FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung
      im Wasserrechtsverfahren
   der Papierfabrik Palm in Eltmann

                          im Auftrag der

                               Mai 2020

 PCU PlanConsultUmwelt PARTNERSCHAFT KASELER WEG 1 66113 SAARBRÜCKEN
         TEL. 0681/ 7 37 81, 7 37 82 FAX 7 37 83 EMAIL: PCU@PCU.DE
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

Gliederung
Vorbemerkung ............................................................................................................... 3
1     Rechtlicher Hintergrund ........................................................................................ 5
2     Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete ..................................... 8
3     Wirkungsfaktoren ............................................................................................... 14
4     Erheblichkeit im Untersuchungsraum ................................................................... 16

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:       FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ..................7
Abb. 2:       VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ....................7

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:    FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung ...................................................................6
Tabelle 2:    Wirkfaktoren ........................................................................................................................... 14

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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

Vorbemerkung
Da Ende 2020 die gehobene wasserrechtliche Einleiterlaubnis ausläuft, muss die Papierfabrik
Palm einen Antrag auf Neuerteilung einer Erlaubnis zu Abwassereinleitung der
Betriebskläranlage ab 2021 stellen.
Das Werk Eltmann wurde im Jahr 1994 mit dem Bau der PM 1 gegründet. Die günstige
Anbindung an die Autobahn und der nahe Zugang zum Main-Donau-Kanal waren bei der
Standortauswahl ausschlaggebend. Mit dem Bau der PM 3 im Jahre 1999 wurde das Werk
ausgebaut mit einer Kapazität von derzeit 550.000 Tonnen Zeitungsdruckpapier im Jahr. Die
Herstellung erfolgt ausschließlich mit Altpapier, d.h. auf Sekundärbasis.
Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Planfeststellungs-
beschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt (Teil A des Bescheids).
Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die gehobene wasserrechtliche
Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der gesamten Abwässer aus der Papierfabrik
erteilt (Teil B. des Bescheids).
Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige
Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den
Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die
Einleitung der gesammelten Abwässer aus der Kläranlage (B.).
Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für die Einleitung
des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Teil A des
Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht
auch über den 31 .12.2020 hinaus fort.
Nach der Stellungnahme von Dolde Mayen & Partner und der Besprechung mit dem LFU
Bayern, dem WWA Bad Kissingen und dem Landratsamt Haßberge am 03.06.2019 in
Eltmann bezüglich gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist der § 60 Abs. 3
Wasserhaushaltsgesetz nur bei wesentliche Änderungen relevant. Es herrscht die
Einschätzung, dass die geplanten Änderungen nicht wesentlich sind und dass keine
Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht.
Die zum Antrag der Papierfabrik Palm vorliegenden Antragsunterlagen wurden vom LfU
Bayern einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Die Antragsunterlagen der
Papierfabrik Palm sind demnach in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. noch Angaben zu
machen:
..
        Zusammenfassend ist Auswirkung der Abwassereinleitung auf das Gewässer, die
         Trinkwasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete darzustellen. Mögliche schädliche
         Einflüsse sind dahingehend zu erläutern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die
         Beteiligung der Öffentlichkeit auszuarbeiten.
        Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung
         erforderlich.
        Mögliche Maßnahmen der Papierfabrik Palm bei einer kritischen Gewässersituation
         hinsichtlich des Alarmplan Main

Bei der genaueren Prüfung im Rahmen der Gutachtenserstellung können noch weitere
Nachforderungen auftreten.

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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

Die Einleitstelle befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes „Altmain                        und
Sandmagerrasen bei Limbach“, des FFH- und SPA-Gebietes „Mainaue zwischen Eltmann                  und
Haßfurt“. Bezüglich des Naturschutzgebietes wäre gemäß § 6 der Verordnung über                    das
Naturschutzgebiet eine Befreiung vom Verbot gemäß §4 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 erforderlich.              Der
Antrag ist gesondert zu stellen und zu begründen.
Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung
erforderlich.
Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wird überschlägig untersucht, ob vom geplanten Vorhaben
Wirkungen ausgehen, die bei den für die Erhaltungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete
maßgeblichen Bestandteilen (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
einschließlich deren charakteristischen Tierarten und Arten nach Anhang II der FFH-
Richtlinie) erhebliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Für den vorliegenden Fall, in welcher kein direkter Eingriff in ein FFH-Gebiet stattfindet, sind
die Auswirkungen der Abwassereinleitung im Rahmen einer FFH-Vorprüfung zu betrachten.

"Vorhaben" können möglicherweise zu negativen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
führen. Sie müssen daher vor ihrer Zulassung oder Durchführung darauf hin überprüft
werden, ob sie „geeignet“ sind, die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes
(FFH- und/oder Vogelschutzgebiet) erheblich zu beeinträchtigen. Bei vielen Vorhaben lässt
sich jedoch nicht auf den ersten Blick feststellen, ob die Verwirklichung des Vorhabens eine
derartige Eignung aufweist. In diesen Fällen wird mittels einer Vorprüfung festgestellt, ob
eine vertiefte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) durchgeführt werden muss. Diese Vorprüfung stellt eine Abschätzung der
Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der betreffenden Natura
2000-Gebiete dar, sie ist damit Teil des Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungsverfahrens.

Ergibt diese Vorprüfung, dass das Vorhaben nicht geeignet ist, erhebliche
Beeinträchtigungen hervorzurufen, sind keine weiteren Prüfschritte mehr erforderlich, das
Vorhaben kann aus Sicht der Natura 2000-Bestimmungen realisiert werden.

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1        Rechtlicher Hintergrund
Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie erfordern "(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit
der Verwaltung des Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein
solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten

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erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet
festgelegten Erhaltungszielen."
In bundesdeutsches Recht umgesetzt sind die Schutzziele der FFH-Richtlinie durch das
Bundesnaturschutzgesetz in §§ 31 bis 36 BNatSchG. Für den vorliegenden Fall, in welcher
kein direkter Eingriff in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet stattfindet, sind die Auswirkungen
der Grundwasserabsenkung zu betrachten.
Basis der Betrachtung in Bayern ist gemäß BayNatSchG der Art. 49a, Zulässigkeit von
Projekten und Plänen mit Auswirkungen auf das Europäische ökologische Netz „Natura
2000“:
(1) Projekte im Sinn des Art. 13c Abs. 2 sind vor der Entscheidung nach Art. 49 auf ihre Verträglichkeit
mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu prüfen.
(2) 1 Von den Verboten nach Art. 13c Abs. 2 darf eine Befreiung unbeschadet des Art. 49 nur erteilt
werden, wenn das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses die
Befreiung erfordert. 2 Zu den Gründen des öffentlichen Interesses zählen auch solche sozialer oder
wirtschaftlicher Art.3 Falls das Vorhaben einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art
erheblich beeinträchtigt, zählen dazu nur die menschliche Gesundheit und die öffentliche Sicherheit
oder maßgebliche günstige Umweltauswirkungen; andere zwingende Gründe des überwiegenden
öffentlichen Interesses dürfen nur berücksichtigt werden, wenn zuvor über das Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde.
(3) Pläne im Sinn des Art. 13c Abs. 3 dürfen nur unter den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2
aufgestellt werden.
(4) Die festzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben dazu beizutragen, dass der
Zusammenhang des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ sichergestellt wird.
Die Erhaltungsziele der FFH- und VSG-Gebiete sind in
http://www.lfu.baye
https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege
n_5526_5938/doc/5929_372.pdf und
https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege
n_5526_5938/doc/5929_471.pdf konkretisiert.
Im Rahmen der wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung der Papierfabrik Palm in
Eltmann wird in einer FFH-Vorprüfung eine Überprüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen
der Abwassereinleitung auf die Schutzziele des angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebietes
(s. Tab. 1 und Abb. 1) durchgeführt.
Es handelt sich um folgende FFH- und Vogelschutzgebiete innerhalb des Untersuchungs-
raums:

Tabelle 1:         FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung
FFH-                  Nr.              Name                                Größe          Entfernung zum
/Vogelschutz                                                                              Einleitbereich
gebiete
VSG                   5929-471         Mainaue zwischen Eltmann                 949 ha            innerhalb
                                       und Haßfurt

FFH                   5929-372         Mainaue zwischen Eltmann              1.329 ha             innerhalb
                                       und Haßfurt

                                                                                                              6
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Abb. 1:        FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der
               Abwassereinleitung

Abb. 2:        VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der
               Abwassereinleitung

(rote Punkte=Lage der Einleitstelle)
Das FFH-Gebiet ist nach Bayeratlas als wasserabhängig eingestuft.

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2        Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete
FFH-Gebiet 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt
Größe: 950 ha Kurzcharakterisierung:
Artenreicher Biotopkomplex in der Mainaue mit dem größten nordbayerischen Vorkommen des
Fleischfarbenen Knabenkrauts, Restvorkommen seltener Stromtalwiesen.
Biotopkomplex aus typischen Niedermoorrelikten, Salbei-Glatthaferwiesen, Sandrasen und
Stromtalwiesen der Mainaue.

Code    Lebensraum

3130     Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des Littorelletea uniflorae und/oder
         der Isoeto-Nanojuncetea

3150     Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharions

3270     Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.

6120     Trockene, kalkreiche Sandrasen

6210     Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
         (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

6430     Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

6440     Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler
6510     Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

7220     Kalktuff-Quellen (Cratoneurion)

7230     Kalkreiche Niedermoore

9130     Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

9170     Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

9180     Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91E0     Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno Padion, Alnion
         incanae, Salicion albae)

Prioritäre Lebensraumtypen in Fett

Name                                         FFH/VSR      BNatSchG        RL BY          Quelle

Wirbellose
Großer Moorbläuling   Glaucopsyche teleius     II/IV           s            2        (LFU 2004)

Schwarzblauer         Glaucopsyche             II/IV           s            3        (LFU 2004)
Moorbläuling          nausithous

BNatSchG s=streng geschützt

Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele:
1.
     Erhalt bzw. Wiederherstellung eines artenreichen Biotopkomplexes in der Mainaue aus typischen Salbei-
     Glatthaferwiesen, Sandrasen, Niedermoorrelikten und Stromtalwiesen sowie verschiedener Waldtypen.

2.     Erhaltung bzw. Wiederherstellung der oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässer mit Vegetation der
       Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea; Erhalt bzw. Wiederherstellung der
       biotopprägenden Gewässerqualität; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der störungsarmen, unverbauten
       bzw. unbefestigten Uferzonen mit natürlicher Überflutungsdynamik und der Verzahnung mit amphibischen
       Kontaktlebensräumen wie Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrieden; Erhaltung bzw.
       Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

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3.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der
      naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den
      dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier
      Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der
      natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums
      einer unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen
      Wechselwasser-, Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise
      freiliegenden Ufern und Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen
      Nährstoffhaushaltes, des Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie
      Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im
      Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der
      Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

4.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Flüsse mit Schlammbänken einschließlich durchströmter
      Altwasserarme mit ihrer charakteristischen einjährigen, nitrophytischen Vegetation und den
      charakteristischen Tierarten; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischem Gewässerchemismus, -
      trophie und -temperatur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen
      Fließgewässerdynamik mit natürlichem bzw. naturnahem Überflutungsregime und natürlich bzw. naturnah
      ablaufenden Ufergestaltungsprozessen (z. B. Anlandung, Überstauung, Abbrüche); Erhaltung bzw.
      Wiederherstellung störungsarmer, unverbauter, für Gewässerorganismen durchgängiger, strukturreicher
      Gewässerabschnitte ohne Ufer- und Sohlbefestigung, Stauwerke einschließlich ungestörter Anbindung von
      Seitengewässern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des funktionalen Zusammenhangs des Fließgewässers
      mit den auetypischen Kontaktlebensräumen wie flussbegleitenden Gehölzbeständen, Röhrichten,
      Seggenriedern, Niedermooren, Hochstaudenfluren und Nasswiesen sowie temporären bzw. permanent
      wassergefüllten Mulden und Senken; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen
      ungestörten Zustands.

5.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der trockenen, kalkreichen Sandrasen in ihren nutzungs- und
      pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend
      gehölzfreier Ausprägung sowie der Nährstoffarmut der Standorte; Erhalt bzw. Wiederherstellung
      kleinräumig offener Bodenstellen als Habitatstrukturen für Pionierarten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung
      der Verzahnung der Sandrasen mit vegetationsfreien und vegetationsarmen, auch flechtenreichen Stellen;
      Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Mikroreliefs; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines
      von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

6.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalk-Trockenrasen, auch in ihren nutzungs- und pflegegeprägten
      Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend gehölzfreier
      Ausprägung, der Nährstoffarmut der Standorte sowie der spezifischen Habitatelemente; Erhaltung bzw.
      Wiederherstellung eines Mosaiks aus Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Säumen, Einzelgehölzen und
      Gehölzgruppen sowie der charakteristischen Wald-Offenland-Übergänge; Erhalt bzw. Wiederherstellung des
      hohen Artenreichtums an Orchideen bzw. bedeutender Orchideen-Populationen; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung eines abwechslungsreichen Gelände- und Mikroreliefs mit wechselnden Boden- und
      Standortsverhältnissen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten
      Zustands.

7.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der feuchten Hochstaudenfluren in weitgehend gehölzfreier sowie
      weitgehend neophytenfreier Ausprägung; Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer intakten
      Gewässerdynamik und –struktur sowie des charakteristischen Nährstoffhaushalts; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in die auetypischen Kontaktlebensräume wie
      bachbegleitende Gehölzbestände, Röhrichte, Seggenrieder, Niedermoore, Nasswiesen und artenreiches
      Grünland; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

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8.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Brenndolden-Auenwiesen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten
      Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters und des gehölzfreien Zustands;
      Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushalts mit periodischer Überflutung oder
      Überstauung sowie wechselfeuchten Verhältnissen, des charakteristischen Nährstoffhaushalts sowie einer
      ungestörten Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs
      mit wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, Schlenken, flach überstauten Mulden sowie Quell- und
      Sickerwasseraustritten und Quellrinnsalen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ungestörten Kontaktes mit
      Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Nass- und Auwiesen, Hochstaudenfluren sowie
      Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

9.    Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in ihren nutzungs- und
      pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des standörtlich bedingten weiten
      Spektrums an nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Bodenverhältnissen; Erhaltung bzw.
      Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushalts in frischen bis feuchten Beständen; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume bzw. ihres ungestörten Kontaktes
      mit Nachbarbiotopen wie Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Streuobstbeständen, Säumen und
      Feuchtwiesen.

10.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalktuffquellen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des intakten
      Wasser- und Nährstoffhaushalts sowie des charakteristischen Wasserchemismus, insbesondere auch einer
      natürlichen Quellschüttung aus durch Nährstoff- und Pestizideinträgen unbeeinträchtigten Quellen;
      Erhaltung bzw. Wiederherstellung intakter hydrogeologischer Prozesse wie Ausfällungen von Kalksinter mit
      Kalktuffbildung; Erhalt bzw. Wiederherstellung der charakteristischen morphologischen Strukturen wie Tuff-
      und Sinterbildungen, kalkverkrusteten Moosüberzügen, Quellschlenken, -rinnen und -fächern; Erhaltung
      bzw. Wiederherstellung von Tufffluren im Wald mit einer Laubholzbestockung ohne beeinträchtigende
      Nadelhölzer im Umfeld der Kalktuffquellen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von jeglicher Nutzung
      bzw. Freizeitbetrieb ungestörten Zustands.

11.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der offenen, weitgehend gehölzfreien Niedermoore in ihren
      nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen
      Wasser- und Nährstoffhaushalts, des charakteristischen Bodenchemismus sowie einer ungestörten
      Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs mit
      wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, flach überstauten Mulden sowie Quellaustritten; Erhaltung
      bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume wie insbesondere Übergangs-
      und Niedermoorkomplexe bzw. des ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Gewässern,
      Röhrichten, Seggenrieden, Quellfuren, Nass- und Auwiesen, Magerrasen, Hochstaudenfluren sowie
      Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

12.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger,
      weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher
      Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen
      Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als
      Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines
      ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten.

13.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, insbesondere
      großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände;
      Erhalt bzw. Wiederherstellung der naturnahen Bestands- und Altersstruktur, der lebensraumtypischen
      Baumartenzusammensetzung in allen Altersklassen und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
      Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen oder durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen
      entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen
      Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen
      sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten;
      Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes.

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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

14.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder, insbesondere unzerschnittener,
      störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur,
      lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
      Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von
      Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und
      Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung der dynamischen Prozesse
      wie Hangrutschungen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushaltes und
      Bestandsklimas.

15.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erlen-Eschen-Auenwälder bzw. Weiden-Weichholzauen in
      ihrer gebietsspezifischen Ausprägung und Verteilung; Erhalt bzw. Wiederherstellung unzerschnittener,
      störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur,
      lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
      Erhalt bzw. Wiederherstellung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und
      Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines
      naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überschwemmung bzw. Druckwasserüberstauung sowie
      des jahreszeitlich stark schwankenden Grundwasserspiegels; Erhalt bzw. Wiederherstellung des ungestörten
      Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Röhrichten, Seggenrieden, Wiesen und Hochstaudenfluren; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altwässern und Mulden; Erhalt bzw.
      Wiederherstellung der charakteristischen Gewässerqualität zur Vermeidung von Nährstoff- und
      Schadstoffeinträgen in die Bestände.

16.   Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Hellen und des Dunklen Wiesenknopf-
      Ameisenbläulings einschließlich der Bestände seiner Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf und der
      Wirtsameisen-Vorkommen; Erhalt bzw. Wiederherstellung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungen
      von Feuchtbiotopen, Wiesen, Hochstaudenfluren und Saumstrukturen in einer an den
      Entwicklungsrhythmus der Art angepassten Weise; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von nicht oder nur
      periodisch genutzten Saumstrukturen, Randflächen und Vernetzungsstrukturen wie Bachläufe, Waldsäume
      und Gräben; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Habitatverbundes innerhalb von Metapopulationen.

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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

VSG-Gebiet 5929-471 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt
Kurzcharakterisierung:
Wichtiges Feucht- und Gewässergebiet zur Brut, Rast und Überwinterung in Nordbayern, u.a. mit der
größten bayerischen Graureiherkolonie und Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und der
Roten Liste Bayerns.
Gewässerlebensräume, Feuchtgebiete, Feuchtwiesen, kleine Wälder und Sandmagerrasen als Brut-,
Rast- und Überwinterungsgebiete für Vögel.

 EU-Code:                     Wissenschaftlicher Name:                    Deutscher Name:
A612                          Luscinia svecica                            Blaukehlchen
A166                          Tringa glareola                             Bruchwasserläufer
A229                          Alcedo atthis                               Eisvogel
A094                          Pandion haliaetus                           Fischadler
A193                          Sterna hirundo                              Flussseeschwalbe
A140                          Pluvialis apricaria                         Goldregenpfeifer
A234                          Picus canus                                 Grauspecht
A151                          Philomachus pugnax                          Kampfläufer
A060-B                        Aythya nyroca                               Moorente
A338                          Lanius collurio                             Neuntöter
A689                          Gavia arctica                               Prachttaucher
A634-A                        Ardea purpurea                              Purpurreiher
A688-B                        Botaurus stellaris                          Rohrdommel
A081                          Circus aeruginosus                          Rohrweihe
A074                          Milvus milvus                               Rotmilan
A073                          Milvus migrans                              Schwarzmilan
A698                          Egretta alba                                Silberreiher
A038-A                        Cygnus cygnus                               Singschwan
A001-A                        Gavia stellata                              Sterntaucher
A197                          Chlidonias niger                            Trauerseeschwalbe
A119                          Porzana porzana                             Tüpfelsumpfhuhn
A122                          Crex crex                                   Wachtelkönig
A708                          Falco peregrinus                            Wanderfalke
A667-A                        Ciconia ciconia                             Weißstorch
A072                          Pernis apivorus                             Wespenbussard
A617-A                        Ixobrychus minutus                          Zwergdommel
A466-B                        Calidris alpina schinzii                    Alpenstrandläufer
A099                          Falco subbuteo                              Baumfalke
A336                          Remiz pendulinus                            Beutelmeise
A309                          Sylvia communis                             Dorngrasmücke
A298                          Acrocephalus arundinaceus                   Drosselrohrsänger
A726                          Charadrius dubius                           Flussregenpfeifer
A168                          Actitis hypoleucos                          Flussuferläufer
A654-B                        Mergus merganser                            Gänsesäger
A699                          Ardea cinerea                               Graureiher
A619                          Accipiter gentilis                          Habicht
A691                          Podiceps cristatus                          Haubentaucher
A271                          Luscinia megarhynchos                       Nachtigall
A665-A                        Podiceps grisegena                          Rothalstaucher
A277                          Oenanthe oenanthe                           Steinschmätzer
A297                          Acrocephalus scirpaceus                     Teichrohrsänger
A614-A                        Limosa limosa                               Uferschnepfe
A152                          Lymnocryptes minimus                        Zwergschnepfe
A037                          Cygnus columbianus bewickii                 Zwergschwan
A690                          Tachybaptus ruficollis                      Zwergtaucher

                                                                                                  12
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

Erhaltungsziele
Erhalt des artenreichen Feucht- und Gewässergebiets mit einem reich strukturierten Lebensraumkomplex aus
stehenden (Altgewässer, Baggerseen, Buhnenteiche) und fließenden Gewässern mit großflächigen Sumpf- und
Verlandungsbereichen, kleinreliefreichen und muldigen Flussterrassen mit Stromtalwiesenrelikten, partiell
niedermoorartigen Extensivwiesen, kleinen Auwäldern und Sandmagerrasen als bedeutendes Brut-, Rast- und
Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Erhalt der nicht von Straßen oder Freileitungen zerschnittenen
Auenabschnitte und Niederungen.
1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rohrweihe, Haubentaucher, Zwergtaucher,
Tüpfelsumpfhuhn, Rohrdommel, Zwergdommel, Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger als
Brutvögel der Ufer-, Röhricht- und Verlandungsbereiche sowie ihrer Lebensräume, insbesondere ausgedehnter,
ganzjährig ausreichend ungestörter, teilweise wasserdurchfluteter Schilfgebiete und strukturreicher
Verlandungsbereiche mit ausreichend hohen Wasserständen, gebüsch- und hochstaudenreichen Ufern sowie
Flach- und Altwasserbereichen mit ausgeprägter Tauch- ggf. Schwimmblattvegetation, insbesondere im Habitat
der Rohrdommel; auch an Kleingewässern und Gräben, insbesondere dem Landwehrgraben zum Erhalt der
dortigen Bestände der Rohrweihe. Erhalt großflächiger freier Wasserflächen im Wechsel mit offenen
Schlammflächen. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität der Alt- und
Stillgewässer.
2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gewässer als Rast- und Überwinterungsgebiete für Zugvögel wie
Fischadler, Rohrweihe, Prachttaucher, Sterntaucher, Haubentaucher, Zwergtaucher,
Rothalstaucher, Singschwan, Zwergschwan, Rohrdommel, Zwergdommel, Moorente, Gänsesäger,
Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschnepfe, Purpurreiher und Silberreiher. Erhalt ggf. Wiederherstellung der
extensiv genutzten Auwiesen, die aufgrund der Abflussdynamik des Mains überschwemmt werden. Erhalt der
großen Bäume an den Gewässern als Ansitzwarten z. B. für den Fischadler.
3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Graureihers und seiner Lebensräume. Erhalt ggf.
Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius
i.d.R. 200 m) bei Dippach am Main sowie der benachbarten extensiv genutzten Grünlandflächen, Buhnen,
Teiche, Altgewässer, Feuchtbrachen und Verlandungszonen als Nahrungshabitate. Verzicht auf Bejagung im
Vogelschutzgebiet.
4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der ausgedehnten und störungsarmen Feuchtwiesen mit ihrem
charakteristischen Wasserhaushalt (Überschwemmungen, hohe Grundwasserstände), Mikrorelief (Senken,
Flutmulden), Kleingewässern und einem abgestimmten Mahd- und Nutzungsmosaik als Bruthabitat des
Wachtelkönigs sowie als Rast- oder Überwinterungshabitat für Weißstorch, Silberreiher,
Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer und
Alpenstrandläufer sowie als Nahrungshabitate für Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Baumfalke und
Wanderfalke.
5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Flussregenpfeifers sowie seiner Lebensräume,
insbesondere der Uferbereiche des Mains sowie der Baggerseen mit Kies-, Sand- und Schlammbänken, auch als
Brut- und Rasthabitat für Flussuferläufer und Flussseeschwalbe. Erhalt ggf. Wiederherstellung
störungsfreier Areale um die Brutplätze des Flussregenpfeifers in der Vorbrut- und Brutzeit.
6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Blaukehlchen, Nachtigall, Beutelmeise,
Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger und ihrer Lebensräume, insbesondere von Verlandungszonen mit
Röhrichtgürteln als Nistplätze sowie von Strauchsäumen, Weidengebüschen und Hochstaudenfluren als
Singwarten an Seen und Weihern sowie entlang von Bächen und Gräben, insbesondere dem Landwehr- und
Elfenseegraben.
7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere
ausreichend ungestörter und unbegradigter Bachläufe, Gräben und Stillgewässer mit naturbelassenen
Uferbereichen, natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebensraum sowie umgestürzten Bäumen und
anderen Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden Angebots
an Jung- und Kleinfischen in den Gewässern als Nahrungsgrundlage.
8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und
Habicht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, ausreichend unzerschnittener
Wald-Offenland-Gebiete. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere
zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) und Erhalt einer ausreichenden Anzahl an Horstbäumen.
9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Dorngrasmücke und Grauspecht sowie ihrer
Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz-Offenland-Komplexe aus Feucht- und
Auwaldbereichen mit naturnahen Waldsäumen, Ufergehölzsäumen am Main, (Weiden-) Gebüschen sowie
ungenutzten Ruderalfluren oder extensiv genutzten Offenlebensräumen, auch als Nahrungshabitat für den
Wespenbussard. Erhalt der Lebensräume von Ameisen als Nahrungsgrundlage für den Grauspecht.
10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Steinschmätzers und seiner Lebensräume, insbesondere
der offenen und halboffenen Kies- und Sandbereiche an den Teichen und Seen sowie der schütteren Gras- und
Krautvegetation entlang der Gewässer.

                                                                                                            13
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

3        Wirkungsfaktoren
Die Einleitstelle liegt innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebietes. Es finden jedoch keine
baulichen Veränderungen am Einleitbauwerk statt.
Zur Prüfung potentieller Wirkungen wurden die Wirkfaktoren von LAMBRECHT et al. (2004)
bzw. der Bundesanstalt für Naturschutz (http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp?name=intro)
herangezogen.

Tabelle 2:         Wirkfaktoren
Wirkfaktorgruppen                 Wirkfaktoren
1 Direkter Flächenentzug          1-1 Überbauung /Versiegelung
2 Veränderung der                 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Habitatstruktur /
Nutzung                           2-2 Verlust /Änderung charakteristischer Dynamik
                                  2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen
                                        Nutzung
                                  2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
                                  2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
3 Veränderung abiotischer 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Standortfaktoren                  3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
                                  3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
                                  3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
                                  3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
                                  3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter
                                       Faktoren (z.B. Belichtung, Verschattung)
4 Barriere- oder Fallenwir- 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
kung /Individuenverlust           4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
                                  4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
5 Nichtstoffliche                 5-1 Akustische Reize (Schall)
Einwirkungen                      5-2 Bewegung / Optische Reizauslöser (Sichtbarkeit, ohne Licht)
                                  5-3 Licht (auch: Anlockung)
                                  5-4 Erschütterungen / Vibrationen
                                  5-5 Mechanische Einwirkung (z.B. Tritt, Luftverwirbelung,
                                       Wellenschlag)
6 Stoffliche Einwirkungen         6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
                                  6-2 Organische Verbindungen
                                  6-3 Schwermetalle
                                  6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse
                                       entstehende Schadstoffe
                                  6-5 Salz
                                  6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub /

                                                                                                          14
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

                                         Schwebstoffe u. Sedimente)
                                  6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)
                                  6-8 Arzneimittelrückstände u. endokrin wirkende Stoffe
                                  6-9 Sonstige Stoffe
7 Strahlung                       7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder
                                  7-2 lonisierende / Radioaktive Strahlung
8 Gezielte Beeinflussung          8-1 Management gebietsheimischer Arten
von Arten und                     8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten
Organismen
                                  8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.)
                                  8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
9 Sonstiges                       9-1 Sonstiges

Potentielle Wirkungen sind über die
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren:
         3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
6 Stoffliche Einwirkungen
         6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
         6-2 Organische Verbindungen
möglich.
Es ist zu prüfen, ob eine erhebliche negative Beeinflussung durch die Veränderungen auf die
Erhaltungsziele des FFH- und Vogelschutzgebietes ausgeschlossen werden können.

                                                                                                   15
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

4        Erheblichkeit im Untersuchungsraum
Da keine baulichen Änderungen durch die neue wasserrechtliche Erlaubnis bedingt sind,
bleibt zu prüfen, ob die Abwassereinleitung selbst, deren Einleitstelle innerhalb des FFH-und
VS-Gebietes liegt, eine erhebliche negative Beeinflussung auf diese Gebiete ausgeht. Die
Einleitungsstelle der Kläranlagenabwässer liegt innerhalb der Stauhaltung Knetzgau bei
Mainkilometer 367,75.
Für die FFH- und VS-Gebiete sind spezifischen Erhaltungsziele aufgeführt, welche jedoch
keine spezifischen Angaben zu den relevanten Wirkfaktoren wie die Abwassereinleitung in
das Fließgewässer Main angeben. Es sind jedoch für Randbereiche (Buhnen, Altwässer),
welche auch Anschluss an den Main haben können, folgendes Ziel definiert:
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der
naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den
dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier
Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der
natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums einer
unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen Wechselwasser-,
Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise freiliegenden Ufern und
Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes, des
Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw. Wiederherstellung von
Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als
Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt
bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung
eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.

Prioritäre Lebensräume und Arten
Die Standard-Datenbögen zeigen im Vergleich mit der Kartierung der geschützten Biotope,
dass als prioritäre Lebensräume die Weichholzauenwälder (91E0*) im engeren
Untersuchungsraum auftreten können. Sonstige prioritäre Biotope wie Blauschillergrasrasen
(6120), orchideenreiche Magerwiesen (6210) und Kalktuffquellen (7220) sind im engeren
Untersuchungsraum nicht kartiert.
Beim Abgleich mit den Wirkfaktoren in Tabelle 1 ergeben sich potentielle Beeinflussungen
nur durch die Abwassereinleitung:
Zur Bewertung der Auswirkung der Abwassereinleitung wurde eine gewässerökologische
Studie durchgeführt. Diese kommt unter „worst case“ Betrachtung (Berechnung mit MNQ bei
ständiger Vollausschöpfung der Genehmigungswerte) zu folgendem Ergebnis:
Bewertung
Es ergeben sich bei Vollausschöpfung der Genehmigungswerte nur Überschreitung bei den
Orientierungswerten für den ökologisch guten Zustand für Pges, welche bereits in der
Vorbelastung überschritten sind. Die resultierenden Zusatzbelastungen liegen jedoch bei
wenigen Prozent der Vorbelastung. Der im Wasserkörper notwendigen Reduktion der
Phosphorbelastung wird durch Reduzierung des gewichteten mittleren Monatsmittelwertes
auf 0,5 mg/l Pges Rechnung getragen. Die rechnerische Erhöhung bei dem reduzierten
Einleitwert für Pges beträgt jedoch nur 0,48 % der Vorbelastung und nur 0,8 % des
Orientierungswertes der Oberflächengewässerverordnung. Damit stellt sie keine erhebliche
Quelle dar.

Die Erhöhung der Konzentrationen führt zu keiner erheblichen Änderung der Konzentrationen
im Main. Die Konzentrationserhöhungen sind als irrelevant einzustufen und führen neben
Phosphor zu keine Überschreitung der Orientierungswerte der Oberflächengewässerver-

                                                                                                        16
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

ordnung. Somit führt die Abwassereinleitung zu keiner Verschlechterung des Gewässer-
zustandes des Mains im Einleitbereich und im Abstrom der Einleitung.
Nach der Mischrechnung ergibt sich eine Temperaturerhöhung durch die Einleitung des
warmen Abwassers um 0,08 K. Dies führt zu keiner Überschreitung des Orientierungswertes
von 3 K nach der OGewV für Gewässer der Fischgemeinschaft Epipotamal. Es existiert für
den stauregulierten Main ein Alarmplan, welcher auch Kriterien für die Temperatureinleitung
berücksichtigt, jedoch ist die Papierfabrik Palm in Eltmann nicht als relevanter Einleiter
eingestuft1.
Auswirkungen auf die aquatische Fauna durch eine stoffliche Belastung der
Abwassereinleitung sind durch Einhaltung der Orientierungswerte der OGewV für BSB5 und
TOC bei den auftretenden Konzentrationen und dem spezifischen Charakter der
Abwasserinhaltsstoffe nicht zu erwarten.
Bei dem Hauptbelastungsfaktor von Papierfabriken, dem CSB/TOC, werden die
Orientierungswerte für den ökologisch guten Zustand auch im Nahbereich bei Ausschöpfung
der Genehmigungswerte eingehalten.
Summationswirkung
Sonstige Planungen im Raum mit erheblichen Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme
sowie nachteiligen Wirkungen auf die FFH-Gebiete und ihre Erhaltungsziele sind nicht
bekannt.
Durch das geplante Vorhaben werden weder die naturschutzfachlichen Erhaltungsziele noch
die Kohärenz des ausgewiesenen Schutzgebietssystems Natura 2000 nachhaltig beeinträch-
tigt.
Fazit
Bedingt durch die Verbesserungen bei der kritischen Nährstoffkomponente Phosphat ist eine
leichte Verbesserung der Parameter zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes für
den Main im Einleitbereich und im Abstrom zu erwarten.
Daher kann eine erhebliche negative Beeinflussung der Schutz- und Erhaltungsziele der
umliegenden FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Abwassereinleitung ausgeschlossen
werden.
Die Analyse der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens auf den Schutzzweck und die
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen des Anhangs I, der Tierarten des Anhangs II der FFH-
RL ergab keine erhebliche Beeinträchtigungen nach § 6 Abs. 3 der FFH-RL.

1
  Regierung von Unterfranken (2012): Alarmplan für den bayerischen, staugeregelten Main - Gewässerökologie
- https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/6/3/00756/index.html

                                                                                                        17
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

 A Grundinformation
 Name des Projektes oder           Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Ableitung von
 Plans                             Abwasser der Papierfabrik Palm in Eltmann
 Natura 2000-Gebiet                                                                         FFH oder/und SPA
                                   5929-372                Mainaue zwischen Eltmann         FFH
                                                           und Haßfurt

                                   5929-372                Mainaue zwischen Eltmann         SPA
                                                           und Haßfurt

 Kurze Beschreibung des            Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Plan-
                                   feststellungsbeschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt
 Projektes oder Plans
                                   (Teil A des Bescheids). Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die
                                   gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der
                                   gesamten Abwässer aus der Papierfabrik erteilt (Teil B. des Bescheids).
                                   Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige
                                   Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung
                                   und den Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene
                                   wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der gesammelten Abwässer aus
                                   der Kläranlage (B.).
                                   Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für
                                   die Einleitung des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche
                                   Erlaubnis erteilt werden. Teil A des Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb
                                   der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht auch über den 31 .12.2020 hinaus
                                   fort.
                                   Eine negative Veränderung der Abwasserparameter wird nicht beantragt.
                                   Vielmehr ergibt sich eine Verbesserung bei den kritischen Parameter Phosphor.
 Vorliegende Unterlagen            Antrag, gewässerökologische Studie
 Vorhabensträger                   Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG
 (Name, Adresse, Telefon,          Industriestr. 23,
 Fax, E-Mail)
                                   97483 Eltmann
                                   Tel.:+49 9522 925-304
                                   Fax:+49 7361 577-4604
                                   Andreas.Reichert@papierfabrik-palm.de
 Genehmigungsbehörde               Landratsamt Haßberge
 Naturschutzbehörde                Landratsamt Haßberge
                                   Sachgebiet III/4 Wasserrecht, Landwirtschaft, Naturschutz

 B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck
 LRT/Arten                                Wirkfaktoren                             Mögliche           erhebliche
                                          (bau-,   anlagen-,         betriebs-     Beeinträchtigungen
                                          bedingt

 C Summationswirkung
 Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für

                                                                                                                18
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann

 die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich
 oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen?
 LRT/Arten                      Projekt/Plan                  Wirkfaktoren                   Mögliche    erhebliche
                                                              (bau-,       anlagen-,         Beeinträchtigungen
                                                              betriebs-bedingt

 D Ergebnis
 Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
 auszuschließen
       ja                                                     Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den
                                                              Erhaltungszeilen verträglich
       nein                                                   FFH-VP erforderlich
       Im Rahmen der oben                                     FFH-VP erforderlich
 durchgeführten FFH-VA konnte
 keine eindeutige Klärung der
 Auswirkungen auf die
 Erhaltungsziele herbeigeführt
 werden; es verbleiben Zweifel

 Die FFH-VA wurde durchgeführt
 am                    Mai 2020                               von      Dipl. Geogr. Christoph Horras
                                                                       PCU Partnerschaft
                                                                       Kaseler Weg 1
                                                                       66113 Saarbrücken
                                                                       Tel. 0681/73781
                                                                       Mail: Christoph.horras@pcu.de

 Unterschrift

 Die FFH-VA wurde an die uNB zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben
 am                                                           von

 Unterschrift

                                                                                                                19
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