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Deutscher Caritasverband e.V. Projekte 2020 gefö rdert von Aktion Mensch Die Aktion Mensch fördert vielfältige Projekte in allen Lebensbereichen. Alle geförderten Aktivitäten sollen die Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ver- bessern, ob im All- tag, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Deutscher Caritasverband e.V. Freiburg, August 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, mit dieser kleinen Broschüre möchten wir Sie über die aktuelle Förderpraxis der Aktion Mensch informieren. Die Aktion Mensch hat im ersten Halbjahr 2020 rund 40 Mio. Euro in die Corona- Soforthilfeprogramme investiert. Die Themen waren insbesondere die Lebensmittelversorgung von Menschen in besonderen Lebenslagen und sozialen Schwierigkeiten sowie die Organisati- on von zusätzlicher Assistenz für Menschen mit Behinderung. Auch Inklusionsbetriebe, die auf- grund der Pandemie und den notwenigen Auflagen wirtschaftlich starke Umsatzrückgänge hat- ten, wurden unbürokratisch gefördert. Doch auch die anderen Förderprogramme waren stark nachgefragt. Nachdem das Aktionsför- derprogramm „Inklusion einfach machen“ zum 30.04.2020 auslief, können nun alle Projekte, die auch zukünftig einfach Inklusion machen, über die Projektförderung, z.B. in den Program- men „Beratung, Begleitung, Selbsthilfe“ oder „Begegnung, Kultur, Sport“, mit bis zu 350.000 Euro bezuschusst werden. Projektdauer bis zu 5 Jahre, Eigenmittel 10%. Sie finden hier acht Kurzbeschreibungen von Projekten, die in den letzten Monaten von Aktion Mensch einen Fördervertrag erhalten haben. Diese dritte Sammlung von Projektbeispielen bie- tet einen kleinen Einblick in das große Förderangebot und möchte Ihnen gleichzeitig den Zu- gang zur Förderung der Aktion Mensch erleichtern. Allen Förderprogrammen gemeinsam ist das Ziel, die Lebenssituation von Kindern, Jugendli- chen und erwachsenen Menschen mit Behinderung oder von Personen mit besonderen sozia- len Schwierigkeiten zu verbessern. Dahinter steht die Vision einer inklusiven Gesellschaft in der Alle gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Vielen Dank an die Aktion Mensch und die Organisationen, die ihre Daten und Informationen zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und natürlich besonders, wenn Sie sich von den Beispielen anregen lassen und selbst neue Projekte starten. Gerne beraten wir Sie dann zu den passenden Förderangeboten der Aktion Mensch. Mit freundlichen Grüßen Richard Hoch Referent Deutscher Caritasverband e.V. Aktuelle Informationen zur Förderung sind abrufbar unter www.aktion-mensch.de/foerderung/. Förderanträge können unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung bieten die Diözesancaritasverbände und der Deutsche Caritasverband Beratung an. Hotline 0761 200 199 oder info.aktion-mensch@caritas.de.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderangebot Projektförderung: Neue Wohnangebote 3 bis 8 Personen Titel Koordinationskraft im Sozialraum Emlichheim Zeitraum Beginn: 01. April 2019 Ende: 31. März 2022 Kurzbeschreibung Die Wilfried-Jeurink Stiftung hat mit Unterstützung der Aktion Mensch in der Ringer Straße in Emlichheim eine Wohnanlage mit dem Angebot der ambulanten Wohnbetreuung für Menschen mit Behinderung errich- tet. Es handelt sich hierbei um 8 Einzelwohnungen (es gibt die Mög- lichkeit eine Wohnung als Paarwohnung zu nutzen) sowie einen groß- zügigen Gemeinschaftsraum. Ein derartiges Angebot war bisher in Emlichheim nicht vorhanden und das Interesse an diesem neuen Wohnangebot ist groß. Die Bewohner der Wohnanlage kommen fast ausschließlich aus dem Elternhaus und sind mit dem Umzug in eine eigene Wohnung nun ei- nen großen Schritt in die Selbstständigkeit gegangen. Um den Bewoh- nern der neuen Wohnanlage in Emlichheim einen leichten Übergang zu ermöglichen, sind neben den vom Kostenträger finanzierten Fach- leistungsstunden weitere personelle Leistungen für die Erschließung der Wohnumgebung für die Bewohner notwendig. Ziel hierbei ist es, die Infrastruktur im neuen Wohnumfeld aktiv zu nutzen und diese von den Bewohnern in Ihrem Wohnumfeld aktiv erschließen zu lassen. Kostenplan Personalkosten 103.500,00 € Gesamtkosten 103.500,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 10.350,00 € Zuschuss Aktion Mensch 93.150,00 € Gesamtfinanzierung 103.500,00 € Projektträger Wilfried Jeurink Stiftung Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fördert dezentrale und gemeindenahe Wohnangebote. Damit soll die Vielfalt von alternativen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf erhöht und somit das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Für Projekte, die un- mittelbar zum Erstbezug von Wohnangeboten die sozialraumorientierte Arbeit verstärken, kön- nen Zuschüsse bis zu 150.000 Euro für Personal-, Honorar- und Sachkosten beantragt wer- den. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderangebot Projektförderung: Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit Titel Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden Zeitraum Beginn: 01. April 2020 Ende: 31. März 2022 Kurzbeschreibung Behinderungen entstehen aus individuellen Beeinträchtigungen von Menschen, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Eine inklusive Gesellschaft bedingt damit eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt (u. a. öffentli- che Straßen und Plätze, das Transportwesen, die Angebote im Inter- net etc.). Tatsächlich stoßen Menschen mit Behinderungen im Alltag auf vielfältige Barrieren. Viele Internetseiten und Apps sind für blinde Menschen nicht bedienbar, Stufen vor Gebäuden verhindern Men- schen mit körperlichen Beeinträchtigungen den Zutritt, um nur zwei Beispiele zu nennen. Viele Barrieren dürften allerdings gar nicht bestehen, weil es bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen gibt, die zur Barrierefreiheit ver- pflichten (z. B. in den Behindertengleichstellungsgesetzen vom Bund und den Ländern). Gesetze müssen aber auch durchgesetzt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. In dem behinderungsübergreifend angelegten Projekt sollen daher die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes (Verbandsklagen, Schlichtungsverfahren etc.) systematisch genutzt werden, um Verstö- ße gegen Vorschriften zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu ahnden. Als Konsequenz erfolgreich erstrittener Gerichtsentscheidungen sollen bestehende Barrieren abgebaut und so Menschen mit unterschiedli- chen Beeinträchtigungen mehr Teilhabe ermöglicht werden. Ziel ist es gleichzeitig, eine Rechtsprechungskultur in diesem Bereich aufzubau- en und zu etablieren, um nachhaltig die verbandsklageberechtigten Behindertenverbände zu motivieren und zu unterstützen, Barrierefrei- heit rechtlich durchzusetzen. Die Auswahl geeigneter Sachverhalte für die Erhebung einer Ver- bandsklage durch einen dafür passenden Verband wird in einem Pro- jektbeirat organisiert, in dem unterschiedliche Organisationen von Menschen mit Behinderungen vertreten sein sollen. Die rechtliche Be- wertung der Auswahl, die Priorisierung und Begleitung der Verbands- klagen sowie die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit soll mit einge- setzten Fachkräften, darunter insbesondere Juristinnen und Juristen, erfolgen. Die Begleitung geeigneter Fälle ist für die Verbände im Rah- men des Projekts kostenfrei. Unterstützt werden die Aktivitäten durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine Vernetzung mit der
Deutscher Caritasverband e.V. Wissenschaft. Der DBSV hat in dem von Aktion Mensch geförderten Projekt „Unser gutes Recht: Verbandsklagen als strategisches Instrument der Selbst- hilfe“ bereits Erfahrungen mit dem Thema gesammelt. Während in die- sem Projekt die Sensibilisierung von Behindertenverbänden und weite- ren Multiplikatoren für den Nutzen und die konkreten Einsatzmöglich- keiten von Muster- und Verbandsklagen im Vordergrund standen, soll nunmehr unter Berücksichtigung der identifizierten Problemlagen und der gesammelten Erfahrungen mit vorliegenden Sachverhalten der Ar- beitsschwerpunkt auf den systematischen Einsatz des verbandlichen Rechtsschutzes zum Abbau von Barrieren gelegt werden. Finanzierungsplan Eigenmittel 31.987,50 € Zuschuss Aktion Mensch 287.887,50 € Gesamtfinanzierung 319.875,00 € Projektträger Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fördert Aktivitäten für die Rechte der Menschen mit Behinderung. Jährlich zum 5. Mai, den europäischen Protesttag für die Rechte der Menschen mit Behinde- rung, unterstützt Aktion Mensch vielfältige Veranstaltungen und Aktionen. Zur Rechtsmobilisierung und Rechtsdurchsetzung plant Aktion Mensch im Jahr 2021 ein neues Förderprogramm. Schon heute sind Projekte wie das des Deutschen Blinden- und Sehbehin- dertenverbandes in der Projektförderung förderfähig. Zuschüsse für Personal-, Honorar- und Sachkosten bis zu 350.000 Euro bei 10% Eigenmittel sind möglich. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderprogramm: Inklusion einfach machen Titel Gemeinsam Wege finden - Peer-to-Peer Mentoring zur sozialen und beruflichen Orientierung von und für Menschen mit Flucht- erfahrung Zeitraum 2020 Kurzbeschreibung "Gemeinsam Wege finden – Peer-to-Peer Mentoring zur sozialen und beruflichen Orientierung von und für Menschen mit Fluchterfahrung" ist ein Ehrenamts-Pilotprojekt von und für Menschen mit Migrationshin- tergrund in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Menschen mit einer internationalen Biographie, die auf Grund einer Flucht nach Deutsch- land gekommen sind, die deutsche Sprache bereits erlernt haben und einer beruflichen Tätigkeit bzw. beruflichen Ausbildung (oder einer an- deren für sie sinnstiftenden Arbeit) nachgehen und sich selbst in Deutschland als „selbstwirksam“ erleben, werden zu Peer- Mentor*innen ausgebildet. Diese unterstützen im Rahmen eines eh- renamtlichen 1:1 Mentorings Menschen, die erst seit kurzem in Deutschland leben, einen Asylantrag gestellt haben und sich Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache und der ersten sozialen wie be- ruflichen Orientierung in Berlin wünschen. Das Projekt besitzt Pilotcharakter auf zwei Ebenen: zum einen werden Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung, die selbst besondere soziale Schwierigkeiten erlebt haben, zu ehrenamtlichen Mentor*innen im Bereich der beruflichen Orientierung ausgebildet; zum anderen wird eine Person aus dieser Peer-Group als Koordinie- rungskraft im Projekt eingearbeitet und im Bereich Projektmanagement ausgebildet. Indem im Rahmen des Projekts ein Mensch mit Migrati- onshintergrund und Fluchterfahrung, in einer schwierigen sozialen Le- benssituation mit wenig oder keiner Arbeitserfahrungen auf dem deut- schen Arbeitsmarkt, als Koordinierungskraft eingestellt und ausgebil- det wird, ermöglicht das Projekt gelebte Integration in den ersten Ar- beitsmarkt.
Deutscher Caritasverband e.V. Kostenplan Personalkosten 37.450,00 € Honorarkosten 5.000,00 € Direkt zurechenbare Sachkosten 8.350,00 € Barrierefreiheit 4.000,00 € Gesamtkosten 54.800,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 2.740,00 € Zuschuss Aktion Mensch 52.060,00 € Gesamtfinanzierung 54.800,00 € Projektträger INTEGRA gGmbH Berlin, zur Förderung von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit - Freizeit - Erholung Hinweise zur Förderung: Das Aktionsförderprogramm „Inklusion einfach machen“ war bis zum 30.04.2020 befristet. Alle Projekte, die auch zukünftig einfach Inklusion machen, können über die Projektförderung z.B. in den Programmen „Beratung, Begleitung, Selbsthilfe“ oder „Begegnung, Kultur, Sport“, mit bis zu 350.000 Euro bezuschusst werden. Projektdauer bis zu 5 Jahre, Eigenmittel 10%. Projekte im Kontext von Migration und Arbeit sind nur dann förderfähig, wenn das Freiwilli- genengagement eine tragende Säule des Projektkonzeptes bildet. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderprogramm Projektförderung: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe Titel Inklusionspatinnen – Hilfen für Kinder mit Behinderung und Migrationshintergrund Zeitraum Beginn: 01. Juni 2020 Ende: 31. Mai 2025 Kurzbeschreibung Mit Peer-Beratungsprojekten erreicht der Stadtteilladen Flingern seit mehr als 10 Jahren Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte und unterstützt sie dabei, in Deutschland Fuß zu fassen. In dieser Zeit wurden grundlegende Erfahrungen in der Schulung und Einsatz eh- renamtlicher Mitarbeiterinnen gesammelt. In den letzten Jahren zeigte sich, dass immer mehr Familien mit Kin- dern mit einer chronischen Erkrankung, Behinderung oder Förderbe- darf von den Stadtteilmüttern begleitet werden. Die Eltern werden von Arzt zu Arzt verwiesen oder Lehrer und Erzieher geben die Rückmel- dung, das Kind habe Anpassungsschwierigkeiten oder sei in seiner Entwicklung auffällig. Die Eltern stehen dem hilflos gegenüber, fühlen sich beschämt, unverstanden und mit den Sorgen um ihr Kind alleinge- lassen. Die vorliegende Behinderung ohne Kenntnisse zum Ausmaß, die Sprachbarriere, Diskriminierungserfahrungen und das Unwissen über das deutsche Gesundheits- und Hilfesystem schränken die Möglichkei- ten der Eltern, sich für die Versorgung, Förderung, Teilhabe und Inklu- sion ihrer Kinder einzusetzen stark ein. An dieser Stelle sind sie auf Personen angewiesen, die Informationen übersetzen, sie zu Ämtern und Einrichtungen begleiten und Hilfe zur Selbsthilfe leisten Hier setzt das Projekt Inklusionspatinnen an. In einer Qualifizierungs- phase lernen bereits integrierte Migrantinnen als „Inklusionspatinnen“ Inhalte aus dem heilpädagogischen Bereich kennen und erhalten In- formationen über das Hilfe- und Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung. So können sie als Peer-Berater in Gesprächen zwi- schen Eltern, Fachleuten oder Behörden emotional Zugang schaffen, adäquat informieren und begleiten. Die Eltern werden in der Bewälti- gung ihrer neuen Lebenssituation gestärkt und die Kinder, die auf Grund ihres Migrations- oder Fluchthintergrundes und einer Behinde- rung oder Beeinträchtigung mehrfach benachteiligt sind, erhalten För- derung und Hilfe bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Partizipation und Inklusion
Deutscher Caritasverband e.V. Kostenplan Personalkosten 220.000,00 € Honorarkosten 4.940,00 € Direkt zurechenbare Sachkosten 106.400,00 € Gesamtkosten 331.340,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 33.134,00 € Zuschuss Aktion Mensch 298.206,00 € Gesamtfinanzierung 331.340,00 € Projektträger Diakonie Düsseldorf - Gemeindedienst der Evangelischen Kirchenge- meinden e.V. Hinweise zur Förderung: Die Projektförderung ist das Förderinstrument für Vorhaben, die zur Umsetzung zusätzliche Personalressourcen benötigen. Auch Mietkosten für neue Räumlichkeiten, Tagungskosten für Honorare, Verpflegung oder Fahrten, Graphik- oder Druckkosten für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstattung oder Investitionen für Barrierefreiheit sind förderfähig. Der maximale Zuschuss be- trägt bei fünf Jahren Laufzeit 350.000 Euro. Eigenmittel in Höhe von 10% sind notwendig. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderangebot Pauschalförderung: Bildungsveranstaltungen Titel Leistung und Inklusion ein Widerspruch? 34. Studientag Behinderung und Glaube Zeitraum 20. November 2019 Kurzbeschreibung Alle Menschen kennen das Wort „Leistung“. Aber meinen alle das glei- che, wenn sie von Leistung sprechen.? Leistung wird ständig bewertet. Im Sport, in der Schule, bei der Arbeit – auch in der Kirche? In der UN Behindertenrechtskonvention steht: Jeder Mensch ist viel wert. Gilt das auch, wenn es auf Leistung ankommt? Wie können wir mit Leistung umgehen, wenn wir Inklusion wollen? Bei diesem Studientag geht es um Leistung. Was ist überhaupt Leistung? Hat Leistung schon immer die gleiche Bedeutung? Können wir vielleicht einen neuen Leistungs- begriff finden, der besser zu Verschiedenheit und Inklusion passt? Frau Dr. Stoppenbrink ist Philosophin. Sie hat viel über Leistung und Inklusion nachgedacht und wird davon erzählen. Herr Dr. Köster ist Kirchenhistoriker. Er kennt sich mit Kirchengeschichte aus und kann berichten, dass es früher ein anderes Verständnis von Leistung gab als heute. Am Nachmittag gibt es verschiedene Workshops zum Aus- probieren und Erleben, wie man mit Leistung in der Schule, in der Ar- beitswelt, beim Sport oder in der Kirche anders als gewohnt umgehen kann. Beim Studientag werden Ideen für die Seelsorge mit Menschen mit Behinderungen entwickelt. Daran können und sollen sich viele un- terschiedliche Menschen beteiligen. Vortrag und Podiumsdiskussion über den Begriff der „Leistung“ bzw. Leistungsgerechtigkeit und dem gesellschaftlichen Ziel der Inklusion. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf Inklusion. Dieses Recht meint nicht nur Menschen mit einer Behinderung, obwohl diese Personengruppe häu- fig im Vordergrund der Diskussion steht. Inklusion umfasst alle Hete- rogenitätsdimensionen und auch alle Formen von Behinderungen. Trotz der rechtlich klar geregelten Situation gibt es immer wieder hefti- ge Debatten über das Konzept der Inklusion, den Leistungsaspekt in Schule, Sportverein, der Arbeitswelt aushöhlt. Bedenken werden zum Bespiel darüber geäußert, dass die inkludierte Kinder die Leistung der Regelschüler negativ beeinflussen und den generellen Standard min- dern könnten. Aus diesem Grund soll aus einer historischen und einer
Deutscher Caritasverband e.V. philosophischen Perspektive der Begriff der Leistung bzw. Leistungs- gesellschaft beleuchtet werden und in Korrelation mit dem Leitgedan- ken der Inklusion gesetzt werden. Die vier 4 Workshops sollen die praktischen Seiten der Inklusion und Leistung auf Konkrete gesellschaftliche Teilsysteme legen (Schule, Arbeit, Sport und Kirche) - (Soziometrische Übungen zur Leistung und Vorurteilen, Best-Practice Lösungen vorstellen und diskutieren, Lö- sungen für die individuelle Situation erarbeiten). Dieser Studientag ist bewusst auf die Lernbedürfnisse und individuel- len Fähigkeiten aller Teilnehmer/innen und Referent/innen ausgerich- tet und soll partizipative Teilhabe / Mitarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen. Kostenplan Tagespauschale Bildungsmaßnahmen 3.840,00 € Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit 1.200,00 € Gesamtkosten 5.040,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 360,00 € Zuschuss Aktion Mensch 4.680,00 € Gesamtfinanzierung 5.040,00 € Projektträger Bistum Münster Bischöfliches Generalvikariat Münster Hinweise zur Förderung: Für eine inklusive Gesellschaft ist der Informations- und Erfahrungsaustausch von Menschen mit und ohne Behinderung, für Angehörige, für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch mit dem Förderangebot „Pauschalförde- rung: Bildungsveranstaltungen“ Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaus- tausch unterstützen. Zuschüsse werden pauschal nach Anzahl der Teilnehmenden und Tage bzw. Übernachtungen berechnet: Tagespauschale pro Person 30 Euro, Übernachtungspauschale pro Person 30 Euro. Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeitstunden Bildungsinhal- te vermittelt werden. Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden, wenn am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet oder am Tag zuvor eine Bildungsveranstaltung statt- gefunden hat. Für die Zugänglichkeit des Angebots können Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit geför- dert werden. Hierfür sind Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten erforder- lich. Bildungsmaßnahmen, deren Zuschuss unterhalb von 700 Euro liegt, werden nicht geför- dert. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderangebot: Inklusion einfach machen Titel Männliche Betroffene - Vernetzung & Beratung aufbauen Zeitraum Beginn: 17. Februar 2020 Ende: 16. Februar 2021 Kurzbeschreibung Wildwasser Magdeburg e.V. verfolgt innerhalb eines Jahres das Ziel, Jungen und Männer im Raum Magdeburg und Umgebung in ihren Rechten auf Gewaltfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Das Vorhaben soll den Aufbau einer Netzwerkstruktur zu Jungen und Männern, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren und/oder sind, leisten. Es soll der Aufbau einer zielgruppenorientierten Öffentlich- keitsarbeit vorbereitet werden, um mittelfristig diese umzusetzen und langfristig ein Beratungs- und Unterstützungsangebot gegen sexuali- sierte Gewalt bei Jungen und Männern aufzubauen. Dieses Angebot soll • Fachkräfte befähigen, Bedarfe von (betroffenen) Jungenund Männern* zu erkennen und geeignet darauf einzugehen, • eine Ent-Tabuisierung und eine Sichtbarkeit des Themas leis- ten, • gesellschaftliche Folgeschäden von sexualisierter Gewalt an Jungen und Männern reduzieren, • eine transgenerationale Weitergabe von Traumata unterbinden und • mittelfristig Hilfe suchende Jungen und Männer direkt bei der Bewältigung der erlebten Gewalt unterstützen. Dies soll über folgende Maßnahmen gelingen: • Aufbau eines Netzwerkes, dass die Bedarfe von betroffenen Jungen und Männern in den Blick nimmt, • die Durchführung einer Machbarkeitsprüfung der akquirierten Ideen für das Konzept (u.a. partizipativer Aufbau des Bera- tungsangebotes mit Betroffenen und Netzwerkpartner*innen) und • die Erstellung eines umfassenden Konzeptes zur Installierung eines tragfähigen Beratungsangebotes ab 2021.
Deutscher Caritasverband e.V. Zielgruppen: • Fachkräfte, die mit (betroffenen) Kindern und/oder Jugendli- chen arbeiten (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshil- fe, KiTa, Schule, Hort etc.), • Fachkräfte, die mit (betroffenen) erwachsenen Männern in psy- chosozialen oder sozialen Kontexten tätig sind und • Unterstützungspersonen des sozialen Umfeldes von betroffe- nen Jungen und Männern, • Jungen und Männer mit sexualisierten Gewalterfahrungen in psychosozialen Schwierigkeiten. Kostenplan Gesamtkosten 50.500,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 2.525,00 € Zuschuss Aktion Mensch 47.975,00 € Gesamtfinanzierung 50.500,00 € Projektträger Wildwasser Magdeburg e.V. Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fokussiert mit ihrer Förderung auf drei Zielgruppen: • Menschen mit Behinderung • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre • Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten; dazu gehören Perso- nen im Sinne des §67 SGB XII sowie Frauen und Männer, die von Gewalt betroffen sind, u.a. Opfer häuslicher Gewalt und Menschen, die vor Gewalt fliehen mussten und/oder auf der Flucht Gewalt erfahren haben. Das Aktionsförderprogramm „Inklusion einfach machen“ war bis zum 30.04.2020 befristet. Alle Projekte, die auch zukünftig einfach Inklusion machen, können über die Projektförderung z.B. in den Programmen „Beratung, Begleitung, Selbsthilfe“ oder „Begegnung, Kultur, Sport“, mit bis zu 350.000 Euro bezuschusst werden. Projektdauer bis zu 5 Jahre, Eigenmittel 10%. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Deutscher Caritasverband e.V. Gefördert von Referat Alter, Pflege, Behinderung Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Praxisbeispiel Förderprogramm Projektförderung:Entwicklung neuer Wohnformen Titel Institutionalisierung von Interessensgemeinschaften zur Schaf- fung von Wohnraum für und mit Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis Zeitraum Beginn: 19. April 2019 Ende: 31. März 2022 Kurzbeschreibung Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist für viele Menschen mit Behinderung noch eine Ausnahme. Die Nachfrage nach neuen und selbstbestimmten Wohnformen nimmt jedoch seit Jahren deutlich zu. Das belegen Anfragen von Betroffenen oder Angehörigen an das saarländische Sozialministerium ebenso, wie die vom Ministe- rium in Auftrag gegebene "con-sens Studie". Der immer größer wer- dende Mangel an bezahlbarem Wohnraum, nicht nur in Ballungszen- tren, bedeutet dabei gerade für Menschen mit Behinderungen, dass sie ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung nur sehr schwer oder gar nicht umsetzen können. Mit Hilfe des Projektes sollen für und mit diesen Menschen neue, ins- besondere auch inklusive und nachhaltige Wohnangebote geschaffen werden. Dazu ist unter anderem eine Sensibilisierung und Aktivierung der verschiedenen Betroffenen und sonstigen relevanten Akteure vor Ort notwendig und somit auch das vorrangige Ziel des Projektes. In unserem Vernetzungsprojekt werden Schlüsselpersonen und Institu- tionen aus Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik aktiv einbezogen. Sie werden im Verlauf des Projektes zu Initiatoren und Multiplikatoren von innovativen, barrierefreien und inklusiven Wohn- projekten. In einem weiteren Schritt werden lokale Institutionen (Vereine, Gesell- schaften oder Genossenschaften) ins Leben gerufen, die sich zum Ziel setzen, den örtlichen Bedarf an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu erheben und nachhaltig zu schaffen. Verschiedene Projektpartner, Kooperationspartner und sozialräumlich relevante Ak- teure arbeiten dabei eng zusammen. Menschen mit Behinderung werden aktiv in alle Planungen und Vorbe- reitungen der einzelnen Projektabschnitte einbezogen.
Kostenplan Personalkosten 119.267,09 € Honorarkosten 77.800,00 € Direkt zurechenbare Sachkosten 20.520,00 € Barrierefreiheit 11.700,00 € Gesamtkosten 229.287,09 € Finanzierungsplan Eigenmittel 22.928,71 € Zuschuss Aktion Mensch 206.358,38 € Gesamtfinanzierung 229.287,09 € Projektträger Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. Hinweise zur Förderung: Bei allen Projektvorhaben ist es der Aktion Mensch wichtig, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt teilhaben und alle Aktivitäten barrierefrei sind. Projekte in den Lebensbereichen Barrierefreiheit, Wohnen oder Freizeit können mit bis zu 350.000 Euro für notwendige Personal-, Honorar- und Sachkosten bezuschusst werden. Ei- genmittel in Höhe von mind. 10% sind erforderlich. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden.
Gutes tun und Gutes gewinnen! Mit deinem Los werden Projekte in ganz Deutschland gefördert. Hrsg. Deutscher Caritasverband e.V. Referat Sozialwirtschaft, strategische Personalpolitik und Fördermittelmanagement Karlstraße 40, 79104 Freiburg www.caritas.de Bilder: © Aktion Mensch
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