EU-WEIT OFFENER, 1-STUFIGER, ANONYMER REALISIERUNGSWETTBEWERB
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EU-WEIT OFFENER, 1-STUFIGER, ANONYMER REALISIERUNGSWETTBEWERB gemäß § 32 Abs 5 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ZUR ERLANGUNG VON BAUKÜNSTLERISCHEN VORENTWURS-KONZEPTEN MIT NACHGESCHALTETEM VERHANDLUNGSVERFAHREN „GÄSTEHAUS FÜR STUDIERENDE UND LEHRENDE KARMELITERGASSE“ Karmelitergasse 9-13, 6020 Innsbruck SCHWÄRZLER ARCHITEKTEN ZT-GMBH
INHALTSANGABE TEIL A – ALLGEMEINER TEIL ..................................................................................................... 3 A.1 VERFAHRENSBETEILIGTE ................................................................................................ 3 A.1.1 AUSLOBER/ AUFTRAGGEBER UND VERRECHNUNGSADRESSE FÜR PREISGELDER .................................. 3 A.1.2 BERATER DES AUSLOBERS UND WETTBEWERBSBÜRO .................................................................. 3 A.1.3 E-VERGABE PLATTFORM ...................................................................................................... 3 A.2 GEGENSTAND UND ART DES VERFAHRENS ...................................................................... 3 A.2.1 GEGENSTAND DES VERFAHRENS ............................................................................................ 3 A.2.2 ART DES VERFAHRENS ......................................................................................................... 4 A.2.3 AUFTRAGSWERT WETTBEWERB .............................................................................................. 4 A.2.4 VERFAHRENSSPRACHE ......................................................................................................... 4 A.3 TEILNAHMEBESTIMMUNGEN ......................................................................................... 4 A.3.1 EIGENERKLÄRUNG ÜBER DIE EIGNUNG DES TEILNEHMERS ............................................................. 4 A.3.2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG ................................................................................................... 5 A.3.3 GÜLTIGKEIT DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG ............................................................................. 5 A.3.4 AUSSCHLUSS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE........................................................................... 5 A.3.5 EIGNUNGSNACHWEISE ........................................................................................................ 6 A.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN ......................................................... 6 A.4.1 RECHTSGRUNDLAGEN ......................................................................................................... 6 A.4.2 VERGABEKONTROLLBEHÖRDE ............................................................................................... 6 A.4.3 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT, ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ............................... 7 A.4.4 DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG ...................................................................................... 7 A.4.5 PRÜFVERMERK DER KAMMER................................................................................................. 7 A.5 TERMINE........................................................................................................................ 7 A.6 ABLAUF DES VERFAHRENS ............................................................................................. 8 A.6.1 KONSTITUIERENDE SITZUNG DES PREISGERICHTS........................................................................ 8 A.6.2 REGISTRIERUNG, E-VERGABEPLATTFORM ............................................................................. 8 A.6.3 HEARING UND FRAGENBEANTWORTUNG MIT ANSCHLIEßENDER ÖRTLICHER BEGEHUNG...................... 8 A.6.4 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN ..................................................................................... 9 A.6.5 VORPRÜFUNG ................................................................................................................... 9 A.6.6 BEURTEILUNGSSITZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 9 A.6.7 WETTBEWERBSERGEBNIS UND ÖFFENTLICHE AUSSTELLUNG ........................................................ 10 A.6.8 RÜCKGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................... 10 A.7 PREISRICHTER UND BERATER OHNE STIMMRECHT ........................................................ 10 A.8 PREISGELDVERTEILUNG .............................................................................................. 12 A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUSLOBERS ....................................................................... 12 A.10 EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT................................................................ 12 TEIL B – AUFGABENSTELLUNG .............................................................................................. 13 B.1 ZIELSETZUNG UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................................... 13 B.1.1 ZIELSETZUNG .................................................................................................................. 13 B.1.2 WETTBEWERBSAREAL UND BAUPLATZ ................................................................................... 14 B.1.3 LEITUNGSLAGEN UND TRAFOSTATION AUF GP 519 .................................................................. 16 B.1.4 LÄRMBEEINTRÄCHTIGUNG .................................................................................................. 17 B.2 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................. 17 B.3 SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................. 23 B.4 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ............................................ 29 B.5 ABGABE PHYSISCH BEIM WETTBEWERBSBETREUER ...................................................... 31 B.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN ............................................................................................ 33 TEIL C -VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN........................ 33 Seite 2 von 33
TEIL A – ALLGEMEINER TEIL A.1 VERFAHRENSBETEILIGTE A.1.1 Auslober/ Auftraggeber und Verrechnungsadresse für Preisgelder Auslober/ IIG - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG Auftraggeber: Rossaugasse 4, A-6020 Innsbruck Ansprechperson DI Martin Franzmair Telefon +43 512 / 4004 E-Mail info@iig.at ATU-Nummer ATU 56282169 A.1.2 Berater des Auslobers und Wettbewerbsbüro Schwärzler Architekten ZT GmbH, Arch DI Michael/ DI Ingrid Schwärzler Innrain 14, 6020-Innsbruck (Zugang Hausrückseite: Stöcklgebäude gegenüber Laderampen Markthalle) Tel. +43(0)512/588928 E-Mail: office@architekt-schwaerzler.at Das Wettbewerbsbüro nimmt die Vorprüfung und die ihr zugewiesenen Aufgaben laut WOA 2010 wahr und tritt als zentrale Ansprechstelle im Wettbewerb gegenüber den Teilnehmern auf. A.1.3 e-Vergabe Plattform Vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31, A-1090Wien Tel. Helpdesk Support : +43 01 31 57 94 0 E-Mail.: welcome@vemap.com Die Kommunikation während des Verfahrens - auch mit dem Wettbewerbsbüro - erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Vemap. Die Mitarbeiter/innen im support service stehen Ihnen werktags Mo bis Do von 8:00 bis 17:30 und Fr von 8:00 bis 14:30 zur Verfügung. Um einen „Anfragestau“ unmittelbar vor der Wettbewerbsabgabe zu vermeiden, ersuchen wir Sie für die Klärung allfälliger Fragen um frühzeitige Kontaktaufnahme. A.2 GEGENSTAND und ART DES VERFAHRENS A.2.1 Gegenstand des Verfahrens Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Ideenfindung für die Bebauung der Häuserzeile Kar- melitergasse / Liebeneggstraße / Südbahnstraße / Mentlgasse und die Erlangung von baukünstlerischen- Vorentwurfskonzepten für die Errichtung eines Gästehauses für Studierende und Lehrende am Standort Karmelitergasse 9-13, A-6020 Innsbruck. Seite 3 von 33
A.2.2 Art des Verfahrens Das Verfahren wird als EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) im Oberschwellenbereich mit anschließendem Verhand- lungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren wird als anonymer Architekturwettbewerb durchgeführt, die Anonymität der Teilnehmer und der Wettbewerbsbeiträge wird bis zur endgültigen Entscheidung in der beurteilenden Preisgerichts- sitzung aufrechterhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, in Verhandlung mit dem Gewinner des Wettbewerbs gemäß § 37 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 die genauen Vertragsmodalitäten festzulegen (Leistungsbild, -zeitraum, Vergütung, Fristen etc.) und einen Planungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens abzuschließen. Als Richtlinie für die Verhandlungen wird das in den „Leistungsmodelle. Vergütungsmodelle“ („LM.VM“) definierte Leistungs- und Vergütungsmodell herangezogen. Darüber hinaus wird der übliche Architekten- vertrag der IIG zur Information beigefügt. A.2.3 Auftragswert Wettbewerb Die zu bestellende Planungsleistung (Planungsleistungen Architektur) liegt lt. BVergG 2018 im Ober- schwellenbereich (exklusive Umsatzsteuer). A.2.4 Verfahrenssprache Das Verfahren wird in allen Phasen in deutscher Sprache durchgeführt. Pläne und Unterlagen in nicht deutscher Sprache werden nicht zur Jurierung zugelassen. A.3 TEILNAHMEBESTIMMUNGEN A.3.1 Eigenerklärung über die Eignung des Teilnehmers Jeder Teilnehmer gibt im Verfasserbrief eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Teilnahmeberechti- gung, der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit, das Nichtvorliegen von Ausschluss- und Ausschei- dungsgründen, der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ab. Stichtag ist die Abgabe der Wettbewerbsarbeit. Seite 4 von 33
A.3.2 Teilnahmeberechtigung A.3.1.1 Befugnis Die Teilnehmer müssen über eine einschlägige Befugnis zur Erbringung der zu vergebenden Dienstleis- tungen verfügen: Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und Ziviltechniker-Gesellschaften der zur Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe zugelassenen Befugnisbereiche mit aufrechter oder ru- hender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F. Der Gewinner hat zur Auftragsverhandlung seine aufrechte Befugnis nachzuweisen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mit- gliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines frei- beruflichen Architekten befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbe- werbsgegenstands in ihrem Sitzstaat besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und zumindest über ein vertretungsbefugtes Organ verfügen, das die vorstehenden Anforderungen an natürliche Personen erfüllt. Mitarbeiter der Teilnehmer und Fachleute, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentlichung des Wettbe- werbsergebnisses angeführt. A.3.3 Gültigkeit der Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit gegeben sein. Jedes Mitglied einer Teilnahmegemeinschaft muss die Teilnahmeberechtigung besitzen. A.3.4 Ausschluss- und Ausscheidungsgründe Mit der Unterfertigung des Verfasserbriefes bestätigt der Teilnehmer, dass er vollumfänglich be- ruflich zuverlässig ist und keiner der Ausschlussgründe des § 78 Abs 1 und 2 BVergG vorliegt. Es wird auf die „Ausschließungsgrunde für Wettbewerbsteilnehmer“ nach § 2 und auf die „Aus- scheidungsgrunde für Wettbewerbsarbeiten“ nach § 17WOA 2010 verwiesen: https://www.ar- ching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/Wettberwerbe/wsa_2010_teilb.pdf Jeder Teilnehmer ist an diesem Verfahren nur einmal teilnahmeberechtigt, auch im Rahmen ei- ner Teilnahmegemeinschaft. Das nachträgliche Hervorkommen des Fehlens der beruflichen Zuverlässigkeit oder des Vorliegens eines sonstigen Ausschlussgrundes hat die Aberkennung des Preises und allfälliger Preisgelder zur Folge. Seite 5 von 33
A.3.5 Eignungsnachweise Angesichts der zu wahrenden Anonymität bis zum Vorliegen der Entscheidung des Preisgerichts wird bei der Vorlage der Nachweise differenziert: Im Verfasserbrief ist das Vorliegen der gültigen Befugnis, Zuver- lässigkeit, Leistungsfähigkeit und Haftpflichtversicherung in der Eigenerklärung zu bestätigen. Vor dem Beginn des nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens sind folgende Eignungsnachweise auf Aufforderung beizubringen, die gem.§ 84 i.V.m. § 80 (1) BVergG die allgemeine berufliche Zuverlässigkeit bestätigen: A Befugnis: Nachweis über das Vorhandensein einer Befugnis, bzw. Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister gem. Anhang IX BVergG 2018. B Zuverlässigkeit: Auszug aus dem Strafregister des Planers oder des befugten GF einer Gesellschaft (oder einer gleichwertigen Bescheinigung). Die Zuverlässigkeit ist gem. § 78 (1) BVergG nicht gegeben, wenn der Anbieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Ver- fehlung begangen hat. C Berufliche und technisch/wirtschaftliche Zuverlässigkeit Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass der Anbieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern und Abgaben. Technisch / wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Es sind Unterlagen vorzulegen, die den Umsatz der letzten 3 Jahre, die Anzahl und Quali- fikation der Mitarbeiter und die technische Ausstattung des Büros (Computerarbeits- platze) belegen. D Haftpflichtversicherung Vorlage des Nachweises einer Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens 750.000,-€ mit unbeschränkter Nachhaftung. A.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN A.4.1 Rechtsgrundlagen Die Rechts-, Verfahrens- und Vertragsgrundlagen sind wie folgt: - das Protokoll des Hearings und der schriftlichen Fragebeantwortung - der Inhalt dieses Auslobungstextes samt angehängter und darin erwähnter Unterlagen - das Bundesvergabegesetz 2018 idgF. (BVergG 2018) - Richtlinie zur Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung - der Wettbewerbsstandard Architektur −WOA 2010 (WSA 2010) - das Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 Teil C) der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.2 Vergabekontrollbehörde Die Vergabekontrollbehörde für diesen Wettbewerb ist: Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael- Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck. Seite 6 von 33
A.4.3 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Die Teilnehmer sind bis zur Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung des Preisgerichts durch den Aus- lober zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet. Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt der Teilnehmer ausdrücklich sämtliche in den Ausschrei- bungsunterlagen enthaltenen Bedingungen an A.4.4 Datenschutzgrundverordnung Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages, dass sie die Bestimmungen der Datenschutz- grundverordnung (EU) 2016/679 einhalten und allenfalls erforderliche Einwilligungen von Dritten (z.B. genannte Mitarbeiter, Konsulenten, Fachplaner, etc.. ) eingeholt und dokumentiert haben. A.4.5 Prüfvermerk der Kammer Die Wettbewerbsausschreibung wurde der Länderkammer der ZiviltechnikerInnen Arch + Ing für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis vorgelegt und hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer über- prüft. Mit Schreiben vom 11.03.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe der Regist- riernummer 4/21 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. A.5 TERMINE Konstituierende Sitzung 20.04.2021 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen 05.07.2021 Hearing: 20.07.2021 14.00 Uhr örtliche Begehung mit Übergabe der Modelleinsatzplatten Treffpunkt: Kreuzung Liebeneggstraße / Karmelitergasse, 15.30 Uhr Videokonferenz mit mündlicher Fragenbeantwortung Schriftliche Rückfragen bis: 26.07.2021 Schriftliche Rückfragenbeantwortung: 30.07.2021 ABGABE Wettbewerbsarbeiten 24.09.2021, 12.00 Uhr ABGABE Modell 08.10.2021, 12.00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich: 11./12.11.2021 Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung November 2021 Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben Seite 7 von 33
A.6 ABLAUF DES VERFAHRENS A.6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts Die Konstituierende Sitzung des Preisgerichts mit Wahl des Vorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgte vor dem Hearing / örtliche Begehung. Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern im Punkt A.7 bekanntgegeben. Die Freigabe der gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen durch die Mitglieder des Preisge- richts erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Unterlagen. A.6.2 REGISTRIERUNG, e-Vergabeplattform Die Teilnehmer können sich auf der Vergabeplattform vemap zum Wettbewerb registrieren. Die gesamten Ausschreibungsunterlagen werden den registrierten Teilnehmern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. https://iig.vemap.com/home/bekannt/uebersicht.html Die registrierten Teilnehmer können sich die Ausschreibungsunterlagen unter der angeführten Internetadresse herunterladen und Ihren Wettbewerbsbeitrag auch dort wieder abgeben. Dazu werden CODES (Login, Passwort, TAN ) benötigt, die die Teilnehmer bei der Einladung erhalten. Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung zur Vergabeplattform seine Stammdaten und ins- besondere seine E-Mail Adresse für die rechtsverbindliche Zustellung der Unterlagen bekannt zu geben. Die korrekte Datenerfassung obliegt dem Wettbewerbsteilnehmer, die Nutzung der Plattform ist für die Wettbe- werbsteilnehmer kostenfrei. Bei der Anmeldung muss der Teilnehmer einen 6-stelligen Code angeben, der dann zur weiteren Kommunikation dient. Bitte den gleichen Code auch auf den Wettbewerbsplänen als 6-Stellige Kennzahl verwenden. Den Wettbewerbsteilnehmern wird dringend empfohlen, sich mit den technischen Erfordernissen der Vergabeplatt- form rechtzeitig vertraut zu machen. Allfällige Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (zB. Fragebeantwortung) werden auf der angeführten Internet- Wettbewerbsseite bereitgestellt. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Internet-Wettbewerbsseite nach Erhalt von Ver- ständigungen über Aktualisierungen einzusehen, um über alle aktuellen Informationen zu verfügen. Die registrierten Teilnehmer werden per E-Mail über Aktualisierungen der Internet-Wettbewerbsseite informiert und haben mit ihrem Zugangscode permanent Zugriff auf den Downloadbereich des Wettbewerbs. Die gesamte Kommunikation zum Wettbewerbsverfahren (schriftliche Rückfragen etc., ) wird über die Vergabeplatt- form abgewickelt. Modell: Die Modelleinsatzplatten werden beim Hearing übergeben. Einsatzplatten können gegen telefonische Vo- ranmeldung auch beim Wettbewerbsbetreuer abgeholt werden. Ein Versand der Einsatzplatten ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. A.6.3 Hearing und Fragenbeantwortung mit anschließender Örtlicher Begehung Für die Teilnehmer und das Preisgericht findet ein Hearing mit örtlicher Begehung des Wettbewerbsareals und an- schließender Fragenbeantwortung statt. Weitere Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum genannten Datum einlangend zulässig. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos über die Vemap-Plattform zu stellen. Die am Server aufschei- nende Zeit (Zeitstempel der Serverzeit) ist hierfür verbindlich. Nach dieser Frist ist ein Hochladen systembedingt Seite 8 von 33
nicht mehr möglich. Fragen die nicht über die Vemap-Plattform gestellt werden (email, Telefon usw.) sind nicht er- laubt und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden auf der Vergabe- plattform veröffentlicht. Hinweis: Das Hearing kann bei Vorliegen besonderer Gründe, insbesondere aufgrund von Maßnahmen zur Ein- dämmung von Covid-19 entfallen und stattdessen eine Videokonferenz und/oder eine schriftliche Fragestellung erfolgen A.6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Allgemeines: Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge erfolgt unter Wahrung der Anonymität hinsichtlich der Pläne und sonstiger Beilagen PHYSISCH UND ELEKTRONISCH und hinsichtlich des Modells nur PHYSISCH. Im Falle von Abweichungen zwischen dem physischen und dem elektronischen Beitrag ist die physische Abgabe rechtsverbind- lich.. Rechtsverbindlich ist die physische Abgabe. Elektronische Abgabe über die Vergabeplattform: - Termin: siehe Punkt A.5 - Hochzuladende Unterlagen: siehe Punkt B.5.3 Physische Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne, und Modell) - Termine: siehe siehe Punkt A.5 - abzugebende Unterlagen: siehe Punkt B.5.3 - ABGABEORT: beim Wettbewerbsbetreuer Schwärzler Architekten ZT GmbH, Adresse, Öffnungszeiten und Zugang siehe Punkt B.5.2 Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu den oben an- geführten Terminen bei der Verfahrensbetreuung eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender anzuführen: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck A.6.5 Vorprüfung Die Vorprüfung wird unmittelbar nach Einlangen der Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher lediglich den Mitgliedern des Preisgerichts zur Kenntnis gebracht wird und nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. A.6.6 Beurteilungssitzung des Preisgerichts Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der prämierungswürdigen Arbeiten durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen und der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, zu geben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserbriefe. Seite 9 von 33
Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunk- tion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sach- fragen nach Bedarf anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. A.6.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Ziviltech- nikerInnen für Tirol und Vorarlberg unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. (Die Bekanntgabe erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der Eignungskriterien durch die Wettbewerbspreisträger und dem Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen). Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird den Mitgliedern des Preisgerichts, allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis gebracht. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ausgestellt. Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des Preisgerichts und der Kam- mer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu die- ser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter und Sonderplaner laut Verfasserbrief werden in dieser Ausstellung angegeben. A.6.8 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden 6 Wochen nach Ende der Ausstellung entsorgt. A.7 PREISRICHTER und BERATER OHNE STIMMRECHT Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Fachpreisrichter (F) Architektin Mag.arch. Marta Schreieck (F) , Kammer nominiert – VORSITZ-STELLVERTRETERIN Ersatz: Architektin Mag.arch. Sonja Gasparin Architekt Dipl.Ing. Helmut Kuess (F) Kammer nominiert – SCHRIFTFÜHRER STELLVERTRETER Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Manfred Koller Architekt Mag.arch. Andreas Cukrowicz (F) Innsbrucker Gestaltungsbeirat Ersatz: Dipl. Arch. Dieter Jüngling (F), Innsbrucker Gestaltungsbeirat Assoz.-Prof. Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Andexlinger (F), Stadtplanung Innsbruck Ersatz: Dipl.Ing. Irene Zelger (F), Stadtplanung Innsbruck Sachpreisrichter (S): Seite 10 von 33
Frau Gemeinderätin Janine Bex (S), politische Vertretung der Stadt Innsbruck Ersatz: Gemeinderat Mag. Gerhard Fritz, politischer Vertreter Stadt IBK Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Vertreter der Wohnbauförderung, SCHRIFTFÜHRER Ersatz: Mag. Otto Flatscher (S), Wohnbauförderung Ing. Dr. Franz Danler (S), IIG - VORSITZ PREISGERICHT Ersatz: Dipl.Ing. Georg Preyer, IIG Mag. Günther Jedliczka(S) ÖeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH, Studentenhausbetreiber Ersatz: Frau Jacqueline Dogan Jedes Mitglied des Preisgerichts wird im Falle einer Verhinderung durch sein Ersatzmitglied vertreten, ohne dass es dafür eines Antrages oder einer Abstimmung bedarf. Falls auch das jeweilige Ersatzmitglied für ein bestimmtes Mitglied des Preisgerichts verhindert sein sollte, kann aus der Gruppe der (übrigen) Ersatzmitglieder in folgender Reihenfolge ein Preisgerichtsmitglied für das jeweils ausge- fallene Ersatzmitglied bestimmt werden: • Für einen Sachpreisrichter: IIG, politische Vertretung der Stadt Innsbruck, Wohnbauförderung, Energieeffizienz • Für einen Fachpreisrichter: Architekt 1 – von der Kammer nominiert, Architekt 2- von der Kammer nominiert, Innsbrucker Gestaltungsbeirat, Stadtplanung Ein Antrag der ausgefallenen Person(en) ist diesfalls nicht erforderlich. Ob ein Preisgerichtsmitglied aus den verblie- benen Ersatzmitgliedern nach Maßgabe dieser Regelung bestimmt wird, entscheidet die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts. Das Preisgericht ist in der sich ergebenden Zusammensetzung beschlussfähig, wobei es aus mindestens 6 Preisrich- tern bestehen muss. BERATER OHNE STIMMRECHT Dipl.Ing. Martin Franzmair, IIG Hannes Gstrein, Energieprüfung IIG Dipl.Ing. Josef Sailer Schallschutz Bei Bedarf können weitere Personen ohne Stimmrecht, zB. Vertreter städtischer Fachdienststellen, z.B. Verkehrspla- nung, Tiefbau, Stadtplanung zugezogen werden. FUNKTIONEN IM PREISGERICHT In der konstituierenden Sitzung wurden bestimmt: Vorsitz: Dr Franz Danler (gemäß Richtlinie zur Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung) Vorsitz Stellvertretung: Architektin DI Martha Schreieck Schriftführung: DI Roland Kapferer Schriftführung Stellvertretung: Architekt DI Helmut Kuess VORPRÜFUNG Schwärzler Architekten ZT-GmbH, Wettbewerbsbetreuer Hannes Gstrein, Energieprüfung IIG Seite 11 von 33
A.8 PREISGELDVERTEILUNG Für das gegenständliche Verfahren ist eine Vergütung von Netto EUR 67.400.- an Preisgeldern vorgesehen (Preis- geld laut Richtlinie Wohnbauförderung vom 1.1.2021). Zusätzlich werden seitens des Auslobers EUR 15.400.- für den Ideenteil bis zur Mentlvilla und die Straßenfreiraumgestaltung angesetzt. In Summe kommt daher ein Preisgeld in der Höhe von EUR 82.800.- zur Auszahlung. 1.Rang = Gewinner Euro 25.100.- 2.Rang Euro 20.100.- 3.Rang Euro 15.100.- 1.Anerkennungspreis Euro 7.500.- 2.Anerkennungspreis Euro 7.500.- 3.Anerkennungspreis Euro 7.500.- In zu begründenden Ausnahmefällen kann durch das Preisgericht eine andere Aufteilung der Preise und Anerken- nungspreise bestimmt werden. Die Preisgeldsumme wird jedoch in jedem Fall vergeben. Die Preisgeldsumme des mit den weiteren Planungen beauftragten Teilnehmers wird gemäß der Richtlinie zur Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung auf sein Honorar angerechnet. A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUSLOBERS Der Auslober ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit dem Verfasser des mit dem 1. Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes Verhandlungen gemäß § 37 (1) 7 BVergG i.d.g.F. über die Beauftragung von Architek- tenleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 7 nach LM.VM.2014 zu führen und zu beauftragen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im angeschlossenen Verhandlungsverfah- ren nach Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Die vom Preisgericht bzw. der Bauherrschaft aus sachlichen, funkti- onalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangten Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie deren Empfehlung sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Verhandlungen werden mit dem Erstgereihten (dem Gewinner bzw. der Gewinnerin) geführt. Sollten die Ver- handlungen mit dem Erstgereihten jedoch begründet scheitern, so behält sich der Auftraggeber vor, weitere Ver- handlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Auftraggeber behält sich vor, mit dem Gewinner auch über eine mögliche Beauftragung als Generalplaner zu ver- handeln und behält sich die Vergabe eines Generalplanungsauftrags vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Auftrag oder einen Gesamtauftrag. Mustervertrag IIG liegt den Unterlagen bei ( Beilage C-15) A.10 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleiben beim Verfasser. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) an den prä- mierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Gewinnerin bzw. des Gewinners, gehen mit der Bezahlung bis und mit Einreichhonorar lt. Absichtserklärung an den Auslober über. Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. Seite 12 von 33
TEIL B – AUFGABENSTELLUNG B.1 Zielsetzung und Aufgabenstellung B.1.1 Zielsetzung Präambel des künftigen Nutzers Die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH (OeAD-WV bzw. OeAD student housing) ist eine gemeinnützige Ser- viceeinrichtung, die sich zu 100% selbst erhält und deren Ziel es ist, für den Hochschulstandort Österreich, internati- onale Studierende und Gastforscherinnen und Gastforscher bestmöglich unterzubringen. Die OeAD-WV ist im Ei- gentum der OeAD-GmbH (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung), die wiederum im Eigentum der Republik Österreich steht. 2005 wurde mit dem OeAD-Gästehaus in der Molkereistraße in Wien das weltweit erste Studierendenheim in Passivhausbauweis errichtet, 7 weitere höchst ökologische OeAD-Gästehäuser folgten. Das „GreenHouse“ in der Seestadt Aspern ist ein nahezu „Nullenergiehaus“, die PopUp dorms in der Seestadt Aspern sind weltweit das erste mobile Studierendenheim in Passivhausstandard und das mineroom in Leoben ist als Holzbau ein weiteres Vorzeigeprojekt. Neben einer Vielzahl an Preisen waren der österreichische Klimaschutzpreis 2013, der Wiener Umweltpreis aber auch der FIABCI-Award absolute Highlights. Das Ziel aller OeAD-Gästehäuser ist es sowohl architektonisch als auch ökologisch den höchsten Standard zu erreichen und gleichzeitig möglichst günstigen Wohn- raum für internationale Studierende aus aller Welt für den Hochschulstandort Österreich bereitzustellen. Als nach- haltige Organisation ist dem Geschäftsführer auch der Kampf gegen die Klimakrise ein großes Anliegen, weshalb zwei Sommeruniversitäten ins Leben gerufen wurden: https://summer-university.net/ (mittlerweile mit einer Vielzahl von nationalen und internationalen Partnern und heuer bereits zum 11. bzw. 8. mal) Für den Hochschulstandort Innsbruck will die OeAD-WV nun gemeinsam mit der IIG ein weiteres Highlight setzen. Passivhausstandard ist für das Unternehmen seit 2005 Mindeststandard, Ziel des Hauses ist eine anspruchsvolle Ar- chitektur mit einem freundlichen, einladenden Ambiente für die Studierenden, sowie ein möglichst geringer, selbst bzw. nachhaltig produzierter Energiebedarf bei. In der Regel werden neue OeAD-Projekte auch von Forschungsar- beiten/Evaluierungen durch Hochschuleinrichtungen begleitet. Darüber ist Kunst am Bau ein weiteres wichtiges An- liegen. Städtebauliche Fragestellung Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung einer städtebaulichen Lösung für die gesamte „Häuserinsel“ südlich des Be- standsgebäudes „Mentlvilla“ Die Gebäudeteile, welche sich nicht auf dem Wettbewerbsgrundstück befinden, sind als Baukörper / Kubaturen im Lageplan und in den Ansichten+ Schnitten darzustellen. Baukünstlerische Fragestellung Ziel ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten als Grundlage für die Errichtung eines OeAD-Wohnraumverwal- tungs GmbH Gästehauses für die Universität Innsbruck und das MCI, um dem Bedarf nach studentischen Wohnfor- men in Innsbruck Rechnung zu tragen. Auf dem Wettbewerbsareal soll ein zeitgemäßes Studentenheim mit ca. 170 Studentenwohnplätzen mit Allgemein- bereichen des Studierendengästehauses realisiert werden. Zusätzlich soll die Erdgeschoßzone durch öffentlichkeits- wirksame Funktionen, zB. Handel Dienstleistung,… belebt werden. Wirtschaftliche Fragestellung Das Gästehaus wird zu zumindest 70% in der Wohnbauförderung errichtet, der restliche Teil soll nicht gefördert errichtet werden, jedoch leistbar sein. Das Kostenregime der Wohnbauförderung wird im gesamten Projekt ange- wandt. Das Gebäude wird als Passivhaus geplant und umgesetzt. Seite 13 von 33
B.1.2 Wettbewerbsareal und Bauplatz MENTLVILLA Städtebaulicher Vorschlag Baufeld Gästehaus Das Wettbewerbsareal befindet sich im Bauplatzkonvolut zwischen Mentlgasse, Südbahnstraße, Liebeneggstraße und Karmelitergasse. Am nördlichen Ende befindet sich die sogenannte Mentlvilla, vor ca. 10 Jahren von Jörg Streli im Auftrag der Caritas geplant. Die Mentlvilla steht im städtebaulich zu untersuchenden Bereich und muss in ihrer jetzigen Form miteinbe- zogen werden. Das Baufeld der IIG erstreckt sich im südlichen Bereich über ca. 2/3 der Länge des Bauplatzkonvoluts. Im Osten des WB-Areals hinter der Südbahnstraße befinden sich die Gleistrassen der ÖBB, welche in den Innsbrucker Hauptbahnhof münden. Nördlich und westlich des WB Areals befinden sich überwiegend Wohngebäude mit teilweise Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Im Südwesten befindet sich die Grünanlage „Pechepark“ und im Südosten eine Tankstelle und weitere einzelne Betriebsgebäude. Seite 14 von 33
Bauplatz Lage Grundstücke: Karmelitergasse 9-13, Südbahnstraße 9, 6020-Innbruck Katastralgemeinde: 81136 KG Wilten EZ / Gst.Nr.: 500, 501/1, 501/2, 502, 503, 504, 505, 517, 519, 1876/2, 1876/5, 1876/4, 1876/3, 1876/6, Teile vom öffentl. Gut Grundstückseigentümer: Innsbrucker Immobiliengesellschaft mbH & Co KG, Stadt Innsbruck Verkehrstechnische Erschließung: öffentliche Straßen. Grundstück: Die Bildung eines Grundstücks erfolgt auf Basis des WB-Ergebnisses! Seite 15 von 33
B.1.3 Leitungslagen und Trafostation auf GP 519 Leitungslagen Die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Strom und Gas sind dem Leitungsplan in der Beilage zu entnehmen. Am Grundstück ist kein hochliegendes Grundwasser vorhanden (Beilage C08) Trafostation auf GP 519 Im südlichen Bereich des WB-Areals ist eine unterirdische Trafostation vorhanden. Siehe Beilagen C09: - Planunterlagen zur bestehenden Trafostation - Unterlagen für Verlegung ins EG: Grundriss, Systemskizze Schnitt Trafo (IKB), Brandschutzausführung laut OVE- Richtlinie. Es wird dem Wettbewerbsteilnehmer freigestellt, ob die Trafos an ihrem Standort bestehen bleiben oder ob die Trafos im Erdgeschoss des neuen Gebäudes untergebracht werden. Variante A Trafostation bleibt bestehen Der Trafo ist nicht überfahrbar, es ist laufend (auch während der Bauarbeiten) ein Zugang erforderlich (zB. zum Tauschen von defekten Trafos). Der Baukörper des Entwurfs muss so konzipiert sein, dass über der Trafostation eine lichte Höhe vom Straßenniveau bis zu einer möglichen Gebäudeauskragung von mind. 5m frei bleibt. Der LKW (HIAB oder ähnliches) bleibt in Karmelitergasse stehen (Aufstellfläche erforderlich). Variante B Trafostation neu im EG Gebäude Es ist ein Provisorium erforderlich. Die neue Trafostation muss straßenseitig zugänglich sein. Laut IKB (Innsbrucker Kommunalbetriebe) wäre eine günstige Lage laut untenstehender Skizze denkbar. Die Zufahrbarkeit auf der Süd- bahnstraße wird von IKB kritisch gesehen Seite 16 von 33
B.1.4 Lärmbeeinträchtigung Die Lärmemissionen durch die umliegenden Straßen und der Bahn wurde in einem Lärmtechnisches Gutachten be- urteilt, welches den Wettbewerbsunterlagen beiliegt: (Beilage C10) Die örtliche Lärmsituation wird primär vom Verkehrsaufkommen auf der Südbahnstraße und dem Schienenverkehr geprägt. Der Basispegel am Bauplatz wird vom Verkehrsaufkommen der gesamten Umgebung, der Spitzenpegel vom Vorbeifahren von Schwerverkehr, Zügen oder Sirenen von Einsatzfahrzeugen gebildet. Der Gutachter sieht als Voraussetzung für eine Bebauung des Wettbewerbsareals die grundsätzliche Berücksichti- gung der Immissionen in der Baukörpersetzung des Entwurfs, und ergänzend die Einplanung von Kompensations- maßnahmen vor. Dies ist Voraussetzung für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung des Flächenwidmungsplanes. Dies ist im Wettbewerbsprojekte zu berücksichtigen und einzuplanen. B.2 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN Raumordnungsrechtliche Voraussetzungen (wie Änderung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans) werden auf Basis des Wettbewerbs- Ergebnisses festgelegt. Die Randbedingungen + Zielsetzungen für Wettbewerb, Flächenwidmungsplanänderung und Erstellung des Bebau- ungsplanes wurden in der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte am 15.2.2021 beschlossen. Zitat Anfang: Rechtsstand: Örtliches Raumordnungskonzept der Stadt Innsbruck (ÖROKO 2.0) (2. Entwurf) (in Kraft getreten am 31.03.2020): Umstrukturierungsgebiet K 58 Wilten-Ost/ Südbahnstraße; besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet Kernge- biet mit höherer Dichte D3 (BMD 4,8 und höher, NFD 1,2 und höher); angestrebte Nutzung – standortadäquate Betriebe, Wohnen (überwiegend geförderter Wohnbau), öffentliches Grün; diverse Sonderanforderungen: u.a. Lärm- schutz zur ÖBB und Südbahnstraße. Flächenwidmungsplan Nr. 10/g (in Kraft getreten am 02.11.1956): Kenntlichmachung künftige Verkehrsfläche und damit als Freiland gewidmet; Kein Bebauungsplan. Bestand, Umfeld: Die gegenständlichen Grundstücke für das konkrete Projekt „Studentisches Wohnen“ umfassen eine Fläche von ca. 1.300 m2 und bilden den südlichen Teil des Bereiches zwischen Karmelitergasse, Mentlgasse und Südbahnstraße (gesamt ca. 2.400 m2). Ein Großteil der Liegenschaften sind im Besitz der IIG, Teilflächen befinden sich derzeit noch im öffentlichen Gut. Das gesamte Geviert ist klein strukturiert und geht auf eine frühindustrielle Vergangenheit mit kleinen Gewerbebe- trieben entlang des ehemals hier verlaufenden Sillkanals zurück. Unterschiedlichste Baustrukturen sind auf relativ engem Raum angeordnet und bilden sehr schmale, zum Teil verwinkelte Zwischenräume. Entlang der Südbahn- straße besteht eine geschlossene 3-4-geschoßge Häuserzeile mit zum Teil baufälligen Altbeständen, die alle derzeit noch innerhalb des künftig etwas verbreitert geplanten Straßenraumes liegen. Lediglich der neue 6-geschoßige So- litärbaukörper der „Mentlvilla“ mit südseitiger Feuermauer liegt innerhalb der aktuellen Straßenfluchten. Am Areal der IIG befindet sich ein 3-geschoßiges Bestandsgebäude (Südbahnstraße 9) das in geschlossener Bau- weise die alte Gebäudezeile abschließt. Außerdem bestehen am Areal noch kleinstrukturierte, 1 bis 2-geschoßige Seite 17 von 33
Baubestände umgeben von Parkplätzen und zum Teil öffentlichen Grünbereichen. Im Süden auf derzeit noch öf- fentlichem Gut befinden sich drei unterirdische Trafoanlagen. Nördlich der Mentlgasse schließt das Areal des ehemaligen Karmelitinnenklosters mit dem noch bestehenden Kir- chengebäude und einem neuen 6 bis 7-geschoßigen Wohnbau der NHT (zwei winkelförmige Gebäude mit Wand- höhen bis ca. 21 m) an. Östlich der Kirche befindet sich im Kreuzungsbereich noch ein kleiner Altbau, der jedoch bei Verfügbarkeit (Verkauf derzeit im Gespräch) durch die Verlängerung des neuen Wohnbaus am ehemaligen Kloster- areal ersetzt werden soll. Westlich der Karmelitergasse setzt die in Wilten typische geschlossene Blockrandverbauung aus den 1950er Jahren (Wandhöhe ca. 20 m, überwiegend 6 oberirdische Geschoße) an. Östlich liegen jenseits der Südbahnstraße die Bahnanlagen der ÖBB. Die Südbahnstraße ist eine wichtige Stadtein- fahrt und wird künftig durch den geplanten Vollanschluss an den Südring an Bedeutung gewinnen. Südlich der Lie- beneggstraße liegt der öffentliche Park „Pechegarten“. Die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt von der Heiliggeiststraße aus bzw. über den nahe gelege- nen Hauptbahnhof. Vorgeschichte und bisherige planerische Überlegungen für den Gesamtbereich Wilten-Ost (Studie 2004): Die Vorgeschichte und die Entwicklungsmöglichkeiten des gegenständlichen Areals stehen in direktem Zusammen- hang mit der Entwicklung des gesamten Bereiches Wilten-Ost entlang der Südbahnstraße zwischen dem Bahnhof und dem Südring bis hin zur Graßmayrkreuzung. Seit Jahrzehnten sind hier verkehrsplanerische und straßenbautechnische Konzepte und städtebauliche Studien er- arbeitet und Projekte diskutiert worden, wobei lange Zeit keine politische Beschlussfassung für eine konkrete Ent- wicklung erfolgt ist. Aufbauend auf den ursprünglichen raumordnungsrechtlichen Grundlagen konnten daher bislang auch keine Flä- chenwidmungs- und Bebauungspläne erstellt werden. Im Jahr 2005 wurde die Studie „Wilten-Ost“ als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bereichs beschlossen, die für den gegenständlichen Bereich diverse Umstrukturierungsmaßnahmen vorsieht. In der Studie wurden wichtige Ziele für die verkehrliche und städtebauliche Entwicklung erarbeitet: Durch den vorgesehenen Ausbau (Verlegung parallel zur Bahn) der Südbahnstraße mit Vollanschluss an den Süd- ring sollen die Wohngebiete im Osten Wiltens verkehrlich entlastet und der Pechegarten vergrößert und beruhigt werden. Damit geht eine völlige Neustrukturierung der Bebauung auch im gegenständlichen Bereich einher, wovon Teile, wie die Bebauung südlich des Bahnhofes bis hin zum Areal des ehemaligen Karmelitinnenklosters, bereits im Sinne der Studie realisiert wurden. Entlang der Südbahnstraße wäre - damals als „neue Stadtkante“ bezeichnet – eine zeilenförmige Bebauung bis zum Südring vorgesehen gewesen, die im Bereich der „Mentlvilla“ als nördlicher „Kopf“ schon umgesetzt wurde. Seit den beschriebenen Planungen, den umgesetzten Teilrealisierungen und der aktuellen Planungsphase erfolgte eine gesamthafte Auseinandersetzung mit der Thematik Entwicklung Wilten unter Einbindung aller zuständigen städtischen Fachabteilungen. Dabei hat sich gezeigt, dass einige Aspekte der Studie Wilten Ost von 2004 als Ziel aufrecht bleiben und andere Entwicklungsziele aber in Frage gestellt wurden. Das gegenständliche Projekt stellt einen weiteren Schritt im Sinne der Umsetzung der nach wie vor verfolgten Ziele dar. Südlich der Liebeneggstraße wird in Verlängerung der Südbahnstraße bis zum Südring derzeit ein verkehrs- und städtebaulicher Masterplan entwickelt. Das gegenständliche Umstrukturierungsgebiet kann aber unabhängig davon bereits in Angriff genommen werden, da die Rahmenbedingungen für eine Projektentwicklung von der „Mentlvilla“ Seite 18 von 33
bis zur Kreuzung Liebeneggstraße klar vorliegen und somit unabhängig von der südlich anschließenden großräu- migen Untersuchung eine Projektentwicklung gestartet werden kann. Ggst. Planungsbereich Aktueller Lageplan Planausschnitt aus der Studie Wilten Ost (2004) Städtebauliche Studie Architektin Tschapeller: (siehe zur Info Beilage C12) Um die Potentiale des Bauplatzes im Vorfeld eines Wettbewerbes ausloten zu können, hat die IIG Architektin Tschapeller mit einer Studie beauftragt, die - kurz zusammengefasst - 3 unterschiedliche städtebauliche Ansätze darlegt: a. Blockartige Bebauung: Anlehnung an Blockrandbebauung westliche Karmeliterstraße 1950er Jahre; bis zu 8 oberirdische Geschoße unter Berücksichtigung des Lichteinfalls; b. Geteilte „zweispurige“ Bebauung: schmale, lineare Baustrukturen berücksichtigen die Geschichte (Anleh- nung an Bebauung rund um kleinen Sillkanal bzw. Fußabdruck des ehemaligen Sillkanals soll ablesbar blei- ben; 5 bzw. 8 oberirdische Geschoße c. „Platte“: über einem zusammenhängenden Sockel ragen kleinstrukturierte 5 – 7 geschoßige Baukörper, die ebenfalls in stadtgeschichtlicher Anlehnung positioniert sind, jedoch ein vertikales Erscheinungsbild erzeu- gen. Die aufgezeigten Varianten umfassen erzielbare Bruttogeschoßflächen von ca. 4.400 – 6.300 m2. STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB: Das Wettbewerbsareal wird begrenzt von den Straßen Mentlgasse, Südbahnstraße und Karmelitergasse und liegt in einem städtebaulich heterogenen Umfeld: geschlossene Blockrandbebauung westlich der Karmelitergasse, Süd- bahnstraße mit anschließender Bahntrasse, öffentliche Grünanlagen, „Mentlvilla“ und der Sonderbaukörper der his- torischen Kirche des ehemaligen Karmlitinnenklosters. Seite 19 von 33
Seit Jahren ist dieser Bereich von Wilten Teil von städtebaulichen Umstrukturierungsüberlegungen. Durch den vor- gesehenen Ausbau der Südbahnstraße (Verlegung parallel zur Bahn) mit Vollanschluss an den Südring sollen die Wohngebiete im Osten Wiltens verkehrlich entlastet und der Pechegarten vergrößert und beruhigt werden. Mit den Neubauten der „Mentlvilla“ und der Wohnbebauung der NHT an der Südbahnstraße 16a und 16b wurden schon die ersten Bausteine der neuen städtebaulichen Entwicklung entlang der Südbahnstraße gesetzt. Auch wenn südlich der Liebeneggstraße der verkehrs- und städtebauliche Masterplan noch in Entwicklung ist, er- scheint eine vorgezogene Projektentwicklung zwischen Mentlgasse und Liebeneggstraße aus stadt- und verkehrs- planerischer Sicht möglich zu sein, ohne Entwicklungen südlich davon vorweg zu nehmen oder zu behindern. Der Wettbewerb umfasst städtebauliche Überlegungen für den gesamten Bereich zwischen Mentlgasse, Südbahn- straße und Karmelitergasse (unter Berücksichtigung der bestehen bleibenden „Mentl-villa“) und den Realisie- rungsteil für studentisches Wohnen im Bereich südlich der Südbahnstraße 9. Wesentliche Herausforderung für den Architekturwettbewerb ist deshalb einerseits die richtige städtebauliche Ant- wort für den Gesamtbereich zu formulieren und andererseits ein hochwertiges, innovatives Projekt für leistbares, attraktives, studentisches Wohnen für den südlichen Teilbereich zu entwickeln. Inhaltliche Zielsetzungen: Ein wesentliches Augenmerk sollte auf die Qualität des studentischen Wohnens gerichtet werden. Denn Ziel sollte künftig sein, sich vom typischen „Studentenheim“ abzuheben. Untersuchungen haben gezeigt, dass StudentInnen in den privaten Wohnbereich (Wohngemeinschaften) drängen, um der geläufigen Heimsituation zu entkommen. In diesem Sinne muss ein großes Augenmerk daraufgelegt werden, zeitgemäße, hochwertige und innovative Wohn- formen für StudentInnen mit hoher Wohnqualitäten, Gemeinschaftsräume, Co-Working-Bereichen und vielem an- deren anzubieten. Eine kürzlich installierte Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus VertreterInnen von Land, Stadt und gemeinnützigen Bauträgern hat sich diesem Thema gewidmet und hat folgende quantitative und qualitative Anforderungen für künftige studentisches Wohnprojekte erarbeitet. Gemeinschaftsfördernde Architektur (qualitativ hochwertige und großzügige Gemeinschaftsräume) bei gleich- zeitiger Berücksichtigung der individuellen/ privaten Rückzugsräume. Minimierung der individuellen Wohnfläche zugunsten der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Sharing-Kon- zept) - z.B. erweitere Wohnbereiche, Arbeitsnischen, Vorratskeller, Gästezimmer, … Als Richtwert für hochwertiges studentisches Wohnen mit besonderem Augenmerk auf Gemeinschaftsflächen kann eine Mindestfläche der Bruttogeschoßfläche von 40 - 45 m² pro BewohnerIn (ohne Terrassen, Dachgär- ten) herangezogen werden. Der Mindestanteil von Gemeinschaftsflächen würde somit in einem Bereich zwischen mind. 5 – 15 m² Nettonutzfläche pro BewohnerIn (abhängig von Wohnkonzept und Standort) angenommen wer- den. Der künftige Heimbetreiber sollte unbedingt bereits beim Wettbewerbsverfahren miteingebunden werden. Baustruktur, Freiraumqualitäten: In Abstimmung mit der Verkehrsplanung und dem Tiefbauamt wurde die Lage der künftigen Straßenfluchtlinie, die das zur Verfügung stehende Baufeld begrenzt und der Straßenquerschnitt (Gehsteig- und Fahrbahnbreiten samt Grün- und Parkstreifen) der Südbahnstraße und der Karmelitergasse bereits vorgegeben. Dabei wurde die künftigen Straßenquerschnitte mit allen Mindestanforderungen berücksichtigt. Innerhalb dieser Linien kann die städtebauliche Entwicklung der neuen Baustrukturen frei erfolgen. Einzige Fixpunkte innerhalb des Areals sind der Erhalt des Gebäudes Mentlgasse 20 („Mentlvilla“) im Norden und die Berücksichtigung der bestehenden drei Trafoanlagen (derzeit unterirdisch) im Süden. Die beste Baustruktur mit stimmiger Höhenentwicklung, Volumenverteilung und Maßstäblichkeit sollen aus Seite 20 von 33
dem städtebaulichen Umfeld (und eventuell auch unter Berücksichtigung der Geschichte des Bereiches) entwi- ckelt werden. Städtebauliche Parameter, wie z.B. Einhaltung des Lichtraumprofiles (1:1) im Bereich der Karmeli- tergasse, müssen im Sinne der Erhaltung/ Schaffung von Wohnqualität für die Bestandsgebäude und die Neu- bauten eingehalten werden. Aus Sicht des Innsbrucker Gestaltungsbeirates soll die Höhenentwicklung aus dem Stadtkörper heraus entwi- ckelt werden. Einzelne oder mehrere Hochpunkte sieht der IGB an dieser Stelle momentan als nicht stimmig. Höhenmäßig soll entlang der Südbahnstraße keine überhöhte „Stadtkante“ erzeugt werden. Der Bahnhof schafft zwar eine gewisse Distanz zum östlich anschließenden Siedlungsgebiet des Tivoli-Areals in Pradl, insge- samt liegt der gesamte Bereich aber im zentralen Siedlungsgebiet der Stadt. Hier sollen keine Barrieren entste- hen, sondern städtebauliche Zusammenhänge geschaffen werden. Hinsichtlich der Baufluchten können diese grundsätzlich bis an die vorgegebenen Straßenfluchtlinien heranrei- chen. Entlang der Liebeneggstraße kann die Bauflucht ab einer Höhe von 5,50 m bis zur bestehenden Bau- fluchtlinie der anschließenden Gebäude Liebeneggstraße 13 + 15 vorspringen. Im Erdgeschoß sind an dieser Stelle die bestehenden unterirdischen Trafoanlagen frei zugänglich zu halten oder im Gebäude mit entspre- chenden Auflagen seitens der IKB zu integrieren. Entlang der Südbahnstraße ist eine durchgehende Überbauung des Gehsteiges über die gesamte Baukörper- länge nicht möglich. Im südlichsten (schmalsten) Bereich des Planungsbereiches ist punktuell eine Überbauung des Gehsteiges ab einer Höhe von 5,50 m bis zum Fahrbahnrand denkbar. Ziel ist es im Sinne der Stadtteilaufwertung, eine attraktive, belebte, zum Teil auch öffentliche, einladende So- ckelzone mit gemischter Nutzung zu schaffen und damit eine Aufwertung für das gesamte Umfeld zu erzielen. In diesem Sinne soll die lichte Raumhöhe im Sockelgeschoß eine Mindesthöhe von 4,0 m aufweisen. Die Nut- zungen der EG-Zonen sind als Beitrag zur Belebung und Frequentierung mit unter anderem öffentlichen Nut- zungen zu belegen. Die Nutzungen sollen durchgesteckt sein, es sollen bei diesem Projekt in dieser Lage keine Rückseiten entstehen. Das neue Haus soll positiv in alle Richtungen ausstrahlen. Die von der IIG als Mindestgröße angestrebte Bruttogeschoßfläche von 6.000 m2 erscheint nach Befassung mit der Studie und dem städtebaulichen Umfeld eher ein Maximalwert für das Verfahren zu sein. Ein gestalterischer Spielraum für bspw. Aufenthaltsbereiche auf Dachterrassen oder Höhensprünge für baustrukturelle Gliederun- gen/ Übergänge müssen jedenfalls im Rahmen der angegebenen Ziele der Ausnutzung des Bauplatzes mög- lich sein. In diesem Sinne sollte aus stadtplanerischer Sicht eine Bruttogeschoßfläche von 5.000 – max. 6.000 m2 dem Wettbewerb zugrunde gelegt werden. Die maximale Bruttogeschoßfläche sollte jedoch alle Nutzun- gen inklusive zum Teil öffentlichem Sockelgeschoß, Erschließungen, Tiefgaragenzufahrt, etc. umfassen. Ob die- ser Wert bei Einhaltung aller Qualitätskriterien, erforderlichen differenziert nutzbaren Freiflächen und städte- baulichen Anforderungen überhaupt erreicht werden kann, wird der Wettbewerb zeigen. Nicht die Maximierung der Flächen, sondern die städtebaulichen, räumlichen und funktionalen Qualitäten müs- sen für diesen sehr besonderen Ort und diese spezielle Aufgabenstellung an erster Stelle stehen. Eine stim- mige, die städtebauliche Situation aufwertende Ergänzung für diesen markanten Stadtraum ist ein Hauptziel des Wettbewerbes. Aufgrund des beengten Bauplatzes und der angestrebten hohen Ausnutzung hat die Anordnung und Berück- sichtigung von hochwertigen, gut gestalteten Aufenthalts- und Freibereichen (Dachterrassen, Loggien, …) einen enorm hohen Stellenwert. Deshalb wird die Beiziehung von Landschaftsplanungsbüros im Wettbewerbsverfah- ren dringend und unbedingt vorausgesetzt. Bei der städtebaulichen Gesamtbetrachtung des gegenständlichen Entwicklungsgebietes sollen zusätzlich die beiden tangential verlaufenden Straßenzüge mit Schwerpunkt auf Steigerung der Aufenthaltsqualitäten im Be- reich Karmelitergasse landschaftsplanerisch behandelt werden. Besonderes Augenmerk wird auf eine qualitätsvolle Gestaltung der Dachlandschaft als fünfte Fassade gelegt – Dächer und Dachaufbauten sind in den Kontext der Umgebungsbebauung zu setzen. Bereiche für Solaranla- gen oder andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen. Seite 21 von 33
Sie können auch lesen