PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
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Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen im Saarland und in Rheinland-Pfalz PD U1 Anmeldung Carte Vitale Internationale Arbeitsbescheinigung Arbeitssuche monatliche Rückmeldung Ablauf und Ansprechpartner für die Arbeitslosmeldung – einfach erklärt!
Inhalt Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5 Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18 EURES (EURopean Employment Services) ist ein Programm der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäf- tigung, Soziales und Integration, für die Unterstützung der transnationalen und grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität der europäischen Arbeitsmärkte. Mit diesem Programm fördert die EU auf grenzregionaler Ebene Koopera- tionsnetzwerke („EURES-Grenzpartnerschaften“) aus regionalen Arbeitsverwaltungen, Arbeitgeberorganisationen, Gewerk-schaften und Gebietskörperschaften, die gemeinsame grenzüberschreitende Projekte zugunsten der beruflich mobilen Personen in Grenzregionen durchführen. EURES (EURopean Employment Services) est un programme de la Commission Européenne, Direction Générale Emploi, Affaires sociales et inclusion, pour le soutien de la mobilité professionnelle transnationale et transfrontalière des marchés de l’emploi européens. L’Union Européenne soutient par l’intermédiaire de ce programme au niveau régional frontalier des réseaux de coopération (« Partenariats EURES transfronta- liers ») composés des Services Publics de l’Emploi régionaux, des organisations patronales et syndicales, et des collectivités territoriales qui réalisent des projets transfrontaliers communs à l’intention des personnes profession- nellement mobiles en régions frontalières. Die EURES-Berater beraten u.a. Grenzgänger, deren Arbeitsverträge enden, und die Informationen und Klarheit darüber benötigen, wie man sich korrekt in beiden Ländern, im Arbeitsort-Land, wie auch im Wohnort-Land gemäß der dort gültigen rechtlichen Vorgaben arbeitslos meldet. Les conseillers EURES informent les frontaliers devant s’inscrire auprès de Pôle emploi lorsque leur contrat de travail prend fin. Notre but est de vous informer sur les différentes démarches pour votre inscription – dans le pays de résidence ou/et dans le pays de travail. www.eures-grossregion.eu : EURES Großregion www.eures.europa.eu : EURES Europa Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission Avec le soutien financier de la Commission Européenne Impressum Herausgeber: EURES Großregion, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland der Bundesagentur für Arbeit, Eschberger Weg 68, D-66121 Saarbrücken • Auflage: 4000 St.; Stand: Dezember 2015 Redaktion: Achim Dürschmid Text- und Zahlenquellen: www.iba-oie.eu, www.eures.europa.eu, Pôle emploi und Arbeitsagentur; Bildquellen: EURES, OVD, Fotolia Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2
Einleitung Die Großregion SaarLorLux-Rheinland-Pfalz und Südbelgien ist die grenzgänger- reichste Region Europas. Über 220.000 Arbeitskräfte pendeln täglich über die Gren- zen, um im Nachbarland einer Beschäftigung nachzugehen. Über 20.000 Grenzgänger aus Lothringen pendeln täglich zum Arbeiten ins Saarland und nach Rheinland-Pfalz. Grenzgänger haben es immer mit zwei bürokratischen Strukturen zu tun, einmal im Wohnort-Land, und darüber hinaus im Land, in dem sie arbeiten. Für die steuerrechtlichen, ausländerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und auch viele sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es bereits detaillierte Informations- und Beratungsbroschüren, z. Bsp. bei der Arbeitskammer in Saarbrücken (www.arbeitskammer.de) und auch in unserem französischen Dokumentationszentrum für Grenz-gänger CRD (www.frontalierslorraine.eu) in Metz. Der vorliegende Ratgeber möchte im ersten Abschnitt den Grenzgängern die Abläufe und Ansprechpartner im Fall einer Arbeitslosmeldung transparent darstellen und eine generelle Orientierungshilfe geben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jedoch lediglich um eine zusätzliche Hilfestellung handelt – aktuelle Merkblätter und Weisungen, sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Pôle emploi, sind über die jeweiligen Internetseiten abzurufen und werden darüber hinaus bei Bedarf in den Agenturen zur Verfügung gestellt. Im zweiten Teil finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Vermittlungs- und Bera- tungs-Dienstleistungen. Hierzu gehört auch das Beratungsangebot des Grenz- überschreitenden Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit, das es französischen Grenzgängern ermöglicht, Orientierung auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, Hilfestellungen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Unterstützung bei der konkreten Stellensuche zu erhalten. Weitere Merkblätter, Ratgeber mit Rechtsvorschriften etc. finden Sie im Anhang abge- bildet und können bei der Arbeitsagentur, Arbeitskammer, Pôle emploi und CRD EURES Lorraine angefordert werden. Diese Veröffentlichung wurde mit Finanzmitteln des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/easi Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen geben nicht notwendigerweise den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. 3
Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger Zur Bescheinigung der Versicherungszeiten in Deutschland müssen Grenzgänger einen Antrag zur Ausstellung der internationalen Arbeitsbescheinigung (nach §312a, online auf www.arbeitsagentur.de) stellen – i.d.R. geschieht dies im letzten Monat der Beschäftigung in Deutschland. Die Arbeitsagentur fordert mit diesem Antrag dann die internationale Arbeitsbescheinigung beim Arbeitgeber an oder fordert den Grenzgänger im Ausnahmefall auf, diese beim Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und erstellt damit das Grenzgänger-Formular PD U1. Das PD U1-Formular muss dann zeitnah bei Pôle emploi (am besten beim ersten Termin mit der französischen Leis- tungsabteilung) abgegeben werden, damit die französischen Kollegen die Höhe des französischen Arbeitslosengeldes bestimmen. Vom zeitlichen Ablauf her müssen Sie zwei Termine im Auge behalten: Die frühzeitige Berantragung der Unterlagen bei der deutschen Arbeitsverwaltung ist nicht verpflich- tend, aber nützlich, denn die zeitliche Abfolge begünstigt die rechtzeitige Bearbeitung der Arbeitsbescheinigung durch Arbeitgeber und deutsche Arbeitsagentur. In jedem Fall ist eine Meldung am 1. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses notwendig: melden Sie sich einfach online bei der französischen Pôle emploi auf www.pole-emploi.fr arbeitslos! Ab dem Tag der Online-Arbeitslosmeldung wird Ihr Arbeitslosengeld-Anspruch in Frankreich berechnet. Darüber hinaus können sich die Grenzgänger zur weiteren Betreuung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden – weitere Informationen zu diesem Betreuungsangebot finden Sie im Teil 2. Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die französische Krankenversicherung für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich: Bitte beantragen Sie rechtzeitig, d.h., noch während des Arbeitsverhältnisses Ihre Carte Vitale bei der französischen Kranken- kasse CPAM in Ihrem Wohnort, denn die französische Krankenkassennummer ist gleichzeitig die Sozialversicherungsnummer in Frankreich. Sie ist darüber hinaus Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich! Das hierfür notwendige „Grenzgänger-Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Kranken- kasse auf Anfrage. Haben Sie Ihre Carte Vitale / frz. Sozialversicherungs-Nummer? • Carte Vitale = französische Gesundheitskarte und Nachweis über französische Krankenversicherung • Entspricht der deutschen Sozialversicherungsnummer • Grundlage für Arbeitslos-Meldung bei Pôle emploi • Nur mit der Carte Vital Nummer erhalten Sie französisches Arbeitslosengeld (Krankenversicherungs-Nummer = Sozialversicherungsnummer)! • Unbedingt noch im Arbeitsverhältnis deutsche 2 69 05 49 588 157 80 Krankenversicherung kontaktieren und „S1“ / Grenzgängerbescheinigung beantragen und You are a woman 4 damit bei CPAM im Wohnort Antrag stellen Your date of birth Personal numbers Your birth month Place of birth
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger Haben Sie sich bei uns arbeitslos gemeldet und Ihr PD U1 beantragt? *Vor* Ende des Arbeitsvertrags! Kündigung / Bei Bedarf Antrag PD U1 + Beendigung d. persönliche Arbeits- Arbeitsverhält- Meldung in bescheinigung Arbeitgeber nisses Arbeitsagentur § 312a / international Abgeben bei Pôle emploi Per Post Umwandlung Arbeitsagentur im 1. Beratungs- An Sie zurück PD U1 Gespräch am Tag 1 der Arbeitslosigkeit: Dauert ca. 30 Arbeitstage = Kopie von www.pole-emploi.fr relativ zeitnah und vor Tag 1 allen Originalen (oder Datenselbsteingabe vor Ort bei Pôle emploi) der Arbeitslosigkeit behalten! Abbildung: Ablauf der Arbeitslosmeldung Notwendige Unterlagen: Antragstellung bei Pôle emploi (1. Beratungstermin bei Pôle emploi) • Demande d’allocation (Leistungs-Antrag) • Kopie Arbeitsbescheinigung • Ausweis (im Original) • Kopie Kündigung • Carte Vitale • evtl. „Übersetzer“ / Nachbar... • PD U1 im Original MOTIF DE VOTRE INSCRIPTION Perte d’emploi précisez : suite à Licenciement économique Licenciement pour autre motif Démission Fin de contrat à durée déterminée Fin de mission d’intérim Rupture conventionnelle du cobtrat de travail à durée indéterminée Sortie de stage Fin de convention de Période d’inactivité Recherche d’un 1er emploi reclassement personnalisé supérieure à 6 mois Fin de maladie, maternité Fin de contrat de transition professionelle Fin d’activité non salariée Autre motif (à préciser) : VOUS RECHERCHEZ UN EMPLOI (plusieurs choix possibles) Durable Saisonnier Temporaire Vous le souhaitez : à temps plein à temps partiel Abbildung: Notwendige Unterlagen bei Antragstellung bei Pôle emploi 5
1.1.: Schritte zur Arbeitslosmeldung: a) Vor Vertragsende: PD U1 in Deutschland beantragen Um Leistungen in Frankreich für die Versicherungszeiten in Deutschland zu erhalten, ist die Beantragung des PD U1 bei der Arbeitsagentur erforderlich. Der Antrag kann per- sönlich, schriftlich, online oder telefonisch gestellt werden. Arbeitgeber können auch online auf www.arbeitsagentur.de die Arbeitsbescheinigung herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und der Arbeitsagentur oder den Grenzgängern zukommen lassen. Sollte der Arbeitgeber bereits das Online-Verfahren BEA (Abkür- zung für das Verfahren „Bescheinigung elektronisch annehmen“) nutzen, kann er die Arbeitsbescheinigung der Agentur auf elektronischem Wege übermitteln (siehe www.arbeitsagentur.de > Arbeitgeber). Je frühzeitiger die Dokumente vom Arbeit- geber ausgefüllt werden, umso schneller erhalten die betroffenen Grenzgänger das Formular PD U1 mit den deutschen Versicherungszeiten, die für die Berechnung des französischen Arbeitslosengeldes notwendig sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszufüllen und zurückzusenden. Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Saarbrücken Saarlouis Merzig Hafenstraße 18 Ludwigstraße 10 Saarbrücker Allee 1 Saarbrücken 66740 Saarlouis 66663 Merzig Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Neunkirchen Pirmasens Zweibrücken Ringstraße 1 Schachenstr. 70 Kaiserstraße 48 66538 Neunkirchen 66954 Pirmasens 66482 Zweibrücken 6
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger Kundennummer: Antrag auf Ausstellung eines PD U1 (Bescheinigung deutscher Zeiten) Name: Vorname: Geburtsdatum: früherer Name: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Deutsche Rentenversicherungsversicherungsnummer (12-stellig): letzte Adresse in Deutschland: Land, für das die Bescheinigung benötigt wird: Adresse, an die die Bescheinigung gesandt werden soll: Bitte tragen Sie ein • in Spalte 1 alle Zeiträume ab dem letzten Bezug von Arbeitlosengeld bzw. die vom ausländischen Versicherungsträger benötigten Zeiträume (bitte Nachweise beifügen), • in Spalte 2 die Art, die zutreffende Nummer (1 bis 8) entnehmen Sie bitte den Fußnoten. 1 2 3 4 Zeitraum Art Name und Anschrift des Arbeitgebers bzw. der Art der Tätigkeit bzw. Erläuterungen vom - bis (Nr.)* zahlenden Stelle *Fußnoten 1. Beschäftigungen als Arbeitnehmer (Arbeitsbescheinigung wird durch Ihre Agentur für Arbeit angefordert) 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit (Nachweise: Gewerbean- und abmeldung); wenn freiwillige Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung, Versicherungsnachweis beifügen 3. Bezug von Arbeitslosengeld 4. Bezug von Arbeitslosengeld II (Nachweis: Bewilligungsbescheid) 5. Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld und Mutterschaftsgeld (Nachweis: Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III -) 6. Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr (Nachweis: Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung) 7. Wehr- oder Sozialdienst (Nachweis: Wehr oder Zivildienstbescheinigung) 8. Sonstige Zeiten (bitte in Spalte 4 erläutern) Sollten Sie einzelne Zeiten nicht nachweisen können, fügen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus dem Rentenkonto bei. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen im Merkblatt 20 "Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung" zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten. Sofern Sie nähere Informationen zu der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit benötigen, erhalten Sie diese im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen vor Ort. Ort Datum Unterschrift Abbildung: Antrag auf PD U1 7
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des Kundennummer über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) 3 Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Agentur für Arbeit verpflichtet ist (§ 312a SGB III). Dies trifft selbst dann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich der Agentur für Arbeit zu übersenden. Wer eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übersen- det, handelt ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19a SGB III). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass alle Felder ausgefüllt werden und bescheinigen Sie die Zeiträume, die im Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben sind. Die Hinweise bei den Fragen sollen Ihnen das Ausfüllen erleichtern. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bitte mit Unterschrift. Informationen zur Erstellung der Bescheinigung per EDV erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. 1. Angaben zu den betrieblichen Daten des Arbeitgebers Name Straße Hausnummer Anschriftenzusatz Länderkennzeichen Postleitzahl Ort Ansprechpartner Entgelt Telefonnr. E-Mail Ansprechpartner Personal (wenn vom Ansprechpartner Entgelt abweichend) Telefonnr. E-Mail 2. Angaben zu den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Familienname Vorname Straße Hausnummer Anschriftenzusatz Länderkennzeichen Postleitzahl Wohnort Versicherungsnummer 2.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Beginn des Jahres, in dem das Beschäftigungsverhältnis endete Jahr: Lohnsteuerklasse: ggf. Faktor: Zahl der Kinderfreibeträge: Hinweis: Hat das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen, bitte Eintragungen bezogen auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Erfolgten später Änderungen? Ja Nein Wenn ja: mit Wirkung ab: Lohnsteuerklasse: ggf. Faktor: Zahl der Kinderfreibeträge: 3. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (die benötigte Dauer entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit) 3.1 Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer war im angeforderten Zeitraum beschäftigt von bis zuletzt als letzter Beschäftigungsort Abbildung: Arbeitsbescheinigung international 8
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger b) Am Tag 1 der Arbeitslosigkeit: Melden Sie sich auf www.pole-emploi.fr arbeitslos: Bei der Online- Arbeitslosmeldung füllen Sie bitte den Arbeitslosengeld-Antrag online aus und schließen die Anmeldung mit dem Ausdruck des Formulars ab. Gleichzeitig müssen Sie einen Terminwunsch für den 1. Termin bei Pôle emploi auswählen und buchen. Sie erhalten dann eine postalische Terminbestätigung. Bei diesem persönli- chen Termin können Sie den Arbeitslosengeld-Antrag und alle notwendigen Unterlagen inklusiv Lebenslauf abgeben, soweit diese bereits vorliegen. Besonderer Hinweis für die deutschen Grenzgänger in Frankreich: Wie schon erläutert, benötigen Sie für die Arbeitslosmeldung in Frankreich die Carte-Vitale-Nummer. Die französische Krankenversicherungsnummer ist gleichzeitig die Sozialversicherungs- nummer. Ohne diese Nummer können Sie sich nicht vollständig registrieren und arbeitslos melden. Es ist also von höchster Wichtigkeit, die Carte-Vitale-Nummer zu besitzen. Für den Fall, dass Sie sie noch nicht haben, sollten Sie sie schnellstmöglich mit dem S1-Formular Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei der CPAM Ihres Wohnortes beantragen. Unabhängig davon, ob die Unterlagen und Carte Vitale vorliegen, ist eine Meldung bei Pôle emploi am ersten Tag der Arbeitslosmeldung erfor- derlich, damit die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes erfolgen kann und Ihr Anspruch nicht verloren geht. Pôle emploi Caisses d’Assurance-Maladie: www.ameli.fr Sarreguemines 42 rue Poincare Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM) 57200 Sarreguemines 2, rue de l’Ecole 57217 Sarreguemines Cedex Pôle emploi Tel.: 08 11 70 36 46 * Forbach 1 rue Jean Monnet Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM) 57600 Forbach 65, avenue Saint Rémy 57606 Forbach Cedex Pôle emploi Tel.: 08 11 70 36 46 * Creutzwald 6 rue de Carling * Diese Tel.nummer ist nur von Frankreich wählbar 57150 Creutzwald Pôle emploi St. Avold 2 rue du Général de Gaulle 57500 Saint-Avold 9
c) Sonderfall: Grenzgänger mit privater deutscher Krankenversicherung: Es gibt in Deutschland die Möglichkeit, sich ab einem Jahresgehalt von 55.000,- € privat krankenzuversichern. Eine Leistungserstattung zwischen deutscher privater und französischer gesetzlicher Krankenversicherung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich, trotz Ihres Grenzgängerstatus. Daher ist auch kein S1-Verfahren, keine parallele Kranken-versicherung für Grenzgänger in Frankreich möglich. Als Behelf stellt die AOK als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland das Formular E001 aus, das Ihnen bei der französischen CPAM als Ersatz-Nachweis dient, und damit auch die gesetzliche Mitversicherung in Frankreich ermöglicht. Das ist hauptsachlich deshalb wichtig, damit Sie eine Carte Vitale-Nummer erhalten können, wodurch Sie dann wiederum bei Pôle emploi identifizierbar werden, und damit auch französisches Arbeitslosengeld beantragen und beziehen können. 1.2.: Details zum französischen Arbeitslosengeld In Frankreich ist die Leistungs-Gewährung in der Arbeitslosenversicherung an verschie- dene Bedingungen geknüpft. Beim ersten Beratungsgespräch bei Pôle emploi überprüft der Vermittler, ob Sie die Anforderungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllen. Die Zeitdauer und die Höhe des Arbeitslosengelds werden aufgrund mehrerer Faktoren ermittelt: Die Höhe der letzten Monatsgehälter, die Dauer der ausgeübten Tätigkeit, Alter, etc. Der Leistungsanspruch wird dann entsprechend nach der Überprüfung Ihrer Daten festgelegt. Um die Höhe Ihres Arbeitslosengelds zu bestimmen, können Sie den Simulations- Rechner auf www.pole-emploi.fr nutzen. In der folgenden Abbildung finden Sie die Darstellung der Berechnung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Quelle: Pôle emploi 10
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger a) Höhe des Arbeitslosengeldes: Cas général (activité à temps plein) Votre Salaire Votre Allocation Retenues Sociales** Mensuel Brut* Brute Journalière Inférieur à 1159 € 75% de votre salaire – Journalier brut* Compris entre 1159 € 28,58 € par Jour – et 1270 € (allocation minimale) Compris entre 1270 € 40,4% du salaire Journalier 3% de l’ancien salaire et 2149 € brut +11,72 € par Jour (retraite complémentaire) De 0,03% à 5,26% Compris entre 2149 € 57% du salaire de l’allocation et 2760 € Journalier brut* Compris entre 2760 € De 5,28% à 11,49% de et 2964 € l’allocation (retraite complé- mentaire / CSG / CRDS) ► Allocation nette de 49 € par Jour 11,51% de l’allocation Compris entre 2954 € (retraite complémentaire / et 12680 € CSG / CRDS) Stand: Oktober 2015, Quelle: Pôle emploi b) Anspruchsdauer und Voraussetzungen Synthèse durée d’affiliation / durée d’indemnisation Durée d’affiliation Durée minimale Durée maximale d’indemnisation d’indemnisation Moins de 50 ans 122 jours ou 610 1 jour travaillé = 730 jours heures (4 mois) de 1 jour indemnisé (24 mois) travail minimum 122 jours (4 mois) dans les 28 mois précédant la fin de contrat de travail 50 ans et plus 122 jours ou 610 1 jour travaillé = 1095 jours (36 mois) heures (4 mois) de 1 jour indemnisé (durée allongée en travail minimum 122 jours (4 mois) cas de maintien des dans les 36 mois droits jusqu’à la précédant la fin de retraite à taux plein pour les allocataires contrat de travail âgés de 62 ans Pour un rechargement 150 heures de 1 jour travaillé = 730 jours ou 1095 des droits travail minimum 1 jour indemnisé jours salon que dans les 28 ou 36 30 jours l’allocataire est âgé mois précédant la de moins de 50 ans dernière fin de ou de 50 ans et plus contrat de travail 11 Stand: Mitte 2015, Quelle: Pôle emploi
c) Sperrfristen / Verzögerung der Auszahlung • Tag 1: Arbeitslosmeldung in Frankreich • 7 Tage: Wartefrist bis Anspruchseröffnung • x Tage: nicht aufgebrauchter Urlaubsanspruch • bis zu 180 Tage: Abfindungs-Zeitraum • (bei Licenciement économique: 75-Tage-Regel) Tag 1 7 Tage X Tage bis zu 180 Tage der Arbeitslosigkeit generelle Sperrfrist Urlaubs-Anspruch Abfindungs-Zeitraum • maximale Verzögerung der Auszahlung • unter Wahrung des Gesamt-Anspruchs von X Monaten Stand: Juni 2015; Quelle: Pôle emploi d) Die Anrechnung von Abfindungen auf frz. ALG nach frz. Recht • L’indemnité de licenciement ne peut être inférieure à un cinquième de mois de salaire par année d’ancienneté, auquel s’ajoutent deux quinzièmes de mois par année au-delà de 10 ans d’ancienneté. Ces dispositions figurent à l’article R. 1234-2 du Code du travail, dans sa rédaction issue du décret 2008-715 du 18 juillet 2008; elles sont applicables aux licenciements notifiés à compter de la date d’entrée en vigueur de ce décret, soit à compter du 20 juillet 2008. • Pour un salaire de référence de 1 500 € et une ancienneté de 5 ans, l’indemnité due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 5 ans = 1 500 € • Pour un même salaire de référence et une ancienneté de 12 ans, l’indemnité due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 12 ans = 3 600 € ; (1 500 € x 2) /15 = 200 € ; 200 € x 2 ans = 400 € • Toutes indemnités perçues au delà de ce cadre légal entre dans le fameux décalage de 75 jours… Stand: 2015, Quelle: Pôle emploi 12
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger e) Hinzuverdienste Dienstleistungen – Arbeitslosengeld Vollzeit / Teilzeitarbeit / Mini Job / Midi Jobs • Ein Hinzuverdienst ist möglich. Arbeitslosengeld wird kumuliert: Allocation de retour à l’emploi + Gehalt • Erklärung: Monatliche Rückmeldung + Kopie Lohnabrechnung abgeben Quelle: Pôle emploi f) Anspruchsdauer und Erneuerung der Ansprüche nach französischem Recht Conditions pour bénéficier d’une reprise de droits Nouveaute depuis 2014 : • Justifier d’un reliquat de droits non épuisés (délai déchéance : 3 ans + durée des droits) • Être en chômage involontaire • Dépôt d’une demande de reprise en cas de cessation d’indemnisation pendant 3 mois consécutifs (à défaut, suspension des paiements). La demande de reprise doit être accompagnée des justificatifs nécessaires (AE notamment). Après chaque perte d’emploi, une reprise de droits est effectuée : Exemple 1 L’allocataire bénéficie d’une ouverture de droits pour 24 mois. A l’issue de chaque fin de contrat de travail, il bénéficie d’une reprise de son droit ARE non épuisé, jusqu’à sa fin de droits. de de FIN DE Reprise roit Reprise roit IDE l’ancien d d DROITS FCT FCT FCT l’ancien Travail ARE Travail ARE Travail ARE 10 mois 6 mois 10 mois 2 mois 4 mois EXAMEN EN VUE D’UN RECHARGEMENT Stand 2015, Quelle: Pôle emploi DES DROITS 13
1.3. Sonderfälle a) Aufhebungsvertrag Das Thema „Aufhebungsvertrag“ für Grenzgänger ist ein rechtlich komplexer Sach- verhalt, zu dem die Grenzgänger-Berater bei der Arbeitskammer, das CRD und auch die Arbeitsverwaltungen individuell informieren und beraten. Zur betriebsbedingten Aufhebung des Arbeitsvertrags hat die Grenzgänger Taskforce eine Information für Grenzgänger veröffentlicht (siehe Gutachten zum Aufhebungs- vertrag, www.tf-grenzgaenger.eu/loesungen). Arbeitsbescheinigung international 5. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses (Angaben sind auch erforderlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde.) 5.1 Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet zum durch den Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer, hätte ansonsten nicht oder nicht zum Arbeitgeber hätte ansonsten nicht oder selben Zeitpunkt gekündigt nicht zum selben Zeitpunkt bekündigt kraft Gesetzes oder Tarif- einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer, vertrag (z.B. Ausbildung) hätte ansonsten zum selben Zeitpunkt Arbeitgeber hätte ansonsten zum gekündigt selben Zeitpunkt bekündigt Wenn durch den Arbeitgeber: Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. § 1 a KSchG mit Abfindungsangebot bzw. hätte der Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt, wenn er die Kündigung ausgesprochen hätte: Hinweis: Im Kündigungsschreiben muss angegeben sein, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. Ja Nein Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist gem. § 4 KSchG erhoben. Ja Nein Unbekannt Vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers war Anlass. Ja Nein 5.2 Das Arbeitsverhältnis war befristet Ja Nein zweckbefristet 5.3 Es handelt sich um eine unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgelts Ja Nein Wenn ja: Die Freistellung erfolgte einvernehmlich ab 5.4 Ende des Beschäftigungsverhältnisses am Abbildung: Arbeitsbescheinigung international – Angaben zur Beendigung des Arbeitsvertrags 14
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger Auf PD U1: 3. Grund für Beendigung der Erwerbstätigkeit 3.1 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den/die Arbeitgeber/in 3.2 Beendigung des Vertrags in beiderseitigem Einvernehmen 3.3 Entlassung aus disziplinarischen Gründen 3.4 Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in 3.5 Auslaufen des Vertrags 3.6 Betriebsbedingte Kündigung 3.7 Sonstiger Grund (Beschäftigung) 3.8 Sonstiger Grund (selbstständige Erwerbstätigkeit) Abbildung: PD U1 – Gründe zur Beendigung des Arbeitsvertrags 15
b) Aussteuerung Sonderfall: • Arbeitsvertrag besteht noch • ggf. ist das Krankengeld ausgelaufen • Keine Gehaltszahlungen • ggf. läuft bereits ein Rentenantrag Dann erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld: • Antragstellung bei der Arbeitsagentur Weitere Informationen finden Sie hierzu im Grenzgänger- Ratgeber der Arbeitskammer. c) Insolvenz Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers wenden Sie sich bitte an Ihren Insolvenz- verwalter, siehe auch Merkblatt 10. d) Der umgekehrte Sonderfall: Saarländischer oder rheinland-pfälzischer Grenzgänger arbeitet in Lothringen Sie wohnen in Deutschland und haben in Frankreich gearbeitet? Dann müssen Sie Ihre PD U1-Bescheinigung in Frankreich beantragen! Ihr Arbeitsverhältnis in Frankreich endet: Beantragen Sie bitte mit der „Attestation Pôle emploi“ Ihr PD U1 bei der DIRECCTE 1. Die „Attestation Pôle emploi“ (= Arbeitsbescheinigung) müssen Sie, sobald sie vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde, an die DIRECCTE (www.direccte.gouv.fr) in Metz senden (Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l'emploi): DIRECCTE 32, rue André Malraux F-57046 METZ cedex 1 Tel. 0033 387 56 54 13 2. Das PD U1 wird Ihnen dann automatisch erstellt und per Post zugeschickt. 3. Das PD U1 und die Kopie der „Attestation Pôle emploi“ geben Sie persönlich bei der Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort ab. Auf dieser Basis wird Ihr deutsches Arbeits- losengeld berechnet. 4. Adressen Ihrer zuständigen Wohnort-Agentur: www.arbeitsagentur.de/saarland oder www.arbeitsagentur.de/pirmasens (siehe auch Merkblatt 20). 5. Persönliche Arbeitslosmeldung bei Ihrer Agentur für Arbeit entsprechend der deutschen Voraussetzungen (siehe Merkblatt 1, www.arbeitsagentur.de).
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger 1.4.: Espace Personel Ihr persönliches Nutzerprofil bei Pôle emploi: So verwalten Sie Ihre Daten bequem selbst: • Stellensuche • Stellenangebote per E-Mail bekommen • CV veröffentlichen • Arbeitsmarktinformationen • Vermittlungsvorschläge • Stellensuche im Ausland • Online Bewerbungen • Bescheinigungen ausdrucken • Meine Zahlungen • Änderungen Ihrer • Meine persönlichen Daten • Mein „Antrag auf Situation melden • Meine letzten Briefe Leistungen“ • Monatlicher (lesen und ausdrucken) • Bankverbindung Meldungskalender • Online Bewerbungen ändern Ihr „Espace Personnel“ verhilft Ihnen dazu, alle bürokratischen Aspekte hinsichtlich des Arbeitslosengelds und der fachlichen Aspekte Richtung Pôle emploi bequem von zuhaus aus zu erledigen, ohne dass Sie jedes Mal persönlich zur Pôle emploi- Agentur gehen müssen. Besonders wichtig ist die monatliche Rückmeldung Ihrer Bewerbungs-Aktivitäten. Sie müssen angeben, ob Sie gearbeitet oder hinzuverdient haben, ob Sie krank waren und ob Sie immer noch arbeitssuchend sind. Dies ist die Voraussetzung für die Anweisung Ihres französischen Arbeitslosengeldes auf Ihr französisches Konto. 17
Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger Für die Bewerbung in den Ländern der Großregion können Sie bereits auf mehrere Veröffentlichungen und Ratgeber zurückgreifen. Wir empfehlen die EURES-Ratgeber „Travailler en Allemagne“ und „Jobsuche in der Großregion“, die Sie auf den Webseiten der Agentur für Arbeit Saarland finden: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in der Grenzregion Generell haben Sie die Möglichkeit, sich über das Portal der Agentur für Arbeit in der www.jobboerse.arbeitsagentur.de für den deutschen Arbeitsmarkt verfügbar zu machen, Ihr Bewerberprofil zu veröffentlichen, und sich über Stellenangebote zu infor- mieren. Auch finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/saarland die weiteren Ansprech- partner im BiZ, bei der Familienkasse und den anderen Fachabteilungen der Agentur für Arbeit samt Öffnungszeiten und Kontaktdaten. Falls in Ihrem Umfeld junge Leute auf der Suche nach (grenzüberschreitender) Aus- bildung, Dualem Studium oder Studium in Deutschland sind, können Sie gerne unseren Ausbildungs-Ratgeber für junge Bewerber aus Frankreich herunterladen: Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in der Grenzregion Zielorientierte Bewerbung: aktiv + reaktiv 18
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger a) Stellenangebote finden Stellenangebote für das Saarland und die Westpfalz finden Sie hauptsächlich über die Jobbörse der Arbeitsagentur, hier können Sie Stellenangebote nach Berufsbezeich- nungen, Branche und Spezialwissen in den einzelnen Städten oder in den Bundes- ländern finden, und einen generellen Überblick über den Arbeitsmarkt erhalten: www.jobboerse.arbeitsagentur.de Daneben sind ergänzend die Stellenangebote der Saarbrücker Zeitung und Rheinpfalz zu sichten, die Sie über www.saarbruecker-zeitung.stellenanzeigen.de und www.job.rheinpfalz.de aufrufen können. Dort können Sie übrigens auch kostengünstige Stellengesuche schalten, um das Interesse der Arbeitgeber zu wecken. b) Jobmessen Eine weitere gute Möglichkeit, um initiativ auf Arbeitgeber zuzugehen, bieten die zahl- reichen Messen und Jobmessen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in der Großregion. Deren Firmenverzeichnisse sind oft das ganze Jahr über online und erlau- ben so die direkte Kontaktierung der Personalverantwortlichen per Telefon oder Mail. www.jobmesse-sb.de www.abi-was-dann.info www.moovijob.com www.saarmesse.de Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, März 2015 19
c) Grenzüberschreitender Vermittlungs-Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit Möchten Sie gezielt die Beratungs- und Vermittlungsangebote des Grenzüberschrei- tenden Vermittlungs-Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit in Anspruch neh- men, so können Sie sich gerne dafür anmelden. Regelmäßig finden dazu bei Pôle emploi und Arbeitsagentur Grenzgänger-Veranstaltungen statt. Oder Sie sagen Ihrem Vermittler bei Pôle emploi Bescheid. Termine, Tipps und Ansprechpartner: Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in der Grenzregion Kaiserslautern Saarrlland Moselle Saarlouis Neunkirchen Homburg Saarbrücken Rheinland-Pfalz Creutzwald Zweibrücken Saint-Avold Forbach Pirmasens Sarreguemines Bitche Lorrraine a Homburg Beratungsorte des Grenzüberschreitenden Vermittlungs-Services 20
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger Folgende Dienstleistungen hält der Grenzüberschreitende Vermittlungs-Service für Sie bereit: • Aufnahme des Bewerberprofils von deutschen und französischen Grenzgängern aus Frankreich. • Persönliche Beratung über die Arbeitsmarktsituation und Beschäftigungsmöglichkeiten. • Vorschlag von geeigneten Stellenangeboten in der Grenzregion entsprechend der Bewerberwünsche. • Unterstützung der Bewerbungsbemühungen, zum Beispiel: – bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, – durch Bewerbungstrainings, – bei der Eignungsfeststellung, – durch Qualifizierungsmaßnahmen. Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, Oktober 2015 21
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger d) Gute Bewerbungs-Unterlagen: www.arbeitsagentur.de > Bewerbungsunterlagen www.europass-info.de > Europass CV, europäischer Lebenslauf www.staufenbiel.de > Online Bewerbungs-Trainer Musterfirma Musterstr. 11 11111 Musterstadt 22
Beispiele für gelungene Bewerbungsunterlagen HERMINE MUSTER ASS. JUR. Musterstraße 2 ͻ 11 111 Musterstadt Telefon: 0 0000 ϬϬϬϬϬϬϬͻDŽďŝů͗ϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬ E-Mail: hermine.muster@gmx.de _________________________________________________________________ Lebenslauf Persönliche Daten Geboren am 20. Januar 1985 in Münster Ledig Deutsche Staatsangehörigkeit Berufliche Zielsetzung Einstieg in renommierte Anwaltskanzlei oder Rechtsabteilung als Anwältin oder Legal Counsel Kurzprofil Ź Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i. B., Abschluss 1. Staatsexamen (Note 8,50 Punkte) Ź Referendariat in Niedersachsen, Abschluss 2. Staatsexamen (Note 8,76 Punkte) Ź Praktikum bei Anwaltskanzlei Schultz & Partner in Oldenburg Ź Gute Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht und besonderen Verwaltungsrecht Ź Selbstständiger, sicherer und termintreuer Arbeitsstil Ź Hervorragende Office- und Datev-Kenntnisse Ź Verhandlungssicheres Englisch Quellen: EURES, www.myjobfair.de
Gruppeninformationen für Grenzgänger Sie sind Grenzgänger und müssen sich arbeitslos melden? Benötigen Sie Informatio- nen zur Arbeitssuche in Deutschland? Haben Sie Fragen zum Thema PD U1 oder zum Arbeitslosengeld in Frankreich? Und suchen wieder eine Tätigkeit als Grenzgänger in Deutschland? Die Veranstaltungen für Grenzgänger finden in Kooperation Pôle emploi Lothringen statt und sollen Ihnen die Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleich- tern, konkrete Hilfestellungen für die Arbeitssuche im Saarland vermitteln und Ihnen die Gelegenheit geben, um Ihre Fragen zu Grenzgänger-Status und Arbeitslosigkeit zu klären. Termine in Saarbrücken Termine in Saarlouis im Raum G1 / BiZ: im Gruppenraum / BiZ: Jeden 2. Dienstag im Monat Jeden 2. Montag im Monat Genaue Termine siehe: Genaue Termine siehe: www.arbeitsagentur.de/saarland www.arbeitsagentur.de/saarland Kontakt: Kontakt: Agentur für Arbeit Saarland Agentur für Arbeit Saarland Hafenstraße 18 Ludwigstraße 10 66111 Saarbrücken 66740 Saarlouis EURES-Berater: Achim Dürschmid Tel.: 0049 (0) 681 944 7801 achim.duerschmid@arbeitsagentur.de Hinweis: Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Carte Vitale bei der französischen Krankenkasse CPAM in Ihrem Wohnort. Das hierfür notwendige „Grenzgänger- Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Die Carte Vitale-Nummer ist Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich! Am Tag 1 nach der Beendigung des Arbeitsvertrages müssen Sie sich online bei Pôle emploi arbeitslos melden auf www.pole-emploi.fr ! 24
Weitere Beratungsstellen und nützliche Adressen für Grenzgänger Krankenkassen Finanzämter im Saarland AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Finanzamt Saarbrücken die Gesundheitskasse Am Stadtgraben 2-4 Halbergstraße 1 66111 Saarbrücken 66121 Saarbrücken Tel.: 0049 (0) 681 3000-0 Tel.: 0049 (0) 681 6001-0 Fax: 0049 (0) 681 3000-329 Fax: 0049 (0) 681 6001-550 E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de E-Mail: service@rps.aok.de www.finanzamt-saarbruecken.de www.aok.de Finanzamt Saarlouis Gaswerkweg 25 Caisses d’Assurance-Maladie 66740 Saarlouis www.ameli.fr Tel.: 0049 (0) 6831 449-0 Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM) Fax: 0049 (0) 6831 449-397 2, rue de l’Ecole E-Mail: poststelle@fasls.saarland.de 57217 Sarreguemines Cedex www.finanzamt-saarlouis.de Tel.: 08 11 70 36 46 * Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM) Kindergeld-Info 65, avenue Saint Rémy 57606 Forbach Cedex Familienkasse Tel.: 08 11 70 36 46 * (zuständig für Rheinland-Pfalz, Saarland, Lux, B, NL) * Diese Tel.nummer sind nur von Frankreich aus wählbar Fax: 0049 (0) 681 944 910 5324 Tel.: 0800 45555 20 (bundesweit – Fragen zum Kindergeldantrag) Arbeitskammer des Saarlandes Tel.: 0800 45555 33 (bundesweit – autom. Ansage der Zahlungstermine) Haus der Beratung Tel.: 0911 12031011 Trierer Straße 22 (für Anrufer aus dem Ausland) Tel.: 0049 (0) 681 4005-200-100-150 Service von A-Z – Geldleistungen – Kindergeld Grenzgänger: E-Mail: Familienkasse-Saarbruecken@ Tel.: 0049 (0) 681 4005-224 arbeitsagentur.de Fax: 0049 (0) 681 4005-205 www.arbeitsagentur.de E-Mail: beratung@arbeitskammer.de www.arbeitskammer.de Familienkasse (zuständig für GG Frankreich) Baden-Württemberg West Weingartenstraße 3 Rententräger 77654 Offenburg Deutsche Rentenversicherung Bund Tel.: 0049 (0) 781 9393 606 Geschäftsstelle Saarbrücken Fax: 0049 (0) 781 9393 697 Martin-Luther-Straße 2-4 E-Mail: Familienkasse-Offenburg@arbeitsagentur.de 66111 Saarbrücken Tel.: 0049 (0) 681 3093-0 oder Centres des Impôts Beratung für 0800 1000 480 70 französische Fax: 0049 (0) 681 3093-199 Centre des Impôts Bürger www.deutsche-rentenversicherung-bund.de 71, rue Clemenceau Richtung 57200 Sarreguemines Deutschland Tel.: 0033 (0) 3 87 95 14 88 CRD / Centre de Ressources et de MOSA: Documention (Dokumentationszentrum) Centre des Impôts Maison de von EURES 20, rue du Lac l´Allemagne 57500 Saint-Avold 12, place CRD EURES / Frontaliers Lorraine Tel.: 0033 (0) 3 87 29 26 70 Robert Schumann 2, rue Augustin Fresnel 57600 Forbach F-57082 Metz - Technopôle Centre des Impôts www.mosa- Tel.: 0033 3 87 20 40 91 1, rue Félix Barth forbach.fr Fax: 0033 3 87 21 06 88 57600 Forbach E-Mail: contact@frontalierslorraine.eu Tel.: 0033 (0) 3 87 29 34 97 www.frontalierslorraine.eu 25
Weitere EURES-Veröffentlichungen Stellenvermittlung Arbeitssuche / Jobsuche in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz Ein interkultureller EURES-Ratgeber sozialen Themen Arbeitgebern Arbeit finden in der Großregion 26
EURES – Checklist für die erfolgreiche Bewerbung in SaarLorLux und Europa! Bewerbungsunterlagen international verwendbar? Europass CV / Kurzprofil in Zielsprache? Per eMail verfügbar? Größe angepasst (< 1 MB, PDF)? Falls notwendig: Diplom in Gesundheits u.a. geschütztenBerufen anerkannt? www.men.public.lu – www.anabin.de – www.enicnaric.net Falls notwendig: Sprachkenntnisse realistisch eingeschätzt? Falls notwendig: Sprachkurs über KursNET + VHS + Sprachschulen gefunden? Falls vorhanden: Auslandserfahrungen, Mehrsprachigkeit u.a. angemessen hervorgehoben? Bewerberprofil in InternetPortalen hinterlegt? arbeitsagentur.de, moovijob.com, eures.eu, xing.de, viadeo.fr Mobilität geklärt? Geografische Eingrenzung des Arbeitsorts, Erreichbarkeit, Fahrtzeit? EURESBerater/in in Zielland kontaktiert? CV übersendet? VorOrtTermin? Personaldienstleister (Personalberatungen, Zeitarbeitsfirmen, Vermittlungsdienste, AHKs etc.) eingeschaltet? StellanangebotsCheck in Zeitungen (Lux. Wort, Rep. Lorrain, SZ, Trierischer Volksfreund...) StellenangebotsCheck in JobPortalen (arbeitsagentur.de, jobfinder.lu, eures.eu…) InitiativSuche: Aufbau einer Zielgruppe relevanter Unternehmen (IHK, Fedil, AHK, apec.fr…) Besuch von Jobmessen, Absolventenmessen, KarriereTagen? Erstkontakt persönlich bzw. per Telefon / Internet, entsprechende Ausrichtung der Bewerbung Bei europaweiter Arbeitssuche + ALG1Bezug: PD U 2 / Arbeitssuche in Zielland? Bei erfolgreichem Vorstellungsgespräch: Arbeitsaufnahme im Ausland: Formalitäten: Lohnsteuerkarte Ausland bzw. Freistellungsaurag bei Finanzamt beantragen Anmeldung Sozialversicherung (KV, RV, ALOV) über Arbeitgeber bei Grenzgängern: Formular S1 von ausländischer KV bei heimischer KV einreichen evtl. bei ausländischer Familienkasse Kindergeld beantragen bei Bedarf arbeitsmedizinisches Gutachten bei Amtsarzt veranlassen (Arbeitgeber?) bei heimischen Instuonen Informaon einholen (Finanzämter, KV, RV, ALOV) Weitere Beratung: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürger > Arbeiten in der Grenzregion
Wertvolle Kontakte EURES - BeraterInnen Region Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz Für Fragen zum Thema der Arbeitssuche / Für Fragen zu sozialen Themen im Nachbarland Stellenvermittlung im Nachbarland: (Besteuerung, soziale Sicherheit, Familienleistungen, Arbeitsbedingungen…): Saarland Saarland Achim Dürschmid – Agentur für Arbeit Saarland Thomas Schulz – DGB Rheinland-Pfalz/Saarland Tel.: +49 (0)681 944 78 01 Tel.: +49 (0)681 40001-23 achim.duerschmid@arbeitsagentur.de thomas.schulz@dgb.de Lothringen Lothringen Marie-Christine Romang – Brigitte Stein – Gewerkschaft CFTC Metz Pôle emploi Sarreguemines Tel.: +33 (0)3 87 36 02 46, Tel.: +33 (0)3 87 26 26 61 stein.brigitte@wanadoo.fr ou 3949 depuis la France m-christine.romang@pole-emploi.fr Mohammedi Lamine – Gewerkschaft CGT-Lorraine Metz Pascal Thil – Pôle emploi Saint-Avold Tel.: +33 (0)3 87 51 88 76, Tel.: +33 (0)3 87 93 80 14 eures.cgt.lamine@wanadoo.f ou 3949 depuis la France pascal.thil@pole-emploi.fr Für Fragen von Arbeitgebern zum Nachbarland: Rheinland-Pfalz Saarland Silvia Heringer – Agentur für Arbeit Pirmasens Ingrid Lang – Vereinigung der Saarländischen Tel.: +49 (0)6331 14 73 16 Unternehmensverbände e.V. Saarbrücken silvia.heringer@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0)681 95434-0 ingrid.lang@sfr.fr Hanna Theresa Kunze – Agentur für Arbeit Trier Tel.: +49 (0)651 205 3003 Trier.Eures@arbeitsagentur.de Lothringen Katharina Thielen – Agentur für Arbeit Trier Cécile Castro-Carrere – Arbeitgeberverband Tel.: +49 (0)651 205 3003 MEDEF-Moselle Trier.Eures@arbeitsagentur.de (Mouvement des Entreprises de France) Metz Tel. : +33 (0)3 87 74 33 65 juridique@medefmoselle.fr EURES-Stand bei der Jobmesse von Pôle emploi in Creutzwald Weitere EURES-Berater auf www.eures.europa.eu
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