Exposé zum Dissertationsvorhaben - SSC Rechtswissenschaften

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Exposé zum Dissertationsvorhaben

              mit dem vorläufigen Arbeitstitel

„Die Schlechterfüllung des Auftrags“

                          Betreuer:

               Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl

                    Institut für Zivilrecht

                       vorgelegt von:

                   Mag.a Angelika Kurz

        Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 783 101

 Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften

                    Wien, im Juni 2017
I. Problemeinführung

Die Leistungsstörungen des Auftrags sind wenig untersucht. Eine Unterscheidung in Nicht- und
Schlechterfüllung wird bis dato nicht vorgenommen. Dies wird regelmäßig damit begründet, dass das
Auftragsrecht abschließende, besondere Regeln für Leistungsstörungen vorsehe. Auf der anderen
Seite erfasse der Anwendungsbereich der §§ 922 ff die Schlechterfüllung beim Auftrag nicht. Zu
entgegnen ist, dass bestimmte Fallgruppen, die der Schlechterfüllung in einem untechnischen Sinne
zugeordnet werden können, bislang nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Die Feststellung,
der Auftragnehmer schulde reines Bemühen und hafte daher nicht für einen Erfolg, weswegen ein
Fehlschlag des Geschäfts vom Auftragnehmer zu verantworten sei, reicht für ihre Lösung nicht aus.
   Bei den genannten ungelösten Sachverhalten handelt es sich um solche, in denen bereits ein
Erfüllungsversuch durch den Auftragnehmer vorgenommen wurde. Eine Leistung wurde erbracht.
Diese entspricht jedoch nicht dem Vertrag und das aus Gründen, die beim Schuldner zu verorten
sind. Diese Verortung ergibt sich aus dem gesetzlichen bzw vertraglichen Inhalt der Tätigkeit und der
Risikoverteilung, die der Beurteilung der Schlechterfüllung vorausgehen müssen.
   Hat ein solcher fehlgeschlagener Leistungsversuch stattgefunden, soll dem Empfänger der
Leistung weiter ein Anspruch auf Erfüllung zustehen – er hat noch nicht das erhalten, was ihm nach
dem Vertrag zusteht. Fraglich ist hier jedoch, ob er auf diese Leistung tatsächlich dreißig Jahre lang
Anspruch haben soll. Hierin könnte ein Wertungswiderspruch zur Schlechterfüllung bei
Werkverträgen liegen. Auf diese Widersprüchlichkeit ist besonders dort Bedacht zu nehmen, wo
Auftrag und Werkvertrag nahe beieinander liegen. Weiters ist der Fall zu bedenken, in dem die
Erfüllung – durch den nur einmal möglichen Erfüllungsversuch oder aufgrund sonstiger Umstände,
die zeitlich nach diesem liegen – unmöglich geworden ist. Zu überlegen sind weiters die
Auswirkungen auf den Entgeltsanspruch des Auftragnehmers und als Konsequenz eine mögliche
Rückforderung des Entgelts. Sowohl ein gänzlicher Entgeltsentfall als auch ein Anspruch auf das volle
Entgelt erscheinen unbillig und widersprechen den Wertungen synallagmatischer Schuldverhältnisse.
Dennoch entspricht dies augenscheinlich der Rechtsprechung des OGH. Zu prüfen ist, ob diese Fälle
dem Recht des Verzugs oder der teilweisen nachträglichen Unmöglichkeit unterstellt werden können,
oder ob sie eine eigene Fallgruppe bilden, die nach den Grundsätzen des Schlechterfüllungsrechts –
mit der möglichen Rechtsfolge der Preisminderung – zu behandeln ist.
   Die Bewältigung dieser Probleme soll einerseits durch die Untersuchung des Auftragsrechts,
insbesondere des § 1020 versucht werden. Ob diese Begriffsabgrenzungen aber bei der
Problemlösung überhaupt dienlich oder sogar ihre notwendige Voraussetzung sind, wird zu klären
sein. Andererseits sollen für die Beurteilung der Schlechterfüllung des Auftrags Bestimmungen oder

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wenigstens die Wertungen des allgemeinen Gewährleistungsrechts beachtet werden. Das Verhältnis
der Rechtsnormen der §§ 1002 ff zu den §§ 922 ff ist dabei zu untersuchen.
   Häufig liegt der Auftrag nicht in Reinform vor, sondern als gemischter Vertrag. Für die Feststellung
der auf einen gemischten Vertrag anwendbaren Rechtsnormen muss zunächst das auf jeden der
„anteiligen“ Vertragstypen anwendbare Recht eruiert werden. Eine klare Aufarbeitung des
Leistungsstörungsrechts beim Auftrag ist diesem Ziel dienlich.
   Weiters kann in der klaren Erarbeitung der gesetzlichen Rechtsfolgen ein Werkzeug für die
Kautelarjurisprudenz liegen, der Leitlinien für die Vertragsgestaltung zur Hand gegeben werden
können. Bedeutsam ist die Klärung des dispositiven Rechts dabei für die Frage, welche
Vertragsgestaltungen in Abweichung davon sittenwidrig sein könnten. Besonders § 879 Abs 3 setzt
hier enge Grenzen: Nach der Judikatur des OGH können bereits sachlich nicht gerechtfertigte
Abweichungen vom dispositiven Recht gröblich benachteiligend sein.

    II. Forschungsfragen und Aufbau

Die Arbeit untersucht zunächst die rechtshistorischen und theoretischen Fundamente sowohl des
Leistungsstörungs- bzw Gewährleistungsrechts als auch des Auftragsrechts. In der Folge werde
verschiedene herrschende Dogmen auf ihre Tragfähigkeit überprüft und die Grundlagen eines
Schlechterfüllungsrechts für den Auftrag konstruiert. Zu beantworten sind dafür folgende Fragen: Ist
der entgeltliche Auftrag ein vollkommen zweiseitiges Geschäft? Welche Leistungspflichten des
Auftraggebers sind Hauptleistungspflichten und stehen im Synallagma mit dem Entgeltsanspruch? Ist
die Geschäftsbesorgungspflicht Sorgfaltsverbindlichkeit? Was bedeutet dies und woher stammt die
Lehre? Kann die Dichotomie aus Erfolgs- und Sorgfaltsverbindlichkeiten auch für das
Leistungsstörungsrecht fruchtbar gemacht werden oder ist sie ohne Relevanz? Kann die kategorische
Nichtanwendbarkeit der §§ 922 ff auf den Auftrag aufrechterhalten werden? Worauf kommt es dafür
an? Sehen die §§ 1002 ff abschließende Rechtsfolgen vor? Kann der Schuldinhalt ein Anhaltspunkt
sein? Welche Rolle spielen die §§ 922 ff in einem allgemeinen System der Leistungsstörungen?
Können beim Auftrag die Tatbestandsvoraussetzungen der § 922 ff verwirklicht sein? Für welche
Fallgruppen ist dies der Fall, für welche nicht? Welche Rolle spielen bei der Anwendbarkeit der
§§ 922 ff auftragsrechtliche Sonderregeln, etwa über die nachträgliche Unmöglichkeit bzw
Gefahrtragung?

In einem zweiten Teil der Arbeit werden differenzierte Fallgestaltungen untersucht und Lösungen
unter anderem für die oben (I.) geschilderten leistungsstörungsrechtlichen Probleme erarbeitet.

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III. Vorläufige Gliederung

I. Problemstellung

II. Rechtsgrundlagen
    1. Der Bevollmächtigungsvertrag
    2. Der reine (vollmachtslose) Auftrag
    3. Weitere anwendbare Bestimmungen

III. Einschränkung des Forschungsgegenstands

IV. Schuldinhalt und Synallagma als Grundlagen des Leistungsstörungsrechts

V. Leistungspflichten und Synallagma des Auftrags
    1. Der Auftrag als synallagmatischer Vertrag
    2. Die Bedeutung der Hauptleistungspflicht
         a. Allgemeines Leistungsstörungsrecht
         b. Auftragsrecht
              i. Schadenersatz und Kündigungsrecht bei Pflichtverletzungen
              ii. Leistungsstörungsrecht ieS
    3. Das Pflichtensystem des Auftragnehmers
         a. Die Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers
         b. Die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht
              i. Treuepflicht
              ii. Sorgfaltsmaßstab
              iii. Weisungen
         c. Die Geschäftsbesorgungspflicht als „Sorgfaltsverbindlichkeit“
              i. Lehre Reischauers
              ii. Kritik und Ergänzung durch die Lehre
              iii. Bewertung der hA und Zusammenfassung
         d. Exkurs: Der Entgeltsanspruch als Indiz für den Schuldinhalt
         e. Der Auftrag im System der Arbeitsverträge

VI. Konditionelles bzw funktionelles Synallagma: Das Leistungsstörungsrecht
    1. Begriff und Bedeutung des konditionellen bzw funktionellen Synallagmas
    2. Der Zusammenhang zwischen Schuldinhalt und Leistungsstörungsrecht
         a. These der eingeschränkten Geltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts
         b. Kritik: Bedingte Aussagekraft des Vertragsinhalts für die Beurteilung von
         Leistungsstörungen
         c. Leistungsstörungsrecht als kohärentes System aus Gefahrtragung, Nichterfüllung und
         Schlechterfüllung
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VII. Die Gefahrtragung beim Auftrag
    1. Normen des Auftragsrecht
    2. Lösung der teilweise nachträglichen Unmöglichkeit
VIII. Vom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit
    1. Anwendbarkeit der §§ 920 f
    2. Vertretenmüssen durch den Schuldner
IX. Schlechterfüllung
    1. Vertragstypisches Sonderrecht
    2. Anwendbarkeit der §§ 922 ff
         a. Sachbegriff
         b. Übergabe
         c. Mangelbegriff
    3. Zwischenfazit: Bildung von Fallgruppen
    4. Exkurs: Behandlung des Auftrags als Dauerschuldverhältnis
    5. Lösung der einzelnen Fallgruppen
X. Die Behandlung gemischter Verträge
XI. Zwingender Charakter des Schlechterfüllungsrechts?
XII. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

    IV. Auszug aus dem Literaturverzeichnis

Amann, Abgrenzung und Anwendungsbereich von Dienstvertrag, Werkvertrag und Auftrag in der
Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuches (1987)

Apathy, Schadenersatz und Rücktritt bei Annahmeverzug, JBl 1982, 561 ff

Bartsch, Reform des österreichischen Privatrechts (1908)

Böhler, Grundwertungen zur Mängelrüge (2000)

F. Bydlinski, System und Prinzipien des Privatrechts (1996)

Dniestrzanski, Das Wesen des Werklieferungsvertrages (1989) 138 ff

Eisner, Zur Lehre von der Gewährleistung, GrünhutsZ 39 (1912) 575 ff

Faber, Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht (2001)

Feil/Langer, Die Gewährleistung in der Lehre und Rechtsprechung (1975)

Coing/ Wilhelm, Wissenschaft und Kodifikation im 19. Jahrhundert (1982)

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Floßmann, Österreichische Privatrechtsgeschichte6 (2008)

Gierke, Deutsches Privatrecht (1917)

Graf, Anwaltshaftung (1991)

Grotius, De iure belli ac pacis (1625) ; zitiert nach der Übersetzung Kirchmann (L. Heimann, 1869):
Drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens

Hasenöhrl, Obligationenrecht II2 (1899)

Hirte, Berufshaftung (1996)

Honsell, Aktuelle Probleme der Sachmängelhaftung, JBl 1989, 210 ff

Jabornegg, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages (1982)

Jud, Schadenersatz bei mangelhafter Leistung (2003)

Karner/Koziol, Zur Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts bei Werk- und Dienstleistungen (2015)

Kaser, Das römische Privatrecht, Bd I: Das altrömische, das vorklassische und das klassische Recht2
(1971)

Kaser, Das römische Privatrecht, Bd II: Die nachklassischen Entwicklungen2 (1971)

Karollus/Lukas, Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers, JBl 2001, 677 ff

Kostner, Tino Die Abgrenzung von Auftrag und Werkvertrag in Lehre und Rechtsprechung (1997)

Krasnopolski, Österreichisches Privatrecht, III: Obligationenrecht (1910)

Krasnopolski, GrünhutsZ Bd 14 (1887), 66 ff

Krejci, Reform des Gewährleistungsrechts (1994) Verbraucherrecht Verbraucherpolitik Band 11

Laband, Die Stellvertretung bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften nach dem Allgemeinen
Deutschen Handelsgesetzbuch (1866)

Larenz, Schuldrecht I14 (1987)

Mader, Grundprobleme des Verjährungsrechts, in Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer,
Festschrift 200 Jahre ABGB (2011) 1273 ff

Mayrhofer, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts, Schuldrecht Allgemeiner Teil
(1986)

Münzberg, Verhalten und Erfolg als Grundlagen der Rechtswidrigkeit und Haftung (1966)

Perner, ABGB-Gefahrtragungsregeln zugunsten von Verbrauchern zwingend, RdW 2005, 590 ff

Pfaff/Krainz, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts II/2 (1889)

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Pietsch, Matthias, Die Abnahme im Werkvertragsrecht – Geschichtliche Entwicklung und geltendes
Recht (1976)

Pothiers, Traité du contrat de vente, selon les règles tant du for de la conscience que du for extérieur,
(1762)

Rabel, Die Haftung des Verkäufers wegen Mangels im Rechte (1902)

Rabl, Schadenersatz statt Gewährleistung (1994)

Rabl, Die Gefahrtragung im ABGB – Kern eines reformbedürftigen Leistungsstörungsrechts, in
Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer, Festschrift 200 Jahre ABGB (2011) 1319 ff

Reischauer, Der Entlastungsbeweis des Schuldners (1975)

Rummel, Besondere Auslegungsregeln für besondere Rechtsgeschäfte? in Koziol/Rummel, Im Dienste
der Gerechtigkeit: Festschrift für Franz Bydlinski (2002) 337 ff

Rumpf, Wirtschaftsrechtliche Vertrauensgeschäfte, AcP 119 (1921) 7 (53 ff).

Savigny, Das Obligationenrecht als Theil des heutigen römischen Rechts II (1853)

Schey, Die Obligationsverhältnisse des österreichischen allgemeinen Privatrechts (1853)

Saxl/Kornfeld, Quellenausgabe des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (1847)

Schöninger, Die Leistungsgeschäfte des bürgerlichen (bürgerl.) Rechts (1906)

Steinwenter, die Vertragstreue im bürgerlichen Recht, JBl 1950, 173 ff

Stubenrauch,: Commentar zum österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche II6 (1894)

Stürner, Der Anspruch auf Erfüllung von Treue- und Sorgfaltspflichten, JZ 1976, 389 ff

Tillmanns, Strukturfragen des Dienstvertrages (2007)

Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 (2014)

Weller, Die Systemkohärenz des § 87 II AktG, NGZ 2010, 7 ff

Welser, Qualitätsmangel und Quantitätsmangel, in Schwarz/Spielbüchler/Martinek/Grillberger/
Jabornegg, Moglichkeiten und Grenzen der Rechtsordnung: Festschrift Rudolf Strasser zum 60.
Geburtstag (1983) 919 ff

Welser/Jud, Die neue Gewährleistung (2001)

Wendehorst, Das Vertragsrecht der Dienstleistungen im deutschen und künftigen europäischen
Recht, AcP (2006) 205, 238 ff

Wieacker, Leistungshandlung und Leistungserfolg im Bürgerlichen Schuldrecht, Festschrift für
Nipperdey I (1965) 783 ff

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Wilhelm, Der Verzug mit der Verbesserung als Problem der Gesetzeskonkurrenz zwischen
Gewährleistung und Nichterfüllung, JBl 1975, 113 ff

Windscheid/Kipp, Lehrbuch Des Pandektenrechts I6 (1887)

Winiwarter, Bürgerliches Recht IV2 (1844)

Zeiller, Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen
Erbländer der Oesterreichischen Monarchie (1811)

Zeiller, Abhandlung über die Principien des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (1816-1820)

Zimmermann, The Law of Obligations (1996)

V.     Vorläufiger Zeitplan

WS 2014 bis SS 2018            Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen des Doktoratsstudiums:

                 WS 2014       030028     KU    Rechtliche Aspekte der            außergerichtlichen
                               Konfliktregelung insbesondere Mediation            und Schlichtung
                               (Frauenberger/Risak)
                 WS 2014       380015 VO Juristische Methodenlehre (Karner)
                 WS 2014       030246 SE Menschen in Ketten – Gesellschaftskritik               und
                               Staatskonzeption bei J.J. Rousseau (Holzleithner)
                  SS 2015      380031 KU System und wissenschaftliche Methode: Spinozas
                               Ethik (Stadler)
                 WS 2015       030037 KU Materielles          Insolvenzrecht     mit   Schwerpunkt
                               Anfechtungsrecht (Konecny)
                  SS 2016      030079 SE Seminar Römisches              Privatrecht    und    ABGB
                               (Benke/Fischer-Czermak/Meissel)
                 WS 2017       030208 SE Hans Kelsen und sein Kreis (Jabloner)
                  SS 2018      030069 SE Seminar aus österreichischem, europäischem und
                               internationalem Privatrecht (Zöchling-Jud)

WS 2015                        Festlegung des Dissertationsthemas
WS 2015 bis WS 2016            Umfassende Recherche
WS 2016 bis WS 2018            Weitere Recherche und Verfassen der Dissertation
WS 2018                        Abgabe des Erstentwurfs beim Betreuer; Überarbeitung
SS 2019                        Abgabe der Dissertation; öffentliche Defensio

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