Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...

Die Seite wird erstellt Svea Pape
 
WEITER LESEN
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
m el d e u n te r l a g e n
An
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Privatschule
      Staatlich anerkannte Ersatzschule

GEMEINSAM
LEBEN LERNEN
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
-
-
-
-
-
-

-

-

-

-
-
-
-
-
-
-
-
Freundeskreis
                                                                                      Rheinisch-Bergischer Verein
                                                                                      Freie Christliche Schulen e.V.
Merkblatt zur Schulfinanzierung                                                       Buchenstraße 1
                                                                                      40599 Düsseldorf
                                                                                      Tel: (02 11) 749 68 251
                                                                                      Fax: (02 11) 749 68 281
                                                                                      vorstand@fcs-duesseldorf.de
                                                                                      www.freie-christliche-schulen.de

Liebe Eltern und Freunde,
                                                                                      Vorstand
                                                                                      Claudia Orth (Vorsitz)
die Freien Christlichen Schulen in Hilden (Grundschule) und Düsseldorf
                                                                                      Günter Schwaderlapp
(Gesamtschule und Gymnasium) sind private evangelische Bekenntnisschulen in           Herbert Dannert
freier Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Vereins Freie Christliche Schule e.V..
Sie sind als Ersatzschulen staatlich anerkannt.
                                                                                      Konto
Eine der Besonderheiten dieser Art von Schulen ist die Finanzierung, und wir          IBAN DE24 3608 0080 0412 5812 00
                                                                                      BIC DRESDEFF360
möchten Sie hiermit gerne über die finanziellen Gegebenheiten unserer Schulen
informieren.

                                                                                      Schulen
Schulen in freier, privater Trägerschaft haben ihr rechtliches Fundament im
Grundgesetz, Artikel 7, und in der Landesverfassung, Artikel 8. Als genehmigte        Freie Christliche Grundschule
                                                                                      Hilden
Ersatzschulen werden sie vom Staat nach dem Schulgesetz bezuschusst.                  Kölner Str. 67
Dort ist ein entsprechender Eigenanteil für den Schulträger vorgesehen, der           40723 Hilden
finanziert werden muss. Auf die finanzielle Unterstützung der Eltern sind wir         Tel : (0 21 03) 240 545
                                                                                      Fax: (0 21 03) 240 687
daher angewiesen.
                                                                                      sekretariat@fcs-hilden.de
                                                                                      www.fcs-hilden.de
Unsere Freien Christlichen Schulen erheben kein Schulgeld. Der Förderverein           Freie Christliche Gesamtschule
kann jedoch einen freiwilligen Elternbeitrag erheben. Wir wollen die Eltern dazu      Düsseldorf
bewegen, eine verpflichtende Zahlung zur Aufbringung der Schulträgereigen-            Fürstenberger Straße 10
                                                                                      40599 Düsseldorf
leistung (Schulträgereigenleistung gem. § 105 Abs. 6 i.V.m. § 106 Abs. 5 u. 6
                                                                                      Tel : (02 11) 999 475
Schulgesetz NW) und der weiteren nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen            Fax: (02 11) 999 476
der Ersatzschule an den Förderverein zu erbringen. Die Regelsätze für diese           sekretariat@fcgs-duesseldorf.de
Beträge entnehmen Sie der aktuellen Übersichtsliste „Elternbeiträge“.                 www.fcgs-duesseldorf.de
                                                                                      Freies Christliches Gymnasium
Damit die entsprechende Höhe der Beiträge bestimmt werden kann, bitten wir, die       Düsseldorf
                                                                                      Buchenstraße 1
„Hinweise zur Berechnung des Einkommens“ zu berücksichtigen. Ein Schuljahr            40599 Düsseldorf
läuft dabei immer vom 01.08. bis 31.07. eines Jahres. Dies gilt auch für              Tel : (02 11) 239 774 - 0
Schüler*innen, die ihren Abschluss nach Klasse 10 oder 13 bereits vor Schuljahres-    Fax: (02 11) 239 774 - 333
                                                                                      sekretariat@fcg-duesseldorf.de
ende erhalten. Die Zahlung der Beiträge wird in einer gesonderten Vereinbarung        www.fcg-duesseldorf.de
(Antrag durch Eltern und Annahme durch den Vorstand des Fördervereins) geregelt,
und wie auch alle Spenden für unsere Schulen, an den Freundeskreis gezahlt.

                                                                                                                       08/2020
Der Freundeskreis als Förderverein des Schulträgers hat satzungsgemäß die Aufgabe, die Freien Christlichen Schulen
in Hilden und Düsseldorf ideell und finanziell zu unterstützen. Von dort wird der Fehlbetrag zwischen Landeszuschuss
und laufenden Ausgaben in Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen als Zuschuss zur sog. Eigen-
leistung an die Schulen gezahlt. Die nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen der Ersatzschulen werden ebenfalls
vom Förderverein übernommen.

Der Landeszuschuss und die so genannte Eigenleistung zusammen decken die Kosten der Schulen insbesondere für die
Gehälter der Lehrer und der Verwaltungsangestellten, die Energiekosten, die Gebäudemieten und die Betriebskosten
nach dem Maßstab der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen. Mit diesen Mitteln wird daher nur ein Teil
der Gesamtausgaben der Schulen gedeckt. Darüber hinaus gehende Ausgaben, vor allem für unsere schönen und groß-
zügigen Schulgebäude, für Investitionen, zusätzliches Personal oder Materialien, müssen ebenfalls durch Ihre Beiträge
und Spenden finanziert werden.

Eltern, die Ihr Kind an unseren Schulen angemeldet haben, werden nur auf Antrag und mit Annahme des Angebots
durch den Vorstand des Freundeskreises, d.h. nach Abschluss des Vertrages über die Aufbringung der Eigenleistung
und der nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen, an der Finanzierung beteiligt. Im Übrigen bitten wir, die entspre-
chenden Einkommensnachweise auf der Grundlage der Hinweise zur Berechnung des Einkommens vorzulegen. Wenn
Sie diese Unterlagen nicht im Sekretariat abgeben möchten, schicken Sie sie direkt an den Vorstand oder die Verwal-
tungsleitung. Ihre Angaben / Unterlagen sind wichtig für die Planung der Finanzmittel und haben keinen Einfluss auf
das Aufnahmeverfahren.

Wir freuen uns, wenn Sie uns auch mit freien Spenden bei der Finanzierung „Ihrer“ Schule helfen.

Am Ende eines jeden Jahres erhalten Sie für die gezahlten Beiträge und freien Spenden eine Bescheinigung zur Vorla-
ge beim Finanzamt. Als Sonderausgabe sind sie teilweise (Beiträge) bzw. voll (freie Spende) steuerlich anrechenbar.

Für Kinder, deren Eltern es nicht möglich ist den vollen verpflichtenden Beitrag zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit
der Patenschaft. Das heißt, die Eltern suchen jemanden, z. B. Opa, Oma, Tante, etc., der im Rahmen einer Patenschaft
die fehlenden Beiträge übernehmen kann. Darüber hinaus suchen wir Menschen, die bereit sind, unsere Schulen
allgemein durch Patenschaften oder auch sonstige Spenden zu unterstützen. Für darüber hinausgehende Fragen und
Probleme bei der Finanzierung stehen wir gerne zu Gesprächen zur Verfügung. Sicher werden wir gemeinsam eine
Lösung finden.

Wir bitten auch Sie, weitere Freunde und Unterstützer zu gewinnen, damit bei den wachsenden Schülerzahlen auch
die notwendigen Geldmittel zur Verfügung stehen.

Der Freundeskreis freut sich außerordentlich über jede Unterstützung und Gabe, auch in Form von Sachspenden.

Die monatlichen Beiträge / Patenschaften werden per SEPA-Lastschrift zugunsten des Freundeskreises bei Ihrem
Kreditinstitut eingezogen.

Wir wünschen Ihnen Gottes Segen und grüßen Sie herzlich.

Der Vorstand
Das aktuelle Modell der Elternbeiträge
     • Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbetrag pro Familie und einem Beitrag pro Kind zusammen.

     • Der Grundbeitrag fällt nur ein einziges Mal pro Monat an, egal, wie viele Kinder eine
       Familie auf unseren Schulen hat.
     • Der Gesamtbeitrag pro Kind reduziert sich dadurch ab dem zweiten Kind rechnerisch um 80,- Euro.
     • Wenn gleichzeitig mehr als zwei Kinder einer Familie unsere Schulen besuchen,
       fallen ab dem dritten Kind keine Beiträge mehr an.

     • Es gibt eine Staffelung der Beiträge nach Einkommen.
       Wir bitten um Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides.

Berechnung der Elternbeiträge
     •   Sie ermitteln auf Grundlage Ihres monatlichen Familien-Bruttoeinkommens Ihre Einkommensklasse (EK).
     •   Das älteste Kind, das eine unserer Schulen besucht, zählt immer als erstes Kind.
     •   Die anderen Kinder werden dem Alter nach der Schule zugeordnet.
     •   Sie errechnen den Monatsregelsatz für alle Kinder, indem Sie die Beiträge der Kinder
         und einmal den Familienzuschlag addieren.

     • Für ein studierendes Kind der Familie wird jeweils ein Kind um (max.) eine Einkommensstufe herabgestuft.
       Voraussetzung für die Ermäßigung ist die Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung
       jeweils zu Semesterbeginn.
     • Sollte Ihr Kind an einem mindestens 3monatigen Austauschprogramm mit einer Partnerschule
       teilnehmen, fällt für das Kind in diese Zeit nur der Familiengrundbeitrag an.

     • Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen eine gültige Tabelle vorliegt.
       Das Gültigkeitsdatum finden Sie oben rechts.
Hinweise zur Berechnung des Einkommens
Maßgebend ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend hiervon ist das Zwölffache
des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich zzgl. anteilig zu erwartender
Sonderleistung, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Tantieme- oder Provisionszahlung höher oder niedriger ist,
als das Einkommen des letzten Kalenderjahres.

Für den Einkommensbegriff nach § 17 GTK - Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – sind die Vorschriften des
Einkommensteuergesetzes über Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen nicht von Bedeutung. Arbeitnehmer-,
Weihnachts- und Versorgungsfreibeträge sowie Sparerfreibeträge mindern daher das Einkommen nicht.
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – also bei Lohn- und Gehaltsempfängern – sind die Einkünfte nach
dem GTK daher mit dem Jahresbruttogehalt laut Lohnsteuerkarte identisch; abzuziehen ist lediglich ein Betrag für
Werbungskosten, der 1.044,00 beträgt, wenn höhere Werbungskosten nicht nachgewiesen werden. Zudem werden
ab dem dritten Kind nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewährende Freibeträge einkommensmin-
dernd angerechnet. Bei Inhabern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben sowie bei selbst-
ständiger Arbeit entsprechen die Einkünfte dem Gewinn.

Das Einkommen im Sinne des GTK setzt sich zusammen aus:
       - der Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG (bei Mandatsträgern, denen beim Ausscheiden
         eine lebenslänglich Versorgung zusteht, und Beamten erhöht sich das Einkommen um 10 v.H.);
       - steuerfreien Einkünften;
       - Unterhaltsleistung an die Eltern/Elternteile und das Kind;
       - zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen an die
         Eltern/Elternteile und das Kind;

Kindergeld und Erziehungsgeld sind keine Einkünfte nach § 17 GTK.

Als Einkommen gelten auch:
       - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieben,
         aus Vermietung – auch Untervermietung - , aus Grund- und Kapitalvermögen;
       - Renten- und Versorgungsbezüge;
       - Unterhaltsleistungen von Angehörigen;
       - Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe;
       - Krankengeld, etc.

Bei Personen, die Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten haben, darf nur die Summe der positiven Einkünfte berück-
sichtigt werden. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen von den anderen Einkünften nicht abgezogen werden. Dasselbe
gilt für zusammen veranlagte Ehegatten. Hier dürfen Verluste des einen Ehegatten nicht von den positiven Einkünften
des anderen Ehegatten abgezogen werden.

Zu Berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehe-
gatten ist das Einkommen zu berücksichtigen, das der Elternteil erzielt, bei dem das Kind lebt. Allerdings gehören zu
diesem Einkommen auch Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils an ihn oder das Kind.
Elternbeiträge                                                                                                      gültig von August 2012 bis Juli 202

Freie Christliche Schulen Düsseldorf und Hilden

      Familien-Jahreseinkommen brutto
                                                     bis 11.000 €     bis 23.000 €   bis 43.000 € bis 62.000 € bis 75.000 € bis 92.000 € über 92.000€
             (bei Beamten + 10%)
                                                        EK 1             EK 2          EK 3          EK 4          EK 5        EK 6           EK 7
monatl. zu zahlender Grundbeitrag (Familie)                    80 €          80 €          80 €          80 €         80 €        80 €            80 €
                                                                                     monatlicher Elternbeitrag pro Kind
                                            Kind
                                                                                           zzgl. Familienbeitrag
                                             1.                 -€            95 €        130 €         190 €        255 €        335 €           400 €
              Gymnasium                      2.                 -€            95 €        130 €         190 €        255 €        335 €           400 €
              Düsseldorf                     3.                 -€             -€            -€            -€           -€          -€              -€
                                             4.                 -€             -€            -€            -€           -€          -€              -€

                      Beispielrechnung:            Grundbeitrag        80,00 Euro    monatlich
                                                   Elternbeitrag      130,00 Euro    monatlich
                                                   Gesamtbeitrag      210,00 Euro    monatlich
Information zum Masernschutznachweis

Liebe Eltern,

nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben            Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung einen der oben genannten
Schüler*innen ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am            Nachweise bei. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher
Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie aus-       Prüfung wieder ausgehändigt.
reichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun
sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen         Bitte beachten Sie:
erbracht werden:                                                  Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, sind wir
                                                                                                                           -
1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches       über zu benachrichtigen und ihm dazu Ihre personenbezoge-
   Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungs-          nen Angaben zu übermitteln.
   heft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausrei-
   chender Impfschutz gegen Masern besteht oder                   Das Gesundheitsamt kann Sie zu einer Beratung einladen und
                                                                  entscheiden, ob eine Geldbuße ausgesprochen wird!
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Im-
   munität gegen Masern vorliegt oder                             Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen
                                                                  Masern nicht nur die Schüler*innen selbst vor einer Maserner-
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizini-    krankung schützt, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld,
   schen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikati-       die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immunge-
   on) oder                                                       schwächte Personen.

4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung     Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des
   einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber,      Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden:
   dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits          https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/
   vorgelegen hat.                                                faq-masernschutzgesetz.html

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Be-           Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen.
scheinigung über die erfolgte Masernschutzimpfung (z.B.           Dazu gehören auch die empfohlenen Schutzimpfungen gegen
Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an       Masern.
Ihre/n Haus- oder Kinderarzt*ärztin wenden. Sie/Er kann ge-
gebenenfalls fehlende Impfungen nachholen oder eine bereits       Mit freundlichen Grüßen
erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen
wurde), eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den       Die Schulleitung
entsprechenden Immunstatus bestätigen. Sofern aus medizi-
nischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind
nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber
ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums,
für den die Kontraindikation gilt.

                                                                                                                       10/2020
Rheinisch-Bergischer Verein
                                                                                         Freie Christliche Schulen e.V.
                                                                                         Buchenstraße 1
Datenschutz-Einwilligungserklärung                                                       40599 Düsseldorf
                                                                                         Tel : (02 11) 749 68 - 0
                                                                                         Fax: (02 11) 749 68 - 281
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,                                           vorstand@freie-christliche-schulen.de
liebe Schüler*innen,                                                                     www.freie-christliche-schulen.de

die Vorteile des Europäischen Datenschutzgesetzes (DSGVO) sind leider nicht ohne
                                                                                         Vorstand
zusätzliche Bürokratie zu haben. So ist die Nutzung von personenbezogenen Daten
                                                                                         Claudia Orth (Vorsitz)
grundsätzlich untersagt, es sei denn, eine andere gesetzliche Vorschrift oder eine       Günter Schwaderlapp
Einwilligung des Betroffenen erlauben dies.                                              Herbert Dannert

Auch wenn der Schulalltag ohne die Nutzung persönlicher Daten nur schwer vor-
stellbar ist, benötigen wir Ihre explizite Erlaubnis für jeden Einzelfall.               Konto
                                                                                         IBAN: DE22 3608 0080 0412 5824 00
                                                                                         BIC: DRESDEFF360
Wir möchten Sie bitten, sich die folgenden Einwilligungen gut durchzulesen und
zu unterzeichnen. Selbstverständlich steht Ihnen frei, ob bzw. welche
Einwilligungen Sie uns erteilen.                                                         Schulen
                                                                                         Freie Christliche Grundschule
Für Fragen stehen wir oder unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung.            Hilden
                                                                                         Kölner Str. 67
    • Die Einwilligungen sind jederzeit schriftlich bei der Schulleitung widerruflich.   40723 Hilden
                                                                                         Tel : (0 21 03) 240 545
    • Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich,                      Fax: (0 21 03) 240 687
      sobald der Druckauftrag erteilt ist.                                               sekretariat@fcs-hilden.de
    • Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h.       www.fcs-hilden.de
      über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus.                    Freie Christliche Gesamtschule
    • Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder                       Düsseldorf
                                                                                         Fürstenberger Straße 10
      dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
                                                                                         40599 Düsseldorf
                                                                                         Tel : (02 11) 999 475
Alle Einwilligungserklärungen gelten nicht nur für den Schulträger                       Fax: (02 11) 999 476
Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e. V., sondern auch                sekretariat@fcgs-duesseldorf.de
                                                                                         www.fcgs-duesseldorf.de
für den verbundenen Freundeskreis RBV Freie Christliche Schulen e.V. und
                                                                                         Freies Christliches Gymnasium
die SV Service GmbH.
                                                                                         Düsseldorf
                                                                                         Buchenstraße 1
Mit freundlichen Grüßen                                                                  40599 Düsseldorf
                                                                                         Tel : (02 11) 239 774 - 0
                                                                                         Fax: (02 11) 239 774 - 333
                                                                                         sekretariat@fcg-duesseldorf.de
                                                                                         www.fcg-duesseldorf.de
Herbert Dannert
Vorstand

                                                                                                                          10/2020
Schüler*in: Nachname                                  Vorname                             Geburtsdatum

Schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung der Vertragsdaten gemäß Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer,
Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig
und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (Art. 6 Abs 1. S. 1 lit. b. DSGVO)
bzw. des Vertragsverhältnisses erhoben.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher
Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner um umfangreiche Aus-
kunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Vertragspartner die Berichtigung, Löschung und
Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich
widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner
übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die
Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Der Verzicht auf die Einwilligung erschwert die Erbringung der Dienstleistung des Vertragspartners oder
die Durchführung des Vertrages in der Regel erheblich. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden in
Rechnung gestellt.

Ort / Datum                           Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten, einschließlich Fotos und Videos

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch
personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher,
insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte,
Fotos und Videos zu veröffentlichen. Neben Gruppenfotos und Videos kommen hier z.B. personenbezogene
Informationen über Ausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte,
Arbeitsagentur oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht.

Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur
Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Gruppenfotos werden lediglich mit alphabetischen
Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos und Videos keine Namensangaben beigefügt.

Hiermit willige ich / willigen wir in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
einschließlich Fotos und Videos ein.

Ort / Datum                           Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Schüler*in: Nachname                                  Vorname                          Geburtsdatum

Einwilligung über die Anfertigung von Videoaufzeichnungen

Um das Ergebnis einer langen Sequenz einer Unterrichtseinheit darstellen zu können, bedienen sich einige
Pädagogen der Technik der Videoaufzeichnung.

    • Im Sportunterricht z.B. für folgenden Zweck: Dokumentation, Reflexion und
      Bewertung von Bewegungsabläufen.

    • Im Kita-/ Schulbetrieb beispielhaft für folgenden Zweck:
      Dokumentation, Reflexion (im Unterricht) sowie Bewertung von mündlichen Präsentationen,
      Vorträgen und musikalischen Präsentationen

    • Die Aufnahmen werden nur innerhalb des Unterrichts oder der Betreuung
      verwendet und nicht an Dritte übermittelt.

Videoaufzeichnungen werden nach Abschluss des Arbeitsauftrages, spätestens jedoch am Ende des
Schuljahres bzw. am Ende der Kursstufe oder wenn der o. g. Zweck erreicht ist, gelöscht.

Hiermit willige ich / willigen wir in die Anfertigung von Videoaufzeichnungen ein.

Ort / Datum                           Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

                                      ab dem 16. Geburtstag: Unterschrift Schüler*in

Einwilligung Eltern-, Kinder-, Schüler-Kontaktliste

Grundsätzlich unterliegen auch die personenbezogenen Daten der Eltern und der Schutzbefohlenen dem
Schutzinteresse des Datenschutzes. Deshalb sind unsere Schulleitungen zu einem sensiblen Umgang mit
diesen Daten gesetzlich verpflichtet.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass diese personenbezogenen Daten (Name, Telefon
und E-Mail-Adresse) der jeweiligen Klassengemeinschaft und den Mitgliedern der Schulpflegschaft in Form
einer sog. Kontaktliste zugänglich gemacht werden.

Ort / Datum                           Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Schüler*in: Nachname                                 Vorname                           Geburtsdatum

Einwilligung Fahrdienstliste (nur Grundschule)

Grundsätzlich unterliegen auch die personenbezogenen Daten der Eltern dem Schutzinteresse
des Datenschutzes.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Routennum-
mer, Busnummer, alle Haltepunkte der Route mit den geplanten Zeiten, Namen und Telefonnummern) den
Busfahrern in Form eines Fahrplans zugänglich gemacht werden.

Ort / Datum                          Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

Einwilligung in die Verarbeitung von Bild- und Tondaten zur Übermittlung
an Schutzbefohlene (Videokonferenz)
In einigen Fällen ist es sinnvoll den Unterricht und die Betreuung per Videokonferenz abzuhalten.
Dies betrifft sowohl eine komplette Schulschließung wie auch den Umstand, dass nicht alle Schutzbefohlene
am Präsenz-Unterricht/Betreuung teilnehmen können. Hierzu wird über Computer/Tablet/Smartphone eines
Pädagogen eine Videokonferenz aufgebaut.

Dabei werden Bild- und Wortbeiträge und verursachte Geräusche der einzelnen Teilnehmer an alle anderen
Teilnehmer übertragen. Was in der Gruppe zu hören ist, wird übertragen.

Der Anfertigung und unmittelbaren Übermittlung von Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts bzw. der
Betreuung an dem/der teilgenommen wird, wird wie oben beschrieben, zugestimmt.

Erfolgt eine Zustimmung, so wird versichert, dass keine Aufzeichnung angefertigt und auch
die Videokonferenz keinem Dritten zugänglich gemacht wird.

Einer Weiterverbreitung innerhalb der Gruppe zur Vertiefung der Lerneinheit wird explizit zugestimmt.

Ort / Datum                          Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

                                     ab dem 16. Geburtstag: Unterschrift Schüler*in
Sie können auch lesen