Einladung und Unterlagen - Kirchgemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Davos reformiert

 
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Einladung und Unterlagen - Kirchgemeindeversammlung vom 12. November 2021 - Davos reformiert
Einladung und Unterlagen
           Kirchgemeindeversammlung
             vom 12. November 2021

Traktandenliste
Protokoll Kirchgemeindeversammlung Frühling 2021
Budget 2022
Kirchgemeindeordnung (angepasst an Kantonalkirche Okt 21)

Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf / Laret
Einladung zur Herbst - Kirchgemeinde - Versammlung
              der Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret

                 Freitag, 12. November 2021, um 20.00 Uhr
                       im Gemeindehaus Villa Vecchia

Traktanden:

1.Begrüssung und Einleitung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2021
4. Budget 2022
5. Angepasste Kirchgemeindeordnung
6. Wahl von Pfarrerin Astrid Fiehland
7. Mitteilungen und Umfrage

Das Protokoll vom 18. Juni 2020 und das Budget 2022 liegen ab dem 1. November
2021 in der Kirche (Seiteneingang, Schriftenständer) auf.
Diese Unterlagen sind auch auf www.davosreformiert.ch zu finden.
Es gilt Zertifikationspflicht.

Kirchgemeindevorstand
der Kirchgemeinde Davos Dorf / Laret
Protokoll der ordentlichen Kirchgemeinde – Versammlung der Evangelisch –
reformierten Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret Freitag, 18. Juni 2021 um 20.00
Uhr im Gemeindehaus Villa Vecchia

Traktanden:
   1. Begrüssung und Einleitung

   2. Wahl der Stimmenzähler

   3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 13. November 2020

   4. Jahresbericht der Präsidentin / Ressortberichte

   5. Jahresrechnung 2020 und Revisorenbericht

   6. Festsetzung Steuerfuss für 2022

   7. Wahlen
        a. Präsidium
        b. Vorstandsmitglieder
        c. Revisionsstelle

   8. Information Vergabungen 2020

   9. Mitteilungen und Umfrage

1. Begrüssung und Einleitung
   Die Präsidentin Regula Meier eröffnet die Versammlung und begrüsst alle
   Anwesenden herzlich. Unter den Gästen sind Marianne Aguilera (KG Davos
   Platz) und Patricia Paganini von der Pfarrei Davos. Begrüsst wird auch die Kleine
   Landrätin Iris Hoffmann, welche als vormaliges Vorstandsmitglied die
   Jahresrechnung 2020 präsentieren wird. Ebenfalls begrüsst wird Rafael Reuther:
   Er macht ein Praktikum bei Pfrn. Hannah Thullen sowie Annegret Ernst Weissert.
   Es sind 21 stimmberechtigte Kirchenmitglieder anwesend,
   Zur Einleitung gibt die Präsidentin das Wort an den Praktikant Rafael Reuther. Er
   sprach über einen Vers aus dem Schöpfungspsalm 104: Die Steinböcke sind eine
   schöne Parallele zum Bündnerland. Erwähnenswert am Psalm ist, dass er
   Naturbeobachtungen mit einbezieht.

Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                      1
Anschliessend führt Pfrn. Hannah Thullen mit Fotos durch das Berichtsjahr 2020.
   Vom Abschiedsfest von Sozialdiakon Christian Pfeiffer über die Blauschaf-Aktion
   mit ökumenischem Gottesdienst bei Doris Büchi ging es zum Bettagsgottesdienst,
   mit der Begrüssung von Kathrin Bechtiger als neue Sozialdiakonin. Das Thema
   vom Herbstlager war 'Wiki und die Wikinger', kurz danach fand ein Anlass zu
   Martin Luther King statt. Am Reformationssonntag wurde das Kolloquium
   verabschiedet, das nächste Foto zeigt die herbstliche KGV.
   Der Sternenlauf bildete den Einstieg in den Advent. Corona bedingt wurde das
   Weihnachtstheater über Video gestreamt. Weiter Highlights waren der
   Weltgebetstag und das Schwarzlichttheater zum Prophet Elia, welches ebenfalls
   über Video übertragen wurde. Nicht minder wichtig war die Gründung der
   Kirchenregion. Statt Osterwerkstatt wurde ein Take-away Bastelset, Action-Bound
   (Postenlauf) sowie ein Stationengottesdienst angeboten. Die Ostergrüsse wurden
   den Mitgliedern in Form eines Türanhängers überbracht. Die letzten Fotos zeigten
   den Auffahrtsausflug ins Domleschg sowie die Konfirmation.

   Die Präsidentin dankt Rafael Reuther und Pfrn. Hannah Thullen für ihre
   Einleitung.
   Entschuldigen lassen sich:
   Urs Hämmerli, Doris Büchi, Vroni Fopp, Christian Pfeiffer, Reto Keller sowie die
   Revisionsstelle Markutt.
   Durch die Publikation in der Frühlingsausgabe von Reformiert, der Davoser
   Zeitung (Amtliche Publikationen), auf der Homepage (www.davos-reformiert.ch,
   unter Davos Dorf/Laret / Aktuell) sowie das Auflegen in der Kirche, ist die
   Versammlung ordnungsgemäss einberufen worden und somit beschlussfähig.
   Die auf den Tischen aufliegende Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

2. Wahl der Stimmenzähler
   Als Stimmenzähler werden Urs Hegnauer und Samuel Herrli vorgeschlagen und
   stillschweigend gewählt.
   Als Präsenzliste dient die Liste, in welche die Teilnehmer vor Betreten des Saals
   ihre Namen eintragen mussten (Schutzkonzepts wegen Covid-19).

3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 13. November
   2020
   Das Protokoll der letzten KGV war in der Kirche (Seiteneingang, Schriftständer)
   einsehbar und ist auch auf den Tischen aufgelegt.
   Das Protokoll wird genehmigt, mit einem Dank an den Verfasser, Beat Müller.

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Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
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4. Jahresberichte
    Die Jahresberichte erfassen die Dauer von Juni 2020 bis Juni 2021.
Gesamtvorstand
    "Wir möchten es nicht unterlassen, an dieser Stelle allen freiwilligen Helfern, den
    SchülerInnen, den Klassenlehrern, den Eltern, den Fachlehrpersonen Religion, Astrid
    Fiehland, Hannah Thullen, Kathrin Bechtiger, sowie den Kolleginnen und Kollegen vom
    Kirchenvorstand ganz herzlich für die Unterstützung und das Mittragen unserer Arbeit
    während des vergangenen Jahres zu danken. Trotz der schwierigen Umstände durfte
    vieles gelingen. Auch dank euch. Merci."

Ressort Präsidium (Regula Meier):
    "Das Jahr hat trotz oder vielleicht auch wegen der Pandemie ganz verschiedene neue
    Erfahrungen gebracht.
    Im Herbst steckten sich Pfn. Astrid Fiehland und Messmerin Annina Ehrensperger bei
    einer Hochzeit in der Kirche mit dem Coronavirus an und mussten in die Isolation. Da
    am Samstag nach dieser Ansteckung wieder eine Hochzeit stattfand, musste Christian
    Pfeiffer einspringen und Martin Grüsser übernahm den Sonntagsgottesdienst, weil
    Hannah Thullen abwesend war.
    Der von Astrid Fiehland organisierte, eindrückliche Anlass «I have a dream» zur
    Erinnerung an Martin Luther King mit Sprecherin, Gesang und Musik musste ohne sie
    stattfinden.
    Ein Schwerpunkt unabhängig von den etwas besonderen Umständen waren einige
    personelle Wechsel:
    Ende August 2020 ist unser beliebter Sozialdiakon, Christian Pfeiffer, nach mehr als 30
    Jahren in den wohlverdienten (Un-)Ruhestand getreten. Am 6. September 2020 ist er im
    Abschiedsgottesdienst und beim anschliessenden Suppen-zMittag mit Kuchen, herzlich
    verabschiedet worden. Er kurvt nun mit einem «Ecclesia» E-Bike durch die Gegend.
    Seine Nachfolgerin, Kathrin Bechtiger, hat ihre Arbeit anfangs August begonnen und
    konnte so noch von Christian eingearbeitet werden. Sie wurde im Gottesdienst am 20.
    September 2020 zusammen mit ihrer Familie herzlich begrüsst. Aus familiären Gründen
    pendelt sie noch zwischen Maienfeld und Davos. Sie hat aber ihr Büro an der
    Bündastrasse 7 bezogen und konnte die Wohnung untervermieten.
    An der KGV vom 13. November 2020 sind zwei langjährige Vorstandsmitglieder, Doris
    Büchi und Iris Hoffmann zurückgetreten. Doris trat nach 12 Jahren (Vizepräsidentin und
    Ressort Diakonie und Spiritualität) und Iris nach 17 Jahren (Kasse) zurück. Beide
    wurden herzlich verabschiedet. Als Ersatz wurde Susanne Sprecher gewählt und das
    zweite Vorstandsamt blieb noch vakant. Seraina Elmer rückte als Kassierin nach. Das
    vakante Ressort Spiritualität wird von Seraina und Susanne nach Absprache gemeinsam
    betreut.
    Anstelle des Mitarbeiter Essens, das jeweils im Januar stattfindet, wurde ein
    Gottesdienst mit Anmeldung und Abständen zum Thema «Keine Schneeflocke ist gleich
    wie die andere» gefeiert. Anschliessend erhielten alle eine Papiertasche aus dem Claro
Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                              3
Laden mit Essig und Öl sowie einer Kerze als Dank für die grosse Arbeit während des
    vergangenen Jahres.
    Ende Januar reichte unsere engagierte Organistin, Annegret Ernst Weissert, ihre
    Kündigung auf Ende April ein. Sie hat ihren Wohnort nach Bonaduz verlegt, wo sie auch
    schon länger den katholischen Kirchenchor mit viel Herzblut leitet. Nun hat sich die
    Gelegenheit ergeben, das Amt als Organistin in Tamins zu übernehmen. So muss sie
    nicht auch noch am Sonntag nach Davos reisen. Sie macht das schon unter der Woche,
    da sie an der Musikschule Davos unterrichtet.
    Wir haben dann die Stelle ausgeschrieben und es haben sich fünf Personen beworben.
    Die Wahlkommission hat dem Vorstand dann vorgeschlagen, die bereits in Davos
    wohnhafte Sabine Hess zu wählen. Frau Hess arbeitet am Kulturplatz, hat eine
    kirchenmusikalische Ausbildung mit Orgel und ist bereit ihre Aufgabe vielseitig
    anzugehen. Sie hat ihr Amt anfangs Juni angetreten und sich bereits im «reformiert»
    vorgestellt.
    Ihre Begrüssung von Sabine und die Verabschiedung von Annegret finden am
    kommenden Sonntag statt.
    Die Vorstände der drei Kirchgemeinden Altein, Platz und Dorf/Laret haben sich im
    September 20 zu einem Referat zur «Gemeindeentwicklung» von Johannes Kuoni
    getroffen. Im März haben sich die Vorstände per Zoom zu Aktivitäten in den
    Kirchgemeinden, zur Cevi und zu Vorschlägen zum Umgang mit Taufen mit besonderen
    Ortswünschen ausgetauscht.
    Im März haben sich die Vorstände Platz und Dorf entschieden an den Betriebstestungen
    des Kantons teilzunehmen. Unsere Sekretärin Brigitte Fingerhuth hat das Ganze für
    beide Kirchgemeinden organisiert und führt sie auch noch weiter. Vielen Dank an
    Brigitte. Sie ist der Kirchgemeinde eine grosse und kompetente Unterstützung!
    Der Vorstand tagte – zusammen mit den Pfarramtlichen Mitarbeitenden – an 10
    Sitzungen. (3 digital, die andern wegen den Abständen im Gemeindehaus). Einzelne
    Mitglieder, die in Kommissionen tätig waren, haben zusätzlich an weiteren Sitzungen
    und Gesprächen teilgenommen. Von den amtlichen und freiwilligen Mitarbeitern*innen
    konnten Arbeiten, Hilfeleistungen, Verrichtungen und Begleitungen zum Teil nur unter
    erschwerten Bedingungen durchgeführt werden.
    Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer in unserer Kirchgemeinde sind in diesem
    Jahr oft durch Corona Auflagen ausgebremst worden. Wir hoffen, dass bald wieder
    Normalität einkehrt und noch viele dabei sind und neue dazu kommen.
    Dem Messmer-Team mit Annina Ehrensperger, Liesel Wenz und Urs Hegnauer: Vielen
    Dank! Trotz der Auflagen haben sie alles gut gemeistert!
    Jessica Glensk und Kathrin Bechtiger (ab Schuljahr 20/21) erteilten die
    Religionsstunden im Schulhaus Bünda. Vielen Dank!
    Von Juni 2020 bis Juni 2021 sind in unserer Kirchgemeinde
    26 Personen aus der Kirche ausgetreten. Eine Mutter mit zwei Kindern ist wieder
    eingetreten. Der Bestand in unserer Kirchgemeinde betrug am 1. Januar 2021 1'316
    Mitglieder.
    Über weitere Vorkommnisse und Aktivitäten in der Kirchgemeinde haben Sie schon in
    der Rückschau von Pfrn. Thullen Einiges gesehen und gehört. Die Ressortbericht liegen
Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                                4
auf den Tischen auf und die Vorstandsmitglieder werden anschliessend, das was sie
    besonders erwähnen möchten, kurz vortragen. "

Ressort Aktuar (Beat Müller):
    " "Hallo, ghörsch Du mi??...." …. "chchchchch", …. "Muesch s Mikrofon iischalte!" …..
    "Tschaag, Blong, Krack, rschschschsch" … "Hallo?" … "Ghörend Ihr d Regula?" …. "Ich
    lüüte mol ufs Natel a."….

    Obiges Szenario dürften mittlerweile allen bekannt sein, sogar jenen, welche noch nie
    mit Videokonferenz zu tun hatten.

    Auch der Vorstand der Kirchgemeinde Davos Dorf / Laret verlagerte seine Sitzungen in
    die digitale Welt. So konnte er, trotz Pandemie und Versammlungsverbot, die Geschicke
    der Kirchgemeinde lenken. Wir hatten oft, leider zu oft, Gelegenheit, den Umgang mit all
    den Videokonferenzwerkzeugen zu üben.

    Trotz den Schwierigkeiten konnten alle Sitzungen ordnungsgemäss durchgeführt
    werden. Wird einmal, in ferner Zukunft, jemand die Protokolle aus diesem Jahr lesen, so
    deutet eigentlich nichts auf diese Umstände hin, ausser einer kleinen Zeile im Titel: Statt
    der vertrauten Kirchenstube ist 'Online Zoom Meeting' vermerkt. "

Ressort Diakonie, Spiritualität (Susanne Sprecher)
    "Wegen der Corona-Pandemie besteht seit einiger Zeit eine ausserordentliche Situation.
    Aus diesem Grund mussten leider viele Veranstaltungen abgesagt werden, was dazu
    führt, dass es aus meinem Ressort nicht so viel zu berichten gibt.

    Einen Anlass möchte ich ganz besonders erwähnen. Es ist der WELTGEBETSTAG.

    Die Vorbereitung auf den Gottesdienst wurde von Frauen aus verschiedenen
    Generationen und Konfessionen (reformierte Kirchgemeinden Dorf/Platz, evangelisch
    methodistische Kirche, katholische Kirchgemeinde, Heilsarme) vorgenommen. Hier
    mitzuhelfen war interessant und hat mir grossen Eindruck gemacht, da sich so viele
    Frauen einbringen konnten.

    Ich habe mich mit Hilfe von Unterlagen aus dem kleinen Inselstaat Vanuatu auf das
    Thema «Auf festem Grund bauen» vorbereitet. Schon dies war für mich eine
    Herausforderung und auch etwas völlig Neues.

    Hannah und ich haben die Predigt mit einem Dialog vorbereitet. Wir haben dabei
    festgestellt, dass auch bei uns, wie auf der Insel Vanuatu, folgende Punkte wichtig sind:
    • Etwas haben, wo wir geerdet sind.
    • Wo man Ruhe und Halt findet.
    • Das kann ein Haus sein, aber auch ein Ort in der Natur.
    Diesen Text mit Hannah vorbereiten zu können, war für mich etwas Neues und
    Spannendes.
    Als ich im Gottesdienst beim Dialog mitwirken durfte, da war ich schon ein wenig nervös!

    Der ganze Anlass war für mich sehr eindrücklich.

    Den Dörfler Nachmittag am 19. Mai 2021 möchte ich auch noch kurz erwähnen:

Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                                 5
Das Referat über «Vögel in Davos» lockte recht viele Teilnehmer zum gemeinsamen
    Nachmittag in die Villa Vecchia. Alle haben das Zusammensein nach dem längeren
    Unterbruch infolge der Corona-Pandemie sehr genossen."

Ressort Bildung, Religionsunterricht (Jörg Ammann)
    "Das Jahr, dass man vergessen kann oder doch nicht? Vieles schien so anders in
    diesem Jahr. Doch dann kam der Moment als ich den Bericht zusammenstellte. Da
    bemerkte ich, dass doch sehr vieles möglich war. Der Aufwand war aber riesig. Nie
    wusste man, ob man es durchführen kann oder nicht.

    Nun was wurde alles gemacht in unserer Kirchgemeinde?

    Fangen wir mit den kleinsten an und gehen zur Schule:
    Die ,,Fiire mit den Chliine’’ Gottesdienste fanden alle in angepasster Form statt. Somit
    war es für die kleinen fast wie immer.

    Wie ist es in der Schule?
    Es begann im August mit Religionsunterricht und dem Schulstart- Segnungs-
    Gottesdienst für die neuen 1. KlässlerInnen (Dorf + Platz) im St. Johann Platz. In den
    Herbstferien führten wir das Herbstlager Wickie im Kirchgemeinde Haus im Platz durch
    (alle 3 Kirchgemeinden).
    Der Schüler Adventsgottesdienst fand als Sternenlauf im Dorf und im Platz statt.
    (Dorf + Platz gemeinsam). Das Krippenspiel "Achtung die Herdmanns kommen"
    entstand und wurde aufgenommen, da es nicht Live vorgeführt werden durfte. Dafür
    konnten es die Familien zuhause anschauen. Eine komplett neue Form.
    Im Frühling fand der Gottesdienst zur Einführung in das Abendmahl mit den 3. + 4.
    Klässler statt, bei dem die Kinder wunderbar und vielfältig ihre Fähigkeiten einbrachten,
    mit Musizieren, Singen, mit Texten und Gebeten. Mit einem Anspiel zum Thema und
    teilten das Abendmahl aus. Auch das Schwarzlicht Theater (alle 3 Kirchgemeinden)
    wurde im Kirchgemeindehaus im Platz aufgeführt.
    Zu Ostern gab es die Osterwerkstatt als Takeaway Service, da man nicht
    zusammenkommen durfte. Und das Actionbound, die Osterdetektive eine Schnitzeljagt /
    Postenlauf deren Postenaufgaben per Handy gelöst oder hochgeladen werden konnte
    und so als Familie oder als Gruppe gelöst werden konnte.
    Das Frühlingsweekend der 5-7 Klässler auf dem Hausboot wurde durchgeführt. Das
    Angebot wurde voll und ganz genutzt und war komplett ausgebucht. Ein voller Erfolg.
    Nun zur Konfirmation;
    Am 30. Mai hat Pfarrerin Hannah Thullen 9 KonfirmandInnen in zwei Gottesdiensten der
    Kirche St. Theodul konfirmiert. Die Konfis haben sich trotz Corona im Laufe das Jahres
    stark in der Kirchgemeinde engagiert: Sie haben viele Lesungen & Gebete im
    Gottesdienst übernommen, Ostergrüsse verteilt und Bastelsets für die Kinder
    zusammengestellt. Am 30.05 war es dann so weit. Die Konfirmation stand vor der Tür
    und alle genossen die Feier bei schönem Wetter. Aber das ist noch nicht der Schluss.
    Verspätet geht es am 12. und 13. Juni doch noch zum Konfirmations-Wochenende nach
    Bern. Was für ein Abschluss.

    CEVI Davos:
    Es war ein bewegtes Jahr. Die CEVI Davos stand vor einer Geduldsprobe. Die
    Programme konnten nicht durchgeführt werden, und dann hat Benjamin Pertschy das
    Team auf Ende Januar verlassen. Das war ein grosser Schlag für uns alle. Jedoch
    heisst es weiter nach vorne zu schauen. Die Kirchgemeinden Altein, Platz und Dorf/Laret
    fingen an, die Sache zu analysieren und eine neue Stelle zu schaffen. Da sind wir so
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Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                                  6
weit, dass das Stelleninserat aufgeschaltet ist. Jetzt heisst es abwarten. In der
    Zwischenzeit dürfen wir denn Wachstum der CEVI Davos geniessen. Innert einem
    halben Jahr kamen gut 10 neue Kinder dazu."

Ressort Finanzen und Ökumene (Seraina Elmer)
    "Im Sommer 2020 habe ich mich entschieden ab 2021 den Kassier für die
    Kirchgemeinde zu übernehmen.
    Gespannt besuchte ich gerne Kurse, damit ich das notwendige neue Buchungssystem
    HRM2 (Harmonisches Rechnungsprogramm 2) beherrsche.

    Die Kirchgemeinde muss ab 2022 das neue Buchhaltungssystem eingeführt haben.
    (ohne Corona wäre die Umstellung bereits 2021 erfolgt). Das neue System folgt dem
    «true and fair view»-Prinzip: Für uns bedeutet das, dass wir einfach noch offener mit
    unserer Buchhaltung sind, da wir auf der gleichen Ebene wie Gemeinden, Kantone und
    z.T. Bund stehen.
    Ein beträchtlicher Mehraufwand, der für einige Kirchgemeinden evtl. nötig ist, bei uns
    aber definitiv nicht.

    Anfang 2021 musste ich aus familiären Gründen meine Aufgaben verkleinern.
    Dank unserem tollen Vorstand und Präsidentin fanden wir eine gute Lösung und
    entschieden uns für die Aufteilung des Kassieramts. Reto Keller und sein Team werden
    den grössten Anteil an der neuen Buchhaltung übernehmen.

    Eine weitere Anpassung, mussten wir noch vornehmen, da die Post im Dorf leider
    aufgelöst / verschoben wurde. Jetzt läuft der Zahlungsverkehr grösstenteils über die
    Raiffeisenbank.

    Wenn ich nicht gerade vor dem Computer sass, durfte ich mit Hannah und Christelle
    einen tollen Tauferinnerungsgottesdienst mitgestalten.

    Susanne und ich versuchen die Aufgaben der Ökumene zu teilen."

Ressort Liegenschaften (Urs Hämmerli)
    "Im Berichtjahr standen folgende Arbeiten an:

    Wald:                     Kleine Abänderung am Wanderweg über den Stützbach Laret,
    Kirche Theodul:           Zwei Handdesinfektionsständer wurden gemacht.
    Pfarrhaus:                Während dem Service des Brenners wurden einzelne Arbeiten
                              gemacht.

    Whg Bündastrasse 7:       Die Wohnung wurde renoviert: Die Nasszellen und die Küche
                              wurden ganz erneuert. Die ganze Wohnung gestrichen und
                              einzelne Böden sowie die Wohnungstüre sind neu. Das
                              Architekturbüro Stöhr machte nach dem Einholen der Offerten
                              auch die Bauführung.

    Herzlichen Dank allen mitwirkenden Firmen fürs gute Gelingen."

Alle Berichte werden mit Applaus genehmigt.

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5. Jahresrechnung 2020 und Revisorenbericht
Das ehemalige Ressortverantwortliche "Finanzen", Iris Hoffmann, präsentiert die
Jahresrechnung 2020.
Die Steuererträge haben, im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Der totale
Ertrag ist jedoch wegen tieferen Mietzinseinnahmen und ausgebliebener Kollekte um
rund 11'000 auf 639'037.36 gesunken.
Die Personalkosten sind leicht tiefer als im Jahr 2019. Durch die Renovation der
Wohnung "Bündastrasse 7" ist der Aufwand im Posten "Unterhalt" markant
gestiegen. Ins Gewicht fällt auch der Mehraufwand durch den regelmässigen
Briefversand an die Mitglieder während dem Lockdown (anstelle von ausgefallenen
Gottesdiensten).
Der totale Aufwand liegt bei 634'464.01 CHF. Der Gewinn beträgt 4'573.35.
Die Jahresrechnung wird einstimmig genehmigt.
Die grosse Arbeit von Iris wird mit Applaus verdankt. Herzlichen Dank auch an
Markutt Treuhand für den Revisorenbericht.

6. Festsetzung Steuerfuss für 2022
Der Vorstand schlägt vor, den Steuerfuss von 11% der einfachen Kantonalsteuer
beizubehalten.
Die Versammlung tritt einstimmig auf diesen Antrag ein.

7. Wahlen
Für die nächste Amtsdauer von 3 Jahren sind folgende Vorstandsmitglieder wieder
gewählt worden.
Präsidium: Regula Meier.
Vorstandsmitglieder: Jörg Ammann, Seraina Elmer, Urs Hämmerle, Beat Müller,
Susanne Sprecher.
Für das kommende Jahr wird als Revisionsstelle erneut Treuhand Markutt gewählt.
Da Christian Markutt pensioniert wird, wird es personell eine interne Änderung bei
Markutt Treuhand geben. Die Revisionsstelle wird jedes Jahr neu gewählt. Wir
werden im nächsten Jahr sehen, wie es herausgekommen ist und weiter geht.

Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                        8
8. Information Vergabungen 2019
Aufgrund der Richtlinien (2.5% vom Steuereingang 2019) werden im 2020 14'620.00
CHF vergeben.
 Inland                                        2020
 Schw. Flüchtlingshilfe                        Fr. 1'500.00
 Cevi Davos                                    Fr. 2'000.00
 Klinikpfarramt Wolfgang                       Fr. 2'000.00
 Aids Hilfe Graubünden                         Fr. 1'200.00
 Fachstelle Migration                           Fr. 300.00
 (Kantonalkirche)
 Frauenhaus GR                                 Fr. 320.00

 Total Inland                                  Fr. 7'320.00

 Ausland                                       2020
 Altersheim Nikodemus Brasov                   Fr. 2'300.00
 HEKS                                          Fr. 2'000.00
 Projekt Palästina                             Fr. 1'000.00
 Lifegate - Tor des Lebens                     Fr. 1'000.00
 Flüchtlingsberatungsstelle                    Fr. 1'000.00

 Total Ausland                                Fr. 7'300.00
 Total Inland                                 Fr. 7'320.00
 Gesamtsumme                                  Fr.14'620.00

Zu den Vergabungen gab es keine Fragen.

9. Mitteilung und Umfragen
Marianne Aguilera überbringt Grussworte der KG Davos Platz. Speziell erwähnt sie
die zahlreichen gemeinsamen Projekte zwischen den Kirchgemeinden in der
Landschaft Davos.
Patricia Paganini überbringt die Grüsse der Pfarrei Davos.

Die Präsidentin Regula Meier schliesst die Versammlung um 21:10 Uhr. Der
Vorstand lädt die Anwesenden herzlich zu einem kleinen Umtrunk ein. Dies ist, dank
gelockertem Schutzkonzept, endlich wieder möglich.

Der Aktuar
Beat Müller

Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf /Laret
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung
18. Juni 2021                                                                        9
Jahresrechnung

                     Rechnung Zusammenfassung 2020

                                  Budget 2022

             Evangelisch – reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf / Laret

01.11.2021                                                                1/2
Zusammenfassung

                                         Rechnung 2020               Rechnung 2019              Budget 2022
                               6000
Steuererträge                                       590’642.95                  584’804.25                 525’000.00
                               6010
Bruttoertragszinsen            6200                      33.16                       34.34                      50.00
                               6400
Mietzinseinnahmen                                    32’195.00                   39’828.60                  33’000.00
                               6410
Verschiedene Erträge           6600                    2'566.25                   2’642.20                    3'200.00

Kollekten                      6650                   13'600.00                  23’174.00                  22’000.00

Entnahme Baufonds                                                                                            40'000.00

Ertrag                                              639'037.36                  650’483.39                 623’250.00

Personalkosten                        347’558.10                  350’335.60                 340’000.00

Pfarramt-Betrieb                       16’095.76                    9’318.45                  14’800.00

Kapitalzinsen                            1'005.81                   1’754.07                   2’000.00
Anschaffungen, Unterhalt und
                                      123’250.75                   52’202.74                  90’000.00
Reparatur von Einrichtungen
Mieten                                  2’500.00                    2’500.00                    2'500.00

Abschreibungen                              0.00                        0.00                       0.00

Rückstellung Baufond                        0.00                   80’000.00                       0.00

Versicherungsprämien                     6'663.80                    6'652.10                  7’000.00

Heizung und Strom                      17’931.55                   15’220.85                   15'000.00

Büro- und Verwaltungsspesen            45’092.90                   38’851.10                  35’000.00

Werbung                                  4'705.00                   4’202.70                   8’000.00

Mitgliederbeiträge                       3'408.40                    3'032.85                 23’000.00

Vergabungen                             14'620.00                  14’950.00                  14’950.00

Gemeindearbeit                         34’637.94                   44’865.75                  50’000.00

Kollekten inkl. Hilfskasse              16'994.00                  23’000.00                  21’000.00

a.o. Einlage Steuerreserve                  0.00                        0.00                       0.00

Aufwand                               634’464.01                  646’886.21                 623’250.00

Gewinn                                  4’573.35                    3’597.18

                                      639'037.36                  650’483.39                 623’250.00

01.11.2021                                                                                                     2/2
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret

                    Kirchgemeindeordnung

     der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Davos
                         Dorf/Laret

                 gestützt auf Art. 6 der Kirchenverfassung,
                von den Stimmberechtigten erlassen am xxx

                   1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
1   Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret gründet      Grundlegung
auf Gott und auf dem Evangelium von Jesus Christus mit seiner befreien-
den und wegweisenden Kraft. Sie ging aus der Reformation hervor und
erneuert sich stets aus dem lebendigen Dialog mit dem Wort Gottes in
der Bibel und mit der Gesellschaft.
2 Sie trägt die biblische Botschaft in unsere Zeit. Sie geht auf Anliegen

und Fragen der Menschen ein und begleitet sie bei der Suche nach Sinn
und Orientierung.

Art. 2
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret ist Trägerin Auftrag
des kirchlichen Lebens und sorgt für ein entsprechendes Angebot. Sie trägt
die Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums durch Gottes-
dienste, Bildung, Seelsorge, Diakonie und Gemeindeaufbau.

Art. 3

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret gehört zur Zugehörigkeit
                                                                      zur
Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden.
                                                                            Landeskirche

                                                                                    Seite 1
Kirchgemeindeordnung

                  Art. 4
                  1Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret ist Teil der
  Zugehörigkeit
  zur
                  Kirchenregion Davos.
  Kirchenregion
                  2Sie delegiert drei Mitglieder. Davon gehört mindestens ein Mitglied dem
                  Kirchgemeindevorstand an und mindestens ein Mitglied den im Gemeinde-
                  dienst stehenden Pfarrpersonen oder Sozialdiakoninnen an. Die Amtsdauer
                  beträgt 3 Jahre. Die Delegierten sind wieder wählbar.

                  Art. 5
                  1 Der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret gehört
  Personelle
  Zugehörigkeit
                  jede Person in der ehemaligen Fraktionsgemeinde Davos Dorf an,

                  a) deren Zugehörigkeit von den Eltern bei der Geburt oder bis zur Vollen-
                     dung des 16. Altersjahrs erklärt wird;

                  b) die als Mitglied einer evangelischen Kirche zuzieht;

                  c) die ihren Eintritt an den Kirchgemeindevorstand erklärt.
                  2Der Austritt aus der Kirchgemeinde und der Landeskirche erfolgt durch
                  schriftliche Mitteilung an den Kirchgemeindevorstand.

                  Art. 6

  Stimm- und      Stimm- und wahlberechtigt sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörig-
  Wahlrecht
                  keit – alle Mitglieder, die das 16. Altersjahr erfüllt haben. Die Wählbarkeit
                  beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

                  Art. 7

  Organe          Die Organe der Kirchgemeinde sind

                  1. die Gesamtheit der Stimmberechtigten,

                  2. der Kirchgemeindevorstand,

                  3. das Pfarramt,

                  4. das Revisorat.

Seite 2
Kirchgemeindeordnung

Art. 8
1Alle Mitglieder der Kirchgemeinde tragen gemeinsam das Leben der Kir- Gemeinsame
che entsprechend ihren Möglichkeiten, ihren Gaben und ihrer Ausbildung Gemeinde-
                                                                       leitung
mit.
2Die Mitglieder des Kirchgemeindevorstandes und des Pfarramtes sorgen
für den Gemeindeaufbau und leiten die Gemeinde gemeinsam.

          2. Die Gesamtheit der Stimmberechtigten
Art. 9
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet jährlich im Frühjahr zur Ordentliche
Genehmigung der Jahresrechnung und im Herbst zur Genehmigung des Kirchgemein-
                                                                         deversamm-
Budgets und zur Festlegung des Steuerfusses für das nachfolgende Jahr lung
statt.

Art. 10
1Eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung findet auf Anordnung Ausseror-
                                                                      dentliche
des Kirchgemeindevorstandes statt, wenn es die Geschäfte erfordern.
                                                                             Kirchgemein-
2                                                                            deversamm-
  Die Kirchgemeindeversammlung muss innerhalb von drei Monaten zu-
                                                                             lung
sammentreten, wenn dies von mindestens fünf Prozent der Stimmberech-
tigten unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes schriftlich verlangt
wird.

Art. 11
1Die Einladung zu einer Kirchgemeindeversammlung erfolgt mindestens          Einberufung,
                                                                             Vorbereitung,
14 Tage vorher unter Angabe der Traktanden durch Publikation in der lo-
                                                                             Beschlussfä-
kalen Presse und auf der Web-Site der Gemeinde.                              higkeit
2Der Kirchgemeindevorstand hat alle Geschäfte vorzuberaten und Antrag
zu stellen. Bei Geschäften von grösserer Tragweite erarbeitet der Kirchge-
meindevorstand eine Botschaft zuhanden der Stimmberechtigten und stellt
sie diesen rechtzeitig zu, beziehungsweise publiziert sie auf angemessene
Weise.

                                                                                   Seite 3
Kirchgemeindeordnung

                  3Jede ordnungsgemäss einberufene Kirchgemeindeversammlung ist be-
                  schlussfähig.

                  Art. 12

  Zuständigkeit   Die Kirchgemeindeversammlung ist zuständig für:

                  1. den Erlass und die Änderung der Kirchgemeindeordnung;

                  2. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Gesetze;

                  3. die Wahl und Abwahl der Präsidentin resp. des Präsidenten und der
                     weiteren Mitglieder des Kirchgemeindevorstandes sowie allfälliger
                     Stellvertreterinnen und Stellvertreter;

                  4. die Wahl des Revisorats;

                  5. die Wahl der Delegierten in die Regionalversammlung der Kirchenre-
                     gion;

                  6. die Wahl und Abwahl der Pfarrpersonen;

                  7. die Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Versammlung;

                  8. die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Kirchgemeindevor-
                     standes und des Pfarramtes;

                  9. die Genehmigung der Jahresrechnung;

                  10. die Festsetzung des Steuerfusses für die Steuern der Kirchgemeinde
                      und die Genehmigung des Budgets;

                  11. die Beschlussfassung über Ausgaben, welche das Budget des laufen-
                      den Jahres überschreiten;

                  12. die Beschlussfassung über Volksinitiativen;

                  13. die Beschlussfassung über die Zugehörigkeit zu einer Kirchenregion;

                  14. die Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit anderen Kirch-
                      gemeinden;

                  15. die Antragstellung zuhanden der Kirchenregion oder des Kirchenrates;

                  16. weitere Aufgaben, die ihr durch landeskirchliche Gesetze zugewiesen
                      werden;

Seite 4
Kirchgemeindeordnung

17. die Beschlussfassung über weitere Vorlagen, die ihr vom Kirchgemein-
    devorstand unterbreitet werden.

Art. 13
1Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die Mehrheit der Anwesen- Beschluss-
den. Bei Stimmengleichheit ist bei Abstimmungen die Vorlage abgelehnt, fassung
bei Wahlen entscheidet das Los.
2Sofern ein Mitglied der Versammlung es verlangt, sind Abstimmungen
und Wahlen schriftlich durchzuführen.

Art. 14
1Jedes stimmberechtigte Mitglied kann in der Versammlung Auskunft über Auskunfts-
                                                                       recht
eine Angelegenheit der Kirchgemeinde verlangen.
2   Die Auskunft ist spätestens an der nächsten Kirchgemeindeversammlung
zu erteilen.
3Die Erteilung der Auskunft kann verschoben werden oder unterbleiben,
wenn ihr erhebliche Interessen der Kirchgemeinde oder Dritter entgegen-
stehen.

Art. 15
1Jedes stimmberechtigte Mitglied kann verlangen, dass ein bestimmter Ge- Antragsrecht
genstand zur Beratung traktandiert wird. Ein solcher Antrag muss schrift-
lich bis 2 Monate vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden.
2 Jedes stimmberechtigte Mitglied kann in einer Kirchgemeindeversamm-
lung zu einem nicht auf der Traktandenliste aufgeführten Gegenstand An-
trag stellen. Wird ein solcher Antrag erheblich erklärt, so hat der Kirchge-
meindevorstand darüber in der Regel an der nächsten Versammlung Be-
richt zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Die Abstimmung über die
Erheblicherklärung findet an der nächsten Kirchgemeindeversammlung
statt. An der gleichen Kirchgemeindeversammlung wird über die Erhebli-
cherklärung nur abgestimmt, wenn die Versammlung den Antrag mit einer
Zweidrittelmehrheit für dringlich erklärt.

                                                                               Seite 5
Kirchgemeindeordnung

                  Art. 16
                  120  Stimmberechtigte können die Behandlung eines Geschäfts Volksinitia-
                                                                                   tive
                  verlangen, das in der Zuständigkeit der Kirchgemeindeversamm-
                  lung liegt. Die Initiative kann in Form einer allgemeinen Anregung oder
                  eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht werden.
                  2 Rechtswidrige Initiativen werden vom Kirchgemeindevorstand für ungül-
                  tig erklärt.
                  3Der Kirchgemeindevorstand legt ein zustande gekommenes Initiativbe-
                  gehren zusammen mit seiner Stellungnahme und allenfalls mit einem Ge-
                  genvorschlag innert neun Monaten der Kirchgemeindeversammlung zur
                  Abstimmung vor.

                                     3. Der Kirchgemeindevorstand
                  Art. 17
                  1   Der Kirchgemeindevorstand besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern, welche von
  Zusammen-
  setzung
                  der Kirchgemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt
                  werden. Sie sind nach Ablauf einer Amtsdauer wieder wählbar.
                  2 Der Präsident bzw. die Präsidentin wird von der Kirchgemeindeversamm-
                  lung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Kirchgemeindevorstand
                  selbst durch Wahl eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin, eines
                  Aktuars bzw. einer Aktuarin und eines Kassiers bzw. einer Kassierin. Den
                  weiteren Mitgliedern können besondere Aufgaben übertragen werden.
                  3   Der Kirchgemeindevorstand fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde.
                  4   Das Pfarramt ist mit beratender Stimme vertreten.

                  Art. 18
                  1Der Kirchgemeindevorstand führt auf Einladung der Präsidentin oder des
  Einberufung,
  Beschluss-fä-
                  Präsidenten regelmässig Sitzungen durch. Eine Sitzung ist ebenfalls einzu-
  higkeit
                  berufen, wenn es die Mehrheit der Mitglieder verlangt.
                  2   Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder anwesend ist.

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Kirchgemeindeordnung

Art. 19
1Der Kirchgemeindevorstand ist das vollziehende Organ der Kirchge- Zuständigkeit
meinde. Er fördert das kirchliche Leben in der Gemeinde. Ihm obliegen alle
Geschäfte, für die nicht aufgrund besonderer Vorschriften eine andere Be-
hörde zuständig ist.
2   Er ist insbesondere verantwortlich für:

1. den Vollzug der Erlasse und Beschlüsse der Kirchgemeinde;

2. den Erlass von Vollzugsbestimmungen sowie seiner Geschäftsordnung;

3. die Vorbereitung der Geschäfte sowie die Einberufung der Kirchge-
   meindeversammlung;

4. die Vorbereitung der Wahlen von Pfarrpersonen;

5. die Organisation von Stellvertretungen bei einer Pfarrvakanz;

6. die Anstellung und Entlassung von weiteren Mitarbeitenden;

7. die Regelung der Anstellungsverhältnisse im Rahmen der landeskirch-
      lichen Vorgaben;

8. die Förderung des Gemeindeaufbaus und Genehmigung von kirchli-
   chen Angeboten, Projekten und Veranstaltungen;

9. den Religionsunterricht an der Volksschule;

10. den Konfirmationsunterricht und den Entscheid über die Zulassung zur
    Konfirmation in Zweifelsfällen;

11. die Festlegung der Kollekten, soweit diese nicht durch die Landeskirche
    angeordnet wurden;

12. die Führung und Unterstützung der gewählten, angestellten und frei-
    willigen Mitarbeitenden;

13. den Finanzhaushalt und das Kirchgemeindevermögen;

14. die Beschlussfassung über einmalige finanzielle Aufwendungen bis Fr.
    12'000.-- und über wiederkehrende bis Fr. 5'000.--;

15. die Bauten und Liegenschaften;

16. die Führung des Kirchgemeindearchivs;

17. die Mitwirkung beim Vollzug der landeskirchlichen Erlasse und Be-
    schlüsse;
                                                                              Seite 7
Kirchgemeindeordnung

              18. die Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen;

              19. die Gewährleistung des Informationsflusses zwischen Kirchgemeinde
                  und Kirchenregion;

              20. die Antragstellung zuhanden der Kirchenregion oder des Kirchenrates.
              3Der Präsident, im Verhinderungsfalle der Vizepräsident, führt zusammen
              mit dem Aktuar oder einem anderen Mitglied des Vorstandes die rechts-
              verbindliche Unterschrift für die Kirchgemeinde
              4Die Mitglieder des Kirchgemeindevorstandes beziehen ein Sitzungsgeld.
              Für besondere Aufgaben wird ein entsprechendes Entgelt ausgerichtet. Es
              besteht ein „Reglement Entschädigung Vorstandsmitglieder“.

                                         4. Das Pfarramt
              Art. 20
              1   Die Pfarrpersonen und Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen üben ihr Amt im
  Auftrag
              Dienst der Kirchgemeinde aus und erfüllen ihren Auftrag in Verkündigung,
              Bildung, Seelsorge, Diakonie und Gemeindeaufbau auf Grundlage der Kir-
              chenverfassung und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Sie arbei-
              ten mit dem Kirchgemeindevorstand und den weiteren Mitarbeitenden zu-
              sammen.
              2Die Anstellungsbedingungen werden in einem schriftlichen Anstellungs-
              vertrag und Pflichtenheft geregelt. Der Kirchgemeindevorstand regelt in
              Zusammenarbeit mit den kirchlichen Mitarbeitern die Zuordnung der Auf-
              gaben und die Stellvertretung.

                                         5. Das Revisorat
              Art. 21
              1Das Revisorat besteht aus zwei Rechnungsrevisoren bzw. -revisorinnen
  Zusammen-
  setzung,
              und zwei Stellvertretern bzw. zwei Stellvertreterinnen.
  Aufgabe
              2Es prüft das gesamte Rechnungswesen der Kirchgemeinde, erstattet
              dem Vorstand und der Versammlung jährlich Bericht und stellt Antrag.
              Zur Unterstützung kann es eine externe Fachstelle beiziehen. Diese wird in
              Absprache mit dem Vorstand und den Revisoren/Revisorinnen gewählt.

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Kirchgemeindeordnung

3Die Organe und die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde sind verpflichtet,
dem Revisorat zur Erfüllung seiner Aufgaben Auskunft zu erteilen. Die
Bestimmungen über das Amts- oder Berufsgeheimnis und die Entbindung
davon bleiben vorbehalten.
4 Die Rechnungsrevisoren bzw. -revisorinnen und deren Stellvertretern
bzw. Stellvertreterinnen werden von der Kirchgemeindeversammlung für
eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Sie sind wieder wählbar, dürfen
nicht Mitglied des Kirchgemeindevorstandes oder Angestellte der Kirchge-
meinde sein oder in einem anderen Abhängigkeitsverhältnis zur Kirchge-
meinde oder zu Vorstandsmitgliedern stehen.

                      6. Weitere Mitarbeitende
Art. 22
1Weitere Mitarbeitende werden vom Kirchgemeindevorstand angestellt Angestellte,
oder als Freiwillige eingesetzt. Sie verfügen über die für ihre Arbeit erfor- Freiwillige
derliche persönliche und fachliche Eignung.
2Anstellungsbedingungen und Aufgaben werden in schriftlichen Arbeits-
verträgen festgehalten. Diese richten sich nach dem landeskirchlichen
Recht.

                               7. Finanzen
Art. 23
1   Die Kirchgemeinde finanziert sich insbesondere durch:                      Finanzierung

1. Steuererträge;

2. Vermögenserträge;

3. Spenden, Legate und Beiträge von Dritten;

4. Beiträge aus dem Finanzausgleich;

5. Beiträge der Landeskirche.
2Die Haushaltführung erfolgt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit,
der Ausgeglichenheit und der Wirksamkeit.

                                                                                     Seite 9
Kirchgemeindeordnung

                  3Die Kirchgemeinde erhebt Steuern nach Massgabe des kantonalen
                  Rechts. Sie erlässt ein Steuergesetz.

                             8. Schluss- und Übergangsbestimmungen

                  Art. 24
                  1Die vorliegende Kirchgemeindeordnung tritt nach Genehmigung durch die
  Inkrafttreten
                  Kirchgemeindeversammlung und durch den Kirchenrat am 01.01.2022 in
                  Kraft.
                  2Auf diesen Zeitpunkt wird die Kirchgemeindeordnung vom 14. Juni 2000
                  aufgehoben.

                  Art. 25
                  1   Die Mitglieder Kirchgemeindevorstandes und des Revisorats bleiben bis
  Übergangsbe-
  stimmung
                  zum Ablauf der Amtsperiode nach geltendem Recht im Amt.

                  Namens der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret

                  Der Präsident / Die Präsidentin         Der Aktuar / Die Aktuarin

                  Vom Kirchenrat genehmigt am xx.xx.xxxx

                  Der Präsident / Die Präsidentin   Der Aktuar / Die Aktuarin

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