Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg Fachbericht Flora, Fauna, Lebensräume - Beilage zum Umweltverträglichkeitsbericht Uster, 9. November 2018 ...

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Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg
Gemeinden Auenstein und Veltheim            1028
Jura-Cement-Fabriken AG

Fachbericht Flora, Fauna, Lebensräume
Beilage zum Umweltverträglichkeitsbericht

Uster, 9. November 2018
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Fachbericht Flora, Fauna, Lebensräume, 09.11.2018

Auftraggeber – Beteiligte Behörden – Fachberater

Auftraggeber

Jura-Cement-Fabriken AG
c/o JURA-Holding AG
Zurlindeninsel 1
5001 Aarau
Koordination: Marcel Bieri, Rainer Saxer

Beteiligte Fachstellen und Organisationen

Schweizerische Vogelwarte
Seerose 1
6204 Sempach
Dr. Claudia Müller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Monitoring

Berichtverfasserin

ilu AG, Uster
Andrea Rüegsegger, BSc Umweltingenieurin ZFH

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Inhaltsverzeichnis                                                                                              Seite

1            Ausgangslage                                                                                            3
1.1          Vorhaben                                                                                                3
1.2          Vorgehen                                                                                                3
2            Ausgangszustand Flora, Fauna und Lebensräume                                                            4
2.1          Bewilligte Endgestaltung                                                                                5
2.2          Flora und Lebensräume                                                                                   7
2.2.1        Beschreibung der betroffenen Lebensräume                                                                7
2.3          Fauna                                                                                                 12
2.3.1        Amphibien                                                                                             12
2.3.2        Reptilien                                                                                             14
2.3.3        Säugetiere                                                                                            14
2.3.4        Vögel                                                                                                 14
2.3.5        Insekten                                                                                              15
2.4          Gesamtbeurteilung                                                                                     15
3            Auswirkungen des Betriebs auf Flora und Fauna                                                         16
4            Massnahmen                                                                                            17
4.1          Massnahmen während Betrieb                                                                            17
4.2          Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM)                                                                17
4.2.1        Bilanz der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzflächen                                                 20

5            Schlussbeurteilung                                                                                    22
6            Grundlagen                                                                                            23

Anhang

Anhang 1:            Bewilligte Endgestaltung Auffüllung Steinbruch Oberegg
Anhang 2:            Bewilligte Endgestaltung Steinbruch Jakobsberg-Egg
Anhang 3:            Artenliste Flora

Abbildungen

Titelbild:           Wald im Teilbereich West
Fotos:               ilu AG
Abbildungen: gemäss Quellenangaben in Abbildungsbeschriftungen

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1            Ausgangslage

1.1          Vorhaben

             Das Werk der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) in Wildegg ist für die gesamtschweizerische
             Zementproduktion von grosser Bedeutung. Rund 18 % des in der Schweiz hergestellten Ze-
             ments werden in Wildegg produziert. Bei einer erwarteten Vollauslastung des Zementwerks
             reichen die Rohstoffreserven voraussichtlich noch bis ca. 2021.
             Durch eine massvolle Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Jakobsberg-Egg und eine
             Tieferlegung der Abbausohle kann die Versorgung des Zementwerks mit den notwendigen
             Rohstoffen für weitere rund 20 Jahre sichergestellt werden. Die Erweiterung umfasst die drei
             Teilbereiche „West“, „Mitte“ und „Ost“ (Abbildung 1). Die Tieferlegung der Abbausohle ist im
             Steinbruch Jakobsberg-Egg sowie zu einem geringen Teil am Rand des Steinbruchs
             Oberegg, welcher sich in der Wiederauffüllung befindet, geplant.
             Für das geplante Projekt muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Im
             vorliegenden Bericht werden die Auswirkungen des Projekts auf die Flora und Fauna sowie
             naturnahe Lebensräume beurteilt. Der betroffene Wald wird ebenfalls beschrieben. Parallel
             zum vorliegenden Fachbericht Flora, Fauna, Lebensräume wird ein Bericht zum Rodungsge-
             such erstellt.
             Im vorliegenden Bericht wird bezüglich des Ausgangszustandes schwerpunktmässig auf die
             Erweiterung des bestehenden Steinbruchs eingegangen. Betreffend Bereich der Tieferlegung
             der bestehenden Abbausohle kann der jährlich erscheinende Bericht zur Betreuung der Re-
             kultivierung und biologischen Erfolgskontrolle der SKK herangezogen werden [4].

1.2          Vorgehen

             Für die Beurteilung der Flora wurden an zwei Begehungen (4. Mai 2016 und 22. Juni 2016)
             Vegetationsaufnahmen durchgeführt. An beiden Begehungen wurden alle drei Teilgebiete der
             Erweiterung kartiert. Schutz und Gefährdung der festgestellten Arten wurden anhand der Ro-
             ten Liste Schweiz (Hauptregion Jura Ost) [14], der NHV [1] und der kantonalen Naturschutz-
             verordnung [2] beurteilt. Die Artenlisten der Flora befinden sich im Anhang.
             Von der Fauna fand keine systematische Erfassung statt. Die Beurteilung der Fauna erfolgt
             auf Grundlage der Fachberichte zu den bestehenden Steinbrüchen [4], von Kartenmaterial
             des Bundes [9] und des Kantons Aargau (agis) [10], einem Auszug aus dem Amphibien-
             inventar [11], des Umweltverträglichkeitsberichtes zur Auffüllung Steinbruch Oberegg [5]
             sowie Beobachtungen während der Vegetationskartierung [22].
             In der Rückmeldung zum Planungsbericht (8.4.2016) im Rahmen des Richtplanantrages
             schreibt die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau, dass im Projektgebiet ein Uhu-
             Brutplatz bekannt ist. Deshalb wurde diesbezüglich Kontakt mit der Schweizerischen
             Vogelwarte aufgenommen [17]. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass im Gebiet des
             Steinbruchs Gämsen vorkommen. Dazu wurden telefonische Gespräche mit den zuständigen
             Jagdaufsehern geführt [18].
             Der vorliegende Bericht berücksichtigt die Stellungnahme der kantonalen Umwelt-
             schutzfachstelle vom 15.08.2018 [21] sowie die Ergebnisse der Besprechung zwischen dem
             Kanton und den Gemeinden vom 05.11.2018.

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2            Ausgangszustand Flora, Fauna und Lebensräume

             Der engere Untersuchungsperimeter umfasst ca. 5.6 ha Wald und ca. 3.4 ha Landwirtschafts-
             zone (Abbildung 1).

             Abbildung 1: Kulturlandplan (Quelle: agis, 2018)

             Gemäss Kulturlandplan ragt nördlich im Teilbereich Mitte ein kurzer Abschnitt einer geschütz-
             ten Hecke in den Untersuchungsperimeter. Im Teilbereich Ost ist ein kleines Stück eines Na-
             turschutzgebiets von kantonaler Bedeutung, Trockenstandort (rot schraffierte Fläche in Abbil-
             dung 1, gelbe Fläche in Abbildung 2), betroffen. Nach einer Vorabklärung mit der Fachstelle
             Natur und Landschaft, ist die Überlagerung dieses Naturschutzgebietes grundsätzlich möglich
             [19]. Für die Detailplanung müssen aber die beiden Sektionen Natur und Landschaft sowie
             Jagd und Fischerei beigezogen werden.
             An den Perimeter grenzen das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von
             nationaler Bedeutung (BLN) eingetragene Objekt „Aargauer und östlicher Solothurner Falten-
             jura“ (Objektnr. 1017) sowie auf kommunaler Ebene eine Landschaftsschutzzone (Abbildung
             1), welche vom Teilbereich West tangiert wird. Auf diese beiden landschaftlichen Schutzob-
             jekte wird im Umweltverträglichkeitsbericht im Kapitel Landschaft näher eingegangen.
             Durch den Steinbruch verläuft gemäss Landschaftsentwicklungsplan ein Amphibienverbund
             (Abbildung 2).

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               Abbildung 2: LEP Landschaftsentwicklungsplan (Quelle: agis)

2.1          Bewilligte Endgestaltung

             Für den bestehenden Steinbruch Jakobsberg-Egg resp. die Auffüllung im Steinbruch Oberegg
             bestehen bewilligte Endgestaltungen ([5], [6], Anhänge 1 und 2) mit ökologisch wertvollen
             Flächen, welche teilweise bereits heute bestehen.
             Auffüllung Steinbruch Oberegg
             In Oberegg ist der gesamte Perimeter Teilnutzungsplanung “Abbaugebiete” für den
             ökologischen Ausgleich und Ersatz vorgesehen. Der Plan dieser bewilligten Endgestaltung
             befindet sich im Anhang 1.

             Tabelle 1: ökologisch wertvolle Flächen in der Endgestaltung Auffüllung Oberegg [5]

               Biotoptyp                      Qualitätsziel

               Ruderalfluren,                 Lebensräume mit langfristig überlebensfähigen Populationen der Zielarten
               Steinfluren                    Mauereidechse, Blauflügelige Sandschrecke, Rosmarinblättriges
                                              Weidenröschen, Raugras.

               Magerwiesen                    Artenreiche, ein- bis max. zweischürige magere Heuwiesen; Zielarten sind
                                              Wundklee, Wiesensalbei und Wilde Möhre.

               Feuchtflächen,                 Lebensräume mit langfristig überlebensfähigen Populationen der Zielarten
               Tümpel                         Gelbbauchunke und Geburtshelferkröte.

               Wald                           Arten- und strukturreiche Bestände aus einheimischen Laubgehölzen (Anteil
               Hecken, Feldgehölze            Dornensträucher 30 %) mit waldtypischer Krautschicht und Bodenfauna.
               Gebüsche und                   Lebensraum für eine langfristig überlebensfähige Zauneidechsenpopulation.
               Staudensäume

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             Die Ruderal-/Steinfluren bestehen aus einer südexponierten Halde, die grösstenteils aus
             Mergel, in Randbereichen aus Kalk-Schutt besteht. An den West- und Osträndern bleiben
             Felswände bestehen. Am Fusse der Halde sind im Übergang zur Magerwiese Feuchtflächen
             mit Tümpeln vorgesehen.
             Steinbruch Jakobsberg-Egg
             Der Plan der bewilligten Endgestaltung für den Steinbruch Jakobsberg-Egg befindet sich im
             Anhang 2.
             Tabelle 2: ökologisch wertvolle Flächen in der Endgestaltung Steinbruch Jakobsberg-Egg [6]

               Biotoptyp                      Qualitätsziel

               Hecken, Feldgehölze            Arten- und strukturreiche Bestände aus einheimischen Laubgehölzen (Anteil
                                              Dornensträucher 30 %) mit waldtypischer Krautschicht und Bodenfauna

               Magerwiesen                    Artenreiche, ein- bis max. zweischürige magere Heuwiesen; Zielarten sind
                                              Wundklee, Wiesensalbei und Wilde Möhre

               Feuchtstellen,                 Lebensräume mit kräftigen Populationen der Zielarten Gelbbauchunke und
               Tümpel                         Geburtshelferkröte und mit mindestens kleiner Population der Zielart
                                              Kreuzkröte

               Ruderal- und                   Lebensräume mit kräftigen Populationen der Zielarten Mauereidechse,
               Steinfluren                    Blauflügelige Ödlandschrecke und Rosmarinblättriges Weidenröschen

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2.2          Flora und Lebensräume

             Für die Beurteilung des Ausgangszustands der Flora und Lebensräume wurden die drei Teil-
             bereiche in einzelne Lebensraum-Bereiche unterteilt:
             -     Teilbereich Ost: Lebensraum-Bereiche Wald Südabschnitt, Wald Nordabschnitt, Wald
                   Weststreifen, Wiese Biodiversitätsförderfläche und Wiese Randbereiche Landwirtschaft
                   und Waldrand (Abbildung 3)
             -     Teilbereich West: Lebensraum-Bereich Wald (Abbildung 8)
             -     Teilbereich Mitte: Lebensraum-Bereich Wald inkl. Krautsaum, Hecke Biodiversitäts-
                   förderfläche (Abbildung 11)
             Floristisch nicht beurteilt wurde das landwirtschaftlich genutzte Gebiet.
             Bei den Vegetationskartierungen wurde im Wald im Teilbereich West eine Orchidee gesichtet,
             welche gemäss NHV [1] und Naturschutzverordnung [2] geschützt ist. Die genaue Art konnte
             nicht festgestellt werden, da sie hinter einem Sicherheitszaun wuchs. Weitere kantonal ge-
             schützte Arten [2] die im Untersuchungsperimeter vorkommen sind die Stechpalme (Ilex
             aquifolium) und eine nicht näher bestimmbare Art der Gattung Aquilegia (Akelei). Weiter wur-
             de eine Art der Roten Liste Hauptregion Jura Ost gesichtet (Dach-Trespe Bromus tectorum).
             Keine der vorkommenden Arten ist eine Verantwortungsart des Kantons Aargau [16]. Die
             Schutzstatus der Arten sind in der Artenliste im Anhang vermerkt. Es kann angenommen
             werden, dass die oben erwähnten schützenswerten Pflanzen auch ausserhalb des Untersu-
             chungsperimeters vorkommen, da die nähere Umgebung von der Vegetation her jeweils ähn-
             lich ist. Es verliert somit keine Art ihren gesamten Lebensraum und es ist keine Art in ihrem
             lokalen Vorkommen gefährdet.
             Gemäss UVB für die Auffüllung Steinbruch Oberegg [5] wurden im Bereich des Steinbruchs
             Oberegg drei geschützte Pflanzenarten festgestellt. Das Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium
             dodonaei, Lebensraum: Kiesbänke, Alluvionen), das Gewöhnliche Ochsenauge (Buphthal-
             mum salicifolium, Lebensraum: Trockenrasen) sowie die Pyramidenorchis (Anacamptis pyra-
             midalis, Lebensraum: Magerwiesen, Weiden). Im Rahmen des vorliegenden Fachberichts
             konnte keine der drei Arten innerhalb des Untersuchungsperimeters nachgewiesen werden.
             Bestände der geschützten Arten Bienenragwurz (Ophrys apifera), Pyramidenorchis
             (Anacamptis pyramidalis) und Rosmarinblättriges Weidenröschen (Epilobium dodonaei) be-
             finden sich heute in der Halde in Oberegg, ausserhalb der Erweiterungsbereiche. Sie werden
             überwacht und gepflegt [4].
             Mehrere Bienenragwurze wurden auch im kantonalen Naturschutzgebiet ausserhalb des Un-
             tersuchungsperimeters gesichtet.

2.2.1        Beschreibung der betroffenen Lebensräume

2.2.1.1      Teilbereich Ost
             Dieser Teilbereich umfasst drei Waldabschnitte (total ca. 1.4 ha), eine als Biodiversitäts-
             förderfläche eingetragene extensive Wiese (750 m2) sowie Randbereiche zum Wald und zu
             landwirtschaftlich genutztem Land. In Abbildung 3 sind die jeweiligen Waldgesellschaften
             gemäss pflanzensoziologischer Karte Kanton Aargau, die Biodiversitätsförderfläche und die
             für die Beurteilung der Fauna erstellten Lebensraum-Bereiche ersichtlich.

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             Abbildung 3: Pflanzengesellschaften im Wald und Biodiversitätsförderfläche (BFF), Teilbereich Ost, mit
             beschrifteten Lebensraum-Bereichen (nicht beschriftet ist der Bereich Wiese Randbereiche Landwirt-
             schaft und Waldrand) (Quelle: agis, 2018)
             Im Untersuchungsperimeter vorkommende Pflanzengesellschaften:
             7a: Typischer Waldmeister-Buchenwald
             7e: Typischer Waldmeister-Buchenwald mit Hornstrauch
             9w: Lungenkraut-Buchenwald mit Schlaffer Segge
             10w: Lungenkraut Buchenwald mit Immenblatt, Ausb. m. Schlaffer Segge
             99: Nicht ansprechbare, bestockte Waldfläche

             Wald Südabschnitt
             Der Wald wird von der Rottanne (Picea abies) und der Buche (Fagus sylvatica) dominiert,
             wobei der Anteil an Laubbäumen überwiegt. Auch die Wald-Föhre (Pinus sylvestris) und der
             Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) sind gut vertreten. Es besteht stellenweise eine dichte und
             artenreiche Strauch- und Krautschicht. Stellenweise kommt viel Moos vor. Es hat nur wenig
             Totholz.
             Der Waldrand ist nordwärts ausgerichtet und relativ dicht, jedoch ohne vorgelagerten
             Strauchgürtel, bzw. nicht sehr gestuft. Die Bäume reichen bis an den Waldrand und die
             Strauchschicht ist relativ dicht. Er ist geradlinig und enthält nur sehr wenig dornentragende
             Gehölze. Es befinden sich keine Strukturen oder Totholz am Waldrand. Ihm ist eine Wiese mit
             extensivem Charakter vorgelagert, welche gemäss Waldbestandeskarte noch zum Wald zählt
             (siehe Abschnitt „Wiese Randbereiche Landwirtschaft und Waldrand“) (Abbildung 4).

             Wald Nordabschnitt
             Abwechslungsreicher Waldabschnitt ohne auffallend dominante Art und teilweise dichter
             Strauchschicht. Über den gesamten Waldabschnitt verteilt kommt die Robinie (Robinia pseu-
             doacacia) vor, welche ein invasiver Neophyt ist. Stellenweise weist der Wald keine alten
             Bäume, sondern dichten Jungwuchs mit viel Sal-Weiden (Salix caprea) auf. Vor allem am
             Rand der Abbruchkante des Steinbruchs ist der Wald sehr jung. Es finden sich auffallend vie-
             le Lärchen (Larix decidua) mit Efeu (Hedera helix) um den Stamm. Die Strauchschicht ist gut
             ausgebildet. Durch den Wald führt ein Weg ( Abbildung 5).

             Der Waldrand ist südwärts ausgerichtet, nur wenig buchtig und weist teilweise eine schmale
             Strauchschicht auf. Meist reichen die Bäume aber bis an den Waldrand. Es besteht ein
             schmaler Krautsaum der oft von Brombeeren dominiert wird. Stellenweise sind Strukturen in
             Form von Totholz vorhanden.

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             Wald Weststreifen
             Schmaler Streifen der nur wenige Bäume enthält und einen Heckencharakter aufweist. In die-
             sem Abschnitt wachsen viele beerentragende Gehölze und Brombeeren. Der Waldstreifen be-
             findet sich zwischen Abbruchkante und einer extensiven Wiese und ist durch einen Sicher-
             heitszaun gesichert ( Abbildung 7).

             Wiese Biodiversitätsförderfläche
             Die als Biodiversitätsförderfläche eingetragene extensive Wiese entspricht vom Charakter her
             einer Fromentalwiese (Talfettwiese). Sie umfasst 750 m², ist ca. 4 m breit und aufgrund ihrer
             Ausrichtung eher schattig. Sie enthielt bei der ersten Begehung Anfang Mai erst wenige blü-
             hende Arten. Bei der zweiten Begehung Ende Juni war sie bereits gemäht. Ihre Artenvielfalt
             wurde somit vermutlich nicht vollständig erfasst.

             Wiese Randbereiche Landwirtschaft und Waldrand
             In den Randbereichen zur Landwirtschaft, wozu auch die Wege und Wegränder gezählt wer-
             den, kommen hauptsächlich triviale Arten vor.
             Die südlich gelegene Wiese, welche dem Wald vorgelagert ist, enthält teilweise dieselben Ar-
             ten die auch in der Wiese Biodiversitätsförderfläche vorkommen.

             Abbildung 4: Waldrand Südabschnitt, Teilbereich                Abbildung 5: Jungwuchs im Wald Nordabschnitt,
             Ost (22.06.2016)                                               Teilbereich Ost (22.06.2016)

             Abbildung 6: Waldrand Nordabschnitt, Teilbereich               Abbildung 7: Wald Weststreifen mit der vorgela-
             Ost (04.05.2016)                                               gerten Wiese Biodiversitätsförderfläche, Teilbe-
                                                                            reich Ost, im Hintergrund der Wald-Nordabschnitt
                                                                            (04.05.2016)

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2.2.1.2      Teilbereich West
             Dieser Teilbereich umfasst einen Waldabschnitt (ca. 2.4 ha). In Abbildung 8 sind die
             jeweiligen Waldgesellschaften gemäss pflanzensoziologischer Karte Kanton Aargau und der
             für die Beurteilung der Fauna erstellte Lebensraum-Bereich ersichtlich.
             Die östliche Begrenzung dieses Teilbereichs bildet eine seit ca. 20 Jahren bestehende
             Steilwand mit Bermen. Sie ist teilweise mit Gehölzen bewachsen. Im Rahmen des vorlie-
             genden Fachberichts konnte die Vegetation in dieser Steilwand nicht untersucht werden. Es
             soll im Rahmen des Bauprojekts beurteilt werden, ob eine genauere Untersuchung nötig ist.

             Abbildung 8: Pflanzengesellschaften im Wald, Teilbereich West, mit beschriftetem Lebensraum-Bereich
             (Quelle: agis, 2018)
             Im Untersuchungsperimeter vorkommende Pflanzengesellschaften:
             7a: Typischer Waldmeister-Buchenwald
             7f: Typischer Waldmeister-Buchenwald mit Lungenkraut
             9a: Typischer Lungenkraut-Buchenwald
             10a: Lungenkraut Buchenwald mit Immenblatt
             10w: Lungenkraut Buchenwald mit Immenblatt, Ausb. m. Schlaffer Segge

             Wald
             Der Wald wird sowohl in der Baum- als auch in der Strauchschicht von Buchen (Fagus syl-
             vatica) dominiert. Diese sind zu einem grossen Teil sehr alt und dickstämmig. Vereinzelt fin-
             den sich auch Rottannen (Picea abies). An lichteren Waldstellen besteht eine ausgeprägte
             Krautschicht aus waldtypischer Vegetation. An einem Waldweg im unteren Bereich des Wald-
             abschnittes haben sich viele Wiesenarten angesiedelt, die einen dichten Unterwuchs bilden.
             Es ist wenig Totholz vorhanden. Im Vergleich zu den Waldabschnitten im Teilgebiet Ost ist
             dieser Wald einiges älter. Er konnte nicht bis an die östliche Abbruchkante begangen werden,
             da der Randbereich (ca. 8 m) mit einem Zaun gesichert ist. Der Randbereich konnte jedoch
             vom Zaun aus eingesehen werden und ist jünger als der übrige Bereich. Vermutlich wurde er
             für den ehemaligen Abbau in der Oberegg bereits gerodet und ist nun wieder nachgewach-
             sen.
             Im Perimeter befindet sich ein nördlich gelegener Waldrand, der an eine Strasse grenzt. Er ist
             wenig ausgeprägt und geradlinig. Die Bäume reichen bis an den Waldrand. Es besteht kein
             eigentlicher Strauchgürtel, Sträucher sind aber zwischen den Baumstämmen vorhanden. Es

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             hat nur sehr wenige dornentragende Sträucher. Es besteht ein schmaler Krautsaum. Die ein-
             zigen Strukturen sind ein liegender Baumstamm und eine etwas in den Wald hinein versetzte
             Holzbeige.

             Abbildung 9: Wald im Teilbereich West                          Abbildung 10: Waldrand, Teilbereich West
             (04.05.2016)                                                   (04.05.2016)

2.2.1.3      Teilbereich Mitte
             Dieser Teilbereich umfasst einen Waldabschnitt (ca. 1.7 ha), eine als Biodiversitäts-
             förderfläche eingetragene Hecke (2000 m2) sowie Randbereiche zum Wald und zu
             landwirtschaftlich genutztem Land. Eine weitere Hecke, die im Kulturlandplan als geschützt
             eingetragen ist (siehe Kapitel 2), ist im Geoportal des Kantons Aargau (agis) als Waldfläche
             eingetragen (Karte: Waldflächen). Im vorliegenden Fachbericht wurde sie ebenfalls als Wald
             behandelt und nicht separat kartiert, da sie sich nicht vom umliegenden Wald unterscheidet.
             In Abbildung 11 sind die jeweiligen Waldgesellschaften gemäss pflanzensoziologischer Karte
             Kanton Aargau und die für die Beurteilung der Fauna erstellten Lebensraum-Bereiche
             ersichtlich.

             Abbildung 11: Pflanzengesellschaften im Wald und Biodiversitätsförderfläche (BFF), Teilbereich Mitte,
             mit beschrifteten Lebensraum-Bereichen (Quelle: agis, 2018)
             Im Untersuchungsperimeter vorkommende Pflanzengesellschaften:
             7f: Typischer Waldmeister-Buchenwald mit Lungenkraut
             7g: Typischer Waldmeister-Buchenwald m. Lungenkraut, Ausb. m. Wald-Ziest
             9a: Typischer Lungenkraut Buchenwald

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             Wald inkl. Krautsaum
             Der Wald wird von Laubbäumen dominiert. Darunter fallen neben Buchen (Fagus sylvatica)
             insbesondere einige grosse Eichen (Quercus robur) auf. Stellenweise sind auch mehrere
             Wald-Föhren (Pinus sylvestris) vorhanden. Der Waldabschnitt enthält viele junge Bäume und
             eine dichte Strauchschicht. Teilweise gehört er zur Ersatzfläche der Rodungsbewilligung
             2005. Er wurde nicht aufgeforstet, sondern der natürlichen Bewaldung überlassen.
             Der Waldrand ist wenig ausgeprägt. Die Bäume reichen bis an den Waldrand. Es besteht kein
             eigentlicher Strauchgürtel, Sträucher sind aber zwischen den Baumstämmen vorhanden. Im
             südwestlichen Abschnitt bilden sie einen sehr dichten, geschlossenen Waldrand mit vielen
             verschiedenen Arten wobei nur sehr wenige dornentragende Sträucher vorkommen. Hier be-
             steht ein ca. 3 m breiter Krautsaum mit eher trivialer Flora. Eine abgestorbene Eiche bildete
             bei der ersten Begehung stehendes Totholz. Bei der zweiten Begehung lag sie, vermutlich
             wegen eines Sturmes, am Boden. Ansonsten sind keine Strukturen vorhanden.

             Hecke Biodiversitätsförderfläche
             Die als Biodiversitätsförderfläche eingetragene Hecke dient als Landschafts- und
             Windschutzgürtel. Sie umfasst 2000 m2, ist dicht, artenreich und enthält einzelne Bäume und
             mehrere dornentragende Sträucher (Abbildung 13).

             Abbildung 12: Waldrand im südwestlichen Ab-                    Abbildung 13: Die als Biodiversitätsförderfläche
             schnitt, unterhalb Steinbruchkante Oberegg im                  eingetragene Hecke im Teilbereich Mitte
             Teilbereich Mitte (04.05.2016)                                 (04.05.2016)

2.3          Fauna

2.3.1        Amphibien
             Die aktuellen Daten des Amphibienmonitorings [11] ergeben im Umkreis von 500 m zum Un-
             tersuchungsperimeter sechs Gewässer mit aktuell bekannten Amphibienvorkommen (bestä-
             tigte Vorkommen der letzten 10 Jahre, Abbildung 14). Alle Gewässer befinden sich aus-
             serhalb der für das vorliegende Projekt relevanten Bereiche der Erweiterung und der Tieferle-
             gung. Das Gewässer Nr. 1 befindet sich im Perimeter der Auffüllung des Steinbruchs
             Oberegg.

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             Abbildung 14: Auszug Amphibieninventar 91/92 (Quelle: agis, 2018) abgestimmt mit einem aktuellen
             Auszug Amphibienmonitoring [11]. Markiert sind die bestätigten Amphibienvorkommen der letzten 10
             Jahre im Umkreis von ca. 500 m zum Untersuchungsperimeter.

             Bei den Amphibienlaichgewässern in Abbildung 14 sind folgende Arten vermerkt:

             Tabelle 3: Amphibienvorkommen im bestehenden Steinbruch und der näheren Umgebung

                                                                                                                                      Auschachen
                                                                                                                 Waldweiher
                                                                                         Jakobsberg
                                                                            Steinbruch

                                                                                         Steinbruch

               Art                               Schutzstatus
                                                                                                      Unteregg

                                                                                                                 Unteregg
                                                                            Oberegg

                                                 [14]

                                                                                                                              Aengi
                                                                            1

                                                                                         2

                                                                                                      3

                                                                                                                 4

                                                                                                                              5

                                                                                                                                      6
               Bergmolch                                                        x            x          x           x           x
                                                 nicht gefährdet
               Ichthyosaura alpestris
               Erdkröte                                                         x            x                      x           x
                                                 verletzlich
               Bufo bufo
               Fadenmolch                                                       x            x          x
                                                 verletzlich
               Lissotriton helveticus
               Geburtshelferkröte                                               x            x          x           x
                                                 stark gefährdet
               Alytes obstetricans
               Gelbbauchunke                                                    x            x          x           x                      x
                                                 stark gefährdet
               Bombina variegata
               Grasfrosch                                                       x            x          x           x           x          x
                                                 nicht gefährdet
               Rana temporaria
               Kleiner Wasserfrosch              potentiell ge-                              x          x           x                      x
               Pelophylax lessonae               fährdet
               Kreuzkröte                                                       x            x
                                                 stark gefährdet
               Epidalea calamita

             Das Gewässer Nr. 2 ist auch im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler
             Bedeutung als Wanderobjekt Nr. AG31 eingetragen (Aufnahme 2001) [9].

             Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im bestehenden Steinbruch ein beachtliches
             Amphibienvorkommen mit mehreren stark gefährdeten Arten besteht.

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2.3.2        Reptilien
             Gemäss Jahresbericht Steinbrüche Jakobsberg, Oberegg und Unteregg [1] kommen im be-
             stehenden Steinbruch Mauereidechsen (Jakobsberg und Unteregg) und Zauneidechsen (Ja-
             kobsberg) vor. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Auffüllung Steinbruch
             Oberegg [5] wurden 2014 im Bereich Oberegg zusätzlich eine Ringelnatter und Waldeid-
             echsen nachgewiesen. Die Waldeidechsen wurden in den randlichen Waldbereichen gesich-
             tet. Es muss angenommen werden, dass sie ebenfalls im Teilbereich West vorkommt. Bei ei-
             ner Begehung zur Vegetationskartierung für den vorliegenden Bericht [22] wurden am südli-
             chen Waldrand im Teilbereich West denn auch Eidechsen festgestellt, ihre Art konnte jedoch
             nicht bestimmt werden.

2.3.3        Säugetiere
             Im Steinbruch Oberegg wurden am 4. Mai 2016 mehrere Gämsen (5 Adulte und 2 Jungtiere)
             beobachtet. An einer Begehung am 10. Mai 2017 wurden wieder mehrere Adulte Gämsen
             und ein Jungtier gesichtet. Zudem fanden sich im Teilbereich Ost Trittsiegel von Wildschwei-
             nen (Abbildung 15) sowie Verbissspuren an Jungbäumen, vermutlich vom Reh.
             Im Bereich Unteregg leben im östlichen Abschnitt, ausserhalb des Projektperimeters, Biber,
             welche den Bach gestaut und geplante Pflegeeinsätze in Form von Auslichtungen überflüssig
             gemacht haben [4].

             Abbildung 15: Trittsiegel vom Wildschwein im Teil-             Abbildung 16: Gämse in Oberegg (10.05.2017)
             bereich Ost

2.3.4        Vögel
             Im Projektgebiet befindet sich in einer Felswand seit Jahren ein Brutplatz des Uhus. Er wird
             gemäss der Roten Liste [15] als stark gefährdet eingestuft und ist eine Verantwortungsart des
             Kantons Aargau [16]. Durch Sprengungen lässt sich der Uhu offenbar nicht stören. Will man
             ihn nicht vertreiben, sollte der Materialabbau jedoch nicht näher als 100 m an seinen Brutplatz
             reichen. In früheren Jahren, als der Uhu fehlte, brütete jeweils der Wanderfalke in der selben
             Wand. Auf Wunsch der Schweizerischen Vogelwarte wird der Brutstandort vertraulich
             behandelt und in diesem Bericht nicht bekannt gegeben [17]. Er ist bei den Beteiligten des
             Projektes bekannt.
             Bei den Begehungen zur Vegetationskartierung wurden im Untersuchungsperimeter die Ge-
             sänge von Blaumeise, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig
             und Zilpzalp vernommen. Zudem werden gemäss Auskunft der Schweizerischen Vogelwarte
             die steilen Wände in Oberegg von Kolkraben und Wanderfalken als Brutplätze genutzt [17].

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2.3.5        Insekten
             Gemäss Jahresbericht Steinbrüche Jakobsberg, Oberegg und Unteregg [1] kommt im Gebiet
             Unteregg der Kleine Schillerfalter (Apatura ilia), ein Tagfalter der Roten Liste (verletzlich), vor.
             Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Auffüllung Steinbruch Oberegg [5] wur-
             de im bestehenden Steinbruch Oberegg ein grosser Bestand der Blauflügeligen Sandschre-
             cke (Sphingonotus caerulans), eine national geschützte Art, nachgewiesen. Die Sandlinsen
             im bestehenden Steinbruch Oberegg sind zudem stark mit Bruthöhlen von nicht näher identi-
             fizierten Insekten durchsetzt.

2.4          Gesamtbeurteilung

             Der Untersuchungsperimeter weist eine vielfältige Flora mit teilweise schützenswerten Pflan-
             zen auf. Die an den Untersuchungsperimeter angrenzenden Gebiete verfügen über eine ähn-
             liche Flora. Daher kann davon ausgegangen werden, dass mit der Entwicklung des Stein-
             bruchs keine der vorkommenden Arten ihren gesamten Lebensraum verliert. Sie können sich
             vermutlich nach der Rekultivierung wieder ansiedeln, sofern geeignete Lebensräume geschaf-
             fen werden. Dasselbe kann für die Fauna gesagt werden.
             Für Flora und Fauna scheinen vor allem ökologisch gestaltete Bereiche im bestehenden
             Steinbruch sehr interessant zu sein (gemäss Jahresberichten zur Betreuung der Rekultivie-
             rung und biologischen Erfolgskontrolle [4]). Dort kommen diverse geschützte Arten vor. Einige
             der Arten kommen vermutlich auch in den an den Steinbruch angrenzenden Randbereichen
             der Erweiterung vor, jedoch finden sie ihren Hauptlebensraum im Steinbruch selber. Es wird
             daher durch die Entwicklung des Steinbruchs keine Art in ihrem lokalen Vorkommen bedroht
             werden. Durch die Tieferlegung der bestehenden Abbausohle geht temporär teilweise wert-
             voller Lebensraum verloren, jedoch wird er nach dem Abbau wieder ersetzt und aufgrund der
             Etappierung werden die Lebensräume zeitlich verschoben gestört. Somit werden immer Aus-
             weichmöglichkeiten vorhanden sein. Nach aktuellem Planungsstand sind die wertvollen Le-
             bensräume (gemäss Jahresberichten [4]) grösstenteils nicht von der Tieferlegung betroffen.

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3            Auswirkungen des Betriebs auf Flora und Fauna

             Im Untersuchungsperimeter wird während des Betriebs temporär Lebensraum verloren ge-
             hen, was jedoch aufgrund der Etappierung und der angrenzenden Lebensräume für Flora und
             Fauna grösstenteils nicht gravierend ist. Viele Arten können in umliegende Bereiche auswei-
             chen.
             Durch den bestehenden Steinbruch ist das Gebiet bereits vorbelastet. Die zuständigen Jagd-
             aufseher haben beobachtet, dass sich Gämsen und Rehe an den Betrieb gewöhnt haben und
             sogar bei Sprengungen ruhig bleiben [18]. Zu den Dämmerungs- und Nachtzeiten werden
             keine Lärm emittierenden Arbeiten verrichtet, welche negative Auswirkungen auf das Wan-
             derverhalten der Tiere haben könnten.
             Vom Projekt sind voraussichtlich keine Amphibiengewässer und nur vereinzelt ökologisch
             wertvolle Flächen (gemäss [4]) betroffen. Um die Auswirkungen auf Flora und Fauna detail-
             lierter zu beurteilen, müssen im Rahmen des Bauprojekts die Daten der genauen Standorte
             der relevanten Arten der SKK Landschaftsarchitekten AG, welche die Aufgabe der Betreuung
             der Rekultivierung und biologischen Erfolgskontrolle übernommen hat, mit den Plänen zur
             Tieferlegung der bestehenden Abbausohle verglichen werden.
             Der Brutplatz des Uhus befindet sich knapp ausserhalb des Untersuchungsperimeters. Da der
             Materialabbau jedoch näher als 100 m an seinen Brutplatz reicht, wird er durch den Betrieb
             gestört werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Bereich seines Brutplatzes nicht
             während der Brutzeit (Mitte März – Mitte Juli) Material abgebaut wird um zu verhindern, dass
             er seine Brut verlässt. Da der Brutplatz ausserhalb des Abbaubereichs liegt, besteht die Hoff-
             nung, dass der Uhu ihn auch weiterhin benützt und im Gebiet bleibt.
             Der Standort der Biber ist nicht oder nur randlich von der Tieferlegung betroffen. Jedoch wird
             das Abflussregime des Bachs verändert. Um die Auswirkungen auf die Biber abzuschätzen,
             sollte daher im Rahmen des Bauprojekts überprüft werden, ob für seine Bedürfnisse noch ge-
             nügend Wasser vorhanden sein wird. Der Einbezug einer Biberfachperson wird empfohlen.
             Dies insbesondere auch für die Planung der Endgestaltung, da in Bachnähe Fruchtfolgeflä-
             chen geplant sind. Mit Einbezug einer Fachperson kann einem Konflikt zwischen Landwirt-
             schaft und Biber vorgebeugt werden.

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4            Massnahmen

4.1          Massnahmen während Betrieb

             Sollten bekannte Reptilienlebensräume von der Tieferlegung der Abbausohle betroffen sein
             (im Rahmen des Bauprojekts abzuklären), können die Auswirkungen durch Schaffung von Er-
             satzstandorten in der näheren Umgebung verringert werden.
             Nach heutiger Einschätzung müssen für das Projekt keine Amphibiengewässer entfernt wer-
             den. Sollte dies dennoch der Fall sein, müssten sie möglichst im Herbst entfernt werden,
             wenn sich keine Larven und Jungtiere mehr in den Gewässern aufhalten, die Tiere aber noch
             mobil sind. Ausgewachsene Tiere können dann in andere Bereiche abwandern. Falls Amphi-
             bien aktiv umgesiedelt werden, sollte dies in Absprache mit der Abteilung Landschaft (ALG)
             und Gewässer des Kantons Aargau geschehen.
             Die Rodung des Waldes und die Entfernung der Hecke sollten nicht in die Brutzeit der Vögel
             fallen, also nicht zwischen März und Juli stattfinden. Dasselbe gilt für den Materialabbau in
             unmittelbarer Nähe zum Uhu-Brutplatz.
             Wie bisher werden steile Abbauwände mit einem Sicherheitszaun abgesperrt. Diese Absturz-
             sicherungen werden so gestaltet, dass die Gämsen den Steinbruch weiterhin betreten und
             wieder verlassen können.
             Auf den nicht vom Projekt betroffenen Flächen läuft die Pflege wie bisher weiter. Im Laufe des
             Betriebs werden bereits rekultivierte ökologische Flächen in diese Pflege einbezogen. Der Be-
             trieb, die Rekultivierung und auch die Pflege werden wie bisher ökologisch begleitet.

4.2          Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM)

             Der bestehende Steinbruch beherbergt mehrere, teilweise stark gefährdete Pflanzen- und
             Tierarten. Insbesondere betrifft dies Amphibien und Arten trockener Standorte, wie beispiels-
             weise die Blauflügelige Sandschrecke. Die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen Aus-
             gleichs- und Ersatzmassnahmen richten sich nach diesen Gegebenheiten und nehmen die
             Massnahmen der aktuell bewilligten Endgestaltungen ([5], [6]) auf. Gegen den Nährstoffein-
             trag aus den benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind wirksame Massnahmen zu
             realisieren (bezüglich Endgestaltung und Massnahmen siehe Plan VP-2, Endgestaltung Pla-
             nungshorizont 2050 und separater Bericht Böschungsgestaltung).
             Es sind folgende Biotoptypen geplant:
             Standortgerechte Gehölze (Feldgehölze und trockenwarme Gebüsche) (5.4 ha)
             Es sind an diversen Standorten verschiedene Gehölzgruppen geplant, welche von der Arten-
             zusammensetzung her den jeweiligen Standorten entsprechen werden. Hierzu wird die Be-
             schreibung der Lebensräume des benachbarten BLN-Objektes [3] beigezogen und Arten der
             erwähnten Waldgesellschaften bevorzugt (Ahorn-Sommerlindenwald, Hirschzungen-Ahorn-
             wald, Eichen-Hagebuchenwald, Alpenkreuzdorn-Eichenwald). Der Anteil an dornentragenden
             Gehölzen soll hoch sein. Dabei wird auf feuerbrandanfällige Arten verzichtet, da im Bereich
             Jakobsberg ein Feuerbrand-Schutzobjekt ausgeschieden ist [13]. Die Gehölze dienen der
             Vernetzung und sollen auch in die Steinfluren Strukturen bringen. Die Feldgehölze und tro-
             ckenwarmen Gebüsche werden, wo sinnvoll, mit Strukturen wie Ast- und Steinhaufen ergänzt.

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             Ruderalflur, Sukzessionsfläche, Blockschutthalde (9.7 ha)
             Die südausgerichteten Böschungen am Nordrand der Steinbrüche Oberegg und Jakobsberg-
             Egg sowie ein zentraler Bereich im bestehenden Steinbruch Jakobsberg-Egg sind als Ru-
             deralfluren geplant. Die Ruderalflur in Oberegg besteht bereits heute (Abbildung 18), ent-
             spricht der bewilligten Endgestaltung von 2014 (Anhang 1) und wird nicht verändert (ausser
             dass die Fläche kleiner wird aufgrund der bewilligten Auffüllung). Sie beherbergt unter ande-
             rem Bestände von Bienenragwurz (Ophrys apifera), Pyramidenorchis (Anacamptis pyramida-
             lis), Rosmarinblättrigem Weidenröschen (Epilobium dodonaei) und Blauflügelige Sandschre-
             cke (Sphingonotus caerulans). Diese Arten könnten in die neu entstehenden Ruderalfluren in
             Jakobsberg-Egg einwandern, deren Böschungen grösstenteils der spontanen Besiedlung
             überlassen werden. Allenfalls können zu gegebener Zeit punktuelle Pflanzungen oder Ansaa-
             ten geprüft werden. Stellenweise soll durch Sukzession niederwüchsiger, lückiger und lichter
             Wald entstehen. Die Böschungen der Ruderalfluren werden aus Acuminata-Mergel bestehen,
             der wenig Versteckmöglichkeiten für Reptilien bietet. Um den Lebensraum für Reptilien zu op-
             timieren, wird am Fuss der beiden Böschungen am Nordrand Blockschutt (Kalksteinschüt-
             tung) geschüttet werden. Es soll eine voll besonnte Halde entstehen, die reich an Unter-
             schlüpfen und Sonnenplätzen ist.
             Felswand, Steinflur (5.3 ha – senkrecht auf Boden projizierte Fläche)
             Für einige Vogelarten sind steile Felswände als Brutplätze interessant. Daher soll im südöstli-
             chen Bereich des Teilbereichs Ost eine Felswand erhalten bleiben. Es sollen einzelne Horst-
             nischen ausgesprengt werden, auf denen sich auch Vegetation ansiedeln kann, da beispiels-
             weise der Uhu einen durch Vegetation geschützten Brutplatz wählt. Das Aussprengen von
             Horstnischen war bereits in der Rekultivierungsplanung zur Abbaubewilligung 3 vorgesehen
             [6]. Im Rahmen des Detailprojekts sollte auf diese Erfahrungen zurückgegriffen werden. Auch
             die Schweizerische Vogelwarte sollte diesbezüglich einbezogen werden.
             Weitere steile Wände resp. Steinfluren bleiben entlang des West- und Südrandes sowie im
             zentralen Bereich des aktuellen Steinbruchs Jakobsberg bestehen. Hier soll die Felswand mit
             Bermen versehen werden, analog der heute bestehenden Felswand im Gebiet Oberegg
             (Abbildung 19). Dies dient einerseits der Vernetzung (z.B. nutzen Gämsen die bestehenden
             Bermen in Oberegg) und andererseits fügt sich die Felswand optisch besser in die Umgebung
             ein, da sich auf ihnen eher Pflanzen ansiedeln.
             Wie steil die Felswände letztlich sein werden, wird von der Materialbeschaffenheit abhängen.
             Im Rahmen der Umsetzung soll eine der Situation angepasste, gezielte Artenförderung (so-
             wohl von Flora wie auch von Fauna) stattfinden. Diese standortspezifische Artenförderung bei
             allen Steilwänden ist Voraussetzung dafür, dass diese Flächen als ökologischer Ausgleich
             und Ersatz angerechnet werden können [20].
             Zu beachten ist, dass die ausgewiesene Flächengrösse der senkrechten Projektion ent-
             spricht. Die tatsächliche Fläche der Steilwände und somit die für Flora und Fauna nutzbare
             Fläche, ist um ein Vielfaches grösser.
             Magerwiesen (11.5 ha)
             Über den gesamten Projektperimeter verteilt entstehen teilweise grossflächige Magerwiesen.
             Diese kommen entweder in relativ flaches Gelände oder in südexponierte Böschungen mit
             maximal ca. 30 % Neigung zu liegen. Betreffend Pflanzen sind standortgerechte Arten vorge-
             sehen. Zu gegebener Zeit ist zu prüfen, ob teilweise eine Direktbegrünung möglich ist. Im be-
             nachbarten BLN-Objekt bestehen Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung, de-
             ren Schnittgut allenfalls hierfür verwendet werden könnte.
             In der bewilligten Endgestaltung ist die Magerwiese in Oberegg 4-6 % nach Norden geneigt.
             Optimal für eine Magerwiese wäre allerdings, die Böschung nach Süden zu neigen.

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             Abbildung 17: Profil mit der vorgeschlagenen Optimierung der Geländeneigung in Oberegg

             Feuchtgebiete (4.3 ha)
             Die Feuchtgebiete mit den Amphibiengewässern bestehen teilweise bereits heute. Es werden
             zusätzliche Feuchtgebiete entstehen welche das bestehende Amphibienlaichgebiet von nati-
             onaler Bedeutung ergänzen und der Vernetzung dienen. Der Bach Auschache wird in den
             heutigen Steinbruch hinein verlängert.
             Einzelbäume (ca. 400 m Länge, ca. 20 Bäume)
             Im südlichen Bereich des Steinbruchs Jakobsberg-Egg ist eine Reihe mit Einzelbäumen (z.B.
             Hochstamm-Obstbäume) geplant, welche auch als Vernetzungselement dient.

             Wald (11.1 ha, anrechenbar an ökologischen Ausgleich und Ersatz: 3 ha)
             Je nach Bodenbeschaffenheit soll der Wald durch Aufforstung oder Sukzession entstehen.
             Ziel ist ein ökologisch wertvoller Wald mit buchtigem Strauchgürtel, einem Krautsaum und
             Kleinstrukturen. Insbesondere für den Strauchgürtel werden ökologisch wertvolle Arten (Bee-
             rensträucher, Bienenweiden, dornentragende Gehölze) gewählt resp. gefördert. Die Be-
             schreibung der Lebensräume des benachbarten BLN-Objektes [3] wird beigezogen und Arten
             der erwähnten Waldgesellschaften bevorzugt. Ebenfalls wird beachtet, dass im Bereich Ja-
             kobsberg ein Feuerbrand-Schutzobjekt ausgeschieden ist [13]. Im Umkreis von 500 m eines
             solchen Objektes gilt ein Anpflanzverbot des auf Feuerbrand anfälligen Weissdorns (Cratae-
             gus sp.). Der Wald wird nicht zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzflächen gezählt. Ei-
             ne Ausnahme bildet eine Waldersatzfläche von 3 ha, die in der südausgerichteten Ruderalbö-
             schung östlich des Teilbereichs Mitte durch Sukzession entstehen soll. Sie kann zum ökologi-
             schen Ausgleich- und Ersatz gezählt werden, da an diesem Standort die Naturschutzfunktion
             Vorrang hat [20].

             Abbildung 18: Bestehende Ruderalflur in Oberegg                Abbildung 19: Bestehende Felswand im Gebiet
             (Bildmitte), im Hintergrund die bestehende Fels-               Oberegg (Foto: ilu AG, 22.06.2016)
             wand (Foto: ilu AG, 10.05.2017)

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4.2.1        Bilanz der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzflächen
             In der Endgestaltung sind ökologisch wertvolle Flächen von rund 39.2 ha vorgesehen. Dies
             sind rund 53.1 % des Perimeters Teilnutzungsplanung “Abbaugebiete” (73.8 ha, inkl. Strassen
             und Bewirtschaftungswege). Gemäss Stellungnahme des Kantons, sollten die ökologisch
             wertvollen Flächen 50 % des Abbauperimeters erreichen [21]. Effektiv ist der erreichte Anteil
             der ökologisch wertvollen Flächen noch grösser, da sich auch auf der Fläche der
             Zwischennutzung der Deponiezone ökologisch wertvolle Flächen befinden, die nicht zum
             ökologischen Ausgleich und Ersatz gezählt wurden. Zudem handelt es sich bei der
             Flächenangabe der Felswand um eine Reduktion, da hier mit der auf den Boden projizierten
             Fläche gerechnet wurde. Die tatsächliche Fläche der Steilwände und somit die für Flora und
             Fauna nutzbare Fläche, ist grösser.

             Mit der Abbaubewilligung 3 vom 21.1.2004 und mit der Auffüllbewilligung für Oberegg vom
             16.06.2015 wurden die prozentualen Flächenziele der ökologischen Flächen festgelegt. Die
             Tabelle 4 zeigt eine Gegenüberstellung der Flächenbilanz der Endgestaltung Entwicklung
             Steinbruch Jakobsberg-Egg und der Flächen der bestehenden Bewilligungen. Dabei ist zu be-
             rücksichtigen, dass ein Vergleich schwierig ist, da sich die Perimeter und somit auch die
             Rahmenbedingungen unterscheiden. Zudem geben die bestehenden Bewilligungen die ge-
             forderten Flächen nur in prozentualen Anteilen an (Berechnung in ha erfolgte durch ilu AG
             aufgrund der zur Verfügung stehenden Pläne).

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             Tabelle 4: Gegenüberstellung der Flächenbilanz Endgestaltung Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg (gemäss
             Plan Endgestaltung Planungshorizont 2050 vom 09.11.2018) und der Flächen der bestehenden Bewilligungen. Die
             bestehenden Bewilligungen geben die geforderten Flächen nur in prozentualen Anteilen an. Die Berechnung der An-
             gaben in ha erfolgte durch ilu AG aufgrund der zur Verfügung stehenden Pläne.

                                                               Endgestaltung             Auffüllung Oberegg           Flächenziele aus
                                                               Entwicklung Stein-        Flächenziele *2              Abbaubew. 3 und 4
                                                               bruch                                                  (Abbaubewilligungen
               Bezeichnung                                                                                            21.01.04 und
                                                               (Plan Endgestaltung       (Auffüllbewilligung
                                                               09.11.18)                                              19.06.18)
                                                                                         16.06.15)
                                                                       ha         %             ha              %           ha                 %
                                                                         *1                       *3                           *6
               Fläche Total                                       73.8          100        17.5                100      49.4              100

               Wald
               (inkl. 3 ha Waldsukzession, die als ökol-             11.1        15            0.9             5 *4
               ogischer Ausgleich und Ersatz gelten *7)
               Schutzpflanzung
                                                                            -        -         1.9         11 *4
               (ausserhalb Materialabbauzone)

               Fruchtfolgeflächen                                    16.2        22               0              0        14.8             30
               Zwischennutzung der Deponiezone
               (Waldschlagflur, Ruderalfluren,                       10.3        14               0              0         9.9             20
               Feuchtflächen)

               Ökologischer Ausgleich und
                                                                     39.2       53.1          17.5             100        24.7             50
               Ersatz
               Standortgerechte Gehölze
                                                                      5.4        7.3           0.9             5 *4        7.4             15
               (Feldgehölze, trockenwarme Gebüsche)

               Ruderalflur                                            9.7       13.1           4.1       23.5 *5           9.9             20

               Felswand, Steinflur                                    5.3        7.2           0.6        3.5 *5                               -

               Magerwiesen                                           11.5       15.6           7.7              44         4.9             10

               Feuchtgebiete                                          4.3        5.8           1.4               8         2.5                 5

               Waldsukzession *7                                            3    4.1

             *1: Fläche Perimeter Teilnutzungsplanung (inkl. Strassen und Bewirtschaftungswege). Grundlage: Endgestaltung
             Planungshorizont 2050, Plan VP-2, ilu AG, 09.11.2018
             *2: Flächenziele beziehen sich auf „Anteil an der Gesamtfläche“. Diese bezieht sich auf den Perimeter der Material-
             abbauzone Steinbruch Oberegg inkl. der Fläche der Schutzpflanzung südlich der Steinbruchgrenze. Angaben ge-
             mäss Technischem Bericht mit Umweltverträglichkeitsbericht (Hauptuntersuchung) [5].
             *3: Materialabbauzone inkl. Schutzpflanzung, die ausserhalb der Materialabbauzone steht) [5].
             *4: Das Flächenziel für Wald, Hecken, Feldgehölze, Gebüsche und Stauden ist 21 % [5]. Hierzu zählt auch die
             Schutzpflanzung ausserhalb der Materialabbauzone. Für die vorliegende Gegenüberstellung wurden der Wald und
             die Schutzpflanzung gemäss Plan Rekultivierung / Endgestaltung vom 18.08.2014 abgezogen und separat aufge-
             führt.
             *5: Das Flächenziel für Ruderalfluren, Steinfluren ist 27 % [5]. Hierzu zählt auch die Felswand (Bezeichnung gemäss
             Plan Endgestaltung: „Felswand/Steinflur“). Für die vorliegende Gegenüberstellung wurde die Felswand/Steinflur ge-
             mäss Plan Rekultivierung / Endgestaltung vom 18.08.2014 abgezogen und separat aufgeführt.
             *6: Materialabbauzone Jakobsberg/Unteregg (ohne Gebiet Oberegg, da hier die Auffüllbewilligung gilt). Zone und
             nicht Perimeter genommen, da gemäss Bericht Rekultivierungsplanung auch zwischengenutzte Flächen dazugehö-
             ren.
             *7: In der südausgerichteten Böschung östlich des Teilbereichs Mitte soll durch Sukzession Wald entstehen. Diese
             Fläche gilt als Waldersatz, sie kann aber ebenfalls zum ökologischen Ausgleich und Ersatz gezählt werden. Die Flä-
             che ist daher in der obigen Tabelle doppelt aufgeführt. Nicht berücksichtigt ist die Sukzessionsfläche im Bereich des
             Waldersatzes Oberegg West.

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5            Schlussbeurteilung

             Das Projektgebiet weist eine vielfältige Flora und Fauna auf. Insbesondere Gebiete im heuti-
             gen Steinbruch beherbergen diverse geschützte Arten. Grösstenteils liegen diese wertvollen
             Gebiete nicht innerhalb des Projektperimeters. Sind dennoch ökologisch wertvolle Gebiete
             betroffen, wird mit Vorkehrungen (z.B. Umsiedlungen bei Amphibien) dafür gesorgt, dass die
             Auswirkungen auf Flora und Fauna möglichst gering sind.
             In der Endgestaltung werden rund 53.1 % der Fläche des Perimeters Teilnutzungsplanung als
             ökologischer Ausgleich und Ersatz ausgewiesen, wobei die ökologisch wertvollen Flächen ef-
             fektiv noch grösser sind. Die Vorgabe des Kantons, dass auf 50 % des Abbauperimeters öko-
             logisch wertvolle Flächen entstehen sollen, ist somit erfüllt.
             Für die Umsetzung und langfristige Qualitätssicherung ist eine naturschutzfachliche Beglei-
             tung, wie sie bereits im heutigen Rahmen stattfindet, unverzichtbar.

             Die durch das Projekt entstehenden Lebensraumverluste werden ersetzt. Aufgrund der gross-
             zügigen Ausgestaltung der ökologischen Ausgleichsflächen wird der wertvolle Lebensraum
             erheblich vergrössert. Dadurch kann das Projekt aus Sicht von Flora, Fauna und Lebensräu-
             me als umweltverträglich bezeichnet werden.

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6            Grundlagen

              [1] Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991 (Stand am 1.
                  Juni 2017)
              [2] Kantonale Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ih-
                  rer Lebensräume (Naturschutzverordnung) vom 17. September 1990 (Stand 1. Januar
                  2010)
              [3] Objektbeschreibung BLN 1017 Aargauer und östlicher Solothurner Faltenjura, BAFU,
                  2017
              [4] Steinbrüche Jakobsberg, Oberegg und Unteregg – Betreuung Rekultivierung und biologi-
                  sche Erfolgskontrolle
                  Jahresbericht 2016, SKK Landschaftsarchitekten, Wettingen, 08.03.2017, Version 1
                  Jahresbericht 2015, SKK Landschaftsarchitekten, Wettingen, 12.05.2016, Version 1
                  Jahresbericht 2014, SKK Landschaftsarchitekten, Wettingen, 18.02.2015, Version 1
              [5] Technischer Bericht mit Umweltverträglichkeitsbericht - Auffüllung Steinbruch Oberegg,
                  Baugesuch, Porta Nord AG / Buchhofer AG, 18. August 2014
              [6] Rekultivierungsplanung Abbaubewilligung 3, Stöckli, Kienast & Koeppel Landschaftsar-
                  chitekten AG, Wettingen, 4. Dezember 2003
              [7] Biodiversitätsförderflächen im Kulturland, agis (letzte Abfrage am 06.11.2018)
              [8] Pflanzengesellschaften im Wald, agis (letzte Abfrage am 06.11.2018)
              [9] Amphibien Wanderobjekte, map.geo.admin.ch (letzte Abfrage am 06.11.2018)
              [10] Amphibieninventar 91/92, agis (letzte Abfrage am 06.11.2018)
              [11] Kanton Aargau, Abteilung Landschaft und Gewässer, Amphibienmonitoring Aargau
                   (Stand am 25.5.2016)
              [12] Landschaftsentwicklungsplan LEP, agis (letzte Abfrage am 06.11.2018)
              [13] Feuerbrand, agis (letzte Abfrage am 22.02.2018)
              [14] Rote Liste der gefährdeten Amphibien der Schweiz, Bundesamt für Umwelt, Wald und
                   Landschaft BUWAL, 2005
              [15] Rote Liste Brutvögel, Bundesamt für Umwelt BAFU und Schweizerische Vogelwarte,
                   2010
              [16] Verantwortungsarten, Artenschutzkonzept Aargau, www.ag.ch
              [17] Mündliche und schriftliche Mitteilungen der Schweizerischen Vogelwarte, Frau Claudia
                   Müller, 9.6.2016 und 4.7.2016
              [18] Telefonische Absprache mit den Jagdaufsehern der Jagdreviere Auenstein und Veltheim,
                   28.04.2016
              [19] Schriftliche Mitteilung von Isabelle Flöss, Projektleiterin Abteilung Landschaft und Ge-
                   wässer, 22.06.2016
              [20] Mündliche Mitteilung von Françoise Schmit, Projektleiterin Abteilung Natur und Land-
                   schaft, 07.11.2018
              [21] Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle über die Beurteilung des Umwelt-
                   verträglichkeitsberichts, BVU Abteilung Umwelt, 15.08.2018
              [22] Begehungen zur Vegetationskartierung, ilu AG, 4. Mai 2016 und 22. Juni 2016

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Anhang 1: Bewilligte Endgestaltung Auffüllung Steinbruch Oberegg

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Anhang 2: Bewilligte Endgestaltung Steinbruch Jakobsberg-Egg

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Anhang 3: Artenliste Flora

Erklärungen zum Schutzstatus: CH = Rote Liste Schweiz, JU = Rote Liste Jura Ost, NHV = geschützt gemäss Natur- und Hei-
matschutzgesetz, NSV = geschützt gemäss kantonaler Naturschutzverordnung

Vorkommende Kategorien Rote Liste: NT = potentiell gefährdet, DD = ungenügende Datengrundlage, VU = gefährdet, EN = stark
gefährdet

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Artenliste Flora ‐ Entwicklung Steinbruch Jakobsberg‐Egg
Kartierungen vom 4. Mai 2016 und 22. Juni 2016 / ilu AG, ar

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                                                                            Wald ‐ Südabschnitt    Wald ‐ Nordabschnitt           Wald ‐ Weststreifen       Wiese                 Wald
                                                                                                                                                                                                        Wald           Hecke
                                                                         Kraut‐ Strauch‐ Baum‐ Kraut‐ Strauch‐ Baum‐ Kraut‐ Strauch‐ Baum‐ Rand LW,             ehem. Kraut‐ Strauch‐ Baum‐ Kraut‐ Strauch‐ Baum‐ ehem. invasiver
Wissenschaftlicher Name                    Deutscher Name                schicht schicht schicht schicht schicht schicht schicht schicht schicht Waldrand       BFF   schicht schicht schicht schicht schicht schicht BFF    Neophyt   Schutz   Bemerkung
Abies alba                                 Weiss‐Tanne                      x                                                                                                                              x

Acer campestre                             Feld‐Ahorn                       x        x        x             x                     x        x                                        x           x          x                x

Acer platanoides                           Spitz‐Ahorn                                                                                                                   x                          x

Acer pseudoplatanus                        Berg‐Ahorn                       x                 x     x       x         x                             x                               x               x                x      x

Ajuga reptans                              Kriechender Günsel                                                                                           x           x                               x

Alliaria petiolata                         Knoblauchhederich                                        x                                                   x                x                          x

Allium ursinum                             Bärlauch                                                                                                                      x

Alnus glutinosa                            Schwarz‐Erle                                       x

Anemone nemorosa                           Busch‐Windröschen                x                       x                             x                     x                x                          x

Anthoxanthum odoratum                      Duftendes Ruchgras                                                                                           x           x

Aquilegia spec.                            Akelei                           x                                                                                            x                                                             NSV      blütenlos

Arabis ciliata                             Bewimperte Gänsekresse                                                                 x

Arrhenatherum elatius                      Französisches Raygras                                                                                        x           x                               x

Asarum europaeum                           Haselwurz                                                                                                                     x

Athyrium filix‐femina                      Gemeiner Waldfarn                                                                                                             x

Bellis perennis                            Massliebchen                                                                                                 x                                           x

Betula pendula                             Hänge‐Birke                                                      x         x                    x        x                                                                x      x

Brachypodium sylvaticum                    Wald‐Zwenke                      x                       x                             x                                      x                          x

Briza media                                Zittergras                                                                                                   x

Bromus benekenii                           Benekens Trespe                                                                                                               x

Bromus hordeaceus                          Gersten‐Trespe                                                                                               x           x

Bromus tectorum                            Dach‐Trespe                                                                                                  x                                           x                                  JU: NT

Calystegia sepium                          Zaunwinde                                                                                                    x

Campanula rapunculus                       Rapunzel‐Glockenblume                                                                                                    x

Capsella bursa‐pastoris                    Gemeines Hirtentäschel                                                                                       x                                           x

Cardamine hirsuta                          Vielstängeliges Schaumkraut                              x                                                                                               x
                                           Gewöhnliches Wiesen‐
Cardamine pratensis                                                                                                                                     x
                                           Schaumkraut
Carex digitata                             Gefingerte Segge                 x                                                     x                                      x                          x

Carex flacca                               Schlaffe Segge                                                                                                                                           x

Carex guestphalica                         Leers Segge                                                                                                  x

Carex pendula                              Überhängende Segge                                                                                                                                       x

Carex pilosa                               Gewimperte Segge                 x                                                                                            x

Carex remota                               Lockerährige Segge               x                       x                                                                    x

Carex sylvatica                            Wald‐Segge                       x                       x                                                                    x                          x

Carpinus betulus                           Hagebuche                                 x        x             x                                       x                    x                                 x         x

                                                                                                                                      1
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