Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bayerischen Finanzverwaltung - bedeutsame Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Bayerischen Finanzverwaltung – bedeutsame
Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts

Grundsätzliches                                              Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleis-
                                                             tung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bayerischen        diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsver-
Finanzverwaltung (Ausnahme: Spielbanken) unterliegen         trag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines
dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Er resultiert aus Ver-   anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften
handlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder         festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung
(TdL) und den Gewerkschaften. Maßgeblich beteiligt ist       und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der
die dbb-Tarifunion, die die Interessen der Mitglieder der    Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf
bfg in den Gesprächen vertritt.                              Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu neh-
                                                             men.
Zuletzt wurde 2019 ein Tarifvertrag abgeschlossen.
Wesentlicher Bestandteil ist die vereinbarte Gehalts-        Übertragung von Tätigkeiten
erhöhung. In den Redaktionsverhandlungen nach der
Tarifrunde haben sich noch weitere Vereinbarungen über       Dem Arbeitnehmer dürfen dabei grundsätzlich nur
die zukünftigen Veränderungen, z.B. der Überleitung aus      Tätigkeiten übertragen werden, die seiner Entgeltgruppe
der kleinen und großen E 9 in die E 9a und E 9b sowie        entsprechen. Höherwertige Tätigkeiten müssen unter
die Umsetzungen aus den Veränderungen der Entgelt-           bestimmten Voraussetzungen verrichtet werden. Aller-
ordnung ergeben. Darüber hinaus werden aber viele            dings greift hier § 14 TV-L. Arbeitnehmer/innen haben
Einzelvereinbarungen zu allen Fragen rund um Arbeit und      demnach Anspruch auf eine Ausgleichszulage, sofern die
Arbeitsplatz getroffen. Damit ergänzt der TV-L das allge-    höherwertige Tätigkeit mindestens einen Monat ausge-
mein verbindliche Arbeitsrecht und schafft den Rahmen,       übt wird. Das gilt auch für Vertretungstätigkeit, es sei
in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bewegen          denn, diese ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt. In
haben.                                                       diesem Fall gehört sie zur originären Tätigkeit und man
                                                             unterstellt, dass sie bei der ursprünglichen Eingruppie-
Im Gegensatz zum Beamtenbereich, für den die Rege-           rung bereits gewürdigt wurde. Eine Ausgleichszulage
lungen einseitig per Gesetz verabschiedet werden, bildet     kommt nicht in Betracht. Diese Rechtslage führt in der
im Arbeitnehmerbereich ein Vertrag mit Rechten und           bayerischen Finanzverwaltung zum Teil zu unbefriedigen-
Pflichten die Grundlage des Arbeitsverhältnisses.            den Ergebnissen. Nachdem hier die Vertretungstätigkeit
                                                             in den allermeisten Fällen aus dem Geschäftsverteilungs-
Einige wesentliche Regelungen sind im Folgenden zu-          plan resultiert, kann keine Zulage gezahlt werden, selbst
sammengefasst:                                               wenn sie über Monate andauert. Bei der ursprünglichen
                                                             Eingruppierung wirkt sich die Vertretungstätigkeit wegen
                                                             des geringen Anteils aber in aller Regel nicht positiv aus.
Weisungsrecht des Arbeitgebers                               Die bfg setzt sich deshalb für eine Modifikation des TV-L
                                                             an dieser Stelle ein.
Der TV-L trifft zum Umfang des Weisungsrechts des            Niederwertige Tätigkeiten dürfen nur in sehr engen Gren-
Arbeitgebers keine Regelung. Einschlägig ist daher           zen übertragen werden. Allerdings ist zu beachten, dass
§ 106 GewO:                                                  sie von der Entgeltgruppe abgedeckt sind, wenn es sich

   INFORMATIONEN der Bayerischen Finanzgewerkschaft                                                    03/2021
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        um Zusammenhangstätigkeiten handelt oder bei soge-          Hintergrund der Motivation der Beschäftigten erscheint
        nannten Mischtätigkeiten weniger als 50 % der Arbeits-      diese Haltung aber kontraproduktiv und wird von der bfg
        zeit ausmachen. Konsequenzen auf das Gehalt entstehen       infrage gestellt.
        nicht. Maßgeblich ist hier der Arbeitsvertrag. Möchte der
        Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin        Qualifizierung
        auf Dauer eine niederwertige Tätigkeit übertragen, muss
        er den Arbeitsvertrag kündigen (Änderungskündigung          Die Tarifkraft ist verpflichtet, sich jederzeit darum zu be-
        mit Rückgruppierung). Solche Situationen können in          mühen, ihr fachliches Können zu erweitern. Umgekehrt
        Umstrukturierungsprozessen, wie wir sie derzeit in der      hat der Arbeitgeber sie dabei zu unterstützen und die
        Finanzverwaltung erleben, allzu leicht eintreten. Die bfg   Qualifizierung als wichtigen Bestandteil der Personalent-
        ist deshalb mit Verwaltung und Politik ständig im Ge-       wicklung zu betrachten. Darunter fallen nach § 5 Abs. 3 TV-L
        spräch, um die Arbeitsorganisation so zu gestalten, dass
        Rückgruppierungen vermieden werden und Arbeitsplätze             a) die Fortentwicklung der fachlichen, methodischen
        auf Dauer erhalten bleiben.                                      und sozialen Kompetenzen für die übertragenen Tätig-
                                                                         keiten (Erhaltungsqualifizierung),
        Die langjährige Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder           b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und
        einer Arbeitnehmerin auf einem bestimmten Arbeits-               Weiterbildung),
        platz begründet keinen Rechtsanspruch, es sei denn, der          c) die Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifi-
        Arbeitsplatz ist im Arbeitsvertrag konkret genannt. Es           zierung für eine andere Tätigkeit; Umschulung) und
        können alle Tätigkeiten der bezeichneten Entgeltgruppe           d) die Einarbeitung bei oder nach längerer Abwesen-
        übertragen werden, selbst wenn das zu einem Wechsel              heit (Wiedereinstiegsqualifizierung).
        der Fallgruppe führt. Das gilt aber wiederum nur, wenn
        die Fallgruppe nicht konkret im Arbeitsvertrag genannt      Aus Sicht der bfg gibt es bei der Personalentwicklung
        ist.                                                        im Tarifbereich der bayerischen Finanzverwaltung noch
                                                                    erheblichen Verbesserungsbedarf. Durch den geringen
        Personalgespräche                                           Anteil der Dienstposten für Arbeitnehmerinnen und
                                                                    Arbeitnehmer verglichen mit den für Beamtinnen und
        Arbeitnehmer/innen sind grundsätzlich verpflichtet, an      Beamte sind die Verwendungsmöglichkeiten stark
        einem angeordneten Personal- oder Mitarbeitergespräch       eingeschränkt. In den einzelnen Dienststellen sind
        teilzunehmen. Eine Weigerung ist nur zulässig, wenn         kaum Aufstiegsmöglichkeiten durch Wechsel auf einen
        absehbar ist, dass der Arbeitgeber Druck ausüben wird.      höher bewerteten Dienstposten vorhanden. Die bfg
        Die Hinzuziehung eines Mitglieds des Personalrats ist       setzt sich daher dafür ein, dass besonders engagierten
        möglich.                                                    und geeigneten Tarifkräften nach entsprechender Qua-
                                                                    lifizierung auch Beamtentätigkeiten angeboten werden
        Weiterbildung                                               können. Als Folge hat die bfg erreicht, dass im Bereich
                                                                    der Steuerverwaltung ein Einsatz Tarifbeschäftigter in der
        Arbeitnehmer/innen sind verpflichtet, sich mit neuen        Arbeitnehmerstelle in Betracht kommt. Für die Betref-
        Organisationsformen und Geräten vertraut zu machen.         fenden war eine Höhergruppierung nach E 8 möglich.
        Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an einer internen        Die sogenannte Qualifizierungsmaßnahme wird jährlich
        Schulung anordnen. Die Weigerung kann zur Abmahnung         ausgeschrieben, und Tarifbeschäftigte können sich dafür
        führen. Umgekehrt muss der Arbeitgeber im Rahmen            bewerben. Allerdings konnte aufgrund der Bewerberlage
        der Fürsorgepflicht das Lernen ermöglichen.                 bisher nur zwei Jahre hintereinander diese Maßnahme
                                                                    durchgeführt werden. Die Amtsleiter wurden vom LfSt
                                                                    aktiv aufgefordert, geeignete Tarifbeschäftigte für die
        Arbeitspflichten                                            Maßnahme anzusprechen.

        Leistung                                                    Ärztliche Untersuchung

        § 3 Abs. 1 TV-L verpflichtet den Arbeitnehmer und die       Bei begründeter Veranlassung darf der Arbeitgeber die
        Arbeitnehmerin, die vertraglich geschuldete Leistung        Tarifkraft auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersuchen lassen.
        gewissenhaft zu erbringen. Unter der Normalleistung,        Das gilt insbesondere bei
        die mit dem Tabellenentgelt vergütet wird, versteht man
        betriebswirtschaftlich die Leistung, die eine geeignete,    •   Ausfallerscheinungen
        eingearbeitete und geübte Kraft mit befriedigenden          •   Leistungsabfall
        Arbeitsergebnissen erbringt, ohne krank zu werden.          •   Rückkehr nach langer Krankheit
        Ein leistungsorientiertes Entgelt kennt der TV-L nicht.     •   Verdacht auf ansteckende Krankheiten
        Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Stufenlaufzeit    •   Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit
        zu verkürzen. Aber auch dieses Instrument wird in der       •   Verdacht verminderter Erwerbstätigkeit
        bayerischen Finanzverwaltung kaum genutzt. Vor dem          •   Umsetzung und Versetzung

        Bedeutsame Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts
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Vorbeugende Untersuchungen auf Alkohol- und Drogen-
abhängigkeit, die routinemäßig ohne nähere Verdachts-       Arbeitszeit
momente erfolgen, sind hingegen rechtswidrig.
Der mit der Untersuchung beauftragte Arzt ist von den       Allgemeine Regelungen
Parteien gemeinsam festzulegen. Die Untersuchung
kann auch durch den Betriebsärztlichen Dienst vorge-        Die tarifliche Wochenarbeitszeit wird nach § 6 TV-L
nommen werden. Eine Weigerung der Arbeitnehmer/             aufgrund einer komplizierten Durchschnittsberechnung
innen geht zu deren Lasten. Daraus resultierende Leis-      festgelegt und variiert von Bundesland zu Bundesland.
tungsdefizite können dann in letzter Konsequenz sogar       In Bayern beträgt sie derzeit 40 Stunden und 6 Minuten.
zur außerordentlichen Kündigung führen. Eine ärztliche      Die Angleichung an die 40-Stunden-Woche der Beamten/
Untersuchung kann auch dazu dienen, im Rahmen des           innen ist erklärtes Ziel der bfg.
Betrieblichen Eingliederungsmanagements den Arbeits-
platz umzugestalten bzw. eine andere Verwendung zu          Lage und Verteilung der Arbeitszeit obliegt grundsätzlich
finden, die die Gesundheit weniger beeinträchtigt.          allein dem Arbeitgeber. Es handelt sich aber um einen
                                                            Mitbestimmungstatbestand im Sinne des Bayerischen
                                                            Personalvertretungsgesetzes. In den einzelnen Dienst-
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers                            stellen schließen daher Dienststellenleitung und Per-
                                                            sonalrat im Normalfall eine Dienstvereinbarung ab, die
Gesundheitsschutz                                           Lage und Verteilung der Arbeitszeit für alle Beschäftigten
                                                            verbindlich regelt.
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, den Arbeits-
platz so gestalten, dass keine oder eine möglichst gerin-   Schutzbestimmungen
ge Gesundheitsgefährdung entsteht. Daraus leitet sich
konkret die Verpflichtung ab                                Schutzbestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit erge-
                                                            ben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Vor-
• Schutzbekleidung zur Verfügung zu stellen (z. B. auch     schrift hat das Ziel, Arbeitnehmer/innen vor Fremd- und
  Ohrenstöpsel bei Baulärm),                                Selbstausbeutung zu schützen. Auf diesen Schutz kann
• eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen,                 nicht verzichtet werden. Konkret regelt das ArbZG bei-
• den Nichtraucherschutz zu gewährleisten,                  spielsweise, dass nach 6 Stunden ununterbrochener Ar-
• vor Mobbing-Handlungen zu schützen, egal von wem          beitsleistung eine Pause einzulegen ist, und dass täglich
  sie ausgehen.                                             höchstens 10 Stunden Arbeitszeit vorzusehen sind. Die
                                                            Ruhepause zwischen den Arbeitstagen darf grundsätzlich
Übersteigen die Fehlzeiten für eine Arbeitskraft im Jahr    11 Stunden nicht unterschreiten. Jede Verkürzung dieses
die Sechs-Wochen-Grenze, ist ein Betriebliches Einglie-     Zeitraums ist kurzfristig auszugleichen.
derungsmanagement einzuleiten.
                                                            In der Regel werden diese Schutzvorschriften bei der
Schutz der Persönlichkeit                                   Zeiterfassung und der örtlichen Dienstvereinbarung zur
                                                            Arbeitszeit berücksichtigt. Jedoch sind die Vorgesetzten
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin und den Ar-          nicht nur aufgerufen, die tatsächliche Einhaltung der Be-
beitnehmer vor ungerechtfertigter Benachteiligung           stimmungen zu ermöglichen, sondern sie auch einzufor-
aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des         dern. Das wissentliche Dulden von Verstößen muss sich
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer        der Arbeitgeber zurechnen lassen.
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu
schützen (§ 12 AGG). Die Vorgaben des Datenschutzes         Teilzeit
sind zu beachten.
                                                            Der Arbeitgeber ist nach dem Teilzeit- und Befristungsge-
Schutz vor Überforderung                                    setz (TzBfB) verpflichtet, grundsätzlich Teilzeitbeschäfti-
                                                            gung zu ermöglichen, wenn das Arbeitsverhältnis länger
Der Arbeitgeber darf keine Tätigkeiten verlangen, die       als 6 Monate besteht und betriebliche Gründe nicht
erkennbar die individuellen Fähigkeiten und Kräfte des      entgegenstehen. Er hat
oder der Beschäftigten übersteigen. Er darf auch kein
Übermaß an Arbeit einfordern.                               • Arbeitsplätze grundsätzlich auch als Teilzeitarbeitsplät-
                                                              ze auszuschreiben, es sei denn, sie eignen sich nicht
In diesem Zusammenhang erscheint eine Gefährdungs-            dafür,
beurteilung besonders bedeutsam, die bisher im Bereich      • Teilzeitkräften die Teilnahme an Schulungsveranstaltun-
der bayerischen Finanzverwaltung fehlt. Entsprechenden        gen zu ermöglichen,
Erhebungen wurden in 2017/2018 unter Beteiligung der        • Teilzeitkräfte, die ihren Arbeitszeitanteil erhöhen wol-
örtlichen Personalräte getroffen, auch aufgrund nach-         len, gegenüber Einstellungsbewerbern/innen bevorzugt
drücklicher Forderung der bfg. Nur so können Überforde-       zu berücksichtigen.
rungssituationen erfasst und vermieden werden.

   INFORMATIONEN der Bayerischen Finanzgewerkschaft                                                   03/2021
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        Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss                  bei Beschäftigten notwendig sind, kann momentan noch
        spätestens drei Monate vor Beginn der beabsichtigten           nicht genau abgeschätzt werden. Dazu wird im dbb mo-
        Teilzeitbeschäftigung den entsprechenden Antrag stellen.       mentan die rechtliche Würdigung getroffen. Die bfg wird
        Erfolgt die Reduzierung der Arbeitszeit aus familiären         alle Beschäftigten rechtzeitig vorab informieren und auf
        Gründen, ist daneben § 11 TV-L zu beachten. Die Re-            die entsprechenden Schritte hinweisen.
        gelung schreibt keine Wartezeit vor, kann also auch
        während der ersten sechs Monate beansprucht werden.            Neue Arbeitsverträge, auch wenn sie mit Beschäftigten
        Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Ablehnung             aus dem Bestand abgeschlossen werden, richten sich
        des Antrags in aller Regel faktisch nicht möglich. Der         immer nach dem neuesten Stand der Entgeltordnung. Es
        Arbeitgeber müsste den Beweis führen, dass dringende           kann im Einzelfall zu empfindlichen finanziellen Einbußen
        dienstliche Gründe trotz Einsatz seines Weisungsrechts         kommen, wenn jemand aus dem „Altbestand“ vor 2012
        entgegenstehen.                                                einen Antrag auf Eingruppierung stellt. Deshalb ist vor
        Aus dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ergibt sich         einer Beantragung einer Eingruppierung und dem damit
        jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Form der               verbundenen Abschließen eines neuen Arbeitsvertrages
        Einbringung der Arbeitszeit. Es handelt sich um zwei un-       eine genaue Prüfung vorzunehmen.
        terschiedliche Verfahren, die getrennt behandelt werden.
        Eine besondere Form der Teilzeit ist die Altersteilzeit. Sie   Die Entgeltordnung unterscheidet allgemeine Regelun-
        war bis 2010 gesetzlich geregelt. Sie sah vor, die Arbeits-    gen zur Eingruppierung und besondere, die auf den je-
        zeit auf die Hälfte zu reduzieren und das Gehalt über          weiligen Verwaltungszweig abstellen. Die Zuordnung ist
        einen staatlichen Zuschuss auf 80 Prozent des bisheri-         zwingend vorzunehmen, wenn die Aufgabe übertragen
        gen Nettogehalts anzuheben. Das Gesetz wurde nicht             wird. Im Gegensatz zum Beamtenrecht kann es deshalb
        verlängert. Seitdem obliegt es den Tarifparteien, Alter-       nicht vorkommen, dass über Jahre höherwertige Tätigkeit
        steilzeitmöglichkeiten vorzusehen. Der Zuschuss ist dann       ohne die entsprechende Bezahlung wahrgenommen
        vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistaat Bayern hat für        werden muss. Umgekehrt führt die Übertragung eines
        den Beamtenbereich eine modifizierte Altersteilzeitre-         geringer zu bewertenden Aufgabenbereichs zwangsläufig
        gelung geschaffen (Verhältnis Arbeit zu Freizeit 60:40         zu einer Rückgruppierung (Tarifautomatik).
        statt 50:50). Für den Tarifbereich müsste das in einem
        Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit niedergelegt      Höhergruppierung
        werden. Das ist trotz entsprechender gewerkschaftlicher
        Forderungen bisher nicht gelungen, weil der TdL sich ge-       Der TV-L kennt im Gegensatz zum früheren BAT keinen
        schlossen hier zu keinen Verhandlungen einlässt. Die bfg       Bewährungsaufstieg. Höhergruppierungen sind somit
        wird sich weiterhin für Altersteilzeit auch im Tarifbereich    ausschließlich dadurch möglich, dass man eine höher
        stark machen.                                                  bewertete Tätigkeit übertragen bekommt. Es reicht dabei
                                                                       nicht aus, diese höherwertige Tätigkeit wahrzunehmen.
                                                                       Sie muss im Arbeitsvertrag und/oder im Geschäftsver-
        Gehalt                                                         teilungsplan formal übertragen werden, erst dann ergibt
                                                                       sich der Anspruch. Leider sind die Tätigkeitsbeschreibun-
        Eingruppierung                                                 gen in der bayerischen Finanzverwaltung sehr oberfläch-
                                                                       lich und allgemein. Sie lassen kaum eine detaillierte
        Mit Übertragung einer Tätigkeit im Arbeitsvertrag wird         Überprüfung der tatsächlichen Tätigkeitsmerkmale zu.
        die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einer Ent-            Im Einzelfall können daher nur Aufschreibungen, wie sie
        geltgruppe zugewiesen, die sich aus der Entgeltordnung         oftmals bei Einführung einer neuen Organisationsform
        zum TV-L ergibt. Bestand das Arbeitsverhältnis schon vor       notwendig sind, näheren Aufschluss geben. Doch hier ist
        Inkrafttreten der Entgeltordnung am 01.01.2012, wurde          aus Sicht der bfg Vorsicht geboten. Die Ergebnisse eines
        keine Neubewertung vorgenommen. Die bisher zugeord-            derartigen Verfahrens sind nämlich bindend, auch wenn
        nete Vergütungsgruppe wurde mittels Übergangstarifver-         sie sich negativ auswirken sollten.
        trag (TVÜ-L) betragsmäßig in die jeweilige Entgeltgruppe
        übergeleitet. Betroffene Tarifbeschäftigte konnten bis         Höhergruppierungen innerhalb des Tarifbereichs sind
        31.12.2012 einen Antrag auf Eingruppierung nach der            faktisch nur erreichbar, wenn entsprechende Planstel-
        neuen Entgeltordnung stellen. In der Tarifrunde 2019 wur-      len zur Verfügung stehen und freigegeben werden. Die
        de nun wesentlich für den Bereich der IT und in wenigen        Dienststellen sind deshalb aufgerufen, nur Tätigkeiten
        Teilen für den Bereich der Schlösserverwaltung die Ent-        der aktuellen Entgeltgruppe zu übertragen. In gewisser
        geltordnung geändert. Das hat auf alle betroffen Beschäf-      Weise wird so das Pferd von hinten aufgezäumt. Statt
        tigten nun Auswirklungen, die ab 2020 und 2021 möglich         von der Tätigkeit auszugehen und sie einer Entgeltgruppe
        sein können. Betroffen können nun alle Tarifbeschäftigten      zuzuordnen, wie es der Geist der TV-L vorsieht, richtet
        der IT, die Scankräfte der Steuerverwaltung und des LfFs       sich im Ergebnis die übertragene Tätigkeit nach den
        und bei den Schlössern die „Schlossverwalter“ sein. Wie        vorhandenen Haushaltsstellen. Die Spielräume innerhalb
        die genaue Überleitung passiert, welche Maßnahmen              des Tarifbereichs sind deshalb gering. Die bfg setzt sich

        Bedeutsame Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts
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deshalb auch dafür ein, den hoheitlichen Bereich für Ar-          35 Prozent bis 95 Prozent. Lag nicht ganzjährig ein Ent-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu öffnen. Ebenfalls             geltanspruch vor, wird die Zahlung für jeden fehlenden
stellt die bfg die Forderung, Tarifbeschäftigte in Arbeits-       Monat um ein Zwölftel gekürzt. Die Auszahlung erfolgt
bereichen einzustellen und einzusetzen, in denen keine            mit dem Tabellenentgelt für November. Mit der Tarifrun-
steuerliche Laufbahnausbildung benötigt wird, um damit            de 2019 wurde die Jahressonderzahlung bis zum Jahr
verbeamtete Kolleginnen und Kollegen für die zukünfti-            2022 auf das Niveau von 2018 „eingefroren“.
gen Aufgaben im Rahmen der Grundsteuer freizubekom-           •   Vermögenswirksame Leistungen: Es werden 6,65 €
men.                                                              gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs
                                                                  Monate besteht und ein geeigneter Sparvertrag ange-
Erfahrungsstufen                                                  geben wird (z. B. Bausparvertrag).
                                                              •   Jubiläumsgeld: Es beträgt bei einer Beschäftigungszeit
Die Gehaltstabelle umfasst neben der Entgeltgruppe                von 25 Jahren 350 € und bei einer von 40 Jahren 500 €.
Erfahrungsstufen, die die früheren Altersstufen ersetzen.     •   Sterbegeld
Sie bilden die Zeiten der Berufserfahrung in der übertra-     •   Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld
genen Tätigkeit ab und sollen diese auch honorieren.

Zulagen                                                       Arbeitsbefreiung
Im Gegensatz zum alten Bundesangestelltentarifvertrag         Krankheit
(BAT) kennt der TV-L keine Funktions- und Schreibzula-
gen mehr. Der Freistaat Bayern erklärte sich aber bereit,     Bei Erkrankung einer Tarifkraft wird das Entgelt für sechs
seinen Tarifbeschäftigten, die früher Anspruch auf solche     Wochen fortgezahlt. Anschließend greift der Anspruch
Zulagen hatten, diese außertariflich weiterzubezahlen.        auf Krankengeld. Für 13 bis 39 Wochen wird dazu ein
Voraussetzung ist, dass eine Tätigkeit als Mitarbeiter oder   Zuschuss gezahlt. Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst
Sachbearbeiter übertragen ist. Die Gewährung erfolgt nur      verschuldet sein. Ist sie beispielsweise Folge einer
auf Antrag, die tarifliche Ausschlussfrist ist zu beachten.   herbeigeführten Schlägerei entfällt der Anspruch. Das
Außerdem sieht die Entgeltordnung für Schreibkräfte           gleiche gilt, wenn schuldhaft Sicherheitsvorschriften so-
kein eigenes Eingruppierungsmerkmal mehr vor. Die             wie Verkehrs- oder Sportregeln missachtet wurden. Bei
Eingruppierung würde demnach nach dem Allgemeinen             Suizidversuchen oder Suchterkrankungen wird dagegen
Teil der Entgeltordnung in E 3 erfolgen. In Bayern erfolgt    kein Verschulden unterstellt. Während der Krankheits-
außertariflich eine Eingruppierung in E 5, wenn               phase hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
                                                              alles zu unterlassen, was die Gesundung gefährdet oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung, sowie eine            verzögert.
  vorangegangene Beschäftigung in diesem Bereich oder
• eine mehrjährige Erfahrung im Sekretariatsbereich mit       Die Krankheit ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Über-
  umfangreichen Office-Kenntnissen vorliegt.                  schreiten von 3 Tagen ist ein Attest am Folgetag vorzule-
                                                              gen. Ein Attestzwang ab dem ersten Tag ist möglich und
Leistungsprämien                                              kann vom Arbeitgeber in Einzelfällen angeordnet werden.
                                                              Eine Rückdatierung um mehr als zwei Tage erschüttert
Im TV-L wurden 2009 die Mittel zur Vergabe von leis-          den Beweiswert und erlaubt dem Arbeitgeber, weitere
tungsbezogenen Entgeltbestandteilen eingezogen und in         Nachforschungen, z. B. über die Krankenkasse, anzustel-
die Entgelttabelle eingearbeitet. So kommen die Beträge       len. Der Attestzwang gilt auch nach Ende der Entgeltfort-
seitdem allen Tarifkräften gleichermaßen zugute. Es hat       zahlung, wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird.
sich jedoch herausgestellt, dass ohne eine Würdigung
herausragender Leistungen auf Dauer die Motivation lei-       Erholungsurlaub
det. Die bfg hat das beklagt – mit Erfolg! Seit 01.01.2017
stehen im Haushalt des Freistaats Bayern Mittel zur           Nach einer Wartefrist von sechs Monaten nach Beginn
Vergabe von Leistungsprämien auch für Tarifkräfte zur         des Dienstverhältnisses kann Erholungsurlaub beantragt
Verfügung. Es handelt sich dabei um eine außertarifliche      werden. Der Urlaubsanspruch nach dem TV-L beträgt
Maßnahme.                                                     unabhängig vom Lebensalter 30 Tage bei einer Fünf-Ta-
                                                              ge-Woche. Wie bei der Jahressonderzahlung reduziert er
Sonstige Zahlungen                                            sich für jeden vollen Monat der Nichtbeschäftigung um
                                                              1/12. Bei unterjähriger Verrentung wird der zustehende
Folgende weitere Zahlungen werden geleistet:                  Erholungsurlaub ebenfalls gezwölftelt.
• Jahressonderzahlung, besser bekannt als Weihnachts-
  geld: Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte mit einem       Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wann die Tarif-
  am 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis. Die           kraft Urlaub nehmen darf. Die Wünsche der Beschäftig-
  Zahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt und beträgt      ten sind aber nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu berücksichtigen,

   INFORMATIONEN der Bayerischen Finanzgewerkschaft                                                      03/2021
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        wenn nicht dringende dienstliche Belange oder Urlaubs-        Änderungskündigung
        wünsche sozial vorrangiger Beschäftigte entgegenste-
        hen. Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren (§ 7          Unter Änderungskündigung versteht man eine Kündi-
        Abs. 2 BUrlG).                                                gung mit dem gleichzeitigen Angebot der Weiterbeschäf-
                                                                      tigung unter geänderten Vertragsbedingungen. Man
        Der Urlaub ist bis 31.03. des Folgejahres anzutreten,         bekommt also einen neuen Arbeitsvertrag. Nimmt die
        sonst verfällt er. Kann er wegen Krankheit oder aus           Tarifkraft das Angebot nicht an, endet das Vertragsver-
        dienstlichen Gründen nicht rechtzeitig eingebracht wer-       hältnis. Änderungskündigungen stehen immer im Raum,
        den, verlängert sich die Frist bis 31.05. des Folgejahres.    wenn Arbeitsbereiche aufgelöst bzw. verkleinert oder
        Abweichend davon können in Bayern Dienststellenleitung        Dienststellen verlegt werden. Die bfg sucht in solchen
        und Personalrat mittels Dienstvereinbarung festlegen,         Fällen mit der Verwaltung nach einvernehmlichen Lö-
        dass der Erholungsurlaub für Tarifkräfte im Gleichklang       sungen, die den Änderungskündigungen ihren Stachel
        mit dem Beamtenbereich einzubringen ist bzw. verfällt.        nehmen sollen.
        Dabei handelt es sich um eine übertarifliche Regelung.
        Eine Ansparung von Erholungsurlaub wie im Beamten-            Die Kündigung „Unkündbarer“
        bereich ist im Tarifbereich jedoch keinesfalls möglich. Der
        Grund liegt darin, dass für den Urlaub von Tarifbeschäftig-   § 34 TV-L sieht einen besonderen Kündigungsschutz für
        ten, der angespart werden würde, Rückstellungen in den        Tarifkräfte vor, die mindestens 40 Jahre alt sind und eine
        Haushalt einzupflegen wären. Dieser Aufwand kann vom          Beschäftigungszeit von mindestens 15 Jahren aufwei-
        Arbeitgeber aufgrund der immensen zeitlichen Inan-            sen. Sie gelten gemeinhin als unkündbar. Das ist jedoch
        spruchnahme nicht gewährleistet werden.                       nicht ganz zutreffend. Fällt der gesamte Arbeitsbereich
        Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches kann         beispielsweise durch eine Umorganisation weg und
        nur in besonderen Fällen (Verrentung oder bei Tod auf         entstünde so ein sogenanntes sinnentleertes Arbeits-
        Antrag der Hinterbliebenen) in Bezug auf den Mindestur-       verhältnis, sind betriebsbedingte Kündigungen unter ge-
        laub nach dem Bundesurlaubsgesetz erfolgen.                   wissen Voraussetzungen zulässig. Die flächendeckende
                                                                      Digitalisierung könnte auch im Bereich der Bayerischen
                                                                      Finanzverwaltung verstärkt zum Entstehen derartiger
        Störungen im Miteinander                                      Situationen beitragen. Deshalb ist die bfg ständig mit
                                                                      der Verwaltung im Gespräch, um im Vorfeld tarifgerechte
        Ermahnung, Abmahnung, außerordentliche                        alternative Einsatzmöglichkeiten für betroffene Beschäf-
        Kündigung                                                     tigte zu finden.

        Verstößt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer
        gegen den Arbeitsvertrag (= Leistungstreuepflicht),           Aktuelle Entwicklungen
        findet im Regelfall ein aktenkundiges Kritikgespräch statt
        – die Ermahnung. Die oder der Beschäftigte wird auf das       ZEB in den Finanzämtern
        Fehlverhalten hingewiesen und aufgefordert, es künftig
        zu unterlassen. Die nächste Eskalationsstufe ist die Ab-      Durch die verstärkte elektronische Abgabe von Steuer-
        mahnung. Hier droht der Arbeitgeber konkret mit einer         erklärungen und die digitale Abarbeitung aller Arbeitneh-
        Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungs-         merfälle im Scan-Zentrum der Bayerischen Steuerverwal-
        fall eines Fehlverhaltens. Liegt ein besonders schweres       tung in Wunsiedel, mussten für die damaligen DUNAN-
        Vergehen zugrunde, kann auch eine außerordentliche            Kräfte neue Tätigkeiten gefunden werden. In einer
        Kündigung in Betracht kommen. Die aktuellen Abfragen          Zentralen Eingangsbearbeitungsstelle (ZEB) wird – stark
        zur Datenschutzverletzung haben auch in unserem Be-           vereinfacht ausgedrückt – die Vor- und Nachbearbeitung
        reich bereits zu außerordentlichen Kündigungen geführt.       der Scan-Fälle vorgenommen. Ziel ist es, die Fälle veran-
        Die Fälle sind zum Glück sehr selten. Wegen der knap-         lagungsbereit zu machen und einen ersten Veranlagungs-
        pen Fristen ist in jedem Fall ein intensiver Kontakt mit      versuch zu starten. Den Tarifkräften wurden auch formell
        dem zuständigen Personalrat anzuraten, der prüft, ob die      die neuen Aufgaben übertragen, die einer Entgeltgruppe
        Maßnahme zurecht erfolgt ist.                                 zuzuordnen sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist die
                                                                      Tätigkeit in der ZEB nach E 5 zu bewerten. Es waren da-
        Ordentliche Kündigung                                         her außertarifliche Maßnahmen für solche DUNAN-Kräfte
                                                                      erforderlich, die aus Gründen des Übergangsrechts aus
        Sofern das Arbeitsverhältnis nicht wegen Ende einer           dem früheren Bundestarifvertrag (BAT) in E 6 eingrup-
        Befristung ausläuft oder durch Erreichen der Altersgrenze     piert sind. Das konnte nur erreicht werden, weil die bfg
        endet, muss zur Beendigung eine Kündigung erfolgen.           mit den Bezirkspersonalräten sehr deutlich gemacht hat,
        Vorgeschrieben ist die Schriftform. Kündigt der Arbeit-       dass man einer Konzeption, die zu Rückgruppierungen
        geber, sind die dafür einschlägigen Voraussetzungen           führt, nicht zustimmen könne. Daher kommt es zu die-
        zu beachten, die das Arbeitsrecht vorschreibt. In jedem       sen beiden unterschiedlichen Eingruppierungsgruppen,
        Fall sind die Kündigungsfristen der §§ 30 und 34 TV-L zu      an denen aber rein rechtlich nicht zu rütteln ist.
        beachten.

        Bedeutsame Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts
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Qualifizierung für den Arbeitnehmerbereich                    Für die Scankräfte des LFF konnte aktuell keine Ände-
                                                              rung der Eingruppierung erreicht werden. Jedoch ist
Seit 2017 gibt es in den Finanzämtern die Möglichkeit         durch die Änderung der Entgeltordnung zum TV-L im Teil
für geeignete Tarifbeschäftigte, sich für einen Einsatz im    II, Abschnitt 11 der bisherige „Datenerfassungsabschnitt“
hoheitlichen Bereich in der AN-Stelle zu qualifizieren. Der   entfallen, sodass Beschäftigte auf Antrag künftig über
erste entsprechende Lehrgang mit 26 Beschäftigten star-       den Allgemeinen Teil I der Entgeltordnung zum TV-L ein-
tete Anfang 2017. Ein zweite Maßnahme in 2018 konnte          gruppiert werden müssen.
ebenfalls mit einer sehr kleinen Teilnehmerzahl von acht
Tarifbeschäftigten durchgeführt werden. Nach einer            Damit bleibt es zwar bei der Entgeltgruppe 3, aber es ist
Evaluation und einer Nachsteuerung wurde die Maßnah-          zumindest die Erfahrungsstufe 6 möglich, die über den
me in 2019 wieder angeboten, mit einer Mindestteilneh-        Datenerfassungsabschnitt nicht hätte gewährt werden
merzahl von zwölf. Leider hat sich bei der Bedarfsabfrage     können. Nachdem durch die Beihilfe-App sukzessive mit
diese Mindestteilnehmerzahl nicht ergeben, so dass            weniger Arbeitsbelastung bei den Scankräften des LFF
für 2020 diese Maßnahme nicht durchgeführt werden             gerechnet werden muss, werden sich in den kommen-
kann. Das Landesamt für Steuern wirbt aktiv für die           den Jahren auch hier die Tätigkeitsmerkmale verändern.
Qualifizierung und fordert bei entsprechender Gelegen-        Ob und welche Auswirkung das auf die Eingruppierung
heit alle Amtsleiter und Führungskräfte auf, geeignete        hat, wird die bfg im Auge behalten.
Tarifbeschäftigte zu ermuntern, sich für die Qualifizierung
zu bewerben. Es ist ein festes Vorhaben, in 2021 wieder       Eingruppierung der IT
eine Qualifizierungsmaßnahme durchführen zu können.
Die bfg begrüßt die Maßnahme, weil nur so Tarifkräften        Aufgrund der Tarifverhandlungen 2019 wird der Abschnitt
berufliche Perspektiven eröffnet werden können. Ange-         11 der Entgeltordnung eine größere Änderung erfahren,
sichts der kommenden Aufgaben zur Grundsteuerreform           die in 2021 bindend wird. Es wurden die Eingruppie-
braucht es jegliche personelle Verstärkungen.                 rungsregeln der Kommunen übernommen. Dies be-
                                                              deutet, dass für die meisten Beschäftigten der IT eine
Eingruppierung der Scankräfte                                 Änderung der Eingruppierung kommen wird. Leider
                                                              muss jede einzelne Eingruppierung nach den aktuellen
Beim Landesamt für Finanzen sind Tarifkräfte damit            Gegebenheiten geprüft werden. Beim dbb wird momen-
beschäftigt, gescannte Beihilfeanträge nachzubearbeiten.      tan die aktuelle Rechtslage dazu erarbeitet. Inwieweit
Im Scanzentrum Wunsiedel werden die Tarifkräfte mit un-       einzelne Beschäftigte betroffen sind und welche Maß-
terschiedlichen Aufgabenbereichen rund um das Scannen         nahmen notwendig sind, wird die bfg den betroffenen
und Nachbearbeiten von Steuererklärungen beauftragt.          Mitgliedern zeitnah mitteilen. Alle Änderungen greifen
Alle Scankräfte waren bisher über den Abschnitt 11.5          erst im Jahr 2021!
der Entgeltordnung eingruppiert. Dieser Abschnitt der
Entgeltordnung hat nun bei den Tarifverhandlungen 2019
eine größere Änderung erfahren, die 2021 bindend ist.         Ausblick
Die bfg hat sich sehr dafür eingesetzt, dass für die          Das Erhalten und das Verbessern der beruflichen Per-
Beschäftigten des Scanzentrums aufgrund der über die          spektiven der Tarifkräfte in der Bayerischen Finanzver-
Jahre qualitativ und quantitativ sehr veränderten Tätigkeit   waltung ist der bfg ein großes Anliegen. Es gilt, die
eine bessere Eingruppierung erreicht wird. Der Durch-         Beschäftigtengruppen miteinander weiterzuentwickeln.
bruch dafür konnte im November 2020 erzielt werden.           Die Tätigkeit des Tarifpersonals ist für die Bayerische
                                                              Finanzverwaltung unverzichtbar. Das Potenzial ist noch
Die Tarifbeschäftigten des Scanzentrums Wunsiedel             längst nicht ausgeschöpft. Die Arbeitsbedingungen und
wurden rückwirkend zum November 2019 in die Ent-              den beruflichen Rahmen weiter zu verbessern, dafür
geltgruppe 4 eingruppiert. Die Details dazu haben wir in      kämpft die bfg!
der Mitgleiderzeitung, Ausgaben 12/2020 und 2/2021,
erläutert.

Für Vollständigkeit und Richtigkeit der vogenannten
Angaben wird keine Haftung übernommen.
Herausgeber
Bayerische Finanzgewerkschaft, Karlstr. 41, 80333 München
Tel. 089/5459170, Fax 089/54591799
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