Erläuterungen GAV SBB/SBB Cargo 2019 - Transfair
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Grundsätzliches • GAV treten beide am 1.5.2019 in Kraft und sind erstmals per 30.4.2022 kündbar. • Während der Laufdauer GAV SBB Cargo können punktuelle Verhandlungen geführt werden. Grund ist die wirtschaftliche Situation und die Suche von neuen Minderheitspartnern. • Während der Laufdauer werden Verhandlungen über ein neues Lohnsystem aufgenommen. • Während der Laufdauer wird überprüft, ob Zulagen in der PK versichert werden können. 2
Vereinbarkeit Beruf und Familie • Vaterschaftsurlaub neu 20 Tage (bisher: 10 Tage). • Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit. • MA mit Verzicht auf Zeitaufschreibung erhalten neu 3 Kompensationstage plus 5 Brückentage pro Jahr als Ausgleich. Die Kompensationstage können bis zu 7 Jahren angespart werden (21 Tage). • 7. Ferienwoche für ü60 bleibt. • Garantierte 115 arbeitsfreie Tage (afT) bleiben. 3
Treueprämie (TP) • TP bleiben bestehen: Rhythmus, Höhe, Wahlfreiheit Geld oder Zeit und Bezug innerhalb von 5 Jahren. Neuerung: TP-Guthaben können nicht mehr ins «Flexa» einbezahlt werden. 4
Flexa, Priora, Valida • «Flexa»: Die Ansparelemente wurden überarbeitet. Die Ansparhöhe pro Kalenderjahr wird bei rund 150 h limitiert. Die MA haben neu die Möglichkeit, unter verschiedenen Varianten zu wählen (siehe Details auf Intranet SBB oder gemäss separaten Folien). • «Priora»: Wie bisher, kleine Verbesserung bei den anrechenbaren Jahren. • «Valida»: Wie bisher. 5
Lohn und Zulagen/Ersatz von Auslagen (1) => Alle nachfolgenden %-Zahlen sind von der Lohnsumme gerechnet, 0.1% entsprechen rund CHF 2.5 Mio. • Individuelle Lohnentwicklung (ILE) -> 0.8% für ILE werden bis 2022 weiterhin gewährt. -> plus 0.15% werden für einen schnelleren Aufstieg in der ILE verwendet. -> im 2021 werden nochmals einmalig 0.1% zusätzlich in der ILE für einen schnelleren Aufstieg verwendet. • Einmaliger Leistungsanteil (ELA) -> Die ELA von 0.4% werden ab 1.5.2020 durch die Führungskräfte eigenverantwortlich an die MA verteilt. 6
Lohn und Zulagen/Ersatz von Auslagen (2) • Lokführer in Ausbildung: Der Pauschallohn wird aufgehoben zu Gunsten eines Grundlohns mit effektiver Zulagenzahlung. • Regionalzulagen bleiben wie bisher. • Alle weiteren Zulagen bleiben wie bisher. • Spesenvergütung neu nur gegen Beleg, max. 20 CHF. • I-IH und weitere Baudienste erhalten neu eine Tagespauschale von 19 CHF anstelle der Spesenvergütung. Anspruch gemäss bisherigen Regeln. 7
Beteiligung Krankheitskosten (1) • => Die jährlichen Kosten der SBB für krankheitsbedingte Fehltage betragen pro Jahr rund 82 Mio. CHF. Bisher hat die SBB dies alleine getragen => Neu beteiligen sich die MA disparitätisch mit 40% (rund 32 Mio. CHF, entsprechend 1.2 Lohnprozente). Üblich ist die MA-Beteiligung mindestens hälftig! => Beteiligung wird über 3 Jahre eingeführt: Per 1.5.2019 mit 0.4% Lohnabzug, per 1.5.2020 mit 0.8% Lohnabzug und per 1.5.2021 mit 1.2% Lohnabzug => Die Lohnabzüge werden jeweils mit 0.4% Lohnerhöhung auf dem Grundlohn kompensiert (gilt auch für sämtliche MA mit allen Garantiearten) 8
Beteiligung Krankheitskosten (2) => Die oberen Lohnbänder werden jeweils um 0.4% angehoben • Leistungen im Krankheitsfall nach 3 Monaten oder bei Eröffnung einer Lohnfortzahlung (LFZ) => Im 1. Jahr 100% des Lohnes, neu inklusive aller AHV- pflichtigen Zulagen => Im 2. Jahr 90% des Lohnes inklusive aller AHV-pflichtigen Zulagen • Eingeschlossen sind Berufs- und Nichtberufsunfälle • Berechnung der Zulagen: Auf 12 Monate zurückgerechnet, geteilt durch 365 ergibt den Zulagenbetrag pro Tag für die LFZ 9
Moderater Rückbau Toco-Garantien (1) • Toco-Garantien bestehen seit 8 Jahren. SBB wollte diesen Beschluss auslaufen lassen und die Garantien vollständig auflösen • Rund 3’800 MA haben eine Toco-Garantie (entspricht 12.5 Mio. CHF ) • Davon haben rund 800 einen Betrag > 5’000 CHF (entspricht 2.5 Mio. CHF ) 10
Moderater Rückbau Toco-Garantien (2= • Vereinbarter Rückbau: • Garantien bis 5’000 CHF erfahren keinen Abbau (Weiterführung «ad personam») • Garantien über 5’000 CHF werden in 2 Schritten (per 1.5.2020 und per 1.1.2022) wie folgt gekürzt: 5% des Maximalwerts im entsprechenden Anforderungsniveau (AN) ergeben den Rückbaubetrag, höchstens zurück auf den Sockelbetrag von 5’000 CHF. Restbetrag wird «ad personam» weitergeführt. • Beispiel: MA mit Garantie von 10’000 CHF im AN F (Lohnmaximum 85’923 CHF). 5% von 85’923 CHF ergibt den Rückbaubetrag von 4’296 CHF. Die Garantie von 10’000 CHF wird um 4’296 CHF auf 5’704 CHF gekürzt. Die 5’704 CHF bleiben dem MA «ad personam» erhalten. Siehe Beispiele Folie 11. • Allfällige, zukünftige generelle Lohnerhöhungen werden nicht gewährt. 11
Abbau von 5% des Maximalwertes des jeweiligen AN, Sockel 5`000 CHF Bsp. Garantie heute: 10'000 CHF Lohnmaxima AN 5’000 CHF max. Abzug Ergebnis neu A bis O Sockelbetrag 57'806 2'890 7'110 62'291 3'115 6'885 67'273 3'364 6'636 72'820 3'641 6'359 79'011 3'951 6'049 85'923 4'296 5'704 93'657 4'683 5'317 102'321 5'116 4'884 5’000 112'042 5'602 4'398 5’000 122'966 6'148 3'852 5’000 135'260 6'763 3'237 5’000 149'127 7'456 2'544 5’000 164'784 8'239 1'761 5’000 182'498 9'125 875 5’000 202'574 10'129 0 5’000
Arbeitszeit • Die Revision des AZG/AZGV wird umgesetzt. Dies betrifft auch die anderen Transportunternehmungen. • Wichtige verhandelte Änderungen SBB mit Umsetzung per Fahrplanwechsel Dez. 2018 oder Dez. 2019: • mind. 1 ganzes Wochenende frei pro Monat. • früherer Dienstschluss vor Ferien (20:00 Uhr). • veränderte Bestimmungen zu Arbeitsunterbrechungen. • Bei Auswärtspausen ist der Zeitzuschlag zu regeln. • Die genauen Bestimmungen und Umsetzungsdaten werden in den bereichsspezifischen Arbeitszeitregeln abgebildet. • Mindestarbeitszeit von 360 Min. pro Tour bleibt wie bisher. 13
Digitalisierung & Arbeitsmarktfähigkeit • Vereinbarung zur Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden und zur Sicherstellung der Arbeitsmarktfähigkeit im digitalen Wandel (s. separate Vereinbarung): • Aus- u. Weiterbildung bei Berufsbildveränderungen. • Einführung «Boxenstopp» (Anspruch der MA auf regelmässige Standortbestimmungen bezüglich genereller Arbeitsmarktfähigkeit und Gesundheit. • Stellen bei Anyway werden auf mind. 100 und die Reintegrationsstellen in den Divisionen auf mind. 120 erhöht. • Gründung einer Stiftung zu Digitalthemen, s. Notizen. 14
Berufliche Neuorientierung (BNO) • Die Grundsätze bleiben (4 Jahre bei SBB, Verweildauer unbefristet) • Veränderungen: • Lohnabzüge im BNO werden bei MA mit Löhnen von über 120’000 CHF schneller durchgeführt (s. separate Folie). • MA ü58 verbleiben wie bisher in den Divisionen. Es erfolgt kein Lohnabzug. Neu werden aber auch Zumutbarkeitskriterien zur Annahme einer neuen Stelle festgelegt. 15
Diverses • Regelung temporäre MA: Über den Konzern darf die SBB max. 4% Temporäre halten. • Vereinbarung zur Berufs-IV: Regelung wie bisher, gültig bis Ende 2022 für SBB und SBB Cargo. • Abfederungsmassnahmen Pensionskasse: Die Zweite Vereinbarung betreffend Stabilisierungsmassnahmen wird umgesetzt. 16
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