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European Single Electronic Format (ESEF) Neue Anforderungen an kapitalmarktorientierte Konzerne www.schlecht-partner.de
AGENDA I. Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich II. Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland III. Überblick & Implikationen: ESEF-Umsetzungsgesetz IV. Operative Umsetzung V. Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung VI. Chancen nutzen: Optimierung der Finanzprozesse VII. Zusätzliche Informationen Schlecht und Partner www.schlecht-partner.de 2
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich 2004/ 2013/ 06/08. 2018 2019 01.2020 GJ 2020 GJ 2022 2007 2015 2020 Veröffentlichung Verabschiedung des Verpflichtende ESEF-VO und technisches einheitliche ESEF- Umsetzung der Umsetzung der Inkrafttreten Regulierungs- Regierungsentwurf Verabschiedung und Berichterstattung für Ausweitung der Transparenz- Transparenz- standards (RTS) und ESEF- Inkrafttreten primäre Abschluss- Vorgaben nach dem richtlinie änderungsrichtlinie Billigung der Umsetzungsgesetz ESEF- bestandteile und RTS auf +200 weitere (2004/109/EG) in (2013/50/EU) in Referentenentwurf delegierten (RegE) Umsetzungsgesetz Basisinformationen Anhanginformationen nationales Recht nationales Recht ESEF- Verordnung nach den Vorgaben Umsetzungsgesetz (ESEF-VO) des RTS (RefE) Offenlegungs- Aufstellungs- lösung mit lösung Prüfungspflicht Ziel der Rechtsnormen Steigerung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensinformationen Digitalisierung der Finanzberichterstattung Persönlicher Anwendungsbereich Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i.S.v. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 327a HGB sind 10.09.2020 3
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich Sachlicher Anwendungsbereich 1. Technisches Veröffentlichungsformat (XHTML) Offenlegung der „Jahresfinanzberichte“ im Datenformat XHTML 2. Technische Berichtssprache iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language) Maschinenlesbarkeit des IFRS-Konzernabschluss via iXBRL-Format Zeitlicher Anwendungsbereich Ab dem 1. Januar 2020 Ab dem 1. Januar 2022 Offenlegung der Jahresfinanzberichte im Datenformat XHTML Maschinenlesbarkeit via iXBRL-Format für monetäre Angaben der Ausweitung der Maschinenlesbarkeit via iXBRL-Format auf +200 primären Abschlussbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, weitere Anhanginformationen KFR, EK-Veränderungsrechnung) sowie ausgewählte textuelle Basisinformationen (10 Anhanginformationen) 10.09.2020 4
Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland Nationale ESEF-Umsetzung wird insbesondere im HGB geregelt werden Weitere Anpassungen im EGHGB (Übergangsvorschriften), WpHG, GenG, Unternehmensregisterverordnung, Vermögensanlagegesetz Offenlegungslösung Aufstellungsprozess für Abschlüsse und Lagebericht bleibt unberührt (d.h. die handelsrechtliche Aufstellung erfolgt nicht unmittelbar elektronisch) Anordnung von ESEF als handelsrechtliches Offenlegungsformat für die einzelnen Bestandteile des „Jahresfinanzberichts“ (geprüfter Jahres- und Konzernabschluss, (Konzern-)Lagebericht, Bilanzeid) ABER Formatprüfung der elektronischen Wiedergabe für Zwecke der Offenlegung wird Bestandteil der gesetzlichen Abschlussprüfung Berichterstattung über die ESEF-Konformität erfolgt in einem besonderer Abschnitt im Bestätigungsvermerk 10.09.2020 5
Überblick: ESEF-Umsetzungsgesetz Aufstellung Offenlegung Keine Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufstellung der Änderung der Offenlegungsvorschriften nach § 328 HGB Komponenten des „Jahresfinanzberichts“ (Jahres- und Die betroffenen Unternehmen haben die nach § 325 Abs. 1 Konzernabschluss, (Konzern-)Lagebericht, Bilanzeid) Satz 1 HGB offenzulegenden Dokumente im einheitlichen ESEF- Umsetzung auf Papier oder bspw. als PDF-Dokument weiterhin möglich Format offenzulegen, d.h. im XHTML-Format, und dabei ihren Konzernabschluss unter Verwendung der Klarstellung: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gem. § 297 Abs. 2 vorgegebenen iXBRL-Taxonomie auszuzeichnen Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, sind eigenständige Elemente und nicht Teil des (Konzern-)Abschlusses bzw. (Konzern-)Lageberichts Gesetzliche Abschlussprüfung Enforcement Änderung der Prüfungsvorschriften nach §§ 317, 322 HGB Änderung der Enforcement-Vorschriften nach § 342b HGB Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Abschlussprüfung auch zu Nicht nur die aufgestellten Abschlüsse und Lageberichte, sondern beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben auch die für Zwecke der Offenlegung erstellten Abschlüsse und der (Konzern-)Abschlüsse & (Konzern-) Lageberichte in allen Lageberichte unterliegen dem Enforcement wesentlichen Belangen den Anforderungen des geänderten § 328 HGB entsprechen, d.h., ob sie im einheitlichen XHTML-Format erstellt sind und ob die iXBRL-Auszeichnungen im IFRS-Konzernabschluss sachgerecht sind Über das Ergebnis der Prüfung ist im Bestätigungsvermerk in einem besonderen Abschnitt zu berichten 10.09.2020 6
Implikationen: ESEF-Umsetzungsgesetz Bisheriger Aufstellungs- und Offenlegungsprozess ESEF-Umsetzungsgesetz Formprüfung der Offenlegung als zusätzlicher Bestandteil der Abschlussprüfung Verdichtung und Ausweitung der Abschlussprüfung als Voraussetzung für Feststellung bzw. Billigung Implikationen auf den Aufstellungsprozess sowie Verfahren zur Feststellung bzw. Billigung der Abschlüsse, da die Erstellung der Dokumente und deren Prüfung vor Feststellung bzw. Billigung der Abschlüsse erfolgen müssen (§ 316 Abs. 1 und 2 HGB) 10.09.2020 7
Operative Umsetzung: 5 Schritte Planung/ Tagging Qualitäts- Mapping Offenlegung Strategie (iXBRL-Bericht) sicherung Fachliche Lösung* Technische Lösung *bedarf keiner technischen Lösung 10.09.2020 8
Operative Umsetzung: Herausforderungen Fokus der ESEF-Implementierung für Unternehmen • Vollständigkeit und Richtigkeit der iXBRL-Auszeichnung • Fristgerechte Offenlegung der ESEF-Berichterstattung Herausforderungen • Technische Umsetzung (menschenlesbares maschinenlesbares Format) • Fachliche Auseinandersetzung mit der ESEF-Taxonomie und Angemessenheit der unternehmensindividuellen Ergänzungen • Zeitliche Integration in den Abschlusserstellungsprozess (inkl. IKS) • Interdisziplinäres Projektmanagement (fachlich, technisch, prozessual) • ESEF-Compliance: Fortlaufende Integration des Mapping auf die ESEF-Taxanomie und Überwachung von Taxonomie-Änderungen Änderungen in der Rechnungslegung des Unternehmens Änderungen in den IFRS Rechnungslegungsstandards/ der ESEF-Taxonomie 10.09.2020 9
Operative Umsetzung: Erfolgsfaktoren Erfolgsfaktoren • Adäquate Umsetzungsstrategie Built-in, Bolt-on, Outsourcing • Wahl einer bedarfsgerechten Softwarelösung • Verfügbarkeit und Allokation von personellen Ressourcen (intern/extern) Fachlich (IFRS-Know-How & Reporting-Kenntnisse) Technisch • Zukunftsgerichtete Anpassung der System- und Prozesslandschaft (inkl. IKS) • Enge Kooperation zwischen den involvierten Unternehmensabteilungen (Accounting & Controlling, Legal, IT, Investor Relations,…) • Zeitnahe Abstimmung mit den verantwortlichen Abschlussprüfern 10.09.2020 10
Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung MAPPING 1. GAP-Analyse Analyse IST-Zustand vs. SOLL-Zustand ~ Abgleich des Jahresfinanzberichts in bestehenden Gliederungsstrukturen/Darstellungsformen mit der ESEF-Taxonomie 2. Analyse des Erfordernisses für unternehmensspezifische Taxonomie-Erweiterungen (Extensions) einschl. inhaltliche Prüfung, ob etwaige Erweiterungen sachlich begründet sind Extensions sind nur zulässig, wenn der Inhalt eines Berichtselements nicht zutreffend mit Elementen der Standard- Taxonomie abgebildet werden kann Extensions sind durch Verweis auf die Standard-Taxanomie zu KOR-IFRS 05/2020: Empirische Untersuchung der in den USA verankern (Anchoring) börsennotierten IFRS-Rechnungsleger Durchschnittliche Anteile der unternehmensindividuellen 3. Erstellung einer (iXBRL-)Zuordnungstabelle (initiales Mapping) Taxonomie-Erweiterungen an der Gesamtzahl der Berichtspositionen in den verschiedenen Branchen zwischen 4. ESEF-Compliance im Regelprozess 30% und 50% Ungeachtet der Branchenkategorisierung: 46,1% Branche mit den meisten Erweiterungen: Finanzbranche 10.09.2020 11
Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung Standard-Taxonomie Extension MAPPING Verankerung von Erweiterungselementen zu einem Element Verankerung von Erweiterungselementen, die eine der Standard-Taxonomie, das vom Umfang oder Bedeutung Kombination aus Elementen der Standard-Taxonomie weiter gefasst ist darstellen Kapitalerhöhung, die als Sacheinlage und Bareinlage Der Jahresfinanzbericht weist die Position „issued capital Example Example umgesetzt wird. In der EK-Veränderungsrechnung erfolgt and share premium“ aus. der getrennte Ausweis der Sachverhalte. Die Standard-Taxonomie kennt ein solches aggregiertes Die Standard-Taxonomie beinhaltet nur das höher Element nicht. aggregierte Element „issue of equity“. Shared Capital Issue of Equity Anchoring Anchoring & Premium Capital Increase Capital Increase Issued Capital Shared Premium in Kind in Cash 10.09.2020 12
Chancen nutzen: Optimierung der Finanzprozesse Neuregelung bietet Gelegenheit, die Vorschriften nicht rein aus Compliance-Sicht zu betrachten Gleichzeitige Verbesserung der Abläufe und Rahmenbedingen im Rechnungswesen Effizienzsteigerungen durch Maßnahmen zur Anpassung der Prozessabläufe im Bereich der Finanzberichterstattung Herausforderungen Potentielle Maßnahmen Zielsetzungen • Unterschiedliche Berichtsanlässe • Vereinheitlichung notwendiger • Stringent strukturierter gruppenweiter Berichtsanforderungen Kontenplan und einheitliche (lokal Externes Berichtswesen – Konzern angewandte) Nutzung (inkl. Anhang und Lagebericht) • Herleitung eines Kontengerüsts Konzernabschluss basierend auf dem – für • Volle Transparenz für lokale Konzernzwecke – führenden Einheiten (Mapping-Regeln) Externes Berichtswesen – Rechnungslegungswerk Einzelgesellschaften • Einführung einer neuen konzern- Einzelabschluss/ Steuerabschluss • Integration lokaler Anforderungen einheitlichen Accounting-Lösung unter Abwägung der Relevanz (bspw. SAP S/4 HANA) Internes Berichtswesen Management Reporting • Abstimmung mit anderen Bereichen (IT, Business Operations) 10.09.2020 13
Zusätzliche Informationen Zur Unterstützung der neuen Vorschriften hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ein ESEF-Berichtshandbuch und ESEF-Taxonomie-Dateien erstellt, um Unternehmen bei der Erstellung zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen werden jährlich aktualisiert, um mögliche Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie zu berücksichtigen. Damit soll die Kommunikation zwischen Erstellern und Abschlussadressaten stets auf aktueller Basis gehalten werden. ESEF-VO abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0815&from=DE ESEF-Berichtshandbuch – in englischer Sprache – abrufbar unter: https://www.esma.europa.eu/document/esef-reporting-manual ESEF-Taxonomie-Dateien abrufbar unter: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-taxonomy-files-facilitate-implementation-esef- regulation ESEF-Umsetzungsgesetz abrufbar unter: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 18.08.2020, S. 1874-1878 10.09.2020 14
Ihr Ansprechpartner Sarah Kasper Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin ___ T: +49 (0)89 24 29 16 28 F: +49 (0)89 24 29 16 99 E: s.kasper@schlecht-partner.de www.schlecht-partner.de Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen www.schlecht-partner.de 15
Ihr Weg zu uns Schlecht und Partner München T: +49 (0)89 24 29 16 – 0 Schlecht und Partner Stuttgart T: +49 (0)711 4005 40 0 F: +49 (0)89 24 29 16 - 99 F: +49 (0)711 4005 40 99 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerberater Barer Str. 7 E: info@schlecht-partner.de Mailänder Platz 25 E: info@schlecht-partner.de 80333 München 70173 Stuttgart Im Herzen der bayrischen Landeshauptstadt haben wir unseren Sitz in der Barer Str. Sie finden uns im Zentrum Stuttgarts am Mailänder Platz 25, 70173 Stuttgart. 7, 80333 München. Unser Büro liegt im Zentrum Münchens zwischen dem Karlsplatz (Stachus) und dem Karolinenplatz. Vom Zentrum Stuttgarts betreuen wir mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen ganzheitlich in Fragen der Betriebswirtschaft, der Finanzierung Von München aus beraten wir bundesweit Unternehmer, Unternehmen und wie auch in steuerlichen Fragestellungen. Privatpersonen in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen und prüfen mittelständische Unternehmen zu den unterschiedlichsten Anlässen. Unsere von Stuttgart aus betreute Mandantschaft ist im ganzen Bundesgebiet ansässig. Auch betreuen wir ausländische Mandanten, mit Investitionen in Deutschland. Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen www.schlecht-partner.de 16
An Ihrer Seite. Vorausschauend. Lösungsorientiert. Antizipierend. Beratend. - Schlecht und Partner - 17
Disclaimer Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation und gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, diese Präsentation aufgrund einer Änderung der zugrunde liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Diese Präsentation wurde ausschließlich für unseren Mandanten erstellt. Sie ist nicht dazu bestimmt, Dritten als Entscheidungsgrundlage zu dienen. Dritten gegenüber übernehmen wir keinerlei Verpflichtungen, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten (keine Dritthaftung), es sei denn, wir haben einem Dritten gegenüber im Vorhinein schriftlich etwas Abweichendes bestätigt. Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen www.schlecht-partner.de 18
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