PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen

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PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Wege der Arbeitslosmeldung für
Grenzgänger aus Lothringen

im Saarland und in Rheinland-Pfalz

                         PD U1
           Anmeldung
                                    Carte Vitale

              Internationale
              Arbeitsbescheinigung

                             Arbeitssuche
                     monatliche Rückmeldung

Ablauf und Ansprechpartner für die Arbeitslosmeldung – einfach erklärt!
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Inhalt

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5
Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18

     EURES (EURopean Employment Services) ist ein Programm der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäf-
     tigung, Soziales und Integration, für die Unterstützung der transnationalen und grenzüberschreitenden beruflichen
     Mobilität der europäischen Arbeitsmärkte. Mit diesem Programm fördert die EU auf grenzregionaler Ebene Koopera-
     tionsnetzwerke („EURES-Grenzpartnerschaften“) aus regionalen Arbeitsverwaltungen, Arbeitgeberorganisationen,
     Gewerk-schaften und Gebietskörperschaften, die gemeinsame grenzüberschreitende Projekte zugunsten der beruflich
     mobilen Personen in Grenzregionen durchführen.

     EURES (EURopean Employment Services) est un programme de la Commission Européenne, Direction
     Générale Emploi, Affaires sociales et inclusion, pour le soutien de la mobilité professionnelle transnationale
     et transfrontalière des marchés de l’emploi européens. L’Union Européenne soutient par l’intermédiaire de
     ce programme au niveau régional frontalier des réseaux de coopération (« Partenariats EURES transfronta-
     liers ») composés des Services Publics de l’Emploi régionaux, des organisations patronales et syndicales,
     et des collectivités territoriales qui réalisent des projets transfrontaliers communs à l’intention des personnes profession-
     nellement mobiles en régions frontalières.

     Die EURES-Berater beraten u.a. Grenzgänger, deren Arbeitsverträge enden, und die Informationen und
     Klarheit darüber benötigen, wie man sich korrekt in beiden Ländern, im Arbeitsort-Land, wie auch im
     Wohnort-Land gemäß der dort gültigen rechtlichen Vorgaben arbeitslos meldet.

     Les conseillers EURES informent les frontaliers devant s’inscrire auprès de Pôle emploi lorsque leur contrat de
     travail prend fin. Notre but est de vous informer sur les différentes démarches pour votre inscription – dans le pays
     de résidence ou/et dans le pays de travail.

     www.eures-grossregion.eu : EURES Großregion
     www.eures.europa.eu : EURES Europa

                    Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission
                    Avec le soutien financier de la Commission Européenne

 Impressum

 Herausgeber: EURES Großregion, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland der Bundesagentur
 für Arbeit, Eschberger Weg 68, D-66121 Saarbrücken • Auflage: 4000 St.; Stand: Dezember 2015

 Redaktion: Achim Dürschmid

 Text- und Zahlenquellen: www.iba-oie.eu, www.eures.europa.eu, Pôle emploi und Arbeitsagentur;
 Bildquellen: EURES, OVD, Fotolia

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
 Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

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PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Einleitung
Die Großregion SaarLorLux-Rheinland-Pfalz und Südbelgien ist die grenzgänger-
reichste Region Europas. Über 220.000 Arbeitskräfte pendeln täglich über die Gren-
zen, um im Nachbarland einer Beschäftigung nachzugehen. Über 20.000 Grenzgänger
aus Lothringen pendeln täglich zum Arbeiten ins Saarland und nach Rheinland-Pfalz.
Grenzgänger haben es immer mit zwei bürokratischen Strukturen zu tun, einmal im
Wohnort-Land, und darüber hinaus im Land, in dem sie arbeiten.

Für die steuerrechtlichen, ausländerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und auch viele
sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es bereits detaillierte
Informations- und Beratungsbroschüren, z. Bsp. bei der Arbeitskammer in
Saarbrücken (www.arbeitskammer.de) und auch in unserem französischen
Dokumentationszentrum für Grenz-gänger CRD (www.frontalierslorraine.eu) in Metz.

Der vorliegende Ratgeber möchte im ersten Abschnitt den Grenzgängern die Abläufe
und Ansprechpartner im Fall einer Arbeitslosmeldung transparent darstellen und eine
generelle Orientierungshilfe geben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jedoch
lediglich um eine zusätzliche Hilfestellung handelt – aktuelle Merkblätter und
Weisungen, sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Pôle emploi, sind
über die jeweiligen Internetseiten abzurufen und werden darüber hinaus bei Bedarf in
den Agenturen zur Verfügung gestellt.

Im zweiten Teil finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Vermittlungs- und Bera-
tungs-Dienstleistungen. Hierzu gehört auch das Beratungsangebot des Grenz-
überschreitenden Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit, das es französischen
Grenzgängern ermöglicht, Orientierung auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt,
Hilfestellungen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Unterstützung bei
der konkreten Stellensuche zu erhalten.

Weitere Merkblätter, Ratgeber mit Rechtsvorschriften etc. finden Sie im Anhang abge-
bildet und können bei der Arbeitsagentur, Arbeitskammer, Pôle emploi und CRD
EURES Lorraine angefordert werden.

Diese Veröffentlichung wurde mit Finanzmitteln des Programms der Europäischen Union
für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/easi

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen geben nicht notwendigerweise
den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder.

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PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger
    Zur Bescheinigung der Versicherungszeiten in Deutschland müssen Grenzgänger
    einen Antrag zur Ausstellung der internationalen Arbeitsbescheinigung (nach
    §312a, online auf www.arbeitsagentur.de) stellen – i.d.R. geschieht dies im letzten
    Monat der Beschäftigung in Deutschland. Die Arbeitsagentur fordert mit diesem Antrag
    dann die internationale Arbeitsbescheinigung beim Arbeitgeber an oder fordert den
    Grenzgänger im Ausnahmefall auf, diese beim Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und
    erstellt damit das Grenzgänger-Formular PD U1. Das PD U1-Formular muss dann
    zeitnah bei Pôle emploi (am besten beim ersten Termin mit der französischen Leis-
    tungsabteilung) abgegeben werden, damit die französischen Kollegen die Höhe des
    französischen Arbeitslosengeldes bestimmen.
    Vom zeitlichen Ablauf her müssen Sie zwei Termine im Auge behalten: Die frühzeitige
    Berantragung der Unterlagen bei der deutschen Arbeitsverwaltung ist nicht verpflich-
    tend, aber nützlich, denn die zeitliche Abfolge begünstigt die rechtzeitige Bearbeitung
    der Arbeitsbescheinigung durch Arbeitgeber und deutsche Arbeitsagentur.
    In jedem Fall ist eine Meldung am 1. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    notwendig: melden Sie sich einfach online bei der französischen Pôle emploi auf
    www.pole-emploi.fr arbeitslos! Ab dem Tag der Online-Arbeitslosmeldung wird Ihr
    Arbeitslosengeld-Anspruch in Frankreich berechnet. Darüber hinaus können sich die
    Grenzgänger zur weiteren Betreuung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden –
    weitere Informationen zu diesem Betreuungsangebot finden Sie im Teil 2.
    Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die französische Krankenversicherung für
    Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich: Bitte beantragen Sie rechtzeitig, d.h., noch
    während des Arbeitsverhältnisses Ihre Carte Vitale bei der französischen Kranken-
    kasse CPAM in Ihrem Wohnort, denn die französische Krankenkassennummer ist
    gleichzeitig die Sozialversicherungsnummer in Frankreich. Sie ist darüber hinaus
    Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich! Das hierfür notwendige
    „Grenzgänger-Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Kranken-
    kasse auf Anfrage.

     Haben Sie Ihre Carte Vitale / frz. Sozialversicherungs-Nummer?
     •   Carte Vitale = französische Gesundheitskarte und
         Nachweis über französische Krankenversicherung

     •   Entspricht der deutschen Sozialversicherungsnummer

     •   Grundlage für Arbeitslos-Meldung bei Pôle emploi

     •   Nur mit der Carte Vital Nummer
         erhalten Sie französisches Arbeitslosengeld
         (Krankenversicherungs-Nummer =
         Sozialversicherungsnummer)!

     •   Unbedingt noch im Arbeitsverhältnis deutsche
                                                                       2 69 05 49 588 157 80
         Krankenversicherung kontaktieren und „S1“ /
         Grenzgängerbescheinigung beantragen und              You are a woman
4        damit bei CPAM im Wohnort Antrag stellen                 Your date of birth   Personal numbers
                                                              Your birth month   Place of birth
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

Haben Sie sich bei uns arbeitslos gemeldet und Ihr
PD U1 beantragt? *Vor* Ende des Arbeitsvertrags!

    Kündigung /                         Bei Bedarf                      Antrag PD U1 +
    Beendigung d.                       persönliche                     Arbeits-
    Arbeitsverhält-                     Meldung in                      bescheinigung                  Arbeitgeber
    nisses                              Arbeitsagentur                  § 312a /
                                                                        international

             Abgeben bei
              Pôle emploi                         Per Post                    Umwandlung            Arbeitsagentur
         im 1. Beratungs-                    An Sie zurück                        PD U1
                Gespräch

    am Tag 1 der Arbeitslosigkeit:                          Dauert ca. 30 Arbeitstage =            Kopie von
    www.pole-emploi.fr                                      relativ zeitnah und vor Tag 1          allen Originalen
    (oder Datenselbsteingabe vor Ort bei Pôle emploi)       der Arbeitslosigkeit                   behalten!

                                                                          Abbildung: Ablauf der Arbeitslosmeldung

Notwendige Unterlagen: Antragstellung bei Pôle emploi
(1. Beratungstermin bei Pôle emploi)

•       Demande d’allocation (Leistungs-Antrag)                           •      Kopie Arbeitsbescheinigung
•       Ausweis (im Original)                                             •      Kopie Kündigung
•       Carte Vitale                                                      •      evtl. „Übersetzer“ / Nachbar...
•       PD U1 im Original

MOTIF DE VOTRE INSCRIPTION

     Perte d’emploi
      précisez : suite à           Licenciement économique                         Licenciement pour autre motif
                                   Démission                                       Fin de contrat à durée déterminée
                                   Fin de mission d’intérim
                                   Rupture conventionnelle du cobtrat
                                    de travail à durée indéterminée
     Sortie de stage                       Fin de convention de                           Période d’inactivité
     Recherche d’un 1er emploi              reclassement personnalisé                       supérieure à 6 mois
     Fin de maladie, maternité             Fin de contrat de transition professionelle    Fin d’activité non salariée
                                            Autre motif (à préciser) :

VOUS RECHERCHEZ UN EMPLOI (plusieurs choix possibles)

 Durable                    Saisonnier                   Temporaire
Vous le souhaitez :          à temps plein                à temps partiel

                                     Abbildung: Notwendige Unterlagen bei Antragstellung bei Pôle emploi
                                                                                                                       5
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
1.1.: Schritte zur Arbeitslosmeldung:

a) Vor Vertragsende: PD U1 in Deutschland beantragen
Um Leistungen in Frankreich für die Versicherungszeiten in Deutschland zu erhalten,
ist die Beantragung des PD U1 bei der Arbeitsagentur erforderlich. Der Antrag kann per-
sönlich, schriftlich, online oder telefonisch gestellt werden.

Arbeitgeber können auch online auf www.arbeitsagentur.de die Arbeitsbescheinigung
herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und der Arbeitsagentur oder den Grenzgängern
zukommen lassen. Sollte der Arbeitgeber bereits das Online-Verfahren BEA (Abkür-
zung für das Verfahren „Bescheinigung elektronisch annehmen“) nutzen, kann er die
Arbeitsbescheinigung der Agentur auf elektronischem Wege übermitteln (siehe
www.arbeitsagentur.de > Arbeitgeber). Je frühzeitiger die Dokumente vom Arbeit-
geber ausgefüllt werden, umso schneller erhalten die betroffenen Grenzgänger
das Formular PD U1 mit den deutschen Versicherungszeiten, die für die Berechnung
des französischen Arbeitslosengeldes notwendig sind. Arbeitgeber sind verpflichtet,
die Arbeitsbescheinigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszufüllen
und zurückzusenden.

    Agentur für Arbeit            Agentur für Arbeit            Agentur für Arbeit
    Saarbrücken                   Saarlouis                     Merzig
    Hafenstraße 18                Ludwigstraße 10               Saarbrücker Allee 1
    Saarbrücken                   66740 Saarlouis               66663 Merzig

    Agentur für Arbeit            Agentur für Arbeit            Agentur für Arbeit
    Neunkirchen                   Pirmasens                     Zweibrücken
    Ringstraße 1                  Schachenstr. 70               Kaiserstraße 48
    66538 Neunkirchen             66954 Pirmasens               66482 Zweibrücken

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PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

Kundennummer:

Antrag auf Ausstellung eines PD U1 (Bescheinigung deutscher Zeiten)

Name:                                                             Vorname:                                          Geburtsdatum:

früherer Name:                                      Geburtsort:                                   Staatsangehörigkeit:

Deutsche Rentenversicherungsversicherungsnummer (12-stellig):

letzte Adresse in Deutschland:

Land, für das die Bescheinigung benötigt wird:

Adresse, an die die Bescheinigung gesandt werden soll:

Bitte tragen Sie ein
       • in Spalte 1 alle Zeiträume ab dem letzten Bezug von Arbeitlosengeld bzw. die vom ausländischen Versicherungsträger
         benötigten Zeiträume (bitte Nachweise beifügen),
       • in Spalte 2 die Art, die zutreffende Nummer (1 bis 8) entnehmen Sie bitte den Fußnoten.

             1                   2                                    3                                                           4
         Zeitraum               Art Name und Anschrift des Arbeitgebers bzw. der
                                                                                                          Art der Tätigkeit bzw. Erläuterungen
         vom - bis             (Nr.)* zahlenden Stelle

   *Fußnoten
   1. Beschäftigungen als Arbeitnehmer (Arbeitsbescheinigung wird durch Ihre Agentur für Arbeit angefordert)
   2. Selbstständige Erwerbstätigkeit (Nachweise: Gewerbean- und abmeldung); wenn freiwillige Antragspflichtversicherung in der
      Arbeitslosenversicherung, Versicherungsnachweis beifügen
   3. Bezug von Arbeitslosengeld
   4. Bezug von Arbeitslosengeld II (Nachweis: Bewilligungsbescheid)
   5. Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld und Mutterschaftsgeld (Nachweis: Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch
      Sozialgesetzbuch - SGB III -)
   6. Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr (Nachweis: Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung)
   7. Wehr- oder Sozialdienst (Nachweis: Wehr oder Zivildienstbescheinigung)
   8. Sonstige Zeiten (bitte in Spalte 4 erläutern)

  Sollten Sie einzelne Zeiten nicht nachweisen können, fügen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus dem Rentenkonto bei.
  Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen im Merkblatt 20 "Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung" zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.
  Sofern Sie nähere Informationen zu der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit benötigen, erhalten Sie diese im Internet unter
  http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen vor Ort.

  Ort                                   Datum                                          Unterschrift

                                             Abbildung: Antrag auf PD U1

                                                                                                                                                 7
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Arbeitsbescheinigung für Zwecke des
    Kundennummer                                                           über- und zwischenstaatlichen Rechts
                                                                           nach § 312a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
                                                                                                                                                           3
    Bitte beachten Sie:
    Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Agentur für Arbeit verpflichtet ist (§ 312a SGB III).
    Dies trifft selbst dann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich der Agentur für Arbeit zu übersenden. Wer eine
    Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übersen-
    det, handelt ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19a SGB III). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder
    eine Rückgabe zur Ergänzung. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass alle Felder ausgefüllt werden und bescheinigen Sie die Zeiträume, die im
    Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben sind. Die Hinweise bei den Fragen sollen Ihnen das Ausfüllen erleichtern. Etwaige Änderungen oder
    Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bitte mit Unterschrift. Informationen zur Erstellung der Bescheinigung per EDV erhalten Sie bei
    der Agentur für Arbeit.

    1. Angaben zu den betrieblichen Daten des Arbeitgebers
        Name

        Straße                                                                                                                    Hausnummer

        Anschriftenzusatz                                                                                            Länderkennzeichen

        Postleitzahl                     Ort

        Ansprechpartner Entgelt

        Telefonnr.                                                                       E-Mail

        Ansprechpartner Personal (wenn vom Ansprechpartner Entgelt abweichend)

        Telefonnr.                                                                       E-Mail

    2. Angaben zu den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
        Familienname

        Vorname

        Straße                                                                                                                    Hausnummer

        Anschriftenzusatz                                                                                            Länderkennzeichen

        Postleitzahl                     Wohnort

        Versicherungsnummer

    2.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Beginn des Jahres, in dem das
        Beschäftigungsverhältnis endete

        Jahr:                     Lohnsteuerklasse:                   ggf. Faktor:                  Zahl der Kinderfreibeträge:

        Hinweis: Hat das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen, bitte Eintragungen bezogen auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen.

        Erfolgten später Änderungen?                                                                                                         Ja        Nein

        Wenn ja:       mit Wirkung ab:                Lohnsteuerklasse:                  ggf. Faktor:                Zahl der Kinderfreibeträge:

    3. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
        (die benötigte Dauer entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit)

    3.1 Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer war im angeforderten Zeitraum beschäftigt
        von                     bis                     zuletzt als

        letzter Beschäftigungsort

                                 Abbildung: Arbeitsbescheinigung international

8
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

b) Am Tag 1 der Arbeitslosigkeit:
   Melden Sie sich auf www.pole-emploi.fr arbeitslos:

Bei der Online- Arbeitslosmeldung füllen Sie bitte den Arbeitslosengeld-Antrag online
aus und schließen die Anmeldung mit dem Ausdruck des Formulars ab. Gleichzeitig
müssen Sie einen Terminwunsch für den 1. Termin bei Pôle emploi auswählen und
buchen. Sie erhalten dann eine postalische Terminbestätigung. Bei diesem persönli-
chen Termin können Sie den Arbeitslosengeld-Antrag und alle notwendigen Unterlagen
inklusiv Lebenslauf abgeben, soweit diese bereits vorliegen.

Besonderer Hinweis für die deutschen Grenzgänger in Frankreich: Wie schon erläutert,
benötigen Sie für die Arbeitslosmeldung in Frankreich die Carte-Vitale-Nummer. Die
französische Krankenversicherungsnummer ist gleichzeitig die Sozialversicherungs-
nummer. Ohne diese Nummer können Sie sich nicht vollständig registrieren und
arbeitslos melden. Es ist also von höchster Wichtigkeit, die Carte-Vitale-Nummer zu
besitzen. Für den Fall, dass Sie sie noch nicht haben, sollten Sie sie schnellstmöglich
mit dem S1-Formular Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei der CPAM
Ihres Wohnortes beantragen. Unabhängig davon, ob die Unterlagen und Carte Vitale
vorliegen, ist eine Meldung bei Pôle emploi am ersten Tag der Arbeitslosmeldung erfor-
derlich, damit die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes erfolgen kann und Ihr Anspruch
nicht verloren geht.

 Pôle emploi                      Caisses d’Assurance-Maladie: www.ameli.fr
 Sarreguemines
 42 rue Poincare                  Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)
 57200 Sarreguemines              2, rue de l’Ecole
                                  57217 Sarreguemines Cedex
 Pôle emploi                      Tel.: 08 11 70 36 46 *
 Forbach
 1 rue Jean Monnet                Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)
 57600 Forbach                    65, avenue Saint Rémy
                                  57606 Forbach Cedex
 Pôle emploi                      Tel.: 08 11 70 36 46 *
 Creutzwald
 6 rue de Carling                 * Diese Tel.nummer ist nur von Frankreich wählbar
 57150 Creutzwald

 Pôle emploi
 St. Avold
 2 rue du Général de Gaulle
 57500 Saint-Avold

                                                                                      9
PD U1 Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen
c) Sonderfall: Grenzgänger mit privater deutscher Krankenversicherung:

     Es gibt in Deutschland die Möglichkeit, sich ab einem Jahresgehalt von 55.000,- €
     privat krankenzuversichern. Eine Leistungserstattung zwischen deutscher privater und
     französischer gesetzlicher Krankenversicherung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich,
     trotz Ihres Grenzgängerstatus. Daher ist auch kein S1-Verfahren, keine parallele
     Kranken-versicherung für Grenzgänger in Frankreich möglich.

     Als Behelf stellt die AOK als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in
     Deutschland das Formular E001 aus, das Ihnen bei der französischen CPAM als
     Ersatz-Nachweis dient, und damit auch die gesetzliche Mitversicherung in Frankreich
     ermöglicht. Das ist hauptsachlich deshalb wichtig, damit Sie eine Carte Vitale-Nummer
     erhalten können, wodurch Sie dann wiederum bei Pôle emploi identifizierbar werden,
     und damit auch französisches Arbeitslosengeld beantragen und beziehen können.

     1.2.: Details zum französischen Arbeitslosengeld

     In Frankreich ist die Leistungs-Gewährung in der Arbeitslosenversicherung an verschie-
     dene Bedingungen geknüpft. Beim ersten Beratungsgespräch bei Pôle emploi überprüft
     der Vermittler, ob Sie die Anforderungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllen.

     Die Zeitdauer und die Höhe des Arbeitslosengelds werden aufgrund mehrerer Faktoren
     ermittelt: Die Höhe der letzten Monatsgehälter, die Dauer der ausgeübten Tätigkeit,
     Alter, etc. Der Leistungsanspruch wird dann entsprechend nach der Überprüfung Ihrer
     Daten festgelegt.

     Um die Höhe Ihres Arbeitslosengelds zu bestimmen, können Sie den Simulations-
     Rechner auf www.pole-emploi.fr nutzen. In der folgenden Abbildung finden Sie die
     Darstellung der Berechnung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage.
                                                                               Quelle: Pôle emploi

10
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

a) Höhe des Arbeitslosengeldes: Cas général (activité à temps plein)

  Votre Salaire               Votre Allocation                    Retenues Sociales**
  Mensuel Brut*               Brute Journalière

  Inférieur à 1159 €          75% de votre salaire                –
                              Journalier brut*
  Compris entre 1159 €        28,58 € par Jour                    –
  et 1270 €                   (allocation minimale)

  Compris entre 1270 €        40,4% du salaire Journalier         3% de l’ancien salaire
  et 2149 €                   brut +11,72 € par Jour              (retraite complémentaire)
                                                                  De 0,03% à 5,26%
  Compris entre 2149 €        57% du salaire                      de l’allocation
  et 2760 €                   Journalier brut*

  Compris entre 2760 €                                            De 5,28% à 11,49% de
  et 2964 €                                                       l’allocation (retraite complé-
                                                                  mentaire / CSG / CRDS)
                                                                  ► Allocation nette de
                                                                  49 € par Jour

                                                                  11,51% de l’allocation
  Compris entre 2954 €
                                                                  (retraite complémentaire /
  et 12680 €
                                                                  CSG / CRDS)
                                                           Stand: Oktober 2015, Quelle: Pôle emploi
b) Anspruchsdauer und Voraussetzungen
Synthèse durée d’affiliation / durée d’indemnisation

                         Durée d’affiliation      Durée minimale          Durée maximale
                                                  d’indemnisation         d’indemnisation
  Moins de 50 ans        122 jours ou 610         1 jour travaillé =      730 jours
                         heures (4 mois) de       1 jour indemnisé        (24 mois)
                         travail minimum          122 jours (4 mois)
                         dans les 28 mois
                         précédant la fin de
                         contrat de travail

  50 ans et plus         122 jours ou 610         1 jour travaillé =      1095 jours (36 mois)
                         heures (4 mois) de       1 jour indemnisé        (durée allongée en
                         travail minimum          122 jours (4 mois)      cas de maintien des
                         dans les 36 mois                                 droits jusqu’à la
                         précédant la fin de                              retraite à taux plein
                                                                          pour les allocataires
                         contrat de travail
                                                                          âgés de 62 ans

  Pour un rechargement   150 heures de            1 jour travaillé =      730 jours ou 1095
  des droits             travail minimum          1 jour indemnisé        jours salon que
                         dans les 28 ou 36        30 jours                l’allocataire est âgé
                         mois précédant la                                de moins de 50 ans
                         dernière fin de                                  ou de 50 ans et plus
                         contrat de travail
                                                                                                       11
                                                              Stand: Mitte 2015, Quelle: Pôle emploi
c) Sperrfristen / Verzögerung der Auszahlung

 •       Tag 1: Arbeitslosmeldung in Frankreich
 •       7 Tage: Wartefrist bis Anspruchseröffnung
 •       x Tage: nicht aufgebrauchter Urlaubsanspruch
 •       bis zu 180 Tage: Abfindungs-Zeitraum
 •       (bei Licenciement économique: 75-Tage-Regel)

     Tag 1                      7 Tage                 X Tage             bis zu 180 Tage
     der Arbeitslosigkeit       generelle Sperrfrist   Urlaubs-Anspruch   Abfindungs-Zeitraum

 •       maximale Verzögerung der Auszahlung
 •       unter Wahrung des Gesamt-Anspruchs von X Monaten

     Stand: Juni 2015; Quelle: Pôle emploi

 d) Die Anrechnung von Abfindungen auf frz. ALG nach frz. Recht

 •       L’indemnité de licenciement ne peut être inférieure à un cinquième de mois
         de salaire par année d’ancienneté, auquel s’ajoutent deux quinzièmes de mois
         par année au-delà de 10 ans d’ancienneté. Ces dispositions figurent à l’article
         R. 1234-2 du Code du travail, dans sa rédaction issue du décret 2008-715
         du 18 juillet 2008; elles sont applicables aux licenciements notifiés à compter
         de la date d’entrée en vigueur de ce décret, soit à compter du 20 juillet 2008.

 •       Pour un salaire de référence de 1 500 € et une ancienneté de 5 ans,
         l’indemnité due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 5 ans = 1 500 €

 •       Pour un même salaire de référence et une ancienneté de 12 ans, l’indemnité
         due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 12 ans = 3 600 € ; (1 500 € x 2) /15 = 200 € ;
         200 € x 2 ans = 400 €

 •       Toutes indemnités perçues au delà de ce cadre légal entre dans le
         fameux décalage de 75 jours…

     Stand: 2015, Quelle: Pôle emploi

12
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

e) Hinzuverdienste

Dienstleistungen – Arbeitslosengeld
Vollzeit / Teilzeitarbeit / Mini Job / Midi Jobs

•    Ein Hinzuverdienst ist möglich. Arbeitslosengeld wird kumuliert:
     Allocation de retour à l’emploi + Gehalt
•    Erklärung: Monatliche Rückmeldung + Kopie Lohnabrechnung abgeben

Quelle: Pôle emploi

f) Anspruchsdauer und Erneuerung der Ansprüche nach französischem Recht
Conditions pour bénéficier d’une reprise de droits

Nouveaute depuis 2014 :
• Justifier d’un reliquat de droits non épuisés
   (délai déchéance : 3 ans + durée des droits)
• Être en chômage involontaire
• Dépôt d’une demande de reprise en cas de cessation d’indemnisation
   pendant 3 mois consécutifs (à défaut, suspension des paiements). La demande
   de reprise doit être accompagnée des justificatifs nécessaires (AE notamment).

Après chaque perte d’emploi, une reprise de droits est effectuée :
Exemple 1
L’allocataire bénéficie d’une ouverture de droits pour 24 mois.
A l’issue de chaque fin de contrat de travail, il bénéficie d’une reprise de son droit ARE
non épuisé, jusqu’à sa fin de droits.

                                                       de                     de    FIN DE
                                              Reprise roit             Reprise roit
              IDE                             l’ancien
                                                       d                      d     DROITS
        FCT                             FCT                       FCT l’ancien

    Travail            ARE        Travail           ARE      Travail             ARE

                      10 mois     6 mois           10 mois    2 mois          4 mois
                                                                              EXAMEN EN VUE
                                                                                   D’UN
                                                                              RECHARGEMENT
Stand 2015, Quelle: Pôle emploi                                                 DES DROITS

                                                                                             13
1.3. Sonderfälle

a) Aufhebungsvertrag

Das Thema „Aufhebungsvertrag“ für Grenzgänger ist ein rechtlich komplexer Sach-
verhalt, zu dem die Grenzgänger-Berater bei der Arbeitskammer, das CRD und auch
die Arbeitsverwaltungen individuell informieren und beraten.

Zur betriebsbedingten Aufhebung des Arbeitsvertrags hat die Grenzgänger Taskforce
eine Information für Grenzgänger veröffentlicht (siehe Gutachten zum Aufhebungs-
vertrag, www.tf-grenzgaenger.eu/loesungen).

     Arbeitsbescheinigung international

     5. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses
           (Angaben sind auch erforderlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde.)

     5.1       Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet zum

               durch         den Arbeitgeber                     einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber               die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer,
                                                                 hätte ansonsten nicht oder nicht zum               Arbeitgeber hätte ansonsten nicht oder
                                                                 selben Zeitpunkt gekündigt                         nicht zum selben Zeitpunkt bekündigt
                             kraft Gesetzes oder Tarif-          einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber               die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer,
                             vertrag (z.B. Ausbildung)           hätte ansonsten zum selben Zeitpunkt               Arbeitgeber hätte ansonsten zum
                                                                 gekündigt                                          selben Zeitpunkt bekündigt
               Wenn durch den Arbeitgeber:
                  Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. § 1 a KSchG mit Abfindungsangebot bzw. hätte der Arbeitgeber
                  betriebsbedingt gekündigt, wenn er die Kündigung ausgesprochen hätte:
                  Hinweis: Im Kündigungsschreiben muss angegeben sein, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird
                             und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann.
                      Ja       Nein

                  Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist gem. § 4 KSchG erhoben.
                        Ja      Nein       Unbekannt

                  Vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers war Anlass.
                        Ja      Nein

     5.2       Das Arbeitsverhältnis war befristet                                                                  Ja      Nein            zweckbefristet

     5.3       Es handelt sich um eine unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
                   Ja        Nein

               Wenn ja:         Die Freistellung erfolgte einvernehmlich   ab

     5.4       Ende des Beschäftigungsverhältnisses        am

Abbildung: Arbeitsbescheinigung international – Angaben zur Beendigung des Arbeitsvertrags

14
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

Auf PD U1:

3. Grund für Beendigung der Erwerbstätigkeit

   3.1   Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den/die
          Arbeitgeber/in

   3.2   Beendigung des Vertrags in beiderseitigem Einvernehmen

   3.3   Entlassung aus disziplinarischen Gründen

   3.4   Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in

   3.5   Auslaufen des Vertrags

   3.6   Betriebsbedingte Kündigung

   3.7   Sonstiger Grund (Beschäftigung)

   3.8   Sonstiger Grund (selbstständige Erwerbstätigkeit)

          Abbildung: PD U1 – Gründe zur Beendigung des Arbeitsvertrags

                                                                         15
b) Aussteuerung

Sonderfall:
• Arbeitsvertrag besteht noch
• ggf. ist das Krankengeld ausgelaufen
• Keine Gehaltszahlungen
• ggf. läuft bereits ein Rentenantrag
Dann erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld:
• Antragstellung bei der Arbeitsagentur
Weitere Informationen finden Sie hierzu im Grenzgänger-
Ratgeber der Arbeitskammer.

c) Insolvenz

Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers wenden Sie sich bitte an Ihren Insolvenz-
verwalter, siehe auch Merkblatt 10.

d) Der umgekehrte Sonderfall:
Saarländischer oder rheinland-pfälzischer Grenzgänger arbeitet in Lothringen

Sie wohnen in Deutschland und haben in Frankreich gearbeitet?
Dann müssen Sie Ihre PD U1-Bescheinigung in Frankreich beantragen!

Ihr Arbeitsverhältnis in Frankreich endet:
Beantragen Sie bitte mit der „Attestation Pôle emploi“ Ihr PD U1 bei der DIRECCTE

1. Die „Attestation Pôle emploi“ (= Arbeitsbescheinigung) müssen Sie, sobald sie
vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde, an die DIRECCTE (www.direccte.gouv.fr) in
Metz senden (Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la
consommation, du travail et de l'emploi):
                                     DIRECCTE
                               32, rue André Malraux
                              F-57046 METZ cedex 1
                              Tel. 0033 387 56 54 13
2. Das PD U1 wird Ihnen dann automatisch erstellt und per Post zugeschickt.

3. Das PD U1 und die Kopie der „Attestation Pôle emploi“ geben Sie persönlich bei
der Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort ab. Auf dieser Basis wird Ihr deutsches Arbeits-
losengeld berechnet.

4. Adressen Ihrer zuständigen Wohnort-Agentur: www.arbeitsagentur.de/saarland
oder www.arbeitsagentur.de/pirmasens (siehe auch Merkblatt 20).

5. Persönliche Arbeitslosmeldung bei Ihrer Agentur für Arbeit entsprechend der
deutschen Voraussetzungen (siehe Merkblatt 1, www.arbeitsagentur.de).
Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

1.4.: Espace Personel

Ihr persönliches Nutzerprofil bei Pôle emploi: So verwalten Sie Ihre Daten bequem selbst:

         •   Stellensuche
         •   Stellenangebote per E-Mail bekommen                • CV veröffentlichen
         •   Arbeitsmarktinformationen                          • Vermittlungsvorschläge
         •   Stellensuche im Ausland                            • Online Bewerbungen

      • Bescheinigungen
        ausdrucken
                                                                               • Meine Zahlungen
      • Änderungen Ihrer                • Meine persönlichen Daten             • Mein „Antrag auf
        Situation melden                • Meine letzten Briefe                   Leistungen“
      • Monatlicher                       (lesen und ausdrucken)               • Bankverbindung
        Meldungskalender                • Online Bewerbungen                     ändern

Ihr „Espace Personnel“ verhilft Ihnen dazu, alle bürokratischen Aspekte hinsichtlich
des Arbeitslosengelds und der fachlichen Aspekte Richtung Pôle emploi bequem
von zuhaus aus zu erledigen, ohne dass Sie jedes Mal persönlich zur Pôle emploi-
Agentur gehen müssen.

Besonders wichtig ist die monatliche Rückmeldung Ihrer Bewerbungs-Aktivitäten.
Sie müssen angeben, ob Sie gearbeitet oder hinzuverdient haben, ob Sie krank
waren und ob Sie immer noch arbeitssuchend sind. Dies ist die Voraussetzung für
die Anweisung Ihres französischen Arbeitslosengeldes auf Ihr französisches Konto.

                                                                                                    17
Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger
Für die Bewerbung in den Ländern der Großregion können Sie bereits auf mehrere
Veröffentlichungen und Ratgeber zurückgreifen. Wir empfehlen die EURES-Ratgeber
„Travailler en Allemagne“ und „Jobsuche in der Großregion“, die Sie auf den Webseiten
der Agentur für Arbeit Saarland finden: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen
und Bürger > Arbeiten in der Grenzregion

Generell haben Sie die Möglichkeit, sich über das Portal der Agentur für Arbeit in der
www.jobboerse.arbeitsagentur.de für den deutschen Arbeitsmarkt verfügbar zu
machen, Ihr Bewerberprofil zu veröffentlichen, und sich über Stellenangebote zu infor-
mieren. Auch finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/saarland die weiteren Ansprech-
partner im BiZ, bei der Familienkasse und den anderen Fachabteilungen der Agentur
für Arbeit samt Öffnungszeiten und Kontaktdaten.

Falls in Ihrem Umfeld junge Leute auf der Suche nach (grenzüberschreitender) Aus-
bildung, Dualem Studium oder Studium in Deutschland sind, können Sie gerne unseren
Ausbildungs-Ratgeber für junge Bewerber aus Frankreich herunterladen:

Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland:
www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in der
Grenzregion

                   Zielorientierte Bewerbung: aktiv + reaktiv

18
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

a) Stellenangebote finden
Stellenangebote für das Saarland und die Westpfalz finden Sie hauptsächlich über die
Jobbörse der Arbeitsagentur, hier können Sie Stellenangebote nach Berufsbezeich-
nungen, Branche und Spezialwissen in den einzelnen Städten oder in den Bundes-
ländern finden, und einen generellen Überblick über den Arbeitsmarkt erhalten:
www.jobboerse.arbeitsagentur.de

Daneben sind ergänzend die Stellenangebote der Saarbrücker Zeitung und Rheinpfalz
zu sichten, die Sie über www.saarbruecker-zeitung.stellenanzeigen.de und
www.job.rheinpfalz.de aufrufen können. Dort können Sie übrigens auch kostengünstige
Stellengesuche schalten, um das Interesse der Arbeitgeber zu wecken.

b) Jobmessen
Eine weitere gute Möglichkeit, um initiativ auf Arbeitgeber zuzugehen, bieten die zahl-
reichen Messen und Jobmessen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in der
Großregion. Deren Firmenverzeichnisse sind oft das ganze Jahr über online und erlau-
ben so die direkte Kontaktierung der Personalverantwortlichen per Telefon oder Mail.

www.jobmesse-sb.de
www.abi-was-dann.info
www.moovijob.com
www.saarmesse.de

Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, März 2015
                                                                                     19
c) Grenzüberschreitender Vermittlungs-Service von Pôle emploi und
   Agentur für Arbeit

Möchten Sie gezielt die Beratungs- und Vermittlungsangebote des Grenzüberschrei-
tenden Vermittlungs-Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit in Anspruch neh-
men, so können Sie sich gerne dafür anmelden. Regelmäßig finden dazu bei Pôle
emploi und Arbeitsagentur Grenzgänger-Veranstaltungen statt. Oder Sie sagen Ihrem
Vermittler bei Pôle emploi Bescheid.

Termine, Tipps und Ansprechpartner:

Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland:

www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in der
Grenzregion

                                                                 Kaiserslautern
                       Saarrlland
        Moselle         Saarlouis
                                        Neunkirchen
                                            Homburg
                                       Saarbrücken         Rheinland-Pfalz
              Creutzwald
                                                      Zweibrücken
             Saint-Avold     Forbach                         Pirmasens
                           Sarreguemines
                                               Bitche

                       Lorrraine
                            a
                                                                                  Homburg
 Beratungsorte des Grenzüberschreitenden Vermittlungs-Services

20
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

Folgende Dienstleistungen hält der Grenzüberschreitende Vermittlungs-Service
für Sie bereit:

•   Aufnahme des Bewerberprofils von deutschen und französischen
    Grenzgängern aus Frankreich.

•   Persönliche Beratung über die Arbeitsmarktsituation und Beschäftigungsmöglichkeiten.

•   Vorschlag von geeigneten Stellenangeboten in der Grenzregion entsprechend
    der Bewerberwünsche.

•   Unterstützung der Bewerbungsbemühungen, zum Beispiel:

    –   bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen,
    –   durch Bewerbungstrainings,
    –   bei der Eignungsfeststellung,
    –   durch Qualifizierungsmaßnahmen.

    Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, Oktober 2015

                                                                                     21
Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

 d) Gute Bewerbungs-Unterlagen:

 www.arbeitsagentur.de > Bewerbungsunterlagen

 www.europass-info.de > Europass CV, europäischer Lebenslauf

 www.staufenbiel.de     > Online Bewerbungs-Trainer

          Musterfirma
          Musterstr. 11
          11111 Musterstadt

22
Beispiele für gelungene Bewerbungsunterlagen

                                    HERMINE MUSTER
                                       ASS. JUR.
                          Musterstraße 2 ͻ 11 111 Musterstadt
                    Telefon: 0 0000 ϬϬϬϬϬϬϬͻDŽďŝů͗ϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬϬ
                             E-Mail: hermine.muster@gmx.de
_________________________________________________________________

                                      Lebenslauf

Persönliche Daten
Geboren am 20. Januar 1985 in Münster
Ledig
Deutsche Staatsangehörigkeit

Berufliche Zielsetzung
Einstieg in renommierte Anwaltskanzlei oder Rechtsabteilung als Anwältin oder Legal Counsel

Kurzprofil
Ź Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i. B.,
   Abschluss 1. Staatsexamen (Note 8,50 Punkte)
Ź Referendariat in Niedersachsen, Abschluss 2. Staatsexamen (Note 8,76 Punkte)
Ź Praktikum bei Anwaltskanzlei Schultz & Partner in Oldenburg
Ź Gute Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht und besonderen Verwaltungsrecht
Ź Selbstständiger, sicherer und termintreuer Arbeitsstil
Ź Hervorragende Office- und Datev-Kenntnisse
Ź Verhandlungssicheres Englisch

 Quellen: EURES, www.myjobfair.de
Gruppeninformationen für Grenzgänger

Sie sind Grenzgänger und müssen sich arbeitslos melden? Benötigen Sie Informatio-
nen zur Arbeitssuche in Deutschland? Haben Sie Fragen zum Thema PD U1 oder zum
Arbeitslosengeld in Frankreich? Und suchen wieder eine Tätigkeit als Grenzgänger
in Deutschland?

Die Veranstaltungen für Grenzgänger finden in Kooperation Pôle emploi Lothringen
statt und sollen Ihnen die Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleich-
tern, konkrete Hilfestellungen für die Arbeitssuche im Saarland vermitteln und Ihnen
die Gelegenheit geben, um Ihre Fragen zu Grenzgänger-Status und Arbeitslosigkeit
zu klären.

 Termine in Saarbrücken                        Termine in Saarlouis
 im Raum G1 / BiZ:                             im Gruppenraum / BiZ:

 Jeden 2. Dienstag im Monat                    Jeden 2. Montag im Monat

 Genaue Termine siehe:                         Genaue Termine siehe:
 www.arbeitsagentur.de/saarland                www.arbeitsagentur.de/saarland

 Kontakt:                                      Kontakt:
 Agentur für Arbeit Saarland                   Agentur für Arbeit Saarland
 Hafenstraße 18                                Ludwigstraße 10
 66111 Saarbrücken                             66740 Saarlouis

 EURES-Berater: Achim Dürschmid
 Tel.: 0049 (0) 681 944 7801
 achim.duerschmid@arbeitsagentur.de

Hinweis: Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Carte Vitale bei der französischen
Krankenkasse CPAM in Ihrem Wohnort. Das hierfür notwendige „Grenzgänger-
Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Die Carte
Vitale-Nummer ist Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich!

Am Tag 1 nach der Beendigung des Arbeitsvertrages müssen Sie sich online bei Pôle
emploi arbeitslos melden auf www.pole-emploi.fr !

24
Weitere Beratungsstellen und nützliche Adressen für Grenzgänger

 Krankenkassen                                            Finanzämter im Saarland

 AOK Rheinland-Pfalz / Saarland                           Finanzamt Saarbrücken
 die Gesundheitskasse                                     Am Stadtgraben 2-4
 Halbergstraße 1                                          66111 Saarbrücken
 66121 Saarbrücken                                        Tel.: 0049 (0) 681 3000-0
 Tel.: 0049 (0) 681 6001-0                                Fax: 0049 (0) 681 3000-329
 Fax: 0049 (0) 681 6001-550                               E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de
 E-Mail: service@rps.aok.de                               www.finanzamt-saarbruecken.de
 www.aok.de
                                                          Finanzamt Saarlouis
                                                          Gaswerkweg 25
 Caisses d’Assurance-Maladie
                                                          66740 Saarlouis
 www.ameli.fr
                                                          Tel.: 0049 (0) 6831 449-0
 Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)               Fax: 0049 (0) 6831 449-397
 2, rue de l’Ecole                                        E-Mail: poststelle@fasls.saarland.de
 57217 Sarreguemines Cedex                                www.finanzamt-saarlouis.de
 Tel.: 08 11 70 36 46 *

 Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)               Kindergeld-Info
 65, avenue Saint Rémy
 57606 Forbach Cedex                                      Familienkasse
 Tel.: 08 11 70 36 46 *                                   (zuständig für Rheinland-Pfalz, Saarland, Lux, B, NL)
 * Diese Tel.nummer sind nur von Frankreich aus wählbar
                                                          Fax: 0049 (0) 681 944 910 5324
                                                          Tel.: 0800 45555 20
                                                          (bundesweit – Fragen zum Kindergeldantrag)
 Arbeitskammer des Saarlandes                             Tel.: 0800 45555 33
                                                          (bundesweit – autom. Ansage der Zahlungstermine)
 Haus der Beratung
                                                          Tel.: 0911 12031011
 Trierer Straße 22
                                                          (für Anrufer aus dem Ausland)
 Tel.: 0049 (0) 681 4005-200-100-150
                                                          Service von A-Z – Geldleistungen – Kindergeld
 Grenzgänger:
                                                          E-Mail: Familienkasse-Saarbruecken@
 Tel.: 0049 (0) 681 4005-224
                                                          arbeitsagentur.de
 Fax: 0049 (0) 681 4005-205
                                                          www.arbeitsagentur.de
 E-Mail: beratung@arbeitskammer.de
 www.arbeitskammer.de                                     Familienkasse (zuständig für GG Frankreich)
                                                          Baden-Württemberg West
                                                          Weingartenstraße 3
 Rententräger
                                                          77654 Offenburg
 Deutsche Rentenversicherung Bund                         Tel.: 0049 (0) 781 9393 606
 Geschäftsstelle Saarbrücken                              Fax: 0049 (0) 781 9393 697
 Martin-Luther-Straße 2-4                                 E-Mail: Familienkasse-Offenburg@arbeitsagentur.de
 66111 Saarbrücken
 Tel.: 0049 (0) 681 3093-0 oder
                                                          Centres des Impôts                Beratung für
       0800 1000 480 70
                                                                                            französische
 Fax: 0049 (0) 681 3093-199                               Centre des Impôts                 Bürger
 www.deutsche-rentenversicherung-bund.de                  71, rue Clemenceau                Richtung
                                                          57200 Sarreguemines               Deutschland
                                                          Tel.: 0033 (0) 3 87 95 14 88
  CRD / Centre de Ressources et de                                                          MOSA:
  Documention (Dokumentationszentrum)                     Centre des Impôts                 Maison de
  von EURES                                               20, rue du Lac                    l´Allemagne
                                                          57500 Saint-Avold                 12, place
  CRD EURES / Frontaliers Lorraine                        Tel.: 0033 (0) 3 87 29 26 70      Robert Schumann
  2, rue Augustin Fresnel                                                                   57600 Forbach
  F-57082 Metz - Technopôle                               Centre des Impôts                 www.mosa-
  Tel.: 0033 3 87 20 40 91                                1, rue Félix Barth                forbach.fr
  Fax: 0033 3 87 21 06 88                                 57600 Forbach
  E-Mail: contact@frontalierslorraine.eu                  Tel.: 0033 (0) 3 87 29 34 97
  www.frontalierslorraine.eu
                                                                                                                  25
Weitere EURES-Veröffentlichungen

Stellenvermittlung
                     Arbeitssuche /                     Jobsuche in der Großregion
                                                        Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz

                                                        Ein interkultureller EURES-Ratgeber

                                      sozialen Themen

                                       Arbeitgebern

                                                                                           Arbeit finden
                                                                                      in der Großregion

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EURES – Checklist
für die erfolgreiche Bewerbung in SaarLorLux und Europa!

          Bewerbungsunterlagen international verwendbar? Europass CV / Kurzprofil in Zielsprache?

          Per e­Mail verfügbar? Größe angepasst (< 1 MB, PDF)?

          Falls notwendig: Diplom in Gesundheits­ u.a. geschützten­Berufen
           anerkannt? www.men.public.lu – www.anabin.de – www.enic­naric.net

          Falls notwendig: Sprachkenntnisse realistisch eingeschätzt?

          Falls notwendig: Sprachkurs über KursNET + VHS + Sprachschulen gefunden?

          Falls vorhanden: Auslandserfahrungen, Mehrsprachigkeit u.a. angemessen hervorgehoben?

          Bewerberprofil in Internet­Portalen hinterlegt? arbeitsagentur.de, moovijob.com,
           eures.eu, xing.de, viadeo.fr

          Mobilität geklärt? Geografische Eingrenzung des Arbeitsorts, Erreichbarkeit, Fahrtzeit?

          EURES­Berater/in in Zielland kontaktiert? CV übersendet? Vor­Ort­Termin?

          Personaldienstleister (Personalberatungen, Zeitarbeitsfirmen, Vermittlungsdienste,
           AHKs etc.) eingeschaltet?

          Stellanangebots­Check in Zeitungen (Lux. Wort, Rep. Lorrain, SZ, Trierischer Volksfreund...)

          Stellenangebots­Check in Job­Portalen (arbeitsagentur.de, jobfinder.lu, eures.eu…)

          Initiativ­Suche: Aufbau einer Zielgruppe relevanter Unternehmen (IHK, Fedil, AHK, apec.fr…)

          Besuch von Jobmessen, Absolventenmessen, Karriere­Tagen?

          Erstkontakt persönlich bzw. per Telefon / Internet, entsprechende Ausrichtung der Bewerbung

          Bei europaweiter Arbeitssuche + ALG­1­Bezug: PD U 2 / Arbeitssuche in Zielland?

          Bei erfolgreichem Vorstellungsgespräch: Arbeitsaufnahme im Ausland: Formalitäten:

              Lohnsteuerkarte Ausland bzw. Freistellungsaurag bei Finanzamt beantragen
              Anmeldung Sozialversicherung (KV, RV, ALO­V) über Arbeitgeber
              bei Grenzgängern: Formular S1 von ausländischer KV bei heimischer KV einreichen
              evtl. bei ausländischer Familienkasse Kindergeld beantragen
              bei Bedarf arbeitsmedizinisches Gutachten bei Amtsarzt veranlassen (Arbeitgeber?)
              bei heimischen Instuonen Informaon einholen (Finanzämter, KV, RV, ALO­V)

Weitere Beratung: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürger > Arbeiten in der Grenzregion
Wertvolle Kontakte
    EURES - BeraterInnen Region Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz
    Für Fragen zum Thema der Arbeitssuche /           Für Fragen zu sozialen Themen im Nachbarland
    Stellenvermittlung im Nachbarland:                (Besteuerung, soziale Sicherheit, Familienleistungen,
                                                      Arbeitsbedingungen…):

    Saarland                                          Saarland

    Achim Dürschmid – Agentur für Arbeit Saarland     Thomas Schulz – DGB Rheinland-Pfalz/Saarland
    Tel.: +49 (0)681 944 78 01                        Tel.: +49 (0)681 40001-23
    achim.duerschmid@arbeitsagentur.de                thomas.schulz@dgb.de

    Lothringen                                        Lothringen

    Marie-Christine Romang –                          Brigitte Stein – Gewerkschaft CFTC Metz
    Pôle emploi Sarreguemines                         Tel.: +33 (0)3 87 36 02 46,
    Tel.: +33 (0)3 87 26 26 61                        stein.brigitte@wanadoo.fr
    ou 3949 depuis la France
    m-christine.romang@pole-emploi.fr                 Mohammedi Lamine – Gewerkschaft
                                                      CGT-Lorraine Metz
    Pascal Thil – Pôle emploi Saint-Avold             Tel.: +33 (0)3 87 51 88 76,
    Tel.: +33 (0)3 87 93 80 14                        eures.cgt.lamine@wanadoo.f
    ou 3949 depuis la France
    pascal.thil@pole-emploi.fr
                                                      Für Fragen von Arbeitgebern zum Nachbarland:

    Rheinland-Pfalz                                   Saarland

    Silvia Heringer – Agentur für Arbeit Pirmasens   Ingrid Lang – Vereinigung der Saarländischen
    Tel.: +49 (0)6331 14 73 16                        Unternehmensverbände e.V. Saarbrücken
    silvia.heringer@arbeitsagentur.de                 Tel.: +49 (0)681 95434-0
                                                      ingrid.lang@sfr.fr
    Hanna Theresa Kunze – Agentur für Arbeit Trier
    Tel.: +49 (0)651 205 3003
    Trier.Eures@arbeitsagentur.de                     Lothringen

    Katharina Thielen – Agentur für Arbeit Trier     Cécile Castro-Carrere – Arbeitgeberverband
    Tel.: +49 (0)651 205 3003                         MEDEF-Moselle
    Trier.Eures@arbeitsagentur.de                     (Mouvement des Entreprises de France) Metz
                                                      Tel. : +33 (0)3 87 74 33 65
                                                      juridique@medefmoselle.fr

                                                      EURES-Stand bei der Jobmesse von Pôle emploi in Creutzwald

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