Fachkongress Steuern Workshop - Übersicht Sozialversicherungsthemen - Unternehmer Forum Schweiz

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Fachkongress Steuern Workshop - Übersicht Sozialversicherungsthemen - Unternehmer Forum Schweiz
Kevin Cummins & Beat Rüegg                               Sozialversicherungen und Steuern

                             Fachkongress Steuern

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                   Übersicht Sozialversicherungsthemen

                                                              © Fachkongress Steuern 2020
Fachkongress Steuern Workshop - Übersicht Sozialversicherungsthemen - Unternehmer Forum Schweiz
Kevin Cummins & Beat Rüegg                                                                  Sozialversicherungen und Steuern

                   Aktuelles – 22.10.2020
                   Thema Voranmeldungen – Circuit Brake?

                   Voranmeldungen – Bewilligungsdauer Kurzarbeit
                   Erteilte Bewilligungen über den 31.08.2020 hinaus:
                   Mit der Aufhebung der meisten Artikel der COVID‐19‐Verordnung
                   Arbeitslosenversicherung (SR 837.033) am 31.08.2020 wird die maximale
                   Bewilligungsdauer wieder von 6 auf 3 Monate gekürzt.

                   Bewilligungen, die am 01.09.2020 bereits länger als 3 Monate in Kraft sind, gelten
                   nur bis zum 31.08.2020. Dieses Vorgehen ist konsistent damit, dass gemäss Weisung
                   2020/04 die Bewilligungen mit dem Vorbehalt ergänzt wurden, dass der Anspruch auf KAE
                   bei Aufhebung der COVID‐19‐Verordnung Arbeitslosenversicherung erlischt.

                   Der Betrieb muss bei Bedarf eine neue Voranmeldung für Kurzarbeit einreichen.
                   Bewilligungen, die am 01.09.2020 noch nicht 3 Monate in Kraft sind, werden am
                   01.09.2020 auf 3 Monate Dauer insgesamt gekürzt.

                   Für die Abrechnungsperioden ab September 2020 gelten dann die üblichen
                   Bestimmungen des AVIG, vorbehaltlich anderslautende gesetzliche
                   Übergangsbestimmungen wie z.B. Weiterführung des vereinfachten summarischen
                   Verfahrens bis 31.12.2020.

                   Aktuelles – 22.10.2020
                   Thema Voranmeldungen – Circuit Brake?

                                                                                                   © Fachkongress Steuern 2020
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                   Internationale Unterstellung

                    Neues Unterstellungstool der Ausgleichskassen
                    Achtung – Momentan nur für einfache EU/EFTA Bezügen

                   https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-
                   IV/Versicherungsunterstellung/new

                   Internationale Unterstellung

                    Schweiz – EU/EFTA (Grundlage Personenfreizügigkeitsabkommen)
                    Schweiz – Vertragsstaaten

                   Wichtig:

                   -   EU Abkommen gilt nur für CH/EU Bürger
                   -   EFTA Abkommen gilt nur für CH/EFTA Bürger
                   -   Gewisse Bilaterale Abkommen gelten nur für Staatsbürger beider
                       Staaten, einige jedoch auch für Drittstaatsangehörige

                   Fazit: Ein Grenzgänger aus Deutschland, der in der Schweiz arbeitet,
                   Türkischer Nationalität, unterliegt nicht dem EU Abkommen. Hier wäre zu
                   prüfen, ob die CH mit DE ein Zwischenstaatliches
                   Sozialversicherungsabkommen hat.

                                                                                        © Fachkongress Steuern 2020
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                   Internationale Unterstellung

                   Internationale Unterstellung – Kein Jojo Effekt

                    Art. 14 Abs. 10 EG VO 987/2009

                    Für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften nach
                     den Absätzen 8 und 9 berücksichtigen die betroffenen Träger
                     die für die folgenden 12 Kalendermonate angenommene
                     Situation.

                    (Absätze 8 und 9 betreffen die Punkte „Wesentlicher Teil –
                     25%“ und „Mittelpunkt ihrer Tätigkeit – Bei Selbständigen“)

                    Wie aus Erwägungsgrund 18b der Verordnung 465/2012 und
                     aus Punkt 6 des Pracital Guides hervorgeht, ist ein „Jo-Jo-
                     Effekt“ unbedingt zu vermeiden.

                                                                                   © Fachkongress Steuern 2020
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                   Internationale Unterstellung – Marginale
                   Tätigkeiten

                    Art. 14 Abs. 5b EG VO 987/2009
                    Für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften
                     nach Artikel 13 der Grundverordnung werden marginale
                     Tätigkeiten nicht berücksichtigt.
                    Diese Bestimmung bezweckt zu verhindern, dass sich die
                     Versicherungsunterstellung aufgrund kleiner Tätigkeiten ändert
                     und will zudem Missbrauch verhindern.
                    Als marginal gelten Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Eigenart
                     unbedeutend sind. Ein Indikator für eine marginale Tätigkeit
                     kann eine reguläre Arbeitszeit und/oder eine Entlöhnung von
                     weniger als 5% im Verhältnis zum Gesamtpensum pro Staat
                     sein (mehrere Erwerbstätigkeiten für verschiedene
                     Arbeitgebende werden zusammengezählt

                   Aussetzung Unterstellungsregeln infolge Covid

                   Link BSV:

                   https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/gr
                   undlagen-und-abkommen/int-corona.html

                   Deutschland, Frankreich, Österreich   Aussetzung bis zum
                   31.12.2020
                   Italien                               Aussetzung bis zum
                   31.10.2020
                   Andere EU-Staaten                     Aussetzung bis zum
                   31.12.2020

                                                                                   © Fachkongress Steuern 2020
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                   Aussetzung Unterstellungsregeln infolge Covid

                   Auszug BSV:

                   Auch in Bezug auf Staaten, mit denen die Schweiz ein bilaterales
                   Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ändert sich die
                   Versicherungsunterstellung von Personen nicht, wenn diese
                   aufgrund der aussergewöhnlichen Situation im Zusammenhang mit
                   dem Coronavirus vorübergehend die Arbeitsleistung nicht physisch
                   in der Schweiz erbringen können.

                   Aussetzung Unterstellungsregeln infolge Covid

                   Personen, die ihren Arbeitsplatz in der Schweiz auf den gemäss
                   Arbeitsvertrag geplanten Arbeitsantritt hin im Zusammenhang mit
                   dem Coronavirus nicht aufsuchen können, werden ebenfalls dem
                   Schweizer Recht unterstellt.

                   Dies gilt für alle Sozialversicherungszweige einschliesslich der
                   Unfallversicherung, jedoch mit Ausnahme der Krankenversicherung

                                                                                 © Fachkongress Steuern 2020
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                   Wichtig zu Bedenken Unterstellung

                   - EU Abkommen gilt nur für CH/EU Bürger
                   - EFTA Abkommen gilt nur für CH/EFTA Bürger
                   - Gewisse Bilaterale Abkommen gelten nur für Staatsbürger
                     beider Staaten, einige jedoch auch für Drittstaatsangehörige

                   Fazit: Ein Grenzgänger aus Deutschland, der in der Schweiz
                   arbeitet, Türkischer Nationalität, unterliegt nicht dem EU
                   Abkommen. Hier wäre zu prüfen, ob die CH mit DE ein
                   Zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen hat.

                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 1
                   Mitarbeiter:                  Alain, Wohnsitz in Mulhouse, Franzose
                   Arbeitgeber und Sitz:         Vinum AG, Basel
                   Arbeitsort vor Corona:        1 Tag FR / 4 Tage CH
                   Arbeit während Corona:        5 Tage FR wegen Quarantänevorgaben*
                   Geplant wenn Corona vorbei:   1 Tag FR / 4 Tage CH

                   Fazit?

                                                                                     © Fachkongress Steuern 2020
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                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   - Gewöhnliche Tätigkeit in 2 Ländern
                   - Erhöhte Tätigkeit in FR wegen Quarantäne nur vorübergehend,
                     also nicht «gewöhnlich» (Ich gehe davon aus, dass die
                     Quarantänevorgaben nicht mehr 12 Monate anhalten doch wer
                     weiss das schon..)
                   - Aufgrund Art. 14 Abs. 10 EG VO sollen die Träger die für die
                     folgenden 12 Kalendermonate angenommene Situation
                     abstellen.
                   - Da im Arbeitsvertrag nur 1 Homeoffice Tag erwähnt ist und dies
                     in Vergangenheit so auch angewendet worden ist, soll keine
                     neue Unterstellung erfolgen. Nach weiteren 12 Monaten kann
                     dann die Situation neu beurteilt werden (Rückblick in die
                     Vergangenheit und Abstützung auf den Arbeitsvertrag)

                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 2:
                   Der selbständigerwerbende Kieferchirurge Peter, Deutscher
                   Staatsbürger, Wohnhaft in Zürich, wird neu während 2 Tagen im
                   Monat im Schwarzwald unterrichten. Er erhält hierfür 1000 Euro
                   pro Monat (500 Euro pro Tag)

                   Er wird hierfür von einer Schule im Schwarzwald angestellt und gilt
                   für diese Tätigkeit als unselbständig. Er hat einen Jahresvertrag
                   unterzeichnet.

                   Welche Problematiken eröffnen sich hier? Denken Sie Peter kann
                   den Vertrag bedenkenlos unterschreiben?

                                                                                    © Fachkongress Steuern 2020
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                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 2:
                   Art. 13 Abs. 3 EG VO 883/2004
                   Eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Mitgliedstaaten
                   eine Beschäftigung und eine selbstständige Erwerbstätigkeit
                   ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats,
                   in dem sie eine Beschäftigung ausübt.

                   Wegfall Sozialversicherungspflicht Schweiz
                   Wenn die Tätigkeit als Lehrer nicht als Marginal betrachtet
                   wird (5% Hürde), dann bedeutet dies, dass Peter wohl nicht
                   mehr in der Schweiz Sozialversicherungsrechtlich unterstellt
                   ist sondern in Deutschland. Folgen?

                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 2:
                   Weitere Fragen bei Wegfall Unterstellung Schweiz?
                   - Keine AHV-Beiträge mehr in der Schweiz zu leisten?
                   - Rentenkürzung in der Schweiz? Wenn ja wieviel?
                   - Was ist mit allfälligen BVG-Beiträgen?
                   - Was geschieht mit der grossen Säule 3a?
                   - Was ist mit der Ehepartnerin/Partner der nicht erwerbstätig
                     ist --- Nichterwerbstätigenbeiträge?
                   - Freiwillige Weiterversicherung in der AHV?
                   - Hat die Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung
                     steuerlichen Einfluss?

                                                                               © Fachkongress Steuern 2020
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                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 2:
                   Keine AHV-Beiträge mehr in der Schweiz zu leisten?
                   Ja, durch die Unterstellung in Deutschland, sind keine AHV-
                   Beiträge mehr geschuldet. In DE wiederum, müssten die
                   Einnahmen wohl nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung
                   abgerechnet werden, da diese für gewisse Berufe nicht
                   obligatorisch ist (Freie Berufe).
                   Bei einem Reineinkommen von CHF 500’000.– fallen somit CHF
                   57462.– an AHV/FAK/VK Kosten pro Jahr weg.
                   Wichtig:
                   Die steuerlichen Abzüge für die Säule 3 und 2 fallen in der Schweiz
                   ebenfalls weg. Ohne AHV ist auch keine 2te Säule und auch keine
                   Säule 3a mehr Abzugsfähig. BGE 140 II 364
                   Zukunft:

                   Szenarien sobald Unterstellungsregeln wieder in
                   Kraft treten

                   Fallbeispiel 2:
                   Wegfall Sozialversicherungspflicht Schweiz
                   Gegenüberstellung – Gemeinde Zürich – Verheiratet - Konfessionslos:
                   Einsparung AHV/FAK/VK Beiträge bei 500K Reineinkommen                         CHF 57462.00
                   Steuerverlust (PK-Beiträge* und Säule 3a – Gemeinde Zürich)                 - CHF 49766.00
                   Verlust Abzug AHV-Beiträge weil BVG nicht mehr abziehbar                    - CHF 6863.00
                   Restbetrag Zürich nach Abzug Steuerverlust (Wenn BVG und 3a)                  CHF 833.00

                   Aufgepasst bezüglich Nichterwerbstätigen Pflicht für anderen Ehepartner, weil der doppelte
                   Mindestbeitrag nicht mehr geleistet wird. Maximalbetrag für Nichterwerbstätige CHF 24’800.--

                   Rentenkürzung:
                   Bei fehlenden Beitragsjahren erfolgt eine Kürzung von 1/44 der berechneten Rente. Bei einer
                   Maximalrente würde dies eine Kürzung von 2.273% pro fehlendem Beitragsjahr bedeuten (1/44) –
                   Bei einer Maximalrente von CHF 28440 würde die jährliche Kürzung stand Heute rund CHF 646.–
                   pro Jahr bedeuten. Den Gesamtverlust (Pensionierung bis zum Tode) kann aufgrund der
                   Sterbetafeln oder aufgrund einer Eigeneinschätzung zum privaten Gesundheitszustand
                   vorgenommen werden.

                   *Maximal mögliches BVG

                                                                                                                  © Fachkongress Steuern 2020
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                   Zukunftsaussichten

                   Motion 19.3702 Einkauf in die Säule 3a ermöglichen –
                   Erich Ettlin

                   Bedingungen:
                   - Einkauf nur alle 5 Jahre
                   - Limitierung Einkaufsbetrag auf den sogenannten
                     grossen Abzug (2020: CHF 34128.--, entspricht 5mal
                     dem Abzug der kleinen Säule 3a –
                     Progressionswerkzeug?)
                   - Alle bereits getätigten Wohneigentumsvorbezüge
                     werden vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen
                   - Einkauf soll auch für Jahre möglich sein, in welchen kein
                     AHV-Einkommen erzielt worden ist (Nachzahlung bei
                     Unterstellung in EU/EFTA, Vertragsstaaten?)

                   Fallbeispiel 3

                   Landwirt Peter Z

                   - Geboren Januar 1952
                   - Verkauf Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 2013
                   - Nach Verkauf, unselbständige Tätigkeit
                   - Bezug 3a Guthaben im Jahr 2016 in Höhe von CHF
                     93693.10
                   - Einkauf im Jahr 2016 über CHF 93000.– in die
                     berufliche Vorsorge
                   - Deklaration in Steuererklärung: Bezug 3a über
                     90’000.-- / Abzug Einkauf BVG über 90’000.--

                                                                            © Fachkongress Steuern 2020
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                   Fallbeispiel 3

                   Landwirt Peter Z – Urteil 2C_652/2018

                   - Peter verkauft seinen Landwirtschaftsbetrieb im Jahr
                     2013 (Alter 61)
                   - Jahrgang 1952
                   - Peter Löst seine Säule 3a mit 64 Jahren auf und kauf
                     sich mit diesem Geld in das BVG ein
                   - Auszahlung 3a ging an Peter
                   - Steueramt Kt. SO besteuert 3a Kapitalleistungen aus
                     Vorsorge – In Rechtskraft erwachsen
                   - Steueramt Kt. SO verweigert Abzug für Einkauf in
                     berufliche Vorsorge mit 3a Leistung
                   - Bundesgericht lässt Einkaufsabzug zu

                   3a Bezug und Einkauf in Säule 2

                                                                            © Fachkongress Steuern 2020
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                   Beispiel Bezug Vorsorgekapitalien mit Wohnsitz im
                   Ausland

                   Beispiel Bezug Vorsorgekapitalien mit Wohnsitz im
                   Ausland

                    Listen Quellenbesteuerung und Rückforderung im Internet

                                                                               © Fachkongress Steuern 2020
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                   Weiteres aus den Sozialversicherungen

                    Das Erwerbseinkommen, das Personen mit Wohnsitz in der
                     Schweiz als Inhaber oder Teilhaber von Betrieben oder
                     Betriebsstätten in einem Nichtvertragsstaat zufliesst, stellt
                     weder tatsächliches noch fiktives Renteneinkommen dar.
                     Insoweit ist die Weisung des BSV in Rz 1038.1 WVP
                     rechtswidrig
                    Art. 4 Abs. 2 Bst. a und Art. 10 Abs. 1 AHVG; Art. 6ter Bst. a
                     und Art. 28 Abs. 1 AHVV
                    Urteil 9C_590/2019 vom 15. Juni 2020

                   Covid EO – Grundlagen auf Gesetz

                   EO

                   Welche Leistungen sieht das Covid Gesetz gemäss Art. 15 vor?

                   Selbständige und Arbeitgeberähnliche Personen:

                   - Unterbrechung der Tätigkeit (Behördliche Massnahmen)
                   - Massgebliche Einschränkung (Umsatzeinbusse von mind. 55%
                     im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren
                     2015-2019)
                   - Entschädigung auf Grundlage des selbstdeklarierten
                     Erwerbsausfall (Absatz 4)??

                   Check Treuhand:
                   EO-Korrekt mit AHV-pflichtiger Lohnart gesteuert?

                                                                                      © Fachkongress Steuern 2020
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                   Covid EO – Grundlagen auf Gesetz

                   EO

                   Was hat sich geändert?

                   -    Wegfall Härtefallregelung per 17.09.2020
                   -    Wegfall Entschädigungen für Arbeitgeberähnliche Personen im
                        Eventbereich und ihre Ehepartnerinnen

                   https://svazurich.ch/aktuell/aktuell/news/kurzinfo/corona-entschaedigung-
                   neue-regelung-ab-17-september-2020.html

                   Covid Kredit – Einfluss auf Sozialversicherungen?

                   Die Covid Kredite haben keinen direkten Einfluss auf die Beitrags-
                   oder Leistungsbemessung der Sozialversicherungen.
                   Da die Ausschüttung von Dividenden verboten sind, stellt sich die
                   Frage, ob allenfalls höhere Löhne ausbezahlt werden.

                   RZ 2019 der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der
                   AHV/IV/EO (WML)

                   Bei Vergütungen juristischer Personen, welche als Saläre,
                   Verwaltungsratshonorare, Gratifikationen, Umsatzprovisionen usw.
                   ausgerichtet und als Aufwand verbucht, von der Steuerbehörde
                   jedoch teilweise oder ganz – weil nicht geschäftsmässig begründet
                   (Art. 59 DBG) – dem Reingewinn zugerechnet werden, handelt es
                   sich üblicherweise nicht um massgebenden Lohn.

                   Die AHV kann hier selbst einschätzen, ob es sich um
                   massgebenden Lohn handelt oder nicht. Keine zwingende
                   Übernahme Steuerrecht.

                                                                                           © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeit

                   Das wichtigste (Stand 08.10.2020):

                   - Ab 01. Sept. 2020 entfällt die Mehrheit der ausserordentlichen
                     Massnahmen (Ausweitung Personengruppen)
                   - Ab 01. Sept. 2020 maximale Bewilligungsdauer von 3 Monaten.
                     Bewilligungen die zu diesem Zeitpunkt älter als 3 Monate sind,
                     verlieren ihre Gültigkeit – Neue Voranmeldung nötig
                   - Ab 01. Sept 2020 Höchstbezugsdauer von 18 Monaten
                   - Vereinfachtes Verfahren Voranmeldung und summarisches
                     Verfahren gilt noch bis Ende 2020

                   Kurzarbeit

                   Bedingungen für Betriebe um KAE zu erhalten

                                                                                 © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeit

                   Ausfallhöhe und Begrenzung (85%)

                   Kurzarbeit

                   Prüfwesen bei über 85%

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                   Kurzarbeit

                   Neu Anspruchsberechtigte Personen (Wegfall)

                   Kurzarbeit

                   Grenzgänger

                   Weisung Punkt 2.12 (Siehe Weisungen auf Arbeit Swiss)

                   KAE für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei Schliessung der Grenzen
                   durch die Schweizer Behörden oder durch den Wohnsitzstaat:

                   Die Arbeitsausfälle die darauf zurückzuführen sind dass die Behörden
                   Massnahmen getroffen haben, welche es der arbeitnehmenden Person
                   verunmögliche, an den Arbeitsort zu begeben, sind durch die Art. 32
                   AVIG in Verbindung mit Art. 51 AVIV gedeckt.

                   Gilt eine Quarantänepflicht auch als behördliche Massnahme die eine
                   Entschädigung rechtfertigt?

                                                                                          © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeit

                   Die häufigsten Fehler
                   Sollstunden – Summe Sollstunden insgesamt aller
                   Anspruchsberechtigten Personen:
                   -   Es werden nur die Sollstunden der Ausgefallenen Personen summiert
                       (Falsch)
                   -   Die Sollstunden nicht Anspruchsberechtigter Personen werden summiert
                       (Falsch)
                   -   Ferien, Feiertage etc werden für die Sollstunden nicht berücksichtigt
                       (Falsch)
                   Summe wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden aller von KA
                   betroffenen Mitarbeiter
                   Damit man die Ausfallstunden berechnen kann, müssen ja die Ist Stunden von den
                   Sollstunden in Abzug gebracht werden. Gerade Absenzen bei Unfall / Krankheit oder Ferien
                   und Feiertage müssen als Ist-Stunden erfasst werden und verkleinern somit die Summe der
                   Ausfallstunden.
                   Beispiel: Mitarbeiter erleidet NBU-Unfall und ist während eines ganzen Monats
                   Erwerbsunfähig und erhält ein entsprechendes Unfalltaggeld. Die Tage an welchem der
                   Mitarbeiter gemäss Arztzeugnis Arbeitsunfähig ist, gelten als Ist-Tage. Somit verkleinern sich
                   die Ausfallstunden und in folge auch der prozentual wirtschaftlich bedingter Ausfall welcher
                   für die Berechnung der Entschädigung massgebend ist.
                   Check Treuhänder / Revisor: Wenn Taggeldbezug oder Arztzeugnis vorhanden, prüfen ob
                   als Ist-Stunden berücksichtigt. Auch auf Ferien und Feiertage prüfen.

                   Kurzarbeit

                   Häufige Fehler, Massgebender Verdienst – Gehört dazu:

                    Grundlohn (Monats, Stunden- oder Akkordlohn)
                    Ferien- und Feiertagsentschädigung
                    Naturalleistungen, höchstens bis zu den in der AHV
                       massgebenden Ansätzen
                      Orts- und Teuerungszulagen
                      Provisionen
                      Vertraglich vereinbarte Zulagen (13ter, Gratifikation)
                      Nacht-, Schicht, Sonntags- und Pikettzulagen (Wenn Person
                       diese normalerweise erhält und wenn der Arbeitgeber bestätigt,
                       dass diese auch während der Kurzarbeit bezahlt werden)

                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeit

                   Gehört nicht zum massgebenden Verdienst:

                    Entschädigungen für Mehrstunden, welche die vertragliche
                       Normalarbeitszeit übersteigen
                    Zulagen für arbeitsbedingte Inkonvenienzen (Baustellen- und
                       Schmutzzulagen usw.
                      Dienstaltersgeschenke bzw. Treueprämien
                      Spesenentschädigungen
                      Familien- und Haushaltszulagen
                      Bonus/Gratti, welcher noch nicht bekannt ist, gehört nicht dazu,
                       jedoch Nachmeldung und Neuberechnung, sobald der
                       Auszahlungsbetrag bekannt ist.

                   Kurzarbeit

                                                                                          © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeit – Verbuchungsarten

                   Gerade bei Stundenlöhnern kann es vorkommen, dass der Lohnausfall nicht
                   mehr aufgerechnet wird. Dies kann mittels der Sollarbeitszeit, welche für die
                   KAE Abrechnung eruiert worden ist, nachzuvollziehen.

                   Meldewesen Steuern, Soz-Vers., Schwarzarbeit

                                                                                                   © Fachkongress Steuern 2020
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                   Meldewesen Steuern, Soz-Vers., Schwarzarbeit

                   Meldewesen Steuern / Sozialversicherungen /
                   Diverse gemäss ATSG

                    Artikel 32 ATSG

                    Die Verwaltungs- und Rechtspflegebehörden des Bundes, der
                    Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden geben den Organen der
                    einzelnen Sozialversicherungen auf schriftliche und begründete
                    Anfrage im Einzelfall kostenlos diejenigen Daten bekannt, die
                    erforderlich sind für:

                    -   Die Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen
                    -   Die Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge
                    -   Die Festsetzung über den Bezug der Beiträge
                    -   Den Rückgriff auf Haftpflichtige Dritte

                    Unter den gleichen Bedingungen leisten die Organe der einzelnen
                    Sozialversicherungen einander Verwaltungshilfe.

                                                                                           © Fachkongress Steuern 2020
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                   Sanktionen ATSG

                   Artikel 31 Abs. 2 ATSG

                   Erhält eine an der Durchführung der Sozialversicherung beteiligte
                   Person oder Stelle Kenntnis davon, dass sich die für die Leistung
                   massgebenden Verhältnisse geändert haben, so ist dies dem
                   Versicherungsträger zu melden.

                   Sanktionen AHVG

                    Art. 87 AHVG
                    a. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder
                    einen anderen eine Leistung auf Grund dieses Gesetzes erwirkt, die ihm nicht zukommt
                    b. wer sich durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise der
                    Beitragspflicht ganz oder teilweise entzieht,
                    c. wer es als Arbeitgeber unterlässt, sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen und die
                    beitragspflichtigen Löhne seiner Arbeitnehmer innert der Frist abzurechnen, die der
                    Bundesrat gestützt auf Artikel 14 bestimmt
                    d. wer als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer um die Beiträge gekürzte Löhne ausrichtet
                    und, anstatt die der Ausgleichskasse geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge zu bezahlen,
                    die Beiträge selber verbraucht oder damit andere Forderungen begleicht,
                    e. wer die ihm obliegende Meldepflicht (Art. 31 Abs. 1 ATSG3) verletzt
                    wird, sofern nicht ein mit einer höheren Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen des
                    Strafgesetzbuches vorliegt, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
                    Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV/IV/EO (WBB)
                    Randziffer 9003 und Anhang 5:
                    Bei Verdacht auf ein Vergehen im Sinne von Art. 87 Lemma 2, 3 oder 4 AHVG ist in
                    jedem Fall Strafanzeige zu erstatten (z.B. in Fällen von Schwarzarbeit)

                                                                                                       © Fachkongress Steuern 2020
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                   Sanktionen AHV in Bezug auf WBB

                    Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der
                    AHV/IV/EO (WBB)
                    Randziffer 9003:
                    Bei Verdacht auf ein Vergehen im Sinne von Art. 87 Lemma 2, 3 oder 4 AHVG ist in jedem Fall
                    Strafanzeige zu erstatten (z.B. in Fällen von Schwarzarbeit)
                    Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung hat die Ausgleichskasse Zuschläge gemäss Art. 14bis
                    AHVG zu erheben.
                    Art. 14bis AHVG:
                    Beschäftigt ein Arbeitgeber Arbeitnehmer, ohne deren Löhne mit der Ausgleichskasse
                    abzurechnen, so erhebt diese einen Zuschlag von 50 Prozent auf den geschuldeten Beiträgen. Im
                    Wiederholungsfall erhöht die Ausgleichskasse den Zuschlag bis auf höchstens 100 Prozent der
                    geschuldeten Beiträge.
                    Der Zuschlag darf dem Arbeitnehmer nicht vom Lohn abgezogen werden.

                   Mögliche Sanktionen

                   Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV/IV/EO (WBB)
                   Anhang 5:

                                                                                                                       © Fachkongress Steuern 2020
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                   Workshop

                   Aufgaben, mögliche Sanktionen:
                   Bei einer Arbeitgeberkontrolle der AHV wird festgestellt, dass Personen nicht auf der
                   Lohnbescheinigung aufgeführt worden sind. Welche Konsequenzen könnte dies nach
                   sich ziehen?

                   Bei einer Arbeitgeberkontrolle wird festgestellt, dass eine Einzelunternehmung,
                   welche Rechnung stellt, nicht registriert ist und entsprechend keine Einnahmen
                   verbucht hat und somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge darauf abgerechnet
                   hat. Welche Konsequenzen kann dies nach sich ziehen? Dürfte hier die
                   Ausgleichskasse die Steuerbehörden informieren, dass der Einzelunternehmer die
                   Einnahme nicht deklariert hat?

                   Bei einer Arbeitgeberkontrolle wird festgestellt, dass für Personen während
                   Unfalltaggeldzahlungen auch Kurzarbeitsentschädigungen flossen. Welche
                   Konsequenzen kann dies nach sich ziehen? Darf die Ausgleichskasse die
                   Arbeitslosenkasse informieren?

                   Auf einer Arbeitgeberkontrolle wird festgestellt, dass ein Betrieb über 100K Umsatz
                   pro Jahr erzielt, jedoch nicht bei der MWST registriert ist. Kann die Ausgleichskasse
                   der MWST eine Meldung machen?

                   Covid 19 und seine steuerliche – und
                   sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

                                                                                                           © Fachkongress Steuern 2020
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                   Historische Ausgangslage/Formular ca. 190’ mal
                   verwendet:

                   1. Beispiel zu Kurzarbeit:

                       Die Belegschaft der Kaffeemaschinen AG arbeitet normalerweise 176 Stunden pro Monat.
                       Sandra Muster, welche der Kurzarbeit zugestimmt hat, arbeitet im März 2020 nur noch 132
                        Stunden, also 75%. Am Donnerstagmittag ist Feierabend, der Donnerstag Nachmittag und
                        Freitag fällt jeweils aus. Dafür erhält sie eine Entschädigung von 80% des Verdienstausfalls.
                       Sie hat einen Monatslohn von CHF 5’200.– und erhält weiterhin CHF 3’900.– vom Betrieb
                        sowie eine Kurzarbeitsentschädigung der ALV ( 44 Stunden) von CHF 1’040.– (80% von CHF
                        1’300.–). Ihr Verdienstausfall beträgt CHF 260.–, nämlich erhält sie CHF 4’940.– statt CHF
                        5’200.–, was 95% des bisherigen Lohnes entspricht.

                     Frage: Wie wird der Lohnausweis erstellt?

                                                                                                                   © Fachkongress Steuern 2020
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                   Lösung Bsp. 1:

                   2. Beispiel zu Kurzarbeit

                       Peter Weber arbeitet bei der Event AG. Durch seine Tätigkeit arbeitet er 100% im
                        Aussendienst und besitzt ein Geschäftsfahrzeug (50’000.- x 0,8% = 400.-). Pro Monat beträgt
                        sein Lohn CHF 8’500.-. + 400.- Naturallohn = steuerbarer Bruttolohn Fr. 8’900.-.
                       Nun wird ihm vom Arbeitgeber im März 2020 mitgeteilt, dass aufgrund des
                        Veranstaltungsverbot (COVID – 19), 100%, während zwei Monate Kurzarbeit herrscht und er
                        nur noch im Homeoffice zu arbeiten habe und 80% vom Lohn erhalten werde. Peter Weber
                        stimmt der Kurzarbeit zu.

                       Frage: wie wird der Lohnausweis ausgestellt und wie setzt sich der massgebende Lohn für den
                        KAE – Antrag zusammen?

                                                                                                               © Fachkongress Steuern 2020
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                   Lösung Beispiel 2:

                     Auszahlung der KAE an das Konto Personalaufwand betrifft 80% inkl. Auto Privatanteil (CHF 8’900.- x
                      80% = 7’120.-) will aber für die Erstellung des LA heissen, dass auch bei KAE 80% des Privatanteil Auto
                      (Naturalleistungen CHF 400.-) in Ziffer 2.2. statt in Ziffer 7 des Lohnausweises deklariert werden muss. Der
                      Privatanteil Auto darf also nicht mit der übrigen KAE in Ziffer 7 vermengt werden, wenn dem Mitarbeiter
                      auch während der Kurzarbeit das Geschäftsauto zu 100% privat zur Verfügung steht. Ebenso ist das Feld
                      F im Lohnausweis anzukreuzen.
                     Die AHV- Prämie wird auf dem Bruttolohn von CHF 8’900.- inkl. priv. Anteil Auto abgerechnet.
                     Die Aussendiensttätigkeit inkl. Homeoffice-Tätigkeit wird in Ziffer 15 deklariert.
                     Kurzarbeit ist bei Deklaration in Ziffer 7, nicht nochmals in Ziffer 15 anzugeben, denn in der Wegleitung
                      zum Lohnausweis (RZ 63) ist geregelt, dass unter Ziffer 15 nur alle zusätzlichen, erforderlichen Angaben zu
                      machen sind, wenn sie nicht in einem der anderen Felder eingetragen werden können.

                   Lösung Beispiel 2:

                                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
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                   Privatanteil Auto (Naturallohn)

                    Wie bereits ausgeführt gehört auch der Privatanteil Auto zum massgebenden Bruttolohn für die
                    KAE. Selbstverständlich nur dann, wenn auf dem Privatanteil, jemals auch die AHV abgerechnet
                    wurde.
                    Es gilt zu beachten, dass bei allg. Kurzarbeit, das Auto mehr Privat zur Verfügung steht und
                    demzufolge kann empfohlen werden, dass während der Kurzarbeit der Privatanteil Auto
                    vollständig zu Lasten des Arbeitnehmers gehen kann.
                    Das heisst, dass dem Arbeitnehmer der Privatanteil Auto ausserhalb dem steuerbaren Nettolohn
                    abgezogen werden kann.
                    In diesem Fall ist der gesamte KAE - Lohn in Ziffer 7 (CHF 7’120.- vgl. obiges Beispiel) zu
                    deklarieren und es gibt keine separate Deklaration in Ziffer 2.2 des Lohnausweises.

                    Wichtig ist aber, dass für die KAE der gesamte Bruttolohn inkl. Privatanteil Auto gemeldet wurde.

                   Beispiel: Wie sind die Boni/Gratifikation zum massgebenden KAE-
                   Bruttolohn zu berücksichtigen?

                    Grundsätzlich gehören Boni und Gratifikationen immer zum anrechenbaren
                    Lohn dazu (Steuern, AHV, BVG).
                    Nun ist es so, dass diese regelmässig in einer Abhängigkeit zu einem Ergebnis
                    oder einer persönlichen Zielerreichung stehen. Daher ist zu beurteilen, ob sich
                    die zugrundliegende Bedingung auf die KA-Zeit bezieht oder nicht.

                       Das heisst; im April 2020 wird ein Bonus ausbezahlt aufgrund des
                        Geschäftsergebnisses 2019. Dieser darf nicht in der Lohnsumme der KAE-
                        Abrechnungsperiode April 2020 deklariert werden.
                       Deklariert werden dürfte ein Bonusanteil, der 2021 ausbezahlt wird
                        aufgrund des Geschäftsergebnisses 2020, welches jedoch noch nicht
                        bekannt ist. Daher ist hier eine Nachtragsabrechnung bei der
                        Arbeitslosenkasse einzureichen, sobald die Höhe dieser Boni bekannt ist.

                                                                                                                  © Fachkongress Steuern 2020
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                   Kurzarbeitsentschädigung Ziffer 7

                       In der Wegleitung zum Lohnausweis, RZ 34 ist geregelt, dass Leistungen der Arbeitslosenversicherung in
                        Ziffer 7 des Lohnausweises zu deklarieren sind. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem
                        Arbeitnehmer den vollen Lohn trotz Kurzarbeit überweist, die Auszahlung der KAE aber an den Betrieb in
                        einer Gesamtsumme an das Gegenkonto Personalaufwand (Konto 5000) erfolgte und anhand der
                        ausbezahlten Summe nicht mehr pro Mitarbeiter zugeordnet werden kann………..
                       …..In diesem Fall ist der %- Satz der Ausfallstunden problemlos pro Mitarbeiter wiederum aus dem
                        Zeiterfassungssystem des HR s zu entnehmen und via Lohnart zu Ziffer 7 zu steuern.

                       Beispiel: Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von CHF 8‘000. Der Arbeitgeber meldet 50%
                        Kurzarbeit an und erhält für seinen Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsentschädigung von CHF 3‘200 (80%).
                        Der Lohnausweis ist wie folgt auszufüllen: Der Betrag von CHF 3‘200 ist in Ziffer 7, der Lohn von CHF
                        4‘800 in Ziffer 1 zu deklarieren. In Ziffer 15 des Lohnausweises sind gemäss RZ 63 keine Angaben
                        bezüglich Kurzarbeit zu machen.

                   Spesen bei Covid -19, Homeoffice -Tätigkeit und
                   Kurzarbeit

                                                                                                                           © Fachkongress Steuern 2020
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                   Auslageersatz
                    Gesetzliche Grundlagen im OR

                    Grundsatz: Wie sind im OR die Spesenentschädigungen definiert?
                       Gemäss Art. 327 a OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung seiner Arbeit
                        notwendigerweise entstehenden Auslagen zu ersetzen. Abreden Abs. 3, wonach der Arbeitnehmer die
                        notwendigen Auslagen ganz oder teilweise selbst zu tragen hat, sind nichtig.

                     Für den Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass er in seinem Berufskostenformular keine Spesen abziehen
                      darf, wenn der Arbeitgeber gewisse Spesen durch Abreden nicht entschädigen will.

                     Ähnliches gilt für den Aussendienstmitarbeiter (Art. 349 d OR) Abreden, wonach der Auslagenersatz ganz
                      oder teilweise im festen Gehalt oder in der Provision eingeschlossen sein soll, sind nichtig.

                   Spesen im Unterschied zum arbeitsrechtlichen
                   Sinn
                    Gesetzliche Grundlagen im DBG (Direkte Bundessteuer)

                        Was sind Spesen (Auslageersatz) im Steuerrecht nach Art. 17 DBG?
                        Entschädigungen für Kosten, die im Rahmen eines konkreten dienstlichen Auftrages und nur
                         während der Arbeitszeit entstehen.
                        In der Regel kennen wir im Steuerrecht: Reisespesen (Auto, Zug, Taxi, Flugzeug, Schiff)
                         auswärtige Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, Parkplatzkosten bei Kunden und
                         Telefonkosten anlässlich auswärtiger Arbeitstätigkeit .
                        Sie sind grundsätzlich nicht im Bruttolohn enthalten, jedoch nach Art. 17 DBG werden sie
                         dann steuerbar, wenn sie die effektiven Auslagen des Arbeitnehmers übersteigen .
                        In Bezug auf Art. 327a Abs. 3 OR, kein zusätzlicher Abzug als Berufskosten in der
                         Steuererklärung möglich.

                                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
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                   Was sind nach Art. 9 AHVV Unkosten

                   Allgemeiner Hinweis zum Sachverhalt nach AHV rechtlichen Vorgaben:

                    Unkosten sind grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen. Die Arbeitgebenden und/oder
                        die Arbeitnehmenden haben die Unkosten nachzuweisen. (RZ 3010 WML)
                    Die Anerkennung von Unkosten durch die Steuerbehörden ist für die Ausgleichskassen nicht verbindlich.
                        Rechnen die Arbeitgebenden die Unkosten jedoch unter Einhaltung der steuerlichen Vorgaben nach
                        Belegen oder in Form von Einzelfallpauschalen ab, so dass diese im Lohnausweis für die Steuererklärung
                        betragsmässig nicht deklariert werden müssen, können diese auch von den Ausgleichskassen übernommen
                        werden. (RZ 3011 WML)
                    Haben die Steuerbehörden ein Spesenreglement genehmigt, sollen die Ausgleichskassen diesen Entscheid
                        übernehmen, sofern dies im Rahmen des AHV-Rechts zulässig ist oder die genehmigten Spesen nicht
                        offensichtlich übersetzt sind.

                   Spesenentschädigung bei KAE: Ziffer 13 des LA

                         Je nachdem wie die Ausfallstunden pro Mitarbeiter anfallen, sind in der Regel die
                          Spesenentschädigungen nur im Rahmen eines konkreten dienstlichen Auftrages und nur
                          während der Arbeitszeit bzw. Kurzarbeit zu entschädigen.

                         Pauschalspesen: können gemäss OR weiterhin bezahlt werden, vorausgesetzt dass diese
                          schriftlich vereinbart waren und dass die Pauschale die notwendig entstehenden Auslagen
                          tatsächlich decken. Im Falle der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Pauschale mit dem
                          Arbeitnehmer neu vereinbaren.

                         Kurzfristige Schwankungen (3 Monaten) können die pauschalen Spesenvergütungen für
                          Repräsentationsspesen oder für die geschäftliche Nutzung des Privatwagens auch während der
                          coronabedingten Homeofficetätigkeit als Spesenersatz anerkannt werden. Sie sind in den
                          Ziffern 13.2.1 (Repräsentationsspesen) und 13.2.2 (Autospesen) des Lohnausweises im Betrag
                          auszuweisen.

                                                                                                                          © Fachkongress Steuern 2020
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                   Spesenentschädigung bei KAE: Ziffer 13 des LA

                       Kurzfristige Schwankungen (3 Monate) der Aussendiensttätigkeit bleiben bei bereits
                        genehmigten Spesenreglementen unberücksichtigt.
                       Das heisst die pauschalen Spesenvergütungen für Repräsentationsspesen oder die geschäftliche
                        Nutzung des Privatwagens werden daher auch während der coronabedingten
                        Homeofficetätigkeit als Spesenersatz akzeptiert und sind in den Ziffern 13.2.1
                        (Repräsentationsspesen) und 13.2.2 (Autospesen) des Lohnausweises im Betrag auszuweisen.
                       Erfolgt dagegen eine vorübergehende Pensumreduktion aufgrund von Kurzarbeit, wird auf eine
                        Kürzung der Pauschalspesen verzichtet, sofern die Kurzarbeit nicht länger als 3 Monate dauert.
                        Bei Kurzarbeit über 3 Monate ist die pauschale Spesenentschädigung im Umfang der Kurzarbeit
                        in den jeweiligen Monaten prozentual zu kürzen.

                   Genehmigtes Spesenreglement und Kurzarbeit
                   (reduzierte Arbeitszeit)

                    Pauschalspesen bei genehmigtem Spesenreglement:
                    Gemäss Muster Spesenreglement der schweiz. Steuerkonferenz KS 25, ist auf Seite 8 geregelt, dass bei
                    einem reduzierten Beschäftigungsgrad (z.B. Kurzarbeit) die Pauschalspesen anteilsmässig zu kürzen seien.

                    Kurzfristige Schwankungen des Pensum s von 3 Monaten
                    bleiben wie gesagt bei bereits genehmigten Spesenreglementen
                    unberücksichtigt.
                    Das bedeutet, dass bei Kurzarbeit die Pauschalspesen um die Ausfallstunden (reduzierte Arbeitszeit) nach
                    max. 3 Monate             zu kürzen sind. Die Steuerbehörde wird bei Missachtung der 3 Monaten den
                    Anteil der Ausfallstunden dem steuerbaren Einkommen gemäss Art. 17 DBG hinzurechnen und bei
                    groben Verstössen ein Strafverfahren einleiten.

                                                                                                                               © Fachkongress Steuern 2020
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                   Homeoffice aus arbeitsrechtlicher Sicht

                      Die Corona-Krise hat ein letztjähriges Bundesgerichtsurteil aus dem Archiv geholt, welches
                       sich mit der Frage beschäftigt hat, ob ohne Arbeitsplatz im Unternehmen die zuhause
                       eingerichtete Arbeitsinfrastruktur durch den Arbeitgeber entschädigt werden muss.

                      Das Bundesgericht hat für diesen Fall festgehalten, dass ohne Arbeitsplatz im Unternehmen
                       der Arbeitgeber die Arbeitsinfrastruktur für die Berufsausübung zuhause erstatten muss. Die
                       Rechtsprechung ist auch in Bezug auf Home Office weiterhin unverändert.

                                                                                                                    © Fachkongress Steuern 2020
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                   Homeoffice aus arbeitsrechtlicher Sicht

                       Umgekehrt gilt: Arbeitet der Mitarbeiter normalerweise im Betrieb und besteht lediglich die
                        Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, ist der Arbeitgeber seinen Pflichten zur
                        Bereitstellung eines Arbeitsplatzes (im Betrieb) nachgekommen und muss keine weiteren Kosten
                        für das Home Office übernehmen.

                       Die aktuell im Zusammenhang mit dem Coronavirus publizierten Empfehlungen des BAG, wo
                        möglich oder zwingend die Mitarbeiter im Home Office arbeiten zu lassen, oder gegenwärtig
                        freiwillig dort ermöglicht werden soll, wo es die betrieblichen Umstände und insbesondere die
                        Arbeit es erlaubt und/oder der Mitarbeiter es wünscht, ergänzt deshalb in vielen Fällen die
                        Arbeit im Betrieb und führt deshalb auch nicht zu notwendigen Mehraufwendungen für den
                        Arbeitnehmer.

                       In diesem Fall müssen die Kosten für das Home Office vom Arbeitgeber nicht vergütet werden.

                   Home-Office aus steuerlicher Sicht
                   (ohne Covid-19)
                    Aus steuerlicher Sicht ist die Notwendigkeit des Home-Office dann gegeben wenn:

                     Ein Steuerpflichtiger regelmässig einen wesentlichen Teil seiner beruflichen Tätigkeit (Richtwert
                        zwei volle Tag pro Woche) zuhause erledigen muss und der Arbeitgeber kein geeignetes Büro
                        zur Verfügung stellt
                       Das Home-Office nur beruflich genutzt werden kann und abgegrenzt von den privaten Räumen
                        wird.
                       Die Arbeiten werden nicht aus einer persönlichen Annehmlichkeit von zuhause aus erledigt.

                       In diesem Fall kann der Steuerpflichtige, die Kosten für dieses Zimmer steuerlich in Abzug
                        bringen (vgl. Art. 26 A.bs. 1 lit c. DBG).

                                                                                                                     © Fachkongress Steuern 2020
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                   Home-Office aus Sicht des Lohnausweises
                   (mit Covid-19)
                        Im Zusammenhang mit dem Covid - 19 publizierten Empfehlungen des BAG, wo möglich oder
                         zwingend die Mitarbeiter im Home - Office arbeiten zu lassen, stellt sich die Frage, wie muss auf
                         dem Lohnausweis die erzwungene Home - Officetätigkeit deklariert werden.
                        Antwort: Wenn nur während der Lockdownzeit im Home – Office gearbeitet werden musste
                         und dementsprechend der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nicht für eine Entschädigung verpflichtet
                         war, ist in Ziffer 15 kein Hinweis anzubringen.

                        Konsequenz: Kein Abzug in der Steuererklärung

                   Beispiel zu Home-Officekosten (ohne Covid – 19)

                    Privates Arbeitszimmer (Aussendienst)

                    Sachverhalt: Für die Benutzung des privaten Arbeitszimmers erhält Arthur Müller von seinem Arbeitgeber eine
                    Entschädigung von CHF 7‘800 pro Jahr und einen einmaligen Auslageersatz für die Anschaffung eines fahrbaren
                    Pults und Bürostuhl von CHF 2’900.- . In seiner Steuererklärung macht er unter den Berufskosten einen Abzug
                    von CHF 10’700 für das Arbeitszimmer geltend.

                    Fragen: Wie ist dieser Umstand im Lohnausweis zu deklarieren und mit welcher Konsequenz muss allenfalls der
                    Steuerpflichtige rechnen?

                                                                                                                          © Fachkongress Steuern 2020
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                   Lösung: zu Home-Officekosten (Steuern)

                    Privates Arbeitszimmer (Aussendienst)

                     Die Entschädigung des Arbeitgebers für die Nutzung des privaten
                        Arbeitszimmers ist stets zum Bruttolohn zu addieren (da es sich um
                        Berufskosten und nicht um Spesenvergütung handelt; RN 50 der Wegleitung
                        zum Lohnausweis). (Muss keinen Beitrag des Arbeitgebers an das Home –
                        Office geleistet werden, so muss eine Bemerkung in Ziffer 15 «Home-Office»
                        deklariert werden).

                     Konsequenzen: Meistens wird mittels Auflage im Einschätzungsverfahren durch
                        das Steueramt festgestellt, ob ein Arbeitszimmer beruflich notwendig ist und
                        wenn ja, welcher Anteil an den gesamten Mietkosten bzw. am Eigenmietwert
                        für das Arbeitszimmer zum Abzug zugelassen werden kann.
                     (Bsp. der steuerlicher Formel für den Abzug: Jahresmiete bzw. Eigenmietwert
                        einer 5.5 Zimmer-Wohnung CHF 27’250 inkl. Nebenkosten : 5.5 + 1 (2)
                        (Nebenräume 79Wohnung/Eigenheim) = CHF 4’192.-). = steuerlicher Abzug:
                        4’192.- + 2’900.- = Total CHF 7’092.-

                   Lösung: zu Home-Officekosten (AHV)

                    Privates Arbeitszimmer (Aussendienst)
                       Die Entschädigung für die Nutzung des privaten Arbeitszimmers wird als Unkostenentschädigung
                        betrachtet und bildet somit keinen massgebenden AHV-Lohn wenn die Nutzung des privaten
                        Arbeitszimmers gemäss steuerlichen Vorgaben gerechtfertigt ist.

                    Notwendigkeit des Arbeitszimmers ist gegeben wenn:
                     Arbeitgeber stellt kein geeignetes Büro oder Arbeitszimmer zur Verfügung
                     Besonderer Raum, abgegrenzt vom privaten Raum
                     Die Arbeiten werden nicht aus einer persönlichen Annehmlichkeit von zuhause aus erledigt.

                    Die Berechnung, bis zu welchem Betrag die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers als nicht massgebender
                    Lohn betrachtet wird, lehnt sich an die kantonalen Vorgaben.

                    Immer wieder Aufrechnung bei Inhabern.

                                                                                                                        © Fachkongress Steuern 2020
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                   Spezialfälle zu Homeoffice im Ausland
                   (Grenzgänger)

                    Sachverhalt:
                       Wünscht ein Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einem Unternehmen
                        in der Schweiz angestellt ist, regelmässig auch in seinem Wohnsitzstaat in Deutschland im
                        Home Office zu arbeiten, so kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
                       Beträgt nämlich das in Deutschland im Home Office geleistete Pensum 25 Prozent oder
                        mehr, so wird der Arbeitnehmer aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht so behandelt, als
                        ob er seine Arbeitstätigkeit nur in seinem Wohnsitzstaat ausführen würde. In der Folge sind
                        durch die Home Office-Tätigkeit sämtliche Sozialabgaben in Deutschland zu bezahlen.
                       Massnahme des Arbeitgebers: Das zeitliche Pensum der Home Office-Tätigkeit vertraglich
                        auf unter 25 Prozent, respektive maximal einen Tag pro Woche limitieren.

                   Spezialfälle zu Homeoffice im Ausland
                   (Grenzgänger)
                       Personen mit Quellensteuer und Ansässigkeit im Ausland:

                       Leisten Steuerpflichtige mit Ansässigkeit im Ausland wegen der Coronakrise Arbeitstage nicht wie
                        üblich in der Schweiz sondern im Home Office, so unterliegt das Einkommen aus diesen Arbeitstagen
                        der schweizerischen Quellensteuer.
                       Wichtig: Davon nicht betroffen sind Arbeitstage im Home Office, die arbeitsvertraglich geregelt und
                        somit nicht durch die Coronakrise bedingt sind. Vorübergehende Tätigkeit im Home Office aufgrund
                        der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben im Weiteren auch keinen Einfluss auf die
                        Grenzgängerbesteuerung nach den massgebenden Doppelbesteuerungs-abkommen.
                       Diese Regelungen gelten auch für Tage, an denen Arbeitnehmende wegen der Coronakrise zu Hause
                        sind und keiner Arbeitstätigkeit nachgehen können.
                        Diese Anordnung gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2020 und ist längstens bis am 31. Dezember
                        2020 befristet.

                                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
Kevin Cummins & Beat Rüegg                                                                             Sozialversicherungen und Steuern

                   Steuererklärung: Home-Office-Abzug während
                   Corona-Pandemie (Lockdown)

                   Steuererklärung: Home-Officeabzug während
                   Corona-Pandemie
                       Wegen dem Lockdown arbeiteten zahlreiche Arbeitnehmer in ihren privaten Wohnräumen.
                        Sie nutzen das Home Office nicht nur für einzelne Tage, sondern während dem Lockdown
                        vom 11.3.2020 bis 11.5.2020 wenn möglich - während der ganzen Woche.
                       Bei der Corona-Pandemie ist besonders, dass die Arbeit im Home Office vom Bundesrat
                        empfohlen war. Die Notwendigkeit ergibt sich aus gesundheitlichen Gründen und nicht aus
                        dem Fehlen von geeigneten Büroräumlichkeiten beim Arbeitgeber.
                       Da die ausserordentliche Lage mindestens zwei Monate dauerte, kann dem Arbeitnehmer,
                        der auch während mindestens einem Monat im Home-Office arbeitet nach unserer
                        Beurteilung der Arbeitszimmerabzug anteilsmässig (für die Dauer des Home Office) gewährt
                        werden. (Nicht in allen Kantonen gleich)

                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
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                   Steuererklärung: Weitere Berufskostenabzüge
                   während Corona-Pandemie
                       Arbeitsweg- und Verpflegungskosten während dem Lockdown (2 Mt.):
                       Wird der anteilsmässige Arbeitszimmerabzug in der Steuererklärung geltend gemacht wird
                        indessen dieser nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige die effektiven Berufskosten abzieht
                        (und nicht zusätzlich die Pauschale von zwischen CHF 2'000 - CHF 4'000).
                       Weiter kann der Arbeitnehmer für die Zeit, während der er im Home Office arbeitet auch
                        zukünftig, keine Weg- und Verpflegungskosten als Berufsauslagen abziehen.
                       Zudem wären allenfalls unter dem Titel «Pauschale Einmalzulage» gewährte
                        Entschädigungen für Home- Officematerial (Stuhl, Tisch, Bürolampe usw.) des Arbeitgebers
                        in Abzug zu bringen. Voraussetzung ist aber der belegmässige Nachweis in der
                        Steuererklärung bzw. die Deklaration der Pauschalentschädigung in Ziffer 1 des LA.

                   Föderalismus

                                                                                                                 © Fachkongress Steuern 2020
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                   Verbilligte Mahlzeiten (Kantinenverpflegung werden
                   wegen der Pandemie, Homeoffice allg. mit
                   Heimlieferdiensten)

                   Lohnausweis Feld G
                   Verbilligte Mahlzeiten (Kantinenverpflegung) und Verpflegungszulagen

                    Kreuz im Feld G des Lohnausweises, wenn:

                     Die Möglichkeit der Kantinenverpflegung besteht; der Arbeitgeber verbilligtes
                        Essen in Kantine/Personalrestaurants abgibt oder Lunch-Checks abgibt. Keinen
                        Unterschied besteht während der Lockdownzeit, da der Lockdown nur
                        kurzfristig von zwei Monate war.
                       Der Arbeitgeber für mind. die Hälfte der Arbeitstage die Mehrkosten für
                        auswärtige Verpflegung in Form von Spesenentschädigungen bezahlt

                     Es macht wegen der Pandemie und daher auch zukünftig, dass wenn viele im
                        Homeoffice arbeiten, keinen Unterschied ob das Essen nach Hause geliefert
                        wird. Grund: Weil der Mitarbeiter nur die Möglichkeit von diesem Lieferdienst
                        nutzt, aber grundsätzlich zu Hause eine Mahlzeit zubereiten könnte.

                                                                                                    © Fachkongress Steuern 2020
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                   Lohnausweis Feld G
                   Verbilligte Mahlzeiten (Kantinenverpflegung) und Verpflegungszulagen

                    Lässt der Arbeitgeber von einem externen Anbieter eine Kantine betreiben,
                    oder stellt Fertigmenu s aus einem Verpflegungskühlschrank zur Verfügung,
                    stellt sich immer wieder die Frage, ob bei einem durch den Arbeitgeber nicht
                    subventionierten Restaurant (externer Anbieter bezahlt dem Arbeitgeber
                    u.a. einen Marktmietzins) ebenfalls das Feld G anzukreuzen ist:

                     In einem solchen Fall ist das Feld G immer dann anzukreuzen, wenn der
                      durchschnittliche Menüpreis unter CHF 20.30 liegt
                    Warum?
                     Mehrkosten der Verpflegung heisst (CHF 3'200.- : 240 Tg. = CHF 13.33)
                        mehr, als wenn man ein Essen zu Hause von ca. CHF 7 bis CHF 8
                        zubereiten müsste.
                     Mit anderen Worten, für ein Weglassen von einem Kreuz im Feld G,
                        muss das Menu im Personalrestaurant also CHF 20.40 kosten, damit
                        man den vollen Verpflegungsabzug in der Steuererklärung geltend
                        machen kann. Bestehen bezüglich Verpflegungsmehrkosten
                        Unklarheiten, wird empfohlen, sich mit dem kantonalen Steueramt in
                        Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.

                   Steuererklärung: Verpflegungskostenabzüge
                   (Home-Office)

                    Der Arbeitnehmer kann für die Zeit, während er im Home Office
                     arbeitet und er keine Mehrkosten für den halben
                     Verpflegungsabzug hat, auch zukünftig keine
                     Verpflegungskosten als Berufsauslagen abziehen.

                                                                                                        © Fachkongress Steuern 2020
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                   Aufgaben:

                    Sachverhalt: Wir, die Maske AG, begleichen Mitarbeitern die Internetkosten (Höhe rund
                    CHF 40.-/mtl.), die von ihnen persönlich dazu gemietetem Homeoffice-Raum (auf eigene
                    Kosten) entstehen.

                    Der Internetzugang ist wesentlich für die Ausführung der Arbeit, täglich virtuelle Meetings
                    internationalen Rahmens. 1. Müssen diese Kostenvergütung im Lohnausweis ausgewiesen
                    werden? 2. Ist diese Kostenvergütung steuerrelevant?

                    Sie werden als Berater gefragt: Können Sie uns mitteilen, welche Auswirkungen das
                    angeordnete Arbeiten im Home Office auf die Berufsabzüge für Mitarbeitende hat und wie
                    das genau auf dem Lohnausweis zu deklarieren ist? Dies ist für uns besonders wichtig im
                    Hinblick darauf, dass wir dies den Risikopersonen nicht empfehlen. Wird es zu der Thematik
                    eine allgemeine Information/Publikation geben?

                                                                                                              © Fachkongress Steuern 2020
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