FERIENZEIT! - Gemeinde Konradsreuth
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“.
Bürger-NachrichteN
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth
Jahrgang 36 Freitag, den 2. August 2019 Nummer 8
P2
FERIENZEIT!
SOMMER – SONNE –
Foto: Horst Börder
Foto: Erhard Friedrich Foto: Marion GeupelKonradsreuth -2- Nr. 8/19
Dienstjubiläum Aus „Schreibwaren Höntsch“ wird
„Elli‘s Wunderland“
Einen Generationenwechsel hat es im Geschäft der Familie
Höntsch gegeben. Elisabeth Schirmer, die Tochter der bisheri-
gen Inhaber Gerlinde und Helmut Höntsch, hat zusammen mit
ihrem Mann Martin das traditionsreiche Geschäft in der Weber-
straße 3 übernommen. Auch zukünftig gehören Schreibwaren,
Zeitungen und Zeitschriften, Lotto und die Postagentur zum
Serviceangebot.
Am Eröffnungstag gab es Bratwürste vom Chef und der Familie
persönlich, viele Kundinnen und Kunden fanden sich zu einem
kleinen Plausch ein. Auch Bürgermeister Matthias Döhla über-
brachte die herzlichen Glückwünsche der Gemeinde zur Neu-
eröffnung und übergab eine Einpflanzung.
Herr Peter Greim, Mitarbeiter des Konradsreuther Bauhofes,
konnte am 1. August 2019 sein 25jähriges Dienstjubiläum
begehen. Aus diesem Anlass hatte sich die Belegschaft im Sit-
zungssaal des Rathauses zusammen gefunden, um zusammen
mit Herrn Greim diesen besonderen Tag im kleinen festlichen
Rahmen zu feiern.
Peter Greim begann seinen Dienst als Gemeindearbeiter im
August 1994 im Gemeindebauhof in Konradsreuth. Als gelernter
Schreiner sind seine Dienste im gemeindlichen Bauhof unver- Auf unserem Bild (v.l.n.r.): Helmut Höntsch, Bürgermeister
zichtbar. Herr 1. Bürgermeister Döhla gratulierte Herrn Greim im Matthias Döhla, Elisabeth Schirmer, 2. Bürgermeister Theodor
Namen der Gemeinde und des Gemeinderates für seine vorbild- Gemeinhardt und Martin Schirmer. Foto: Gemeinde
liche treue Pflichterfüllung. Insbesondere würdigte er seine ver- Konradsreuth
antwortungsbewusste Arbeitsweise und Zuverlässigkeit sowohl
an heißen Sommertagen als auch bei Wind und Wetter im Winter.
Herr 1. Bürgermeister Matthias Döhla überreichte Herrn Peter
Greim als Würdigung und Anerkennung für seine langjährige
Maifest-Erlös für den Turnverein
Tätigkeit die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeri-
ums für Familie, Arbeit und Soziales, unterzeichnet von Frau
Staatsministerin Kerstin Schreyer, zusammen mit Blumen und
einem Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschte er
Herrn Greim alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen, vor
allem aber weiterhin Freude bei der Arbeit.
Die Gemeinde läuft…
Foto: Die Kannerschreither
Auch in der fünften Auflage des Maifestes am
Bürgerpark konnte der Verein „Die Kanner-
schreither“ einen Gewinn verbuchen, der die-
ses Jahr der Jugendarbeit im Turnverein Kon-
Foto: Gemeinde Konradsreuth radsreuth zu Gute kommen soll.
Traditionsgemäß lief auch wieder eine Abordnung der Vorsitzender Rolf Gewinner (links) übergab
Gemeinde Konradsreuth beim Frankenpost Firmenlauf mit. an den Vorsitzenden des Turnvereins Gerhard Koschemann
Nachdem die Veranstaltung 2016 in Konradsreuth stattfand, (Mitte) einen Scheck in Höhe von 300 Euro. „Das Maifest im
sind wir immer wieder gerne dabei: (v.l.n.r.) Bürgermeister Mat- Bürgerpark ist inzwischen zum festen Bestandteil des Konrads-
thias Döhla, Ingrid Ertle, Angelika Erhard, Jana Hellfritzsch, Bir- reuther Festkalenders geworden“, so Bürgermeister Matthias
git Müller, Manuela Poschert, Reinhold Voigt, Rüdiger Fritz und Döhla (rechts), der bei der Spendenübergabe ebenfalls anwe-
Günter Uhl. send war.Konradsreuth -3- Nr. 8/19
Beförderung von Schülern
zu weiterführenden Schulen
im Bereich des Landkreises Hof
Rechtsgrundlage für die Schülerbeförderung ist das Gesetz
über die Kostenfreiheit des Schulwegs einschließlich der Schü-
lerbeförderungsverordnung und der entsprechenden Ausfüh-
rungsbestimmungen. Bezüglich der Durchführung der Schü-
onrad
lerbeförderung bittet das Landratsamt Hof um Beachtung der
nachstehenden bedankt sich...
Hinweise:
I. Allgemein: recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bür-
1. Jedem Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird eine Fuß- gern die bisher schon fleißig für das gemeind-
wegstrecke von insgesamt bis zu drei Kilometern zuge-
mutet. Das bedeutet, dass Fahrtkosten für Schulwege und liche Mitteilungsblatt gespendet haben. Bis
Restwegstrecken, die kürzer als drei Kilometer sind, im All- dato sind in der Gemeinde Spenden in Höhe
gemeinen nicht übernommen werden können. von insgesamt 1.422,15 € eingegangen.
2. Jeder Schüler, der einen Anspruch auf Übernahme der
Fahrtkosten durch den Landkreis Hof als Kostenträger hat,
muss - soweit noch nicht geschehen - einen Antrag zur
Schülerbeförderung ausfüllen. Die entsprechenden Vor-
drucke sind auf den Internetseiten der betreffenden Schu- Sollte die Schülerfahrkarte aus anderen Gründen (z. B.
len bzw. auf der Homepage des Landratsamtes Hof unter voraussichtlich längere Erkrankung o.ä.) für einen län-
www.landkreis-hof.de (Schulantrag online) erhältlich. Der geren Zeitraum nicht benötigt werden, wird gebeten,
Antrag zur Schülerbeförderung muss von der Schule, die die Fahrkarte unverzüglich zurückzugeben. Der Schü-
besucht wird, bestätigt werden. ler erhält bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine
3. Fahrtkosten für Pkw können nur übernommen werden, wenn Schüler-Teil-Jahres-Karte.
dem Schüler der Fußweg, die Benutzung von öffentlichen Ver- b) Mit Schulbussen:
kehrsmitteln oder die Mitfahrt in einem der Schulbusse nicht Das Landratsamt Hof hat folgende Schulbuslinien ein-
zugemutet werden kann oder wenn dies nicht möglich ist. Ein gerichtet:
entsprechender, von der Schule bestätigter, Antrag auf Aner-
Nr. 02 Edlendorf - Schotteneinzel
kennung von notwendigen PKW-Fahrten ist rechtzeitig zu
Schuljahresbeginn beim Landratsamt Hof zu stellen. Nr. 05 Schübelhammer - Schwarzenstein - Schwarzen-
bach a. Wald
II. Beförderung der Schüler:
Nr. 14 Götzmannsgrün - Hallerstein - Schwarzenbach
1. Beförderungspflichtige Schüler (Schüler mit Vollzeitun- a.d. Saale
terricht bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10) Nr. 17 Helmbrechts, Bahnhof - Realschule (vom 01.12.
a) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: bis 31.03.)
Diese Schüler erhalten aufgrund der ausgefüllten Nr. 28 Gymnasium Münchberg - Sauerhof (nach
Anträge eine Schüler-Jahres-Karte. Diese Fahrkarten Bedarf)
werden dem Schüler zu Schuljahresbeginn über die Nr. 41 Münchberg (Schlegel) – Ahornberg - Helmb-
jeweilige Schule ausgehändigt. rechts
Neu eingetretene Schüler, die für ihren Schulweg mit Nr. 42 Gundlitz – Stammbach - Helmbrechts
dem Zug fahren müssen, können am ersten Schul- Sämtlichen Schülern, die zur Mitfahrt in einem der Schul-
tag morgens bei der Hinfahrt den Zug benutzen, busse berechtigt sind, wird aufgrund der von ihnen ausge-
ohne dass sie bereits im Besitz ihrer Fahrkarte sind. füllten Anträge in den ersten Schultagen über die Schule
Schüler, die im vorangegangenen Schuljahr die Jahr- ein vom Landratsamt Hof ausgestellter Berechtigungsaus-
gangsstufen 5 bis 9 einer weiterführenden Schule weis ausgehändigt.
besuchten und bereits im Besitz einer vom Landkreis 2. Nicht beförderungspflichtige Schüler
Hof bezahlten DB-Schüler-Abo-Karte sind, können mit
(Schüler mit Vollzeitunterricht ab Jahrgangsstufe 11 und
ihrer Abo-Karte des vergangenen Schuljahres bis ein-
schließlich September die Züge benutzen. die Gültig- Berufsschüler mit Teilzeitunterricht):
keitsdauer dieser Fahrkarte ist entsprechend verlängert, a) Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
da bereits für das anschließende Schuljahr eine neue Schüler, die für ihren Schulweg öffentliche Verkehrs-
Abo-Karte bestellt ist. Die sog. kombinierten Abo-Karten mittel benutzen, müssen die kostengünstigsten Fahr-
(für Bus und Schiene) des vorangegangenen Schuljah- karten (z.B. Schülerzeitfahrkarten, Einzelfahrscheine
res gelten für die Monate August und September nur in mit Bahn-Card, Bayern-Ticket, etc) unter Berücksichti-
den Zügen, nicht aber in den entsprechenden Buslinien. gung der tatsächlichen Schultage selbst erwerben.
Schüler, die die öffentlichen Buslinien der RBO, der Auf besonderen Antrag und mit dem entsprechen-
OVF, der Verkehrsgemeinschaft Bayreuth/Hof, der den Nachweis kann Schülern, deren Eltern im Monat
Firmen Verkehrsbetriebe Bachstein oder A. Viol benut- August vor Schuljahresbeginn für drei oder mehr Kin-
zen, werden in den ersten vier Schultagen auch ohne der Anspruch auf Kindergeld haben, bei Vollzeitunter-
gültigen Fahrausweis befördert. richt eine Schülerjahresfahrkarte der öffentlichen Ver-
Schüler, die während des Schuljahres aufgrund eines kehrsunternehmen für den entsprechenden Schulweg
Schulwechsels, Schulaustritts oder Wohnortwechsels ausgehändigt werden.
ihre ausgehändigte Fahrkarte nicht mehr benötigen, Diese Möglichkeit besteht auch, wenn nachgewiesen
sind verpflichtet, diese Fahrausweise entweder am werden kann, dass der Schüler bzw. der Unterhalts-
letzten Schultag des Schülers bei ihrer Schule zur Wei- leistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
terleitung an das Landratsamt Hof oder aber unbedingt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
am darauffolgenden Tag beim Landratsamt abzuge- oder auf Arbeitlosengeld II , Sozialgeld nach dem
ben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Leis-
die Schüler bzw. deren Eltern dem Landratsamt Hof tungen nach dem Asylbewerber- oder Unterhaltssi-
den Fahrpreis erstatten müssen, den die öffentli- cherungsgesetz hat. Dies gilt nicht für Schüler von
chen Verkehrsunternehmen bei nicht rechtzeitiger Fachoberschulen und Gymnasiasten der Abitur-
Rückgabe der Fahrkarten in Rechnung stellen. klassen.Konradsreuth -4- Nr. 8/19
b) Mit Schulbussen:
Gegen Entrichtung eines Unkostenbeitrages können
diese Schüler auch die vom Landkreis Hof eingerich-
teten Schulbuslinien benutzen.
=^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]gcZg
Den Schülern wird aufgrund des ausgefüllten Antrages über
die Schule ein Berechtigungsausweis ausgehändigt, sobald
der entsprechende Unkostenbeitrag überwiesen wurde. Keine
Zahlung muss erfolgen, wenn statt dessen ein Nachweis über
den Anspruch von Kindergeld für mindestens 3 Kinder oder
Straßen- und Wegenamen vor 1800 (Teil 1)
ein Nachweis über den Anspruch von Leistungen nach Die folgende Namenliste ist Teil einer Flurnamenforschung und
SGB (Sozialgesetzbuch) II oder XII (z.B. Arbeitslosengeld II, enthält alle Straßen- und Wegebezeichnungen, die in den Spe-
Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewer-
bergesetz oder nach dem Unterhaltssicherungsgesetz) im zifikationen und Lehensbriefen der Jahre 1793 – 1804 (Chronik
Monat August vor Schuljahresbeginn vorgelegt wird. Band 2 von Hans Hofner) zu finden sind. Es kann davon aus-
Für die nicht beförderungspflichtigen Schüler gilt eine soge- gegangen werden, dass damit der Bestand des Wegenetzes
nannte Familienbelastungsgrenze von derzeit (440,-- Euro). der ehemaligen Ortsflur von Konradsreuth im ausgehenden 18.
Dies bedeutet, dass nur die Fahrtkosten erstattet werden kön- Jahrhundert erfaßt wurde. So weit als möglich werden die heuti-
nen, die diese Familienbelastungsgrenze im Schuljahr über- gen Bezeichnungen hinzugefügt
steigen. Allerdings wird den Schülern der gesamte Betrag der Ahornberger Feldweg: als ehemalige Jagdgrenze genannt, Lage
aufgewendeten Fahrtkosten für die notwendige Beförderung am Weißlenreuther Berg zwischen B2 und Ahornberger Weg.
erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass der Unterhaltsleis-
Ahornberger Weg, welcher nach Konradsreuth führt: Der
tende im Monat August vor Schuljahresbeginn (oder ggf. ab
einem späteren Zeitpunkt – dann aber nur Teilerstattung mög- Zusatz belegt, daß es sich um eine alte direkte Verbindung
lich) für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten hat; glei- handelt. Es ist eine Altstraße, die wahrscheinlich schon vor der
ches gilt bei Bezug von laufender Hilfe nach SGB (Sozial- Entstehung der heutigen B2 in Richtung Weißlenreuth befah-
gesetzbuch) II oder XII (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld ren wurde. Sie trägt heute noch die typischen Merkmale einer
nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz Altstraße wie Wegerinnen im Wald. Auf einer Landkarte des
oder nach dem Unterhaltssicherungsgesetz). frühen 19.Jahrhunderts ist im Untreuwald, den sie durchquert,
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der der Flurname „Almetzer Wacht“ verzeichnet. Der ist heute
Fahrausweise nach Beendigung des jeweiligen Schuljahres längst vergessen, belegt aber wiederum, daß die „sieben alten
bis spätestens 31. Oktober. Hierbei handelt es sich um eine Dörfer“, zu denen Almbranz (mundartlich Almetz) und Ahorn-
Ausschlussfrist; d.h. eine Erstattung nach dem 31.10. des
berg gehört haben, mit der Straßensicherung dieser Altstraße
abgelaufenen Schuljahres kann nicht mehr erfolgen!
betraut waren. Sie ist heute als durchgängiger Weg kaum mehr
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Kosten für
erkennbar und trägt den Namen „Ahornberger Steig“, den nur
die günstigsten Verkehrsmittel (Schülerfahrkarten, Bahn-
noch diejenigen kennen, die ihn zu Fuß gegangen sind. Auf
Card, Bayern-Ticket) bei der Berechnung berücksichtigt
werden können. Konradsreuther Seite quert er die Untreu in der “Kohlstatt” etwa
Vordrucke für die Beantragung der Fahrtkostenerstattung sind dort, wo das Bachbett mit einer uralten, länglichen Steinplatte,
bei der jeweiligen Schule, den jeweiligen Städten, Märkten oder die schon immer Fußgänger und Wanderer benützt hatten, tro-
Gemeinden, beim Landratsamt Hof und im Internet unter www. ckenen Fußes überschritten werden kann. In der Fortsetzung
landkreis-hof.de erhältlich. gehts am “Firstteich” vorbei und im Wald hoch zum Ort. Hier
Ab 01.09.1992 besteht die Verkehrsgemeinschaft Hof. Für heißt er “gelber Weg”, der Wald rechts in der “kleinen Heide”
Schüler, die weiterführende Schulen in Hof besuchen, gilt fol- ist voller mittelalterlicher Fahrrinnen und trägt auch den Flurna-
gendes: men “das Gräbicht”.
a) Vollzeitschüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10, die Almbranzer Weg, so hieß die direkte Wegeverbindung über die
über die Schule vom Landratsamt Hof eine Schülerfahr- Schwarzenfurth nach Almbranz, auch “langer Weg” (s. dort!)
karte erhalten, können mit dieser Fahrkarte kostenlos sämt-
Almbranzer Fußsteig, er verlief in gleicher Richtung, nahm
liche Stadt- und Linien-Busse im Bereich der Stadt Hof
benutzen. aber Abkürzungen.
b) Schüler, die ihre Fahrkarten (DB-Schüler-Abo-, Schüler- Alte Straße: diese Bezeichnung ist von Ortsunkundigen kaum
monats- oder Schülerwochen-Karten, Mehr- und Einzel- zu definieren, weil sie mehrere „Spuren“ umfaßt, nämlich die
fahrscheine der öffentl. Buslinien) selbst kaufen, können
obere Weberstraße (Hohlweg hinter dem Anwesen Maisel samt
mit diesen Fahrkarten ebenfalls kostenlos sämtliche Stadt-
und Linien-Busse im Stadtverkehr in Hof benutzen. (Die der inzwischen verfüllten “Schallershula” beim Haupteingang
Berechtigungskarte des jeweiligen Verkehrsunternehmens der Fa. Alukon) und weiter von der Einmündung Blütenweg
ist immer zusammen mit der Zeit-Fahrkarte mitzuführen bis Anfang des Waldlustweges, den Waldlustweg im unteren
bzw. vorzuzeigen).
Teil (früher noch zweispurig) und ein verschwundenes Verbin-
dungsstück zwischen den Häusern Nr. 43 und 39 (nach alter
97. Geburtstag in Konradsreuth Nummerierung; fr. Heinzmann und Baumann). Dem kundigen
Altstraßenforscher zeigt sich hier deutlich ein „Fächer“ (=Alt-
Im kleinen Kreise konnte Kunigunde Pankau kürzlich ihren 97.
straßenmerkmal an Gefällstrecken), denn es handelt sich um
Geburtstag im Sela-Seniorenhaus in Konradsreuth feiern. Kuni-
die älteste mittelalterliche Nord-Süd-Verbindung (Handels-
gunde Pankau, geborene Eckhardt, ist eine der ältesten Ein-
wohnerinnen von Konradsreuth, wo ihre Familie ihre Wurzeln straße Leipzig-Nürnberg) durch unseren Ort, auch Münchber-
hat. ger oder Bayreuther Straße genannt. Die heutige Münchberger
Die Jubilarin freute sich sehr über die Glückwünsche, die Bür- Straße (mundartlich „der Strooßberg“) entstand erst auf Befehl
germeister Matthias Döhla überbrachte. Zu den Gratulanten des Markgrafen zur Verbesserung der Straßenverhältnisse zwi-
gehörten Tochter Ursula Wabnitz und Christine Voigt sowie der schen 1780 und 1790. Bis dahin verlief der Nord-Süd-Verkehr
Hofer Altbürgermeister Dr. Hans Heun mit seiner Frau Ilse. auf diesen Spuren. Sie waren die Hauptstraße (vgl. meinen Arti-
Text: Heike Richter (FP) kel “Die A9 des Mittelalters” im Gemeindeblatt Mai/Juni 2018).Konradsreuth -5- Nr. 8/19
Höfer Straße und Hofer Landstraße: Sie führte über Pirk, den
Haagteich, die Fauna nach Hof, dort heißt sie “alte Bayreuther
Straße”. Sie war die historische Handels- und Heeresstraße und
einzige Fahrverbindung nach Hof bis 1920, da erst wurde die
seit 1890 geplante, weniger bergige Strecke über Martinsreuth,
die Kutten, Lausenhof und Krötenbruck in Betrieb genommen.
Krummer Weg: Heute noch existierender Feldweg zwischen
Schwarzfurthweg und Leupoldsgrüner Straße im Bereich
“Kalte Fichte“, als Abzweigung vom Kalten-Fichten-Weg oder
Zehendweg auf der Höhe des Brunnens. Er führte auch hinauf
zu den Steinbrüchen.
Langer Weg: So hieß einst der Schwarzfurthweg, lange bevor
die drei Anwesen bei der “schwarzen Furt” entstanden. Seine
starke Eintiefung als Hohlweg, heute etwa um die Hälfte (ca. 2
m) aufgefüllt, und der alte Name belegen seine Bedeutung als
überregionale mittelalterliche Altstraße über Almbranz, Helmb-
rechts mit dem Ziel Kulmbach, dem mittelalterlichen Hauptort
der Region und das von Franken besiedelte Obermaingebiet.
Kartenausschnitt Ortsplan 1852 (Verlauf Alte Straße und Rich-
tersweg) Foto: Siegfried Schörner
Dorfgasse: so wurden alle innerörtlichen Wege bezeichnet, an
denen Anwesen lagen, z.B. die Weber-, Friedhof- (= nach 1820
Totengasse) und Bachstraße (früher Wachtelgasse).
Dorfstraße: wie bei Dorfgasse.
Eppenreuther Fußsteig; nur fußläufige Direktverbindung nach
Eppenreuth bzw. Moschendorf und die Orte östlich von Hof.
Sie führte vom „Fronweg“ (s.dort) über den Schallershof, die
„Kutten“, vorbei am ehemaligen Standort des sogenannten
Kuttenschlosses nach Eppenreuth. Man muß bedenken, daß
damals alle Verbindungen vorwiegend zu Fuß absolviert wur-
den. So steht als Auflage für den früheren Besitzer des Schal-
lershofes geschrieben: „muß oberhalb des Fronwegleins den
Eppenreuther Fußsteig leiden“. Das galt übrigens noch bis in
die neueste Zeit, mindestens bis um 1950, er wurde später von
der Fa.Rohleder überbaut. Die frühere Bevölkerung sagte dazu
auch „Reitersteig“, entweder aus Maulfaulheit (mundartlich
Eppenreiter Steig) oder weil er tatsächlich auch von Reitern
benützt wurde. Ganz allgemein gab es früher viel mehr Steige,
d.h. kurze Ortsverbindungen für Fußgänger, höchstenfalls noch
für Reiter und Saumtiere. Zu allen eingepfarrten Orten führten
die sogenannten Kirchsteige. Schwarzfurthweg (Langer Weg) 1955 vor der Auffüllung
Föhrenreuther Steig: Fußweg von Neudörflein direkt über den Foto: Siegfried Schörner
Berg am heutigen Hochbehälter der Wasserversorgung vorbei. Fortsetzung folgt!
Föhrenreuther Weg: die Bachstraße ab Abzweigung des
Stiftsgrüner Weges wurde früher so genannt.
Fronweg, auch Fronweglein: das Gelände des nicht mehr
gebrauchten Weges wurde zur Erweiterung des damaligen
Betriebes der Fa. Fritz Schadt (ehemalige Färberei an der
Hofer Straße) verwendet, ein kleiner Teil davon ist als Flurnum-
mer 526/2 beim Grundstück Höra, Alte Hofer Str.2, noch vor-
handen. Möglicherweise ist der Fronweg Teil einer mittelalter-
lichen Regionalstraßenverbindung nordsüdlicher Richtung von
Oberpferdt her über Wölbattendorf, denn auf der Urvermes-
sungskarte führte er weiter bis etwa zum heutigen unteren Krei-
sel und noch weiter die Silberbacher Straße bis zur Steinmühle.
Die Fortsetzung nach Kreuzung der uralten Handelsstraße
nach Pirk/Hof ist die heutige Parkstraße, die in der Fortsetzung
über Stiftsgrün nach Wölbattendorf führte.Konradsreuth -6- Nr. 8/19
(2) Voraussetzung freiwilliger Leistungen ist, dass die Einsatz-
bereitschaft der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung
ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird.
6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc Auf die Gewährung freiwilliger Leistungen besteht kein Rechts-
anspruch.
(3) Über die Gewährung von Leistungen im Sinn von Abs. 1
Nrn. 1 und 2 entscheidet die Kommandantin bzw. der Kom-
mandant, soweit die Leistungen in unmittelbarem Zusammen-
Gz.Nr. 0913-2 - SG 1 hang mit dem Einsatz der Feuerwehr erbracht werden. Im
Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Übrigen entscheidet die Kommandantin bzw. der Kommandant
(GO); über Leistungen im Sinn dieser Vorschriften sowie über ein-
zelne, nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen nur, wenn
Erlass einer neuen Satzung für die Freiwilligen Feuerweh-
ihr bzw. ihm die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürger-
ren der Gemeinde Konradsreuth (Feuerwehrsatzung)
meister diese Befugnis übertragen hat; sonst entscheidet die
Bekanntmachung: Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister oder der
Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat.
10.07.2019 den Erlass einer neuen Satzung für die Freiwilligen (4) Über die Übernahme von Alarmierungsaufgaben für andere
Feuerwehren der Gemeinde Konradsreuth (Feuerwehrsatzung) Gemeinden entscheidet die Gemeinde im Rahmen von Verträ-
beschlossen. Die Satzung bedurfte weder einer rechtsaufsicht- gen.
lichen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. II.
Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Personal
Folglich konnte die Satzung bereits am 12. Juli 2019 ausgefer- §3
tigt werden.
Wahl der Kommandantin bzw. des Kommandanten
Die neue Feuerwehrsatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2
(1) Die Wahl findet bei einer Dienstversammlung der Feuer-
Satz 1 Halbsatz 1 der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1
wehrdienst leistenden Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen
der Bekanntmachungsverordnung (BekV) und § 36 Abs. 1 Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16.
der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konradsreuth Lebensjahr vollendet haben, statt. Die Gemeinde lädt hierzu
(GeschO) durch Abdruck (Veröffentlichung) im Amtsblatt mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein.
der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekannt gemacht. Der
(2) Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister oder ein Stell-
Abdruck der Satzung in vollem Wortlaut erfolgt im Anschluss an
vertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl (Wahllei-
diese Bekanntmachung. Der Ausgabetag des Mitteilungsblat-
tung). Der Wahlleitung stehen zwei von der Versammlung durch
tes ist der Tag der amtlichen Bekanntmachung. Auf Grund ihrer
Zuruf bestimmte Beisitzer zur Seite. Werden mehr als zwei Per-
Bekanntmachung tritt die Satzung am 15. August 2019 in Kraft. sonen durch Zuruf vorgeschlagen, findet eine Wahl zwischen
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren den vorgeschlagenen Personen statt. Wahlleitung und Beisitzer
der Gemeinde Konradsreuth vom 8. März 1984 außer Kraft. bilden den Wahlausschuss. Wer selbst zur Wahl steht, kann
Konradsreuth, den 16.07.2019 nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlausschuss
Gemeinde Konradsreuth wird daher erst nach Abgabe der Wahlvorschläge gebildet.
Döhla, 1. Bürgermeister (3) Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Stellvertre-
tung ist nicht zulässig.
„Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren (4) Die Wahlleitung erläutert die Grundsätze des Wahlverfah-
Vom 12. Juli 2019 rens und legt die Aufgaben der Kommandantin bzw. des Kom-
Die Gemeinde Konradsreuth erlässt aufgrund von Art. 23 Satz mandanten dar.
1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende 1. Wahlvorschläge, Schriftlichkeit der Wahl
Die Wahlberechtigten schlagen wählbare Personen schrift-
Satzung lich oder durch Zuruf der Wahlversammlung zur Wahl vor. Die
I. Wahlleitung nennt die Vorgeschlagenen und befragt sie, sofern
sie anwesend sind, ob sie sich der Wahl stellen wollen. Die Vor-
Allgemeines
schläge können mündlich begründet werden; über sie kann
§1 auch eine Aussprache stattfinden. Den anwesenden Bewerbe-
Organisation, Rechtsgrundlagen rinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich der Ver-
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren Konradsreuth, Ahornberg, sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Aussprache
Martinsreuth, Oberpferdt, Reuthlas, Weißlenreuth und Wölbers- wird geschlossen, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen
bach sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Zur Gewin- oder wenn die Versammlung mit Mehrheit der Wahlberechtig-
nung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden ten den Schluss der Aussprache beschließt.
bedient sie sich der Unterstützung des jeweiligen Vereins der Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzetteln durchgeführt; diese
genannten Feuerwehr, wenn ein solcher Verein besteht. dürfen kein äußerliches Kennzeichen tragen, das sie von den
(2) Rechtsgrundlage für die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem im gleichen Wahlgang verwendeten Stimmzetteln unterschei-
für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, det. Die Wahlleitung lässt auf die Stimmzettel die Namen der
sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) , die zu seiner wählbaren und – sofern sie befragt wurden – zur Kandidatur
Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung. bereiten Bewerberinnen und Bewerber setzen. Wird nur eine
§2 oder keine Person zur Wahl vorgeschlagen, so wird die Wahl
Freiwillige Leistungen ohne Bindung an Bewerber durchgeführt.
2. Wahlgang, Stimmabgabe
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren können aufgrund dieser Sat-
zung in den Grenzen von Art. 7 des Mittelstandsförderungs- Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe
gesetzes und Art. 87 der Gemeindeordnung insbesondere fol- ist von der Wahlleitung sicherzustellen.
gende freiwillige Leistungen erbringen: Für eine gültige Stimmabgabe ist immer eine positive Willens-
bekundung erforderlich. Gewählt wird, indem einer der Wahl-
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der
vorschläge in eindeutig bezeichnender Weise gekennzeichnet
Feuerwehren gehören (z.B. – jeweils auf Antrag des Eigen- wird. Streichungen sind nicht als Stimme für nicht gestrichene
tümers oder Nutzungsberechtigten – das Stellen von Wa- Bewerber zu werten.
chen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen Steht nur eine Person zur Wahl, so kann dadurch gewählt wer-
von Schadensstellen, soweit es nicht zur Abwehr weiterer den, dass der Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschlie-
Gefahren notwendig ist), ßenden Weise gekennzeichnet oder eine nicht zur Wahl vorge-
2. Überlassung von Gerät oder Material zum Gebrauch oder schlagene wählbare Person in eindeutig bezeichnender Weise
Verbrauch. handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen wird.Konradsreuth -7- Nr. 8/19
Liegt kein Wahlvorschlag vor, so wird durch eindeutig bezeich- • im Dienst erlittene (eigene) Körper- und Sachschäden,
nende handschriftliche Eintragung einer wählbaren Person auf • Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung
dem Stimmzettel gewählt. und der sonstigen Ausrüstung der Feuerwehr.
Die Wahlberechtigten haben den ausgefüllten Stimmzettel Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde infrage kom-
zusammenzufalten und der Wahlleitung oder dem bestimmten men, hat die Kommandantin bzw. der Kommandant die Mel-
Beisitzer zu übergeben. Der Wahlausschuss prüft die Stimm- dung an die Gemeinde weiterzuleiten.
berechtigung der Abstimmenden. Bei Bedarf hat die Gemeinde
hierzu vor der Wahl eine Wählerliste anzulegen. Wird die Hat die Gemeinde nach § 193 SGB VII und § 22 der Satzung
Stimmberechtigung anerkannt, so ist der Stimmzettel in einen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern eine Unfallanzeige
Behälter zu legen. Der Wahlausschuss prüft vor Beginn des zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit Todes-
Wahlgangs, ob der Behälter leer ist. Wird der Stimmberechti- folge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten.
gung einer anwesenden Person widersprochen, entscheidet §8
der Wahlausschuss. Dienstverhinderung
3. Feststellung des Wahlergebnisses, Losentscheid Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuer-
Nach Abschluss der Wahl prüft der Wahlausschuss den Inhalt wehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) sind Feuerwehr-
der Stimmzettel, zählt sie aus und stellt das Wahlergebnis fest. dienstleistende nur befreit, soweit sie vorrangigen rechtlichen
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Pflichten nachkommen müssen oder dringende wirtschaftliche
Stimmen erhält. Neinstimmen und Stimmzettel, die überhaupt oder persönliche Gründe dies rechtfertigen.
nicht gekennzeichnet wurden oder auf denen nur Streichun-
gen vorgenommen wurden, sind ungültig. Ist mindestens die Für das Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen in diesen
Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu Fällen haben sich Feuerwehrdienstleistende vor der Veranstal-
wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gül- tung bei der Kommandantin bzw. dem Kommandanten zu ent-
tig und erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die Mehr- schuldigen; im Übrigen haben Feuerwehrdienstleistende Mittei-
heit der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet eine Stich- lung zu machen, wenn sie länger als fünf Wochen vom Wohnort
wahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit der abwesend oder durch andere Umstände an der Ausübung des
höchsten Stimmenzahl statt. Wenn mehr als zwei Personen die Feuerwehrdienstes gehindert sein werden. Der Wegzug aus
höchste Stimmenzahl erhalten haben, ist die Wahl zu wieder- der Gemeinde ist in jedem Fall zu melden.
holen. Wenn mehr als eine Person die zweithöchste Stimmen- §9
zahl erhalten haben, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl
kommt. Pflichtverletzungen
Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die von den abgege- Die Kommandantin bzw. der Kommandant kann Verletzungen
benen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei von Dienstpflichten durch folgende Maßnahmen ahnden:
gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das die Wahlleitung • Mündlicher oder schriftlicher Verweis,
sofort nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl in der • Androhung des Ausschlusses,
Wahlversammlung ziehen lässt. • Ausschluss ( Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayFwG , § 10 Abs. 2
4. Wahlannahme dieser Satzung).
Nach der Wahl befragt die Wahlleitung die gewählte Person, § 10
ob sie die Wahl annimmt. Lehnt sie ab, ist die Wahl zu wieder-
Austritt und Ausschluss
holen. Abwesende Bewerberinnen und Bewerber können die
Annahme der Wahl auch im Vorfeld schriftlich erklären. (1) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist schriftlich
Die Wiederholung der Wahl kann unmittelbar im Anschluss an gegenüber der Kommandantin bzw. dem Kommandanten zu
den ersten Wahldurchgang in derselben Dienstversammlung erklären.
erfolgen. (2) Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat Feuerwehr-
(5) Die Wahlleitung lässt über die Wahl, die Feststellung des dienstleistenden, die sie bzw. er gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2
Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fer- BayFwG wegen gröblicher Verletzung der Dienstpflichten vom
tigen, die der Wahlausschuss unterzeichnet. Feuerwehrdienst ausschließen will, Gelegenheit zu geben, sich
(6) Die Abs. 1 bis 5 gelten für die Wahl des Stellvertreters des zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Feuerwehrkommandanten entsprechend. Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten ist insbesondere
§4 gegeben bei
Verpflichtung • unehrenhaftem Verhalten im Dienst,
Die Kommandantin bzw. der Kommandant verpflichtet neu auf- • grobem Vergehen gegen Kameraden im Dienst,
genommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch • fortgesetzter Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstli-
Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die Feu-
cher Anordnungen,
erwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Neu
aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwil- • Trunkenheit im Dienst,
lige Feuerwehr überreicht werden. • Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen,
§5 • dienstwidriger Benutzung oder mutwilliger Beschädigung
Übertragung besonderer Aufgaben von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungs-
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehr- gegenständen der Feuerwehr.
dienstleistende zu bestellen (z.B. Jugendwart, Gerätewart). Für Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat den Ausge-
die Bestellung ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ist die schlossenen den Ausschluss schriftlich zu erklären.
Kommandantin bzw. der Kommandant zuständig. III.
§6 Besondere Pflichten der Kommandantin bzw.
Persönliche Ausstattung des Kommandanten
Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene per- § 11
sönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem
Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für Dienst- und Ausbildungsplan
verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch (1) Die Kommandantin bzw. der Kommandant stellt jährlich
beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstat- (wenn nötig auch für kürzere Zeiträume) einen Dienst- und Aus-
tung kann die Gemeinde Ersatz verlangen. bildungsplan auf. In dem Plan ist für jeden Monat mindestens
§7 eine Übung oder ein Unterricht vorzusehen.
Anzeigepflichten bei Schäden Zu den Übungen können auch geeignete Sportveranstaltungen
Feuerwehrdienstleistende haben der Kommandantin bzw. dem der Feuerwehr gehören.
Kommandanten unverzüglich (2) Der Dienst- und Ausbildungsplan ist der Gemeinde jeweils
zu melden rechtzeitig vorzulegen.Konradsreuth -8- Nr. 8/19
§ 12
Dienstreisen Nächster Termin für
Die Kommandantin bzw. der Kommandant hat dafür zu sor-
gen, dass vor Dienstreisen von Feuerwehrdienstleistenden die
eine öffentliche Gemeinderatssitzung
Genehmigung der Gemeinde eingeholt wird (vgl. auch Art. 8 Im August findet keine Gemeinderatssitzung statt!
Abs. 1 Satz 3 BayFwG). Sie bzw. er hat auch für ihre bzw. seine Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kon-
Dienstreisen die Genehmigung der Gemeinde einzuholen. radsreuth findet
§ 13 am Mittwoch, den 18.09.2019, um 19.00 Uhr
Jahresbericht im Sitzungssaal des Rathauses Konradsreuth,
(1) Die Kommandantin bzw. der Kommandant unterrichtet die Hofer Straße 8 in Konradsreuth, statt.
Gemeinde zum Ende des Kalenderjahres über den Perso- Einzelheiten zur Tagesordnung sind am Montag vor dem Ter-
nalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Neu eingetretene oder min der örtlichen Tagespresse, den gemeindlichen Aushang-
aus dem Feuerwehrdienst ausgeschiedene Mitglieder sind kästen sowie der Homepage der Gemeinde Konradsreuth,
namentlich mitzuteilen. In dem Bericht ist die Anzahl der Mann- Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen.
schafts- und Führungsdienstgrade und der Feuerwehrdienst-
leistenden anzugeben, die über das übliche Maß hinaus Feuer-
wehrdienst leisten (vgl. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Soweit
die Gemeinde nicht über einzelne Einsätze unterrichtet wird, Straßenbeleuchtung -
ist im Jahresbericht auch eine Übersicht über die Einsätze des
abgelaufenen Jahres zu geben.
Meldung defekter Laternen
(2) Die Unterrichtungspflichten gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2
BayFwG, § 7 Satz 2 und § 11 Abs. 2 dieser Satzung bleiben
unberührt.
IV.
Anwendungsbeginn
§ 14
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 15. August 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerweh-
ren der Gemeinde Konradsreuth vom 8. März 1984 außer Kraft.
Konradsreuth, den 12. Juli 2019
Gemeinde Konradsreuth
gez. Döhla (Siegel)
Döhla
Erster Bürgermeister“
6jhYZbGVi]Vjh
Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung Konradsreuth
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Defekte Leuchten melden Sie bitte telefonisch im Rathaus
und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Konradsreuth, bei Herrn Fritz, Tel. 09292/9599-30 oder
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 09292/9599-0 (Vermittlung).
Bei Ihrer Meldung geben Sie bitte den Standort der Leuchte,
Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb eine kurze Schadensbeschreibung und die Brennstellen-
dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind nummer an. Diese ist gut lesbar am Laternenmast ange-
für die Anliegen der Bürger da. bracht (siehe Beispielfoto).
Die Gemeinde ist allgemein wie folgt erreichbar: Für die Reparatur ist die Firma Bayernwerk AG zuständig. Wir
Rufnummer: 09292 / 95 99 - 0 geben Ihre Meldung entsprechend weiter. Dabei erleichtert
Telefax: 09292 / 95 99 - 70 die Angabe der Brennstellennummer das Auffinden der
Gemeindebauhof: 09292 / 95 99 - 60 betroffenen Leuchte und die gezielte Entstörung.
E-Mail: gemeinde@konradsreuth.de
Homepage: www.konradsreuth.de
Mitteilungen des Amtsgerichtes Hof
Insolvenzgericht / Vollstreckungsgericht
Nächster Redaktionstermin Vom Amtsgericht Hof wurde Folgendes bekannt gegeben:
Montag, den 26.08.2019!
Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen Terminbestimmung
im Rathaus ab. Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Erscheinungstermin:
• Gebäude- und Freifläche, Fl.Nr. 516, Gmkg. Martinsreuth,
FREITAG, 06.09.2019
Eppenreuth 13, zu 0,2973 ha, Wohnhaus mit Scheune.Konradsreuth -9- Nr. 8/19
Im Wege der Zwangsvollstreckung
• Wohnhaus, Nebengebäude (tlw. auf Fl.St. 379), Hofraum,
- Gemeinderecht -, Fl.Nr. 378, Gemarkung Konradsreuth,
Mittlere Gasse 2, zu 0,0120 ha, und
L^g\gVija^ZgZc
• Garage, Garten, Fl.Nr. 379, Gemarkung Konradsreuth, An
der Unteren Gasse, zu 0,0260 ha.
Nähere Einzelheiten sind der Anschlagtafel der Gemeinde Kon-
radsreuth, am Rathaus, Hofer Straße 8, zu entnehmen. Geburtstage – Altersjubilare
02.08.2019 Bareuther Dieter
Mitteilung der Meldebehörde 02.08.2019 Lochner Karl
03.08.2019 Heske Elfriede
Veränderungen im Monat Juli 2019 03.08.2019 Flessa Helmut Reuthlas
Geburten: 1 04.08.2019 Süß Horst
Sterbefälle: 1 05.08.2019 Kregel Hilda Weißlenreuth
Zuzüge: 9 05.08.2019 Hohenberger Hugo
Wegzüge: 13 07.08.2019 Bächer Marta
Gesamteinwohnerzahl: 3.157 09.08.2019 Miksch Alfred
(Stand: 22.07.2019) 10.08.2019 Zschörner Gerda
11.08.2019 Groh Werner Silberbach
12.08.2019 Giegold Dieter
12.08.2019 Koschemann Werner
13.08.2019 Fischer IlseKonradsreuth - 10 - Nr. 8/19
Tierarzt
Dr. Peter Kanzler
IZgb^cZ Hofer Straße 7, 95176 Konradsreuth,
Tel.Nr. 0 92 92 / 96 78 77
Weitere Notrufe
VERANSTALTUNGEN: Telefonseelsorge:
10. 08. Dorffest in Ahornberg Evangelisch 0800 / 111 01 11
bis 11.08. FC 1966 Ahornberg e.V. Katholisch 0800 / 111 02 22
31. 08. bis Chorscheunenfest in Wölbersbach
Frauenhaus Selb 0 92 87 / 771 11
01. 09. Chorfreunde Sang & Klang
Diakonie Hof 0 92 81 / 83 71 02
Frauenbeauftragte Hof 0 92 81 / 81 52 94
Vorankündigung: Familienhilfe Hof
Frauennotruf Hof
0 092 81 / 39 11
0 92 81 / 776 77
01. 09. Wanderung der Gartenfreunde Ahornberg
06. 09. bis „Froschburgrock“ und
08. 09. „Froschburgkärwa“ in der „Froschburg“ Zahnärzte
Gesangverein 1860 Konradsreuth Dr. med. dent. Gertlov Hartung, Zahnarzt, und
Dr. med. dent. Thomas Schaller, Zahnarzt,
Silberbacher Str. 9, 95176 Konradsreuth,
MOBILE WERTSTOFFSAMMLUNG: Tel.Nr. 0 92 92 / 68 88
14. 08. und von 10.00 – 12.30 Uhr und Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst kann jeweils samstags
04. 09. von 13.00 - 18.00 Uhr aus den Tageszeitungen entnommen werden.
in Konradsreuth
auf dem Platz vor dem alten Feuerwehr-
gerätehaus
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sollte ein Arzt nicht erreichbar sein,
so rufen Sie bitte
den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
7ZgZ^ihX]V[ihY^ZchiZ einheitlichen Tel.Nr. 116 117!
Arzt für Allgemeinmedizin
Notfall-Rufnummer für Störungen Praxis Dr. med. Martin Steingrüber, Arzt für Allgemeinmedizin,
in der Wasserversorgung außerhalb Marktplatz 1, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 61 30.
der Sprechzeiten im Rathaus! Außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (Mittwoch-
Für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth und das nachmittag, Freitagabend sowie an den Wochenenden und
Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahorn- Feiertagen) wenden Sie sich bitte an die
berger Gruppe wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Bereitschaftspraxis Hof, Eppenreuther Straße
Tel.Nr. 092 52 / 70 40. 9, im Sana-Klinikum (Haupteingang - Beschilderung fol-
gen!), Tel.Nr. 09281 / 83 33 44.
Seniorenhaus Konradsreuth
Am Wiesengrund 19 - 25, 95176 Konradsreuth
Tel.Nr. 0 92 92 / 97 78 890
@^gX]a^X]ZCVX]g^X]iZc
Apothekendienst
Conrads-Apotheke
Weberstraße 1, 95176 Konradsreuth
Tel.Nr. 0 92 92 / 13 17
Evang..-Luth. Pfarramt Konradsreuth
Die Regelungen der Dienstbereitschaft sind am Eingang der Geht und verkündet: Das Himmelreich ist nahe. Mt 10,7
Conrads-Apotheke vermerkt bzw. in den Tageszeitungen ver-
öffentlicht.
Gottesdienste
Sonntag, 4.08.2019
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche
l a u b ingrü
ber 10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus
Ur axis D
r
r. S t e (beide mit Pfarrer Norbert Preibusch)
der P Sonntag, 11.08.2019
09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche
Praxis geschlossen vom
10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus
09.08. bis einschl. (beide mit Pfarrer i.R. Hühnlein)
30.08.2019. Sonntag, 18.08.2019
Vertretung siehe 10.00 Uhr Gottesdienst zum Kulturfrühschoppen im Bürgerpark
Eingangstür! (mit Pfarrer Norbert Preibusch)
10.15 Uhr Gottesdienst im SELA entfälltKonradsreuth - 11 - Nr. 8/19
Sonntag, 25.08.2019
10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im SELA-Senioren-
haus
19.00 Uhr Abendgottesdienst, Pfarrkirche
(beide mit Pfarrer Norbert Preibusch)
Sonntag, 01.09.2019
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrkirche
10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus
(beide mit Pfarrer Norbert Preibusch)
Sonntag, 08.09.2019
09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche
10.15 Uhr Gottesdienst im SELA-Seniorenhaus
(beide mit Pfarrerin Gudrun Saalfrank)
Öffnungszeiten im Pfarramt Konradsreuth:
Montag: �������������������������������������������������������������������� 10 – 12 Uhr
Dienstag:������������������������������������������������������������������ 10 – 12 Uhr Diamantene Konfirmation
Mittwoch:��������������������������������������������������������������� geschlossen!
Donnerstag:�������������������������������������������������������������� 14 – 17 Uhr
Freitag: ��������������������������������������������������������������������� 10 – 12 Uhr
Tel. Nr. 09292/91028 FAX: 91030
E-Mail: pfarramt.konradsreuth@elkb.de
Homepage: www.konradsreuth-evangelisch.de
Regelmäßige Veranstaltungen in den Ferien
Sonntag, 18 Uhr Jugendkreis Turbocrew, Bunker
Posaunenchor- und Kirchenchorproben finden wieder nach
den Ferien statt.
Bibelstunde dienstags um 18.00 Uhr bei Frau Greim in
der Siedlungsstr.
• Dienstag, 06.08.
• Dienstag, 20.08.
Unsere Jubelkonfirmanden 2019 Eiserne Konfirmation
Silberne Konfirmation Gnadene Konfirmation
Fotos: Marion Geupel
Evang.-Luth. Pfarramt Ahornberg
Gottesdienste
Sonntag, 11.8. 9.30 8. So. n. Trinitatis
Pfarrerin Kelinske
Sonntag, 18.8. 9.30 9. So. n. Trinitatis
Dekan i.R. Thiessen
Sonntag, 25.8. 9.30 10. So. n. Trinitatis
Lektorin Elke Söllner
Sonntag, 1.9. 9.30 11. So. n. Trinitatis mit Abendmahl
Pfarrerin Schmolke
Sonntag, 9.9. 9.30 12. So. n. Trinitatis
Goldene Konfirmation Pfarrerin SchmolkeKonradsreuth - 12 - Nr. 8/19
In den Sommerferien findet
kein Kindergottesdienst statt: @^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc
erst nach den Sommerferien ab 15.09.
Regelmäßige Veranstaltungen
Di. 20.00 Uhr Posaunenchorprobe
Martin-Luther Kindertagesstätte
Urlaub Übernachtung der Vorschulkinder
Pfarrerin Schmolke hat vom 05.08. – 25.08. Urlaub. Die Vertre-
tung hat das Pfarramt in Helmbrechts.
Tel. 09252 / 9922-0. Das Pfarramt ist zu den üblichen Zeiten
geöffnet.
Präparandenunterricht
Im September beginnt der Präparandenunterricht für die
Jugendlichen, die 2021 konfirmiert werden wollen. Wer dem
Alter nach in Frage kommen könnte, also jetzt in die 7. Klasse
kommt, wird vom Pfarramt angeschrieben. Wer bis zum Schul-
beginn nichts erhalten hat und mitmachen möchte, melde sich
bitte im Pfarramt an (Tel. 09292 / 235).
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ahornberg
Pfarrerin Andrea Schmolke
schmolke.andrea@web.de
Öffnungszeiten Pfarramt:
Dienstag ����������������������������������������������� von 12.30 bis 15.00 Uhr Unsere Vorschulkinder haben zum Abschied im Kindergarten
Donnerstag ��������������������������������������������� von 9.00 bis 12.00 Uhr übernachtet. Nachdem sie sich mit leckerer Pizza gestärkt hat-
Telefonnummer: 09292/235 ten, ging es weiter zur Feuerwehr. Dort erwartete sie eine super
Vorführung bei der sie ganz viel anschauen und ausprobieren
E-Mail: Pfarramt.ahornberg@elkb.de
durften. Danach statteten sie der Eisdiele einen Besuch ab und
genossen ein Eis. Im Kindergarten zurück gab es noch viel zu
erleben, zum Beispiel Edelsteinsuche und Disco. Nach einer
Kath. Pfarramt Bernhardt Lichtenberg etwas zu kurzen Nacht verabschiedeten sie sich, nach einem
leckeren Frühstück voneinander. Vielen, vielen Dank an die
Gottesdienste: Feuerwehr für die tolle Vorführung!
Sonntag 04.08.19 09.00 Uhr Eucharistiefeier Segnungsgottesdienst und Verabschiedung
in Konradsreuth
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Sonntag 11.08.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Samstag 17.08.19 18.30 Uhr Kräutersegnungs-Messe des
Katholischen Frauenbundes
in St. Pius mit Eine-Welt-Ver-
kauf. Anschließend Kräuter-
dämmerschoppen
Sonntag 18.08.19 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier
in Konradsreuth entfällt!
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Sonntag 25.08.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Sonntag 01.09.19 09:00 Uhr Eucharistiefeier
in Konradsreuth
10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Sonntag 08.09.19 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Konrad
Termine:
Montag 05.08.19 16.00 Uhr Handarbeitskreis
im Pfarrzentrum
Montag 02.09.19 16.00 Uhr Handarbeitskreis
im Pfarrzentrum
Änderungen bleiben vorbehalten!
Zu einem gemeinsamen Segnungsgottesdienst trafen sich
alle Vorschulkinder beider Kindergärten mit ihren Eltern. Dort
sprach Pfarrer Preibusch ihnen Gottes Segen für ihre bevorste-
hende Schulzeit zu.
Familienanzeigen! Außerdem verabschiedete er die bisherige, langjährige Leitung
Marga Dannhorn aus ihrem Dienst.
Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Zur Erinnerung an ihre Zeit bei uns schenkte sie uns drei Hüpf-
Bürgerzeitung mit – einfach bequem pferde für den Garten, über die sich die Kinder sehr freuten.
Die bisherige Stellvertretung Bianca Strickner tritt nun ihre
ONLINE BUCHEN: anzeigen.wittich.de
Nachfolge als Leiterin der Martin-Luther Kindertagesstätte an.Konradsreuth - 13 - Nr. 8/19
Textilmuseum Helmbrechts Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte
Schulwegtraining
Am 03.06.19 besuchte die Verkehrspolizistin Frau Köllner
unsere Vorschulkinder. Sie ging mit ihnen den Schulweg ab
und erklärte das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Vielen
Dank an Frau Köllner!
Am 25.06.19 besuchten die Vorschulkinder
der Wilhelm-Löhe Kita die Polizei in Hof
Voller Spannung und Vorfreude fuhren die Vorschulkinder der
Wilhelm-Löhe Kita zur Polizeidirektion nach Hof. Frau Köllner,
die uns mit der Verkehrserziehung in unserer Kita unterstützt,
wartete schon freudig auf uns. Sie führte die Kinder durch die
verschiedenen Arbeitsbereiche der Hofer Polizei, sogar eine
Inhaftierungszelle durften sie in Augenschein nehmen und
waren dort einmal kurz hinter Gittern. Weiter ging es dann
zu den Garagen, wo die Kinder verschiedene Polizeiautos
betrachten konnten, ja sogar einmal Blaulicht und Sirene ein-
schalten durften. Das Aufsitzen auf dem Polizeimotorrad ließ
Unsere Großen und Mittleren bekamen Besuch aus dem Textil- die Kinderherzen besonders hoch schlagen. Zum Abschluss
museum Helmbrechts. Dort erfuhren wir, wie aus der Wolle der überraschte die Kinder noch der Eiswagen und jedes Kind
Schafe ein Wollfaden entsteht, und wie man ihn weiter verarbei- konnte bei tropischen Temperaturen noch ein kühles Eis genie-
ten kann. Viel Spaß machte uns das Spinnen und Weben das ßen.
wir selber ausprobieren durften.
Die Kinder waren sehr begeistert und viele beschlossen auf der
Ausflug Bauernhof Heimfahrt, auch einmal Polizist zu werden.
Sommerfest am 06.07.19
Bei wunderschönem sommerlichen Wetter hatten die Kinder
der Wilhelm-Löhe-Kita viel Spaß auf ihrem Sommerfest mit dem
Thema: “Feuer, Wasser, Erde, Luft.“
Ein gemeinsames vorgetragenes Gedicht der Kinder über die
4 Elemente eröffnete die Vorstellung. Dabei tanzten die Kinder
auf einen Vulkan, Krippenkinder kamen als Flintstones aus der
Steinzeit angerannt, Regentropfenkinder tanzten im Regen auf
und nieder, bunte Schmetterlinge flogen durch die Luft, hoch-
motivierte Feuerwehrmänner löschten ein Feuer und retteten
eine Katze und Bergwerksleute bauten Gold und Silber ab.
Danach gab es für alle noch eine große Tombola mit tollen
Preisen, Kinderschminken, viel Spaß bei Spielen und die Gele-
genheit, bei Kaffee und Kuchen oder Bratwürsten, Steak und
Bauchfleisch den abwechslungsreichen Nachmittag ausklin-
gen zu lassen. Vielen Dank an alle Helfer!
Schulbesuche
Begeistert durften die Vorschulkinder an mehreren Vormittagen
den Schulalltag miterleben. Vielen Dank an die Lehrerinnen für
die gute Zusammenarbeit!
Segnungsgottesdienst der Vorschulkinder
Zum Abschluss dieses Kitajahres trafen sich die Vorschulkin-
der beider Kindergärten am 16.07.2019 in der Pfarrkirche Kon-
radsreuth.
Neben den Schutz und Segen Gottes, den die Kinder zuge-
sprochen bekamen, wurde die Kitaleitung der Martin-Luther-
Kita, Frau Marga Dannhorn, feierlich in den Ruhestand verab-
schiedet.
Am Ende des Gottesdienstes überreichten die Erzieherinnen
den Kindern eine Zuckertüte als Abschiedsgeschenk.
Fotos: Matin-Luther-Kindertagesstätte Das Team der Wilhelm-Löhe-Kita wünscht allen Vorschulkin-
Unser Kita-Ausflug ging dieses Jahr zum Erlebnisbauernhof dern viel Glück und Erfolg der Schule.
der Familie Mayer.
Abschiedsfeier für die „Großen“
Nach der kleinen Wanderung zum Schallershof stärkten wir uns
mit einer Brotzeit. Anschließend gab es für alle Krippen- und Auch im Kindergarten wurden die neuen Erstklässler gebüh-
Kindergartenkinder viel zu sehen und zu erleben. Die Kälbchen, rend verabschiedet. Nachdem alle ein Abschiedslied sangen
Hasen, Hühner und Enten wurden gefüttert und gestreichelt und und die Kleinen für die Großen ein Gedicht vortrugen, wurden
im Traktor wurde probegesessen. Besonders das Heuspringen noch verzierte Schuhkartons als Geschenk überreicht. Stolz
machte allen Kindern großen Spaß! Doch dann mussten wir zeigten die Vorschulkinder ihre Schulranzen und präsentier-
trotzdem Abschied nehmen und uns auf den Heimweg machen. ten auch passende Federmäppchen und Turnbeutel! So gut
Am nächsten Tag aßen wir die geschenkten Joghurts und alle ausgestattet kann eigentlich nichts schief gehen! Das Team
waren sich einig, dass es ein schöner Ausflug war! des Wilhelm-Löhe-Kindergartens wünscht Euch viel Spaß und
Vielen Dank an Familie Mayer für den schönen Vormittag! Erfolg in der Schule!Konradsreuth - 14 - Nr. 8/19
Vorschulkinderübernachtung Niemand ist zu klein, um Helfer zu sein!
Das diesjährige Übernachtungsfest begann mit dem Herrich-
ten des Nachtlagers in der Turnhalle und einem gemeinsamen
Abendessen. Danach marschierten alle Kinder zum Feuerwehr-
haus. Dort bekamen die Kinder ein Feuerwehrauto gezeigt,
lernten anhand eines Videos, wie man einen Notruf richtig
absetzt und noch viel Dinge über die Feuerwehr. Nachdem die
Kinder selbst mit dem Strahlrohr spritzen durften, gab es noch
eine Stärkung für den Heimweg. Mit Taschenlampentänzen
und einer Gute-Nacht-Geschichte ließen alle den gemeinsa-
men Abend ausklingen.
Vielen Dank an die Konradsreuther Feuerwehr für die tolle Vor-
bereitung!
Forscherprojekt Foto: Grundschule am Schlosspark
Passend zum Thema Feuer, Wasser, Erde, Luft nahmen die Mit großer Begeisterung nahmen die 2. Und 3. Klassen ihre
Vorschulkinder an einem Forscherprojekt teil. Bei verschie- Ausbildung zum Juniorhelfer in Angriff. Herr Beier, der als Aus-
denen Experimenten wurden sie unterstützt von „Waldameise bilder die Grundschule am Schlosspark seit Jahren betreut,
Fred“, welche ihnen spielerisch das Ameisenleben erklärte. hatte aber nicht nur viel theoretisches Wissen dabei. Es wurden
Jedes Mal brauchte sie die Hilfe der Kinder, um die Alltagspro- sehr fachmännisch unterschiedliche Pflaster und ein Kopfver-
bleme zu bewältigen. Dann ging´s ans Experimentieren: Wie band angelegt. Zum Schluss durften alle noch einen Armver-
reagieren Salz, Zucker und Steine im Wasser? Wodurch kann
band ausprobieren. So vergingen die Unterrichtsstunden wie
Feuer gelöscht werden? Wie wird Luft durch Wasserexperi-
mente sichtbar? im Flug!
Interessiert und mit Ausdauer halfen die Kinder, der Ameise „Schulluft geschnuppert“
Antworten zu finden. Am Ende des Projekts erhielt jedes Kind
ein „Forscherdiplom“.
HX]jacVX]g^X]iZc
Schulnachrichten
der Grundschule am Schlosspark
Lauf dich fit!
Foto: Grundschule am Schlosspark
Bereits im Juli haben die zukünftigen Erstklässler an vier Vor-
mittagen die Schule besucht. Ihre Patenkinder nahmen sie
freudig in Empfang. Gemeinsam gestalteten sie ein kleines
Vorschulbuch. Dabei erfuhren die Kindergartenkinder, wie so
eine Unterrichtsstunde abläuft und durften schon ein bisschen
„lesen“ und rechnen. Außerdem wurde tüchtig getanzt und der
„Rumba-, Sambatanz“ für den ersten Schultag eingeübt! Nach
Foto: Grundschule am Schlosspark dem Abschiedsfoto stand für alle fest: Wir freuen uns auf unse-
Die Grundschule am Schlosspark Konradsreuth hat auch in ren ersten Schultag im September!
diesem Jahr wieder am Projekt „Lauf dich fit“ des Bayerischen
Leichtathletikverbandes teilgenommen. Bundesjugendspiele
Ziel war es, die Kinder zur Freude an ausdauernder Bewegung
zu motivieren: Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
versuchten mit viel Power und Elan, 15 Minuten oder sogar 30
Minuten ohne Pause durchzulaufen.
Seit Anfang des Schuljahres trainierten die Sportlehrkräfte
bereits mit ihren Klassen die Ausdauer, welche ständig etwas
gesteigert wurde.
Als der große Tag gekommen war, marschierten alle Schülerin-
nen und Schüler und natürlich auch die Lehrkräfte zum Sport-
platz.
Nach einer kurzen Aufwärmphase ging es auch schon los:
Zuerst liefen die Schülerinnen und Schüler, die sich für 30
Minuten angemeldet hatten. Anschließend waren die Kinder
dran, die sich für 15 Minuten entschieden hatten.
Foto: Grundschule am Schlosspark
Alle waren mit viel Ehrgeiz und Freude bei der Sache. Das Wet-
ter war optimal für unsere Läufer. Bei den Bundesjugendspielen am 01.07. 2019 konnten wir in
Nahezu alle Teilnehmer haben durchgehalten und durften mit diesem Jahr den Konradsreuther Schulkindern 26 Siegerurkun-
Recht stolz auf ihre Leistung sein. den und 8 Ehrenurkunden überreichen. Das war spitze!Sie können auch lesen