Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen
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Gegenstand Antrag • auf Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid -zur Anwendung bei Katzen- aus der Verschreibungspflicht 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 2
Historie Fakten Verkaufsabgrenzung der Wirkstoffe • Imidacloprid – Januar 2003 Entlassung aus der Verschreibungspflicht • Flumethrin – Einzelposition zurzeit nur für Rinder unter Verschreibungspflicht – Juli 2004 Entlassung -zur Anwendung bei Bienen- aus der Verschreibungspflicht • Flumethrin und Imidacloprid – August 2011 Entlassung -zur Anwendung beim Hund- aus der Verschreibungspflicht 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 3
Historie Fakten Einsatz der Wirkstoffkombination • Zieltierarten und Darreichungsform – zurzeit sind ausschließlich Präparate zur Anwendung bei Hunden und/oder Katzen zugelassen – bei allen zugelassenen Präparaten handelt es sich um Halsbänder • zur Anwendung bei Katzen – August 2011 erste Zulassung eines Hals- bandes mit dieser Wirkstoffkombination zur Anwendung bei Katzen (und Hunden) – es bestehen seit über sieben Jahren Erfahrungen zum Einsatz bei Katzen 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 4
Wirkstoffe Flumethrin Pharmakologisches Profil Flumethrin • Synthetisches Derivat des Pyrethrins, Typ-II-Pyrethroid • Kontaktgift mit repellierenden Eigenschaften • bindet an spannungsabhängige Na+-Kanäle im Nervensystem von Arthropoden Entladungsfrequenz der Neurone Paralyse und Tod • akarizide Wirkung • Zecken sterben innerhalb von 24-48 Stunden • Wirkdauer: ca. vier Wochen • repellierende Wirkung • Wirkdauer: zwei bis vier Wochen 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 5
Wirkstoffe https://commons.wikimedia.org Imidacloprid © NEUROtiker – Pharmakologisches Profil Imidacloprid • Chloronicotinylguanidin, Neonicotinoid der ersten Generation • Kontaktgift • bindet mit hoher Affinität selektiv an nAChRs von Insekten Öffnung nicht-selektiver Kationenkanäle (v. a. Na+-Einstrom) Dauerdepolarisation mit anschließender Paralyse • Abtöten der Flöhe erfolgt sehr schnell, Unterbrechung des Lebenszyklus der Flöhe noch vor ihrer Eiablage • Wirkung gegen Flöhe etwa 34 Tage 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 6
Indikationen Indikationen zugelassener Tierarzneimittel mit Imidacloprid und Permethrin • Behandlung und Vorbeugung des Flohbefalls • Behandlung und Vorbeugung des Zeckenbefalls • als Teil einer Strategie zur Behandlung der FAD – die Vermeidung eines Allergens kann als allgemein bekannte offensichtliche Strategie im Umgang mit Allergien angesehen werden – es sollte keine Benachteiligung gegenüber anderen zurzeit national zugelassenen apothekenpflichtigen Antiparasitika erfolgen diese Indikation stellt keinen Grund für eine Beibehaltung der Verschreibungspflicht dar 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 7
Risiken Für das Tier Flumethrin • i. d. R. schnellere Metabolisierung bei Säugetieren und daher relativ geringe Toxizität • keine bekannte eingeschränkte Verträglichkeit bei Katzen im Vergleich zu anderen Tierarten (im Gegensatz zu Permethrin) • aufgrund der Applikationsform sind Überdosierungen nicht zu erwarten Flumethrin 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 8
Risiken Für das Tier Imidacloprid • geringe Affinität zu nAChRs von Vertebraten • geringe Penetration der Blut-Hirn-Schranke geringe Toxizität für Vertebraten auch nach oraler Aufnahme geringes Risiko • aufgrund der Applikationsform sind Überdosierungen nicht zu erwarten https://commons.wikimedia.org © NEUROtiker – Imidacloprid 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 9
Risiken Für das Tier Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid • zurzeit gelistete Nebenwirkungen in den Fachinformationen – initiales Abwehrverhalten bezüglich des Halsbandes – Dermatitiden, Entzündungen, Ekzeme oder Läsionen an der Kontaktstelle – anfänglich leichte und vorübergehende Reaktionen wie Depression, veränderte Futteraufnahme, Speicheln, Erbrechen und Durchfall – Kontaktallergie bei überempfindlichen Tieren • die Einzelwirkstoffe und die Anwendung der Kombination bei Hunden sind (bereits) apothekenpflichtig es wird kein erhöhtes Risiko für Tiere im Fall einer Überführung in die Apothekenpflicht gesehen 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 10
Risiken Für den Anwender und die Umwelt Anwender • bei vorhandener Hypersensibilität können lokale oder in schweren Fällen auch systemische allergische Reaktionen auftreten • die Hinweise in der Gebrauchsinformation werden als ausreichend erachtet, um das Risiko für den Anwender, auch ohne tierärztliche Beratung, auf ein tolerierbares Maß zu minimieren Umwelt • beide Wirkstoffe besitzen ein toxisches Potenzial für Nicht-Zielorganismen (Imidacloprid: z. B. Bienen, Hummeln; Flumethrin: Wasserorganismen) • bei Katzen ist nicht davon auszugehen, dass diese in großer Zahl Gewässer aufsuchen, um in ihnen zu baden • eine signifikant erhöhte Exposition der Umwelt durch die Wirkstoff- kombination ist nach die Änderung der Verkaufsabgrenzung nicht zu erwarten 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 11
Pharmakovigilanz Unerwünschte Arzneimittelwirkungen Nationale Datenbank (Recherchezeitraum: 08/2011 – 10/2019) • vergleichbare Symptome zu dem in den Produkttexten genannten Nebenwirkungsspektrum • Nebenwirkungsspektrum vergleichbar zu den bereits apotheken- pflichtigen Präparaten für Hunde, wenn nicht sogar weniger breit • zwei Todesfälle bei Katzen a. Erhängen am Gartenzaun (Wirkstoff-unabhängig) b. Katze zeigte neurologische Symptome, blasse Schleimhäute und Blutbildveränderungen (Hkt 70%) am Tag nach dem Anlegen des Halsbands und verstarb. Mangelnde Informationen zum Ausschluss möglicher Differentialdiagnosen und nicht eindeutige Symptomatik • keine Inlandsberichte zu möglichen Unverträglichkeiten bei Menschen 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 12
Weitere Aspekte Resistenzentwicklung • die Entlassung aus der Verschreibungspflicht birgt kein höheres Risiko für eine mögliche Resistenzentwicklung als die bereits bestehende Apothekenpflicht für die Einzelwirkstoffe und das Kombinationspräparat zur Anwendung bei Hunden Häufiger nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch • zurzeit sind Zubereitungen aus Flumethrin und Imidacloprid ausschließlich als Halsbänder (Polymer-Matrix-System) im Verkehr • diese Arzneiform ist ungeeignet für den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch • die Entlassung aus der Verschreibungspflicht birgt kein höheres Risiko für einen häufigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch als die bereits bestehende Apothekenpflicht für die Einzelwirkstoffe und das Kombinationspräparat zur Anwendung bei Hunden 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 13
Rechtliche Umsetzung Fazit I • BVL empfiehlt die Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid für Katzen aus der Anlage 1 der AMVV • unter Berücksichtigung der in der Bereinigung der AMVV positiv votierten Neuformulierung der Position wird vorgeschlagen, die Entlassung der Wirkstoffkombination für Katzen in der Formulierung wie folgt umzusetzen: »Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid -zur Anwendung bei Tieren- -ausgenommen zur Anwendung bei Hunden und Katzen-« 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 14
Rechtliche Umsetzung Fazit II • die Einzelposition für Flumethrin ist unter Berücksichtigung der in der Bereinigung der AMVV zur Abstimmung vorgebrachten Neuformulierung der Position wie folgt zu überführen: »Flumethrin - zur Anwendung bei Tieren - - ausgenommen zur Anwendung bei Bienen - -ausgenommen zur Anwendung bei Hunden und Katzen-« 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abt. 3, Tierarzneimittel D-10117 Berlin 82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 23. Januar 2020 Seite 16
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