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01|02|2019

Thema der Woche
EuGH-Schlussanträge: CETA-Investor-Staat-Streitbelegungsmechanismus mit
Unionsrecht vereinbar − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Weiterer wichtiger
Etappensieg in Richtung vollständige Umsetzung von CETA“

In Kürze
Position zu verstärktem Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“)
festgelegt
Ratsposition zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen steht
Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zu Karzinogene-Richtlinie
Kommission startet Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den
Devisenmärkten
OECD: Intensivierung der Arbeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Neues aus der Kommission
Reflexionspapier über nachhaltigeres Europa bis 2030: Herausforderung
anpacken und gleichzeitig attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben

Neues aus dem Europäischen Parlament
Kohäsionspolitik post-2020: Verknüpfung der Investionen mit
wirtschaftspolitischer Koordinierung auf EU-Ebene aus WKÖ-Sicht sinnvoll

Neues aus dem Gerichtshof der EU
Urteil: Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen zum Selbstdrehen mit
Rechtsgrundsätzen vereinbar
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Neues aus anderen Bereichen
          EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt in Kraft − WKÖ-Vizepräsident
          Roth: „Wichtiges Signal für offene Märkte“
          WTO, USA, Schutzklauseln − EU gestaltet im Handelsbereich rechtliche und
          wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktiv mit
          Rechnungshof bestätigt Effektivität des Europäischen Fonds für strategische
          Investitionen − WKO unterstützt Weiterentwicklung durch InvestEU für die Zeit
          nach 2020
          Einigung über neue Gewährleistungsvorschriften für Waren und digitale Inhalte

          Neues aus den Verbänden
          EUROCHAMBRES und Europäisches Parlament starten Partnerschaft, um Europäer
          zum Wählen zu motivieren

          Inside Brussels
          Goldene Ehrennadel der WKÖ für Günther Oettinger: Anerkennung für seinen Einsatz
          für Österreich und die österreichische Wirtschaft

          Statistik der Woche
          Arbeitslosigkeit sinkt weiterhin

          Jobs+Jobs+Jobs
          Europäischer Auswärtiger Dienst sucht Political Officers
          EMSA sucht Maritime Support Services Officer
          Europäische Eisenbahnagentur sucht Administrators in Resources and Support Unit
          OIB sucht Commission Chief Architect

          EU-Agenda
          EU-Kommission: 2282. Sitzung am 6. Februar 2019
          EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche
          EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Woche
          EU-Kommission: Ausgewählte laufende Konsultationen

                                Impressum

                  EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich
                           Av. de Cortenbergh 30
                               B-1040 Brüssel
                          Telefon: +32 2 286 58 80
                            Internet: wko.at/eu

                                   Redaktion:
                                Franziska Annerl
                    E-Mail: Franziska.Annerl@eu.austria.be

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EuGH-Schlussanträge: CETA-Investor-Staat-Streitbelegungsmechanismus mit Unions-
    recht vereinbar − WKÖ-Vizepräsident Roth: „Weiterer wichtiger Etappensieg in Richt-
    ung vollständige Umsetzung von CETA“

Am 30. Oktober 2016 haben Kanada sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten das umfassende
Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade
Agreement) unterzeichnet. Seit 21. September 2017 wird CETA vorläufig angewandt. Das
Abkommen enthält unter anderem einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten
über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen Investoren und Staaten,
das sogenannte ISDS (Investor state dispute settlement). Im Zuge dessen soll ein Investitionsgerichtssystem
(Investment Court System, ICS) mit multilateralem Investitionsgerichtshof errichtet werden. Am 6. September
2017 beantragte Belgiens Vizepremierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Didier Reynders,
ein Gutachten hinsichtlich der Vereinbarkeit des in CETA vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus mit
dem Unionsrecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

In den Schlussanträgen vom 29. Jänner 2019 gibt der Generalanwalt Yves Bot kund, dass der Streitbeilegungs-
mechanismus mit den Unionsverträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar
sei. Hinsichtlich der Zweifel des Königreichs Belgien über die Gefährdung der Autonomie des Unionsrechts sowie
der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs vertritt der Generalanwalt die Ansicht, dass die Garantien
betreffend die Einrichtung des Streitbeilegungsmechanismus hinreichend seien und ein entsprechendes Gericht
bei der Berücksichtigung des EU-Rechts auch an die Auslegung des EuGHs gebunden sei. Auch seien die im
Streitbeilegungsmechanismus vorgesehenen Instanzen nicht befugt, hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilungen
zwischen der EU und den Mitgliedstaaten Entscheidungen zu fällen. Somit werden die im Unionsrecht
vorgesehenen Zuständigkeiten auch nicht verfälscht. Zudem berücksichtigt das vorgesehene Streit-
beilegungssystem laut Generalanwalt Bot auch vollumfassend die EU-Handelsziele im internationalen Bereich.
Darüber hinaus verletzt das Abkommen auch den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung nicht. Zudem
wird durch verfahrensrechtliche Garantien auch das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen und
unparteiischen Gericht hinreichend gewahrt. Die endgültige Entscheidung wird in den nächsten Monaten
erwartet. Wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, was meistens der Fall ist, steht in Österreich einer
Ratifikation von CETA durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen nichts mehr im Wege.

„Das ist eine gute Nachricht für die österreichische Exportwirtschaft und ein weiterer wichtiger Etappensieg
hin zur vollständigen Umsetzung des EU-Handelsabkommens mit Kanada“, betonte WKÖ-Vizepräsident Jürgen
Roth. „Österreich ist eine Exportnation und daher auf einen guten und möglichst friktionsfreien Zugang zu
Auslandsmärkten angewiesen. CETA ist ein gut gemachtes, faires und ausgewogenes Abkommen. Vor allem
die vielen österreichischen KMU dürfen sich zusätzliche Chancen versprechen.“

Österreichische Investoren im Ausland profitieren seit Jahrzehnten von Investitionsschutzregeln. Auch
gegenüber Kanada seien diese Bestimmungen, die z.B. vor Diskriminierung schützen, wichtig, so Roth. Zudem
seien Investitionsschutzregeln bereits seit vielen Jahren Teil der österreichischen Rechtsordnung und damit
nicht − wie oft fälschlicherweise behauptet wird − eine Art „Paralleljustiz“ neben den ordentlichen Gerichten.
So hat das österreichische Parlament in den vergangenen Jahrzehnten Investitionsschutzbestimmungen mit rund
60 Staaten abgeschlossen.

                                                                         Ansprechpartnerin: Sophie Windisch
                                              Inhaltsverzeichnis

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Position zu verstärktem Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“) festgelegt

Die EU-Botschafter haben am 25. Jänner die Position des Rates zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern
(„Whistleblowern“) in der gesamten EU festgelegt. Somit kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament, das seine Position Ende 2018 bestimmt hatte, beginnen. Ziel ist, noch vor Ende der Legislaturperiode
eine Einigung zu erzielen. Der Vorschlag soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ein
hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten. Demnach müssen sichere Kanäle für die
Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation des öffentlichen oder des privaten Rechts mit
mehr als 50 Beschäftigten als auch bei Behörden eingerichtet werden. Die Parlamentsposition sieht vor, als
Mitgliedstaatenoption private KMU auszunehmen. Beim Schutz von Whistleblowern ist es ebenso wichtig, die
berechtigten Interessen der Unternehmen gegenüber voreiligen bzw. unberechtigten Anschuldigungen
wirkungsvoll zu schützen. Missbrauch muss verhindert werden.

    Ratsposition zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen steht

Die EU-Botschafter haben am Mittwoch auch die Position des Rates zum Entwurf einer Richtlinie zu
grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen festgelegt.
Dieser Vorschlag zur grenzüberschreitenden Mobilität von EU-Unternehmen führt umfassende Verfahren für
grenzüberschreitende Umwandlungen sowie Spaltungen ein und sieht zusätzliche Vorschriften zu
grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor, die in einem EU-
Mitgliedstaat niedergelassen sind. Ferner enthält der Vorschlag eine Reihe von Schutzbestimmungen für
Gesellschafter, Arbeitnehmer sowie Gläubiger des betreffenden Unternehmens. Der rumänische EU-Ratsvorsitz
wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

    Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zu Karzinogene-Richtlinie

Am Dienstag konnten die rumänische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament eine vorläufige
Einigung zum dritten Kommissionsvorschlag über die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (dritte Gruppe) erzielen. Diese Richtlinie ändert
die bestehende Richtlinie 2004/37/EG durch die Einführung von Expositionsgrenzwerten für die fünf
chemischen Arbeitsstoffe Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd und 4,4′-Methylen-bis. Die Kommission
wird spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2020 die Möglichkeit prüfen, den Geltungsbereich der Richtlinie
um u.a. zytotoxische Substanzen, die krebserregend oder mutagen wirken, auszuweiten. Die Einigung wird dem
Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der
Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im
Plenum vorgelegt.

                                               Inhaltsverzeichnis

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Kommission startet Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den Devisen-
    märkten

Die Kommission hat am 28. Jänner eine öffentliche Konsultation zur Stärkung der Rolle des Euro auf den
Devisenmärkten gestartet, die sich vor allem an Finanzinstitutionen und -experten richtet. Die Kommission
wünscht sich unter anderem Einschätzungen zur Rolle des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen. In der
Konsultation soll auch bewertet werden, welche Rolle die Banken des Euro-Währungsgebiets auf den
Devisenmärkten spielen. Die Kommission hatte am 5. Dezember 2018 ihre Mitteilung “Hin zu einer stärkeren
internationalen Rolle des Euro“ veröffentlicht, in der sie Maßnahmen in diesem Bereich vorschlug. Rück-
meldungen zur Konsultation sind bis 31. März möglich.

    OECD: Intensivierung der Arbeiten zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 29. Jänner bekannt-
gegeben, dass sich mehr als 120 Länder darauf verständigt haben, die Arbeiten zur Besteuerung der digitalen
Wirtschaft intensivieren zu wollen. Zudem wurde bekräftigt, dass bis 2020 ein Konsens über eine langfristige
Lösung in diesem Bereich erzielt werden soll. Bei den Arbeiten soll ein Zwei-Säulen-Ansatz verfolgt werden:
eine Säule wird die größeren Herausforderungen der digitalen Wirtschaft angehen und sich auf die Verteilung
der Besteuerungsrechte konzentrieren, die zweite Säule will sich mit den verbleibenden BEPS-Fragestellungen
(Base Erosion and Profit Shifting Action Plan, BEPS) beschäftigen. Ein sich derzeit in Arbeit befindliches
Konsultationsdokument soll die zwei Säulen detaillierter vorstellen. Im Bereich der digitalen Wirtschaft ist ein
steuerlicher Rahmen, der die Chancengleichheit zwischen Unternehmen fördert und bestehenden Verzerrungen
entgegenwirkt, nach Ansicht der WKÖ unumgänglich. Um Wettbewerbsverzerrungen sowie Rechts-
unsicherheit zu verhindern, sollten dabei langfristige internationale Lösungen gefunden werden.

                                               Inhaltsverzeichnis

    Reflexionspapier über nachhaltigeres Europa bis 2030: Herausforderung
    anpacken und gleichzeitig attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben

Mit der Rede zur Lage der Nation von EU-Kommissionspräsident Juncker wurde 2017 die Debatte zur Zukunft
Europas angestoßen. Die Kommission veröffentlichte diesen Mittwoch das bereits angekündigte
Reflexionspapier über ein nachhaltiges Europa bis 2030. Das Dokument soll als Leitfaden für die Diskussionen
dienen, wie die EU die im Rahmen der Vereinten Nationen festgelegten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung
(SDG) und die Ziele des Klimaschutzübereinkommens von Paris verwirklichen kann.

Die EU nimmt ihre Verantwortung wahr und ist bereits jetzt einer der Spitzenreiter im Bereich der
Nachhaltigkeit und des globalen Klimaschutzes. Nur gemeinsam ist der Kampf gegen den Klimawandel machbar,
nicht im Alleingang. Erste Priorität für die EU muss die Gewinnung von Partnern sein, die vergleichbare
Anstrengungen unternehmen. Der Fokus des Reflexionspapiers liegt daher auf den wichtigsten politischen
Grundlagen für eine Nachhaltigkeitswende. Dabei soll es um den Übergang von der linearen zur
Kreislaufwirtschaft, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem („from farm to fork“), oder eine zukunftssichere
Gestaltung der europäischen Energieversorgung, Gebäude und Mobilität gehen. Um insgesamt eine

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Thema der Woche - Newsportal der ...
Nachhaltigkeitswende zu erreichen, wird laut EU Kommission auch Unterstützung aus den Bereichen, Bildung,
Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung, Finanzen, Wettbewerb notwendig sein.

Insgesamt stehen mit dem Reflexionspapier drei Szenarien zur Diskussion:
 In Szenario 1 wird eine übergreifende und verbindliche EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung mit
   konkreten Zielvorgaben für 2030 vorgeschlagen. Diese soll als Richtschnur für alle Maßnahmen gelten.
 Im Rahmen von Szenario 2 werden die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Agenda 30 zwar in allen
   relevanten EU-Politikbereichen berücksichtigt, sollen jedoch keine rechtliche Verpflichtung für die EU oder
   ihre Mitgliedstaaten zum Handeln entfalten.
 In Szenario 3 liegt das Hauptaugenmerkt auf Außenmaßnahmen. Die EU soll helfen, weniger fortschrittliche
   Länder im Rest der Welt auf ein nachhaltigeres Niveau zu bringen.

Neben den Mitgliedstaaten wird es auch an betroffenen Stakeholdern liegen, sich in die Diskussion
einzubringen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa muss eines der zentrales Elemente der
Debatte sein.

                                                                       Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann

                                              Inhaltsverzeichnis

    Kohäsionspolitik post-2020: Verknüpfung der Investionen mit wirtschaftspolitischer
    Koordinierung auf EU-Ebene aus WKÖ-Sicht sinnvoll

Am Dienstag gelangte im Ausschuss für Regionale Entwicklung (REGI) des Parlaments die Verordnung mit
gemeinsamen Bestimmungen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zur Abstimmung,
wobei sich die Abgeordneten für mehrere Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der
Kommission aussprachen.

Unter anderem sieht das Abstimmungsergebnis die Beibehaltung der − unter Parlamentariern nicht unum-
strittenen − sog. makroökonomischen Konditionalitäten vor, welche eine Ausrichtung der aus den ESIF
unterstützten Investitionen an der wirtschaftspolitischen Koordinierung auf EU-Ebene sicherstellen soll.
Diese Positionierung ist aus WKÖ-Sicht sinnvoll, da die Investitionen so notwendige Strukturreformen
unterstützen und auf diese Weise letztlich zu einem wachstumsfreundlichen Umfeld in den europäischen
Regionen beitragen.

Wesentliche Änderungen der Abgeordneten sehen überdies die Erhöhung der für Kohäsionspolitik zukünftig
vorgesehen Mittel aus dem EU-Haushalt auf das Niveau der aktuellen Haushaltsperiode 2014-2020 sowie eine
Erhöhung der Ko-Finanzierungsraten vor (85 Prozent in den am wenigsten entwickelten Regionen, 65 Prozent
in Übergangsregionen und 50 Prozent in stärker entwickelten Regionen). Schließlich votierte der Ausschuss auch
für die Eingliederung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) in den Geltungsbereich der Verordnung.

Der Bericht soll im Februar dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden und interinstitutionelle
Verhandlungen mit dem Rat, der sich bisher nur teilweise auf eine Position festgelegt hat, sollen unverzüglich
starten. Die WKÖ begrüßt die Vorschläge der Kommission für die zukünftigen ESIF als gute Ausgangsbasis für

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die weitere Diskussion. Die Schwerpunkte sind richtig gesetzt (die politischen Ziele sind ein intelligenteres,
grüneres, stärker vernetztes, sozialeres und ein bürgernäheres Europa). Positiv ist auch, dass der Wille zu einer
echten Vereinfachung erkennbar ist.

                                                                               Ansprechpartner: Martin Schmid

                                               Inhaltsverzeichnis

    Urteil: Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen zum Selbstdrehen mit Rechts-
    grundsätzen vereinbar

In der Rechtssache C-220/17 urteilte der Gerichtshof, dass das unionsweite schrittweise Verbot von
Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die Aromastoffe enthalten, gültig ist, da dieses weder gegen die
Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit noch gegen den
Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt.

Das deutsche Unternehmen Planta Tabak war vor dem Inkrafttreten der Tabakrichtlinie von 2014 mitunter auf
aromatischen Tabak zum Selbstdrehen spezialisiert. Mentholisierter Tabak stellte den größten Anteil. Planta
Tabak wandte sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Anwendung der deutschen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie. Dem Unternehmen zufolge seien die deutschen Rechtvorschriften, die das Verbot von
Aromen, die Schockfotos und das Verbot der Werbung für Aromen betreffen, auf seine Erzeugnisse nicht
anwendbar. Das Gericht stellte dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Verbot des Inverkehrbringens, das für Zigaretten und
Tabak zum Selbstdrehen mit einem charakteristischen Aroma, deren unionsweite Verkaufsmengen weniger
als 3 Prozent dieser Kategorien darstellen, seit dem 20. Mai 2016 und in den übrigen Fällen ab dem 20. Mai
2020 gilt, gültig ist.

Die Unterscheidung anhand der Verkaufsmengen ist laut Urteil objektiv gerechtfertigt und verstößt nicht gegen
den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Unionsgesetzgeber war berechtigt, schrittweise vorzugehen, um
den Verbrauchern von Erzeugnissen mit hohen Verkaufsmengen ausreichend Zeit zu geben, zu anderen
Erzeugnissen zu wechseln. Die zweijährige Frist zur Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten, um
sicherzustellen, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern ausreichend Zeit zur Anpassung an die Vorgaben
der Richtlinie bleibt, reicht laut Gerichtshof im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus.

Zum Verbot der Verwendung auf den Geschmack, Geruch, Aroma- oder sonstige Zusatzstoffe bezogener
Informationen führt der Gerichtshof aus, dass die Mitgliedstaaten laut Richtlinie die Verwendung solcher
Informationen auch dann verbieten müssen, wenn es sich um nicht werbliche Informationen handelt und
die Verwendung der betreffenden Inhaltsstoffe weiterhin erlaubt ist.

Hinsichtlich des Verbotes, auf der Kennzeichnung der Packung und der Außenverpackung sowie dem
Tabakerzeugnis selbst Marken anzubringen, die sich auf einen Aromastoff beziehen, stellt der Gerichtshof fest,
dass diese Beschränkung lediglich einer Einschränkung des Eigentumsrechts gleichkommt.

                                                                             Ansprechpartnerin: Claudia Golser

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EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt in Kraft − WKÖ-Vizepräsident
    Roth: „Wichtiges Signal für offene Märkte“

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und
Japan tritt am 1. Februar in Kraft − „angesichts des steigenden
Protektionismus ein wichtiges Signal für offene Märkte und einen
fairen und regelbasierten Handel“, betont der Vizepräsident der
WKÖ Jürgen Roth.

Die Verhandlungen der EU mit Japan über ein Handelsabkommen
hatten am 25. März 2013 offiziell begonnen. Japan ist nach China
der zweitgrößte Handelspartner der EU — und auch Österreichs —
in Asien. Die EU und Japan machen zusammen mehr als ein Drittel
der Wirtschaftsleistung der Welt aus. Die Kommission geht davon
aus, dass durch das Handelsabkommen mit Japan die Ausfuhren der EU um 32,7 Prozent und die Ausfuhren
Japans um 23,5 Prozent steigen. Des Weiteren könnten bis zu 420.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU
geschaffen werden. Die österreichischen Exporte legten 2017 um 3,7 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro zu. In den
ersten neun Monaten des Jahres gab es bei den Ausfuhren mit 1,1 Milliarden Euro sogar ein Plus von 11,9 Prozent
gegenüber der Vorjahresperiode. Die österreichischen Gesamtimporte aus Japan stiegen 2017 um 8,9 Prozent
auf 2,1 Milliarden Euro, in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 4,75 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro.

Für über 90 Prozent aller europäischen Lieferungen fallen die Zollsätze gänzlich weg oder werden zumindest
stark reduziert, nach der vollständigen Umsetzung sind es 97 Prozent. Nach Berechnungen der EU-Kommission
werden sich EU-Exporteure künftig jährlich rund eine Milliarde Euro an Zöllen ersparen. Ein weiterer großer
Vorteil ist der bessere Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Japan. Außerdem entfallen durch mehr
gegenseitige rechtliche Anerkennungen viele bisher bestehende nicht-tarifäre Handelshindernisse.
Österreichische Firmen können mit zusätzlichen Geschäftsmöglichkeiten, vor allem im High-Tech-Bereich, bei
Maschinen und Anlagen, Bio- und Holztechnologie sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln rechnen. Vorteile
dürfen sich vor allem auch KMU versprechen: die Umsetzung des im Abkommen vorgesehenen KMU-
Förderungsprogrammes soll es kleinen und mittleren Unternehmen, die mit ihren Vorleistungen als Zulieferer
für die Exportwirtschaft tätig sind oder auch direkt exportieren, erleichtern, Zugang zum japanischen Markt zu
erlangen. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist auch das erste Handels-
abkommen der EU, das ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen beinhaltet
und somit richtungsweisend für alle zukünftigen EU-Handelsabkommen ist.

Durch Handelsabkommen wie dieses kann die EU ihre Führungsrolle bei der Gestaltung globaler Regeln
ausbauen“, so WKÖ-Vizepräsident Roth. „Österreichische Unternehmen und ihre Beschäftigten erhalten einen
verbesserten Zugang zum japanischen Markt − und das ist gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.“

                                                                          Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

                                               Inhaltsverzeichnis

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WTO, USA, Schutzklauseln − EU gestaltet im Handelsbereich rechtliche und wirtschaft-
    liche Rahmenbedingungen aktiv mit

Am 25. Jänner haben 76 Partner − darunter die EU sowie 48 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation
(WTO) − in einer gemeinsamen Stellungnahme bekanntgegeben, dass sie über die Einführung globaler Regeln
für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce) verhandeln und so die Chancen, aber auch
Herausforderungen, die in diesem Bereich bestehen, erörtern wollen. Durch die neu geschaffenen Regeln sollen
die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden.

Der Rat hat am 28. Jänner die Verordnung über die Anwendung von Schutzklauseln und anderen Mechanismen
für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Abkommen zwischen der Europäischen Union
und bestimmten Drittländern vereinbarten Präferenzen endgültig angenommen. Ein entsprechender Vorschlag
war von der Kommission vergangenen April präsentiert worden. Die Verordnung wird die Handelsabkommen EU-
Japan, EU-Singapur und EU-Vietnam umfassen. In Zukunft könnten aber auch weitere Handelsabkommen in ihren
Geltungsbereich aufgenommen werden. Der finale Rechtsakt soll am 13. Februar in Straßburg unterzeichnet
werden, wird anschließend im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Durch die Verordnung
werden derzeit meist bilateral bestehende Schutzklauseln in EU-Recht übergeführt und dadurch das Prozedere
gestrafft.

Am 30. Jänner hat die Kommission einen Zwischenbericht zum Stand der Gespräche über zukünftige EU-USA
Handelsbeziehungen veröffentlicht, der über den bisherigen Austausch der hochrangigen Arbeitsgruppe, in der
Handelskommissarin Malmström und der US-Handelsbeauftragte Lighthizer vertreten sind, sowie die Umsetzung
der Gemeinsamen Erklärung von EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump vom 25. Juli 2018
informiert. Im Mittelpunkt der bisherigen Gespräche standen vor allem Regulierungsfragen. Die EU schlägt im
Zwischenbericht verschiedene Fortschrittsmaßnahmen vor und stellt die nächsten möglichen Schritte in
Aussicht. Am 18. Januar 2019 hatte die Kommission den EU-Mitgliedstaaten Entwürfe für Verhandlungsmandate
in Bezug auf Zölle auf Industrieerzeugnisse und zur Erleichterung der Konformitätsbewertung vorgelegt.

Die WKÖ unterstützt die proaktive Handelsagenda der EU, die den Abbau von Handelshemmnissen und die
Etablierung eines modernen, regelbasierten und fairen Welthandels zum Ziel hat. Wichtig ist, dass bestehende
Kooperationen gefördert und neue Handelsbeziehungen geknüpft werden, damit unsere Unternehmen von
diesen globalen Chancen profitieren.

                                                                          Ansprechpartnerin: Sophie Windisch

                                               Inhaltsverzeichnis

    Rechnungshof bestätigt Effektivität des Europäischen Fonds für strategische
    Investitionen − WKO unterstützt Weiterentwicklung durch InvestEU für die Zeit nach
    2020

In einem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs bestätigt dieser die
Effektivität des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Hinblick auf dessen
Finanzierungsunterstützung für Investitionen in Schlüsselbereichen wie Infrastruktur, Forschung und Innovation,
Bildung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Europa. Der EFSI funktioniert in Form einer
EU-Haushaltsgarantie, die der EIB-Gruppe gewährt wird und soll es dieser ermöglichen, zusätzliche Mittel für
förderfähige Projekte in der EU bereitzustellen und zusätzliche private und öffentliche Investitionen für
diese Projekte zu mobilisieren.

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Der Schlussfolgerung des Rechnungshofes zufolge konnte die EIB durch den EFSI mehr mit höherem Risiko
verbundene Finanzierungen für Investitionen bereitstellen, eine große Zahl von Investitionsprojekten
finanzieren, die andernfalls nicht hätten durchgeführt werden können, zusätzliche öffentliche und private
Investitionen für diese Projekte einwerben und EU-weit Investitionen in vielen Politikbereichen fördern. Der Hof
stellte jedoch ebenso fest, dass die EFSI-Förderung mitunter lediglich andere Finanzierungen der EIB und der
EU ersetzt hat. Ein Teil der Finanzmittel floss in Projekte, die auch aus anderen öffentlichen oder privaten
Quellen hätten finanziert werden können.

Derzeit werden Finanzinstrumente zur Förderung von Innovation, Investitionen und Wachstum in KMU
durch verschiedene Programme wie COSME, Horizon 2020, den Europäischen Fonds für strategische
Investitionen, den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, Kreatives Europa
und andere Programme bereitgestellt. Unterschiedliche regulatorische, operationelle und administrative
Anforderungen, die durch die verschiedenen Programme festgelegt werden, verursachen unnötigen Aufwand
für die Umsetzung der Instrumente. Daher unterstützt die WKO die Zusammenfassung der bestehenden
Instrumente in einem Programm „InvestEU“ für die Zeit nach 2020, wobei Instrumente, die sich in der
Periode 2014-2020 bewährt haben, fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden sollten (wie z.B. die KMU-
Bürgschaftsprogramme inkl. Rückgarantien und die Unterstützung der Kreativwirtschaft).

                                                                              Ansprechpartner: Martin Schmid

                                               Inhaltsverzeichnis

 Einigung über neue Gewährleistungsvorschriften für Waren und digitale Inhalte

Rat, Parlament und Europäische Kommission haben am 29. Jänner eine vorläufige Trilogeinigung zu den
beiden Richtlinienvorschlägen über den Handel mit Waren sowie digitalen Inhalten erzielt. Die Einigung
muss noch formal von Rat und Parlament angenommen werden. Danach werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt
veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist von zwei
Jahren und die Vorschriften werden dann nach weiteren 6 Monaten, also aller Voraussicht nach gegen Ende
2021, zur Anwendung kommen.

Das Gewährleistungsrecht wird durch diese beiden Richtlinien für alle Vertriebswege neu geregelt. Als
Gewährleistungsfrist sind prinzipiell zwei Jahre vorgesehen. Vorschläge für längere Fristen, wie u.a. für die
gesamte Lebensdauer einer Ware, konnten abgewehrt werden. Mitgliedstaaten, die längere Fristen haben,
dürfen diese aber beibehalten bzw. längere Fristen vorsehen.

Bei der Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe wurde
dem jahrelangen Eintreten der WKÖ und der europäischen Verbände für mehr Augenmaß insofern Rechnung
getragen, als eine Regelungsoption der Mitgliedstaaten grundsätzlich ein Jahr oder zwei Jahre vorsieht. Die von
der Kommission ursprünglich vorgeschlagene zweijährige Frist kann also durch die Mitgliedstaaten auf ein
Jahr halbiert werden. Dafür wird sich die WKÖ auch bei der Umsetzung einsetzen, damit es für die
Mitglieder zu keinem Gold Plating kommt.

Waren mit „integrierten digitalen Inhalten“ (Smart Goods) sollen nur unter die Richtlinie für den
Warenhandel fallen. Für diese digitalen Inhalte müssen vom Verkäufer verpflichtend Updates zur Verfügung
gestellt werden, prinzipiell für einen Zeitraum, den sich der Verbraucher vernünftigerweise je nach Produktart
und Produktzweck erwarten kann. Erhalten werden konnte auch grundsätzlich der Vorrang von Reparatur bzw.
Austausch, d.h. dass der Verkäufer eine zweite Chance erhält, und im Falle eines Mangels nicht sofort der
Vertrag aufgelöst werden kann.

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Abgesehen von inhaltlichen Verschärfungen ist die Sinnhaftigkeit dieses Neu-Regulierungsprojekts fraglich. Da
eine Vollharmonisierung nicht erreicht wurde, wird es weiterhin ganz unterschiedliche Regelungen in den
einzelnen Mitgliedstaaten geben. Es gibt für den Bereich der Gewährleistung aktuell bereits die EU-weit
(mindestharmonisierte) Verbrauchsgüterkaufs-Richtlinie.

                                                                       Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

                                              Inhaltsverzeichnis

 EUROCHAMBRES und Europäisches Parlament starten Partnerschaft, um Europäer zum
 Wählen zu motivieren

Der Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern EUROCHAMBRES, Christoph Leitl (siehe Foto), und der
Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani (im Bild rechts), haben am Mittwoch in Brüssel ein
Memorandum für eine Partnerschaft im Vorfeld der Europawahlen unterzeichnet. Die Partnerschaft wird durch
das EUROCHAMBRES Netzwerk von über 800 Wirtschaftskammern in der gesamten EU dazu beitragen, die
Europäer im Vorfeld der Europawahlen verstärkt zu informieren.

„Wir leben in politisch volatilen Zeiten und haben diese historische Entscheidung getroffen, weil die Wahlen
2019 von historischer Bedeutung sind. Kammern sind wirtschaftliche und keine politischen Akteure, aber unser

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Netzwerk will alles dafür tun, damit die Bürger im Mai wählen gehen.”, betonte EUROCHAMBRES Präsident Leitl
bei der Unterzeichnung. EUROCHAMBRES und sein Kammernetzwerk werden auch eng mit dem Europäischen
Parlament und den Kandidaten zusammenarbeiten, um die wichtigsten Themen für Unternehmen hervor-
zuheben und zu diskutieren. „Das nächste Europäische Parlament muss sich einer ehrgeizigen Agenda für
Wettbewerbsfähigkeit verschreiben. Die Politik schafft keine Arbeitsplätze und kein Wachstum, wir
Unternehmer tun dies − aber wir brauchen die richtigen Rahmenbedingungen. Große Themen wie Fachkräfte-
mangel, Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Vollendung des Binnenmarktes und globaler Handel müssen auf der
EU-Agenda der kommenden fünf Jahre ganz oben stehen.“

                                                                       Ansprechpartnerin: Franziska Annerl

                                             Inhaltsverzeichnis

 Goldene Ehrennadel der WKÖ für Günther Oettinger: Anerkennung für seinen Einsatz
 für Österreich und die österreichische Wirtschaft

„Wir wissen Günther Oettinger als wahren Freund Österreichs, der sich der Anliegen des Landes stets
angenommen hat, hoch zu schätzen. Als Dank und Anerkennung für die Verdienste um die österreichische
Wirtschaft haben wir EU-Kommissar Oettinger heute die Goldene Ehrennadel der Wirtschaftskammer Österreich
verliehen“, erklärte WKÖ-Ehrenpräsident Christoph Leitl am Mittwoch in Brüssel. Die Goldene Ehrennadel wird
bei besonderen Verdiensten um die österreichische Wirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums

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der Wirtschaftskammer Österreich vergeben. Günther Oettinger (im Bild links) ist der erste Deutsche, der
diese Auszeichnung erhalten hat.

Günther Oettinger ist seit Jänner 2017 EU-Kommissar für Haushalt und Personal, war davor von 2014 bis 2016
EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft und von 2010 bis 2014 EU-Kommissar für Energie. In
der gesamten Amtszeit setzte sich Kommissar Oettinger für die Belange der Wirtschaft ein. So hat Oettinger
sich in seiner Funktion als Energiekommissar vehement für die Verwirklichung des europäischen Energie-
binnenmarktes eingesetzt. Auch als Kommissar für die Digitalwirtschaft hat Oettinger mit seinem Eintreten für
Investitionsanreize für den Ausbau digitaler Infrastrukturen sowie das Erkennen der Notwendigkeit, die
Fachkräfte von morgen mit digitalen Skills auszustatten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und
österreichischen Wirtschaft gefördert.

Die Verhandlungen um den künftigen Mehrjährigen EU-Finanzrahmen gehen in den kommenden Monaten
in die heiße Phase. „Der künftige EU-Haushalt muss seinen Fokus auf die Ankurbelung von Wachstum sowie die
Schaffung von Arbeitsplätzen legen. Die Priorität muss klar auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und
Zukunftsinvestitionen liegen“, betonte Leitl in seiner Laudatio für EU-Haushaltskommissar Oettinger.
Investitionen in Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene, wie zukünftig auch durch das EU-
Forschungs- und Innovationsförderprogramm „Horizon Europe“ für die Jahre 2021-2027, leisten einen starken
Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Europas und Österreichs.

                                                                        Ansprechpartnerin: Franziska Annerl
                                              Inhaltsverzeichnis

 Arbeitslosigkeit sinkt weiterhin

Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag laut eurostat im Euroraum im Dezember 2018 bei 7,9 Prozent. Damit
war sie unverändert gegenüber November 2018 und niedriger als 8,6 Prozent im Dezember 2017. Das ist
weiterhin die niedrigste Quote, die seit Oktober 2008 im Euroraum verzeichnet wurde. In der EU28 lag die
Arbeitslosenquote im Dezember 2018 wie im Monat davor bei 6,6 Prozent. Sie verzeichnete einen Rückgang
gegenüber 7,2 Prozent im Dezember 2017. Das ist weiterhin der niedrigste Wert seit Beginn der monatlichen

Quelle: © eurostat

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Reihen zur EU-Arbeitslosigkeit im Januar 2000 in der EU28. Auch in Österreich − auf Platz zehn in der EU −
blieb mit 4,7 Prozent der Dezember-Wert unverändert gegenüber dem Vormonat.

Von den Mitgliedstaaten verzeichneten Tschechien (2,1 Prozent), Deutschland (3,3 Prozent), Polen (3,5
Prozent) und die Niederlande (3,6 Prozent) im Dezember 2018 die niedrigsten Arbeitslosenquoten, die höchsten
registrierten Griechenland (18,6 Prozent im Oktober 2018), Spanien (14,3 Prozent) und Italien (10,3 Prozent).

                                                                         Ansprechpartnerin: Verena Martelanz

                                                   Inhaltsverzeichnis

 Europäischer Auswärtiger Dienst sucht Political Officers

Der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS) sucht:

     Political Officer in the Political Section – Security and Defence
     published at AD 05-12/AD 07

     Political Officer in the Political Section
     published at AD 05-12/AD 07

Bewerbungen sind bis zum 12. Februar 2019 ausschließlich online möglich.

 EMSA sucht Maritime Support Services Officer

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:

     Maritime Support Services Officer with IT background – Contract Agent
     EMSA/CA/2018/07, FGIV

Bewerbungen sind bis zum 25. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

 Europäische Eisenbahnagentur sucht Administrators in Resources and Support Unit

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA sucht:

     Administrator - IT Security Officer in the Resources and Support Unit – Temporary Agent
     ERA/AD/2019/001, AD 6

     Administrator - IT Officer in the Resources and Support Unit – Temporary Agent
     ERA/AD/2019/001, AD 6

Bewerbungen sind bis zum 26. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

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OIB sucht Commission Chief Architect

Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik der Europäischen Kommission (OIB) in Brüssel sucht:

     Commission Chief Architect
     COM/TA/OIB/18/AD8

Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2019 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.

                                                Schon gewusst?

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                                               Inhaltsverzeichnis

 Politische Koordinierung / Migration / Verbraucher / Sicherheitsunion

                          Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über ein
                          Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
                          über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die
                          justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

                          Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Teilnahme an den Verhandlungen über
                          ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates gegen Cyber-
                          kriminalität (SEV Nr. 185)

 Digitaler Binnenmarkt / Gesundheit und Lebensmittelsicherheit / Wirtschaft und Digitales

                          Empfehlung der Kommission zu einem europäischen Format für den Austausch
                          computergestützter Krankenakten

                                               Inhaltsverzeichnis

 4. Februar               Handelsausschuss

                          Einführung einer Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der
                          Vermittlung, der technischen Unterstützung und des Transits von Gütern mit doppel-
                          tem Verwendungszweck (Neufassung)

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Empfehlungen für die Eröffnung von Handelsverhandlungen zwischen der EU und den
                      USA

                      Aktueller Stand der Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen
                      Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für
                      EU-Importeure von Zinn, Tantal und Wolfram, ihren Erzen und Gold

 4. Februar           Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

                      Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
                       Prüfung des Entwurfs eines Berichts

 4. Februar           Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

                      Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

 4. Februar           Ausschuss für Kultur und Bildung

                      Vom CULT-Ausschuss beantragte und von der Fachabteilung in Auftrag gegebene und
                      betreute Studie zum Thema “Wissenschaft und wissenschaftliche Kompetenz als
                      Herausforderung für die Bildung” – Erläuterungen durch Dalibor Sternadel, PPMI

 7. Februar           Entwicklungsausschuss
                      Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

                      Gemeinsame Anhörung zu dem Thema „Nur noch 12 Jahre – die Maßnahmen der EU zur
                      Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“

                      Strategischer Jahresbericht über die Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nach-
                      haltige Entwicklung

                                            Inhaltsverzeichnis

Ausgewählte Fälle der kommenden Woche:

6. Februar            Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-591/17
                      Österreich / Deutschland

                      Deutsche Infrastrukturabgabe für PKW

                      Nach Ansicht Österreichs verstößt die von Deutschland eingeführte Infrastruktur-
                      abgabe für PKW gegen Unionsrecht. Zum einen führe sie zu einer indirekten
                      Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil in Deutschland ansässige
                      Straßenbenützer mindestens denselben Betrag über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer
                      rückerstattet erhielten. Auch die Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe führe zu einer
                      solchen Diskriminierung: Die Überwachung der Zahlungspflicht sowie etwaige
                      Sanktionen kämen ganz überwiegend gegenüber ausländischen Autofahrern zur
                      Anwendung, weil deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe automatisch zur

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Zahlung vorgeschrieben bekämen. Zum anderen verstoße die Infrastrukturabgabe
                           gegen den freien Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit sowie gegen die
                           gemeinsame Verkehrspolitik. Generalanwalt Wahl legt heute seine Schlussanträge vor.

                                                                                         Weitere Informationen

7. Februar                 Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-322/17 Bogatu

                           Kindergeld für Kinder in anderem Mitgliedstaat bei Arbeitslosigkeit

                           Herr Bogato aus Rumänien lebt seit 2003 in Irland. Er ist Vater zweier Kinder, die in
                           Rumänien leben. Als er 2009 arbeitslos wurde, erhielt er in Irland etwa ein Jahr lang
                           eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung (jobseeker’s benefit). Während
                           dieser Zeit wurde ihm auch Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder gewährt.
                           Anschließend erhielt Herr Bogato etwa drei Jahre lang eine beitragsunabhängige
                           Arbeitslosenunterstützung (jobseeker’s allowance). Für diesen Zeitraum wurde ihm
                           Kindergeld mit der Begründung verwehrt, dass er keiner Beschäftigung mehr nachgehe
                           und keine beitragsabhängigen Leistungen mehr beziehe. Dagegen hat Herr Bogato
                           Klage beim irischen High Court erhoben. Er macht geltend, dass die Verwehrung des
                           Kindergelds gegen die Unionsvorschriften über die Koordinierung der Systeme der
                           sozialen Sicherheit verstößt. Der irische High Court ersucht den Gerichtshof in diesem
                           Zusammenhang um Auslegung der Verordnung Nr. 883/2004.

                                                                                         Weitere Informationen
                                                Inhaltsverzeichnis

     Binnenmarkt

                           Bewertung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35 / EU
                           10.01.2019 - 04.04.2019

                           Bewertung der EU-Rechtsvorschriften zum Designschutz
                           18.12.2018 - 12.03.2019

     Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Institutionelle Angelegenheiten

                           Leichte Ausbauregelung für drahtlose Zugangspunkte für kleine Gebiete
                           16.01.2019 - 10.04.2019

                           Zwischenbewertung des Programms zu Interoperabilitätslösungen für Verwaltungen,
                           Unternehmen und Bürger (ISA2)
                           07.12.2018 - 01.03.2019

     Energie

                           Konsultation zur Liste der in Frage kommenden Projekte von gemeinsamem Interesse
                           in der Strominfrastruktur
                           22.11.2018 – 28.02.2019

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Gerechtigkeit und Grundrechte

                          Bewertung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54 / EG zur Umsetzung des Vertrags-
                          prinzips "Entgeltgleichheit"
                          11.01.2019 - 05.04.2019

     Grenzen und Sicherheit, Migration und Asyl

                          Bewertung der Richtlinie über den Schutz kritischer Infrastrukturen für 2008
                          19.11.2018 - 11.02.2019

     Klimaschutz

                          Überarbeitung der Regeln für die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandelssystem
                          30.11.2018 - 22.02.2019

     Lebensmittelsicherheit

                          Bewertung der Futtermittelzusatzstoffe-Verordnung
                          12.12.2018 - 03.04.2019

     Migration und Asyl

                          Bewertung des Instruments der Schengen-Fazilität für Kroatien
                          04.01.2019 - 29.03.2019

     Steuern und Zollunion

                          Bewertung der Verwaltungszusammenarbeit in der direkten Besteuerung
                          10.12.2018 - 04.03.2019

     Transport

                          Ex-post-Bewertung des Programms für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T)
                          2007-2013
                          15.11.2018 - 14.02.2019

     Umwelt

                          Entwaldung und Waldschäden - verstärkte Maßnahmen der EU
                          14.01.2019 - 25.02.2019

                          Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU im Bereich des Zugangs zu Gerichten in
                          Umweltangelegenheiten
                          20.12.2018 - 14.03.2019

                          Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie
                          17.09.2018 - 04.03.2019

                                               Inhaltsverzeichnis

18                                           01|02|2019
Verbraucher

                          Bewertung der Verbraucherkreditrichtlinie
                          14.01.2019 - 08.04.2019

     Wirtschaft und Industrie

                          Bewertung der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME)
                          14.12.2018 - 08.03.2019

                                               Inhaltsverzeichnis

19                                           01|02|2019
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