Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen - 2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - thueringen.de
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2020 Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsprogramm für den Freistaat Thüringen
Das Flurbereinigungsprogramm ist das zentrale Steuerungsinstrument der Thüringer Flurbereinigungsverwaltung. Es bestimmt den Rahmen für die Tätigkeit der Flurbereinigungsbereiche im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation. In ihm werden mittel- bis langfristig die sachlichen und räumlichen Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Inhalte des Flurbereinigungsprogramms sind: 1. Auswertung des abgelaufenen Jahres Anhängige Verfahren im Jahr 2019 Abgeschlossene Verfahren im Jahr 2019 2. Ziele für den Planungszeitraum der kommenden 5 Jahre Anordnung neuer Verfahren 2020 bis 2024 Abschluss anhängiger Verfahren 2020 bis 2024 3. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 anzuordnenden Verfahren 4. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 abzuschließenden Verfahren 5. In 2020 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG als Voraussetzung für Investitionen im ländlichen Raum – Namentliche Nennung der Verfahren Anlagen: Projektskizzen der neu anzuordnenden Verfahren 2
1. Auswertung des abgelaufenen Jahres Anhängige Verfahren im Jahr 2019 Differenzen in den Flächenangaben (ha) sind aufgrund von Änderungsbeschlüssen möglich. Neue Verfahren, die durch die Teilung laufender Verfahren entstehen, gehen ohne zusätzliche Fläche in die Statistik ein. Flur- am Jahresbeginn durch Schlussfeststellung eingestellte angeordnete Verfahren am Jahresende bereinigungs- anhängige abgeschlossene Verfahren Verfahren anhängige bereich Verfahren Verfahren geplant tatsächlich geplant tatsächlich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 43 16.605 6 486 3 247 0 0 2 788 0 0 40 16.376 Gotha 64 42.258 1 144 0 0 0 0 4 2.320 2 953 66 44.748 Meiningen 62 43.196 2 856 1 666 0 0 1 324 0 0 61 42.530 Gesamt 169 102.059 9 1.486 4 913 0 0 7 3.432 2 953 167 103.654 3
4 Anhängige Verfahren am Jahresbeginn 2019 Flur- am Jahresbeginn anhängige Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 5 2.589 31 7.570 7 6.446 0 0 Gotha 4 2.139 26 7.332 34 32.787 0 0 Meiningen 8 6.477 31 18.522 18 17.761 5 436 gesamt 17 11.205 88 33.424 59 56.994 5 436 Anhängige Verfahren am Jahresende 2019 Flur- am Jahresende anhängige Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 5 2.589 29 7.372 6 6.415 0 0 Gotha 4 2.139 28 8.369 34 34.240 0 0 Meiningen 8 6.477 30 17.856 18 17.761 5 436 gesamt 17 11.205 87 33.597 58 58.416 5 436
Abgeschlossene Verfahren am Jahresbeginn 2019 Flur- am Jahresbeginn abgeschlossene Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 0 0 14 1.099 0 0 0 0 Gotha 6 890 12 3.323 1 219 2 933 Meiningen 1 1.100 4 264 2 489 0 0 gesamt 7 1.990 30 4.686 3 708 2 933 Abgeschlossene Verfahren am Jahresende 2019 Flur- am Jahresende abgeschlossene Verfahren bereinigungs- §1 § 86 § 87 § 91 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 0 0 16 1.311 1 31 0 0 Gotha 6 890 12 3.323 1 219 2 933 Meiningen 1 1.100 5 930 2 489 0 0 gesamt 7 1.990 33 5.564 4 739 2 933 5
6 2. Ziele des kommenden Planungszeitraums Anordnung neuer Verfahren Anordnung Flur- bereinigungs- 2020 2021 2022 2023 2024 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 4 1.772 0 0 3 510 1 40 1 69 Gotha 6 4.610 6 3.600 2 1.500 6 2.950 4 2.000 Meiningen 1 324 1 235 1 10 2 170 1 885 gesamt 11 6.706 7 3.835 6 2.020 9 3.160 6 2.954 Abschluss anhängiger Verfahren Schlussfeststellung Flur- bereinigungs- 2020 2021 2022 2023 2024 bereich Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Gera 4 816 4 879 5 2.518 1 173 3 1.471 Gotha 4 426 2 1.292 3 3.629 3 1.175 1 594 Meiningen 3 289 1 532 4 805 6 2.328 3 1.203 gesamt 11 1.531 7 2.703 12 6.952 10 3.676 7 3.268
3. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 anzuordnenden Verfahren 3.1 Flurbereinigungsbereich Gera Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Gera Weiße Elster I Saale-Holzland- Bad Köstritz, 706 ha § 87 FlurbG Hochwasserschutz Kreis, Greiz Caaschwitz, (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL), Crossen a. d. Tourismus Elster, Silbitz Gera Gumperda Saale-Holzland- Gumperda, 278 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Kreis Bibra, Reinstädt Hochwasserschutz, Tourismus, Gera Seelingstädt Greiz Gauern, 713 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Seelingstädt Hochwasserschutz Gera Altenburg- Altenburger Nobitz 75 ha (Teilung) § 86 FlurbG Dorfentwicklung Kotteritz Land 7
8 3.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Gotha Nordhausen- Nordhausen Nordhausen, 1.298 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Tourismus Leimbach Urbach Gotha Berka-Wipper Kyffhäuser- Sonders- 225 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, kreis hausen, Hochwasserschutz, Renaturierung von Kyffhäuserland Fließgewässern Gotha Günzerode Nordhausen, Werther, 1.202 ha § 87 FlurbG Ortsumfahrung Günzerode/Holbach Eichsfeld Hohenstein, (Straßenverkehrsprojekt) Sonnenstein Gotha Holbach Nordhausen Hohenstein, 1.105 ha § 87 FlurbG Ortsumfahrung Günzerode/Holbach Werther, (Straßenverkehrsprojekt) Bleicherode, Friedrichsthal Gotha Bornhagen Eichsfeld Bornhagen, 698 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Arenshausen, Dorfentwicklung Gerbers- hausen, Hohengandern Gotha Seebach-Ort Unstrut-Hainich- Mühlhausen 82 ha (Teilung) § 86 FlurbG Dorfentwicklung Kreis
3.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Meiningen Oberlauf Milz Hildburg- Römhild 324 ha § 86 FlurbG Hochwasserschutz hausen (Wasserrahmenrichtlinie-WRRL), Naturschutz (FFH-Gebiet), Biotopvernetzung siehe Anlage: Projektskizzen 9
10 4. Namentliche Nennung der im Jahr 2020 abzuschließenden Verfahren 4.1 Flurbereinigungsbereich Gera Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Gera Kleinspeicher Greiz Auma 16 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Sicherung Muntscha Speicheranlage Gera Linda Saale-Orla- Linda 577 ha § 1 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Kreis Dorfentwicklung, Tourismus Gera Frohnsdorf- Altenburger Frohnsdorf, 171 ha § 86 FlurbG Agrarstrukturverbesserung, Göpfersdorf Land Göpfersdorf Dorfentwicklung Gera Speicher Saale-Holzland- Lehesten 52 ha § 86 FlurbG Hochwasserschutz, Nerkewitz/ Kreis Agrarstrukturverbesserung Hofstelle Altengönna
4.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Gotha Bollstedt-Dorf Unstrut-Hainich- Weinbergen 144 ha § 86 FlurbG Dorfentwicklung Kreis Gotha Kreuzebra Eichsfeld Dingelstädt 63 ha § 86 FlurbG Dorfentwicklung Gotha Arenshausen- Eichsfeld Arenshausen, 95 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, Leine Burgwalde, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Birkenfelde, Uder, Marth, Heilbad Heiligenstadt Gotha Kirchohmfeld Eichsfeld Leinefelde- 124 ha § 86 FlurbG Dorfentwicklung Worbis 11
12 4.3 Flurbereinigungsbereich Meiningen Flur- Verfahrens- Landkreis Stadt/Städte, Verfahrens- Verfahrens- Verfahrenszweck bereinigungs- name Gemeinde/n fläche art bereich Meiningen Dankmars- Wartburgkreis Dankmars- 190 ha § 86 FlurbG Naturschutz, Grünes Band, Tourismus häuser Rhäden hausen Meiningen Kaltensund- Schmalkalden- Kaltensund- 32 ha § 86 FlurbG Auflösung von Landnutzungskonflikten, heim I Meiningen heim Dorfentwicklung Meiningen Trusen Schmalkalden- Brotterode- 67 ha § 91 FlurbG Waldentwicklung Meiningen Trusetal
5. In 2020 geplante Genehmigungen von Plänen nach § 41 FlurbG als Voraussetzung für Investitionen im ländlichen Raum - Namentliche Nennung der Verfahren 5.1 Flurbereinigungsbereich Gera Verfahrensname Landkreis Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n Magdala Weimarer Land Magdala, 1.139 ha § 87 FlurbG 3. Änderung Blankenhain, Mellingen, Mechelroda Nitschareuth Greiz Berga, 381 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Langenwetzendorf, Neumühle Neuenbeuthen Saale-Orla-Kreis, Remptendorf, 84 ha § 86 FlurbG Gesamtplan Saalfeld-Rudolstadt Drognitz Leitlitz Greiz Zeulenroda, 1.033 ha § 1 FlurbG 2. Änderung Langenwolschendorf 13
14 5.2 Flurbereinigungsbereich Gotha Verfahrensname Landkreis Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n Görsbach-Auleben Kyffhäuserkreis, Görsbach, 818 ha § 86 FlurbG 2. Änderung Nordhausen Heringen/Helme, Kyffhäuserland Hauteroda Kyffhäuserkreis Hauteroda 644 ha § 86 FlurbG 2. Änderung Kirchgandern Eichsfeld Kirchgandern, 474 ha § 86 FlurbG 2. Änderung Hohengandern, Arenshausen, Marth, Rustenfelde Tiefengruben Weimarer Land Bad Berka 98 ha § 86 FlurbG Gesamtplan Wipfratal Ilm-Kreis Arnstadt 1.198 ha § 87 und § 1 FlurbG 1. Änderung
5.2 Flurbereinigungsbereich Meiningen Verfahrensname Landkreis Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n Barchfeld-Süd Wartburgkreis, Barchfeld- 541 ha § 87 FlurbG 4. Änderung Schmalkalden- Immelborn, Meiningen Breitungen Eisfeld-West Hildburghausen Auengrund, Eisfeld, 2.867 ha § 87 und § 1 FlurbG 1. Änderung Veilsdorf Berkach Schmalkalden- Grabfeld 628 ha § 1 FlurbG 1. Änderung Meiningen Kälberfeld Wartburgkreis Hörselberg-Hainich, 465 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Wutha-Farnroda Nordheim/ Schmalkalden- Grabfeld 1.011 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Schwickershausen Meiningen Bibra Schmalkalden- Grabfeld 583 ha § 1 FlurbG 3. Änderung Meiningen 15
16 Verfahrensname Landkreis Stadt/Städte, Verfahrensfläche Verfahrensart Bemerkung Gemeinde/n Hötzelsroda Eisenach, Eisenach, 1.246 ha § 86 FlurbG 2. Änderung Wartburgkreis Hörselberg-Hainich, Berka v.d. Hainich Rasdorfer Berg Wartburgkreis Geisa 470 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Geismar Wartburgkreis Geisa 619 ha § 86 FlurbG 2. Änderung 3. Änderung Andenhausen Schmalkalden- Kaltennordheim, 97 ha § 86 FlurbG 1. Änderung Meiningen, Empfershausen Wartburgkreis Buttlar Wartburgkreis Buttlar, Geisa, 1.176 ha § 86 FlurbG 5. Änderung Unterbreizbach
Anlage: Projektskizzen Weiße Elster I ........................................................................................... 18-21 Gumperda ................................................................................................ 22-24 Seelingstädt ............................................................................................. 25-27 Altenburg-Kotteritz .................................................................................... 28-30 Nordhausen-Leimbach ............................................................................. 31-33 Berka-Wipper ........................................................................................... 34-36 Günzerode ............................................................................................... 37-39 Holbach .................................................................................................... 40-42 Bornhagen................................................................................................ 43-45 Seebach-Ort ............................................................................................. 46-48 Oberlauf Milz ............................................................................................ 49-52 17
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Weiße Elster I Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gera Name des Verfahrens: Weiße Elster I Landkreis/ e: Saale-Holzland-Kreis, Greiz Gemeinde/ n: Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen a.d. Elster, Silbitz Gemarkung/ en: Ahlendorf, Bad Köstritz, Caaschwitz, Crossen an der Elster, Nickelsdorf, Pohlitz, Silbitz, Tauchlitz Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 706 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2023 Besitzein- - (vorz.) - weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: An der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung sind, entsprechend den Maßgaben der WRRL, Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässers umzusetzen. Weiterhin befinden sich bei Hochwasserereignissen Ortslagen und Industriegebiete im Überschwemmungsbereich der Weißen Elster. Hierfür ist im Zusammenspiel mit den Maßnahmen zur WRRL ein Hochwasserschutz zu errichten. Für die Umsetzung der Planungen im Elstertal werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Hierfür besteht das Recht zur Enteignung. Mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87 FlurbG kann die Enteignung vermieden werden. Das geplante Flurbereinigungsverfahren soll weiterhin das Problem der zeitnahen Flächenbereitstellung für die geplanten Anlagen beheben. Weitere Konflikte sind: - Teile der Weißen Elster als Gewässer I. Ordnung befinden sich nicht im Eigentum des Freistaates Thüringen - viele ländliche Wege entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und befinden sich in einem schlechten Zustand - für viele Flurstücke in der Feldlage kann keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen werden 18
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Der große Flächenverbrauch kann auf mehrere Bewirtschafter verteilt und Ziele: somit Existenzgefährdungen vermieden werden. Arrondierung des Eigentums in der Feldlage und rechtliche Sicherheit der Zuwegung für die Flurstücke durch Bodenordnung. Außerland- und Ziel des Verfahrens ist es, die Flächenbereitstellung für die Maßnahmen des forstwirtschaftliche Ziele: Unternehmensträgers an der Weißen Elster sicherzustellen und den großen Flächenverbrauch auf möglichst viele Eigentümer zu verteilen. Weiterhin gilt es, dass Elstertal für den Tourismus attraktiver zu gestalten. Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 7 / 9,00 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: 1 (Anzahl) Landschaftsgestaltende Planung: keine Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Anlagen: Flurbereinigungsgebietes, der Ausgleich soll über Maßnahmen an der (Anzahl / Länge in km - Rauda als Gewässer II. Ordnung erfolgen Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 2.400.000 € 19
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Das geplante Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird angestrebt, um die Umsetzung der WRRL und den Bau von HWS-Anlagen entlang der Weißen Elster zu realisieren. Der Unternehmensträger, Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, hat das Verfahren angeregt, um eine zügige Flächenbereitstellung für die Baumaßnahmen zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Interessengruppe, welche aus den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden besteht, wurde über mögliche Maßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens beraten. Hierbei entstanden Vorschläge zum Neu- und Ausbau des ländlichen Wegenetzes. Diese wurden untersucht und im Rahmen einer Projektbeschreibung dargestellt. Die Regionale Aktionsgruppe LEADER „Saale-Holzland e.V.“ bestätigt, dass die im geplanten Flurbereinigungsverfahren beschriebenen Ziele und Maßnahmen zusätzlich der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere im Handlungsfeld 1 (Lebensqualität auf dem Land – für jung bis alt), Handlungsfeld 2 (Naturnaher Tourismus und Naherholung – Regionale Produkte/ Vermarktung) und im Handlungsfeld 3 (Regionale Wertschöpfung und nachhaltiges Wirtschaften). Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Es gibt keine grundlegenden Einwände gegen das geplante Flurbereinigungsverfahren. 20
Gebietsübersichtskarte: 21
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Gumperda Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gera Name des Verfahrens: Gumperda Landkreis/ e: Saale-Holzland-Kreis Gemeinde/ n: Gumperda, Bibra, Reinstädt Gemarkung/ en: Gumperda, Röttelmisch, Zweifelbach, Zwabitz, Bibra Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 278 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2021/ Besitzein- - (vorz.) - 2022 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Mit der Einführung der Großflächenbewirtschaftung im Verfahrensgebiet in den 60er-80er Jahren wurden viele Landschaftselemente (Wege, Hangterrassen, Gräben und ökologisch wertvolle Brachflächen) entfernt bzw. zur landwirtschaftlichen Nutzung umgestaltet, ebenfalls wurden Wirtschaftswege ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse neu angelegt. Durch das Fehlen von Landschaftselementen (zum Bsp. Hecken, Hangterrassen, Gräben) und extensiv genutzten Flächen in den höhergelegenen Feldblöcken besteht bei ungünstigen Wetterlagen die ständige Gefahr von Bodenerosion durch Überschwemmungen talabwärts. Diese besagten Starkregenereignisse führten bereits dreimal innerhalb von 15 Jahren zu erheblichen Überschwemmungen des Ortskernes von Gumperda. Nachteilig wirkt sich ebenfalls die Begradigung und Einfassung des Reinstädter Baches in den frühen 50iger Jahren auf die Rückstau- bzw. Rückhaltefunktion bei Hochwassersituationen flussabwärts aus. Durch die ständige Zunahme des landwirtschaftlichen Schwerlastverkehrs und den ständig steigenden Pendlerverkehr in Richtung Jena stehen die Ortskerne von Gumperda und Röttelmisch verkehrstechnisch an ihrer Belastungsgrenze. Das ländliche Wegenetz im Verfahrensgebiet entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Zudem befinden sich diverse Wege in einem schlechten baulichen Zustand. Die touristische Erschließung des Reinstädter Grundes über die Hauptradwegenetze ist noch nicht gegeben. 22
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Zusammenlegung und Erschließung von nicht erschlossenem Grundbesitz Ziele: Neugestaltung der Feldflur unter Beachtung der allgemeinen Landeskultur Auflösung von Nutzungskonflikten und Entlastung der Ortslagen in Bezug auf landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr, u.a. durch Schaffung einer Ortsumfahrung und Wegeausbau Erschließung der Bewirtschaftungsflächen und Verbesserung der Erreichbarkeit von Betriebsstätten durch ländlichen Wegebau Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen, Gräben und Anpflanzungen Wasserwirtschaftliche und Hochwasserschutz, u.a. durch Instandsetzung und Ertüchtigung eines touristische Ziele: vorhandenen Vorfluters zum Schutz vor Hochwasserereignissen Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Sinne der EU- Wasserrahmenrichtlinie Förderung der Naherholung und des Tourismus durch u. a. Schaffung von Rad-Wanderwegeverbindungen Ziele des Naturschutzes und Sicherung und Schutz vorhandener Strukturen der Landschaftspflege Verbesserung des Biotopverbundes sowie Aufwertung, Gliederung und Gestaltung des Landschaftsbildes Entsiegelung des Zufahrtsweges zum ehemaligen Agrarflugplatz Ziele der Bodenordnung Erschließung aller Flurstücke durch Neuordnung Schaffung von Baulandlandflächen mittels Bauleitplanung und Flurneuordnung ortsregulierende Maßnahmen inklusive Beseitigung baurechtswidriger Zustände Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 3 / 5,4 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: 11 (Anzahl) Landschaftsgestaltende 8 Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: Hochwasserschutzmaßnahmen (Ertüchtigung eines Dammes), wegebegleitende Maßnahmen (terrassierte Entwässerungsgräben) 23
Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 1.548.140 € Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz der voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, landwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Die Gemeinde Gumperda und die angrenzende Gemeinden Bibra und Reinstädt sowie der überwiegende Teil der befragten landwirtschaftlichen Betriebe begrüßen das geplante Flurbereinigungsverfahren ausdrücklich. Auch eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fiel positiv aus. Gebietsübersichtskarte: 24
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Seelingstädt Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gera Name des Verfahrens: Seelingstädt Landkreis/ e: Greiz Gemeinde/ n: Gauern, Seelingstädt Gemarkung/ en: Chursdorf, Friedmannsdorf, Gauern, Seelingstädt, Zwirtzschen Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 713 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2022 Besitzein- - (vorz.) 2032 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Das vorhandene Wegenetz ist in einem schlechten Zustand und im überwiegenden Teil befindet es sich in Privateigentum. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft soll das Wegenetz in das Eigentum und die Unterhaltung der Gemeinde überführt werden, um die Voraussetzung für den Ausbau der ländlichen Wege zu schaffen. Da für einen Großteil der Flurstücke in der Feldlage keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen ist, sollen die Zuwegungskonflikte durch die rechtliche Sicherung des Wegenetzes behoben werden. Ziel ist die Anpassung des Wegenetzes auf die heutigen Bedürfnisse einer modernen Landwirtschaft. Abfließendes Wasser von den landwirtschaftlichen Nutzflächen führt bei Starkregenereignissen zur Überschwemmung der Ortslagen und öffentlichen Verkehrsflächen. Durch teilweise baufällige und zu klein dimensionierte Brücken innerhalb der Ortslage Seelingstädt wird die Überschwemmungssituation im Hochwasserfall noch verschärft. Die Gewässer II. Ordnung (Auebach, Bach von der Halde, Chursdorfer Bach, Culmitzsch/Pöltzschbach, Lerchenbach, Finkenbach, Wolframsdorfer Bach, Zwirtzschener Bach) befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Seelingstädt. Zahlreiche Flurstücke in den Ortslagen Chursdorf, Friedmannsdorf und Seelingstädt weisen keine rechtlich gesicherte Zuwegung auf. Das Schullandheim, die Kirche und der Gemeindefriedhof in Seelingstädt verfügen über keine ausreichenden PKW-Stellplatzkapazitäten und die Zufahrt verläuft zudem teilweise über Privateigentum. Der in der Örtlichkeit vorhandene Erschließungsweg zur Splittersiedlung „Hammelhöfe“ befindet sich ebenfalls auf Privateigentum. Der Abfall-Wirtschaftszweck-Verband Ostthüringen benötigt hier neben der Zuwegung eine rechtlich gesicherte Wendemöglichkeit zur Abfallentsorgung. 25
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Ziel ist die Arrondierung des Eigentums und die rechtliche Sicherheit der Ziele: Zuwegung für die Flurstücke der Feldlage durch Bodenordnung als Grundlage für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Durch den Ausbau des Wegenetzes können Umlaufzeiten verkürzt und Betriebskosten sowie Treibstoff in der Landwirtschaft eingespart werden, welches zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur Schonung der Umwelt beträgt. Außerland- und Hochwasserschutz für Wohngrundstücke und öffentliche Verkehrsfläche. forstwirtschaftliche Ziele: Unterstützung der Gemeinde Seelingstädt bei der Eigentumsklärung als Grundlage für die Durchführung von Dorfentwicklungsmaßnahmen. Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 7 / 6,3 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: 3 (Anzahl) Bauwerke: 2 (Anzahl) Landschaftsgestaltende Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) 1,72 ha Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 2.750.000 € (vorläufige Kostenaufstellung) 26
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Zusammen mit den Gemeinden Seelingstädt, Gauern und einer gebildeten Interessengruppe wurden die Konflikte und Ziele der Antragstellung vertieft und innerhalb einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Arbeit der Interessengruppe aktiv eingebunden. Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden die voraussichtlich betroffenen Eigentümer und interessierten Bürger über das geplante Flurbereinigungsverfahren informiert. Mit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde des Landkreises Greiz wurden die geplanten Maßnahmen besprochen. Seitens der Behörde bestehen keine Einwendungen gegen die Baumaßnahmen. Die Regionale Aktionsgruppe LEADER „Greizer Land“ e.V. begrüßte in einer Vorabstimmung die geplanten Einzelmaßnahmen zur Unterstützung von LEADER-Zielen (insbesondere Anbindung Schullandheim). Eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt. Gebietsübersichtskarte: 27
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Altenburg-Kotteritz Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gera Name des Verfahrens: Altenburg-Kotteritz Landkreis: Altenburger Land Gemeinde: Nobitz Gemarkung: Kotteritz Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 75 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Einleitung: 2020 Plan § 41: - Besitzein- - (vorz.) 2023 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Die betroffenen Flurstücke der Ortslage Kotteritz wurden mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 09.03.1999 im Verfahren Altenburg im Rahmen des Neubaus der Ortsumgehung B 93 Altenburg angeordnet. Die OL Kotteritz wurde mit der Begründung zugezogen, dass dies aus kataster- und vermessungstechnischer Sicht notwendig ist. Die Katasterunterlagen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und müssen dementsprechend angepasst werden. Vorhandene Konflikte zwischen Nutzungs- und Eigentumsgrenzen können im Rahmen der Ortslagenregulierung beseitigt werden. Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche - Ziele: Außerland- und Herstellung der Übereinstimmung von Nutzungs- und Eigentumsgrenzen, forstwirtschaftliche Ziele: Eigentumsneuordnung zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände und zur Wahrung des Nachbarschaftsrechtes, Erschließung von Grundstücken innerhalb der Ortslage 28
Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: - (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: - (Anzahl) Landschaftsgestaltende - Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 60.000 € Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Die Regulierung und Aufmessung der Ortslage, sowie die Lösung bestehender Konflikte wird von den Beteiligten begrüßt. Eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse der Regulierung wird durch die Beteiligten gefordert. TÖB wurden im Rahmen der Verfahrenseinleitung des Flurbereinigungsverfahrens Altenburg einbezogen Die Zustimmung des Vorstandes der TG wurde eingeholt. 29
Gebietsübersichtskarte: 30
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Nordhausen-Leimbach Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Nordhausen-Leimbach Landkreis/ e: Nordhausen Gemeinde/ n: Stadt Nordhausen, Urbach Gemarkung/ en: Nordhausen, Leimbach, Petersdorf, Steigerthal, Urbach Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 1.298 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2021 Besitzein- - (vorz.) 2033 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Im Zeitraum zwischen 1960 und 1985 erfolgte im geplanten Verfahrensgebiet eine großflächige Umgestaltung der Agrarstruktur. Die seinerzeit neu entstandenen Wege und Gräben nahmen keine Rücksicht auf das private Eigentum, so dass noch heute vielfach Teilflächen von Grundstücken privater Eigentümer in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wurden im Zuge der damaligen Baumaßnahmen eine Vielzahl von Landschaftselementen beseitigt. Dementsprechend ausgeräumt stellt sich die Landschaft im Verfahrensgebiet dar. Der Grundbesitz ist klein parzelliert und teilweise stark zersplittert. Das ländliche Wegenetz im Verfahrensgebiet entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Die Zuwegung der Grundstücke ist in einigen Bereichen nicht gegeben. Vorhandene Wege befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Aufgrund der baulichen Zustände sowie fehlender Wegebeziehungen werden die angrenzenden Ortslagen durch ein erhöhtes landwirtschaftliches Verkehrsaufkommen belastet. 31
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Zusammenlegung und Erschließung von kleinteiligem und teilweise nicht Ziele: erschlossenem Grundbesitz Neugestaltung der Feldflur unter Beachtung der allgemeinen Landeskultur Auflösung von Landnutzungskonflikten Erschließung der Bewirtschaftungsflächen ländlicher Wegebau Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen und Gräben, die auf Privatgrundstücken gebaut wurden Außerland- und Hochwasserschutz forstwirtschaftliche Ziele: Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Sinne der EU- Wasserrahmenrichtlinie Förderung der Naherholung und des Tourismus u. a. durch Erweiterung der Radwegebeziehungen Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 16 / 24 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: 12 (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 6.750.000 € 32
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Die Stadt Nordhausen, die angrenzende Gemeinde Urbach sowie die befragten landwirtschaftlichen Betriebe begrüßen das geplante Flurbereinigungsverfahren ausdrücklich. Auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fiel positiv aus. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Gebietsübersichtskarte: 33
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Berka-Wipper Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Berka-Wipper Landkreis/ e: Kyffhäuserkreis Gemeinde/ n: Stadt Sondershausen, Kyffhäuserland Gemarkung/ en: Berka, Hachelbich Größe: 225 ha Verfahrensart: § 86 FlurbG Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2023 Besitzein- - (vorz.) 2032 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Mit dem letzten Gewässerausbau wurde die Wipper stark begradigt. Bedingt durch diesen technischen Ausbau weist die Wipper gravierende wasserwirtschaftliche Defizite auf. Weiterhin treten in diesem Teilabschnitt der Wipper Uferabbrüche auf, die durch das Hochwasser 2013 noch verstärkt wurden. Für den Ortsteil Berka und speziell für die angrenzenden Kleingärten besteht eine große Hochwassergefahr. Auf der Grundlage der im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellten Planung soll die Wipper mit einer neuen Gewässerbreite von ca. 60-70 m ausgewiesen werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Initiierung der eigendynamischen Entwicklung, dem partiellen Rückbau der Uferbefestigung und der Anlage von Entwicklungskorridoren im Maßnahmengebiet. Mit dem Erwerb der Grundstücke unter dem aktuellen Gewässerverlauf einschließlich der geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Entwicklungskorridors wird eine Reihe von gefangenen Grundstücken gebildet, deren Erschließung nicht mehr gegeben ist. Ein Großteil der vorhandenen Wege und Gräben wurden ohne Rücksicht auf das private Eigentum angelegt, so dass noch heute vielfach Teilflächen von Grundstücken privater Eigentümer in Anspruch genommen sind. Ebenso findet man im Verfahrensgebiet zersplittertes Eigentum. 34
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Auflösung von Landnutzungskonflikten Ziele: Sicherung der Erschließung der Grundstücke Zusammenlegung von Grundeigentum nach Lage, Form und Größe Erschließung der Bewirtschaftungsflächen Außerland- und Eigentumsregelung der Gewässerflächen sowie der Flächen für Maßnahmen forstwirtschaftliche Ziele: des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie Verbesserung des Zustandes der Wipper und damit Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: noch keine abschließende Planung (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: - (Anzahl) Landschaftsgestaltende - Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: noch keine abschließende Planung Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz der voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Im Rahmen des freihändigen Grunderwerbs für die Maßnahmen des Hochwasserschutzes erfolgte auch eine Abfrage zu dem Wunsch nach Tauschflächen bei den voraussichtlichen Beteiligten. In diesem Rahmen wurden die Betroffenen über die Möglichkeiten eines Flurbereinigungsverfahrens informiert. Bei den Beteiligten konnte eine grundlegende Akzeptanz für ein Flurbereinigungsverfahren festgestellt werden. Weiterhin erfolgten Abstimmungen mit der betroffenen Gemeinde, der Ortsteilbürgermeisterin von Berka, sowie dem Bürgermeister der benachbarten Gemeinde Kyffhäuserland. Das bisher erarbeitete Maßnahmenkonzept wurde mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen LWU besprochen. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. 35
Gebietsübersichtskarte: 36
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Günzerode Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Günzerode Landkreis/ e: Nordhausen, Eichsfeld Gemeinde/ n: Werther, Hohenstein, Sonnenstein Günzerode, Pützlingen, Haferungen, Großwechsungen, Kleinwechsungen, Gemarkung/ en: Limlingerode, Trebra, Schiedungen, Holbach, Liebenrode und Epschenrode Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 1.202 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2025 Besitzein- - (vorz.) 2037 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragte die Enteignungsbehörde die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung. Der entstehende Landverlust durch den Bau der Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Straßenbauunternehmen entstehen, sollen vermieden werden. Die Landnutzungskonflikte zwischen dem Unternehmen Bundesstraße und den landwirtschaftlichen Betrieben sowie den Eigentümern sind zu lösen. Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Behebung bzw. Milderung der durch das Unternehmen Ortsumfahrung Ziele: Günzerode/Holbach B 243 n entstehenden Nachteile für die Agrarstruktur Neugestaltung der Feldflur mit einem angepassten modernen Wegenetz und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes Bodenordnung wegen der Zerschneidung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungseinheiten und Grundstücke und zur Sicherung der Erschließung aller Grundstücke Ländlicher Wegebau 37
Außerland- und Unterstützung der Straßenbauverwaltung bei dem Vorhaben Neubau der forstwirtschaftliche Ziele: Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n durch: - Besitzeinweisung und Landerwerb für den Unternehmensträger - Festsetzung von Entschädigungszahlungen Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 3 / 3,4 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: - (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 2.306.650 € (davon voraussichtlich ca. 461.300 € Übernahme durch Dritte) Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) In den Beratungen mit dem Unternehmensträger, der Stadt Bleicherode und den betroffenen Gemeinden sowie den landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf der Verfahren eingehend erörtert. Die Haltung der Gemeinden und der landwirtschaftlichen Betriebe zur Flurbereinigung ist durchweg positiv. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Das mögliche Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung einvernehmlich geregelt. 38
Gebietsübersichtskarte: 39
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Holbach Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Holbach Landkreis/ e: Nordhausen Gemeinde/ n: Hohenstein, Werther, Bleicherode, Friedrichsthal Holbach, Mackenrode, Schiedungen, Gratzungen, Pützlingen, Etzelsrode und Gemarkung/ en: Klettenberg Verfahrensart: § 87 FlurbG Größe: 1.105 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2025 Besitzein- - (vorz.) 2037 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Mit Schreiben vom 28.09.2018 beantragte die Enteignungsbehörde die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung. Der entstehende Landverlust durch den Bau der Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Straßenbauunternehmen entstehen, sollen vermieden werden. Die Landnutzungskonflikte zwischen dem Unternehmen Bundesstraße und den landwirtschaftlichen Betrieben sowie den Eigentümern sind zu lösen. Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Behebung bzw. Milderung der durch das Unternehmen Ortsumfahrung Ziele: Günzerode/Holbach B 243 n entstehenden Nachteile für die Agrarstruktur Neugestaltung der Feldflur mit einem angepassten modernen Wegenetz und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes Bodenordnung wegen der Zerschneidung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungseinheiten und Grundstücke und zur Sicherung der Erschließung aller Grundstücke Ländlicher Wegebau 40
Außerland- und Unterstützung der Straßenbauverwaltung bei dem Vorhaben Neubau der forstwirtschaftliche Ziele: Ortsumfahrung Günzerode/Holbach B 243 n durch: - Besitzeinweisung und Landerwerb für den Unternehmensträger - Festsetzung von Entschädigungszahlungen Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 2 / 3,7 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: - (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 1.437.200 € (davon voraussichtlich ca. 287.400 € Übernahme durch Dritte) Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) In den Beratungen mit dem Unternehmensträger, der Stadt Bleicherode und den betroffenen Gemeinden sowie den landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf der Verfahren eingehend erörtert. Die Haltung der Gemeinden und der landwirtschaftlichen Betriebe zur Flurbereinigung ist durchweg positiv. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Das mögliche Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung einvernehmlich geregelt. 41
Gebietsübersichtskarte: 42
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Bornhagen Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Bornhagen Landkreis/ e: Eichsfeld Gemeinde/ n: Bornhagen, Arenshausen, Gerbershausen, Hohengandern Gemarkung/ en: Bornhagen, Arenshausen, Gerbershausen, Hohengandern Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 698 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Einleitung: 2020 Plan § 41: 2023 Besitzein- - (vorz.) 2036 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Durch die Lage unmittelbar an der Staatsgrenze der ehemaligen DDR sind viele Eigentums- und Nutzungskonflikte entstanden, so dass erhebliche Erschließungsmängel in der Orts- und Feldlage vorhanden sind und das Liegenschaftskataster nicht den heutigen gesetzlichen Anforderungen genügt. Für viele Wege, darunter der Kolonnenweg auf einer Länge von 4,8 km, ist eine Regelung der Eigentumsverhältnisse erforderlich. Es sind zahlreiche Überbauten und Erschließungsmängel in den Ortslagen Bornhagen und Rimbach durch Ortsregulierung zu beseitigen. Die Burgruine Hanstein ist als eins von 35 Kulturgütern im Freistaat mit überregionaler Bedeutung eingestuft. Sie ist das Aushängeschild für das Obereichsfeld und ein Magnet für Besucher aus Nah und Fern und nicht zuletzt ein Wanderziel mit herausragender Erlebnisqualität. Maßnahmen für den Tourismus sollen durch die Neugestaltung in der Flurbereinigung wirksam unterstützt werden. Umgesetzte Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie am Steinsbach sind durch Bodenordnung eigentumsrechtlich zu sichern. 43
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Auflösung von Landnutzungskonflikten Ziele: Sicherung der Erschließung der Grundstücke Zusammenlegung und Neueinteilung des stark zersplitterten Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Pacht- und Bewirtschaftungsverhältnisse Ländlicher Wegebau Regelung der Eigentumsverhältnisse an ländlichen Wegen und Gräben, die auf Privatgrundstücken gebaut wurden Außerland- und Beseitigung von Abweichungen zwischen örtlichem Besitzstand und dem forstwirtschaftliche Ziele: Nachweis im Liegenschaftskataster Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen und Erschließungsmängeln Flächenbereitstellung für kommunale Dorferneuerungsmaßnahmen und sonstige öffentliche Vorhaben (insbesondere Dorferneuerungsmaßnahmen) Sicherung einer Fläche für eine naturnahe Abwasserkläranlage in der Nähe des Sportplatzes (Steinsbach) Förderung des Tourismus Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 4 / 2,2 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: 1 Rückbau Verrohrung (Anzahl) 1 Teichsanierung Bauwerke: 2 (Anzahl) Landschaftsgestaltende Anlagen: noch keine abschließende Planung (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: 5 Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 1,5 Mio. € 44
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Die Akzeptanz der Gemeinde Bornhagen sowie der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist gegeben. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Es wurden keine Einwände vorgebracht. Mit der Regionalen Aktionsgruppe LEADER erfolgte eine Abstimmung zu den Zielen der regionalen Entwicklungsstrategie. Gebietsübersichtskarte: 45
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Seebach-Ort Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Gotha Name des Verfahrens: Seebach-Ort Landkreis/ e: Unstrut-Hainich-Kreis Gemeinde/ n: Mühlhausen Gemarkung/ en: Seebach Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 82 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2022 Besitzein- - (vorz.) 2027 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Die Durchführung des kombinierten Flurbereinigungsverfahrens „Seebach“ nach § 87 FlurbG und nach § 1 FlurbG verzögert sich auf Grund des geplanten Neubaus der B 247 (Ortsumfahrung Mühlhausen). In der Ortslage Seebach sind Erschließungsmängel zu beheben und die Eigentumsverhältnisse neu zu ordnen. Die Heraustrennung der Ortslage als ein eigenständiges vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG ist erforderlich, um die Vorteile der Ortsregulierung früher umsetzen zu können. Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche - Ziele: Außerland- und Beseitigung von Abweichungen zwischen örtlichem Besitzstand und dem forstwirtschaftliche Ziele: Nachweis im Liegenschaftskataster Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen und Erschließungsmängeln Flächenbereitstellung für kommunale und sonstige öffentliche Vorhaben (insbesondere Dorferneuerungsmaßnahmen) Beseitigung von Investitionsmängeln 46
Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 1 / 0,19 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: - (Anzahl) Landschaftsgestaltende - Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 146.000 € Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) Die Akzeptanz sowohl der Gemeinde Weinbergen als auch der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist gegeben. Die geplante Teilung des Verfahrens Seebach wurde dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen einer Sitzung am 01.10.2018 erläutert. Nach der Teilung des Verfahrens Seebach wird die Ortslage Seebach vorrangig bearbeitet und zeitnah abgeschlossen. 47
Gebietsübersichtskarte: 48
Projektskizze zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Oberlauf Milz Flurbereinigungsbehörde: Flurbereinigungsbereich Meiningen Name des Verfahrens: Oberlauf Milz Landkreis/ e: Hildburghausen Gemeinde/ n: Stadt Römhild Gemarkung/ en: Bedheim, Buchenhof, Gleichamberg, Gleicherwiesen, Roth, Simmershausen Verfahrensart: § 86 FlurbG Größe: 324 ha Geplanter zeitlicher Ablauf: Anordnung: 2020 Plan § 41: 2021 Besitzein- - (vorz.) 2025 weisung: Ausführungs- anordnung: Konflikte: Durch die Bereitstellung von Pufferflächen an den Gewässern entstehen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft sowie Naturschutz und Wasserwirtschaft. Die Gewässerschutzstreifen dienen der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage der geschützten Arten gemäß der Managementplanung für das FFH-Gebiet 118 „Oberlauf der Milz“. Des Weiteren wird zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete als auch zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie beigetragen. Das durch die großflächige Landbewirtschaftung der ehemaligen LPG sowie durch Meliorationsmaßnahmen veränderte Wege- und Gewässernetz ist in weiten Teilen des Verfahrensgebietes weder eigentums- noch liegenschaftsrechtlich gesichert, sodass für einen Großteil der Flurstücke in der Feldlage gegenwärtig keine rechtliche Zuwegung nachgewiesen werden kann. 49
Ziele des Verfahrens: Land- und forstwirtschaftliche Neuordnung und Arrondierung des Eigentums sowie rechtliche Sicherheit Ziele: hinsichtlich der Zuwegung für die Flurstücke der Feldlage durch Bodenordnung zur wirtschaftlichen Verbesserung sowie als Grundlage der Sicherung der Existenz der ansässigen Bewirtschafter Auflösung der Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz sowie Vorbeugung von Konflikten zwischen Eigentümern und Wasserwirtschaft nebst ökologischen Belangen Außerland- und forstwirt- Begleitung und Umsetzung der Ziele der FFH-Managementplanung und der schaftliche Ziele: Erhaltungsziele in Natura 2000-Gebieten Vernetzung von Lebensräumen zur Sicherung von Biotopverbünden und der natürlichen Lebensgrundlage der geschützten Arten Steinkrebs und Bachmuschel sowie weiterer wildlebender Tiere und Pflanzen im und am Gewässer Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen Förderung einer naturnahen Gewässerentwicklung sowie Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie Erhaltung und Verbesserung der Erholungsstruktur von Natur und Landschaft Voraussichtliche Maßnahmen: Ländliche Wege: 1 / 0,5 km (Anzahl / Länge in km) Gewässer: - (Anzahl) Bauwerke: 1 (Anzahl) Landschaftsgestaltende noch keine abschließende Planung Anlagen: (Anzahl / Länge in km - Anzahl / Fläche in ha) Sonstige Anlagen: - Voraussichtliche Ausführungskosten: ca. 346.000 € 50
Ergebnis der Vorabstimmung / Akzeptanz bei den voraussichtlichen Beteiligten (insbesondere Gemeinden, Regionale Aktionsgemeinschaft LEADER, Träger öffentlicher Belange, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bürger) In Beratungen und Ortsterminen einer Interessengruppe, welcher die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, Vertreter der Stadt Römhild und engagierte Privateigentümer aus den betroffenen Gemarkungen angehören, wurden die Ziele, der Umfang und der Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens intensiv erörtert und die Neugestaltungsgrundsätze sowie das voraussichtliche Maßnahmenkonzept des Flurbereinigungsgebietes erarbeitet und abgestimmt. Mit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde des Landkreises Hildburghausen wurden die geplanten Maßnahmen abgestimmt. Seitens der Behörden bestehen keine Einwendungen gegen die Baumaßnahmen. Für das wasserrechtliche Einvernehmen im Flurbereinigungsverfahren sind der unteren Wasserbehörde zu gegebener Zeit aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Die Abstimmung mit der Regionalen Aktionsgemeinschaft der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg e.V. erfolgte sowohl frühzeitig zu Beginn der Erstellung der Projektbeschreibung als auch zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG. Gemäß § 38 FlurbG wurden die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Im Ergebnis der Vorarbeiten für drei flächendeckend im Verfahrensgebiet liegenden geplanten Freiwillige Landtauschverfahren ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Eigentümer (ca. 80 - 85 %) mit bodenordnerischen Maßnahmen nach § 103a FlurbG an ihren Grundstücken einverstanden ist. Die zuvor genannten Verfahren konnten jedoch wegen der Existenz von Grundstücken mit unbekannten Eigentümern bzw. wegen Grundstücken im Eigentum von Erbengemeinschaften mit teilweise aussichtsloser Ermittlung aller Miteigentümer nicht angeordnet werden. Durch diese Vorarbeiten wurde jedoch eine sehr große Anzahl der voraussichtlich betroffenen Eigentümer bereits über Bodenordnungen nach dem FlurbG informiert und für eine solche Maßnahme sensibilisiert. Die Aufklärungsversammlung vor der geplanten Anordnung des Verfahrens fand nach öffentlicher Einladung im Oktober 2019 statt. 51
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