Fachbeitrag Naturschutz - zu Bebauungsplan Gewerbegebiet "Urbacher Straße links" Ortsgemeinde Puderbach - Verbandsgemeinde Puderbach
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Fachbeitrag Naturschutz zu Bebauungsplan Gewerbegebiet „Urbacher Straße links“ Ortsgemeinde Puderbach Joseph-Haydn-Str. 6 Bearbeitung: 56751 Polch Dipl.-Ing. Jutta Schwalm Tel.: 02654 / 6784 Landschaftsplanung E-Mail: Schwalm.jutta@gmx.de
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Inhaltsverzeichnis 1. Einführung .................................................................................................................... 2 1.1 Anlass und Aufgabenstellung................................................................................. 2 1.2 Lage des Plangebietes........................................................................................... 3 1.3 Rechtliche Grundlagen........................................................................................... 4 1.4 Vorgaben übergeordneter Planungen .................................................................... 6 2. Beschreibung des Plangebietes ................................................................................. 11 3. Status-Quo-Prognose................................................................................................. 25 4. Unabgewogenes naturschutzfachliches Zielkonzept .................................................. 25 5. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse ..................................................................... 25 5.1 Gesetzliche Grundlagen....................................................................................... 25 5.2 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten .... 28 5.3 Zusammenfassendes Ergebnis ............................................................................ 31 6. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Realisierung des Baugebietes Erweiterung Gewerbegebiet „Urbacher Straße Teil 4“ und Darlegung der Ausgleichsmaßnahmen ...................................................................... 32 6.1 Beschreibung der Auswirkungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ........................................................................................................... 32 6.2 Eingriffsvermeidung ............................................................................................. 33 6.3 Ermittlung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gemäß der Eingriffsregelung .................................................................................................. 34 6.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs................................................................. 40 6.5 Ausgleichsmaßnahmen........................................................................................ 44 7. Hinweise zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen ............................. 64 Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 1
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach 1. Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Ortsgemeinde Puderbach beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbe- gebiet „Urbacher Straße - Links“. Bestandteil des Bebauungsplans ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleiflächigen Gewerbebetrieben sowie die Bereitstellung einer etwa 13.680 m² großen Sondergebietsfläche. Auf dieser Fläche soll in Ergänzung zu den in räumlicher Nähe bereits vorhandenen einzelhandelsrelevanten Ein- richtungen ein Lebensmittel-Supermarkt mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten ange- siedelt werden. Da die zur Überplanung angedachten Flächen noch nicht als gewerbliche Baufläche bzw. als Sonderbaufläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puder- bach dargestellt sind, soll der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach auf Antrag der Ortsgemeinde im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Zielsetzung ist, die bereits eingeleitete Entwicklung im Bereich „Urbacher Straße Links“ fortzuführen und bei gesamtheitlicher Betrachtung unter Einbeziehung der gewerbli- chen Entwicklung rechts der „Urbacher Straße“ eine Abrundung herbeizuführen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet hat sich beidseitig der „Urbacher Straße“ bereits der gewerbliche Schwerpunkt der Ortsgemeinde Puderbach entwickelt. Dabei ha- ben sich neben den kleinflächigen Gewerbebetrieben auch einzelhandelsrelevante Nutzun- gen etabliert, die einen wesentlichen Beitrag für die wohnungsnahe Grundversorgung in der Ortsgemeinde Puderbach einschließlich dem ihr regionalplanerisch zugewiesenen Ver- sorgungsbereich (= Gebiet der Verbandsgemeinde Puderbach) übernehmen. Mit der Bereitstellung eines weiteren Flächenangebotes für die Ansiedlung von Gewerbe- betrieben, als eine zentrale Aufgabe der gemeindlichen Wirtschaftspolitik, streben die Ver- bands- und Ortsgemeinde insbesondere die Umsetzung der in § 1 (6) Nr. 8 BauGB ange- führten Belange der Wirtschaft an. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Urbacher Straße Links“ wird da- bei die Umsetzung der nachfolgenden Ziele verfolgt: die nachhaltige Stärkung des vorhandenen Standortes und somit eine weitere Attrakti- vitätssteigerung des Gewerbestandortes beidseitig der „Urbacher Straße“ Umsetzung der regionalplanerischen Vorgaben, wonach die Ortsgemeinde Puder- bach mit der zentralörtlichen Funktion eines Grundzentrums belegt ist und zudem die besondere Gemeindefunktion „Gewerbe“ aufweist, Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für interessierte Betriebe sowie von Erweite- rungsmöglichkeiten für ortsansässige Betriebe, die Erhaltung und Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen, „aktive“ Wirtschaftsförderung und somit Erhaltung und Schaffung von Wirtschaftskraft in der Verbandsgemeinde. Weiterer Gegenstand des Bebauungsplans ist die Darstellung eines Sondergebietes nach § 11 (3) BauNVO. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 2
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Auf diese Weise sollen die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit nach Erweiterung und Ergänzung des bestehenden Nahversorgungszentrums geschaffen wer- den. Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 weist die Ortsgemeinde Puderbach als Grundzentrum aus. Hieraus resultiert u.a. die Aufgabe, für den ihr zugewie- senen Nahbereich, d.h. für den gesamten Raum der Verbandsgemeinde Puderbach, die Versorgungsfunktion zu übernehmen. Die Ortsgemeinde Puderbach ist somit als vorrangi- ger Standort zur Konzentration von Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung ein- zustufen, um die zentrale Versorgungsfunktion im Bereich der verbrauchernahen Grund- versorgung zu gewährleisten. Grundlage für die angedachte Einzelhandelsentwicklung ist das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde. Dieses Konzept wurde zwischenzeitlich unter Einbeziehung der zu- ständigen Landesplanungsbehörden erstellt und durch den Verbandsgemeinderat be- schlossen. Es dient als informelle Planung i.S. des § 1 (6) Nr. 11 BauGB als Grundlage für die weitere Entwicklung des Einzelhandles in der Verbandsgemeinde Puderbach. Um eine gesetzeskonforme Oberflächenwasserbewirtschaftung zu gewährleisten, beinhal- tet der B-Plan weiterhin eine öffentliche Fläche für die Abwasserbeseitigung, auf der eine Rückhaltung von Niederschlagswasser durch die Errichtung von Regenrückhaltebecken vorgesehen ist. Parallel zu dem Bebauungsplan betreiben die Verbandgemeindewerke Puderbach daher ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, für das der Fachbeitrag Naturschutz durch das Büro Dipl.-Ing. Carola Schnug-Börgerding, Landschaftsarchitektin BDLA, Hochstraße 60, 57610 Altenkirchen erstellt wurde. Somit ist der Teilbereich des B-Plans Parzellen Nrn. 405 tlw., 406 tlw., 407 tlw., 408 tlw., 409 und 410 naturschutzfachlich vollständig abgearbeitet und wird in die nachfolgenden Darstellungen, Bewertungen, die Konfliktermittlungen und die Maßnahmenplanung nur nachrichtlich übernommen. 1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“ befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Puderbach und grenzt linksseitig an die in Rich- tung Urbach führende L 264 an. Es umfasst die Parzellen Nrn. 396 tlw., 398, 399, 400, 401, 405 tlw., 421 tlw., 424, 425, 426, 427, 428, 429/1, 429/2, 429/3, 406, 407, 408, 409 und 410 sowie zwei Teilflächen der Straßenparzelle 430, Gemarkung Puderbach, Flur 8. Das Untersuchungs- und Plangebiet des Fachbeitrags Naturschutz zu dem B-Plan „Gewer- begebiet Urbacher Straße links“ verkleinert sich um die Teilfläche der öffentlichen Fläche für die Abwasserbeseitigung. Für dieses Plangebiet wurde, wie bereits vorangehend erläu- tert, ein separater Fachbeitrag Naturschutz erstellt. Die Ergebnisse dieses Fachbeitrags werden nachfolgend, soweit erforderlich, nachrichtlich übernommen. Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 3
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Abb. 1: Lage Plangebiet Bebauungsplan Gewerbegebiet „Urbacher Straße Links“ (Quelle: LANIS / www.naturschutz-rlp.de Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisdaten: (C) Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz), bearbeitet 1.3 Rechtliche Grundlagen Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt das Verhältnis zum Baurecht in § 18 Abs. 1: „Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleit- plänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Aus- gleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.“ Ein Eingriff in Natur und Landschaft definiert sich nach § 14 als …“Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ Dieser Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 4
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Tatbestand wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §§ 8-10 BauGB vor- bereitet. Das Baugesetzbuch (BauGB) trifft Regelungen zur Berücksichtigung der Belange des Um- weltschutzes in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 1a, § 2 Abs. 4 und § 2a: In § 1 Abs. 6 Nr. 7 ist festgelegt: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Land- schaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungs- gefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- tung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzge- setzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein- schaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d, § 1a BauGB bestimmt: Abs.1: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Um- weltschutz anzuwenden. Abs. 2: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; … Abs. 3: Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- haltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Ein- griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Aus- gleich. …“ § 2 Abs. 4 bestimmt: „Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umweltprü- fung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 5
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung er- forderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissens- stand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umwelt- prüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plange- biet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungs- planverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen.“ In § 2a BauGB ist weiterhin festgelegt: „Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begrün- dung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens … 2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschut- zes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.“ Der vorliegende Fachbeitrag Naturschutz liefert alle für den Umweltbericht notwendigen Informationen betreffend Natur und Landschaft sowie den Artenschutz. Planungsrelevant für die vorliegende gutachterliche Stellungnahme sind mögliche Eingriffe in das Bodengefüge, den Wasserhaushalt, das örtliche Klima, Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume sowie das Landschaftsbild, ergänzt um eine artenschutzrechtliche Vorprü- fung. Sollte sich herausstellen, dass tiefergehende Untersuchungen und Ausarbeitungen zum Artenschutz erforderlich werden, sind diese im Laufe des Verfahrens ergänzend zu erstellen. 1.4 Vorgaben übergeordneter Planungen Innerhalb des Untersuchungs- / Plangebietes zu dem vorliegenden Fachbeitrag Natur- schutz befindet sich keine im Biotopkataster Rheinland-Pfalz verzeichnete Biotopfläche. In der näheren Umgebung - Entfernungen zwischen 20 m und 145 m finden sich die folgen- den Biotope der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Schutz nach § 30 Biotopname Kennung BNatSchG Streuobstbestände südlich von Puderbach BK-5411-0229-2009 Quellbach mit angrenzender Feucht-Brache Quellbach, Feucht- BK-5411-0230-2009 südlich von Puderbach *) brache Feucht-Grünland mit Teich südlich von Puder- BK-5411-0235-2009 Brachgefallenes bach Feucht- und Nass- grünland Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 6
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Eichen-Buchenmischwald südlich von Puder- BK-5411-0231-2009 bach Schützenswerte Biotope westlich von Puder- Quellbach, Sumpf- BK-5411-0228-2009 bach quelle Abb. 2: Ausschnitt Biotopkataster und Umgrenzung Plangebiet Bebauungsplan Gewerbegebiet „Urbacher Straße Links“ (Quelle: LANIS / www.naturschutz-rlp.de Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasis- daten: (C) Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz), bearbeitet Die nördliche Teilfläche (0,2701 ha) des Biotops BK-5411-0229-2009 „Streuobstbestände südlich von Puderbach“ entsprach zum Zeitpunkt der Biotoptypenkartierung im Jahr 2016 allerdings nicht mehr dem Zustand, den das Biotop im Kartierzeitraum 2009 aufwies. Bei der Biotoptypenkartierung im Jahr 2016 fanden sich hier keine Altbäume mehr, sondern nur noch insgesamt fünf junge Mittelstämme (eine Süßkirsche, eine Birne und drei Apfel- bäume). Darüber hinaus wurde eine Verbuschung mit Gewöhnlichem Schneeball, Schwar- zem Holunder und Rotem Hartriegel festgestellt. Der Glatthaferwiesenbestand wies einen hohen Anteil an Großer Brennnessel und Ackerkratzdistel auf, welche eine Ruderalisierung anzeigen, die sich aufgrund der Nutzungsaufgabe eingestellt hat. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 7
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Erfasste Arten in der Obstwiesenbrache Deutsche Wissenschaftliche Deutsche Wissenschaftliche Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Ackerkratzdistel Cirsium arvense Wiesenfuchsschwanz Alopecurus pratensis Bärenklau Heracleum sphondylium Wolliges Honiggras Holcus lanatus Glatthafer Arrhenatherum elatius Roter Hartriegel Cornus sanguinea Große Brennnes- Urtica dioica Schwarzer Holunder Sambucus nigra sel Gewöhnlicher Schnee - Viburnum opulus Knäuelgras Dactylus glomerata ball Sauerampfer Rumex acetosa Foto 1: Streuobstbrache Die Planung vernetzter Biotopsysteme des Landkreises Westerwald formuliert für das Plangebiet und seine Umgebung folgende Entwicklungsziele. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 8
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Abb. 3: Ausschnitt „Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis Westerwald“ (Quelle https://map-fi- nal.rlp-umwelt.de/Kartendienste/index.php?service=hpnv bearbeitet 1. Erhalt und Entwicklung von Streuobstbeständen. Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen für an Streuobstwiesen gebundene Tierarten (z. B. diverse alt- und totholzbewohnende Insektenarten). Erhalt und Entwicklung von kultur- und naturhistorisch bedeutenden Strukturele- menten der Landschaft. 2. Erhalt aller naturnahen Strecken, Auen und Quellbereiche der Fließgewässer ein- schließlich ihrer Lebensgemeinschaften. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 9
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Erhalt und Entwicklung der Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgs-Fließge- wässer. Erhalt der Restpopulationen bedrohter Pflanzen- und Tierarten als Wiederaus- breitungszentren zur Renaturierung ökologisch beeinträchtigter Fließgewässer- abschnitte. 3. Erhalt und Entwicklung von Naß- und Feuchtwiesen. Ausschöpfung des Entwicklungspotentials zur Entwicklung von Naß- und Feuchtwiesen. Entwicklung eines linear verbundenen Netzes von Offenlandbiotopen in Bach- niederungen zur Aufrechterhaltung der Vernetzungs-, Austausch- und Nah- rungsbeziehungen biotoptypischer Tierarten und zur Abpufferung der Fließge- wässer gegenüber Stoffeinträgen. Im Umfeld der isolierten und teilweise kleinflächigen Naß- und Feuchtwiesen sind andere Grünlandbiotope entsprechend der Flächen- und Qualitäts-Stan- dards der Biotopsteckbriefe und zur Abpufferung von negativen Einflüssen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung umliegender Flächen zu entwickeln. 4. Biotoptypenverträgliche Nutzung der Wiesen und Weiden mittlerer Standorte. 5. Erhalt und Entwicklung von Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte. Erhalt eines in der Planungseinheit seltenen Biotoptyps. Erhalt und Entwicklung von Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte im Bereich von Streuobstwiesen. Entwicklung eines linear verbundenen Netzes von Offenlandbiotopen in Bach- niederungen zur Aufrechterhaltung der Vernetzungs-, Austausch- und Nah- rungsbeziehungen biotoptypischer Tierarten und zur Abpufferung der Fließge- wässer gegenüber Stoffeinträgen. Der regionale Raumordnungsplan „Mittelrhein – Westerwald“ der Planungsgemein- schaft Mittelrhein-Westerwald 2017 weist der Ortsgemeinde Puderbach die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums zu, welches durch seine Infrastruktur die Nahversorgung für den täglichen Bedarf der gesamten Verbandsgemeinde gewährleisten soll. Im zeichnerischen Teil des Regionalen Raumordnungsplans (RROPL) werden für den zur Überplanung anstehenden Bereich keine relevanten Darstellungen getroffen. Westlich des Plangebiets sind Vorrangflächen für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren liegt das Plangebiet in einer Vorbehaltsfläche für Erholung und Tourismus. Zielsetzung für diese Gebiete ist eine Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und eine Stärkung des Tourismus unter Nutzung und weitgehender Schonung des Landschaftspo- tentials. Dabei soll eine ausreichende räumliche Ordnung der verschiedenen Formen von Tourismus, Freizeitgestaltung und Erholungsnutzung - in ihren unterschiedlichen Formen vom stillen Naturerleben bis hin zur intensiven flächenbeanspruchenden touristischen Nut- zung - erfolgen. Angestrebt wird eine wirtschaftliche Auslastung der Infrastruktureinrichtun- gen durch geeignete Kombinationen von unterschiedlichen Erholungsnutzungen und Frei- Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 10
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach zeitaktivitäten. Der hohe Erlebniswert der Landschaft ist zu erhalten und nachhaltig weiter- zuentwickeln. Demzufolge soll dem Schutz des Landschaftsbildes bei raumbedeutsamen Entscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Auszug aus dem RROPL 2017 Abb. 4: Ausschnitt „Regionaler Raumordnungsplan 2017 und Entwurf 2014 Quelle: Planungsgemein- schaft Mittelrhein-Westerwald 2. Beschreibung des Plangebietes Naturräumliche Gliederung Im Bereich des Plangebietes treffen die beiden Landschaftsräume „Sayn-Wied-Hochfläche“ (324.6) und „Altenkirchener Hochfläche“ (324.81) aufeinander. Beide Landschaftsräume stellen sich als flachhügelige bis wellige Hochfläche mit breiten und sanften Talmulden und verschiedenen Talweitungen dar. Im Landschaftsraum der Sayn-Wied-Hochfläche nimmt Wald etwas mehr als die Hälfte der Fläche ein, wobei Laubholz leicht überwiegt. Die Waldflächen bilden auf Rücken und Tal- hängen ein Netz, in das die Rodungsinseln der Hochflächenriedel eingebettet sind. In den waldfreien Bereichen überwiegt Ackerland. Wiesen und Weiden, meist im Verbund mit Feuchtwiesen, Röhrichten und Seggenrieden, die in schmalen Bändern die Bachläufe Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 11
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach säumen. Diese sind überwiegend naturnah erhalten; vereinzelt wurden sie im Hauptschluss zu Teichen angestaut. Vereinzelt finden sich Elemente extensiver Nutzungsformen: Streu- obst (bei Rengsdorf), Magerwiesen und Heiden. Die Besiedlung entstand in Form von vielzähligen Dörfern, die auf den Hochflächenriedeln entstanden und von denen sich einige stärker ausgedehnt haben. Die Kerbtäler blieben hingegen siedlungsfrei. Im Gegensatz dazu präsentiert sich die Altenkirchener Hochfläche als offene Landschaft. Grünland ist in den Bachniederungen und Bachursprungsmulden verbreitet. Eine Beson- derheit bilden die großflächigen Feuchtwiesen im breiten Talboden der Wied oberhalb Nei- tersen. Das Offenland außerhalb der Bachniederungen ist aufgelöst in ein kleinteiliges Mo- saik aus Acker- und Grünlandparzellen. Insgesamt liegt ein ausgewogenes Acker- Grün- land-Verhältnis vor. Wald prägt vor allem die Rücken zwischen den Bachniederungen. Im Westen und Süden bilden Wälder größere, meist lineare Komplexe zwischen den tiefer eingeschnittenen Tälern. Im Osten und Norden tritt Wald eher kleinflächig und inselhaft auf. Das größte Waldgebiet des Landschaftsraums liegt südwestlich von Welkenbach auf einem massigen Quarzitrücken. Örtlich auf den Kuppen und entlang der Täler sind Niederwälder erhalten. Die Besiedlung des Landschaftsraumes erfolgte auf den Hochflächen und entlang der Tal- hänge, insbesondere der Wied, mit einer Vielzahl von Haufendörfern. Die meisten Ortschaf- ten haben ihren bäuerlich geprägten Charakter im Kern gewahrt. Altenkirchen als zentraler Ort der Gegend ist hingegen kleinstädtisch geprägt. Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) Als heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) ist für die Fläche des Plangebietes und seine Umgebung der relativ reiche Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) in der mäßig frischen bis frischen Variante ausgewiesen. Er charakterisiert mäßig basenreiche Silikat- standorte des Berg- und Hügellandes. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 12
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Abb. 5: Ausschnitt „Heutige potentielle natürliche Vegetation“ (Quelle https://map-final.rlp-um- welt.de/Kartendienste/index.php?service=hpnv bearbeitet Geologie und Boden Die geologische Übersichtskarte Rheinland-Pfalz 1:300.000 (guek300, Quelle: www.lgb- rlp.de/guek300.html) weist im südlichen Bereich von Puderbach Drohntal-Schichten aus, die eine Untereinheit der Südfazies der Siegenschichten darstellen. Diese bestehen aus Quarzsandstein und quarzitischem Sandstein in Wechsellagerung mit Ton- und Siltstein. Die Plangebietsflächen liegen innerhalb der Großbodenlandschaft der Lösslandschaften des Berglandes. Laut der Bodenkarte BFD200 (Quelle: www.http://mapclient.lgb-rlp.de) herrschen als Bodentypen Pseudogley-Parabraunerden und Parabraunerden aus Löss- lehm sowie Parabraunerde-Braunerden aus Lösslehm über Gruslehm aus Tonschiefer vor. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 13
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Abb. 6: Großbodenlandschaften (Quelle: https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=18) Die Bodenart des Plangebietes ist laut LGB Bodenschätzungskarte (BFD 5L (Bodenflä- chendaten der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Maßstab 1: 5000), Quelle: www.http://mapclient.lgb-rlp.de) als stark lehmiger Sand, sandiger Lehm und Lehm, die re- lativ kleinteilig wechseln, ausgewiesen. Weiterhin wurden die Böden des Plangebietes und seiner Umgebung teils mit einer niedrigen Wertzahl >20 bis 40 bis
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Insgesamt wird dem Boden des Plangebietes, trotz der anthropogenen Veränderung und Vorbelastung, aufgrund der hohen Entwicklungsfähigkeit eine mittlere Bedeutung hinsicht- lich der natürlichen Bodenfunktionen zugeordnet. Wasserhaushalt Im Bereich des Plangebietes ist die Grundwasserlandschaft der devonischen Schiefer und Quarzite ausgewiesen. Diese zeichnet sich durch eine geringe Wasserleit- und Wasser- speicherfähigkeit und in Folge dessen durch ein geringes Grundwasservorkommen aus. Aufgrund des geringen Porenvolumens kann Grundwasser ausschließlich in Klüften und Spalten des geologischen Festgesteins gespeichert werden. Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Da das Grundwasser generell eine sehr hohe Schützwürdigkeit und sehr hohe Empfindlich- keit gegenüber Verschmutzungen aufweist, wird das Untersuchungsgebiet in eine mittlere Bedeutung hinsichtlich des Grundwasserhaushaltes eingestuft. Fließgewässer oder Stillgewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. In einer Entfernung von im Minimum 83 m zum Plangebiet befindet sich ein kleiner Neben- bach des Holzbachs, der im Biotopkataster Rheinland-Pfalz als nach § 30 BNatSchG ge- schützter Quellbach erfasst ist. Dieser liegt auf einem kurzen Abschnitt innerhalb des Plan- gebietes zu dem Regenrückhaltebecken und verläuft auf dem Talgrund innerhalb der Wald- randgehölze. Dieser Nebenbach des Holzbachs wird in dem FBN des Büros Schnug-Bör- gerding als grabenartig ausgebaut mit altbegradigtem Gewässerlauf beschrieben. Er ist teilweise versumpft und im Bereich von zwei Überfahrten sowie parallel des Umspannwer- kes verrohrt. Der Holzbach selbst fließt in einer Entfernung von rd. 400 m östlich des Plangebietes und ist im Biotopkataster Rheinland-Pfalz ebenfalls als nach § 30 BNatSchG geschützter Mit- telgebirgsbach dargestellt. Alle nach § 30 BNatSchG geschützten Fließgewässer besitzen eine hohe Naturnähe und damit eine hohe Leistungsfähigkeit betreffend die natürlichen Funktionen des Wasserhaus- haltes. Klima und Luft Das Klima im Bereich Puderbach stellt sich als ozeanisches, wintermildes, feuchtes Hügel- landklima dar. Es wird durch die folgenden Klimadaten charakterisiert: 18°C Juli-Mitteltem- peratur, 9°C mittlerer Jahrestemperatur und 550 bis 650 mm Jahresniederschlag. Geländeklimatisch stellen sich die Offenlandflächen des Plangebietes als Kaltluftentste- hungsgebiet dar. In diesem kühlt sich die bodennahe Luftschicht bei wolkenarmem Himmel und windschwachen Strahlungswetterlagen aufgrund der langwelligen Ausstrahlung der Erdoberfläche vom Boden her ab. Die Kaltluft wächst vom Boden in die Höhe. Das Maxi- mum der Kaltluftproduktion wird kurz vor Sonnenaufgang erreicht. An unbewaldeten und unverbauten Hängen, wie sie im Plangebiet anzutreffen sind, entwickelt sich ein mehr oder Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 15
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach weniger starker Kaltluftfluss, dessen Fließgeschwindigkeit in erster Linie von der Hangnei- gung und der Bodenrauhigkeit abhängt. Da das Plangebiet eine geringe Bodenrauhigkeit aufweist und auch keine Hindernisse / Querriegel zum Gefälle vorherrschen, kann die Kalt- luft ungehindert teils in Richtung des südlichen Ortsrandes von Puderbach und teils in nord- östliche Richtung zu dem Tal des Seitenbaches des Holzbachs abfließen. Im Talgrund wird die Kaltluft jedoch an den vorhandenen Gehölzstreifen gestaut. Insgesamt besitzen die Kaltluftentstehungsflächen des Plangebietes jedoch weder einen Bezug zu Wohngebieten der Ortslage Puderbach noch zu großen / bedeutenden Kaltluftabflussbahnen. Daher wer- den ihre klimatischen Funktionen mit geringer Relevanz und damit nachrangiger Bedeutung eingestuft Nördlich und nordwestlich an das Plangebiet angrenzende, bereits großflächig versiegelte und bebaute Siedlungs- und Verkehrsflächen, stellen sich geländeklimatisch als bioklimati- scher Belastungsraum dar. Dieser ist geprägt durch große Aufheizflächen, erhöhte Tempe- raturen, verringerte Ventilation und starke Staubentwicklung bei trockener Luft. Zudem sind die Flächen Ausgangspunkt von Luftverunreinigungen. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen Das Vorhabengebiet / Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage Puderbach, im Anschluss an einen bereits bestehenden Gewerbepark mit verschiedenen Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben. Die Plangebietsflächen weisen eine Höhenlage zwischen rd. 240 m bis 290 m ü. NN mit wechselndem Gefälle in nordöstliche und östliche Richtung auf. Die Kartierung der Biotoptypen erfolgte am 20.06.2016 auf der Grundlage der „Kartieran- leitung Biotoptypen – Gesamtübersicht der Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (Stand 03.05.2012) und der Kartieranleitung „Biotopkartierung Rheinland-Pfalz – Übersicht Bio- toptypen (Außenbereich)“ und „Biotopkartierung Rheinland-Pfalz – Übersicht Zusatzcodes“ (Stand 10 / 2013), herausgegeben von der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird von intensiv genutzten Ackerflächen einge- nommen, die sich in schwere Lehmäcker (HA6, stk) und lockere Lehmäcker (HA5, stk) un- terteilen. Im Anbaujahr 2016 wurden im Zuge der Biotoptypenkartierung die Ackerbohne sowie Raps- und Wintergerstenanbau angetroffen. Die Ackerbohne steht laut Bundesver- band Deutscher Pflanzenzüchter e.V. mit 17.000 Hektar Anbaufläche an dritter Stelle hinter Futtererbse und Lupine und zählt damit zu den bedeutendsten Körnerleguminosen in Deutschland (http://www.bdp-online.de). Auch Raps- und Wintergerste zählen zu den am meisten angebauten Feldfrüchten. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 16
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Foto 2: nördlicher Teil des Plangebietes mit Anbau von Ackerbohne Foto 3: südlicher Teil des Plangebietes mit Anbau von Ackerbohne und Wintergerste rechts des We- ges sowie Glatthaferwiese mit randlicher Salweide und Gebüschstreifen links des Weges In der nördlichen Hälfte des Plangebietes wurden darüber hinaus eine kleinere Parzelle und zwei größere Parzellen mit aus mäßig arten- und blütenpflanzenreichen Glatthaferwiesen- beständen (EA1) erfasst. Auf der kleineren Wiese im nördlichen Teil des Plangebietes wurde am Tag der Kartierung 20.06.2016 bereits der 2. Aufwuchs angetroffen, der in seiner Vegetationsentwicklung be- reits bis zur Blüte bzw. kurz vor der Blüte vorangeschritten war. D.h. der 1. Schnitt erfolgte sehr früh. Der 2. Aufwuchs zeigte einen vergleichsweise geringen Massenaufwuchs. Neben zahlreichen Grasarten wurde ein rd. 10 - 15 %iger Anteil an verschiedenen Klee- und Kraut- Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 17
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach arten (xd2, tl1) erfasst. Darunter fanden sich stellenweise auch Magerkeitszeiger wie Ruch- gras, Wiesenflockenblume und Kuckuckslichtnelke. Die Wiese wird pflanzensoziologisch dem Arrhenatheretum elatioris zugeordnet. Ausgehend von den vorangehend beschriebe- nen Merkmalen wird von einer mäßig intensiven Nutzung ausgegangen. Erfasste bestandsbildende Arten und Kennarten: Deutsche Wissenschaftliche Be- Deutsche Wissenschaftliche zeichnung Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Bärenklau Heracleum sphondylium Rotklee Trifolium pratense Gemeiner Löwenzahn Taraxacum officinale Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris Glatthafer Arrhenatherum elatius Weißklee Trifolium repens Gänseblümchen Bellis perennis Wiesenflockenblume Centaurea jacea Knauelgras Dactylus glomerata Wiesenfuchsschwanz Alopecurus praten Kuckuckslichtnelke Lychnis flos-cuculi sis Margeritte Chrysanthemum Wiesen-Kammgras Cynosurus cristatus leucanthemum Wiesenrispengras Poa pratensis Sauerampfer Rumex acetosa Wiesenschwingel Festuca pratensis Schafgarbe Achillea millefolium Wolliges Honiggras Holcus lanatus Spitzwegerich Plantago lanceolata Vogelwicke Vicia cracca Rauhe Wicke Vicia hirsuta Foto 4: mäßig extensiv genutzte Glatthaferwiese im nordlichen Teil des Plangebietes, 2. Aufwuchs In den beiden größeren, nebeneinander liegenden Mähwiesenflächen, die als Glatthafer- wiese des Typs Dauco-Arrhenatheretum (EA1) einzustufen sind, betrug der Anteil an Blü- tenpflanzen dagegen nur rd. 5%. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 18
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Erfasste bestandsbildende Arten und Kennarten: Deutsche Wissenschaftliche Be- Deutsche Wissenschaftliche zeichnung Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Gemeiner Löwenzahn Taraxacum officinale Weißklee Trifolium repens Glatthafer Arrhenatherum elatius Wiesenflockenblume Centaurea jacea Knauelgras Dactylus glomerata Wiesenfuchsschwanz Alopecurus praten- Margeritte Chrysanthemum sis leucanthemum Wiesen-Goldhafer Trisetum flaves- Schafgarbe Achillea millefolium cens Spitzwegerich Plantago lanceolata Wiesen-Kammgras Cynosurus cristatus Zaun-Wicke Vicia sepium Wiesenrispengras Poa pratensis Moschusmalve Malva moschata Wiesenschwingel Festuca pratensis Rotklee Trifolium pratense Wolliges Honiggras Holcus lanatus Scharfer Hahnenfuß Ranunculus acris Wilde Möhre Daucus carota Die letztgenannten Wiesen waren am Jahr der Bestandskartierung am 20.06. noch nicht gemäht. Aufgrund des hohen Masseaufwuchses und des geringen Kräuteranteils wird von einer intensiven Düngung ausgegangen und die Wiese trotz später Mahd insgesamt mit einer mäßig intensiven Nutzung eingeschätzt. Foto 5: mäßig intensiv genutzte Glatthaferwiesen im nordöstlichen Teil des Plangebietes, 1. Aufwuchs Eine Zuordnung zu §15 LNatG RP kann nicht erfolgen, da der geforderte Krautanteil von 20% in den Glatthaferwiesenbeständen des Planungsraumes nicht erreicht wird. Bedeutende Gehölzbestände stellten die teils einseitig und teils beidseitig der L 264 auf den Seitenstreifen und Seitenböschungen stockenden Baumreihen (BF1) dar. Hierbei han- delte es sich um Baumreihen aus überwiegend mittelalten Winterlinden-Hochstämmen, ver- einzelt auch später nachgepflanzten jüngeren Bäumen, die der Straße abschnittsweise ei- nen alleeartigen Charakter verleihen. Ungefähr in dem nördlichen Drittel war die Baumreihe Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 19
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach rechtsseitig der L 264 mit einer Strauchreihe aus Wolligem Schneeball, Hasel, Liguster und Hundsrose unterpflanzt und setzte sich dann als Böschungsgehölz fort, ohne Hochstämme als Überhälter (BD2). Dieser Bereich des Böschungsgehölzes setzte sich aus Birke, Sal- weide, Zitterpappel, Hundsrose, Gewöhnlicher Schneeball und Brombeere zusammen. Foto 6: straßenbegleitende Baumreihen aus Winterlinde entlang der L 264 Als weitere Gehölzelemente auf den Straßenböschungen wurden in Ortsnähe linksseitig zwei weitere Einzelbäume, darunter eine alte Bruchweide, erfasst. Diese straßenbegleiten- den Gehölze befinden sich teils innerhalb des Plangebietes und teils angrenzend an das Plangebiet. Innerhalb des Plangebietes wurden darüber hinaus nur noch zwei kleine Gehölzbestände angetroffen. Ein Schlehengebüsch (BB9) wurde seitlich der Einmündung des Wirtschafts- weges (Wiesenweg) (VB2), der im nordwestlichen Bereich von der L 264 abzweigt und das Plangebiet in südöstliche Richtung durchquert, erfasst. Im Bereich der darauf folgenden Wegekreuzung stockt auf der seitlichen Böschung eine einzelne, ältere Salweide (BF1), die von einem kleinen Gebüschstreifen (BB9) aus Schlehe, einer jungen Stieleiche, Eingriffli- gem Weißdorn, Rotem Hartriegel und Hasel unterwachsen war. Auf den Flächen, die als Planungsraum dem Regenrückhaltebecken zugeordnet sind, findet sich ein Komplex aus einem Böschungsgehölz mit einem Restbestand einer Obstwiesen- brache, und kleinteiligem Wechsel aus frisch-feuchter Glatthaferwiese, Magerwiese, Fett- weidenbrache, quellig durchsickerter Nasswiesenbrache und Nassweide. An letztere schließt sich im Talgrund ein naturnaher (altbegradigter) Quellbach mit einer Sickerquelle und dahinter liegendem naturnahem Waldmantel an, der einem großflächigen Fichtenwald vorgelagert ist. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 20
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Ein Großteil dieser Grünlandbestände sowie der Quellbach und die Sickerquelle unterlie- gen dem Pauschalschutz nach § 30 BNatSchG oder § 15 LNatSchG RP (weitere Informa- tionen siehe FBN Schnug-Börgerding 2019) und besitzen somit naturschutzfachlich eine sehr hohe Wertigkeit. Im nordwestlichen Anschluss an den Planungsraum beginnt der bebaute Siedlungsraum von Puderbach. Hier finden sich ein Nahrungsmittel-Discounter (Lidl) und ein Getränke- markt mit jeweils dazugehörigem großräumigem, vollständig versiegeltem Parkplatz. Diese werden in Richtung der L 264 und der südlichen Außengrenze durch relativ breite Bö- schungsgehölze eingegrünt, die sich aus überwiegend standortheimischen Bäumen und Sträuchern, durchsetzt von einigen Ziergehölzen, zusammensetzen. Das Gehölz entlang der Westgrenze geht nahtlos in das bereits ältere Böschungsgehölz der L 264 über und bildet optisch mit diesem eine Einheit. An der Innenseite in Richtung der Parkplatzflächen ist dem geschlossenen Gehölzstreifen eine Baumreihe aus Spitzahorn-Hochstämmen und einem Eschen-Hochstamm vorgesetzt. Entlang der nördlichen und östlichen Grenze besteht die Eingrünung aus lediglich schmalen Gehölzstreifen. Foto 7: vorhandener Einzelhandelsbetrieb mit guter randlicher Eingrünung des Grundstücks Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 21
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Foto 8: an das Plangebiet angrenzender Bereich mit Einzelhandel Während der Bestandskartierung wurden folgende Tierarten als Zufallsbeobachtungen festgestellt: Schafstelze (Motacilla alba) Nahrung suchend am Wegrand in dem seitlichen Krautsaum, Turmfalke (Falco tinnunculus) überfliegend und Haussperling (Passer domes- ticus) Nahrung suchend im Siedlungsraum. In dem nordöstlichen Talraum wurden am 27.9.2018 zwei Fledermäuse, die vermutlich aus einem Quartier ausgeflogen sind, sowie zwei Grünspechte am Rande des hier vorhande- nen Obstwiesenreliktes beobachtet. Sowohl für die Fledermäuse als auch für den Grün- specht bietet der Komplex aus Obst- und Laubgehölzen, extensiven und brachgefallenen, überwiegend feuchten bis nassen Grünlandbeständen und dem Quellbach mit anschlie- ßendem Waldrand ideale Lebensraumbedingungen. In dem Planungsraum für das Ge- werbe- und Sondergebiet finden sich keine für diese Arten besonders geeigneten Habi- tatstrukturen, so dass hier nicht von einer funktionalen Beziehung ausgegangen wird. Unter Berücksichtigung aller Wertfaktoren wie Natürlichkeit, Schutzwürdigkeit / gesetzlicher Schutz, Seltenheit, Größe, Habitatfunktion, anthropogene Veränderung und Vorbelastung, werden die Gehölzstrukturen und die mäßig extensiv genutzten und mäßig arten- und kräu- terreichen sowie die mäßig intensiv genutzten Glatthaferwiesen (Mähwiesen) mit einer mitt- leren Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz eingestuft. Alle übrigen Biotoptypen des Planungsraumes erlangen eine nachrangige Bedeutung. In dem Bestands- und Konfliktplan sind die vorangehend beschriebenen Biotoptypen in ih- rer Lage, Größe und Verteilung innerhalb des Plangebietes dargestellt. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 22
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Landschafts- und Ortsbild, Erholung Das Plangebiet und seine Umgebung umfassen den südlichen Ortsrandbereich von Puder- bach und die daran anschließende landwirtschaftliche Feldflur. Der südliche Ortsrand von Puderbach, der sich direkt nördlich und westlich an das Plange- biet anschließt, bildet einen durch die L 264 unterteilten Bereich mit Handelsbetrieben und ein Gewerbegebiet. Beide Gebiete sind geprägt durch überwiegend große Gebäudekom- plexe, die sich als weitgehend einförmig rechteckige, ungegliederte, gesichtslose Quarder- bauten darstellen. Sie werden begleitet von großflächig befestigten Parkplatz-, Stell- und Lagerflächen. Nur wenige Grundstücke weisen gestaltete / bepflanzte Grünflächen auf. Auf den noch unbebauten Grundstücken finden sich unbefestigte Lager- und Stellflächen, die in ruderalisierte Rasenflächen und Ruderalfluren übergehen. Insgesamt sind weder ein re- gionstypischer Baustil oder Bauelemente und nur wenige das Siedlungsbild aufwertende Grünstrukturen vorhanden. Von hoher Bedeutung für das Landschaftsbild sind die Baumreihen entlang der L 264 (vgl. Foto Nr. 6) sowie die älteren und breiteren Böschungsgehölze, die die L 264 in Ortsrand- nähe begleiten und den Einzelhandelsbereich in südliche und westliche Richtung eingrünen (vgl. Foto Nr. 7). Diese Gehölzstrukturen erzielen eine effektive und naturnahe Eingrünung des Ortsrandes bzw. Einbindung des Straßenkörpers in die freie Landschaft. Den meisten Gewerbegrund- stücken auf der westlichen Seite der L 264 fehlt eine randliche Eingrünung und innere Durchgrünung. Hier hat eine negative Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes statt- gefunden. Da ein Großteil dieser Bebauung rechts der Urbacher Straße augenscheinlich noch relativ neu ist, findet eine Gestaltung der Außenflächen möglicherweise noch statt. Derzeit stellt sich dieser Siedlungsbereich von Puderbach als wenig attraktiv / von geringer Schönheit dar (vgl. nachfolgenden Luftbildausschnitt). Da sich das Plangebiet auf einem in südwestliche Richtung ansteigenden Hangrücken zwi- schen dem Puderbachtal und einem kleinen Seitental des Holzbachtals befindet, der eine exponierte Lage aufweist, besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer anthropoge- nen Überprägung der Landschaft. Insbesondere sobald man aus dem südlich gelegenen Wald herauskommt, fällt der Blick direkt auf den Südrand von Puderbach und damit auch auf die Plangebietsflächen. Aus diesem Grund ist naturschutzfachlich eine intensive rand- liche Eingrünung des Gewerbegebietes von besonderer Bedeutung, um den Ortsrand land- schaftsgerecht zu gestalten. Auch vor diesem Hintergrund erlangen die Baumreihen und Gehölzstreifen auf den Seiten- streifen und Seitenböschungen der L 264 eine besondere / hohe Bedeutung für das Land- schaftsbild, da sie die Aufmerksamkeit der Betrachter, die von der Anhöhe des Urbacher Waldes kommen, auf sich ziehen und abschnittsweise die Blickbeziehung zu dem südlichen Ortsrand von Puderbach unterbrechen. Die landwirtschaftliche Feldflur stellt sich im Planungsraum und seiner Umgebung als struk- turarm und wenig abwechslungsreich dar. Das Landschaftsbild bereichernde Gehölzele- mente beschränken sich weitgehend auf die bereits angesprochenen Baumreihen und Ge- Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 23
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach hölzstreifen seitlich der L 264. Blütenreicheres Grünland findet sich nur kleinflächig inner- halb der das Landschaftsbild dominierenden artenarmen Äcker und des blütenpflanzenar- men Grünlandes. Die mit Ackerbohne und Raps bestellten Äcker bilden jedoch kurzzeitige Blühaspekte, die das Landschaftsbild für durchschnittlich 3-5 Wochen aufwerten. Abgemildert wird die Strukturarmut durch den hohen Waldanteil im Großraum Puderbach, welcher das im Vergleich kleinräumige Offenland einrahmt und damit das Landschaftsbild belebt. Darüber hinaus trägt auch die hohe Reliefenergie zur Belebung des Landschaftsbildes bei. In exponierter Lage - so auch am Südrand des Plangebietes - hat man einen guten Fern- blick Abb. 7: Luftbildausschnitt mit Umgrenzung des Plangebietes (Quelle: LANIS / www.naturschutz- rlp.de Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisdaten: (C) Kataster- und Vermessungsver- waltung Rheinland-Pfalz), bearbeitet Kultur- und Sachgüter Naturschutzfachlich relevante Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden. Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 24
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach Schutzgebiete, Schutzobjekte Innerhalb des Plangebietes oder in seiner näheren Umgebung sind keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte ausgewiesen. Die Entfernung zum Naturpark Rhein-Westerwald beträgt im Minimum 440 m Luftlinie. Zu Flächen mit Pauschalschutz gem. § 30 BNatSchG oder § 15 LNatSchG RP siehe Kap. 1.4. 3. Status-Quo-Prognose Bei Nichtaufstellung des Bebauungsplanes und Nichtdurchführung der geplanten Bebau- ung würden die Flächen voraussichtlich in ihrer derzeitigen Nutzung - vorwiegend intensive Ackernutzung, teilweise mäßig extensive und mäßig intensive Grünlandnutzung - verblei- ben. 4. Unabgewogenes naturschutzfachliches Zielkonzept Ausgehend von dem derzeitigen Bestand sollte im Planungsraum die Nutzung in den Mäh- wiesen noch weiter extensiviert werden, um den Arten- und Blütenreichtum zu verstärken. Darüber hinaus formuliert die PVB die Entwicklung weiterer extensiver Wiesen und Weiden nördlich des Plangebietes. In der ortsrandnahen Obstwiesenbrache sind die Wiederaufnahme einer extensiven zwei- schürigen Mähnutzung, die Wiederaufnahme einer fachgerechten Obstbaumpflege und er- gänzende Obstbaumpflanzungen anzustreben. In Richtung des Talgrundes sollten in den Wiesen ergänzende Streuobstbestände entwi- ckelt werden. Die vorhandenen Feucht- und Nasswiesen im Talgrund sind zu erhalten und in ihrer Biotopqualität weiter zu entwickeln. Die vorhandenen Gehölzbestände sollten dauerhaft erhalten werden. An den Ortsrändern sollten landschaftsgerechte Grünstrukturen entwickelt werden. Grundsätzlich ist eine biotoptypenverträgliche Nutzung der Acker- und Grünlandflächen durch Anpassung der Nutzungsintensität (Düngung, Pestizideinsatz, Wahl und Art des An- baus der Feldfrüchte, Bodenbearbeitung, Schnittzeitpunkte, Schnitthäufigkeit etc.) an die ökologische Tragfähigkeit des Standortes anzustreben. Begleitend ist eine Anlage von ackerbegleitenden Blühstreifen, Baumreihen oder Heckenstrukturen zur Erhöhung der Le- bensraumqualität für die typische Fauna der freien Feldflur sowie als Vernetzungsstruktu- ren anzustreben. 5. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse 5.1 Gesetzliche Grundlagen Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Men- schen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 25
Fachbeitrag Naturschutz Bebauungsplan „Gewerbegebiet Urbacher Straße links“, OG Puderbach erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 - FFH-Richtlinie - (ABl. EG Nr. L 206/7) sowie in den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 02.04.1979 - Vogelschutzrichtlinie - (ABl. EG Nr. L 103) ver- ankert. Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Urteil vom 10.01.2006 (C-98/03) wurde das Bundesnaturschutzgesetz erstmalig zum 12.12.2007 (BGBl I S 2873), in Kraft getreten am 18.12.2007, geändert und an die europarechtlichen Artenschutzrege- lungen angepasst. Im Folgenden beziehen sich alle Gesetzeszitate – falls nicht anders angegeben - auf das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom 13.10.2016. Das BNatSchG definiert die besonders und die streng geschützten Arten in § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 wie folgt: „13. besonders geschützte Arten a) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildle- bender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, L 100 vom 17.4.1997, S. 72, L 298 vom 1.11.1997, S. 70, L 113 vom 27.4.2006, S. 26), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 318/2008 (ABl. L 95 vom 8.4.2008, S. 3) geändert worden ist, aufgeführt sind, b) nicht unter Buchstabe a fallende aa) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, bb) europäische Vogelarten, c) Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG aufgeführt sind; 14. streng geschützte Arten besonders geschützte Arten, die in a) Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 b) Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG c) einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 BNatSchG aufgeführt sind“. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Neufassung der §§ 44 und 45 BNatSchG die euro- parechtlichen Regelungen zum Schutz der streng geschützten und besonders geschütz- ten Arten, die sich aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben, umge- setzt. Dabei hat er die Spielräume, die die Europäische Kommission bei der Interpretation der artenschutzrechtlichen Vorschriften zulässt, rechtlich abgesichert. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 sind folgendermaßen ge- fasst: "Es ist verboten, Dipl. Ing. Jutta Schwalm ▪ Landschaftsplanung Seite 26
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