Kinderrechte im weltweiten Vergleich - Modul 22: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im Einwanderungsland ...

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Kinderrechte im weltweiten Vergleich - Modul 22: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im Einwanderungsland ...
Kinderrechte im
                    weltweiten Vergleich
                         Modul 22: Zwischen Partizipation und
                    Diskriminierung – Migration und Integration im
                           Einwanderungsland Deutschland
                               Dozent: Dr. V. Kaufmann
                    Studierende: Annika Lubecki und Ana Oikashvili

(Malteser Jugend)
Kinderrechte im weltweiten Vergleich - Modul 22: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im Einwanderungsland ...
1. Kinderrechte im historischen und rechtlichen Kontext
              1.1 Entwicklung Kinderrechte in Deutschland
              1.2 UN-Kinderrechtskonvention
              2. Kinderrechte im internationalen Vergleich
              2.1 Kinderrechte in der Demokratischen Republik Kongo

Gliederung:   2.2 Kinderrechte in Deutschland
              3. Kinderrechte und Soziale Arbeit
              4. Diskussion
              Abbildungsverzeichnis
              Literaturverzeichnis

                                                                        1
Zumpad
   • Welche Kinderrechte kennt ihr?
• Was sind die wichtigsten Kinderrechte?

                                           2
(Unicef Deutschland)
                       3
1. Kinderrechte im historischen und
rechtlichen Kontext
Juristische Definition Kind:
§7 SGB VIII: „[…]wer noch nicht 14 Jahre alt ist […]“

Kinderrechte als:
-zivile und politische Rechte
-wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
-individuelle Rechte
-kollektive Rechte

                                                        4
1.1
                       • Aufklärung: Entdeckung der Kindheit und
    Entwicklung          Schutzbedürftigkeit des Kindes
    KR in              • Ab Ende 19 Jh.: Kinderschutzmaßnahmen in Europa
                          1.   Schutz durch/ Schutz in der Familie
    Deutschland           2.
                          3.
                               Schutz in der Öffentlichkeit
                               Schutz vor Strafe
                       1919: Allgemeine Schulpflicht
                       1921: Recht auf freie Entscheidung der
                       Religionszugehörigkeit
(LeMO, Richter 2020)                                                   5
1924: Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG)

                  1933-1945: Gleichschaltung und Instrumentalisierung
                  der Institutionen des RJWG für politische Zwecke
    1.1
    Entwicklung   1949: Grundgesetz - aber Kinder noch immer keine
                  eigenständigen Rechtssubjekte
    KR in         • „Zweigliederung“ in BRD bis 1990
    Deutschland   • Stärkung öffentliche Erziehung in DDR

                  1990/1991: Neues Kinder-, und Jugendhilfegesetz im
                  SGB VIII: Kinder als Träger eigener Rechte
                  1992: Unterzeichnung UN-KRK
(Richter 2020)                                                          6
1.2 UN-Kinderrechtskonvention

                                                     UN-Erklärung der
                                                    Rechte des Kindes
Nationale und
                                                    (Declaration of the
internationale Konferenzen
                                                    Rights of the Child)

  Beginn 19. Jahrhundert            1924                   1959                       20.11.1989

                                                                                 Beschließung UN-
                             Genfer Erklärung des                           Kinderrechtskonvention von
                                Völkerbundes                                  der Generalversammlung
                                                                               der Vereinten Nationen

                                                                           (Krappmann 2020: 37-38; Schmahl 2020: 57)   7
1.2 UN-KRK
• Aktuell 196 Vertragsparteien
• Kind ist man nach Art. 1 UN-KRK:
   „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr
   noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht
   nicht früher eintritt.“

• Einteilung in Schutz, Förderungs- und Beteiligungsrechte
• Menschenrechtliche Verpflichtung der Staaten: Achtung, Schutz, Gewährleistung

                                                                                   (Schmahl 2020: 55)   8
1.2 UN-KRK
4 Grundprinzipien der UN-KRK

 Diskriminierungsverbot (Art. 2 UN-KRK)   Kindeswohlvorrang (Art. 3 UN-KRK)

 Recht auf Leben und persönliche
                                          Beteiligungsrecht (Art. 12 UN-KRK)
 Entwicklung (Art. 6 UN-KRK)

                                                                               9
1.2 UN-KRK
Erster menschenrechtlicher Vertrag auf universeller Ebene
• Kind als:
    o Schutzbedürftiges, aber genauso eigenständiges Rechtssubjekt mit
      Partizipationsrechten
    o Kinderrechtliche, subjektorientierte Perspektive
• Emanzipatorische Komponente
• Integrativer Charakter
• Fortentwicklung nationaler Rechtsentwicklungen durch die UN-KRK
• Ausschuss für Rechte des Kindes als Kontrollinstanz

                                                                   (Schmahl 2020: 55-63)   10
1.2 UN-KRK
Aber:
• Schwache
  Durchsetzungsmechanismen
• Fehlende Konkretisierungen für die
  praktische Umsetzung einiger
  Regelungen
• Weitere Neuerungen notwendig

(Schmahl 2020: 62)
                                       11
2. Kinderrechte im weltweiten Vergleich

                       Deutsche Gesellschaft für Internationale   12
                       Zusammenarbeit GIZ: 2019
• Allgemeine Situation in der D.R. Kongo:
2.1               - Stark von Armut betroffen
Kinderrechte   • Situation der Kinder und die Umsetzung der
                 Kinderrechte:
in der            - Sehr schwierige Situation
D.R.Kongo         - Die Menschenrechte der Kinder werden in
                    der D. R. Kongo regelmäßig verletzt

                   Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ: 2019   13
Artikel 24 Gesundheitsvorsorge UN-Kinderrechtskonvention
   (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur
  Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die
 Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf
         Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

                                                                                14
2.1 Kinderrechte in der D.R.Kongo

                   Recht auf Gesundheit Artikel 24:

• Die Gesundheit der Kinder ist ab der Geburt gefährdet (Masern, Cholera und
  Malaria)
• Schwaches Gesundheitssystem
• Unterernährung der Kinder

                                                               (Unicef 2020)
                                                                               15
Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung UN-Kinderrechtskonvention
    (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die
Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend
                        zu erreichen, werden sie insbesondere
    a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
        b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen
allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und
        zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der
 Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit
                                        treffen;

                                                                                   16
2.1 Kinderrechte in der D.R. Kongo

                       Recht auf Bildung Artikel 28:

 •   Erschwerter Zugang zu Bildung
 •   Kosten für die Bildung muss die Familie tragen
 •   Mangelnde Qualität der Bildung
 •   Soziokulturelle Hindernisse: Kinderarbeit, Kindersoldaten*innen und
     Kinderehen
                                                                  (Prashad:2020)
                                                                                   17
2.2 Kinderrechte in Deutschland
• Netzwerk zur Umsetzung der UN-
  Kinderrechtskonvention e.V.
• 5 Jähriger Bericht über Entwicklung
  und Umsetzung der Kinderrechte

Aber:
• Kinderrechte oft nicht konkret
  bekannt
• UN-KRK als einfaches Bundesgesetz,
  noch NICHT im Grundgesetz

                                        (Richter, Krappmann und Wappler 2020: 513- 520; KidsRightsIndex 2019)   18
2.2 Kinderrechte in Deutschland

                          Recht auf Gesundheit Artikel 24:

• Ausgeprägtes Gesundheitssystem und            • Unterschiede Stadt und Land
  Gesundheitsvorsorge
                                                • Steigender Fachkräftemangel
• Krankenversicherungspflicht
                                                • Eingeschränkter Zugang für geflüchtete Kinder
• Integrierte kommunale Gesundheitsstrategien
                                                • Einfluss sozioökonomischer Status und
• Psychologische Beratung und Unterstützung       Bildungsgrad
• Zugang zu sauberem Trinkwasser und Hygiene    • Genitalbeschneidung bei Jungen
• Schulische Aufklärung
                                                                   (National Coalition Deutschland 2019: 45-47)   19
2.2 Kinderrechte in Deutschland

• GG: Menschenwürde, Gleichberechtigung       • Chancengleicher Zugang und
                                                Gleichbehandlung aller Kinder nicht voll
• Ausbau frühkindlicher Bildung, Recht auf      verwirklicht
  Förderung in Kindertageseinrichtung
                                              • Fehlende materielle, finanzielle und
• Ländersache                                   personelle Ressourcen
• Kostenfreier Schulzugang und Schulpflicht   • Investitionsbedarf für non-formale Bildung
• Immer mehr Studienberechtigte                 bei Kindern
                                              • Mitbestimmungsrechte der Kinder stärken

                                                                 (National Coalition Deutschland 2019: 54-56)   20
3.
               Sozialarbeiter*innen sind Akteure*innen, um
Kinderrechte   Kinderrechten Geltung zu verschaffen, vor allem
und Soziale    dort wo diese mit Familien, Kindern und
               Jugendlichen in Kontakt stehen.
Arbeit         • Kinder über ihre Rechte informieren
               • Kinder zu fragen, was sie sich wünschen

                                    (Wenke 2014: 3)         21
Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens UN-Kinderrechtskonvention
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten
    frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und
                     entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

                                                                                  22
Warum ist es so wichtig, dass Kinder beteiligt
               werden?

3.             • Stärkung der Selbstwirksamkeit
               • Stärkung der Autonomieerfahrung
Kinderrechte   • Stärkung der Resilienz

und Soziale    Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung:
Arbeit         • Überschneidung mit den Interessen der
                 Erwachsenen
               • Machtverhältnisse

                                                (Engelhardt 2016: 136-138)

                                                                             23
Wie kann Beteiligung gelingen?
3.             • Erwachsene müssen bereit sein: Entscheidungs- und
                 Verfügungsmacht abzugeben
Kinderrechte   • Die eigene Haltung im Umgang mit Kindern
und Soziale      reflektieren
               • Beteiligung ist ebenfalls abhängig von strukturellen
Arbeit           Rahmenbedingungen

                                                                 24
3. Kinderrechte und Soziale Arbeit
                                                                                                      Geteilte
                                                                                                      Entscheidungen
                                                                             Geteilte                 mit
                                                                             Entscheidungen           Erwachsenen,
                                                   Kinder werden             mit Kindern,             gemeinsame
                                                   informiert, sie           gemeinsame               Umsetzung
                          Kinder werden            können Einfluss           Umsetzung
                          informiert,              auf
 Symbolische              Aufgaben                 Entscheidungen
 Partizipation            werden                   nehmen
                          zugewiesen

Stufenleitermodell der Partizipation in Anlehnung an Roger Hart (Wenke 2014: 20, Engelhardt 2016: 132).

                                                                                                                       25
4. Diskussionsrunde

Kinderrechte in Zeiten von Corona
                    Lockdown auch für Kinderrechte!?

• In Zeiten von Corona werden die Kinderrechte nicht berücksichtigt
• Erhöhtes Risiko für Kindeswohlgefährdungen?

                                      (Deutsches Jugendinstitut DJI 2020)

                                                                            26
4. Diskussion
Kinderrechte ins Grundgesetz
 Kinderrechte müssen nicht ins Grundgesetz- Kinder haben auch so schon alle
                                Grundrechte!

• Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene
• Kinder- und Jugendliche hätten eine stärkere Position

• Die Rechte der Eltern würden geschwächt werden
• Kinder genießen in Deutschland umfassenden Schutz durch das
  Grundgesetz
• Es würde zu keiner konkreten Verbesserung führen
                                            (BMFSFJ 2019)
                                                                              27
Abbildungsverzeichnis
• Bild Titelfolie: MALTESER JUGEND. Kinderrechte [Online-Quelle]. Köln: Malteser Hilfsdienst e.V. [Zugriff am: 30.11.2020].
  Verfügbar unter: https://www.malteserjugend.de/unsere-themen-neu/kinder-staerken/die-
  arbeitsmappe/kinderrechte.html?utm_source=https://www.google.com
• Bild Folie 3: UNICEF. Zehn Kinderrechte [Online-Quelle]. Köln: UNICEF Deutschland [Zugriff am: 2.12.2020]. Verfügbar
  unter: 0https://www.unicef.de/informieren/materialien/zehn-kinderrechte/57310
• Bild Folie 4: KIDSRIGHTSINDEX, 2019. Status der Kinderrechte weltweit [Online-Quelle]. Amsterdam: KidsRights
  Foundation [Zugriff am 3.12.2020]. Verfügbar unter: https://kidsrights.org/research/kidsrights-index/
• Bild Folie 5: LEMO. Mädchen-Schulklasse um 1919 [Online-Quelle]. Berlin: Deutsches Historisches Museum [Zugriff am
  3.12.2020]. Verfügbar unter: https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/schulklasse-um-1910.html
• Bild Folie 8: UN-KINDERRECHTSKONVENTION. UN-Kinderrechtskonvention [Online-Quelle]. Bonn: Praetor Intermedia UG
  [Zugriff am 4.12.2020]. Verfügbar unter: https://www.kinderrechtskonvention.info/
• Bild Folie 13: DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT GIZ, 2019. Demokratische Republik
  Kongo (DR Kongo) [Online Quelle]. Bonn: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ GmbH [Zugriff am
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