Entgelttarifvertrag - DEHOGA Niedersachsen
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Zwischen dem DEHOGA Landesverband Niedersachsen im DEHOGA e.V., Yorckstraße 3, 30161 Hannover -einerseits - und der Gewerkschaft Na h ru ng -Gen uss-Gaststätten, La ndesbezi rk Nord Haubachstr. 7 6, 227 65 Ham burg -andererseits - wird folgender Entgelttarifvertrag abgeschlossen: Geltungsbereich Räumlich: Das Gebiet des Landes Niedersachsen mit Ausnahme der durch Son- dertarifueftrag efassten Gebiete der Ostfriesischen Nordseeinseln und des ehemaligen Verwaltungsbezirks Oldenburg (Kreisfreie Städ- te: Delmenhorst, Oldenburg, Wilhelmshaven Landkreise: Ammer- land, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch) Fachlich: Alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getränke abgeben. Hierzu gehören auch z.B. Betriebe der Handelsgastronomie, der Sys- temgastronomie, der GemeinschafLsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich gehören ebenfalls Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen übernehmen. Weiter sind Reseryierungs- und Venrvaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Ne- benbetriebe efasst. Persönlich: Alle gewerblichen Arbeitnehmerlnnen und alle im Sinne des $ I Abs. 1 des Angestellten-Versicherungsgesetzes in den vor- genannten Betrieben beschäftigten kaufmännischen und technischen Angestellten einschließlich der Auszubildenden und der aushilfsweise Beschäftigten (im folgenden Beschäftigte genannt). Die vereinbaften Entgelte sind unabdingbare Mindestbruttoentgelte. Wo bisher höhe- re _Entgelte..gezahlt wurden, bleiben dieselben weiterhin in Kraft. Auf geringfügige Spitzenbeträge vom Bruttoentgelt können Beschäftigte veaichten, ¡edoõh ¿ãrf é¡õn das Nettoentgelt hierdurch nicht vermindern. Wird nicht im Festentgelt, sondern gem. $ 8 Ziffer 3 MTV nach Umsatzbeteiligung be- zahl!, so kann vereinbaft werden, das Mindestbruttoentgelt abzusenken. OasÏin- destbruttoentgelt muss mindestens 3 o/o über der nächst niedrigeren Entgeltgruppe liegen.
2 3. Entgeltabzüge für vom Betrieb gewährte Leistungen sind in jedem Fall in ihrer Höhe schriftlich zu vereinbaren. Ohne schriftliche Vereinbarung gelten für Kost und Woh- nung die amtlich festgesetzten Sachbezugswefte. 4. Eine zusammenhängende fünfjährige Tätigkeit (die höchstens 12 Monate unterbro- chen werden daf) die der Tätigkeit in einem Fachberuf gleichartig ist, steht einer ab- geschlossenen Berufsausbildung gleich. 5. Fachkräfte, die a) über die Qualifikation nach der Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) verfü- gen und vòm Betrieb in der Berufsausbildun-g einlesetzt sind oîer b) über spezielle EDV-Kenntnisse vefügen, die Haus eigene EDV-Anlage (Hard- und Software) betreuen und/oder die Schulung und Einweisung der Mitarbei- terlnnen zu besorgen haben c) über Fremdsprachenkenntnisse in Wort und Schrift (2 Fremdsprachen, nach- gewiesen durch Zeftifikat, z. B. IHK oder gleichgestellt) verfügen und diese regelmäßig anwenden werden mindestens in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. 6. Entgelttabelle Die Eingruppierung der Beschäftigten in die Entgeltgruppen erfolgt nach den Tätig- keiten. Unterschiedliche Bewertungen für männliche und weibliche Beschäftigte bêi gleicher Tätigkeit sind unzulässig. für dÌe Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe) maßgebend, die Beispiele-dienen der Information. Als Beispiele sind die branchenüblichèn Tätigkei- ten/Berufe aufgeführt und den überwiegend zutreffenden Entgeltgruppen zugebrd- net. Die Entsprechungen der Berähígungsnachweise zwischen Mitgliedsstaaten der Eu- ropëischen Gemeinschaften für den Sektor Hotel, Restaurant, Cafe (HORECA), die im Auftrage des Europäischen Parlaments erstellt worden sind, finden Anwendung. Die mit (SG) gekennzeichneten Tätigkeitsbeispiele entstammen typischerweise der Systemgastronomie. Die tariflich zu leistende monatliche Arbeitszeit ergibt sich aus S 5 des jeweils gültigen Manteltarifuertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersáchsen.- Entgeltgruppe I Beschäftigte mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse efordern, die durch Anleitung erworben werden. Beispiele: Haus- und Hoteldienerln Küchenhilfen Page Reinigungskräfte SG: Beschäftigte im Rotationssystem Tschabräumerln Nach 12-monatiger Tätigkeit und teilweiser Verrichtung zusäElicher Tätigkeiten werden die Beschäftigten in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert.
Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse eÉordern, die durch Anlei- tung in betrieblicher Praxis in vergleichbarer Tätigkeit erworben wurden. Beispiele: Bedienungspersonal Bufettkräfte Hausgehilfeln Kassiererln ohne Verkauf Küchenhilfe mit besonderen Aufgaben Nachtaufsicht TopfspülerIn Zimmermädchen SG: Beschäftigte im Rotationssystem Grillerln ohne Fleischportionierung Entgeltgruppe 3 Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung. a) im 1. + 2. Jahr der Tätigkeit b) ab dem 3. Jahr der Tätigkeit Beispiele: Assiste nt-Stewa rd/ess Fachfrau/Fach man n für Systemgastronomie Fachkraft im Gastgewerbe H otelfa chfra u/ H ote lfa ch m a n n H otel ka uffra u/H otel ka ufma n n Koch/Köchin Nachtportier/N g hta ud itor i Restaurantfachfrau/Restaura ntfachma nn SG: Grillerln ohne Fleischportionierung Resta u ra ntassistentln Resta u rantkassiererln Trainee Entgeltgruppe 4 B_eschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, deren Tätigkeiten erweitefte Kenntnisse eÉordern und die diese im zugewiesenen Tätigkeitsbereich nach all- gemeinen_ Anweisunge¡ ausführen sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 ab dem 4. Jahr der Berufstätigkeit Beispiele: Bedienungspersonal Bufettpersonal mit Kassierung Chief-Steward/ess Demi-Chef (de Bar, de Paftie, de Rang) Em pfangs- und Venrualtungspersonal Hausdamen-AssistenUn Magazinvenrvalterln Werbe-/Ma rketi n gassistenUn
SG: Betriebsassistentln Grillerln mit selbständiger Fleischportionierung Ka sse na ufsicht/ Ka ssen eitu n g I RestaurantassistenUn Entgeltgruppe 5 Beschäftigtemit abgeschlossener Berufsausbildung und erhöhter Verantwoftung sowie Beschäftigte, die Arbeitsaufgaben weitgehend selbstständig ausführen, die in der Regel längere BerufseÉahrung und Spezialkenntnisse eÉordern. Beispiele: Alleinkoch/-köchin Chef de Paftie, de Rang, de Bar Chief-Steward/ess Diätkoch/-köchin Em pfangs- und Ven¡raltungspersonal Hausmeisterln Werbung/Marketing SG: Personalwirtschaft Entgeltgruppe 6 Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und höherer Verantwortung sowie Beschäftigte, die Arbeitsaufgaben ausführen, die umfangreiche Spezial- ken ntnisse u nd erweiterte Sel bstä nd g keit eÉordern. i Beispiele: Alleinkoch/-köchin Barchefln Bilanzbuchhalterln Chef-Poftier DirektionsassistenUn Empfangschefln Hausdame Oberkellnerln mit Station Sous-Chefln ín einer Küchenbrigade stellv. Abteil ungsleiterlin Entgeltgruppe 7 Beschäftigte mit mehrjähriger BerufseÉahrung, umfangreichen Fachkenntnissen, erhöhter Verantwortung und Führungsaufgaben, die einen Überblick betrieblicher Zusammenhänge voraussetzen und selbständiges Disponieren im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten eÉordern. Beispiele: Empfangschefln Küchenchefln mit Küchenbrigade Leitende Hausdame Oberkellnerln ohne Station Marketing-Managerln
5 Entgeltgruppe I Beschäftigte, die über genaue Kenntnisse der gesamtbetrieblichen Zusammen- hänge veÉügen und ihre Tätigkeit selbständig erledigen. Beispiele: EmpfangsdireKorln Küchendirektorln Restaurantdirektorln stellvertr. Direktorln stel lveftr. Hoteldirektorln SG: Bezirksleiterln 7. Entgeltsätze Für die Monate Mäz und April 2015 gelten die Entgeltsätze aus dem Entgelttarifuertrag vom 25. Mär220t3. Das monatliche Entgelt beträgt ab 1. Mai 2015 Euro Entgeltgruppe 1 L.467,- 2 1.609,-- 3a r.794,- 3b 1"918,-- 4 2.04I,- 5 2.188,-- 6 2.328,- 7 2.577,- 8 2.756,- ab 1. Mai 2016 Euro Entgeltgruppe 1 t.496,- 2 t.64L,- 3a 1.843,-- 3b L.97I,-- 4 2.097,-- 5 2.249,- 6 2.392,- 7 2.648,- 8 2.832,- 8. Ausbildungsvergütungen Für die Monate Mäz und April 2015 gelten die Ausbildungsvergütungen aus dem Entgeltta- ritueftrag vom 25. Mäz 2013. 8.1. Die Ausbildungsvergütungen (Ausbildungsbeihilfen) betragen monatlich brutto: ab 1. Mai 2015 Euro im 1. Jahr der Ausbildung 570,-- im 2. Jahr der Ausbildung 680,-- im 3. Jahr der Ausbildung 790,--
6 ab 1. Mai 2016 Euro im 1. Jahr der Ausbildung 590,-- im 2. Jahr der Ausbildung 700,-- im 3. Jahr der Ausbildung 810,-- 8.2. Auszubildende haben keinen Anspruch auf Anwesenheitskost oder Gewährung von Kost und Wohnung. Bei Gewährung von Kost und Wohnung und/oder Anwesenheitskost werden die tat- sächlich erbrachten Leistungen in voller Höhe des amtlich festgeseuten Sachbezugs- weftes von der Ausbildungsvergütung (Ausbildungsbeihilfe) a bgezogen. (Da im Hotel- und Gaststättengewerbe die Auszubildenden in der Regel 18 Tage pro Monat anwesend sind, berechnet sich die Anwesenheitskost in diesen Fällen mit 18/30stel der für Kost amtlich festgeseEten Sachbezugswefte. Diese Regelung gilt nicht für Gewährung von Logis). 8.3. Die Berufswäsche des zum Koch bzw. der zur Köchin Auszubildenden ist auf Kosten des Betriebes zu waschen. Für die übrigen Auszubildenden gilt gleiches, sofern sie im Küchendienst ausgebildet werden. Sonst ist hierfür das Wäschegeld nach ortsüblichen Wäschereisätzen monatlich zu erstatten. 9. Schankverlust Der Schanlserlust auf Bier beträgt 5 v. H., auf Spirituosen mindestens 5 v. H. 10' Durch das Inkrafüreten und infolge der Anwendung dieses Tarifueftrages dürfen Ent- geltminderungen nicht eintreten. Wird durch Inkrafttreten dieses Tarifuertrages neu eingruppieft und ist das Tarifentgelt der neuen Beweftungsgruppe niedriger als das bisherige Tarifentgelt, so wird der Unterschiedsbetrag als BesiEstandszulage ge- wähft. 11' Für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gilt als Gerichtsstand das Arbeitsge- richÇ das für den Arbeitsort zuständig ist. L2. Dieser Tarifuertrag tritt am 1. März 2015 in Kraft und kann erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum 30. April20L7 gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Ta- rifueftrages tritt der Entgelttarifuertrag vom 25. März 20L3 außer Kraft. Hannover, den27. Mäz 2015 DEHOGA Landesverband Niedersachsen im DEHOGA e. V. Yorckstr. 3, 3ft6l Hannover ,/:,",*", t/{tt-- r Gewerkschaft Na h ru n g-Gen uss-Gaststätten Landesbezirk Nord 22765 Hamburg r{
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