Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen - 2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - thueringen.de

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2020
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation

Flurbereinigungsprogramm
für den Freistaat Thüringen
Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen - 2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - thueringen.de
Das Flurbereinigungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument
der Thüringer Flurbereinigungsverwaltung.

Es bestimmt den Rahmen für die Tätigkeit der Flurbereinigungsbereiche
im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

In ihm werden mittel- bis langfristig die sachlichen und räumlichen
Arbeitsschwerpunkte festgelegt.

Inhalte des Flurbereinigungsprogramms sind:

1.   Auswertung des abgelaufenen Jahres
        Anhängige Verfahren im Jahr 2019
        Abgeschlossene Verfahren im Jahr 2019

2.   Ziele für den Planungszeitraum der kommenden 5 Jahre
        Anordnung neuer Verfahren 2020 bis 2024
        Abschluss anhängiger Verfahren 2020 bis 2024

3.   Namentliche Nennung der im Jahr 2020 anzuordnenden Verfahren

4.   Namentliche Nennung der im Jahr 2020 abzuschließenden
     Verfahren

5.   In 2020 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG
     als Voraussetzung für Investitionen im ländlichen Raum –
     Namentliche Nennung der Verfahren

     Anlagen: Projektskizzen der neu anzuordnenden Verfahren

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1. Auswertung des abgelaufenen Jahres
    Anhängige Verfahren im Jahr 2019

    Differenzen in den Flächenangaben (ha) sind aufgrund von Änderungsbeschlüssen möglich.
    Neue Verfahren, die durch die Teilung laufender Verfahren entstehen, gehen ohne zusätzliche Fläche in die Statistik ein.

        Flur-     am Jahresbeginn       durch Schlussfeststellung              eingestellte            angeordnete Verfahren              am Jahresende
    bereinigungs-    anhängige          abgeschlossene Verfahren                Verfahren                                                   anhängige
       bereich       Verfahren                                                                                                              Verfahren
                                         geplant           tatsächlich                                geplant           tatsächlich
                 Anzahl      ha      Anzahl    ha        Anzahl    ha        Anzahl     ha        Anzahl    ha        Anzahl    ha        Anzahl   ha

       Gera           43    16.605        6        486        3      247          0           0        2        788        0          0       40   16.376

       Gotha          64    42.258        1        144        0          0        0           0        4    2.320          2      953         66   44.748

     Meiningen        62    43.196        2        856        1      666          0           0        1        324        0          0       61   42.530

      Gesamt         169 102.059          9    1.486          4      913          0           0        7    3.432          2      953       167 103.654
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    Anhängige Verfahren am Jahresbeginn 2019

        Flur-                          am Jahresbeginn anhängige Verfahren
    bereinigungs-
                             §1                 § 86                  § 87                 § 91
       bereich
                    Anzahl        ha       Anzahl       ha       Anzahl      ha       Anzahl      ha
        Gera             5         2.589       31       7.570         7       6.446        0            0

       Gotha             4         2.139       26       7.332        34      32.787        0            0

     Meiningen           8         6.477       31      18.522        18      17.761        5       436

      gesamt            17        11.205       88      33.424        59      56.994        5       436

    Anhängige Verfahren am Jahresende 2019

        Flur-                              am Jahresende anhängige Verfahren
    bereinigungs-
                             §1                  § 86                 § 87                 § 91
       bereich
                    Anzahl        ha       Anzahl       ha       Anzahl      ha       Anzahl      ha
        Gera             5         2.589       29        7.372        6       6.415        0            0

       Gotha             4         2.139       28        8.369       34      34.240        0            0

     Meiningen           8         6.477       30       17.856       18      17.761        5           436

      gesamt            17        11.205       87       33.597       58      58.416        5           436
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Abgeschlossene Verfahren am Jahresbeginn 2019

        Flur-                          am Jahresbeginn abgeschlossene Verfahren
    bereinigungs-
                             §1                   § 86                   § 87                   § 91
       bereich
                    Anzahl        ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha
        Gera             0              0        14      1.099           0            0         0            0

       Gotha             6         890           12      3.323           1       219            2       933

     Meiningen           1        1.100           4       264            2       489            0            0

      gesamt             7        1.990          30      4.686           3       708            2       933

    Abgeschlossene Verfahren am Jahresende 2019

        Flur-                           am Jahresende abgeschlossene Verfahren
    bereinigungs-
                             §1                   § 86                   § 87                   § 91
       bereich
                    Anzahl        ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha
        Gera             0              0        16      1.311           1           31         0            0

       Gotha             6             890       12      3.323           1           219        2           933

     Meiningen           1        1.100           5           930        2           489        0            0

      gesamt             7        1.990          33      5.564           4           739        2           933
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     2. Ziele des kommenden Planungszeitraums
     Anordnung neuer Verfahren

                                                                    Anordnung
        Flur-
    bereinigungs-        2020                   2021                   2022                   2023                   2024
       bereich
                    Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl      ha

        Gera             4      1.772           0            0         3        510           1           40         1           69

       Gotha             6      4.610           6      3.600           2       1.500          6      2.950           4      2.000

     Meiningen           1       324            1       235            1            10        2       170            1       885

      gesamt            11      6.706           7      3.835           6       2.020          9      3.160           6      2.954

    Abschluss anhängiger Verfahren

                                                                 Schlussfeststellung
        Flur-
    bereinigungs-        2020                   2021                    2022                  2023                   2024
       bereich
                    Anzahl      ha         Anzahl      ha         Anzahl       ha        Anzahl      ha         Anzahl      ha

        Gera             4           816        4           879        5       2.518          1           173        3      1.471

       Gotha             4           426        2      1.292           3       3.629          3      1.175           1           594

      Meiningen          3           289        1           532        4           805        6      2.328           3      1.203

       gesamt           11      1.531           7      2.703          12       6.952         10      3.676           7      3.268
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3. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 anzuordnenden Verfahren

    3.1 Flurbereinigungsbereich Gera

        Flur-        Verfahrens-      Landkreis      Stadt/Städte,      Verfahrens-      Verfahrens-             Verfahrenszweck
    bereinigungs-       name                         Gemeinde/n           fläche              art
       bereich

        Gera        Weiße Elster I Saale-Holzland-   Bad Köstritz,         706 ha        § 87 FlurbG          Hochwasserschutz
                                    Kreis, Greiz     Caaschwitz,                                        (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL),
                                                     Crossen a. d.                                                Tourismus
                                                     Elster, Silbitz

        Gera         Gumperda      Saale-Holzland- Gumperda,               278 ha        § 86 FlurbG   Auflösung von Landnutzungskonflikten,
                                        Kreis     Bibra, Reinstädt                                        Hochwasserschutz, Tourismus,

        Gera        Seelingstädt        Greiz          Gauern,             713 ha        § 86 FlurbG        Agrarstrukturverbesserung,
                                                     Seelingstädt                                               Hochwasserschutz

        Gera         Altenburg-      Altenburger         Nobitz        75 ha (Teilung)   § 86 FlurbG             Dorfentwicklung
                      Kotteritz          Land
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    3.2 Flurbereinigungsbereich Gotha

        Flur-       Verfahrens-       Landkreis       Stadt/Städte,     Verfahrens-      Verfahrens-             Verfahrenszweck
    bereinigungs-      name                           Gemeinde/n          fläche              art
       bereich

       Gotha        Nordhausen-     Nordhausen         Nordhausen,        1.298 ha       § 86 FlurbG   Agrarstrukturverbesserung, Tourismus
                     Leimbach                            Urbach

       Gotha        Berka-Wipper     Kyffhäuser-         Sonders-          225 ha        § 86 FlurbG   Auflösung von Landnutzungskonflikten,
                                        kreis             hausen,                                      Hochwasserschutz, Renaturierung von
                                                      Kyffhäuserland                                              Fließgewässern

       Gotha         Günzerode      Nordhausen,         Werther,          1.202 ha       § 87 FlurbG    Ortsumfahrung Günzerode/Holbach
                                     Eichsfeld         Hohenstein,                                           (Straßenverkehrsprojekt)
                                                       Sonnenstein

       Gotha          Holbach       Nordhausen         Hohenstein,        1.105 ha       § 87 FlurbG    Ortsumfahrung Günzerode/Holbach
                                                         Werther,                                            (Straßenverkehrsprojekt)
                                                      Bleicherode,
                                                      Friedrichsthal

       Gotha         Bornhagen        Eichsfeld        Bornhagen,          698 ha        § 86 FlurbG   Auflösung von Landnutzungskonflikten,
                                                      Arenshausen,                                                Dorfentwicklung
                                                        Gerbers-
                                                         hausen,
                                                      Hohengandern

       Gotha        Seebach-Ort    Unstrut-Hainich-    Mühlhausen      82 ha (Teilung)   § 86 FlurbG             Dorfentwicklung
                                        Kreis
Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen - 2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - thueringen.de
3.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen

        Flur-       Verfahrens-     Landkreis   Stadt/Städte,   Verfahrens-   Verfahrens-          Verfahrenszweck
    bereinigungs-      name                     Gemeinde/n        fläche           art
       bereich

      Meiningen     Oberlauf Milz   Hildburg-     Römhild         324 ha      § 86 FlurbG         Hochwasserschutz
                                    hausen                                                  (Wasserrahmenrichtlinie-WRRL),
                                                                                               Naturschutz (FFH-Gebiet),
                                                                                                   Biotopvernetzung

    siehe Anlage: Projektskizzen
9
Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen - 2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - thueringen.de
10

     4. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 abzuschließenden Verfahren

     4.1 Flurbereinigungsbereich Gera

         Flur-       Verfahrens-       Landkreis       Stadt/Städte,   Verfahrens-   Verfahrens-            Verfahrenszweck
     bereinigungs-      name                           Gemeinde/n        fläche          art
        bereich

         Gera        Kleinspeicher       Greiz            Auma           16 ha       § 86 FlurbG   Agrarstrukturverbesserung, Sicherung
                       Muntscha                                                                               Speicheranlage

         Gera           Linda          Saale-Orla-        Linda          577 ha      § 1 FlurbG        Agrarstrukturverbesserung,
                                         Kreis                                                         Dorfentwicklung, Tourismus

         Gera        Frohnsdorf-       Altenburger     Frohnsdorf,       171 ha      § 86 FlurbG        Agrarstrukturverbesserung,
                     Göpfersdorf           Land        Göpfersdorf                                           Dorfentwicklung

         Gera          Speicher      Saale-Holzland-    Lehesten         52 ha       § 86 FlurbG           Hochwasserschutz,
                      Nerkewitz/          Kreis                                                         Agrarstrukturverbesserung
                       Hofstelle
                      Altengönna
4.2 Flurbereinigungsbereich Gotha

         Flur-       Verfahrens-       Landkreis       Stadt/Städte,   Verfahrens-   Verfahrens-             Verfahrenszweck
     bereinigungs-      name                           Gemeinde/n        fläche          art
        bereich

        Gotha        Bollstedt-Dorf Unstrut-Hainich-   Weinbergen        144 ha      § 86 FlurbG             Dorfentwicklung
                                         Kreis

        Gotha         Kreuzebra        Eichsfeld        Dingelstädt      63 ha       § 86 FlurbG             Dorfentwicklung

        Gotha        Arenshausen-      Eichsfeld       Arenshausen,      95 ha       § 86 FlurbG   Auflösung von Landnutzungskonflikten,
                         Leine                          Burgwalde,                                   Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
                                                        Birkenfelde,
                                                        Uder, Marth,
                                                          Heilbad
                                                       Heiligenstadt

        Gotha        Kirchohmfeld      Eichsfeld        Leinefelde-      124 ha      § 86 FlurbG             Dorfentwicklung
                                                         Worbis
11
12

     4.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen

         Flur-        Verfahrens-     Landkreis     Stadt/Städte,   Verfahrens-   Verfahrens-             Verfahrenszweck
     bereinigungs-       name                       Gemeinde/n        fläche          art
        bereich

      Meiningen        Dankmars-   Wartburgkreis    Dankmars-         190 ha      § 86 FlurbG   Naturschutz, Grünes Band, Tourismus
                     häuser Rhäden                   hausen

      Meiningen       Kaltensund-   Schmalkalden-   Kaltensund-       32 ha       § 86 FlurbG   Auflösung von Landnutzungskonflikten,
                         heim I       Meiningen        heim                                                Dorfentwicklung

      Meiningen         Trusen      Schmalkalden-   Brotterode-       67 ha       § 91 FlurbG             Waldentwicklung
                                      Meiningen      Trusetal
5. In 2020 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG als Voraussetzung für Investitionen
        im ländlichen Raum - Namentliche Nennung der Verfahren

     5.1 Flurbereinigungsbereich Gera

      Verfahrensname       Landkreis            Stadt/Städte,     Verfahrensfläche   Verfahrensart   Bemerkung
                                                Gemeinde/n

         Magdala        Weimarer Land             Magdala,           1.139 ha        § 87 FlurbG     3. Änderung
                                                Blankenhain,
                                                 Mellingen,
                                                Mechelroda

       Nitschareuth          Greiz                Berga,              381 ha         § 86 FlurbG     1. Änderung
                                             Langenwetzendorf,
                                                 Neumühle

      Neuenbeuthen      Saale-Orla-Kreis,       Remptendorf,           84 ha         § 86 FlurbG     Gesamtplan
                       Saalfeld-Rudolstadt        Drognitz

          Leitlitz           Greiz               Zeulenroda,         1.033 ha         § 1 FlurbG     2. Änderung
                                             Langenwolschendorf
13
14

     5.2 Flurbereinigungsbereich Gotha

      Verfahrensname       Landkreis          Stadt/Städte,      Verfahrensfläche     Verfahrensart       Bemerkung
                                              Gemeinde/n

     Görsbach-Auleben   Kyffhäuserkreis,       Görsbach,             818 ha            § 86 FlurbG        2. Änderung
                         Nordhausen         Heringen/Helme,
                                             Kyffhäuserland

        Hauteroda       Kyffhäuserkreis        Hauteroda             644 ha            § 86 FlurbG        2. Änderung

       Kirchgandern        Eichsfeld          Kirchgandern,          474 ha            § 86 FlurbG        2. Änderung
                                              Hohengandern,
                                           Arenshausen, Marth,
                                               Rustenfelde

       Tiefengruben     Weimarer Land          Bad Berka              98 ha            § 86 FlurbG        Gesamtplan

         Wipfratal         Ilm-Kreis            Arnstadt            1.198 ha        § 87 und § 1 FlurbG   1. Änderung
5.2 Flurbereinigungsbereich Meiningen

      Verfahrensname      Landkreis         Stadt/Städte,      Verfahrensfläche     Verfahrensart       Bemerkung
                                            Gemeinde/n

      Barchfeld-Süd     Wartburgkreis,       Barchfeld-            541 ha            § 87 FlurbG        4. Änderung
                        Schmalkalden-       Immelborn,
                          Meiningen          Breitungen

       Eisfeld-West     Hildburghausen   Auengrund, Eisfeld,      2.867 ha        § 87 und § 1 FlurbG   1. Änderung
                                             Veilsdorf

         Berkach        Schmalkalden-         Grabfeld             628 ha             § 1 FlurbG        1. Änderung
                          Meiningen

        Kälberfeld      Wartburgkreis    Hörselberg-Hainich,       465 ha            § 86 FlurbG        1. Änderung
                                          Wutha-Farnroda

        Nordheim/       Schmalkalden-         Grabfeld            1.011 ha           § 86 FlurbG        1. Änderung
     Schwickershausen     Meiningen

          Bibra         Schmalkalden-         Grabfeld             583 ha             § 1 FlurbG        3. Änderung
                          Meiningen
15
16

     Verfahrensname     Landkreis        Stadt/Städte,      Verfahrensfläche   Verfahrensart   Bemerkung
                                         Gemeinde/n

      Hötzelsroda      Eisenach,          Eisenach,            1.246 ha        § 86 FlurbG     2. Änderung
                      Wartburgkreis   Hörselberg-Hainich,
                                       Berka v.d. Hainich

     Rasdorfer Berg   Wartburgkreis         Geisa               470 ha         § 86 FlurbG     1. Änderung

        Geismar       Wartburgkreis         Geisa               619 ha         § 86 FlurbG     2. Änderung
                                                                                               3. Änderung

      Andenhausen     Schmalkalden-    Kaltennordheim,           97 ha         § 86 FlurbG     1. Änderung
                       Meiningen,      Empfershausen
                      Wartburgkreis

         Buttlar      Wartburgkreis     Buttlar, Geisa,        1.176 ha        § 86 FlurbG     5. Änderung
                                        Unterbreizbach
Anlage: Projektskizzen

Weiße Elster I ........................................................................................... 18-21

Gumperda ................................................................................................ 22-24

Seelingstädt ............................................................................................. 25-27

Altenburg-Kotteritz .................................................................................... 28-30

Nordhausen-Leimbach ............................................................................. 31-33

Berka-Wipper ........................................................................................... 34-36

Günzerode ............................................................................................... 37-39

Holbach .................................................................................................... 40-42

Bornhagen................................................................................................ 43-45

Seebach-Ort ............................................................................................. 46-48

Oberlauf Milz ............................................................................................ 49-52

                                                                                                               17
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Weiße Elster I

 Flurbereinigungsbehörde:                                 Flurbereinigungsbereich Gera

 Name des Verfahrens:                                     Weiße Elster I

 Landkreis/ e:              Saale-Holzland-Kreis, Greiz

 Gemeinde/ n:               Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen a.d. Elster, Silbitz

 Gemarkung/ en:             Ahlendorf, Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen an der Elster, Nickelsdorf, Pohlitz,
                            Silbitz, Tauchlitz
 Verfahrensart:             § 87 FlurbG                   Größe:                     706 ha

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Anordnung:       2020      Plan § 41:        2023        Besitzein-       -         (vorz.)           -
                                                          weisung:                   Ausführungs-
                                                                                     anordnung:

 Konflikte:

 An der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung sind, entsprechend den Maßgaben der WRRL, Maßnahmen zur
 Verbesserung des Gewässers umzusetzen.
 Weiterhin  befinden    sich     bei Hochwasserereignissen    Ortslagen    und   Industriegebiete im
 Überschwemmungsbereich der Weißen Elster. Hierfür ist im Zusammenspiel mit den Maßnahmen zur WRRL
 ein Hochwasserschutz zu errichten.
 Für die Umsetzung der Planungen im Elstertal werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch
 genommen. Hierfür besteht das Recht zur Enteignung. Mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens nach
 § 87 FlurbG kann die Enteignung vermieden werden.
 Das geplante Flurbereinigungsverfahren soll weiterhin das Problem der zeitnahen Flächenbereitstellung für die
 geplanten Anlagen beheben.
 Weitere Konflikte sind:
    - Teile der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung befinden sich nicht im Eigentum des Freistaates
         Thüringen
    - viele ländliche Wege entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und befinden sich in einem
         schlechten Zustand
    - für viele Flurstücke in der Feldlage kann keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen werden

18
Ziele des Verfahrens:

Land- und forstwirtschaftliche   Der große Flächenverbrauch kann auf mehrere Bewirtschafter verteilt und
Ziele:                           somit Existenzgefährdungen vermieden werden.
                                 Arrondierung des Eigentums in der Feldlage und rechtliche Sicherheit der
                                 Zuwegung für die Flurstücke durch Bodenordnung.

Außerland- und                   Ziel des Verfahrens ist es, die Flächenbereitstellung für die Maßnahmen des
forstwirtschaftliche Ziele:      Unternehmensträgers an der Weißen Elster sicherzustellen und den großen
                                 Flächenverbrauch auf möglichst viele Eigentümer zu verteilen.
                                 Weiterhin gilt es, dass Elstertal für den Tourismus attraktiver zu gestalten.

Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                  7 / 9,00 km
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                        -
(Anzahl)

Bauwerke:                        1
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende           Planung: keine Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des
Anlagen:                         Flurbereinigungsgebietes, der Ausgleich soll über Maßnahmen an der
(Anzahl / Länge in km -          Rauda als Gewässer II. Ordnung erfolgen
Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:                -

Voraussichtliche Ausführungskosten:

ca. 2.400.000 €

                                                                                                            19
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
 (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
 forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

 Das geplante Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird angestrebt, um die Umsetzung der WRRL und
 den Bau von HWS-Anlagen entlang der Weißen Elster zu realisieren. Der Unternehmensträger, Freistaat
 Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, hat das Verfahren angeregt, um eine zügige
 Flächenbereitstellung für die Baumaßnahmen zu ermöglichen.
 Gemeinsam mit der Interessengruppe, welche aus den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden besteht,
 wurde über mögliche Maßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens beraten. Hierbei entstanden
 Vorschläge zum Neu- und Ausbau des ländlichen Wegenetzes. Diese wurden untersucht und im Rahmen einer
 Projektbeschreibung dargestellt.
 Die Regionale Aktionsgruppe LEADER „Saale-Holzland e.V.“ bestätigt, dass die im geplanten
 Flurbereinigungsverfahren beschriebenen Ziele und Maßnahmen zusätzlich der Umsetzung der Regionalen
 Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere im Handlungsfeld 1 (Lebensqualität auf dem Land – für jung bis
 alt), Handlungsfeld 2 (Naturnaher Tourismus und Naherholung – Regionale Produkte/ Vermarktung) und im
 Handlungsfeld 3 (Regionale Wertschöpfung und nachhaltiges Wirtschaften).
 Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Es gibt keine grundlegenden Einwände gegen
 das geplante Flurbereinigungsverfahren.

20
Gebietsübersichtskarte:

                          21
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Gumperda

 Flurbereinigungsbehörde:                                Flurbereinigungsbereich Gera

 Name des Verfahrens:                                    Gumperda

 Landkreis/ e:              Saale-Holzland-Kreis

 Gemeinde/ n:               Gumperda, Bibra, Reinstädt

 Gemarkung/ en:             Gumperda, Röttelmisch, Zweifelbach, Zwabitz, Bibra

 Verfahrensart:             § 86 FlurbG                  Größe:                   278 ha

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Anordnung:       2020      Plan § 41:       2021/       Besitzein-     -         (vorz.)          -
                                             2022        weisung:                 Ausführungs-
                                                                                  anordnung:

 Konflikte:

 Mit der Einführung der Großflächenbewirtschaftung im Verfahrensgebiet in den 60er-80er Jahren wurden viele
 Landschaftselemente (Wege, Hangterrassen, Gräben und ökologisch wertvolle Brachflächen) entfernt bzw. zur
 landwirtschaftlichen Nutzung umgestaltet, ebenfalls wurden Wirtschaftswege ohne Berücksichtigung der
 Eigentumsverhältnisse neu angelegt.
 Durch das Fehlen von Landschaftselementen (zum Bsp. Hecken, Hangterrassen, Gräben) und extensiv
 genutzten Flächen in den höhergelegenen Feldblöcken besteht bei ungünstigen Wetterlagen die ständige
 Gefahr von Bodenerosion durch Überschwemmungen talabwärts.
 Diese besagten Starkregenereignisse führten bereits dreimal innerhalb von 15 Jahren zu erheblichen
 Überschwemmungen des Ortskernes von Gumperda.
 Nachteilig wirkt sich ebenfalls die Begradigung und Einfassung des Reinstädter Baches in den frühen 50iger
 Jahren auf die Rückstau- bzw. Rückhaltefunktion bei Hochwassersituationen flussabwärts aus.
 Durch die ständige Zunahme des landwirtschaftlichen Schwerlastverkehrs und den ständig steigenden
 Pendlerverkehr in Richtung Jena stehen die Ortskerne von Gumperda und Röttelmisch verkehrstechnisch an
 ihrer Belastungsgrenze.
 Das ländliche Wegenetz im Verfahrensgebiet entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Zudem befinden
 sich diverse Wege in einem schlechten baulichen Zustand.
 Die touristische Erschließung des Reinstädter Grundes über die Hauptradwegenetze ist noch nicht gegeben.

22
Ziele des Verfahrens:

Land- und forstwirtschaftliche   Zusammenlegung und Erschließung von nicht erschlossenem Grundbesitz
Ziele:
                                 Neugestaltung der Feldflur unter Beachtung der allgemeinen Landeskultur
                                 Auflösung von Nutzungskonflikten und Entlastung der Ortslagen in Bezug auf
                                 landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr, u.a. durch Schaffung einer
                                 Ortsumfahrung und Wegeausbau
                                 Erschließung der Bewirtschaftungsflächen und Verbesserung              der
                                 Erreichbarkeit von Betriebsstätten durch ländlichen Wegebau
                                 Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen, Gräben und
                                 Anpflanzungen

Wasserwirtschaftliche und        Hochwasserschutz, u.a. durch Instandsetzung und Ertüchtigung eines
touristische Ziele:              vorhandenen Vorfluters zum Schutz vor Hochwasserereignissen
                                 Ausweisung   von       Gewässerrandstreifen      im    Sinne    der    EU-
                                 Wasserrahmenrichtlinie
                                 Förderung der Naherholung und des Tourismus durch u. a. Schaffung von
                                 Rad-Wanderwegeverbindungen

Ziele des Naturschutzes und      Sicherung und Schutz vorhandener Strukturen
der Landschaftspflege
                                 Verbesserung des Biotopverbundes sowie Aufwertung, Gliederung und
                                 Gestaltung des Landschaftsbildes
                                 Entsiegelung des Zufahrtsweges zum ehemaligen Agrarflugplatz

Ziele der Bodenordnung           Erschließung aller Flurstücke durch Neuordnung
                                 Schaffung   von     Baulandlandflächen      mittels   Bauleitplanung   und
                                 Flurneuordnung
                                 ortsregulierende   Maßnahmen    inklusive   Beseitigung   baurechtswidriger
                                 Zustände

Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                  3 / 5,4 km
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                        -
(Anzahl)

Bauwerke:                        11
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende           8
Anlagen:
(Anzahl / Länge in km -
 Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:                Hochwasserschutzmaßnahmen (Ertüchtigung eines Dammes),
                                 wegebegleitende Maßnahmen (terrassierte Entwässerungsgräben)

                                                                                                        23
Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 1.548.140 €

 Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz der voraussichtlichen Beteiligten
 (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange,
 landwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

 Die Gemeinde Gumperda und die angrenzende Gemeinden Bibra und Reinstädt sowie der überwiegende Teil
 der befragten landwirtschaftlichen Betriebe begrüßen das geplante Flurbereinigungsverfahren ausdrücklich.
 Auch eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fiel positiv aus.

 Gebietsübersichtskarte:

24
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Seelingstädt

Flurbereinigungsbehörde:                               Flurbereinigungsbereich Gera

Name des Verfahrens:                                   Seelingstädt

Landkreis/ e:              Greiz

Gemeinde/ n:               Gauern, Seelingstädt

Gemarkung/ en:             Chursdorf, Friedmannsdorf, Gauern, Seelingstädt, Zwirtzschen

Verfahrensart:             § 86 FlurbG                 Größe:                     713 ha

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Anordnung:       2020      Plan § 41:       2022       Besitzein-       -         (vorz.)           2032
                                                       weisung:                   Ausführungs-
                                                                                  anordnung:

Konflikte:

Das vorhandene Wegenetz ist in einem schlechten Zustand und im überwiegenden Teil befindet es sich in
Privateigentum. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft soll das
Wegenetz in das Eigentum und die Unterhaltung der Gemeinde überführt werden, um die Voraussetzung für
den Ausbau der ländlichen Wege zu schaffen.
Da für einen Großteil der Flurstücke in der Feldlage keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen ist, sollen die
Zuwegungskonflikte durch die rechtliche Sicherung des Wegenetzes behoben werden.
Ziel ist die Anpassung des Wegenetzes auf die heutigen Bedürfnisse einer modernen Landwirtschaft.
Abfließendes Wasser von den landwirtschaftlichen Nutzflächen führt bei Starkregenereignissen zur
Überschwemmung der Ortslagen und öffentlichen Verkehrsflächen. Durch teilweise baufällige und zu klein
dimensionierte Brücken innerhalb der Ortslage Seelingstädt wird die Überschwemmungssituation im
Hochwasserfall noch verschärft.
Die Gewässer II. Ordnung (Auebach, Bach von der Halde, Chursdorfer Bach, Culmitzsch/Pöltzschbach,
Lerchenbach, Finkenbach, Wolframsdorfer Bach, Zwirtzschener Bach) befinden sich nicht im Eigentum der
Gemeinde Seelingstädt.
Zahlreiche Flurstücke in den Ortslagen Chursdorf, Friedmannsdorf und Seelingstädt weisen keine rechtlich
gesicherte Zuwegung auf. Das Schullandheim, die Kirche und der Gemeindefriedhof in Seelingstädt verfügen
über keine ausreichenden PKW-Stellplatzkapazitäten und die Zufahrt verläuft zudem teilweise über
Privateigentum.
Der in der Örtlichkeit vorhandene Erschließungsweg zur Splittersiedlung „Hammelhöfe“ befindet sich ebenfalls
auf Privateigentum. Der Abfall-Wirtschaftszweck-Verband Ostthüringen benötigt hier neben der Zuwegung eine
rechtlich gesicherte Wendemöglichkeit zur Abfallentsorgung.

                                                                                                       25
Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche   Ziel ist die Arrondierung des Eigentums und die rechtliche Sicherheit der
 Ziele:                           Zuwegung für die Flurstücke der Feldlage durch Bodenordnung als Grundlage
                                  für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Durch den Ausbau des
                                  Wegenetzes können Umlaufzeiten verkürzt und Betriebskosten sowie
                                  Treibstoff in der Landwirtschaft eingespart werden, welches zur Minderung des
                                  CO2-Ausstoßes und damit zur Schonung der Umwelt beträgt.

 Außerland- und                   Hochwasserschutz für Wohngrundstücke und öffentliche Verkehrsfläche.
 forstwirtschaftliche Ziele:      Unterstützung der Gemeinde Seelingstädt bei der Eigentumsklärung als
                                  Grundlage für die Durchführung von Dorfentwicklungsmaßnahmen.

 Voraussichtliche Maßnahmen:

 Ländliche Wege:                  7 / 6,3 km
 (Anzahl / Länge in km)

 Gewässer:                        3
 (Anzahl)

 Bauwerke:                        2
 (Anzahl)

 Landschaftsgestaltende
 Anlagen:
 (Anzahl / Länge in km -
  Anzahl / Fläche in ha)          1,72 ha

 Sonstige Anlagen:                -

 Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 2.750.000 € (vorläufige Kostenaufstellung)

26
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

Zusammen mit den Gemeinden Seelingstädt, Gauern und einer gebildeten Interessengruppe wurden die
Konflikte und Ziele der Antragstellung vertieft und innerhalb einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Arbeit der Interessengruppe aktiv eingebunden. Im Rahmen
einer Bürgerversammlung wurden die voraussichtlich betroffenen Eigentümer und interessierten Bürger über
das geplante Flurbereinigungsverfahren informiert.
Mit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde des Landkreises Greiz wurden die geplanten Maßnahmen
besprochen. Seitens der Behörde bestehen keine Einwendungen gegen die Baumaßnahmen.
Die Regionale Aktionsgruppe LEADER „Greizer Land“ e.V. begrüßte in einer Vorabstimmung die geplanten
Einzelmaßnahmen zur Unterstützung von LEADER-Zielen (insbesondere Anbindung Schullandheim).
Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt.

Gebietsübersichtskarte:

                                                                                                            27
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Altenburg-Kotteritz

 Flurbereinigungsbehörde:                                Flurbereinigungsbereich Gera

 Name des Verfahrens:                                    Altenburg-Kotteritz

 Landkreis:                    Altenburger Land

 Gemeinde:                     Nobitz

 Gemarkung:                    Kotteritz

 Verfahrensart:                § 86 FlurbG               Größe:                     75 ha

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Einleitung:        2020       Plan § 41:         -      Besitzein-       -         (vorz.)        2023
                                                         weisung:                   Ausführungs-
                                                                                    anordnung:

 Konflikte:

 Die betroffenen Flurstücke der Ortslage Kotteritz wurden mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 09.03.1999
 im Verfahren Altenburg im Rahmen des Neubaus der Ortsumgehung B 93 Altenburg angeordnet. Die OL
 Kotteritz wurde mit der Begründung zugezogen, dass dies aus kataster- und vermessungstechnischer Sicht
 notwendig ist. Die Katasterunterlagen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und müssen
 dementsprechend angepasst werden. Vorhandene Konflikte zwischen Nutzungs- und Eigentumsgrenzen
 können im Rahmen der Ortslagenregulierung beseitigt werden.

 Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche     -
 Ziele:

 Außerland- und                     Herstellung der Übereinstimmung von Nutzungs- und Eigentumsgrenzen,
 forstwirtschaftliche Ziele:
                                    Eigentumsneuordnung zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände und zur
                                    Wahrung des Nachbarschaftsrechtes,
                                    Erschließung von Grundstücken innerhalb der Ortslage

28
Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                 -
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                       -
(Anzahl)

Bauwerke:                       -
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende          -
Anlagen:
(Anzahl / Länge in km -
 Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:               -

Voraussichtliche Ausführungskosten:

ca. 60.000 €

Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

Die Regulierung und Aufmessung der Ortslage, sowie die Lösung bestehender Konflikte wird von den Beteiligten
begrüßt. Eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse der Regulierung wird durch die Beteiligten gefordert.
TÖB wurden im Rahmen der Verfahrenseinleitung des Flurbereinigungsverfahrens Altenburg einbezogen
Die Zustimmung des Vorstandes der TG wurde eingeholt.

                                                                                                       29
Gebietsübersichtskarte:

30
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Nordhausen-Leimbach

Flurbereinigungsbehörde:                               Flurbereinigungsbereich Gotha

Name des Verfahrens:                                   Nordhausen-Leimbach

Landkreis/ e:              Nordhausen

Gemeinde/ n:               Stadt Nordhausen, Urbach

Gemarkung/ en:             Nordhausen, Leimbach, Petersdorf, Steigerthal, Urbach

Verfahrensart:             § 86 FlurbG                 Größe:                      1.298 ha

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Anordnung:       2020      Plan § 41:        2021      Besitzein-        -         (vorz.)           2033
                                                       weisung:                    Ausführungs-
                                                                                   anordnung:

Konflikte:

Im Zeitraum zwischen 1960 und 1985 erfolgte im geplanten Verfahrensgebiet eine großflächige Umgestaltung
der Agrarstruktur. Die seinerzeit neu entstandenen Wege und Gräben nahmen keine Rücksicht auf das private
Eigentum, so dass noch heute vielfach Teilflächen von Grundstücken privater Eigentümer in Anspruch
genommen werden.
Darüber hinaus wurden im Zuge der damaligen Baumaßnahmen eine Vielzahl von Landschaftselementen
beseitigt. Dementsprechend ausgeräumt stellt sich die Landschaft im Verfahrensgebiet dar. Der Grundbesitz ist
klein parzelliert und teilweise stark zersplittert.
Das ländliche Wegenetz im Verfahrensgebiet entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Die Zuwegung der
Grundstücke ist in einigen Bereichen nicht gegeben. Vorhandene Wege befinden sich in einem schlechten
baulichen Zustand. Aufgrund der baulichen Zustände sowie fehlender Wegebeziehungen werden die
angrenzenden Ortslagen durch ein erhöhtes landwirtschaftliches Verkehrsaufkommen belastet.

                                                                                                        31
Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche   Zusammenlegung und Erschließung von kleinteiligem und teilweise nicht
 Ziele:                           erschlossenem Grundbesitz
                                  Neugestaltung der Feldflur unter Beachtung der allgemeinen Landeskultur
                                  Auflösung von Landnutzungskonflikten
                                  Erschließung der Bewirtschaftungsflächen
                                  ländlicher Wegebau
                                  Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen und Gräben, die
                                  auf Privatgrundstücken gebaut wurden

 Außerland- und                   Hochwasserschutz
 forstwirtschaftliche Ziele:
                                  Ausweisung   von       Gewässerrandstreifen    im    Sinne     der    EU-
                                  Wasserrahmenrichtlinie
                                  Förderung der Naherholung und des Tourismus u. a. durch Erweiterung der
                                  Radwegebeziehungen

 Voraussichtliche Maßnahmen:

 Ländliche Wege:                  16 / 24 km
 (Anzahl / Länge in km)

 Gewässer:                        -
 (Anzahl)

 Bauwerke:                        12
 (Anzahl)

 Landschaftsgestaltende           noch keine abschließende Planung
 Anlagen:
 (Anzahl / Länge in km -
  Anzahl / Fläche in ha)

 Sonstige Anlagen:                -

 Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 6.750.000 €

32
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

Die Stadt Nordhausen, die angrenzende Gemeinde Urbach sowie die befragten landwirtschaftlichen Betriebe
begrüßen das geplante Flurbereinigungsverfahren ausdrücklich. Auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange fiel positiv aus. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen
der regionalen Entwicklungsstrategie.

Gebietsübersichtskarte:

                                                                                                      33
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Berka-Wipper

 Flurbereinigungsbehörde:                                  Flurbereinigungsbereich Gotha

 Name des Verfahrens:                                      Berka-Wipper

 Landkreis/ e:                 Kyffhäuserkreis

 Gemeinde/ n:                  Stadt Sondershausen, Kyffhäuserland

 Gemarkung/ en:                Berka, Hachelbich

                                                           Größe:                       225 ha
 Verfahrensart:                § 86 FlurbG

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Anordnung:         2020       Plan § 41:        2023      Besitzein-        -          (vorz.)           2032
                                                           weisung:                     Ausführungs-
                                                                                        anordnung:

 Konflikte:

     Mit dem letzten Gewässerausbau wurde die Wipper stark begradigt. Bedingt durch diesen technischen Ausbau
     weist die Wipper gravierende wasserwirtschaftliche Defizite auf. Weiterhin treten in diesem Teilabschnitt der
     Wipper Uferabbrüche auf, die durch das Hochwasser 2013 noch verstärkt wurden. Für den Ortsteil Berka und
     speziell für die angrenzenden Kleingärten besteht eine große Hochwassergefahr.
     Auf der Grundlage der im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
     erstellten Planung soll die Wipper mit einer neuen Gewässerbreite von ca. 60-70 m ausgewiesen werden. Das
     Hauptaugenmerk liegt dabei in der Initiierung der eigendynamischen Entwicklung, dem partiellen Rückbau der
     Uferbefestigung und der Anlage von Entwicklungskorridoren im Maßnahmengebiet. Mit dem Erwerb der
     Grundstücke unter dem aktuellen Gewässerverlauf einschließlich der geplanten Maßnahmen zur Sicherung
     des Entwicklungskorridors wird eine Reihe von gefangenen Grundstücken gebildet, deren Erschließung nicht
     mehr gegeben ist.
     Ein Großteil der vorhandenen Wege und Gräben wurden ohne Rücksicht auf das private Eigentum angelegt,
     so dass noch heute vielfach Teilflächen von Grundstücken privater Eigentümer in Anspruch genommen sind.
     Ebenso findet man im Verfahrensgebiet zersplittertes Eigentum.

34
Ziele des Verfahrens:

Land- und forstwirtschaftliche   Auflösung von Landnutzungskonflikten
Ziele:
                                 Sicherung der Erschließung der Grundstücke
                                 Zusammenlegung von Grundeigentum nach Lage, Form und Größe
                                 Erschließung der Bewirtschaftungsflächen

Außerland- und                   Eigentumsregelung der Gewässerflächen sowie der Flächen für Maßnahmen
forstwirtschaftliche Ziele:      des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie
                                 Verbesserung des Zustandes der Wipper und damit Steigerung der Attraktivität
                                 des ländlichen Raumes

Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                  noch keine abschließende Planung
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                        -
(Anzahl)

Bauwerke:                        -
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende           -
Anlagen:
(Anzahl / Länge in km -
 Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:                -

Voraussichtliche Ausführungskosten:

noch keine abschließende Planung

Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz der voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

 Im Rahmen des freihändigen Grunderwerbs für die Maßnahmen des Hochwasserschutzes erfolgte auch eine
 Abfrage zu dem Wunsch nach Tauschflächen bei den voraussichtlichen Beteiligten. In diesem Rahmen wurden
 die Betroffenen über die Möglichkeiten eines Flurbereinigungsverfahrens informiert. Bei den Beteiligten konnte
 eine grundlegende Akzeptanz für ein Flurbereinigungsverfahren festgestellt werden.
 Weiterhin erfolgten Abstimmungen mit der betroffenen Gemeinde, der Ortsteilbürgermeisterin von Berka, sowie
 dem Bürgermeister der benachbarten Gemeinde Kyffhäuserland. Das bisher erarbeitete Maßnahmenkonzept
 wurde mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen LWU besprochen. Mit der Regionalen Aktionsgruppe
 LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie.
 Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

                                                                                                         35
Gebietsübersichtskarte:

36
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Günzerode

Flurbereinigungsbehörde:                              Flurbereinigungsbereich Gotha

Name des Verfahrens:                                  Günzerode

Landkreis/ e:               Nordhausen, Eichsfeld

Gemeinde/ n:                Werther, Hohenstein, Sonnenstein

                            Günzerode, Pützlingen, Haferungen, Großwechsungen, Kleinwechsungen,
Gemarkung/ en:
                            Limlingerode, Trebra, Schiedungen, Holbach, Liebenrode und Epschenrode

Verfahrensart:              § 87 FlurbG               Größe:                    1.202 ha

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Anordnung:       2020       Plan § 41:      2025      Besitzein-      -         (vorz.)           2037
                                                      weisung:                  Ausführungs-
                                                                                anordnung:

Konflikte:

Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragte die Enteignungsbehörde die Durchführung einer
Unternehmensflurbereinigung. Der entstehende Landverlust durch den Bau der Ortsumfahrung
Günzerode/Holbach B 243 n soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die
allgemeine Landeskultur, die durch das Straßenbauunternehmen entstehen, sollen vermieden werden. Die
Landnutzungskonflikte zwischen dem Unternehmen Bundesstraße und den landwirtschaftlichen Betrieben sowie
den Eigentümern sind zu lösen.

Ziele des Verfahrens:

Land- und forstwirtschaftliche   Behebung bzw. Milderung der durch das Unternehmen Ortsumfahrung
Ziele:                           Günzerode/Holbach B 243 n entstehenden Nachteile für die Agrarstruktur
                                 Neugestaltung der Feldflur mit einem angepassten modernen Wegenetz und
                                 Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes
                                 Bodenordnung       wegen     der Zerschneidung        landwirtschaftlicher
                                 Bewirtschaftungseinheiten und Grundstücke und       zur Sicherung der
                                 Erschließung aller Grundstücke
                                 Ländlicher Wegebau

                                                                                                     37
Außerland- und                   Unterstützung der Straßenbauverwaltung bei dem Vorhaben Neubau der
 forstwirtschaftliche Ziele:      Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n durch:
                                  - Besitzeinweisung und Landerwerb für den Unternehmensträger
                                  - Festsetzung von Entschädigungszahlungen

 Voraussichtliche Maßnahmen:

 Ländliche Wege:                  3 / 3,4 km
 (Anzahl / Länge in km)

 Gewässer:                        -
 (Anzahl)

 Bauwerke:                        -
 (Anzahl)

 Landschaftsgestaltende           noch keine abschließende Planung
 Anlagen:
 (Anzahl / Länge in km -
  Anzahl / Fläche in ha)

 Sonstige Anlagen:                -

 Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 2.306.650 €
 (davon voraussichtlich ca. 461.300 € Übernahme durch Dritte)

 Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
 (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
 forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

 In den Beratungen mit dem Unternehmensträger, der Stadt Bleicherode und den betroffenen Gemeinden sowie
 den landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf der Verfahren eingehend
 erörtert.
 Die Haltung der Gemeinden und der landwirtschaftlichen Betriebe zur Flurbereinigung ist durchweg positiv.
 Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen
 Entwicklungsstrategie. Das mögliche Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde mit der
 landwirtschaftlichen Berufsvertretung einvernehmlich geregelt.

38
Gebietsübersichtskarte:

                          39
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Holbach

 Flurbereinigungsbehörde:                               Flurbereinigungsbereich Gotha

 Name des Verfahrens:                                   Holbach

 Landkreis/ e:               Nordhausen

 Gemeinde/ n:                Hohenstein, Werther, Bleicherode, Friedrichsthal

                             Holbach, Mackenrode, Schiedungen, Gratzungen, Pützlingen, Etzelsrode und
 Gemarkung/ en:
                             Klettenberg

 Verfahrensart:              § 87 FlurbG                Größe:                    1.105 ha

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Anordnung:       2020       Plan § 41:       2025      Besitzein-        -       (vorz.)          2037
                                                        weisung:                  Ausführungs-
                                                                                  anordnung:

 Konflikte:

 Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragte die Enteignungsbehörde die Durchführung einer
 Unternehmensflurbereinigung. Der entstehende Landverlust durch den Bau der Ortsumfahrung
 Günzerode/Holbach B 243 n soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die
 allgemeine Landeskultur, die durch das Straßenbauunternehmen entstehen, sollen vermieden werden. Die
 Landnutzungskonflikte zwischen dem Unternehmen Bundesstraße und den landwirtschaftlichen Betrieben
 sowie den Eigentümern sind zu lösen.

 Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche   Behebung bzw. Milderung der durch das Unternehmen Ortsumfahrung
 Ziele:                           Günzerode/Holbach B 243 n entstehenden Nachteile für die Agrarstruktur
                                  Neugestaltung der Feldflur mit einem angepassten modernen Wegenetz und
                                  Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes
                                  Bodenordnung       wegen     der Zerschneidung        landwirtschaftlicher
                                  Bewirtschaftungseinheiten und Grundstücke und       zur Sicherung der
                                  Erschließung aller Grundstücke
                                  Ländlicher Wegebau

40
Außerland- und                   Unterstützung der Straßenbauverwaltung bei dem Vorhaben Neubau der
forstwirtschaftliche Ziele:      Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n durch:
                                 - Besitzeinweisung und Landerwerb für den Unternehmensträger
                                 - Festsetzung von Entschädigungszahlungen

Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                  2 / 3,7 km
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                        -
(Anzahl)

Bauwerke:                        -
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende           noch keine abschließende Planung
Anlagen:
(Anzahl / Länge in km -
 Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:                -

Voraussichtliche Ausführungskosten:

ca. 1.437.200 €
(davon voraussichtlich ca. 287.400 € Übernahme durch Dritte)

Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

In den Beratungen mit dem Unternehmensträger, der Stadt Bleicherode und den betroffenen Gemeinden sowie
den landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf der Verfahren eingehend
erörtert.
Die Haltung der Gemeinden und der landwirtschaftlichen Betriebe zur Flurbereinigung ist durchweg positiv.
Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen
Entwicklungsstrategie. Das mögliche Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde mit der
landwirtschaftlichen Berufsvertretung einvernehmlich geregelt.

                                                                                                        41
Gebietsübersichtskarte:

42
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Bornhagen

Flurbereinigungsbehörde:                               Flurbereinigungsbereich Gotha

Name des Verfahrens:                                   Bornhagen

Landkreis/ e:              Eichsfeld

Gemeinde/ n:               Bornhagen, Arenshausen, Gerbershausen, Hohengandern

Gemarkung/ en:             Bornhagen, Arenshausen, Gerbershausen, Hohengandern

Verfahrensart:             § 86 FlurbG                 Größe:                      698 ha

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Einleitung:      2020      Plan § 41:        2023      Besitzein-        -         (vorz.)           2036
                                                       weisung:                    Ausführungs-
                                                                                   anordnung:

Konflikte:

Durch die Lage unmittelbar an der Staatsgrenze der ehemaligen DDR sind viele Eigentums- und
Nutzungskonflikte entstanden, so dass erhebliche Erschließungsmängel in der Orts- und Feldlage vorhanden
sind und das Liegenschaftskataster nicht den heutigen gesetzlichen Anforderungen genügt. Für viele Wege,
darunter der Kolonnenweg auf einer Länge von 4,8 km, ist eine Regelung der Eigentumsverhältnisse
erforderlich.
Es sind zahlreiche Überbauten und Erschließungsmängel in den Ortslagen Bornhagen und Rimbach durch
Ortsregulierung zu beseitigen.
Die Burgruine Hanstein ist als eins von 35 Kulturgütern im Freistaat mit überregionaler Bedeutung eingestuft.
Sie ist das Aushängeschild für das Obereichsfeld und ein Magnet für Besucher aus Nah und Fern und nicht
zuletzt ein Wanderziel mit herausragender Erlebnisqualität. Maßnahmen für den Tourismus sollen durch die
Neugestaltung in der Flurbereinigung wirksam unterstützt werden.
Umgesetzte Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie am Steinsbach sind durch Bodenordnung
eigentumsrechtlich zu sichern.

                                                                                                        43
Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche   Auflösung von Landnutzungskonflikten
 Ziele:
                                  Sicherung der Erschließung der Grundstücke
                                  Zusammenlegung und Neueinteilung des stark zersplitterten Grundbesitzes
                                  unter Berücksichtigung der Pacht- und Bewirtschaftungsverhältnisse
                                  Ländlicher Wegebau
                                  Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen und Gräben, die
                                  auf Privatgrundstücken gebaut wurden

 Außerland- und                   Beseitigung von Abweichungen zwischen örtlichem Besitzstand und dem
 forstwirtschaftliche Ziele:      Nachweis im Liegenschaftskataster
                                  Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen und Erschließungsmängeln
                                  Flächenbereitstellung für kommunale Dorferneuerungsmaßnahmen und
                                  sonstige öffentliche Vorhaben (insbesondere Dorferneuerungsmaßnahmen)
                                  Sicherung einer Fläche für eine naturnahe Abwasserkläranlage in der Nähe
                                  des Sportplatzes (Steinsbach)
                                  Förderung des Tourismus

 Voraussichtliche Maßnahmen:

 Ländliche Wege:                  4 / 2,2 km
 (Anzahl / Länge in km)

 Gewässer:                        1 Rückbau Verrohrung
 (Anzahl)
                                  1 Teichsanierung

 Bauwerke:                        2
 (Anzahl)
 Landschaftsgestaltende
 Anlagen:                         noch keine abschließende Planung
 (Anzahl / Länge in km -
  Anzahl / Fläche in ha)

 Sonstige Anlagen:                5

 Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 1,5 Mio. €

44
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

Die Akzeptanz der Gemeinde Bornhagen sowie der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist gegeben.
Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Es wurden keine Einwände vorgebracht. Mit der
Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen
Entwicklungsstrategie.

Gebietsübersichtskarte:

                                                                                                      45
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Seebach-Ort

 Flurbereinigungsbehörde:                                Flurbereinigungsbereich Gotha

 Name des Verfahrens:                                    Seebach-Ort

 Landkreis/ e:                 Unstrut-Hainich-Kreis

 Gemeinde/ n:                  Mühlhausen

 Gemarkung/ en:                Seebach

 Verfahrensart:                § 86 FlurbG               Größe:                    82 ha

 Geplanter zeitlicher Ablauf:

 Anordnung:         2020       Plan § 41:       2022     Besitzein-       -        (vorz.)          2027
                                                         weisung:                  Ausführungs-
                                                                                   anordnung:

 Konflikte:

 Die Durchführung des kombinierten Flurbereinigungsverfahrens „Seebach“ nach § 87 FlurbG und nach § 1
 FlurbG verzögert sich auf Grund des geplanten Neubaus der B 247 (Ortsumfahrung Mühlhausen). In der
 Ortslage Seebach sind Erschließungsmängel zu beheben und die Eigentumsverhältnisse neu zu ordnen. Die
 Heraustrennung der Ortslage als ein eigenständiges vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
 ist erforderlich, um die Vorteile der Ortsregulierung früher umsetzen zu können.

 Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche     -
 Ziele:

 Außerland- und                     Beseitigung von Abweichungen zwischen örtlichem Besitzstand und dem
 forstwirtschaftliche Ziele:        Nachweis im Liegenschaftskataster
                                    Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen und Erschließungsmängeln
                                    Flächenbereitstellung für kommunale und sonstige öffentliche Vorhaben
                                    (insbesondere Dorferneuerungsmaßnahmen)
                                    Beseitigung von Investitionsmängeln

46
Voraussichtliche Maßnahmen:

Ländliche Wege:                 1 / 0,19 km
(Anzahl / Länge in km)

Gewässer:                       -
(Anzahl)

Bauwerke:                       -
(Anzahl)

Landschaftsgestaltende          -
Anlagen:
(Anzahl / Länge in km -
 Anzahl / Fläche in ha)

Sonstige Anlagen:               -

Voraussichtliche Ausführungskosten:

ca. 146.000 €

Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

Die Akzeptanz sowohl der Gemeinde Weinbergen als auch der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist
gegeben. Die geplante Teilung des Verfahrens Seebach wurde dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im
Rahmen einer Sitzung am 01.10.2018 erläutert.
Nach der Teilung des Verfahrens Seebach wird die Ortslage Seebach vorrangig bearbeitet und zeitnah
abgeschlossen.

                                                                                                     47
Gebietsübersichtskarte:

48
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren
Oberlauf Milz

Flurbereinigungsbehörde:                               Flurbereinigungsbereich Meiningen

Name des Verfahrens:                                   Oberlauf Milz

Landkreis/ e:              Hildburghausen

Gemeinde/ n:               Stadt Römhild

Gemarkung/ en:             Bedheim, Buchenhof, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Roth, Simmershausen

Verfahrensart:             § 86 FlurbG                 Größe:                     324 ha

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Anordnung:       2020      Plan § 41:       2021       Besitzein-       -         (vorz.)           2025
                                                       weisung:                   Ausführungs-
                                                                                  anordnung:

Konflikte:

Durch die Bereitstellung von Pufferflächen an den Gewässern entstehen Landnutzungskonflikte zwischen
Landwirtschaft sowie Naturschutz und Wasserwirtschaft. Die Gewässerschutzstreifen dienen der Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlage der geschützten Arten gemäß der Managementplanung für das FFH-Gebiet 118
„Oberlauf der Milz“. Des Weiteren wird zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der aquatischen
Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete als auch zur
Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie beigetragen.
Das durch die großflächige Landbewirtschaftung der ehemaligen LPG sowie durch Meliorationsmaßnahmen
veränderte Wege- und Gewässernetz ist in weiten Teilen des Verfahrensgebietes weder eigentums- noch
liegenschaftsrechtlich gesichert, sodass für einen Großteil der Flurstücke in der Feldlage gegenwärtig keine
rechtliche Zuwegung nachgewiesen werden kann.

                                                                                                       49
Ziele des Verfahrens:

 Land- und forstwirtschaftliche   Neuordnung und Arrondierung des Eigentums sowie rechtliche Sicherheit
 Ziele:                           hinsichtlich der Zuwegung für die Flurstücke der Feldlage durch Bodenordnung
                                  zur wirtschaftlichen Verbesserung sowie als Grundlage der Sicherung der
                                  Existenz der ansässigen Bewirtschafter
                                  Auflösung der Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und
                                  Naturschutz sowie Vorbeugung von Konflikten zwischen Eigentümern und
                                  Wasserwirtschaft nebst ökologischen Belangen

 Außerland- und forstwirt-        Begleitung und Umsetzung der Ziele der FFH-Managementplanung und der
 schaftliche Ziele:               Erhaltungsziele in Natura 2000-Gebieten
                                  Vernetzung von Lebensräumen zur Sicherung von Biotopverbünden und der
                                  natürlichen Lebensgrundlage der geschützten Arten Steinkrebs und
                                  Bachmuschel sowie weiterer wildlebender Tiere und Pflanzen im und am
                                  Gewässer
                                  Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen
                                  Förderung einer naturnahen Gewässerentwicklung sowie Umsetzung der Ziele
                                  der EU-Wasserrahmenrichtlinie
                                  Erhaltung und Verbesserung der Erholungsstruktur von Natur und Landschaft

 Voraussichtliche Maßnahmen:

 Ländliche Wege:                  1 / 0,5 km
 (Anzahl / Länge in km)

 Gewässer:                        -
 (Anzahl)

 Bauwerke:                        1
 (Anzahl)

 Landschaftsgestaltende           noch keine abschließende Planung
 Anlagen:
 (Anzahl / Länge in km -
  Anzahl / Fläche in ha)

 Sonstige Anlagen:                -

 Voraussichtliche Ausführungskosten:

 ca. 346.000 €

50
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten
(insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land-
und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger)

In Beratungen und Ortsterminen einer Interessengruppe, welcher die ansässigen landwirtschaftlichen
Betriebe, Vertreter der Stadt Römhild und engagierte Privateigentümer aus den betroffenen Gemarkungen
angehören, wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens intensiv erörtert
und    die    Neugestaltungsgrundsätze     sowie    das    voraussichtliche  Maßnahmenkonzept     des
Flurbereinigungsgebietes erarbeitet und abgestimmt.
Mit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde des Landkreises Hildburghausen wurden die geplanten
Maßnahmen abgestimmt. Seitens der Behörden bestehen keine Einwendungen gegen die Baumaßnahmen.
Für das wasserrechtliche Einvernehmen im Flurbereinigungsverfahren sind der unteren Wasserbehörde zu
gegebener Zeit aussagefähige Unterlagen vorzulegen.
Die Abstimmung mit der Regionalen Aktionsgemeinschaft der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg
e.V. erfolgte sowohl frühzeitig zu Beginn der Erstellung der Projektbeschreibung als auch zur Anhörung der
Träger öffentlicher Belange nach § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG. Gemäß § 38 FlurbG wurden die allgemeinen
Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes mit den Trägern öffentlicher
Belange abgestimmt.
Im Ergebnis der Vorarbeiten für drei flächendeckend im Verfahrensgebiet liegenden geplanten Freiwillige
Landtauschverfahren ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Eigentümer (ca. 80 - 85 %) mit
bodenordnerischen Maßnahmen nach § 103a FlurbG an ihren Grundstücken einverstanden ist. Die zuvor
genannten Verfahren konnten jedoch wegen der Existenz von Grundstücken mit unbekannten Eigentümern
bzw. wegen Grundstücken im Eigentum von Erbengemeinschaften mit teilweise aussichtsloser Ermittlung
aller Miteigentümer nicht angeordnet werden. Durch diese Vorarbeiten wurde jedoch eine sehr große Anzahl
der voraussichtlich betroffenen Eigentümer bereits über Bodenordnungen nach dem FlurbG informiert und
für eine solche Maßnahme sensibilisiert. Die Aufklärungsversammlung vor der geplanten Anordnung des
Verfahrens fand nach öffentlicher Einladung im Oktober 2019 statt.

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Gebietsübersichtskarte:

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