Exposé zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses Tannenberg in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7 - hessen-forst.de
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Forstamt Kirchhain Exposé zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses Tannenberg in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7 Stand: 15.09.2020
Der Landesbetrieb HessenForst verkauft zum nächstmöglichen Zeitpunkt das ehemalige Revierleiter-Dienstgebäude mit Grundstück in Marburg, Pestalozzistraße. Lage: Die Universitätsstadt Marburg mit 76.000 Einwohnern ist die Kreisstadt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und liegt in Mittelhessen, etwa in der Mitte zwischen Frankfurt am Main und Kassel. Die benachbarte Universitätsstadt Gießen liegt südlich von Marburg. Marburg liegt am Ufer des Flusses Lahn und besitzt mit der Philipps-Universität die älteste noch existierende protestantisch gegründete Universität der Welt, welche auch heute noch durch ihre Bauwerke und die Studierenden das Stadtbild prägt. Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr über den in fußläufiger Entfernung liegenden Südbahnhof (Bahn- und Busanbindung) ca. 0,2 km, zur Innenstadt: ca. 2 km (Universitäts- straße). Die nächstgelegenen größeren Städte sind Gießen (ca. 30 km), Frankfurt a.M. (ca. 90 km), Kassel (ca. 95 km), Landeshauptstadt Wiesbaden (ca. 120 km). Die Stadtautobahn B3a erreicht man nach ca. 1,5 km, den Flughafen Frankfurt a.M. nach ca. 95 km. Das Forsthaus befindet sich östlich der Lahn in direkter Nachbarschaft des Südbahnhofs. Das Grundstück gehört zur südlich gelegenen Gemarkung der Kernstadt Marburg. Die Straßenverkehrsanbindung erfolgt über die Stadtautobahn zu den anliegenden in- nerörtlichen Straßen der Kernstadt. Das Eck-Grundstück liegt an den innerörtlichen Straßen Rollwiesenweg und Pestaloz- zistraße. In unmittelbarer Nähe befinden sich Gaststätten, infrastrukturelle Einrichtungen, Ärzte, Schulen, Kindergärten sowie Einkaufsmöglichkeiten für den mittel- und langfristigen Bedarf. Seite 2/11
Grundstück: Gemarkung Marburg, Flur 50, Flurstück 6 in einer zu verkaufenden Gesamtgröße von ca. 1.007 m². Das zum Verkauf angebotene Grundstück liegt im Norden von Marburg. Es ist mit einem Einfamilien-Wohnhaus mit südlich angrenzendem Nebengebäude (Holzstall) bebaut. Das Grundstück ist eingefriedet. Die Hof- und Zufahrtsfläche ist befestigt. Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes. Soweit bauliche Veränderungen geplant sind, ist § 34 BauGB maßgebend. D. h. eine Bebauung muss sich an den Baulichkeiten der Umgebung orientieren. Das Potential der möglichen Bebauung kann vom Land Hessen nicht zugesichert werden, sondern ist von jedem/r Bieter/in selbst zu klären. Seite 3/11
Wohngebäude: Baujahr 1936/37, zweigeschossig mit Spitzdach, voll unterkellert, teilweise ausgebautes Dachgeschoss Wohnfläche mit Nebenräumen: ca. 165 m² Einzel-Kulturdenkmal Seite 4/11
Erdgeschoss: Drei Zimmer, Küche, WC, Flur und Speisekammer, Windfang Obergeschoss: 4 Zimmer, Bad mit WC, Flur Seite 5/11
Dachgeschoss: Im DG befinden sich der Dachboden und ein Zimmer/Bodenraum (ohne Heizung) Kellergeschoss: Mehrere Räume davon ein Heizungsraum und eine Waschküche Nebengebäude: Der Holzstall wurde als Anbau an das Hauptgebäude errichtet. Sockelmauerwerk aus Sandsteinbruch-/Sandsteinquadermauerwerk. Außenwände als Holzfachwerkkonstruktion mit Holzlattenfüllung. Sparrendach mit Biberschwanz-Doppeldeckung. Vorgehängte Dachrinnen mit Fallrohren aus Zinkblech traufseitig. Türe als Lattentüre mit Längsbändern und Schubriegeln. Garage/Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge: Die Außenwände der Garage bestehen aus einer Holzkonstruktion mit Holzlattenfüllelementen und einem zweiflügligen Drehtor auf der Ostseite. Boden aus Beton/Estrich. Flach geneigtes Dach mit Wellasbestplatten eingedeckt. Beschreibung: Das ehemalige Revierleiterdienstgehöft wurde als zweigeschossiges Wohnhaus mit teilwei- seausgebautem Dachgeschoss sowie angrenzendem Nebengebäude in Massivbauweise er- richtet. Das Nebengebäude beinhaltet einen Holzstall. Seite 6/11
Das Grundstück hat einen großen Gartenbereich mit Zier- und Obstgehölzen. Die Fassade ist verputzt. Die Außenwände des Obergeschosses bestehen aus Holzfachwerk mit Schwemmsteinausmauerung. Die Holzfenster sind teilweise isolierverglast. Die Fußböden sind mit Ausnahme der Küche (PVC), dem Bad und dem Eingangsbereich (beides Fliesen) mit Mosaik-Parkett Eiche belegt. Als Heizung steht eine Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung (1997) zur Verfügung. Das Wohngebäude verfügt über eine gute Raumaufteilung, so dass Wohn- und Schlafräume gut voneinander getrennt liegen. Die Schlafräume des Dachgeschosses erreicht man über eine Holztreppe. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzel-Kulturdenkmal. Das Grundstück ist voll erschlossen. Baulasten bestehen nicht; Altlasten sind keine be- kannt. Seite 7/11
Besichtigung Telefonische Anfragen möglichst Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr, die Besichtigung des Objektes selbst findet nach Vereinbarung mit dem Forstamt statt. Kontakt: HessenForst Forstamt Kirchhain Hangelburg 2 35274 Kirchhain Ansprechpartner: Herr Peter Becker Tel.: 06422/9427-22 E-Mail: Peter.Becker@forst.hessen.de Verkaufsverfahren Kaufpreisangebote werden unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes möglichst bis zum 30.10.2020 an die vorgenannte Adresse des Forstamtes Kirchhain erbeten. Um die notwendige Vertraulichkeit sicherstellen zu können, bitten wir um entsprechende Kennzeichnung des Briefumschlages ("Kaufpreisangebot: Gebäude Tannenberg"). Nä- here Einzelheiten über das Verkaufsverfahren entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merk- blatt. Seite 8/11
Verkaufsbedingungen Die Immobilie wird verkauft wie sie steht und liegt, HessenForst haftet nicht für etwaige Mängel. Sämtliche mit dem Verkauf der Liegenschaft verbundenen Kosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Bezüglich der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit der vom Käufer beabsichtigten Nutzung übernimmt HessenForst keinerlei Gewährleistung. Der Käufer muss sich hierzu selbst mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen und die erforderlichen Genehmigungen einholen. HessenForst führt ein für beide Seiten unverbindliches BIETERVERFAHREN durch. Dies funktioniert wie folgt: - Die Ausbietung der Immobilie erfolgt in der Presse und im Internet. - Alle Interessenten haben nach Terminabsprache mit dem Forstamt Kirchhain die Möglichkeit, die zum Verkauf angebotene Liegenschaft zu besichtigen. - Der Kaufpreis wird vom Verkäufer nicht genannt. Nur die Interessenten bestimmen, welche Angebote sie abgeben. - Die Kaufpreisangebote sind für die Kaufinteressenten und den Verkäufer unverbindlich. Schriftliche Kaufpreisangebote, die für beide Seiten unverbindlich sind, nimmt das Forstamt Kirchhain entgegen. Der Termin für die Abgabe der Angebote wird mit dem Exposé bekannt gegeben. Beim Verkauf können nur solche Bieter berücksichtigt werden, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bieten. Dabei ist insbesondere die gesicherte Finanzierung des Kaufpreises auf Anforderung nachzuweisen. Es ist zweckmäßig, diesen Nachweis bereits mit dem Angebot einzureichen, bzw. ihn auf Abruf bereitzuhalten. Nach der Annahme des Angebotes ist mit HessenForst der Entwurf eines Kaufvertrages abzustimmen. Daraus kann keinesfalls geschlossen werden, dass es auch tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. HessenForst behält sich auch dann unter Berücksichtigung wesentlich erscheinender Umstände, der haushaltsrechtlichen Bestimmungen und sonstiger Verwaltungsvorschriften die freie Entscheidung über den Verkauf vor. Die Wahl eines Notars für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts steht dem Käufer innerhalb des Dienstbereiches des Forstamtes Kirchhain zu. Der gesamte Kaufpreis ist - unabhängig von der Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch – i. d. R. zwei Wochen nach der Beurkundung des Vertrages fällig. Wird der Kaufpreis nebst etwaigen Verzugszinsen nicht binnen 10 Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages entrichtet, kann HessenForst unbeschadet seiner sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt entstehende Kosten trägt der Käufer. Aufgrund der Selbstversicherung des Landes Hessen hat der Käufer ab dem Tag der Übergabe bzw. des Gefahrenübergangs für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Weitere Verkaufsbedingungen können dem Mustervertrag für Grundstücksverkäufe des Landesbetriebes HessenForst entnommen werden. Dieser ist beim Forstamt Kirchhain erhältlich oder kann dort eingesehen werden. Seite 9/11
(Vorname, Name) (Straße, Hausnummer) (Tel. Nr.) (PLZ, Wohnort) den (Datum) Kaufpreisangebot Vom Forstamt auszufüllen! HessenForst 1. Eingangsdatum Forstamt Kirchhain 2. Angebot-Nr.: Hangelburg 2 35274 Kirchhain 3. Vom Ergebnis benachrichtigt am 4. Bemerkung(en): Für das zum Verkauf angebotene bebaute Grundstück mit Wohnhaus in der Pestalozzistraße 7, 35039 Marburg biete ich €, in Worten " Euro". Der Inhalt der vom Forstamt Kirchhain herausgegebenen Information sowie die gültigen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt. Es ist mir auch bekannt, dass dieses schriftliche Kaufpreisangebot für beide Seiten unverbindlich ist. Ich erkläre, dass ich zur fristgemäßen Finanzierung meines Kaufpreisangebotes bereit und in der Lage bin. Hierzu habe bzw. werde ich auf Anforderung innerhalb einer Woche einen entsprechend aussagekräftigen Nachweis erbringen*. einen entsprechend aussagekräftigen Nachweis beigefügt. ............................................... (Unterschrift) Anmerkungen: 1. Kaufpreisangebote sind zahlenmäßig zu beziffern, unvollständige oder unpräzise Angaben (z. B. fünfzigtausend über Höchstgebot) sind von der Wertung ausgeschlossen. 2. Das in Ziffern abgegebene Angebot ist stets in Worten zu wiederholen. 3. Evtl. Streichungen und Änderungen des Angebotes müssen zweifelsfrei sein. 4. Erläuterungen und Ausführungen zum Preisangebot sind handschriftlich unter "Bemerkungen" auf der Umseite zu machen. 5. Das Kaufpreisangebot ist mit eigenhändiger Namensunterschrift zu versehen. 6. Die freie Entscheidung über den Verkauf durch das Land Hessen bleibt vorbehalten. 7. Weitere wichtige Hinweise enthalten das Exposé und die Verkaufsbedingungen. Seite 10/11
Informationspflicht nach Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Nachfolgend möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landesbetrieb Hessen- Forst und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte informieren. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den bean- tragten bzw. vereinbarten Rechtsgrundlagen, Verträgen bzw. Dienstleistungen. Verantwortlicher: HessenForst Landesbetriebsleitung Bertha-von-Suttner-Str. 3 34131 Kassel Telefon: (0561) 3167-0 Fax (allgemein): (0561) 3167-101 E-Mail: LandesbetriebHessenForst@forst.hessen.de Datenschutzbeauftragter: HessenForst Datenschutzbeauftragter Süd Telefon: (06182/21691) E-Mail: datenschutz@forst.hessen.de Zweck: Verkauf des Forsthauses Tannenberg in Marburg durch HessenForst und damit verbunden zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten Erforderlichkeit / Rechtsgrundlage: Die Bereitstellung und Erhebung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich. Ohne eine Bereitstellung der Daten kann der Vertrag nicht durchgeführt werden. Weitergabe an Dritte: Abrechnungsdaten werden an das SAP-System der hessischen Landesverwaltung übermittelt. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Dauer der Datenspeicherung: Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind, oder wenn Ihrerseits widerrufen wird oder keine gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen bestehen oder keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen bzw. wenn diese abgelaufen sind. Ihre Rechte: Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, ein Wi- derspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ihre Einwilligung: Haben Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt, haben Sie das Recht die Ein- willigung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt. Der Widerruf ist entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an HessenForst zu übermitteln: Forstamt Kirchhain, Tel.: 06422/9427-22 Fax: 06422/99427-40 E-Mail an: ForstamtKirchhain@forst.hessen.de Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, (0611) 1408-0, www.daten- schutz.hessen.de Seite 11/11
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