                                                                                                                        -6-

Anpassung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe                                   griffe). Für besonders frequentierte Bereiche wie Eingang und Sanitärräume sind
                                                                                                                                                                            Amtliche Bekanntmachungen

Zur Umsetzung sind geeignete technische, organisatorische und persönliche             Reinigungsintervalle festzulegen.
Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind insbesondere nachfolgende Regelungen
zu beachten.                                                                          Benutztes Geschirr, insbesondere Gläser und Besteck, sind mit Seifenlauge und mit
                                                                                      einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen. Die Benutzung einer Ge-
Mindestabstand von 1,50 m                                                             schirrspülmaschine, die diese Temperatur sicherstellt, wird dringend empfohlen.
Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Beschäftigten
untereinander und zu den Gästen einzuhalten. Auch die Abstände von Gästen ver-        Regelmäßiges Lüften
schiedener Gruppen untereinander sind entsprechend sicherzustellen. Die Sitzgele-     Alle Räumlichkeiten, die der Bewirtung und Beherbergung von Gästen dienen sowie
genheiten sind entsprechend anzuordnen, Schutzabstände am Eingangsbereich, auf        alle Arbeitsräume sind regelmäßig zu lüften. Insbesondere in Gasträumen ist auf
Treppen, an Türen und in Sanitärräumen sind vorzugeben. Kann der Mindestabstand       einen kontinuierlichen Luftaustausch zu achten.
nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich.
                                                                                      Beschäftigungsverbote, Beschäftigungsbeschränkungen
Bei der Nutzung von Aufzügen und Sanitäreinrichtungen sind die Vorgaben zur Kon-      Beschäftigte, bei denen ein Verdacht auf eine mögliche Corona-Virus-Infektion be-
taktbeschränkung einzuhalten. Entsprechende Vorkehrungen sind zu treffen. Auf         steht oder die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung bzw. Fieber zeigen,
Verkehrswegen können Einwegregelungen erforderlich sein.                              dürfen nicht beschäftigt werden.

Die Zahlung sollte bevorzugt kontaktlos erfolgen. Alternativ ist eine Regelung zur    Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko aufgrund von Vorerkrankungen können ei-
Geldübergabe zu treffen (Ablage, Tablett) oder die Einrichtung eines Kassenarbeits-   nen Freistellungsanspruch haben. Sie können nur auf der Grundlage einer individu-
platzes mit entsprechenden Hygienevorkehrungen einzurichten.                          ellen Gefährdungsbeurteilung mit Arbeiten beschäftigt werden, die sie ohne Risiko
                                                                                      ausführen können (z. B. Home-Office, Telefondienst, Beschaffungswesen, Büroarbei-
Gästekontakt bei der Platzzuweisung, Bestellaufnahme, dem Servieren, Kassieren        ten).
und Abräumen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
                                                                                                                                                                                                        Ausgabe 20/2020
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Für Schwangere gelten diese Vorgaben analog. Beschäftigungsverbote bzw. Be-              Tische und Sitzplätze sind so anzuordnen, dass der Mindestabstand von 1,50 m von
schäftigungsbeschränkungen unter Einbeziehung der Ansteckungsrisiken mit dem             jedem Sitzplatz aus zu Sitzplätzen und Tischfläche des Nebentisches eingehalten
                                                                                                                                                                                 Ensdorf

Corona-Virus sind zu beachten.                                                           wird. Ein Hinzustellen von Sitzplätzen in diese Abstandsflächen ist nicht gestattet.
                                                                                         Die zulässige Gästezahl am Tisch bzw. im Lokal/in der Einrichtung richtet sich nach
Berufsgenossenschaftliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten für einzelne           dem Mindestabstand und den jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen im priva-
Bereiche der Gastronomie zum Schutz der Beschäftigten sind zu beachten                   ten Bereich (z. B. Angehörige desselben Hausstands, Verwandtschaftsverhältnis
(https://www.bgn.de/corona/bgn-handlungshilfen-fuer-betriebe).                           u.a.). Der Mindestabstand gilt überall dort, wo es keinen mindestens gleichwertigen
                                                                                         baulichen Schutz (z.B. Trennwände) gibt.

II. Schutz der Gäste                                                                     Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist bis zum Ende der Pandemie ein geeig-
                                                                                         netes Erfassungssystem erforderlich. Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines
Im Eingangsbereich sind Hinweisschilder mit den wichtigsten Regeln aufzustellen:         Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum sind
Hygieneregel (Händereinigung und Desinfektion, Hygieneregeln beim Husten und             zu dokumentieren und für einen Monat aufzubewahren, damit eine etwaige Infekti-
Niesen), Mindestabstand, Service, Bezahlungsmodalitäten, Hinweis, dass ein Besuch        onskette nachvollzogen werden kann. Ebenso ist der Aufenthalt des Personals im
von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne befinden wegen SARS-CoV-2           Betrieb zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind dem Gesundheitsamt bezie-
oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung, strikt untersagt ist.              hungsweise der Ortspolizeibehörde auf Anforderung auszuhändigen. Sie dürfen
                                                                                         nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art.
Ebenso ist Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich frei zugänglich und gut           6 Abs. 1 lit. F Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informa-
sichtbar zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Bereiche der Sanitäranlagen /   tionspflichten nach Art. 13 DSGVO. Nach Ablauf der Monatsfrist sind ist die Doku-
WCs.                                                                                     mentation unter Beachtung der DSGVO zu vernichten.

Hotelgästen ist das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ohne Einhaltung des           Für die Benutzung von Aufzügen und Sanitärräumen sind organisatorische Regelun-
Mindestabstandes von 1,5 m nur im Rahmen der zulässigen Kontakte gemäß der               gen zur Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen zu treffen, die den
Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter          Gästen beim Betreten bekanntzugeben sind. Insbesondere gemeinschaftlich genutz-
                                                                                                                                                                                 -7-

www.corona.saarland.de, gestattet.                                                       te Sanitärräume in Beherbergungsbetrieben, Wohnmobilstellplätzen und Camping-
                                                                                         plätzen sind engmaschig zu reinigen.
Der Zugang der Gäste ist im Eingangsbereich zu kontrollieren. Dabei ist darauf zu
achten, dass die zulässige Höchstzahl nicht überschritten wird. Warteschlangen im        III. Lebensmittelhygienische Hinweise
Eingangsbereich und vor Sanitärräumen sind zu vermeiden.
                                                                                         Die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel-Hygienepakets, die bereits in den Leitli-
Auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen der Gäste untereinander ist hinzu-          nien der Lebensmittelbrache und den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe imple-
weisen. Die maximale Gästezahl ist an die Gegebenheiten des jeweiligen Gastrono-         mentiert sind, müssen weiterhin beachtet werden. Die rechtlich festgelegte „Gute
miebetriebes anzupassen.                                                                 Hygienepraxis“ enthält das Prinzip des Schutzes der Lebensmittel vor jeglicher nach-
                                                                                         teiliger Beeinflussung. Unter der Einhaltung dieser Vorgaben sollte die sichere Abga-
Die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen             be von Lebensmitteln durch Gastronomiebetriebe gewährleistet sein.
Fassung, abrufbar unter www.corona.saarland.de, sind einzuhalten.
                                                                                         Nähere Informationen können folgender Homepage entnommen werden:
Die Bewirtschaftung von gastronomischen Angeboten sowie Angeboten der Beher-             https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_
bergungsstätten erfolgt durch Vorreservierungen. Alternativ ist vor Ort zur Einhal-      und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html
tung der Vorgaben der Verordnung eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen
sowie deren Anordnung erforderlich. Der für einen Wechsel der Gäste erforderliche        IV. Verbindlichkeit
Zeitraum für eine Vor- und Nachbereitung der Tische ist bei der Reservierung bzw.
Belegung zu beachten. Die Bedienung der Gäste muss grundsätzlich am Tisch erfol-         Diese Vorgaben beruhen auf Rechtsvorschriften zum Infektionsschutz und zum Ar-
gen (Bedienpflicht), Ausnahmen gelten für die Abgabe mitnahmefähiger Speisen             beitsschutz. Ihre Umsetzung und Einhaltung ist Voraussetzung für die Wiederauf-
und Getränke, beispielsweise an Kiosken, in Kantinen oder Selbstbedienungsrestau-        nahme des Betriebes. Verstöße werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
rants. Buffets mit Selbstbedienung sind nicht zulässig (Buffetverbot). Der Thekenbe-     (Ortspolizeibehörden und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) geahndet.
trieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind ebenfalls nicht erlaubt (Thekenver-
                                                                                                                                                                                 Ausgabe 20/2020

bot). Stehplätze dürfen nicht angeboten werden (Sitzplatzpflicht).
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                -8-                                             Ausgabe 20/2020

 ■■ Öffentliche Zahlungsaufforderung                                         ■■ Das Standesamt der Gemeinde
 Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steu-                Ensdorf führt aktuell Trauungen in
 erzahltermin am 15.05.2020 hingewiesen.
 Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf jeweils die                  überschaubarem Kreis durch
 2. Rate
 1. der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020
 2. Grund- und Hundesteuer sowie die                                                                    Neben zwei Trauzeugen
 3. Beiträge zur Landwirtschaftskammer                                                                  dürfen vier weitere Perso-
 zu entrichten.
 Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen.                                           nen an der Trauung teil-
 Zahlungen sind auf eines der in den Steuer- bzw. Abgabebeschei-                                        nehmen, die in gerader
 den angegebenen Konten der Gemeindekasse zu leisten.                                                   Linie mit den Eheleuten
 Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwen-
 dungszweck und das Kassenzeichen angeben.                                                              verwandt sind. Vor dem
 Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbu-           Hintergrund der weiter abnehmenden Infektionsge-
 chungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 15.05.2020
 abgebucht werden.                                                           schwindigkeit und der in der Verordnung zur Bekämp-
 Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemein-                fung der Corona-Pandemie vom 02. Mai sind diese
 dekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123.
 Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen alle Bereiche des              Lockerungen unter Einhaltung der Hygienevorschrif-
 gesellschaftlichen Lebens. Dies bedeutet insbesondere für klei-             ten, wozu das Tragen eines Mundschutzes und die
 nere und mittelständische Unternehmen, dass nicht nur mit Ein-
 bußen zu rechnen ist, sondern dass die derzeitige Situation sehr
                                                                             Einhaltung des Mindestabstandes zählen, möglich.
 schnell existenzbedrohend ist oder werden kann.
 Die Gemeinde Ensdorf versucht den betroffenen Gewerbebetrie-
 ben zu helfen, wo auch immer dies möglich ist. So kommen bei-
 spielsweise Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen
 der Gewerbesteuer aufgrund der Corona Krise in Betracht. Bei
 diesbezüglichen Fragen oder sonstigen Steuerangelegenheiten
 wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Tel. 504-125.
                                                                             ■■ Abfallbeseitigung
 Jörg Wilhelmy
 Bürgermeister                                                                ■■ Altglas- und Altpapiercontainer
                                                                              Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße
                                                                              Parkstraße (vor der Schulturnhalle)
                                                                              Gustav-Stresemann-Straße
            Amtliche Mitteilungen                                             (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr)
                                                                              Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
                                                                              (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten)
  ■■ Die Verwaltung im Rathaus und
                                                                              ■■ Altbatterie-Sammelgefäße
     beim Bauhof ist mit vorheriger                                           Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a
     Terminvergabe für die Öffentlichkeit                                     Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
     zugänglich
  Wir wollen damit einen Weg in eine verantwortungsvolle Norma-
  lität finden, der Schritt für Schritt begangen werden sollte. Des-          ■■ Sammelgefäß für Kork
  halb wird in allen Bereichen mit Terminvergabe gearbeitet, um               Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a
  unnötige Wartezeiten, insbesondere im Bürgeramt zu verhindern.              Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
  Bitten wägen Sie nach wie vor ab, ob Ihr Besuch zwingend erfor-
  derlich ist oder noch etwas Aufschub erlaubt.                               ■■ Sammelgefäß für Altkleider
  Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und den Infek-                 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
  tionsschutz für Bürger und Mitarbeiter zu gewährleisten, wird
  darum gebeten, die folgenden Abstands- und Hygieneregeln                    ■■ Gelbe Wertstoffsäcke
  einzuhalten:
                                                                              Abfuhr dienstags in den ungeraden Kalen-
  • Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,50 Metern -
                                                                              derwochen
       oder bevorzugt sogar von 2 Metern.                                     Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kosten-
  • Tragen Sie bitte eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung                      los an folgenden Stellen:
       (auch Schal, Tücher o.ä.).                                             Schreibwaren Luxenburger, Provinzialst-
  • Desinfizieren Sie sich bitte nach Eintritt in das Gebäude die             rasse 127
       Hände. Ein entsprechender Spender mit Desinfektionsmittel              Schreibwaren Schmitz/Zimmer, Am Pfarr-
       steht für Sie bereit.                                                  garten 6
  • Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit anfallende Gebühren bar-                Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss
       geld- und kontaktlos mit Karte.                                        Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
  Sie können sich zwecks Terminvereinbarung mit dem Bürger-                   Abfallsäcke EVS
  büro unter der Rufnummer 06831/504-131 oder per E-Mail an:
  buergeramt@gemeinde-ensdorf.de in Verbindung setzen.
  Für die übrigen Fachbereiche und Ämter wählen Sie zwecks
                                                                              ■■ Abfallsäcke EVS
  Vereinbarung eines Termins bitte die Rufnummer 06831/504-0
                                                                              Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmüll-
  oder -sofern bekannt- den jeweiligen Ansprechpartner direkt
                                                                              tonnen zur Abfuhr hinaus gestellt werden kön-
  an. Sie können gerne auch eine E-Mail schreiben.
                                                                              nen, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim
  Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde auch
                                                                              Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
  über die WhatsApp-Nummer +49 6831 504 122 schriftlich
                                                                              Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II,
  erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über diese
                                                                              Waschmitteldosierung beachten
  Rufnummer keine Anrufe entgegennehmen können, nutzen Sie
  hierzu die Telefonnummer 06831-5040.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                          -9-                                                            Ausgabe 20/2020

   ■■Formular Notbetreuung
                                                                                                                                                        "
   Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem
   „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
   Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege,
   in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen)
   sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.
   Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des
   Arbeitgebers vorlegen.
   Diese Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
   Name der KiTa/Schule:.............................................................................................................................
   Name Mutter:...........................................................................................................................................
   Vorname Mutter:.......................................................................................................................................
   telefonischer Kontakt:..............................................................................................................................
   berufliche Tätigkeit (auch Umfang der Tätigkeit):.....................................................................................
   Name Vater:..............................................................................................................................................
   Vorname Vater:.........................................................................................................................................
   telefonischer Kontakt:..............................................................................................................................
   berufliche Tätigkeit (auch Umfang der Tätigkeit):.....................................................................................
   .................................................................................................................................................................
   O alleinerziehend
   sonstige Angaben:....................................................................................................................................
   .................................................................................................................................................................
   Name des zu betreuenden Kindes:..........................................................................................................
   Alter des zu betreuenden Kindes:............................................................................................................

   Erforderlicher Betreuungsumfang in der Schule:                                                  O       08:00 bis 16.00 Uhr

                                                                                                   O       08.00 bis 12.00 Uhr

                                                                                                   O       12.00 bis 16.00 Uhr
   Bitte geben Sie die Tage/Wochen an, in denen die Betreuung benötigt wird:
   Hiermit versichere ich/versichern wir, dass ich/wir keine Möglichkeit der selbstorganisierten Betreuung
   im häuslichen Umfeld für mein/unser Kind habe/haben.
   Rein vorsorglich bitten wir Sie, gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes mitzuteilen:
   Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immun-
   system, mit akuten Infekten), ist nicht möglich.

   Datum:.....................................................................................................................................................

   .................................................................................................................................................................
   Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift Erziehungsberechtigter
   Der Antrag ist bei der zuständigen Einrichtungsleitung/Schulleitung abzugeben oder dieser
   zuzusenden.

                                                                                                                                 Ende des amtlichen Teils
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                   - 10 -                          Ausgabe 20/2020

           Aus unserer Gemeinde

      Ensdorf
      hält jetzt
      Abstand !
      ...und trägt Mund-Nase-Bedeckung

                                               es.
          Nur zusammen schaffen wir
                       it , S o li d ar it ät u n d R ü cksi ch tnahme.
          Menschlichke
      ...und vergessen wir in dieser schwierigen Zeit nicht
      diejenigen, die trotzdem jeden Tag für uns da sind.
                                                       DANKE

                 Mindestabstand 1,5m
Ensdorf                                                      - 11 -                                         Ausgabe 20/2020

               Umwelt-Info

      ■■ Wer spinnt denn da? Gespinstmotte oder
         Eichenprozessionsspinner?
      Im vergangenen Jahr ist der Eichenprozessionsspinner -
      nach einer über 10-jährigen „Ruhephase“ wieder verstärkt in
      Erscheinung getreten. Trotz Behandlung der Bäume im zeiti-
      gen Frühjahr konnte der Befall nicht gänzlich verhindert wer-
      den. Auch in diesem Jahr wurde die Prophylaxe (Spritzen
      der Eichen mit einem biologisch abbaubaren Neem-Produkt)
      bereits im April von einer Fachfirma durchgeführt. Insgesamt
      75 Eichen im öffentlichen Bereich - Spielplätze, Campingplatz,
      Schwimmbad, Blockhüttengelände, Sportanlagen und Wert-
      stoffhof - wurden mittels spezieller Hochdrucklanzen bis in die
      Baumwipfel besprüht.
      Im Gegensatz zu anderen Schmetterlingsarten geht vom
      Eichenprozessionsspinner eine gesundheitliche Gefahr für den      Gespinstmotte
      Menschen aus. Die Raupen haben sehr feine Brennhaare, die
      leicht zerbrechlich sind und durch den Wind verbreitet werden.
      Auch nach Häutung der Raupen verbleiben die sehr dauerhaf-
      ten Härchen im Nest und können - vom Wind verweht - Juck-
      reiz, Hautrötungen (Raupendermatitis), Schwellungen der
      Schleimhäute bis hin zu Atemnot und Asthma auslösen.
      Der Eichenprozessionsspinner tritt (fast) ausschließlich an
      Eichen auf und hier stets unterhalb von Astgabelungen oder
      aber am Stamm. Auffällig sind die weißen, wolligen Gespinste
      der Nester. Der ursprünglich im Mittelmeerraum beheimatete
      Nachtfalter ist übrigens keine „Neuerscheinung“ - schon im 18.
      Jahrhundert war er ein bekanntes Problem in deutschen Wäl-        Gespinstmotte
      dern.
      Von Ensdorfer Bürger/innen als Nester des Prozessionsspinners
      gemeldet werden der Verwaltung aktuell oft die der Gespinst-
      motte - vor allem im Bereich Hasenberg und Saaraue.
      Dieser unscheinbare Nachtfalter ist für Mensch und Tier völlig
      harmlos und befällt bestimmte Sträucher und Bäume - bevor-
      zugt die auch in Ensdorf heimische Traubenkirsche. Die Rau-
      pen einiger dieser Gespinstmottenarten fressen die Blätter
      befallener Pflanzen nahezu vollständig ab und überziehen die
      Pflanze mit einem auffallenden weißen Gespinst, das die Rau-
      pen vor Fressfeinden, Wind und Regen schützt. Die Gehölze
      überstehen diese Attacke meist unbeschadet und treiben (mit
      dem Johannistrieb) wieder neu aus.                                Eichenpozessionsspinner

      ■■ EVS - Wertstoffzentrum Am Schwalbacher Berg wieder geöffnet
      Solange der aktuell hohe Besucherstrom anhält, ist die Einfahrt nur aus Richtung Schwalbach möglich. In der Warte-
      schlange sollen sich die Fahrzeuge möglichst weit rechts (unter Nutzung des Grünstreifens) einordnen, um den fließen-
      den Verkehr nicht zu behindern.
      Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
      • Besuche des EVS Wertstoff-Zentrums sind aktuell auf das notwendige Minimum zu beschränken. Es ist mit längeren
         Wartezeiten zu rechnen.
      • Bitte möglichst „passend“ bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld/Kleingeld mit sich führen.
      • Es werden bei jeder Anlieferung maximal 2 verschiedene Fraktionen angenommen - z.B. Sperrmüll + Bau-
         schutt; Elektrogeräte + Grünschnitt; Baumischabfälle + Reifen….
      • Bitte unbedingt vorsortieren!
      • Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2 m) sind vor und auf der Anlage einzuhalten. Bitte tragen Sie eine
         Maske und gehen Sie rücksichtsvoll miteinander um!
      • Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder müssen im Fahrzeug bleiben.
      • Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt: Es dürfen höchstens 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Bitte
         zügig entladen!
      • Das Fahrzeug darf nur zur Anmeldung/Kontrolle und zum Entladen verlassen werden.
      • Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.
      • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Ensdorf                                                             - 12 -                                                  Ausgabe 20/2020
                                                                         einer weiterführenden Schule mit dem Sammeln beruflicher Erfahrung
           Bildungseinrichtungen                                         durch ein wöchentliches Betriebspraktikum. Aufnahmebedingung ist
                                                                         ein Hauptschulabschluss.
                                                                         Die Fachoberschule Wirtschaft baut in der Regel auf einem Mittle-
■■ TG BBZ Dillingen – Anmeldungen für das                                ren Bildungsabschluss auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Aus-
                                                                         bildung wird die Fachhochschulreife verliehen. Das Bildungsziel der
   kommende Schuljahr möglich!                                           Fachoberschule ist die Vermittlung umfassender beruflicher, gesell-
Selbstverständlich können Sie sich weiterhin für das kommende            schaftlicher und personaler Handlungskompetenz und die Vorberei-
Schuljahr 2020/21 an unserer Schule für folgende Schulformen             tung auf Studium und Berufstätigkeit.
anmelden:                                                                Neben der traditionellen Fachoberschule Wirtschaft bietet das KBBZ
Ausbildungsvorbereitung (AV)                                             Dillingen auch die Fachoberschule Wirtschaft der Fachrichtung
Berufsfachschule (BFS), Fachrichtung Technik (ehemals Gewerbe-           Wirtschaftsinformatik an. Computerkenntnisse sind keine notwen-
schule)                                                                  dige Voraussetzung für den Besuch dieser Schulform.
In der AV und der BFS können an unserem Standort Inhalte zu fol-         Anmeldungen für alle beschriebenen Bildungsgänge sind postalisch
genden technischen Richtungen vermittelt werden: Elektrotechnik,
                                                                         oder digital möglich. Alle notwenigen Informationen zum KBBZ Dil-
Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Sanitär- Heizungs- und Klima-
                                                                         lingen (Hinterstr. 11, 66763 Dillingen) finden Sie derzeit auf der Schul-
technik, Holztechnik und Informationstechnik IT.
                                                                         homepage www.kbbz-dillingen.de.
Fachoberschule (FOS), Fachrichtungen Technik und Technische
Informatik
Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation die Anmeldung auf
dem Postweg (TGBBZ Dillingen, Wallerfanger Straße 14, 66763 Dillin-                 Kirchen
gen) oder per E-Mail (sekretariat@tgbbzdillingen.de) vorzunehmen.
Benötigte Originaldokumente können, sobald möglich, nachgereicht
werden.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter:
www.tgbbbzdillingen.de, Sekretariat: 06831/72042

■■ Kaufmännisches Berufsbildungszentrum
   Saarlouis!
Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung – Ihr qualifizier-
ter Weg zur mittleren Reife                                                                                  Gottesdienstordnung vom 16.05.
Allgemeines:                                                                                                 bis 24.05.2020
Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt ab dem                                            Bitte beachten Sie, dass die
Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine                                               öffentlichen Gottesdienste fettge-
zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug                                           druckt sind. Für die Teilnahme an
als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule                                         diesen Gottesdiensten melden Sie
für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in
betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe                                              sich bitte in den Pfarrbüros in Bous
I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol-                                           (Tel.: 06834/2378) oder in Ensdorf
vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der                                            (Tel.: 06831/52264) bis spätestens
Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches                                       donnnerstags 17 Uhr telefonisch
Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt.                                                 an. Weitere Informationen hierzu
Aufnahmevoraussetzungen:                                                                                     erhalten Sie in den Pfarrbüros.
In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge-                                            Ohne vorherige Anmeldung kann
nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein                                                 Ihnen kein Einlass gewährt werden!
bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab-
schluss) ist nicht mehr erforderlich.                                                                        Die übrigen Gottesdienste werden
Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was                                                auch weiterhin als stille Messe von
dann?                                                                                                        den Priestern gefeiert.
• Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis                            Samstag 16.05. 6. Sonntag der Osterzeit
• Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der         18:30 Ensdorf Vorabendmesse 1. Jgd. für + Martha Hayo für +
    Voraussetzung                                                                           Ernst Kiefer und die Leb. und Verst. der Fam. Kie-
• eines bestimmten Notenprofils                                                             fer-Luxenburger
• Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen
                                                                         Sonntag 17.05. 6. Sonntag der Osterzeit
    Bereich
Anmeldungen zur Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung           09:30 Bous         Hochamt für die Leb. und Verst. des Rosenkranz-
nimmt das Sekretariat des Kaufmännischen Berufsbildungszentrums                             vereins für die Leb. u. Verst. der Älteren Generation
Saarlouis, 66740 Saarlouis, Im Glacis 22, Tel. 06831/94610, seit dem     Dienstag 19.05. Dienstag der 6. Osterwoche
03.02.2020 von montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,                  Bous      keine Hl. Messe
nach Vorlage des Halbjahreszeugnisses und des Anmeldeformu-              Donnerstag 21.05. Christi Himmelfahrt
lars, entgegen.                                                          09.30 Bous         Festhochamt
Anmeldungen werden zurzeit auch per Mail (sekretariat@kbbzsaar-
                                                                         Samstag 23.05. 7. Sonntag der Osterzeit
louis.de) oder nach telefonischer Rücksprache entgegengenommen.
Das Anmeldeformular kann von der Homepage unserer Schule herun-          18:30 Ensdorf Vorabendmesse für + Josef Michels (Sozialstation)
tergeladen werden. Das Sekretariat ist, neben den oben angegebenen                          für + Ximena Urioste de Fries
Öffnungszeiten während des Schuljahres, auch in der ersten und in        Sonntag 24.05. 7. Sonntag der Osterzeit
der letzten Woche der Sommerferien 2020 Montag bis Freitag in der        09:30 Bous         Hochamt 1. Jgd. für + Helma Brenner geb. Bett-
Zeit von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr geöffnet.                                                  scheider für ++ Peter und Elisabeth Rivinius mit
www.kbbzsaarlouis.de                                                                        Sohn Norbert sowie Rudolf Ames für + Anni Mar-
Das Lehrerteam des KBBZ Saarlouis freut sich auf Sie!                                       tin geb. Groß für die Leb. und Verst. der Familien
                                                                                            Schlichter-Müller
■■ Trotz Corona an die Zukunft denken -                                  Präsenzzeiten der Pfarrbüros
                                                                         Die Pfarrämter in Bous und Ensdorf sind auch bis auf Weiteres für den
   KBBZ Dillingen bietet Schulplätze an                                  Publikumsverkehr geschlossen!
Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum in Dillingen bildet seit         Telefonisch oder per E-Mail können Sie sich auch weiterhin zu
vielen Jahren und Jahrzehnten erfolgreich Schülerinnen und Schü-         folgenden Zeiten an die Pfarrämter wenden:
ler aus. Viele von ihnen haben ihren Mittleren Bildungsabschluss
oder ihre Fachhochschulreife erworben. In diesen Bildungsgängen,         Montag          geschlossen                   09.00 - 12.00 Uhr
der Berufsfachschule und den Fachoberschulen Wirtschaft/Wirt-            Dienstag        14.00 - 17.00 Uhr             geschlossen
schaftsinformatik sind Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021           Mittwoch        09.00 - 12.00 Uhr             geschlossen
derzeit postalisch oder per E-Mail möglich.                              Donnerstag      geschlossen                   14.00 - 17.00 Uhr
Die Berufsfachschule ist die neue zweijährige Berufsfachschule,          Freitag         geschlossen                   geschlossen
die auf dem Hauptschulabschluss aufbaut, eine vertiefte Allgemein-       Pfarramt in Bous: Tel. 06834/2378
bildung sowie eine berufliche Grundbildung vermittelt. Die Berufs-       Pfarramt in Ensdorf: Tel. 06831/52264
fachschule verbindet in idealer Art und Weise die Aufgaben und Ziele     E-Mail: pfarramt@pg-bous-ensdorf.de
Ensdorf                                                                 - 13 -                                                Ausgabe 20/2020
Unsere Homepage finden Sie unter: www.pg-bous-ensdorf.de                     Gottesdienste ab Pfingsten!
In dringenden seelsorglichen Angelegenheiten wenden Sie sich                 Ab Pfingsten wollen wir wieder gemeinsame Gottesdienste in unse-
bitte an Ihre Seelsorger: Pastor Dr. Frank Kleinjohann, Kooperator           ren Kirchen feiern. Da wir weiterhin die Gesundheit aller Menschen
Pastor Christian Müller und Kaplan Heiko Marquardsen unter Tel.:             schützen müssen, gibt es nach den Bestimmungen von Staat und
06831-40187.                                                                 Landeskirche und den Beratungen unseres Presbyteriums dafür fol-
Kath. Öffentlichen Büchereien                                                gende Regeln:
Die Büchereien in Bous und Ensdorf bleiben noch bis auf Weiteres             1. Aufgrund der Größe unserer Kirchen können außer Pfarrer/in, Lek-
geschlossen.                                                                 tor/in, Küster/in und Organistin 30 weitere Personen am Gottes-
Seniorengemeinschaften                                                       dienst teilnehmen.
Die Treffen der Ältern Generation Bous sowie des Seniorenclubs St.           2. Melden Sie sich für den Gottesdienst telefonisch im Gemeinde-
Simeon Ensdorf werden bis auf Weiteres abgesagt.                             büro (06834-956970) an. Die Anmeldefrist ist jeweils von montags
Lebensmittelkorb                                                             9.00 Uhr bis Donnerstag, 12.00 Uhr. Sie können ggf. auf den Anrufbe-
Die Verteilung von Lebensmittel an Bedürftige in Bous durch den Cari-        antworter sprechen und werden zurückgerufen.
tasauschuß wird vorerst eingestellt. In der Kirche St. Peter ist ein Korb    3. Es wird eine Teilnehmerliste im Gemeindebüro geführt und eine
aufgestellt, in den haltbare, nicht abgelaufe Waren gespendet werden         Weile zur Verfolgung eventueller Infektionsketten dort aufbewahrt.
können. Bedürftige dürfen sich gerne etwas mitnehmen.                        4. Kommen Sie bitte mit Ihrem eigenen Mund-Nasen-Schutz zum
Eine-Welt-Verkauf                                                            Gottesdienst und behalten ihn bis nach dem Verlassen der Kirche auf.
Da z. Zt. kein Eine-Welt-Verkauf nach den Gottesdienstdiensten mög-          Wir haben keine Masken in der Kirche vorrätig. Handdesinfektionsmit-
lich ist, bietet Herr Peter Brunder an, bei Bedarf die benötigten Artikel    tel ist vorhanden.
bei ihm zu bestellen und bei ihm zu Hause abzuholen. In diesem Fall          5. Die zurzeit im öffentlichen Raum geltenden Hygienevorschriften
melden Sie sich bitte telefonisch unter Tel.-Nr.: 06834/7583 bei Herrn       gelten auch in der Kirche und im Gottesdienst.
Brunder.                                                                     5. Die Plätze in der Kirche sind mit ausreichend Abstand markiert.
Regelungen für Beisetzungen auf dem Friedhof                                 Unsere Küster/in und unsere Presbyter/innen helfen Ihnen bei Platzie-
Der Seelsorger/die Seelsorgerin feiert vor der Trauerhalle eine kurze        rung von Hausgemeinschaften sowie beim geregelten Betreten und
Trauerfeier. Mit allen Bestattern ist abgesprochen, dass Sarg oder           Verlassen der Kirche. Bitte halten Sie sich an deren Vorgaben.
Urne dort aufgebahrt werden. Von dort zieht man in Prozession zum            6. Singen dürfen wir nicht – aber wir werden für eine angemessene
Grab, wo die Beisetzung wie gewohnt stattfindet.                             musikalische Gestaltung der Gottesdienste sorgen!
Bitte beachten Sie, dass wir kein Weihwasser und keine Erde verwen-          7. Die ersten Gottesdienste sind am Pfingstsonntag, den 31.05. in
den dürfen. Lt. den gesetzlichen Regelungen hat die Beisetzung im            unserer Kirche in Bous und am Pfingstmontag, den 01.06. in unse-
allerengsten Familienkreis stattzufinden,                                    rem Gemeindezentrum in Schwalbach, jeweils um 10.00 Uhr.
d. h. ausschließlich Verwandte 1. Grades.                                    8. Die Anmeldung ist erst ab Montag, den 25. Mai möglich!
Die Trauerfeiern finden ohne Ausnahme zu den folgenden Zeiten statt:         Auch, wenn die Umstände ungewohnt sind:
jeweils um 11.30 Uhr oder 14.30 Uhr                                          Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Gottesdienst zu fei-
Weitere Informationen unserer Pfarreiengmeinschaft können Sie                ern!
dem Pfarrbrief entnehmen, der in den beiden Kirchen sowie in der             Ihr Pfarrer, Ihre Pfarrerin und Ihr Presbyterium
Kapelle des Hasenbergs ausgelegt und in den Schaukästen der                  Sie können weiterhin für die Einrichtungen, die wir mit unseren
Kirchen ausgehängt ist.                                                      Kollekten unterstützen, spenden.
Wir wünschen Ihnen eine gute, gesegnete Woche. Passen Sie auf                Spendenzwecke für den 17.05.2020 (mehr Informationen finden Sie
sich auf und bleiben Sie gesund!                                             auf unserer Homepage):
                                                                             Hospiz St. Barbara in Bous (Eingang)
■■ Ev. Kirchengemeinde Schwalbach                                            Vereinte Evangelische Mission (Ausgang)
                                                                             Die Vereinte Evangelische Mission fördert die Ausbildung und den Ein-
in den Zivilgemeinden:                                                       satz von Fachkräften im Gesundheitswesen in Afrika und Asien.
                                                                             Unsere Kontonummer lautet:
Schwalbach mit Elm und Hülzweiler,                                           Evangelische Kirchengemeinde Schwalbach, IBAN:
Bous, Ensdorf und                                                            DE42593501100060321049, KSK Saarlouis
Saarwellingen mit Schwarzenholz                                              Kontaktadressen:
Gemeindeleben in Zeiten von Corona                                           Gemeindebüro Schwalbach, Tel. 06834/956970
Wir sind in allen Ihren seelsorglichen Anliegen, Fragen, Sorgen und          Unsere Öffnungszeiten:
Nöten für Sie da: Pfarrer Janich (06834-53546 reinhard.janich@ekir.de)       Mo, Di + Do 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet, mittwochs + freitags geschlos-
sowie Pfarrerin Opiolla (juliane.opiolla@ekir.de 06834-7801752).             sen. Zur Zeit ist das Gemeindebüro für den Publikumsverkehr
Das stille Gebet findet weiterhin montags-samstags von 19.30 – 19.45         geschlossen, telefonisch sind wir zu den genannten Zeiten zu errei-
Uhr statt, ebenso das ökumenische Glockenläuten um 19.30 Uhr.                chen.
Für Sonntag, 17.05. 2020 (Rogate)                                            E-Mail: schwalbach-voelklingen@ekir.de
Predigttext: Mt 6, 5-15                                                      Internet: www.kirchengemeinde-schwalbach.de
Wochenpsalm: Psalm 95, 1-7                                                   Die Homepage der Ev. Kirchengemeinde
Wochenlied: Evangelisches Gesangbuch Nr. 344: Vater unser im Him-            Unter „www.kirchengemeinde-schwalbach.de“ finden Sie alles Wich-
melreich                                                                     tige zu unserer Kirchengemeinde. Außerdem finden Sie die aktuellen
Zum Sonntag:                                                                 Gottesdienste und Veranstaltungen auf der Startseite.
Der Predigttext für diesen Sonntag trifft mitten in die gegenwärtige

                                                                                        Religionsgemeinschaften
Situation: Im stillen Kämmerlein sollen wir beten, nicht laut in der
Öffentlichkeit. Etwas anderes blieb uns in den vergangenen Wochen
kaum übrig. Und auch, wenn jetzt nach und nach wieder öffentliche
Gottesdienste möglich werden, werden sie doch anders sein, als wir
sie gewohnt sind. Das häusliche Gebet hat in manchem die Sehn-               ■■ Jehovas Zeugen
sucht nach dem öffentlichen Gottesdienst verstärkt. Doch so wichtig          Freitag,15.5.2020
er ist: der öffentliche Gottesdienst ersetzt das persönliche, stille Gebet   18.30 Uhr Lied und Gebet
nicht. Beides ergänzt sich vielmehr, aus beiden Quellen schöpfen wir,        Interaktive Besprechung per Videokonferenz
aus beidem lebt unsere Gottesbeziehung! Wenn wir das Vater unser             Themen siehe Arbeitsheft Mai 2020
beten, erleben wir beides: Es gehört in jeden Gottesdienst, aber wir         Information: Bibellesen mit Gewinn: Wie geht das?
sprechen es auch für uns selbst.                                             „Unser Leben ist mitunter stürmisch geworden. Während unser All-
Wo und wie wir auch beten: Es geht darum, dass wir uns auf Gott              tag immer schnelllebiger,digitaler und lauter wird, bleiben Bücher ein
einlassen – jede und jeder Einzelne. Das beschreibt der Predigttext.         Zufluchtsort,eine Oase der Ruhe und vor allem: eine echte Herzens-
Ob ich im öffentlichen Gottesdienst oder zuhause bete, das eigent-           angelegenheit“ (Zitat Die Zeit-Edition >>Seite an Seite
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