Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung - Gremien und Beauftragte ...
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Amtliches Mitteilungsblatt Lebenswissenschaftliche Fakultät Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Unter den Linden 6, 10099 Berlin Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und 30. Jahrgang/30. September 2021 Veranstaltungsmanagement
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Fachspezifische Studienordnung für den Masterstudiengang „Psychologie: Schwer- punkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der §3 Ziele des Studiums Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt (1) Gemäß § 7 PsychThG vermittelt das Studium, der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) das Voraussetzung für die Erteilung einer Appro- hat der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen bation als Psychotherapeut*in ist, entsprechend Fakultät am 17. März 2021 die folgende Studien- dem allgemein anerkannten Stand der Wissen- ordnung erlassen1: schaft die grundlegenden personalen, fachlich- methodischen, sozialen und umsetzungsorientier- § 1 Anwendungsbereich ten Kompetenzen, die für eine eigenverantwortli- § 2 Beginn des Studiums che, selbständige und umfassende psychothera- § 3 Ziele des Studiums peutische Versorgung von Patient*innen aller § 4 Module des Studiums Altersstufen und unter der Berücksichtigung der § 5 Modul für den überfachlichen Wahlpflicht- Belange von Menschen mit Behinderungen mittels bereich anderer Masterstudiengänge der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeu- §6 In-Kraft-Treten tischen Verfahren und Methoden erforderlich sind. Zugleich befähigt es die Psychotherapeut*innen, Anlage 1: Modulbeschreibungen an der Weiterentwicklung von psychotherapeuti- Anlage 2: Auflistung spezieller Arbeitsleistungen schen Verfahren oder psychotherapeutischen Anlage 3: Idealtypischer Studienverlaufsplan Methoden mitzuwirken sowie sich eigenverant- wortlich und selbständig fort- und weiterzubilden §1 Anwendungsbereich und dabei auf der Basis von Kenntnissen über psychotherapeutische Versorgungssysteme auch Diese Studienordnung enthält die fachspezifischen Organisations- und Leitungskompetenzen zu ent- Regelungen für den Masterstudiengang Psycholo- wickeln. gie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psy- Das Studium befähigt insbesondere dazu: chotherapie. Sie gilt in Verbindung mit der fach- spezifischen Prüfungsordnung für den Masterstu- 1. Störungen mit Krankheitswert, bei denen psy- diengang Psychologie: Schwerpunkt Klinische chotherapeutische Versorgung indiziert ist, Psychologie und Psychotherapie und der Fächer- festzustellen und entweder zu behandeln oder übergreifenden Satzung zur Regelung von Zulas- notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen sung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) in der je- durch Dritte zu veranlassen, weils geltenden Fassung. Der Masterstudiengang 2. das eigene psychotherapeutische Handeln im entspricht den Regelungen des Gesetzes über den Hinblick auf die Entwicklung von Fähigkeiten Beruf der Psychotherapeutin und des Psychothe- zur Selbstregulation zu reflektieren und Thera- rapeuten (PsychThG) vom 15. November 2019 pieprozesse unter Berücksichtigung der dabei (BGBl. I S. 1604), zuletzt geändert am 19. Mai gewonnen Erkenntnisse sowie des aktuellen 2020 (BGBl. I S. 1018), sowie der Approbations- Forschungsstandes weiterzuentwickeln, ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychothe- rapeuten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 3. Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weite- (BGBl. I S. 448). Es wird die Möglichkeit eröffnet, ren Verbesserung der Versorgungsqualität um- die Psychotherapeutische Prüfung abzulegen und zusetzen und dabei eigene oder von anderen die Approbation als Psychotherapeutin oder als angewandte Maßnahmen der psychotherapeu- Psychotherapeut zu erhalten. tischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren, §2 Beginn des Studiums 4. Patient*innen, andere beteiligte oder andere noch zu beteiligende Personen, Institutionen Das Studium kann zum Wintersemester aufge- oder Behörden über behandlungsrelevante Er- nommen werden. Ein Studium nach dem Studien- kenntnisse zu unterrichten und dabei indizierte verlaufsplan gemäß Anlage 3 ist nur möglich, psychotherapeutische oder unterstützende Be- wenn das Studium zum Wintersemester aufge- handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie nommen wird. über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären, * Die Universitätsleitung hat die Studienordnung am 22. Juli 2021 bestätigt. 3
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 5. gutachterliche Fragestellungen, die insbeson- Die berufsqualifizierende Tätigkeit III wird zusätz- dere die psychotherapeutische Versorgung be- lich zur Modulbeschreibung durch einen Prakti- treffen, einschließlich von Fragestellungen zu kumsleitfaden geregelt und durch ein Praktikums- Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit so- logbuch dokumentiert. wie zum Grad der Behinderung oder der Schä- digung auf der Basis einer eigenen Anamnese, Modul 11: Abschlussmodul mit Masterarbeit (25 umfassender diagnostischer Befunde und wei- LP) terer relevanter Informationen zu bearbeiten, (b) Fachlicher Wahlpflichtbereich (16 LP oder 21 6. auf der Basis von wissenschaftlichen Grundla- LP) gen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eige- Die fachliche Wahlpflicht ist in drei Bereiche ge- ne psychotherapeutische Tätigkeit zu integrie- gliedert und kann in zwei Varianten studiert wer- ren, den: 7. berufsethische Prinzipien im psychotherapeuti- Variante A (16 LP): Aus Bereich 1 und 2 ist jeweils schen Handeln zu berücksichtigen, ein Modul zu wählen. Das Modul 05 aus Bereich 3 8. aktiv und interdisziplinär mit den verschiede- kann optional im Rahmen des überfachlichen nen im Gesundheitssystem tätigen Berufs- Wahlpflichtbereichs (10 LP) belegt werden. gruppen zu kommunizieren und patientenori- entiert zusammenzuarbeiten. Variante B (21 LP): Aus Bereich 1 und 2 ist jeweils ein Modul zu wählen sowie das Modul 05 aus Be- (2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums ver- reich 3. Im Rahmen des überfachlichen Wahl- mittelt die erforderlichen Kompetenzen für den pflichtbereichs können 5 LP belegt werden. Beruf des/der Psychotherapeut*in. Die Berufsaus- übung setzt zusätzlich das Bestehen der psycho- Bereich 1: Spezielle Störungs- und Verfahrensleh- therapeutischen Prüfung gemäß § 10 PsychThG re der Psychotherapie (11 LP) und die Erteilung der Approbation voraus. Modul 03a: Spezielle Störungs- und Verfahrens- (3) Die Studentinnen und Studenten haben die lehre der Psychotherapie: Störungsspektrum A bei Möglichkeit, Fremdsprachkompetenzen zu erwer- Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (11 LP) ben, da die Lehrveranstaltungen in deutscher oder englischer Sprache stattfinden können. Modul 03b: Spezielle Störungs- und Verfahrens- lehre der Psychotherapie: Störungsspektrum B bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (11 LP) §4 Module des Studiums Bereich 2: Forschungsorientiertes Praktikum II - Der Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt Psychotherapieforschung (5 LP) Klinische Psychologie und Psychotherapie beinhal- tet folgende Module im Umfang von insgesamt Modul 07a: Forschungsorientiertes Praktikum II – 120 LP: Psychotherapieforschung Erwachsene (5 LP) (a) Pflichtbereich (94 LP) Modul 07b: Forschungsorientiertes Praktikum II – Modul 01: Vertiefte empirische Forschungsmetho- Psychotherapieforschung Kinder und Jugendliche dik (7 LP) (5 LP) Bereich 3: Vertiefte Wissenschaft und Forschungs- Modul 02: Vertiefte psychologische Diagnostik und methodik (5 LP) Begutachtung (7 LP) Modul 05: Vertiefte Wissenschaft und For- Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende schungsmethodik in der Klinischen Psychologie Tätigkeit II) (16 LP) und Psychotherapie (5 LP) Modul 06: Wissenschaftliche Vertiefung in einem (c) Überfachlicher Wahlpflichtbereich (5 LP oder psychologischen Grundlagenfach: Kognitive, affek- 10 LP) tive und soziale Neurowissenschaften (7 LP) Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Mas- Modul 08: Angewandte Psychotherapie (6 LP) termodule aus den hierfür vorgesehenen Modulka- talogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtun- Modul 09: Dokumentation, Evaluation, Organisati- gen im Umfang von insgesamt 5 LP (Variante B on und Selbstreflexion (5 LP) aus dem fachlichen Wahlpflichtbereich) oder 10 LP (Variante A aus dem fachlichen Wahlpflichtbe- Modul 10: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – reich) nach freier Wahl zu absolvieren. Eine Mehr- angewandte Praxis der Psychotherapie (21 LP). fachverwendung von Modulen für den fachlichen und den überfachlichen Wahlpflichtbereich ist ausgeschlossen. 4
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 §5 Module für den überfachlichen Wahl- Modul 12 (ÜWP): Klinische Psychologie und Psy- pflichtbereich anderer Masterstudien- chotherapie (5 LP) gänge Für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer §6 In-Kraft-Treten Masterstudiengänge wird folgendes Modul angebo- ten: Diese Studienordnung tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft. 5
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Anlage 1: Modulbeschreibungen Pflichtmodule Modul 01: Vertiefte empirische Forschungsmethodik Leistungspunkte: 7 Lern- und Qualifikationsziele: Klinische Forschungsmethodik stellt eine wesentliche Grundlage für das wis- senschaftliche Arbeiten von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen dar. Im Rahmen der vertieften Forschungsmethodik lernen Studierende, komplexe und multivariate Erhebungs- und Auswertungsmethoden unter anderem zur Evaluierung und Qualitätssicherung von Interventionen anzuwenden, einschlägige For- schungsstudien und deren Ergebnisse für die Psychotherapie zu beurteilen und zu nutzen, selbständig Stu- dien zur Neu- oder Weiterentwicklung der Psychotherapieforschung oder der Forschung in angrenzenden Bereichen zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zusammenzufassen und wissenschaftliche Befunde sowie Neu- oder Weiterentwicklungen in der Psychotherapie inhaltlich und methodisch in Bezug auf deren Forschungsansatz und deren Aussagekraft zu bewerten, so dass sie daraus fundierte Handlungsentscheidun- gen für die psychotherapeutische Diagnostik, für psychotherapeutische Interventionen und für die Beratung ableiten können. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung VL 2 SWS 3 LP, Teilnahme Die Vorlesung gibt eine Einführung in die Forschungsmethoden der Klinischen Psycho- Forschungsme- 90 Stunden logie und Psychotherapie, z.B. thoden der 25 Stunden - Epidemiologische Ansätze in der Klinischen Klinischen Psy- Präsenzzeit, Psychologie, Psychotherapie und Versor- chologie und 65 Stunden gung Psychotherapie Vor- und Nachbe- - Experimentelle Psychopathologie reitung der Lehr- - Ätiologieorientierte Methoden (z.B. Ana- veranstaltung logstudien, High-Risk Studien) - Therapie-Evaluationsstudien und methodi- sche Aspekte der Klinischen Prüfung Phase I-IV (z.B. randomisiert-kontrollierte Stu- dien) - Aktuelle wissenschaftliche Befunde und deren Integration in die eigene psychothe- rapeutische Tätigkeit VL 2 SWS 3 LP, Teilnahme Die Vorlesung gibt eine Einführung in multiva- riate und komplexe Analyseverfahren, z.B. Multivariate und 90 Stunden - Multivariate Verfahren komplexe Ana- 25 Stunden - Messtheorie lyseverfahren Präsenzzeit, - Längsschnittliche Analysemethoden 65 Stunden - Regressionsanalytische Methoden Vor- und Nachbe- - Umgang mit typischen Problemen longitudi- reitung der Lehr- naler Studien (z.B. fehlende Werte, drop- veranstaltung out Analysen, Datenimputation) Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen schlussprüfung Klausur 90 Minuten und Vorbereitung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 6
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 02: Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung Leistungspunkte: 7 Lern- und Qualifikationsziele: Die vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung stellt eine wesentliche Grundlage für das wissenschaftliche und praktische Arbeiten von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen dar. Im Rahmen der vertieften psychologischen Diagnostik und Begutachtung lernen Studierende, psychodiag- nostische Verfahren nach aktuellen test- und informationstheoretischen Modellen zu entwickeln und zu bewer- ten. Sie lernen außerdem, Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung zu erstellen. Sie lernen, nach wissenschaft- lichen Kriterien zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Frage- stellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emoti- onalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patientinnen und Patienten situationsangemessen anzuwenden sind, diese Verfahren im Einzelfall durchzuführen, die Ergebnisse auszuwerten und zu interpretie- ren. Studierende lernen diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen einzusetzen. Sie lernen, Verlaufs- und Veränderungspro- zesse systematisch zu erheben und zu beurteilen. Sie erlernen zudem wissenschaftlich gutachterliche Frage- stellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung zu bearbei- ten und zu bewerten. Studierende erlernen ferner, die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit zu erkennen und, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung einzuleiten. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung SE 2 SWS 4 LP, Teilnahme Einführung in die Erstellung von Gutachten, z. B.: (Anwesenheit - Prozess der Gutachtenerstellung, z.B. Zielset- 120 Stunden Klinisch- wird aus fachli- zung, Verfassen und Präsentieren 25 Stunden psychologi- chen Gründen - Gutachtenerstellung in verschiedenen Kontex- Präsenzzeit, sche Gutach- kontrolliert) und ten (z. B. Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfä- 95 Stunden Vor- tenerstellung spezielle Arbeits- higkeit, Familienrecht, Strafrecht, Grad der Be- und Nachbereitung leistung der hinderung/ Schädigung) der Lehrveranstal- Gruppe C gemäß - Interdisziplinäre Kommunikation bei der Gut- tung und der spezi- Anlage 2 achtenerstellung ellen Arbeitsleis- tung SE 2 SWS 3 LP, Teilnahme Überblick über diagnostische Modelle und Metho- (Anwesenheit den der Klinischen Psychologie und Psychothera- 90 Stunden pie, z.B.: Klinisch- wird aus fachli- 25 Stunden - Klinische Interviews zur kategorialen Diagnos- diagnostische chen Gründen Präsenzzeit, tik nach etablierten Klassifikationssystemen für Verfahren kontrolliert) und 65 Stunden Vor- versch. Altersgruppen spezielle Arbeits- und Nachbereitung - Symptomfragebögen für versch. Syndrome und leistung der der Lehrveranstal- Altersgruppen Gruppe B gemäß tung und der spezi- - Testkonstruktion und psychometrische Evalua- Anlage 2 ellen Arbeitsleis- tion von Fragebögen tung - PC-basierte Testverfahren (z.B. Neuropsycho- logie) - Verfahren zur Überprüfung von klinischen Risi- kosituationen (z.B. Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Gewalterfahrungen) und Planung entsprechender Maßnahmen - Verlaufsdiagnostik in der Psychotherapie (z.B. Stundenverlaufsbögen, Goal-Attainment- Scales) Modulab- Keine Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle Ar- schlussprü- beitsleistung nachgewiesen. fung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn Wintersemester Sommersemester des Moduls 7
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende Tätigkeit II) Leistungspunkte: 16 Lern- und Qualifikationsziele: Die vertiefte Praxis der Berufsqualifizierenden Tätigkeit II stellt die evidenzba- sierte Anwendung psychotherapeutischer Verfahren sicher. Die Studierenden erlernen Grundlagen der Aus- übung der psychotherapeutischen Tätigkeit (Erstgespräch, Anamnese, Diagnostik, einzelne Interventionen) im Rollenspiel mit anderen Studierenden und/oder Schauspielpatient*innen. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse verschiedener wissenschaftlich geprüfter und anerkannter Verfahren (analytische, tiefen- psychologisch-fundierte, systemische und Verhaltenstherapie) und Methoden und lernen wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen kennen. Sie lernen in Kleingruppen, diese bei Kindern und Jugendlichen, Er- wachsenen und älteren Menschen auszuwählen, umzusetzen und zu beurteilen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung HS* 2 SWS 5 LP, Teilnahme - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer- (Anwesenheit tung von evidenzbasierten Psychotherapie- Vertiefte psy- 150 Stunden wird aus fachli- verfahren (z.B. kognitive Verhaltensthera- chotherapeuti- 25 Stunden chen Gründen pie, “3. Welle”-Verfahren, psychodynami- sche Praxis im Präsenzzeit, kontrolliert) sche Verfahren, Systemische Therapie) bei Erwachsenenal- 125 Stunden und spezielle Erwachsenen inkl. älteren Menschen ter Vor- und Nachbe- Arbeitsleistung - Übung der Verfahren in Kleingruppen reitung der Lehr- der Gruppe D mit/ohne Schauspielpatient*innen veranstaltung und gemäß Anlage 2 der speziellen Ar- beitsleistung HS* 2 SWS 5 LP, Teilnahme - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer- (Anwesenheit tung von evidenzbasierten Psychotherapie- Vertiefte psy- 150 Stunden wird aus fachli- verfahren (z.B. kognitive Verhaltensthera- chotherapeuti- 25 Stunden chen Gründen pie, “3. Welle”-Verfahren, psychodynami- sche Praxis im Präsenzzeit, kontrolliert) und sche Verfahren, Systemische Therapie) bei Kindes- und 125 Stunden spezielle Arbeits- Kindern, Jugendlichen und Familien Jugendalter Vor- und Nachbe- leistung der - Übung der Verfahren in Kleingruppen reitung der Lehr- Gruppe D gemäß mit/ohne Schauspielpatient*innen veranstaltung und Anlage 2 der speziellen Ar- beitsleistung HS* 2 SWS 5 LP, Teilnahme - Auswahl, praktische Umsetzung und Bewer- (Anwesenheit tung von evidenzbasierten Neuentwicklun- Vertiefte psy- 150 Stunden wird aus fachli- gen (z.B. Biofeedback, Stimulationsverfah- chotherapeuti- 25 Stunden chen Gründen ren, Neuentwicklungen in der stationären sche Praxis zu Präsenzzeit, kontrolliert) und Psychotherapie, Augmentation, digitale Psy- Neuentwicklun- 125 Stunden spezielle Arbeits- chotherapie) bei Kindern, Jugendlichen, gen über die Vor- und Nachbe- leistung der Familien und/oder Erwachsenen und älteren Lebensspanne reitung der Lehr- Gruppe D gemäß Menschen veranstaltung und Anlage 2 - Übung der Verfahren in Kleingruppen der speziellen Ar- mit/ohne Schauspielpatient*innen beitsleistung Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen schlussprüfung Mündliche Prüfung 20 Minuten (ggf. in Gruppen durchzu- führen) Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls * Das Lehrformat entspricht den Vorgaben gem. § 10 Abs. 4 PsychThApprO. 8
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 06: Wissenschaftliche Vertiefung in einem psychologischen Grundla- Leistungspunkte: 7 genfach: Kognitive, affektive und soziale Neurowissenschaften Lern- und Qualifikationsziele: Die Neurowissenschaften stellen ein zentrales Forschungsparadigma zum Ver- ständnis der neurobiologischen Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens dar. Damit eignen sie sich auch in besonderer Weise, die Ätiopathogenese psychischer Störungen sowie die zugrundeliegenden Mecha- nismen psychotherapeutischer Interventionen zu untersuchen. Somit werden die spezialisierten Wissensbe- reiche der wissenschaftlich systematischen und kontrollierten Erfassung vertieften menschlichen Verhaltens und Erlebens bei Gesundheit und Krankheit abgedeckt. Die studierenden Personen erfassen und beurteilen selbständig Forschungsparadigmen und aktuelle Forschungsergebnisse aus den kognitiven, affektiven und sozialen Neurowissenschaften, um sie bei der eigenen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung VL 2 SWS 3 LP, Teilnahme Die Vorlesung gibt eine Einführung in die Grundlagen der kognitiven, affektiven und Einführung in 90 Stunden sozialen Neurowissenschaften, z.B. die kognitiven, 25 Stunden - Einführung in die makroskopische funktio- affektiven und Präsenzzeit, nelle Neuroanatomie (z.B. limbisches Sys- sozialen Neuro- 65 Stunden tem, frontostriatale Schleifensysteme) wissenschaften Vor- und Nachbe- - Biopsychologische Untersuchungsmethoden reitung der Lehr- (z.B. EEG, (f)MRT) und translationale For- veranstaltung schungsansätze (z.B. tierexp. Forschung) - Einführung in neurokognitive Methoden (z.B. MRT, EEG, Eyetracking, Psychophysio- logie) - Neurale Substrate kognitiver Systeme (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, exe- kutive Funktionen etc.) bei Gesundheit und Krankheit - Neurale Substrate emotionaler Systeme (z.B. Furcht, Aggression, Spiel, etc.) bei Gesundheit und Krankheit - Soziale Neurowissenschaften und Bindungs- systeme (z.B. Empathie, soziale Emotions- regulation, etc.) - Neurale Substrate ausgewählter psychischer Störungen (z.B. Angststörungen, Depressi- on, Autismus, Psychosen, Substanzkonsum- störungen) - Neuroplastizität in Folge psychotherapeuti- scher Interventionen SE 2 SWS 3 LP, Teilnahme Das Seminar vertieft eine Auswahl der in der und spezielle Vorlesung behandelten Themen. Vertiefung: 90 Stunden Arbeitsleistung kognitive, affek- 25 Stunden der Gruppe B tive und soziale Präsenzzeit, gemäß Anlage 2 Neurowissen- 65 Stunden schaften Vor- und Nachbe- reitung der Lehr- veranstaltung und der speziellen Ar- beitsleistung 9
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen schlussprüfung Klausur 90 Minuten und Vorbereitung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 10
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 08: Angewandte Psychotherapie Leistungspunkte: 6 Lern- und Qualifikationsziele: In diesem Modul lernen die Studierenden, bei der Ausübung von Psychothera- pie rechtliche und versorgungsstrukturelle Rahmenbedingungen so zu berücksichtigen, dass die Behandlung optimiert und bei entsprechender Indikation durch andere Angebote des Versorgungssystems ergänzt, wei- tergeführt oder ersetzt werden kann. Die Studierenden erwerben Kompetenzen, um a) Behandlungsplanun- gen gemäß den unterschiedlichen Settings (Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie) und unter Berücksichtigung der Besonderheit von stationärer oder ambulanter Versorgung vorzunehmen, b) Patient*innen sowie andere beteiligte Personen anhand der spezifischen Merkmale und Behandlungsansätze insbesondere in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Neuropsychologie, Prävention, Rehabilitation oder Forensik und der ambulanten Versorgung angemessen über die spezifischen Indikationen der unterschiedli- chen Versorgungseinrichtungen zu beraten, c) Patient*innen bei Bedarf angemessen in die weitere Versor- gung an der entsprechenden Einrichtung zu überführen, d) die Notwendigkeit einer alternativen oder additi- ven Versorgung durch psychologische, psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder medizinische Interventionen einzuschätzen und diese Interventionen, sofern erforderlich, in die Wege zu leiten, e) die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen berufs- und sozialrechtlichen Grundlagen einschließlich institutioneller und struktureller Rahmenbedingungen bei der Ausübung von Psychotherapie zu beachten. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Wor- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart kload in Stunden und Voraussetzung für deren Erteilung VL 2 SWS 2 LP, Teilnahme Die Vorlesung gibt eine Einführung in die an- gewandte Psychotherapie, z.B. Angewandte 60 Stunden - Kennzeichnungen des Versorgungssystems Psychothera- 25 Stunden unter besonderer Berücksichtigung von psy- pie Präsenzzeit, chischen Störungen mit Krankheitswert, bei 35 Stunden Vor- denen Psychotherapie indiziert ist und Nachberei- - klinische Versorgung insbesondere in den tung der Lehrver- Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Neu- anstaltung ropsychologie oder Forensik - Versorgungsmerkmale ambulanter Psycho- therapie bei Kindern, Jugendlichen, Erwach- senen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung - psychosoziale Versorgung insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation oder Beratung SE 2 SWS 3 LP, Teilnahme Das Seminar dient der Vertiefung der Vorlesung (Anwesenheit wird „Angewandte Psychotherapie“ z.B. durch Klinische Ver- 90 Stunden aus fachlichen - psychotherapeutische Aufgaben in der statio- sorgung 25 Stunden Gründen kontrol- nären und ambulanten klinischen Versorgung Präsenzzeit, liert) und spezielle - Indikation und Einleitung alternativer oder 65 Stunden Vor- Arbeitsleistung der additiver Versorgung und Nachberei- Gruppe B gemäß - Behandlungsplanung im stationären Setting tung der Lehrver- Anlage 2 anstaltung und - Soziale Interaktion in schwierigen therapeuti- der speziellen schen Situationen, insbesondere im stationä- Arbeitsleistung ren Setting - Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Ge- sundheitswesen Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen schlussprü- Klausur 60 Minu- fung ten und Vorberei- tung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 11
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 09: Dokumentation, Evaluation, Organisation und Selbstreflexion Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: In diesem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten in der wissenschaftsbasierten Dokumentation, Evaluation, Organisation (Zielbereich 1) und Reflexion (Zielbereich 2) psychotherapeutischen Handelns, so dass sie die Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität psychotherapeuti- schen Handelns und deren institutionelle Rahmenbedingungen beurteilen, sicherstellen und verbessern können. Zu Zielbereich 1: Die Studierenden - dokumentieren ihr psychotherapeutisches Handeln und überprüfen ihr Handeln zur Verbesserung der Behand- lungsqualität kontinuierlich, - beurteilen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von psychotherapeutischen und psychosozialen Maß- nahmen sowie von Settings, - evaluieren psychotherapeutisches Handeln sowohl bei Einzelfällen wie auch im Behandlungssetting unter An- wendung wissenschaftsmethodischer Kenntnisse und unter Berücksichtigung qualitätsrelevanter Aspekte, - beurteilen Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesse- rung, - ergreifen selbstständig angemessene Maßnahmen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten, leiten interdisziplinäre Teams. Zu Zielbereich 2: Die Studierenden - reflektieren das eigene psychotherapeutische Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln, - nehmen Verbesserungsvorschläge an, - nehmen eigene Emotionen, Kognitionen, Motive und Verhaltensweisen im therapeutischen Prozess wahr und regulieren sie, um sie bei der Optimierung von therapeutischen Prozessen zu berücksichtigen oder die Kompe- tenzen zur Selbstregulation kontinuierlich zu verbessern, - erkennen Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns und leiten geeignete Maßnahmen daraus ab. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung SE 2 SWS 2 LP, Teilnahme - Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (Anwesenheit - Methoden der Prüfung, zur Sicherung und zur 60 Stunden Dokumentation, wird aus fachli- weiteren Verbesserung der psychotherapeuti- 25 Stunden Evaluierung und chen Gründen schen Versorgung unter Berücksichtigung der Präsenzzeit, Organisation kontrolliert) und Anforderungen und Rahmenbedingungen des 35 Stunden Vor- psychothera- spezielle Arbeits- Gesundheitssystems und Nachbereitung peutischer Maß- leistung der der Lehrveranstal- - Zuständigkeiten und Kompetenzen der Berufs- nahmen Gruppe A gemäß tung und der spezi- gruppen im Gesundheitswesen sowie Beson- Anlage 2 ellen Arbeitsleis- derheiten bei Führungsfunktionen tung HS 2 SWS 2 LP, Teilnahme - Reflexionsbasierte Adaptation psychotherapeu- (Anwesenheit tischer Tätigkeit 60 Stunden Selbstreflexion wird aus fachli- - Reflexion der Auswirkungen eigener Persönlich- 25 Stunden chen Gründen keitseigenschaften auf psychotherapeutisches Präsenzzeit, kontrolliert) Handeln 35 Stunden Vor- und Nachbereitung - Wahrnehmung und Regulation von eigenen der Lehrveranstal- Emotionen, Kognitionen, Verhaltensweisen und tung Motiven im psychotherapeutischen Prozess Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen* schlussprüfung Klausur 60 Minuten und Vorbereitung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls * Die Modulabschlussprüfung wird von Lehrenden des SE „Dokumentation, Evaluierung und Organisation psy- chotherapeutischer Maßnahmen“ abgenommen, sofern sie nicht das HS „Selbstreflexion“ unterrichten und erfüllt damit die Vorgaben laut § 11 Abs. 2 PsychThApprO. 12
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 10: Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psy- Leistungspunkte: 21 chotherapie Lern- und Qualifikationsziele: Dieses Modul dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psycho- therapeutischen Versorgung. Die Studierenden sind während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – ange- wandte Praxis der Psychotherapie zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II (vertiefte Praxis der Psychotherapie) erworben haben, in realen Be- handlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten umzusetzen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: Erfolgreiche Teilnahme am Modul 04: Vertiefte Praxis (berufsqualifizierende Tätigkeit II). Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung UE 600 Stunden 20 LP, Teilnahme Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – an- und Bescheini- gewandte Praxis der Psychotherapie findet in Berufsqualifizie- davon entfallen gung über die Hochschulambulanzen, Einrichtungen der rende Tätigkeit absolvierte Prak- psychotherapeutischen, psychiatrischen, III 1) 450 Stunden tikumszeit sowie psychosomatischen, neuropsychologischen Präsenzzeit in Form Nachweis speziel- Versorgung oder in interdisziplinären Behand- von einem oder ler Tätigkeiten lungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt mehreren, dann siehe „Themen, statt. Die Anleitung der Studierenden nach mindestens sechs- Inhalte“ mittels Absatz 2 erfolgt durch Psychotherapeutinnen wöchigen studien- eines Nachweis- und Psychotherapeuten mit einer abgeschlos- begleitenden hefts (Prakti- senen Weiterbildung oder durch Psychologi- Übungspraktika auf kumslogbuch). sche Psychotherapeutinnen und Psychologi- der stationären Spezielle Arbeits- sche Psychotherapeuten oder Kinder- und oder teilstationären leistung der Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kin- Versorgung Gruppe B (Prakti- der- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit kumsbericht) entsprechender Fachkunde. und gemäß Anlage 2. Zur Durchführung Spezielle Tätigkeiten: 2) 150 Stunden auf des Moduls ist der die ambulante Praktikumsleitfa- Die Studierenden sind unter Anwendung der Versorgung mit den zu beachten. wissenschaftlich geprüften und anerkannten Präsenzzeit wäh- psychotherapeutischen Verfahren und Metho- rend laufender den an der Diagnostik und der Behandlung Therapien sowie von Patientinnen und Patienten zu beteiligen, während indem sie diagnostisch- gutachterlicher (1) aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Datenerhebungen. Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Stö- rungen und diagnostischen Grundlagen mit- tels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psylchodiagnostischer Unter- suchungen bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten verschiedener Alters- und Pati- entengruppen aus mindestens vier verschie- denen Störungsbereichen mit jeweils unter- schiedlichen Schwere- und Beeinträchti- gungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen: a) vier Erstgespräche, b) vier Anamnesen, die von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeich- net werden können, c) vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchun- gen, d) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und e) vier Patienten- aufklärungen über diagnostische und klassifi- katorische Befunde, 13
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 (2) an mindestens einer psychotherapeuti- schen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfol- genden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftli- chen Grundlagen durchgeführt wird, und zu der begleitend diagnostische und therapeuti- sche Handlungen eingeübt werden, (3) an mindestens zwei weiteren einzelpsy- chotherapeutischen Patientenbehandlungen, von denen mindestens eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendli- che oder ein Jugendlicher sein soll, mit unter- schiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behand- lungsstunden teilnehmen und dabei die Diag- nostik, die Anamnese und die Therapiepla- nung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen, (4) mindestens drei verschiedene psychothe- rapeutische Basismaßnahmen wie Entspan- nungsverfahren, Psychoedukation oder In- formationsgespräche mit Angehörigen selb- ständig, aber unter Anleitung durchführen, (5) Gespräche mit bedeutsamen Bezugsper- sonen bei mindestens zwei Patientenbehand- lungen führen und dokumentieren, (6) mindestens zwölf gruppenpsychothera- peutische Sitzungen begleiten, (7) selbständig und eigenverantwortlich min- destens ein ausführliches psychologisch- psychotherapeutisches Gutachten erstellen, welches ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und (8) an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen. Modulab- Hausarbeit (ca. 5 1 LP, Bestehen schlussprüfung Seiten, 9.000 Zei- chen inkl. Leerzei- chen) Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 14
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 11: Abschlussmodul mit Masterarbeit Leistungspunkte: 25 Lern- und Qualifikationsziele: Die Masterarbeit ist die Abschlussarbeit des Masterstudiums, in der die erlern- ten Inhalte der einzelnen Module miteinander verknüpft und innerhalb eines speziellen Themengebiets an- gewandt werden. Möglich sind dabei eine theoretische Arbeit (methodische Arbeit oder Literaturarbeit), eine Arbeit mit Auswertung bereits erhobener Daten (auch z.B. Metaanalyse) oder eine Arbeit mit eigener Daten- erhebung und -auswertung. Die Studierenden können ein Thema unter Herstellung multidisziplinärer Zu- sammenhänge und auf dem aktuellen Stand der Forschung und Anwendung selbstständig wissenschaftlich bearbeiten. Das Colloquium behandelt die Entwicklung, methodische Realisierung und Präsentation wissenschaftlicher Projekte mit psychologischen Fragestellungen. Studierende können Planungs- und Auswahlentscheidungen, welche bei der Realisierung eigener Forschungsarbeiten notwendig sind, treffen und begründen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung CO 2 SWS 2 LP, Teilnahme Am Beispiel laufender aktueller Abschlussar- und spezielle beiten werden wichtige Aspekte des empiri- Forschungspla- 60 Stunden Arbeitsleistung schen Forschungsprozesses in der Psychologie nung, 25 Stunden der Gruppe A diskutiert: -methoden und Präsenzzeit gemäß Anlage 2 - Ableitung von Fragestellung und testbarer -präsentation 65 Stunden Hypothesen Vor- und Nachbe- - Studienplanung und Forschungsdesign reitung der Lehr- - Umsetzung der Messmethodik veranstaltung und - Analyse der Befunde der speziellen Ar- - Visuelle und schriftliche Präsentation der beitsleistung Ergebnisse Das Colloquium begleitet damit die Realisati- on der Abschlussarbeit. Masterarbeit 690 Stunden 23 LP, Bestehen Bearbeitungszeit: 24 Wochen, Umfang 30 - 60 Seiten, 54.000 – 108.000 Zeichen inkl. Leerzeichen Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 15
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Wahlpflichtmodule Bereich 1: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie Modul 03a: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie: Leistungspunkte: 11 Störungsspektrum A bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen, psychologische und neuropsychologische Störungs- bilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfassen. Die Chancen, Risiken und Grenzen der unter- schiedlichen wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen wissen- schaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen- und Persönlichkeits- merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand eingeschätzt werden können. Dabei sollen die Studierenden in der Lage sein, ihre Einschätzung den Patientinnen und Patienten, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden zu erläutern und auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien auszuwählen. Die Studierenden sollen selbständig in der Lage sein, eine wissenschaftlich fundierte Fallkon- zeption und die entsprechende Behandlungsplanung unter Beachtung der Besonderheiten bei erwachsenen Patientinnen und Patienten und älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus ver- schiedenen Kulturkreisen, der jeweiligen Krankheitsbilder und des jeweiligen Krankheitskontextes sowie des emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patientinnen und Patienten zu entwi- ckeln und die psychischen und psychisch mitbedingten Erkrankungen auf dem aktuellen Stand der Wissen- schaft einschließlich des höheren Lebensalters zu erklären. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung SE 2 SWS 4 LP, Teilnahme Vermittlung der psychotherapeutischen Be- (Anwesenheit handlung von Erwachsenen inkl. älteren Men- Spezielle Stö- 120 Stunden wird aus fachli- schen mit verschiedenen Störungsbildern des rungs- und 25 Stunden chen Gründen Störungsspektrum A (z. B. psychotische Stö- Verfahrenslehre Präsenzzeit, kontrolliert) und rungen, Angststörungen, somatoforme Stö- bei Erwachse- 95 Stunden Vor- spezielle Arbeits- rungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körper- nen (Störungs- und Nachbereitung leistung der lichen Störungen sowie weitere Störungen) spektrum A) der Lehrveranstal- Gruppe C gemäß unter Berücksichtigung der Besonderheiten tung und der spezi- Anlage 2 der jeweiligen Zielgruppen und Störungsbilder ellen Arbeitsleis- (z.B. Menschen mit Behinderungen, Menschen tung unterschiedlicher Kulturkreise, neuropsycho- logische Störungen) und des jeweiligen Be- handlungssettings (z.B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie, Not- fall- und Krisenintervention), sowie der wis- senschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden und deren Beson- derheiten inklusive der Weiterentwicklung bestehender und Entwicklung neuer psycho- therapeutischer Verfahren und Methoden 16
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 SE 2 SWS 4 LP, Teilnahme Vermittlung der psychotherapeutischen Be- (Anwesenheit handlung von Kindern und Jugendlichen mit Spezielle Stö- 120 Stunden wird aus fachli- verschiedenen Störungsbildern des Störungs- rungs- und 25 Stunden chen Gründen spektrums A (z. B. Entwicklungsstörungen, Verfahrenslehre Präsenzzeit, kontrolliert) und Angststörungen, Störungen des Sozialverhal- bei Kindern, 95 Stunden Vor- spezielle Arbeits- tens sowie weitere Störungen) unter Berück- Jugendlichen und Nachbereitung leistung der sichtigung der Besonderheiten der jeweiligen und jungen der Lehrveranstal- Gruppe C gemäß Zielgruppen / Störungsbilder (z.B. Menschen Erwachsenen tung und der spezi- Anlage 2 mit Behinderungen, Menschen unterschiedli- (Störungsspekt- ellen Arbeitsleis- cher Kulturkreise, neuropsychologische Stö- rum A) tung rungen) und des jeweiligen Behandlungsset- tings (z.B. Einzel- und Familientherapie, Gruppentherapie, Notfall- und Kriseninterven- tion), sowie der wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden und deren Besonderheiten inklusive der Wei- terentwicklung bestehender und Entwicklung neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden SE 2 SWS 3 LP, Teilnahme Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei (Anwesenheit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen inkl. Psychothera- 90 Stunden wird aus fachli- älteren Menschen, Menschen mit Behinderung peutische Fall- 25 Stunden chen Gründen und aus verschiedenen Kulturkreisen mit konzeption und Präsenzzeit, kontrolliert) und verschiedenen Störungsbildern des Störungs- Behandlungs- 65 Stunden Vor- spezielle Arbeits- spektrum A (z.B. Angststörungen, Störungen planung über und Nachbereitung leistung der des Sozialverhaltens sowie weitere Störun- die Lebens- der Lehrveranstal- Gruppe B gemäß gen) unter Berücksichtigung von wissen- spanne (Stö- tung und der spezi- Anlage 2 schaftlich geprüften und anerkannten Verfah- rungsspektrum ellen Arbeitsleis- ren und Methoden und deren Besonderheiten A) tung Modulab- keine Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle schlussprüfung Arbeitsleistung nachgewiesen. Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 17
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Modul 03b: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie: Leistungspunkte: 11 Störungsspektrum B bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen, psychologische und neuropsychologische Störungs- bilder sowie psychische Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfassen. Die Chancen, Risiken und Grenzen der unter- schiedlichen wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen wissen- schaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen- und Persönlichkeits- merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand eingeschätzt werden können. Dabei sollen die Studierenden in der Lage sein, ihre Einschätzung den Patientinnen und Patienten, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden zu erläutern und auf der Grundlage vorangegangener Diagnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation die dem Befund sowie der Patientin oder dem Patienten angemessenen wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien auszuwählen. Die Studierenden sollen selbständig in der Lage sein, eine wissenschaftlich fundierte Fallkon- zeption und die entsprechende Behandlungsplanung unter Beachtung der Besonderheiten bei erwachsenen Patientinnen und Patienten und älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus ver- schiedenen Kulturkreisen, der jeweiligen Krankheitsbilder und des jeweiligen Krankheitskontextes sowie des emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patientinnen und Patienten zu entwi- ckeln und die psychischen und psychisch mitbedingten Erkrankungen auf dem aktuellen Stand der Wissen- schaft einschließlich des höheren Lebensalters zu erklären. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung SE 2 SWS 4 LP, Teilnahme Vermittlung der psychotherapeutischen Be- (Anwesenheit handlung von Erwachsenen inkl. älteren Men- Spezielle Stö- 120 Stunden wird aus fachli- schen mit verschiedenen Störungsbildern des rungs- und 25 Stunden chen Gründen Störungsschwerpunkts B (z. B. affektive Stö- Verfahrenslehre Präsenzzeit, kontrolliert) und rungen, Zwangsstörungen, Entwicklungs- bei Erwachse- 95 Stunden spezielle Arbeits- oder Persönlichkeitsstörungen sowie weitere nen (Störungs- Vor- und Nachbe- leistung der Störungen) unter Berücksichtigung der Be- spektrum B) reitung der Lehr- Gruppe C gemäß sonderheiten der jeweiligen Zielgruppen und veranstaltung und Anlage 2 Störungsbilder (z.B. Menschen mit Behinde- der speziellen Ar- rungen, Menschen unterschiedlicher Kultur- beitsleistung kreise, neuropsychologische Störungen) und des jeweiligen Behandlungssettings (z.B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie, Notfall- und Kriseninterven- tion), sowie der wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden und deren Besonderheiten inklusive der Wei- terentwicklung bestehender und Entwicklung neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden 18
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 SE 2 SWS 4 LP, Teilnahme Vermittlung der psychotherapeutischen Be- (Anwesenheit handlung von Kindern und Jugendlichen mit Spezielle Stö- 120 Stunden wird aus fachli- verschiedenen Störungsbildern des Störungs- rungs- und 25 Stunden chen Gründen spektrums B (z.B. Essstörungen, hyperkineti- Verfahrenslehre Präsenzzeit, kontrolliert) und sche Störungen, emotionale Störungen des bei Kindern, 95 Stunden Vor- spezielle Arbeits- Kindesalters sowie weitere Störungen) unter Jugendlichen und Nachbereitung leistung der Berücksichtigung der Besonderheiten der und jungen der Lehrveranstal- Gruppe C gemäß jeweiligen Zielgruppen / Störungsbilder (z.B. Erwachsenen tung und der spezi- Anlage 2 Menschen mit Behinderungen, Menschen (Störungsspekt- ellen Arbeitsleis- unterschiedlicher Kulturkreise, neuropsycho- rum B) tung logische Störungen) und des jeweiligen Be- handlungssettings (z.B. Einzel- und Familien- therapie, Gruppentherapie, Notfall- und Kri- senintervention), sowie der wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden und deren Besonderheiten inklusive der Weiterentwicklung bestehender und Ent- wicklung neuer psychotherapeutischer Ver- fahren und Methoden SE 2 SWS 3 LP, Teilnahme Fallkonzeption und Behandlungsplanung bei (Anwesenheit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen inkl. Psychothera- 90 Stunden wird aus fachli- älteren Menschen, Menschen mit Behinderung peutische Fall- 25 Stunden chen Gründen und aus verschiedenen Kulturkreisen mit konzeption und Präsenzzeit, kontrolliert) und verschiedenen Störungsbildern des Störungs- Behandlungs- 65 Stunden Vor- spezielle Arbeits- spektrums B (z.B. affektive Störungen, Ess- planung über und Nachbereitung leistung der störungen sowie weitere Störungen) unter die Lebens- der Lehrveranstal- Gruppe B gemäß Berücksichtigung von wissenschaftlich geprüf- spanne (Stö- tung und der spezi- Anlage 2 ten und anerkannten Verfahren und Methoden rungsspektrum ellen Arbeitsleis- und deren Besonderheiten B) tung Modulab- keine Der erfolgreiche Abschluss des Moduls wird durch die spezielle schlussprüfung Arbeitsleistung nachgewiesen. Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 19
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 48/2021 Bereich 2: Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung Modul 07a: Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung Leistungspunkte: 5 Erwachsene Lern- und Qualifikationsziele: Studierende erwerben vertiefte praktische Erfahrungen in der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Störungen und deren psychotherapeutischer Behandlung bei erwachsenen Patienten. Sie werden befähigt, wesentliche Qualitätskriterien bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Darstellung von wissenschaftlichen Studien im psychotherapeutischen Kon- text zu benennen und bei der eigenen Studiengestaltung umzusetzen. Zudem sind sie befähigt, bei der Ge- staltung eigener wissenschaftlicher Studien Maßnahmen zu berücksichtigen, die dem Erwerb psychothera- peutischer Kompetenzen bei Studientherapeutinnen und Studientherapeuten dienen sowie zur Qualitätssi- cherung des Therapeutenverhaltens beitragen. Es wird die Berücksichtigung von Forschungsergebnissen in der patientenindividuellen Versorgung und für die Versorgungsinnovation vermittelt. Das Projektseminar des Moduls 07a findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder an Hochschulambulanzen statt. Es wird unter Anleitung und in Kleingruppen durchgeführt. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveran- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte staltungsart load in Stunden und Vorausset- zung für deren Erteilung Projektseminar 2 SWS 4 LP, Teilnahme - Mitarbeit an Planung, Durchführung, Aus- (PS) zu psychi- wertung und Präsentation exemplarischer schen Störun- 120 Stunden wissenschaftlicher Untersuchungen gen und Psy- 25 Stunden - Aktive Teilnahme an diesen Studien als chotherapie bei Präsenzzeit, Proband*in Erwachsenen 95 Stunden Vor- - Trainieren von selbständigem Beobachten und Nachbereitung und systematischem Erfassen menschlichen der Lehrveranstal- Erlebens und Verhaltens und von Verände- tung rungsprozessen einschließlich sozialer und biologischer Aspekte Modulab- 30 Stunden 1 LP, Bestehen schlussprüfung Hausarbeit (ca. 5 Seiten, 9.000 Zei- chen inkl. Leerzei- chen) und Vorbe- reitung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 20
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