Externe Evaluierung der Pädagogischen Hochschule Wien - PH Wien
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Externe Evaluierung der Pädagogischen Hochschule Wien Bericht der Expertinnen und Experten 04.05.2017
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen zur externen Evaluierung .......................................... 3 1.1 Ziele und Methode der Evaluierung ................................................................... 3 1.2 Evaluierungsaspekte ....................................................................................... 4 1.3 Ablauf der Evaluierung .................................................................................... 4 2 Informationen zu Pädagogischen Hochschulen ................................................... 5 2.1 Hochschulsystem in Österreich – Pädagogische Hochschulen ................................ 5 2.2 Profil der Pädagogischen Hochschule Wien ......................................................... 7 3 Vorbemerkung der Expert/innen ........................................................................ 8 4 Evaluierungsaspekte .......................................................................................... 9 4.1 Aspekt 1 ....................................................................................................... 9 4.1.1 Feststellungen .................................................................................... 9 4.1.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) .................10 4.1.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen ..................................10 4.2 Aspekt 2 ......................................................................................................12 4.2.1 Feststellungen ...................................................................................12 4.2.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) .................15 4.2.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen ..................................16 4.3 Aspekt 3 ......................................................................................................17 4.3.1 Feststellungen ...................................................................................17 4.3.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) .................19 4.3.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen ..................................21 4.4 Aspekt 4 ......................................................................................................23 4.4.1 Feststellungen ...................................................................................23 4.4.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) .................24 4.4.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen ..................................26 4.5 Aspekt 5 ......................................................................................................27 4.5.1 Feststellungen ...................................................................................27 4.5.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) .................29 4.5.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen ..................................30 5 Zusammenfassung ........................................................................................... 31 6 Anlagen ............................................................................................................ 33 6.1 Programm des Vor-Ort-Besuchs ......................................................................33 6.2 Hochschul-Evaluierungsverordnung .................................................................35 6.3 Glossar ........................................................................................................39 2/39
1 Allgemeine Informationen zur externen Evaluierung 1.1 Ziele und Methode der Evaluierung Die Pädagogischen Hochschulen sind gesetzlich zur Durchführung verschiedener 1 Evaluierungen verpflichtet. Diese sind durch die Hochschul-Evaluierungsverordnung (HEV) normiert. In der aktuellen „Evaluierung der gesamten Pädagogischen Hochschule“ (§7 HEV) ist vorgesehen, dass diese durch externe Expertinnen und Experten nach internationalen Standards erfolgt. Die Evaluierung ist durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule regelmäßig im Abstand von höchstens sieben Jahren zu veranlassen und ist erstmalig bis spätestens 1. Oktober 2017 durchzuführen. Ziel der externen Evaluierung ist die Sicherung der Qualität der Tätigkeiten der Pädagogischen Hochschule. Die Tätigkeiten der Pädagogischen Hochschule ergeben sich aus dem Hochschulgesetz, wonach die Hochschule „sowohl Personen in Lehrberufen sowie nach Maßgabe des Bedarfs in pädagogischen Berufsfeldern aus-, fort- und weiterzubilden als auch Bildungsinstitutionen, vornehmlich Schulen, in ihrer Qualitätsentwicklung zu beraten und zu begleiten hat. In allen pädagogischen Berufsfeldern ist Forschung zu betreiben, um wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Lehre zu erlangen.“ (§ 8 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005) Die externe Evaluierung wird von der AQ Austria als Peer-Review organisiert, in dem die Expertinnen und Experten eine schriftliche Selbstevaluation der Hochschule erhalten und die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschule in einem Vor-Ort-Besuch als „kritische Freunde“ treffen. In ihrem Bericht beurteilen die Expertinnen und Experten die Stärken und Schwächen und das Entwicklungspotential der Pädagogischen Hochschule und geben Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen. Name der Expertin/des Experten Institution Rektorin, Interkantonale Hochschule für Prof.in Dr.in Barbara Fäh Heilpädagogik Zürich Studierende Lehramt Neue Mittelschule an Mag.a Katharina Harrer der PH OÖ Leitung Qualitätsentwicklung und Dr. Jan Poerschke Evaluation, Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg Leiterin der Professur Inklusive Didaktik und Prof.in Dr.in Tanja Sturm Heterogenität, Pädagogische Hochschule FHNW 1 Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Evaluierungen und das Qualitätsmanagement an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Evaluierungsverordnung – HEV) BGBl. II Nr. 214/2009 idgF. 3/39
1.2 Evaluierungsaspekte Die Evaluierung hat gem. § 7 Abs. 2 HEV jedenfalls Aufschluss über die folgenden Aspekte zu geben: 1. Die Erreichung der durch die Pädagogische Hochschule definierten Zielvorgaben nach Maßgabe des Ziel- und Leistungsplans; 2. die Qualität des Qualitätsmanagementsystems und der Evaluierungsmaßnahmen; 3. die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Planungs- und Organisationsstrukturen; 4. die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Verwaltung; 5. die Leistungsfähigkeit der Pädagogischen Hochschule im internationalen Vergleich. 1.3 Ablauf der Evaluierung Verfahrensschritt Zeitpunkt Vereinbarung über die Durchführung der externen Evaluierung 19.02.2016 Vorstellung des Verfahrens an der Hochschule 11.04.2016 Workshop mit der Hochschule 22.02.2016 Auswahl der Expertinnen und Experten 06.07.2016 Vorbereitungsseminar der AQ Austria mit Expert/innen 04. bzw. 14.11.2016 Übermittlung des Selbstevaluierungsberichts an die 23.12.2016 Expert/innen Virtuelles Vorbereitungstreffen mit den Expert/innen 03.02.2017 Vorbereitungstreffen mit den Expert/innen vor Ort 27.02.2017 Vor-Ort-Besuch an der Hochschule 28.2. – 02.03.2017 Übermittlung der Erstfassung des Evaluierungsberichts an die 13.04.2017 PH Wien Stellungnahme der PH Wien zu möglichen Fakten- und 21.04.2017 Formalfehlern im Bericht Übermittlung des Evaluierungsberichts an die Hochschule 04.05.2017 4/39
2 Informationen zu Pädagogischen Hochschulen 2.1 Hochschulsystem in Österreich – Pädagogische Hochschulen Die Institutionen des tertiären Bildungsbereichs auf Hochschulniveau sind folgenden Katego- rien zuzuordnen: 22 Öffentliche Universitäten – finanziert durch den Bund; 13 Privatuniversitäten – finanziert durch private oder öffentliche Träger; 21 Fachhochschulen, die von privatrechtlich organisierten oder von öffentlichen Trägern erhalten und die in Form einer Studienplatzfinanzierung öffentlich gefördert werden; 14 Pädagogische Hochschulen – finanziert durch den Bund oder durch private Träger; das Institute for Science and Technology – Austria (IST-Austria), das durch öffentliche Finanzierung, Forschungsförderungen durch Peer-Review-Begutachtung, Technologie-Lizenzierung und Spenden unterstützt wird. Bis Mitte der 1990er Jahre war das Hochschulwesen durch öffentliche Universitäten und küns- tlerische Hochschulen geprägt. Die öffentlichen Universitäten erhielten mit dem Universi- 2 tätsgesetz 2002 den Status vollrechtsfähiger Einrichtungen. Eine Erweiterung und Diversi- fizierung des österreichischen Hochschulwesens wurde durch die Schaffung eines neuen Hochschulsektors, der Fachhochschulen, auf Grundlage des Fachhochschul-Studiengesetzes 3 4 1993 eingeleitet. Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz 1999 bildete die Rechtsgrundlage für die Einrichtung privater Universitäten. Mit der Donau-Universität Krems verfügt Ös- terreich über eine öffentliche Universität für postgraduale Weiterbildung, die in ihren Struk- 5 turen den öffentlichen Universitäten weitgehend entspricht . Zuletzt erhielten die österreichi- 6 schen Pädagogischen Akademien den Hochschulstatus (Pädagogische Hochschulen) . 2006 7 wurde das Institute of Science and Technology – Austria eingerichtet, dessen Aufgaben in der Erschließung und Entwicklung neuer Forschungsfelder und der Postgraduiertenausbil- dung in Form von PhD-Programmen und Post Doc-Programmen liegt. Pädagogische Hochschulen haben den gesetzlichen Auftrag Aus-, Fort und Weiterbildung in pädagogischen Berufsfeldern, insbesondere in Lehrberufen, durchzuführen. Die Lehre hat wis- senschaftlich fundiert zu sein und besteht aus humanwissenschaftlichen, fachwissenschaftli- chen und fachdidaktischen Komponenten und der schulpraktischen Ausbildung (Praxisschu- len).8 Pädagogische Hochschulen können per Gesetz eingerichtet sein (öffentliche Pädagogische Hochschulen als Einrichtungen des Bundes) oder als private Pädagogische Hochschule oder 2 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I 2002/120. 3 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz- FHStG), BGBl. I 1993/340. 4 Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts- Akkreditierungsgesetz - UniAkkG), BGBl. I 1999/168. 5 Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I 2004/22. 6 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005), BGBl. I 2006/30. 7 Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, BGBl. I 2006/69. 8 § 8 Abs 1 HG. 5/39
private Studiengänge anerkannt werden9. Die neun öffentlichen Pädagogischen Hochschulen sind Einrichtungen des Bundes10 und stehen damit in einem direkten Weisungszusammenhang zum zuständigen Bundesminister bzw. zur zuständigen Bundesministerin. Oberstes Aufsichts- und Kontrollorgan ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Bildung11 12 (mit Ausnahme der Hochschule für Agrar- und Um- weltpädagogik). Daneben wird den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen eine Teilrechtsfähigkeit 13 (eigene Rechtspersönlichkeit) zugesprochen, die sich auf über den öffentlich rechtlichen Bildungsauf- trag hinausgehende Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie die Erwachsenenbildung bezieht, also zum Beispiel Annahme von Forschungsaufträgen oder von Förderungen oder die Bildung von Forschungskooperationen.14 Fünf Private Pädagogische Hochschulen, die meist in kirchlicher Trägerschaft sind, unterliegen der Aufsicht (diese umfasst auch die Anerkennung gemäß § 4 HG) durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Bildung. Sie sind zur Führung der Bezeichnung ‚Private Pädagogische Hochschule‘ berechtigt. Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU Die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung wurde im Jahr 2013 mit dem Bundesrahmen- gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen legistisch umgesetzt. Intention des neues Gesetzes war bzw. ist „eine inhaltliche Aufwertung und weitere Akademisierung des Lehrberufs, eine kompetenzbasierte Ausbildung, die die wissenschaftliche und professionsorientierte Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen sicherstellt und die Harmonisierung der Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen und an Universitäten mit der Intention von weitreichenden Kooperationen in der Umsetzung.“15 Die Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sieht nicht mehr eine nach Schultypen (Volksschule, Hauptschule,…) sondern nach Bildungshöhe (Primarstufe, Sekundarstufe) diffe- renzierte Lehramtsausbildung vor, die sich durch das Angebot von achtsemestrigen Bachelorstudien und zwei- bis viersemestrigen Masterstudien in die Systematik der Bologna- Architektur einfügt. Trägerinnen der Ausbildungen sind Universitäten und Pädagogische Hochschulen, mit dem Ziel unter Schaffung von Synergien im Bereich ihrer Stärken in enger Kooperation Lehramtsausbildungen auf tertiärem Niveau anzubieten. 9 § 4 bis 7 HG. 10 § 2 Abs 1 HG. 11 BMBF https://www.bmb.gv.at/. 12 Das für die Universitäten sowie Fachhochschulen zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bmwfw http://www.bmwfw.gv.at. 13 Tätigkeiten der Pädagogischen Hochschulen, die im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden, unterliegen nicht der Hochschul-Evaluierungsverordnung HEV (§1 Abs 1 HEV). Daher werden die Bestimmungen des § 3 HG nicht näher ausgeführt. 14 § 3 HG. 15 ErlRV 2348 dB NR XXIV. GP. 6/39
2.2 Profil der Pädagogischen Hochschule Wien Die folgenden Informationen sind dem Selbstevaluierungsbericht der PH Wien und der Homepage der Hochschule entnommen. Die Pädagogische Hochschule Wien ist eine tertiäre Bildungseinrichtung im österreichischen Hochschul- und Universitätensektor. Sie ist als öffentliche Hochschule des Bundes formal eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung (BMB) im Gegensatz zu den privaten (meist kirchlichen) Pädagogischen Hochschulen Österreichs. Mit etwa 2700 Studierenden in der Erstausbildung ist die PH Wien die größte der insgesamt 14 Pädagogischen Hochschulen Österreichs. Im Studienjahr 2014/15 wurden 1619 Lehrveranstaltungen in der Ausbildung abgehalten, 2169 weitere in der Fortbildung, und 200 in der Weiterbildung (Lehrgänge). Insgesamt wurden dabei 130.357 Prüfungen abgelegt. Unter den 2714 Studierenden in der Erstausbildung waren 1988 (73,2%) weiblich; es gab 848 (31,2%) erstsemestrige Studienanfängerinnen und Studienanfänger. In der Fort- und Weiterbildung waren insgesamt 16.794 Personen angemeldet, wobei jede Person durchschnittlich 3,7 Veranstaltungen besuchte. Die Pädagogische Hochschule Wien sieht sich in Lehre, Forschung und Qualitätssicherung nachstehenden Leitlinien verpflichtet. Impulsgebende und bedarfsorientierte Bildungsangebote Persönlichkeitsorientierte Professionsbildung Forschungsgeleitetes praxisbasiertes Lehren und Lernen Diversitätsfokussierte Potenzialbildung Nachhaltige Internationalisierung 7/39
3 Vorbemerkung der Expert/innen Die in diesem Bericht dargelegten Sachverhalte, Einschätzungen und Empfehlungen basieren auf den Informationen aus den schriftlichen Unterlagen und den Gesprächen an der Vor-Ort- Visite. Die Expert/inn/engruppe wurde sehr freundlich empfangen, Fragen wurden vorbehaltlos und offen beantwortet. Am Schluss jeden Tages stellten sich die Rektorin, die Vizerektorin Lehre und der Vizerektor Forschung und Qualitätssicherung für Fragen und vertiefende Gespräche zur Verfügung. Dies wurde von der Expert/inn/engruppe sehr geschätzt. Obwohl sich die PH Wien in den letzten Jahren mit vielen Veränderungen konfrontiert sah und die Mitarbeitenden die hohe Belastung monierten, war die Expert/inn/engruppe beeindruckt von der hohen Professionalität, der Motivation der Mitarbeitenden und der Begeisterung der Studierenden. 8/39
4 Evaluierungsaspekte Der Selbstevaluierungsbericht der PH Wien stellte für die Expertinnen und Experten eine gute Grundlage dar, die Fragestellungen für die Gespräche zu entwickeln. Ergänzend dazu war der gewährte Zugang zum Intranet sehr hilfreich. Die Expertinnen und Experten haben den Bericht auf der Basis der Mitschrift der Gespräche durch die AQ Mitarbeiterinnen und der eigenen Notizen erstellt. Für den Bericht zeichneten jeweils ein bis zwei Mitglieder der Gruppe für das Verfassen eines Kapitels verantwortlich. Die verschiedenen Kapitel wurden dann von allen Gruppenmitgliedern gegengelesen, ergänzt, offene Punkte diskutiert oder unterschiedliche Sichtweisen bereinigt. Die Schlussfassung wurde durch die Vorsitzende erstellt. Der Bericht widerspiegelt somit die Sicht der Expertinnen und des Experten, den sie sich auf der Basis des Selbstevaluierungsberichtes, der Gespräche, des Austauschs zwischen den Gesprächen und den Notizen erstellt hat. Die Gespräche verliefen in einer konstruktiven und wertschätzenden Atmosphäre, die Expert/inn/engruppe hat den Eindruck, dass die Fragen offen beantwortet wurden. Zwischen den Gesprächen waren immer wieder Pausen vorgesehen, die einen Abgleich des Gehörten in der Expert/inn/engruppe ermöglichte. 4.1 Aspekt 1 Erreichung der durch die Pädagogische Hochschule definierten Zielvorgaben nach Maßgabe des Ziel- und Leistungsplans 4.1.1 Feststellungen Der „Ziel- und Leistungsplan, Ressourcenplan der Pädagogischen Hochschule Wien des Bundes“ (ZLP) für die Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2017 wurde von der Pädagogischen Hochschule Wien gemäß Hochschulgesetz (§ 30 und § 31 Hochschulgesetz [HG] 2005) entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse erstellt und vom Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) teilgenehmigt. Durch die Umstellung von Studienjahr auf Kalenderjahr sind aktuell zwei ZLP in Verwendung. Die PH Wien führt mit dem BMB regelmäßig sog. Begleitgespräche zur Umsetzung des ZLP. Neben dieser formalrechtlichen Bezugnahme dient der ZLP auch weiteren Stakeholdern der Hochschule als Informationsmöglichkeit, hierzu zählt vor allem der Wiener Stadtschulrat, der (spätere) Arbeitgeber der Studierenden. Der ZLP wird vor dem Hintergrund der vom BMB zur Verfügung gestellten Ressourcen und den ebenfalls vom BMB geforderten strukturellen und inhaltlichen Vorgaben durch das Rektorat erstellt. Neben den gesetzlichen Vorgaben hat die PH Wien die Möglichkeit, zusätzlich zum sogenannten Hauptgeschäft bis zu fünf eigene sogenannte „Ausbauvorhaben“ zu benennen. Ein für die PH Wien wichtiges Entwicklungsprojekt ist die Vermittlung digitaler Kompetenzen und die Verwendung digitaler Medien („Digitalisierung“). Es ist geplant, dieses Projekt im kommenden ZLP zu verankern. Dieses Projekt, das im „Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte der PH Wien“ im „Zentrum für Lerntechnologie und Innovation“ (ZLI) verortet ist, hat dazu geführt, dass an der PH Wien in diesem Bereich eine hohe Expertise entwickelt werden konnte. In diesem Zusammenhang sind die Einrichtungen unterschiedlicher ‚Labore’ (z. B. Lego/Robotik) zu sehen, die z.T. extern finanziert werden. 9/39
Die Überprüfung der Erreichung und das Herunterbrechen der in einem ZLP festgelegten Ziele erfolgt innerhalb der regelhaften Besprechungen des Rektorats sowie zwischen diesem und den sieben Institutsleitungen und im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche (MAG). Die Institutsleitungen wiederum führen jährliche MAG mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Über diese Gespräche erfolgt auch das Monitoring respektive die Betrachtung des Umsetzungserfolgs des ZLP. 4.1.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) Der zurzeit vorgegebene Gültigkeitszeitraum des ZLP von drei Jahren ist für die adäquate Steuerung der PH Wien derzeit gut geeignet. Im Rahmen der Begleitgespräche mit dem BMB können zudem Vorhaben und Entwicklungen adaptiert und zusätzliche Leistungen formuliert werden. Die Entwicklung einer längerfristigen Strategie oder Vision ist nach Aussage des Rektorats schwierig und wenig sinnvoll, da sich aufgrund der externen Vorgaben durch das BMB auch thematische Perspektiven ändern können. Auch bedingt durch Wechsel in der politischen Leitung des BMB kann dies kurzfristig erfolgen. Wenngleich als Langzeitstrategie die Akademisierung der Hochschule prioritär bearbeitet wird, wird die konkrete Umsetzung und inhaltliche Gestaltung stark regierungsabhängig erlebt. Die Institutsleitungen sind in die Erstellung des ZLP – und damit in die Konzeption eines wichtigen Steuerungsinstruments der PH Wien – nur wenig eingebunden bzw. werden hierüber lediglich informiert. Hier ist aus Perspektive der Expertinnen und Experten, trotz der eindeutigen Vorgaben der Inhalte und Strukturen des ZLP durch das BMB, eine stärkere Einbindung sinnvoll. Die regelhaft geführten MAG zwischen dem Rektorat und den Institutsleitungen und zwischen den Institutsleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen insbesondere der Steuerung der Hochschule bezüglich der Dienstpflicht und der anderen Funktionen der Mitarbeitenden, eignen sich aber in Teilen auch dafür, die Erfüllung des ZLP regelmäßig zu überprüfen. Der „Leitfaden Mitarbeiter/innen-Gespräch“ entspricht aktuellen und gängigen Standards und bildet eine gute Grundlage für eine angemessene und intendierte Gesprächsführung. Kritisch ist anzumerken, dass die Relation des MAG zum ZLP der PH Wien vage bleibt, wobei das MAG definitionsgemäß v.a. die Erhebung und Förderung des Entwicklungspotenzials der einzelnen Mitarbeiterinnen/des einzelnen Mitarbeiters fokussiert. Dies gilt insbesondere für die Partizipation und Teilhabe an der Gestaltung des ZLP durch die Mitarbeitenden – und weniger in Bezug auf die Erfüllung des ZLP. Bei der Erarbeitung des ZLP deutet sich eine top-down-Steuerung entlang des ZLP an, die in einer gewissen Ambivalenz zu dem Anspruch einer Expertenorganisation steht, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker in die inhaltliche Gestaltung und Ausrichtung des Entwicklungsprozesses der Hochschule einbezogen werden. Eine regelmäßige (jährliche) intern durchgeführte Gesamtevaluation der PH Wien mit Bezug auf den ZLP findet nicht statt. Positiv hervorzuheben ist der Auf- und Ausbau des vom BMB benannten Forschungs- und Lehrschwerpunkts „Digitalisierung“, wodurch sich die PH Wien eine Expertise angeeignet hat. 4.1.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen Die Expertinnen und Experten empfehlen einen stärkeren Einbezug der Institutsleitungen in die künftige Entwicklung der PH Wien, insbesondere bei der Erstellung des ZLP. Diese mittlere Führungsebene, die in unmittelbarem Kontakt mit den Mitarbeitenden und ihren professionell-beruflichen Kompetenzen und Interessen steht und über die fachliche Expertise zu (international) diskutierten Themenfeldern 10/39
verfügt, die in den Instituten vereint/gebündelt sind, sollte in die inhaltliche Ausgestaltung und Formulierung von Zielen integriert werden. Über einen für drei Jahre geltenden ZLP hinaus empfehlen die Expertinnen und Experten der Hochschule, insbesondere der Hochschulleitung, die Entwicklung eines Plans mit längerfristigen Entwicklungszielen für die Hochschule. Dieser könnte beispielsweise Aspekte der Akademisierung in der Lehre aufgreifen, die langfristigen Aufgaben der Institute in Forschung und Lehre, die inhaltliche Fokussierung der Mitarbeitenden in der Lehre sowie die Förderung und Unterstützung wissenschaftlichen Nachwuchses. Es wird empfohlen, das Thema „Digitalisierung“ weiter und verstärkt zu bearbeiten, um auch zukünftig – insbesondere im Verbund Nord-Ost – ein Alleinstellungsmerkmal zu sichern und international anschlussfähig zu sein bzw. zu bleiben. Die erfolgreich besetzte Professur mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ eröffnet hierfür entsprechende Möglichkeiten. Die strukturellen Rahmenbedingungen, die sich der PH im Sinne einer tertiären, forschungsbasierten Bildungseinrichtung zum einen und einer dem Ministerium nachgeordneten Dienststelle zum anderen ergeben, sollten kontinuierlich reflektiert sowie die damit einhergehenden Herausforderungen für die Etablierung als international anerkannte und konkurrenzfähige Hochschule gegenüber dem Ministerium thematisiert und ggf. problematisiert werden. 11/39
4.2 Aspekt 2 Qualität des Qualitätsmanagementsystems und der Evaluierungsmaßnahmen 4.2.1 Feststellungen Die PH Wien führt entsprechend der Hochschul-Evaluierungsverordnung (gem. § 5 HEV 2009) semesterweise Evaluationen des Lehrangebots durch die Studierenden durch. Zur technischen Umsetzung dieser Evaluierung nutzt die PH Wien das Informationsmanagementsystem PH- Online. PH-Online ist ein Informationsmanagementsystem (basierend auf CAMPUS online der TU Graz), das sämtliche für die Administration von Lehre und Forschung relevanten Daten in einer zentralen Datenbank speichert und für alle Abfragen und Bearbeitungsvorgänge „online“ – das heißt aktuell aus der Datenbank generiert – zur Verfügung steht. Die vorgegebenen Fragebögen zur Evaluierung von Lehrveranstaltungen und Lehrenden im Bereich der Aus- und Weiterbildung ebenso wie in der Fortbildung sind in der Evaluationsordnung der PH Wien enthalten und entsprechen den gängigen inhaltlichen und qualitativen Kriterien einer Lehrevaluation im Hochschulbereich. Neben der verpflichtenden Lehrevaluation ist durch die Hochschul-Evaluierungsverordnung auch die Verpflichtung zur Evaluierung der einzelnen Organisationseinheiten der Pädagogischen Hochschule Wien geregelt (§ 6 HEV 2009). Die Ziele und Bedeutung dieser beiden Evaluationen sind in der Evaluationsordnung der PH Wien für das Studienjahr 2016/2017 festgelegt: (1) Die Evaluationsverfahren dienen der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung der Hochschule und ihrer Aufgabenerfüllung. (2) Die interne Evaluation unterstützt die Profilbildung der Pädagogischen Hochschule Wien. Die Qualität von Lehre und Forschung sowie aller darauf bezogenen Dienstleistungen wird laufend überprüft und verbessert. Das Ziel besteht in der Selbstbeobachtung und Selbstvergewisserung der Einhaltung der Qualitätsstandards als Grundlage für Selbststeuerung und für Verbesserungsmaßnahmen. (3) Evaluationsergebnisse finden Eingang in die Entwicklungsplanung der Pädagogischen Hochschule Wien. Sie stehen in enger Wechselbeziehung mit der Ziel-, Leistungs- und Ressourcenplanung. So dienen die Evaluationsergebnisse der Vorbereitung von Entscheidungen der Organe der Pädagogischen Hochschule Wien und weiteren Organisationseinheiten der Pädagogischen Hochschule Wien mit Aufsichts- oder Steuerungsfunktionen. Die Evaluationsergebnisse sollen zu konkreten Qualitätssicherungs- und –verbesserungsmaßnahmen führen und die Mitglieder und Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Wien sind verpflichtet, zur Erfüllung der Hochschulaufgaben an den Evaluationen mitzuwirken. Die Veranlassung von Evaluierungen und die Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen zu Händen der Organe der PH Wien obliegt dem Rektorat der Pädagogischen Hochschule Wien (gem. § 15 HG 2005). Die folgenden Zuständigkeiten und zeitlichen Abläufe sind alle durch die Evaluationsordnung der PH Wien geregelt: Die Zuständigkeit des Vizerektors für Forschung und Qualitätssicherung umfasst alle die Forschung und Qualitätssicherung betreffenden Agenden an allen Instituten der Pädagogischen Hochschule Wien. Für die Erstellung von Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung der Studienangebote ist das Hochschulkollegium verantwortlich. 12/39
Die Rückmeldung zum Ende der Lehrveranstaltung wird an der Pädagogischen Hochschule Wien in allen Bereichen der Lehre (Aus-, Fort- und Weiterbildung) semesterweise für alle Lehrveranstaltungen über PH-Online durchgeführt. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Lehrveranstaltungen des Lehramtes Sekundarstufe Allgemeinbildung im Rahmen des Kooperationsstudiums im Verbund Nord-Ost. Diese werden über die Qualitätssicherung der Universität Wien abgewickelt. Die Ergebnisse der Evaluierung im Verlauf und zum Ende der Lehrveranstaltung dienen den Lehrenden zur Reflexion, Planung und Weiterentwicklung ihrer Lehre. Rückmeldungen im Verlauf der Lehrveranstaltung in Aus-, Fort- und Weiterbildung sind dann durchzuführen, wenn dies in Bezug auf die Dauer der Lehrveranstaltung sinnvoll ist. Im Regelfall soll der Zeitpunkt der Rückmeldung im Verlauf der Lehrveranstaltung nach etwa 2/3 des Veranstaltungszeitraumes liegen, damit sichergestellt ist, dass die Lehrenden die Ergebnisse der Befragung mit den Studierenden und Teilnehmenden der Lehrveranstaltung in ausreichendem Maße besprechen können. In der aktuellen Praxis holen sich die meisten Lehrenden dieses – in der Regel mündliche oder mit wenigen, offenen Fragen schriftliche – Feedback der Studierenden eigeninitiativ eher in der Mitte der Lehrveranstaltung ein und nutzen diese Rückmeldungen für evtl. Nachsteuerungen des Inhalts oder des Umfangs der Lehrveranstaltung. Die Ergebnisse der Evaluierung aus PH-Online zum Ende der Lehrveranstaltung dienen den Organen der Pädagogischen Hochschule Wien zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrqualität, als Grundlage für Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrenden und für curriculare Planungsschritte. Das Hochschulkollegium erhält die Evaluationsergebnisse, um in Absprache mit dem Rektorat einen Bericht zu verfassen (Anzahl der evaluierten Lehrveranstaltungen/Lehrenden der Aus-, Fort- Weiterbildung; Beteiligungsquote; Fragebögen im Volltext; Ergebnisse im Überblick; Anregungen für curriculare Maßnahmen). Der Bericht wird dann über das Rektorat an das BMB weitergeleitet. In der Praxis der PH Wien erhalten die Studierenden mittlerweile nicht mehr am Ende des Semesters, sondern einen Tag nach dem letzten Lehrveranstaltungstermin eine E-Mail mit der Aufforderung, die Lehrveranstaltung über PH-Online zu bewerten. Die PH Wien erhofft sich dadurch eine Erhöhung der Beteiligungsquote von derzeit ca. 12 auf ca. 25 Prozent. Festzustellen ist, dass auch eine Beteiligungsquote von ca. 25 Prozent keine repräsentativen Aussagen über die Qualität einer Lehrveranstaltung zulassen. Zusätzlich zum Studierenden- Feedback über PH-Online holen sich viele Lehrende ein weiteres Feedback durch die Studierenden direkt am Ende der letzten Veranstaltung ein. Dies erfolgt häufig durch ein mündliches Feedback (z. B. im Rahmen eines „Blitzlichts“), aber auch durch kleine Fragebögen, die von den Lehrenden zum Teil selber entwickelt worden sind. Die im Rahmen der Evaluierung befragten Lehrenden gaben ausnahmslos an, dass sie dieses Feedback für wichtig und nützlich halten. Die Einholung so eines Feedbacks erfolgt in Eigenverantwortung der einzelnen Lehrenden, eine Rückkopplung der Ergebnisse, z. B. mit den Institutsleitungen, oder ein systematisches Zusammenführen der dezentral verwendeten Instrumente oder Ergebnisauswertungen erfolgt jedoch nicht. Kritisch anzumerken ist, dass Lehrveranstaltungen aus der Lehrevaluation ausgeschlossen werden, wenn mehrere Lehrende die gleiche Lehrveranstaltung durchführen, also im gleichen Modul lehren. In diesem Fall kann ein/eine Lehrende/r beantragen, dass die eigene Lehrveranstaltung aus der Evaluation herausgenommen wird. Während die Lehrenden das Feedback der Studierenden zumindest zu ihren eigenen Lehrveranstaltungen in PH-Online einsehen können, werden die Studierenden nicht über die Ergebnisse der Evaluation informiert. Auch die Bereichsleitungen, die verantwortlich für die 13/39
Fortbildungsplanung sind, werden nicht über die Ergebnisse der Lehrevaluation informiert und können diese auch nicht einsehen. Ein regelhaftes kollegiales Feedback, bei dem sich die Lehrenden untereinander eine Rückmeldung zu Lehrveranstaltungen geben, gibt es an der PH Wien nicht. Für den Verwaltungsbereich existieren klare Prozessbeschreibungen. Auch die MAG sind, neben der Möglichkeit interne Fortbildungen zu besuchen, ein geeignetes Instrument zur Sicherung und Erhöhung der Qualität der Arbeit. Eine Qualitätssicherung in Form einer Evaluierung existiert in der Verwaltung jedoch nicht. Der Bereich der Forschung befindet sich an der PH Wien noch im Aufbau, eine Qualitätssicherung in diesem Bereich ist daher noch nicht fertig ausgestaltet. Die Evaluation der Forschung soll laut Evaluationsordnung darauf abzielen, Forschungsprofile und - schwerpunkte herauszuarbeiten und das interne Forschungsumfeld zu bewerten, Forschungsleistung und Drittmitteleinwerbung zu verbessern sowie forschungsfördernde Personalentwicklungsmaßnahmen zu setzen. Der Schwerpunkt der internen Forschungsevaluation liegt dabei aktuell auf der Sammlung, Bereitstellung und Aufarbeitung aller einschlägigen Daten und Materialien (Forschungsberichte, Publikationen, Drittmittel, Projekt- und Netzwerkaktivitäten, wissenschaftliche Veranstaltungen etc.). Die Evaluierung wird vom Vizerektor für Forschung und Qualitätssicherung veranlasst. Die Arbeitsgruppe der Forschungskoordinatorinnen und Forschungskoordinatoren unterstützt die Durchführung. Aktuell ist es v.a. vom individuellen Engagement einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig, welche Forschungsprojekte zustande kommen. Auch die konzeptionelle Einbindung und formale Zuständigkeit der institutseigenen Qualitätskoordinatorinnen und -koordinatoren zusätzlich zu den Forschungskoordinatorinnen und -koordinatoren muss noch erfolgen. Im Rahmen der Veröffentlichung von Forschungsbeiträgen in (Fach-)Zeitschriften werden regelhaft die Anträge kollegial gegengelesen. Im Rahmen der Veröffentlichung der hausinternen Reihe „Forschungsperspektiven“ (seit 2009) sind mittlerweile double-blind reviews von Publikationsbeiträgen die Regel, die die Qualität der Beiträge sichern sollen. Im Zuge der Umstrukturierung und Akademisierung findet an der PH Wien aktuell eine Diskussion darüber statt, welche formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Bachelorarbeit und zukünftig auch an eine Masterarbeit gestellt werden. Zurzeit sind diese Anforderungen unter den Lehrenden sehr individuell und unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Zur Festlegung der Bewertungskriterien für die Bachelor- und Masterarbeiten hat die PH Wien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Die nach der HEV (§ 6 HEV 2009) vorgeschrieben Evaluierung der Organisationseinheiten soll ab dem Wintersemester 2017 in einem festgelegten Turnus starten. Die Evaluationsordnung der PH Wien sieht vor, dass alle Organisationseinheiten der PH Wien das Verfahren in einem intern festgelegten Turnus durchlaufen (zwei Institute pro Semester). Die Evaluierung geschieht auf Veranlassung des Rektorats. Zusätzlich zu den akademischen Organisationseinheiten (Lehrinstitute, Zentren) sollen auch andere studien- und forschungsrelevante Abteilungen (Bibliothek, Studien- und Prüfungsabteilung, IT- und Medienabteilung, usw.) einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen werden. Diese werden vom Vizerektor für Forschung und Qualitätssicherung beauftragt. Die betroffene Einheit hat unter Einbezug aktueller Kennzahlen sowie der Ergebnisse der Evaluierung des Lehrangebots durch Studierende eine Selbsteinschätzung abzugeben und Veränderungsmaßnahmen vorzuschlagen. Organisationseinheiten sind dazu angehalten über die Evaluierung des 14/39
Lehrangebots hinausgehende Erhebungen zur Zufriedenheit der Studierenden durchzuführen, und an die Organe der Hochschule zu berichten. Die Selbsteinschätzung beruht auf einer Analyse von Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren (SWOT) durch die Organisationseinheit. Die interne Evaluation schließt mit einem Selbstbericht ab. Die Koordinatoren und Koordinatorinnen für Qualitätssicherung in den Instituten unterstützen die Organisationseinheiten bei der Erstellung des Selbstberichts. Das Rektorat nimmt zu den Bewertungen und Empfehlungen Stellung und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität veranlassen. Die Ergebnisse werden in einem Evaluierungsbericht an den Hochschulrat und das BMB zusammengefasst. 4.2.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) Die aktuelle Evaluationsordnung für das Studienjahr 2016/2017 definiert klar und eindeutig die Geltungsbereiche, die Ziele und Bedeutung von Evaluationen, die Anforderungen und Grundsätze und klärt die Zuständigkeiten der jeweils Beteiligten. Die Evaluationsordnung stellt eine sehr solide Grundlage für die Erfüllung des Evaluationsauftrags des BMB dar. Das Informationsmanagementsystem PH-Online ist vom Aufbau und von den technischen Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich gut geeignet, die Lehrevaluation durch die Studierenden durchzuführen. Auch der Auftrag, nach ca. 2/3 des Veranstaltungszeitraums ein Zwischenfeedback der Studierenden einzuholen, wird von den Lehrenden regelhaft durchgeführt und konstruktiv genutzt. Ein Nachteil der Abschlussevaluierung durch PH-Online sind die geringen Beteiligungsquoten (12 bis maximal ca. 25 Prozent), die weder repräsentative Aussagen auf der Ebene der einzelnen Lehrveranstaltung, noch auf der Ebene der Institute oder der gesamten PH Wien zulassen. Die Lösung der Lehrenden, eine eigene Evaluation im direkten Anschluss an den letzten Termin der Veranstaltung durchzuführen, scheint demnach sowohl sinnvoll als auch notwendig. Die Ergebnisse dieser individuell durchgeführten Evaluationen werden von einem deutlich höheren Anteil an Studierenden angenommen (vermutlich auch aufgrund der direkt und vor Ort gegebenen Möglichkeit eines Feedbacks) und liefern den Lehrenden offensichtlich wertvolle und interessante Informationen zur Qualität ihrer Veranstaltung. Die Unterschiedlichkeit der Vorgehensweise bei den Lehrenden macht jedoch eine zusammenfassende Auswertung dieser individuellen Feedbacks und eine Nutzung für die Qualitätssicherung der PH unmöglich. Die Ergebnisse der zentralen Lehrevaluation am Ende eines Semesters, die vom Hochschulkollegium in einem Bericht für das BMB zusammengefasst werden, werden offiziell nur über das Rektorat an das BMB weitergeleitet. Das Hochschulkollegium nimmt die Ergebnisse lediglich zur Kenntnis, eine konstruktive Nutzung der Ergebnisse für die Qualitätssicherung erfolgt nicht. Grund hierfür mag sicherlich die geringe Aussagekraft der Ergebnisse aufgrund der nicht-repräsentativen Beteiligungsquote sein. Zurzeit bemüht sich eine Arbeitsgruppe des Hochschulkollegiums um Lösungen, um die Partizipation der Studierenden zu erhöhen. Es bleibt allerdings unverständlich, warum weder die Institutsleitungen noch die Studierenden und die Qualitätskoordinatorinnen und - koordinatoren Einsicht in diese Ergebnisse erhalten. An der PH Wien findet kein geregeltes kollegiales Feedbackverfahren statt, durch das die Qualität der Lehrveranstaltungen einer weiteren Prüfung unterzogen wird und das zur Sicherung der Qualität der Lehre genutzt werden kann, jedoch ist es im Aufgabenprofil der Fachgruppen, dass die Kollegenschaft sich zu Lehrmethoden und Prüfungsverfahren abspricht und selbst reguliert. Es wäre vor dem Hintergrund des Wunsches der PH Wien nach mehr Autonomie allenfalls sinnvoll und erforderlich, ein solches Feedbackverfahren einzuführen. 15/39
Neben existierenden Prozessbeschreibungen, regelmäßig durchgeführten MAG und einem Angebot an internen sowie externen Fortbildungsmöglichkeiten, wurden zur Qualitätssicherung an der PH auch die Organisationseinheiten evaluiert. Die Auswahl der zu evaluierenden Organisationseinheiten wurde bis anhin nach willkürlichen Auswahlkriterien und sporadisch durchgeführt. Ein etablierter Turnus wurde erst kürzlich beschlossen und wird im Wintersemester 2017/18 starten. Dies scheint sinnvoll zur Sicherung und Steigerung der Qualität, insbesondere vor dem Hintergrund einer teilweise hohen Arbeitsbelastung. Die Bemühungen im Bereich der Qualitätssicherung der Forschung und im Bereich der Anforderungen an die Abschlussarbeiten (BA und MA) sind zwar noch am Anfang, die PH Wien hat sich aber inhaltlich und strukturell auf den Weg gemacht und hat erste Strukturen geschaffen, um diesen Aufgabenbereich systematisch weiter auszubauen. Während die Lehrevaluation seit einigen Jahren regelhaft durchgeführt wird, wurde die ebenfalls in der HEV vorgeschriebene Evaluierung der einzelnen Organisationseinheiten der Pädagogischen Hochschule Wien bis jetzt nicht umgesetzt. Erst mit Beginn des Wintersemesters 2017 soll diese Evaluation – fortführend jeweils an zwei Instituten pro Semester – durchgeführt werden. 4.2.3 Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen Es wird empfohlen, dass die PH Wien ein übergreifendes Verständnis von Qualitätssicherung formuliert verbunden mit der Frage, welchen Nutzen verschiedene Evaluationen, insbesondere eine Lehrevaluation durch Studierende, für die Qualitätssicherung der PH Wien haben kann. In Verbindung mit dem ZLP sollte im Rahmen der hochschulischen Qualitätssicherung neben der regelhaften Evaluation von Lehrveranstaltungen durch PH-Online einmal im Jahr – zusätzlich zu den MAG – ein Gesamtevaluationskonzept erarbeitet und durchgeführt werden, mit dem Ziel, Kenntnisse zur Zielerreichung mit Blick auf den ZLP und vor dem Hintergrund übergreifender Erkenntnisse für Gesamtplanung und – entwicklung des Lehr- und Forschungsangebots zu erhalten. Darauf aufbauend wird empfohlen, ein Feedbackverfahren zu entwickeln, das sich tatsächlich für die Weiterentwicklung der Lehre und die damit verbundenen Möglichkeiten einer Qualitätssicherung auch und v.a. im Sinne der Akademisierung eignet. Gegebenenfalls müsste dafür ein Verfahren gewählt werden, das nicht mit PH- Online durchgeführt wird. Darauf aufbauend sollte über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie ein regelhaftes kollegiales Feedback an der PH installiert werden kann. Es wird empfohlen, die Bestrebungen zur Sicherung der Qualität der Forschung – vor allem vor dem Hintergrund der angestrebten Akademisierung – weiter auszubauen. Hierzu bedarf es eines klaren Konsenses an die Qualität von Forschungsprojekten, Bewertungskriterien wissenschaftlicher Veröffentlichungen und einer Beschreibung der Anforderungen an wissenschaftliche Abschlussarbeiten (BA und MA). Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität wird die Einrichtung eines externen Forschungsbeirats zur Begutachtung von Forschungsanträgen und eingereichten Publikationen empfohlen. Dieser Beirat könnte zudem den Vizerektor für Forschung und Qualitätssicherung entlasten. 16/39
4.3 Aspekt 3 Zweckmäßigkeit und Effizienz der Planungs- und Organisationsstrukturen 4.3.1 Feststellungen Die PH Wien ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung (BMB). Sie ist eingebunden im Verbund Nord-Ost gemeinsam mit der KPH Wien/Krems, der PH Niederösterreich, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und der Universität Wien. Die PH Wien wurde aus verschiedenen Vorgängerinstituten 2007 gegründet. Der aktuelle Organisationsplan ist seit 2014 in Kraft. Die PH Wien musste in den letzten Jahren viele Veränderungen verarbeiten: die PädagogInnenbildung Neu und damit die Neugestaltung der Curricula, die Zusammenarbeit mit der Universität Wien für die Sekundarstufe und das Dienstrecht, welches mit 1. September 2017 vollständig umgesetzt sein wird. Gemäß Selbstevaluierungsbericht hat sich die PH Wien bewusst für eine Matrixstruktur entschieden. Mit der gewählten Struktur will die PH Wien „bestehenden und zukünftigen Herausforderungen proaktiv und flexibel“ begegnen. Weiter sollen sowohl das „Ineinandergreifen von Lehre, Forschung und Entwicklung als auch die Integration von übergreifenden Schwerpunkten und Schulpraxis“ ermöglicht werden. In den Gesprächen wurde immer wieder die Angemessenheit der Organisation für eine Expertenorganisation betont. Man will darauf hinwirken, dass sich Forschung und Lehre stark vernetzen. Im Rektorat werden die Lehre und die Forschung/Qualitätssicherung in den beiden Vizerektoraten gebündelt. In jedem Institut stehen gemäß Bericht Lehre, Forschung, Qualitätssicherung und Entwicklung gleichberechtigt nebeneinander. Drei Institute bilden die Studienstufen ab (Elementar- und Primarbildung, Allgemeinbildung in der Sekundarstufe, Berufsbildung). Das Institut für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis legt seinen Schwerpunkt auf inhaltlich übergreifende Themen und die Praxisausbildung, die in allen Ausbildungsstufen ihren Niederschlag finden. Das Institut für übergreifende Bildungsschwerpunkte bearbeitet die Forschungsschwerpunkte der PH Wien und bringt diese Inhalte in die Bildungsgänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung ein. Das Institut für weiterführende Qualifikationen und Bildungskooperationen ist zuständig für die internationale Vernetzung, während das Institut für Hochschulmanagement sich für die Prozesse und Strukturen des wissenschaftlichen Managements der Hochschule verantwortlich zeichnet. Einmal in der Woche findet eine Sitzung zwischen dem Rektorat und den Institutsleitenden statt. In den Gesprächen werden der hohe Kommunikationsbedarf sowie die Prozesse und Abläufe in der Matrix als Herausforderung bezeichnet. Um der obengenannten Herausforderung gerecht zu werden, werden sogenannte „Koordinatorinnen und Koordinatoren“ eingesetzt. Diese sind Funktionsträgerinnen und -träger einerseits für die Vernetzung über die Institute hinweg und andererseits für die Kommunikation der Vernetzungstätigkeit in die Institute hinein. Zurzeit gibt es Koordinatorinnen und Koordinatoren für Forschung, Bachelorarbeiten, Studiengänge, Fortbildung, Stundenplanung, Raumkoordination, Qualitätssicherung, Website und Facebook. Jedes so abgesprochene Gebiet wird wiederum von einer Gesamtkoordinatorin/ einem Gesamtkoordinator koordiniert, die/der dann den jeweiligen Institutsleitungen berichtet. Die Institutsleitenden machen zum Teil weitere Sitzungen mit dem Koordinator/ der Koordinatorin ihrer Institute. Die Mitarbeitenden melden sich für gewisse Funktionen selber, bzw. offene Funktionen werden seit Kurzem im Intranet ausgeschrieben und so transparent gemacht. Im 17/39
Bericht wird neben den regelmäßigen vielfältigen Gefäßen die informelle Kommunikation und der Austausch per Mail betont. Auch werden jeweils am Montagnachmittag nur wenige Lehrveranstaltungen durchgeführt, um informelle und formelle Treffen zu ermöglichen. Zurzeit arbeitet die PH Wien daran, das Intranet über SharePoint im Sinne einer Kollaborationsplattform weiterzuentwickeln. So wird die Kommunikation in mehrfacher Weise und über mehrere Ebenen sichergestellt. Ab September 2017 müssen alle Mitarbeitenden der Institute gemäß dem Dienstrecht in einem gewissen Pensum in der Lehre eingesetzt werden (mindestens 160 Stunden pro Semester ph1/PH1, mindestens 320 Stunden pro Semester ph2/PH2 und ph3/PH3). Ausgenommen sind die Institutsleitungen und das Rektorat. Die PH Wien hat große Anstrengungen unternommen, um ihren Mitarbeitenden fachliche und akademische Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird betont, dass diese, in der realen Umsetzung doch beträchtliche Lehrverpflichtung hemmend für die Entwicklung der PH Wien und insbesondere der Forschung angesehen wird. Dabei geht es weniger um den Einsatz in der Lehre an und für sich, als vielmehr um die Vorschrift, wie viele Stunden in der Lehre absolviert werden müssen. Die damit fehlende Flexibilität der PH Wien in der Steuerung ihrer gesamten Leistung wird so beträchtlich akzentuiert. Auch stellt sich die Frage, ob alle Lehrenden in ihrer Expertise eingesetzt werden können oder ob sie einfach Lehrstunden übernehmen, damit die Dienstpflicht erfüllt ist. In der Lehre sind die Mitarbeitenden eines Instituts meist auch in anderen Instituten und Bildungsgängen in Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig. Um diese Komplexität zu meistern, wird die Organisation der Lehre prioritär jeweils im Januar begonnen und im April abgeschlossen. Das IHM spielt in der Erstellung dieser Prozesse eine wichtige Rolle und entwickelt Tools zur einfacheren Abwicklung. So ist es möglich über UNITIS, exPHO und PH- Online über die PH Wien hinweg die Einsatzplanung aller Mitarbeitenden einzutragen und auszuwerten. Dies ist für die Institutsleitungen einsichtig. In den Gesprächen wird betont, dass die Organisation der Lehre sehr aufwändig sei, aber unterdessen zur Routine geworden ist. Die dazu entwickelten Tools und Instrumente werden als sehr hilfreich wahrgenommen. Allgemein ist PH-Online akzeptiert, zeigt aber auch Mängel. So ist es nicht möglich, die Forschungsprojekte abzubilden. Die Wartung erfolgt extern und der Einfluss der PH ist gering. Dagegen wird das Intranet, welches auf SharePoint basiert, sehr gelobt. Die PH Wien führt 16 Fachgruppen, in denen der fachliche Austausch über die Studiengänge, Fort- und Weiterbildungsangebote und Institute hinweg geschieht. Falls die Fachgruppen zu groß sind, wie z. B. in den Bildungswissenschaften, wird die Fachgruppe nach Studienstufe geteilt. Innerhalb eines Instituts finden unter der Leitung der Institutsleitungen regelmäßig Sitzungen statt, um einerseits die Entwicklungen innerhalb des Instituts und andererseits die Arbeiten in den Koordinationsgruppen zu diskutieren. Die Institute sind unterschiedlich groß, beinhalten aber alle zwischen 30 und 50 Mitarbeitende. Die Institutsleitungen führen einmal im Jahr ein Mitarbeitendengespräch mit „ihrem“ Stammpersonal, in welchem über die Erfüllung der Dienstpflichten und sonstige Leistungen gesprochen wird, mit der Möglichkeit gegenseitige Erwartungen und Wünsche zu berücksichtigen, sowie Karrierebestrebungen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden wahrzunehmen. Der Einsatz in der Lehre wird in Stunden festgehalten, die anderen Aufwendungen werden nicht dotiert. Die Verabschiedung der Dienstpflicht liegt in der Kompetenz der Rektorin. Das MAG ist das zentrale Element zur Steuerung der Hochschule. Dort ist es möglich, hochschulische Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden zu 18/39
verbinden. Die Institutsleitungen sind belastet mit Personalgesprächen und Planungsaufgaben. Die Anstellung von festangestellten Lehrenden (Stammpersonal) wird über das Bundesministerium für Bildung getätigt. Die Prozesse dafür sind sehr aufwändig und langwierig. So wird betont, dass die PH Wien schon Personen nicht anstellen konnte, weil das Ministerium nicht in nützlicher Frist entscheiden konnte, ob und zu welchem Gehalt jemand angestellt würde. Dies belastet die Entwicklung der PH sehr. Die Verbindung mit externen Stakeholdern ist der PH Wien sehr wichtig. Die PH Wien versucht diese in die Entwicklungen miteinzubeziehen. Die PH Wien ist in den Verbund Nord-Ost eingebunden. Eher schwierig wird die Zusammenarbeit mit der Universität Wien im Rahmen der PädagogInnenbildung Neu auf Sekundarstufenniveau angesehen. Es wird beklagt, dass das Bildungsministerium die PH Wien verpflichtet hat mit der Universität Wien zusammenzuarbeiten, anstatt ihr die Möglichkeit zuzugestehen, mit anderen Universitäten Kooperationen zu finden. Die institutionelle Zusammenarbeit mit der Universität Wien wird als schwierig erlebt, während die persönlichen Kontakte auf Augenhöhe wahrgenommen werden. Die PH Wien hat sehr viel investiert, um die Qualität der Ausbildung zu halten, ihre Expertise und den Praxisbezug in die neuen Lehrangebote einzubringen. Die Mitarbeitenden der PH betonen, dass dies weitgehend gelungen sei. Es wird sich im Zuge der Umsetzung zeigen, wie sich die Ausbildung weiterentwickeln wird. Die Verwaltung wird in der Matrix separat aufgezeichnet. Die Rektoratsdirektorin ist aber in den Sitzungen zwischen Rektorat und Institutsleitungen dabei. Es besteht gemäß Aussagen der Mitarbeitenden sowohl der Verwaltung als auch der Institute eine gute konstruktive Zusammenarbeit. Die Mitarbeitenden der Verwaltung werden über das Bildungsministerium angestellt, das auch über den notwendigen Ressourceneinsatz entscheidet. Zurzeit werden weder Nachbesetzungen noch neue Stellen im Verwaltungsbereich bewilligt, was von den Führungspersonen und den Mitarbeitenden als sehr schwierig wahrgenommen wird (s. auch Aspekt 4). Die Mitarbeitenden aller Einheiten, auch die Lehrbeauftragten und Mitverwendeten, betonen ihre hohe Identifikation mit der Institution und der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Sie machen aber auch auf die hohe Arbeitsbelastung und die vielfältigen Aufgaben und Funktionen aufmerksam, die eine thematische Fokussierung kaum erlauben. Im Zuge der Akademisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung und der Gründung der PH Wien sind die Anforderungen an die Mitarbeitenden gestiegen. Bis vor Kurzem wurde die Erstellung von Qualifikationsarbeiten wie Promotionen oder Habilitationen durch Zeitentlastungen (Zeitstipendien des BMB) unterstützt. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall, die PH Wien hat auch keine Möglichkeit, dies auf eigene Initiative hin zu tun. In den Gesprächen wird klar deutlich, dass dies fehlt und sich die Mitarbeitenden Unterstützung wünschen. In den Gesprächen wird mehrfach darauf verwiesen, dass die Pädagogischen Hochschulen in Österreich mehr Autonomie erhalten sollen, analog zu den Fachhochschulen und den Universitäten. Offenbar gibt es Anzeichen dafür, dass die Pädagogischen Hochschulen in die Autonomie entlassen werden sollen. Dies wird von Seiten der PH Wien sehr begrüßt. 4.3.2 Analyse (enthält Stärken, Schwächen, Entwicklungspotentiale) Die gewählte Organisationsform einer Matrix ist aus Sicht der Expert/inn/en adäquat für die Erwartungen, die die PH Wien damit verbindet. Jede Mitarbeiterin/Jeder Mitarbeiter ist einem 19/39
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