Fachlicher Prozessablauf der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) - Trägersicht - idb
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Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Fachlicher Prozessablauf der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) Trägersicht Querverweise im Text sind gelb unterlegt, Änderungen / Neuerungen in grün Seite 1
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Inhaltsverzeichnis Änderungshistorie ............................................................................................................... 3 Legende ................................................................................................................................ 4 Allgemeines .......................................................................................................................... 5 1. Teilnehmerzuweisung ..................................................................................................... 6 1.1 Prozessmodell (allgemein – BvB, BNF, Reha AuW, AMP) ...................................... 6 1.2 Beschreibung ............................................................................................................... 7 2. Maßnahmeverlauf ......................................................................................................... 10 2.2 Trägermitteilung mit zwingender Entscheidungsfolge ............................................. 12 2.3 Trägermitteilung ohne zwingende Entscheidungsfolge ............................................ 20 3. Maßnahmebeendigung.................................................................................................. 23 3.1. Austritts- und Verbleibsmeldung, Austritt BvB, BNF, Reha-AuW, AMP (bbA und THB) ......................................................................................................................................... 23 4. Änderung von Teilnehmerdaten .................................................................................. 24 5. Aufstockung der Platzkapazitäten (ausschl. für Vergabemaßnahmen) .................. 27 6. Standardinformationen ................................................................................................ 27 Seite 2
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Änderungshistorie Diese Aufstellung beschreibt die Änderungen zur Vorgängerversion. Änderungsart Datum Kurzbeschreibung der Änderung Aktualisierung 07.02.2019 Überarbeitung des Dokumentes (Struktur, Formatierung) Aktualisierung 26.05.2020 Überarbeitung des Dokumentes Streichung 06.10.2020 Kapitel 2.3: Streichung des Ereignisses „Übermittlung von Unterlagen, Nachwei- sen, Rechnungen usw.“ Aktualisierung 16.03.2021 Aufnahme der „Assistierten Ausbildung flexibel“ (AsA flex) und redaktionelle Ände- rungen Tabelle 1: Änderungshistorie Seite 3
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Legende In diesem Dokument werden nachfolgende Abkürzungen verwandt: AA Agentur für Arbeit abH ausbildungsbegleitende Hilfen AhfJ Aktivierungshilfen für Jüngere AMDL Arbeitsmarktdienstleistungen AMP Arbeitsmarktpolitische Instrumente AsA Assistierte Ausbildung AsA flex Assistierte Ausbildung flexibel Ausbildung-BBW Ausbildung im Berufsbildungswerk BA Bundesagentur für Arbeit BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen bbA begleitete betriebliche Ausbildung BBB Berufsbildungsbereich gem. § 57 SGB IX bbU betreute betriebliche Umschulung BBW Berufsbildungswerk BeG behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung BerEb Berufseinstiegsbegleitung - § 421s SGB III (alte Fassung) BerEb-Bk Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten BerEb-§49 Berufseinstiegsbegleitung - § 49 SGB III BKB Bürokommunikationsbrowser BNF Benachteiligtenförderung BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme BvB-BBW Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in einem Berufsbildungswerk BvB-Pro Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientier- tem Ansatz BvB-Reha Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen COSACH computerunterstützte Sachbearbeitung EA Eignungsanalyse (BvB) EV Eingangsverfahren gem. § 57 SGB IX EMAW elektronische Maßnahmeabwicklung FS Förderstufe (BvB) GS Grundstufe (BvB) InRAM Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt irMoV individuelle rehaspezifische Maßnahme ohne Vergabe irMV individuelle rehaspezifische Maßnahme LuV Leistungs- und Verhaltensbeurteilung MAT07 § 45 SGB III – Aktivierung / Eingliederung Jüngerer Aktivierungshil- fen MLK Maßnahmen- und Leistungskatalog MuSchG Mutterschutzgesetz PerjuF Perspektiven für junge Flüchtlinge PerjuF-H Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk Reha-AuW Reha Aus- und Weiterbildung REZ Regionales Einkaufszentrum RVL Reha-Vorbereitungslehrgang SGB Sozialgesetzbuch Team AG / Träger Arbeitgeber-/ Trägerteam (BA) Team EZ Team Eingangszone (BA) THB Teilhabebegleitung TN Teilnehmer UB Unterstützte Beschäftigung nach § 55 Abs. 2 SGB IX ÜQ Übergangsqualifizierung (BvB) WfbM Werkstatt für behinderte Menschen WV Wiedervorlage Seite 4
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Allgemeines Dieses Dokument dient der fachlichen Beschreibung der XSD- Schema- Datei. Die XSD- Schema- Datei wurde auf der Homepage der BA eingestellt unter: http://ba.emaw.types provideranmeldung.xsd". Die fachliche Beschreibung der Prozessabläufe im Rahmen der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) bezieht sich auf alle AMDL, welche die BA mit diesem Service unterstützen möchte. Besonder- heiten in einzelnen AMDL sind entsprechend gekennzeichnet. Gegenstand der vorliegenden Beschreibung sind allerdings nur bildungsträgerseitig relevante Teilprozesse des Gesamtprozesses der elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW). Daher weichen die (Teil-) Pro- zessnummerierungen von der Gliederung des Dokumentes ab. Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine elektronische Kommunikation über EMAW erst nach Übermittlung der Kontakt- oder Anmeldedaten seitens der zuständigen AA ermöglicht wird. Eine vorherige Datenüber- mittlung durch den Bildungsträger ist ausgeschlossen. Im Einzelfall, bei bestimmten AMDL oder nach Vereinbarung mit dem beauftragten Bildungsträger kann auch sofort die Anmeldung des Teilnehmers durch die zuständige AA vorgenommen werden (verkürztes Anmeldeverfahren). Dabei ist eine vorherige Übersendung von Kontaktdaten entbehrlich. Mögliche Fallgestaltungen diesbezüglich sind: • die Teilnehmerzuweisung soll nach Maßnahmebeginn erfolgen (ein entsprechender freier Teilnehmer- platz ist vorhanden bzw. freie Stundenkontingente sind vorhanden), • ein Teilnehmer soll nacherfasst werden, • ein Teilnehmer tritt bei einem Bildungsträger in die gleiche Maßnahme wieder ein, • ein Teilnehmer tritt in eine Maßnahme ein und die Notwendigkeit der Durchführung einer Informati- onsveranstaltung oder eines persönlichen Gespräches ist im Einzelfall nach Abstimmung mit der zu- ständigen Agentur nicht zwingend erforderlich. Sofern die zuständige Agentur bei der Teilnehmeranmeldung das verkürzte Anmeldeverfahren nutzen möchte, sollte sie dieses abweichende Verfahren mit dem beauftragten Bildungsträger vereinbaren. Der Bildungsträger muss dies auch mit seinem zuständigen Provider abstimmen, damit die technischen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Es ist über die externe oder bildungsträgereigene Server- und Softwarelösung einschließlich des bildungs- trägerseitigen Teilnehmerverwaltungsprogrammes sicherzustellen, dass die nachfolgend im Einzelnen be- schriebenen (Teil-) Prozessabläufe eingehalten werden. Seite 5
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 1. Teilnehmerzuweisung 1.1 Prozessmodell (allgemein – BvB, BNF, Reha AuW, AMP) Um das Prozessmodell besser nachvollziehen zu können, wurde die Nummerierung (der einzelnen Pro- zesse 2.6 – 2.12) in die Beschreibung aufgenommen. Seite 6
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 1.2 Beschreibung Prozess Beschreibung Inhalt 2.6 Meldung der Grundsätzlich muss immer der betreuende Berater der AA das Kontaktdaten Verfahren des elektronischen Austausches von teilnehmerbezo- der Teilnehmer genen Daten beginnen (bitte auch Hinweise unter Allgemeines an den Bildungs- beachten). träger Dabei übermittelt sie folgende Kontaktdaten des Teilnehmers über EMAW an den Bildungsträger: • Name • Vorname • Kundennummer • Geschlecht • Straße • Hausnummer • PLZ • Ort • Telefon-Nr. (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • Mobiltelefon (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • E-Mail-Adresse (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • allgemeiner Teilnehmer • Förderdauer (von- Datum/bis- Datum) • Erfassungsdatum wartet • Kundenstatus Warteliste Der Bildungsträger muss den Kontakt mit den potentiellen Teil- nehmern bereits vor Maßnahmebeginn aufnehmen. Dies muss z.B. über ein persönliches Gespräch oder durch eine Einladung zu einer Infoveranstaltung beim Bildungsträger erfol- gen. Gegebenenfalls ist auch die Aufnahme potentieller Teilnehmer in eine Warteliste bei der AA möglich. Die Kennzeichnung des Teil- nehmers mit dem Status „Warteliste“ bedeutet, dass dieser Teil- nehmer bei der AA auf eine Warteliste für die Maßnahme gesetzt wurde. Mit Hilfe des Erfassungsdatums erhält der Bildungsträger die Information, auf welchem Rang sich der potentielle Teilneh- mer in der Warteliste befindet. Grundsätzlich hat der Bildungsträ- ger diese „Rangliste“ zwingend beim Nachbesetzen freier Teil- nehmerplätze zu beachten. Abweichendes kann die zuständige AA mit dem beauftragten Bildungsträger aufgrund regionaler Be- sonderheiten oder im Einzelfall regeln. Die Kennzeichnung „allgemeiner Teilnehmer“ erfolgt für Teilneh- mer, welche nicht zur Sozialversicherung anzumelden sind. Wie bereits unter „Allgemeines“ beschrieben, kann im Rahmen des Eintritts des Teilnehmers unter bestimmten Voraussetzungen auf die Übermittlung von Kontaktdaten verzichtet werden (ver- kürztes Anmeldeverfahren). 2.7/2.8 Meldung der Be- Die AA übermittelt, beim Vorhandensein eines gesetzlichen Ver- treuerdaten treters/ Betreuers, zeitgleich mit dem Ereignis “Kontaktdaten“ Seite 7
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Prozess Beschreibung Inhalt (siehe 2.6) automatisiert folgende zusätzliche Daten des Betreu- ers: • Adressat • Straße/ Hausnummer/ Postfach • PLZ/ Ort • Telefon • Bemerkungen Der gesamte Schriftwechsel während des Maßnahmeverlaufes hat zwingend über den gesetzlichen Betreuer und den Teilneh- mer zu erfolgen. 2.9 Rückmeldung Der Bildungsträger klärt im Rahmen eines Gespräches oder einer über die mögli- Informationsveranstaltung die vorhandene/ nicht vorhandene che Teilnahme Teilnahmebereitschaft des Teilnehmers an der vorgesehenen Maßnahme ab und teilt das Ergebnis der zuständigen Beraterin / dem zuständigen Berater über EMAW mit. Im Falle einer mangelnden Teilnahmebereitschaft muss der Bil- dungsträger zwingend eine standardisierte Begründung ange- ben. Für die Begründung sind folgende Auswahlmöglichkeiten im Pro- gramm des Bildungsträgers zu implementieren: • mehrfache Kontaktversuche erfolglos • fehlende Mitwirkung • Arbeitsstelle • Ausbildungsstelle • Selbständigkeit • weiterer Schulbesuch (allg. / BBS) • andere Maßnahmen (z.B.: nach anderer Rechtsgrundlage) • Bundeswehr/ Zivildienst • Mutterschutz/ Elternzeit • Umzug • Krankheit/ Tod • ohne Angabe von Gründen 2.10 Anmeldung der Nachdem der Bildungsträger eine Rückmeldung über die Absicht Teilnehmer der Teilnahme an die zuständige Beraterin/ den zuständigen Be- rater gegeben hat, initiiert die Agentur die Anmeldung des Teil- nehmers. Mit dem Ereignis “Anmeldung“ werden folgende Teil- nehmerdaten an den Bildungsträger über EMAW übermittelt: Kundendaten: • allgemeiner Teilnehmer • Rechtskreis • Sozialversicherungs- Nr. • Geburtsdatum • Kontaktdaten (Adresse + Telefon-Nr.) • gesetzlicher Betreuer (siehe 2.7/2.8) Qualifikation: • Schulabschluss • Noten • Berufsausbildung • Qualifikationen Maßnahmedaten: Seite 8
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Prozess Beschreibung Inhalt • geplanter Maßnahmeeintritt und –austritt • Maßnahmeziel • individueller Förderbedarf • ggf. weitere Bemerkungen • ggf. gewünschter Ausbildungsberuf/ Arbeitstätigkeit Ansprechpartner BA: • Name • Telefon-Nr. • E-Mail AsA flex – begleitende Phase: Übermittelung des notwendigen Stundenkontingents im Feld Bemerkungen. 2.11 Kommunikation Insofern der Teilnehmer seitens des Bildungsträgers zur Sozial- zum Träger „An- versicherung angemeldet werden soll, werden nachfolgende Da- meldung SV“ ten übermittelt: • Anmeldung zur SV • Datum ab • Bemerkung Dieses Ereignis wird zeitgleich mit der Anmeldung des Teilneh- mers (siehe 2.10) übermittelt. Der Bildungsträger ist mit dem tatsächlichen Eintritt des Teilneh- mers verpflichtet, die Anmeldung bei dem Träger der Sozialversi- cherung vorzunehmen. Die Angabe „Datum ab“ dient als Orien- tierung, ab wann die Anmeldung erfolgen soll. Der Bildungsträger hat zu prüfen in welchen Zweigen der Sozialversicherung die An- meldung vorzunehmen ist. Dies kann den Vertragsunterlagen entnommen werden oder der Übersicht über berufliche Bildungs- maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie deren versicherungsrechtlichen Beurteilung. 2.12 Eintrittsmel- Der zuständige Berater oder ggf. der Bildungsträger vereinbaren dung/ mit dem potentiellen Teilnehmer, wann dieser die Maßnahme be- Nichtantrittsmel- ginnen soll. Erscheint der Teilnehmer an diesem vereinbarten dung ersten Tag der Maßnahmeteilnahme, so hat der Bildungsträger des Trägers den tatsächlichen Eintritt in die Maßnahme über EMAW zu mel- den. Dabei ist es unerheblich, wie lange der Teilnehmer an diesem Tag anwesend ist. Ist ein Teilnehmer nicht für die beim Bildungsträger festgelegte tägliche Dauer anwesend, ist eine unentschuldigte Fehlzeit durch den Bildungsträger für diesen Tag im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung, den Grundsätzen des § 20 SGB X ent- sprechend, zu prüfen. Erscheint der Teilnehmer ohne wichtigen Grund auch nicht am folgenden Tag, ist darüber hinaus ein Aus- tritt aus der Maßnahme zu prüfen. Ggf. ist ein vorzeitiger Austritt aus der Maßnahme an die zuständige Beraterin / den zuständi- gen Berater zu melden. Bei trägerseitiger Verschiebung des Maßnahmebeginns (z. B. späterer Beginn der Eignungsanalyse) hat der Bildungsträger nach Rücksprache mit der Beraterin / dem Berater den geänder- ten Maßnahmebeginn als Ereignis („tatsächlicher Eintritt“) mit Hilfe der Bemerkung zu übersenden. Tritt ein Teilnehmer die Maßnahme nicht an, ist dies zwingend durch den Bildungsträger zu begründen. Dabei müssen folgende Seite 9
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Prozess Beschreibung Inhalt Standards als Auswahlmöglichkeit im Programm des Bildungsträ- gers zur Verfügung stehen: • mehrfache Kontaktversuche erfolglos • fehlende Mitwirkung • Arbeitsstelle • Ausbildungsstelle • Selbstständigkeit • weiterer Schulbesuch (Allg. / BBS) • andere Maßnahmen (z.B.: nach anderer Rechtsgrundlage) • Bundeswehr/ Zivildienst • Mutterschutz/ Elternzeit • Umzug • Krankheit/ Tod • ohne Angabe von Gründen Hinweis: Potentielle Teilnehmer an abH, AsA, AsA flex oder BerEb können sich auch direkt an den Bildungsträger wenden. Der Bildungsträger hat dann sofort Kontakt mit der Beraterin / dem Berater der zuständigen AA aufzunehmen und übermittelt in Papierform die Daten des Teilnehmers und ggf. den bereits ermittelten Förderbedarf für abH. Die zuständige Beraterin/ der zuständige Berater klärt aufgrund dieser Informationen die Erfüllung der An- spruchsvoraussetzungen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, dann erfolgt eine Übermittlung der Kontaktdaten für den Teil- nehmer (siehe Punkt 2.6) oder ggf. eine Anmeldung des Teilnehmers (siehe Punkt 2.10). 2. Maßnahmeverlauf Innerhalb des Maßnahmeverlaufes müssen verschiedene maßnahmerelevante Informationen vom Bil- dungsträger an die AA übermittelt werden. Seite 10
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Es wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden: Trägermitteilung mit Diese Informationskategorie bedingt zwingend eine Reaktion (Zustim- zwingender Entschei- mung/ Ablehnung) der betreuenden Beraterin / des betreuenden Be- dungsfolge raters der AA an den Bildungsträger. Von einer erneuten Generierung des Ereignisses ist seitens des Bildungsträgers abzusehen, bis eine Reaktion der Beraterin / des Beraters erfolgt ist. Trägermitteilung ohne Diese Informationskategorie bedingt grundsätzlich keine Reaktion (Zu- zwingende Entschei- stimmung/ Ablehnung) der betreuenden Beraterin / des betreuenden dungsfolge Beraters der AA an den Bildungsträger. Hier erfolgt lediglich die Kennt- nisnahme durch die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater. Seite 11
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 2.2 Trägermitteilung mit zwingender Entscheidungsfolge Darstellung des Datenflusses bei Ereignissen mit einem beigefügten PDF-Dokument* im Rahmen EMAW. * PDF-Format Hinweis: Bei den verwendeten Dokumenten muss die Lesbarkeit im Rahmen der Vorschriften zur Barrierefreiheit unter Beachtung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behinderten-Gleichstellungsge- setz – BGG) in der aktuellen Fassung sichergestellt werden. Seite 12
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Der Bildungsträger ist nach § 318 Abs. 2 Satz 2 SGB III verpflichtet, eine Beurteilung über das Verhalten und die Leistung des Teilnehmers zu erstellen und an die zuständige AA zu übermitteln. Für die in der untenstehenden Tabelle aufgelisteten Maßnahmearten sind LuV zu übermitteln. Zeitpunkte und Arten der LuV entnehmen Sie ebenfalls der Tabelle. die Beurteilung erfolgt in Form einer standardisierten LuV. Die Qualifizierungs- und Förderplanung dient dem Bildungsträger zur Dokumentation des Maßnahmeverlaufes. Die LuV stellt einen Auszug aus dieser dar. Dies bedeutet, dass eine LuV nicht die gesamte Qualifizierungs- und Förderplanung darstellt, sondern nur die für die Beraterin / den Berater wesentlichen Informationen beinhaltet. Diese Informationen sind inhaltlich so aufzubereiten, dass sie von der Beraterin / dem Berater zur Entscheidungsfindung genutzt werden können. Notwendige Angaben zu reha-spezifischen Besonderheiten sind unter den betreffenden Bereichen mit zu erfassen. Hinweis: Bei besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten ist eine Übergabe auf elektronischem Wege rechtlich ausgeschlossen. Ein Muster der jeweiligen Inhalte der verschiedenen LuV können Sie der Anlage 2 entnehmen. Die LuV ist als Anlage zu diesem Ereignis in Form eines PDF- Dokumentes zu übergeben. Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt durch den Bildungsträger mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag über EMAW. Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt Start - LuV • BVB • BVB, BVB-Reha, BvB BBW: • BVB-Reha o spätestens eine Woche nach Ende der • BVB-BBW Eignungsanalyse oder • BVB-Pro o spätestens 6 Wochen nach Beginn der • BaE Maßnahme bei Einstieg in die Übergangs- • abH qualifizierung • AsA • BVB-Pro: • AsA flex o 6 Wochen nach Maßnahmebeginn • Reha-Ausbildung • BaE/ Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ): (integrativ/kooperativ) o Ende der Probezeit • Ausbildung-BBW • Ausbildung-BBW inkl. VAmB inkl. VAmB o Spätestens 1 Woche nach Ende der Pro- • UB bezeit • InRAM • abH (nur für Verträge ab 2014): o zu Beginn der Maßnahme • Reha-Weiterbildung mit Abschluss • AsA o vier Wochen nach Eintritt in Phase I • MAT07 o sechs Wochen nach Eintritt in Phase II • BerEb ohne vorherige Teilnahme an Phase I • BerEb-Bk • AsA flex • BerEb-§49 o vier Wochen nach Eintritt in die Vorphase • BerEb04/ESF o vier Wochen nach Eintritt in die beglei- • bbA tende Phase (bei Teilnahme an Vor- • THB phase) o sechs Wochen nach Eintritt in die beglei- tende Phase (ohne Teilnahme an Vor- phase) • UB o zum Ende der Einstiegsphase o sonstiger Anlass • InRAM o zum Ende der Vorbereitungsphase o sonstiger Anlass • Reha-Weiterbildung mit Abschluss (z.B. bbU) o zum Ende der Probezeit bzw. 3 Monate nach Beginn der Umschulung Seite 13
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt o sonstiger Anlass • MAT07: o Ende der Einstiegsphase • BerEb, BerEb-Bk, BerEb-§49 und Be- rEb04/ESF: spätestens 8 Wochen nach Maß- nahmebeginn • bbA o Modul 1 – spätestens vier Wochen nach Eintritt o Modul 2 – spätestens acht Wochen nach Eintritt • THB o Modul 1 - spätestens vier Wochen nach Eintritt o Modul 2 - spätestens vier Wochen nach Eintritt (entfällt bei Übergang aus Modul 1) o Modul 3 - spätestens vier Wochen nach Eintritt (entfällt bei Übergang aus Modul 1 oder 2) Verlauf - LuV • BVB • BVB, BVB-Reha: • BVB-Reha o spätestens 7 Kalendertage vor Übergang • BVB-BBW in die nächste Qualifizierungsebene • BVB-Pro (Grundstufe und Förderstufe) • BaE o Spätestens 14 Kalendertage vor einer • abH Maßnahmeverlängerung • AsA o sonstiger Anlass • AsA flex • Reha-Ausbildung • BVB-BBW (integrativ/kooperativ) o Ende der Grundstufe o Ende der Vertiefungsstufe (spätestens 6 • schulische Ausbil- Wochen vor Maßnahmeende) dung o Maßnahmeverlängerung • Ausbildung-BBW o Sonstiger Anlass inkl. VAmB • UB • BVB-Pro: • InRAM o Spätestens 6 Monate nach Maßnahme- • Reha-Weiterbildung beginn mit Abschluss o Maßnahmeverlängerung (spätestens 14 • MAT07 Kalendertage vor Ende des geplanten • BerEb Förderzeitraums) • BerEb-Bk o sonstiger Anlass • BerEb-§49 • BerEb04/ESF • BaE/ Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ) • bbA und schulische Ausbildung: • THB o spätestens 4 Monate vor Abschluss des 1. Ausbildungsjahres o spätestens 4 Monate vor Abschluss des 2. Ausbildungsjahres o spätestens 4 Monate vor Abschluss des 3. Ausbildungsjahres o sonstiger Anlass • abH: o Verlängerung des abH-Förderzeitraums (4 Wochen vor Ende des festgelegten Förderzeitraums) o sonstiger Anlass • AsA: Seite 14
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt o vier Wochen vor individuellem Ende der Phase I o vier Wochen vor Ende der Probezeit der Ausbildung (Phase II) o vier Wochen vor Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres (Phase II) o sonstiger Anlass • AsA flex o zwei Wochen vor individuellem Ende der Vorphase o 3 Monate nach Beginn der begleiten- den Phase o 4 Wochen vor Ende der Probezeit der Ausbildung o zum Ende des 1. Ausbildungsjahres o zum Ende des 2. Ausbildungsjahres o 4 Wochen vor Ende des 3. Ausbil- dungsjahres bei 3,5-jähriger Berufs- ausbildung o 4 Wochen vor Ende der Ausbildung, wenn sich eine nachgehende Betreu- ung abzeichnet o 4 Wochen vor Ende der Einstiegsqua- lifizierung o 3 Monate nach Beginn der nachge- henden Betreuung o Sonstiger Anlass • Ausbildung-BBW inkl. VAmB o spätestens 4 Wochen vor Abschluss ei- nes Ausbildungsjahres o spätestens 4 Monate vor Ende der Aus- bildung o 4 Wochen nach der Zwischenprüfung o sonstiger Anlass • UB: o während der Qualifizierungsphase nach einer Teilnahmedauer von 12 Monaten o zum Ende der Qualifizierungsphase o sonstiger Anlass o Entscheidungsvorschlag • InRAM: o sonstiger Anlass o Maßnahmeverlängerung o Entscheidungsvorschlag • Weiterbildung mit Abschluss (z.B. bbU) o zum Ende des 1. Umschulungsjahres o sonstiger Anlass o Maßnahmeverlängerung o Entscheidungsvorschlag • MAT07: o 4 Wochen vor dem geplanten Maßnah- meende o sonstiger Anlass Seite 15
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt • BerEb, BerEb-Bk, BerEb-§49 und Be- rEb04/ESF: o spätestens 4 Wochen nach jeder Zeug- nisausgabe der allgemein bildenden Schule o spätestens 6 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule, sofern noch keine Berufsausbildung aufgenom- men wurde o spätestens 1 Jahr nach Beendigung der allgemein bildenden Schule, sofern noch keine Berufsausbildung aufgenommen wurde. o sonstiger Anlass • bbA o Modul 1 o spätestens vier Wochen vor Ab- schluss der Vorbereitung o sonstiger Anlass o Modul 2 o spätestens vier Wochen nach je- der Zeugnisausgabe bzw. Zwi- schenprüfung o spätestens vier Monate vor Ablauf des vertraglichen vereinbarten Ausbildungsendes o sonstiger Anlass (insbesondere Maßnahmeverlängerung, drohen- der Abbruch, Beendigung des Mo- duls 1 ohne Übergang in Modul 2, Änderung der Berufswahl) • THB o Modul 1 o spätestens nach 3 Monaten o unmittelbar bei einem sonstigen Anlass (insbesondere bei drohen- dem Abbruch, Beendigung mit Übergang in Modul 2 oder 3, Än- derung der Berufswahl) o Modul 2 o spätestens nach 3 Monaten o unmittelbar bei einem sonstigen Anlass (insbesondere bei drohen- dem Abbruch, Übergang in be- triebliche Ausbildung/Umschulung oder Beschäftigung und damit Übergang in Modul 3) o Modul 3 o spätestens nach drei Monaten o zum Ende der Probezeit o unmittelbar bei einem sonstigen Anlass oder bei drohendem Ab- bruch der Ausbildung/Umschu- lung oder Beschäftigung o Sonstiger Anlass Seite 16
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt Abschluss - • BVB Die Abschluss-LuV ist spätestes am letzten Tag LuV • BVB-Reha der Teilnahme an der Maßnahme zu übermitteln. • BVB-BBW • BVB-Pro • BaE • abH • AsA • AsA flex • Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ) • Ausbildung-BBW inkl. VAmB • UB • InRAM • Reha-Weiterbildung mit Abschluss • RVL • MAT07 • BerEb • BerEb-Bk • BerEb-§49 • BerEb04/ESF • bbA • THB Sonstiger Bei einigen LuV kann Sons- Dieser Entscheidungsvorschlag kann z.B. fol- Anlass tiger Anlass ausgewählt gende Informationen beinhalten: werden. • vorzeitige Beendigung der Teilnahme an der Maßnahme • Prüfung besonderer teilnehmerbezogener Tat- bestände • Unterbrechung aufgrund medizinischer Reha- Maßnahmen • Herstellung der Ausbildungsreife • Ergänzung/Änderung der Berufswünsche • Änderung des Unterstützungsbedarfes Sonstige Anlässe für die Erstellung und Übersen- dung einer LuV bedingen grundsätzlich die Gefähr- dung bzw. Änderung des Maßnahmeziels. Hierfür müssen folgende abschließend benannte Standards als Auswahlmöglichkeit im Programm des Bildungsträgers zur Verfügung stehen: • vertragswidriges Verhalten, • Beurteilung wegen Feststellung zur Motivation/ Mitwirkung, • Maßnahmeziel aus anderen Gründen nicht er- reicht • MuSchG Sollten dem Bildungsträger Tatbestände bekannt sein, die nicht über die vorgenannten Standards abbildbar sind, hat der Bildungsträger ein persönli- ches Gespräch mit der zuständigen Beraterin / dem zuständigen Berater und dem Teilnehmer zu Seite 17
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt vereinbaren. Das weitere Vorgehen und eine ent- sprechende Dokumentation sind in diesem ge- meinsamen Gespräch abzustimmen. Verlänge- Bei einigen LuV kann Ver- Die LuV wird als Anlage zu diesem Ereignis in rung längerung ausgewählt wer- Form eines PDF- Dokumentes übergeben. den: Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt durch den Bildungsträger mit einem entsprechen- den Entscheidungsvorschlag und einer entspre- chenden Begründung über EMAW. Denkbare Fallgestaltungen sind u.a.: • Reha-AuW – ohne Ausbildungsmaßnahmen z. B. Verlängerung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin (aufgrund der nicht bestandenen Abschlussprüfung). Bei allen Fallgestaltungen ist der entsprechende Grund und das geplante geänderte Austrittsdatum zu übermitteln. Die zuständige AA kann bei einer Maßnahmever- längerung auf eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens im Einzelfall verzichten. Entschei- Reha-AuW -ohne Ausbil- Für die Maßnahmen Reha-AuW - ohne Ausbil- dungsvor- dungsmaßnahmen dungsmaßnahmen - sind außerdem zu folgenden schlag Anlässen LuV s zu erstellen: Reha-AuW - ohne Ausbildungsmaßnahmen Die Übersendung einer LuV mit einem „Entschei- dungsvorschlag“ setzt voraus, dass aus Sicht des Bildungsträgers eine Veränderung, Weiterentwick- lung, zusätzliche Aktivität im Rahmen der individu- ellen Ausgestaltung der Maßnahme erfolgen soll und für die eine Entscheidung des Auftraggebers (zuständige AA) erforderlich ist. Die LuV wird als Anlage zu diesem Ereignis in Form eines PDF- Dokumentes übergeben. Die Übersendung der LuV des Teilnehmers erfolgt durch den Bildungsträger mit einem entsprechen- den Entscheidungsvorschlag über EMAW. Zustimmung Alle Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater erhält über EMAW den Entscheidungsvorschlag und die LuV. Aufgrund dieser Informationen erfolgt seitens der zuständigen Beraterin / des zuständigen Beraters eine Zustimmung. Diese Zustimmung wird an den Bildungsträger über EMAW übermittelt. Ablehnung Alle Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater erhält über EMAW den Entscheidungsvorschlag und die LuV. Ist der die zuständige Beraterin / zuständige Bera- ter mit dem übermittelten Entscheidungsvorschlag des Bildungsträgers nicht einverstanden, erfolgt seitens der zuständigen Beraterin / des zuständi- gen Beraters eine Ablehnung. Seite 18
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Art der LuV Für welche Maßnahmen Zeitpunkt Diese Ablehnung wird an den Bildungsträger über EMAW übermittelt. Der Bildungsträger hat nunmehr einen neuen Ent- scheidungsvorschlag einschließlich der erforderli- chen LuV zu erstellen und über EMAW an die zu- ständige Beraterin / den zuständige/ Berater zu übermitteln. Insofern dieser Entscheidungsvorschlag seitens der zuständigen Beraterin / des zuständigen Bera- ters abgelehnt wird, ist mittels eines Beratungsge- spräches eine konstruktive Lösung herbeizufüh- ren. Verlänge- AsA Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater rung Phase I erhält über EMAW die Meldung und die LuV. Aufgrund dieser Informationen erfolgt seitens der zuständigen Beraterin / des zuständigen Beraters die Zustimmung/Ablehnung. Diese Entscheidung wird an den Bildungsträger über EMAW übermit- telt. Austritt AsA Der Teilnehmer tritt regulär entsprechend seiner Phase I ursprünglich festgelegten Teilnahmedauer aus der Phase I aus. Verlänge- AsA flex Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater rung Vor- erhält über EMAW die Meldung und die LuV. Auf- phase grund dieser Informationen erfolgt seitens der zu- ständigen Beraterin / des zuständigen Beraters die Zustimmung/Ablehnung. Diese Entscheidung wird an den Bildungsträger über EMAW übermit- telt. Austritt Vor- AsA flex Die teilnehmende Person tritt regulär entspre- phase chend ihrer ursprünglich festgelegten Teilnahme- dauer aus der vorbereitenden Phase aus. Seite 19
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 2.3 Trägermitteilung ohne zwingende Entscheidungsfolge Ereignis Inhalt Meldung teilnehmerbezogener Der Bildungsträger erfasst kalendertäglich die Anwesenheits- Anwesenheitszeiten zeiten des Teilnehmers in Form einer Monatsmeldung. Die teilnehmerbezogenen Anwesenheitszeiten werden mo- natlich bis zum 9.Tag des Folgemonats über EMAW an die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater übermittelt, da die monatliche Anwesenheitsmeldung für den Teilnehmer bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats bei der zuständigen AA vorliegen muss. Bei einem regulären bzw. bei einem vor- zeitigen Austritt müssen diese Anwesenheitszeiten sofort übermittelt werden. Die Anwesenheitsmeldung beinhaltet neben verschiedenen Anwesenheitstypen auch die Abbildung der Fehlzeiten für den entsprechenden Monat des Teilnehmers. Folgende Informationen werden mit dem Ereignis “Anwesen- heitsmeldung“ teilnehmerbezogen übermittelt: • Kalendertag Datum • Anwesenheitstypen: o Ferien/Urlaub o Berufsschule o Praktikum o Prüfungstag: o Tag Bekanntgabe Prüfungsergebnis o Fehlzeitentypen: o Krank – Erstbescheinigung + Datum bis o Krank – Folgebescheinigung + Datum bis o Krank – Kind Krank + Datum bis + Name des Kindes • entschuldigtes Fehlen (ohne AU) • unentschuldigtes Fehlen - Sachverhaltsklärung, den Grundsätzen • des § 20 SGB X entsprechend, erfolgt / nicht erfolgt • MuSchG/ Elternzeit • ggf. Bemerkung (Hierbei ist darauf zu achten, dass nur eine Bemerkung pro Ereignis versandt wird) Die Anwesenheitszeiten können mittels eines Korrekturereig- nisses geändert werden. Die Anwesenheitsmeldung beinhaltet die endgültige Abbil- dung der Fehlzeiten. Deshalb ist eine Sachverhaltsaufklärung, den Grundsätzen des § 20 SGB X entsprechend, bei unent- schuldigtem Fehlen des Teilnehmers vorzunehmen und im trägerseitigem Programm entsprechend zu dokumentieren. Die entsprechende Dokumentation muss in den Qualifizie- rungs- und Förderplan des Teilnehmers übernommen werden. Kann der Bildungsträger die Sachverhaltsaufklärung aus ver- schiedenen Gründen nicht durchführen, ist der entsprechende Tag mit folgendem Anwesenheitstyp zu kennzeichnen: • unentschuldigtes Fehlen – Sachverhaltsklärung, den Grundsätzen Seite 20
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Ereignis Inhalt • des § 20 SGB X entsprechend, erfolgt / nicht erfolgt • Gründe können u.a. sein: • der Teilnehmer ist unbekannt verblieben • der Teilnehmer erscheint nicht mehr beim Bildungsträ- ger und reagiert • auf eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme nicht Fehlzeitenmeldung Der Bildungsträger erfasst die Fehlzeiten des Teilnehmers ka- lendertäglich für die gesamte Woche (beginnend mit Montag bis einschließlich Sonntag). Diese Fehlzeiten werden als Wo- chenmeldung einmal wöchentlich (für die zurückliegende Woche) übermittelt. Diese wöchentliche Meldung ist nicht not- wendig bei den Maßnahmen BaE, Reha-Ausbildung, Ausbil- dung-BBW, BvB, BvB-Reha, BvB-BBW. Die Abbildung der Fehlzeiten für den Samstag und Sonntag erfolgt nur für die Teilnehmer, bei denen regulär eine Anwe- senheitspflicht aufgrund der Besonderheit des Berufsfeldes besteht. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Teilnehmer z.B. das Berufsfeld „Hotel/Gaststätte/ Hauswirtschaft“ durchläuft. Die Übermittlung der Fehlzeiten erfolgt spätestens am Sonn- tag, damit die zuständige Beraterin / der zuständige Berater die tatsächlich entstandenen Fehlzeiten eines Teilnehmers für die entsprechende Kalenderwoche spätestens am Montag der Folgewoche vorliegen. Liegt im Berichtszeitraum einer Woche ein Monatswechsel sind entsprechend zwei Ereignisse bezüglich der Fehlzeit zu übermitteln. Die wöchentliche Fehlzeitenmeldung wird nicht kumuliert! Es ist zwingend darauf zu achten, dass nur die tatsächlich an- gefallenen Fehlzeiten übermittelt werden. Folgende Daten müssen übermittelt werden: • Kalendertag Datum (Datum der Fehlzeitenmeldung) • Kundennummer • Kalenderwoche • Kalendertag – Wochentag • Kalendertag – Wochentag - Datum • Fehlzeitentypen: o Krank – Erstbescheinigung + Datum bis o Krank – Folgebescheinigung + Datum bis o Kind Krank + Datum bis + Name des Kindes • ggf. Bemerkung (Hierbei ist darauf zu achten, dass nur eine Bemerkung pro Ereignis versandt wird) Die Fehlzeiten werden gemäß des bis zum Sonntag vorliegen- dem Informationsstandes des Bildungsträgers erfasst. Dies bezieht sich insbesondere auf die unentschuldigten Fehlzeiten eines Teilnehmers. Hat ein Teilnehmer sich am maßgeblichen Tag beim Bildungsträger z.B. nicht telefonisch abgemeldet, ist dies als unentschuldigter Tag zu protokollieren. Ist ein Teilneh- mer lediglich stundenweise als fehlend geführt (z.B. bei wech- selnden Bildungsorten am gleichen Tag), so müssen die AA und der Bildungsträger eine gesonderte Vereinbarung hin- Seite 21
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Ereignis Inhalt sichtlich der Registrierung dieser Fehlzeiten treffen. Die Über- mittlung dieser stundenweisen Fehlzeiten erfolgt über das Er- eignis „Bemerkung“. Ausbildungsvertrag von Trä- Bei AsA, AsA flex, BaE, Reha-Ausbildung BBW, Reha-Aus- ger bildung (integrativ/kooperativ), irMV-bbA (bbA ab Maßnah- mebeginn 2020) und bbU sind der • Ausbildungs-/Umschulungsvertrag, ggf. mit dem Ein- tragungsvermerk der Kammer und • ggf. der Kooperationsvertrag zu übermitteln. Wechsel der Ausbildungsform Der Bildungsträger kann damit mitteilen, wenn der Teilnehmer in der Maßnahme BaE oder Reha-Ausbildung BBW, Reha- Ausbildung (integrativ/kooperativ) von der integrativen in die kooperative Form bzw. von der kooperativen in die integrative Form wechselt. Kooperation mit einem Betrieb Der Bildungsträger kann damit mitteilen, dass es bei einem ohne Wechsel der Ausbil- Teilnehmer in der Maßnahme BaE oder Reha-Ausbildung dungsform BBW, Reha-Ausbildung (integrativ/kooperativ) einen Koope- rationsbetrieb gibt, es aber nicht zu einem Wechsel der Aus- bildungsform kommt. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer z.B. in ein Praktikum oder zur Erprobung zeitweise in ein Be- trieb geht. Seite 22
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 3. Maßnahmebeendigung 3.1. Austritts- und Verbleibsmeldung, Austritt BvB, BNF, Reha-AuW, AMP (bbA und THB) Bei vorzeitigem Maßnahmeaustritt beruhen der Maßnahmeaustritt und die übergebene LuV auf einer ggf. vorher mit der Beraterin / dem Berater abgestimmten Entscheidung. Diese Entscheidung muss in einem zuvor stattgefundenen Gespräch zwischen Bildungsbegleiterin/ Bildungsbegleiter, zuständigem Berater und ggf. dem betreffenden Teilnehmer getroffen worden sein. Ereignis Inhalt Vorzeitiger Der Teilnehmer tritt abweichend von der ursprünglich festgelegten Maß- Maßnahmeaustritt nahmedauer vorzeitig aus der Maßnahme aus. Der Bildungsträger hat am letzten Tag der Teilnahme (physische Anwesen- heit) den Austritt und den Verbleib des Teilnehmers mit dem jeweiligen Er- eignis „Austritt und Verbleib“, „Austritt BvB“ bzw. „Austritt BNF“ an die zu- ständige Beraterin / den zuständigen Berater über EMAW mitzuteilen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Meldung am selben Tag an die AA über- mittelt wird, an dem der Teilnehmer aus der Maßnahme ausgetreten ist. Mit der Mitteilung des o. a. Ereignisses ist eine Abschluss-LuV zu überge- ben. Folgende Daten sind an den zuständigen Berater zu übergeben: • Datum letzter Tag der Maßnahmeteilnahme, • Austritt Kündigung erfolgt am (TT.MM.JJJJ), • Austritt Kündigung erfolgt zum (TT.MM.JJJJ), • Maßnahmeziel erreicht/ nicht erreicht, • Austrittsgrund vorzeitig, dabei sind folgende Möglichkeiten in die trägerseitigen Programme zu übernehmen: o Arbeit o Ausbildung (betrieblich/schulisch) o Berufsvorbereitung (betrieblich/schulisch) o Studium o selbstständige Tätigkeit o gesundheitliche Beeinträchtigung o vertragswidriges Verhalten o fehlende Motivation/ Mitwirkung o Über-/ Unterforderung o persönliche Gründe (z.B. Umzug, Mutterschutz) o Maßnahmeziel aus anderen Gründen nicht erreicht o Maßnahmeziel vorzeitig erreicht o Werkstatt für behinderte Menschen/fehlende Arbeitsmarktfä- higkeit (z.B. WfbM) • Verbleib, dabei sind folgende Möglichkeiten in die trägerseitigen Programme zu übernehmen: o Arbeitslosigkeit o Arbeit versicherungspflichtig - befristet o Arbeit versicherungspflichtig - unbefristet o Arbeit – Minijob (bis 450 Euro) o Selbstständigkeit o Ausbildung betrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO gefördert o Ausbildung betrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO ungefördert o Ausbildung betrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m 1 HWO gefördert 1 Rechtsgrundlage hat sich durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zum 01.01.2020 geändert zu § 42r HwO – die Technische Umsetzung ist noch nicht erfolgt Seite 23
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Ereignis Inhalt o Ausbildung betrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m1 HWO ungeför- dert o Ausbildung außerbetrieblich nach § 4 BBiG/ § 25 HWO o Ausbildung außerbetrieblich nach § 66 BBiG/ § 42m1 HWO o Schulische Berufsausbildung o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Haupt- schulabschluss o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Fach- oberschulreife o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss – Fach- hochschulreife o Berufsbildende Schule mit dem Ziel Schulabschluss - Abitur o Berufsbildende Schule mit Ziel Berufsabschluss o Berufsvorbereitung -schulisch o Berufsvorbereitung – nach BBiG o erneute Teilnahme/Wechsel in andere Maßnahme – Maßnahmen nach SGB III o erneute Teilnahme/Wechsel in andere Maßnahme – sonstige andere Maßnahmen o Werkstatt für behinderte Menschen/andere Leistungsanbieter o Mutterschutz/Elternzeit o Arbeitsunfähigkeit o Erwerbsunfähigkeit o Studium o FSJ/FÖJ/FSTJ o Au-pair o allgemeinbildende Schule (nur BerEb und §46MAT7) o unbekannter Verbleib * o Berufsvorbereitung - EQ o Bundesfreiwilligendienst o Wechsel der Maßnahme aufgrund Vertragsende (*Bei diesem Typ ist zusätzlich eine Zwangseingabe im Feld „Bemerkun- gen“ notwendig, insbesondere dann, wenn der Austrittsgrund mit „vertrags- widrigem Verhalten“, „fehlende Motivation/ Mitwirkung“ oder „Maßnahme- ziel aus anderen Gründen nicht erreicht“ angeben wurde!) regulärer Der Teilnehmer tritt regulär entsprechend seiner ursprünglich festgelegten Maßnahmeaustritt Teilnahmedauer aus der Maßnahme aus. Sobald das Ereignis „Austritt und Verbleib“, „Austritt BvB“ oder „Austritt BNF“ durch den Bildungsträger weitergeleitet wird, erfolgt zeitgleich die Übermittlung einer Abschlussbeurteilung für den Teilnehmer über EMAW an die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater. Folgende Daten sind an den zuständigen Berater zu übergeben: • Datum letzter Tag der Maßnahmeteilnahme • Maßnahmeziel erreicht/ nicht erreicht • Verbleib (siehe oben unter „Vorzeitiger Maßnahmeaustritt“) • Maßnahmeaustritt „regulär“ Ein Austrittsgrund muss bei regulärem Maßnahmeaustritt nicht übergeben werden. Dies ist bei der Programmierung der trägerseitigen Programme zu beachten. 4. Änderung von Teilnehmerdaten Seite 24
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 Ereignis Inhalt Mitteilung von Änderungen Der Bildungsträger informiert die AA über teilnehmerbezogene der persönlichen Änderungen der persönlichen Daten mit Hilfe des Ereignisses Daten des Kunden „Mitteilung“. Dabei sind folgende Daten zu übermitteln: • Straße • Hausnummer • PLZ • Ort • Telefonnummer • Mobilfunknummer • E-Mail-Adresse Die Telefonnummer, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse sind freiwillige Angaben und dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers an den Auftraggeber übermittelt werden. Die zuständige Beraterin / der zuständige Berater informiert den Bildungsträger bei Änderungen von Kun- dendaten und Ansprechpartnern. Dabei werden folgende Daten automatisch über EMAW (mit dem Ereignis „Änderung Teilnehmerdaten“ übermittelt: Ereignis Inhalt Mitteilung von Änderungen • Anrede der Kundendaten • Name • Vorname • Wohnanschrift – Straße • Wohnanschrift – Hausnummer • Wohnanschrift – PLZ • Wohnanschrift – Ort • Telefonnummer (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • Mobilnummer (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • E-Mail-Adresse (nur sofern bekannt und die Zustimmung des Teilnehmers zur Übermittlung der Daten vorliegt) • Gesetzlicher Betreuer • Sozialversicherungsnummer Mitteilung von Änderungen • Ansprechpartner Agentur – Name der Ansprechpartner • Ansprechpartner Agentur – Vorname • Ansprechpartner Agentur – Telefonnummer • Ansprechpartner Agentur – E-Mail-Adresse Der Bildungsträger hat sicherzustellen, dass diese Daten in sei- nem EDV-Programm aktualisiert werden. Eine Rückmeldung über die Verarbeitung dieser geänderten Da- ten an die zuständige Beraterin / den zuständigen Berater muss nur erfolgen, wenn diese es vorher mit dem Träger abgestimmt hat. Ein entsprechendes Ereignis zur Bestätigung durch den Bil- dungsträger ist im Prozessablauf und der XSD- Schema- Datei nicht vorgesehen. Es kann über das allgemeine Mitteilungser- eignis zwischen Bildungsträger und AA erfolgen. Seite 25
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Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 5. Aufstockung/Reduzierung der Platzkapazitäten/Stunden- kontingent (ausschl. für Vergabemaßnahmen) / maßnahmebe- zogene Abrechnung (AsA flex) Ereignis Inhalt Mitteilung Die AA informiert den Bildungsträger über die Aufstockung von Aufstockung der Platzkapazität vertraglich vereinbarten Platzkapazitäten für die Maßnahme. Dabei werden folgende Daten über EMAW übermittelt: • Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stundenkontin- gent - Datum- vom • Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stundenkontin- gent - gültig ab- Datum • Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stundenkontin- gent - gültig bis- Datum • Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stundenkontin- gent - Anzahl neu • Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stundenkontin- gent – Bemerkung Bei AsA flex werden in der begleitenden Phase Stundenkontin- gente hinterlegt. Die Anzahl an Platzkapazitäten ist daher mit „0“ zu hinterlegen und die Stunden im Feld Bemerkung zu über- mitteln. Bestätigung Hierbei erfolgt durch den Bildungsträger lediglich eine Quittie- Aufstockung/Reduzierung der rung der durch die AA mitgeteilten Aufstockung. Platzkapazität/Stundenkontin- Dabei werden folgende Daten über EMAW übermittelt: gent • Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun- denkontingent - Datum- vom • Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun- denkontingent - gültig ab- Datum • Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun- denkontingent - gültig bis- Datum • Bestätigung Aufstockung Platzkapazität - Anzahl neu • Bestätigung Aufstockung/Reduzierung Platzkapazität/Stun- denkontingent - Bemerkung Es erfolgt damit keine teilnehmerbezogene Aufstockungs-/Re- duzierungsmitteilung. 6. Standardinformationen Zur Gewährleistung der korrekten Zuordnung von Daten über EMAW in die operativen Fachverfahren der BA müssen bei jeder Kommunikation zwischen AA und Bildungsträger bzw. umgekehrt folgende Datenin- halte übermittelt werden: • Kunde- COSACHID • Kunde- Name • Kunde- Vorname • Kunde- Kundennummer • Kunde-Agenturnummer • Kunde- Geschlecht (männlich/ weiblich) • Maßnahme- Bezeichnung • Maßnahme- Maßnahmenummer- Quelle Seite 27
Anlage 1 zum Infopaket zur fachlichen Nutzung EMAW Stand 03/2021 • Maßnahme- Maßnahmenummer- Agenturnummer • Maßnahme- Maßnahmenummer- lfdnr • Maßnahme- Maßnahmenummer- Jahr • Maßnahme- MCOSACHID • Maßnahme- Losnummer • Maßnahme- lfd. Nummer zur Losnummer • Maßnahme- Vergabenummer • Träger- Trägernummer- Quelle • Träger- Trägernummer- Agenturnummer • Träger- Trägernummer- lfdnr • Träger- COSACHID • Verfahrenszweig: o „00“ für BVB (inkl. BvB-Reha, BvB-BBW, BvB-Pro) o „01“ für BNF (abH und BaE) o „02“ für Reha-AuW (Aus- und Weiterbildung, InRAM, UB) o „03“ für BerEb o „04“ für MAT07 (AhfJ, PerjuF und PerjuF-H) o „05“ für BerEb-Bk o „06“ für AGH o „07“ für BerEb-§49 o „08“ für Reha-AuW (Ausbildung – integrativ) o „09“ für BerEb04 o „10“ für AsA (Assistierte Ausbildung), AsA flex (Assistierte Ausbildung flexibel) o „11“ für irMoV (BeG, EV, BBB) o „12“ für irMV (bbA, THB) • Träger- Bezeichnung- Name Seite 28
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