AOA - Authorised OECD Approach - Auswirkungen, offene Punkte und Forderungen aus Sicht des Anlagenbaus

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AOA - Authorised OECD Approach - Auswirkungen, offene Punkte und Forderungen aus Sicht des Anlagenbaus
AOA – Authorised OECD Approach

Auswirkungen, offene Punkte und Forderungen aus Sicht

des Anlagenbaus

Martin Reinhold
Head of Operational Taxes

                                   Copyright © Siemens AG 2012. All rights reserved.
Grundlagen AOA

Separate Entity Approach
Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte führt dazu, dass die Betriebsstätte
über das ihr funktional zugeordnete Personal Risiken der „Bauausführung“
trägt.

Daraus ergeben sich Auswirkungen auf:

- Zuordnung von „significant people functions“

- Eigenkapital (Dotationskapital)

- Zuordnung von Wirtschaftsgütern

- Gewinnallokation

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Auswirkungen auf Bau- und Montage-
Betriebsstätten

  Projektlebenszyklus

    Angebotsphase                Projektabwicklung            Gewährleistungsphase

  Kundenverhandlungen
        Planung
    Kalkulation (on/off)

                           Design/Engineering

                                     Montage/IBS/Training

                                                            einzelne Gewährleistungsfälle

                                                             dauerhaft Ingenieur vor Ort

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Funktions- und Risikoanalyse

n 1. Schritt: Funktionsdarstellung
  - Functional and Factual Analysis
    „people function“

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Funktions- und Risikoanalyse

n 2. Schritt: Risikoanalyse

  - Zuordnung von Risiken
    significant people functions
    (active decision-making)

  - Konsequenzen für
    die Gewinnallokation

      à Entrepreneur grds. Stammhaus
      à Routinefunktion
      à Mischfall

  - Komplexität wächst mit dem
    Umfang des Projekts

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Anwendung des Fremdvergleichgrundsatzes auf
Dealings

n 3. Schritt:
  Anwendung des Fremdvergleichgrundsatzes auf Dealings

n Wie bisher: Zurechnung des Gewinnanteils zur Betriebsstätte.

     - Wie bisher basierend auf Scope- und Preissplitt (individuell/ pauschal)

n Zusätzlich: Anwendung des Fremdvergleichgrundsatzes auf Dealings

  Zulässige Gewinnallokation aus den Verrechnungspreismethoden:

  -Cost Plus

  -Resale Minus

  -Transactional Net Margin Method (TNMM)

  - Profit Split

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Anwendung Dealings

n 3. Schritt:
  Anwendung des Fremdvergleichgrundsatzes auf Dealings
  Gewinnrealisierung:

  -   im Zeitpunkt des Dealings (fiktiver Moment)?

  -   Im Zeitpunkt der „fiktiven“ Transaktion?

  Problem der Projektbetriebsstätten:

  -Kurzzeitigkeit der Existenz der Betriebsstätte (z.B.: 6 Monate)

  - Vielzahl von „Dealings“ mit unterschiedlichen Stellen im Stammhaus nur mit erheblichem
   Aufwand administrierbar.

  - dem Projektfortschritt entsprechender Mitarbeiterwechsel

  - grds. kein Dotationskapital im Anlagenbau

  -….
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Aktuelle Versteuerung nach lokaler
Verwaltungspraxis

Deemed Taxation:
China, Kuwait, Pakistan, Vietnam, Lebanon und Taiwan

Bilanzierung nach Local GAAP (mit jeweils individueller Gewinnermittlung):
Algeria, Egypt, Korea, Morocco, South Africa, Tunesia, Lybia,
Netherlands, Nepal, …

Einnahme-/ Überschußrechnung nach lokalen Regeln akzeptiert:
Saudi Arabia

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Anwendung von Verrechnungspreismethoden
auf Betriebsstätten im Ausland (Beispiele)

Cost Plus:
……
         -Cost Plus im Rahmen Gewinnschätzung (z.B. Cost + 20% in AZ)

Resale Minus:
…
Transactional Net Margin Method (TNMM):
…
Profit Split:
…..
=> Bisher noch keine Erfahrung für die Mehrzahl der Methoden und Länder.

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Auswirkungen des AOA

Auswirkungen
n Gefahr der Gewinnrealisierung im Zeitpunkt von Dealings, unabhängig vom Zeitpunkt der
  Gewinnrealisierung des Gesamtprojektes.

n Aufgrund der von der PE übernommenen Funktionen weist die PE ggf. unabhängig vom
  Gewinn/ Verlust des Gesamtprojektes in der Regel einen (konstanten) Gewinn aus.

   Konsequenzen:

n Konsistenz Art. 7 (2) und Art. 9 OECD MA

n Definition von Dealings in einer Projektbetriebsstätte

n Erleichterung für Quellenstaat, da Betriebsstätten-Ergebnis insoweit nicht aus dem
  Gesamtergebnis heraus gerechnet werden muss

n Anlehnung der Betriebsstätten-Gewinnermittlung bezogen auf Dealings an die bisherigen
  Transfer Preis-Vorschriften

n Risiko des Stammhauslandes, da erhöhte Verlustzuweisung bei Gesamtverlust

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Auswirkungen auf Bau- und Montage-
Betriebsstätten

Definition On-/off-shore auch unter AOA
n Leistungsteil vor Ort on-shore + Lieferteil off-shore
Direkte Zuordnung der Kosten anhand der ausgeführten FuR-Analyse

n Anhand PE-Funktionen

n Anhand PE-Risiken

n Anhand zugeordneter Wirtschaftsgüter

Erhöhter Aufwand i.d. BS durch „Verrechnung“ der Dealings insb. bei „Cost-Plus“:

n Personalgestellung durch Stammhaus an BS

n Vermietung/Verkauf von Wirtschaftsgütern an BS

n Überlassung von Lizenzen an BS

n Transfer of Know-How an BS

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Auswirkungen auf Bau- und Montage-
Betriebsstätten

Gewinnermittlung unter AOA
Gewinnermittlungsmethoden der Betriebsstätte

n   Direkt
    durch Bestimmung der Funktionen und Risiken direkte Zuordnung der Kosten möglich

n   Indirekt
    Verneinung der indirekten Methode, da dies kein fremder Dritter machen würde

Freistellung/Anrechnung in Deutschland

n   Direkt
    - aus Unternehmenssicht nur mit hohem zusätzlichen Verwaltungsmehraufwand möglich,
       wenn Ermittlung des PE Ergebnisses nach deutschem Recht und anschl. Überleitung zu
       PE-Recht
    - Prüfbarkeit durch Finanzverwaltung fraglich

n   Indirekt
    bei Beibehaltung – praktikabel für Unternehmen und Finanzverwaltung

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Auswirkungen auf Bau- und Montage-
Betriebsstätten

Auswirkungen des AOA auf Gewinnermittlung

n Zuordnung der Funktionen und Risiken
  à Auswirkungen bei Änderungen in der Projektabwicklung?

n Dotationskapital/Finanzierung
  à Festlegung/Berechnung des entsprechenden Kapitals à Änderungen möglich?

n Ermittlung und Preisfindung von Dealings
  à keine Standard-Vorgänge, nur Einzelleistungen
  à Ermittlung überhaupt möglich, Ermittlung Fremdvergleich sehr schwer (da nicht
  verfügbar)

   - Service mit Marge
     à vorherige schriftliche Vereinbarung notwendig?

   - Transfer of Know How / Goods
     Vermietung vs. Verkauf zu gemeinem Wert

   - Überlassung von Lizenzen
     à Quellensteuer?

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Auswirkungen auf Bau- und Montage-
Betriebsstätten

n Auswirkung auf Entstehen einer PE rein durch Unterlieferanten

    à keine Mitarbeiter vor Ort und damit auch keine Funktion – deshalb
    keine Zuordnung von Gewinnen möglich

n Umstellung zur neuen Vorgehensweise bei laufenden
  Betriebsstätten

n „verunglückte“ Betriebsstätten?
  à Dealings bereits erfolgt!
  à Festlegung Risikoprofile nachträglich zulässig?

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Forderungen bei Übernahme AOA ins AStG:

n Anpassung von § 1 AStG, da eine Anwendung des AOA grundsätzlich
  nur dann möglich ist , wenn bereits ein neues DBA mit dem BS-Land
  existiert, in dem der AOA explizit aufgenommen wurde.

n Für den AOA Fall benötigt der Anlagenbau für Projekt- BS zumindest
  die folgenden Erleichterungen und Anpassungen (Öffnungsklausel im
  Gesetz, Umsetzung in RVO bzw BS-Erlass)

      n Sämtliche Regelungen müssen den Verwaltungs- und
        Dokumentationsaufwand auf ein realistisches Mass begrenzen.
        Dies ist deswegen so wichtig, weil insbesondere Service-BS allein
        kraft Zeitablauf durch eine 6-monatige Service-Aktivität - von
        wechselnden Mitarbeitern - in einem anderen Staat entstehen.

      n Nur eine Funktions- und Risikoanalyse für die BS, insbesondere
        keine (vorübergehende) Zuordnung von Vermögenswerten oder
        Dotationskapital zu einer Projekt-BS
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Forderungen bei Übernahme AOA ins AStG:

      § Keine separate Beurteilung aller möglichen einzelnen
        Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und BS für ein
        Projekt, sondern einmalige Beurteilung des gesamten Projekts als
        Einheit.
      § Keine Festlegung auf eine bestimmte VP-Methode, sondern
        größtmögliche Flexibilität.
      § Ersatzweise sollte eine Möglichkeit bestehen, den im Ausland
        ermittelten BS-Gewinn auch für die deutsche Aufteilung der
        Einkünfte zugrunde zu legen.

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Vielen Dank!

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