Studienplan Food Safety Services (2014-2017)

 
WEITER LESEN
Studienplan

Food Safety Services (2014-2017)

Berufsbegleitendes Masterprogramm der Universität Basel

Berufsbegleitendes Nachdiplomstudium der Universität Basel

Ausgabe September 2014
Änderungen vorbehalten

Basel Advanced Studies
Universität Basel
Steinengraben 22
CH-4051 Basel
Tel.+41(0)61 267 30 08, Fax+41(0)61 267 30 09
info@uniweiterbildung.ch
INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG ....................................................................................................................................................... 3
WICHTIGE INFORMATIONEN ............................................................................................................................. 3
ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION.................................................................................................................. 4
1      LEHRINHALTE UND LERNZIELE................................................................................................................... 4
       1.1 LERNZIELE .......................................................................................................................................... 4
       1.2 KURZBESCHREIBUNG MODULE  (Basisstudium): ............................................ 7
       1.3 KURZBESCHREIBUNG MODULE  (Aufbaustudium): ............... 10
2      STUDIENORGANISATION ......................................................................................................................... 12
       2.1 GRUNDSÄTZLICHES .......................................................................................................................... 12
       2.2 ZULASSUNG ZU DEN STUDIENGÄNGEN .......................................................................................... 13
       2.3 IMMATRIKULATION AN DER UNIVERSITÄT BASEL........................................................................... 14
       2.4 UNTERRICHTSFORM ........................................................................................................................ 14
       2.5 DAUER, UMFANG............................................................................................................................. 15
       2.6 UNTERRICHTSSPRACHEN ................................................................................................................. 15
       2.7 NAMEN- UND ADRESSLISTE DER MODULVERANTWORTLICHEN UND DER DOZIERENDEN ............ 15
       2.8 UNTERRICHTSORTE, STUDIENORTE ................................................................................................. 15
       2.9 ZAHL DER TEILNEHMER/INNEN ....................................................................................................... 15
       2.10 VERGABE VON KREDITPUNKTEN (ECTS) .......................................................................................... 16
       2.11 BETREUUNG DER STUDIERENDEN ................................................................................................... 17
       2.12 DISPENSATION VOM UNTERRICHT .................................................................................................. 17
       2.13 ABSENZEN ........................................................................................................................................ 17
       2.14 EVALUATION DES STUDIENGANGS DURCH DIE STUDIERENDEN .................................................... 18
3      STUDIENABSCHLÜSSE .............................................................................................................................. 18
       3.1 ZULASSUNGSBEDINGUNG ZU DEN PRÜFUNGEN ............................................................................ 19
       3.2 ABSCHLUSSARBEITEN ...................................................................................................................... 19
       3.3 PRÜFUNGSMODALITÄTEN IN DEN KOLLOQUIEN ............................................................................ 22
       3.4 BEURTEILUNG DER PRÜFUNGSLEISTUNGEN BEIM STUDIENABSCHLUSS........................................ 23
       3.5 ZERTIFIKAT ....................................................................................................................................... 24
4      KOSTEN, ZAHLUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN .......................................................................... 25
EINLEITUNG

Sowohl das Masterprogramm  wie auch der Diplom-

studiengang  sind universitäre,

hochqualifizierte und anspruchsvolle Weiterbildungen in den Bereichen der . Sie richten sich an Personen, die sich in ihrer beruflichen Tätigkeit mit den

Lebensmittelwissenschaften       und     den      damit    verbundenen       Aspekten     der

Lebensmittelsicherheit befassen und ihre diesbezügliche Kompetenz vervollständigen

wollen. Die nach dem neuesten Stand entwickelten, nachhaltig konzipierten Studiengänge

gehen aus einer intensiven Zusammenarbeit verschiedener Trägerschaften hervor. Diese

bestehen aus dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, den

Universitäten,   Fachhochschulen       und     Forschungsanstalten   der     Schweizerischen

Eidgenossenschaft sowie dem Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und der

Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (fial).  im

akademischen     Bereich   des   Studienganges      sind   die   ,   die

wissenschaftliche Weiterbildungs-Organisation der Universität Basel. Im operativen

Bereich besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Westschweiz,

namentlich dem Institut Life Technologies in Sion. Mit den beiden vorliegenden

berufsbegleitenden, postgradualen Hochschul-Studiengängen wurde auf eine Initiative

des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) reagiert, dessen Rechtsdienst           2011 auch die

gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese innovativen Weiterbildungen vorgegeben hat.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Der vorliegende Studienplan ist eine Orientierungshilfe für die Studierenden der Studien-

gänge 2014-2017), sie informiert über die Einzelheiten des Studiums und gibt Auskunft

zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ). Änderungen, die vor allem Ergänzungen

und/oder Präzisierungen betreffen, sind vorbehalten.

Gestützt auf §9 des Weiterbildungsreglementes der Universität Basel vom 18. Oktober

2001 haben die  der Universität Basel, das Bundesamt für Gesund-
heit (BAG) Bern, der Verband der Kantonschemiker der Schweiz und die Föderation der

Schweizerischen   Nahrungsmittelindustrien   im   Herbst   2008   ein   erstes   internes

Studienreglement für die Studiengänge  und  erlassen. Diese Studienreglemente sind vom Rechtsdienst, vom Rektorat

und vom Universitätsrat der Universität Basel 2008 genehmigt worden. Sie regeln die

genannten Studiengänge im Sinne von §11 des Weiterbildungsreglements der Universität

Basel. Unter www.uniweiterbildung.ch sind alle Studienreglemente der MAS- und der

DAS-Programme der Universität Basel einsehbar. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)

hat seinerseits 2010 eine neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des

Inneren (EDI) über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung erlassen, in welchem die

Ausbildungsinhalte der genannten Studiengänge aufgenommen wurden.

ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

Der schriftliche Informationsaustausch zwischen Studienleitung, Dozierenden und

Studierenden erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg über das Dossier des

Studienganges der  auf den Webseiten www.foodsafety-mas.ch.

Auf www.foodsafety-mas.ch ist ein passwortgeschütztes Intranet eingerichtet, das alle

Kurs- und Prüfungsunterlagen enthält sowie über Details zu den Studiengängen wie

Studienort und Stundenplan informiert.

1      LEHRINHALTE UND LERNZIELE

1.1    LERNZIELE

Kernstück des vorliegenden Konzeptes bildet der berufsbegleitende MAS-Studiengang,

bestehend aus fünf Semestern, wobei das letzte Semester vorlesungsfrei ist zur

Erarbeitung der MAS-Arbeit und unter der Supervision einer Betreuerin oder eines

Betreuers stehen muss. Der akademische Abschluss 

(MASUniBas) entspricht den in der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die

Ausbildung und Prüfung der mit dem Vollzug betrauten Personen (VVPLM) festgelegten
Voraussetzungen zum Erlangen des Schweizerischen Lebensmittelchemiker-Diploms.

Ein/e Absolvent/in mit einem erfolgreich bestandenen Studienabschluss des gesamten

MAS-Programmes hat damit die Möglichkeit, sich auf eine leitende Stelle in einem

Schweizerischen Kantonalen Laboratorium als Kantonschemiker/in zu bewerben.

In seiner ersten Stufe (Basisstudium, zwei Semester) befähigt der Studiengang  zu einer Leitungsfunktion für mittleres Kader (Lebensmittelinspektoren,

Auditor/in, Laborleiter/in, Produktionsleiter/in). Der postgraduale Diplomstudiengang

schliesst mit dem universitären Diplomabschluss 

(DASUniBas) ab. Ein/e Absolvent/in mit einem erfolgreich bestandenen Studienabschluss

des gesamten DAS-Programmes erfüllt die theoretischen Voraussetzungen, sich auf eine

leitende Stelle in einem Schweizerischen Kantonalen Laboratorium als Lebensmittel-

inspektor/in zu bewerben.

 Das Studium umfasst alle 11

Module des Studienganges  und alle 8 Module des , sowie eine MAS-Arbeit und 2 mündliche Prüfungen (Kolloquium

1MAS, Kolloquium 2MAS). Leistungsnachweise werden unabhängig davon nach jedem

einzelnen Modul erbracht.

Für Studierende, die anschliessend an die erste Stufe (DAS in Food Safety) das

Aufbaustudium (MAS in Food Safety Management) absolvieren, erfolgt der Übertritt in

dieses direkt (ohne Abschlussarbeit  und ohne die entsprechenden

Kolloquien). Das MAS-Studium schliesst mit dem Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Das Studium umfasst alle 11Module des 

Blockes, eine DAS-Arbeit und 2 Prüfungen (Kolloquium1DAS, Kolloquium 2DAS).

Leistungsnachweise werden unabhängig davon nach jedem einzelnen Modul erbracht.
Das DAS-Studium schliesst mit dem Titel 

ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 5, 8, 13 und 14.

Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit dem

Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 10, 11, 18 und 19.

Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit dem

Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 3, 4, 6 und 7.

Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit dem

Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 9, 13, 15, 16 und

19. Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit

dem Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 1, 2, 3 und 17.

Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit dem

Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.

 Der Zertifikatskurs umfasst die Module 5, 9, 13 und 15.

Leistungsnachweise werden nach jedem einzelnen Modul erbracht. Er schliesst mit dem

Titel  ab, der von der Universität Basel verliehen wird.
1.2     KURZBESCHREIBUNG MODULE 
        (Basisstudium):

MODUL 1- LEBENSMITTEL-MIKROBIOLOGIE - 40 KONTAKTSTUNDEN - 4 ECTS

Lehrinhalte: Mikroorganismen in Lebensmitteln, Pathogene Mikroorganismen, Hygiene,

Lebensmittel-Biotechnologie

Lernziele: Die Studierenden kennen die Grundlagen der industriellen Hygiene, der Halt-

barmachungs- und Fermentationsverfahren, des mikrobiellen Lebensmittelverderbs und

der Lebensmittelvergiftungen und sind in der Lage, die Auswirkungen der Mikro-

organismen auf die Qualität und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel

während ihrer Gewinnung, Verarbeitung und Zubereitung zu beurteilen.

MODUL 2 – TOXIKOLOGIE - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3ECTS

Lehrinhalte:   Toxikokinetik,   Toxikodynamik,   Toxikologie   der   Lebensmittel-   und

Gebrauchsgegenstände

Lernziele: Die Studierenden verstehen die Methoden der verschiedenen toxikologischen

Tests und kennen die Grundlagen der regulatorischen Bewertung von Gefahren

chemischen Ursprungs.

MODUL 3 - WARENKUNDE UND LEBENSMITTEL-TECHNOLOGIE - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte: Einteilung der Lebensmittel, Chemie und Technologie der Warengruppen

Lernziele: Den Studierenden wird ein Überblick über die wichtigen Lebensmittelgruppen

sowie deren Merkmale und Herstellungsverfahren vermittelt.

MODUL 4 – LEBENSMITTELVERFAHRENSTECHNIK - 50 KONTAKTSTUNDEN - 5 ECTS

Lehrinhalte: Thermische Verfahren, Mechanische Verfahren, Spezifische Konservierungs-

verfahren, Reinigungsverfahren, Mess-, Steuer-, und Regeltechnik

Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, die Funktionsprinzipien und Anwendungs-

grenzen der wichtigsten Technologien zu verstehen und diese im Rahmen der Konzeption
und Realisierung von Produktionslinien einzuordnen. Sie schätzen die Auswirkung

ausgewählter    Parameter   (Produkte,    Verfahren)   auf    die    Sicherheit   und   auf   die

mikrobiologische,     ernährungsphysiologische     und       organoleptische      Qualität    der

Lebensmittel richtig ein.

MODUL 5 - SCHWEIZER LEBENSMITTELRECHT - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte: Gesetzgebung, Europäisches und internationales Lebensmittelrecht, Vollzug

des Schweizerischen Lebensmittelrechts

Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, die gesetzlichen Vorschriften der Schweiz

anzuwenden und kennen die Beziehung zu den entsprechenden europäischen und inter-

nationalen Rechtsgrundlagen.

MODUL 6 – TRINKWASSERVERSORGUNG - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte: Hydrogeologie und Hydrologie, Wasserversorgung, Wasserbehandlung,

Untersuchung und Verwendung

Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, die Technik der Behandlung, der Gewinnung

und Verteilung des Trinkwassers zu erklären und die Sicherheit einer Trinkwasserversor-

gung zu beurteilen.

MODUL 7 – GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte:   Rechtliche   Grundlagen,    Warenkunde        und    Analytik   der   Gebrauchs-

gegenstände, Migrationsproblematik, Chemikalienrecht, Selbstkontrolle

Lernziele: Die Studierenden kennen die wichtigsten Vorschriften und Gesetze über

Gebrauchsgegenstände,       haben   einen      Überblick      über     die     unterschiedlichen

Gebrauchsgegen-stände und deren Abgrenzung zu anderen Non-Food-Produkten und

kennen die damit verbundenen Gefahren und Risiken sowie die Mittel der Selbstkontrolle

zur Risikominderung.
MODUL 8 - LEBENSMITTELKONTROLLE 1 - 40 KONTAKTSTUNDEN - 4 ECTS

Lehrinhalte: Probenahmeverfahren, sensorische Analytik, analytische Schnellmethoden,

Organisation der Lebensmittelkontrolle, nationale Kontrollpläne

Lernziele: Die Studierenden können die risikobasierte Lebensmittelkontrolle umsetzen

sowie ein Produkt sensorisch beurteilen und über aussagekräftige Probenahmeverfahren

entscheiden.

MODUL 9 - QUALITÄTSMANAGEMENT 1 - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte:         Qualitätsmanagement,     Zertifizierung,    Akkreditierung,     Auditierung,

Inspektion

Lernziele:   Die      Studierenden   kennen   die    Struktur   eines   QM-Systems    sowie   die

Unterschiede zwischen verschiedenen Zertifizierungs- und Akkreditierungsstandards und

sind in der Lage, eine risikobasierte Auditierung oder Inspektion sowohl in kleineren als

auch in grossen Betrieben durchzuführen.

MODUL 10 - SICHERHEIT IN DER LEBENSMITTELKETTE - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte:     Landwirtschaftliche   Betriebsmittel,    Primärproduktion,    Gewinnung      der

Lebensmittel, Verarbeitung, Verteilung, Zubereitung

Lernziele:     Die    Studierenden   kennen    die   gesamte           mit   den

einschlägigen Codes of Practice, sie können die Wirksamkeit der in einzelnen Bereichen

getroffenen Massnahmen hinsichtlich der Sicherheit der Produkte beurteilen.

MODUL 11 - LEBENSMITTELHYGIENE UND HACCP - 50 KONTAKTSTUNDEN -5 ECTS

Lehrinhalte: Gebäude, Infrastruktur, Anlagen, Personal, Prozesse, HACCP

Lernziele: Die Studierenden kennen die Grundsätze der Lebensmittelhygiene und die An-

wendung des HACCP-Konzeptes nach Codex Alimentarius, sie sind in der Lage, Hygiene-

massnahmen und HACCP in die Praxis umzusetzen.
1.3     KURZBESCHREIBUNG MODULE  (Aufbaustudium):

MODUL 12 - FOOD POLICY - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte: Ernährungspolitik, Agrarpolitik, Food Security

Lernziele: Die Studierenden kennen die Auswirkungen und Mechanismen der nationalen

und internationalen Politik auf die Versorgung mit Agrarprodukten und Lebensmitteln

und sind in der Lage, die Marktsituation bezüglich potentieller Auswirkungen auf die

Lebensmittelsicherheit zu beurteilen.

MODUL 13 – RECHTSLEHRE - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte: Rechtsgrundsätze, Europäisches und Internationales Lebensmittelrecht,

Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht

Lernziele: Die Studierenden kennen die europäische und internationale Gesetzgebung für

Lebensmittel und Non-Food Artikel sowie ihre Auswirkung auf die Schweizerische Le-

bensmittelwirtschaft und Lebensmittelkontrolle.

MODUL 14 - LEBENSMITTELKONTROLLE 2 - 40 KONTAKTSTUNDEN - 4 ECTS

Lehrinhalte: risikobasierte Organisation der Lebensmittel, Aufgaben und Kompetenzen

des   Inspektionsdienstes,   Einsatz    und   Bedarf   spezifischer   Analytik,   Nationale

Kontrollpläne, Grenzkontrolldienst und Zusammenarbeit mit der EU, RASFF,

Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, die risikobasierte Lebensmittelkontrolle

umzusetzen sowie den Bedarf an Ressourcen für die Analytik und den Inspektionsdienst

zu ermitteln.

MODUL 15 - QUALITÄTSMANAGEMENT 2 - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte: Qualitätsmanagement aus der Sicht der Führung, Prozessmanagement,

Auditierung, Projektplan ISO 9001 / 22000, Systematische Einführung eines QM-Systems,

Managementreview, Qualitätsindikatoren und Balanced Scorecard
Lernziele: Die Studierenden können ein zertifiziertes und akkreditiertes QM-System auf-

bauen und verantwortlich leiten, sowie das eigene QM-System und QM-Systeme Dritter

(Lieferanten) bewerten.

MODUL 16 – BETRIEBSLEHRE - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte: Unternehmensführung, Projektmanagement, Unternehmenspsychologie, Hu-

man Ressource Management

Lernziele: Die Studierenden kennen die wichtigsten Prinzipien und Instrumente der

Führung eines Betriebes und beherrschen die Grundsätze des Projektmanagements.

MODUL 17 – EPIDEMIOLOGIE - 20 KONTAKTSTUNDEN - 2 ECTS

Lehrinhalte: Epidemiologie, Public Health und Prävention

Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, die lebensmittelbürtigen Erkrankungsfälle

abzuklären und die epidemiologischen Daten hinsichtlich einer situativen Gefährdung

und einer möglichen Tendenz zu beurteilen.

MODUL 18 - RISK ANALYSIS - 40 KONTAKTSTUNDEN - 4 ECTS

Lehrinhalte: Risk Assessment, Risk Management, Risk Communication.

Lernziele: Die Studierenden erkennen und gewichten bestimmte Krisensituationen richtig,

sie sind in der Lage, die Schlüsselkonzepte des Risikomanagements richtig anzuwenden,

sie reagieren und kommunizieren der Situation entsprechend.

MODUL 19 – KOMMUNIKATION - 30 KONTAKTSTUNDEN - 3 ECTS

Lehrinhalte: Risk Communication, Crisis Management, Öffentlichkeit, Konfliktmanage-

ment

Lernziele: Die Studierenden lernen den Gebrauch unterschiedlicher Kommunikations-

formen für das berufliche Umfeld und gegenüber der Öffentlichkeit und den

Konsumenten kennen, sie lernen Konflikte zu vermeiden, mit ihnen umzugehen und sie

zu lösen.
2        STUDIENORGANISATION

2.1      GRUNDSÄTZLICHES

Das Studium entspricht den allgemein anerkannten Grundsätzen der modernen

Erwachsenenbildung und besteht aus Vorlesungen, Seminaren, Kleingruppenarbeiten,

Übungen, schriftlichen Arbeiten, Lehrgesprächen, Fallbearbeitungen und Diskussionen.

Die begrenzte Studierendenzahl erlaubt den Austausch mit den Dozierenden und sichert

damit einen optimalen Lernerfolg.

Die Studieninhalte sind unter  beschrieben.

Die Lehrmodule des Basisstudienganges setzen sich schwergewichtig aus fachbezogenen

und aus technologisch orientierten Inhalten zusammen. Im Aufbaustudium steht der

Erwerb    von   interdisziplinärem   Wissen   im   Vordergrund   (z.B.   Kommunikation,

Qualitätssicherung, Risk- bzw. Safety Management, Ernährungspolitik, Lebensmittel-

recht u.a.).

Die Lehrinhalte werden so praxisnah wie möglich vermittelt. Das Studium ist modular

aufgebaut. Der Besuch der Module, die aktive Teilnahme am Unterricht und die

Erbringung der entsprechenden Leistungsnachweise mit den Testaten sind unabdingbare

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Diese besteht aus der DAS-

Arbeit  oder aus der MAS-Arbeit  und den

Kolloquien. Die Eigenleistungen (workload) der Teilnehmenden während des Studiums

bestehen aus Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Studium obligatorischer

Literatur, Erstellen von Präsentationen oder schriftlichen Arbeiten, aktiver Beteiligung

sowie den obligatorischen modulbezogenen Leistungsnachweisen in variierender Form.

Zu jedem Modul gehört als Eigenleistung eine Vorbereitung der Studierenden, diese wird

von den Dozierenden vorausgesetzt. Abgeschlossen wird jedes einzelne Modul mit dem

oben erwähnten kurzen Leistungsnachweis, dessen Form die Modulleitung oder der/die

Dozent/in bestimmt. Alle Leistungsnachweise, die im Rahmen der Module von den

Dozierenden durchgeführt werden, werden im persönlichen Testatblatt der Studierenden

eingetragen und mit der Unterschrift der jeweiligen Modulleitung bestätigt. Nicht
bestandene Leistungsnachweise können einmal wiederholt bzw. verbessert werden. Fällt

ein Leistungsnachweis auch nach einer Wiederholung ungenügend aus, ist keine

Zulassung zu den Abschlusskolloquien möglich und das entsprechende Modul muss

repetiert werden. Die Studienleitung entscheidet auf Antrag, ob es möglich ist die

Abschlussarbeit anzufertigen.

Manuskripte oder entsprechende Literaturangaben sowie weitere Kursunterlagen werden

den Studierenden via Web zugänglich gemacht.

2.2       ZULASSUNG ZU DEN STUDIENGÄNGEN

Die Zulassungsbedingung zu einem postgradualen universitären Studiengang, der mit

einem DAS- oder einem MAS-Titel abschliesst, erfordert ein universitäres, erfolgreich

abgeschlossenes Grundstudium. Ausnahmen bezüglich Grundstudienabschlüssen können

in    besonderen    Fällen,   z.B.   bei   langer   Berufserfahrung   und   vorausgegangener

regelmässiger Weiterbildung im Fachbereich bewilligt werden mit einer Zulassung , die von der Studienleitung bei ungenügender Leistung jederzeit aufgehoben

werden kann.

Zur Zulassung zu den berufsbegleitenden MAS-Weiterbildungen wird als akademischen

Abschluss ein Master in einem der unten angeführten Grundstudien (Uni oder FH)

anerkannt. Nebst dieser       bereits erworbenen Kompetenz (Grundstudium) muss          eine

umfassende Berufserfahrung vorhanden sein. Eine Überprüfung der Zulassung bei Fehlen

dieser Voraussetzungen ist im Einzelfall durch die Aufnahmekommission möglich. In

Ausnahmefällen können Kandidaten/innen mit einem FH-Diplom oder einem Bachelor als

akademischen Erstabschluss sowie mit mehrjähriger umfassender Berufserfahrung und

überdurchschnittlichem Fachwissen mit zwei Empfehlungsschreiben 

aufgenommen werden (spezifische Berufserfahrung: mindestens 5 Jahre).

Der Nachweis der absolvierten Grundstudien oder äquivalenter Kompetenzen kann er-

bracht werden durch einen schweizerischen oder europäischen Hochschul-Master in:

        Lebensmittelchemie/Lebensmittelingenieur-Wissenschaften            oder   Veterinär-

         Medizin (spezifische Berufserfahrung 2 Jahre)
   Pharmazie oder Naturwissenschaften mit Chemie oder Biochemie als Prüfungsfach

          (spezifische Berufserfahrung: 3 Jahre)

Die       Zulassung   zum   DAS-Studiengang             ist   bei   entsprechender

Berufserfahrung auch für Berufsleute möglich. Der DAS-Abschluss berechtigt in diesem

Fall nicht zum Übertritt in die Aufbaustufe .

Für alle Zertifikatkurse  genügt als Zulassung ausreichende Berufserfahrung im

entsprechenden Fachgebiet. Bei einer späteren Anmeldung zu einem MAS- oder DAS-

Studiengang werden die erworbenen ECTS eines CAS-Studiums anerkannt, sofern alle

Leistungsnachweise bestanden wurden und der Besuch der Module nicht mehr als 7 Jahre

zurückliegt.

2.3        IMMATRIKULATION AN DER UNIVERSITÄT BASEL

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden als Weiterbildungsstudierende an der

Universität Basel immatrikuliert und erhalten einen Legitimationsausweis (Legi). Damit

verbunden sind verschiedene Vergünstigungen. Die Weiterbildungsstudierenden erhalten

zudem einen universitären E-Mail-Account der Universität Basel, mittels dem sie mit dem

eigenen Computer auf das Internet und das Netzwerk der Universität Basel zurückgreifen

können. Die PC-Stationen in den öffentlichen Computerräumen der Universität Basel

können zusätzlich benutzt werden. Wichtige Informationen des Rektorats und der

Fakultät werden via E-Mail verschickt. Unter https://viaweb.unibas.ch können auf den

Unibas-Account        eingehende   Nachrichten     einfach    an   die    private    E-Mail-Adresse

umgeleitet werden.

2.4        UNTERRICHTSFORM

Der Unterricht findet in Form von Vorlesungen, Kolloquien und Arbeiten in Gruppen statt.

Praktika werden keine angeboten.
2.5     DAUER, UMFANG

Die Studiengänge beginnen jeweils am 1. September eines Kalenderjahres. Die DAS-

Studiengänge werden zweimal in zwei aufeinander folgenden Jahren angeboten, bevor

der MAS-Studiengang durchgeführt wird.

Die Studiendaten: Die genauen Kursdaten werden auf der Webseite www.foodsafety-

mas.ch bekannt gegeben werden, sie werden ebenso über das Dossier der -Studiengänge auf der Webseite www.uniweiterbildung.ch der Advanced Studies

der Universität Basel einzusehen sein.

2.6     UNTERRICHTSSPRACHEN

Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Französisch oder Englisch. Es wird angestrebt,

dass die beiden Landessprachen Deutsch und Französisch gleichgewichtig verwendet

werden. Somit wird von den Studierenden erwartet, dass sie dem Unterricht in den oben

genannten Sprachen folgen können. Leistungsnachweise und Prüfungen können die

Studierenden weitgehend in ihrer Muttersprache ablegen.

2.7     NAMEN- UND ADRESSLISTE DER MODULVERANTWORTLICHEN
        UND DER DOZIERENDEN

Diese werden zu Studienbeginn über das Intranet bekanntgegeben.

2.8     UNTERRICHTSORTE, STUDIENORTE

Der Unterricht findet mehrheitlich in Basel, Bern, Sion und Zürich statt. Weitere Orte in

der Schweiz sind je nach Dozierenden möglich.

2.9     ZAHL DER TEILNEHMER/INNEN

Die Zahl der Teilnehmenden pro Kurs ist auf 25 bis max. 30 begrenzt. Die Anmeldungen

werden unter der Voraussetzung, dass die Zulassungsbedingungen für den gewählten

Studiengang erfüllt sind, entsprechend ihrem Eingang geprüft und berücksichtigt. Die

Studienleitung behält sich vor, Interessenten für ein persönliches Gespräch einzuladen.
2.10 VERGABE VON KREDITPUNKTEN (ECTS)

Das Studium richtet sich nach den Grundsätzen des „European Credit Transfer and

Accumulation System (ECTS). Dieses wird nach den Empfehlungen von SwissUni (zu

finden unter www.uniweiterbildung.ch) umgesetzt. ECTS ist ein Kreditpunkte-System zur

Anrechnung von Studienleistungen. Das System, entstanden im Zusammenhang der EU-

Massnahmen zur Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, stellt eine Methode zur

Messung und zum Vergleich von Studienleistungen bereit und bezweckt deren

qualitativen Vergleich. Es soll im Endeffekt ihre Übertragung von Hochschule zu

Hochschule im europäischen Bildungsraum ermöglichen. Transparenz der akademischen

Lehrangebote wird durch die Bereitstellung von detaillierten Informationen über die

jeweiligen Studiengänge und den Stellenwert der einzelnen Lehrveranstaltungen erreicht.

ECTS-Punkte in den Studiengängen (incl. Schlussarbeit und Prüfungen):

: 69 ECTS-Punkte

: 45 ECTS-Punkte

: 14 ECTS-Punkte

: 15 ECTS-Punkte

: 13 ECTS-Punkte

: 12 ECTS-Punkte

: 12 ECTS-Punkte

: 10 ECTS-Punkte

Es handelt sich dabei um ECTS-Punkte für postgraduale Hochschulstudiengänge, wie sie

von der Plenarversammlung der CRUS (Schweizerische Konferenz der Universitäts-

Rektoren) am 14.05.2004 genehmigt wurden.
2.11 BETREUUNG DER STUDIERENDEN

Für grundsätzliche Fragen zum Studium steht den Studierenden die Studienleitung zur

Verfügung. Die Gespräche erfolgen nach Vereinbarung oder spontan bei einem

Modulbesuch eines Mitglieds der Studienleitung.

2.12 DISPENSATION VOM UNTERRICHT

ECTS-Punkte eines universitären Grundstudiums sind nicht identisch mit den ECTS-

Punkten in postgradualen universitären Studiengängen, sie sind nicht . So

werden z.B. für einen universitären Grundstudienmasterabschluss 180 ECTS-Punkte

benötigt, für einen postgradualen  60 ECTS-Punkte, weil

die Vorleistung der Berufserfahrung im Fachbereich miteinbezogen wird.

Testate oder ECTS-Punkte, die in einem universitären Grundstudium erworben wurden,

können nicht in ein postgraduales, universitäres Studium übertragen werden, denn die

Anzahl Leistungspunkte aus einem Grundstudium sind verknüpft mit den Zulassungs-

bedingungen zu einer universitären Weiterbildung und können nicht in doppelter

Funktion angewendet werden. Deshalb kann für Vorleistungen in einzelnen Fachgebieten,

die im Grundstudium erbracht wurden, keine Dispensation bewilligt werden.

2.13 ABSENZEN

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist der Nachweis des Besuches

von   80%   aller   verlangten   Unterrichtsveranstaltungen   sowie   die   Erfüllung   aller

Hausaufgaben, Lernaufgaben und Leistungsnachweisen. Massgebend sind die Testate

(Leistungsscheine). Die/Der Studierende kann über den verpassten oder nachgearbeiteten

Stoff mündlich oder schriftlich durch die/den Dozierenden geprüft werden.
2.14 EVALUATION DES STUDIENGANGS DURCH DIE STUDIERENDEN

Die Studierenden beurteilen den Studiengang und die Dozierenden regelmässig mittels

Fragebogen der  der Universität Basel. Die Resultate werden den

Dozierenden und der Studienleitung mitgeteilt. Am Ende der Studiengänge kann eine

ausführliche Evaluation stattfinden.

STUDIENLEITUNG UND STUDIENSEKRETARIAT
Prof. emer. Dr. Margareta Neuburger,  der Universität Basel

(margareta.neuburger@unibas.ch); Dr. Rudolf Schmitt, Haute Ecole Specialisée de Suisse

occidentale (rudolf.schmitt@hevs.ch), Dr. Pierre Bonhôte, Kantonales Laboratorium

Neuchâtel (pierre.bonhote@ne.ch).

Das Studiensekretariat wird an der Haute Ecole Spécialisée der Suisse Occidentale in Sion

durch Frau Alexia Crettenand geführt (foodsafety@hevs.ch).

3       STUDIENABSCHLÜSSE

Der Abschluss der Aufbaustufe besteht aus einer Masterarbeit (ca. 50 A4 Seiten) und zwei

mündlichen Prüfungen, die bei erfolgreichem Abschluss zur Führung des universitären

Titels  berechtigen. Der

Basisstudiengang schliesst mit einer DAS-Arbeit (ca. 30 A4 Seiten) und zwei mündlichen

Prüfungen ab, die bei erfolgreichem Abschluss zur Führung des universitären Titels

 berechtigen.

Für die Zertifikatkurse  müssen alle Leistungsnachweise erbracht werden. Es wer-

den weder eine Abschlussarbeit noch abschliessende Prüfungen verlangt.
Für die fachliche Beratung und Betreuung wenden sich die Studierenden an die Modul-

verantwortlichen und/oder an die Dozierenden. Diese Gespräche finden ebenfalls nach

Vereinbarung, in der Regel am Ende der Unterrichtstage statt.

3.1     ZULASSUNGSBEDINGUNG ZU DEN PRÜFUNGEN

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die notwendigen Leistungsnachweise

erbracht hat sowie eine genehmigte schriftliche MAS- oder DAS-Arbeit vorgelegt hat.

3.2     ABSCHLUSSARBEITEN

Die Abschlussarbeit            wird innerhalb des 3. Semesters des

laufenden Studienjahres geschrieben. Das Studium wird abgeschlossen mit der

genehmigten DAS-Arbeit sowie den beiden Kolloquien 1 und 2 (mündliche Prüfungen).

Die schriftliche Arbeit wird betreut durch eine/n Moduleiter/in oder eine/n Dozierende/n

in einem Modul. Die Betreuenden werden Referent oder Referentin genannt. Die

schriftliche DAS-Arbeit kann in denjenigen Sprachen geschrieben wer-den, in welcher der

Unterricht (ganz oder teilweise) stattfindet, also in deutsch, französisch oder englisch.

Vorgehen: Die Studierenden sehen entweder selbst ein bestimmtes Thema vor oder

sprechen eine/n für sie in Frage kommenden Referentin oder Referenten an für die Wahl

eines Themas innerhalb eines Moduls. Das in Frage kommende Thema wird der

Studienleitung vorgelegt. Bei Einverständnis wird eine das Thema und das Ziel

umschreibende Projektskizze verfasst (Umfang 1 A4 Seite), diese wird zuerst der

Referentin oder dem Referenten vorgelegt und bei Einverständnis an die Studienleitung

weitergeleitet, die Ergänzungen oder Vertiefungen verlangen kann.

Regelung zur Abgabe der DAS-Arbeit: Umfang der Arbeit: 30 – 50 A4 Seiten incl.

Bildmaterial und Anhänge. Die Arbeit muss zwei Monate vor den mündlichen Prüfungen

der Referentin oder dem Referenten sowie der Studienleitung vorgelegt werden. Die

Arbeit kann bei dieser ersten Abgabe in loser Papierform oder elektronisch vorgelegt
werden. Zusätzlich zum Text enthält die Arbeit eine Zusammenfassung (circa 1 A4 Seite),

ein   Curriculum   Vitae   (CV,   in   Tabellenform),   ein   Inhaltsverzeichnis   sowie   eine

unterzeichnete Selbständigkeitserklärung (Beispiel: Hiermit erkläre ich, dass ich diese

Diplomarbeit DAS selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe, alle Stellen, die

wörtlich oder dem Sinn nach auf Publikationen anderer Autoren beruhen, kenntlich

gemacht habe, keine andere als die angegebene Literatur verwendet habe und alle

verwendeten Quellen zitiert habe.). Referent/in und Studienleitung haben insgesamt acht

Wochen Zeit für die Beurteilung der DAS-Arbeit. Zwei Wochen nach Abgabe der ersten

Fassung soll eine Erstbeurteilung durch die Referentin oder den Referenten vorliegen und

das Ergebnis ( oder ) den Studierenden eröffnet worden

sein. Wird die Arbeit als  qualifiziert, werden innerhalb der nächsten sechs

Wochen die Abschlusskolloquien abgehalten. Für Korrekturen an der DAS-Arbeit, die

durch Referent/in und/oder die Studienleitung angeordnet werden können, stehen den

Studierenden nach den mündlichen Prüfungen maximal 2 Monate Zeit zur Verfügung bis

zur Abgabe der endgültigen Fassung ihrer DAS-Arbeit an das Studiensekretariat in

gehefteter oder in gebundener Form und in dreifacher Ausführung. Es ist auch möglich,

die DAS-Arbeit auf einer CD abzugeben. In diesem Fall muss eine Version in gedruckter

und gebundener Form und zwei Exemplare auf CD abgegeben werden. Folgende

Bedingungen müssen für die CD-Version eingehalten werden: Die vollständige Fassung

des Titelblattes muss in Papierform beigefügt werden, dieses muss das Abgabedatum der

MAS-Arbeit enthalten. Ebenso müssen auf der Rückseite des Titelblattes die Namen von

Referent/in und Korreferent/in aufgeführt sein. Für die CD-Version wird verlangt, dass

das Titelblatt in einer im Handel erhältlichen transpatenten Plastikmappe und mit einer

auf dem rückseitigen Deckel aufgeschweissten Halterung für die Einlage einer CD

abgegeben wird. Akzeptiert wird auch eine Kartonhülle mit einem auf dem rückseitigen

Deckel fixierten Kuvert als Einlage für die CD. In beiden Fällen muss die CD mit Angaben

wie auf dem Titelblatt der Arbeit beschriftet sein. Abgabe in loser Form oder CDs ohne

das genannte Bleiblatt werden nicht akzeptiert.
Das Masterprogramm  wird abgeschlossen mit der

genehmigten MAS-Arbeit sowie den beiden Kolloquien 1 und 2 (mündliche Prüfungen).

Die Studierenden bearbeiten und schreiben ihre MAS-Arbeit im unterrichtsfreien fünften

Semester. Ausnahmsweise ist es möglich, den Beginn der Arbeit schon in das vierte

Semester zu legen. Ein/e Referent/in muss für die Betreuung zuständig sein. Bei Beginn

der MAS-Arbeit muss das Thema und mit dem/r Referent/in abgesprochen sein. Ebenso

muss das Thema der Studienleitung vorgelegt worden sein, diese kann das Thema

ablehnen oder dessen modifizierte Form verlangen. Die schriftliche MAS-Arbeit kann in

denjenigen Sprachen geschrieben werden, in welcher der Unterricht (ganz oder teilweise)

stattfindet, also in deutsch, französisch oder englisch.

Die Abgabe der MAS-Arbeit muss zwei Monate vor den mündlichen Prüfungen

(Kolloquien 1 und 2) erfolgen. Die Arbeit kann bei dieser ersten Abgabe in loser Form

vorgelegt werden. Referent/in und Studienleitung haben insgesamt acht Wochen Zeit für

die Beurteilung der MAS-Arbeit. Zwei Wochen nach Abgabe der ersten Fassung soll eine

Erstbeurteilung durch die Referentin oder den Referenten vorliegen und das Ergebnis

( oder ) den Studierenden eröffnet worden sein. Wird die

Arbeit als  qualifiziert, werden innerhalb der nächsten sechs Wochen die

Abschlusskolloquien stattfinden. Für Korrekturen an der MAS-Arbeit, die durch

Referent/in und/oder der Studienleitung angeordnet werden können, stehen den

Studierenden nach den mündlichen Prüfungen maximal sechs Wochen Zeit zur Verfügung

bis zur Abgabe der endgültigen Fassung ihrer MAS-Arbeit in gebundener oder in CD-

Form und in dreifacher Ausführung.

Hinweise zur Abschlussarbeit  gelten sinngemäss.
3.3       PRÜFUNGSMODALITÄTEN IN DEN KOLLOQUIEN

Die Genehmigung der MAS- oder der DAS-Arbeit sowie das Vorhandensein der

Leistungsschein-Arbeiten ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Kolloquien.

Die Studienleitung erstellt nach Absprache mit den anwesenden Personen einen

Terminplan für den gesamten Ablauf des Prüfungsverfahrens und gibt der Studiengruppe

spätestens zwei Wochen vor dem Kolloquium den Zeitplan für die einzelnen Kolloquien

bekannt.

Die Kolloquien 1 und 2 für die Absolvent/innen  oder

 finden in Form von Prüfungsgesprächen statt und dauern pro

Person 30 Minuten für jeden Teil.

Am Kolloquium 1 nehmen teil:

Die/Der Studierende, die/der begleitende Referent/in, eventuell die Korreferentin/der

Korreferent, mindestens 2 Mitglieder der Studienleitung und gegebenen-falls eine

Vertretung der  der Universität Basel und/oder eine unabhängige

Fachperson.

Am Kolloquium 2 nehmen teil:

Die/Der    Studierende,   die/der   Referent/in   (Modulleiter/in   oder   Dozent/in),   die

Studienleitung und gegebenenfalls eine Vertretung der  der

Universität Basel und/oder eine unabhängige Fachperson.

Thema des Kolloquium 1 ist die MAS- oder DAS-Arbeit, Thema des Kolloquium 2 sind die

wesentlichen Elemente eines einzelnen weiteren Moduls aus dem Studien-gang, das von

der Studienleitung aus insgesamt 3 von den Studierenden auszuwählenden Modulen ca.

10 Tage vor der Schlussprüfung der/dem Studierenden schriftlich mitgeteilt wird. Die

Studierenden geben 3 Module ihrer Wahl zusammen mit der ersten Fassung ihrer

Abschlussarbeit der Studienleitung bekannt. Sie sind gehalten, Module vorzuschlagen, die

nicht in direktem Bezug zur Abschlussarbeit stehen.
3.4     BEURTEILUNG DER PRÜFUNGSLEISTUNGEN BEIM
        STUDIENABSCHLUSS

Die Beurteilung der MAS- oder DAS-Arbeit und der Kolloquien bezieht sich auf die

Leistung der/des Studierenden für die schriftliche Arbeit und die beiden Kolloquien.

Leistungsabhängig werden die Prädikate          , , ,  erteilt; halbe oder zehntel Noten werden

keine vergeben. Die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und der Kolloquien erfolgt

durch die begleitenden Referenten (Dozent/innen), durch die Studienleitung und

gegebenenfalls durch eine Vertretung der  oder durch eine

unabhängige Fachperson.

Die Beurteilung der Kolloquien orientiert sich an folgenden Kriterien:

Die Studierenden weisen sich über gute Kenntnisse der wesentlichen Elemente ihrer MAS-

oder DAS-Arbeit und eines weiteren vorab zu vereinbarenden Stoffgebietes aus. Die

Studierenden zeigen, dass sie das im Studium erworbene Sachwissen in Bezug setzen

können zu Aspekten ihrer beruflichen Praxis. Die Studierenden weisen sich über die

Fähigkeit zu differenzierter Argumentation und zum Denken in Alternativen aus. Sie

formulieren sprachlich korrekt.

Im Anschluss an das Kolloquium verständigen sich die beurteilenden Personen in

Abwesenheit der Studierenden über dessen Beurteilung.

Das Prüfungsergebnis wird den Studierenden sodann mündlich eröffnet und durch eine

mündliche Würdigung der erbrachten Leistungen zur schriftlichen Abschluss-arbeit und

zum Kolloquium begründet. Die Studierenden haben ihrerseits Gelegenheit zur

Stellungnahme.

Nicht bestandene Prüfungsteile können einmal wiederholt werden. Der Zeitpunkt wird von

der Studienleitung im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden festgelegt. Eine
Rückweisung der schriftlichen Arbeit zur Überarbeitung in sprachlicher oder inhaltlicher

Hinsicht gilt nicht als Wiederholung der Prüfung. Wird ein Prüfungsteil auch bei der

Wiederholung nicht bestanden, hat der/die Student/in kein Anrecht auf ein Zertifikat.

Er/sie hat die Möglichkeit, eine neue Abschlussarbeit anzufertigen, die aus einem

anderen Themenbereich als die erste Arbeit stammen soll, und die von einer/m anderen

Referenten/in betreut werden soll. Es wird empfohlen, in einem solchen Fall auch eine/

Korreferenten/in beizuziehen. Wurde die Prüfung eines Moduls wiederholt nicht

bestanden, so ist dieses noch-mals zu besuchen und ein Leistungsausweis zu erbringen.

Das Abschlusskolloquium wird in einem Modul abgehalten, das die Studienleitung

festlegt.

Wird ein Prüfungsteil auch nach der zweiten Wiederholung nicht bestanden, besteht keine

weitere Möglichkeit zur Verbesserung und das Studium ist abgeschlossen und die

Studierenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

3.5     ZERTIFIKAT

Nach bestandener MAS- oder DAS-Arbeit und den mündlichen Prüfungen erhalten die

Studierenden das universitäre Zertifikat  oder . Das Zertifikat wird durch die  der Universität Basel

ausgestellt.   Als   Beilage   erhalten   sie   ein   Zusatzblatt   mit   den   Prädikaten   der

Abschlussarbeit und der Kolloquien sowie eine Bestätigung über alle besuchten Module.
4       KOSTEN, ZAHLUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KOSTEN
Das fünfsemestrige MAS-Studium < M A S i n F o o d S a f e t y M a n a g e m e n t > kostet

CHF 22‘500.-.

Der zweisemestrige Studiengang < D A S i n F o o d S a f e t y > kostet CHF 15‘500.-.

Darin inbegriffen sind die Einschreibegebühren, die Legitimationskarte, die Unterrichts-

unterlagen.

Die Prüfungsgebühren müssen separat erhoben werden und kosten CHF 800.-

Nicht inbegriffen sind Nebenkosten (obligatorische Literatur, Mahlzeiten, Reisen und

Unterkunft).

Der Besuch eines C A S kostet CHF 400.- pro ECTS, der Besuch einzelner Module als Hörer

CHF 720.- pro ECTS.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Eine Anzahlung von CHF 1’500.- wird mit der Aufnahmebestätigung fällig sowohl für den

 als auch für den . Für die

Zertifikatskurse  beträgt die Anzahlung CHF 500.-. Der Restbetrag wird fällig in

drei Raten zu je CHF 7’000.- für den , in zwei Raten

zu je CHF 7'000.- für den  sowie der gesamte Restbetrag für die

-Kurse jeweils vor Semesterbeginn. Die Anmeldung zum Studiengang ist

verbindlich. Bei Abmeldungen vor der definitiven Zulassung fallen keine Kosten an. Eine

detaillierte Regelung der Zahlungs- und Annullierungsmodalitäten erfolgt mit der

Aufnahmevereinbarung. Es gelten dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

der Advanced Studies der Universität Basel (Siehe Anhang).
Anhang

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ADVANCED STUDIES DER UNIVERSITÄT BASEL

1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Advanced Studies und den Kurs-teilnehmer/innen
gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Kursanmeldung (Papier oder elektronisch), mit der
sich die angemeldete Person zur fristgerechten Zahlung verpflichtet. Mündliche An-meldungen gelten als
provisorisch.

3. Anmeldung a) Anmeldeverfahren, Kursplätze, Auswahl der Teilnehmer/innen Die Anmeldung kann schriftlich
erfolgen per Brief, Anmeldekarte, Talon oder online per E-Mail über die Homepage. Die Anmeldung wird durch das
Advanced Studies bestätigt. Die Anzahl der Kursplätze ist in der Regel beschränkt. Die Anmeldungen werden in der
Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei umfangreicheren Studiengängen und bestimmten Kursen können
besondere Teilnahmevorausset-zungen definiert und eine Auswahl unter den angemeldeten Personen getroffen
werden. Die Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Studienordnung bzw. dem Studienplan
festgelegt. Mit der Anmeldung anerkennt die angemeldete Person die Studienordnung und bestätigt die
Kenntnisnahme der im Studienplan oder der Kursausschreibung enthaltenen Informationen und Hinweise.
b) Entscheidung über die Kursdurchführung. Alle Studiengänge und Kurse werden nur bei genügender Anzahl
Teilnehmer/innen durchgeführt. Wenn ein Studiengang oder Kurs nicht zustande kommt, werden die angemeldeten
Personen kurz nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

4. Rückzug der Anmeldung a) Kurse mit einer Kursgebühr von bis zu CHF 1'000.- Eine Annullierung vor
Anmeldeschluss ist ohne Kostenfolge möglich. Bei einem Rückzug nach Anmeldeschluss wird das ganze Kursgeld in
Rechnung gestellt. Bereits einbezahlte Kursgelder werden nicht zurück erstattet. Diese Bestimmung entfällt, wenn
für die angemeldete Person ein Ersatz gefunden werden kann, unter Verrechnung eines Bearbeitungskostenanteils
von CHF 50.-.
b) Studiengänge und Kurse mit einer Kursgebühr von mehr als CHF 1'000.- Eine Annullierung vor Anmeldeschluss
ist ohne Kostenfolge möglich. Bei einem Rückzug nach Anmeldeschluss wird das ganze Kursgeld in Rechnung
gestellt. Bereits einbezahlte Kursgelder werden nicht zurück erstattet. Diese Bestimmung entfällt, wenn für die
angemeldete Person ein Ersatz gefunden werden kann, unter Verrechnung einer Bearbeitungskostenanteils von 4
Prozent der Kurskosten, mindestens aber CHF 50.-.

5. Annullierungskostenversicherung Personen, die sich für einen Kurs anmelden, haben die Möglichkeit, bei einer
Versicherungsgesellschaft eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Die Prämie beträgt ca. 4 Prozent
der Kurskosten. Auskunft erteilt Ihnen gern die Geschäftsstelle des Advanced Studies.

6. Kursabbruch Bei Kursabbruch durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin wird keine Ermässigung gewährt und
kein Kursgeld rückerstattet.

7. Rechnungsstellung und Zahlung des Kursgeldes Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders angegeben, in
Schweizer Franken. Die Rechnung wird der angemeldeten Person zusammen mit der Anmeldebestätigung oder nach
Ablauf der Anmeldefrist zugestellt. Für Rechnung und Korrespondenz wird in der Regel nur eine Adresse akzeptiert.
Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vermerkt, 30 Tage. Alle Zahlungen sind ausschliesslich mit dem
zugestellten Einzahlungsschein auf folgendes Konto zu tätigen: Art Consulting Basel, Ursula M. Gutzwiller, 4051
Basel, PC 40-6886-4

8. Zahlungsverzug     Bei Zahlungsverzug ist das Advanced Studies berechtigt, für den Verzugsschaden eine
Entschädigung zu verlangen.

9. Haftung      Das Advanced Studies gewährt die korrekte und den universitären Standards entsprechende
Durchführung der Studiengänge und Kurse. Das Advanced Studies haftet nicht, wenn ein Kurs die Erwartungen
eines/r Teilnehmers/in nicht erfüllt. Der/die Teilnehmer/in schuldet das Kursgeld unabhängig von seiner/ihrer
persönlichen inhaltlichen und pädagogischen Bewertung des Kurses.

Dezember 2004
Sie können auch lesen