Exportkreditgarantien - Absicherung von Exporten im Nahen und Mittleren Osten - Wendy von Knorre Euler Hermes AG - NUMOV / Nah
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Exportkreditgarantien – Absicherung von Exporten im Nahen und Mittleren Osten Wendy von Knorre Euler Hermes AG Hamburg, 02.03.2020
Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die staatlichen Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) und UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet. Ermächtigungs- 153 Rahmen im Mrd. Haushaltsgesetz EUR 2
Instrumente der Außenwirtschaftsförderung Absicherung gegen wirtschaftliche & politische Risiken bei Exportgeschäften Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche & politische Kreditausfallrisiken Absicherung von deutschen Direktinvestitionen in Entwicklungs- & Schwellenländern gegen politische Risiken Die Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland unterstützt Unternehmen auf dem Weg ins Ausland Bündelung von Institutionen, Organisationen & Netzwerken, die deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften unterstützen 3
Ziele der Exportkreditgarantien • Schutz vor Zahlungsausfällen • Arbeitsplatzsicherung • Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte • Sicherung kontinuierlicher Handelsbeziehungen unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen • Erleichterung der Exportfinanzierung • Chancengleichheit für deutsche Exporteure • Subsidiarität zum privaten Versicherungsmarkt 4
Zahlen & Fakten in 2018 Top 10 19,8 Mrd. 153 Länder Märkte Euro Die Bundesregierung 2,48 sicherte 2018 Exporte in Russland an Lieferungen und 1,73 153 Länder mit Leistungen, die mit Türkei 1,78 Exportkreditgarantien 1,57 Exportkreditgarantien ab. abgesichert wurden Vereinigte Staaten 1,78 1 74,3% Vereinigtes Königreich 0,55 1,69 6.500 Anteil des 1,05 Mehr als 6.500 Deckungsvolumens in Vietnam 0,08 persönliche Schwellen- und 0,93 China VR Beratungsgespräche in Entwicklungsländern lag 1,02 ganz Deutschland bei 74,3%. 0,93 Brasilien geführt. 0,76 0,67 8,5 Mrd. Euro Indien 0,73 Mit Ausfuhr-Pauschal- Dubai VAE 0,58 0,19 Gewährleistungen wurden Mrd. Umsätze in Höhe von 8,5 Ägypten 0,52 Euro 0,28 Mrd. Euro abgesichert 2018 2017 5
Förderfähige Projekte Voraussetzungen: • Ausfuhrgeschäft Liefer-, Leistungs- & Förderungs- Finanzierungsverträge Risikomäßige würdigkeit Vertretbarkeit (insb. KMU) • Nicht marktfähiges Risiko mit Auslandsbezug* • Deutscher Exporteur Einhaltung • Im Wesentlichen deutsche Ware Üblichkeit der haushaltsrecht Vertrags- -licher bedingungen Vorgaben i * Ausschließlich Marktsegmente ohne ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot können durch staatliche Exportkreditgarantien gedeckt werden. 6
Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Sitz des Abnehmers Deckungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Bestellerland innerhalb der außerhalb der und Risikolaufzeit EU & Kern- EU & Kern-OECD OECD* Risikolaufzeit bis zwei Jahre Keine Deckung Deckung möglich ab zwei Jahre Deckung möglich Deckung möglich * EU, USA, Kanada, Japan, Norwegen, Schweiz, Australien, Neuseeland, Island 7
Anwendungsbereich Hermesdeckungen Korea (Nord) Syrien Sudan Sierra Leone Somalia Kongo D.R. EU & Kern-OECD Deckungen weitestgehend möglich Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten 8
Risiken bei Exportgeschäften Fabrikation Versand Fälligkeit • Embargo • Verlust der Ware • Konvertierungs- • Lossagung vom infolge politischer und Vertrag Umstände Transferrisiken • Embargo • Zahlungs- • Lossagung vom einstellung Vertrag Jederzeit • Insolvenz des Abnehmers • behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe • Krieg, Revolution, Aufruhr • ungünstige Umstände 9
Möglichkeiten der Absicherung Absicherung von Forderungen aus Exportgeschäften Forderungen aus Absicherung eines einzelnen wiederholten Geschäften Geschäftes Forderungen aus Forderungen aus Geschäften wiederholten Geschäften mit mit mehreren Kunden einem Kunden Lieferantenkreditdeckung, Ausfuhr-Pauschal- Revolvierende Fabrikationsrisikodeckung, Gewährleistung (APG) Lieferantenkreditdeckung Vertragsgarantiedeckung 10
Länderbeschlusslage Türkei Kurzfristige Geschäfte Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit. APG-Länderbestimmung Für Geschäfte mit öffentlichen Schuldnern ist erforderlich, dass − bei Auftragswerten bis zu € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank vorliegt oder − bei Auftragswerten von mehr als € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade, oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages vorliegt. Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten. Mittel-/langfristige Geschäfte Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit. Hinsichtlich der Prüfung der Bonität des Bestellers werden die Devisenwirksamkeit des Geschäfts für den Besteller, die Fälligkeitsstruktur und der Devisenanteil der Verschuldung, die finanziellen Reserven , die Einbindung in eine internationale Unternehmensgruppe, sowie Investitionen und Beteiligungen im Ausland besonders betrachtet. Entgeltkategorie: 5 von 7 Sicherheiten Bei staatlichen Bestellern ist für kurzfristige Geschäfte und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten, aber Auftragswerten von nicht mehr als 5 Mio. Euro, vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank zu stellen. Bei Geschäften mit längeren Laufzeiten und Auftragswerten über 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich. Bei privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Länderbeschlusslage Ägypten (Compact with Africa Land) Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Dies gilt vorzugsweise für: − Geschäfte, die die wirtschaftliche Entwicklung und inländische Produktion des Landes fördern (produktive Vorhaben), − Geschäfte, die zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und des Geschäftsumfelds beitragen, − Infrastruktur- und Umweltprojekte, − Devisenbringende Geschäfte. Bei Geschäften mit dem privaten Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten bei Geschäften bis 360 Tage Kreditlaufzeit für Besteller, über die aussagekräftiges Auskunftsmaterial vorliegt und das bei Anlegen eines strengen Maßstabs eine Deckungsübernahme zulässt. Darüber hinaus gibt es Absicherungsmöglichkeiten für verbundene Unternehmen oder Unternehmen, die einem internationalen Konzern angehören, dessen Bonität außer Zweifel steht. Mittel-/langfristige Geschäfte Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Dies gilt vorzugsweise für: − Geschäfte, die die wirtschaftliche Entwicklung und inländische Produktion des Landes fördern (produktive Vorhaben), − Geschäfte, die zur Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen und des Geschäftsumfelds beitragen, − Infrastruktur- und Umweltprojekte, − Devisenbringende Geschäfte. Bei Geschäften mit dem privaten Sektor bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Entgeltkategorie: 5 von 7 Sicherheiten Bei mittel-/langfristigen Geschäften sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Anerkannte Bankinstitute: Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt − African Export-Import Bank (Afreximbank)
Länderbeschlusslage Tunesien (Compact with Africa Land) Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel-/Langfristige Geschäfte Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Entgeltkategorie: 5 von 7 Sicherheiten Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis. Anerkannte Bankinstitute Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt: - African Export-Import Bank (Afreximbank)
Interministerieller Ausschuss - IMA BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend) Mandatar BMF Euler Hermes Bundesministerium Aktiengesellschaft der Finanzen IMA BMZ Sachverständige Bundesministerium für KfW IPEX-Bank wirtschaftliche AKA Exportwirtschaft/Banken Zusammenarbeit und Entwicklung AA Auswärtiges Amt 14
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Hermesdeckungen click&cover EXPORT • Standardgeschäfte bis 5 Mio. Euro/ Laufzeiten bis zu 5 Jahren 1 • Länderkategorien 1 – 5 / Generell 5 % Selbstbehalt 2 • Max. 49 % Auslandsanteil, 3 davon örtliche Kosten 11,5 % des Gesamtauftragswertes • Prämienindikation (all-in-Prämie) im Online-Antrag 4 • Schnellere Entscheidung möglich 5 17
Hermesdeckungen click&cover Bank • Standardgeschäfte bis 5 Mio. Euro/ Laufzeiten bis zu 5 Jahren 1 • Länderkategorien 1 – 5 / Generell 5 % Selbstbehalt 2 • Produktkombination mit Verbriefungsgarantie, Pfandbriefdeckung, 3 KfW-Refinanzierungsprogramm möglich • Prämienindikation (all-in-Prämie) im Online-Antrag 4 • 1 Monat Karenzfrist (bei Folgeraten 0 Monate) 5 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wendy von Knorre Firmenberaterin Region Hamburg Mobil: 0151 / 15 16 67 33 Tel.: 040 / 88 34 – 92 04 wendy.von.knorre@eulerhermes.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00 info@agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft. Copyright © Euler Hermes Aktiengesellschaft www.agaportal.de
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