Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis

Die Seite wird erstellt Ulrich Schuler
 
WEITER LESEN
Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis
Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
                    mit eidgenössischem Fachausweis

12.05.12.05.2011
                   FA Finanz- R
12.05.12.05.2011
                   FA Finanz- R
Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Inhalt
1.       Berufsbild............................................................................................................................................... 2
2.       Ziele der Ausbildung ......................................................................................................................... 3
2.1. Zielgruppe ............................................................................................................................................. 3

2.2. Positionierung der Ausbildung...................................................................................................... 3
2.3. Dauer und Inhalte............................................................................................................................... 4

3.       Stoffinhalte............................................................................................................................................ 5
4.       Unterrichtskonzept und Methoden ............................................................................................. 6
5.       Eidgenössische Berufsprüfung / Prüfungsdauer ..................................................................... 7
5.1. Prüfungsfächer .................................................................................................................................... 7
5.2. Anforderungen für die Prüfungszulassung ............................................................................... 7

5.3. Promotionsordnung .......................................................................................................................... 8

6.       Organisation ......................................................................................................................................... 9
6.1. Kursorganisation ................................................................................................................................. 9

Ausgabe Mai 2015

12.05.12.05.2011
                                                          FA Finanz- R1
1. Berufsbild

Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen übernehmen Leitungsfunktionen in Klein-
und Mittelbetrieben. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Finanz- und Rechnungs-
wesen, organisieren und überwachen die Finanzbuchhaltung und Personaladministrati-
on.

Die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten von Fachleuten im Finanz- und Rechnungswesen
variieren je nach Grösse des Betriebes. Während sie in Grossbetrieben Bindeglied zur Leitung
Rechnungslegung und Controlling sind und Führungsfunktionen übernehmen, tragen sie in
KMU-Betrieben die gesamte Verantwortung für das Finanz- und Rechnungswesen.

Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen
•   führen im Rechnungswesen die laufenden Geschäfte der Betriebs- und Finanzbuchhaltung.
•   organisieren und überwachen die Debitoren und Kreditoren.
•   erstellen Monats- und Quartalsberichte, die Jahresrechnung sowie die Bilanz und Erfolgs-
    rechnung nach den Richtlinien des International Financial Reporting Standards (IFRS).
•   sind für den Kontenplan und die Kontierungsrichtlinien verantwortlich.
•   erledigen die operative Planung und Budgetierung, ermitteln und visualisieren Kennzah-
    len, erstellen Statistiken und Sonderrechnungen.
•   behalten die Übersicht über die Finanzierung des Unternehmens, d.h. das Eigen- und
    Fremdkapital sowie das Cash Management.
•   Zudem beurteilen und prüfen sie Investitionen und deren finanzielle Auswirkungen. Täg-
    lich orientieren sie sich an den Finanzmärkten und unterstützen die Unternehmensleitung
    bei wichtigen Entscheiden.
Je nach Betrieb bearbeiten sie auch Bereiche wie Leasing, Exportfinanzierung oder ergreifen
Massnahmen zur Konsolidierung.

Im betrieblichen Rechnungswesen sind Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen verantwort-
lich für das Kostenrechnungssystem. Sie erstellen Vor- und Nachkalkulationen und liefern Kos-
teninformationen zu Produkten, Dienstleistungen und Kunden.

Fachleute des Finanz- und Rechnungswesens erarbeiten für ihren Betrieb die Steuererklärung,
formulieren Einsprachen und Rekurse. Neben umfangreichem Wissen im Steuerwesen kennen
sie sich in den Vorschriften zum Obligationenrecht, zu Schuldbetreibung und Konkursverfahren
aus. Sie führen die Saläradministration, erstellen die Salärabrechnung und wissen daher auch
Bescheid über Personal- und Sozialversicherungen, Arbeitsrecht u.a.

12.05.12.05.2011
                                  FA Finanz- R2
2. Ziele der Ausbildung
      Der Lehrgang für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen bereitet die Teilnehmenden mit
      der Vermittlung von gründlichen Kenntnissen in Theorie und Praxis des Finanz- und Rech-
      nungswesens auf ihre Berufsprüfung vor. Mit dem eidgenössischen Fachausweis erwerben die
      Kursteilnehmenden ein Diplom, das gesamtschweizerisch anerkannt ist und damit auch einen
      hohen Standard für Wirtschaft und Verwaltung darstellt.

      2.1. Zielgruppe
      Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche während mindestens dreier Jahre Berufspraxis in
      einem Teilbereich des Finanz- und Rechnungswesen praktische Erfahrungen sammeln konnten,
      ihr Wissen vertiefen möchten und damit ihr berufliches Weiterkommen aktiv steuern wollen.
      2.2. Positionierung der Ausbildung

Eintritt in
3. Semester

      12.05.12.05.2011
                                        FA Finanz- R3
2.3. Dauer und Inhalte

Der Lehrgang dauert fünf Semester,wobei in den ersten vier Semestern die Stoffvermittlung
erfolgt und das fünfte Semester der Repetition und der Prüfungsvorbereitung dient.

Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Klassen am Dienstag- und Donnerstagabend sowie
an einzelnen Samstagen statt. Diese gemeinsamen Zeitfenster ermöglichen den Austausch
zwischen den Teilnehmenden über verschiedene Lehrgänge hinweg.

Stoffinhalte                           1. Sem.       2. Sem.   3. Sem.   4. Sem.   5. Sem.
Finanzielles Rechnungswesen                                                       
Sozialversicherung                                                                  
Recht                                                                              
Kostenrechnung                                                                      
Organisation des                                                                    
Rechnungswesens
Planungsrechnung                                                                    
Steuern                                                                            
Konzernrechnung                                                                     
Verrechnungssteuer/                                                                 
Doppelbesteuerungsabkommen
Investitionsrechnung                                                                
Lohnadministration                                                                  
Swiss GAAP FER                                                                      
Mehrwertsteuer                                                                      
Finanzmanagement                                                                    
Abschlüsse (ER/Bilanz/Mittelfluss)                                                  
Prüfungsvorbereitung                                                                 
Fallstudie                                                                           

Der Präsenzunterricht findet in den 1.4. Semestern in der Regel in 8 Lektionen pro Woche statt,
im 5. Semester während der Repetition sind 8 bis 12 Lektionen geplant.

Zusätzlich zum Präsenzunterricht ist mit Hausaufgaben im Umfang von mehreren Stunden je
Woche zu rechnen.

12.05.12.05.2011
                                     FA Finanz- R4
3. Stoffinhalte

Die detaillierten Stoffinhalte orientieren sich an der Wegleitung «Berufsprüfung für Fachleute
im Finanz- und Rechnungswesen», welche unter www.examen.ch/rc/de/Pruefungsordnung
heruntergeladen werden kann.

Rechnungswesen
Allgemeines
Erfassung und Bewertung von Buchungstatbeständen
Abschlüsse
Finanzmanagement
Kostenrechnung
Planungsrechnung
Konzernrechnung
Buchführung in besonderen Fällen
Organisation des Rechnungswesens

Steuern
Grundlagen
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Verrechnungssteuer
Übrige Steuern

Löhne und Versicherungen
Sozialversicherungen
Lohnadministration

Recht
Personenrecht
Familien- und Erbrecht
Allgemeiner Teil Obligationenrecht
Einzelne Vertragsverhältnisse
Einzelfirma und Gesellschaften
Schuldbetreibung und Konkurs
Strafrecht

Fallstudie
Fächerübergreifende Fallstudie

12.05.12.05.2011
                                   FA Finanz- R5
4. Unterrichtskonzept und Methoden

Ihr Erfolg ist unser Ansporn. Die engagierten und fachlich bestens ausgewiesenen Referentin-
nen und Referenten unterstützen Sie bei Ihren Vorbereitungen auf die internen und externen
Prüfungen. Referentinnen und Referenten sind in der Praxis verankert und verfügen über rei-
che Ausbildungserfahrung auf der entsprechenden Weiterbildungsstufe.

Präsenzunterricht in den modern eingerichteten Unterrichtsräumen ist uns wichtig. Nur so
kann ein reger Austausch innerhalb der Gruppe und zwischen Ihnen und den Referentin-
nen/Referenten stattfinden.

Die Stoffinhalte vermitteln wir strukturiert, zielgerichtet und praxisnah mit aktuellen Beispielen.
Der Unterricht berücksichtigt stets den Stand des Lernens:
•   theoretische Grundlagen im Frontalunterricht
•   Anwendungen mit einfachen Beispielen
•   Vertiefen anhand von anspruchsvolleren Aufgaben in Gruppenarbeiten
•   Einüben von Arbeitstechniken in Rollenspielen
•   Repetition anhand von verknüpften Aufgaben
•   regelmässige Durchführung von Lernerfolgskontrollen

Unsere situationsgerechten Methoden orientieren sich an langjähriger Erfahrung und an den
neuesten Erkenntnissen aus der Lernforschung:
•   Lehrvorträge/Gespräche
•   Einzel- und Partnerarbeit
•   Fallbeispiele in Gruppenarbeit mit Präsentation und Diskussion im Plenum

Die optimale Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten führt zu Ihrem Prüfungserfolg.

12.05.12.05.2011
                                    FA Finanz- R6
5. Eidgenössische Berufsprüfung / Prüfungsdauer

Die Berufsprüfung findet in der Regel jedes Jahr im Frühling (März/April) statt und wird ge-
samtschweizerisch durchgeführt. Die Prüfung umfasst die nachfolgenden Fächer:

5.1. Prüfungsfächer

                                  Prüfungsart        Dauer       Gewichtung
Rechnungswesen                    schriftlich          7 Std.           4

Steuern                           schriftlich          3 Std.           2

Sozialversicherungen              schriftlich          1 Std.           1

Recht                             schriftlich          1 Std.           1

Fallstudie                        schriftlich          2 Std.           2

Total                             schriftlich          14 Std.         10

5.2. Anforderungen für die Prüfungszulassung
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer
1.      a. über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
           • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Berufes oder einer vom BBT anerkannten
             Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis;
           • Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer;
           • Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung;
           • Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer Fachhochschule;

        b. eine Fachpraxis von 3 Jahren nachweist
           Als Fachpraxis im Sinne der Prüfungsordnung gilt eine Tätigkeit als Fachperson in ei-
           nem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der
           Steuern. Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbe-
           ginns.

        c. keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der dem Zweck der Prüfung wider-
           spricht.

2.      Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das
        BBT.

3.      Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber
        spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender
        Entscheid enthält eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung.

12.05.12.05.2011
                                     FA Finanz- R7
5.3. Promotionsordnung
Im Sinne eines zielgerichteten Unterrichts und zur Information der Kursteilnehmenden, werden
in den Vorbereitungskursen zur Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechnungswe-
sen in allen Kursen, die mehr als 20 Lektionen umfassen, Tests durchgeführt.

Grundsätzlich wird promoviert, wer im Durchschnitt aller Kurse mindestens eine Note von 4,0
erzielt.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat der Wirtschaftsschule Thun die Berufsprüfung nicht, kann
der Unterricht des Repetitionssemester zum ermässigten Preis von 50 % der Semesterkosten
wiederholt werden. (Prüfungsgebühren, Lehrmittelund Materialkosten sind von dieser Rege-
lung ausgenommen.)

Es gelten die offiziellen Prüfungsordnungen und Wegleitungen des Kaufmännischen Verban-
des Schweiz / examen.ch (siehe auch Kursorganisation).

12.05.12.05.2011
                                  FA Finanz- R8
6. Organisation

6.1. Kursorganisation

                   Stefan Zbinden                         Stefan Zbinden
                   Leiter Weiterbildung                   Lehrgangsleitung
                   stefan.zbinden@wst.ch                  stefan.zbinden@wst.ch
                   033 225 26 34                          033 225 26 34

Reglemente
Prüfungsordnungen und Wegleitungen können am Informationsabend bezogen oder direkt
auf der Website des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes Schweiz heruntergeladen
werden.

Verein für höhere Prüfungen Rechnungswesen und Controlling
Kaufmännischer Verband Schweiz
Hans-Huber-Strasse 4
Postfach 1853
8027 Zürich

T 044 283 45 46
F 044 283 45 50
info@kfmv.ch
examen.ch

Anmeldung
Anmeldungen bitte schriftlich mit dem beiliegenden Formular.
Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eintreffens berücksichtigt.

Schuladresse
Wirtschaftsschule Thun
Weiterbildung
Mönchstrasse 30A
3600 Thun

T 033 225 26 26
F 033 225 26 39
weiterbildung@wst.ch
wst.ch/weiterbildung

12.05.12.05.2011
                                     FA Finanz- R9
12.05.12.05.2011
                   FA Finanz- R10
Sie können auch lesen