European Single Electronic Format - (ESEF) Neue Anforderungen an kapitalmarktorientierte Konzerne - Schlecht und ...

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European Single Electronic Format
(ESEF)
Neue Anforderungen an kapitalmarktorientierte Konzerne

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AGENDA

I.     Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

II.    Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland

III.   Überblick & Implikationen: ESEF-Umsetzungsgesetz

IV.    Operative Umsetzung

V.     Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung

VI.    Chancen nutzen: Optimierung der Finanzprozesse

VII. Zusätzliche Informationen

                                            Schlecht und Partner
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Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
      2004/             2013/                                                                               06/08.
                                               2018                  2019             01.2020                                   GJ 2020                GJ 2022
      2007              2015                                                                                 2020
                                                               Veröffentlichung
                                         Verabschiedung des                                                                 Verpflichtende
                                                               ESEF-VO und
                                         technisches                                                                        einheitliche ESEF-
Umsetzung der      Umsetzung der                               Inkrafttreten
                                         Regulierungs-                             Regierungsentwurf   Verabschiedung und   Berichterstattung für   Ausweitung der
Transparenz-       Transparenz-
                                         standards (RTS) und                       ESEF-               Inkrafttreten        primäre Abschluss-      Vorgaben nach dem
richtlinie         änderungsrichtlinie
                                         Billigung der                             Umsetzungsgesetz    ESEF-                bestandteile und        RTS auf +200 weitere
(2004/109/EG) in   (2013/50/EU) in                             Referentenentwurf
                                         delegierten                               (RegE)              Umsetzungsgesetz     Basisinformationen      Anhanginformationen
nationales Recht   nationales Recht                            ESEF-
                                         Verordnung                                                                         nach den Vorgaben
                                                               Umsetzungsgesetz
                                         (ESEF-VO)                                                                          des RTS
                                                               (RefE)
                                                                                                        Offenlegungs-
                                                                                     Aufstellungs-
                                                                                                          lösung mit
                                                                                        lösung
                                                                                                        Prüfungspflicht

Ziel der Rechtsnormen
     Steigerung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensinformationen
     Digitalisierung der Finanzberichterstattung

Persönlicher Anwendungsbereich
     Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i.S.v. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, die als
      Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begeben und keine Kapitalgesellschaft
      i.S.v. § 327a HGB sind

    10.09.2020                                                                                                                                                        3
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Sachlicher Anwendungsbereich
1.      Technisches Veröffentlichungsformat (XHTML)
                 Offenlegung der „Jahresfinanzberichte“ im Datenformat XHTML
2.      Technische Berichtssprache iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language)
                 Maschinenlesbarkeit des IFRS-Konzernabschluss via iXBRL-Format

Zeitlicher Anwendungsbereich

                           Ab dem 1. Januar 2020                                       Ab dem 1. Januar 2022
 Offenlegung der Jahresfinanzberichte im Datenformat XHTML
 Maschinenlesbarkeit via iXBRL-Format für monetäre Angaben der     Ausweitung der Maschinenlesbarkeit via iXBRL-Format auf +200
 primären Abschlussbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung,   weitere Anhanginformationen
 KFR, EK-Veränderungsrechnung) sowie ausgewählte textuelle
 Basisinformationen (10 Anhanginformationen)

     10.09.2020                                                                                                                   4
Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland

     Nationale ESEF-Umsetzung wird insbesondere im HGB geregelt werden
     Weitere Anpassungen im EGHGB (Übergangsvorschriften), WpHG, GenG, Unternehmensregisterverordnung,
      Vermögensanlagegesetz
     Offenlegungslösung
                Aufstellungsprozess für Abschlüsse und Lagebericht bleibt unberührt
                 (d.h. die handelsrechtliche Aufstellung erfolgt nicht unmittelbar elektronisch)
                Anordnung von ESEF als handelsrechtliches Offenlegungsformat für die einzelnen Bestandteile des
                 „Jahresfinanzberichts“ (geprüfter Jahres- und Konzernabschluss, (Konzern-)Lagebericht, Bilanzeid)
ABER Formatprüfung der elektronischen Wiedergabe für Zwecke der Offenlegung wird Bestandteil der gesetzlichen
Abschlussprüfung
 Berichterstattung über die ESEF-Konformität erfolgt in einem besonderer Abschnitt im Bestätigungsvermerk

    10.09.2020                                                                                                       5
Überblick: ESEF-Umsetzungsgesetz
Aufstellung                                                                Offenlegung
 Keine Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufstellung der              Änderung der Offenlegungsvorschriften nach § 328 HGB
  Komponenten des „Jahresfinanzberichts“ (Jahres- und
                                                                              Die betroffenen Unternehmen haben die nach § 325 Abs. 1
  Konzernabschluss, (Konzern-)Lagebericht, Bilanzeid)                          Satz 1 HGB offenzulegenden Dokumente im einheitlichen ESEF-
 Umsetzung auf Papier oder bspw. als PDF-Dokument weiterhin möglich           Format offenzulegen, d.h. im XHTML-Format,
                                                                               und dabei ihren Konzernabschluss unter Verwendung der
 Klarstellung: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gem. § 297 Abs. 2       vorgegebenen iXBRL-Taxonomie auszuzeichnen
  Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, sind eigenständige Elemente
  und nicht Teil des
  (Konzern-)Abschlusses bzw. (Konzern-)Lageberichts

Gesetzliche Abschlussprüfung                                               Enforcement
 Änderung der Prüfungsvorschriften nach §§ 317, 322 HGB                      Änderung der Enforcement-Vorschriften nach § 342b HGB
 Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Abschlussprüfung auch zu              Nicht nur die aufgestellten Abschlüsse und Lageberichte, sondern
  beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben         auch die für Zwecke der Offenlegung erstellten Abschlüsse und
  der (Konzern-)Abschlüsse & (Konzern-) Lageberichte in allen                  Lageberichte unterliegen dem Enforcement
  wesentlichen Belangen den Anforderungen des geänderten § 328 HGB
  entsprechen, d.h., ob sie im einheitlichen XHTML-Format erstellt sind
  und ob die iXBRL-Auszeichnungen im IFRS-Konzernabschluss
  sachgerecht sind
 Über das Ergebnis der Prüfung ist im Bestätigungsvermerk in einem
  besonderen Abschnitt zu berichten

  10.09.2020                                                                                                                                      6
Implikationen: ESEF-Umsetzungsgesetz

Bisheriger Aufstellungs- und Offenlegungsprozess   ESEF-Umsetzungsgesetz
                                                   Formprüfung der Offenlegung als
                                                   zusätzlicher Bestandteil der
                                                   Abschlussprüfung
                                                    Verdichtung und Ausweitung der
                                                   Abschlussprüfung als Voraussetzung
                                                   für Feststellung bzw. Billigung
                                                    Implikationen auf den
                                                   Aufstellungsprozess sowie Verfahren
                                                   zur Feststellung bzw. Billigung der
                                                   Abschlüsse, da die Erstellung der
                                                   Dokumente und deren Prüfung vor
                                                   Feststellung bzw. Billigung der
                                                   Abschlüsse erfolgen müssen
                                                   (§ 316 Abs. 1 und 2 HGB)

  10.09.2020                                                                         7
Operative Umsetzung: 5 Schritte

              Planung/                             Tagging              Qualitäts-
                                      Mapping                                         Offenlegung
              Strategie                         (iXBRL-Bericht)         sicherung

                  Fachliche Lösung*                               Technische Lösung

       *bedarf keiner technischen Lösung

 10.09.2020                                                                                         8
Operative Umsetzung: Herausforderungen

     Fokus der ESEF-Implementierung für Unternehmen
       •         Vollständigkeit und Richtigkeit der iXBRL-Auszeichnung
       •         Fristgerechte Offenlegung der ESEF-Berichterstattung

     Herausforderungen
       •         Technische Umsetzung (menschenlesbares  maschinenlesbares Format)
       •         Fachliche Auseinandersetzung mit der ESEF-Taxonomie und
                 Angemessenheit der unternehmensindividuellen Ergänzungen
       •         Zeitliche Integration in den Abschlusserstellungsprozess (inkl. IKS)
       •         Interdisziplinäres Projektmanagement (fachlich, technisch, prozessual)
       •         ESEF-Compliance: Fortlaufende Integration des Mapping auf die
                 ESEF-Taxanomie und Überwachung von Taxonomie-Änderungen
                  Änderungen in der Rechnungslegung des Unternehmens
                  Änderungen in den IFRS Rechnungslegungsstandards/ der ESEF-Taxonomie

    10.09.2020                                                                            9
Operative Umsetzung: Erfolgsfaktoren
     Erfolgsfaktoren
       •         Adäquate Umsetzungsstrategie
                  Built-in, Bolt-on, Outsourcing

       •         Wahl einer bedarfsgerechten Softwarelösung
       •         Verfügbarkeit und Allokation von personellen
                 Ressourcen (intern/extern)
                  Fachlich (IFRS-Know-How & Reporting-Kenntnisse)
                  Technisch

       •         Zukunftsgerichtete Anpassung der System- und
                 Prozesslandschaft (inkl. IKS)
       •         Enge Kooperation zwischen den involvierten
                 Unternehmensabteilungen (Accounting & Controlling,
                 Legal, IT, Investor Relations,…)
       •         Zeitnahe Abstimmung mit den verantwortlichen
                 Abschlussprüfern

    10.09.2020                                                        10
Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung

MAPPING
1. GAP-Analyse
   Analyse IST-Zustand vs. SOLL-Zustand
   ~ Abgleich des Jahresfinanzberichts in bestehenden
   Gliederungsstrukturen/Darstellungsformen mit der ESEF-Taxonomie
2. Analyse des Erfordernisses für unternehmensspezifische
   Taxonomie-Erweiterungen (Extensions) einschl. inhaltliche
   Prüfung, ob etwaige Erweiterungen sachlich begründet sind
        Extensions sind nur zulässig, wenn der Inhalt eines
         Berichtselements nicht zutreffend mit Elementen der Standard-
         Taxonomie abgebildet werden kann
        Extensions sind durch Verweis auf die Standard-Taxanomie zu     KOR-IFRS 05/2020: Empirische Untersuchung der in den USA
         verankern (Anchoring)                                           börsennotierten IFRS-Rechnungsleger
                                                                          Durchschnittliche Anteile der unternehmensindividuellen
3. Erstellung einer (iXBRL-)Zuordnungstabelle (initiales Mapping)            Taxonomie-Erweiterungen an der Gesamtzahl der
                                                                             Berichtspositionen in den verschiedenen Branchen zwischen
4. ESEF-Compliance im Regelprozess                                           30% und 50%
                                                                          Ungeachtet der Branchenkategorisierung: 46,1%
                                                                          Branche mit den meisten Erweiterungen: Finanzbranche

 10.09.2020                                                                                                                              11
Kernaufgabe der fachlichen Unterstützung
                                                                                                                            Standard-Taxonomie

                                                                                                                                Extension
MAPPING

 Verankerung von Erweiterungselementen zu einem Element                             Verankerung von Erweiterungselementen, die eine
 der Standard-Taxonomie, das vom Umfang oder Bedeutung                            Kombination aus Elementen der Standard-Taxonomie
                    weiter gefasst ist                                                                darstellen

             Kapitalerhöhung, die als Sacheinlage und Bareinlage
                                                                                   Der Jahresfinanzbericht weist die Position „issued capital
Example

                                                                      Example
             umgesetzt wird. In der EK-Veränderungsrechnung erfolgt
                                                                                   and share premium“ aus.
             der getrennte Ausweis der Sachverhalte.
                                                                                   Die Standard-Taxonomie kennt ein solches aggregiertes
             Die Standard-Taxonomie beinhaltet nur das höher
                                                                                   Element nicht.
             aggregierte Element „issue of equity“.

                                                                                                         Shared Capital
                                  Issue of Equity
Anchoring

                                                                      Anchoring
                                                                                                          & Premium

                       Capital Increase     Capital Increase
                                                                                              Issued Capital      Shared Premium
                           in Kind              in Cash

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Chancen nutzen: Optimierung der Finanzprozesse

       Neuregelung bietet Gelegenheit, die Vorschriften nicht rein aus Compliance-Sicht zu betrachten
 Gleichzeitige Verbesserung der Abläufe und Rahmenbedingen im Rechnungswesen
 Effizienzsteigerungen durch Maßnahmen zur Anpassung der Prozessabläufe im Bereich der Finanzberichterstattung

                  Herausforderungen              Potentielle Maßnahmen                       Zielsetzungen
    • Unterschiedliche Berichtsanlässe     • Vereinheitlichung notwendiger       • Stringent strukturierter gruppenweiter
                                             Berichtsanforderungen                 Kontenplan und einheitliche (lokal
     Externes Berichtswesen – Konzern                                             angewandte) Nutzung
      (inkl. Anhang und Lagebericht)       • Herleitung eines Kontengerüsts
      Konzernabschluss                       basierend auf dem – für             • Volle Transparenz für lokale
                                             Konzernzwecke – führenden             Einheiten (Mapping-Regeln)
     Externes Berichtswesen –               Rechnungslegungswerk
      Einzelgesellschaften                                                       • Einführung einer neuen konzern-
      Einzelabschluss/ Steuerabschluss     • Integration lokaler Anforderungen     einheitlichen Accounting-Lösung
                                             unter Abwägung der Relevanz           (bspw. SAP S/4 HANA)
     Internes Berichtswesen
      Management Reporting                 • Abstimmung mit anderen Bereichen
                                             (IT, Business Operations)

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Zusätzliche Informationen

Zur Unterstützung der neuen Vorschriften hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European
Securities and Markets Authority, ESMA) ein ESEF-Berichtshandbuch und ESEF-Taxonomie-Dateien erstellt, um
Unternehmen bei der Erstellung zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen werden jährlich aktualisiert, um mögliche
Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie zu berücksichtigen. Damit soll die Kommunikation zwischen Erstellern und
Abschlussadressaten stets auf aktueller Basis gehalten werden.
     ESEF-VO abrufbar unter:
      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0815&from=DE

     ESEF-Berichtshandbuch – in englischer Sprache – abrufbar unter:
      https://www.esma.europa.eu/document/esef-reporting-manual

     ESEF-Taxonomie-Dateien abrufbar unter:
      https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-taxonomy-files-facilitate-implementation-esef-
      regulation

     ESEF-Umsetzungsgesetz abrufbar unter:
      Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 18.08.2020, S. 1874-1878

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Ihr Ansprechpartner

            Sarah Kasper

            Wirtschaftsprüferin
            Steuerberaterin
            ___

            T: +49 (0)89 24 29 16 28
            F: +49 (0)89 24 29 16 99

            E: s.kasper@schlecht-partner.de

            www.schlecht-partner.de

                                  Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen
                                                 www.schlecht-partner.de                  15
Ihr Weg zu uns

  Schlecht und Partner München            T: +49 (0)89 24 29 16 – 0                                    Schlecht und Partner Stuttgart          T: +49 (0)711 4005 40 0
                                          F: +49 (0)89 24 29 16 - 99                                                                           F: +49 (0)711 4005 40 99
  Wirtschaftsprüfer Steuerberater                                                                      Wirtschaftsprüfer Steuerberater
  Barer Str. 7                            E: info@schlecht-partner.de                                  Mailänder Platz 25                      E: info@schlecht-partner.de
  80333 München                                                                                        70173 Stuttgart

Im Herzen der bayrischen Landeshauptstadt haben wir unseren Sitz in der Barer Str.                   Sie finden uns im Zentrum Stuttgarts am Mailänder Platz 25, 70173 Stuttgart.
7, 80333 München. Unser Büro liegt im Zentrum Münchens zwischen dem Karlsplatz
(Stachus) und dem Karolinenplatz.                                                                    Vom Zentrum Stuttgarts betreuen wir mittelständische Unternehmen, Unternehmer
                                                                                                     und Privatpersonen ganzheitlich in Fragen der Betriebswirtschaft, der Finanzierung
Von München aus beraten wir bundesweit Unternehmer, Unternehmen und                                  wie auch in steuerlichen Fragestellungen.
Privatpersonen in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen und
prüfen mittelständische Unternehmen zu den unterschiedlichsten Anlässen.                             Unsere von Stuttgart aus betreute Mandantschaft ist im ganzen Bundesgebiet
                                                                                                     ansässig. Auch betreuen wir ausländische Mandanten, mit Investitionen in
                                                                                                     Deutschland.

                                                                 Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen
                                                                                www.schlecht-partner.de                                                                               16
An Ihrer Seite.
   Vorausschauend.
Lösungsorientiert.
   Antizipierend.
Beratend.
- Schlecht und Partner -

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                                              Schlecht und Partner I Boorberg Schlecht und Collegen
                                                             www.schlecht-partner.de                                     18
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