Fachlicher Prozessablauf der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) - Trägersicht - idb

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Fachlicher Prozessablauf der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) - Trägersicht - idb
Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                    Stand 03/2021

                        Fachlicher Prozessablauf
                               der elektronischen
                    Maßnahmeabwicklung (EMAW)

                                                                            Trägersicht

Querverweise im Text sind gelb unterlegt, Änderungen / Neuerungen in grün

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                                                                        Stand 03/2021

Inhaltsverzeichnis
Änderungshistorie ............................................................................................................... 3

Legende ................................................................................................................................ 4

Allgemeines .......................................................................................................................... 5

1. Teilnehmerzuweisung ..................................................................................................... 6

   1.1 Prozessmodell (allgemein – BvB, BNF, Reha AuW, AMP) ...................................... 6

   1.2 Beschreibung ............................................................................................................... 7

2. Maßnahmeverlauf ......................................................................................................... 10

   2.2 Trägermitteilung mit zwingender Entscheidungsfolge ............................................. 12

   2.3 Trägermitteilung ohne zwingende Entscheidungsfolge ............................................ 20

3. Maßnahmebeendigung.................................................................................................. 23

   3.1. Austritts- und Verbleibsmeldung, Austritt BvB, BNF, Reha-AuW, AMP (bbA und THB)

    ......................................................................................................................................... 23

4. Änderung von Teilnehmerdaten .................................................................................. 24

5. Aufstockung der Platzkapazitäten (ausschl. für Vergabemaßnahmen) .................. 27

6. Standardinformationen ................................................................................................ 27

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zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                                              Stand 03/2021

Änderungshistorie
Diese Aufstellung beschreibt die Änderungen zur Vorgängerversion.
 Änderungsart     Datum        Kurzbeschreibung der Änderung

 Aktualisierung   07.02.2019   Überarbeitung des Dokumentes (Struktur, Formatierung)
 Aktualisierung   26.05.2020   Überarbeitung des Dokumentes
 Streichung       06.10.2020   Kapitel 2.3: Streichung des Ereignisses „Übermittlung von Unterlagen, Nachwei-
                               sen, Rechnungen usw.“
 Aktualisierung   16.03.2021   Aufnahme der „Assistierten Ausbildung flexibel“ (AsA flex) und redaktionelle Ände-
                               rungen
                                        Tabelle 1: Änderungshistorie

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Legende
In diesem Dokument werden nachfolgende Abkürzungen verwandt:

AA                          Agentur für Arbeit
abH                         ausbildungsbegleitende Hilfen
AhfJ                        Aktivierungshilfen für Jüngere
AMDL                        Arbeitsmarktdienstleistungen
AMP                         Arbeitsmarktpolitische Instrumente
AsA                         Assistierte Ausbildung
AsA flex                    Assistierte Ausbildung flexibel
Ausbildung-BBW              Ausbildung im Berufsbildungswerk
BA                          Bundesagentur für Arbeit
BaE                         Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
bbA                         begleitete betriebliche Ausbildung
BBB                         Berufsbildungsbereich gem. § 57 SGB IX
bbU                         betreute betriebliche Umschulung
BBW                         Berufsbildungswerk
BeG                         behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung
BerEb                       Berufseinstiegsbegleitung - § 421s SGB III (alte Fassung)
BerEb-Bk                    Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten
BerEb-§49                   Berufseinstiegsbegleitung - § 49 SGB III
BKB                         Bürokommunikationsbrowser
BNF                         Benachteiligtenförderung
BvB                         Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
BvB-BBW                     Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in einem
                            Berufsbildungswerk
BvB-Pro                     Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientier-
                            tem Ansatz
BvB-Reha                    Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
COSACH                      computerunterstützte Sachbearbeitung
EA                          Eignungsanalyse (BvB)
EV                          Eingangsverfahren gem. § 57 SGB IX
EMAW                        elektronische Maßnahmeabwicklung
FS                          Förderstufe (BvB)
GS                          Grundstufe (BvB)
InRAM                       Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt
irMoV                       individuelle rehaspezifische Maßnahme ohne Vergabe
irMV                        individuelle rehaspezifische Maßnahme
LuV                         Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
MAT07                       § 45 SGB III – Aktivierung / Eingliederung Jüngerer Aktivierungshil-
                            fen
MLK                         Maßnahmen- und Leistungskatalog
MuSchG                      Mutterschutzgesetz
PerjuF                      Perspektiven für junge Flüchtlinge
PerjuF-H                    Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk
Reha-AuW                    Reha Aus- und Weiterbildung
REZ                         Regionales Einkaufszentrum
RVL                         Reha-Vorbereitungslehrgang
SGB                         Sozialgesetzbuch
Team AG / Träger            Arbeitgeber-/ Trägerteam (BA)
Team EZ                     Team Eingangszone (BA)
THB                         Teilhabebegleitung
TN                          Teilnehmer
UB                          Unterstützte Beschäftigung nach § 55 Abs. 2 SGB IX
ÜQ                          Übergangsqualifizierung (BvB)
WfbM                        Werkstatt für behinderte Menschen
WV                          Wiedervorlage

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Allgemeines
Dieses Dokument dient der fachlichen Beschreibung der XSD- Schema- Datei. Die XSD- Schema- Datei
wurde auf der Homepage der BA eingestellt unter: http://ba.emaw.types provideranmeldung.xsd".

Die fachliche Beschreibung der Prozessabläufe im Rahmen der elektronischen Maßnahmeabwicklung
(EMAW) bezieht sich auf alle AMDL, welche die BA mit diesem Service unterstützen möchte. Besonder-
heiten in einzelnen AMDL sind entsprechend gekennzeichnet.

Gegenstand der vorliegenden Beschreibung sind allerdings nur bildungsträgerseitig relevante Teilprozesse
des Gesamtprozesses der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW). Daher weichen die (Teil-) Pro-
zessnummerierungen von der Gliederung des Dokumentes ab.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine elektronische Kommunikation über EMAW erst nach Übermittlung
der Kontakt- oder Anmeldedaten seitens der zuständigen AA ermöglicht wird. Eine vorherige Datenüber-
mittlung durch den Bildungsträger ist ausgeschlossen.

Im Einzelfall, bei bestimmten AMDL oder nach Vereinbarung mit dem beauftragten Bildungsträger kann
auch sofort die Anmeldung des Teilnehmers durch die zuständige AA vorgenommen werden (verkürztes
Anmeldeverfahren). Dabei ist eine vorherige Übersendung von Kontaktdaten entbehrlich.

Mögliche Fallgestaltungen diesbezüglich sind:

•   die Teilnehmerzuweisung soll nach Maßnahmebeginn erfolgen (ein entsprechender freier Teilnehmer-
    platz ist vorhanden bzw. freie Stundenkontingente sind vorhanden),
•   ein Teilnehmer soll nacherfasst werden,
•   ein Teilnehmer tritt bei einem Bildungsträger in die gleiche Maßnahme wieder ein,
•   ein Teilnehmer tritt in eine Maßnahme ein und die Notwendigkeit der Durchführung einer Informati-
    onsveranstaltung oder eines persönlichen Gespräches ist im Einzelfall nach Abstimmung mit der zu-
    ständigen Agentur nicht zwingend erforderlich.

Sofern die zuständige Agentur bei der Teilnehmeranmeldung das verkürzte Anmeldeverfahren nutzen
möchte, sollte sie dieses abweichende Verfahren mit dem beauftragten Bildungsträger vereinbaren. Der
Bildungsträger muss dies auch mit seinem zuständigen Provider abstimmen, damit die technischen
Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.

Es ist über die externe oder bildungsträgereigene Server- und Softwarelösung einschließlich des bildungs-
trägerseitigen Teilnehmerverwaltungsprogrammes sicherzustellen, dass die nachfolgend im Einzelnen be-
schriebenen (Teil-) Prozessabläufe eingehalten werden.

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1. Teilnehmerzuweisung
1.1 Prozessmodell (allgemein – BvB, BNF, Reha AuW, AMP)

Um das Prozessmodell besser nachvollziehen zu können, wurde die Nummerierung (der einzelnen Pro-
zesse 2.6 – 2.12) in die Beschreibung aufgenommen.

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1.2 Beschreibung

 Prozess   Beschreibung Inhalt
 2.6       Meldung      der   Grundsätzlich muss immer der betreuende Berater der AA das
           Kontaktdaten       Verfahren des elektronischen Austausches von teilnehmerbezo-
           der Teilnehmer     genen Daten beginnen (bitte auch Hinweise unter Allgemeines
           an den Bildungs-   beachten).
           träger             Dabei übermittelt sie folgende Kontaktdaten des Teilnehmers
                              über EMAW an den Bildungsträger:

                              •   Name
                              •   Vorname
                              •   Kundennummer
                              •   Geschlecht
                              •   Straße
                              •   Hausnummer
                              •   PLZ
                              •   Ort
                              •   Telefon-Nr.
                                  (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                  Übermittlung der Daten vorliegt)
                              •   Mobiltelefon
                                  (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                  Übermittlung der Daten vorliegt)
                              •   E-Mail-Adresse
                                  (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                  Übermittlung der Daten vorliegt)
                              •   allgemeiner Teilnehmer
                              •   Förderdauer (von- Datum/bis- Datum)
                              •   Erfassungsdatum wartet
                              •   Kundenstatus Warteliste

                              Der Bildungsträger muss den Kontakt mit den potentiellen Teil-
                              nehmern bereits vor Maßnahmebeginn aufnehmen.
                              Dies muss z.B. über ein persönliches Gespräch oder durch eine
                              Einladung zu einer Infoveranstaltung beim Bildungsträger erfol-
                              gen.

                              Gegebenenfalls ist auch die Aufnahme potentieller Teilnehmer in
                              eine Warteliste bei der AA möglich. Die Kennzeichnung des Teil-
                              nehmers mit dem Status „Warteliste“ bedeutet, dass dieser Teil-
                              nehmer bei der AA auf eine Warteliste für die Maßnahme gesetzt
                              wurde. Mit Hilfe des Erfassungsdatums erhält der Bildungsträger
                              die Information, auf welchem Rang sich der potentielle Teilneh-
                              mer in der Warteliste befindet. Grundsätzlich hat der Bildungsträ-
                              ger diese „Rangliste“ zwingend beim Nachbesetzen freier Teil-
                              nehmerplätze zu beachten. Abweichendes kann die zuständige
                              AA mit dem beauftragten Bildungsträger aufgrund regionaler Be-
                              sonderheiten oder im Einzelfall regeln.

                              Die Kennzeichnung „allgemeiner Teilnehmer“ erfolgt für Teilneh-
                              mer, welche nicht zur Sozialversicherung anzumelden sind.

                              Wie bereits unter „Allgemeines“ beschrieben, kann im Rahmen
                              des Eintritts des Teilnehmers unter bestimmten Voraussetzungen
                              auf die Übermittlung von Kontaktdaten verzichtet werden (ver-
                              kürztes Anmeldeverfahren).
 2.7/2.8   Meldung der Be-    Die AA übermittelt, beim Vorhandensein eines gesetzlichen Ver-
           treuerdaten        treters/ Betreuers, zeitgleich mit dem Ereignis “Kontaktdaten“

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 Prozess   Beschreibung Inhalt
                             (siehe 2.6) automatisiert folgende zusätzliche Daten des Betreu-
                             ers:

                             •   Adressat
                             •   Straße/ Hausnummer/ Postfach
                             •   PLZ/ Ort
                             •   Telefon
                             •   Bemerkungen

                             Der gesamte Schriftwechsel während des Maßnahmeverlaufes
                             hat zwingend über den gesetzlichen Betreuer und den Teilneh-
                             mer zu erfolgen.
 2.9       Rückmeldung       Der Bildungsträger klärt im Rahmen eines Gespräches oder einer
           über die mögli-   Informationsveranstaltung die vorhandene/ nicht vorhandene
           che Teilnahme     Teilnahmebereitschaft des Teilnehmers an der vorgesehenen
                             Maßnahme ab und teilt das Ergebnis der zuständigen Beraterin /
                             dem zuständigen Berater über EMAW mit.

                             Im Falle einer mangelnden Teilnahmebereitschaft muss der Bil-
                             dungsträger zwingend eine standardisierte Begründung ange-
                             ben.

                             Für die Begründung sind folgende Auswahlmöglichkeiten im Pro-
                             gramm des Bildungsträgers zu implementieren:

                             •   mehrfache Kontaktversuche erfolglos
                             •   fehlende Mitwirkung
                             •   Arbeitsstelle
                             •   Ausbildungsstelle
                             •   Selbständigkeit
                             •   weiterer Schulbesuch (allg. / BBS)
                             •   andere Maßnahmen (z.B.: nach anderer Rechtsgrundlage)
                             •   Bundeswehr/ Zivildienst
                             •   Mutterschutz/ Elternzeit
                             •   Umzug
                             •   Krankheit/ Tod
                             • ohne Angabe von Gründen
 2.10      Anmeldung der     Nachdem der Bildungsträger eine Rückmeldung über die Absicht
           Teilnehmer        der Teilnahme an die zuständige Beraterin/ den zuständigen Be-
                             rater gegeben hat, initiiert die Agentur die Anmeldung des Teil-
                             nehmers. Mit dem Ereignis “Anmeldung“ werden folgende Teil-
                             nehmerdaten an den Bildungsträger über EMAW übermittelt:

                             Kundendaten:
                             • allgemeiner Teilnehmer
                             • Rechtskreis
                             • Sozialversicherungs- Nr.
                             • Geburtsdatum
                             • Kontaktdaten (Adresse + Telefon-Nr.)
                             • gesetzlicher Betreuer (siehe 2.7/2.8)

                             Qualifikation:
                             • Schulabschluss
                             • Noten
                             • Berufsausbildung
                             • Qualifikationen

                             Maßnahmedaten:

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zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                                Stand 03/2021

 Prozess   Beschreibung Inhalt
                               •   geplanter Maßnahmeeintritt und –austritt
                               •   Maßnahmeziel
                               •   individueller Förderbedarf
                               •   ggf. weitere Bemerkungen
                               •   ggf. gewünschter Ausbildungsberuf/ Arbeitstätigkeit

                               Ansprechpartner BA:
                               • Name
                               • Telefon-Nr.
                               • E-Mail

                               AsA flex – begleitende Phase: Übermittelung des notwendigen
                               Stundenkontingents im Feld Bemerkungen.
 2.11      Kommunikation       Insofern der Teilnehmer seitens des Bildungsträgers zur Sozial-
           zum Träger „An-     versicherung angemeldet werden soll, werden nachfolgende Da-
           meldung SV“         ten übermittelt:

                               •   Anmeldung zur SV
                               •   Datum ab
                               •   Bemerkung

                               Dieses Ereignis wird zeitgleich mit der Anmeldung des Teilneh-
                               mers (siehe 2.10) übermittelt.

                               Der Bildungsträger ist mit dem tatsächlichen Eintritt des Teilneh-
                               mers verpflichtet, die Anmeldung bei dem Träger der Sozialversi-
                               cherung vorzunehmen. Die Angabe „Datum ab“ dient als Orien-
                               tierung, ab wann die Anmeldung erfolgen soll. Der Bildungsträger
                               hat zu prüfen in welchen Zweigen der Sozialversicherung die An-
                               meldung vorzunehmen ist. Dies kann den Vertragsunterlagen
                               entnommen werden oder der Übersicht über berufliche Bildungs-
                               maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie
                               deren versicherungsrechtlichen Beurteilung.
 2.12      Eintrittsmel-       Der zuständige Berater oder ggf. der Bildungsträger vereinbaren
           dung/               mit dem potentiellen Teilnehmer, wann dieser die Maßnahme be-
           Nichtantrittsmel-   ginnen soll. Erscheint der Teilnehmer an diesem vereinbarten
           dung                ersten Tag der Maßnahmeteilnahme, so hat der Bildungsträger
           des Trägers         den tatsächlichen Eintritt in die Maßnahme über EMAW zu mel-
                               den.

                               Dabei ist es unerheblich, wie lange der Teilnehmer an diesem Tag
                               anwesend ist. Ist ein Teilnehmer nicht für die beim Bildungsträger
                               festgelegte tägliche Dauer anwesend, ist eine unentschuldigte
                               Fehlzeit durch den Bildungsträger für diesen Tag im Rahmen der
                               Sachverhaltsaufklärung, den Grundsätzen des § 20 SGB X ent-
                               sprechend, zu prüfen. Erscheint der Teilnehmer ohne wichtigen
                               Grund auch nicht am folgenden Tag, ist darüber hinaus ein Aus-
                               tritt aus der Maßnahme zu prüfen. Ggf. ist ein vorzeitiger Austritt
                               aus der Maßnahme an die zuständige Beraterin / den zuständi-
                               gen Berater zu melden.

                               Bei trägerseitiger Verschiebung des Maßnahmebeginns (z. B.
                               späterer Beginn der Eignungsanalyse) hat der Bildungsträger
                               nach Rücksprache mit der Beraterin / dem Berater den geänder-
                               ten Maßnahmebeginn als Ereignis („tatsächlicher Eintritt“) mit
                               Hilfe der Bemerkung zu übersenden.

                               Tritt ein Teilnehmer die Maßnahme nicht an, ist dies zwingend
                               durch den Bildungsträger zu begründen. Dabei müssen folgende

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 Prozess      Beschreibung Inhalt
                                 Standards als Auswahlmöglichkeit im Programm des Bildungsträ-
                                 gers zur Verfügung stehen:

                                 •   mehrfache Kontaktversuche erfolglos
                                 •   fehlende Mitwirkung
                                 •   Arbeitsstelle
                                 •   Ausbildungsstelle
                                 •   Selbstständigkeit
                                 •   weiterer Schulbesuch (Allg. / BBS)
                                 •   andere Maßnahmen (z.B.: nach anderer Rechtsgrundlage)
                                 •   Bundeswehr/ Zivildienst
                                 •   Mutterschutz/ Elternzeit
                                 •   Umzug
                                 •   Krankheit/ Tod
                                 •   ohne Angabe von Gründen

Hinweis:
Potentielle Teilnehmer an abH, AsA, AsA flex oder BerEb können sich auch direkt an den Bildungsträger
wenden. Der Bildungsträger hat dann sofort Kontakt mit der Beraterin / dem Berater der zuständigen AA
aufzunehmen und übermittelt in Papierform die Daten des Teilnehmers und ggf. den bereits ermittelten
Förderbedarf für abH.
Die zuständige Beraterin/ der zuständige Berater klärt aufgrund dieser Informationen die Erfüllung der An-
spruchsvoraussetzungen.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, dann erfolgt eine Übermittlung der Kontaktdaten für den Teil-
nehmer (siehe Punkt 2.6) oder ggf. eine Anmeldung des Teilnehmers (siehe Punkt 2.10).

2. Maßnahmeverlauf
Innerhalb des Maßnahmeverlaufes müssen verschiedene maßnahmerelevante Informationen vom Bil-
dungsträger an die AA übermittelt werden.

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Es wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:

 Trägermitteilung mit       Diese Informationskategorie bedingt zwingend eine Reaktion (Zustim-
 zwingender Entschei-       mung/ Ablehnung) der betreuenden Beraterin / des betreuenden Be-
 dungsfolge                 raters der AA an den Bildungsträger. Von einer erneuten Generierung
                            des Ereignisses ist seitens des Bildungsträgers abzusehen, bis eine
                            Reaktion der Beraterin / des Beraters erfolgt ist.
 Trägermitteilung ohne      Diese Informationskategorie bedingt grundsätzlich keine Reaktion (Zu-
 zwingende      Entschei-   stimmung/ Ablehnung) der betreuenden Beraterin / des betreuenden
 dungsfolge                 Beraters der AA an den Bildungsträger. Hier erfolgt lediglich die Kennt-
                            nisnahme durch die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater.

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2.2 Trägermitteilung mit zwingender Entscheidungsfolge

Darstellung des Datenflusses bei Ereignissen mit einem beigefügten PDF-Dokument* im Rahmen EMAW.

* PDF-Format Hinweis:

Bei den verwendeten Dokumenten muss die Lesbarkeit im Rahmen der Vorschriften zur Barrierefreiheit
unter Beachtung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behinderten-Gleichstellungsge-
setz – BGG) in der aktuellen Fassung sichergestellt werden.

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Der Bildungsträger ist nach § 318 Abs. 2 Satz 2 SGB III verpflichtet, eine Beurteilung über das Verhalten
und die Leistung des Teilnehmers zu erstellen und an die zuständige AA zu übermitteln. Für die in der
untenstehenden Tabelle aufgelisteten Maßnahmearten sind LuV zu übermitteln. Zeitpunkte und Arten der
LuV entnehmen Sie ebenfalls der Tabelle. die Beurteilung erfolgt in Form einer standardisierten LuV. Die
Qualifizierungs- und Förderplanung dient dem Bildungsträger zur Dokumentation des Maßnahmeverlaufes.
Die LuV stellt einen Auszug aus dieser dar. Dies bedeutet, dass eine LuV nicht die gesamte Qualifizierungs-
und Förderplanung darstellt, sondern nur die für die Beraterin / den Berater wesentlichen Informationen
beinhaltet. Diese Informationen sind inhaltlich so aufzubereiten, dass sie von der Beraterin / dem Berater
zur Entscheidungsfindung genutzt werden können.

Notwendige Angaben zu reha-spezifischen Besonderheiten sind unter den betreffenden Bereichen mit zu
erfassen.

Hinweis: Bei besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten ist eine Übergabe auf elektronischem
Wege rechtlich ausgeschlossen.

Ein Muster der jeweiligen Inhalte der verschiedenen LuV können Sie der Anlage 2 entnehmen.

Die LuV ist als Anlage zu diesem Ereignis in Form eines PDF- Dokumentes zu übergeben.

Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt durch den Bildungsträger mit einem entsprechenden
Entscheidungsvorschlag über EMAW.

 Art der LuV     Für welche Maßnahmen           Zeitpunkt
 Start - LuV         • BVB                      •   BVB, BVB-Reha, BvB BBW:
                     • BVB-Reha                      o spätestens eine Woche nach Ende der
                     • BVB-BBW                           Eignungsanalyse oder
                     • BVB-Pro                       o spätestens 6 Wochen nach Beginn der
                     • BaE                               Maßnahme bei Einstieg in die Übergangs-
                     • abH                               qualifizierung
                     • AsA                      •   BVB-Pro:
                     • AsA flex                      o 6 Wochen nach Maßnahmebeginn
                     • Reha-Ausbildung          •   BaE/ Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ):
                     (integrativ/kooperativ)         o Ende der Probezeit
                     • Ausbildung-BBW           •    Ausbildung-BBW inkl. VAmB
                     inkl. VAmB                      o Spätestens 1 Woche nach Ende der Pro-
                     • UB                                bezeit
                     • InRAM                    •    abH (nur für Verträge ab 2014):
                                                    o zu Beginn der Maßnahme
                     • Reha-Weiterbildung
                     mit Abschluss              •    AsA
                                                     o vier Wochen nach Eintritt in Phase I
                     • MAT07
                                                     o sechs Wochen nach Eintritt in Phase II
                     • BerEb
                                                         ohne vorherige Teilnahme an Phase I
                     • BerEb-Bk
                                                •    AsA flex
                     • BerEb-§49                     o vier Wochen nach Eintritt in die Vorphase
                     • BerEb04/ESF                   o vier Wochen nach Eintritt in die beglei-
                     • bbA                               tende Phase (bei Teilnahme an Vor-
                     • THB                               phase)
                                                     o sechs Wochen nach Eintritt in die beglei-
                                                         tende Phase (ohne Teilnahme an Vor-
                                                         phase)
                                                •    UB
                                                    o zum Ende der Einstiegsphase
                                                    o sonstiger Anlass
                                                •    InRAM
                                                    o zum Ende der Vorbereitungsphase
                                                    o sonstiger Anlass
                                                •    Reha-Weiterbildung mit Abschluss (z.B. bbU)
                                                    o zum Ende der Probezeit bzw. 3 Monate
                                                        nach Beginn der Umschulung

                                                 Seite
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 Art der LuV     Für welche Maßnahmen         Zeitpunkt
                                                  o sonstiger Anlass
                                              •    MAT07:
                                                   o Ende der Einstiegsphase
                                              • BerEb, BerEb-Bk, BerEb-§49 und Be-
                                                  rEb04/ESF: spätestens 8 Wochen nach Maß-
                                                  nahmebeginn
                                              •    bbA
                                                  o Modul 1 – spätestens vier Wochen nach
                                                      Eintritt
                                                  o Modul 2 – spätestens acht Wochen nach
                                                      Eintritt
                                              •    THB
                                                  o Modul 1 - spätestens vier Wochen nach
                                                      Eintritt
                                                  o Modul 2 - spätestens vier Wochen nach
                                                      Eintritt (entfällt bei Übergang aus Modul 1)
                                                  o Modul 3 - spätestens vier Wochen nach
                                                      Eintritt (entfällt bei Übergang aus Modul 1
                                                      oder 2)
 Verlauf - LuV      • BVB                     •    BVB, BVB-Reha:
                    • BVB-Reha                     o   spätestens 7 Kalendertage vor Übergang
                    • BVB-BBW                          in die nächste Qualifizierungsebene
                    • BVB-Pro                          (Grundstufe und Förderstufe)
                    • BaE                          o   Spätestens 14 Kalendertage vor einer
                    • abH                              Maßnahmeverlängerung
                    • AsA                          o   sonstiger Anlass
                    • AsA flex
                    • Reha-Ausbildung         •     BVB-BBW
                    (integrativ/kooperativ)         o Ende der Grundstufe
                                                    o Ende der Vertiefungsstufe (spätestens 6
                    • schulische Ausbil-
                                                    Wochen vor Maßnahmeende)
                    dung
                                                    o Maßnahmeverlängerung
                    • Ausbildung-BBW
                                                    o Sonstiger Anlass
                    inkl. VAmB
                    • UB
                                              •     BVB-Pro:
                    • InRAM                         o  Spätestens 6 Monate nach Maßnahme-
                    • Reha-Weiterbildung               beginn
                    mit Abschluss                   o  Maßnahmeverlängerung (spätestens 14
                    • MAT07                             Kalendertage vor Ende des geplanten
                    • BerEb                             Förderzeitraums)
                    • BerEb-Bk                      o  sonstiger Anlass
                    • BerEb-§49
                    • BerEb04/ESF             •     BaE/ Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ)
                    • bbA                           und schulische Ausbildung:
                    • THB                           o   spätestens 4 Monate vor Abschluss des
                                                        1. Ausbildungsjahres
                                                    o   spätestens 4 Monate vor Abschluss des
                                                        2. Ausbildungsjahres
                                                    o   spätestens 4 Monate vor Abschluss des
                                                        3. Ausbildungsjahres
                                                    o   sonstiger Anlass

                                              •     abH:
                                                    o    Verlängerung des abH-Förderzeitraums
                                                         (4 Wochen vor Ende des festgelegten
                                                         Förderzeitraums)
                                                    o    sonstiger Anlass

                                              •     AsA:
                                                  Seite
                                                  14
Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                         Stand 03/2021

 Art der LuV   Für welche Maßnahmen    Zeitpunkt
                                           o   vier Wochen vor individuellem Ende der
                                               Phase I
                                           o   vier Wochen vor Ende der Probezeit der
                                               Ausbildung (Phase II)
                                           o   vier Wochen vor Ende des jeweiligen
                                               Ausbildungsjahres (Phase II)
                                           o   sonstiger Anlass

                                           •    AsA flex
                                                o    zwei Wochen vor individuellem Ende
                                                     der Vorphase
                                                o    3 Monate nach Beginn der begleiten-
                                                     den Phase
                                                o    4 Wochen vor Ende der Probezeit der
                                                     Ausbildung
                                                o    zum Ende des 1. Ausbildungsjahres
                                                o    zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
                                                o    4 Wochen vor Ende des 3. Ausbil-
                                                     dungsjahres bei 3,5-jähriger Berufs-
                                                     ausbildung
                                                o    4 Wochen vor Ende der Ausbildung,
                                                     wenn sich eine nachgehende Betreu-
                                                     ung abzeichnet
                                                o    4 Wochen vor Ende der Einstiegsqua-
                                                     lifizierung
                                                o    3 Monate nach Beginn der nachge-
                                                     henden Betreuung
                                                o    Sonstiger Anlass

                                       •       Ausbildung-BBW inkl. VAmB
                                               o   spätestens 4 Wochen vor Abschluss ei-
                                                   nes Ausbildungsjahres
                                               o   spätestens 4 Monate vor Ende der Aus-
                                                   bildung
                                               o   4 Wochen nach der Zwischenprüfung
                                               o   sonstiger Anlass

                                       •       UB:
                                               o   während der Qualifizierungsphase nach
                                                   einer Teilnahmedauer von 12 Monaten
                                               o   zum Ende der Qualifizierungsphase
                                               o   sonstiger Anlass
                                               o   Entscheidungsvorschlag

                                       •       InRAM:
                                               o   sonstiger Anlass
                                               o   Maßnahmeverlängerung
                                               o   Entscheidungsvorschlag

                                       •        Weiterbildung mit Abschluss (z.B. bbU)
                                               o zum Ende des 1. Umschulungsjahres
                                               o sonstiger Anlass
                                               o Maßnahmeverlängerung
                                               o Entscheidungsvorschlag

                                       •       MAT07:
                                               o  4 Wochen vor dem geplanten Maßnah-
                                                  meende
                                               o  sonstiger Anlass

                                           Seite
                                           15
Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                       Stand 03/2021

 Art der LuV   Für welche Maßnahmen    Zeitpunkt

                                       •     BerEb, BerEb-Bk, BerEb-§49 und Be-
                                             rEb04/ESF:
                                             o   spätestens 4 Wochen nach jeder Zeug-
                                                 nisausgabe der allgemein bildenden
                                                 Schule
                                             o   spätestens 6 Monate nach Beendigung
                                                 der allgemein bildenden Schule, sofern
                                                 noch keine Berufsausbildung aufgenom-
                                                 men wurde
                                             o   spätestens 1 Jahr nach Beendigung der
                                                 allgemein bildenden Schule, sofern noch
                                                 keine Berufsausbildung aufgenommen
                                                 wurde.
                                             o   sonstiger Anlass

                                       •      bbA
                                             o Modul 1
                                                  o spätestens vier Wochen vor Ab-
                                                       schluss der Vorbereitung
                                                  o sonstiger Anlass
                                             o Modul 2
                                                  o spätestens vier Wochen nach je-
                                                       der Zeugnisausgabe bzw. Zwi-
                                                       schenprüfung
                                                  o spätestens vier Monate vor Ablauf
                                                       des vertraglichen vereinbarten
                                                       Ausbildungsendes
                                                  o sonstiger Anlass (insbesondere
                                                       Maßnahmeverlängerung, drohen-
                                                       der Abbruch, Beendigung des Mo-
                                                       duls 1 ohne Übergang in Modul 2,
                                                       Änderung der Berufswahl)

                                       •      THB
                                             o Modul 1
                                                  o spätestens nach 3 Monaten
                                                  o unmittelbar bei einem sonstigen
                                                       Anlass (insbesondere bei drohen-
                                                       dem Abbruch, Beendigung mit
                                                       Übergang in Modul 2 oder 3, Än-
                                                       derung der Berufswahl)
                                             o Modul 2
                                                  o spätestens nach 3 Monaten
                                                  o unmittelbar bei einem sonstigen
                                                       Anlass (insbesondere bei drohen-
                                                       dem Abbruch, Übergang in be-
                                                       triebliche Ausbildung/Umschulung
                                                       oder Beschäftigung und damit
                                                       Übergang in Modul 3)
                                             o Modul 3
                                                  o spätestens nach drei Monaten
                                                  o zum Ende der Probezeit
                                                  o unmittelbar bei einem sonstigen
                                                       Anlass oder bei drohendem Ab-
                                                       bruch der Ausbildung/Umschu-
                                                       lung oder Beschäftigung
                                             o Sonstiger Anlass

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                               Stand 03/2021

 Art der LuV   Für welche Maßnahmen          Zeitpunkt
 Abschluss -       • BVB                     Die Abschluss-LuV ist spätestes am letzten Tag
 LuV               • BVB-Reha                der Teilnahme an der Maßnahme zu übermitteln.
                   • BVB-BBW
                   • BVB-Pro
                   • BaE
                   • abH
                   • AsA
                   • AsA flex
                   • Reha-Ausbildung
                   (integrativ/kooperativ)
                   • Ausbildung-BBW
                   inkl. VAmB
                   • UB
                   • InRAM
                   • Reha-Weiterbildung
                   mit Abschluss
                   • RVL
                   • MAT07
                   • BerEb
                   • BerEb-Bk
                   • BerEb-§49
                   • BerEb04/ESF
                   • bbA
                   • THB

 Sonstiger     Bei einigen LuV kann Sons-    Dieser Entscheidungsvorschlag kann z.B. fol-
 Anlass        tiger Anlass ausgewählt       gende Informationen beinhalten:
               werden.                       • vorzeitige Beendigung der Teilnahme an der
                                             Maßnahme
                                             • Prüfung besonderer teilnehmerbezogener Tat-
                                             bestände
                                             • Unterbrechung aufgrund medizinischer Reha-
                                             Maßnahmen
                                             • Herstellung der Ausbildungsreife
                                             • Ergänzung/Änderung der Berufswünsche
                                             • Änderung des Unterstützungsbedarfes

                                             Sonstige Anlässe für die Erstellung und Übersen-
                                             dung einer LuV bedingen grundsätzlich die Gefähr-
                                             dung bzw. Änderung des Maßnahmeziels.

                                             Hierfür müssen folgende abschließend benannte
                                             Standards als Auswahlmöglichkeit im Programm
                                             des Bildungsträgers zur Verfügung stehen:

                                             • vertragswidriges Verhalten,
                                             • Beurteilung wegen Feststellung zur Motivation/
                                             Mitwirkung,
                                             • Maßnahmeziel aus anderen Gründen nicht er-
                                             reicht
                                             • MuSchG

                                             Sollten dem Bildungsträger Tatbestände bekannt
                                             sein, die nicht über die vorgenannten Standards
                                             abbildbar sind, hat der Bildungsträger ein persönli-
                                             ches Gespräch mit der zuständigen Beraterin /
                                             dem zuständigen Berater und dem Teilnehmer zu

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                            Stand 03/2021

 Art der LuV   Für welche Maßnahmen        Zeitpunkt
                                           vereinbaren. Das weitere Vorgehen und eine ent-
                                           sprechende Dokumentation sind in diesem ge-
                                           meinsamen Gespräch abzustimmen.
 Verlänge-     Bei einigen LuV kann Ver-   Die LuV wird als Anlage zu diesem Ereignis in
 rung          längerung ausgewählt wer-   Form eines PDF- Dokumentes übergeben.
               den:                        Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt
                                           durch den Bildungsträger mit einem entsprechen-
                                           den Entscheidungsvorschlag und einer entspre-
                                           chenden Begründung über EMAW.

                                           Denkbare Fallgestaltungen sind u.a.:
                                           •      Reha-AuW – ohne Ausbildungsmaßnahmen
                                                               z. B. Verlängerung bis
                                                                 zum      nächstmöglichen
                                                                 Prüfungstermin (aufgrund
                                                                 der nicht bestandenen
                                                                 Abschlussprüfung).

                                           Bei allen Fallgestaltungen ist der entsprechende
                                           Grund und das geplante geänderte Austrittsdatum
                                           zu übermitteln.
                                           Die zuständige AA kann bei einer Maßnahmever-
                                           längerung auf eine Beurteilung der Leistungen und
                                           des Verhaltens im Einzelfall verzichten.
 Entschei-     Reha-AuW -ohne Ausbil-      Für die Maßnahmen Reha-AuW - ohne Ausbil-
 dungsvor-     dungsmaßnahmen              dungsmaßnahmen - sind außerdem zu folgenden
 schlag                                    Anlässen LuV s zu erstellen:

                                           Reha-AuW - ohne Ausbildungsmaßnahmen
                                           Die Übersendung einer LuV mit einem „Entschei-
                                           dungsvorschlag“ setzt voraus, dass aus Sicht des
                                           Bildungsträgers eine Veränderung, Weiterentwick-
                                           lung, zusätzliche Aktivität im Rahmen der individu-
                                           ellen Ausgestaltung der Maßnahme erfolgen soll
                                           und für die eine Entscheidung des Auftraggebers
                                           (zuständige AA) erforderlich ist.

                                           Die LuV wird als Anlage zu diesem Ereignis in
                                           Form eines PDF- Dokumentes übergeben.
                                           Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt
                                           durch den Bildungsträger mit einem entsprechen-
                                           den Entscheidungsvorschlag über EMAW.
 Zustimmung    Alle                        Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater
                                           erhält über EMAW den Entscheidungsvorschlag
                                           und die LuV.

                                           Aufgrund dieser Informationen erfolgt seitens der
                                           zuständigen Beraterin / des zuständigen Beraters
                                           eine Zustimmung. Diese Zustimmung wird an den
                                           Bildungsträger über EMAW übermittelt.
 Ablehnung     Alle                        Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater
                                           erhält über EMAW den Entscheidungsvorschlag
                                           und die LuV.

                                           Ist der die zuständige Beraterin / zuständige Bera-
                                           ter mit dem übermittelten Entscheidungsvorschlag
                                           des Bildungsträgers nicht einverstanden, erfolgt
                                           seitens der zuständigen Beraterin / des zuständi-
                                           gen Beraters eine Ablehnung.
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zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                         Stand 03/2021

 Art der LuV     Für welche Maßnahmen   Zeitpunkt

                                        Diese Ablehnung wird an den Bildungsträger über
                                        EMAW übermittelt.

                                        Der Bildungsträger hat nunmehr einen neuen Ent-
                                        scheidungsvorschlag einschließlich der erforderli-
                                        chen LuV zu erstellen und über EMAW an die zu-
                                        ständige Beraterin / den zuständige/ Berater zu
                                        übermitteln.

                                        Insofern dieser Entscheidungsvorschlag seitens
                                        der zuständigen Beraterin / des zuständigen Bera-
                                        ters abgelehnt wird, ist mittels eines Beratungsge-
                                        spräches eine konstruktive Lösung herbeizufüh-
                                        ren.
 Verlänge-       AsA                    Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater
 rung Phase I                           erhält über EMAW die Meldung und die LuV.
                                        Aufgrund dieser Informationen erfolgt seitens der
                                        zuständigen Beraterin / des zuständigen Beraters
                                        die Zustimmung/Ablehnung. Diese Entscheidung
                                        wird an den Bildungsträger über EMAW übermit-
                                        telt.
 Austritt        AsA                    Der Teilnehmer tritt regulär entsprechend seiner
 Phase I                                ursprünglich festgelegten Teilnahmedauer aus der
                                        Phase I aus.
 Verlänge-       AsA flex                Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater
 rung    Vor-                            erhält über EMAW die Meldung und die LuV. Auf-
 phase                                   grund dieser Informationen erfolgt seitens der zu-
                                         ständigen Beraterin / des zuständigen Beraters
                                         die Zustimmung/Ablehnung. Diese Entscheidung
                                         wird an den Bildungsträger über EMAW übermit-
                                         telt.
 Austritt Vor-   AsA flex                Die teilnehmende Person tritt regulär entspre-
 phase                                   chend ihrer ursprünglich festgelegten Teilnahme-
                                         dauer aus der vorbereitenden Phase aus.

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2.3 Trägermitteilung ohne zwingende Entscheidungsfolge

 Ereignis                      Inhalt
 Meldung teilnehmerbezogener   Der Bildungsträger erfasst kalendertäglich die Anwesenheits-
 Anwesenheitszeiten            zeiten des Teilnehmers in Form einer Monatsmeldung.

                               Die teilnehmerbezogenen Anwesenheitszeiten werden mo-
                               natlich bis zum 9.Tag des Folgemonats über EMAW an die
                               zuständige Beraterin / den zuständigen Berater übermittelt, da
                               die monatliche Anwesenheitsmeldung für den Teilnehmer bis
                               zum 10. Kalendertag des Folgemonats bei der zuständigen
                               AA vorliegen muss. Bei einem regulären bzw. bei einem vor-
                               zeitigen Austritt müssen diese Anwesenheitszeiten sofort
                               übermittelt werden.

                               Die Anwesenheitsmeldung beinhaltet neben verschiedenen
                               Anwesenheitstypen auch die Abbildung der Fehlzeiten für den
                               entsprechenden Monat des Teilnehmers.

                               Folgende Informationen werden mit dem Ereignis “Anwesen-
                               heitsmeldung“ teilnehmerbezogen übermittelt:

                               •    Kalendertag Datum
                               •    Anwesenheitstypen:
                                    o Ferien/Urlaub
                                    o Berufsschule
                                    o Praktikum
                                    o Prüfungstag:
                                    o Tag Bekanntgabe Prüfungsergebnis
                                    o Fehlzeitentypen:
                                       o   Krank – Erstbescheinigung + Datum bis
                                       o   Krank – Folgebescheinigung + Datum bis
                                       o   Krank – Kind Krank + Datum bis + Name des
                                           Kindes
                               •    entschuldigtes Fehlen (ohne AU)
                               •    unentschuldigtes Fehlen - Sachverhaltsklärung, den
                                    Grundsätzen
                               •    des § 20 SGB X entsprechend, erfolgt / nicht erfolgt
                               •    MuSchG/ Elternzeit
                               •    ggf. Bemerkung (Hierbei ist darauf zu achten, dass nur
                                    eine Bemerkung pro Ereignis versandt wird)

                               Die Anwesenheitszeiten können mittels eines Korrekturereig-
                               nisses geändert werden.

                               Die Anwesenheitsmeldung beinhaltet die endgültige Abbil-
                               dung der Fehlzeiten. Deshalb ist eine Sachverhaltsaufklärung,
                               den Grundsätzen des § 20 SGB X entsprechend, bei unent-
                               schuldigtem Fehlen des Teilnehmers vorzunehmen und im
                               trägerseitigem Programm entsprechend zu dokumentieren.
                               Die entsprechende Dokumentation muss in den Qualifizie-
                               rungs- und Förderplan des Teilnehmers übernommen werden.

                               Kann der Bildungsträger die Sachverhaltsaufklärung aus ver-
                               schiedenen Gründen nicht durchführen, ist der entsprechende
                               Tag mit folgendem Anwesenheitstyp zu kennzeichnen:

                               •    unentschuldigtes Fehlen – Sachverhaltsklärung, den
                                    Grundsätzen

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zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                            Stand 03/2021

 Ereignis                    Inhalt
                             •     des § 20 SGB X entsprechend, erfolgt / nicht erfolgt
                             •     Gründe können u.a. sein:
                             •     der Teilnehmer ist unbekannt verblieben
                             •     der Teilnehmer erscheint nicht mehr beim Bildungsträ-
                                   ger und reagiert
                             •     auf eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme
                                   nicht
 Fehlzeitenmeldung           Der Bildungsträger erfasst die Fehlzeiten des Teilnehmers ka-
                             lendertäglich für die gesamte Woche (beginnend mit Montag
                             bis einschließlich Sonntag). Diese Fehlzeiten werden als Wo-
                             chenmeldung einmal wöchentlich (für die zurückliegende
                             Woche) übermittelt. Diese wöchentliche Meldung ist nicht not-
                             wendig bei den Maßnahmen BaE, Reha-Ausbildung, Ausbil-
                             dung-BBW, BvB, BvB-Reha, BvB-BBW.

                             Die Abbildung der Fehlzeiten für den Samstag und Sonntag
                             erfolgt nur für die Teilnehmer, bei denen regulär eine Anwe-
                             senheitspflicht aufgrund der Besonderheit des Berufsfeldes
                             besteht. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Teilnehmer z.B.
                             das Berufsfeld „Hotel/Gaststätte/ Hauswirtschaft“ durchläuft.

                             Die Übermittlung der Fehlzeiten erfolgt spätestens am Sonn-
                             tag, damit die zuständige Beraterin / der zuständige Berater
                             die tatsächlich entstandenen Fehlzeiten eines Teilnehmers für
                             die entsprechende Kalenderwoche spätestens am Montag der
                             Folgewoche vorliegen.
                             Liegt im Berichtszeitraum einer Woche ein Monatswechsel
                             sind entsprechend zwei Ereignisse bezüglich der Fehlzeit zu
                             übermitteln. Die wöchentliche Fehlzeitenmeldung wird nicht
                             kumuliert!

                             Es ist zwingend darauf zu achten, dass nur die tatsächlich an-
                             gefallenen Fehlzeiten übermittelt werden.

                             Folgende Daten müssen übermittelt werden:

                             •    Kalendertag Datum (Datum der Fehlzeitenmeldung)
                             •    Kundennummer
                             •    Kalenderwoche
                             •    Kalendertag – Wochentag
                             •    Kalendertag – Wochentag - Datum
                             •    Fehlzeitentypen:
                                  o    Krank – Erstbescheinigung + Datum bis
                                  o    Krank – Folgebescheinigung + Datum bis
                                  o    Kind Krank + Datum bis + Name des Kindes
                             •    ggf. Bemerkung (Hierbei ist darauf zu achten, dass nur
                                  eine Bemerkung pro Ereignis versandt wird)

                             Die Fehlzeiten werden gemäß des bis zum Sonntag vorliegen-
                             dem Informationsstandes des Bildungsträgers erfasst. Dies
                             bezieht sich insbesondere auf die unentschuldigten Fehlzeiten
                             eines Teilnehmers. Hat ein Teilnehmer sich am maßgeblichen
                             Tag beim Bildungsträger z.B. nicht telefonisch abgemeldet, ist
                             dies als unentschuldigter Tag zu protokollieren. Ist ein Teilneh-
                             mer lediglich stundenweise als fehlend geführt (z.B. bei wech-
                             selnden Bildungsorten am gleichen Tag), so müssen die AA
                             und der Bildungsträger eine gesonderte Vereinbarung hin-

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 Ereignis                        Inhalt
                                 sichtlich der Registrierung dieser Fehlzeiten treffen. Die Über-
                                 mittlung dieser stundenweisen Fehlzeiten erfolgt über das Er-
                                 eignis „Bemerkung“.
 Ausbildungsvertrag von Trä-     Bei AsA, AsA flex, BaE, Reha-Ausbildung BBW, Reha-Aus-
 ger                             bildung (integrativ/kooperativ), irMV-bbA (bbA ab Maßnah-
                                 mebeginn 2020) und bbU sind der
                                      • Ausbildungs-/Umschulungsvertrag, ggf. mit dem Ein-
                                          tragungsvermerk der Kammer und
                                      • ggf. der Kooperationsvertrag zu übermitteln.
 Wechsel der Ausbildungsform     Der Bildungsträger kann damit mitteilen, wenn der Teilnehmer
                                 in der Maßnahme BaE oder Reha-Ausbildung BBW, Reha-
                                 Ausbildung (integrativ/kooperativ) von der integrativen in die
                                 kooperative Form bzw. von der kooperativen in die integrative
                                 Form wechselt.
 Kooperation mit einem Betrieb   Der Bildungsträger kann damit mitteilen, dass es bei einem
 ohne Wechsel der Ausbil-        Teilnehmer in der Maßnahme BaE oder Reha-Ausbildung
 dungsform                       BBW, Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ) einen Koope-
                                 rationsbetrieb gibt, es aber nicht zu einem Wechsel der Aus-
                                 bildungsform kommt. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer
                                 z.B. in ein Praktikum oder zur Erprobung zeitweise in ein Be-
                                 trieb geht.

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3. Maßnahmebeendigung
3.1. Austritts- und Verbleibsmeldung, Austritt BvB, BNF, Reha-AuW,
AMP (bbA und THB)

Bei vorzeitigem Maßnahmeaustritt beruhen der Maßnahmeaustritt und die übergebene LuV auf einer ggf.
vorher mit der Beraterin / dem Berater abgestimmten Entscheidung. Diese Entscheidung muss in einem
zuvor stattgefundenen Gespräch zwischen Bildungsbegleiterin/ Bildungsbegleiter, zuständigem Berater
und ggf. dem betreffenden Teilnehmer getroffen worden sein.

    Ereignis           Inhalt
    Vorzeitiger        Der Teilnehmer tritt abweichend von der ursprünglich festgelegten Maß-
    Maßnahmeaustritt   nahmedauer vorzeitig aus der Maßnahme aus.

                       Der Bildungsträger hat am letzten Tag der Teilnahme (physische Anwesen-
                       heit) den Austritt und den Verbleib des Teilnehmers mit dem jeweiligen Er-
                       eignis „Austritt und Verbleib“, „Austritt BvB“ bzw. „Austritt BNF“ an die zu-
                       ständige Beraterin / den zuständigen Berater über EMAW mitzuteilen. Es
                       ist zwingend erforderlich, dass die Meldung am selben Tag an die AA über-
                       mittelt wird, an dem der Teilnehmer aus der Maßnahme ausgetreten ist.

                       Mit der Mitteilung des o. a. Ereignisses ist eine Abschluss-LuV zu überge-
                       ben.

                       Folgende Daten sind an den zuständigen Berater zu übergeben:
                           • Datum letzter Tag der Maßnahmeteilnahme,
                           • Austritt Kündigung erfolgt am (TT.MM.JJJJ),
                           • Austritt Kündigung erfolgt zum (TT.MM.JJJJ),
                           • Maßnahmeziel erreicht/ nicht erreicht,
                           • Austrittsgrund vorzeitig, dabei sind folgende Möglichkeiten in die
                               trägerseitigen Programme zu übernehmen:
                                o Arbeit
                                o Ausbildung (betrieblich/schulisch)
                                o Berufsvorbereitung (betrieblich/schulisch)
                                o Studium
                                o selbstständige Tätigkeit
                                o gesundheitliche Beeinträchtigung
                                o vertragswidriges Verhalten
                                o fehlende Motivation/ Mitwirkung
                                o Über-/ Unterforderung
                                o persönliche Gründe (z.B. Umzug, Mutterschutz)
                                o Maßnahmeziel aus anderen Gründen nicht erreicht
                                o Maßnahmeziel vorzeitig erreicht
                                o Werkstatt für behinderte Menschen/fehlende Arbeitsmarktfä-
                           higkeit (z.B. WfbM)
                           • Verbleib, dabei sind folgende Möglichkeiten in die trägerseitigen
                           Programme zu übernehmen:
                                o Arbeitslosigkeit
                                o Arbeit versicherungspflichtig - befristet
                                o Arbeit versicherungspflichtig - unbefristet
                                o Arbeit – Minijob (bis 450 Euro)
                                o Selbstständigkeit
                                o Ausbildung betrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO gefördert
                                o Ausbildung betrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO ungefördert
                                o Ausbildung betrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m 1 HWO gefördert

1
 Rechtsgrundlage hat sich durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
zum 01.01.2020 geändert zu § 42r HwO – die Technische Umsetzung ist noch nicht erfolgt
                                                 Seite
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zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                            Stand 03/2021

 Ereignis           Inhalt
                             o Ausbildung betrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m1 HWO ungeför-
                               dert
                             o Ausbildung außerbetrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO
                             o Ausbildung außerbetrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m1 HWO
                             o Schulische Berufsausbildung
                             o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Haupt-
                               schulabschluss
                             o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Fach-
                               oberschulreife
                             o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss – Fach-
                               hochschulreife
                             o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Abitur
                             o Berufsbildende Schule mit Ziel Berufsabschluss
                             o Berufsvorbereitung -schulisch
                             o Berufsvorbereitung – nach BBiG
                             o erneute Teilnahme/Wechsel in andere Maßnahme –
                               Maßnahmen nach SGB III
                             o erneute Teilnahme/Wechsel in andere Maßnahme –
                               sonstige andere Maßnahmen
                             o Werkstatt für behinderte Menschen/andere Leistungsanbieter
                             o Mutterschutz/Elternzeit
                             o Arbeitsunfähigkeit
                             o Erwerbsunfähigkeit
                             o Studium
                             o FSJ/FÖJ/FSTJ
                             o Au-pair
                             o allgemeinbildende Schule (nur BerEb und §46MAT7)
                             o unbekannter Verbleib *
                             o Berufsvorbereitung - EQ
                             o Bundesfreiwilligendienst
                             o Wechsel der Maßnahme aufgrund Vertragsende

                    (*Bei diesem Typ ist zusätzlich eine Zwangseingabe im Feld „Bemerkun-
                    gen“ notwendig, insbesondere dann, wenn der Austrittsgrund mit „vertrags-
                    widrigem Verhalten“, „fehlende Motivation/ Mitwirkung“ oder „Maßnahme-
                    ziel aus anderen Gründen nicht erreicht“ angeben wurde!)
 regulärer          Der Teilnehmer tritt regulär entsprechend seiner ursprünglich festgelegten
 Maßnahmeaustritt   Teilnahmedauer aus der Maßnahme aus.

                    Sobald das Ereignis „Austritt und Verbleib“, „Austritt BvB“ oder „Austritt
                    BNF“ durch den Bildungsträger weitergeleitet wird, erfolgt zeitgleich die
                    Übermittlung einer Abschlussbeurteilung für den Teilnehmer über EMAW
                    an die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater.

                    Folgende Daten sind an den zuständigen Berater zu übergeben:
                    •   Datum letzter Tag der Maßnahmeteilnahme
                    •   Maßnahmeziel erreicht/ nicht erreicht
                    •   Verbleib (siehe oben unter „Vorzeitiger Maßnahmeaustritt“)
                    •   Maßnahmeaustritt „regulär“
                    Ein Austrittsgrund muss bei regulärem Maßnahmeaustritt nicht übergeben
                    werden. Dies ist bei der Programmierung der trägerseitigen Programme zu
                    beachten.

4. Änderung von Teilnehmerdaten

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                              Stand 03/2021

 Ereignis                       Inhalt
 Mitteilung von Änderungen      Der Bildungsträger informiert die AA über teilnehmerbezogene
 der persönlichen               Änderungen der persönlichen Daten mit Hilfe des Ereignisses
 Daten des Kunden               „Mitteilung“.

                                Dabei sind folgende Daten zu übermitteln:

                                •   Straße
                                •   Hausnummer
                                •   PLZ
                                •   Ort
                                •   Telefonnummer
                                •   Mobilfunknummer
                                •   E-Mail-Adresse
                                    Die Telefonnummer, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse
                                    sind freiwillige Angaben und dürfen nur nach Zustimmung des
                                    Teilnehmers an den Auftraggeber übermittelt werden.

Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater informiert den Bildungsträger bei Änderungen von Kun-
dendaten und Ansprechpartnern. Dabei werden folgende Daten automatisch über EMAW (mit dem Ereignis
„Änderung Teilnehmerdaten“ übermittelt:

 Ereignis                       Inhalt
 Mitteilung von Änderungen       • Anrede
 der Kundendaten                 • Name
                                 • Vorname
                                 • Wohnanschrift – Straße
                                 • Wohnanschrift – Hausnummer
                                 • Wohnanschrift – PLZ
                                 • Wohnanschrift – Ort
                                 • Telefonnummer
                                   (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                   Übermittlung der Daten vorliegt)
                                 • Mobilnummer
                                   (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                   Übermittlung der Daten vorliegt)
                                 • E-Mail-Adresse
                                   (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur
                                   Übermittlung der Daten vorliegt)
                                 • Gesetzlicher Betreuer
                                 • Sozialversicherungsnummer
 Mitteilung von Änderungen       • Ansprechpartner Agentur – Name
 der Ansprechpartner             • Ansprechpartner Agentur – Vorname
                                 • Ansprechpartner Agentur – Telefonnummer
                                 • Ansprechpartner Agentur – E-Mail-Adresse

                                Der Bildungsträger hat sicherzustellen, dass diese Daten in sei-
                                nem EDV-Programm aktualisiert werden.

                                Eine Rückmeldung über die Verarbeitung dieser geänderten Da-
                                ten an die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater muss
                                nur erfolgen, wenn diese es vorher mit dem Träger abgestimmt
                                hat.

                                Ein entsprechendes Ereignis zur Bestätigung durch den Bil-
                                dungsträger ist im Prozessablauf und der XSD- Schema- Datei
                                nicht vorgesehen. Es kann über das allgemeine Mitteilungser-
                                eignis zwischen Bildungsträger und AA erfolgen.

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW       Stand 03/2021

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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                                Stand 03/2021

5. Aufstockung/Reduzierung der Platzkapazitäten/Stunden-
kontingent (ausschl. für Vergabemaßnahmen) / maßnahmebe-
zogene Abrechnung (AsA flex)
 Ereignis                         Inhalt
 Mitteilung                       Die AA informiert den Bildungsträger über die Aufstockung von
 Aufstockung der Platzkapazität   vertraglich vereinbarten Platzkapazitäten für die Maßnahme.

                                  Dabei werden folgende Daten über EMAW übermittelt:

                                  •   Aufstockung/Reduzierung      Platzkapazität/Stundenkontin-
                                      gent - Datum- vom
                                  •   Aufstockung/Reduzierung      Platzkapazität/Stundenkontin-
                                      gent - gültig ab- Datum
                                  •   Aufstockung/Reduzierung      Platzkapazität/Stundenkontin-
                                      gent - gültig bis- Datum
                                  •   Aufstockung/Reduzierung      Platzkapazität/Stundenkontin-
                                      gent - Anzahl neu
                                  •   Aufstockung/Reduzierung      Platzkapazität/Stundenkontin-
                                      gent – Bemerkung

                                  Bei AsA flex werden in der begleitenden Phase Stundenkontin-
                                  gente hinterlegt. Die Anzahl an Platzkapazitäten ist daher mit
                                  „0“ zu hinterlegen und die Stunden im Feld Bemerkung zu über-
                                  mitteln.
 Bestätigung                      Hierbei erfolgt durch den Bildungsträger lediglich eine Quittie-
 Aufstockung/Reduzierung der      rung der durch die AA mitgeteilten Aufstockung.
 Platzkapazität/Stundenkontin-
                                  Dabei werden folgende Daten über EMAW übermittelt:
 gent
                                  •   Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun-
                                      denkontingent - Datum- vom
                                  •   Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun-
                                      denkontingent - gültig ab- Datum
                                  •   Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun-
                                      denkontingent - gültig bis- Datum
                                  •   Bestätigung Aufstockung Platzkapazität - Anzahl neu
                                  •   Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun-
                                      denkontingent - Bemerkung

                                  Es erfolgt damit keine teilnehmerbezogene Aufstockungs-/Re-
                                  duzierungsmitteilung.

6. Standardinformationen
Zur Gewährleistung der korrekten Zuordnung von Daten über EMAW in die operativen Fachverfahren der
BA müssen bei jeder Kommunikation zwischen AA und Bildungsträger bzw. umgekehrt folgende Datenin-
halte übermittelt werden:

   •   Kunde- COSACHID
   •   Kunde- Name
   •   Kunde- Vorname
   •   Kunde- Kundennummer
   •   Kunde-Agenturnummer
   •   Kunde- Geschlecht (männlich/ weiblich)
   •   Maßnahme- Bezeichnung
   •   Maßnahme- Maßnahmenummer- Quelle
                                                Seite
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Anlage 1
zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW                                                Stand 03/2021

   •   Maßnahme- Maßnahmenummer- Agenturnummer
   •   Maßnahme- Maßnahmenummer- lfdnr
   •   Maßnahme- Maßnahmenummer- Jahr
   •   Maßnahme- MCOSACHID
   •   Maßnahme- Losnummer
   •   Maßnahme- lfd. Nummer zur Losnummer
   •   Maßnahme- Vergabenummer
   •   Träger- Trägernummer- Quelle
   •   Träger- Trägernummer- Agenturnummer
   •   Träger- Trägernummer- lfdnr
   •   Träger- COSACHID
   •   Verfahrenszweig:
           o „00“ für BVB (inkl. BvB-Reha, BvB-BBW, BvB-Pro)
           o „01“ für BNF (abH und BaE)
           o „02“ für Reha-AuW (Aus- und Weiterbildung, InRAM, UB)
           o „03“ für BerEb
           o „04“ für MAT07 (AhfJ, PerjuF und PerjuF-H)
           o „05“ für BerEb-Bk
           o „06“ für AGH
           o „07“ für BerEb-§49
           o „08“ für Reha-AuW (Ausbildung – integrativ)
           o „09“ für BerEb04
           o „10“ für AsA (Assistierte Ausbildung), AsA flex (Assistierte Ausbildung flexibel)
           o „11“ für irMoV (BeG, EV, BBB)
           o „12“ für irMV (bbA, THB)
   •   Träger- Bezeichnung- Name

                                                Seite
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