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01|02|2019 Thema der Woche EuGH-Schlussanträge: CETA-Investor-Staat-Streitbelegungsmechanismus mit Unionsrecht vereinbar − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Weiterer wichtiger Etappensieg in Richtung vollständige Umsetzung von CETA“ In Kürze Position zu verstärktem Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“) festgelegt Ratsposition zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen steht Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zu Karzinogene-Richtlinie Kommission startet Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den Devisenmärkten OECD: Intensivierung der Arbeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft Neues aus der Kommission Reflexionspapier über nachhaltigeres Europa bis 2030: Herausforderung anpacken und gleichzeitig attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben Neues aus dem Europäischen Parlament Kohäsionspolitik post-2020: Verknüpfung der Investionen mit wirtschaftspolitischer Koordinierung auf EU-Ebene aus WKÖ-Sicht sinnvoll Neues aus dem Gerichtshof der EU Urteil: Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen zum Selbstdrehen mit Rechtsgrundsätzen vereinbar
Neues aus anderen Bereichen EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt in Kraft − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Wichtiges Signal für offene Märkte“ WTO, USA, Schutzklauseln − EU gestaltet im Handelsbereich rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktiv mit Rechnungshof bestätigt Effektivität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen − WKO unterstützt Weiterentwicklung durch InvestEU für die Zeit nach 2020 Einigung über neue Gewährleistungsvorschriften für Waren und digitale Inhalte Neues aus den Verbänden EUROCHAMBRES und Europäisches Parlament starten Partnerschaft, um Europäer zum Wählen zu motivieren Inside Brussels Goldene Ehrennadel der WKÖ für Günther Oettinger: Anerkennung für seinen Einsatz für Österreich und die österreichische Wirtschaft Statistik der Woche Arbeitslosigkeit sinkt weiterhin Jobs+Jobs+Jobs Europäischer Auswärtiger Dienst sucht Political Officers EMSA sucht Maritime Support Services Officer Europäische Eisenbahnagentur sucht Administrators in Resources and Support Unit OIB sucht Commission Chief Architect EU-Agenda EU-Kommission: 2282. Sitzung am 6. Februar 2019 EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Woche EU-Kommission: Ausgewählte laufende Konsultationen Impressum EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich Av. de Cortenbergh 30 B-1040 Brüssel Telefon: +32 2 286 58 80 Internet: wko.at/eu Redaktion: Franziska Annerl E-Mail: Franziska.Annerl@eu.austria.be Folgen Sie uns auf facebook Wenn Sie das EU-Panorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie bitte an: eu@eu.austria.be 2 01|02|2019
EuGH-Schlussanträge: CETA-Investor-Staat-Streitbelegungsmechanismus mit Unions- recht vereinbar − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Weiterer wichtiger Etappensieg in Richt- ung vollständige Umsetzung von CETA“ Am 30. Oktober 2016 haben Kanada sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) unterzeichnet. Seit 21. September 2017 wird CETA vorläufig angewandt. Das Abkommen enthält unter anderem einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen Investoren und Staaten, das sogenannte ISDS (Investor state dispute settlement). Im Zuge dessen soll ein Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) mit multilateralem Investitionsgerichtshof errichtet werden. Am 6. September 2017 beantragte Belgiens Vizepremierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Didier Reynders, ein Gutachten hinsichtlich der Vereinbarkeit des in CETA vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus mit dem Unionsrecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). In den Schlussanträgen vom 29. Jänner 2019 gibt der Generalanwalt Yves Bot kund, dass der Streitbeilegungs- mechanismus mit den Unionsverträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sei. Hinsichtlich der Zweifel des Königreichs Belgien über die Gefährdung der Autonomie des Unionsrechts sowie der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs vertritt der Generalanwalt die Ansicht, dass die Garantien betreffend die Einrichtung des Streitbeilegungsmechanismus hinreichend seien und ein entsprechendes Gericht bei der Berücksichtigung des EU-Rechts auch an die Auslegung des EuGHs gebunden sei. Auch seien die im Streitbeilegungsmechanismus vorgesehenen Instanzen nicht befugt, hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten Entscheidungen zu fällen. Somit werden die im Unionsrecht vorgesehenen Zuständigkeiten auch nicht verfälscht. Zudem berücksichtigt das vorgesehene Streit- beilegungssystem laut Generalanwalt Bot auch vollumfassend die EU-Handelsziele im internationalen Bereich. Darüber hinaus verletzt das Abkommen auch den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung nicht. Zudem wird durch verfahrensrechtliche Garantien auch das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht hinreichend gewahrt. Die endgültige Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet. Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, was meistens der Fall ist, steht in Österreich einer Ratifikation von CETA durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen nichts mehr im Wege. „Das ist eine gute Nachricht für die österreichische Exportwirtschaft und ein weiterer wichtiger Etappensieg hin zur vollständigen Umsetzung des EU-Handelsabkommens mit Kanada“, betonte WKÖ-Vizepräsident Jürgen Roth. „Österreich ist eine Exportnation und daher auf einen guten und möglichst friktionsfreien Zugang zu Auslandsmärkten angewiesen. CETA ist ein gut gemachtes, faires und ausgewogenes Abkommen. Vor allem die vielen österreichischen KMU dürfen sich zusätzliche Chancen versprechen.“ Österreichische Investoren im Ausland profitieren seit Jahrzehnten von Investitionsschutzregeln. Auch gegenüber Kanada seien diese Bestimmungen, die z.B. vor Diskriminierung schützen, wichtig, so Roth. Zudem seien Investitionsschutzregeln bereits seit vielen Jahren Teil der österreichischen Rechtsordnung und damit nicht − wie oft fälschlicherweise behauptet wird − eine Art „Paralleljustiz“ neben den ordentlichen Gerichten. So hat das österreichische Parlament in den vergangenen Jahrzehnten Investitionsschutzbestimmungen mit rund 60 Staaten abgeschlossen. Ansprechpartnerin: Sophie Windisch Inhaltsverzeichnis 3 01|02|2019
Position zu verstärktem Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“) festgelegt Die EU-Botschafter haben am 25. Jänner die Position des Rates zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern („Whistleblowern“) in der gesamten EU festgelegt. Somit kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das seine Position Ende 2018 bestimmt hatte, beginnen. Ziel ist, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Einigung zu erzielen. Der Vorschlag soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ein hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten. Demnach müssen sichere Kanäle für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation des öffentlichen oder des privaten Rechts mit mehr als 50 Beschäftigten als auch bei Behörden eingerichtet werden. Die Parlamentsposition sieht vor, als Mitgliedstaatenoption private KMU auszunehmen. Beim Schutz von Whistleblowern ist es ebenso wichtig, die berechtigten Interessen der Unternehmen gegenüber voreiligen bzw. unberechtigten Anschuldigungen wirkungsvoll zu schützen. Missbrauch muss verhindert werden. Ratsposition zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen steht Die EU-Botschafter haben am Mittwoch auch die Position des Rates zum Entwurf einer Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen festgelegt. Dieser Vorschlag zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen führt umfassende Verfahren für grenzüberschreitende Umwandlungen sowie Spaltungen ein und sieht zusätzliche Vorschriften zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor, die in einem EU- Mitgliedstaat niedergelassen sind. Ferner enthält der Vorschlag eine Reihe von Schutzbestimmungen für Gesellschafter, Arbeitnehmer sowie Gläubiger des betreffenden Unternehmens. Der rumänische EU-Ratsvorsitz wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zu Karzinogene-Richtlinie Am Dienstag konnten die rumänische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zum dritten Kommissionsvorschlag über die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (dritte Gruppe) erzielen. Diese Richtlinie ändert die bestehende Richtlinie 2004/37/EG durch die Einführung von Expositionsgrenzwerten für die fünf chemischen Arbeitsstoffe Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd und 4,4′-Methylen-bis. Die Kommission wird spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2020 die Möglichkeit prüfen, den Geltungsbereich der Richtlinie um u.a. zytotoxische Substanzen, die krebserregend oder mutagen wirken, auszuweiten. Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt. Inhaltsverzeichnis 4 01|02|2019
Kommission startet Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den Devisen- märkten Die Kommission hat am 28. Jänner eine öffentliche Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den Devisenmärkten gestartet, die sich vor allem an Finanzinstitutionen und -experten richtet. Die Kommission wünscht sich unter anderem Einschätzungen zur Rolle des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen. In der Konsultation soll auch bewertet werden, welche Rolle die Banken des Euro-Währungsgebiets auf den Devisenmärkten spielen. Die Kommission hatte am 5. Dezember 2018 ihre Mitteilung “Hin zu einer stärkeren internationalen Rolle des Euro“ veröffentlicht, in der sie Maßnahmen in diesem Bereich vorschlug. Rück- meldungen zur Konsultation sind bis 31. März möglich. OECD: Intensivierung der Arbeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 29. Jänner bekannt- gegeben, dass sich mehr als 120 Länder darauf verständigt haben, die Arbeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft intensivieren zu wollen. Zudem wurde bekräftigt, dass bis 2020 ein Konsens über eine langfristige Lösung in diesem Bereich erzielt werden soll. Bei den Arbeiten soll ein Zwei-Säulen-Ansatz verfolgt werden: eine Säule wird die größeren Herausforderungen der digitalen Wirtschaft angehen und sich auf die Verteilung der Besteuerungsrechte konzentrieren, die zweite Säule will sich mit den verbleibenden BEPS-Fragestellungen (Base Erosion and Profit Shifting Action Plan, BEPS) beschäftigen. Ein sich derzeit in Arbeit befindliches Konsultationsdokument soll die zwei Säulen detaillierter vorstellen. Im Bereich der digitalen Wirtschaft ist ein steuerlicher Rahmen, der die Chancengleichheit zwischen Unternehmen fördert und bestehenden Verzerrungen entgegenwirkt, nach Ansicht der WKÖ unumgänglich. Um Wettbewerbsverzerrungen sowie Rechts- unsicherheit zu verhindern, sollten dabei langfristige internationale Lösungen gefunden werden. Inhaltsverzeichnis Reflexionspapier über nachhaltigeres Europa bis 2030: Herausforderung anpacken und gleichzeitig attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben Mit der Rede zur Lage der Nation von EU-Kommissionspräsident Juncker wurde 2017 die Debatte zur Zukunft Europas angestoßen. Die Kommission veröffentlichte diesen Mittwoch das bereits angekündigte Reflexionspapier über ein nachhaltiges Europa bis 2030. Das Dokument soll als Leitfaden für die Diskussionen dienen, wie die EU die im Rahmen der Vereinten Nationen festgelegten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die Ziele des Klimaschutzübereinkommens von Paris verwirklichen kann. Die EU nimmt ihre Verantwortung wahr und ist bereits jetzt einer der Spitzenreiter im Bereich der Nachhaltigkeit und des globalen Klimaschutzes. Nur gemeinsam ist der Kampf gegen den Klimawandel machbar, nicht im Alleingang. Erste Priorität für die EU muss die Gewinnung von Partnern sein, die vergleichbare Anstrengungen unternehmen. Der Fokus des Reflexionspapiers liegt daher auf den wichtigsten politischen Grundlagen für eine Nachhaltigkeitswende. Dabei soll es um den Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem („from farm to fork“), oder eine zukunftssichere Gestaltung der europäischen Energieversorgung, Gebäude und Mobilität gehen. Um insgesamt eine 5 01|02|2019
Nachhaltigkeitswende zu erreichen, wird laut EU Kommission auch Unterstützung aus den Bereichen, Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung, Finanzen, Wettbewerb notwendig sein. Insgesamt stehen mit dem Reflexionspapier drei Szenarien zur Diskussion: In Szenario 1 wird eine übergreifende und verbindliche EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung mit konkreten Zielvorgaben für 2030 vorgeschlagen. Diese soll als Richtschnur für alle Maßnahmen gelten. Im Rahmen von Szenario 2 werden die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Agenda 30 zwar in allen relevanten EU-Politikbereichen berücksichtigt, sollen jedoch keine rechtliche Verpflichtung für die EU oder ihre Mitgliedstaaten zum Handeln entfalten. In Szenario 3 liegt das Hauptaugenmerkt auf Außenmaßnahmen. Die EU soll helfen, weniger fortschrittliche Länder im Rest der Welt auf ein nachhaltigeres Niveau zu bringen. Neben den Mitgliedstaaten wird es auch an betroffenen Stakeholdern liegen, sich in die Diskussion einzubringen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa muss eines der zentrales Elemente der Debatte sein. Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann Inhaltsverzeichnis Kohäsionspolitik post-2020: Verknüpfung der Investionen mit wirtschaftspolitischer Koordinierung auf EU-Ebene aus WKÖ-Sicht sinnvoll Am Dienstag gelangte im Ausschuss für Regionale Entwicklung (REGI) des Parlaments die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zur Abstimmung, wobei sich die Abgeordneten für mehrere Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Kommission aussprachen. Unter anderem sieht das Abstimmungsergebnis die Beibehaltung der − unter Parlamentariern nicht unum- strittenen − sog. makroökonomischen Konditionalitäten vor, welche eine Ausrichtung der aus den ESIF unterstützten Investitionen an der wirtschaftspolitischen Koordinierung auf EU-Ebene sicherstellen soll. Diese Positionierung ist aus WKÖ-Sicht sinnvoll, da die Investitionen so notwendige Strukturreformen unterstützen und auf diese Weise letztlich zu einem wachstumsfreundlichen Umfeld in den europäischen Regionen beitragen. Wesentliche Änderungen der Abgeordneten sehen überdies die Erhöhung der für Kohäsionspolitik zukünftig vorgesehen Mittel aus dem EU-Haushalt auf das Niveau der aktuellen Haushaltsperiode 2014-2020 sowie eine Erhöhung der Ko-Finanzierungsraten vor (85 Prozent in den am wenigsten entwickelten Regionen, 65 Prozent in Übergangsregionen und 50 Prozent in stärker entwickelten Regionen). Schließlich votierte der Ausschuss auch für die Eingliederung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den Geltungsbereich der Verordnung. Der Bericht soll im Februar dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden und interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Rat, der sich bisher nur teilweise auf eine Position festgelegt hat, sollen unverzüglich starten. Die WKÖ begrüßt die Vorschläge der Kommission für die zukünftigen ESIF als gute Ausgangsbasis für 6 01|02|2019
die weitere Diskussion. Die Schwerpunkte sind richtig gesetzt (die politischen Ziele sind ein intelligenteres, grüneres, stärker vernetztes, sozialeres und ein bürgernäheres Europa). Positiv ist auch, dass der Wille zu einer echten Vereinfachung erkennbar ist. Ansprechpartner: Martin Schmid Inhaltsverzeichnis Urteil: Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen zum Selbstdrehen mit Rechts- grundsätzen vereinbar In der Rechtssache C-220/17 urteilte der Gerichtshof, dass das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die Aromastoffe enthalten, gültig ist, da dieses weder gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit noch gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Das deutsche Unternehmen Planta Tabak war vor dem Inkrafttreten der Tabakrichtlinie von 2014 mitunter auf aromatischen Tabak zum Selbstdrehen spezialisiert. Mentholisierter Tabak stellte den größten Anteil. Planta Tabak wandte sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Anwendung der deutschen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie. Dem Unternehmen zufolge seien die deutschen Rechtvorschriften, die das Verbot von Aromen, die Schockfotos und das Verbot der Werbung für Aromen betreffen, auf seine Erzeugnisse nicht anwendbar. Das Gericht stellte dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Verbot des Inverkehrbringens, das für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem charakteristischen Aroma, deren unionsweite Verkaufsmengen weniger als 3 Prozent dieser Kategorien darstellen, seit dem 20. Mai 2016 und in den übrigen Fällen ab dem 20. Mai 2020 gilt, gültig ist. Die Unterscheidung anhand der Verkaufsmengen ist laut Urteil objektiv gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Unionsgesetzgeber war berechtigt, schrittweise vorzugehen, um den Verbrauchern von Erzeugnissen mit hohen Verkaufsmengen ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln. Die zweijährige Frist zur Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern ausreichend Zeit zur Anpassung an die Vorgaben der Richtlinie bleibt, reicht laut Gerichtshof im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus. Zum Verbot der Verwendung auf den Geschmack, Geruch, Aroma- oder sonstige Zusatzstoffe bezogener Informationen führt der Gerichtshof aus, dass die Mitgliedstaaten laut Richtlinie die Verwendung solcher Informationen auch dann verbieten müssen, wenn es sich um nicht werbliche Informationen handelt und die Verwendung der betreffenden Inhaltsstoffe weiterhin erlaubt ist. Hinsichtlich des Verbotes, auf der Kennzeichnung der Packung und der Außenverpackung sowie dem Tabakerzeugnis selbst Marken anzubringen, die sich auf einen Aromastoff beziehen, stellt der Gerichtshof fest, dass diese Beschränkung lediglich einer Einschränkung des Eigentumsrechts gleichkommt. Ansprechpartnerin: Claudia Golser 7 01|02|2019
EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt in Kraft − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Wichtiges Signal für offene Märkte“ Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan tritt am 1. Februar in Kraft − „angesichts des steigenden Protektionismus ein wichtiges Signal für offene Märkte und einen fairen und regelbasierten Handel“, betont der Vizepräsident der WKÖ Jürgen Roth. Die Verhandlungen der EU mit Japan über ein Handelsabkommen hatten am 25. März 2013 offiziell begonnen. Japan ist nach China der zweitgrößte Handelspartner der EU — und auch Österreichs — in Asien. Die EU und Japan machen zusammen mehr als ein Drittel der Wirtschaftsleistung der Welt aus. Die Kommission geht davon aus, dass durch das Handelsabkommen mit Japan die Ausfuhren der EU um 32,7 Prozent und die Ausfuhren Japans um 23,5 Prozent steigen. Des Weiteren könnten bis zu 420.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden. Die österreichischen Exporte legten 2017 um 3,7 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro zu. In den ersten neun Monaten des Jahres gab es bei den Ausfuhren mit 1,1 Milliarden Euro sogar ein Plus von 11,9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die österreichischen Gesamtimporte aus Japan stiegen 2017 um 8,9 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro, in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 4,75 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Für über 90 Prozent aller europäischen Lieferungen fallen die Zollsätze gänzlich weg oder werden zumindest stark reduziert, nach der vollständigen Umsetzung sind es 97 Prozent. Nach Berechnungen der EU-Kommission werden sich EU-Exporteure künftig jährlich rund eine Milliarde Euro an Zöllen ersparen. Ein weiterer großer Vorteil ist der bessere Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Japan. Außerdem entfallen durch mehr gegenseitige rechtliche Anerkennungen viele bisher bestehende nicht-tarifäre Handelshindernisse. Österreichische Firmen können mit zusätzlichen Geschäftsmöglichkeiten, vor allem im High-Tech-Bereich, bei Maschinen und Anlagen, Bio- und Holztechnologie sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln rechnen. Vorteile dürfen sich vor allem auch KMU versprechen: die Umsetzung des im Abkommen vorgesehenen KMU- Förderungsprogrammes soll es kleinen und mittleren Unternehmen, die mit ihren Vorleistungen als Zulieferer für die Exportwirtschaft tätig sind oder auch direkt exportieren, erleichtern, Zugang zum japanischen Markt zu erlangen. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist auch das erste Handels- abkommen der EU, das ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen beinhaltet und somit richtungsweisend für alle zukünftigen EU-Handelsabkommen ist. Durch Handelsabkommen wie dieses kann die EU ihre Führungsrolle bei der Gestaltung globaler Regeln ausbauen“, so WKÖ-Vizepräsident Roth. „Österreichische Unternehmen und ihre Beschäftigten erhalten einen verbesserten Zugang zum japanischen Markt − und das ist gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.“ Ansprechpartnerin: Sophie Windisch Inhaltsverzeichnis 8 01|02|2019
WTO, USA, Schutzklauseln − EU gestaltet im Handelsbereich rechtliche und wirtschaft- liche Rahmenbedingungen aktiv mit Am 25. Jänner haben 76 Partner − darunter die EU sowie 48 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) − in einer gemeinsamen Stellungnahme bekanntgegeben, dass sie über die Einführung globaler Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce) verhandeln und so die Chancen, aber auch Herausforderungen, die in diesem Bereich bestehen, erörtern wollen. Durch die neu geschaffenen Regeln sollen die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Der Rat hat am 28. Jänner die Verordnung über die Anwendung von Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Abkommen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern vereinbarten Präferenzen endgültig angenommen. Ein entsprechender Vorschlag war von der Kommission vergangenen April präsentiert worden. Die Verordnung wird die Handelsabkommen EU- Japan, EU-Singapur und EU-Vietnam umfassen. In Zukunft könnten aber auch weitere Handelsabkommen in ihren Geltungsbereich aufgenommen werden. Der finale Rechtsakt soll am 13. Februar in Straßburg unterzeichnet werden, wird anschließend im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Durch die Verordnung werden derzeit meist bilateral bestehende Schutzklauseln in EU-Recht übergeführt und dadurch das Prozedere gestrafft. Am 30. Jänner hat die Kommission einen Zwischenbericht zum Stand der Gespräche über zukünftige EU-USA Handelsbeziehungen veröffentlicht, der über den bisherigen Austausch der hochrangigen Arbeitsgruppe, in der Handelskommissarin Malmström und der US-Handelsbeauftragte Lighthizer vertreten sind, sowie die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung von EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump vom 25. Juli 2018 informiert. Im Mittelpunkt der bisherigen Gespräche standen vor allem Regulierungsfragen. Die EU schlägt im Zwischenbericht verschiedene Fortschrittsmaßnahmen vor und stellt die nächsten möglichen Schritte in Aussicht. Am 18. Januar 2019 hatte die Kommission den EU-Mitgliedstaaten Entwürfe für Verhandlungsmandate in Bezug auf Zölle auf Industrieerzeugnisse und zur Erleichterung der Konformitätsbewertung vorgelegt. Die WKÖ unterstützt die proaktive Handelsagenda der EU, die den Abbau von Handelshemmnissen und die Etablierung eines modernen, regelbasierten und fairen Welthandels zum Ziel hat. Wichtig ist, dass bestehende Kooperationen gefördert und neue Handelsbeziehungen geknüpft werden, damit unsere Unternehmen von diesen globalen Chancen profitieren. Ansprechpartnerin: Sophie Windisch Inhaltsverzeichnis Rechnungshof bestätigt Effektivität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen − WKO unterstützt Weiterentwicklung durch InvestEU für die Zeit nach 2020 In einem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs bestätigt dieser die Effektivität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Hinblick auf dessen Finanzierungsunterstützung für Investitionen in Schlüsselbereichen wie Infrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Europa. Der EFSI funktioniert in Form einer EU-Haushaltsgarantie, die der EIB-Gruppe gewährt wird und soll es dieser ermöglichen, zusätzliche Mittel für förderfähige Projekte in der EU bereitzustellen und zusätzliche private und öffentliche Investitionen für diese Projekte zu mobilisieren. 9 01|02|2019
Der Schlussfolgerung des Rechnungshofes zufolge konnte die EIB durch den EFSI mehr mit höherem Risiko verbundene Finanzierungen für Investitionen bereitstellen, eine große Zahl von Investitionsprojekten finanzieren, die andernfalls nicht hätten durchgeführt werden können, zusätzliche öffentliche und private Investitionen für diese Projekte einwerben und EU-weit Investitionen in vielen Politikbereichen fördern. Der Hof stellte jedoch ebenso fest, dass die EFSI-Förderung mitunter lediglich andere Finanzierungen der EIB und der EU ersetzt hat. Ein Teil der Finanzmittel floss in Projekte, die auch aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen hätten finanziert werden können. Derzeit werden Finanzinstrumente zur Förderung von Innovation, Investitionen und Wachstum in KMU durch verschiedene Programme wie COSME, Horizon 2020, den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, Kreatives Europa und andere Programme bereitgestellt. Unterschiedliche regulatorische, operationelle und administrative Anforderungen, die durch die verschiedenen Programme festgelegt werden, verursachen unnötigen Aufwand für die Umsetzung der Instrumente. Daher unterstützt die WKO die Zusammenfassung der bestehenden Instrumente in einem Programm „InvestEU“ für die Zeit nach 2020, wobei Instrumente, die sich in der Periode 2014-2020 bewährt haben, fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden sollten (wie z.B. die KMU- Bürgschaftsprogramme inkl. Rückgarantien und die Unterstützung der Kreativwirtschaft). Ansprechpartner: Martin Schmid Inhaltsverzeichnis Einigung über neue Gewährleistungsvorschriften für Waren und digitale Inhalte Rat, Parlament und Europäische Kommission haben am 29. Jänner eine vorläufige Trilogeinigung zu den beiden Richtlinienvorschlägen über den Handel mit Waren sowie digitalen Inhalten erzielt. Die Einigung muss noch formal von Rat und Parlament angenommen werden. Danach werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und die Vorschriften werden dann nach weiteren 6 Monaten, also aller Voraussicht nach gegen Ende 2021, zur Anwendung kommen. Das Gewährleistungsrecht wird durch diese beiden Richtlinien für alle Vertriebswege neu geregelt. Als Gewährleistungsfrist sind prinzipiell zwei Jahre vorgesehen. Vorschläge für längere Fristen, wie u.a. für die gesamte Lebensdauer einer Ware, konnten abgewehrt werden. Mitgliedstaaten, die längere Fristen haben, dürfen diese aber beibehalten bzw. längere Fristen vorsehen. Bei der Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe wurde dem jahrelangen Eintreten der WKÖ und der europäischen Verbände für mehr Augenmaß insofern Rechnung getragen, als eine Regelungsoption der Mitgliedstaaten grundsätzlich ein Jahr oder zwei Jahre vorsieht. Die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene zweijährige Frist kann also durch die Mitgliedstaaten auf ein Jahr halbiert werden. Dafür wird sich die WKÖ auch bei der Umsetzung einsetzen, damit es für die Mitglieder zu keinem Gold Plating kommt. Waren mit „integrierten digitalen Inhalten“ (Smart Goods) sollen nur unter die Richtlinie für den Warenhandel fallen. Für diese digitalen Inhalte müssen vom Verkäufer verpflichtend Updates zur Verfügung gestellt werden, prinzipiell für einen Zeitraum, den sich der Verbraucher vernünftigerweise je nach Produktart und Produktzweck erwarten kann. Erhalten werden konnte auch grundsätzlich der Vorrang von Reparatur bzw. Austausch, d.h. dass der Verkäufer eine zweite Chance erhält, und im Falle eines Mangels nicht sofort der Vertrag aufgelöst werden kann. 10 01|02|2019
Abgesehen von inhaltlichen Verschärfungen ist die Sinnhaftigkeit dieses Neu-Regulierungsprojekts fraglich. Da eine Vollharmonisierung nicht erreicht wurde, wird es weiterhin ganz unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten geben. Es gibt für den Bereich der Gewährleistung aktuell bereits die EU-weit (mindestharmonisierte) Verbrauchsgüterkaufs-Richtlinie. Ansprechpartnerin: Verena Martelanz Inhaltsverzeichnis EUROCHAMBRES und Europäisches Parlament starten Partnerschaft, um Europäer zum Wählen zu motivieren Der Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES, Christoph Leitl (siehe Foto), und der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani (im Bild rechts), haben am Mittwoch in Brüssel ein Memorandum für eine Partnerschaft im Vorfeld der Europawahlen unterzeichnet. Die Partnerschaft wird durch das EUROCHAMBRES Netzwerk von über 800 Wirtschaftskammern in der gesamten EU dazu beitragen, die Europäer im Vorfeld der Europawahlen verstärkt zu informieren. „Wir leben in politisch volatilen Zeiten und haben diese historische Entscheidung getroffen, weil die Wahlen 2019 von historischer Bedeutung sind. Kammern sind wirtschaftliche und keine politischen Akteure, aber unser 11 01|02|2019
Netzwerk will alles dafür tun, damit die Bürger im Mai wählen gehen.”, betonte EUROCHAMBRES Präsident Leitl bei der Unterzeichnung. EUROCHAMBRES und sein Kammernetzwerk werden auch eng mit dem Europäischen Parlament und den Kandidaten zusammenarbeiten, um die wichtigsten Themen für Unternehmen hervor- zuheben und zu diskutieren. „Das nächste Europäische Parlament muss sich einer ehrgeizigen Agenda für Wettbewerbsfähigkeit verschreiben. Die Politik schafft keine Arbeitsplätze und kein Wachstum, wir Unternehmer tun dies − aber wir brauchen die richtigen Rahmenbedingungen. Große Themen wie Fachkräfte- mangel, Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Vollendung des Binnenmarktes und globaler Handel müssen auf der EU-Agenda der kommenden fünf Jahre ganz oben stehen.“ Ansprechpartnerin: Franziska Annerl Inhaltsverzeichnis Goldene Ehrennadel der WKÖ für Günther Oettinger: Anerkennung für seinen Einsatz für Österreich und die österreichische Wirtschaft „Wir wissen Günther Oettinger als wahren Freund Österreichs, der sich der Anliegen des Landes stets angenommen hat, hoch zu schätzen. Als Dank und Anerkennung für die Verdienste um die österreichische Wirtschaft haben wir EU-Kommissar Oettinger heute die Goldene Ehrennadel der Wirtschaftskammer Österreich verliehen“, erklärte WKÖ-Ehrenpräsident Christoph Leitl am Mittwoch in Brüssel. Die Goldene Ehrennadel wird bei besonderen Verdiensten um die österreichische Wirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums 12 01|02|2019
der Wirtschaftskammer Österreich vergeben. Günther Oettinger (im Bild links) ist der erste Deutsche, der diese Auszeichnung erhalten hat. Günther Oettinger ist seit Jänner 2017 EU-Kommissar für Haushalt und Personal, war davor von 2014 bis 2016 EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft und von 2010 bis 2014 EU-Kommissar für Energie. In der gesamten Amtszeit setzte sich Kommissar Oettinger für die Belange der Wirtschaft ein. So hat Oettinger sich in seiner Funktion als Energiekommissar vehement für die Verwirklichung des europäischen Energie- binnenmarktes eingesetzt. Auch als Kommissar für die Digitalwirtschaft hat Oettinger mit seinem Eintreten für Investitionsanreize für den Ausbau digitaler Infrastrukturen sowie das Erkennen der Notwendigkeit, die Fachkräfte von morgen mit digitalen Skills auszustatten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und österreichischen Wirtschaft gefördert. Die Verhandlungen um den künftigen Mehrjährigen EU-Finanzrahmen gehen in den kommenden Monaten in die heiße Phase. „Der künftige EU-Haushalt muss seinen Fokus auf die Ankurbelung von Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen legen. Die Priorität muss klar auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Zukunftsinvestitionen liegen“, betonte Leitl in seiner Laudatio für EU-Haushaltskommissar Oettinger. Investitionen in Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene, wie zukünftig auch durch das EU- Forschungs- und Innovationsförderprogramm „Horizon Europe“ für die Jahre 2021-2027, leisten einen starken Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Europas und Österreichs. Ansprechpartnerin: Franziska Annerl Inhaltsverzeichnis Arbeitslosigkeit sinkt weiterhin Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag laut eurostat im Euroraum im Dezember 2018 bei 7,9 Prozent. Damit war sie unverändert gegenüber November 2018 und niedriger als 8,6 Prozent im Dezember 2017. Das ist weiterhin die niedrigste Quote, die seit Oktober 2008 im Euroraum verzeichnet wurde. In der EU28 lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2018 wie im Monat davor bei 6,6 Prozent. Sie verzeichnete einen Rückgang gegenüber 7,2 Prozent im Dezember 2017. Das ist weiterhin der niedrigste Wert seit Beginn der monatlichen Quelle: © eurostat 13 01|02|2019
Reihen zur EU-Arbeitslosigkeit im Januar 2000 in der EU28. Auch in Österreich − auf Platz zehn in der EU − blieb mit 4,7 Prozent der Dezember-Wert unverändert gegenüber dem Vormonat. Von den Mitgliedstaaten verzeichneten Tschechien (2,1 Prozent), Deutschland (3,3 Prozent), Polen (3,5 Prozent) und die Niederlande (3,6 Prozent) im Dezember 2018 die niedrigsten Arbeitslosenquoten, die höchsten registrierten Griechenland (18,6 Prozent im Oktober 2018), Spanien (14,3 Prozent) und Italien (10,3 Prozent). Ansprechpartnerin: Verena Martelanz Inhaltsverzeichnis Europäischer Auswärtiger Dienst sucht Political Officers Der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS) sucht: Political Officer in the Political Section – Security and Defence published at AD 05-12/AD 07 Political Officer in the Political Section published at AD 05-12/AD 07 Bewerbungen sind bis zum 12. Februar 2019 ausschließlich online möglich. EMSA sucht Maritime Support Services Officer Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht: Maritime Support Services Officer with IT background – Contract Agent EMSA/CA/2018/07, FGIV Bewerbungen sind bis zum 25. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. Europäische Eisenbahnagentur sucht Administrators in Resources and Support Unit Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA sucht: Administrator - IT Security Officer in the Resources and Support Unit – Temporary Agent ERA/AD/2019/001, AD 6 Administrator - IT Officer in the Resources and Support Unit – Temporary Agent ERA/AD/2019/001, AD 6 Bewerbungen sind bis zum 26. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. 14 01|02|2019
OIB sucht Commission Chief Architect Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik der Europäischen Kommission (OIB) in Brüssel sucht: Commission Chief Architect COM/TA/OIB/18/AD8 Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. Schon gewusst? Auch auf wko.at finden Sie regelmäßig topaktuelle Stellenangebote von EU-Institutionen und –Agenturen! Inhaltsverzeichnis Politische Koordinierung / Migration / Verbraucher / Sicherheitsunion Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Teilnahme an den Verhandlungen über ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates gegen Cyber- kriminalität (SEV Nr. 185) Digitaler Binnenmarkt / Gesundheit und Lebensmittelsicherheit / Wirtschaft und Digitales Empfehlung der Kommission zu einem europäischen Format für den Austausch computergestützter Krankenakten Inhaltsverzeichnis 4. Februar Handelsausschuss Einführung einer Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und des Transits von Gütern mit doppel- tem Verwendungszweck (Neufassung) 15 01|02|2019
Empfehlungen für die Eröffnung von Handelsverhandlungen zwischen der EU und den USA Aktueller Stand der Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für EU-Importeure von Zinn, Tantal und Wolfram, ihren Erzen und Gold 4. Februar Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte Prüfung des Entwurfs eines Berichts 4. Februar Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) 4. Februar Ausschuss für Kultur und Bildung Vom CULT-Ausschuss beantragte und von der Fachabteilung in Auftrag gegebene und betreute Studie zum Thema “Wissenschaft und wissenschaftliche Kompetenz als Herausforderung für die Bildung” – Erläuterungen durch Dalibor Sternadel, PPMI 7. Februar Entwicklungsausschuss Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Gemeinsame Anhörung zu dem Thema „Nur noch 12 Jahre – die Maßnahmen der EU zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ Strategischer Jahresbericht über die Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nach- haltige Entwicklung Inhaltsverzeichnis Ausgewählte Fälle der kommenden Woche: 6. Februar Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-591/17 Österreich / Deutschland Deutsche Infrastrukturabgabe für PKW Nach Ansicht Österreichs verstößt die von Deutschland eingeführte Infrastruktur- abgabe für PKW gegen Unionsrecht. Zum einen führe sie zu einer indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil in Deutschland ansässige Straßenbenützer mindestens denselben Betrag über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer rückerstattet erhielten. Auch die Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe führe zu einer solchen Diskriminierung: Die Überwachung der Zahlungspflicht sowie etwaige Sanktionen kämen ganz überwiegend gegenüber ausländischen Autofahrern zur Anwendung, weil deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe automatisch zur 16 01|02|2019
Zahlung vorgeschrieben bekämen. Zum anderen verstoße die Infrastrukturabgabe gegen den freien Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit sowie gegen die gemeinsame Verkehrspolitik. Generalanwalt Wahl legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen 7. Februar Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-322/17 Bogatu Kindergeld für Kinder in anderem Mitgliedstaat bei Arbeitslosigkeit Herr Bogato aus Rumänien lebt seit 2003 in Irland. Er ist Vater zweier Kinder, die in Rumänien leben. Als er 2009 arbeitslos wurde, erhielt er in Irland etwa ein Jahr lang eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung (jobseeker’s benefit). Während dieser Zeit wurde ihm auch Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder gewährt. Anschließend erhielt Herr Bogato etwa drei Jahre lang eine beitragsunabhängige Arbeitslosenunterstützung (jobseeker’s allowance). Für diesen Zeitraum wurde ihm Kindergeld mit der Begründung verwehrt, dass er keiner Beschäftigung mehr nachgehe und keine beitragsabhängigen Leistungen mehr beziehe. Dagegen hat Herr Bogato Klage beim irischen High Court erhoben. Er macht geltend, dass die Verwehrung des Kindergelds gegen die Unionsvorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt. Der irische High Court ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Verordnung Nr. 883/2004. Weitere Informationen Inhaltsverzeichnis Binnenmarkt Bewertung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35 / EU 10.01.2019 - 04.04.2019 Bewertung der EU-Rechtsvorschriften zum Designschutz 18.12.2018 - 12.03.2019 Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Institutionelle Angelegenheiten Leichte Ausbauregelung für drahtlose Zugangspunkte für kleine Gebiete 16.01.2019 - 10.04.2019 Zwischenbewertung des Programms zu Interoperabilitätslösungen für Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISA2) 07.12.2018 - 01.03.2019 Energie Konsultation zur Liste der in Frage kommenden Projekte von gemeinsamem Interesse in der Strominfrastruktur 22.11.2018 – 28.02.2019 17 01|02|2019
Gerechtigkeit und Grundrechte Bewertung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54 / EG zur Umsetzung des Vertrags- prinzips "Entgeltgleichheit" 11.01.2019 - 05.04.2019 Grenzen und Sicherheit, Migration und Asyl Bewertung der Richtlinie über den Schutz kritischer Infrastrukturen für 2008 19.11.2018 - 11.02.2019 Klimaschutz Überarbeitung der Regeln für die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandelssystem 30.11.2018 - 22.02.2019 Lebensmittelsicherheit Bewertung der Futtermittelzusatzstoffe-Verordnung 12.12.2018 - 03.04.2019 Migration und Asyl Bewertung des Instruments der Schengen-Fazilität für Kroatien 04.01.2019 - 29.03.2019 Steuern und Zollunion Bewertung der Verwaltungszusammenarbeit in der direkten Besteuerung 10.12.2018 - 04.03.2019 Transport Ex-post-Bewertung des Programms für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) 2007-2013 15.11.2018 - 14.02.2019 Umwelt Entwaldung und Waldschäden - verstärkte Maßnahmen der EU 14.01.2019 - 25.02.2019 Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU im Bereich des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten 20.12.2018 - 14.03.2019 Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie 17.09.2018 - 04.03.2019 Inhaltsverzeichnis 18 01|02|2019
Verbraucher Bewertung der Verbraucherkreditrichtlinie 14.01.2019 - 08.04.2019 Wirtschaft und Industrie Bewertung der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) 14.12.2018 - 08.03.2019 Inhaltsverzeichnis 19 01|02|2019
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