Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
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Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation
Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................................ 3 Berufsbild ............................................................................................................................... 4 Weiterbildungsmöglichkeiten ................................................................................................ 4 Informationen zur Schule und zur Abteilung I .......................................................................5 Wichtige Hinweise für die Schüler und Schülerinnen der Abteilung I ...................................6 Beratung und Hilfe für Azubis, Schülerinnen und Schüler .................................................... 7 Unser Beratungsangebot .......................................................................................................7 Leistungsbewertung ...............................................................................................................8 Halbjahresnote, Abschlussnoten und Zeugnisse ...................................................................8 Stundentafel Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) ................................................................ 8 Wochen-Einteilung Schuljahr 2019/2020 ...........................................................................9 Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern ....................................................................10 KK – Kaufmännische Kommunikation .................................................................................. 10 WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde ................................................................................. 11 Sport/Gesundheitsförderung ............................................................................................... 12 Kurzinformationen zu den berufsbezogenen Fächern ........................................................ 14 Verwaltungsbetriebswirtschaftskunde (Theorie/Praxis) ..................................................... 14 Öffentliches Recht und Wirtschaftslehre.............................................................................15 Informationen zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestelltem/n mit Doppelqualifikation .............................................................................................................. 16 Informationen zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestelltem/n - Sprachenklasse ....16 Informationen zur Prüfung vor den zuständigen Stellen.................................................... 17 Vorzeitige Abschlussprüfung................................................................................................ 18 Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen .....................................................................18 „Werdet Schülervertreter/innen"........................................................................................ 19 Umgang mit Beschwerden ...................................................................................................20 Schüler/innen mit Behinderungen ....................................................................................... 21 Nachschreibetermine der VAK Berlin .................................................................................. 21 Schul- und Hausordnung (Stand November 2016) ............................................................. 22 Eingangsbelehrung für den Sportunterricht (Stand November 2016) ........................... 29 Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Stand März 2007) ...................................31 Nutzungsbedingungen Office 365 für Schüler(innen) .......................................................... 33 Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ........................................................................34 Verhalten bei Feueralarm ....................................................................................................35 Benötigte Lernmittel Schuljahr 2019/2020 ......................................................................36 Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten………………………………… 37 Erklärungen des Schülers/der Schülerin bzw. des/der Erziehungsberechtigten ................. 39 2
VORWORT Liebe Auszubildende, herzlich willkommen an der Louise-Schroeder-Schule (Oberstufenzentrum Bürowirt- schaft und Verwaltung). Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie einen Ausbildungsplatz ge- funden haben und nun in der Abteilung I – der Berufsschule für Ihren Ausbildungsberuf – Ihre Berufsschulzeit absolvieren. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang, in vielen Fällen aber auch nur 2 oder 2,5 Jahre, unsere Schule besuchen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht teilnehmen. Diese Broschüre haben wir zusammengestellt, damit Sie notwendige Informationen über das Schulleben und den schulischen Teil Ihrer Ausbildung erhalten. Besonders zu Beginn Ihrer Ausbildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Leh- rer werden die einzelnen Seiten der Broschüre mit Ihnen besprechen. Bitte bewahren Sie diese Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbes- serungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klas- senlehrer oder mich persönlich an! Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung I unterrichten, wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung vor den zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes des Bundes und des Landes Berlins – werden Sie sich mit unserer Unterstützung Schritt für Schritt nähern. September 2019 gez. Tatjana Heinze Abteilungsleiterin 3
BERUFSBILD Verwaltungsfachangestellter/e ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil- dungsgesetz (BBiG). Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwer- punkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Sie sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und auch in Kirchenver- waltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbei- ter/innen bzw. Bürosachbearbeiter/innen tätig, beispielsweise im Bauamt, Kraftfahrzeug- Beschaffungswesen und Personalmanagement. Verwaltungsfachangestellte beraten Bürger und Organisationen, erledigen Verwaltungs- aufgaben kundenorientiert, stellen Urkunden aus, z.B. Reisepässe, Personalausweise, be- schaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomi- schen und ökologischen Gesichtspunkten, planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich, bearbeiten Vorgänge mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationssysteme, erheben, verarbeiten und werten Daten aus, ermitteln Sach- verhalte und wenden Rechtsvorschriften an, bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte oder / und übernehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen. Die Tätigkeit der/des Verwaltungsfachangestellten umfasst Arbeiten der mittleren Funk- tionsebene aller Aufgabenbereiche der Verwaltung. Verwaltungsfachangestellte gehören zu den mittleren nichttechnischen Fachkräften und sind mit den Beamtinnen/Beamten des mittleren Dienstes vergleichbar. WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht es weiter, beispielsweise als Sachbearbeiter/n im Personalwesen oder als Fachassistent in der Lei- stungsgewährung nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) in einem Job- Center oder als Standesbeamter/in. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach mehrjähriger Berufserfahrung, sind ver- schiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a. Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis) Verwaltungsfachwirt/in Bachelor of Arts in Public Management Executive Master of Public Administration (Executive MPA) Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Keiner wird sein Leben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig weiterbilden. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B. Finanz- und Rechnungswesen Lohnbuchhaltung Marketing 4
INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG I Unsere Schule ist in vier Abteilungen gegliedert. In der Abteilung I werden im dualen Sys- tem Auszubildende in den Berufen Kaufmann/-frau für Büromanagement (öffentlicher Dienst = ÖD), Verwaltungsfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r - Doppelquali- fikation und Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste ausgebildet. Louise-Schroeder-Schule Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung Abteilung I – Berufsschule Lippstädter Str. 9 – 11, 12207 Berlin Telefon 030 90172-511 Telefax 030 90172-519 E-Mail kumbier@osz-louise-schroeder.de Internet www.osz-louise-schroeder.de Öffnungszeiten des Sekretariats Mo. – Fr. 08:00 – 12:15 Uhr Mo. – Do. 13:00 – 15:00 Uhr ÖPNV Bus M 85 bis Lippstädter Straße S 25 bis Lichterfelde Süd Abteilungskoordinatorin Abteilungssekretärin Frau Flögel Frau Kumbier 5
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN DER ABTEILUNG I Die Abteilung betreut ca. 1.100 Schüler/innen, was einen erheblichen Aufwand an Orga- nisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben: Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf dem digitalen schwarzen Brett im Erdgeschoss und in der 1. Etage und mit Hilfe einer App (Link: www.dsbmobile.de). Es gilt die Vertretungsregelung auf dem digitalen schwarzen Brett und der Vertretungs-App. Im Zweifel erkundigt sich der/die Klassenspre- cher/in im Sekretariat. Hinweis: „ZV-Behörde“ = Sie stehen Ihrer Behörde zur Verfü- gung; „ZV-Still“ = Sie bearbeiten Arbeitsaufträge in Stillarbeit eigenständig in der Schule. Allgemeine Regelungen und Infos sowie Einladungen, Stellenausschreibungen u. a., die die Abteilung betreffen, finden Sie im Informationsglaskasten der Abteilung ne- ben dem Lehrerzimmer 1.2.04. Auf unserer Homepage haben wir einen Schulkalen- der, in dem ebenfalls wichtige Termine, die Schüler/innen und Klassen betreffen, eingetragen werden. Die Anmeldedaten für den Zugang zum Kalender erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/in. Schüler/innensprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorhe- riger Absprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters. Atteste o. Ä. bitte schriftlich an die Schule senden, unter Angabe der Klasse und dem Namen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und den Hinweis „Die Ausbil- dungsbehörde wurde durch mich informiert“. (siehe auch Schul- und Hausordnung). Ein Anruf ist nicht erforderlich! Bitte teilen Sie dem Ausbildungsbetrieb mit, dass jeder Schriftwechsel (Krankmel- dungen, Beurlaubungen, Abmeldungen usw.) mit der Angabe der Klasse und dem Namen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers versehen werden muss. Führen Sie bitte keine Telefonate im Sekretariatsbereich. Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jedes Halbjahr verlängert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher und /oder der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen! Bei einem Sport- und Wegeunfall melden Sie sich unbedingt im Sekretariat. Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20 EUR (lt. Verw.-Gebührenordnung, SenBildJugWiss) erhoben werden. Es gilt die aktuelle Ferienordnung des Landes Berlin, die Sie auch auf unserer Homepage finden. 6
BERATUNG UND HILFE FÜR AZUBIS, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und dem Lehrer für Sucht- prophylaxe. Des Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie Ämtern und Behörden, Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei, Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten. Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch Gewaltprävention und Deeskalation Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und Abbruchbereitschaft Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außer- schulischen Bereich, wie speziellen Beratungsstellen (Therapie, Schuldnerberatun- gen, Familienberatungen etc.) UNSER BERATUNGSANGEBOT Beratungslehrerinnen Frau Heß Abt. I Tel 90172-590 Abt. II Tel 90172-521 Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe Sozialarbeiter Herr Batora Abt. III Tel 90172-535 Herr Rajewicz Raum: 1.1.18 im Verwaltungstrakt Sprechzeiten können Sie dem Präsenz im Hause: Aushang entnehmen. 08:00 – 16:00 Uhr Sprechzeiten: in den Pausen und nach Vereinbarung Telefon : 90172-591 E-Mail : rajewicz@osz-louise-schroeder.de 7
LEISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule setzen sich nach der Be- rufsschulverordnung (BSV) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Prozentsatz der Bewertungseinheiten Note Prüfung vor der zuständigen Prüfung vor der zuständigen Berufsschule Stelle des ÖD Land, VAK Stelle des ÖD Bund, BVA (zum Vergleich) (zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 ab 87,5 2 ab 70 ab 81 ab 75 3 ab 55 ab 67 ab 62,5 4 ab 45 ab 50 ab 50 5 ab 09 ab 30 ab 25 6 unter 09 unter 30 unter 25 HALBJAHRESNOTE, ABSCHLUSSNOTEN UND ZEUGNISSE Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schul- halbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen (§ 9 I BSV). Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote (§ 10 I BSV). Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalb- jahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der Leistungsentwicklung (§ 10 II BSV). STUNDENTAFEL VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R (VFA) Dieser Ausbildungsberuf wird in folgenden Varianten angeboten: - Teilzeit (drei Tage Behörde/Betrieb, zwei Berufsschultage pro Woche) - Blockmodell (sechs Wochen Berufsschule pro Schulhalbjahr) - VFA- Sprachenklasse (fünf Halbjahre Unterricht im Teilzeitmodell und ein Halbjahr Auslandsaufenthalt) und - VFA mit Doppelqualifizierung (Berufsschulunterricht erfolgt im Blockmodell mit einem zusätzlichen Tag Fachoberschulunterricht außerhalb des Berufsschul- blocks). Die jeweiligen Stundepläne entsprechen den genehmigten Stundentafeln. 8
KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN Allgemeinbildende Fächer: Kaufmännische Kommunikation, Wirt- schafts- und Sozialkunde und Sport Berufsbezogene Fächer: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Öffentliches Recht und Wirtschaftslehre KK – KAUFMÄNNISCHE KOMMUNIKATION Das Fach "Kaufmännische Kommunikation" hat die Aufgabe, Sprache in mündlicher und schriftlicher Form als Mittel der Darstellung und Verständigung begreiflich zu machen. Die Reflexion über Sprache und Sprachverwendung geschieht integrativ im Unterricht. Der Zusammenhang von Kommunikationssituation, sprachlicher Gestaltung und Wirkungsab- sicht wird so verdeutlicht. Kaufmännische Kommunikation / Englisch Der Englischunterricht in der Berufsschule ist fortgeführter Englischunterricht auf der Stu- fe B1 und berücksichtigt die unterschiedliche Vorbildung der Auszubildenden. Er bereitet zusätzlich auf die freiwillige Prüfung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat Stufe 2 bzw. Stufe 3 (Eurolevel B1 bzw. B2) vor. Ziele: Bewältigung von berufstypischen Alltagssituationen Förderung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenz Befähigung zum selbstständigen Sprachenlernen Lernabschnitte und –inhalte Mündliche Kommunikation z.B. Telefongespräche führen, Besucher empfangen, Termine vereinbaren, das eigene Arbeitsge- biet beschreiben, den eigenen Betrieb präsentieren Schriftliche Kommunikation z.B. Geschäftsbriefe und E-Mails verfassen (Anfragen, Angebote, Bestellungen, Beschwerden, Konferenzen vorbereiten (Einladungen verfassen, Reisepläne erstellen) Kaufmännische Kommunikation/Deutsch Lernabschnitte und –inhalte Grundlagen der Kommunikation (Kommunikationsmodelle, nonverbale Kommunikation) Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe Protokoll Gestaltung und Gliederung eines Berichts Arbeitszeugnis, Zeugnisformulierungen Bewerbungsschreiben, Lebenslauf 10
WISO – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Übersicht über die Module Pflichtbereich Modul Nr. Bezeichnung 1 Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen 2 Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen 3 Im Tarifkonflikt begründet Position beziehen 4 Bewusst in einer globalisierten Welt leben 5 An der politischen Willensbildung teilnehmen Wahlpflichtbereich Modul Nr. Bezeichnung 6 Die NS-Diktatur beurteilen oder die SED-Diktatur bewerten (wahlweise) 7 An der Zukunft Europas teilhaben 8 Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen Referenzquelle: RLP BS/BFS Sozialkunde/Wirtschafts- und Sozialkunde (gültig seit 2012/13) 11
SPORT/GESUNDHEITSFÖRDERUNG Liebe Schülerinnen und Schüler, zu Beginn Ihrer beruflichen Bildung nehmen Sie Ihre berufliche und private Lebenswelt neu wahr und beginnen diese selbsttätig und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Rah- men Ihres Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Verantwortung für sich und andere über- nehmen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen kritisch reflektieren sowie eine angemessene Handlungsbereitschaft entwickeln, die zur selbstbestimmten Lebensgestal- tung und zur beruflichen Qualifizierung beiträgt. Auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist während der gesamten Ausbildungsdauer Pflichtfach. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen: GESUNDHEIT FÖRDERN WAHRNEHMUNGSFÄHIGKEIT AUSBILDEN KOMMUNIKATIONS- UND KOOPERATIONSFÄHIGKEITEN ENTWICKELN VERANTWORTLICH HANDELN BEWEGUNGSFORMEN UND BEWEGUNGSRÄUME ENTDECKEN UND ERLEBEN BEWEGUNGEN GESTALTEN, SICH KÖRPERLICH AUSDRÜCKEN LEISTUNGSORIENTIERT HANDELN, BELASTUNGEN ERFAHREN UND REFLEKTIEREN HANDLUNGSREGELN UND HANDLUNGSSTRATEGIEN ENTWICKELN UND AUSWERTEN Alle diese Themenbereiche mit ihren komplexen Handlungssituationen ermöglichen es Ihnen, Ihre Kompetenzen vor allem in folgenden Bereichen umfassend zu erweitern: FACHKOMPETENZ (= z. B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik.) SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkur- renz, die in sporttypischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommu- nikation und soziale Interaktion ständig bewusst wird.) PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erleben von Wagnissituationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähig- keiten und Grenzen möglich wird.) METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisie- ren, Reflektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnispro- zessen, die den Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen.) Abschließend bildet Ihre regelmäßige motorisch-aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung erfolgt dabei unter- richts-immanent, berücksichtigt die Kriterien Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsan- strengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch Prüfungen ergänzt werden. Davon ausgehend werden im Rahmen der zugrunde gelegten Themen- bereiche die Qualität und der Umfang der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse beurteilt. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht 12
werden. Soziales Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso er- wartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Helfen und Sichern, Bewegungskor- rekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von Mannschaften, Planung von Exkursionen). Dazu können alle im Rahmen des fortschrei- tenden Unterrichtsprozesses vollbrachten Leistungen zur Benotung herangezogen wer- den. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geisti- gen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar am Grad der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Vielseitigkeit ist dabei stets höher einzu- schätzen als besondere Leistungen in wenigen Bereichen. So bilden die auf der Grundlage der angestrebten Kompetenzentwicklung erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse letztlich Ihre Gesamtleistung. All dies beachtend freut sich das gesamte Sportlehrerteam der Louise-Schroeder-Schule nunmehr auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit sportlichen Grüßen Frank Görgeleit (Fachleiter Sport) (Louise-Schroeder-Schule, Lippstädter Straße 9-11, 12207 Berlin, Schulgelände und Sportanlagen) 13
KURZINFORMATIONEN ZU DEN BERUFSBEZOGENEN FÄCHERN VERWALTUNGSBETRIEBSWIRTSCHAFTSKUNDE (THEORIE/PRAXIS) Lernabschnitte und –inhalte Theorie: Güterbeschaffung insbesondere Bedarfsermittlung, Bezugsquellenermittlung, Angebotsvergleich, Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen; u.a. Arten der Rechts- geschäfte, Vertragsarten, Vertragsabschluss, Verjährung. Praxis: Excel (Einführung/Vertiefung), Anwendung berufsbezogener Rechenverfahren, anwendungsbezogene Fallbearbeitung, Datenverarbeitung-Arbeitsplatz, Kommunikationstechnologien, Marketingprojekt unter Anwendung von PowerPoint Methoden der Informationsbeschaffung und –verarbeitung, Entscheidungstechniken Theorie: Grundlagen des Systems der Doppelten Buchführung u.a. Inventur, Inventar, Bilanz, Bücher und Belegwesen, Bestands- und Erfolgsrechnung, Umsatzsteuer, Abschreibungen. Praxis: Anwendungsbezogene Fallbearbeitung mit Excel; ggf. Datev-Projekt Theorie: Kosten- und Leistungsrechnung (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung); u.a. Zweck und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung, Abgrenzungs- rechnung, Kostenarten- , Kostenstellen- und Kostenträgerrechung, Deckungsbeitragsrechnung. Praxis: Anwendungsbezogene Fallbearbeitung mit Excel 14
ÖFFENTLICHES RECHT Lernabschnitte und –inhalte Staatsrecht u. a. a) Allgemeine Staatslehre b) Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Grundrechte - Staatsorganisationsrecht c) Europarecht Verwaltungsrecht u. a. a) Verwaltungsverfahren b) Verwaltungszustellung c) Verwaltungsvollstreckung d) Verwaltungsrechtsschutz e) Gewerberecht f) Ordnungswidrigkeiten WIRTSCHAFTSLEHRE Lernabschnitte und –inhalte Die eigene Berufsausbildung mitgestalten u.a. Ausbildungsverhältnis, rechtliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes für Jugend- liche und Auszubildende, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis, Ausbil- dungsordnung, betrieblicher Ausbildungsplan Grundlagen des Arbeitsrechts Grundlagen des Wirtschaftens Markt-Angebot-Nachfrage, Wirtschaftskreislauf Zahlungsarten Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen u.a. öffentliche und privatwirtschaftliche Unternehmen und Ziele, Rechtsformen von Unternehmen, Ablaufplanung und Entscheidungsstrukturen öffentlicher und privater Betriebe Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen u.a. Soziale Marktwirtschaft, Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Wirt- schaftspolitik, Globalisierung, Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in der Europä- ischen Union, internationale Organisationen 15
INFORMATIONEN ZUR AUSBILDUNG ZUM VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEM/N MIT DOPPELQUALIFIKATION Ablauf Der Ausbildungsgang ist auf 36 Monate ausgelegt und kann zeitlich nicht reduziert werden. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nicht möglich. Sie erhalten im Rahmen von Blockunterricht die berufsschulrelevanten Inhalte vermittelt wie alle anderen Auszubildenden. Die Fächer Deutsch und Englisch werden auf Fachhochschulschulniveau auch in der Blockzeit unterrichtet. In der blockfreien Zeit nehmen Sie regelmäßig an einem Tag der Woche an einer zusätzlichen Unterrichtsveranstaltung teil. Dort erhalten Sie Unterricht in den Fä- chern Mathematik, Physik und - weiterhin - Deutsch und Englisch. Prüfungen Am Ende der Ausbildungszeit nehmen Sie an zwei Prüfungen teil: Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes nach dem BBiG Fachhochschulreifeprüfung Die Fachhochschulreifeprüfung ist nur bestanden, wenn beide Prüfungen erfolgreich ab- solviert werden. Das Bestehen der Abschlussprüfung ohne Erreichung der Fachhochschul- reifeprüfung ist möglich. Zuordnung zur Abteilung I Ihre Schülerakte wird in Abteilung I geführt und Sie sind somit Schüler bzw. Schülerin der Abteilung I während der gesamten Ausbildungszeit. Der Blockunterricht wird von unserer Abteilung organisiert. Der zusätzliche Unterricht einmal pro Woche in der blockfreien Zeit wird von Abteilung III organisiert. Ansprechpartner sind Frau Lindenberg (Abteilungsleiterin) und Frau Klug (Ab- teilungssekretärin). INFORMATIONEN ZUR AUSBILDUNG ZUM VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEM/N - SPRACHENKLASSE Sie absolvieren Ihre Berufsausbildung in drei Jahren, wobei Sie im 5. Halbjahr ein sechs- monatiges Auslandshalbjahr beispielsweise in England, Malta, Finnland oder der Türkei absolvieren. Sie erhalten verstärkt Sprachunterricht (Englisch oder Türkisch oder Pol- nisch), der zum Teil jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Die angebotenen Sprachen hängen von einer Mindestschülerbeteiligung ab. Der Auslandsaufenthalt wird durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ gefördert. 16
INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG VOR DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN Die Zwischen- und Abschlussprüfung wird jeweils vor den zuständigen Stellen des Bundes bzw. des Landes Berlin abgelegt. Zwischenprüfung Mitte des 2. Ausbildungsjahres Teil I Teil II Teil III Ausbildungsbetrieb, Haushaltswesen und Wirtschafts- und Arbeitsorganisation und Beschaffung Sozialkunde bürowirtschaftliche Abläufe 60 Minuten 60 Minuten 60 Minuten Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V Verwaltungs- Personal- Verwaltungsrecht Wirtschafts- Fallbezogene betriebswirt- wesen und Verwaltungs- und Rechtsan- schaftskunde verfahren Sozialkunde wendung = praktische Prüfung 135 Minuten 120 Minuten 120 Minuten 90 Minuten 45 Minuten Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet beispielsweise unter www.bva.bund.de oder www.berlin.de/vak. 17
VORZEITIGE ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Ausbildungszeit kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungs- semester besser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkür- zung muss bei den zuständigen Stellen des Bundes bzw. des Landes Berlin beantragt wer- den. NACHTRÄGLICHER ERWERB VON SCHULABSCHLÜSSEN Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbil- dungsbetrieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulab- schlüsse erreichen, in unserem dualen Ausbildungsgang die erweiterte Berufsbildungsrei- fe- und den Mittleren Schulabschluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsaus- bildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Vo- raussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife • Erfolgreicher Abschluss der Be- (§ 24 BSV) rufsschule (mind. 480 UStd.) • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • Erfolgreiche Abschlussprüfung Erfolgreicher Abschluss der Berufs- schule (mind. 480 UStd.) • Ausreichende Fremdsprachen- kenntnisse nach § 26, z. B. 120 Std. im WPU Englisch oder bestandene KMK-Prüfung Die Berufsschule ist, unabhängig von der Prüfung vor der zuständigen Stelle (Bundesver- waltungsamt oder Verwaltungsakademie Berlin), erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird. Auch die Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife ist möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.berlin.de . 18
„WERDET SCHÜLERVERTRETER/INNEN Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“. Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009) Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse? - Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unter- richts mitwirken. - Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge, Klassenfahrten) - Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Ber- liner Schulgesetz) - Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort bespricht man Themen, die die Klasse betreffen. - Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen und sollen Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Vertreter ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenlei- ter, GSV, Beratungslehrer, Sozialarbeiter, Leitungen usw.) wenden. - Weil die Klassensprecher/innen ihre Klassen gut kennen, können sie zur Lösung von Problemen einen wertvollen Beitrag leisten. Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule? - In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte Abteilungsschü- lersprecher/innen vertreten sein. - Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der Abtei- lungskonferenz der Lehrkräfte mit. - Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberech- tigte Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit. - Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt Stimmrecht aus. Sie entscheiden also über wichtige Fragen des Schulle- bens mit. - Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung, Projekte (Raucherinsel). - Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule durchzuführen. - Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung einberufen. Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert, solltet ihr Engagement mitbringen und bereit und in der Lage sein, Zeit zu investieren. 19
UMGANG MIT BESCHWERDEN Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte - sowohl zwischen Lehrkräf- ten und Schülerinnen und Schülern als auch zwischen den Schülerinnen und Schülern – auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das Lernen und Arbei- ten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler Grund für eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema: 20
SCHÜLER/INNEN MIT BEHINDERUNGEN Der öffentliche Dienst berücksichtigt in besonderem Maße Auszubildende mit einer Be- hinderung bei gleicher Eignung. In unserer Abteilung befinden sich z. Zt. ca. 55 SuS mit einer Behinderung. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können sich in Hinblick auf ihre Behinde- rung an die Klassenleitung wenden. Das Kollegium als auch das nichtpädagogische Perso- nal (Sekretärinnen, Hausmeister etc.) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Infor- mationen werden streng vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandelt. Wichtig Wir können Sie nur dann unterstützend beraten, wenn wir Kenntnis über Ihre Behinde- rung haben. Vielen Dank vorab für Ihr Vertrauen. NACHSCHREIBETERMINE DER VAK BERLIN Versäumte Klausuren der VAK Berlin können nicht an einem Berufsschultag nachge- schrieben werden. Die VAK vergibt reguläre, aber auch individuelle Nachschreibetermine. Informationen unter: www.berlin.de/vak. 21
[DAS EINHALTEN DER SCHUL- UND HAUSORDNUNG FOLGENDEN REGELN IST (Stand November 2016) FÜR RÜCKSICHTSVOLLE MENSCHEN Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und SELBSTVERSTÄNDLICH, Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine, kulturelle und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg hängt dabei FÜR DIE WENIGEN im Wesentlichen von der Mitarbeit der Schülerinnen und ANDEREN GELTEN SIE ALS Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten erfordert eine ANWEISUNGEN …] soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen getragen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden ein- zelnen verwirklicht werden kann. 1 Grundsätze 1.1 Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüs- se von außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat melden. 1.2 Verstöße gegen die schulische Ordnung und sich aus dem Schulleben ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des Schulgesetzes für Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulord- nung behandelt. 1.3 Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu leisten. Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu füh- ren und auf Verlangen einer Lehrkraft bzw. der sonstigen Beschäftigten vorzu- weisen. 2 Unterrichts- und Pausenzeiten Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich. 1. und 2. Stunde 08:15 – 09:45 Uhr Pause 09:45 – 10:05 Uhr 3. und 4. Stunde 10:05 – 11:35 Uhr Pause 11:35 – 12:05 Uhr 5. und 6. Stunde 12:05 – 13:35 Uhr Pause 13:35 – 13:55 Uhr 7. und 8. Stunde 13:55 – 15:25 Uhr Pause 15:25 – 15:35 Uhr 9. und 10. Stunde 15:35 – 17:05 Uhr Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen sind mit dem Einverständnis einer Lehrkraft möglich. 22
3 Schulbesuch 3.1 Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei unentschuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen gemäß Schulgesetz ergreifen. 3.2 Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht er- schienen ist, hat einer der Klassensprecher/Klassensprecherinnen das Abtei- lungssekretariat zu informieren. 3.3 Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden. Für Toilettengänge sind die Pausen vorgesehen. 3.4 Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Re- gelungen bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten. 3.5 Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern und Be- rufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. 3.6 Änderungen von Anschriften sind unverzüglich der zuständigen Lehrkraft und dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im Ausbildungsver- hältnis müssen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden. 3.7 Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schüleraus- weis abzugeben. 4 Schulversäumnisse 4.1 Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonsti- gen unvorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Un- terricht betroffen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die Klassenleitung oder die Tutorin/der Tutor zu informieren. In Abteilung I und II werden Anträge auf „Stundenweises Fehlen“ verwendet. Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren. 4.2 Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorherge- sehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erzie- hungsberechtigten (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)) Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenlei- tungen und Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen 23
(z. B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis zu drei Schultagen gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule spätes- tens am dritten versäumten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Be- gründung des Fernbleibens (z. B. per Brief, E-Mail) zugeht. Bei zu vertretendem verspäteten Eingang dieser Benachrichtigung gilt das Fehlen erst vom Tag des Zugangs an als entschuldigt. Bei einem Schulversäumnis von mehr als drei Schul- tagen ist der Schule spätestens am dritten Schultag eine schriftliche Benachrich- tigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Attestauflagen ab dem ersten Fehltag können im Einzelfall von den Klassenleitungen verhängt werden. 4.3 Fehlzeiten bei Block- und Teilzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorherge- sehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erzie- hungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)). Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenlei- tungen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z.B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Die Ausbildungsleitung ist in CC in Kenntnis zu setzen. Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen an einem Schultag gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule am nächs- ten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens zugeht. Diese ist in der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung gleichzei- tig dem Ausbildendenden bzw. Bildungsträger zuzuleiten. Bei einem Schulver- säumnis von mehr als einem Schultag ist der Schule spätestens am 7. Tag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Be- scheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Die ärztli- che Bescheinigung kann durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden er- setzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. In der Berufsvorbereitung oder –ausbildung ist dem Ausbildenden bzw. dem Bildungsträger das Original der ärztlichen Bescheinigung und der Schule die Ko- pie zu übersenden. 24
4.4 Fehlzeiten bei Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten und Klausuren so- wie sonstigen Formen (Präsentationen etc.) Fehlzeiten bei spätestens eine Woche zuvor angekündigten Leistungsfeststellun- gen werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schulunfähigkeit/Prüfungsunfähigkeit oder durch Vorlage entsprechender Nachweise bei anderen unvorhergesehenen wichtigen Gründen entschuldigt. Für die Schüler*innen in der dualen Berufsausbildung kann die ärztliche Bescheini- gung durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. Andernfalls gilt die Leistung als verweigert und wird mit der Note ungenügend bewertet. Werden Klassenarbeiten oder Klausuren aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, nicht mitgeschrieben, so werden sie nachgeholt. Grundsätzlich hat sich die Schülerin bzw. der Schüler am nächsten Unterrichtstag des jeweiligen Faches mit der betreffenden Lehrkraft in Verbindung zu setzen, um die Arbeit unverzüglich nachzuschreiben oder einen entsprechenden Termin abzusprechen. 4.5 Beurlaubung vom Unterricht (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufsschülern und Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt wer- den. (2) Bleiben Schüler dem Unterricht aus wichtigen Gründen fern, so gilt dies nur dann als entschuldigt, wenn die Beurlaubung vorher auf der Grundlage eines von ihnen schriftlich gestellten, begründeten Antrags von der Schule genehmigt wur- de. Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzei- ten. (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für Be- urlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei Un- terrichtstagen (bei Block-/Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tuto- rin/der Tutor zuständig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung. (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prü- fung der Urlaubsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der Leistungsstand berücksichtigt. (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet dies der jeweiligen Abteilungslei- tung zu melden (§ 5 Mutterschutzgesetz). 4 5 Verhalten im Schulbereich 5.1 Während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Gerä- te nicht verwendet werden und sind auszuschalten (Stummschalten reicht 25
nicht!), es sei denn, die Lehrkraft gestattet die Nutzung. Werden Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte während des Schreibens von Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeschaltet mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täu- schungsversuch gewertet. 5.2 Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die Lehrkraft. 5.3 Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt. 5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Für Raucher/innen ist eine außerhalb des Schulgeändes angelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rau- chen vor der Haupteinfahrt ist unverwünscht! Besitz jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden schul- disziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt. 5.5 Bei jeder Art von Beschädigungen (auch Schmierereien) ist es selbstverständlich, dass der Schaden ersetzt werden muss. Neben Schadensersatzansprüchen und schuldisziplinarischen Maßnahmen wird in schweren Fällen Anzeige bei der Poli- zei erstattet. 5.6 Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein Leitbild ist die Berücksichtigung der Mülltrennung. 5.7 Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. In den Wasserbe- hältern soll für sauberes Wasser gesorgt werden. Hierzu wird ein Tafeldienst ein- gerichtet. 5.8 Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Frei- gelände vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren geschlossen werden, der Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. 5.9 Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des Reinigungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermögli- chen. 5.10 Halten Sie die Toiletten so sauber, wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die vorsätzliche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung zieht disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzansprüche nach sich. 5.11 Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird, und indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften. 5.12 Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nah- rungsmittel und Getränke in der Mensa, Cafeteria oder auf dem Pausenhof ein- zunehmen. Nur geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in 26
die Klassenräume (nicht Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach Gebrauch die Tische ab und werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter. 6 Angebote der Schule 6.1 Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen Vor- und Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwor- tung dafür, dass die Bücher vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückge- geben werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 6.2 Die in den Sporthallen aufsichtführenden Lehrkräfte können Bälle, Tennisschlä- ger und anderes Sportgerät für die Nutzung während der Pause zur Verfügung stellen. 7 Umgang mit Konflikten und Störungen des Schulbetriebs 7.1 Unsere Schule erfüllt einen öffentlichen Auftrag, zu dessen Gelingen vor allem Schüler, Schülerinnen, Auszubildende, Lehr- und Verwaltungspersonal, Ausbil- dungsbetriebe und die Eltern beitragen. Damit die Schule ihre Aufgabe gut erfül- len kann, ist ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Miteinander aller Mit- glieder der Schulgemeinschaft notwendig. 7.2 Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Ge- spräch gesucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecher, Klas- sensprecherinnen, Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen, Vertrauensleh- rer/Vertrauenslehrerinnen sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereit- schaft, Fairness, Sachlichkeit und Toleranz auf der Grundlage gegenseitiger Ach- tung. 7.3 Beschimpfungen und Beleidigungen verletzen die Persönlichkeitsrechte anderer. Tätliche Auseinandersetzungen werden strafrechtlich verfolgt. 7.4 Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten; mitgebrachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen und der Polizei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen vor. 7.5 Erscheinungsformen rechts-, linksradikaler und fundamentalistischer Gesinnung werden nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern, Aufklebern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, ist auf dem Schulgelände verboten. 7.6 Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Kon- fliktes verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische Maßnahmen ergriffen, schuldisziplinarische Maßnahmen durchgeführt oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet. 27
7.7 Gewaltvorfälle sind in jedem Fall der Schulleitung zu melden. 7.8 Klassenkonferenzen oder die Schulleitung können nach vorheriger Anhörung der Betroffenen als zusätzliche Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit (z. B. Fe- gen des Hofes) anordnen. 8 Verhalten bei Schadensfällen 8.1 Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädi- gungen werden Schadensersatzansprüche gestellt. 8.2 Außerordentliche Vorkommnisse (Gewaltanwendungen, Beschädigungen, Dieb- stähle) sind dem entsprechenden Abteilungssekretariat oder dem Schulsekreta- riat zu melden. 8.3 Der Schulträger haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände. Dies gilt auch für den Verlust von Wertsachen in den Sporthallen. 8.4 Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekreta- riat abzugeben. 8.5 Jeder Unfall eines Schülers/einer Schülerin auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände - auch ohne sofort sichtbare Folgen ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden. 8.6 Auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und innerhalb des Schul- geländes sind alle Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei der Unfallkasse des Landes Berlin versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ver- lassen des Schulgeländes z. B. in Freistunden prinzipiell erlaubt ist, dass während dieser Zeit der Abwesenheit jedoch der oben genannte Versicherungsschutz nicht besteht. Die Schüler/Schülerinnen - bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten - haben diese Regelung schriftlich anzuerkennen. 9 Sonstiges 9.1 Autos und Motorräder von Schülern/Schülerinnen dürfen auf den Parkplätzen neben der Turnhalle geparkt werden. Behindertenparkplätze sind für Berechtig- te freizuhalten. 9.2 Der Kinderspielplatz gegenüber der Schule steht laut ,,Gesetz zum Schutz der öffentl. Grün- und Erholungsanlagen“ ausschließlich Kindern zur Verfügung. 9.3 Die Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen an der Louise-Schroeder- Schule ist Bestandteil der Hausordnung und wird als Anlage gesondert verteilt. Buß Schulleiter 28
EINGANGSBELEHRUNG FÜR DEN SPORTUNTERRICHT (STAND NOVEMBER 2016) Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), im kommenden Schulhalbjahr werden Sie im Fach Sport/Gesundheitsförderung an unserer Schule unterrichtet. Deshalb informieren wir Sie auf diesem Weg über die wichtigen Besonderheiten dieses Unterrichtsfaches. Die folgenden Punkte sind verbindliche ‚Spielregeln’, die von allen gleichermaßen einzuhalten sind. 1. Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen für alle SuS umgezogen in der Sporthalle. 2. Sportschuhe/-kleidung: Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen ge- stattet (gilt auch für sportbefreite SuS, vgl. 6.). Für die Teilnahme am Sportunterricht ist funk- tionale Sportkleidung unabdingbare Voraussetzung. 3. Wertsachen: Vermeiden Sie es, Wertsachen zum Sportunterricht mitzubringen. Tragen Sie selber Sorge, dass Ihre Wertsachen während des Unterrichts sicher aufbewahrt sind. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung! 4. Schmuck: Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr von der Schulbehörde verboten. Bitte legen Sie sämtlichen Schmuck unaufgefordert vor dem Unterricht ab (Pier- cings können gegebenenfalls abgeklebt werden). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften er- lischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse. 5. Gesundheitliche Probleme: Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Asthma, Diabetes), die u.U. eine Einschränkung des Sporttreibens erforderlich machen, informieren Sie bitte vorab Ihre Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch und klären Sie individuell das weitere Vorgehen. 6. Befreiung (stundenweise): Sollten Sie aus plausiblen Gründen über einen überschaubaren Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind Sie trotzdem zur Anwesen- heit verpflichtet und werden mit organisatorischen Aufgaben betraut. Eine selbstverfasste formgerechte und begründete Entschuldigung wird für max. einen Termin/Unterrichtsblock anerkannt; anschließende Fehlzeiten müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nebst be- gründetem Anschreiben durch die SuS belegt werden (Abgabefrist beim Sportlehrer = eine Woche). In Einzelfällen kann bei Vollzeitschülern ein amtsärztliches Attest erforderlich werden! 7. Befreiung (dauerhaft): In besonderen Fällen kann ausschließlich bei der Schulleitung / Abtei- lungsleitung eine Sportbefreiung (Entbindung von der Anwesenheitspflicht im Sportunter- 29
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