Eunterlagen - Freies Christliches Gymnasium ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
- - - - - - - - - - - - - - - - -
Freundeskreis Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V. Merkblatt zur Schulfinanzierung Buchenstraße 1 40599 Düsseldorf Tel: (02 11) 749 68 251 Fax: (02 11) 749 68 281 vorstand@fcs-duesseldorf.de www.freie-christliche-schulen.de Liebe Eltern und Freunde, Vorstand Claudia Orth (Vorsitz) die Freien Christlichen Schulen in Hilden (Grundschule) und Düsseldorf Günter Schwaderlapp (Gesamtschule und Gymnasium) sind private evangelische Bekenntnisschulen in Herbert Dannert freier Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Vereins Freie Christliche Schule e.V.. Sie sind als Ersatzschulen staatlich anerkannt. Konto Eine der Besonderheiten dieser Art von Schulen ist die Finanzierung, und wir IBAN DE24 3608 0080 0412 5812 00 BIC DRESDEFF360 möchten Sie hiermit gerne über die finanziellen Gegebenheiten unserer Schulen informieren. Schulen Schulen in freier, privater Trägerschaft haben ihr rechtliches Fundament im Grundgesetz, Artikel 7, und in der Landesverfassung, Artikel 8. Als genehmigte Freie Christliche Grundschule Hilden Ersatzschulen werden sie vom Staat nach dem Schulgesetz bezuschusst. Kölner Str. 67 Dort ist ein entsprechender Eigenanteil für den Schulträger vorgesehen, der 40723 Hilden finanziert werden muss. Auf die finanzielle Unterstützung der Eltern sind wir Tel : (0 21 03) 240 545 Fax: (0 21 03) 240 687 daher angewiesen. sekretariat@fcs-hilden.de www.fcs-hilden.de Unsere Freien Christlichen Schulen erheben kein Schulgeld. Der Förderverein Freie Christliche Gesamtschule kann jedoch einen freiwilligen Elternbeitrag erheben. Wir wollen die Eltern dazu Düsseldorf bewegen, eine verpflichtende Zahlung zur Aufbringung der Schulträgereigen- Fürstenberger Straße 10 40599 Düsseldorf leistung (Schulträgereigenleistung gem. § 105 Abs. 6 i.V.m. § 106 Abs. 5 u. 6 Tel : (02 11) 999 475 Schulgesetz NW) und der weiteren nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen Fax: (02 11) 999 476 der Ersatzschule an den Förderverein zu erbringen. Die Regelsätze für diese sekretariat@fcgs-duesseldorf.de Beträge entnehmen Sie der aktuellen Übersichtsliste „Elternbeiträge“. www.fcgs-duesseldorf.de Freies Christliches Gymnasium Damit die entsprechende Höhe der Beiträge bestimmt werden kann, bitten wir, die Düsseldorf Buchenstraße 1 „Hinweise zur Berechnung des Einkommens“ zu berücksichtigen. Ein Schuljahr 40599 Düsseldorf läuft dabei immer vom 01.08. bis 31.07. eines Jahres. Dies gilt auch für Tel : (02 11) 239 774 - 0 Schüler*innen, die ihren Abschluss nach Klasse 10 oder 13 bereits vor Schuljahres- Fax: (02 11) 239 774 - 333 sekretariat@fcg-duesseldorf.de ende erhalten. Die Zahlung der Beiträge wird in einer gesonderten Vereinbarung www.fcg-duesseldorf.de (Antrag durch Eltern und Annahme durch den Vorstand des Fördervereins) geregelt, und wie auch alle Spenden für unsere Schulen, an den Freundeskreis gezahlt. 08/2020
Der Freundeskreis als Förderverein des Schulträgers hat satzungsgemäß die Aufgabe, die Freien Christlichen Schulen in Hilden und Düsseldorf ideell und finanziell zu unterstützen. Von dort wird der Fehlbetrag zwischen Landeszuschuss und laufenden Ausgaben in Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen als Zuschuss zur sog. Eigen- leistung an die Schulen gezahlt. Die nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen der Ersatzschulen werden ebenfalls vom Förderverein übernommen. Der Landeszuschuss und die so genannte Eigenleistung zusammen decken die Kosten der Schulen insbesondere für die Gehälter der Lehrer und der Verwaltungsangestellten, die Energiekosten, die Gebäudemieten und die Betriebskosten nach dem Maßstab der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen. Mit diesen Mitteln wird daher nur ein Teil der Gesamtausgaben der Schulen gedeckt. Darüber hinaus gehende Ausgaben, vor allem für unsere schönen und groß- zügigen Schulgebäude, für Investitionen, zusätzliches Personal oder Materialien, müssen ebenfalls durch Ihre Beiträge und Spenden finanziert werden. Eltern, die Ihr Kind an unseren Schulen angemeldet haben, werden nur auf Antrag und mit Annahme des Angebots durch den Vorstand des Freundeskreises, d.h. nach Abschluss des Vertrages über die Aufbringung der Eigenleistung und der nicht refinanzierungsfähigen Aufwendungen, an der Finanzierung beteiligt. Im Übrigen bitten wir, die entspre- chenden Einkommensnachweise auf der Grundlage der Hinweise zur Berechnung des Einkommens vorzulegen. Wenn Sie diese Unterlagen nicht im Sekretariat abgeben möchten, schicken Sie sie direkt an den Vorstand oder die Verwal- tungsleitung. Ihre Angaben / Unterlagen sind wichtig für die Planung der Finanzmittel und haben keinen Einfluss auf das Aufnahmeverfahren. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch mit freien Spenden bei der Finanzierung „Ihrer“ Schule helfen. Am Ende eines jeden Jahres erhalten Sie für die gezahlten Beiträge und freien Spenden eine Bescheinigung zur Vorla- ge beim Finanzamt. Als Sonderausgabe sind sie teilweise (Beiträge) bzw. voll (freie Spende) steuerlich anrechenbar. Für Kinder, deren Eltern es nicht möglich ist den vollen verpflichtenden Beitrag zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit der Patenschaft. Das heißt, die Eltern suchen jemanden, z. B. Opa, Oma, Tante, etc., der im Rahmen einer Patenschaft die fehlenden Beiträge übernehmen kann. Darüber hinaus suchen wir Menschen, die bereit sind, unsere Schulen allgemein durch Patenschaften oder auch sonstige Spenden zu unterstützen. Für darüber hinausgehende Fragen und Probleme bei der Finanzierung stehen wir gerne zu Gesprächen zur Verfügung. Sicher werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Wir bitten auch Sie, weitere Freunde und Unterstützer zu gewinnen, damit bei den wachsenden Schülerzahlen auch die notwendigen Geldmittel zur Verfügung stehen. Der Freundeskreis freut sich außerordentlich über jede Unterstützung und Gabe, auch in Form von Sachspenden. Die monatlichen Beiträge / Patenschaften werden per SEPA-Lastschrift zugunsten des Freundeskreises bei Ihrem Kreditinstitut eingezogen. Wir wünschen Ihnen Gottes Segen und grüßen Sie herzlich. Der Vorstand
Das aktuelle Modell der Elternbeiträge • Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbetrag pro Familie und einem Beitrag pro Kind zusammen. • Der Grundbeitrag fällt nur ein einziges Mal pro Monat an, egal, wie viele Kinder eine Familie auf unseren Schulen hat. • Der Gesamtbeitrag pro Kind reduziert sich dadurch ab dem zweiten Kind rechnerisch um 80,- Euro. • Wenn gleichzeitig mehr als zwei Kinder einer Familie unsere Schulen besuchen, fallen ab dem dritten Kind keine Beiträge mehr an. • Es gibt eine Staffelung der Beiträge nach Einkommen. Wir bitten um Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides. Berechnung der Elternbeiträge • Sie ermitteln auf Grundlage Ihres monatlichen Familien-Bruttoeinkommens Ihre Einkommensklasse (EK). • Das älteste Kind, das eine unserer Schulen besucht, zählt immer als erstes Kind. • Die anderen Kinder werden dem Alter nach der Schule zugeordnet. • Sie errechnen den Monatsregelsatz für alle Kinder, indem Sie die Beiträge der Kinder und einmal den Familienzuschlag addieren. • Für ein studierendes Kind der Familie wird jeweils ein Kind um (max.) eine Einkommensstufe herabgestuft. Voraussetzung für die Ermäßigung ist die Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung jeweils zu Semesterbeginn. • Sollte Ihr Kind an einem mindestens 3monatigen Austauschprogramm mit einer Partnerschule teilnehmen, fällt für das Kind in diese Zeit nur der Familiengrundbeitrag an. • Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen eine gültige Tabelle vorliegt. Das Gültigkeitsdatum finden Sie oben rechts.
Hinweise zur Berechnung des Einkommens Maßgebend ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend hiervon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich zzgl. anteilig zu erwartender Sonderleistung, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Tantieme- oder Provisionszahlung höher oder niedriger ist, als das Einkommen des letzten Kalenderjahres. Für den Einkommensbegriff nach § 17 GTK - Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes über Freibeträge, Freigrenzen und Steuerbefreiungen nicht von Bedeutung. Arbeitnehmer-, Weihnachts- und Versorgungsfreibeträge sowie Sparerfreibeträge mindern daher das Einkommen nicht. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – also bei Lohn- und Gehaltsempfängern – sind die Einkünfte nach dem GTK daher mit dem Jahresbruttogehalt laut Lohnsteuerkarte identisch; abzuziehen ist lediglich ein Betrag für Werbungskosten, der 1.044,00 beträgt, wenn höhere Werbungskosten nicht nachgewiesen werden. Zudem werden ab dem dritten Kind nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewährende Freibeträge einkommensmin- dernd angerechnet. Bei Inhabern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben sowie bei selbst- ständiger Arbeit entsprechen die Einkünfte dem Gewinn. Das Einkommen im Sinne des GTK setzt sich zusammen aus: - der Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG (bei Mandatsträgern, denen beim Ausscheiden eine lebenslänglich Versorgung zusteht, und Beamten erhöht sich das Einkommen um 10 v.H.); - steuerfreien Einkünften; - Unterhaltsleistung an die Eltern/Elternteile und das Kind; - zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen an die Eltern/Elternteile und das Kind; Kindergeld und Erziehungsgeld sind keine Einkünfte nach § 17 GTK. Als Einkommen gelten auch: - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieben, aus Vermietung – auch Untervermietung - , aus Grund- und Kapitalvermögen; - Renten- und Versorgungsbezüge; - Unterhaltsleistungen von Angehörigen; - Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe; - Krankengeld, etc. Bei Personen, die Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten haben, darf nur die Summe der positiven Einkünfte berück- sichtigt werden. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen von den anderen Einkünften nicht abgezogen werden. Dasselbe gilt für zusammen veranlagte Ehegatten. Hier dürfen Verluste des einen Ehegatten nicht von den positiven Einkünften des anderen Ehegatten abgezogen werden. Zu Berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehe- gatten ist das Einkommen zu berücksichtigen, das der Elternteil erzielt, bei dem das Kind lebt. Allerdings gehören zu diesem Einkommen auch Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils an ihn oder das Kind.
Elternbeiträge gültig von August 2012 bis Juli 202 Freie Christliche Schulen Düsseldorf und Hilden Familien-Jahreseinkommen brutto bis 11.000 € bis 23.000 € bis 43.000 € bis 62.000 € bis 75.000 € bis 92.000 € über 92.000€ (bei Beamten + 10%) EK 1 EK 2 EK 3 EK 4 EK 5 EK 6 EK 7 monatl. zu zahlender Grundbeitrag (Familie) 80 € 80 € 80 € 80 € 80 € 80 € 80 € monatlicher Elternbeitrag pro Kind Kind zzgl. Familienbeitrag 1. -€ 95 € 130 € 190 € 255 € 335 € 400 € Gymnasium 2. -€ 95 € 130 € 190 € 255 € 335 € 400 € Düsseldorf 3. -€ -€ -€ -€ -€ -€ -€ 4. -€ -€ -€ -€ -€ -€ -€ Beispielrechnung: Grundbeitrag 80,00 Euro monatlich Elternbeitrag 130,00 Euro monatlich Gesamtbeitrag 210,00 Euro monatlich
Information zum Masernschutznachweis Liebe Eltern, nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung einen der oben genannten Schüler*innen ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Nachweise bei. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie aus- Prüfung wieder ausgehändigt. reichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen Bitte beachten Sie: erbracht werden: Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, sind wir - 1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches über zu benachrichtigen und ihm dazu Ihre personenbezoge- Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungs- nen Angaben zu übermitteln. heft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausrei- chender Impfschutz gegen Masern besteht oder Das Gesundheitsamt kann Sie zu einer Beratung einladen und entscheiden, ob eine Geldbuße ausgesprochen wird! 2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Im- munität gegen Masern vorliegt oder Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern nicht nur die Schüler*innen selbst vor einer Maserner- 3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizini- krankung schützt, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, schen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikati- die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immunge- on) oder schwächte Personen. 4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden: dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/ vorgelegen hat. faq-masernschutzgesetz.html Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Be- Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. scheinigung über die erfolgte Masernschutzimpfung (z.B. Dazu gehören auch die empfohlenen Schutzimpfungen gegen Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an Masern. Ihre/n Haus- oder Kinderarzt*ärztin wenden. Sie/Er kann ge- gebenenfalls fehlende Impfungen nachholen oder eine bereits Mit freundlichen Grüßen erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen wurde), eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den Die Schulleitung entsprechenden Immunstatus bestätigen. Sofern aus medizi- nischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums, für den die Kontraindikation gilt. 10/2020
Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V. Buchenstraße 1 Datenschutz-Einwilligungserklärung 40599 Düsseldorf Tel : (02 11) 749 68 - 0 Fax: (02 11) 749 68 - 281 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, vorstand@freie-christliche-schulen.de liebe Schüler*innen, www.freie-christliche-schulen.de die Vorteile des Europäischen Datenschutzgesetzes (DSGVO) sind leider nicht ohne Vorstand zusätzliche Bürokratie zu haben. So ist die Nutzung von personenbezogenen Daten Claudia Orth (Vorsitz) grundsätzlich untersagt, es sei denn, eine andere gesetzliche Vorschrift oder eine Günter Schwaderlapp Einwilligung des Betroffenen erlauben dies. Herbert Dannert Auch wenn der Schulalltag ohne die Nutzung persönlicher Daten nur schwer vor- stellbar ist, benötigen wir Ihre explizite Erlaubnis für jeden Einzelfall. Konto IBAN: DE22 3608 0080 0412 5824 00 BIC: DRESDEFF360 Wir möchten Sie bitten, sich die folgenden Einwilligungen gut durchzulesen und zu unterzeichnen. Selbstverständlich steht Ihnen frei, ob bzw. welche Einwilligungen Sie uns erteilen. Schulen Freie Christliche Grundschule Für Fragen stehen wir oder unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Hilden Kölner Str. 67 • Die Einwilligungen sind jederzeit schriftlich bei der Schulleitung widerruflich. 40723 Hilden Tel : (0 21 03) 240 545 • Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, Fax: (0 21 03) 240 687 sobald der Druckauftrag erteilt ist. sekretariat@fcs-hilden.de • Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. www.fcs-hilden.de über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus. Freie Christliche Gesamtschule • Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder Düsseldorf Fürstenberger Straße 10 dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. 40599 Düsseldorf Tel : (02 11) 999 475 Alle Einwilligungserklärungen gelten nicht nur für den Schulträger Fax: (02 11) 999 476 Rheinisch-Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e. V., sondern auch sekretariat@fcgs-duesseldorf.de www.fcgs-duesseldorf.de für den verbundenen Freundeskreis RBV Freie Christliche Schulen e.V. und Freies Christliches Gymnasium die SV Service GmbH. Düsseldorf Buchenstraße 1 Mit freundlichen Grüßen 40599 Düsseldorf Tel : (02 11) 239 774 - 0 Fax: (02 11) 239 774 - 333 sekretariat@fcg-duesseldorf.de www.fcg-duesseldorf.de Herbert Dannert Vorstand 10/2020
Schüler*in: Nachname Vorname Geburtsdatum Schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung der Vertragsdaten gemäß Datenschutz Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (Art. 6 Abs 1. S. 1 lit. b. DSGVO) bzw. des Vertragsverhältnisses erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner um umfangreiche Aus- kunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Vertragspartner die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Der Verzicht auf die Einwilligung erschwert die Erbringung der Dienstleistung des Vertragspartners oder die Durchführung des Vertrages in der Regel erheblich. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten, einschließlich Fotos und Videos In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte, Fotos und Videos zu veröffentlichen. Neben Gruppenfotos und Videos kommen hier z.B. personenbezogene Informationen über Ausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte, Arbeitsagentur oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht. Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Gruppenfotos werden lediglich mit alphabetischen Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos und Videos keine Namensangaben beigefügt. Hiermit willige ich / willigen wir in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos und Videos ein. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Schüler*in: Nachname Vorname Geburtsdatum Einwilligung über die Anfertigung von Videoaufzeichnungen Um das Ergebnis einer langen Sequenz einer Unterrichtseinheit darstellen zu können, bedienen sich einige Pädagogen der Technik der Videoaufzeichnung. • Im Sportunterricht z.B. für folgenden Zweck: Dokumentation, Reflexion und Bewertung von Bewegungsabläufen. • Im Kita-/ Schulbetrieb beispielhaft für folgenden Zweck: Dokumentation, Reflexion (im Unterricht) sowie Bewertung von mündlichen Präsentationen, Vorträgen und musikalischen Präsentationen • Die Aufnahmen werden nur innerhalb des Unterrichts oder der Betreuung verwendet und nicht an Dritte übermittelt. Videoaufzeichnungen werden nach Abschluss des Arbeitsauftrages, spätestens jedoch am Ende des Schuljahres bzw. am Ende der Kursstufe oder wenn der o. g. Zweck erreicht ist, gelöscht. Hiermit willige ich / willigen wir in die Anfertigung von Videoaufzeichnungen ein. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten ab dem 16. Geburtstag: Unterschrift Schüler*in Einwilligung Eltern-, Kinder-, Schüler-Kontaktliste Grundsätzlich unterliegen auch die personenbezogenen Daten der Eltern und der Schutzbefohlenen dem Schutzinteresse des Datenschutzes. Deshalb sind unsere Schulleitungen zu einem sensiblen Umgang mit diesen Daten gesetzlich verpflichtet. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass diese personenbezogenen Daten (Name, Telefon und E-Mail-Adresse) der jeweiligen Klassengemeinschaft und den Mitgliedern der Schulpflegschaft in Form einer sog. Kontaktliste zugänglich gemacht werden. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten
Schüler*in: Nachname Vorname Geburtsdatum Einwilligung Fahrdienstliste (nur Grundschule) Grundsätzlich unterliegen auch die personenbezogenen Daten der Eltern dem Schutzinteresse des Datenschutzes. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Routennum- mer, Busnummer, alle Haltepunkte der Route mit den geplanten Zeiten, Namen und Telefonnummern) den Busfahrern in Form eines Fahrplans zugänglich gemacht werden. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten Einwilligung in die Verarbeitung von Bild- und Tondaten zur Übermittlung an Schutzbefohlene (Videokonferenz) In einigen Fällen ist es sinnvoll den Unterricht und die Betreuung per Videokonferenz abzuhalten. Dies betrifft sowohl eine komplette Schulschließung wie auch den Umstand, dass nicht alle Schutzbefohlene am Präsenz-Unterricht/Betreuung teilnehmen können. Hierzu wird über Computer/Tablet/Smartphone eines Pädagogen eine Videokonferenz aufgebaut. Dabei werden Bild- und Wortbeiträge und verursachte Geräusche der einzelnen Teilnehmer an alle anderen Teilnehmer übertragen. Was in der Gruppe zu hören ist, wird übertragen. Der Anfertigung und unmittelbaren Übermittlung von Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts bzw. der Betreuung an dem/der teilgenommen wird, wird wie oben beschrieben, zugestimmt. Erfolgt eine Zustimmung, so wird versichert, dass keine Aufzeichnung angefertigt und auch die Videokonferenz keinem Dritten zugänglich gemacht wird. Einer Weiterverbreitung innerhalb der Gruppe zur Vertiefung der Lerneinheit wird explizit zugestimmt. Ort / Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten ab dem 16. Geburtstag: Unterschrift Schüler*in
Sie können auch lesen