Exposé zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses Tannenberg in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7 - hessen-forst.de

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Exposé zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses Tannenberg in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7 - hessen-forst.de
Forstamt Kirchhain

Exposé
zum Verkauf des
ehemaligen Forsthauses Tannenberg
in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7

                                       Stand: 15.09.2020
Exposé zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses Tannenberg in 35039 Marburg, Pestalozzistraße 7 - hessen-forst.de
Der Landesbetrieb HessenForst verkauft zum nächstmöglichen Zeitpunkt das ehemalige
Revierleiter-Dienstgebäude mit Grundstück in Marburg, Pestalozzistraße.

Lage:
Die Universitätsstadt Marburg mit 76.000 Einwohnern ist die Kreisstadt des Landkreises
Marburg-Biedenkopf und liegt in Mittelhessen, etwa in der Mitte zwischen Frankfurt am
Main und Kassel. Die benachbarte Universitätsstadt Gießen liegt südlich von Marburg.
Marburg liegt am Ufer des Flusses Lahn und besitzt mit der Philipps-Universität die älteste
noch existierende protestantisch gegründete Universität der Welt, welche auch heute
noch durch ihre Bauwerke und die Studierenden das Stadtbild prägt.

Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr über den in fußläufiger Entfernung liegenden
Südbahnhof (Bahn- und Busanbindung) ca. 0,2 km, zur Innenstadt: ca. 2 km (Universitäts-
straße).
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Gießen (ca. 30 km), Frankfurt a.M. (ca. 90
km), Kassel (ca. 95 km), Landeshauptstadt Wiesbaden (ca. 120 km).
Die Stadtautobahn B3a erreicht man nach ca. 1,5 km, den Flughafen Frankfurt a.M. nach
ca. 95 km.

Das Forsthaus befindet sich östlich der Lahn in direkter Nachbarschaft des Südbahnhofs.
Das Grundstück gehört zur südlich gelegenen Gemarkung der Kernstadt Marburg.
Die Straßenverkehrsanbindung erfolgt über die Stadtautobahn zu den anliegenden in-
nerörtlichen Straßen der Kernstadt.
Das Eck-Grundstück liegt an den innerörtlichen Straßen Rollwiesenweg und Pestaloz-
zistraße.

In unmittelbarer Nähe befinden sich Gaststätten, infrastrukturelle Einrichtungen, Ärzte,
Schulen, Kindergärten sowie Einkaufsmöglichkeiten für den mittel- und langfristigen Bedarf.

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Grundstück:
Gemarkung Marburg,
Flur 50, Flurstück 6
in einer zu verkaufenden Gesamtgröße von ca. 1.007 m².

Das zum Verkauf angebotene Grundstück liegt im Norden von Marburg. Es ist mit einem
Einfamilien-Wohnhaus mit südlich angrenzendem Nebengebäude (Holzstall) bebaut.
Das Grundstück ist eingefriedet. Die Hof- und Zufahrtsfläche ist befestigt.

Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes.
Soweit bauliche Veränderungen geplant sind, ist § 34 BauGB maßgebend.
D. h. eine Bebauung muss sich an den Baulichkeiten der Umgebung orientieren.
Das Potential der möglichen Bebauung kann vom Land Hessen nicht zugesichert werden,
sondern ist von jedem/r Bieter/in selbst zu klären.

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Wohngebäude:
Baujahr 1936/37, zweigeschossig mit Spitzdach, voll unterkellert, teilweise ausgebautes
Dachgeschoss

Wohnfläche mit Nebenräumen: ca. 165 m²
Einzel-Kulturdenkmal

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Erdgeschoss:
Drei Zimmer, Küche, WC, Flur und Speisekammer, Windfang

Obergeschoss:

4 Zimmer, Bad mit WC, Flur

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Dachgeschoss:

Im DG befinden sich der Dachboden und ein Zimmer/Bodenraum (ohne Heizung)

Kellergeschoss:

Mehrere Räume davon ein Heizungsraum und eine Waschküche

Nebengebäude:
Der Holzstall wurde als Anbau an das Hauptgebäude errichtet. Sockelmauerwerk aus
Sandsteinbruch-/Sandsteinquadermauerwerk. Außenwände als Holzfachwerkkonstruktion
mit Holzlattenfüllung. Sparrendach mit Biberschwanz-Doppeldeckung. Vorgehängte
Dachrinnen mit Fallrohren aus Zinkblech traufseitig. Türe als Lattentüre mit Längsbändern
und Schubriegeln.

Garage/Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge:
Die Außenwände der Garage bestehen aus einer Holzkonstruktion mit
Holzlattenfüllelementen und einem zweiflügligen Drehtor auf der Ostseite. Boden aus
Beton/Estrich. Flach geneigtes Dach mit Wellasbestplatten eingedeckt.

Beschreibung:
Das ehemalige Revierleiterdienstgehöft wurde als zweigeschossiges Wohnhaus mit teilwei-
seausgebautem Dachgeschoss sowie angrenzendem Nebengebäude in Massivbauweise er-
richtet. Das Nebengebäude beinhaltet einen Holzstall.

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Das Grundstück hat einen großen Gartenbereich mit Zier- und Obstgehölzen.

Die Fassade ist verputzt. Die Außenwände des Obergeschosses bestehen aus Holzfachwerk
mit Schwemmsteinausmauerung. Die Holzfenster sind teilweise isolierverglast. Die Fußböden
sind mit Ausnahme der Küche (PVC), dem Bad und dem Eingangsbereich (beides Fliesen)
mit Mosaik-Parkett Eiche belegt.

Als Heizung steht eine Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung (1997) zur Verfügung.

Das Wohngebäude verfügt über eine gute Raumaufteilung, so dass Wohn- und Schlafräume
gut voneinander getrennt liegen. Die Schlafräume des Dachgeschosses erreicht man über
eine Holztreppe.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzel-Kulturdenkmal.

Das Grundstück ist voll erschlossen. Baulasten bestehen nicht; Altlasten sind keine be-
kannt.

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Besichtigung

Telefonische Anfragen möglichst Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr,
die Besichtigung des Objektes selbst findet nach Vereinbarung mit dem Forstamt statt.

Kontakt:            HessenForst
                    Forstamt Kirchhain
                    Hangelburg 2
                    35274 Kirchhain
Ansprechpartner: Herr Peter Becker
                 Tel.: 06422/9427-22
                 E-Mail: Peter.Becker@forst.hessen.de

Verkaufsverfahren
Kaufpreisangebote werden unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes möglichst bis
zum 30.10.2020 an die vorgenannte Adresse des Forstamtes Kirchhain erbeten.
Um die notwendige Vertraulichkeit sicherstellen zu können, bitten wir um entsprechende
Kennzeichnung des Briefumschlages ("Kaufpreisangebot: Gebäude Tannenberg"). Nä-
here Einzelheiten über das Verkaufsverfahren entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merk-
blatt.

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Verkaufsbedingungen

Die Immobilie wird verkauft wie sie steht und liegt, HessenForst haftet nicht für etwaige Mängel.

Sämtliche mit dem Verkauf der Liegenschaft verbundenen Kosten sowie die Grunderwerbsteuer
trägt der Käufer.

Bezüglich der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit der vom Käufer beabsichtigten
Nutzung übernimmt HessenForst keinerlei Gewährleistung. Der Käufer muss sich hierzu selbst
mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen und die erforderlichen Genehmigungen
einholen.

HessenForst führt ein für beide Seiten unverbindliches BIETERVERFAHREN durch. Dies
funktioniert wie folgt:
-  Die Ausbietung der Immobilie erfolgt in der Presse und im Internet.
-  Alle Interessenten haben nach Terminabsprache mit dem Forstamt Kirchhain die Möglichkeit,
    die zum Verkauf angebotene Liegenschaft zu besichtigen.
-  Der Kaufpreis wird vom Verkäufer nicht genannt. Nur die Interessenten bestimmen, welche
    Angebote sie abgeben.
-  Die Kaufpreisangebote sind für die Kaufinteressenten und den Verkäufer unverbindlich.

Schriftliche Kaufpreisangebote, die für beide Seiten unverbindlich sind, nimmt das Forstamt
Kirchhain entgegen. Der Termin für die Abgabe der Angebote wird mit dem Exposé bekannt
gegeben.

Beim Verkauf können nur solche Bieter berücksichtigt werden, die die für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bieten. Dabei ist insbesondere die
gesicherte Finanzierung des Kaufpreises auf Anforderung nachzuweisen. Es ist zweckmäßig,
diesen Nachweis bereits mit dem Angebot einzureichen, bzw. ihn auf Abruf bereitzuhalten.

Nach der Annahme des Angebotes ist mit HessenForst der Entwurf eines Kaufvertrages
abzustimmen. Daraus kann keinesfalls geschlossen werden, dass es auch tatsächlich zum
Abschluss eines Kaufvertrages kommt. HessenForst behält sich auch dann unter
Berücksichtigung wesentlich erscheinender Umstände, der haushaltsrechtlichen Bestimmungen
und sonstiger Verwaltungsvorschriften die freie Entscheidung über den Verkauf vor.

Die Wahl eines Notars für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts steht dem Käufer innerhalb des
Dienstbereiches des Forstamtes Kirchhain zu.

Der gesamte Kaufpreis ist - unabhängig von der Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch
– i. d. R. zwei Wochen nach der Beurkundung des Vertrages fällig. Wird der Kaufpreis nebst
etwaigen Verzugszinsen nicht binnen 10 Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages
entrichtet, kann HessenForst unbeschadet seiner sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten.
Durch den Rücktritt entstehende Kosten trägt der Käufer.

Aufgrund der Selbstversicherung des Landes Hessen hat der Käufer ab dem Tag der Übergabe
bzw. des Gefahrenübergangs für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Weitere Verkaufsbedingungen können dem Mustervertrag für Grundstücksverkäufe des
Landesbetriebes HessenForst entnommen werden. Dieser ist beim Forstamt Kirchhain erhältlich
oder kann dort eingesehen werden.

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(Vorname, Name)                                                       (Straße, Hausnummer)

(Tel. Nr.)                                                            (PLZ, Wohnort)

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                                                                      (Datum)

Kaufpreisangebot                                                                Vom Forstamt auszufüllen!
HessenForst
                                                                      1. Eingangsdatum
Forstamt Kirchhain
                                                                      2. Angebot-Nr.:
Hangelburg 2
35274 Kirchhain                                                       3. Vom Ergebnis benachrichtigt am

                                                                      4. Bemerkung(en):

Für das zum Verkauf angebotene bebaute Grundstück mit Wohnhaus in der Pestalozzistraße 7,
35039 Marburg

biete ich                                                           €,
in Worten "                                                                                                                       Euro".

Der Inhalt der vom Forstamt Kirchhain herausgegebenen Information sowie die gültigen Verkaufs-
und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt. Es ist mir auch bekannt, dass dieses schriftliche
Kaufpreisangebot für beide Seiten unverbindlich ist.
Ich erkläre, dass ich zur fristgemäßen Finanzierung meines Kaufpreisangebotes bereit und in der
Lage bin. Hierzu habe bzw. werde ich
             auf Anforderung innerhalb einer Woche einen entsprechend aussagekräftigen Nachweis
             erbringen*.
             einen entsprechend aussagekräftigen Nachweis beigefügt.

                                                                                ...............................................
                                                                                (Unterschrift)
Anmerkungen:
1. Kaufpreisangebote sind zahlenmäßig zu beziffern, unvollständige oder unpräzise Angaben (z. B. fünfzigtausend über Höchstgebot)
     sind von der Wertung ausgeschlossen.
2.   Das in Ziffern abgegebene Angebot ist stets in Worten zu wiederholen.
3.   Evtl. Streichungen und Änderungen des Angebotes müssen zweifelsfrei sein.
4.   Erläuterungen und Ausführungen zum Preisangebot sind handschriftlich unter "Bemerkungen" auf der Umseite zu machen.
5.   Das Kaufpreisangebot ist mit eigenhändiger Namensunterschrift zu versehen.
6.   Die freie Entscheidung über den Verkauf durch das Land Hessen bleibt vorbehalten.
7.   Weitere wichtige Hinweise enthalten das Exposé und die Verkaufsbedingungen.

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Informationspflicht nach Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO)
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte
Nachfolgend möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landesbetrieb Hessen-
Forst und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte informieren.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den bean-
tragten bzw. vereinbarten Rechtsgrundlagen, Verträgen bzw. Dienstleistungen.

Verantwortlicher:                HessenForst Landesbetriebsleitung
                                 Bertha-von-Suttner-Str. 3
                                 34131 Kassel
                                 Telefon: (0561) 3167-0
                                 Fax (allgemein): (0561) 3167-101
                                 E-Mail: LandesbetriebHessenForst@forst.hessen.de

Datenschutzbeauftragter:         HessenForst
                                 Datenschutzbeauftragter Süd
                                 Telefon: (06182/21691)
                                 E-Mail: datenschutz@forst.hessen.de

Zweck:                           Verkauf des Forsthauses Tannenberg in Marburg durch HessenForst und damit
                                 verbunden zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten

Erforderlichkeit /
Rechtsgrundlage:                 Die Bereitstellung und Erhebung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung
                                 des Vertrages erforderlich.
                                 Ohne eine Bereitstellung der Daten kann der Vertrag nicht durchgeführt werden.

Weitergabe an Dritte:            Abrechnungsdaten werden an das SAP-System der hessischen Landesverwaltung
                                 übermittelt.

Übermittlung in ein Drittland:   Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.

Dauer der Datenspeicherung:      Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr
                                 erforderlich sind, sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind, oder wenn Ihrerseits
                                 widerrufen wird oder keine gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen bestehen oder
                                 keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen bzw. wenn diese abgelaufen
                                 sind.

Ihre Rechte:                     Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten,
                                 sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, ein Wi-
                                 derspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Ihre Einwilligung:               Haben Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt, haben Sie das Recht die Ein-
                                 willigung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum
                                 Widerruf bleibt davon unberührt.
                                 Der Widerruf ist entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an HessenForst zu
                                 übermitteln:

                                 Forstamt Kirchhain, Tel.: 06422/9427-22
                                 Fax: 06422/99427-40
                                 E-Mail an: ForstamtKirchhain@forst.hessen.de

Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde:                Sie haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
                                 Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
                                 Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, (0611) 1408-0, www.daten-
                                 schutz.hessen.de

                                                                                                             Seite 11/11
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