Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...

Die Seite wird erstellt Nikolas Fuhrmann
 
WEITER LESEN
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
Informationsbroschüre für die Auszubildenden
                                 der Abteilung I

                   Verwaltungsfachangestellte/r
Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
Inhaltsverzeichnis
Vorwort            ............................................................................................................................ 3
Berufsbild ............................................................................................................................... 4
Weiterbildungsmöglichkeiten ................................................................................................ 4
Informationen zur Schule und zur Abteilung I .......................................................................5
Wichtige Hinweise für die Schüler und Schülerinnen der Abteilung I ...................................6
Beratung und Hilfe für Azubis, Schülerinnen und Schüler .................................................... 7
Unser Beratungsangebot .......................................................................................................7
Leistungsbewertung ...............................................................................................................8
Halbjahresnote, Abschlussnoten und Zeugnisse ...................................................................8
Stundentafel Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) ................................................................ 8
Wochen-Einteilung Schuljahr 2019/2020 ...........................................................................9
Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern ....................................................................10
KK – Kaufmännische Kommunikation .................................................................................. 10
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde ................................................................................. 11
Sport/Gesundheitsförderung ............................................................................................... 12
Kurzinformationen zu den berufsbezogenen Fächern ........................................................ 14
Verwaltungsbetriebswirtschaftskunde (Theorie/Praxis) ..................................................... 14
Öffentliches Recht und Wirtschaftslehre.............................................................................15
Informationen zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestelltem/n mit
Doppelqualifikation .............................................................................................................. 16
Informationen zur Ausbildung zum Verwaltungsfachangestelltem/n - Sprachenklasse ....16
Informationen zur Prüfung vor den zuständigen Stellen.................................................... 17
Vorzeitige Abschlussprüfung................................................................................................ 18
Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen .....................................................................18
„Werdet Schülervertreter/innen"........................................................................................ 19
Umgang mit Beschwerden ...................................................................................................20
Schüler/innen mit Behinderungen ....................................................................................... 21
Nachschreibetermine der VAK Berlin .................................................................................. 21
Schul- und Hausordnung (Stand November 2016) ............................................................. 22
Eingangsbelehrung für den Sportunterricht                                 (Stand November 2016) ........................... 29
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Stand März 2007) ...................................31
Nutzungsbedingungen Office 365 für Schüler(innen) .......................................................... 33
Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ........................................................................34
Verhalten bei Feueralarm ....................................................................................................35
Benötigte Lernmittel                 Schuljahr 2019/2020 ......................................................................36
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten………………………………… 37
Erklärungen des Schülers/der Schülerin bzw. des/der Erziehungsberechtigten ................. 39

  2
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
VORWORT

Liebe Auszubildende,

herzlich willkommen an der Louise-Schroeder-Schule (Oberstufenzentrum Bürowirt-
schaft und Verwaltung). Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie einen Ausbildungsplatz ge-
funden haben und nun in der Abteilung I – der Berufsschule für Ihren Ausbildungsberuf –
Ihre Berufsschulzeit absolvieren. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang, in vielen Fällen
aber auch nur 2 oder 2,5 Jahre, unsere Schule besuchen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich
in dieser Zeit hier wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht teilnehmen.

Diese Broschüre haben wir zusammengestellt, damit Sie notwendige Informationen über
das Schulleben und den schulischen Teil Ihrer Ausbildung erhalten. Besonders zu Beginn
Ihrer Ausbildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Leh-
rer werden die einzelnen Seiten der Broschüre mit Ihnen besprechen. Bitte bewahren Sie
diese Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu
einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbes-
serungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klas-
senlehrer oder mich persönlich an!

Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung I unterrichten, wünsche
ich Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich
bestandenen Prüfung vor den zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes des Bundes
und des Landes Berlins – werden Sie sich mit unserer Unterstützung Schritt für Schritt
nähern.

September 2019

gez. Tatjana Heinze
Abteilungsleiterin

                                                                                     3
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
BERUFSBILD
Verwaltungsfachangestellter/e ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil-
dungsgesetz (BBiG). Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwer-
punkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Sie sind ausgebildete Fachkräfte des
öffentlichen Dienstes. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder,
der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und auch in Kirchenver-
waltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbei-
ter/innen bzw. Bürosachbearbeiter/innen tätig, beispielsweise im Bauamt, Kraftfahrzeug-
Beschaffungswesen und Personalmanagement.
Verwaltungsfachangestellte beraten Bürger und Organisationen, erledigen Verwaltungs-
aufgaben kundenorientiert, stellen Urkunden aus, z.B. Reisepässe, Personalausweise, be-
schaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomi-
schen und ökologischen Gesichtspunkten, planen und organisieren Arbeitsprozesse in
ihrem Aufgabenbereich, bearbeiten Vorgänge mit Hilfe moderner Informations- und
Kommunikationssysteme, erheben, verarbeiten und werten Daten aus, ermitteln Sach-
verhalte und wenden Rechtsvorschriften an, bearbeiten Personalangelegenheiten und
berechnen Entgelte oder / und übernehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen.

Die Tätigkeit der/des Verwaltungsfachangestellten umfasst Arbeiten der mittleren Funk-
tionsebene aller Aufgabenbereiche der Verwaltung. Verwaltungsfachangestellte gehören
zu den mittleren nichttechnischen Fachkräften und sind mit den Beamtinnen/Beamten
des mittleren Dienstes vergleichbar.

WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN
Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht es weiter,
beispielsweise als Sachbearbeiter/n im Personalwesen oder als Fachassistent in der Lei-
stungsgewährung nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) in einem Job-
Center oder als Standesbeamter/in.
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach mehrjähriger Berufserfahrung, sind ver-
schiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a.
     Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
     Verwaltungsfachwirt/in
     Bachelor of Arts in Public Management
     Executive Master of Public Administration (Executive MPA)
Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Keiner wird sein Leben lang
immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem
Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich
regelmäßig weiterbilden. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu
spezialisieren, z. B.
     Finanz- und Rechnungswesen
     Lohnbuchhaltung
     Marketing

 4
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG I
Unsere Schule ist in vier Abteilungen gegliedert. In der Abteilung I werden im dualen Sys-
tem Auszubildende in den Berufen Kaufmann/-frau für Büromanagement (öffentlicher
Dienst = ÖD), Verwaltungsfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r - Doppelquali-
fikation und Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste ausgebildet.

                Louise-Schroeder-Schule
                Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung
                Abteilung I – Berufsschule
                Lippstädter Str. 9 – 11, 12207 Berlin

                Telefon        030 90172-511
                Telefax        030 90172-519
                E-Mail         kumbier@osz-louise-schroeder.de
                Internet       www.osz-louise-schroeder.de

                Öffnungszeiten des Sekretariats
                Mo. – Fr.    08:00 – 12:15 Uhr
                Mo. – Do.    13:00 – 15:00 Uhr

                ÖPNV           Bus M 85 bis Lippstädter Straße
                               S 25 bis Lichterfelde Süd

          Abteilungskoordinatorin                        Abteilungssekretärin

                 Frau Flögel                                  Frau Kumbier

                                                                                        5
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN DER ABTEILUNG I
Die Abteilung betreut ca. 1.100 Schüler/innen, was einen erheblichen Aufwand an Orga-
nisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben:

     Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf dem digitalen schwarzen
     Brett im Erdgeschoss und in der 1. Etage und mit Hilfe einer App (Link:
     www.dsbmobile.de). Es gilt die Vertretungsregelung auf dem digitalen schwarzen
     Brett und der Vertretungs-App. Im Zweifel erkundigt sich der/die Klassenspre-
     cher/in im Sekretariat. Hinweis: „ZV-Behörde“ = Sie stehen Ihrer Behörde zur Verfü-
     gung; „ZV-Still“ = Sie bearbeiten Arbeitsaufträge in Stillarbeit eigenständig in der
     Schule.

     Allgemeine Regelungen und Infos sowie Einladungen, Stellenausschreibungen u. a.,
     die die Abteilung betreffen, finden Sie im Informationsglaskasten der Abteilung ne-
     ben dem Lehrerzimmer 1.2.04. Auf unserer Homepage haben wir einen Schulkalen-
     der, in dem ebenfalls wichtige Termine, die Schüler/innen und Klassen betreffen,
     eingetragen werden. Die Anmeldedaten für den Zugang zum Kalender erhalten Sie
     von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/in.

     Schüler/innensprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In
     den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorhe-
     riger Absprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters.

     Atteste o. Ä. bitte schriftlich an die Schule senden, unter Angabe der Klasse und
     dem Namen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und den Hinweis „Die Ausbil-
     dungsbehörde wurde durch mich informiert“. (siehe auch Schul- und Hausordnung).
     Ein Anruf ist nicht erforderlich!

     Bitte teilen Sie dem Ausbildungsbetrieb mit, dass jeder Schriftwechsel (Krankmel-
     dungen, Beurlaubungen, Abmeldungen usw.) mit der Angabe der Klasse und dem
     Namen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers versehen werden muss.

     Führen Sie bitte keine Telefonate im Sekretariatsbereich.

     Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jedes Halbjahr
     verlängert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in
     der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln.

     Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher
     und /oder der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen!

     Bei einem Sport- und Wegeunfall melden Sie sich unbedingt im Sekretariat.

     Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20 EUR (lt.
     Verw.-Gebührenordnung, SenBildJugWiss) erhoben werden.
     Es gilt die aktuelle Ferienordnung des Landes Berlin, die Sie auch auf unserer
     Homepage finden.

 6
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
BERATUNG UND HILFE
FÜR AZUBIS, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit
dem Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und dem Lehrer für Sucht-
prophylaxe. Des Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie
Ämtern und Behörden, Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei,
Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten.

     Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen
     Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch
     Gewaltprävention und Deeskalation
     Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen
     Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen
     Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und
     Abbruchbereitschaft
     Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außer-
     schulischen Bereich, wie speziellen Beratungsstellen (Therapie, Schuldnerberatun-
     gen, Familienberatungen etc.)

UNSER BERATUNGSANGEBOT
                              Beratungslehrerinnen

                            Frau Heß
                               Abt. I
                          Tel 90172-590                  Abt. II
                                                     Tel 90172-521

      Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe        Sozialarbeiter

                     Herr Batora
                        Abt. III
                    Tel 90172-535               Herr Rajewicz
                                                Raum: 1.1.18 im Verwaltungstrakt
             Sprechzeiten können Sie dem        Präsenz im Hause:
             Aushang entnehmen.                 08:00 – 16:00 Uhr
                                                Sprechzeiten: in den Pausen und nach
                                                Vereinbarung
                                                Telefon : 90172-591
                                                E-Mail : rajewicz@osz-louise-schroeder.de

                                                                                            7
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
LEISTUNGSBEWERTUNG
Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule setzen sich nach der Be-
rufsschulverordnung (BSV) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen
zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt
folgender Bewertungsschlüssel:

                                                    Prozentsatz
                                              der Bewertungseinheiten
                Note                           Prüfung vor der zuständigen   Prüfung vor der zuständigen
                            Berufsschule         Stelle des ÖD Land, VAK       Stelle des ÖD Bund, BVA
                                                      (zum Vergleich)               (zum Vergleich)
                   1              ab 85                  ab 92                    ab 87,5
                   2              ab 70                  ab 81                    ab 75
                   3              ab 55                  ab 67                    ab 62,5
                   4              ab 45                  ab 50                    ab 50
                   5              ab 09                  ab 30                    ab 25
                   6           unter 09               unter 30                    unter 25

HALBJAHRESNOTE, ABSCHLUSSNOTEN UND ZEUGNISSE
     Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schul-
     halbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen
     (§ 9 I BSV).
     Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote (§ 10 I BSV).
     Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalb-
     jahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der
     Leistungsentwicklung (§ 10 II BSV).

STUNDENTAFEL VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R (VFA)
Dieser Ausbildungsberuf wird in folgenden Varianten angeboten:

     -   Teilzeit (drei Tage Behörde/Betrieb, zwei Berufsschultage pro Woche)
     -   Blockmodell (sechs Wochen Berufsschule pro Schulhalbjahr)
     -   VFA- Sprachenklasse (fünf Halbjahre Unterricht im Teilzeitmodell und ein Halbjahr
         Auslandsaufenthalt) und
     -   VFA mit Doppelqualifizierung (Berufsschulunterricht erfolgt im Blockmodell mit
         einem zusätzlichen Tag Fachoberschulunterricht außerhalb des Berufsschul-
         blocks).

Die jeweiligen Stundepläne entsprechen den genehmigten Stundentafeln.

 8
Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung I Verwaltungsfachangestellte/r - Verwaltungsfachangestellte/r mit Doppelqualifikation ...
WOCHEN-EINTEILUNG   SCHULJAHR 2019/2020

                                          9
KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN
Allgemeinbildende Fächer:                    Kaufmännische Kommunikation, Wirt-
                                             schafts- und Sozialkunde und Sport

Berufsbezogene Fächer:                       Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre,
                                             Öffentliches Recht und
                                             Wirtschaftslehre

KK – KAUFMÄNNISCHE KOMMUNIKATION
Das Fach "Kaufmännische Kommunikation" hat die Aufgabe, Sprache in mündlicher und
schriftlicher Form als Mittel der Darstellung und Verständigung begreiflich zu machen. Die
Reflexion über Sprache und Sprachverwendung geschieht integrativ im Unterricht. Der
Zusammenhang von Kommunikationssituation, sprachlicher Gestaltung und Wirkungsab-
sicht wird so verdeutlicht.
Kaufmännische Kommunikation / Englisch
Der Englischunterricht in der Berufsschule ist fortgeführter Englischunterricht auf der Stu-
fe B1 und berücksichtigt die unterschiedliche Vorbildung der Auszubildenden. Er bereitet
zusätzlich auf die freiwillige Prüfung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat Stufe 2 bzw.
Stufe 3 (Eurolevel B1 bzw. B2) vor.

   Ziele:
    Bewältigung von berufstypischen Alltagssituationen
    Förderung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenz
    Befähigung zum selbstständigen Sprachenlernen

 Lernabschnitte und –inhalte
 Mündliche Kommunikation
 z.B. Telefongespräche führen, Besucher empfangen, Termine vereinbaren, das eigene Arbeitsge-
 biet beschreiben, den eigenen Betrieb präsentieren

 Schriftliche Kommunikation
 z.B. Geschäftsbriefe und E-Mails verfassen (Anfragen, Angebote, Bestellungen, Beschwerden,
 Konferenzen vorbereiten (Einladungen verfassen, Reisepläne erstellen)

Kaufmännische Kommunikation/Deutsch

 Lernabschnitte und –inhalte
 Grundlagen der Kommunikation (Kommunikationsmodelle, nonverbale Kommunikation)
 Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe
 Protokoll
 Gestaltung und Gliederung eines Berichts
 Arbeitszeugnis, Zeugnisformulierungen
 Bewerbungsschreiben, Lebenslauf

 10
WISO – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE
Übersicht über die Module

          Pflichtbereich

 Modul
 Nr.
          Bezeichnung

 1        Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen
 2        Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen
 3        Im Tarifkonflikt begründet Position beziehen
 4        Bewusst in einer globalisierten Welt leben
 5        An der politischen Willensbildung teilnehmen

          Wahlpflichtbereich

 Modul
 Nr.
          Bezeichnung

 6        Die NS-Diktatur beurteilen oder die SED-Diktatur bewerten (wahlweise)
 7        An der Zukunft Europas teilhaben
 8        Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen

Referenzquelle: RLP BS/BFS Sozialkunde/Wirtschafts- und Sozialkunde (gültig seit 2012/13)

                                                                                            11
SPORT/GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Liebe Schülerinnen und Schüler,
zu Beginn Ihrer beruflichen Bildung nehmen Sie Ihre berufliche und private Lebenswelt
neu wahr und beginnen diese selbsttätig und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Rah-
men Ihres Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Verantwortung für sich und andere über-
nehmen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen kritisch reflektieren sowie eine
angemessene Handlungsbereitschaft entwickeln, die zur selbstbestimmten Lebensgestal-
tung und zur beruflichen Qualifizierung beiträgt.

Auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist
während der gesamten Ausbildungsdauer Pflichtfach. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß
Berliner Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen:
    GESUNDHEIT FÖRDERN
    WAHRNEHMUNGSFÄHIGKEIT AUSBILDEN
    KOMMUNIKATIONS- UND KOOPERATIONSFÄHIGKEITEN ENTWICKELN
    VERANTWORTLICH HANDELN
    BEWEGUNGSFORMEN UND BEWEGUNGSRÄUME ENTDECKEN UND ERLEBEN
    BEWEGUNGEN GESTALTEN, SICH KÖRPERLICH AUSDRÜCKEN
    LEISTUNGSORIENTIERT HANDELN, BELASTUNGEN ERFAHREN UND
   REFLEKTIEREN
    HANDLUNGSREGELN UND HANDLUNGSSTRATEGIEN ENTWICKELN UND
   AUSWERTEN

Alle diese Themenbereiche mit ihren komplexen Handlungssituationen ermöglichen es
Ihnen, Ihre Kompetenzen vor allem in folgenden Bereichen umfassend zu erweitern:
  FACHKOMPETENZ (= z. B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen
   von Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik.)
  SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkur-
   renz, die in sporttypischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommu-
   nikation und soziale Interaktion ständig bewusst wird.)
  PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und
   Erleben von Wagnissituationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähig-
   keiten und Grenzen möglich wird.)
  METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisie-
   ren, Reflektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnispro-
   zessen, die den Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche
   ermöglichen.)

Abschließend bildet Ihre regelmäßige motorisch-aktive Unterrichtsteilnahme die Basis
einer erfolgreichen Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung erfolgt dabei unter-
richts-immanent, berücksichtigt die Kriterien Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsan-
strengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch Prüfungen
ergänzt werden. Davon ausgehend werden im Rahmen der zugrunde gelegten Themen-
bereiche die Qualität und der Umfang der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse beurteilt. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht

 12
werden. Soziales Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten
und Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso er-
wartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Helfen und Sichern, Bewegungskor-
rekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von Unterrichtsteilen) und
organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von
Mannschaften, Planung von Exkursionen). Dazu können alle im Rahmen des fortschrei-
tenden Unterrichtsprozesses vollbrachten Leistungen zur Benotung herangezogen wer-
den. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geisti-
gen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar am
Grad der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Vielseitigkeit ist dabei stets höher einzu-
schätzen als besondere Leistungen in wenigen Bereichen. So bilden die auf der Grundlage
der angestrebten Kompetenzentwicklung erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse letztlich Ihre Gesamtleistung.
All dies beachtend freut sich das gesamte Sportlehrerteam der Louise-Schroeder-Schule
nunmehr auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit sportlichen Grüßen

Frank Görgeleit
(Fachleiter Sport)

    (Louise-Schroeder-Schule, Lippstädter Straße 9-11, 12207 Berlin, Schulgelände und Sportanlagen)

                                                                                                      13
KURZINFORMATIONEN ZU DEN BERUFSBEZOGENEN FÄCHERN

VERWALTUNGSBETRIEBSWIRTSCHAFTSKUNDE (THEORIE/PRAXIS)

 Lernabschnitte und –inhalte

 Theorie: Güterbeschaffung insbesondere Bedarfsermittlung, Bezugsquellenermittlung,
 Angebotsvergleich,
 Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen; u.a. Arten der Rechts-
 geschäfte, Vertragsarten, Vertragsabschluss, Verjährung.

 Praxis: Excel (Einführung/Vertiefung), Anwendung berufsbezogener Rechenverfahren,
 anwendungsbezogene Fallbearbeitung, Datenverarbeitung-Arbeitsplatz,
 Kommunikationstechnologien,
 Marketingprojekt unter Anwendung von PowerPoint
 Methoden der Informationsbeschaffung und –verarbeitung,
 Entscheidungstechniken

 Theorie: Grundlagen des Systems der Doppelten Buchführung
 u.a. Inventur, Inventar, Bilanz, Bücher und Belegwesen, Bestands- und
 Erfolgsrechnung, Umsatzsteuer, Abschreibungen.

 Praxis: Anwendungsbezogene Fallbearbeitung mit Excel; ggf. Datev-Projekt

Theorie: Kosten- und Leistungsrechnung (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung);
 u.a. Zweck und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung, Abgrenzungs-
rechnung, Kostenarten- , Kostenstellen- und Kostenträgerrechung,
Deckungsbeitragsrechnung.

 Praxis: Anwendungsbezogene Fallbearbeitung mit Excel

 14
ÖFFENTLICHES RECHT

 Lernabschnitte und –inhalte
 Staatsrecht u. a.
 a) Allgemeine Staatslehre
 b) Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland
    - Grundrechte
    - Staatsorganisationsrecht
 c) Europarecht
 Verwaltungsrecht u. a.
 a)   Verwaltungsverfahren
 b)   Verwaltungszustellung
 c)   Verwaltungsvollstreckung
 d)   Verwaltungsrechtsschutz
 e)   Gewerberecht
 f)   Ordnungswidrigkeiten

WIRTSCHAFTSLEHRE

 Lernabschnitte und –inhalte
 Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
 u.a. Ausbildungsverhältnis, rechtliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes für Jugend-
 liche und Auszubildende, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis, Ausbil-
 dungsordnung, betrieblicher Ausbildungsplan
 Grundlagen des Arbeitsrechts
 Grundlagen des Wirtschaftens
 Markt-Angebot-Nachfrage, Wirtschaftskreislauf

 Zahlungsarten
 Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
 u.a. öffentliche und privatwirtschaftliche Unternehmen und Ziele, Rechtsformen von
 Unternehmen, Ablaufplanung und Entscheidungsstrukturen öffentlicher und privater
 Betriebe
Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge
einordnen
u.a. Soziale Marktwirtschaft, Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Wirt-
schaftspolitik, Globalisierung, Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in der Europä-
ischen Union, internationale Organisationen

                                                                                   15
INFORMATIONEN ZUR AUSBILDUNG ZUM
VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEM/N MIT
DOPPELQUALIFIKATION
Ablauf

      Der Ausbildungsgang ist auf 36 Monate ausgelegt und kann zeitlich nicht reduziert
       werden. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nicht möglich.
      Sie erhalten im Rahmen von Blockunterricht die berufsschulrelevanten Inhalte
       vermittelt wie alle anderen Auszubildenden. Die Fächer Deutsch und Englisch
       werden auf Fachhochschulschulniveau auch in der Blockzeit unterrichtet.
      In der blockfreien Zeit nehmen Sie regelmäßig an einem Tag der Woche an einer
       zusätzlichen Unterrichtsveranstaltung teil. Dort erhalten Sie Unterricht in den Fä-
       chern Mathematik, Physik und - weiterhin - Deutsch und Englisch.

Prüfungen

Am Ende der Ausbildungszeit nehmen Sie an zwei Prüfungen teil:

      Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes nach dem BBiG
      Fachhochschulreifeprüfung

Die Fachhochschulreifeprüfung ist nur bestanden, wenn beide Prüfungen erfolgreich ab-
solviert werden. Das Bestehen der Abschlussprüfung ohne Erreichung der Fachhochschul-
reifeprüfung ist möglich.

Zuordnung zur Abteilung I

Ihre Schülerakte wird in Abteilung I geführt und Sie sind somit Schüler bzw. Schülerin der
Abteilung I während der gesamten Ausbildungszeit. Der Blockunterricht wird von unserer
Abteilung organisiert.

Der zusätzliche Unterricht einmal pro Woche in der blockfreien Zeit wird von Abteilung III
organisiert. Ansprechpartner sind Frau Lindenberg (Abteilungsleiterin) und Frau Klug (Ab-
teilungssekretärin).

INFORMATIONEN ZUR AUSBILDUNG ZUM
VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEM/N - SPRACHENKLASSE
Sie absolvieren Ihre Berufsausbildung in drei Jahren, wobei Sie im 5. Halbjahr ein sechs-
monatiges Auslandshalbjahr beispielsweise in England, Malta, Finnland oder der Türkei
absolvieren. Sie erhalten verstärkt Sprachunterricht (Englisch oder Türkisch oder Pol-
nisch), der zum Teil jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Die angebotenen Sprachen
hängen von einer Mindestschülerbeteiligung ab.

Der Auslandsaufenthalt wird durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ gefördert.

 16
INFORMATIONEN
ZUR PRÜFUNG VOR DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN
Die Zwischen- und Abschlussprüfung wird jeweils vor den zuständigen Stellen des Bundes
bzw. des Landes Berlin abgelegt.

                              Zwischenprüfung
                 Mitte des 2. Ausbildungsjahres
Teil I                        Teil II                        Teil III

Ausbildungsbetrieb,           Haushaltswesen und             Wirtschafts- und
Arbeitsorganisation und       Beschaffung                    Sozialkunde
bürowirtschaftliche Abläufe
60 Minuten                    60 Minuten                     60 Minuten

                              Abschlussprüfung
                    am Ende der Ausbildungszeit
Teil I          Teil II         Teil III           Teil IV              Teil V

Verwaltungs-    Personal-       Verwaltungsrecht Wirtschafts-           Fallbezogene
betriebswirt-   wesen           und Verwaltungs- und                    Rechtsan-
schaftskunde                    verfahren        Sozialkunde            wendung =
                                                                        praktische
                                                                        Prüfung
135 Minuten     120 Minuten     120 Minuten        90 Minuten           45 Minuten

Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet beispielsweise
unter www.bva.bund.de oder www.berlin.de/vak.

                                                                                       17
VORZEITIGE ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Ausbildungszeit kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass
die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungs-
semester besser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkür-
zung muss bei den zuständigen Stellen des Bundes bzw. des Landes Berlin beantragt wer-
den.

NACHTRÄGLICHER ERWERB VON SCHULABSCHLÜSSEN
Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbil-
dungsbetrieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulab-
schlüsse erreichen, in unserem dualen Ausbildungsgang die erweiterte Berufsbildungsrei-
fe- und den Mittleren Schulabschluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die
Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsaus-
bildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Vo-
raussetzungen erfüllen:

                                                            Erwerb des
                                                    Mittleren Schulabschlusses
                                                            (§ 25 BSV)
              Erwerb der erweiterten
                Berufsbildungsreife             •   Erfolgreicher Abschluss der Be-
                    (§ 24 BSV)                      rufsschule (mind. 480 UStd.)

                                                •   Gesamtnotendurchschnitt
                                                    mindestens 3,0

                                                •   Erfolgreiche Abschlussprüfung
          Erfolgreicher Abschluss der Berufs-
               schule (mind. 480 UStd.)
                                                •   Ausreichende Fremdsprachen-
                                                    kenntnisse nach § 26,
                                                    z. B. 120 Std. im WPU Englisch
                                                    oder bestandene KMK-Prüfung

Die Berufsschule ist, unabhängig von der Prüfung vor der zuständigen Stelle (Bundesver-
waltungsamt oder Verwaltungsakademie Berlin), erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV),
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

     der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt,
     nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden,
     keine Abschlussnote „6“ erteilt wird.
Auch die Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife ist möglich. Nähere Informationen
dazu erhalten Sie unter www.berlin.de .

 18
„WERDET SCHÜLERVERTRETER/INNEN
Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“.
Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe
Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009)

Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse?
   -    Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unter-
        richts mitwirken.
   -    Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge,
        Klassenfahrten)
   -    Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Ber-
        liner Schulgesetz)
   -    Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung.
        Dort bespricht man Themen, die die Klasse betreffen.
   -    Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen
        und sollen Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können
        sich als Vertreter ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenlei-
        ter, GSV, Beratungslehrer, Sozialarbeiter, Leitungen usw.) wenden.
   -    Weil die Klassensprecher/innen ihre Klassen gut kennen, können sie zur Lösung
        von Problemen einen wertvollen Beitrag leisten.
Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule?
   -    In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte Abteilungsschü-
        lersprecher/innen vertreten sein.
   -    Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der Abtei-
        lungskonferenz der Lehrkräfte mit.
   -    Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberech-
        tigte Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit.
   -    Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil
        und übt Stimmrecht aus. Sie entscheiden also über wichtige Fragen des Schulle-
        bens mit.
   -    Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung,
        Projekte (Raucherinsel).
   -    Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule
        durchzuführen.
   -    Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung
        einberufen.
       Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert, solltet ihr
         Engagement mitbringen und bereit und in der Lage sein, Zeit zu investieren.

                                                                                        19
UMGANG MIT BESCHWERDEN
Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte - sowohl zwischen Lehrkräf-
ten und Schülerinnen und Schülern als auch zwischen den Schülerinnen und Schülern –
auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das Lernen und Arbei-
ten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler Grund für
eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema:

 20
SCHÜLER/INNEN MIT BEHINDERUNGEN
Der öffentliche Dienst berücksichtigt in besonderem Maße Auszubildende mit einer Be-
hinderung bei gleicher Eignung. In unserer Abteilung befinden sich z. Zt. ca. 55 SuS mit
einer Behinderung.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können sich in Hinblick auf ihre Behinde-
rung an die Klassenleitung wenden. Das Kollegium als auch das nichtpädagogische Perso-
nal (Sekretärinnen, Hausmeister etc.) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Infor-
mationen werden streng vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandelt.

Wichtig
Wir können Sie nur dann unterstützend beraten, wenn wir Kenntnis über Ihre Behinde-
rung haben.

Vielen Dank vorab für Ihr Vertrauen.

NACHSCHREIBETERMINE DER VAK BERLIN
Versäumte Klausuren der VAK Berlin können nicht an einem Berufsschultag nachge-
schrieben werden. Die VAK vergibt reguläre, aber auch individuelle Nachschreibetermine.
Informationen unter: www.berlin.de/vak.

                                                                                      21
[DAS EINHALTEN DER
SCHUL- UND HAUSORDNUNG                                         FOLGENDEN REGELN IST
(Stand November 2016)                                          FÜR RÜCKSICHTSVOLLE
                                                               MENSCHEN
Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und          SELBSTVERSTÄNDLICH,
Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine, kulturelle
und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg hängt dabei
                                                               FÜR DIE WENIGEN
im Wesentlichen von der Mitarbeit der Schülerinnen und         ANDEREN GELTEN SIE ALS
Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten erfordert eine   ANWEISUNGEN …]
soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen getragen
werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden ein-
zelnen verwirklicht werden kann.

1        Grundsätze

1.1      Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüs-
         se von außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen
         grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat
         melden.

1.2      Verstöße gegen die schulische Ordnung und sich aus dem Schulleben ergebende
         Konflikte werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des
         Schulgesetzes für Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulord-
         nung behandelt.

1.3      Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu
         leisten. Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu füh-
         ren und auf Verlangen einer Lehrkraft bzw. der sonstigen Beschäftigten vorzu-
         weisen.

2        Unterrichts- und Pausenzeiten

         Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich.

              1. und 2. Stunde        08:15 – 09:45 Uhr
                                                      Pause    09:45 – 10:05 Uhr
              3. und 4. Stunde        10:05 – 11:35 Uhr
                                                      Pause    11:35 – 12:05 Uhr
              5. und 6. Stunde        12:05 – 13:35 Uhr
                                                      Pause    13:35 – 13:55 Uhr
              7. und 8. Stunde        13:55 – 15:25 Uhr
                                                      Pause    15:25 – 15:35 Uhr
             9. und 10. Stunde        15:35 – 17:05 Uhr

         Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgebäude zu verlassen.
         Ausnahmen sind mit dem Einverständnis einer Lehrkraft möglich.

    22
3     Schulbesuch

3.1   Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei
      unentschuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen
      gemäß Schulgesetz ergreifen.

3.2   Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht er-
      schienen ist, hat einer der Klassensprecher/Klassensprecherinnen das Abtei-
      lungssekretariat zu informieren.

3.3   Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der
      Lehrkraft verlassen werden. Für Toilettengänge sind die Pausen vorgesehen.

3.4   Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Re-
      gelungen bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten.

3.5   Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf
      Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass
      eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern und Be-
      rufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden.

3.6   Änderungen von Anschriften sind unverzüglich der zuständigen Lehrkraft und
      dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im Ausbildungsver-
      hältnis müssen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden.

3.7   Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schüleraus-
      weis abzugeben.

4     Schulversäumnisse

4.1   Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonsti-
      gen unvorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Un-
      terricht betroffen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die
      Klassenleitung oder die Tutorin/der Tutor zu informieren. In Abteilung I und II
      werden Anträge auf „Stundenweises Fehlen“ verwendet.

      Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren.

4.2   Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht
      Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorherge-
      sehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erzie-
      hungsberechtigten (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die
      Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag
      auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1))

      Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenlei-
      tungen und Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen

                                                                                    23
(z. B. mustermann@osz-louise-schroeder.de).
      Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis
      zu drei Schultagen gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule spätes-
      tens am dritten versäumten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Be-
      gründung des Fernbleibens (z. B. per Brief, E-Mail) zugeht. Bei zu vertretendem
      verspäteten Eingang dieser Benachrichtigung gilt das Fehlen erst vom Tag des
      Zugangs an als entschuldigt. Bei einem Schulversäumnis von mehr als drei Schul-
      tagen ist der Schule spätestens am dritten Schultag eine schriftliche Benachrich-
      tigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der
      Krankheit vorzulegen. Attestauflagen ab dem ersten Fehltag können im Einzelfall
      von den Klassenleitungen verhängt werden.
4.3   Fehlzeiten bei Block- und Teilzeitunterricht
      Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorherge-
      sehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erzie-
      hungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die
      Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag
      auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)).

      Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenlei-
      tungen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen
      (z.B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Die Ausbildungsleitung ist in CC in
      Kenntnis zu setzen.

      Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen an
      einem Schultag gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule am nächs-
      ten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens
      zugeht. Diese ist in der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung gleichzei-
      tig dem Ausbildendenden bzw. Bildungsträger zuzuleiten. Bei einem Schulver-
      säumnis von mehr als einem Schultag ist der Schule spätestens am 7. Tag nach
      dem ersten Fehltag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Be-
      scheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Die ärztli-
      che Bescheinigung kann durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden er-
      setzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen
      hat. In der Berufsvorbereitung oder –ausbildung ist dem Ausbildenden bzw. dem
      Bildungsträger das Original der ärztlichen Bescheinigung und der Schule die Ko-
      pie zu übersenden.

 24
4.4   Fehlzeiten bei Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten und Klausuren so-
      wie sonstigen Formen (Präsentationen etc.)
      Fehlzeiten bei spätestens eine Woche zuvor angekündigten Leistungsfeststellun-
      gen werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über
      die Schulunfähigkeit/Prüfungsunfähigkeit oder durch Vorlage entsprechender
      Nachweise bei anderen unvorhergesehenen wichtigen Gründen entschuldigt. Für
      die Schüler*innen in der dualen Berufsausbildung kann die ärztliche Bescheini-
      gung durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der
      hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. Andernfalls gilt die
      Leistung als verweigert und wird mit der Note ungenügend bewertet.

      Werden Klassenarbeiten oder Klausuren aus Gründen, die nicht zu vertreten
      sind, nicht mitgeschrieben, so werden sie nachgeholt. Grundsätzlich hat sich die
      Schülerin bzw. der Schüler am nächsten Unterrichtstag des jeweiligen Faches mit
      der betreffenden Lehrkraft in Verbindung zu setzen, um die Arbeit unverzüglich
      nachzuschreiben oder einen entsprechenden Termin abzusprechen.

4.5   Beurlaubung vom Unterricht
      (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag
      auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden,
      dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufsschülern und
      Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt wer-
      den.

      (2) Bleiben Schüler dem Unterricht aus wichtigen Gründen fern, so gilt dies nur
      dann als entschuldigt, wenn die Beurlaubung vorher auf der Grundlage eines von
      ihnen schriftlich gestellten, begründeten Antrags von der Schule genehmigt wur-
      de.
      Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzei-
      ten.

      (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für Be-
      urlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei Un-
      terrichtstagen (bei Block-/Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tuto-
      rin/der Tutor zuständig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen
      unmittelbar vor und nach
      den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung.

      (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prü-
      fung der Urlaubsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie
      der Leistungsstand berücksichtigt.

      (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet dies der jeweiligen Abteilungslei-
      tung zu melden (§ 5 Mutterschutzgesetz).
4
5     Verhalten im Schulbereich

5.1   Während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Gerä-
      te nicht verwendet werden und sind auszuschalten (Stummschalten reicht

                                                                                     25
nicht!), es sei denn, die Lehrkraft gestattet die Nutzung. Werden Mobiltelefone
       und sonstige elektronische Geräte während des Schreibens von Klassenarbeiten
       oder Prüfungen eingeschaltet mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täu-
       schungsversuch gewertet.

5.2    Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet
       die Lehrkraft.

5.3    Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport
       von sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt.

5.4    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Für Raucher/innen ist
       eine außerhalb des Schulgeändes angelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rau-
       chen vor der Haupteinfahrt ist unverwünscht! Besitz jeglicher Art von Drogen ist
       auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden schul-
       disziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt.

5.5    Bei jeder Art von Beschädigungen (auch Schmierereien) ist es selbstverständlich,
       dass der Schaden ersetzt werden muss. Neben Schadensersatzansprüchen und
       schuldisziplinarischen Maßnahmen wird in schweren Fällen Anzeige bei der Poli-
       zei erstattet.

5.6    Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein Leitbild ist die Berücksichtigung der
       Mülltrennung.

5.7    Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. In den Wasserbe-
       hältern soll für sauberes Wasser gesorgt werden. Hierzu wird ein Tafeldienst ein-
       gerichtet.

5.8    Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Frei-
       gelände vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem
       Klassenraum. Vor Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren
       geschlossen werden, der Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des
       Lehrpersonals ist Folge zu leisten.

5.9    Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des
       Reinigungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermögli-
       chen.

5.10   Halten Sie die Toiletten so sauber, wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die
       vorsätzliche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung
       zieht disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzansprüche nach sich.

5.11   Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird,
       und indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften.

5.12   Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nah-
       rungsmittel und Getränke in der Mensa, Cafeteria oder auf dem Pausenhof ein-
       zunehmen. Nur geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in

 26
die Klassenräume (nicht Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach
      Gebrauch die Tische ab und werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter.

6     Angebote der Schule

6.1   Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen
      Vor- und Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwor-
      tung dafür, dass die Bücher vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückge-
      geben werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert
      zu ersetzen.

6.2   Die in den Sporthallen aufsichtführenden Lehrkräfte können Bälle, Tennisschlä-
      ger und anderes Sportgerät für die Nutzung während der Pause zur Verfügung
      stellen.

7     Umgang mit Konflikten und Störungen des Schulbetriebs

7.1   Unsere Schule erfüllt einen öffentlichen Auftrag, zu dessen Gelingen vor allem
      Schüler, Schülerinnen, Auszubildende, Lehr- und Verwaltungspersonal, Ausbil-
      dungsbetriebe und die Eltern beitragen. Damit die Schule ihre Aufgabe gut erfül-
      len kann, ist ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Miteinander aller Mit-
      glieder der Schulgemeinschaft notwendig.

7.2   Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Ge-
      spräch gesucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecher, Klas-
      sensprecherinnen,         Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen,        Vertrauensleh-
      rer/Vertrauenslehrerinnen sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen
      der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereit-
      schaft, Fairness, Sachlichkeit und Toleranz auf der Grundlage gegenseitiger Ach-
      tung.

7.3   Beschimpfungen und Beleidigungen verletzen die Persönlichkeitsrechte anderer.
      Tätliche Auseinandersetzungen werden strafrechtlich verfolgt.

7.4   Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten;
      mitgebrachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen
      und der Polizei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen
      vor.

7.5   Erscheinungsformen rechts-, linksradikaler und fundamentalistischer Gesinnung
      werden nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern,
      Aufklebern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, ist
      auf dem Schulgelände verboten.

7.6   Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Kon-
      fliktes verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische Maßnahmen ergriffen,
      schuldisziplinarische Maßnahmen durchgeführt oder strafrechtliche Maßnahmen
      eingeleitet.

                                                                                    27
7.7      Gewaltvorfälle sind in jedem Fall der Schulleitung zu melden.

7.8      Klassenkonferenzen oder die Schulleitung können nach vorheriger Anhörung der
         Betroffenen als zusätzliche Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit (z. B. Fe-
         gen des Hofes) anordnen.

8        Verhalten bei Schadensfällen

8.1      Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädi-
         gungen werden Schadensersatzansprüche gestellt.

8.2      Außerordentliche Vorkommnisse (Gewaltanwendungen, Beschädigungen, Dieb-
         stähle) sind dem entsprechenden Abteilungssekretariat oder dem Schulsekreta-
         riat zu melden.

8.3      Der Schulträger haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände. Dies gilt
         auch für den Verlust von Wertsachen in den Sporthallen.

8.4      Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekreta-
         riat abzugeben.

8.5      Jeder Unfall eines Schülers/einer Schülerin auf dem Schulweg oder auf dem
         Schulgelände - auch ohne sofort sichtbare Folgen ist zur Aufrechterhaltung des
         gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden.

8.6      Auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und innerhalb des Schul-
         geländes sind alle Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei der Unfallkasse
         des Landes Berlin versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ver-
         lassen des Schulgeländes z. B. in Freistunden prinzipiell erlaubt ist, dass während
         dieser Zeit der Abwesenheit jedoch der oben genannte Versicherungsschutz
         nicht besteht.

         Die Schüler/Schülerinnen - bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten -
         haben diese Regelung schriftlich anzuerkennen.

9        Sonstiges

9.1      Autos und Motorräder von Schülern/Schülerinnen dürfen auf den Parkplätzen
         neben der Turnhalle geparkt werden. Behindertenparkplätze sind für Berechtig-
         te freizuhalten.

9.2      Der Kinderspielplatz gegenüber der Schule steht laut ,,Gesetz zum Schutz der
         öffentl. Grün- und Erholungsanlagen“ ausschließlich Kindern zur Verfügung.

9.3      Die Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen an der Louise-Schroeder-
         Schule ist Bestandteil der Hausordnung und wird als Anlage gesondert verteilt.

Buß
Schulleiter

    28
EINGANGSBELEHRUNG FÜR DEN SPORTUNTERRICHT
(STAND NOVEMBER 2016)

Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS),
im kommenden Schulhalbjahr werden Sie im Fach Sport/Gesundheitsförderung an unserer Schule
unterrichtet. Deshalb informieren wir Sie auf diesem Weg über die wichtigen Besonderheiten
dieses Unterrichtsfaches. Die folgenden Punkte sind verbindliche ‚Spielregeln’, die von allen
gleichermaßen einzuhalten sind.

1.   Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen für alle SuS
     umgezogen in der Sporthalle.
2.   Sportschuhe/-kleidung: Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen ge-
     stattet (gilt auch für sportbefreite SuS, vgl. 6.). Für die Teilnahme am Sportunterricht ist funk-
     tionale Sportkleidung unabdingbare Voraussetzung.
3.   Wertsachen: Vermeiden Sie es, Wertsachen zum Sportunterricht mitzubringen. Tragen Sie
     selber Sorge, dass Ihre Wertsachen während des Unterrichts sicher aufbewahrt sind. Die
     Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung!
4.   Schmuck: Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr von der Schulbehörde
     verboten. Bitte legen Sie sämtlichen Schmuck unaufgefordert vor dem Unterricht ab (Pier-
     cings können gegebenenfalls abgeklebt werden). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften er-
     lischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse.
5.   Gesundheitliche Probleme: Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Asthma, Diabetes), die u.U.
     eine Einschränkung des Sporttreibens erforderlich machen, informieren Sie bitte vorab Ihre
     Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch und klären Sie individuell das weitere Vorgehen.
6.   Befreiung (stundenweise): Sollten Sie aus plausiblen Gründen über einen überschaubaren
     Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind Sie trotzdem zur Anwesen-
     heit verpflichtet und werden mit organisatorischen Aufgaben betraut. Eine selbstverfasste
     formgerechte und begründete Entschuldigung wird für max. einen Termin/Unterrichtsblock
     anerkannt; anschließende Fehlzeiten müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nebst be-
     gründetem Anschreiben durch die SuS belegt werden (Abgabefrist beim Sportlehrer = eine
     Woche).
     In Einzelfällen kann bei Vollzeitschülern ein amtsärztliches Attest erforderlich werden!
7.   Befreiung (dauerhaft): In besonderen Fällen kann ausschließlich bei der Schulleitung / Abtei-
     lungsleitung eine Sportbefreiung (Entbindung von der Anwesenheitspflicht im Sportunter-

                                                                                                  29
Sie können auch lesen