ESA Informationen bildenden Schulabschluss 2021 - Otto-Hahn-Schule Hamburg

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ESA Informationen bildenden Schulabschluss 2021 - Otto-Hahn-Schule Hamburg
Informationen
über die Prüfungen zum ersten allgemein-
bildenden Schulabschluss

            ESA
                            2021
ESA Informationen bildenden Schulabschluss 2021 - Otto-Hahn-Schule Hamburg
Inhaltsverzeichnis

1.      A l l g e m e i n e s .................................................................................... 2
2.      Bewertungen der Prüfungsleistungen................................................... 3
3.      Ablauf der Prüfungen ........................................................................... 4
3.1     Schriftliche Prüfungen .......................................................................... 4
3.2     Mündliche Prüfung ............................................................................... 4
4.      Prüfungsinhalte .................................................................................... 5
4.1     Englisch ................................................................................................ 5
4.1.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 5
4.1.2 Mündliche Prüfung ............................................................................... 5
4.2     Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen ......................... 7
4.2.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 7
4.2.2 Mündliche Prüfung ............................................................................... 8
4.3     Deutsch ................................................................................................ 9
4.3.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 9
4.3.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................12
4.4     Mathematik ........................................................................................13
4.4.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................13
4.4.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................15
4.5     Praxisorientierte Prüfung (POP)...........................................................16
5.      Umrechnung der E- und G- Noten ........................................................17
6.      Umrechnung des Abschlusses ..............................................................17
6.1     Kein Abschluss .....................................................................................17
6.2     Erster allgemeinbildender Schulabschluss ...........................................18
6.3     Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss.........................18
6.4     Mittlerer Schulabschluss .....................................................................18
6.5     Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ..............................................18

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ESA Informationen bildenden Schulabschluss 2021 - Otto-Hahn-Schule Hamburg
1. Allgemeines

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch den Informationsabend im 8. Schuljahr ist bereits bekannt, dass die Schülerinnen und
Schüler, die aufgrund des Zeugnisses im Januar 2021 höchstens die Anforderungen des ersten
allgemeinen Schulabschlusses erfüllen, an den Prüfungen des ersten allgemeinbildenden
Schulabschlusses der 9. Klassen teilnehmen müssen.
Für diese Schülerinnen und Schüler wird es zentrale schriftliche Prüfungen und schuleigene
mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geben. Es ist Pflicht,
eine praxisorientierte Prüfung in einem der drei Fächer abzulegen.
Wer zu einer oder mehreren Prüfungen nicht erscheint, hat keinen Abschluss.

Alle Teilnehmer der Abschlussprüfungen des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses
beantragen im Lernentwicklungsgespräch im Januar 2021, in welchem Fach die
praxisorientierte Prüfung durchgeführt werden soll (Formular liegt dem Halbjahreszeugnis
bei!).

Den Prüfungen liegen Bildungsstandards zugrunde, die für alle 9. Klassen in allen Hamburger
Schulen gelten:

Die Schülerinnen und Schüler müssen für die gestellten Aufgaben über die notwendigen
inhaltlichen und methodischen Kenntnisse verfügen.
Die Schülerinnen und Schüler sollten aus den gestellten Aufgaben in der Lage sein, das Thema
zu erfassen, zu strukturieren und zu bearbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollten anhand der gestellten Aufgaben Lösungsansätze
entwickeln, diese bewerten und beurteilen.

Die anderen Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrganges können auf Antrag der bzw. des
Sorgeberechtigten und mit Genehmigung der Zeugniskonferenz an der Prüfung teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die am Ende von Jahrgang 9 in ihrem Zeugnis in allen Fächern eine
„G2“ (oder besser) vorweisen können, erhalten den ersten allgemeinen Abschluss mit dem
Durchschnitt „2“ (oder besser) auch ohne Teilnahme an der Prüfung.
Es gelten allerdings die üblichen Ausgleichsbestimmungen (s. Seite 17f).

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern viel Durchhaltevermögen und noch
mehr Erfolg für die Prüfungen in diesem Schuljahr.

Silke vor dem Brocke
Abteilungsleitung 8-10

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2. Bewertungen der Prüfungsleistungen

Prinzipiell gilt:

Wenn ein Prüfling täuscht, zu täuschen versucht, bei Täuschungen oder
Täuschungsversuchen anderer hilft, muss mit dem Ausschluss von einzelnen
Prüfungsteilen oder der gesamten Prüfung rechnen.
Wer die Prüfung nicht ablegt, hat keinen Abschluss.
Ein Fehlen kann nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden.
Die Noten der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten ein.
Die Jahresnoten aller Fächer entscheiden über die Erteilung eines Abschlusses.

Benotung:
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten in der schriftlichen Prüfung Aufgaben der
grundlegenden Anforderungen und werden mit den Zensuren G1 bis G6 benotet.
Bei der mündlichen Prüfung können sie auch erweiterte Anforderungen erfüllen und Zensuren
von E1 bis G6 erreichen.

Gewichtung schriftliche/mündliche Prüfung:
Die Prüfungsnote wird aus dem Durchschnitt der Note der mündlichen und schriftlichen
Zensur gebildet (50:50).

Zensuren im Zeugnis:
Die Noten aus der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten der einzelnen Fächer ein. Ein
erster allgemeinbildender Schulabschluss wird aber nur nach abgelegter Prüfung erteilt, selbst
wenn die Unterrichtsleistungen des Schuljahres (ohne das Prüfungsergebnis) bereits dazu
berechtigen würden.

Der erste allgemeinbildende Schulabschluss wird also erst
erreicht, wenn die Prüfungen abgelegt wurden, und die
Unterrichtsleistungen inklusive Prüfung vom ganzen
Schuljahr in allen Fächern eine „G4“ (oder besser) betragen.
Es gelten allerdings die üblichen Ausgleichsbestimmungen (s. Seite 17f).

Wer am Ende des Schuljahres in allen Fächern eine G2 (oder
besser) hat, erwirbt den ESA auch ohne Teilnahme an der
Prüfung.

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3. Ablauf der Prüfungen

3.1 Schriftliche Prüfungen

In den neuen Bildungsplänen gibt es verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Fächer, die
dann die Grundlage für die schriftlichen Prüfungen bilden.
Termine: 08.04. bis 14.04.2021
Dauer: In Englisch und in der Herkunftssprache 135 Minuten, in Deutsch und Mathe 155
Minuten.
Beginn: Die schriftlichen Prüfungen fangen um 9 Uhr pünktlich an, d.h. die Schülerinnen und
Schüler finden sich gegen 8.30 Uhr in der Otto-Hahn-Schule ein und begeben sich um 8.45 Uhr
in den jeweiligen Prüfungsraum und legen die erlaubten Hilfsmittel und die Stifte heraus.
Täuschungen: Wer beim Täuschen erwischt wird, erhält eine G6. Als Täuschungsversuch
können ebenfalls Handys, Headsets, Smart-Watches und ähnliches gelten, wenn sie nicht zu
Beginn der Prüfung auf dem Tisch der aufsichtführenden Lehrkraft ausgeschaltet abgelegt
werden.
Bewertung:
Nach Bewertungsmaßstäben, die von der Behörde vorgelegt werden, wird die Arbeit
korrigiert.

3.2 Mündliche Prüfung

Unsere mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich im Zeitraum 03.05. bis 07.05.2021
stattfinden.
Es handelt sich dabei immer um Gruppenprüfungen von 2-5 Schülerinnen und Schülern.

Themen:
In allen drei Fächern werden die Prüfungsinhalte von den Fachlehrkräften nach gegenseitiger
Absprache in den Koordinationskonferenzen festgelegt und rechtzeitig den Schülerinnen und
Schülern bekannt gegeben. Die direkte Vorbereitung auf die Prüfung kann in den einzelnen
Fächern unterschiedlich sein.
(z.B.: 30 Minuten Vorbereitungszeit vor der Prüfung; längere Gruppen-Projektarbeit über 1-2
Wochen; Ausarbeitung eines Themas ab 3 Tagen vorher usw.)

Dauer:
Die Gruppenprüfungen dauern in der Regel je Gruppe 30 bis 75 Minuten, abhängig von der
Gruppengröße.

Bewertung:
Zwei Prüfer beurteilen unabhängig voneinander und legen eine gemeinsame Zensur fest. Das
Ergebnis der mündlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der
Gruppenprüfung bekannt gegeben und erläutert.

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4. Prüfungsinhalte

4.1 Englisch

4.1.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag: 08.04.2021

Die Prüfung
enthält Aufgaben zu vier Kompetenzbereichen: je zwei Teilaufgaben zum Hör- und
Leseverstehen, eine Aufgabe zur Sprachmittlung und eine Aufgabe zur Textproduktion.

Der Prüfling
• erhält alle Aufgaben bzw. Teilaufgaben (s.o.) und bearbeiten diese,
• ist verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn
   zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).
Bearbeitungszeit: 135 Minuten einschließlich Lesezeit
Erlaubte Hilfsmittel: zweisprachiges Wörterbuch (Englisch/Deutsch; Deutsch/Englisch)

Die in den zentralen schriftlichen Aufgaben verwendeten Arbeitsaufträge werden in der
Broschüre „Erster Allgemeinbildender Schulabschluss“ der Behörde für Schule und
Berufsbildung (S. 12ff) genannt und erläutert.

Auf die Festlegung verbindlich zu unterrichtendender Schwerpunktthemen wird verzichtet.

Im Wesentlichen werden folgende Kompetenzen überprüft:

Kompetenzbereich Hörverstehen:
Die Schülerinnen und Schüler
• verstehen die wesentlichen Inhalte kurzer Hörtexte (z. B. Berichte, Gespräche) über
    alltägliche Dinge
• verstehen das Wesentliche von kurzen und einfachen Ankündigungen und Mitteilungen
    (z. B. Wegbeschreibungen, Warnungen oder Ansagen)
• entnehmen gezielt klar voneinander abgegrenzte Einzelinformationen in kurzen
    Gesprächen über vertraute Themen

Kompetenzbereich Leseverstehen:
Die Schülerinnen und Schüler
• verstehen kurze einfache Mitteilungen in Alltagssituationen (z. B. Wegweiser, Ge‐ und
    Verbotsschilder)
• finden gezielt Informationen in kurzen, einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen,
    Einladungen, Speisekarten, Prospekte)
• verstehen kurze, einfache Sachtexte zu vertrauten Themen (z. B. Schule, Tiere, Freizeit)
• verstehen kurze und einfache Anleitungen für Geräte, mit denen sie im Alltag zu tun
    haben (z. B. Smartphone)

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Kompetenzbereich Sprachmittlung:
Vom Englischen ins Deutsche mitteln
Die Schülerinnen und Schüler
• geben wesentliche Informationen aus englischsprachigen Texten sinngemäß auf Deutsch
    wieder
• vermitteln schriftlich sinngemäß einfache Informationen aus nicht linearen Texten (z.B.
    Schilder, Veranstaltungsprogramme) mit überwiegend bekanntem Vokabular vom
    Englischen ins Deutsche.
• drücken sich dabei adressatengerecht aus

Kompetenzbereich Textproduktion:
Die Schülerinnen und Schüler
• verfassen kurze persönliche Texte, z. B. Briefe, E‐Mails, Blogs (auch Antworten dazu),
    Erfahrungsberichte, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge
• schreiben mithilfe von stützenden Vorgaben, z. B. Bildern oder Stichwörtern, eine
    Geschichte/einen Text, auch über erfundene Ereignisse

4.1.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden im laufenden Schuljahr entwickelt. Verbindliche Teile der
mündlichen Prüfung sind: Selbstvorstellung, Präsentation eines Themas und Präsentation
eines Dialogs.

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4.2 Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen

4.2.1 Schriftliche Prüfung

Bedingungen:
Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die am Regelunterricht in
einer deutschen Schule zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I teilnehmen, können
die Abschlussprüfung im Fach Englisch durch eine Abschlussprüfung in ihrer Herkunftssprache
ersetzen (Sprachfeststellungsprüfung), wenn sie weniger als drei vollständige Schuljahre am
Englischunterricht teilgenommen haben und fachkundige Prüferinnen oder Prüfer für die
jeweilige Herkunftssprache zur Verfügung stehen.

Prüfungstag: 04.05.2021 (an der OHS!)

Die Prüfung
enthält die Aufgabenbereiche Lesekompetenz, Sprachmittlung und Textproduktion zu
dem unten genannten Schwerpunktthema.

Die Prüflinge
• erhalten max. 4 Aufgaben (zwei Teilaufgaben zum Leseverstehen, eine zur Sprachmittlung
    und eine zur Textproduktion) und bearbeiten diese,
• sind verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu
    überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Bearbeitungszeit: 135 Minuten

Hilfsmittel: keine

Die in den zentralen schriftlichen Aufgaben verwendeten Arbeitsaufträge werden in der Broschüre
„Erster Allgemeinbildender Schulabschluss“ der Behörde für Schule und Berufsbildung (S. 16ff)
genannt und erläutert.

Auf die Festlegung verbindlicher Schwerpunktthemen wird verzichtet.

Standards für die Kompetenzbereiche
Im Wesentlichen werden folgende Kompetenzen überprüft:

Leseverstehen
Die Prüflinge…
verstehen kurze einfache Mitteilungen in Alltagssituationen
(z. B. Wegweiser und Vorschriftszeichen),
finden gezielt Informationen in kurzen, einfachen Alltagstexten
(z. B. Anzeigen, Einladungen, Speisekarten, Prospekte),
verstehen kurze, einfache Sachtexte zu vertrauten Themen
(z. B. Schule, Tiere, Freizeit),
verstehen kurze und einfache Anleitungen für Geräte, mit denen sie im Alltag zu tun haben
(z. B. Smartphones).

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Sprachmittlung
Diese Kompetenz erfordert, dass wesentliche Informationen wiedergegeben werden, es ist
keine wörtliche Übersetzung gewünscht. Stattdessen geht es darum,
• einfachen authentischen Gebrauchstexten in der deutschen Sprache gezielt Informationen zu
    entnehmen und diese Informationen in der Herkunftssprache wiederzugeben, (z. B. wesentliche
    Informationen vermitteln, Bedingungen schildern, etwas über Menschen/ Projekte/Aktionen
    wiedergeben),
• zwischen zwei oder mehreren Sprecherinnen bzw. Sprechern auf Deutsch und in der
    Herkunftssprache zu vermitteln, (z. B. wesentliche Informationen vermitteln, Bedingungen
    schildern, Flyer / Internetseiten / Plakate/Artikel wiedergeben).

Textproduktion
Die Prüflinge …
• verfassen einfache Briefe, E‐Mails, Artikel (z. B. Beschwerden, Verbesserungsvorschläge oder
    persönliche Briefe / E‐Mails, über (auch erfundene) Erlebnisse, Kurzantworten, Wünsche äußern)
• beschreiben und berichten nach Bildvorlagen und Leitfragen (z. B. ein besonderes Erlebnis,
    Verhaltensregeln beschreiben, über das Leben einer Person berichten und Vergleichsaspekte
    zum Herkunftsland erstellen).

4.2.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus den gleichen Inhalten entwickelt und werden von der Behörde
für Schule und Berufsbildung durchgeführt. Die mdl. Prüfungen in der Herkunftssprache
finden zentral am 26.03., 27.03., 09.04. oder 10.04.2021 an einer anderen Schule in Hamburg
statt.

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4.3 Deutsch

4.3.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag: 12.04.2021

Die Prüfungsleitung
erhält einen Aufgabensatz, der einen Text bzw. ein Textensemble und verschiedene Aufgaben
enthält.

Der Prüfling
• erhält den Aufgabensatz und bearbeitet diesen,
• ist verpflichtet, die Vollständigkeit des vorgelegten Aufgabensatzes                        vor
   Bearbeitungsbeginn zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Die Prüfung enthält Teilaufgaben zu folgenden Kompetenzbereichen:
• Lesekompetenz
• Sprache und Sprachgebrauch untersuchen / Sprachwissen
• Schreibkompetenz

Bearbeitungszeit: 155 Minuten

Hilfsmittel: Rechtschreibwörterbuch

Die in den zentralen schriftlichen Aufgaben verwendeten Arbeitsaufträge werden in der Broschüre
„Erster Allgemeinbildender Schulabschluss“ der Behörde für Schule und Berufsbildung (S. 5ff)
genannt und erläutert.
Für die ESA-Prüfung werden im Wesentlichen die folgenden Kompetenzen überprüft:

Kompetenzbereich „Lesen – mit Texten und anderen Medien umgehen“
Über Textsorten‐ und Textwissen verfügen:
Die Schülerinnen und Schüler
• unterscheiden verschiedene Textfunktionen und Textsorten,
• unterscheiden Informations‐ und Unterhaltungsfunktion,
• erschließen zentrale Aussagen,
• beschreiben und bewerten Handlungen, Verhaltensweisen und Verhaltensmotive,
• kennen wesentliche Fachbegriffe zur Erschließung von Literatur und wenden sie an,
• erkennen Intentionen und Wirkungen ausgewählter Medieninhalte und bewerten sie,
• kennen und unterscheiden insbesondere epische Kleinformen, Erzählungen,
    Kurzgeschichten.

Textinformationen ermitteln:
Die Schülerinnen und Schüler
• entnehmen Informationen und nutzen sie zielgerichtet,
• markieren Wesentliches auch in umfangreichen Texten,
• unterscheiden Information und Wertung in Texten,
• ermitteln Informationen in linearen und nicht linearen Texten.

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Textbezogen interpretieren:
Die Schülerinnen und Schüler
• geben Inhalte mit eigenen Worten zusammenfassend wieder,
• nutzen verschiedene Formen der Textstrukturierung,
• lösen Aufgaben, bei denen das Gesamtverständnis längerer und komplexerer Texte
    vorausgesetzt ist,
• verstehen nicht lineare Texte,
• entwickeln eigene Deutungen des Textes […] und beziehen sich auf den Text,
• geben bei der Übernahme fremder Texte Quellen an.

Textinhalte und Darstellungsmittel reflektieren und bewerten:
Die Schülerinnen und Schüler
• bewerten zentrale Aussagen auch komplexerer Sach‐ und Gebrauchstexte inhaltlich und
    berücksichtigen dabei auch erworbenes Wissen,
• bewerten bei fiktionalen Texten auch unterschiedliche Aussagen oder Gedanken von
    Figuren und Erzähler und begründen ihr Urteil,
• begründen sachlich ihr Urteil und ziehen dazu auch Textbeispiele heran.

Über Lesestrategien verfügen:
Die Schülerinnen und Schüler
• unterscheiden Vorwissen und neue Informationen,
• klären Wortbedeutungen,
• kennen Verfahren zur Textstrukturierung und wenden sie selbstständig an,
• nutzen bewusst ihre Leseerwartungen und Leseerfahrungen.

Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“
Sprache untersuchen:
Die Schülerinnen und Schüler
• kennen die zentralen Wortarten in ihren grammatischen Erscheinungsformen und
    bestimmen sie nach formalen Kriterien,
• identifizieren Wortzusammensetzungen und kennen ihre Bauweisen,
• untersuchen Satzstrukturen mithilfe grammatischer Proben (Klang‐, Weglass‐, Umstell‐,
    Ersatzprobe),
• kennen Satzstrukturen und verwenden sie funktional,
• kennen wichtige Regeln […] der Orthographie und der Zeichensetzung und wenden sie
    beim Sprachhandeln an,
• kennen sprachliche Mittel zur Sicherung des Textzusammenhangs auf der Wortebene, der
    Satzebene und Bedeutungsebene (semantische Mittel),
• unterscheiden gesprochene und geschriebene Sprache.

Sprachliche Aspekte von Texten untersuchen:
Die Schülerinnen und Schüler
• untersuchen im Textzusammenhang Wortbedeutungen und Bedeutungsbeziehungen,
• erkennen prototypische Wortarten in Texten,
• untersuchen Satzstrukturen im funktionalen Zusammenhang,
• kennen Möglichkeiten der Satzverknüpfung und der Sicherung des Textzusammenhangs
    und nutzen sie beim Untersuchen, Schreiben und Überarbeiten.

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Kompetenzbereich „Schreiben“:
Über Schreibfähigkeiten verfügen
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben lesbar und gestalten ihre Texte übersichtlich.

Textsortenwissen nutzen:
Die Schülerinnen und Schüler
• kennen zentrale Merkmale von Textsorten bzw. Handlungsmustern (Erzählen,
    Beschreiben, Berichten, Appellieren, Instruieren, Argumentieren).

Texte planen:
Die Schülerinnen und Schüler
• legen Arbeitsschritte fest, sammeln, gewichten, wählen aus und ordnen Ideen und
    Formulierungen nach Maßgabe ihrer Intention, des Themas, des Handlungsmusters und
    der Adressaten.

Texte verfassen / Inhaltliche Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben dem Thema, der Intention und dem Adressaten angemessen.

Texte verfassen / Inhaltlich‐strukturelle Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• erzählen weitgehend kohärent, unter Aufbau von Spannung, nehmen unterschiedliche
    Perspektiven ein (Erzähler‐/ Figurenperspektive) und behalten sie bei,
• argumentieren nachvollziehbar mit einem bewusst gewählten Aufbau, bestehend aus
    Einleitung (Problemaufriss, Einbezug des Adressaten), Diskussionsteil (Pro‐und-contra‐
    Argumente) und Abschluss (Conclusio oder Schlusssatz),
• geben Inhalte auch längerer und komplexerer Texte zusammenfassend wieder.

Texte verfassen / Sprachliche Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• verwenden Ausdrücke, die dem jeweiligen Verwendungszusammenhang angemessen
    sind,
• produzieren nur noch wenige Fehler in den Bereichen Kasus, Kongruenz und
    Satzgliedstellung,
• verwenden Kommata bei Satzgefügen mit voran‐ oder nachgestelltem Nebensatz häufig
    korrekt,
• verwenden Konjunktionen und andere Verbindungsmittel in der Regel korrekt,
• verwenden das (textsortenspezifische) Tempus weitgehend korrekt,
• produzieren auch komplexere Satzkonstruktionen, z. B. mit eingeschobenen Gliedsätzen.

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Orthographie:
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben lange Vokale in regelgeleiteter Verwendung richtig,
• schreiben einige Nominalisierungen, denen im Text Präpositionen und/ oder Artikel
    vorangehen (z. B. das Arbeiten), richtig,
• schreiben etwa die Hälfte der im Alltag häufig gebrauchten Fremdwörter richtig (z. B.
    Experten, Stress und intensiv),
• beherrschen weitgehend die Verwendung der wichtigsten Zeichensetzungsregeln bei
    Reihungen, bei Teilsätzen und Zusätzen sowie die Anführungszeichen und den Bindestrich.

4.3.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt.

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4.4 Mathematik

4.4.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag: 14.04.2021

Die Prüfungsleitung
    • erhält fünf Aufgaben (I, II, III, IV, V),
    • wählt unter Beteiligung der ersten Fachprüferin bzw. des ersten Fachprüfers aus den
       Aufgaben II bis V drei Aufgaben aus.
Der Prüfling
    • erhält zuerst die Aufgabe I
    • bearbeitet zunächst Aufgabe I ohne Taschenrechnerunterstützung und ohne
       Formelblatt. (Diese Aufgabe ist auf den Aufgabenblättern zu bearbeiten.),
    • erhält bei Abgabe der bearbeiteten Aufgabe I die von der Prüfungsleitung
       ausgewählten drei weiteren Aufgaben, seinen Taschenrechner und das Formelblatt
       und bearbeitet die vorgelegten Aufgaben. Diese sind (in der Regel) auf Extrablättern
       zu bearbeiten.
    • ist verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn
       zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Aufgabenart:
Die Aufgabe I ist ohne Verwendung von Taschenrechner und Formelblatt zu bearbeiten.
Die Aufgaben II bis V sind jeweils den Leitideen zugeordnet. Sie sind unter Verwendung von
Taschenrechner und Formelblatt zu bearbeiten.

Bearbeitungszeit: 155 Minuten.
Für die Bearbeitung der Aufgabe I stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Nach Abgabe
der bearbeiteten Aufgabe I steht dem Prüfling für die Bearbeitung der drei weiteren Aufgaben
der Rest der Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmierbar und nicht grafikfähig),
Schreib‐ und Zeichengeräte, Formelblatt (wird in der Prüfung                    ausgeteilt),
Rechtschreibwörterbuch.

Die für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss 2021 relevanten inhaltsbezogenen
mathematischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind:

Leitidee Zahl
Die Schülerinnen und Schüler
    • entwickeln sinntragende Vorstellungen von natürlichen, gebrochenen und negativen
       Zahlen,
    • nutzen natürliche, gebrochene, negative und ausgewählte irrationale Zahlen (z. B. π
       und √2) der Situation angemessen,
    • rechnen mit natürlichen, gebrochenen und negativen Zahlen, wie sie im täglichen
       Leben vorkommen,
    • stellen Zahlen der Situation angemessen dar,

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•   nutzen Rechengesetze, auch zum vorteilhaften Rechnen,
   •   runden Zahlen dem Sachverhalt entsprechend sinnvoll,
   •   können im Kopf und überschlägig rechnen,
   •   verwenden Prozent‐ und Zinsrechnung sachgerecht,
   •   erläutern an Beispielen den Zusammenhang zwischen Rechenoperationen und deren
       Umkehrungen und nutzen diese Zusammenhänge,
   •   prüfen und interpretieren Ergebnisse in Sachsituationen.

Leitidee Messen
Die Schülerinnen und Schüler
    • nutzen das Grundprinzip des Messens, insbesondere bei der Längen‐, Flächen‐ und
       Volumenmessung, auch in Naturwissenschaften und in anderen Bereichen,
    • wählen Einheiten von Größen situationsgerecht aus (insbesondere für Zeit, Masse,
       Geld, Länge, Fläche, Volumen und Winkel),
    • verwenden alltagsbezogene Repräsentanten als Merkhilfen zu Vorstellungen von
       Größen, insbesondere zum Schätzen,
    • rechnen mit Größen und wandeln Größeneinheiten in benachbarte Einheiten um,
    • ermitteln Flächeninhalt und Umfang von Dreieck, Quadrat, Rechteck, Parallelogramm,
       Trapez und Kreis sowie von daraus zusammengesetzten Flächen,
    • ermitteln Oberflächeninhalt und Volumen von Würfel, Quader, Prisma, Pyramide und
       Zylinder sowie daraus zusammengesetzten Körpern,
    • belegen Variable in Formeln und rechnen damit,

Leitidee Raum und Form
Die Schülerinnen und Schüler
    • erkennen und beschreiben geometrische Objekte und Beziehungen in der Umwelt,
    • operieren gedanklich mit Flächen und Körpern,
    • stellen geometrische Figuren und geometrische Abbildungen auch im kartesischen
       Koordinatensystem dar,
    • fertigen Netze, Schrägbilder und Modelle von ausgewählten Körpern an und erkennen
       Körper aus ihren entsprechenden Darstellungen,
    • klassifizieren Winkel, Dreiecke, Vierecke und Körper,
    • erkennen und erzeugen Symmetrien,
    • wenden Sätze der ebenen Geometrie bei Konstruktionen und Berechnungen an,
       insbesondere den Satz des Pythagoras,
    • zeichnen und konstruieren geometrische Figuren unter Verwendung angemessener
       Hilfsmittel, wie Zirkel, Lineal, Geodreieck oder dynamischer Geometrie‐Software.

Leitidee Funktionaler Zusammenhang
Die Schülerinnen und Schüler
    • beschreiben und interpretieren funktionale Zusammenhänge und ihre Darstellungen
       in Alltagssituationen,
    • verwenden für funktionale Zusammenhänge unterschiedliche Darstellungsformen,
    • unterscheiden proportionale und umgekehrt proportionale Zuordnungen in
       Sachzusammenhängen und stellen damit Berechnungen an,
    • nutzen die Prozentrechnung bei Wachstumsprozessen (beispielsweise bei der
       Zinsrechnung), auch unter Verwendung eines Tabellenkalkulationsprogramms,

                                                                           S e i t e | 14
•   nutzen Maßstäbe beim Lesen und Anfertigen von Zeichnungen situationsgerecht,
   •   lösen einfache lineare Gleichungen,
   •   vergleichen ihr Vorgehen beim Lösen einfacher linearer Gleichungen mit anderen
       Lösungsverfahren (wie mit inhaltlichem Lösen oder durch systematisches Probieren).

Leitidee Daten und Zufall
Die Schülerinnen und Schüler
    • werten grafische Darstellungen und Tabellen von statistischen Erhebungen aus,
    • berechnen und interpretieren Häufigkeiten und Mittelwerte,
    • beschreiben Zufallserscheinungen in alltäglichen Situationen,
    • interpretieren Wahrscheinlichkeitsaussagen aus dem Alltag,
    • bestimmen Wahrscheinlichkeiten einfacher Zufallsexperimente.

4.4.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt.

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4.5 Praxisorientierte Prüfung (POP)

Zusätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen in Jahrgang
9 teilnehmen, in einem Fach (Deutsch, Mathe oder Englisch) in der mündlichen Prüfung ihre
Erfahrungen, die sie im Rahmen der Berufsorientierung gewonnen haben (Praktikum,
Praxistag, Schülerfirma oder AuB), präsentieren. Diese Präsentation muss Inhalte des
Prüfungsfaches (z.B. ein Vortrag in englischer Sprache) und gewonnene Erfahrungen und
Kenntnisse in der Praxis abdecken.
Themenschwerpunkte können auch Inhalte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sein oder
praxisorientierte Kenntnisse aus dem Unterricht.
Die Anmeldung zur Praxisorientierten Prüfung muss zum Ende des 1. Halbjahres in Jahrgang 9
erfolgen und mit dem entsprechenden Fachlehrer (Deutsch, Mathe oder Englisch)
abgesprochen werden. Die Wahl des POP-Faches erfolgt über ein Anmeldeformular, das dem
Halbjahreszeugnis beiliegt und im Lernentwicklungsgespräch ausgefüllt und unterzeichnet
werden muss.
Die praxisorientierte Prüfung findet im Rahmen der mündlichen Prüfung des gewählten
Faches statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beendigung der Prüfung zwei Noten.
Die eine Note ist die mündliche Prüfungsnote in einem der Fächer Deutsch, Mathe oder
Englisch, die andere Note ist die Note für praxisorientierte Prüfung.
Die Note für die praxisorientierte Prüfung wird im Zeugnis (wie ein normales Unterrichtsfach)
extra ausgeworfen und muss u.U. ausgeglichen oder kann zum Ausgleichen verwendet
werden.

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5. Umrechnung der E- und G- Noten

Stadtteil-       ESA-Noten MSA- Noten Gymnasial- Notendurchschnitt      des
schulnoten       (früher:    (früher:   noten    Zeugnisses    führt     zu
                 Hauptschul- Realschul-
                 noten)      noten)
                                                 folgenden Abschlüssen:
E1
                                              1
E1-
E2+                            1
                                                             mittlerer   Schulabschluss
E2                                            2
                                                             mit Übergang in die
E2-
                                                             Oberstufe
E3+              1
                                                             (früher: Realschulabschluss
E3                             2              3              mit Übergang in die
E3-                                                          Oberstufe)
E4+/G1
E4/G1                          3              4
E4-/G1-
G2+
                                                             mittlerer Schulabschluss
G2               2             4              5
                                                             (früher: Realschulabschluss)
G2-
G3+
G3               3             5                             erster allgemeinbildender
G3-                                                          Schulabschluss
G4+                                                          (früher:
G4               4                                           Hauptschulabschluss)
                                              6
G4-
G5+                            6
G5               5
                                                             kein Abschluss
G5-
G6               6
 ESA = erster allgemeinbildender Schulabschluss
 MSA = mittlerer Schulabschluss

 6. Umrechnung des Abschlusses
 Anhand der folgenden Aufstellung kann dann abgelesen werden, ob der angestrebte
 Abschluss bereits in greifbare Nähe gerückt ist.

 6.1 Kein Abschluss
    •     Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund
    •     2x G5 in Deutsch und Mathe oder 1x G6 in Deutsch, Mathe oder Englisch
    •     2x G6 oder 3x G5

                                                                                  S e i t e | 17
6.2 Erster allgemeinbildender Schulabschluss
•  Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich
   schwächerer Fächer)
 Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2
Kein erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn:
• Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund
• 2x G5 in Deutsch und Mathe
• 1x G6 in Deutsch, Mathe oder Englisch
• 2x G6
• 3x G5

6.3 Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss
•  ESA aus Jg. 9 oder aus Jg. 10
•  Im Abschlusszeugnis von Jg. 10 in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich
   schwächerer Fächer) auch ohne die erneute Prüfungsteilnahme
 Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2
Kein erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn:
• Kein ESA aus Jg. 9 oder 10

6.4 Mittlerer Schulabschluss
•  Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G2 oder besser (ggf. Ausgleich
   schwächerer Fächer)
 Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G3 mit mindestens 1x E3 oder 2x E4 und 1x G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E2 oder
   2x E3
Kein mittlerer Schulabschluss, wenn:
• Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund
• 2x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G4 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G3 und 1x G4
• 3x G3

6.5 Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
•  mittlerer Schulabschluss und im Zeugnis in allen Fächern E4 oder besser (ggf. Ausgleich
   schwächerer Fächer)
 Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G2 mit mindestens 1x E2 oder 2x E3 und 1x G3, G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E1
   oder 2x E2
Keine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, wenn:
• 2x G2 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G2 und 1x G3
• 3x G2

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