EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...

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EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE
ZUSAMMENARBEIT 2014 ‒ 2020
(INTERREG B)
Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher
Beteiligung in der Strukturfondsperiode 2014-2020
EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...
© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

    INTERREG B 2014-2020
    Europäische territoriale Zusammenarbeit

    Europa wächst zusammen                                    rungen adäquat reagieren zu können. Die im Juni 2010
    Es gibt viel zu tun in Europa: Die Bewältigung der        vom Europäischen Rat verabschiedete Strategie soll
    Wirtschafts- und Finanzkrisen, der Umgang mit dem         der EU helfen, gestärkt aus den Krisen hervorzugehen.
    Klimawandel, steigende Energiepreise oder der de­         Die Programme der transnationalen Zusammenarbeit
    mographische Wandel. Die Europäische Union und            konzentrieren sich ausgehend von den spezifischen
    ihre Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, diesen       räumlichen Herausforderungen auf eine begrenzte Aus­
    Herausforderungen zu begegnen und gleichzeitig            wahl aus elf Förderprioritäten, die Wachstum unterstüt­
    die im Vertrag von Lissabon vereinbarten Ziele um­        zen und die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales
    zusetzen – also sozial, wirtschaftlich und räumlich,      miteinander verknüpfen sollen.
    „territorial“ zusammenzuwachsen. Einen wichtigen
    Beitrag hierzu leistet die transnationale Zusammenar­     Programmräume
    beit, auch INTERREG B genannt. Seit 1996 fördert die      Deutschland ist an sechs INTERREG-B-Programmen
    Europäische Union die projektorientierte transnationale   mit verschiedenen Bundesländern und Regionen
    Zusammenarbeit in Staaten übergreifenden Koopera­         beteiligt. In fünf dieser Programme – im Alpenraum,
    tionsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen    in Mitteleuropa, im Nordseeraum, in Nordwesteuropa
    Entwicklung: zunächst unter der Gemeinschaftsiniti­       und im Ostseeraum – wird die Zusammenarbeit an die
    ative INTERREG und seit 2007 im Rahmen des Ziels          Erfahrungen und Ergebnisse aus den vergangenen För­
    „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“. In der         derperioden anknüpfen. Darüber hinaus wird ein neues
    Förderperiode 2014-2020 ist die transnationale Zusam­     Programm für den Donauraum vorbereitet, mit dem die
    menarbeit auf die Ziele der Strategie „Europa 2020“       makroregionale Strategie besser umgesetzt werden
    ausgerichtet, um auf die drängendsten Herausforde­        soll. Jeder dieser Programmräume weist spezifische

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tungsvereinfachung. So werden etwa Kostenpauscha­
                                                          len zur Berechnung der Gemeinkosten eingeführt, Be­
                                                          richterstattung und Monitoring vereinfacht und online
                                                          ermöglicht. Auch werden Formblätter und Verfahren
                                                          zwischen den Programmen angeglichen.

                                                          Merkmale transnationaler Projekte
                                                          Beispielgebend und übertragbar:
                                                          Erarbeitung von exemplarischen Lösungen und Ver­
                                                          breitung der Ergebnisse, Erfahrungen und Lernprozes­
                                                          se an Dritte

                                                          Transnational:
                                                          Mitwirkung von Partnern aus mindestens drei Staaten

                                                          Territorial:
                                                          Behandlung von Herausforderungen und Problemen
                                                          mit spezifischer Bedeutung / Wirkung für den Pro­
                                                          grammraum oder größerer Teile davon

                                                          Prozessual:
                                                          Gewährleistung gemeinsamer transnationaler Projekt­
                                                          entwicklung, Durchführung, Finanzierung und Umset­
Charakteristika auf und steht vor besonderen räum­        zung
lichen Herausforderungen. Die geförderten Projekte
sollen hierfür übertragbare und beispielhafte Lösungen    Bundesprogramm
erarbeiten.                                               „Transnationale Zusammenarbeit“
                                                          Auch 2014-2020 wird das Bundesministerium für
Was ist neu?                                              Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit nationalen
Die transnationalen Programme waren gefordert, eine       Mitteln aus dem Bundesprogramm „Transnationale
stärkere thematische Fokussierung der Programme zu        Zusammenarbeit“ ausgewählte INTERREG-B-Projekte
erreichen. Innovation, Reduzierung von CO2-Emissio­       mit thematischen und räumlichen Schwerpunkten von
nen, Umwelt, Verkehr, Klimawandel und Governance          besonderem Bundesinteresse unterstützen.
sind die Themen, die im Vordergrund stehen. Eine
eigene Priorität „Nachhaltige Stadt- und Regionalent­     Weitere Informationen
wicklung“ gibt es dabei nicht mehr. Für Projektakteure    Aktuelle Informationen zum Programm, zur Bundes­
bedeutet dies, dass sie zukünftig zunächst stärker eine   förderung, zu Themen und Projekten, zu vielen Ser­
fachliche Orientierung vornehmen müssen und erst          vicefunktionen sowie Zugang zur INTERREG-Projekt­
in diesem Rahmen eine räumlich integrierte Herange­       datenbank des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und
hensweise verfolgen können.                               Raumforschung (BBSR) erhalten Sie auf der Website
Für einige Programme wie z.B. den Ostsee-, Alpen-         www.interreg.de .
und Donauraum ist zudem ein stärkerer Bezug zu
makroregionalen Strategien kennzeichnend.                 Kontakt
Künftig wird von Projekten der transnationalen Zusam­     Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
menarbeit eine noch stärkere Ergebnisorientierung         im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
gefordert. Mit Hilfe von quantitativen und qualitativen   Deichmanns Aue 31-37
Indikatoren sollen die Ergebnisse und Wirkungen ge­       53179 Bonn
messen und geprüft werden.                                E-Mail: interreg@bbr.bund.de
In allen Programmen gibt es Maßnahmen zur Verwal­         www.interreg.de

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    Transnationale Zusammenarbeit im ALPENRAUM                                            Stand: April 2014

                                                               • Steigerung der Aktivitäten zur Aufrechterhaltung der
      Beteiligte deutsche Regionen
                                                                 öffentlichen Daseinsvorsorge in einer sich wandeln­
      Bayern (Regierungsbezirke Oberbayern und
                                                                 den Gesellschaft
      Schwaben) und Baden-Württemberg
      (Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg)                Priorität 2: CO2-armer Alpenraum
                                                               • Einführung transnationaler und integrierter Instru-
    Allgemeine künftige Ziele des Programms                      mente zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes
    • Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die zum         • Ausweitung kohlenstoffarmer Transport- und Mobili-
      Erreichen der Strategie Europa 2020 beitragen              tätsmöglichkeiten
    • Beitrag zur Debatte über die langfristige strategische
      Entwicklung des Alpenraums                               Priorität 3: Lebenswerter Alpenraum
    • Sektor- und länderübergreifende Zusammenarbeit im        • Nachhaltige Inwertsetzung des Kultur- und Natur-
      Alpenraum und Koordinierung gemeinsamer Maß­               erbes des Alpenraums
      nahmen befördern                                         • Verstärkung des Schutzes, der Erhaltung und der
                                                                 ökologischen Vernetzung der alpinen Ökosysteme
    Prioritätsachsen und Investitionsziele
    Priorität 1: Innovativer Alpenraum                         Priorität 4: Gute Governance im Alpenraum
    • Verbesserung der Rahmenbedingungen für                   • Stärkung und Anwendung einer transnationalen und
      Innovationen im Alpenraum                                  Mehr-Ebenen-Governance im Alpenraum

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Fördermittel                                                  Aktuelle Informationen
Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 116,7 Mil­             Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen
lionen Euro EU-Fördermittel für den Alpenraum zur             mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Web­
Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, muss ein           site: www.alpine-space.eu
Teil der gesamten Projektkosten von den Antragstellern
getragen werden. Gefördert werden u.a. Personalkos­           Beratung und Kontakt:
ten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen.        National Contact Point
Gemeinkosten können voraussichtlich pauschal mit              Bayerisches Staatsministerium für
15% der Personalkosten abgerechnet werden.                    Umwelt und Verbraucherschutz
                                                              Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
Projektanträge einreichen                                     Katharina Ertl, Tel.: (089) 92144307
In der Regel wird ein Mal pro Jahr in einem zweistu­          E-Mail: Katharina.Ertl@stmuv.bayern.de
figen Projektantragsverfahren ein Projektaufruf erfol­
gen. Förderanträge können von Körperschaften des              Alpine Space Programme
Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen,                Heßstraße 128, 80797 München
von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen           Tel: (089) 9214 1800
eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen,          Fax: (089) 9214 1820
                                                              Alpenraum
Forschungseinrichtungen und andere private Einrich­           E-Mail: jts@alpine-space.eu
tungen können sich ebenfalls als Projektpartner beteili­
gen. Die Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead                                           DEUTSCHLAND
Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische
und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt
                                                                                                                                   Wien
trägt. Private können nicht die Funktion des Lead Part­
ners übernehmen.                                                                       Bern                       ÖSTERREICH
                                                                                     SCHWEIZ

Projektauswahl                                                                                                            Ljubljana
                                                                                                                       SLOWENIEN
                                                                  FRANKREICH
Über die Projektanträge entscheidet ein Programm­
ausschuss, der sich aus nationalen und regionalen
Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die
deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und
Vertretern des Bundes und Bayerns als federführen­                                                      I TA L I E N

dem Land. Im Vorfeld der Entscheidungen des Pro­
grammausschusses berät die deutsche Delegation im                100 km                                         Rom
                                                                                                                              © BBSR Bonn 2014
deutschen Ausschuss des Alpenraumprogramms über               Förderfähige Gebiete der                          Stand: Dezember 2013
                                                                                                                Geometrische Grundlage: GFK MACON
die Projektanträge.                                           transnationalen Zusammenarbeit
                                                              (INTERREG B) 2014-2020

                                         Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                         Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                         die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                         Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                         Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                         öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                         Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                         des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                         derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                         menarbeit“.

                                         Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                         wesen und Raumordnung, Bonn

                                         www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                    5
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© Rainer Sturm / pixelio.de

    Transnationale Zusammenarbeit im DONAURAUM                                                 Stand: April 2014

                                                                  schutzes und Entwicklung von Katastrophenmanage­
      Beteiligte deutsche Bundesländer                            mentsystemen
      Baden-Württemberg, Bayern
                                                                Priorität 3: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr
                                                                und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfra­
    Prioritätsachsen und vorläufige Investitionsziele           strukturen
    Priorität 1: Stärkung von Forschung, technologischer        • Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung
    Entwicklung und Innovation                                    sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V-
    • Förderung von Verbindungen und Synergien                    Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten
      zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwick­            • Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher
      lungszentren und dem Hochschulsektor,                       Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen,
      Technologietransfer insbesondere für KMU                    um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität
    • Verbesserung von Wissen und Fertigkeiten zur                zu fördern
      Förderung sozialer Innovationen, Öko- Innovationen,       • Verbesserung der Energieeffizienz und Versorgungs-
      von Clustern und offenen Innovationen                       sicherheit durch die Entwicklung intelligenter
                                                                  Systeme zur Energieverteilung, -speicherung und
    Priorität 2: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie            -übertragung und die Einbeziehung dezentraler
    Förderung der Ressourceneffizienz                             Erzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des
      Natur- und Kulturerbes                                    Priorität 4: Verbesserung der institutionellen Kapazitä­
    • Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität         ten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern
      und des Bodens und Förderung von Ökosystem­               und der effizienten öffentlichen Verwaltung
      dienstleistungen, einschließlich über Natura 2000         • Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der
      und grüne Infrastruktur                                     Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste
    • Förderung innovativer Technologien zur Verbesse-          • Förderung der Umsetzung der EU-Strategie für die
      rung des Umweltschutzes und der Ressourcen­                 Donauregion
      effizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft
      und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung       Fördermittel
      der Luftverschmutzung                                     Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 202 Millionen
    • Förderung von Investitionen zur Bewältigung               Euro EU-Fördermittel für den Donauraum zur Verfü­
      spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophen­      gung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen von

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EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...
Antragstellern 15% der gesamten Projektkosten ge­                 Vorläufiger Kontakt über:
tragen werden. Gefördert werden u.a. Personalkosten,              Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen.                 Baden-Württemberg, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
                                                                  Dr. Susanne Ast, Tel.: (0711) 123 2712
Projektanträge einreichen                                         E-mail: susanne.ast@mfw.bwl.de
In der Regel wird ein Mal pro Jahr ein Projektaufruf
erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften                 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommu­                   für Landesentwicklung und Heimat
nen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisa­               Odeonsplatz 4, 80539 München
tionen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unter­             Tanja Simon, Tel. (089) 2306-3113
nehmen, Forschungseinrichtungen und andere private                E-Mail.: tanja.simon@stmflh.bayern.de
Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die
Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner)              Danube Transnational Programme
benennen, der die inhaltliche, organisatorische und               Vorläufiger Kontakt über
finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.            Joint Technical Secretariat des South East Europe-
                                                                  Programms
Projektauswahl                                                    Gellérthegy u. 30-32, 1016 - Budapest Hungary
Über die Projektanträge entscheidet ein Programmaus­              Tel: +36 1 224 3180, Fax: + 36 1 224 3129
schuss (Monitoring Committee), der sich aus nationa­              Email: jts@southeast-europe.net
len und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten
zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus                Donauraum
                                                                                   Berlin
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes sowie der            !                       !
                                                                                                                                                      !
                                                                                                                                                          Kyiv

Länder Baden-Württemberg und Bayern als wechseln­
de Vorsitzländer des deutschen Ausschusses. Im Vor­                                       Praha
                                                                                            !                                 UKRAINE
                                                                     DEUTSCHLAND TSCHECHISCHE
feld der Entscheidungen berät die deutsche Delegation                              REPUBLIK     SLOWAKEI                                  REPUBLIK
                                                                                              Bratislava                                   MOLDAU
im deutschen Ausschuss des Donauraumprogramms                                        Wien !
                                                                                            !
                                                                                                                                                !
                                                                                                                                             Kishinev
                                                                                                                 !
                                                                                                          Budapest
über die Projektanträge.                                                          ÖSTERREICH
                                                                                                         UNGARN                RUMÄNIEN
                                                                                                  Ljubljana
                                                                                                                                       Bucuresti
                                                                                                !
                                                                          SLOWENIEN                   !
                                                                                                        Zagreb
Aktuelle Informationen
                                                                                                                                              !

                                                                                               BOSNIEN Beograd
                                                                                                         !

                                                                                     KROATIEN    UND
Aktuelle Informationen erhalten Sie vorläufig auf der                                        HERZEGOWINA
                                                                                                     !
                                                                                                         Sarajevo        SERBIEN   BULGARIEN
Programm-Website: www.southeast-europe.net/en/
                                                                                                                                   !

                                                                                                          Podgorica                 Sofiya
                                                                                                                     !

about_see/danubeprogramme/index                                                                  MONTENEGRO

Beratung und Kontakt                                                               500 km
                                                                                                                                             © BBSR Bonn 2014

National Contact Point                                            Förderfähige Gebiete der                                   Stand: Dezember 2013
                                                                                                                             Geometrische Grundlage: GFK MACON
                                                                  transnationalen Zusammenarbeit
Wird in Ulm eingerichtet.                                         (INTERREG B) 2014-2020

                                          Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                          Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                          die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                          Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                          Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                          öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                          Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                          des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                          derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                          menarbeit“.

                                          Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                          wesen und Raumordnung, Bonn

                                          www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                                 7
EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...
© Rainer Sturm / pixelio.de

    Transnationale Zusammenarbeit in MITTELEUROPA                                              Stand: April 2014

                                                                 -strategien, die die Vermeidung des Klimawandels
      Beteiligte deutsche Bundesländer
                                                                 zum Ziel haben
      Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,                       • Verbesserung des Wissens rund um die Planung von
      Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,                       Verkehr und Mobilität in funktional verflochtenen
      Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen                      Räumen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes

    Allgemeine künftige Ziele des Programms                    Priorität 3: Kooperation im Bereich natürlicher und
    • Staatenübergreifende grenzüberschreitende                kultureller Ressourcen für nachhaltiges Wachstum in
      Kooperationen fördern                                    Mitteleuropa
    • Städte und Regionen in Europa zu besseren Orten          • Verbesserung eines integrierten Umweltmanage-
      zum Leben und Arbeiten machen                              ments zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des
    • Transnationale Zusammenarbeit als Impulsgeber für          natürlichen Erbes und natürlicher Ressourcen
      neue Ansätze in den Bereichen Innovation, kohlen­        • Aufbau von Wissen zur nachhaltigen Nutzung von
      stoffarme Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Verkehr           Kulturerbe und -ressourcen
                                                               • Förderung des Managements der Umwelt in
    Prioritätsachsen und Investitionsziele                       städtisch-funktionalen Gebieten
    Priorität 1: Kooperation im Bereich Innovation – für ein
    wettbewerbsfähigeres Mitteleuropa                          Priorität 4: Kooperation im Bereich Verkehr - für eine
    • Verbesserung der dauerhaften Vernetzung von              bessere Vernetzung Mitteleuropas
      Akteuren im Bereich Innovation zur Stärkung des          • Verbesserte Planung und Koordinierung regionaler
      regionalen Innovationspotenzials                           Personenverkehrssysteme zwecks Anbindung an
    • Verbesserung von Wissen und Fertigkeiten zur               nationale und europäische Verkehrsnetze
      Förderung sozialer und wirtschaftlicher Innovationen     • Verbesserung der Koordinierung von Akteuren im
                                                                 Güterverkehr mit dem Ziel multimodaler, umwelt­
    Priorität 2: Kooperation zur Reduzierung des                 freundlicher Güterverkehrslösungen
    CO2-Ausstoßes in Mitteleuropa
    • Entwicklung und Anwendung von Lösungen zur               Fördermittel
      Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung            Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 247 Millio­
      erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen    nen Euro EU-Fördermittel für den mitteleuropäischen
    • Aufwertung regionaler Energiekonzepte bzw.               Kooperationsraum zur Verfügung. Um EU-Fördermittel

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EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...
zu erhalten, müssen bei Antragstellern aus Deutsch­          Beratung und Kontakt
land, Italien und Österreich 20% der gesamten Projekt-       National Contact Point
kosten getragen werden (Antragsteller aus den neuen          Leibniz-Institut für ökologische Raument-wicklung,
EU-Mitgliedstaaten 15%). Gemeinkosten können                 Weberplatz 1, 01217 Dresden
voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten          Dr. Bernd Diehl, Tel: (0351) 4679-277
abgerechnet werden.                                          E-Mail: b.diehl@ioer.de
                                                             Robert Schillke Tel: (0351) 4679-216
Projektanträge einreichen                                    E-Mail: r.schillke@ioer.de
In der Regel wird ein Mal pro Jahr ein Projektaufruf         Internet: www.central2013.de
erfolgen. Förderanträge können von Körperschaften
des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommu­              Central Europe Programme
nen, von Universitäten und Nichtregierungsorganisa­          Joint Technical Secretariat
tionen eingereicht werden. Kleine und mittlere Unter­        Kirchberggasse 33-35/11, 1070 Wien
nehmen, Forschungseinrichtungen und andere private           ÖSTERREICH
Einrichtungen können sich ebenfalls beteiligen. Die          Tel: +43 1 89 08 088 - 2403
Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-Partner)         info@central2013.eu
benennen, der die inhaltliche, organisatorische und
                                                             Mitteleuropa
finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.
Auch private Institutionen können die Funktion des
Lead Partners übernehmen.

Projektauswahl                                                                       Berlin                         Warszawa

Über die Projektanträge entscheidet ein Programmaus­                                                         POLEN

schuss (Monitoring Committee), der sich aus nationa­
len und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten                                         Praha
                                                                    DEUTSCHLAND
                                                                                       TSCHECHISCHE
zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus                                       REPUBLIK   S L O WA K E I

Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und Baden-                                                          Bratislava
                                                                                                      Wien
Württembergs als federführendem Land. Im Vorfeld                                                                Budapest
                                                                                    ÖSTERREICH
der Entscheidungen berät die deutsche Delegation im                                                           UNGARN

                                                                                           Ljubljana
deutschen Ausschuss des Mitteleuropaprogramms                                          SLOWENIEN !Zagreb
                                                                                                     KROATIEN
über die Projektanträge.

Aktuelle Informationen                                                           ITALIEN

Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen               200 Km
                                                                                                                                      © BBSR Bonn 2014
mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Web­        Förderfähige Gebiete der
                                                                                        Roma
                                                                                                                          Stand: Dezember 2013
                                                             transnationalen Zusammenarbeit                               Geometrische Grundlage: GFK MACON
site: www.central2013.eu                                     (INTERREG B) 2014-2020

                                        Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                        Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                        die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                        Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                        Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                        öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                        Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                        des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                        derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                        menarbeit“.

                                        Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                        wesen und Raumordnung, Bonn

                                        www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                              9
EUROPÄISCHE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2014 2020 - (INTERREG B) Überblick über die sechs neuen INTERREG B-Programme mit deutscher Beteiligung ...
© Tim Caspary / pixelio.de

     Transnationale Zusammenarbeit im NORDSEERAUM                                             Stand: April 2014

                                                                Produkten, Dienstleistungen und Prozessen zur
       Beteiligte deutsche Bundesländer
                                                                Beschleunigung des Übergangs zu einer „grünen
       Bremen, Hamburg, Niedersachsen,                          Ökonomie“ im Nordseeraum
       Schleswig-Holstein                                     • Förderung der Anwendung neuer Produkte, Dienst-
                                                                leistungen und Prozesse zur Verringerung des ökolo­
     Allgemeine künftige Ziele des Programms                    gischen Fußabdrucks
     • Kooperationen in der ganzen Nordseeregion etablie-
       ren um gemeinsame Herausforderungen anzugehen          Priorität 3: Schutz vor dem Klimawandel, Erhaltung der
     • Fachwissen bündeln und dauerhafte Verbindungen         Umwelt („Sustainable North Sea Region“)
       zwischen Unternehmen und Institutionen aufbauen        • Einführung neuer und verbesserter Methoden zur
     • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung        Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel
       der wissensbasierten Wirtschaft                        • Entwicklung neuer Methoden für das langfristige und
                                                                nachhaltige Management der Ökosysteme im Nord­
     Prioritätsachsen und Investitionsziele                     seeraum
     Priorität 1: Wirtschaftswachstum im Nordseeraum
     fördern („Thinking Growth“)                              Priorität 4: Förderung der Umweltverträglichkeit von
     • Entwicklung und Vertiefung langfristiger „Wissens-     Verkehr und Mobilität
       partnerschaften“ zwischen Unternehmen, forschen­       • Entwicklung innovativer und/oder verbesserter Trans-
       den Institutionen, öffentlicher Hand und Endverbrau­     port- und Logistiklösungen, die zu einer Verlagerung
       chern mit dem Ziel der Entwicklung von Produkten         von Fernverkehrsgütern weg von der Straße führen
       und Dienstleistungen                                   • Förderung der Akzeptanz und Anwendung umwelt-
     • Stärkung der Leistungsfähigkeit regionaler Förderung     verträglicher Lösungen für regionalen und lokalen
       zur nachhaltigen Steigerung regionaler Innovations­      Güter- und Personenverkehr
       intensität und Unterstützung von Strategien intelli­
       genter Spezialisierung                                 Fördermittel
     • Schaffung von Anreizen für den öffentlichen Sektor,    Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 167 Millionen
       die Nachfrage nach Innovationen und das Angebot        Euro EU-Fördermittel für den Nordseeraum zur Verfü­
       innovativer Lösungen mit dem Ziel verbesserter         gung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen Antrag­
       Daseinsvorsorge zu fördern                             steller 50% der Projektkosten selbst tragen. Gefördert
                                                              werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten,
     Priorität 2: Förderung umweltverträglicher Wirtschaft    Reisekosten, Investitionen. Gemeinkosten können
     („Eco-Innovation“)                                       voraussichtlich pauschal mit 15% der Personalkosten
     • Förderung der Entwicklung und Anwendung von            abgerechnet werden.

10
Projektanträge einreichen                                     Beratung und Kontakt
Es ist beabsichtigt, künftig zweistufige Antragsverfah­       National Contact Point
ren durchzuführen. In der ersten Stufe erfolgt eine In­       Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei,
teressenbekundung; vollständige Anträge werden erst           Hermannstraße 15, 20095 Hamburg
nach Passieren der ersten Runde erstellt. Förderanträ­        National-Contactpoint@sk.hamburg.de
ge können von Körperschaften des Bundes, der Län­             Petra Devillers und Maike Horn,
der, der Regionen und Kommunen, von Universitäten             Tel.: (040) 428 31 – 2659 / 1477
und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden.         Petra.Devillers@sk.hamburg.de,
Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrich­           Maike.Horn@sk.hamburg.de
tungen und andere private Einrichtungen können sich
ebenfalls beteiligen. Die transnationale Projektgruppe        Interreg North Sea Programme Secretariat
muss einen Hauptpartner (Lead-Partner) benennen,              Jernbanegade 22
der die inhaltliche, organisatorische und finanzielle         8800 Viborg
Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Die An­            DÄNEMARK
tragstellung sowie die Berichtspflichten genehmigter          Tel: +45 7841 1770 info@northsearegion.eu
Projekte werden vereinfacht durch Nutzung von Temp­
lates, web-basierten Formularen und Konzentration auf
                                                              Nordseeraum
Hauptergebnisse.

Projektauswahl
Über die Projektanträge entscheidet ein Lenkungsaus­
schuss (Steering Committee), der sich aus nationa­
len und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten
zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des feder­
führenden Landes Niedersachsen und eines weiteren                                                     NORWEGEN
                                                                                                            Oslo
Bundeslandes im Wechsel. Im Vorfeld der Entschei­                                                                  SCHWEDEN
                                                                                                                            Stockholm
dungen berät die deutsche Delegation im deutschen
Ausschuss des Nordseeraumprogramms über die
                                                                                                              København
Projektanträge.                                                                                           DÄNEMARK

                                                                           VEREINIGTES
                                                                           KÖNIGREICH NIEDERLANDE
Aktuelle Informationen                                                       London    Amsterdam
                                                                                                                   Berlin
                                                                                                     DEUTSCHLAND
Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen mit                               Bruxelles/Brussel
                                                                                         BELGIEN
                                                                200 km
Antragsfristen erhalten Sie auf der Website der deut­                                                                               © BBSR Bonn 2014

                                                              Förderfähige Gebiete der                                Stand: Dezember 2013
schen Kontaktstelle (www.interreg-nordsee.de) und auf         transnationalen Zusammenarbeit                          Geometrische Grundlage: GFK MACON

der Programm-Website (www.northsearegion.eu).                 (INTERREG B) 2014-2020

                                         Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                         Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                         die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                         Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                         Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                         öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                         Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                         des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                         derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                         menarbeit“.

                                         Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                         wesen und Raumordnung, Bonn

                                         www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                          11
© La Liana / pixelio.de

     TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IN NORDWESTEUROPA
                                                                                            Stand: April 2014

                                                        Priorität 2: CO2-arme Wirtschaft - Verringerung von
       Beteiligte deutsche Regionen
                                                        Treibhausgasemissionen durch internationale Zusam­
       Nordrhein-Westfalen,                             menarbeit in Nordwesteuropa, u.a. durch
       Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen,               • Umsetzung von städtischen und regionalen Strategien
       Baden-Württemberg,                                 zum Klimaschutz, zur Reduzierung des Energie­
       Bayern (Regierungsbezirke Ober-,                   verbrauchs und zur Minimierung des CO2-Ausstoßes;
       Mittel-, Unterfranken                            • Umsetzung von kombinierten Lösungen zu Klima-
                                                          schutz und Klimaanpassung
       und Schwaben)
                                                        • Anwendung CO2-armer Technologien, Produkte,
                                                          Prozesse und Dienstleistungen
 Allgemeine künftige Ziele des Programms                • Umsetzung transnationaler Lösungen für CO2-arme
 • Nordwesteuropa zu einem der Schlüsselakteure           Verkehrssysteme und ein optimiertes Verkehrsmana­
 der Weltwirtschaft und zu einem attraktiven Ort zum      gement
 Arbeiten und Leben machen
 • Stärkung des territorialen Zusammenhalts in Nord­    Priorität 3: Ressourceneffizienz - Steigerung der
 westeuropa durch transnationale Partnerschaften in     Ressourceneffizienz durch internationale Zusammenar­
 den Bereichen Innovation, CO2-arme Wirtschaft und      beit in Nordwesteuropa, u.a. durch
 Ressourceneffizienz                                    • Umsetzung neuer Technologien, Dienstleistungen,
                                                          Produkte und Prozesse zur Optimierung der
 Prioritätsachsen und Investitionsziele                   (Wieder-) Verwertung von Materialien und natürlichen
 Priorität 1: Innovation – Verbesserung der Innovati­     Ressourcen
 onsleistung durch internationale Zusammenarbeit in
 Nordwesteuropa, u.a. durch                             Fördermittel
 • Stärkung der Kapazitäten von Regionen zur Verbes-    Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 396 Milli­
   serung ihrer Innovationsleistung                     onen Euro EU-Fördermittel für Nordwesteuropa zur
 • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von            Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen
   Unternehmen                                          mindestens 40% der gesamten Projektkosten von den
 • Erbringung von soziale Vorteilen durch Innovation    Antragstellern getragen werden. Gefördert werden u.a.

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Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten,            Beratung und Kontakt
Investitionen. Gemeinkosten können voraussichtlich            National Contact Point
pauschal mit 15% der Personalkosten abgerechnet               Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
werden.                                                       Silke Frank
                                                              Fürstenwall 25
Projektanträge einreichen                                     40219 Düsseldorf
In der Regel werden zwei Mal pro Jahr in einem                Tel: +49(0)211.837-1154
zweistufigen Antragsverfahren Projektaufrufe erfol­           E-Mail: nwe-contactpoint@stk.nrw.de
gen. Förderanträge können von Körperschaften des
Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen,                NWE Programme
von Universitäten und Nichtregierungsorganisationen           “Les Arcuriales“, 6th Floor
eingereicht werden. Kleine und mittlere Unternehmen,          45, rue de Tournai, Entrée D,
Forschungseinrichtungen und andere private Einrich­           F-59000 Lille, FRANKREICH
                                                              Nordwesteuropa
tungen können sich ebenfalls beteiligen. Die transnati­       Tel: +33 (0)3 20 78 55 00
onale Projektgruppe muss einen Hauptpartner (Lead-            Fax: +33 (0)3 20 55 65 95
Partner) benennen, der die inhaltliche, organisatorische      E-Mail: nwe@nweurope.eu
und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt
trägt. Private können voraussichtlich nicht die Funktion
des Lead-Partners übernehmen.

Projektauswahl
Über die Projektanträge entscheidet ein Programm­
ausschuss, der sich aus nationalen und regionalen
                                                                              Dublin
Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die
                                                                          IRLAND
deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und                                       VEREINIGTES
                                                                                         KÖNIGREICH
Vertretern des Bundes und aus Rheinland-Pfalz als                                              London
                                                                                                                NIEDERLANDE
                                                                                                                  Amsterdam                       Berlin
künftiges federführendes Land, sowie aus Nordrhein-
                                                                                                         Bruxelles/Brussel
Westfalen als künftiges stellvertretendes federführen­                                                          BELGIEN
                                                                                                                                DEUTSCHLAND

des Land. Im Vorfeld der Entscheidungen des Pro­                                                                  Luxembourg

grammausschusses berät der deutsche Ausschuss des                                                       Paris        LUXEMBOURG

Nordwesteuropa-Programms über die Projektanträge.
                                                                                                                               Bern
                                                                                                        FRANKREICH           SCHWEIZ
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen              200 km
                                                                                                                                      © BBSR Bonn 2014
mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Web­
                                                              Förderfähige Gebiete der                                  Stand: Dezember 2013
site: www.nweurope.eu                                         transnationalen Zusammenarbeit                            Geometrische Grundlage: GFK MACON

                                                              (INTERREG B) 2014-2020

                                         Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                         Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                         die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                         Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                         Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                         öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                         Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                         des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                         derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                         menarbeit“.

                                         Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                         wesen und Raumordnung, Bonn

                                         www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                            13
© Rainer Sturm / pixelio.de

     Transnationale Zusammenarbeit im OSTSEERAUM                                            Stand: April 2014

                                                              Priorität 3: Nachhaltiger Verkehr
       Beteiligte deutsche Bundesländer                       • Interoperabilität von Verkehrsmitteln
       Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,                  • Erreichbarkeit von abgelegenen und vom demo-
                                                                graphischen Wandel betroffenen Regionen
       Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
                                                              • Maritime Sicherheit
       (Lüneburg), Schleswig-Holstein
                                                              • Umweltfreundlicher Seeverkehr
                                                              • Umweltfreundlicher Stadtverkehr

 Allgemeine künftige Ziele des Programms                      Priorität 4: Verbesserung institutioneller Kompetenz für
 • Durch integrierte territoriale Entwicklung und Zusam-      makroregionale Kooperationen
   menarbeit den Ostseeraum innovativer, besser               • Seed Money (Geld zur Projektentwicklung)
   erreichbar und nachhaltiger gestalten                      • Koordinierung makroregionaler Zusammenarbeit
 • Mit Hilfe integrierter Ansätze und unter Einbezug
   relevanter Akteure regionale Kompetenz und Wissen          Fördermittel
   aufbauen                                                   Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 262 Millionen
 • Brücke bauen zu entsprechenden Politiken nationaler        Euro EU-Fördermittel für den Ostseeraum zur Verfü­
   und regionaler Institutionen                               gung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen Antrag­
                                                              steller in Deutschland 25% der Projektkosten selbst
 Prioritätsachsen und Investitionsziele                       tragen. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veran­
 Priorität 1: Kompetenz für Innovation                        staltungskosten, Reisekosten, Investitionen. Gemein­
 • Zusammenarbeit von Forschungs- und Innovations-            kosten können voraussichtlich pauschal mit 15% der
   trägern                                                    Personalkosten abgerechnet werden.
 • Intelligente Spezialisierung
 • Nicht-technologische Innovation                            Projektanträge einreichen
                                                              Es ist beabsichtigt, künftig zweistufige Antragsverfahren
 Priorität 2: Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen   durchzuführen. In der ersten Stufe erfolgt eine Interes­
 • Gewässerreinhaltung                                        senbekundung; vollständige Anträge werden erst nach
 • Erneuerbare Energien                                       Passieren der ersten Runde erstellt. Förderanträge
 • Energieeffizienz                                           können von Körperschaften des Bundes, der Länder, der
 • Ressourceneffizientes „blaues Wachstum“ (maritime          Regionen und Kommunen, von Universitäten und Nicht­
   Wirtschaftszweige)                                         regierungsorganisationen eingereicht werden. Kleine und

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mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und an-          Baltic Sea Region Programme
dere private Einrichtungen können sich ebenfalls beteili-      Joint Secretariat
gen. Die transnationale Projektgruppe muss einen Haupt-        Grubenstraße 20
partner (Lead-Partner) benennen, der die inhaltliche,          18055 Rostock
organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für       Tel: (0381) 45484-5281
das Projekt trägt. Die Antragstellung sowie die Berichts-      info@eu.baltic.net
pflichten genehmigter Projekte werden vereinfacht durch
Nutzung von Templates, web-basierten Formularen und
Konzentration auf Hauptergebnisse.
                                                               Ostseeraum

Projektauswahl
Über die Projektanträge entscheidet ein Programmaus­
schuss (Monitoring Committee), der sich aus nationa­
len und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten
zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und Schles­
wig-Holsteins als federführendem Land. Im Vorfeld
der Entscheidungen berät die deutsche Delegation
                                                                                                                             FINNLAND
im deutschen Ausschuss des Ostseeraumprogramms
über die Projektanträge.                                                          NORWEGEN                                  Helsinki

                                                                                       Oslo                                                   RUSSISCHE
                                                                                                      Stockholm                   Tallinn
Aktuelle Informationen                                                                                                         ESTLAND
                                                                                                                                              FÖDERATION

                                                                                                SCHWEDEN
Aktuelle Informationen und Projektantragsunterlagen                                                                                    Riga
                                                                                                                              LETTLAND
mit Antragsfristen erhalten Sie auf der Programm-Web-
                                                                                          København
site (eu.baltic.net).                                                                                                        LITAUEN

                                                                                                                                  Vilnius       Minsk
                                                                                 DÄNEMARK
                                                                                                                                        WEISSRUSSLAND
Beratung und Kontakt                                                                            Berlin                Warszawa
Federführendes Land:                                                               DEUTSCHLAND
                                                                                                                    POLEN

Dr. Kaarina Williams
Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
Referat Ostsee- Nordseeangelegenheiten                            200 km

Lorentzendamm 35                                                                                                                                     © BBSR Bonn 2014

24103 Kiel                                                     Förderfähige Gebiete der
                                                               transnationalen Zusammenarbeit
                                                                                                                                        Stand: Dezember 2013
                                                                                                                                        Geometrische Grundlage: GFK MACON

Tel. (0431) 988 2120                                           (INTERREG B) 2014-2020

Fax (0431) 988 611 2120                                         Fördergebiet der Russischen Föderation ohne
                                                                zusätzliche Gebiete für die Zusammenarbeit in der
                                                                Barentsregion (Archangelsk Oblast, Republik Komi,
E-Mail: kaarina.williams@jumi.landsh.de                         Autonomer Kreis der Nenzen)

                                          Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                          Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                          die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                          Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                          Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                          öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                          Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                          des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                          derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                          menarbeit“.

                                          Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                          wesen und Raumordnung, Bonn

                                          www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

                                                                                                                                                                            15
Ihre Ansprechpartner beim Bund und in den Ländern
finden Sie in der Rubrik „Service“ auf www.interreg.de

                                         Im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ der europäischen
                                         Strukturpolitik, - besser bekannt unter dem Programmtitel INTERREG B – fördert
                                         die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden
                                         Kooperationsräumen mit dem Ziel einer integrierten räumlichen Entwicklung.

                                         Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert die Fach­
                                         öffentlichkeit und unterstützt den Ergebnistransfer, organisiert den bundesweiten
                                         Austausch, vertritt den Bund in den Lenkungsausschüssen und unterstützt im Auftrag
                                         des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekte von beson­
                                         derem Bundesinteresse im Rahmen des „Bundesprogramms Transnationale Zusam­
                                         menarbeit“.

                                         Hrsg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bau­
                                         wesen und Raumordnung, Bonn

                                         www.bbsr.bund.de, www.interreg.de

Stand: April 2014. Bis zum offiziellen Start der
Programme sind Änderungen möglich. Bitte beachten
Sie die Hinweise auf den Webseiten der Programme.

Bildnachweise:
Innenteil: Direkt am Bild
Deckblatt:
Alpen: berggeist007 / pixelio.de
Brücke, Donau, Ostsee: Rainer Sturm / pixelio.de
Nordsee: Tim Caspary / pixelio.de
Frankfurt am Main: La Liana / pixelio.de
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