FERIENZEIT! - Gemeinde Konradsreuth
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Bürger-NachrichteN Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth Jahrgang 36 Freitag, den 2. August 2019 Nummer 8 P2 FERIENZEIT! SOMMER – SONNE – Foto: Horst Börder Foto: Erhard Friedrich Foto: Marion Geupel
Konradsreuth -2- Nr. 8/19 Dienstjubiläum Aus „Schreibwaren Höntsch“ wird „Elli‘s Wunderland“ Einen Generationenwechsel hat es im Geschäft der Familie Höntsch gegeben. Elisabeth Schirmer, die Tochter der bisheri- gen Inhaber Gerlinde und Helmut Höntsch, hat zusammen mit ihrem Mann Martin das traditionsreiche Geschäft in der Weber- straße 3 übernommen. Auch zukünftig gehören Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Lotto und die Postagentur zum Serviceangebot. Am Eröffnungstag gab es Bratwürste vom Chef und der Familie persönlich, viele Kundinnen und Kunden fanden sich zu einem kleinen Plausch ein. Auch Bürgermeister Matthias Döhla über- brachte die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde zur Neu- eröffnung und übergab eine Einpflanzung. Herr Peter Greim, Mitarbeiter des Konradsreuther Bauhofes, konnte am 1. August 2019 sein 25jähriges Dienstjubiläum begehen. Aus diesem Anlass hatte sich die Belegschaft im Sit- zungssaal des Rathauses zusammen gefunden, um zusammen mit Herrn Greim diesen besonderen Tag im kleinen festlichen Rahmen zu feiern. Peter Greim begann seinen Dienst als Gemeindearbeiter im August 1994 im Gemeindebauhof in Konradsreuth. Als gelernter Schreiner sind seine Dienste im gemeindlichen Bauhof unver- Auf unserem Bild (v.l.n.r.): Helmut Höntsch, Bürgermeister zichtbar. Herr 1. Bürgermeister Döhla gratulierte Herrn Greim im Matthias Döhla, Elisabeth Schirmer, 2. Bürgermeister Theodor Namen der Gemeinde und des Gemeinderates für seine vorbild- Gemeinhardt und Martin Schirmer. Foto: Gemeinde liche treue Pflichterfüllung. Insbesondere würdigte er seine ver- Konradsreuth antwortungsbewusste Arbeitsweise und Zuverlässigkeit sowohl an heißen Sommertagen als auch bei Wind und Wetter im Winter. Herr 1. Bürgermeister Matthias Döhla überreichte Herrn Peter Greim als Würdigung und Anerkennung für seine langjährige Maifest-Erlös für den Turnverein Tätigkeit die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeri- ums für Familie, Arbeit und Soziales, unterzeichnet von Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer, zusammen mit Blumen und einem Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschte er Herrn Greim alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen, vor allem aber weiterhin Freude bei der Arbeit. Die Gemeinde läuft… Foto: Die Kannerschreither Auch in der fünften Auflage des Maifestes am Bürgerpark konnte der Verein „Die Kanner- schreither“ einen Gewinn verbuchen, der die- ses Jahr der Jugendarbeit im Turnverein Kon- Foto: Gemeinde Konradsreuth radsreuth zu Gute kommen soll. Traditionsgemäß lief auch wieder eine Abordnung der Vorsitzender Rolf Gewinner (links) übergab Gemeinde Konradsreuth beim Frankenpost Firmenlauf mit. an den Vorsitzenden des Turnvereins Gerhard Koschemann Nachdem die Veranstaltung 2016 in Konradsreuth stattfand, (Mitte) einen Scheck in Höhe von 300 Euro. „Das Maifest im sind wir immer wieder gerne dabei: (v.l.n.r.) Bürgermeister Mat- Bürgerpark ist inzwischen zum festen Bestandteil des Konrads- thias Döhla, Ingrid Ertle, Angelika Erhard, Jana Hellfritzsch, Bir- reuther Festkalenders geworden“, so Bürgermeister Matthias git Müller, Manuela Poschert, Reinhold Voigt, Rüdiger Fritz und Döhla (rechts), der bei der Spendenübergabe ebenfalls anwe- Günter Uhl. send war.
Konradsreuth -3- Nr. 8/19 Beförderung von Schülern zu weiterführenden Schulen im Bereich des Landkreises Hof Rechtsgrundlage für die Schülerbeförderung ist das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs einschließlich der Schü- lerbeförderungsverordnung und der entsprechenden Ausfüh- rungsbestimmungen. Bezüglich der Durchführung der Schü- onrad lerbeförderung bittet das Landratsamt Hof um Beachtung der nachstehenden bedankt sich... Hinweise: I. Allgemein: recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bür- 1. Jedem Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird eine Fuß- gern die bisher schon fleißig für das gemeind- wegstrecke von insgesamt bis zu drei Kilometern zuge- mutet. Das bedeutet, dass Fahrtkosten für Schulwege und liche Mitteilungsblatt gespendet haben. Bis Restwegstrecken, die kürzer als drei Kilometer sind, im All- dato sind in der Gemeinde Spenden in Höhe gemeinen nicht übernommen werden können. von insgesamt 1.422,15 € eingegangen. 2. Jeder Schüler, der einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Hof als Kostenträger hat, muss - soweit noch nicht geschehen - einen Antrag zur Schülerbeförderung ausfüllen. Die entsprechenden Vor- drucke sind auf den Internetseiten der betreffenden Schu- Sollte die Schülerfahrkarte aus anderen Gründen (z. B. len bzw. auf der Homepage des Landratsamtes Hof unter voraussichtlich längere Erkrankung o.ä.) für einen län- www.landkreis-hof.de (Schulantrag online) erhältlich. Der geren Zeitraum nicht benötigt werden, wird gebeten, Antrag zur Schülerbeförderung muss von der Schule, die die Fahrkarte unverzüglich zurückzugeben. Der Schü- besucht wird, bestätigt werden. ler erhält bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine 3. Fahrtkosten für Pkw können nur übernommen werden, wenn Schüler-Teil-Jahres-Karte. dem Schüler der Fußweg, die Benutzung von öffentlichen Ver- b) Mit Schulbussen: kehrsmitteln oder die Mitfahrt in einem der Schulbusse nicht Das Landratsamt Hof hat folgende Schulbuslinien ein- zugemutet werden kann oder wenn dies nicht möglich ist. Ein gerichtet: entsprechender, von der Schule bestätigter, Antrag auf Aner- Nr. 02 Edlendorf - Schotteneinzel kennung von notwendigen PKW-Fahrten ist rechtzeitig zu Schuljahresbeginn beim Landratsamt Hof zu stellen. Nr. 05 Schübelhammer - Schwarzenstein - Schwarzen- bach a. Wald II. Beförderung der Schüler: Nr. 14 Götzmannsgrün - Hallerstein - Schwarzenbach 1. Beförderungspflichtige Schüler (Schüler mit Vollzeitun- a.d. Saale terricht bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10) Nr. 17 Helmbrechts, Bahnhof - Realschule (vom 01.12. a) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: bis 31.03.) Diese Schüler erhalten aufgrund der ausgefüllten Nr. 28 Gymnasium Münchberg - Sauerhof (nach Anträge eine Schüler-Jahres-Karte. Diese Fahrkarten Bedarf) werden dem Schüler zu Schuljahresbeginn über die Nr. 41 Münchberg (Schlegel) – Ahornberg - Helmb- jeweilige Schule ausgehändigt. rechts Neu eingetretene Schüler, die für ihren Schulweg mit Nr. 42 Gundlitz – Stammbach - Helmbrechts dem Zug fahren müssen, können am ersten Schul- Sämtlichen Schülern, die zur Mitfahrt in einem der Schul- tag morgens bei der Hinfahrt den Zug benutzen, busse berechtigt sind, wird aufgrund der von ihnen ausge- ohne dass sie bereits im Besitz ihrer Fahrkarte sind. füllten Anträge in den ersten Schultagen über die Schule Schüler, die im vorangegangenen Schuljahr die Jahr- ein vom Landratsamt Hof ausgestellter Berechtigungsaus- gangsstufen 5 bis 9 einer weiterführenden Schule weis ausgehändigt. besuchten und bereits im Besitz einer vom Landkreis 2. Nicht beförderungspflichtige Schüler Hof bezahlten DB-Schüler-Abo-Karte sind, können mit (Schüler mit Vollzeitunterricht ab Jahrgangsstufe 11 und ihrer Abo-Karte des vergangenen Schuljahres bis ein- schließlich September die Züge benutzen. die Gültig- Berufsschüler mit Teilzeitunterricht): keitsdauer dieser Fahrkarte ist entsprechend verlängert, a) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: da bereits für das anschließende Schuljahr eine neue Schüler, die für ihren Schulweg öffentliche Verkehrs- Abo-Karte bestellt ist. Die sog. kombinierten Abo-Karten mittel benutzen, müssen die kostengünstigsten Fahr- (für Bus und Schiene) des vorangegangenen Schuljah- karten (z.B. Schülerzeitfahrkarten, Einzelfahrscheine res gelten für die Monate August und September nur in mit Bahn-Card, Bayern-Ticket, etc) unter Berücksichti- den Zügen, nicht aber in den entsprechenden Buslinien. gung der tatsächlichen Schultage selbst erwerben. Schüler, die die öffentlichen Buslinien der RBO, der Auf besonderen Antrag und mit dem entsprechen- OVF, der Verkehrsgemeinschaft Bayreuth/Hof, der den Nachweis kann Schülern, deren Eltern im Monat Firmen Verkehrsbetriebe Bachstein oder A. Viol benut- August vor Schuljahresbeginn für drei oder mehr Kin- zen, werden in den ersten vier Schultagen auch ohne der Anspruch auf Kindergeld haben, bei Vollzeitunter- gültigen Fahrausweis befördert. richt eine Schülerjahresfahrkarte der öffentlichen Ver- Schüler, die während des Schuljahres aufgrund eines kehrsunternehmen für den entsprechenden Schulweg Schulwechsels, Schulaustritts oder Wohnortwechsels ausgehändigt werden. ihre ausgehändigte Fahrkarte nicht mehr benötigen, Diese Möglichkeit besteht auch, wenn nachgewiesen sind verpflichtet, diese Fahrausweise entweder am werden kann, dass der Schüler bzw. der Unterhalts- letzten Schultag des Schülers bei ihrer Schule zur Wei- leistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt terleitung an das Landratsamt Hof oder aber unbedingt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) am darauffolgenden Tag beim Landratsamt abzuge- oder auf Arbeitlosengeld II , Sozialgeld nach dem ben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Leis- die Schüler bzw. deren Eltern dem Landratsamt Hof tungen nach dem Asylbewerber- oder Unterhaltssi- den Fahrpreis erstatten müssen, den die öffentli- cherungsgesetz hat. Dies gilt nicht für Schüler von chen Verkehrsunternehmen bei nicht rechtzeitiger Fachoberschulen und Gymnasiasten der Abitur- Rückgabe der Fahrkarten in Rechnung stellen. klassen.
Konradsreuth -4- Nr. 8/19 b) Mit Schulbussen: Gegen Entrichtung eines Unkostenbeitrages können diese Schüler auch die vom Landkreis Hof eingerich- teten Schulbuslinien benutzen. =^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]gcZg Den Schülern wird aufgrund des ausgefüllten Antrages über die Schule ein Berechtigungsausweis ausgehändigt, sobald der entsprechende Unkostenbeitrag überwiesen wurde. Keine Zahlung muss erfolgen, wenn statt dessen ein Nachweis über den Anspruch von Kindergeld für mindestens 3 Kinder oder Straßen- und Wegenamen vor 1800 (Teil 1) ein Nachweis über den Anspruch von Leistungen nach Die folgende Namenliste ist Teil einer Flurnamenforschung und SGB (Sozialgesetzbuch) II oder XII (z.B. Arbeitslosengeld II, enthält alle Straßen- und Wegebezeichnungen, die in den Spe- Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewer- bergesetz oder nach dem Unterhaltssicherungsgesetz) im zifikationen und Lehensbriefen der Jahre 1793 – 1804 (Chronik Monat August vor Schuljahresbeginn vorgelegt wird. Band 2 von Hans Hofner) zu finden sind. Es kann davon aus- Für die nicht beförderungspflichtigen Schüler gilt eine soge- gegangen werden, dass damit der Bestand des Wegenetzes nannte Familienbelastungsgrenze von derzeit (440,-- Euro). der ehemaligen Ortsflur von Konradsreuth im ausgehenden 18. Dies bedeutet, dass nur die Fahrtkosten erstattet werden kön- Jahrhundert erfaßt wurde. So weit als möglich werden die heuti- nen, die diese Familienbelastungsgrenze im Schuljahr über- gen Bezeichnungen hinzugefügt steigen. Allerdings wird den Schülern der gesamte Betrag der Ahornberger Feldweg: als ehemalige Jagdgrenze genannt, Lage aufgewendeten Fahrtkosten für die notwendige Beförderung am Weißlenreuther Berg zwischen B2 und Ahornberger Weg. erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass der Unterhaltsleis- Ahornberger Weg, welcher nach Konradsreuth führt: Der tende im Monat August vor Schuljahresbeginn (oder ggf. ab einem späteren Zeitpunkt – dann aber nur Teilerstattung mög- Zusatz belegt, daß es sich um eine alte direkte Verbindung lich) für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten hat; glei- handelt. Es ist eine Altstraße, die wahrscheinlich schon vor der ches gilt bei Bezug von laufender Hilfe nach SGB (Sozial- Entstehung der heutigen B2 in Richtung Weißlenreuth befah- gesetzbuch) II oder XII (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld ren wurde. Sie trägt heute noch die typischen Merkmale einer nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz Altstraße wie Wegerinnen im Wald. Auf einer Landkarte des oder nach dem Unterhaltssicherungsgesetz). frühen 19.Jahrhunderts ist im Untreuwald, den sie durchquert, Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der der Flurname „Almetzer Wacht“ verzeichnet. Der ist heute Fahrausweise nach Beendigung des jeweiligen Schuljahres längst vergessen, belegt aber wiederum, daß die „sieben alten bis spätestens 31. Oktober. Hierbei handelt es sich um eine Dörfer“, zu denen Almbranz (mundartlich Almetz) und Ahorn- Ausschlussfrist; d.h. eine Erstattung nach dem 31.10. des berg gehört haben, mit der Straßensicherung dieser Altstraße abgelaufenen Schuljahres kann nicht mehr erfolgen! betraut waren. Sie ist heute als durchgängiger Weg kaum mehr Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Kosten für erkennbar und trägt den Namen „Ahornberger Steig“, den nur die günstigsten Verkehrsmittel (Schülerfahrkarten, Bahn- noch diejenigen kennen, die ihn zu Fuß gegangen sind. Auf Card, Bayern-Ticket) bei der Berechnung berücksichtigt werden können. Konradsreuther Seite quert er die Untreu in der “Kohlstatt” etwa Vordrucke für die Beantragung der Fahrtkostenerstattung sind dort, wo das Bachbett mit einer uralten, länglichen Steinplatte, bei der jeweiligen Schule, den jeweiligen Städten, Märkten oder die schon immer Fußgänger und Wanderer benützt hatten, tro- Gemeinden, beim Landratsamt Hof und im Internet unter www. ckenen Fußes überschritten werden kann. In der Fortsetzung landkreis-hof.de erhältlich. gehts am “Firstteich” vorbei und im Wald hoch zum Ort. Hier Ab 01.09.1992 besteht die Verkehrsgemeinschaft Hof. Für heißt er “gelber Weg”, der Wald rechts in der “kleinen Heide” Schüler, die weiterführende Schulen in Hof besuchen, gilt fol- ist voller mittelalterlicher Fahrrinnen und trägt auch den Flurna- gendes: men “das Gräbicht”. a) Vollzeitschüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10, die Almbranzer Weg, so hieß die direkte Wegeverbindung über die über die Schule vom Landratsamt Hof eine Schülerfahr- Schwarzenfurth nach Almbranz, auch “langer Weg” (s. dort!) karte erhalten, können mit dieser Fahrkarte kostenlos sämt- Almbranzer Fußsteig, er verlief in gleicher Richtung, nahm liche Stadt- und Linien-Busse im Bereich der Stadt Hof benutzen. aber Abkürzungen. b) Schüler, die ihre Fahrkarten (DB-Schüler-Abo-, Schüler- Alte Straße: diese Bezeichnung ist von Ortsunkundigen kaum monats- oder Schülerwochen-Karten, Mehr- und Einzel- zu definieren, weil sie mehrere „Spuren“ umfaßt, nämlich die fahrscheine der öffentl. Buslinien) selbst kaufen, können obere Weberstraße (Hohlweg hinter dem Anwesen Maisel samt mit diesen Fahrkarten ebenfalls kostenlos sämtliche Stadt- und Linien-Busse im Stadtverkehr in Hof benutzen. (Die der inzwischen verfüllten “Schallershula” beim Haupteingang Berechtigungskarte des jeweiligen Verkehrsunternehmens der Fa. Alukon) und weiter von der Einmündung Blütenweg ist immer zusammen mit der Zeit-Fahrkarte mitzuführen bis Anfang des Waldlustweges, den Waldlustweg im unteren bzw. vorzuzeigen). Teil (früher noch zweispurig) und ein verschwundenes Verbin- dungsstück zwischen den Häusern Nr. 43 und 39 (nach alter 97. Geburtstag in Konradsreuth Nummerierung; fr. Heinzmann und Baumann). Dem kundigen Altstraßenforscher zeigt sich hier deutlich ein „Fächer“ (=Alt- Im kleinen Kreise konnte Kunigunde Pankau kürzlich ihren 97. straßenmerkmal an Gefällstrecken), denn es handelt sich um Geburtstag im Sela-Seniorenhaus in Konradsreuth feiern. Kuni- die älteste mittelalterliche Nord-Süd-Verbindung (Handels- gunde Pankau, geborene Eckhardt, ist eine der ältesten Ein- wohnerinnen von Konradsreuth, wo ihre Familie ihre Wurzeln straße Leipzig-Nürnberg) durch unseren Ort, auch Münchber- hat. ger oder Bayreuther Straße genannt. Die heutige Münchberger Die Jubilarin freute sich sehr über die Glückwünsche, die Bür- Straße (mundartlich „der Strooßberg“) entstand erst auf Befehl germeister Matthias Döhla überbrachte. Zu den Gratulanten des Markgrafen zur Verbesserung der Straßenverhältnisse zwi- gehörten Tochter Ursula Wabnitz und Christine Voigt sowie der schen 1780 und 1790. Bis dahin verlief der Nord-Süd-Verkehr Hofer Altbürgermeister Dr. Hans Heun mit seiner Frau Ilse. auf diesen Spuren. Sie waren die Hauptstraße (vgl. meinen Arti- Text: Heike Richter (FP) kel “Die A9 des Mittelalters” im Gemeindeblatt Mai/Juni 2018).
Konradsreuth -5- Nr. 8/19 Höfer Straße und Hofer Landstraße: Sie führte über Pirk, den Haagteich, die Fauna nach Hof, dort heißt sie “alte Bayreuther Straße”. Sie war die historische Handels- und Heeresstraße und einzige Fahrverbindung nach Hof bis 1920, da erst wurde die seit 1890 geplante, weniger bergige Strecke über Martinsreuth, die Kutten, Lausenhof und Krötenbruck in Betrieb genommen. Krummer Weg: Heute noch existierender Feldweg zwischen Schwarzfurthweg und Leupoldsgrüner Straße im Bereich “Kalte Fichte“, als Abzweigung vom Kalten-Fichten-Weg oder Zehendweg auf der Höhe des Brunnens. Er führte auch hinauf zu den Steinbrüchen. Langer Weg: So hieß einst der Schwarzfurthweg, lange bevor die drei Anwesen bei der “schwarzen Furt” entstanden. Seine starke Eintiefung als Hohlweg, heute etwa um die Hälfte (ca. 2 m) aufgefüllt, und der alte Name belegen seine Bedeutung als überregionale mittelalterliche Altstraße über Almbranz, Helmb- rechts mit dem Ziel Kulmbach, dem mittelalterlichen Hauptort der Region und das von Franken besiedelte Obermaingebiet. Kartenausschnitt Ortsplan 1852 (Verlauf Alte Straße und Rich- tersweg) Foto: Siegfried Schörner Dorfgasse: so wurden alle innerörtlichen Wege bezeichnet, an denen Anwesen lagen, z.B. die Weber-, Friedhof- (= nach 1820 Totengasse) und Bachstraße (früher Wachtelgasse). Dorfstraße: wie bei Dorfgasse. Eppenreuther Fußsteig; nur fußläufige Direktverbindung nach Eppenreuth bzw. Moschendorf und die Orte östlich von Hof. Sie führte vom „Fronweg“ (s.dort) über den Schallershof, die „Kutten“, vorbei am ehemaligen Standort des sogenannten Kuttenschlosses nach Eppenreuth. Man muß bedenken, daß damals alle Verbindungen vorwiegend zu Fuß absolviert wur- den. So steht als Auflage für den früheren Besitzer des Schal- lershofes geschrieben: „muß oberhalb des Fronwegleins den Eppenreuther Fußsteig leiden“. Das galt übrigens noch bis in die neueste Zeit, mindestens bis um 1950, er wurde später von der Fa.Rohleder überbaut. Die frühere Bevölkerung sagte dazu auch „Reitersteig“, entweder aus Maulfaulheit (mundartlich Eppenreiter Steig) oder weil er tatsächlich auch von Reitern benützt wurde. Ganz allgemein gab es früher viel mehr Steige, d.h. kurze Ortsverbindungen für Fußgänger, höchstenfalls noch für Reiter und Saumtiere. Zu allen eingepfarrten Orten führten die sogenannten Kirchsteige. Schwarzfurthweg (Langer Weg) 1955 vor der Auffüllung Föhrenreuther Steig: Fußweg von Neudörflein direkt über den Foto: Siegfried Schörner Berg am heutigen Hochbehälter der Wasserversorgung vorbei. Fortsetzung folgt! Föhrenreuther Weg: die Bachstraße ab Abzweigung des Stiftsgrüner Weges wurde früher so genannt. Fronweg, auch Fronweglein: das Gelände des nicht mehr gebrauchten Weges wurde zur Erweiterung des damaligen Betriebes der Fa. Fritz Schadt (ehemalige Färberei an der Hofer Straße) verwendet, ein kleiner Teil davon ist als Flurnum- mer 526/2 beim Grundstück Höra, Alte Hofer Str.2, noch vor- handen. Möglicherweise ist der Fronweg Teil einer mittelalter- lichen Regionalstraßenverbindung nordsüdlicher Richtung von Oberpferdt her über Wölbattendorf, denn auf der Urvermes- sungskarte führte er weiter bis etwa zum heutigen unteren Krei- sel und noch weiter die Silberbacher Straße bis zur Steinmühle. Die Fortsetzung nach Kreuzung der uralten Handelsstraße nach Pirk/Hof ist die heutige Parkstraße, die in der Fortsetzung über Stiftsgrün nach Wölbattendorf führte.
Konradsreuth -6- Nr. 8/19 (2) Voraussetzung freiwilliger Leistungen ist, dass die Einsatz- bereitschaft der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird. 6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc Auf die Gewährung freiwilliger Leistungen besteht kein Rechts- anspruch. (3) Über die Gewährung von Leistungen im Sinn von Abs. 1 Nrn. 1 und 2 entscheidet die Kommandantin bzw. der Kom- mandant, soweit die Leistungen in unmittelbarem Zusammen- Gz.Nr. 0913-2 - SG 1 hang mit dem Einsatz der Feuerwehr erbracht werden. Im Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Übrigen entscheidet die Kommandantin bzw. der Kommandant (GO); über Leistungen im Sinn dieser Vorschriften sowie über ein- zelne, nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen nur, wenn Erlass einer neuen Satzung für die Freiwilligen Feuerweh- ihr bzw. ihm die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürger- ren der Gemeinde Konradsreuth (Feuerwehrsatzung) meister diese Befugnis übertragen hat; sonst entscheidet die Bekanntmachung: Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister oder der Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat. 10.07.2019 den Erlass einer neuen Satzung für die Freiwilligen (4) Über die Übernahme von Alarmierungsaufgaben für andere Feuerwehren der Gemeinde Konradsreuth (Feuerwehrsatzung) Gemeinden entscheidet die Gemeinde im Rahmen von Verträ- beschlossen. Die Satzung bedurfte weder einer rechtsaufsicht- gen. lichen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. II. Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Personal Folglich konnte die Satzung bereits am 12. Juli 2019 ausgefer- §3 tigt werden. Wahl der Kommandantin bzw. des Kommandanten Die neue Feuerwehrsatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 (1) Die Wahl findet bei einer Dienstversammlung der Feuer- Satz 1 Halbsatz 1 der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1 wehrdienst leistenden Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen der Bekanntmachungsverordnung (BekV) und § 36 Abs. 1 Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konradsreuth Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Gemeinde lädt hierzu (GeschO) durch Abdruck (Veröffentlichung) im Amtsblatt mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein. der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekannt gemacht. Der (2) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister oder ein Stell- Abdruck der Satzung in vollem Wortlaut erfolgt im Anschluss an vertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl (Wahllei- diese Bekanntmachung. Der Ausgabetag des Mitteilungsblat- tung). Der Wahlleitung stehen zwei von der Versammlung durch tes ist der Tag der amtlichen Bekanntmachung. Auf Grund ihrer Zuruf bestimmte Beisitzer zur Seite. Werden mehr als zwei Per- Bekanntmachung tritt die Satzung am 15. August 2019 in Kraft. sonen durch Zuruf vorgeschlagen, findet eine Wahl zwischen Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren den vorgeschlagenen Personen statt. Wahlleitung und Beisitzer der Gemeinde Konradsreuth vom 8. März 1984 außer Kraft. bilden den Wahlausschuss. Wer selbst zur Wahl steht, kann Konradsreuth, den 16.07.2019 nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlausschuss Gemeinde Konradsreuth wird daher erst nach Abgabe der Wahlvorschläge gebildet. Döhla, 1. Bürgermeister (3) Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Stellvertre- tung ist nicht zulässig. „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren (4) Die Wahlleitung erläutert die Grundsätze des Wahlverfah- Vom 12. Juli 2019 rens und legt die Aufgaben der Kommandantin bzw. des Kom- Die Gemeinde Konradsreuth erlässt aufgrund von Art. 23 Satz mandanten dar. 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende 1. Wahlvorschläge, Schriftlichkeit der Wahl Die Wahlberechtigten schlagen wählbare Personen schrift- Satzung lich oder durch Zuruf der Wahlversammlung zur Wahl vor. Die I. Wahlleitung nennt die Vorgeschlagenen und befragt sie, sofern sie anwesend sind, ob sie sich der Wahl stellen wollen. Die Vor- Allgemeines schläge können mündlich begründet werden; über sie kann §1 auch eine Aussprache stattfinden. Den anwesenden Bewerbe- Organisation, Rechtsgrundlagen rinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich der Ver- (1) Die Freiwilligen Feuerwehren Konradsreuth, Ahornberg, sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Aussprache Martinsreuth, Oberpferdt, Reuthlas, Weißlenreuth und Wölbers- wird geschlossen, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen bach sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Zur Gewin- oder wenn die Versammlung mit Mehrheit der Wahlberechtig- nung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden ten den Schluss der Aussprache beschließt. bedient sie sich der Unterstützung des jeweiligen Vereins der Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzetteln durchgeführt; diese genannten Feuerwehr, wenn ein solcher Verein besteht. dürfen kein äußerliches Kennzeichen tragen, das sie von den (2) Rechtsgrundlage für die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem im gleichen Wahlgang verwendeten Stimmzetteln unterschei- für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, det. Die Wahlleitung lässt auf die Stimmzettel die Namen der sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) , die zu seiner wählbaren und – sofern sie befragt wurden – zur Kandidatur Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung. bereiten Bewerberinnen und Bewerber setzen. Wird nur eine §2 oder keine Person zur Wahl vorgeschlagen, so wird die Wahl Freiwillige Leistungen ohne Bindung an Bewerber durchgeführt. 2. Wahlgang, Stimmabgabe (1) Die Freiwilligen Feuerwehren können aufgrund dieser Sat- zung in den Grenzen von Art. 7 des Mittelstandsförderungs- Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe gesetzes und Art. 87 der Gemeindeordnung insbesondere fol- ist von der Wahlleitung sicherzustellen. gende freiwillige Leistungen erbringen: Für eine gültige Stimmabgabe ist immer eine positive Willens- bekundung erforderlich. Gewählt wird, indem einer der Wahl- 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der vorschläge in eindeutig bezeichnender Weise gekennzeichnet Feuerwehren gehören (z.B. – jeweils auf Antrag des Eigen- wird. Streichungen sind nicht als Stimme für nicht gestrichene tümers oder Nutzungsberechtigten – das Stellen von Wa- Bewerber zu werten. chen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen Steht nur eine Person zur Wahl, so kann dadurch gewählt wer- von Schadensstellen, soweit es nicht zur Abwehr weiterer den, dass der Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschlie- Gefahren notwendig ist), ßenden Weise gekennzeichnet oder eine nicht zur Wahl vorge- 2. Überlassung von Gerät oder Material zum Gebrauch oder schlagene wählbare Person in eindeutig bezeichnender Weise Verbrauch. handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen wird.
Konradsreuth -7- Nr. 8/19 Liegt kein Wahlvorschlag vor, so wird durch eindeutig bezeich- • im Dienst erlittene (eigene) Körper- und Sachschäden, nende handschriftliche Eintragung einer wählbaren Person auf • Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung dem Stimmzettel gewählt. und der sonstigen Ausrüstung der Feuerwehr. Die Wahlberechtigten haben den ausgefüllten Stimmzettel Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde infrage kom- zusammenzufalten und der Wahlleitung oder dem bestimmten men, hat die Kommandantin bzw. der Kommandant die Mel- Beisitzer zu übergeben. Der Wahlausschuss prüft die Stimm- dung an die Gemeinde weiterzuleiten. berechtigung der Abstimmenden. Bei Bedarf hat die Gemeinde hierzu vor der Wahl eine Wählerliste anzulegen. Wird die Hat die Gemeinde nach § 193 SGB VII und § 22 der Satzung Stimmberechtigung anerkannt, so ist der Stimmzettel in einen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Unfallanzeige Behälter zu legen. Der Wahlausschuss prüft vor Beginn des zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit Todes- Wahlgangs, ob der Behälter leer ist. Wird der Stimmberechti- folge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten. gung einer anwesenden Person widersprochen, entscheidet §8 der Wahlausschuss. Dienstverhinderung 3. Feststellung des Wahlergebnisses, Losentscheid Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuer- Nach Abschluss der Wahl prüft der Wahlausschuss den Inhalt wehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) sind Feuerwehr- der Stimmzettel, zählt sie aus und stellt das Wahlergebnis fest. dienstleistende nur befreit, soweit sie vorrangigen rechtlichen Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Pflichten nachkommen müssen oder dringende wirtschaftliche Stimmen erhält. Neinstimmen und Stimmzettel, die überhaupt oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. nicht gekennzeichnet wurden oder auf denen nur Streichun- gen vorgenommen wurden, sind ungültig. Ist mindestens die Für das Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen in diesen Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu Fällen haben sich Feuerwehrdienstleistende vor der Veranstal- wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gül- tung bei der Kommandantin bzw. dem Kommandanten zu ent- tig und erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die Mehr- schuldigen; im Übrigen haben Feuerwehrdienstleistende Mittei- heit der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet eine Stich- lung zu machen, wenn sie länger als fünf Wochen vom Wohnort wahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit der abwesend oder durch andere Umstände an der Ausübung des höchsten Stimmenzahl statt. Wenn mehr als zwei Personen die Feuerwehrdienstes gehindert sein werden. Der Wegzug aus höchste Stimmenzahl erhalten haben, ist die Wahl zu wieder- der Gemeinde ist in jedem Fall zu melden. holen. Wenn mehr als eine Person die zweithöchste Stimmen- §9 zahl erhalten haben, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Pflichtverletzungen Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die von den abgege- Die Kommandantin bzw. der Kommandant kann Verletzungen benen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei von Dienstpflichten durch folgende Maßnahmen ahnden: gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das die Wahlleitung • Mündlicher oder schriftlicher Verweis, sofort nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl in der • Androhung des Ausschlusses, Wahlversammlung ziehen lässt. • Ausschluss ( Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG , § 10 Abs. 2 4. Wahlannahme dieser Satzung). Nach der Wahl befragt die Wahlleitung die gewählte Person, § 10 ob sie die Wahl annimmt. Lehnt sie ab, ist die Wahl zu wieder- Austritt und Ausschluss holen. Abwesende Bewerberinnen und Bewerber können die Annahme der Wahl auch im Vorfeld schriftlich erklären. (1) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich Die Wiederholung der Wahl kann unmittelbar im Anschluss an gegenüber der Kommandantin bzw. dem Kommandanten zu den ersten Wahldurchgang in derselben Dienstversammlung erklären. erfolgen. (2) Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat Feuerwehr- (5) Die Wahlleitung lässt über die Wahl, die Feststellung des dienstleistenden, die sie bzw. er gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fer- BayFwG wegen gröblicher Verletzung der Dienstpflichten vom tigen, die der Wahlausschuss unterzeichnet. Feuerwehrdienst ausschließen will, Gelegenheit zu geben, sich (6) Die Abs. 1 bis 5 gelten für die Wahl des Stellvertreters des zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Feuerwehrkommandanten entsprechend. Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten ist insbesondere §4 gegeben bei Verpflichtung • unehrenhaftem Verhalten im Dienst, Die Kommandantin bzw. der Kommandant verpflichtet neu auf- • grobem Vergehen gegen Kameraden im Dienst, genommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch • fortgesetzter Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstli- Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die Feu- cher Anordnungen, erwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwil- • Trunkenheit im Dienst, lige Feuerwehr überreicht werden. • Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen, §5 • dienstwidriger Benutzung oder mutwilliger Beschädigung Übertragung besonderer Aufgaben von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungs- Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehr- gegenständen der Feuerwehr. dienstleistende zu bestellen (z.B. Jugendwart, Gerätewart). Für Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat den Ausge- die Bestellung ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ist die schlossenen den Ausschluss schriftlich zu erklären. Kommandantin bzw. der Kommandant zuständig. III. §6 Besondere Pflichten der Kommandantin bzw. Persönliche Ausstattung des Kommandanten Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene per- § 11 sönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für Dienst- und Ausbildungsplan verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch (1) Die Kommandantin bzw. der Kommandant stellt jährlich beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstat- (wenn nötig auch für kürzere Zeiträume) einen Dienst- und Aus- tung kann die Gemeinde Ersatz verlangen. bildungsplan auf. In dem Plan ist für jeden Monat mindestens §7 eine Übung oder ein Unterricht vorzusehen. Anzeigepflichten bei Schäden Zu den Übungen können auch geeignete Sportveranstaltungen Feuerwehrdienstleistende haben der Kommandantin bzw. dem der Feuerwehr gehören. Kommandanten unverzüglich (2) Der Dienst- und Ausbildungsplan ist der Gemeinde jeweils zu melden rechtzeitig vorzulegen.
Konradsreuth -8- Nr. 8/19 § 12 Dienstreisen Nächster Termin für Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat dafür zu sor- gen, dass vor Dienstreisen von Feuerwehrdienstleistenden die eine öffentliche Gemeinderatssitzung Genehmigung der Gemeinde eingeholt wird (vgl. auch Art. 8 Im August findet keine Gemeinderatssitzung statt! Abs. 1 Satz 3 BayFwG). Sie bzw. er hat auch für ihre bzw. seine Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kon- Dienstreisen die Genehmigung der Gemeinde einzuholen. radsreuth findet § 13 am Mittwoch, den 18.09.2019, um 19.00 Uhr Jahresbericht im Sitzungssaal des Rathauses Konradsreuth, (1) Die Kommandantin bzw. der Kommandant unterrichtet die Hofer Straße 8 in Konradsreuth, statt. Gemeinde zum Ende des Kalenderjahres über den Perso- Einzelheiten zur Tagesordnung sind am Montag vor dem Ter- nalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Neu eingetretene oder min der örtlichen Tagespresse, den gemeindlichen Aushang- aus dem Feuerwehrdienst ausgeschiedene Mitglieder sind kästen sowie der Homepage der Gemeinde Konradsreuth, namentlich mitzuteilen. In dem Bericht ist die Anzahl der Mann- Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen. schafts- und Führungsdienstgrade und der Feuerwehrdienst- leistenden anzugeben, die über das übliche Maß hinaus Feuer- wehrdienst leisten (vgl. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Soweit die Gemeinde nicht über einzelne Einsätze unterrichtet wird, Straßenbeleuchtung - ist im Jahresbericht auch eine Übersicht über die Einsätze des abgelaufenen Jahres zu geben. Meldung defekter Laternen (2) Die Unterrichtungspflichten gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG, § 7 Satz 2 und § 11 Abs. 2 dieser Satzung bleiben unberührt. IV. Anwendungsbeginn § 14 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 15. August 2019 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerweh- ren der Gemeinde Konradsreuth vom 8. März 1984 außer Kraft. Konradsreuth, den 12. Juli 2019 Gemeinde Konradsreuth gez. Döhla (Siegel) Döhla Erster Bürgermeister“ 6jhYZbGVi]Vjh Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Konradsreuth Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Defekte Leuchten melden Sie bitte telefonisch im Rathaus und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Konradsreuth, bei Herrn Fritz, Tel. 09292/9599-30 oder Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 09292/9599-0 (Vermittlung). Bei Ihrer Meldung geben Sie bitte den Standort der Leuchte, Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb eine kurze Schadensbeschreibung und die Brennstellen- dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind nummer an. Diese ist gut lesbar am Laternenmast ange- für die Anliegen der Bürger da. bracht (siehe Beispielfoto). Die Gemeinde ist allgemein wie folgt erreichbar: Für die Reparatur ist die Firma Bayernwerk AG zuständig. Wir Rufnummer: 09292 / 95 99 - 0 geben Ihre Meldung entsprechend weiter. Dabei erleichtert Telefax: 09292 / 95 99 - 70 die Angabe der Brennstellennummer das Auffinden der Gemeindebauhof: 09292 / 95 99 - 60 betroffenen Leuchte und die gezielte Entstörung. E-Mail: gemeinde@konradsreuth.de Homepage: www.konradsreuth.de Mitteilungen des Amtsgerichtes Hof Insolvenzgericht / Vollstreckungsgericht Nächster Redaktionstermin Vom Amtsgericht Hof wurde Folgendes bekannt gegeben: Montag, den 26.08.2019! Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen Terminbestimmung im Rathaus ab. Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft Erscheinungstermin: • Gebäude- und Freifläche, Fl.Nr. 516, Gmkg. Martinsreuth, FREITAG, 06.09.2019 Eppenreuth 13, zu 0,2973 ha, Wohnhaus mit Scheune.
Konradsreuth -9- Nr. 8/19 Im Wege der Zwangsvollstreckung • Wohnhaus, Nebengebäude (tlw. auf Fl.St. 379), Hofraum, - Gemeinderecht -, Fl.Nr. 378, Gemarkung Konradsreuth, Mittlere Gasse 2, zu 0,0120 ha, und L^g\gVija^ZgZc • Garage, Garten, Fl.Nr. 379, Gemarkung Konradsreuth, An der Unteren Gasse, zu 0,0260 ha. Nähere Einzelheiten sind der Anschlagtafel der Gemeinde Kon- radsreuth, am Rathaus, Hofer Straße 8, zu entnehmen. Geburtstage – Altersjubilare 02.08.2019 Bareuther Dieter Mitteilung der Meldebehörde 02.08.2019 Lochner Karl 03.08.2019 Heske Elfriede Veränderungen im Monat Juli 2019 03.08.2019 Flessa Helmut Reuthlas Geburten: 1 04.08.2019 Süß Horst Sterbefälle: 1 05.08.2019 Kregel Hilda Weißlenreuth Zuzüge: 9 05.08.2019 Hohenberger Hugo Wegzüge: 13 07.08.2019 Bächer Marta Gesamteinwohnerzahl: 3.157 09.08.2019 Miksch Alfred (Stand: 22.07.2019) 10.08.2019 Zschörner Gerda 11.08.2019 Groh Werner Silberbach 12.08.2019 Giegold Dieter 12.08.2019 Koschemann Werner 13.08.2019 Fischer Ilse
Konradsreuth - 10 - Nr. 8/19 Tierarzt Dr. Peter Kanzler IZgb^cZ Hofer Straße 7, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 96 78 77 Weitere Notrufe VERANSTALTUNGEN: Telefonseelsorge: 10. 08. Dorffest in Ahornberg Evangelisch 0800 / 111 01 11 bis 11.08. FC 1966 Ahornberg e.V. Katholisch 0800 / 111 02 22 31. 08. bis Chorscheunenfest in Wölbersbach Frauenhaus Selb 0 92 87 / 771 11 01. 09. Chorfreunde Sang & Klang Diakonie Hof 0 92 81 / 83 71 02 Frauenbeauftragte Hof 0 92 81 / 81 52 94 Vorankündigung: Familienhilfe Hof Frauennotruf Hof 0 092 81 / 39 11 0 92 81 / 776 77 01. 09. Wanderung der Gartenfreunde Ahornberg 06. 09. bis „Froschburgrock“ und 08. 09. „Froschburgkärwa“ in der „Froschburg“ Zahnärzte Gesangverein 1860 Konradsreuth Dr. med. dent. Gertlov Hartung, Zahnarzt, und Dr. med. dent. Thomas Schaller, Zahnarzt, Silberbacher Str. 9, 95176 Konradsreuth, MOBILE WERTSTOFFSAMMLUNG: Tel.Nr. 0 92 92 / 68 88 14. 08. und von 10.00 – 12.30 Uhr und Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst kann jeweils samstags 04. 09. von 13.00 - 18.00 Uhr aus den Tageszeitungen entnommen werden. in Konradsreuth auf dem Platz vor dem alten Feuerwehr- gerätehaus Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sollte ein Arzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 7ZgZ^ihX]V[ihY^ZchiZ einheitlichen Tel.Nr. 116 117! Arzt für Allgemeinmedizin Notfall-Rufnummer für Störungen Praxis Dr. med. Martin Steingrüber, Arzt für Allgemeinmedizin, in der Wasserversorgung außerhalb Marktplatz 1, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 61 30. der Sprechzeiten im Rathaus! Außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (Mittwoch- Für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth und das nachmittag, Freitagabend sowie an den Wochenenden und Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahorn- Feiertagen) wenden Sie sich bitte an die berger Gruppe wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Bereitschaftspraxis Hof, Eppenreuther Straße Tel.Nr. 092 52 / 70 40. 9, im Sana-Klinikum (Haupteingang - Beschilderung fol- gen!), Tel.Nr. 09281 / 83 33 44. Seniorenhaus Konradsreuth Am Wiesengrund 19 - 25, 95176 Konradsreuth Tel.Nr. 0 92 92 / 97 78 890 @^gX]a^X]ZCVX]g^X]iZc Apothekendienst Conrads-Apotheke Weberstraße 1, 95176 Konradsreuth Tel.Nr. 0 92 92 / 13 17 Evang..-Luth. Pfarramt Konradsreuth Die Regelungen der Dienstbereitschaft sind am Eingang der Geht und verkündet: Das Himmelreich ist nahe. Mt 10,7 Conrads-Apotheke vermerkt bzw. in den Tageszeitungen ver- öffentlicht. Gottesdienste Sonntag, 4.08.2019 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche l a u b ingrü ber 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus Ur axis D r r. S t e (beide mit Pfarrer Norbert Preibusch) der P Sonntag, 11.08.2019 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Praxis geschlossen vom 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus 09.08. bis einschl. (beide mit Pfarrer i.R. Hühnlein) 30.08.2019. Sonntag, 18.08.2019 Vertretung siehe 10.00 Uhr Gottesdienst zum Kulturfrühschoppen im Bürgerpark Eingangstür! (mit Pfarrer Norbert Preibusch) 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA entfällt
Konradsreuth - 11 - Nr. 8/19 Sonntag, 25.08.2019 10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im SELA-Senioren- haus 19.00 Uhr Abendgottesdienst, Pfarrkirche (beide mit Pfarrer Norbert Preibusch) Sonntag, 01.09.2019 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus (beide mit Pfarrer Norbert Preibusch) Sonntag, 08.09.2019 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus (beide mit Pfarrerin Gudrun Saalfrank) Öffnungszeiten im Pfarramt Konradsreuth: Montag: �������������������������������������������������������������������� 10 – 12 Uhr Dienstag:������������������������������������������������������������������ 10 – 12 Uhr Diamantene Konfirmation Mittwoch:��������������������������������������������������������������� geschlossen! Donnerstag:�������������������������������������������������������������� 14 – 17 Uhr Freitag: ��������������������������������������������������������������������� 10 – 12 Uhr Tel. Nr. 09292/91028 FAX: 91030 E-Mail: pfarramt.konradsreuth@elkb.de Homepage: www.konradsreuth-evangelisch.de Regelmäßige Veranstaltungen in den Ferien Sonntag, 18 Uhr Jugendkreis Turbocrew, Bunker Posaunenchor- und Kirchenchorproben finden wieder nach den Ferien statt. Bibelstunde dienstags um 18.00 Uhr bei Frau Greim in der Siedlungsstr. • Dienstag, 06.08. • Dienstag, 20.08. Unsere Jubelkonfirmanden 2019 Eiserne Konfirmation Silberne Konfirmation Gnadene Konfirmation Fotos: Marion Geupel Evang.-Luth. Pfarramt Ahornberg Gottesdienste Sonntag, 11.8. 9.30 8. So. n. Trinitatis Pfarrerin Kelinske Sonntag, 18.8. 9.30 9. So. n. Trinitatis Dekan i.R. Thiessen Sonntag, 25.8. 9.30 10. So. n. Trinitatis Lektorin Elke Söllner Sonntag, 1.9. 9.30 11. So. n. Trinitatis mit Abendmahl Pfarrerin Schmolke Sonntag, 9.9. 9.30 12. So. n. Trinitatis Goldene Konfirmation Pfarrerin Schmolke
Konradsreuth - 12 - Nr. 8/19 In den Sommerferien findet kein Kindergottesdienst statt: @^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc erst nach den Sommerferien ab 15.09. Regelmäßige Veranstaltungen Di. 20.00 Uhr Posaunenchorprobe Martin-Luther Kindertagesstätte Urlaub Übernachtung der Vorschulkinder Pfarrerin Schmolke hat vom 05.08. – 25.08. Urlaub. Die Vertre- tung hat das Pfarramt in Helmbrechts. Tel. 09252 / 9922-0. Das Pfarramt ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. Präparandenunterricht Im September beginnt der Präparandenunterricht für die Jugendlichen, die 2021 konfirmiert werden wollen. Wer dem Alter nach in Frage kommen könnte, also jetzt in die 7. Klasse kommt, wird vom Pfarramt angeschrieben. Wer bis zum Schul- beginn nichts erhalten hat und mitmachen möchte, melde sich bitte im Pfarramt an (Tel. 09292 / 235). Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ahornberg Pfarrerin Andrea Schmolke schmolke.andrea@web.de Öffnungszeiten Pfarramt: Dienstag ����������������������������������������������� von 12.30 bis 15.00 Uhr Unsere Vorschulkinder haben zum Abschied im Kindergarten Donnerstag ��������������������������������������������� von 9.00 bis 12.00 Uhr übernachtet. Nachdem sie sich mit leckerer Pizza gestärkt hat- Telefonnummer: 09292/235 ten, ging es weiter zur Feuerwehr. Dort erwartete sie eine super Vorführung bei der sie ganz viel anschauen und ausprobieren E-Mail: Pfarramt.ahornberg@elkb.de durften. Danach statteten sie der Eisdiele einen Besuch ab und genossen ein Eis. Im Kindergarten zurück gab es noch viel zu erleben, zum Beispiel Edelsteinsuche und Disco. Nach einer Kath. Pfarramt Bernhardt Lichtenberg etwas zu kurzen Nacht verabschiedeten sie sich, nach einem leckeren Frühstück voneinander. Vielen, vielen Dank an die Gottesdienste: Feuerwehr für die tolle Vorführung! Sonntag 04.08.19 09.00 Uhr Eucharistiefeier Segnungsgottesdienst und Verabschiedung in Konradsreuth 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag 11.08.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Samstag 17.08.19 18.30 Uhr Kräutersegnungs-Messe des Katholischen Frauenbundes in St. Pius mit Eine-Welt-Ver- kauf. Anschließend Kräuter- dämmerschoppen Sonntag 18.08.19 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier in Konradsreuth entfällt! 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag 25.08.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag 01.09.19 09:00 Uhr Eucharistiefeier in Konradsreuth 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Sonntag 08.09.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad Termine: Montag 05.08.19 16.00 Uhr Handarbeitskreis im Pfarrzentrum Montag 02.09.19 16.00 Uhr Handarbeitskreis im Pfarrzentrum Änderungen bleiben vorbehalten! Zu einem gemeinsamen Segnungsgottesdienst trafen sich alle Vorschulkinder beider Kindergärten mit ihren Eltern. Dort sprach Pfarrer Preibusch ihnen Gottes Segen für ihre bevorste- hende Schulzeit zu. Familienanzeigen! Außerdem verabschiedete er die bisherige, langjährige Leitung Marga Dannhorn aus ihrem Dienst. Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Zur Erinnerung an ihre Zeit bei uns schenkte sie uns drei Hüpf- Bürgerzeitung mit – einfach bequem pferde für den Garten, über die sich die Kinder sehr freuten. Die bisherige Stellvertretung Bianca Strickner tritt nun ihre ONLINE BUCHEN: anzeigen.wittich.de Nachfolge als Leiterin der Martin-Luther Kindertagesstätte an.
Konradsreuth - 13 - Nr. 8/19 Textilmuseum Helmbrechts Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte Schulwegtraining Am 03.06.19 besuchte die Verkehrspolizistin Frau Köllner unsere Vorschulkinder. Sie ging mit ihnen den Schulweg ab und erklärte das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Vielen Dank an Frau Köllner! Am 25.06.19 besuchten die Vorschulkinder der Wilhelm-Löhe Kita die Polizei in Hof Voller Spannung und Vorfreude fuhren die Vorschulkinder der Wilhelm-Löhe Kita zur Polizeidirektion nach Hof. Frau Köllner, die uns mit der Verkehrserziehung in unserer Kita unterstützt, wartete schon freudig auf uns. Sie führte die Kinder durch die verschiedenen Arbeitsbereiche der Hofer Polizei, sogar eine Inhaftierungszelle durften sie in Augenschein nehmen und waren dort einmal kurz hinter Gittern. Weiter ging es dann zu den Garagen, wo die Kinder verschiedene Polizeiautos betrachten konnten, ja sogar einmal Blaulicht und Sirene ein- schalten durften. Das Aufsitzen auf dem Polizeimotorrad ließ Unsere Großen und Mittleren bekamen Besuch aus dem Textil- die Kinderherzen besonders hoch schlagen. Zum Abschluss museum Helmbrechts. Dort erfuhren wir, wie aus der Wolle der überraschte die Kinder noch der Eiswagen und jedes Kind Schafe ein Wollfaden entsteht, und wie man ihn weiter verarbei- konnte bei tropischen Temperaturen noch ein kühles Eis genie- ten kann. Viel Spaß machte uns das Spinnen und Weben das ßen. wir selber ausprobieren durften. Die Kinder waren sehr begeistert und viele beschlossen auf der Ausflug Bauernhof Heimfahrt, auch einmal Polizist zu werden. Sommerfest am 06.07.19 Bei wunderschönem sommerlichen Wetter hatten die Kinder der Wilhelm-Löhe-Kita viel Spaß auf ihrem Sommerfest mit dem Thema: “Feuer, Wasser, Erde, Luft.“ Ein gemeinsames vorgetragenes Gedicht der Kinder über die 4 Elemente eröffnete die Vorstellung. Dabei tanzten die Kinder auf einen Vulkan, Krippenkinder kamen als Flintstones aus der Steinzeit angerannt, Regentropfenkinder tanzten im Regen auf und nieder, bunte Schmetterlinge flogen durch die Luft, hoch- motivierte Feuerwehrmänner löschten ein Feuer und retteten eine Katze und Bergwerksleute bauten Gold und Silber ab. Danach gab es für alle noch eine große Tombola mit tollen Preisen, Kinderschminken, viel Spaß bei Spielen und die Gele- genheit, bei Kaffee und Kuchen oder Bratwürsten, Steak und Bauchfleisch den abwechslungsreichen Nachmittag ausklin- gen zu lassen. Vielen Dank an alle Helfer! Schulbesuche Begeistert durften die Vorschulkinder an mehreren Vormittagen den Schulalltag miterleben. Vielen Dank an die Lehrerinnen für die gute Zusammenarbeit! Segnungsgottesdienst der Vorschulkinder Zum Abschluss dieses Kitajahres trafen sich die Vorschulkin- der beider Kindergärten am 16.07.2019 in der Pfarrkirche Kon- radsreuth. Neben den Schutz und Segen Gottes, den die Kinder zuge- sprochen bekamen, wurde die Kitaleitung der Martin-Luther- Kita, Frau Marga Dannhorn, feierlich in den Ruhestand verab- schiedet. Am Ende des Gottesdienstes überreichten die Erzieherinnen den Kindern eine Zuckertüte als Abschiedsgeschenk. Fotos: Matin-Luther-Kindertagesstätte Das Team der Wilhelm-Löhe-Kita wünscht allen Vorschulkin- Unser Kita-Ausflug ging dieses Jahr zum Erlebnisbauernhof dern viel Glück und Erfolg der Schule. der Familie Mayer. Abschiedsfeier für die „Großen“ Nach der kleinen Wanderung zum Schallershof stärkten wir uns mit einer Brotzeit. Anschließend gab es für alle Krippen- und Auch im Kindergarten wurden die neuen Erstklässler gebüh- Kindergartenkinder viel zu sehen und zu erleben. Die Kälbchen, rend verabschiedet. Nachdem alle ein Abschiedslied sangen Hasen, Hühner und Enten wurden gefüttert und gestreichelt und und die Kleinen für die Großen ein Gedicht vortrugen, wurden im Traktor wurde probegesessen. Besonders das Heuspringen noch verzierte Schuhkartons als Geschenk überreicht. Stolz machte allen Kindern großen Spaß! Doch dann mussten wir zeigten die Vorschulkinder ihre Schulranzen und präsentier- trotzdem Abschied nehmen und uns auf den Heimweg machen. ten auch passende Federmäppchen und Turnbeutel! So gut Am nächsten Tag aßen wir die geschenkten Joghurts und alle ausgestattet kann eigentlich nichts schief gehen! Das Team waren sich einig, dass es ein schöner Ausflug war! des Wilhelm-Löhe-Kindergartens wünscht Euch viel Spaß und Vielen Dank an Familie Mayer für den schönen Vormittag! Erfolg in der Schule!
Konradsreuth - 14 - Nr. 8/19 Vorschulkinderübernachtung Niemand ist zu klein, um Helfer zu sein! Das diesjährige Übernachtungsfest begann mit dem Herrich- ten des Nachtlagers in der Turnhalle und einem gemeinsamen Abendessen. Danach marschierten alle Kinder zum Feuerwehr- haus. Dort bekamen die Kinder ein Feuerwehrauto gezeigt, lernten anhand eines Videos, wie man einen Notruf richtig absetzt und noch viel Dinge über die Feuerwehr. Nachdem die Kinder selbst mit dem Strahlrohr spritzen durften, gab es noch eine Stärkung für den Heimweg. Mit Taschenlampentänzen und einer Gute-Nacht-Geschichte ließen alle den gemeinsa- men Abend ausklingen. Vielen Dank an die Konradsreuther Feuerwehr für die tolle Vor- bereitung! Forscherprojekt Foto: Grundschule am Schlosspark Passend zum Thema Feuer, Wasser, Erde, Luft nahmen die Mit großer Begeisterung nahmen die 2. Und 3. Klassen ihre Vorschulkinder an einem Forscherprojekt teil. Bei verschie- Ausbildung zum Juniorhelfer in Angriff. Herr Beier, der als Aus- denen Experimenten wurden sie unterstützt von „Waldameise bilder die Grundschule am Schlosspark seit Jahren betreut, Fred“, welche ihnen spielerisch das Ameisenleben erklärte. hatte aber nicht nur viel theoretisches Wissen dabei. Es wurden Jedes Mal brauchte sie die Hilfe der Kinder, um die Alltagspro- sehr fachmännisch unterschiedliche Pflaster und ein Kopfver- bleme zu bewältigen. Dann ging´s ans Experimentieren: Wie band angelegt. Zum Schluss durften alle noch einen Armver- reagieren Salz, Zucker und Steine im Wasser? Wodurch kann band ausprobieren. So vergingen die Unterrichtsstunden wie Feuer gelöscht werden? Wie wird Luft durch Wasserexperi- mente sichtbar? im Flug! Interessiert und mit Ausdauer halfen die Kinder, der Ameise „Schulluft geschnuppert“ Antworten zu finden. Am Ende des Projekts erhielt jedes Kind ein „Forscherdiplom“. HX]jacVX]g^X]iZc Schulnachrichten der Grundschule am Schlosspark Lauf dich fit! Foto: Grundschule am Schlosspark Bereits im Juli haben die zukünftigen Erstklässler an vier Vor- mittagen die Schule besucht. Ihre Patenkinder nahmen sie freudig in Empfang. Gemeinsam gestalteten sie ein kleines Vorschulbuch. Dabei erfuhren die Kindergartenkinder, wie so eine Unterrichtsstunde abläuft und durften schon ein bisschen „lesen“ und rechnen. Außerdem wurde tüchtig getanzt und der „Rumba-, Sambatanz“ für den ersten Schultag eingeübt! Nach Foto: Grundschule am Schlosspark dem Abschiedsfoto stand für alle fest: Wir freuen uns auf unse- Die Grundschule am Schlosspark Konradsreuth hat auch in ren ersten Schultag im September! diesem Jahr wieder am Projekt „Lauf dich fit“ des Bayerischen Leichtathletikverbandes teilgenommen. Bundesjugendspiele Ziel war es, die Kinder zur Freude an ausdauernder Bewegung zu motivieren: Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler versuchten mit viel Power und Elan, 15 Minuten oder sogar 30 Minuten ohne Pause durchzulaufen. Seit Anfang des Schuljahres trainierten die Sportlehrkräfte bereits mit ihren Klassen die Ausdauer, welche ständig etwas gesteigert wurde. Als der große Tag gekommen war, marschierten alle Schülerin- nen und Schüler und natürlich auch die Lehrkräfte zum Sport- platz. Nach einer kurzen Aufwärmphase ging es auch schon los: Zuerst liefen die Schülerinnen und Schüler, die sich für 30 Minuten angemeldet hatten. Anschließend waren die Kinder dran, die sich für 15 Minuten entschieden hatten. Foto: Grundschule am Schlosspark Alle waren mit viel Ehrgeiz und Freude bei der Sache. Das Wet- ter war optimal für unsere Läufer. Bei den Bundesjugendspielen am 01.07. 2019 konnten wir in Nahezu alle Teilnehmer haben durchgehalten und durften mit diesem Jahr den Konradsreuther Schulkindern 26 Siegerurkun- Recht stolz auf ihre Leistung sein. den und 8 Ehrenurkunden überreichen. Das war spitze!
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