Ferien- und Bildungsangebote 2021

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Ferien- und Bildungsangebote 2021
Ferien- und
Bildungsangebote 2021
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Ferien- und Bildungsangebote 2021
Inhalt                                                               Das sind wir
INHALT.......................................................... 2   Das Jugendwerk der AWO Weser-Ems e. V. ist der
DAS SIND WIR.................................................. 3     selbstständige Kinder- und Jugendverband der
                                                                     Arbeiterwohlfahrt (AWO).
FERIENFREIZEITEN......................................... 4
   Zuschussmöglichkeiten................................ 5
                                                                     Unser Schwerpunkt liegt in der Gruppenarbeit.
    Im Preis enthaltene Leistungen..................... 5            Wir bieten Ferienbetreuungen und Freizeiten für
   Regional unterwegs.................................... 6          Kinder und Jugendreisen in allen Schulferien an.
   Kinderrepublik auf Föhr............................... 8          Für diese Betreuung setzen wir qualifizierte
                                                                     Teamer *innen ein. Zudem bieten wir als außer­
    Outdoor Action – Das Adventure Camp ......... 10
                                                                     schulischer Bildungs­träger regelmäßig Schulungen
   Korsika....................................................11     zu Jugendgruppenleitungen (JuLeiCa), Seminare
FERIENBETREUUNGEN.................................... 13             und Workshops an. Mit pädagogischen und jugend­
BILDUNGSANGEBOTE.....................................16              politischen sowie gesellschaftsrelevanten Themen
   Ausbildung zur                                                    orientieren wir uns an den Bedürfnissen der
   Jugendgruppenleitung (JuLeiCa)................... 16              jungen Menschen.

    Workshops und Seminare........................... 16
                                                                     Unser Jugendwerk bietet darüber hinaus weitere
   Arbeitskreise “Bildung” und “Ferien”............17                Möglichkeiten, Kompetenzen zu entwickeln durch
   Mach mit in unserem tollen Team!................ 18               ehrenamtliches Engagement z. B. in unseren
REISEBEDINGUNGEN FÜR                                                 Arbeitskreisen.
PAUSCHALANGEBOTE....................................... 19
                                                                     Traditionell richten sich unsere Angebote vor
                                                                      allem auch an Kinder und Jugendliche, die von
                                                                      gesellschaftlicher Benachteiligung und von Armut
                                                                     ­betroffen sind.

                                                                     Wir wollen Kinder und Jugendliche mit unseren
                                                                     vielfältigen Angeboten fördern und stärken. In
                                                                     unserer Arbeit sind uns Selbst- und Mitbestimmung
                                                                     von Zielen und Inhalten besonders wichtig! Auf
                                                                     diese Weise gestalten wir auf Augenhöhe aktiv
                                                                     unser tägliches Miteinander.

                                                                                                                         3
Ferien- und Bildungsangebote 2021
Ferienfreizeiten                                       Im Preis enthaltene Leistungen

Nach jeder Ferienfreizeit gibt es Berichte von zahl-   • Hin- und Rückfahrt (s. Ausschreibung)
reichen Geschichten, die nicht nur für die Kinder      • Unterkunft (s. Ausschreibung)
und Jugendlichen nachhaltig in Erinnerung bleiben,     • Vollverpflegung
sondern auch für die Teamer *innen und Mitarbei-       • Vielfalt im Programm
ter *innen des Jugendwerks.                            • Pädagogische Betreuung
                                                       • Versicherungspaket: Gruppenunfall-, Haftpflicht-,
Denn alles ist gewissermaßen ein Gemeinschafts-          Reiserücktrittskosten- und Auslandskranken­
vorhaben. Von der Idee zu einer Freizeit bis hin         versicherung bei Bedarf
zur Durchführung und Gestaltung bleibt alles           • Reisepreissicherung
dynamisch und somit spannend.

Anhand der Erfahrungen in den Gruppen mit den
vielfältigen Erlebnisprogrammen, die sich an den
verschiedenen Bedingungen der Ferien­freizeit vor
Ort richten, wachsen alle. Aus Begegnungen kön-
nen Freundschaften entstehen.

Zuschussmöglichkeiten

Unsere Freizeitangebote stehen allen Interessier-
ten offen. Es ist uns ein großes Anliegen, Fami-
lien mit geringem Einkommen zu unterstützen
und den Kindern und Jugendlichen die Teil-
nahme zu ermöglichen. Wenn es einen Bedarf
gibt, unterstützen wir bestmöglich bei der Bean-
tragung der Zuschüsse.

4                                                                                                        5
Ferien- und Bildungsangebote 2021
Regional unterwegs                                      Anreise:        eigene Anreise
                                                        Termin:         13.05.–16.05.2021
Ferienfreizeit zu Himmelfahrt für Kinder                Dauer:          4 Reisetage  / 3 Nächte
                                                        Altersgruppe:   8–12 Jahre
Wolltest du schon immer einmal ein paar Tage mit        Mindestteil-
anderen Kindern, aber ohne deine Eltern weg­            nahmezahl:      15 Personen
fahren? Dann bist du hier genau richtig!                Preis:          99,00 Euro

Zwischen unseren Ferienbetreuungen und Ferien-
freizeiten liegt die Kinderfreizeit über Himmelfahrt.
Hier kannst du einmal ausprobieren, wie es sich
anfühlt auf eine Freizeit zu fahren, die nur über ein
paar Tage geht.

Im Schullandheim Gerdshütte in Kirchseelte möch-
ten wir mit dir für eine kurze Zeit dem Alltag ent-
fliehen. Dabei wollen wir viel Spaß haben und
Dinge wie zum Beispiel das Chaosspiel oder eine
Nachtwanderung machen. Tagsüber können wir
auch actionreiche Geländespiele, geheimnisvolle
Schatzsuchen und spannende Entdeckungsreisen
veranstalten. Außerdem lädt der angrenzende Wald
zu viel Spielspaß und Toben ein.

Untergebracht bist du in Mehrbettzimmern mit
anderen Kindern zusammen. In unserer Selbstver-
sorgungsküche zaubern wir mit deiner Hilfe so
einiges an leckeren Gerichten auf den Tisch.

6                                                                                                 7
Ferien- und Bildungsangebote 2021
Kinderrepublik auf Föhr                                 und Wünsche umsetzen. Spielerisch werden sie
                                                        an die eigene Gestaltung des Gemeinschaftslebens
Wasserratten auf nach Föhr                              in Form demokratischer Prozesse herangeführt:
                                                        Sie leben damit unsere Grundwerte Freiheit,
Unser Zeltplatz in der Nähe von Nieblum, direkt         Gerechtigkeit und Solidarität.
hinter den Dünen und mit eigenem Badestrand, ist
perfekt für Action rund ums Wattenmeer geeignet.        Unterkunft
Unser Zeltplatz lässt kaum Wünsche offen. Hier ste-
hen uns neben einer großen Mehrzweckhalle zwei          Wir werden auf dem Zeltlagerplatz „Unsere Welt“
Sportplätze für Fußball, Volley- oder Basketball zur    (www.zeltlagerverein.de) übernachten. Auf dem
Verfügung. Auch Wattwanderungen, Ausflüge ins           Zeltlager stehen Gruppenzelte mit Holzpaletten­
Wellenbad oder in die Schutzstation Wattenmeer          boden und Schaumstoffmatten für je 4–6 Per­sonen.
und Schiffstouren zu den nahgelegenen Halligen
und Inseln können auf dem Programm stehen.              Die Sanitär- und Aufenthaltsräume befinden sich in
                                                        festen Gebäuden. In der gut ausgestatteten Groß-
Und das Beste kommt noch: Bei dieser Freizeit           küche werden drei Mahlzeiten täglich zubereitet.
­entscheidest du, was läuft!!! Denn hier treffen sich
Kinder und Teamer *innen von Jugendwerken aus
ganz Deutschland, um ein großes Zeltlager zu              Anreise:        siehe Webseite
gestalten und für 10 Tage eine Republik der Kinder                        www.jw-weser-ems.de
auszuzurufen. In dieser Kinderrepublik können die         Termin:         02.08.–12.08.2021
Kinder bei der Planung des Programms ihre Ideen           Dauer:          11 Reisetage  / 10 Nächte
                                                          Altersgruppe:   10–13 Jahre
                                                          Mindestteil-
                                                          nahmezahl:      10 Personen
                                                          Preis:          349,00 Euro

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Ferien- und Bildungsangebote 2021
Outdoor Action –                                     Korsika
Das Adventure Camp
                                                     Du hast Lust auf Meer, gute Laune und Action?
Kindercamp in Wingst bei Cuxhaven                    Dann bist du bei unserer Ferienfreizeit auf Korsika
                                                      an der richtigen Adresse! Die Mittelmeerinsel bie­tet
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir unser         dir neben einem schönen Sandstrand, warmen
Adventure Camp in 2021 wieder an. In Wingst, süd-    Tem­peraturen und Zeit zum Relaxen durch ihre
östlich von Cuxhaven gelegen und zwischen dem        ­bergige Landschaft wunderschöne Wasserfälle, die
Naturschutzgebiet Balksee, liegt unser Outdoor        durch ihr kaltes und glasklares Wasser die p
                                                                                                 ­ erfekte
Action Camp. Geschützt vor dem Wind schlagen         Abkühlung nach einer Wanderung durch Korsikas
wir unser Camp an den Hügeln vor Ort auf. Die         schöne Natur sind. Außerdem bieten ­Korsikas
Unterbringung erfolgt in geräumigen Zelten. In der    Naturfelsen die perfekte Möglichkeit, um zu klet-
Küche im Zeltlager werden wir mit euch in Selbst-     tern.
versorgung alle Mahl­zeiten zubereiten.
                                                     Du hast bisher keine Erfahrung im Klettern? Kein
Schätze suchen, Nachtwanderung, Lagerfeuer –         Problem, denn unsere ausgebildeten Teamer *innen
 was gibt es Schöneres? Euch erwartet eine           erklären dir alles und sind immer an deiner Seite!
­freudvolle Urlaubszeit mit intensiven Erlebnissen   Möchtest du mal nur entspannen und die Sonne
in der Gemeinschaft!                                 genießen, ist unser eigenes Camp der perfekte Ort

Anreise:         mit der Bahn ab Oldenburg
                 über Delmenhorst und Bremen
Termin:          23.08.–30.08.2021
Dauer:           8 Reisetage / 7 Nächte
Altersgruppe:    10–14 Jahre
Mindestteil-
nahmezahl:       10 Personen
Preis:           239,00 Euro

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Ferien- und Bildungsangebote 2021
dafür. Hier werden wir in gemütlichen 4- bis 5-­­   Ferienbetreuungen –
Personenrundzelten auf komfortablen Luft­
                                                    Viel Raum für viel Spaß
matratzen schlafen, gemeinsam kochen und essen,
oder einfach nur gemeinsam am Strand, der fuß-
läufig zu erreichen ist, in der Sonne und im Meer   Ferien dienen der Erholung vom Schulalltag. Unsere
entspannen.                                         Ferienangebote werden von unseren qualifizierten
                                                    Betreuer *innen zwar sorgfältig vor- und nach­be­
Da das Euer Urlaub wird, werdet Ihr natürlich mit   rei­tet, sind aber immer offen für die ­Wünsche und
in alle wichtigen Entscheidungen e
                                 ­ inbezogen und    Ideen der Kinder. Auf diese Weise gestalten sie die
könnt somit aktiv euren Urlaub so gestalten, wie    Ferien selbst aktiv mit.
Ihr ihn haben möchtet! Also seid dabei und lasst
uns gemeinsam euren Sommer unvergesslich            Wir basteln, spielen und toben in der Turnhalle
machen!                                             oder auf dem Außengelände. Im Rahmen von
                                                    Do-it-­­yourself-Experimenten stellen wir mit den
                                                    Kindern von Oobleck, über magischen Sand bis
Anreise:        siehe Webseite                      hin zu Ballon-Hoverboards so einiges her. Neben
                www.jw-weser-ems.de                 Aktionen wie Kochen und Backen stellen die Aus-
Termin:         18.08.–30.08.2021                   flüge ein besonderes Highlight dar.
Dauer:          13 Reisetage / 11 Nächte
Altersgruppe:   14–16 Jahre                         Die Plätze sind begrenzt.
Mindestteil-
nahmezahl:      10 Personen                         Bei Bedarf an einem Zuschuss für eine Ferien­
Preis:          599,00 Euro                         betreuung beraten wir gerne!

                                                    Weitere Infos, u. a. zu den Preisen, erhalten Sie
                                                    auf unserer Webseite.

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Ferien- und Bildungsangebote 2021
Ferienbetreuungen in Oldenburg und in             Ferienbetreuungen in Kooperation mit der Karl-
­Kooperation mit der Gemeinde Rastede             Jaspers-Klinik in Oldenburg, Ammerlandklinik
 und Popken Fashion Services GmbH                 GmbH in Westerstede und Klinikum in Oldenburg

Osterferien                                       Osterferien

Rastede              Grundschule                  Klinikum Oldenburg    29.03.–09.04.2021
                     Rastede/Kleibrok
                     29.03.–09.04.2021            Sommerferien

Sommerferien                                      Karl Jaspers Klinik   26.07.–20.08.2021

Oldenburg            AWO Sprachheilkindergarten   Klinikum Oldenburg    26.07.–20.08.2021
                     Nadorster Straße 298–302
                     26.07.–06.08.2021            Ammerland Klinik      26.07.–13.08.2021
                                                  GmbH Westerstede
Oldenburg            AWO Jan-Koopmann-Kita
                     Halsbeker Straße 3           Herbstferien
                     09.08.–13.08.2021
                                                  Klinikum Oldenburg    18.10.–29.10.2021
Rastede              Grundschule
                     Rastede/Kleibrok             Ammerland Klinik      18.10.–22.10.2021
                     26.07.–20.08.2021            GmbH Westerstede

Popken GmbH          23.08.–27.08.2021

Herbstferien

Rastede              Grundschule
                     Rastede/Kleibrok
                     18.10.–29.10.2021

Popken GmbH          18.10.–29.10.2021

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Bildungsangebote                                      Workshops und Seminare

Ausbildung zur Jugendgruppenleitung (JuLeiCa)         Wir bieten regelmäßig praxisorientierte Seminare
                                                      und Workshops an. Nähere Informationen hierzu
In der Juleica werden Ehrenamtliche und Interes-      findet Ihr auf www.jw-weser-ems.de.
sierte ab 15 Jahren innerhalb von 8 Tagen / 50 Std.
zu kompetenten Jugendgruppenleitungen aus­            Teilnehmen können neue, aktive Jugendgruppen-
gebildet.                                             leitungen sowie Interessierte an pädagogischen,
                                                      sozialen und gesellschaftspolitischen Themen.

Termine:         in den Osterferien:                  Arbeitskreise “Bildung” und Arbeitskreis “Ferien”
                 Teil 1: 29.03.–02.04.2021
                 Teil 2: folgt                        Spannende Praxisfelder für junge Menschen
                 in den Sommerferien:                 mit Pioniergeist und Freude im Ehrenamt
                 Teil 1: 02.08.–06.08.2021
                 Teil 2: folgt                         Das Jugendwerk bietet die notwendige Infra­
                 in den Herbstferien:                  struktur für eigene Ideen. Von der Konzeption bis
                 Teil 1: 18.10.–22.10.2021            zur Umsetzung begleiten wir die Arbeitskreise fach-
                 Teil 2: folgt                         lich und kontinuierlich. Es findet einmal im Monat
Preis:           85,00 Euro (inkl. Unterkunft,         ein Treffen statt. Die Gruppen bestehen aus
                 Verpflegung und Material)            ­Schüler *innen, Studierenden und Berufstätigen.

                                                      Aktuelle Termine und weitere Informationen
                                                      befinden sich auf unserer Webseite
                                                      www.jw-weser-­ems.de.

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Reisebedingungen für Pauschalangebote
Mach mit in unserem tollen Team!
                                                       Sehr geehrte Teilnehmer*innen,
Für die Betreuung von Grundschulkindern während        die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
                                                       des zwischen dem Teilnehmer – nachstehend TN genannt – und dem bei der
der Ferien suchen wir stets neue Betreuerinnen         entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf der Webseite genannten
und Betreuer.                                          ­Reise­veranstalter – nachstehend „JW“ genannt – zu Stande kommenden Reise­­
                                                       vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
                                                       durch.
Neben der Möglichkeit, Kindern zwischen fünf und
zehn Jahren schöne Ferienaktivitäten in Oldenburg      1. Teilnahmeberechtigung, Abschluss des Reisevertrages

und im Ammerland zu ermöglichen, diese mitzu­          1.1. Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den bei der Beschrei­
                                                            bung des Pauschalangebotes angegebenen Altersgruppen. Menschen mit
gestalten und dabei selbst eine tolle Zeit zu ver-          körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache
bringen, gibt es eine Aufwandsentschädigung für             und Bestätigung in Textform durch JW teilnehmen.
                                                       1.2. Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots von JW und der
junge Teamende.
                                                             ­Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die
                                                            ­ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem
                                                             TN bei der Buchung vorliegen.
Die Voraussetzung ist der Besitz einer Jugendleiter-
                                                       1.3. JW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g
card (JuLeiCa) und der Nachweis aktueller Kennt-            Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a
nisse in Erster Hilfe.                                      BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefon­
                                                            anrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
                                                            (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein
                                                            Wider­rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
                                                            Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB
                                                            (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht
                                                            besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a
                                                            außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
                                                            mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind
                                                            auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt-
                                                            genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
                                                       1.4. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
                                                             a) Mit dieser Buchung bietet der TN JW den Abschluss des Vertrages ver-
                                                                bindlich an. An die Buchung ist der TN 5 Werktage gebunden.
                                                             b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annah­
                                                                me­­erklärung) durch JW zustande, welche JW schriftlich, per Fax oder in
                                                                Textform übermitteln kann.
                                                       1.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-­
                                                            Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen,
                                                            gilt für den Vertragsabschluss:
                                                             a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
                                                                Internet­auftritt von JW erläutert.
                                                             b) Soweit der Vertragstext von JW im Onlinebuchungssystem gespeichert
                                                                 wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum
                                                                ­späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
                                                             c) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der
                                                                TN JW den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Ver-
                                                                tragsangebot ist der TN 5 Werktage ab Absendung der elektro­nischen
                                                                Erklärung gebunden.
                                                             d) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektro­
                                                                nischem Weg bestätigt.

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e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons               bieten. Der TN hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der
       „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das               ­Mitteilung von JW über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu
        Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Bu­chungs­               machen.
        angaben. JW ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
        des TN anzunehmen oder nicht.
                                                                                   4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten
      f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von JW
         beim TN zu Stande.                                                        4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
                                                                                        Rücktritt ist gegenüber JW unter der unten angegebenen Anschrift zu er-
                                                                                        klären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
2. Bezahlung
                                                                                   4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ver-
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines              liert JW den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann JW, soweit der
     eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die           Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor-
     Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der           liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof­
     Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Zif-            fenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von
     fer 6. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als              dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
     4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
                                                                                   JW hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/oder die Restzahlung, obwohl JW zur                ­Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
     Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist             vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise-
     und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN               preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich
     gegeben ist, nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so          ­ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen­
     ist JW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück­           dungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach
     zutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.               dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des/der TN wie folgt
                                                                                         berechnet:
3. Preiserhöhung                                                                        - kostenlose Stornierung bis 90 Tage vor dem Angebot
                                                                                          (gilt nur für Angebote bis zum Sommer 2021)
JW behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
                                                                                        - vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt.................... 40%
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
                                                                                        - vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt...................... 60%
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise gel-
                                                                                        - vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt.................. 80%
tenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
                                                                                        - ab dem Abreisetag oder bei Nichtanreise.............. 90% des Reisepreises.
3.1. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und         4.3. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, JW nachzuweisen, dass die-
     dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Er-              sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan­den
     höhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht ein­                    ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
     getreten und bei Vertragsabschluss für JW nicht vorhersehbar waren.
                                                                                   4.4. JW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beför­               konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JW nachweist, dass ihm
     derungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann JW den Reise-            wesent­­­lich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
     preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:                           entstanden sind. In diesem Fall ist JW verpflichtet, die geforderte Ent­
     a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann JW vom TN den               schädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und
        Erhöhungsbetrag verlangen.                                                      einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
      b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beför­                 beziffern und zu belegen.
         derungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die      4.5. Auf das Recht des TN gemäß § 651 b BGB, einen Ersatzteilneh­mer zu
         Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den          ­stellen, welches durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt,
         sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann JW vom              wird ausdrücklich hingewiesen. Der Ersatzteilnehmen­de muss teilnahme-
         TN verlangen.                                                                   berechtigt gem. Ziffer 1.1. sein.
3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie           4.6. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer
     Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber JW erhöht, so kann der Reise-              Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Abdeckung der Kos-
     preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.               ten einer Rückführung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls aus-
3.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages              drücklich empfohlen.
     kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise
     dadurch für JW verteuert hat.                                                 5. Umbuchungen
3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat JW den TN         5.1. Ein Anspruch des TN nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
     unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.                  des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,
     Preis­erhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim TN zulässig.              oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine ­Umbuchung
     Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der TN berechtigt, ohne Ge-               möglich und wird auf Wunsch des/der TN dennoch vorgenom­men, kann JW
     bühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer               bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
     mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn JW in der Lage ist,             Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro ­Umbuchung / TN
     eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzu-

20                                                                                                                                                                 21
erheben.                                                                               weitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
5.2. Umbuchungswünsche des TN, die später erfolgen, können, sofern ihre                      erlangt, e
                                                                                                      ­ inschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
     Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag                 Be­träge. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des / der Reiseteil-
     gemäß Ziffer 4. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger                 nehmer*in bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen ge-
     Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-                       hören dazu unter Umständen auch die Kosten für eine notwendige Be-
     wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.                                      gleitperson, ein­schließ­­lich der Kosten für den Rücktransport der
                                                                                             Begleitperson zum Ferienort.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
                                                                                    8. Obliegenheiten des / der TN
JW kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen-
der Regelungen zurücktreten:                                                        8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängel-
                                                                                         anzeige ist bei Reisen mit JW wie folgt konkretisiert. Der TN ist verpflichtet,
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch             auftretende Mängel unverzüglich gegenüber JW unter der unten an-
   JW muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein.                  gegebenen Adresse anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des
b) JW hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der              TN entfallen nur dann nicht, wenn die dem TN obliegende Rüge unver-
   Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden                        schuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
   Prospektangaben zu verweisen.                                                         beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn
c)   JW ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unver-            ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, JW erkenn-
     züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der        barem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
     Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.                                      JW eine ihm vom TN bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
                                                                                         ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
d) Ein Rücktritt von JW später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.              die Abhilfe unmöglich ist oder von JW verweigert wird oder wenn die
e) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleich-                sofor­tige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN
   wertigen anderen Reise verlangen, wenn JW in der Lage ist, eine solche                gerechtfertigt wird.
   Reise ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat         8.2. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder
   dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise                Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom TN unverzüglich an Ort und
   durch JW diesem gegenüber geltend zu machen.                                          Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzu-
f)   Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den           zeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die
     Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.                                Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
                                                                                         Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen
                                                                                         nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädi­
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
                                                                                         gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von JW angegebenen Stelle
7.1. JW erwartet, dass der/die TN sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und            (siehe oben 8.1.) anzuzeigen.
     den Weisungen der Betreuer und Betreuerinnen Folge leistet sowie die
     Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. JW kann den Reise­
                                                                                    9. Beschränkung der Haftung
     vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet
     einer Abmahnung von JW oder dessen örtliche Vertreter nachhaltig stört         9.1. Die vertragliche Haftung von JW für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
     oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofor­            ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
     tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.                                     a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
7.2. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der TN                         herbeigeführt wird oder
     gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (ins­                      b) soweit JW für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines
     besondere bezüglich Drogen, Alkohol und Nikotinmissbrauch) verstößt.                    Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.3. JW ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgen-      9.2. JW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
     der Regelungen berechtigt:                                                          Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-
      a) Wenn sich ergibt, dass der TN und/oder dessen gesetzlicher Vertreter            mittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
         schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über folgende ver-               ­Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
         tragswesentlichen Umstände machen: Personenstandsangaben (Alter,                 Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
         Staatsangehörigkeit) sowie Gesundheitsverhältnisse des TN oder                  und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
         schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, JW über             ­vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn-
         Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten.                       zeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der
       b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn JW die entsprechenden Umstände              Reiseleistungen von JW sind. JW haftet jedoch
          bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen            a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschrie­benen
          der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch JW,            Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför­
          insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich              derungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
          geworden sind. Kündigt JW, so behält es den Anspruch auf den Reise-                beinhalten,
          preis; JW muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen                  b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hin-
          sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die JW aus einer ander-

22                                                                                                                                                                   23
weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von JW ursächlich
        ­ eworden ist. Durch die vorstehende Regelung bleibt eine etwaige Haf-
        g                                                                         12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
        tung von JW aus der Verletzung von Vermittlerpflichten unberührt.
                                                                                  12.1. JW informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
                                                                                         von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh­
10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Information über Verbraucher-                 mens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der
    streitbeilegung                                                                     ­ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN              gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
      innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der      12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch
      Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag,            nicht fest, so ist JW verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die
      der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der          ­Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
      Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten              wird bzw. werden. Sobald JW weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
      allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines           durchführt, wird es den TN informieren.
      solchen Tages der nächste Werktag.                                          12.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug­
10.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber JW unter der                    gesell­schaft, wird JW den TN unverzüglich und so rasch dies mit
      nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann            ­angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
      der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der        12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften,
      Einhaltung der Frist verhindert worden ist.                                       denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist,
10.3. Die Frist nach Ziffer 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden          ist auf der Internet-Seite von JW abrufbar und in den Geschäftsräumen
      oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flü-                von JW einzusehen.
      gen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e
      Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
                                                                                  13. Rechtswahl und Gerichtsstand
      wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz­
      anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung           13.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
      geltend zu machen.                                                                oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
10.4. JW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung dar-          ­Vertragsverhältnis zwischen dem TN und JW die ausschließliche Geltung
      auf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Be-             des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können JW ausschließlich an
       stimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. JW nimmt          deren Sitz verklagen.
       nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine   13.2. Für Klagen von JW gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
       Verbraucherstreit-beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen             Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
       für JW verpflichtend würde, informiert JW die Verbraucher hierüber in            Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
      ­geeigneter Form. JW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen          Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
       Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit­             Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
       beilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.                     Sitz von JW vereinbart.

11. Verjährung                                                                    Der Reiseveranstalter ist bei der entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf
                                                                                  der Webseite genannt.
11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Le-
      bens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
      fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines gesetzlichen Vertreters    © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
      oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies      Stuttgart | München, 2016.
      gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
      vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines
      gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen.
11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem
      Jahr.
11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem
      Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden
      sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä­
      rungs­­­ort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-
      abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.4. Schweben zwischen dem TN und JW Verhandlungen über den Anspruch
      oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
      gehemmt, bis der TN oder JW die Fortsetzung der Verhandlungen ver-
      weigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
      Hemmung ein.

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Anmeldung
Teilnehmer*in
Name                                   Vorname                                        Geb.Datum
weiblich        männlich
Straße                                                                                Nationalität
PLZ, Wohnort                                                                          Telefon
Erziehungsberechtigte Person
Name                                   Vorname                                        Mobiltelefon
Name                                   Vorname                                        Mobiltelefon
Adresse                                                                               Telefon
E-Mail der Eltern
                    (für Bestätigung, Rechnung und alle weiteren Infoschreiben und Newsletter)
                                                                                             © AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V. – 03/2021/250

                                                                                                                                                        Jugendwerk der AWO Weser-Ems e. V.
                                                                                                                                                        Alter Postweg 38 · 26133 Oldenburg
                                                                                                                         www.jugendwerk-awo-reisen.de
                                                                                       Infos und aktuelle Termine auf:

                                                                                                                         www.jw-weser-ems.de und

                                                                                                                                                        Telefon: 0441/2 48 97 66
                                                                                                                                                        info@jw-weser-ems.de
Die Anmeldung erfolgt für die
    Ferienfreizeit,          Ferienbetreuung oder das                  Seminar:

vom                                       bis

Ich melde                          meine Tochter                 meinen Sohn
Wir melden                         unsere Tochter                unseren Sohn
hiermit verbindlich an.
                                                                                    Jugendwerk der
Ort, Datum                                                                          AWO Weser-Ems e. V.
Unterschrift                                                                        Alter Postweg 38
                                                                                    26133 Oldenburg
               (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
               Mit meiner Unterschrift bin ich damit einverstanden, alle weiteren
               Informationen, Bestätigung und Rechnung per Mail zu bekommen.
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