Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen

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Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen
Entlassung der Zubereitung aus
Flumethrin und Imidacloprid
-zur Anwendung bei Katzen-
Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen
Gegenstand

   Antrag

   • auf Entlassung

               der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid
               -zur Anwendung bei Katzen-

               aus der Verschreibungspflicht

82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht   23. Januar 2020   Seite 2
Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen
Historie

   Fakten
   Verkaufsabgrenzung der Wirkstoffe
   • Imidacloprid
           – Januar 2003 Entlassung aus der Verschreibungspflicht
   • Flumethrin
           – Einzelposition zurzeit nur für Rinder unter Verschreibungspflicht
           – Juli 2004 Entlassung -zur Anwendung bei Bienen-
             aus der Verschreibungspflicht
   • Flumethrin und Imidacloprid
           – August 2011 Entlassung -zur Anwendung beim Hund-
             aus der Verschreibungspflicht

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Historie

   Fakten
   Einsatz der Wirkstoffkombination
   • Zieltierarten und Darreichungsform
           – zurzeit sind ausschließlich Präparate zur Anwendung bei Hunden
             und/oder Katzen zugelassen
           – bei allen zugelassenen Präparaten handelt es sich um Halsbänder
   • zur Anwendung bei Katzen
           – August 2011 erste Zulassung eines Hals-
             bandes mit dieser Wirkstoffkombination
             zur Anwendung bei Katzen (und Hunden)
           – es bestehen seit über sieben Jahren
             Erfahrungen zum Einsatz bei Katzen

82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht   23. Januar 2020   Seite 4
Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid-zur Anwendung bei Katzen
Wirkstoffe

   Flumethrin
   Pharmakologisches Profil
                                                             Flumethrin
   • Synthetisches Derivat des Pyrethrins, Typ-II-Pyrethroid
   • Kontaktgift mit repellierenden Eigenschaften
   • bindet an spannungsabhängige Na+-Kanäle im Nervensystem
     von Arthropoden
             Entladungsfrequenz der Neurone
            Paralyse und Tod
   •     akarizide Wirkung
          •     Zecken sterben innerhalb von 24-48 Stunden
          •     Wirkdauer: ca. vier Wochen
   •     repellierende Wirkung
          •     Wirkdauer: zwei bis vier Wochen

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Wirkstoffe

                                                                                          https://commons.wikimedia.org
   Imidacloprid

                                                                                          © NEUROtiker –
   Pharmakologisches Profil                                               Imidacloprid

   • Chloronicotinylguanidin, Neonicotinoid der ersten Generation
   • Kontaktgift
   • bindet mit hoher Affinität selektiv an nAChRs von Insekten
            Öffnung nicht-selektiver Kationenkanäle (v. a. Na+-Einstrom)
            Dauerdepolarisation mit anschließender Paralyse
   •     Abtöten der Flöhe erfolgt sehr schnell, Unterbrechung des
         Lebenszyklus der Flöhe noch vor ihrer Eiablage
   •     Wirkung gegen Flöhe etwa 34 Tage

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Indikationen

   Indikationen zugelassener Tierarzneimittel
   mit Imidacloprid und Permethrin
  • Behandlung und Vorbeugung des Flohbefalls
  • Behandlung und Vorbeugung des Zeckenbefalls
  • als Teil einer Strategie zur Behandlung der FAD
           – die Vermeidung eines Allergens kann als allgemein bekannte
             offensichtliche Strategie im Umgang mit Allergien angesehen werden
           – es sollte keine Benachteiligung gegenüber anderen zurzeit national
             zugelassenen apothekenpflichtigen Antiparasitika erfolgen
            diese Indikation stellt keinen Grund für eine Beibehaltung
             der Verschreibungspflicht dar

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Risiken

   Für das Tier
   Flumethrin
   • i. d. R. schnellere Metabolisierung bei Säugetieren
     und daher relativ geringe Toxizität
   • keine bekannte eingeschränkte Verträglichkeit bei Katzen im
     Vergleich zu anderen Tierarten (im Gegensatz zu Permethrin)
   • aufgrund der Applikationsform sind Überdosierungen
     nicht zu erwarten

                                                            Flumethrin

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Risiken

   Für das Tier
   Imidacloprid
   • geringe Affinität zu nAChRs von Vertebraten
   • geringe Penetration der Blut-Hirn-Schranke
            geringe Toxizität für Vertebraten
            auch nach oraler Aufnahme geringes Risiko
   • aufgrund der Applikationsform sind Überdosierungen
     nicht zu erwarten

                                                                          https://commons.wikimedia.org
                                                                          © NEUROtiker –

                                                           Imidacloprid

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Risiken

   Für das Tier
   Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid
   • zurzeit gelistete Nebenwirkungen in den Fachinformationen
           – initiales Abwehrverhalten bezüglich des Halsbandes
           – Dermatitiden, Entzündungen, Ekzeme oder Läsionen an der
             Kontaktstelle
           – anfänglich leichte und vorübergehende Reaktionen wie Depression,
             veränderte Futteraufnahme, Speicheln, Erbrechen und Durchfall
           – Kontaktallergie bei überempfindlichen Tieren
   • die Einzelwirkstoffe und die Anwendung der Kombination bei
     Hunden sind (bereits) apothekenpflichtig
    es wird kein erhöhtes Risiko für Tiere im Fall
     einer Überführung in die Apothekenpflicht gesehen

82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht   23. Januar 2020   Seite 10
Risiken

   Für den Anwender und die Umwelt
   Anwender
   •     bei vorhandener Hypersensibilität können lokale oder in schweren Fällen
         auch systemische allergische Reaktionen auftreten
   •     die Hinweise in der Gebrauchsinformation werden als ausreichend
         erachtet, um das Risiko für den Anwender, auch ohne tierärztliche
         Beratung, auf ein tolerierbares Maß zu minimieren

   Umwelt
   •     beide Wirkstoffe besitzen ein toxisches Potenzial für Nicht-Zielorganismen
         (Imidacloprid: z. B. Bienen, Hummeln; Flumethrin: Wasserorganismen)
   •     bei Katzen ist nicht davon auszugehen, dass diese in großer Zahl
         Gewässer aufsuchen, um in ihnen zu baden
   •     eine signifikant erhöhte Exposition der Umwelt durch die Wirkstoff-
         kombination ist nach die Änderung der Verkaufsabgrenzung nicht zu
         erwarten
82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht   23. Januar 2020   Seite 11
Pharmakovigilanz

   Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
   Nationale Datenbank (Recherchezeitraum: 08/2011 – 10/2019)
   •     vergleichbare Symptome zu dem in den Produkttexten genannten
         Nebenwirkungsspektrum
   •     Nebenwirkungsspektrum vergleichbar zu den bereits apotheken-
         pflichtigen Präparaten für Hunde, wenn nicht sogar weniger breit
   •     zwei Todesfälle bei Katzen
           a. Erhängen am Gartenzaun (Wirkstoff-unabhängig)
           b. Katze zeigte neurologische Symptome, blasse Schleimhäute und
              Blutbildveränderungen (Hkt 70%) am Tag nach dem Anlegen des Halsbands
              und verstarb.
               Mangelnde Informationen zum Ausschluss möglicher Differentialdiagnosen
              und nicht eindeutige Symptomatik
   •     keine Inlandsberichte zu möglichen Unverträglichkeiten bei Menschen

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Weitere Aspekte

   Resistenzentwicklung
   •     die Entlassung aus der Verschreibungspflicht birgt kein höheres Risiko für
         eine mögliche Resistenzentwicklung als die bereits bestehende
         Apothekenpflicht für die Einzelwirkstoffe und das Kombinationspräparat
         zur Anwendung bei Hunden

   Häufiger nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
   •     zurzeit sind Zubereitungen aus Flumethrin und Imidacloprid ausschließlich
         als Halsbänder (Polymer-Matrix-System) im Verkehr
   •     diese Arzneiform ist ungeeignet für den nicht bestimmungsgemäßen
         Gebrauch
   •     die Entlassung aus der Verschreibungspflicht birgt kein höheres Risiko für
         einen häufigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
         als die bereits bestehende Apothekenpflicht für die Einzelwirkstoffe und
         das Kombinationspräparat zur Anwendung bei Hunden

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Rechtliche Umsetzung

   Fazit I
   • BVL empfiehlt die Entlassung der Zubereitung aus Flumethrin und
     Imidacloprid für Katzen aus der Anlage 1 der AMVV
   • unter Berücksichtigung der in der Bereinigung der AMVV positiv
     votierten Neuformulierung der Position wird vorgeschlagen, die
     Entlassung der Wirkstoffkombination für Katzen in der
     Formulierung wie folgt umzusetzen:

               »Zubereitung aus
               Flumethrin und Imidacloprid
               -zur Anwendung bei Tieren-
               -ausgenommen zur Anwendung bei Hunden und Katzen-«

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Rechtliche Umsetzung

   Fazit II
   • die Einzelposition für Flumethrin ist unter Berücksichtigung der in
     der Bereinigung der AMVV zur Abstimmung vorgebrachten
     Neuformulierung der Position wie folgt zu überführen:

               »Flumethrin
               - zur Anwendung bei Tieren -
               - ausgenommen zur Anwendung bei Bienen -
               -ausgenommen zur Anwendung bei Hunden und Katzen-«

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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!

Kontakt:
Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Abt. 3, Tierarzneimittel
D-10117 Berlin

82. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht   23. Januar 2020   Seite 16
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