Weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder - Hauptversammlung 2021 - Tagesordnungspunkt 7 "Beschlussfassung über die ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder Hauptversammlung 2021 – Tagesordnungspunkt 7 „Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder” thyssenkrupp AG | Dezember 2020
1 Weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder – Übersicht 2 Vergleich: Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 vs. Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Billigung durch die HV 2021 thyssenkrupp 2 | Dezember 2020
Weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder – Übersicht • Stärkung der Performance-Kultur und Aktionärsperspektive Zielsetzung • Förderung der Strategieumsetzung • Konformität mit aktuellen regulatorischen Vorgaben und Marktpraxis Vergütungsbestandteile • Jährlicher Bonus (Zielbonusmodell) • Aktuelle Festvergütungen: 1.340.000 € (CEO) / • Finanzielle Leistungskriterien: 35% Jahresüberschuss; Festvergütung (~26%) 700.000 € (ordentliche Vorstandsmitglieder) 35% FCF vor M&A • 30% Individuelle Leistung auf Grundlage strategie- bezogener Ziele Short Term Incentive (~24%) • Performance Share Plan mit 4-jähriger Perf.-Periode • Auszahlung in bar; Korridor: 0% - 200% vom Zielwert • Leistungskriterien: 30% rel. TSR zu Unt. im STOXX Europe 600 Basic Resources, 40% ROCE, 30% • Altersversorgung (~10%): Versorgungsentgelt statt Long Term Incentive (~38%) Nachhaltigkeitsziele Zusage einer betrieblichen Altersversorgung • Auszahlung in bar und/oder in Aktien; • Nebenleistungen (~2%): Dienstwagen, Sicherheits- Korridor: 0% - 200% vom Zielwert leistungen, Versicherungsprämien und medizinische Versorgung & Nebenleistungen (~12%) Vorsorgeuntersuchungen als Regelleistung • Ein Jahresfestgehalt (brutto) als Investitionsziel Share Ownership Guideline • Verpflichtung, jährlich mind. 25% des Netto-Auszahl- ungsbetrags aus STI und LTI in thyssenkrupp-Aktien • Vertragliche Malus- und Clawback-Regelung bei STI zu investieren, bis das Investitionsziel erreicht ist und LTI: Auszahlungen können reduziert oder Malus & Clawback zurückgefordert werden thyssenkrupp 3 | Dezember 2020
Short Term Incentive (Jährlicher Bonus) Ziele für GJ SOG Aus- Anlage 35% Jahresüberschuss zahlung von Zielwert ≥25% der [€] 35% FCF vor M&A [€] Netto- Aus- (0%-200% zahlung vom Zielwert) 30% Indiv. Leistung in tk Aktien2 Ausgestaltung • Zielbonusmodell • Performance-Periode: ein Geschäftsjahr • Finanzielle Leistungskriterien: Jahresüberschuss und Free Cash Flow vor M&A als finanzielle Kernsteuerungsgrößen der Gruppe • Individuelle Leistung: Aufsichtsrat legt pro Geschäftsjahr die Kriterien fest; Nutzung für kollektive/individuelle Transformations-/Turnaround-Ziele • Performance Standards1 − Finanzielle Leistungskriterien: Ist ≥ Budget − Individuelle Leistung: Erreichen der vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele (anhand definierter Kriterien) • Auszahlungskorridor: 0% - 200% vom Zielbetrag • Share Ownership Guideline (SOG): Verpflichtende Anlage von mind. 25% des ausgezahlten Nettobetrags in thyssenkrupp-Aktien bis SOG-Ziel (ein Brutto- Jahresfestgehalt) erfüllt 1. Für ≥100% Zielerreichung | 2. Bis SOG-Ziel (ein Brutto-Jahresfestgehalt) erfüllt ist thyssenkrupp 4 | Dezember 2020
Long Term Incentive Ø Aktien- Anzahl 4 GJ Perf.-Periode Anzahl Ø Aktien- SOG Wert- Wert- Aus- kurs 30% rel. TSR zu Unter- kurs zahlung Anlage Aus- rechte ext. KPI nehmen im Index rechte von Letzte 30 Letzte 30 gangs- Handelstage (vorläufig, 40% (final, ange- Handelstage [€] ≥25% der Netto- ROCE vor Beginn der int. KPI vor Ablauf der Aus- wert [€] 4-jährigen unter Perfor- passt nach Perfor- 4-jährigen (0%-200% vom zahlung Performance- mance- _____30% Auswahl aus mance- Performance- Zielwert) in tk Periode Nachhaltigkeit Katalog2 Periode Aktien3 Bedingung) Messung) Ausgestaltung • Performance Share Plan • Performance-Periode: vier Geschäftsjahre • Performance Standards1 − Absolute Aktienkurs-Entwicklung: Anstieg Aktienkurs − rel. TSR: Performance-Rang ≥ Median der Unternehmen im Index (STOXX Europe 600 Basic Resources) − ROCE: Ist ≥ vom Aufsichtsrat gesetztes Ziel − Nachhaltigkeitsziele: Erreichen der vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele (anhand definierter Kriterien) • Auszahlungskorridor: 0% - 200% vom Zielbetrag • Share Ownership Guideline (SOG): Verpflichtende Anlage von mind. 25% des ausgezahlten Nettobetrags in thyssenkrupp-Aktien bis SOG-Ziel (ein Brutto- Jahresfestgehalt) erfüllt 1. Für ≥100% Zielerreichung | 2. Der Aufsichtsrat wählt vor Ausgabe jeder neuen Tranche die relevanten Kriterien, die dann über die 4-jährige Performance-Periode maßgeblich sind | 3. Bis SOG-Ziel (ein Brutto-Jahresfestgehalt) erfüllt ist thyssenkrupp 5 | Dezember 2020
1 Weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder – Übersicht 2 Vergleich: Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 vs. Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Billigung durch die HV 2021 thyssenkrupp 6 | Dezember 2020
Vergleich: Bisheriges vs. Weiterentwickeltes Vorstandsvergütungssystem (I/IV) Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 Billigung durch die HV 2021 • Monatliche Zahlung als festes Gehalt • Monatliche Zahlung als festes Gehalt (wie bisher) Festvergütung • Zielbonusmodell: Gewährung eines Bonus in • Zielbonusmodell (wie bisher) Plantyp Abhängigkeit von der Zielerreichung Finanzielle • 40% EBIT as rep. / 20% RoCE / 40% FCF bef. M&A • 35% Jahresüberschuss; 35% FCF vor M&A (neu) Leistungs- • Performance-Standard: Budget • Performance-Standard: Budget (wie bisher) kriterien • Keine Offenlegung von Zielen und Zielerreichung • Ziele und Zielerreichung werden im Vergütungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr offengelegt1 (neu) Short Term Nicht- • Multiplikator (+/- 20%) auf Zielerreichung der • 30% individuelle Leistung (neu, additive Verknüpfung) Incentive finanzielle Ziele finanziellen Leistungskriterien • Aufsichtsrat legt pro Geschäftsjahr die Kriterien fest; (STI) / Individuelle • 50% Indirekt Finanzielle Ziele (IFTs)2 / 50% Fokus auf strategische Transformations- und Leistung Gesamtleistung des Vorstands Turnaround-Maßnahmen (neu) • Performance-Standard: Erreichen der gesetzten Ziele • Performance-Standard: Erreichen der gesetzten Ziele – (IFTs)2 / kriterienbasiertes Ermessen (Gesamtleistung) keine Festlegung ausschließlich nach Ermessen (neu) Auszahlungs- • Keine Mindestauszahlung • Keine Mindestauszahlung (wie bisher) korridor • Maximum: 200% vom Zielbetrag • Maximum: 200% vom Zielbetrag (wie bisher) 1) Sofern durch die Offenlegung aufgrund der anhaltenden strategischen Relevanz kein Wettbewerbsnachteil für thyssenkrupp entsteht. 2) IFT = „Indirekt Finanzielle Ziele“: Energieeffizienz, Energiemanagement, Umweltmanagement, F&E-Quote, Frauen in Führungspositionen, Unfallquote, Nachhaltigkeitsaudits thyssenkrupp 7 | Dezember 2020
Vergleich: Bisheriges vs. Weiterentwickeltes Vorstandsvergütungssystem (II/IV) Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 Billigung durch die HV 2021 Plantyp • Performance Share Plan • Performance Share Plan (wie bisher) Leistungs- • Absolute Aktienkurs-Entwicklung • Absolute Aktienkurs-Entwicklung (wie bisher) kriterien • Durchschnittlicher tkVA über Performance-Periode • 30% rel. TSR ggü. Werten im Index, 40% ROCE, 30% • Performance-Standard: Nachhaltigkeitsziele1 (neu) − Absolute Aktienkurs-Entwicklung: Anstieg Aktienkurs • Performance-Standard: Long Term − tkVA: Ist ≥ vom Aufsichtsrat gesetztes Ziel − rel. TSR: Performance-Rang ≥ Median der Unt. im Index2 (neu) Incentive − ROCE: Ist ≥ vom Aufsichtsrat gesetztes Ziel (wie bisher) (LTI) − Nachhaltigkeitsziele: Erreichen der vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele (anhand definierter Kriterien) (neu) Performance- • Drei Jahre • Vier Jahre (neu) Periode Auszahlungs- • Keine Mindestauszahlung • Keine Mindestauszahlung (wie bisher) korridor • Maximum: 250% vom Zielbetrag • Maximum: 200% vom Zielbetrag (neu) Payout • In bar • In bar und/oder in Aktien (neu) • Beitragsorientierte Leistungszusage • Versorgungsentgelt statt Zusage einer betrieblichen Altersversorgung − Neuzusagen bis 2013: Lebenslange Rentenzahlung Altersversorgung (bei Neuzusagen seit 2019) − Seit 2014: Alterskapital als Einmal- od. Ratenzahlung − Auszahlung eines festen jährlichen Geldbetrags zur 1) Der Aufsichtsrat wählt vor Ausgabe jeder neuen Tranche die relevanten Kriterien, die dann über die 4-jährige Performance-Periode maßgeblich sind Eigenvorsorge (CEO: 536.000 € / oVM 280.000 €) 2) Derzeit STOXX® Europe 600 Basic Resources. Im Falle einer wesentlichen Änderung des Portfolios der thyssenkrupp Gruppe behält sich der Aufsichtsrat eine Anpassung mit Wirkung für künftige LTI-Tranchen vor. thyssenkrupp 8 | Dezember 2020
Vergleich: Bisheriges vs. Weiterentwickeltes Vorstandsvergütungssystem (III/IV) Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 Billigung durch die HV 2021 Investitions- • CEO: Ein Jahresfestgehalt (brutto) • CEO: Ein Jahresfestgehalt (brutto) (wie bisher) ziel • oVM: Ein halbes Jahresfestgehalt (brutto) • oVM: Ein Jahresfestgehalt (brutto) (neu) Jährliche • 1/n-tel1 der Gesamtinvestition bis Investitionsziel • Mind.2 25% des Nettobetrags der im GJ ausgezahlten Share Mindest- erreicht var. Vergütung (STI / LTI) bis Investitionsziel erreicht (neu) Ownership investition • Einmalige Option zur Einbringung von Bestandsaktien • Einmalige Option zur Einbringung von Bestandsaktien Guideline • Aktienkursveränderungen lassen den Umfang der (wie bisher) (SOG) Aktienerwerbs- und Haltepflicht unberührt • Aktienkursveränderungen lassen den Umfang der Aktienerwerbs- und Haltepflicht unberührt (wie bisher) Abwicklung • In Eigenverantwortung durch die Vorstandsmitglieder • Aktienerwerb über unabhängigen Dienstleister inner- Aktienkauf unter Beachtung der insiderrechtlichen Vorschriften halb einer festen jährliche Investmentperiode (neu) • Keine vertragliche Regelung • Bei schwerwiegendem Verstoß gegen geltendes Recht Malus sowie interne Richtlinien kann der Aufsichtsrat variable Vergütungen (STI/LTI) teilweise oder ganz reduzieren (Malus) (neu) Malus und • Entscheidung durch AR nach pflichtgemäßem Ermessen Clawback3 Clawback • Herabsetzungsrecht des Aufsichtsrats bei Verschlech- • Möglichkeit der Rückforderung bereits ausgezahlter terung der Lage der Gesellschaft nach § 87 Abs. 2 AktG variabler Vergütungen (neu) − bei nachträglichem Bekanntwerden eines Malus-Tatbestandes 1) n = Dauer der aktuellen Bestellperiode in Jahren 2) Einmalige Wahlmöglichkeit der VS-Mitglieder zum Eintritt in das Programm, einen höheren persönlichen Investitionsbetrag zu wählen − bei fehlerhaftem Konzernabschluss (Differenzbetrag) 3) Die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Schadenersatz gegenüber der Gesellschaft gemäß § 93 Abs. 2 Abs. 2 AktG bleibt von der Klausel unberührt. thyssenkrupp 9 | Dezember 2020
Vergleich: Bisheriges vs. Weiterentwickeltes Vorstandsvergütungssystem (IV/IV) Weiterentwickeltes Vergütungssystem zur Vergütungssystem gemäß HV-Beschluss 2015 Billigung durch die HV 2021 • CEO: 9.000.000 € • CEO: 9.000.000 € (wie bisher) Beträge • oVM: 4.500.000 € • oVM: 4.500.000 € (wie bisher) Maximal- vergütung Bezugs- • Gesamtbetrag der in einem Geschäftsjahr • Gesamtbetrag der Zuflüsse aus der für ein Geschäfts- rahmen zufließenden Vergütung jahr gewährten Vergütung, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt (neu) • Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses auf • Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses auf Sachverhalt Veranlassung der Gesellschaft (ohne wichtigen Grund) Veranlassung der Gesellschaft (wie bisher) Abfindung • Ausgleichszahlung, ermittelt als Summe aus Festge- • Ermittlungsmethodik und Begrenzung wie bisher bei Vertrags- Leistung halt und tatsächlich ausgezahltem STI für das abgel. beendigung GJ sowie aus Festgehalt und vss. STI laufendes GJ • Nicht mehr als die Summe der erw. Vergütung für Restlaufzeit des Vorstands-Dienstvertrags Sonder- • Sonderkündigungsrecht der VS-Mitglieder im Falle des • In den ab 1. April 2020 abgeschlossenen Vorstands- Sachverhalt dienstverträgen sind keine Zusagen für Leistungen kündigungs- Unternehmenskontrollwechsels mit Abfindungs- recht anspruch aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied „Change of • Selbe Ausgleichszahlung wie bei Vertragsbeendigung Leistung infolge eines Kontrollwechsels vereinbart (neu) Control“ auf Veranlassung der Gesellschaft thyssenkrupp 10 | Dezember 2020
Sie können auch lesen