Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung - Gremien und Beauftragte ...

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Amtliches Mitteilungsblatt

Lebenswissenschaftliche Fakultät

          Fachspezifische Studien- und
          Prüfungsordnung
          für den Masterstudiengang
          Psychologie: Schwerpunkt Klinische
          Psychologie und Psychotherapie
          Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere
          Masterstudiengänge

Herausgeber:         Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin                      Nr. 48/2021
                     Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Satz und Vertrieb:   Abteilung Kommunikation, Marketing und               30. Jahrgang/30. September 2021
                     Veranstaltungsmanagement
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021

Fachspezifische Studienordnung
für den Masterstudiengang „Psychologie: Schwer-
punkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der                 §3       Ziele des Studiums
Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung
vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt              (1) Gemäß § 7 PsychThG vermittelt das Studium,
der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013)               das Voraussetzung für die Erteilung einer Appro-
hat der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen             bation als Psychotherapeut*in ist, entsprechend
Fakultät am 17. März 2021 die folgende Studien-               dem allgemein anerkannten Stand der Wissen-
ordnung erlassen1:                                            schaft die grundlegenden personalen, fachlich-
                                                              methodischen, sozialen und umsetzungsorientier-
§   1    Anwendungsbereich                                    ten Kompetenzen, die für eine eigenverantwortli-
§   2    Beginn des Studiums                                  che, selbständige und umfassende psychothera-
§   3    Ziele des Studiums                                   peutische Versorgung von Patient*innen aller
§   4    Module des Studiums                                  Altersstufen und unter der Berücksichtigung der
§   5    Modul für den überfachlichen Wahlpflicht-            Belange von Menschen mit Behinderungen mittels
         bereich anderer Masterstudiengänge                   der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeu-
§6       In-Kraft-Treten                                      tischen Verfahren und Methoden erforderlich sind.
                                                              Zugleich befähigt es die Psychotherapeut*innen,
Anlage 1: Modulbeschreibungen                                 an der Weiterentwicklung von psychotherapeuti-
Anlage 2: Auflistung spezieller Arbeitsleistungen             schen Verfahren oder psychotherapeutischen
Anlage 3: Idealtypischer Studienverlaufsplan                  Methoden mitzuwirken sowie sich eigenverant-
                                                              wortlich und selbständig fort- und weiterzubilden
§1       Anwendungsbereich                                    und dabei auf der Basis von Kenntnissen über
                                                              psychotherapeutische Versorgungssysteme auch
Diese Studienordnung enthält die fachspezifischen             Organisations- und Leitungskompetenzen zu ent-
Regelungen für den Masterstudiengang Psycholo-                wickeln.
gie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psy-               Das Studium befähigt insbesondere dazu:
chotherapie. Sie gilt in Verbindung mit der fach-
spezifischen Prüfungsordnung für den Masterstu-               1. Störungen mit Krankheitswert, bei denen psy-
diengang Psychologie: Schwerpunkt Klinische                      chotherapeutische Versorgung indiziert ist,
Psychologie und Psychotherapie und der Fächer-                   festzustellen und entweder zu behandeln oder
übergreifenden Satzung zur Regelung von Zulas-                   notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen
sung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) in der je-                    durch Dritte zu veranlassen,
weils geltenden Fassung. Der Masterstudiengang                2. das eigene psychotherapeutische Handeln im
entspricht den Regelungen des Gesetzes über den                  Hinblick auf die Entwicklung von Fähigkeiten
Beruf der Psychotherapeutin und des Psychothe-                   zur Selbstregulation zu reflektieren und Thera-
rapeuten (PsychThG) vom 15. November 2019                        pieprozesse unter Berücksichtigung der dabei
(BGBl. I S. 1604), zuletzt geändert am 19. Mai                   gewonnen Erkenntnisse sowie des aktuellen
2020 (BGBl. I S. 1018), sowie der Approbations-                  Forschungsstandes weiterzuentwickeln,
ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychothe-
rapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020                      3. Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weite-
(BGBl. I S. 448). Es wird die Möglichkeit eröffnet,              ren Verbesserung der Versorgungsqualität um-
die Psychotherapeutische Prüfung abzulegen und                   zusetzen und dabei eigene oder von anderen
die Approbation als Psychotherapeutin oder als                   angewandte Maßnahmen der psychotherapeu-
Psychotherapeut zu erhalten.                                     tischen Versorgung zu dokumentieren und zu
                                                                 evaluieren,

§2       Beginn des Studiums                                  4. Patient*innen, andere beteiligte oder andere
                                                                 noch zu beteiligende Personen, Institutionen
Das Studium kann zum Wintersemester aufge-                       oder Behörden über behandlungsrelevante Er-
nommen werden. Ein Studium nach dem Studien-                     kenntnisse zu unterrichten und dabei indizierte
verlaufsplan gemäß Anlage 3 ist nur möglich,                     psychotherapeutische oder unterstützende Be-
wenn das Studium zum Wintersemester aufge-                       handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie
nommen wird.                                                     über die aus einer Behandlung resultierenden
                                                                 Folgen aufzuklären,

*
    Die Universitätsleitung hat die Studienordnung am
    22. Juli 2021 bestätigt.

                                                        3
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5. gutachterliche Fragestellungen, die insbeson-          Die berufsqualifizierende Tätigkeit III wird zusätz-
   dere die psychotherapeutische Versorgung be-           lich zur Modulbeschreibung durch einen Prakti-
   treffen, einschließlich von Fragestellungen zu         kumsleitfaden geregelt und durch ein Praktikums-
   Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit so-          logbuch dokumentiert.
   wie zum Grad der Behinderung oder der Schä-
   digung auf der Basis einer eigenen Anamnese,           Modul 11: Abschlussmodul mit Masterarbeit (25
   umfassender diagnostischer Befunde und wei-            LP)
   terer relevanter Informationen zu bearbeiten,
                                                          (b) Fachlicher Wahlpflichtbereich (16 LP oder 21
6. auf der Basis von wissenschaftlichen Grundla-          LP)
   gen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen,
   zu bewerten und deren Ergebnisse in die eige-          Die fachliche Wahlpflicht ist in drei Bereiche ge-
   ne psychotherapeutische Tätigkeit zu integrie-         gliedert und kann in zwei Varianten studiert wer-
   ren,                                                   den:

7. berufsethische Prinzipien im psychotherapeuti-         Variante A (16 LP): Aus Bereich 1 und 2 ist jeweils
   schen Handeln zu berücksichtigen,                      ein Modul zu wählen. Das Modul 05 aus Bereich 3
8. aktiv und interdisziplinär mit den verschiede-         kann optional im Rahmen des überfachlichen
   nen im Gesundheitssystem tätigen Berufs-               Wahlpflichtbereichs (10 LP) belegt werden.
   gruppen zu kommunizieren und patientenori-
   entiert zusammenzuarbeiten.                            Variante B (21 LP): Aus Bereich 1 und 2 ist jeweils
                                                          ein Modul zu wählen sowie das Modul 05 aus Be-
(2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums ver-          reich 3. Im Rahmen des überfachlichen Wahl-
mittelt die erforderlichen Kompetenzen für den            pflichtbereichs können 5 LP belegt werden.
Beruf des/der Psychotherapeut*in. Die Berufsaus-
übung setzt zusätzlich das Bestehen der psycho-           Bereich 1: Spezielle Störungs- und Verfahrensleh-
therapeutischen Prüfung gemäß § 10 PsychThG               re der Psychotherapie (11 LP)
und die Erteilung der Approbation voraus.
                                                          Modul 03a: Spezielle Störungs- und Verfahrens-
(3) Die Studentinnen und Studenten haben die              lehre der Psychotherapie: Störungsspektrum A bei
Möglichkeit, Fremdsprachkompetenzen zu erwer-             Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (11 LP)
ben, da die Lehrveranstaltungen in deutscher oder
englischer Sprache stattfinden können.                    Modul 03b: Spezielle Störungs- und Verfahrens-
                                                          lehre der Psychotherapie: Störungsspektrum B bei
                                                          Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (11 LP)
§4     Module des Studiums
                                                          Bereich 2: Forschungsorientiertes Praktikum II -
Der Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt
                                                          Psychotherapieforschung (5 LP)
Klinische Psychologie und Psychotherapie beinhal-
tet folgende Module im Umfang von insgesamt
                                                          Modul 07a: Forschungsorientiertes Praktikum II –
120 LP:
                                                          Psychotherapieforschung Erwachsene (5 LP)
(a) Pflichtbereich (94 LP)
                                                          Modul 07b: Forschungsorientiertes Praktikum II –
Modul 01: Vertiefte empirische Forschungsmetho-           Psychotherapieforschung Kinder und Jugendliche
dik (7 LP)                                                (5 LP)

                                                          Bereich 3: Vertiefte Wissenschaft und Forschungs-
Modul 02: Vertiefte psychologische Diagnostik und
                                                          methodik (5 LP)
Begutachtung (7 LP)
                                                          Modul 05: Vertiefte Wissenschaft und For-
Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende
                                                          schungsmethodik in der Klinischen Psychologie
Tätigkeit II) (16 LP)
                                                          und Psychotherapie (5 LP)

Modul 06: Wissenschaftliche Vertiefung in einem           (c) Überfachlicher Wahlpflichtbereich (5 LP oder
psychologischen Grundlagenfach: Kognitive, affek-         10 LP)
tive und soziale Neurowissenschaften (7 LP)
                                                          Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Mas-
Modul 08: Angewandte Psychotherapie (6 LP)                termodule aus den hierfür vorgesehenen Modulka-
                                                          talogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtun-
Modul 09: Dokumentation, Evaluation, Organisati-          gen im Umfang von insgesamt 5 LP (Variante B
on und Selbstreflexion (5 LP)                             aus dem fachlichen Wahlpflichtbereich) oder 10 LP
                                                          (Variante A aus dem fachlichen Wahlpflichtbe-
Modul 10: Berufsqualifizierende Tätigkeit III –           reich) nach freier Wahl zu absolvieren. Eine Mehr-
angewandte Praxis der Psychotherapie (21 LP).             fachverwendung von Modulen für den fachlichen
                                                          und den überfachlichen Wahlpflichtbereich ist
                                                          ausgeschlossen.

                                                    4
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§5    Module für den überfachlichen Wahl-                 Modul 12 (ÜWP): Klinische Psychologie und Psy-
      pflichtbereich anderer Masterstudien-               chotherapie (5 LP)
      gänge

Für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer         §6       In-Kraft-Treten
Masterstudiengänge wird folgendes Modul angebo-
ten:                                                      Diese Studienordnung tritt am 01. Oktober 2021
                                                          in Kraft.

                                                    5
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Anlage 1: Modulbeschreibungen

Pflichtmodule

 Modul 01: Vertiefte empirische Forschungsmethodik                                                 Leistungspunkte: 7

 Lern- und Qualifikationsziele: Klinische Forschungsmethodik stellt eine wesentliche Grundlage für das wis-
 senschaftliche Arbeiten von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen dar. Im Rahmen der vertieften
 Forschungsmethodik lernen Studierende, komplexe und multivariate Erhebungs- und Auswertungsmethoden
 unter anderem zur Evaluierung und Qualitätssicherung von Interventionen anzuwenden, einschlägige For-
 schungsstudien und deren Ergebnisse für die Psychotherapie zu beurteilen und zu nutzen, selbständig Stu-
 dien zur Neu- oder Weiterentwicklung der Psychotherapieforschung oder der Forschung in angrenzenden
 Bereichen zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zusammenzufassen und wissenschaftliche Befunde
 sowie Neu- oder Weiterentwicklungen in der Psychotherapie inhaltlich und methodisch in Bezug auf deren
 Forschungsansatz und deren Aussagekraft zu bewerten, so dass sie daraus fundierte Handlungsentscheidun-
 gen für die psychotherapeutische Diagnostik, für psychotherapeutische Interventionen und für die Beratung
 ableiten können.

 Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
 keine

 Lehrveran-         Präsenzzeit, Work-   Leistungspunkte        Themen, Inhalte
 staltungsart       load in Stunden      und Vorausset-
                                         zung für deren
                                         Erteilung

 VL                 2 SWS                3 LP, Teilnahme        Die Vorlesung gibt eine Einführung in die
                                                                Forschungsmethoden der Klinischen Psycho-
 Forschungsme-      90 Stunden                                  logie und Psychotherapie, z.B.
 thoden der         25 Stunden                                   - Epidemiologische Ansätze in der Klinischen
 Klinischen Psy-    Präsenzzeit,                                   Psychologie, Psychotherapie und Versor-
 chologie und       65 Stunden                                     gung
 Psychotherapie     Vor- und Nachbe-                             - Experimentelle Psychopathologie
                    reitung der Lehr-                            - Ätiologieorientierte Methoden (z.B. Ana-
                    veranstaltung                                  logstudien, High-Risk Studien)
                                                                 - Therapie-Evaluationsstudien und methodi-
                                                                   sche Aspekte der Klinischen Prüfung Phase
                                                                   I-IV (z.B. randomisiert-kontrollierte Stu-
                                                                   dien)
                                                                 - Aktuelle wissenschaftliche Befunde und
                                                                   deren Integration in die eigene psychothe-
                                                                   rapeutische Tätigkeit

 VL                 2 SWS                3 LP, Teilnahme        Die Vorlesung gibt eine Einführung in multiva-
                                                                riate und komplexe Analyseverfahren, z.B.
 Multivariate und   90 Stunden                                  - Multivariate Verfahren
 komplexe Ana-      25 Stunden                                  - Messtheorie
 lyseverfahren      Präsenzzeit,                                - Längsschnittliche Analysemethoden
                    65 Stunden                                  - Regressionsanalytische Methoden
                    Vor- und Nachbe-                            - Umgang mit typischen Problemen longitudi-
                    reitung der Lehr-                              naler Studien (z.B. fehlende Werte, drop-
                    veranstaltung                                  out Analysen, Datenimputation)

 Modulab-           30 Stunden           1 LP, Bestehen
 schlussprüfung     Klausur 90 Minuten
                    und Vorbereitung

 Dauer des            1 Semester                          2 Semester
 Moduls

 Beginn des           Wintersemester                      Sommersemester
 Moduls

                                                     6
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Modul 02: Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung                                         Leistungspunkte: 7

Lern- und Qualifikationsziele: Die vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung stellt eine wesentliche
Grundlage für das wissenschaftliche und praktische Arbeiten von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen
dar. Im Rahmen der vertieften psychologischen Diagnostik und Begutachtung lernen Studierende, psychodiag-
nostische Verfahren nach aktuellen test- und informationstheoretischen Modellen zu entwickeln und zu bewer-
ten. Sie lernen außerdem, Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen
nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung zu erstellen. Sie lernen, nach wissenschaft-
lichen Kriterien zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Frage-
stellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emoti-
onalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patientinnen und Patienten situationsangemessen
anzuwenden sind, diese Verfahren im Einzelfall durchzuführen, die Ergebnisse auszuwerten und zu interpretie-
ren. Studierende lernen diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von
Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art
und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen einzusetzen. Sie lernen, Verlaufs- und Veränderungspro-
zesse systematisch zu erheben und zu beurteilen. Sie erlernen zudem wissenschaftlich gutachterliche Frage-
stellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-,
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung zu bearbei-
ten und zu bewerten. Studierende erlernen ferner, die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und
Urteilsfähigkeit zu erkennen und, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung einzuleiten.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine
Lehrveran-       Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte       Themen, Inhalte
staltungsart     load in Stunden        und Vorausset-
                                        zung für deren
                                        Erteilung

SE               2 SWS                  4 LP, Teilnahme       Einführung in die Erstellung von Gutachten, z. B.:
                                        (Anwesenheit          - Prozess der Gutachtenerstellung, z.B. Zielset-
                 120 Stunden
Klinisch-                               wird aus fachli-        zung, Verfassen und Präsentieren
                 25 Stunden
psychologi-                             chen Gründen          - Gutachtenerstellung in verschiedenen Kontex-
                 Präsenzzeit,
sche Gutach-                            kontrolliert) und       ten (z. B. Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfä-
                 95 Stunden Vor-
tenerstellung                           spezielle Arbeits-      higkeit, Familienrecht, Strafrecht, Grad der Be-
                 und Nachbereitung
                                        leistung der            hinderung/ Schädigung)
                 der Lehrveranstal-
                                        Gruppe C gemäß        - Interdisziplinäre Kommunikation bei der Gut-
                 tung und der spezi-
                                        Anlage 2                achtenerstellung
                 ellen Arbeitsleis-
                 tung

SE               2 SWS                  3 LP, Teilnahme       Überblick über diagnostische Modelle und Metho-
                                        (Anwesenheit          den der Klinischen Psychologie und Psychothera-
                 90 Stunden                                   pie, z.B.:
Klinisch-                               wird aus fachli-
                 25 Stunden                                   - Klinische Interviews zur kategorialen Diagnos-
diagnostische                           chen Gründen
                 Präsenzzeit,                                   tik nach etablierten Klassifikationssystemen für
Verfahren                               kontrolliert) und
                 65 Stunden Vor-                                versch. Altersgruppen
                                        spezielle Arbeits-
                 und Nachbereitung                            - Symptomfragebögen für versch. Syndrome und
                                        leistung der
                 der Lehrveranstal-                             Altersgruppen
                                        Gruppe B gemäß
                 tung und der spezi-                          - Testkonstruktion und psychometrische Evalua-
                                        Anlage 2
                 ellen Arbeitsleis-                             tion von Fragebögen
                 tung                                         - PC-basierte Testverfahren (z.B. Neuropsycho-
                                                                logie)
                                                              - Verfahren zur Überprüfung von klinischen Risi-
                                                                kosituationen (z.B. Suizidalität, Anzeichen von
                                                                Kindeswohlgefährdung, Gewalterfahrungen)
                                                                und Planung entsprechender Maßnahmen
                                                              - Verlaufsdiagnostik in der Psychotherapie (z.B.
                                                                Stundenverlaufsbögen, Goal-Attainment-
                                                                Scales)

Modulab-         Keine                  Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle Ar-
schlussprü-                             beitsleistung nachgewiesen.
fung

Dauer des           1 Semester                         2 Semester
Moduls

Beginn              Wintersemester                        Sommersemester
des Moduls

                                                      7
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Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende Tätigkeit II)                                      Leistungspunkte: 16

Lern- und Qualifikationsziele: Die vertiefte Praxis der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II stellt die evidenzba-
sierte Anwendung psychotherapeutischer Verfahren sicher. Die Studierenden erlernen Grundlagen der Aus-
übung der psychotherapeutischen Tätigkeit (Erstgespräch, Anamnese, Diagnostik, einzelne Interventionen)
im Rollenspiel mit anderen Studierenden und/oder Schauspielpatient*innen. Die Studierenden erwerben
Grundkenntnisse verschiedener wissenschaftlich geprüfter und anerkannter Verfahren (analytische, tiefen-
psychologisch-fundierte, systemische und Verhaltenstherapie) und Methoden und lernen wissenschaftlich
fundierte Neuentwicklungen kennen. Sie lernen in Kleingruppen, diese bei Kindern und Jugendlichen, Er-
wachsenen und älteren Menschen auszuwählen, umzusetzen und zu beurteilen.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Lehrveran-         Präsenzzeit, Work-      Leistungspunkte         Themen, Inhalte
staltungsart       load in Stunden         und Vorausset-
                                           zung für deren
                                           Erteilung

HS*                2 SWS                   5 LP, Teilnahme         - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer-
                                           (Anwesenheit              tung von evidenzbasierten Psychotherapie-
Vertiefte psy-     150 Stunden             wird aus fachli-          verfahren (z.B. kognitive Verhaltensthera-
chotherapeuti-     25 Stunden              chen      Gründen         pie, “3. Welle”-Verfahren, psychodynami-
sche Praxis im     Präsenzzeit,            kontrolliert)             sche Verfahren, Systemische Therapie) bei
Erwachsenenal-     125 Stunden             und spezielle             Erwachsenen inkl. älteren Menschen
ter                Vor- und Nachbe-        Arbeitsleistung         - Übung der Verfahren in Kleingruppen
                   reitung der Lehr-       der Gruppe D              mit/ohne Schauspielpatient*innen
                   veranstaltung und       gemäß Anlage 2
                   der speziellen Ar-
                   beitsleistung

HS*                2 SWS                   5 LP, Teilnahme         - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer-
                                           (Anwesenheit              tung von evidenzbasierten Psychotherapie-
Vertiefte psy-     150 Stunden             wird aus fachli-          verfahren (z.B. kognitive Verhaltensthera-
chotherapeuti-     25 Stunden              chen Gründen              pie, “3. Welle”-Verfahren, psychodynami-
sche Praxis im     Präsenzzeit,            kontrolliert) und         sche Verfahren, Systemische Therapie) bei
Kindes- und        125 Stunden             spezielle Arbeits-        Kindern, Jugendlichen und Familien
Jugendalter        Vor- und Nachbe-        leistung der            - Übung der Verfahren in Kleingruppen
                   reitung der Lehr-       Gruppe D gemäß            mit/ohne Schauspielpatient*innen
                   veranstaltung und       Anlage 2
                   der speziellen Ar-
                   beitsleistung

HS*                2 SWS                   5 LP, Teilnahme         - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer-
                                           (Anwesenheit              tung von evidenzbasierten Neuentwicklun-
Vertiefte psy-     150 Stunden             wird aus fachli-          gen (z.B. Biofeedback, Stimulationsverfah-
chotherapeuti-     25 Stunden              chen Gründen              ren, Neuentwicklungen in der stationären
sche Praxis zu     Präsenzzeit,            kontrolliert) und         Psychotherapie, Augmentation, digitale Psy-
Neuentwicklun-     125 Stunden             spezielle Arbeits-        chotherapie) bei Kindern, Jugendlichen,
gen über die       Vor- und Nachbe-        leistung der              Familien und/oder Erwachsenen und älteren
Lebensspanne       reitung der Lehr-       Gruppe D gemäß            Menschen
                   veranstaltung und       Anlage 2                - Übung der Verfahren in Kleingruppen
                   der speziellen Ar-                                mit/ohne Schauspielpatient*innen
                   beitsleistung

Modulab-           30 Stunden              1 LP, Bestehen
schlussprüfung     Mündliche Prüfung
                   20 Minuten (ggf. in
                   Gruppen durchzu-
                   führen)

Dauer des              1 Semester                           2 Semester
Moduls

Beginn des             Wintersemester                       Sommersemester
Moduls

* Das Lehrformat entspricht den Vorgaben gem. § 10 Abs. 4 PsychThApprO.

                                                       8
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Modul 06: Wissenschaftliche Vertiefung in einem psychologischen Grundla-                          Leistungspunkte: 7
genfach: Kognitive, affektive und soziale Neurowissenschaften

Lern- und Qualifikationsziele: Die Neurowissenschaften stellen ein zentrales Forschungsparadigma zum Ver-
ständnis der neurobiologischen Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens dar. Damit eignen sie sich
auch in besonderer Weise, die Ätiopathogenese psychischer Störungen sowie die zugrundeliegenden Mecha-
nismen psychotherapeutischer Interventionen zu untersuchen. Somit werden die spezialisierten Wissensbe-
reiche der wissenschaftlich systematischen und kontrollierten Erfassung vertieften menschlichen Verhaltens
und Erlebens bei Gesundheit und Krankheit abgedeckt. Die studierenden Personen erfassen und beurteilen
selbständig Forschungsparadigmen und aktuelle Forschungsergebnisse aus den kognitiven, affektiven und
sozialen Neurowissenschaften, um sie bei der eigenen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Lehrveran-          Präsenzzeit, Work-   Leistungspunkte       Themen, Inhalte
staltungsart        load in Stunden      und Vorausset-
                                         zung für deren
                                         Erteilung

VL                  2 SWS                3 LP, Teilnahme       Die Vorlesung gibt eine Einführung in die
                                                               Grundlagen der kognitiven, affektiven und
Einführung in       90 Stunden                                 sozialen Neurowissenschaften, z.B.
die kognitiven,     25 Stunden                                 - Einführung in die makroskopische funktio-
affektiven und      Präsenzzeit,                                 nelle Neuroanatomie (z.B. limbisches Sys-
sozialen Neuro-     65 Stunden                                   tem, frontostriatale Schleifensysteme)
wissenschaften      Vor- und Nachbe-                           - Biopsychologische Untersuchungsmethoden
                    reitung der Lehr-                            (z.B. EEG, (f)MRT) und translationale For-
                    veranstaltung                                schungsansätze (z.B. tierexp. Forschung)
                                                               - Einführung in neurokognitive Methoden
                                                                 (z.B. MRT, EEG, Eyetracking, Psychophysio-
                                                                 logie)
                                                               - Neurale Substrate kognitiver Systeme (z.B.
                                                                 Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, exe-
                                                                 kutive Funktionen etc.) bei Gesundheit und
                                                                 Krankheit
                                                               - Neurale Substrate emotionaler Systeme
                                                                 (z.B. Furcht, Aggression, Spiel, etc.) bei
                                                                 Gesundheit und Krankheit
                                                               - Soziale Neurowissenschaften und Bindungs-
                                                                 systeme (z.B. Empathie, soziale Emotions-
                                                                 regulation, etc.)
                                                               - Neurale Substrate ausgewählter psychischer
                                                                 Störungen (z.B. Angststörungen, Depressi-
                                                                 on, Autismus, Psychosen, Substanzkonsum-
                                                                 störungen)
                                                               - Neuroplastizität in Folge psychotherapeuti-
                                                                 scher Interventionen

SE                  2 SWS                3 LP, Teilnahme       Das Seminar vertieft eine Auswahl der in der
                                         und spezielle         Vorlesung behandelten Themen.
Vertiefung:         90 Stunden           Arbeitsleistung
kognitive, affek-   25 Stunden           der Gruppe B
tive und soziale    Präsenzzeit,         gemäß Anlage 2
Neurowissen-        65 Stunden
schaften            Vor- und Nachbe-
                    reitung der Lehr-
                    veranstaltung und
                    der speziellen Ar-
                    beitsleistung

                                                    9
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Modulab-         30 Stunden           1 LP, Bestehen
schlussprüfung   Klausur 90 Minuten
                 und Vorbereitung

Dauer des          1 Semester                          2 Semester
Moduls

Beginn des         Wintersemester                      Sommersemester
Moduls

                                                10
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Modul 08: Angewandte Psychotherapie                                                                 Leistungspunkte: 6

Lern- und Qualifikationsziele: In diesem Modul lernen die Studierenden, bei der Ausübung von Psychothera-
pie rechtliche und versorgungsstrukturelle Rahmenbedingungen so zu berücksichtigen, dass die Behandlung
optimiert und bei entsprechender Indikation durch andere Angebote des Versorgungssystems ergänzt, wei-
tergeführt oder ersetzt werden kann. Die Studierenden erwerben Kompetenzen, um a) Behandlungsplanun-
gen gemäß den unterschiedlichen Settings (Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie)
und unter Berücksichtigung der Besonderheit von stationärer oder ambulanter Versorgung vorzunehmen, b)
Patient*innen sowie andere beteiligte Personen anhand der spezifischen Merkmale und Behandlungsansätze
insbesondere in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Neuropsychologie, Prävention, Rehabilitation oder
Forensik und der ambulanten Versorgung angemessen über die spezifischen Indikationen der unterschiedli-
chen Versorgungseinrichtungen zu beraten, c) Patient*innen bei Bedarf angemessen in die weitere Versor-
gung an der entsprechenden Einrichtung zu überführen, d) die Notwendigkeit einer alternativen oder additi-
ven Versorgung durch psychologische, psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder
medizinische Interventionen einzuschätzen und diese Interventionen, sofern erforderlich, in die Wege zu
leiten, e) die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen berufs- und sozialrechtlichen Grundlagen
einschließlich institutioneller und struktureller Rahmenbedingungen bei der Ausübung von Psychotherapie zu
beachten.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine
Lehrveran-       Präsenzzeit, Wor-   Leistungspunkte          Themen, Inhalte
staltungsart     kload in Stunden    und Voraussetzung
                                     für deren Erteilung

VL               2 SWS               2 LP, Teilnahme          Die Vorlesung gibt eine Einführung in die an-
                                                              gewandte Psychotherapie, z.B.
Angewandte       60 Stunden                                   - Kennzeichnungen des Versorgungssystems
Psychothera-     25 Stunden                                     unter besonderer Berücksichtigung von psy-
pie              Präsenzzeit,                                   chischen Störungen mit Krankheitswert, bei
                 35 Stunden Vor-                                denen Psychotherapie indiziert ist
                 und Nachberei-                                - klinische Versorgung insbesondere in den
                 tung der Lehrver-                               Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Neu-
                 anstaltung                                      ropsychologie oder Forensik
                                                               - Versorgungsmerkmale ambulanter Psycho-
                                                                 therapie bei Kindern, Jugendlichen, Erwach-
                                                                 senen, älteren Menschen und Menschen mit
                                                                 Behinderung
                                                               - psychosoziale Versorgung insbesondere in
                                                                 den Bereichen Prävention, Rehabilitation oder
                                                                 Beratung

SE               2 SWS               3 LP, Teilnahme          Das Seminar dient der Vertiefung der Vorlesung
                                     (Anwesenheit wird        „Angewandte Psychotherapie“ z.B. durch
Klinische Ver-   90 Stunden          aus fachlichen           - psychotherapeutische Aufgaben in der statio-
sorgung          25 Stunden          Gründen kontrol-           nären und ambulanten klinischen Versorgung
                 Präsenzzeit,        liert) und spezielle      - Indikation und Einleitung alternativer oder
                 65 Stunden Vor-     Arbeitsleistung der         additiver Versorgung
                 und Nachberei-      Gruppe B gemäß
                                                               - Behandlungsplanung im stationären Setting
                 tung der Lehrver-   Anlage 2
                 anstaltung und                                - Soziale Interaktion in schwierigen therapeuti-
                 der speziellen                                  schen Situationen, insbesondere im stationä-
                 Arbeitsleistung                                 ren Setting
                                                               - Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Ge-
                                                                 sundheitswesen

Modulab-         30 Stunden          1 LP, Bestehen
schlussprü-      Klausur 60 Minu-
fung             ten und Vorberei-
                 tung

Dauer des           1 Semester                         2 Semester
Moduls

Beginn des          Wintersemester                     Sommersemester
Moduls

                                                    11
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Modul 09: Dokumentation, Evaluation, Organisation und Selbstreflexion                                   Leistungspunkte: 5

Lern- und Qualifikationsziele: In diesem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten in der
wissenschaftsbasierten Dokumentation, Evaluation, Organisation (Zielbereich 1) und Reflexion (Zielbereich 2)
psychotherapeutischen Handelns, so dass sie die Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität psychotherapeuti-
schen Handelns und deren institutionelle Rahmenbedingungen beurteilen, sicherstellen und verbessern können.
Zu Zielbereich 1: Die Studierenden
- dokumentieren ihr psychotherapeutisches Handeln und überprüfen ihr Handeln zur Verbesserung der Behand-
  lungsqualität kontinuierlich,
- beurteilen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von psychotherapeutischen und psychosozialen Maß-
  nahmen sowie von Settings,
- evaluieren psychotherapeutisches Handeln sowohl bei Einzelfällen wie auch im Behandlungssetting unter An-
  wendung wissenschaftsmethodischer Kenntnisse und unter Berücksichtigung qualitätsrelevanter Aspekte,
- beurteilen Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesse-
  rung,
- ergreifen selbstständig angemessene Maßnahmen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten,
leiten interdisziplinäre Teams.
Zu Zielbereich 2: Die Studierenden
- reflektieren das eigene psychotherapeutische Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit
  und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln,
- nehmen Verbesserungsvorschläge an,
- nehmen eigene Emotionen, Kognitionen, Motive und Verhaltensweisen im therapeutischen Prozess wahr und
  regulieren sie, um sie bei der Optimierung von therapeutischen Prozessen zu berücksichtigen oder die Kompe-
  tenzen zur Selbstregulation kontinuierlich zu verbessern,
- erkennen Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns und leiten geeignete Maßnahmen daraus ab.
Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine
Lehrveran-        Präsenzzeit, Work-    Leistungspunkte         Themen, Inhalte
staltungsart      load in Stunden       und Vorausset-
                                        zung für deren
                                        Erteilung

SE                2 SWS                 2 LP, Teilnahme         - Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
                                        (Anwesenheit            - Methoden der Prüfung, zur Sicherung und zur
                  60 Stunden
Dokumentation,                          wird aus fachli-          weiteren Verbesserung der psychotherapeuti-
                  25 Stunden
Evaluierung und                         chen Gründen              schen Versorgung unter Berücksichtigung der
                  Präsenzzeit,
Organisation                            kontrolliert) und         Anforderungen und Rahmenbedingungen des
                  35 Stunden Vor-
psychothera-                            spezielle Arbeits-        Gesundheitssystems
                  und Nachbereitung
peutischer Maß-                         leistung der
                  der Lehrveranstal-                            - Zuständigkeiten und Kompetenzen der Berufs-
nahmen                                  Gruppe A gemäß
                  tung und der spezi-                             gruppen im Gesundheitswesen sowie Beson-
                                        Anlage 2
                  ellen Arbeitsleis-                              derheiten bei Führungsfunktionen
                  tung

HS                2 SWS                 2 LP, Teilnahme         - Reflexionsbasierte Adaptation psychotherapeu-
                                        (Anwesenheit              tischer Tätigkeit
                  60 Stunden
Selbstreflexion                         wird aus fachli-        - Reflexion der Auswirkungen eigener Persönlich-
                  25 Stunden
                                        chen Gründen              keitseigenschaften auf psychotherapeutisches
                  Präsenzzeit,
                                        kontrolliert)             Handeln
                  35 Stunden Vor-
                  und Nachbereitung                             - Wahrnehmung und Regulation von eigenen
                  der Lehrveranstal-                              Emotionen, Kognitionen, Verhaltensweisen und
                  tung                                            Motiven im psychotherapeutischen Prozess

Modulab-          30 Stunden            1 LP, Bestehen*
schlussprüfung    Klausur 60 Minuten
                  und Vorbereitung

Dauer des            1 Semester                         2 Semester
Moduls

Beginn des           Wintersemester                     Sommersemester
Moduls

* Die Modulabschlussprüfung wird von Lehrenden des SE „Dokumentation, Evaluierung und Organisation psy-
chotherapeutischer Maßnahmen“ abgenommen, sofern sie nicht das HS „Selbstreflexion“ unterrichten und erfüllt
damit die Vorgaben laut § 11 Abs. 2 PsychThApprO.

                                                   12
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021

Modul 10: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psy-                          Leistungspunkte: 21
chotherapie

Lern- und Qualifikationsziele: Dieses Modul dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psycho-
therapeutischen Versorgung. Die Studierenden sind während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – ange-
wandte Praxis der Psychotherapie zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während
der berufsqualifizierenden Tätigkeit II (vertiefte Praxis der Psychotherapie) erworben haben, in realen Be-
handlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten umzusetzen.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
Erfolgreiche Teilnahme am Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende Tätigkeit II).

Lehrveran-          Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte        Themen, Inhalte
staltungsart        load in Stunden        und Vorausset-
                                           zung für deren
                                           Erteilung

UE                  600 Stunden            20 LP, Teilnahme       Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – an-
                                           und Bescheini-         gewandte Praxis der Psychotherapie findet in
Berufsqualifizie-   davon entfallen        gung über die          Hochschulambulanzen, Einrichtungen der
rende Tätigkeit                            absolvierte Prak-      psychotherapeutischen, psychiatrischen,
III                 1) 450 Stunden         tikumszeit sowie       psychosomatischen, neuropsychologischen
                    Präsenzzeit in Form    Nachweis speziel-      Versorgung oder in interdisziplinären Behand-
                    von einem oder         ler Tätigkeiten        lungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt
                    mehreren, dann         siehe „Themen,         statt. Die Anleitung der Studierenden nach
                    mindestens sechs-      Inhalte“ mittels       Absatz 2 erfolgt durch Psychotherapeutinnen
                    wöchigen studien-      eines Nachweis-        und Psychotherapeuten mit einer abgeschlos-
                    begleitenden           hefts (Prakti-         senen Weiterbildung oder durch Psychologi-
                    Übungspraktika auf     kumslogbuch).          sche Psychotherapeutinnen und Psychologi-
                    der stationären        Spezielle Arbeits-     sche Psychotherapeuten oder Kinder- und
                    oder teilstationären   leistung der           Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kin-
                    Versorgung             Gruppe B (Prakti-      der- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit
                                           kumsbericht)           entsprechender Fachkunde.
                    und                    gemäß Anlage 2.
                                           Zur Durchführung       Spezielle Tätigkeiten:
                    2) 150 Stunden auf     des Moduls ist der
                    die ambulante          Praktikumsleitfa-      Die Studierenden sind unter Anwendung der
                    Versorgung mit         den zu beachten.       wissenschaftlich geprüften und anerkannten
                    Präsenzzeit wäh-                              psychotherapeutischen Verfahren und Metho-
                    rend laufender                                den an der Diagnostik und der Behandlung
                    Therapien sowie                               von Patientinnen und Patienten zu beteiligen,
                    während                                       indem sie
                    diagnostisch-
                    gutachterlicher                               (1) aufbauend auf wissenschaftlich fundierten
                    Datenerhebungen.                              Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Stö-
                                                                  rungen und diagnostischen Grundlagen mit-
                                                                  tels wissenschaftlich geprüfter Methoden
                                                                  Anamnesen und psylchodiagnostischer Unter-
                                                                  suchungen bei mindestens zehn Patientinnen
                                                                  und Patienten verschiedener Alters- und Pati-
                                                                  entengruppen aus mindestens vier verschie-
                                                                  denen Störungsbereichen mit jeweils unter-
                                                                  schiedlichen Schwere- und Beeinträchti-
                                                                  gungsgraden durchführen, die mindestens die
                                                                  folgenden Leistungen umfassen:

                                                                  a) vier Erstgespräche, b) vier Anamnesen, die
                                                                  von den studierenden Personen schriftlich zu
                                                                  protokollieren sind und per Video aufgezeich-
                                                                  net werden können, c) vier wissenschaftlich
                                                                  fundierte psychodiagnostische Untersuchun-
                                                                  gen, d) vier Indikationsstellungen oder Risiko-
                                                                  und Prognoseeinschätzungen einschließlich
                                                                  Suizidalitätsabklärung und e) vier Patienten-
                                                                  aufklärungen über diagnostische und klassifi-
                                                                  katorische Befunde,

                                                      13
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                                                             (2) an mindestens einer psychotherapeuti-
                                                             schen ambulanten Patientenbehandlung im
                                                             Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfol-
                                                             genden Behandlungsstunden teilnehmen, die
                                                             unter Verknüpfung von klinisch-praktischen
                                                             Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftli-
                                                             chen Grundlagen durchgeführt wird, und zu
                                                             der begleitend diagnostische und therapeuti-
                                                             sche Handlungen eingeübt werden,

                                                             (3) an mindestens zwei weiteren einzelpsy-
                                                             chotherapeutischen Patientenbehandlungen,
                                                             von denen mindestens eine Patientin oder ein
                                                             Patient entweder ein Kind oder eine Jugendli-
                                                             che oder ein Jugendlicher sein soll, mit unter-
                                                             schiedlicher Indikationsstellung im Umfang
                                                             von insgesamt mindestens zwölf Behand-
                                                             lungsstunden teilnehmen und dabei die Diag-
                                                             nostik, die Anamnese und die Therapiepla-
                                                             nung übernehmen sowie die Zwischen- und
                                                             Abschlussevaluierung durchführen,

                                                             (4) mindestens drei verschiedene psychothe-
                                                             rapeutische Basismaßnahmen wie Entspan-
                                                             nungsverfahren, Psychoedukation oder In-
                                                             formationsgespräche mit Angehörigen selb-
                                                             ständig, aber unter Anleitung durchführen,

                                                             (5) Gespräche mit bedeutsamen Bezugsper-
                                                             sonen bei mindestens zwei Patientenbehand-
                                                             lungen führen und dokumentieren,

                                                             (6) mindestens zwölf gruppenpsychothera-
                                                             peutische Sitzungen begleiten,

                                                             (7) selbständig und eigenverantwortlich min-
                                                             destens ein ausführliches psychologisch-
                                                             psychotherapeutisches Gutachten erstellen,
                                                             welches ausschließlich Ausbildungszwecken
                                                             dienen darf, und

                                                             (8) an einrichtungsinternen Fortbildungen
                                                             teilnehmen.

Modulab-         Hausarbeit (ca. 5     1 LP, Bestehen
schlussprüfung   Seiten, 9.000 Zei-
                 chen inkl. Leerzei-
                 chen)

Dauer des           1 Semester                          2 Semester
Moduls

Beginn des          Wintersemester                      Sommersemester
Moduls

                                                 14
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Modul 11: Abschlussmodul mit Masterarbeit                                                          Leistungspunkte: 25

Lern- und Qualifikationsziele: Die Masterarbeit ist die Abschlussarbeit des Masterstudiums, in der die erlern-
ten Inhalte der einzelnen Module miteinander verknüpft und innerhalb eines speziellen Themengebiets an-
gewandt werden. Möglich sind dabei eine theoretische Arbeit (methodische Arbeit oder Literaturarbeit), eine
Arbeit mit Auswertung bereits erhobener Daten (auch z.B. Metaanalyse) oder eine Arbeit mit eigener Daten-
erhebung und -auswertung. Die Studierenden können ein Thema unter Herstellung multidisziplinärer Zu-
sammenhänge und auf dem aktuellen Stand der Forschung und Anwendung selbstständig wissenschaftlich
bearbeiten.
Das Colloquium behandelt die Entwicklung, methodische Realisierung und Präsentation wissenschaftlicher
Projekte mit psychologischen Fragestellungen. Studierende können Planungs- und Auswahlentscheidungen,
welche bei der Realisierung eigener Forschungsarbeiten notwendig sind, treffen und begründen.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Lehrveran-         Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte        Themen, Inhalte
staltungsart       load in Stunden        und Vorausset-
                                          zung für deren
                                          Erteilung

CO                 2 SWS                  2 LP, Teilnahme        Am Beispiel laufender aktueller Abschlussar-
                                          und spezielle          beiten werden wichtige Aspekte des empiri-
Forschungspla-     60 Stunden             Arbeitsleistung        schen Forschungsprozesses in der Psychologie
nung,              25 Stunden             der Gruppe A           diskutiert:
-methoden und      Präsenzzeit            gemäß Anlage 2         - Ableitung von Fragestellung und testbarer
-präsentation      65 Stunden                                      Hypothesen
                   Vor- und Nachbe-                              - Studienplanung und Forschungsdesign
                   reitung der Lehr-                             - Umsetzung der Messmethodik
                   veranstaltung und                             - Analyse der Befunde
                   der speziellen Ar-                            - Visuelle und schriftliche Präsentation der
                   beitsleistung                                   Ergebnisse
                                                                 Das Colloquium begleitet damit die Realisati-
                                                                 on der Abschlussarbeit.

Masterarbeit       690 Stunden            23 LP, Bestehen        Bearbeitungszeit: 24 Wochen, Umfang 30 -
                                                                 60 Seiten, 54.000 – 108.000 Zeichen inkl.
                                                                 Leerzeichen

Dauer des             1 Semester                          2 Semester
Moduls

Beginn des            Wintersemester                      Sommersemester
Moduls

                                                     15
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Wahlpflichtmodule

Bereich 1: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

 Modul 03a: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie:                             Leistungspunkte: 11
 Störungsspektrum A bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

 Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen, psychologische und neuropsychologische Störungs-
 bilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter
 Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfassen. Die Chancen, Risiken und Grenzen der unter-
 schiedlichen wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen wissen-
 schaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen- und Persönlichkeits-
 merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand eingeschätzt
 werden können. Dabei sollen die Studierenden in der Lage sein, ihre Einschätzung den Patientinnen und
 Patienten, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden zu erläutern und
 auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund
 sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien
 auszuwählen. Die Studierenden sollen selbständig in der Lage sein, eine wissenschaftlich fundierte Fallkon-
 zeption und die entsprechende Behandlungsplanung unter Beachtung der Besonderheiten bei erwachsenen
 Patientinnen und Patienten und älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus ver-
 schiedenen Kulturkreisen, der jeweiligen Krankheitsbilder und des jeweiligen Krankheitskontextes sowie des
 emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patientinnen und Patienten zu entwi-
 ckeln und die psychischen und psychisch mitbedingten Erkrankungen auf dem aktuellen Stand der Wissen-
 schaft einschließlich des höheren Lebensalters zu erklären.

 Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
 keine

 Lehrveran-        Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte         Themen, Inhalte
 staltungsart      load in Stunden        und Vorausset-
                                          zung für deren
                                          Erteilung

 SE                2 SWS                  4 LP, Teilnahme         Vermittlung der psychotherapeutischen Be-
                                          (Anwesenheit            handlung von Erwachsenen inkl. älteren Men-
 Spezielle Stö-    120 Stunden            wird aus fachli-        schen mit verschiedenen Störungsbildern des
 rungs- und        25 Stunden             chen Gründen            Störungsspektrum A (z. B. psychotische Stö-
 Verfahrenslehre   Präsenzzeit,           kontrolliert) und       rungen, Angststörungen, somatoforme Stö-
 bei Erwachse-     95 Stunden Vor-        spezielle Arbeits-      rungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körper-
 nen (Störungs-    und Nachbereitung      leistung der            lichen Störungen sowie weitere Störungen)
 spektrum A)       der Lehrveranstal-     Gruppe C gemäß          unter Berücksichtigung der Besonderheiten
                   tung und der spezi-    Anlage 2                der jeweiligen Zielgruppen und Störungsbilder
                   ellen Arbeitsleis-                             (z.B. Menschen mit Behinderungen, Menschen
                   tung                                           unterschiedlicher Kulturkreise, neuropsycho-
                                                                  logische Störungen) und des jeweiligen Be-
                                                                  handlungssettings (z.B. Einzeltherapie, Paar-
                                                                  und Familientherapie, Gruppentherapie, Not-
                                                                  fall- und Krisenintervention), sowie der wis-
                                                                  senschaftlich geprüften und anerkannten
                                                                  Verfahren und Methoden und deren Beson-
                                                                  derheiten inklusive der Weiterentwicklung
                                                                  bestehender und Entwicklung neuer psycho-
                                                                  therapeutischer Verfahren und Methoden

                                                     16
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SE                2 SWS                 4 LP, Teilnahme         Vermittlung der psychotherapeutischen Be-
                                        (Anwesenheit            handlung von Kindern und Jugendlichen mit
Spezielle Stö-    120 Stunden           wird aus fachli-        verschiedenen Störungsbildern des Störungs-
rungs- und        25 Stunden            chen Gründen            spektrums A (z. B. Entwicklungsstörungen,
Verfahrenslehre   Präsenzzeit,          kontrolliert) und       Angststörungen, Störungen des Sozialverhal-
bei Kindern,      95 Stunden Vor-       spezielle Arbeits-      tens sowie weitere Störungen) unter Berück-
Jugendlichen      und Nachbereitung     leistung der            sichtigung der Besonderheiten der jeweiligen
und jungen        der Lehrveranstal-    Gruppe C gemäß          Zielgruppen / Störungsbilder (z.B. Menschen
Erwachsenen       tung und der spezi-   Anlage 2                mit Behinderungen, Menschen unterschiedli-
(Störungsspekt-   ellen Arbeitsleis-                            cher Kulturkreise, neuropsychologische Stö-
rum A)            tung                                          rungen) und des jeweiligen Behandlungsset-
                                                                tings (z.B. Einzel- und Familientherapie,
                                                                Gruppentherapie, Notfall- und Kriseninterven-
                                                                tion), sowie der wissenschaftlich geprüften
                                                                und anerkannten Verfahren und Methoden
                                                                und deren Besonderheiten inklusive der Wei-
                                                                terentwicklung bestehender und Entwicklung
                                                                neuer psychotherapeutischer Verfahren und
                                                                Methoden

SE                2 SWS                 3 LP, Teilnahme         Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei
                                        (Anwesenheit            Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen inkl.
Psychothera-      90 Stunden            wird aus fachli-        älteren Menschen, Menschen mit Behinderung
peutische Fall-   25 Stunden            chen Gründen            und aus verschiedenen Kulturkreisen mit
konzeption und    Präsenzzeit,          kontrolliert) und       verschiedenen Störungsbildern des Störungs-
Behandlungs-      65 Stunden Vor-       spezielle Arbeits-      spektrum A (z.B. Angststörungen, Störungen
planung über      und Nachbereitung     leistung der            des Sozialverhaltens sowie weitere Störun-
die Lebens-       der Lehrveranstal-    Gruppe B gemäß          gen) unter Berücksichtigung von wissen-
spanne (Stö-      tung und der spezi-   Anlage 2                schaftlich geprüften und anerkannten Verfah-
rungsspektrum     ellen Arbeitsleis-                            ren und Methoden und deren Besonderheiten
A)                tung

Modulab-          keine                 Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle
schlussprüfung                          Arbeitsleistung nachgewiesen.

Dauer des            1 Semester                         2 Semester
Moduls

Beginn des           Wintersemester                     Sommersemester
Moduls

                                                   17
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Modul 03b: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie:                             Leistungspunkte: 11
Störungsspektrum B bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen, psychologische und neuropsychologische Störungs-
bilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter
Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfassen. Die Chancen, Risiken und Grenzen der unter-
schiedlichen wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen wissen-
schaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen- und Persönlichkeits-
merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand eingeschätzt
werden können. Dabei sollen die Studierenden in der Lage sein, ihre Einschätzung den Patientinnen und
Patienten, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden zu erläutern und
auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund
sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien
auszuwählen. Die Studierenden sollen selbständig in der Lage sein, eine wissenschaftlich fundierte Fallkon-
zeption und die entsprechende Behandlungsplanung unter Beachtung der Besonderheiten bei erwachsenen
Patientinnen und Patienten und älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus ver-
schiedenen Kulturkreisen, der jeweiligen Krankheitsbilder und des jeweiligen Krankheitskontextes sowie des
emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patientinnen und Patienten zu entwi-
ckeln und die psychischen und psychisch mitbedingten Erkrankungen auf dem aktuellen Stand der Wissen-
schaft einschließlich des höheren Lebensalters zu erklären.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Lehrveran-        Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte         Themen, Inhalte
staltungsart      load in Stunden        und     Vorausset-
                                         zung für deren
                                         Erteilung

SE                2 SWS                  4 LP, Teilnahme         Vermittlung der psychotherapeutischen Be-
                                         (Anwesenheit            handlung von Erwachsenen inkl. älteren Men-
Spezielle Stö-    120 Stunden            wird aus fachli-        schen mit verschiedenen Störungsbildern des
rungs- und        25 Stunden             chen Gründen            Störungsschwerpunkts B (z. B. affektive Stö-
Verfahrenslehre   Präsenzzeit,           kontrolliert) und       rungen, Zwangsstörungen, Entwicklungs-
bei Erwachse-     95 Stunden             spezielle Arbeits-      oder Persönlichkeitsstörungen sowie weitere
nen (Störungs-    Vor- und Nachbe-       leistung der            Störungen) unter Berücksichtigung der Be-
spektrum B)       reitung der Lehr-      Gruppe C gemäß          sonderheiten der jeweiligen Zielgruppen und
                  veranstaltung und      Anlage 2                Störungsbilder (z.B. Menschen mit Behinde-
                  der speziellen Ar-                             rungen, Menschen unterschiedlicher Kultur-
                  beitsleistung                                  kreise, neuropsychologische Störungen) und
                                                                 des jeweiligen Behandlungssettings (z.B.
                                                                 Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie,
                                                                 Gruppentherapie, Notfall- und Kriseninterven-
                                                                 tion), sowie der wissenschaftlich geprüften
                                                                 und anerkannten Verfahren und Methoden
                                                                 und deren Besonderheiten inklusive der Wei-
                                                                 terentwicklung bestehender und Entwicklung
                                                                 neuer psychotherapeutischer Verfahren und
                                                                 Methoden

                                                    18
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SE                2 SWS                 4 LP, Teilnahme         Vermittlung der psychotherapeutischen Be-
                                        (Anwesenheit            handlung von Kindern und Jugendlichen mit
Spezielle Stö-    120 Stunden           wird aus fachli-        verschiedenen Störungsbildern des Störungs-
rungs- und        25 Stunden            chen Gründen            spektrums B (z.B. Essstörungen, hyperkineti-
Verfahrenslehre   Präsenzzeit,          kontrolliert) und       sche Störungen, emotionale Störungen des
bei Kindern,      95 Stunden Vor-       spezielle Arbeits-      Kindesalters sowie weitere Störungen) unter
Jugendlichen      und Nachbereitung     leistung der            Berücksichtigung der Besonderheiten der
und jungen        der Lehrveranstal-    Gruppe C gemäß          jeweiligen Zielgruppen / Störungsbilder (z.B.
Erwachsenen       tung und der spezi-   Anlage 2                Menschen mit Behinderungen, Menschen
(Störungsspekt-   ellen Arbeitsleis-                            unterschiedlicher Kulturkreise, neuropsycho-
rum B)            tung                                          logische Störungen) und des jeweiligen Be-
                                                                handlungssettings (z.B. Einzel- und Familien-
                                                                therapie, Gruppentherapie, Notfall- und Kri-
                                                                senintervention), sowie der wissenschaftlich
                                                                geprüften und anerkannten Verfahren und
                                                                Methoden und deren Besonderheiten inklusive
                                                                der Weiterentwicklung bestehender und Ent-
                                                                wicklung neuer psychotherapeutischer Ver-
                                                                fahren und Methoden

SE                2 SWS                 3 LP, Teilnahme         Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei
                                        (Anwesenheit            Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen inkl.
Psychothera-      90 Stunden            wird aus fachli-        älteren Menschen, Menschen mit Behinderung
peutische Fall-   25 Stunden            chen Gründen            und aus verschiedenen Kulturkreisen mit
konzeption und    Präsenzzeit,          kontrolliert) und       verschiedenen Störungsbildern des Störungs-
Behandlungs-      65 Stunden Vor-       spezielle Arbeits-      spektrums B (z.B. affektive Störungen, Ess-
planung über      und Nachbereitung     leistung der            störungen sowie weitere Störungen) unter
die Lebens-       der Lehrveranstal-    Gruppe B gemäß          Berücksichtigung von wissenschaftlich geprüf-
spanne (Stö-      tung und der spezi-   Anlage 2                ten und anerkannten Verfahren und Methoden
rungsspektrum     ellen Arbeitsleis-                            und deren Besonderheiten
B)                tung

Modulab-          keine                 Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle
schlussprüfung                          Arbeitsleistung nachgewiesen.

Dauer des            1 Semester                         2 Semester
Moduls

Beginn des           Wintersemester                     Sommersemester
Moduls

                                                   19
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Bereich 2: Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

 Modul 07a: Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung                           Leistungspunkte: 5
 Erwachsene

 Lern- und Qualifikationsziele: Studierende erwerben vertiefte praktische Erfahrungen in der Erforschung von
 psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Störungen und deren psychotherapeutischer
 Behandlung bei erwachsenen Patienten. Sie werden befähigt, wesentliche Qualitätskriterien bei der Planung,
 Durchführung, Auswertung und Darstellung von wissenschaftlichen Studien im psychotherapeutischen Kon-
 text zu benennen und bei der eigenen Studiengestaltung umzusetzen. Zudem sind sie befähigt, bei der Ge-
 staltung eigener wissenschaftlicher Studien Maßnahmen zu berücksichtigen, die dem Erwerb psychothera-
 peutischer Kompetenzen bei Studientherapeutinnen und Studientherapeuten dienen sowie zur Qualitätssi-
 cherung des Therapeutenverhaltens beitragen. Es wird die Berücksichtigung von Forschungsergebnissen in
 der patientenindividuellen Versorgung und für die Versorgungsinnovation vermittelt. Das Projektseminar des
 Moduls 07a findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder an Hochschulambulanzen statt. Es wird
 unter Anleitung und in Kleingruppen durchgeführt.

 Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
 keine

 Lehrveran-        Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte        Themen, Inhalte
 staltungsart      load in Stunden        und     Vorausset-
                                          zung für deren
                                          Erteilung

 Projektseminar    2 SWS                  4 LP, Teilnahme        - Mitarbeit an Planung, Durchführung, Aus-
 (PS) zu psychi-                                                   wertung und Präsentation exemplarischer
 schen Störun-     120 Stunden                                     wissenschaftlicher Untersuchungen
 gen und Psy-      25 Stunden                                    - Aktive Teilnahme an diesen Studien als
 chotherapie bei   Präsenzzeit,                                    Proband*in
 Erwachsenen       95 Stunden Vor-                               - Trainieren von selbständigem Beobachten
                   und Nachbereitung                               und systematischem Erfassen menschlichen
                   der Lehrveranstal-                              Erlebens und Verhaltens und von Verände-
                   tung                                            rungsprozessen einschließlich sozialer und
                                                                   biologischer Aspekte

 Modulab-          30 Stunden             1 LP, Bestehen
 schlussprüfung    Hausarbeit (ca. 5
                   Seiten, 9.000 Zei-
                   chen inkl. Leerzei-
                   chen) und Vorbe-
                   reitung

 Dauer des            1 Semester                           2 Semester
 Moduls

 Beginn des           Wintersemester                       Sommersemester
 Moduls

                                                     20
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