EXPERTEN-SCHULUNG GWG - ONLINE - 20.09.2021 ACHIM DIERGARTEN - RECHTSANWALT - ANTI-GW.DE
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Ihr Referent: Rechtsanwalt Achim Diergarten ! Autor bzw. Mitverfasser diverser Bücher und Lernprogramme: ! E-Learning FORUM (08/2017) ! Corporate Compliance (07/2016) ! "Geldwäschekommentar" (06/2019) ! Praxiswissen Geldwäsche-Prävention (09/2021) ! Webseiten: ! www.anti-geldwaesche.de ! www.anti-gw.de Bilder immer unten rechts! ! Newsletter: ! www.anti-gw.de/newsletter/newsletter-bestellung/ ! Kontakt: ! mail@anti-geldwaesche.de ! Twitter: @anti_gw_de 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 2 Achim Diergarten 2021©
Ihr Referent: Bilder immer unten rechts! 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 3 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 4 Achim Diergarten 2021©
Materialien auf www.anti-gw.de/bsh ! GwG Stand 01.08.2021 ! KWG (auszugsweise §§ 24c, 25a, 25g – 25n KWG) Stand 01.01.2020 ! § 154 Abgabenordnung ! Anwendungserlass zu § 154 AO (Stand 21.02.2021) ! § 261 StGB (Stand 18.03.2021) ! Zahlungskonto-Identitätsverordnung (Stand 26.06.2017) ! Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin vom Mai 2020 ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute vom Juni 2021 ! BaFin–Rundschreiben 3/2017 (GW) vom 10.04.2017 ! Leitlinien der EBA über vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten (Stand 01.10.2021) ! Nationale Risikoanalyse vom Oktober 2019 ! Subnationale Risikoanalyse 2.0 ! FAQ BVA zum Transparenzregister Stand 01. August 2021 ! Jahresbericht der FIU für 2020 vom 19.08.2021 ! Typologienpapier der FIU für den Finanzsektor ! Anhaltspunktepapier der FIU für das Erkennen einer möglichen Terrorismusfinanzierung ! Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.04.2018 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 5 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 6 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (01/16) 01.10.2020 Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien in Kraft ! Am 01.10.2020 trat die oben genannte GwG-MeldV-Immobilien in Kraft. ! Sie betrifft aber nur rechtsberatende Berufe wie Notare und Rechtsanwälte. ! Diese müssen eine Meldung nach § 43 Abs.1 GwG abgeben, wenn bestimmte Sachverhalte bei Immobilienkäufen bekannt werden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 7 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (02/16) 06.10.2020 Liste nicht kooperierender Länder für Steuerzwecke durch EU veröffentlicht ! Am 06.10.2021 hat der Rat der EU eine Liste nicht kooperierender Länder und Gebiete für Steuerzwecke veröffentlicht. ! In dieser Liste werden Nicht-EU-Länder aufgeführt, die missbräuchliche Steuerpraktiken fördern, die die Einnahmen aus Mitgliedsstaaten aus der Körperschaftssteuer untergraben. ! Bekämpft werden soll neben Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auch die Geldwäsche. ! Folgende Liste stehen auf der Liste: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Barbados, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu und die Seychellen 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 8 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (03/16) 17.12.2020 Rundschreiben der BaFin 06/2020 (GW) ! Die BaFin informierte in ihrem Rundschreiben vom 17.12.2020 über Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten). ! Das Rundschreiben greift drei Punkte auf: 1. Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 vom 07.05.2020 2. Erklärung der FATF ("FATF Public Statement") vom 23.10.2020 zum Iran und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) 3. Informationsbericht der FATF vom 23.10.2020 zu Ländern unter Beobachtung ! Bei jedem der unter 1 und 2 genannten Länder sind verstärkte Sorgfaltspflichten und weitere konkrete Maßnahmen anzuwenden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 9 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (04/16) 14.01.2021 Konsultationsentwurf der BaFin zum BT der BaFin-AuA ! Am 14.01.2021 hat die BaFin einen Konsultationsentwurf zu dem Besonderen Teil ihrer AuA veröffentlicht. ! Die Deutsche Kreditwirtschaft hat am 12.02.2021 eine längere Stellungnahme dazu veröffentlicht. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 10 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (05/16) 20.01.2021 Änderungen in den Auslegungshinweisen zu § 154 AO ! Am 20.01.2021 hat das BMF Änderungen bei den Auslegungen zur Abgabenordnung vorgenommen. ! Wichtigster Punkt für die Kreditwirtschaft ist unter Ziffer 11 der Bezug auf § 154 Abs. 2 Abgabenordnung aufgeführt. ! Demnach muss ein wirtschaftlich Berechtigter nicht gem. § 11 GwG mittels Ausweisdokument identifiziert werden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 11 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (06/16) 10.02.2021 Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zum TraFinG ! Am 10.02.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) verabschiedet. ! Näheres dazu weiter unten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 12 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (07/16) 11.02.2021 Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des § 261 StGB ! Am 11.02.2021 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet. ! Das Gesetz mit der Änderung des § 261 StGB trat am 18.03.2021 in Kraft. ! Ursprünglich hätte die zu Grunde liegende EU-Richtlinie 2018/1673 vom 23.10.2018 bereits spätestens zum 03.12.2020 umgesetzt werden müssen. ! Näheres dazu weiter unten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 13 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (08/16) 31.03.2021 Bundesregierung reicht Gesetzentwurf zum TraFinG im Bundestag ein ! Unter der BT-Drucksache 19/28164 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum TraFinG mit Anmerkungen des Bundesrats vom 26.03.2021 dem Bundestag vorgelegt. ! Diese Anmerkungen wurden von der Bundesregierung nicht übernommen. ! Näheres dazu weiter unten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 14 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (09/16) 21.04.2021 Rundschreiben der BaFin 06/2021 (GW) ! Die BaFin informiert in ihrem Rundschreiben vom 21.04.2021 über Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten). ! Das Rundschreiben greift drei Punkte auf: 1. Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 vom 07.12.2020 2. Erklärung der FATF ("FATF Public Statement") vom 25.02.2021 zum Iran und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) 3. Informationsbericht der FATF vom 25.02.2021 zu Ländern unter Beobachtung ! Bei jedem der unter 1 und 2 genannten Länder sind verstärkte Sorgfaltspflichten und weitere konkrete Maßnahmen anzuwenden. ! In Bezug auf den dritten Punkt sind die verstärkten Sorgfaltspflichten gem. § 15 Abs. 5 GwG anzuwenden (Ausnahmen: Albanien, Burkina Faso, Cayman Islands, Marokko, Senegal) 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 15 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (10/16) 08.06.2021 BaFin AuA BT für Kreditinstitute veröffentlicht ! Die BaFin hat am 08.06.2021 den Besonderen Teil ihrer AuA für Kreditinstitute veröffentlicht. ! Obwohl es wesentlich dringlichere Fragen zu klären gab, hat die BaFin sich dabei größtenteils auf Themen konzentriert, die für die meisten Kreditinstitute nicht unbedingt vorrangig sind. ! Die Bedenken der DK und anderer Verbände blieben unberücksichtigt. ! Für die Umsetzung zur Bargeldannahme durch Kreditinstitute wurde eine 2-monatige Übergangsfrist gewährt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 16 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (11/16) 25.06.2021 Bundesrat genehmigt das TraFinG vom 23.06.2021 ! Der Bundesrat hat das vom Bundestag am 10.06.2021 verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche (TraFinG) endgültig genehmigt. ! Das Gesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 17 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (12/16) 01.07.2021 Novelle Glückspielstaatsvertrag ! Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind ab dem 01.07.2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online- Poker und Online-Casinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig. ! Damit soll Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen geboten werden. ! Im Hinblick auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist insbesondere die Neugestaltung des Mitwirkungsverbotes in § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 von Bedeutung. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 18 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (13/16) 01.08.2021 Inkrafttreten des TraFinG ! Am 01.08.2021 ist das TraFinG in Kraft getreten. ! Übergangsfristen gab es nur hinsichtlich der neuen Eintragungspflichten für juristische Personen des Privatrechts und Personenvereinigungen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 19 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (14/16) 19.08.2021 Veröffentlichung Jahresbericht 2020 der FIU ! Am 19.08.2021 hat die FIU ihren Jahresbericht veröffentlicht. ! Der Bericht weist eine erhöhte Anzahl von Meldungen auf. ! Demgegenüber steht eine verminderte Weitergabe von Meldungen(17%) an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. ! Die Versäumnisse und Fehleinschätzungen der FIU werden nicht einmal thematisiert. Näheres dazu weiter unten 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 20 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (15/16) 26.08.2021 BaFin-RS 13/2021 (GW) ! Die BaFin hat am 26.08.2021 ihr Rundschreiben 13/2021 (GW) veröffentlicht. ! Darin wird auf die aktualisierte Liste der EU und der FATF hinsichtlich nicht kooperierender Staaten hingewiesen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 21 Achim Diergarten 2021©
Update Geldwäsche-News (16/16) 15.09.2021 BaFin lässt Anmeldungen zu ihrer virtuellen Konferenz zu ! Die BaFin hat am 26.08.2021 ihr Rundschreiben 13/2021 (GW) veröffentlicht. ! Darin wird auf die aktualisierte Liste der EU und der FATF hinsichtlich nicht kooperierender Staaten hingewiesen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 22 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 23 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (01/07) ! Zum 18.03.2021 wurde § 261 StGB (Geldwäschestraftatbestand) vollkommen neu gestaltet. ! Es soll jetzt noch mehr als bisher darum gehen, die Einschleusung von durch Straftaten erworbenen (Vermögens-) Gegenständen in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf zu unterbinden. ! Der bisherige Vortatenkatalog für Vergehen wurde komplett gestrichen. (Verbrechen waren immer schon Vortaten des § 261 StGB). ! Damit gilt der so genannte "all-crimes-Ansatz". ! Das bedeutet, dass nun grundsätzlich jede Straftat Vortat für eine Geldwäschehandlung sein kann. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 24 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (02/07) ! Allerdings muss sich aus der Straftat auch ein "Gegenstand" ergeben. ! Dieser Gegenstand kann eine ! bewegliche oder ! unbewegliche Sache sein. ! Aber auch ! Rechte und ! Forderungen können unter den Begriff „Gegenstand“ fallen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 25 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (03/07) ! Dieser Gegenstand muss aus einer rechtswidrigen Straftat herrühren. ! Im Gegensatz zu der bis zum 18.03.2021 gültigen Rechtslage sind das nun alle möglichen und denkbaren Straftaten („all-crimes-Ansatz“). ! Damit gibt es nun keinen “Vortatenkatalog“ mehr und auch keine Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen. ! Ebenso wenig bedarf es einer Qualifikation dahingehend, ob es sich um eine „bandenmäßige“ oder „gewerbsmäßige“ Begehungsform der Vortat handelt. ! Entscheidend ist, ob es überhaupt einen „Gegenstand“ gibt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 26 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (04/07) ! Wer solch einen Gegenstand – verbirgt, – in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, – sich oder einem Dritten verschafft oder – verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat, verwirklicht den Tatbestand der strafbaren Geldwäsche des § 261 StGB. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 27 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (05/07) ! Allerdings fallen auf der anderen Seite ersparte Aufwendungen im Bereich der Steuer- und Zolldelikte (z.B. durch Verschweigen von Betriebseinnahmen) nicht mehr unter den Gegenstand der Geldwäsche. ! Ersatzlos gestrichen wurde § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F.: ! „§ 261 Abs. 1 Satz 1 StGB gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.“ ! Dazu hat auch das OLG Saarbrücken in seinem Beschluss vom 26.05.2021, 4 Ws 53/21 aktuell Folgendes entschieden: „Durch Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen sind kein taugliches Tatobjekt im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB.“ 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 28 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (06/07) ! Nur zu Unrecht erlangte Steuererstattungen (z.B. durch falsche Angaben) durch Finanzbehörden könnten noch von § 261 StGB erfasst sein. ! Allerdings bedarf es dazu einer vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung. ! Um davon Kenntnis zu haben, müsste ein Verpflichteter die (unrichtige) Steuererklärung des Kunden und dessen Täuschungsabsicht kennen. ! Das dürfte nur äußerst selten der Fall sein. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 29 Achim Diergarten 2021©
Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 (07/07) ! Auch Insolvenzstraftaten (§§ 283-283d StGB) sind zwar als solche Straftaten. ! Es handelt sich hierbei aber um Sachverhalte, bei denen grundsätzlich keine illegalen Vermögenswerte gewaschen werden. ! Ähnliches gilt für das Vereiteln einer Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB). ! Auch hier soll nur verhindert werden, dass auf ein zuvor wohl legal erworbene Vermögen zugegriffen wird. Fazit: ! Nicht jedes strafbare Verhalten von Kunden führt zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 30 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 31 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (01/10) ! Der Bundestag hat am 10.06.2021 in 2. und 3. Lesung den zuvor vom Finanzausschuss modifizierten Gesetzentwurf vom 31.03.2021 beschlossen. ! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2021 dem Gesetz zugestimmt. ! Das Gesetz mit dem Namen ! „Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten“ (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz oder noch kürzer TraFinG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 32 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (02/10) ! Anlass der Änderungen ist die europarechtlich vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten ! Das Gesetz soll daher in erster Linie dazu dienen, eine Vernetzung der europäischen Transparenzregister zu ermöglichen. ! Wichtigste Änderung für die Verpflichteten wie auch für alle inländischen juristischen Personen ist die Umstellung von einem Auffangregister zu einem Vollregister. ! Damit soll im Gegensatz zur heutigen Situation spätestens ab dem 01.01.2023 direkt aus dem Transparenzregister ersichtlich sein, wer der jeweilige wirtschaftlich Berechtigte einer Vereinigung oder Stiftung bzw. eines Trust ist. ! Leermeldungen, die heute noch überwiegend die Regel darstellen, dürfte es dann nur noch in Ausnahmefällen geben. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 33 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (03/10) ! Ab dem 01.08.2021 ist damit auch die so genannte Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG entfallen. ! Danach war eine Eintragung im Transparenzregister entbehrlich, wenn eine Eintragung in einem anderen Register bereits erfolgt war. ! Ab dem 01.08.2021 muss daher jede (neu gegründete) juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft (Vereinigung nach § 20 GwG) sowie ein Trusts oder nichtrechtsfähige Stiftung ihre wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG) im Transparenzregister eintragen. ! Das gilt auch für börsennotierte Gesellschaften. ! Die Verpflichtung gilt dann auch für ausländische Gesellschaften, soweit sie in Deutschland Immobilien erwerben (§ 20 Abs. 1 S.2 GwG). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 34 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (04/10) ! Neu ist die Verpflichtung der meldenden Vereinigung (juristische Person, eingetragene Personengesellschaft, bzw. Trusts und nicht rechtsfähige Stiftung) ab dem 01.08.2021 auch sämtliche Staatsangehörigkeiten eines wirtschaftlich Berechtigten zu melden (§ 19 Abs. 1 Nr. 5 GwG). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 35 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (05/10) ! Bereits vor dem 01.08.2021 bestehende juristische Personen und eingetragene Personenvereinigungen haben gem. § 59 Abs. 8 GwG innerhalb bestimmter Fristen ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister nachzutragen. ! Sofern es sich um eine § Aktiengesellschaft, § SE (Societas Europaea) § Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt, gilt die Frist bis zum 31. März 2022, 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 36 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (06/10) ! Sofern es sich um eine § Gesellschaft mit beschränkter Haftung § Genossenschaft, § Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft § Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt, gilt die Frist zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten bis zum 30. Juni 2022, ! in allen anderen Fällen bis spätestens zum 31. Dezember 2022. ! Die Bundesregierung geht insgesamt von ca. 2,3 Mio. betroffenen Einheiten aus (S. 36 des Gesetzentwurfs vom 31.03.2021). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 37 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (07/10) ! Auf der anderen Seite gilt es für Verpflichtete Erleichterungen: ! Zukünftig hat ein Verpflichteter zwar weiterhin selbst die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten beim Vertragspartner einzuholen. ! Er muss aber grundsätzlich keine über die Einsicht in das Transparenzregister hinausgehenden Maßnahmen zur Überprüfung der Angaben des wirtschaftlich Berechtigten mehr ergreifen (§ 12 Abs. 3 S. 3 GwG). ! Dies gilt dann, wenn die Angaben im Transparenzregister mit den von ihm erhobenen Angaben übereinstimmen. ! Bei Abweichungen müssen dem zu Folge weitere Maßnahmen zur Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten ergriffen werden. ! Gleiches gilt, wenn Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel an der Stellung, Identität oder den erhobenen Angaben des wirtschaftlich Berechtigten begründen oder auf ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 38 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (08/10) ! Unstimmigkeitsmeldungen müssen wegen des Fehlens einer Eintragung nach § 20 GwG bis zum 01.04.2023 nicht abgegeben werden. ! Dies gilt aber nur, sofern sich die betreffende Gesellschaft vor Inkrafttreten des TraFinG (bis zum 31.07.2021) auf die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG berufen konnte. ! Umgekehrt bedeutet das aber, dass bei allen anderen Gesellschaften, die ab dem 01.08.2021 ihre wirtschaftlich Berechtigten einzutragen haben, unverzüglich eine Unstimmigkeitsmeldung gem. § 23a GwG abgegeben werden muss, soweit Diskrepanzen erkennbar werden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 39 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (09/10) Weitere Änderungen durch das TraFinG: " Der Begriff der Identifizierung wurde in § 1 Abs. 3 GwG neu definiert. " Insgesamt fünf neue Definitionen wurden in § 1 Abs. 26 - 30 GwG hinzu gefügt. " Für die Übertragung von Kryptowährungen wurde eine Betragsgrenze von 1.000 € eingeführt (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 c GwG). " Neu ist auch, dass in dem neuen § 3a Abs. 1 GwG der oft erwähnte risikobasierte Ansatz nun eigens genannt wird. " In § 3a Abs. 2 GwG wurde festgeschrieben, dass und welche Behörden bei der Erstellung der Nationalen Risikoanalyse mitwirken. " Die bislang in § 11 Abs. 5 S. 2 GwG geregelte Pflicht zur Einholung von Informationen aus dem Transparenzregister ist nun in § 12 Abs. 3 S. 2 GwG zu finden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 40 Achim Diergarten 2021©
Änderungen im GwG zum 01.08.2021 (10/10) ! Das Gesetz ist in den meisten Teilen am 1. August 2021 in Kraft getreten. ! Abweichend davon traten die in Artikel 1 genannten Nummern ! 38 (§ 55 GwG) und ! 39 Buchstabe d (§ 56 Abs. 8 GwG) sowie ! 40 Buchstabe b (§ 59 Abs. 7 GwG) bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 41 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 42 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (01/08) 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 43 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (02/08) ! Die Einrichtung eines Transparenzregisters folgt aus den §§ 18 ff. GwG ! Das Register soll Informationen über ! Beteiligungen an Unternehmen und Vereinigungen ! sowie zu anderen firmenähnlichen Konstruktionen enthalten. ! Verpflichtete, ! Aufsichts-, ! Strafverfolgungs- und ! Steuerbehörden können Einsicht nehmen ! Das Register ist halbstaatlich. ! Es wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 44 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (03/08) ! Derzeit besteht noch keine Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen Registern. ! Es gab und gibt bis auf Weiteres auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten (§ 18 Abs. 4 S. 3 GWG) ! Verpflichtete durften sich daher bislang nicht ausschließlich auf die Angaben im Transparenzregister verlassen. ! Das ergab sich auch aus § 11 Absatz 5 Satz 3 HS. 2 GwG a.F. ! Die erhobenen Angaben mussten zusätzlich noch verifiziert werden. ! Ab dem 01.08.2021 lässt der Gesetzgeber davon eine Ausnahme zu. ! Er muss nun grundsätzlich keine über die Einsicht in das Transparenzregister hinausgehenden Maßnahmen zur Überprüfung der Angaben des wirtschaftlich Berechtigten mehr ergreifen (§ 12 Abs. 3 S. 3 GwG). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 45 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (04/08) ! Bei Abfragen werden folgende Angaben bekannt gegeben: ! Vor- und Nachname, ! Geburtsdatum, ! Wohnort und ! Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ! Staatsangehörigkeiten ! Die Angaben können teilweise oder ganz auf Antrag der Person beschränkt werden, die als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen wird oder erkenntlich ist. ! Dies erfolgt bei überwiegend schutzwürdigen Belangen (§ 23 Abs. 2 GwG). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 46 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (05/08) ! Bereits ab dem 01.01.2020 mussten Verpflichtete gem. § 11 Abs. 5 S. 2 GwG a.F. entweder ! von Vertragspartnern einen Nachweis ihrer (aktuellen) Registrierung im Transparenzregister vorlegen lassen oder ! selber kostenpflichtig Einblick in das Transparenzregister nehmen (§ 11 Abs. 5 GwG a.F.). ! Diese Pflicht ergibt sich seit dem 01.08.2021 aus § 12 Abs. 3 S. 2 GwG. ! Die Nichteinholung ist nicht bußgeldbewehrt. ! Sollte dabei eine Unstimmigkeit auffallen, ist diese unverzüglich zu melden (§ 23a GwG). ! Die Meldung erfolgt auf der Webseite des Transparenzregisters 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 47 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (06/08) 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 48 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (07/08) ! Allerdings ist diese Pflicht gem. § 59 Abs. 10 GwG bis zum 01.04.2023 für die Fälle ausgesetzt, bei denen nach der bis zum 31.07.2021 gültigen Fassung keine Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung bestanden hätte. ! Das betrifft die Fälle, in denen die so genannte und jetzt aufgehobene Mitteilungsfiktion bestand. ! Das betraf alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die bis zum 31.07.2021 in ein offizielles Register eingetragen wurden. ! Für alle ab dem 01.08.2021 eingetragenen Gesellschaften und Personenvereinigung gibt es keine Mitteilungsfiktion mehr. ! Demgegenüber besteht nun direkt die Pflicht, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 49 Achim Diergarten 2021©
Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten (08/08) Exkurs: Abfragen für jedermann: ! Seit dem 01.01.2020 hat jedermann die Möglichkeit, Abfragen zu tätigen ! Dabei wird neben dem ! Vor- und Nachnamen des wirtschaftlich Berechtigten ! nur der Monat und das Jahr der Geburt ! das Wohnsitzland und ! die Staatsangehörigkeit bekannt gegeben. ! Nähere Angaben, vor allem zum Wohnsitz, werden damit nicht erteilt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 50 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 51 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (01/11) 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 52 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (02/11) ! Die FIU ist seit dem 26.06.2017 allein zuständig für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen ! Die Aufgaben und Befugnisse sind in den §§ 27- 42 GwG geregelt. ! Die FIU (Financial Intelligence Unit) ist organisatorisch eigenständig ! Die FIU ist Nationale Zentralstelle für die ! Entgegennahme, ! Sammlung ! Analyse ! Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 53 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (03/11) ! § 40 GwG gibt der FIU die Befugnis, ! Transaktionen zu untersagen oder ! den Zugang zu einem Schließfach zu verweigern. ! Dabei kann diese Maßnahme bis zu einem Monat andauern. ! Ein Widerspruch dagegen ist durch einen Verpflichteten oder einen anderen „Beschwerten“ zwar rechtlich gem. § 40 Abs. 6 GwG möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 54 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (04/11) ! Theoretisch könnte die FIU hilfreich den Strafverfolgungsbehörden zur Seite stehen, wenn sie ihre Aufgaben richtig erfüllen würde und könnte. ! Alle Meldungen (über 500 pro Arbeitstag) gehen direkt bei der FIU ein und sind dort zu bearbeiten. ! Allerdings verhindert zum einen eine zu geringe personelle Ausstattung eine ordnungsgemäße Bearbeitung. ! Zum anderen fehlt vielen Mitarbeitern die kriminalistische Erfahrung zur Bewertung krimineller Hintergründe. ! Hinzu kommt ein nur eingeschränkter Zugriff auf Polizeidaten. ! Die Erstbearbeitung war früher Sache der jeweiligen Landeskriminalämter. ! Diese hatten Zugriff auf alle für eine Vorermittlung notwendigen Daten. ! Dazu gehören nicht nur Abfragen von Polizeidaten über Ermittlungsverfahren, sondern auch sonstige Abfragen, z.B. bei Einwohnermeldeämtern etc.. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 55 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (05/11) ! Sowohl die Menge an eingehenden Meldungen wie auch fehlende personelle Kapazitäten verhinderten von Anfang an eine Abarbeitung eingehender Meldungen. ! Hinzu kamen anfangs Schwierigkeiten mit der Software "goAML“ 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 56 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (05/11) ! Die technische Überprüfung des Meldesystems goAML durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deckte gravierende Sicherheitsmängel auf, so dass das BSI den Betrieb vorerst untersagte. ! Die Software "goAML" war daher erst ab 01.02.2018 richtig einsatzbereit, d.h. über ein halbes Jahr, nachdem die FIU ihre Arbeit aufgenommen hatte. ! Da die bis dahin eingegangenen Meldungen nur per Fax eingegangen waren, wurden studentische Hilfskräfte angeworben, die manuell die Daten aus den Faxen in das System „goAML“ übertragen mussten. ! Es handelte sich dabei um ca. 40.000 Meldungen. ! Diese wurden bislang kaum abgearbeitet. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 57 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (06/11) ! Die Aufgaben der FIU sind: ! Erstbearbeitung und Analyse von Meldungen (§ 30 GwG) ! Zusammenarbeit mit Meldestellen anderer Staaten zusammenarbeiten ! Kooperation mit inländischen Aufsichtsbehörden. ! Sie hat gem. § 30 Abs. 2 GwG die Verdachtsmeldungen zu analysieren und dabei zu prüfen, ob der gemeldete Sachverhalt mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat steht. ! Gem. § 32 Abs. 2 S. 1 GwG hat die FIU das Ergebnis ihrer Analyse unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, wenn sie feststellt, dass ein Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht. ! Dieser Aufgabe kommt die FIU nicht oder nur unzureichend nach. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 58 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (07/11) ! Seit Jahren häufen sich Beschwerden über die FIU, wie sich auch aus einem aktuellen Bericht des „Spiegel“ ergibt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 59 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (08/11) ! Auch in Sachen Wirecard hat die FIU laut Handelsblatt mehrere hundert Meldungen nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft in München weitergegeben. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 60 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (09/11) ! Eine Rückmeldung an die Verpflichteten ist in § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 GwG geregelt. ! Dies wird von der FIU jedoch so interpretiert, dass nur eine Feststellung erfolgt, ob eine Meldung den formalen Anforderungen genügt oder nicht. ! Es erfolgt jedoch keine inhaltliche Rückmeldung, ! Diese würde aber den Verpflichteten helfen, ihr Meldeverhalten zu optimieren. ! Auch hier zeigt sich, dass die FIU ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 61 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (10/11) ! Obwohl alles das oben Gesagte auch der Leitung der FIU bekannt ist, findet sich in dem aktuellen Jahresbericht der FIU für das Jahr 2020 wie auch schon in den Vorjahren kein einziges Wort zu den Schwierigkeiten bzw. den begangenen Fehlern oder Mängeln. ! Stattdessen wird auch in diesem Bericht nur hervorgehoben, wie gut die Arbeitsleistung der FIU sei. ! Die FIU beruft sich dabei auf einen risikobasierten Ansatz, der aber erst zum 01.08.2021 auch für sie gelten könnte, jedoch bereits früher zum Einsatz gekommen ist. ! Von 144.005 Meldungen wurden nur 24.700 Meldungen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 62 Achim Diergarten 2021©
Aktuelles zur FIU (11/11) ! Eine Besserung der Lage erscheint frühestens nach Bildung einer neuen Bundesregierung möglich. ! Dann würde ggf. der von den Ländern zuletzt vorgebrachte Vorschlag, alle Meldungen direkt an die zuständigen LKÄ weiter zu geben, aufgegriffen und umgesetzt werden. ! Allerdings müsste die Länder selbst wieder mehr Stellen in den LKÄ schaffen, um die Menge an dann eingehenden Meldungen bearbeiten zu können. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 63 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 64 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (01/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Die EU-Kommission hatte am 07.05.2020 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. ! Der ehrgeizige Plan sah eine Umsetzung binnen 12 Monaten vor. ! Eine Umsetzung erfolgte etwas verspätet am 20.07.2021. ! Dabei legte die Kommission ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen vor. ! Damit will sie die Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärken. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 65 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (02/16) Maßnahmen der EU-Kommission 1. Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 2. Schaffung einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften, auch zu Kundensorgfaltspflichten und dem wirtschaftlichen Eigentum 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 66 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (03/16) Maßnahmen der EU-Kommission 3. Erlass der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten; 4. Überarbeitung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto- Transfers ermöglichen soll. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 67 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (04/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets der Kommission ist die Schaffung einer neuen EU-weiten Geldwäschebekämpfungsbehörde. ! Diese soll die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU verändern und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIU) verbessern. ! Die neue EU-Behörde wird als Zentralstelle die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet. ! Das bedeutet damit, dass die BaFin als nationale Aufsicht weiter bestehen wird, allerdings von einer EU-Behörde kontrolliert wird. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 68 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (05/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Darüber soll die EU-Behörde die zentralen Meldestellen (FIU) bei der Verbesserung ihrer analytischen Kapazität unterstützen. ! Das betrifft vor allem illegale Finanzströme. ! Zugleich sollen die zentralen Meldestellen zu einer wesentlichen Informationsquelle für die Strafverfolgungsbehörden gemacht werden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 69 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (06/16) Maßnahmen der EU-Kommission: ! Die neue Behörde soll daher insbesondere: ! ein einheitliches integriertes System für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen, das auf gemeinsamen Aufsichtsmethoden und konvergenten, hohen Aufsichtsstandards beruht, ! einige der risikoreichsten, in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten tätigen Finanzinstitute direkt beaufsichtigen oder bei unmittelbar drohenden Risiken Sofortmaßnahmen verlangen, 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 70 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (07/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Die neue Behörde soll daher insbesondere: ! die für die anderen Finanzunternehmen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden beobachten und koordinieren, ! die Koordinierung der für Nicht-Finanzunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden übernehmen, ! die Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen fördern, ! sie soll diesen Stellen die Koordinierung untereinander sowie gemeinsame Analysen erleichtern, damit auch grenzübergreifende illegale Finanzströme besser aufgedeckt werden können. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 71 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (08/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Die Kommission hat außerdem eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen. ! Eine Begrenzung hoher Barzahlungen soll es Straftätern erschweren, schmutziges Geld zu waschen. ! Allerdings kann jedes EU-Mitglied auch Grenzen unterhalb dieses Betrages einführen oder soweit schon geschehen, auch beibehalten. ! Diese Bargeldobergrenze soll allerdings nicht für Transaktionen zwischen Privatleuten gelten. ! Güterhändler würden mit Einführung der Bargeldobergrenze aus dem Kreis der Verpflichteten ausscheiden (Ausnahme Edelmetallhändler) 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 72 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (09/16) Maßnahmen der EU-Kommission ! Virtuelle Währungen als ein neuartiges Phänomen sollen stärker überwacht werden. ! Derzeit fallen nur bestimmte Kategorien von Krypto- Dienstleistungsanbietern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. ! Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. ! Die Änderungen werden sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden können. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 73 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (10/16) Drittländer ! Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF), die die weltweite Entwicklung bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beobachtet, gibt Länderempfehlungen aus. ! Wird ein Land von der FATF geführt, wird diese Einstufung von der EU übernommen. ! Es wird zwei der FATF-Einstufung entsprechende EU-Listen geben: eine „schwarze“ und eine „graue“. ! Dieser Einstufung entsprechend wird die EU Maßnahmen treffen, die den Risiken des betreffenden Landes angemessen sind. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 74 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (11/16) Stärkung der internationalen Dimension des EU-Rahmens ! Das einheitliche EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll die einschlägigen Vorschriften EU-weit harmonisieren. ! Dabei soll es detailliertere Bestimmungen ! zur Kundensorgfaltspflicht, ! zum wirtschaftlichen Eigentum und ! zu den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen enthalten. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 75 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (12/16) Stärkung der internationalen Dimension des EU-Rahmens ! Bestehende nationale Bankkontenregister sollen miteinander verknüpft werden. ! Damit soll den zentralen Meldestellen ein schnellerer Zugriff auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer zu ermöglicht werden. ! Auch den Strafverfolgungsbehörden will die Kommission Zugang zu diesem System verschaffen und so Ermittlungen bei Finanzstraftaten und die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in grenzübergreifenden Fällen beschleunigen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 76 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (13/16) Stärkung der internationalen Dimension des EU-Rahmens ! Die EU-Kommission will die EU stärker als bisher bei der FATF einbringen. ! Dazu soll die Vertretung der EU bei der FATF durch die Kommission selbst erfolgen. ! Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass die globalen Standards in wesentlichen Fragen den EU-Standards angeglichen werden ! Zudem soll eine eigene EU-Politik gegenüber Drittländern erfolgen. ! Damit möchte die Kommission Zusagen von den EU- Handelspartnern zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einfordern. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 77 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (14/16) Weiteres Vorgehen ! Die genannten Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. ! Die Kommission hofft dabei auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. ! Die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde soll im Jahr 2024 ihre operative Tätigkeit nach Umsetzung der sechsten Richtlinie und Inkrafttreten der Geldwäsche-Verordnung aufnehmen. ! Die EU-Verordnung soll drei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten. ! Das dürfte vsl. Anfang 2025 der Fall sein. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 78 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (15/16) FATF-Prüfung ! Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die eigentlich für 2020 geplante FATF-Prüfung auf dieses Jahr verschoben. ! Dabei soll geprüft werden, inwieweit Deutschland wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen hat. ! Im Oktober 2021 sollte über die Ergebnisse in der FATF beraten werden. ! Es ist aber nicht sicher, ob dieser neue Termin eingehalten werden kann, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 79 Achim Diergarten 2021©
Ausblick auf künftige Entwicklungen (16/16) Neue EBA-Leitlinien vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten ! Zum 01.10.2021 tritt die neue EBA-Leitlinie über vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten in Kraft. ! Es empfiehlt sich, auf diese neuen Leitlinien in der Risikoanalyse Bezug zu nehmen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 80 Achim Diergarten 2021©
Agenda 20.09.2021 ! Update Geldwäsche-News ! Novellierung des § 261 StGB zum 18.03.2021 ! Änderungen im GwG zum 01.08.2021 ! Transparenzregister von wirtschaftlich Berechtigten ! Aktuelles zur FIU ! Ausblick auf künftige Entwicklungen ! BaFin-AuA BT für Kreditinstitute 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 81 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (01/08) ! Am 08.06.2021 hat die BaFin den Besonderen Teil ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) für Kreditinstitute veröffentlicht. ! Die DK (Deutsche Kreditwirtschaft) wie auch andere Verbände hatten eines an dem Konsultationsentwurf auszusetzen, wurden aber weitgehend ignoriert. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 82 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (02/08) ! Der Besondere Teil enthält folgende 8 Abschnitte: ! Herkunft der Vermögenswerte ! Immobilientransaktionen ! Investmentgeschäft ! Konsortialkredite ! Korrespondenzbankbeziehungen ! Monitoringsysteme ! (Sammel-)Treuhandkonten ! Trade Finance 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 83 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (03/08) Immobilientransaktionen (1/2) ! Die NRA sieht ein hohes Geldwäscherisiko im Immobiliensektor. ! Im Rahmen von sogenannten „Share Deals“ und verschachtelten Gesellschaftskonstruktionen, insbesondere im Zusammenspiel mit Briefkastenfirmen aus dem Ausland, kann faktisch Anonymität hergestellt werden. ! Neben den typischerweise Beteiligten des Nichtfinanzsektors ist auch der Finanzsektor regelmäßig in diesem Kontext betroffen. ! Die NRA fordert daher besondere Wachsamkeit insbesondere von Kreditinstituten, die im Rahmen solcher Transaktionen eingebunden werden oder in deren Ausgestaltung beratend tätig sind (NRA, Seite 3). 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 84 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (04/08) Immobilientransaktionen (2/2) ! Eine wichtige Rolle bei der Risikoermittlung spielt das Erkennen von relevanten Sachverhalten. ! Hierbei können Typologien, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen, hilfreich sein. Nicht abschließende Beispiele sind: ! Hinweise auf höhere Barzahlungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen (z.B. Kaufpreis deutlich über oder unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie), ! (teilweise) Kaufpreiszahlung durch einen Dritten ohne plausiblen Grund, ! Immobilientransaktionen, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte auf Käufer- oder Verkäuferseite nur schwer zu ermitteln ist (z.B. infolge undurchsichtiger Unternehmensstrukturen), insbesondere wenn ein Auslandsbezug besteht. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 85 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (05/08) Monitoringsysteme (1/4) ! Um auffällige Geschäftsbeziehungen, Transaktionen oder Kontobewegungen aufzuspüren, muss das System auf die institutsspezifische Geschäftstätigkeit sowie die Kundenstruktur des Institutes ausgerichtet sein. ! Monitoring ist dabei die laufende ex-post Überwachung zur Auffindung ungewöhnlicher Transaktionen. ! Dies erfolgt i.d.R. nach deren Ausführung, um ungewöhnliche einzelne Transaktionen oder Transaktionsströme (beispielsweise Mustererkennung über die Abfolge von Transaktionen) zu erkennen. ! Zum Zeitpunkt des Erkennens einer Auffälligkeit im Monitoring ist die Zahlung somit bereits vollständig ausgeführt bzw. abgewickelt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 86 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (06/08) Monitoringsysteme (2/4) ! Um auffällige Geschäftsbeziehungen, Transaktionen oder Kontobewegungen aufzuspüren, muss das System auf die institutsspezifische Geschäftstätigkeit sowie die Kundenstruktur des Institutes ausgerichtet sein. ! Dabei können ! Förderbanken, ! Bausparkassen, ! Bürgschaftsbanken, ! Hypotheken- und Pfandbriefbanken - unabhängig von der Höhe der Bilanzsumme – vom Einsatz eines Datenverarbeitungssystems absehen, wenn die in der institutsspezifischen Risikoanalyse bewertete Risikolage des Instituts dies zulässt. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 87 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (07/08) Monitoringsysteme (3/4) ! Screening ist im Gegensatz zum Monitoring die Selektion oder das Herausfiltern vor allem von Zahlungsverkehrstransaktionen in Echtzeit. ! Das bedeutet eine Überprüfung noch vor Ausführung der betreffenden Transkation. ! Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass Geldmittel trotz der Nichteinhaltung von Sanktionen, Embargos, des Verbots der Terrorismusfinanzierung oder anderer Maßnahmen verfügbar gemacht werden. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 88 Achim Diergarten 2021©
BaFin-AuA BT für Kreditinstitute (08/08) Monitoringsysteme (4/4) ! Der Geldwäschebeauftragte ist für die fachliche Weiterentwicklung des Datenverarbeitungssystems, insbesondere die Änderung der vorhandenen Indizien, Regeln oder Szenarien, Schwellenwerte und Scores sowie deren Generierung und Kalibrierung verantwortlich und hat über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. ! Wesentliche Änderungen in der Risikoanalyse des Instituts sind in der Kalibrierung des Monitoring-Systems zu berücksichtigen. ! Das heißt, dass auch hier der Geldwäschebeauftragte in der Pflicht steht, hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen. ! Die technische Umsetzung kann dabei aber durch spezialisierte Mitarbeiter anderer interner oder externer Einheiten oder Dienstleister erfolgen. 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 89 Achim Diergarten 2021©
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche Ihnen nun noch einen schönen Nachmittag! 20. September 2021 Experten-Schulung 2021 GwG 90 Achim Diergarten 2021©
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