FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann im Auftrag der Mai 2020 PCU PlanConsultUmwelt PARTNERSCHAFT KASELER WEG 1 66113 SAARBRÜCKEN TEL. 0681/ 7 37 81, 7 37 82 FAX 7 37 83 EMAIL: PCU@PCU.DE
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Gliederung Vorbemerkung ............................................................................................................... 3 1 Rechtlicher Hintergrund ........................................................................................ 5 2 Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete ..................................... 8 3 Wirkungsfaktoren ............................................................................................... 14 4 Erheblichkeit im Untersuchungsraum ................................................................... 16 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ..................7 Abb. 2: VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ....................7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung ...................................................................6 Tabelle 2: Wirkfaktoren ........................................................................................................................... 14 2
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Vorbemerkung Da Ende 2020 die gehobene wasserrechtliche Einleiterlaubnis ausläuft, muss die Papierfabrik Palm einen Antrag auf Neuerteilung einer Erlaubnis zu Abwassereinleitung der Betriebskläranlage ab 2021 stellen. Das Werk Eltmann wurde im Jahr 1994 mit dem Bau der PM 1 gegründet. Die günstige Anbindung an die Autobahn und der nahe Zugang zum Main-Donau-Kanal waren bei der Standortauswahl ausschlaggebend. Mit dem Bau der PM 3 im Jahre 1999 wurde das Werk ausgebaut mit einer Kapazität von derzeit 550.000 Tonnen Zeitungsdruckpapier im Jahr. Die Herstellung erfolgt ausschließlich mit Altpapier, d.h. auf Sekundärbasis. Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Planfeststellungs- beschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt (Teil A des Bescheids). Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der gesamten Abwässer aus der Papierfabrik erteilt (Teil B. des Bescheids). Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der gesammelten Abwässer aus der Kläranlage (B.). Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für die Einleitung des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Teil A des Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht auch über den 31 .12.2020 hinaus fort. Nach der Stellungnahme von Dolde Mayen & Partner und der Besprechung mit dem LFU Bayern, dem WWA Bad Kissingen und dem Landratsamt Haßberge am 03.06.2019 in Eltmann bezüglich gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist der § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz nur bei wesentliche Änderungen relevant. Es herrscht die Einschätzung, dass die geplanten Änderungen nicht wesentlich sind und dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht. Die zum Antrag der Papierfabrik Palm vorliegenden Antragsunterlagen wurden vom LfU Bayern einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Die Antragsunterlagen der Papierfabrik Palm sind demnach in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. noch Angaben zu machen: .. Zusammenfassend ist Auswirkung der Abwassereinleitung auf das Gewässer, die Trinkwasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete darzustellen. Mögliche schädliche Einflüsse sind dahingehend zu erläutern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit auszuarbeiten. Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung erforderlich. Mögliche Maßnahmen der Papierfabrik Palm bei einer kritischen Gewässersituation hinsichtlich des Alarmplan Main Bei der genaueren Prüfung im Rahmen der Gutachtenserstellung können noch weitere Nachforderungen auftreten. 3
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Die Einleitstelle befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes „Altmain und Sandmagerrasen bei Limbach“, des FFH- und SPA-Gebietes „Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt“. Bezüglich des Naturschutzgebietes wäre gemäß § 6 der Verordnung über das Naturschutzgebiet eine Befreiung vom Verbot gemäß §4 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 erforderlich. Der Antrag ist gesondert zu stellen und zu begründen. Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung erforderlich. Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wird überschlägig untersucht, ob vom geplanten Vorhaben Wirkungen ausgehen, die bei den für die Erhaltungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete maßgeblichen Bestandteilen (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie einschließlich deren charakteristischen Tierarten und Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie) erhebliche Beeinträchtigungen verursachen können. Für den vorliegenden Fall, in welcher kein direkter Eingriff in ein FFH-Gebiet stattfindet, sind die Auswirkungen der Abwassereinleitung im Rahmen einer FFH-Vorprüfung zu betrachten. "Vorhaben" können möglicherweise zu negativen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete führen. Sie müssen daher vor ihrer Zulassung oder Durchführung darauf hin überprüft werden, ob sie „geeignet“ sind, die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes (FFH- und/oder Vogelschutzgebiet) erheblich zu beeinträchtigen. Bei vielen Vorhaben lässt sich jedoch nicht auf den ersten Blick feststellen, ob die Verwirklichung des Vorhabens eine derartige Eignung aufweist. In diesen Fällen wird mittels einer Vorprüfung festgestellt, ob eine vertiefte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchgeführt werden muss. Diese Vorprüfung stellt eine Abschätzung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der betreffenden Natura 2000-Gebiete dar, sie ist damit Teil des Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungsverfahrens. Ergibt diese Vorprüfung, dass das Vorhaben nicht geeignet ist, erhebliche Beeinträchtigungen hervorzurufen, sind keine weiteren Prüfschritte mehr erforderlich, das Vorhaben kann aus Sicht der Natura 2000-Bestimmungen realisiert werden. 4
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 1 Rechtlicher Hintergrund Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie erfordern "(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten 5
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen." In bundesdeutsches Recht umgesetzt sind die Schutzziele der FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz in §§ 31 bis 36 BNatSchG. Für den vorliegenden Fall, in welcher kein direkter Eingriff in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet stattfindet, sind die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung zu betrachten. Basis der Betrachtung in Bayern ist gemäß BayNatSchG der Art. 49a, Zulässigkeit von Projekten und Plänen mit Auswirkungen auf das Europäische ökologische Netz „Natura 2000“: (1) Projekte im Sinn des Art. 13c Abs. 2 sind vor der Entscheidung nach Art. 49 auf ihre Verträglichkeit mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu prüfen. (2) 1 Von den Verboten nach Art. 13c Abs. 2 darf eine Befreiung unbeschadet des Art. 49 nur erteilt werden, wenn das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses die Befreiung erfordert. 2 Zu den Gründen des öffentlichen Interesses zählen auch solche sozialer oder wirtschaftlicher Art.3 Falls das Vorhaben einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art erheblich beeinträchtigt, zählen dazu nur die menschliche Gesundheit und die öffentliche Sicherheit oder maßgebliche günstige Umweltauswirkungen; andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses dürfen nur berücksichtigt werden, wenn zuvor über das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde. (3) Pläne im Sinn des Art. 13c Abs. 3 dürfen nur unter den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 aufgestellt werden. (4) Die festzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben dazu beizutragen, dass der Zusammenhang des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ sichergestellt wird. Die Erhaltungsziele der FFH- und VSG-Gebiete sind in http://www.lfu.baye https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege n_5526_5938/doc/5929_372.pdf und https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege n_5526_5938/doc/5929_471.pdf konkretisiert. Im Rahmen der wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung der Papierfabrik Palm in Eltmann wird in einer FFH-Vorprüfung eine Überprüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen der Abwassereinleitung auf die Schutzziele des angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebietes (s. Tab. 1 und Abb. 1) durchgeführt. Es handelt sich um folgende FFH- und Vogelschutzgebiete innerhalb des Untersuchungs- raums: Tabelle 1: FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung FFH- Nr. Name Größe Entfernung zum /Vogelschutz Einleitbereich gebiete VSG 5929-471 Mainaue zwischen Eltmann 949 ha innerhalb und Haßfurt FFH 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann 1.329 ha innerhalb und Haßfurt 6
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Abb. 1: FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung Abb. 2: VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung (rote Punkte=Lage der Einleitstelle) Das FFH-Gebiet ist nach Bayeratlas als wasserabhängig eingestuft. 7
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 2 Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete FFH-Gebiet 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt Größe: 950 ha Kurzcharakterisierung: Artenreicher Biotopkomplex in der Mainaue mit dem größten nordbayerischen Vorkommen des Fleischfarbenen Knabenkrauts, Restvorkommen seltener Stromtalwiesen. Biotopkomplex aus typischen Niedermoorrelikten, Salbei-Glatthaferwiesen, Sandrasen und Stromtalwiesen der Mainaue. Code Lebensraum 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharions 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. 6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6440 Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler 6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 7220 Kalktuff-Quellen (Cratoneurion) 7230 Kalkreiche Niedermoore 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Prioritäre Lebensraumtypen in Fett Name FFH/VSR BNatSchG RL BY Quelle Wirbellose Großer Moorbläuling Glaucopsyche teleius II/IV s 2 (LFU 2004) Schwarzblauer Glaucopsyche II/IV s 3 (LFU 2004) Moorbläuling nausithous BNatSchG s=streng geschützt Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele: 1. Erhalt bzw. Wiederherstellung eines artenreichen Biotopkomplexes in der Mainaue aus typischen Salbei- Glatthaferwiesen, Sandrasen, Niedermoorrelikten und Stromtalwiesen sowie verschiedener Waldtypen. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea; Erhalt bzw. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der störungsarmen, unverbauten bzw. unbefestigten Uferzonen mit natürlicher Überflutungsdynamik und der Verzahnung mit amphibischen Kontaktlebensräumen wie Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrieden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 8
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums einer unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen Wechselwasser-, Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise freiliegenden Ufern und Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes, des Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Flüsse mit Schlammbänken einschließlich durchströmter Altwasserarme mit ihrer charakteristischen einjährigen, nitrophytischen Vegetation und den charakteristischen Tierarten; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischem Gewässerchemismus, - trophie und -temperatur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen Fließgewässerdynamik mit natürlichem bzw. naturnahem Überflutungsregime und natürlich bzw. naturnah ablaufenden Ufergestaltungsprozessen (z. B. Anlandung, Überstauung, Abbrüche); Erhaltung bzw. Wiederherstellung störungsarmer, unverbauter, für Gewässerorganismen durchgängiger, strukturreicher Gewässerabschnitte ohne Ufer- und Sohlbefestigung, Stauwerke einschließlich ungestörter Anbindung von Seitengewässern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des funktionalen Zusammenhangs des Fließgewässers mit den auetypischen Kontaktlebensräumen wie flussbegleitenden Gehölzbeständen, Röhrichten, Seggenriedern, Niedermooren, Hochstaudenfluren und Nasswiesen sowie temporären bzw. permanent wassergefüllten Mulden und Senken; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der trockenen, kalkreichen Sandrasen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend gehölzfreier Ausprägung sowie der Nährstoffarmut der Standorte; Erhalt bzw. Wiederherstellung kleinräumig offener Bodenstellen als Habitatstrukturen für Pionierarten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verzahnung der Sandrasen mit vegetationsfreien und vegetationsarmen, auch flechtenreichen Stellen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Mikroreliefs; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalk-Trockenrasen, auch in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend gehölzfreier Ausprägung, der Nährstoffarmut der Standorte sowie der spezifischen Habitatelemente; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Mosaiks aus Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Säumen, Einzelgehölzen und Gehölzgruppen sowie der charakteristischen Wald-Offenland-Übergänge; Erhalt bzw. Wiederherstellung des hohen Artenreichtums an Orchideen bzw. bedeutender Orchideen-Populationen; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines abwechslungsreichen Gelände- und Mikroreliefs mit wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der feuchten Hochstaudenfluren in weitgehend gehölzfreier sowie weitgehend neophytenfreier Ausprägung; Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer intakten Gewässerdynamik und –struktur sowie des charakteristischen Nährstoffhaushalts; Erhalt bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in die auetypischen Kontaktlebensräume wie bachbegleitende Gehölzbestände, Röhrichte, Seggenrieder, Niedermoore, Nasswiesen und artenreiches Grünland; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 9
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Brenndolden-Auenwiesen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters und des gehölzfreien Zustands; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushalts mit periodischer Überflutung oder Überstauung sowie wechselfeuchten Verhältnissen, des charakteristischen Nährstoffhaushalts sowie einer ungestörten Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs mit wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, Schlenken, flach überstauten Mulden sowie Quell- und Sickerwasseraustritten und Quellrinnsalen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Nass- und Auwiesen, Hochstaudenfluren sowie Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des standörtlich bedingten weiten Spektrums an nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Bodenverhältnissen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushalts in frischen bis feuchten Beständen; Erhalt bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume bzw. ihres ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Streuobstbeständen, Säumen und Feuchtwiesen. 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalktuffquellen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des intakten Wasser- und Nährstoffhaushalts sowie des charakteristischen Wasserchemismus, insbesondere auch einer natürlichen Quellschüttung aus durch Nährstoff- und Pestizideinträgen unbeeinträchtigten Quellen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung intakter hydrogeologischer Prozesse wie Ausfällungen von Kalksinter mit Kalktuffbildung; Erhalt bzw. Wiederherstellung der charakteristischen morphologischen Strukturen wie Tuff- und Sinterbildungen, kalkverkrusteten Moosüberzügen, Quellschlenken, -rinnen und -fächern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Tufffluren im Wald mit einer Laubholzbestockung ohne beeinträchtigende Nadelhölzer im Umfeld der Kalktuffquellen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von jeglicher Nutzung bzw. Freizeitbetrieb ungestörten Zustands. 11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der offenen, weitgehend gehölzfreien Niedermoore in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasser- und Nährstoffhaushalts, des charakteristischen Bodenchemismus sowie einer ungestörten Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs mit wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, flach überstauten Mulden sowie Quellaustritten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume wie insbesondere Übergangs- und Niedermoorkomplexe bzw. des ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Quellfuren, Nass- und Auwiesen, Magerrasen, Hochstaudenfluren sowie Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. 12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten. 13. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, insbesondere großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände; Erhalt bzw. Wiederherstellung der naturnahen Bestands- und Altersstruktur, der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung in allen Altersklassen und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen oder durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes. 10
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 14. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder, insbesondere unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung der dynamischen Prozesse wie Hangrutschungen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushaltes und Bestandsklimas. 15. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erlen-Eschen-Auenwälder bzw. Weiden-Weichholzauen in ihrer gebietsspezifischen Ausprägung und Verteilung; Erhalt bzw. Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überschwemmung bzw. Druckwasserüberstauung sowie des jahreszeitlich stark schwankenden Grundwasserspiegels; Erhalt bzw. Wiederherstellung des ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Röhrichten, Seggenrieden, Wiesen und Hochstaudenfluren; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altwässern und Mulden; Erhalt bzw. Wiederherstellung der charakteristischen Gewässerqualität zur Vermeidung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in die Bestände. 16. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Hellen und des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings einschließlich der Bestände seiner Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameisen-Vorkommen; Erhalt bzw. Wiederherstellung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungen von Feuchtbiotopen, Wiesen, Hochstaudenfluren und Saumstrukturen in einer an den Entwicklungsrhythmus der Art angepassten Weise; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von nicht oder nur periodisch genutzten Saumstrukturen, Randflächen und Vernetzungsstrukturen wie Bachläufe, Waldsäume und Gräben; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Habitatverbundes innerhalb von Metapopulationen. 11
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann VSG-Gebiet 5929-471 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt Kurzcharakterisierung: Wichtiges Feucht- und Gewässergebiet zur Brut, Rast und Überwinterung in Nordbayern, u.a. mit der größten bayerischen Graureiherkolonie und Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und der Roten Liste Bayerns. Gewässerlebensräume, Feuchtgebiete, Feuchtwiesen, kleine Wälder und Sandmagerrasen als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete für Vögel. EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: A612 Luscinia svecica Blaukehlchen A166 Tringa glareola Bruchwasserläufer A229 Alcedo atthis Eisvogel A094 Pandion haliaetus Fischadler A193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer A234 Picus canus Grauspecht A151 Philomachus pugnax Kampfläufer A060-B Aythya nyroca Moorente A338 Lanius collurio Neuntöter A689 Gavia arctica Prachttaucher A634-A Ardea purpurea Purpurreiher A688-B Botaurus stellaris Rohrdommel A081 Circus aeruginosus Rohrweihe A074 Milvus milvus Rotmilan A073 Milvus migrans Schwarzmilan A698 Egretta alba Silberreiher A038-A Cygnus cygnus Singschwan A001-A Gavia stellata Sterntaucher A197 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn A122 Crex crex Wachtelkönig A708 Falco peregrinus Wanderfalke A667-A Ciconia ciconia Weißstorch A072 Pernis apivorus Wespenbussard A617-A Ixobrychus minutus Zwergdommel A466-B Calidris alpina schinzii Alpenstrandläufer A099 Falco subbuteo Baumfalke A336 Remiz pendulinus Beutelmeise A309 Sylvia communis Dorngrasmücke A298 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger A726 Charadrius dubius Flussregenpfeifer A168 Actitis hypoleucos Flussuferläufer A654-B Mergus merganser Gänsesäger A699 Ardea cinerea Graureiher A619 Accipiter gentilis Habicht A691 Podiceps cristatus Haubentaucher A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall A665-A Podiceps grisegena Rothalstaucher A277 Oenanthe oenanthe Steinschmätzer A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger A614-A Limosa limosa Uferschnepfe A152 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe A037 Cygnus columbianus bewickii Zwergschwan A690 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher 12
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Erhaltungsziele Erhalt des artenreichen Feucht- und Gewässergebiets mit einem reich strukturierten Lebensraumkomplex aus stehenden (Altgewässer, Baggerseen, Buhnenteiche) und fließenden Gewässern mit großflächigen Sumpf- und Verlandungsbereichen, kleinreliefreichen und muldigen Flussterrassen mit Stromtalwiesenrelikten, partiell niedermoorartigen Extensivwiesen, kleinen Auwäldern und Sandmagerrasen als bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Erhalt der nicht von Straßen oder Freileitungen zerschnittenen Auenabschnitte und Niederungen. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rohrweihe, Haubentaucher, Zwergtaucher, Tüpfelsumpfhuhn, Rohrdommel, Zwergdommel, Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger als Brutvögel der Ufer-, Röhricht- und Verlandungsbereiche sowie ihrer Lebensräume, insbesondere ausgedehnter, ganzjährig ausreichend ungestörter, teilweise wasserdurchfluteter Schilfgebiete und strukturreicher Verlandungsbereiche mit ausreichend hohen Wasserständen, gebüsch- und hochstaudenreichen Ufern sowie Flach- und Altwasserbereichen mit ausgeprägter Tauch- ggf. Schwimmblattvegetation, insbesondere im Habitat der Rohrdommel; auch an Kleingewässern und Gräben, insbesondere dem Landwehrgraben zum Erhalt der dortigen Bestände der Rohrweihe. Erhalt großflächiger freier Wasserflächen im Wechsel mit offenen Schlammflächen. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität der Alt- und Stillgewässer. 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gewässer als Rast- und Überwinterungsgebiete für Zugvögel wie Fischadler, Rohrweihe, Prachttaucher, Sterntaucher, Haubentaucher, Zwergtaucher, Rothalstaucher, Singschwan, Zwergschwan, Rohrdommel, Zwergdommel, Moorente, Gänsesäger, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschnepfe, Purpurreiher und Silberreiher. Erhalt ggf. Wiederherstellung der extensiv genutzten Auwiesen, die aufgrund der Abflussdynamik des Mains überschwemmt werden. Erhalt der großen Bäume an den Gewässern als Ansitzwarten z. B. für den Fischadler. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Graureihers und seiner Lebensräume. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) bei Dippach am Main sowie der benachbarten extensiv genutzten Grünlandflächen, Buhnen, Teiche, Altgewässer, Feuchtbrachen und Verlandungszonen als Nahrungshabitate. Verzicht auf Bejagung im Vogelschutzgebiet. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der ausgedehnten und störungsarmen Feuchtwiesen mit ihrem charakteristischen Wasserhaushalt (Überschwemmungen, hohe Grundwasserstände), Mikrorelief (Senken, Flutmulden), Kleingewässern und einem abgestimmten Mahd- und Nutzungsmosaik als Bruthabitat des Wachtelkönigs sowie als Rast- oder Überwinterungshabitat für Weißstorch, Silberreiher, Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer und Alpenstrandläufer sowie als Nahrungshabitate für Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Baumfalke und Wanderfalke. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Flussregenpfeifers sowie seiner Lebensräume, insbesondere der Uferbereiche des Mains sowie der Baggerseen mit Kies-, Sand- und Schlammbänken, auch als Brut- und Rasthabitat für Flussuferläufer und Flussseeschwalbe. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsfreier Areale um die Brutplätze des Flussregenpfeifers in der Vorbrut- und Brutzeit. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Blaukehlchen, Nachtigall, Beutelmeise, Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger und ihrer Lebensräume, insbesondere von Verlandungszonen mit Röhrichtgürteln als Nistplätze sowie von Strauchsäumen, Weidengebüschen und Hochstaudenfluren als Singwarten an Seen und Weihern sowie entlang von Bächen und Gräben, insbesondere dem Landwehr- und Elfenseegraben. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere ausreichend ungestörter und unbegradigter Bachläufe, Gräben und Stillgewässer mit naturbelassenen Uferbereichen, natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebensraum sowie umgestürzten Bäumen und anderen Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden Angebots an Jung- und Kleinfischen in den Gewässern als Nahrungsgrundlage. 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Habicht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, ausreichend unzerschnittener Wald-Offenland-Gebiete. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) und Erhalt einer ausreichenden Anzahl an Horstbäumen. 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Dorngrasmücke und Grauspecht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz-Offenland-Komplexe aus Feucht- und Auwaldbereichen mit naturnahen Waldsäumen, Ufergehölzsäumen am Main, (Weiden-) Gebüschen sowie ungenutzten Ruderalfluren oder extensiv genutzten Offenlebensräumen, auch als Nahrungshabitat für den Wespenbussard. Erhalt der Lebensräume von Ameisen als Nahrungsgrundlage für den Grauspecht. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Steinschmätzers und seiner Lebensräume, insbesondere der offenen und halboffenen Kies- und Sandbereiche an den Teichen und Seen sowie der schütteren Gras- und Krautvegetation entlang der Gewässer. 13
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 3 Wirkungsfaktoren Die Einleitstelle liegt innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebietes. Es finden jedoch keine baulichen Veränderungen am Einleitbauwerk statt. Zur Prüfung potentieller Wirkungen wurden die Wirkfaktoren von LAMBRECHT et al. (2004) bzw. der Bundesanstalt für Naturschutz (http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp?name=intro) herangezogen. Tabelle 2: Wirkfaktoren Wirkfaktorgruppen Wirkfaktoren 1 Direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung /Versiegelung 2 Veränderung der 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen Habitatstruktur / Nutzung 2-2 Verlust /Änderung charakteristischer Dynamik 2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung 2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege 2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege 3 Veränderung abiotischer 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes Standortfaktoren 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse 3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) 3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse 3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren (z.B. Belichtung, Verschattung) 4 Barriere- oder Fallenwir- 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust kung /Individuenverlust 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust 5 Nichtstoffliche 5-1 Akustische Reize (Schall) Einwirkungen 5-2 Bewegung / Optische Reizauslöser (Sichtbarkeit, ohne Licht) 5-3 Licht (auch: Anlockung) 5-4 Erschütterungen / Vibrationen 5-5 Mechanische Einwirkung (z.B. Tritt, Luftverwirbelung, Wellenschlag) 6 Stoffliche Einwirkungen 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag 6-2 Organische Verbindungen 6-3 Schwermetalle 6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe 6-5 Salz 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / 14
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann Schwebstoffe u. Sedimente) 6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) 6-8 Arzneimittelrückstände u. endokrin wirkende Stoffe 6-9 Sonstige Stoffe 7 Strahlung 7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder 7-2 lonisierende / Radioaktive Strahlung 8 Gezielte Beeinflussung 8-1 Management gebietsheimischer Arten von Arten und 8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Organismen 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.) 8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen 9 Sonstiges 9-1 Sonstiges Potentielle Wirkungen sind über die 3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren: 3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse 6 Stoffliche Einwirkungen 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag 6-2 Organische Verbindungen möglich. Es ist zu prüfen, ob eine erhebliche negative Beeinflussung durch die Veränderungen auf die Erhaltungsziele des FFH- und Vogelschutzgebietes ausgeschlossen werden können. 15
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann 4 Erheblichkeit im Untersuchungsraum Da keine baulichen Änderungen durch die neue wasserrechtliche Erlaubnis bedingt sind, bleibt zu prüfen, ob die Abwassereinleitung selbst, deren Einleitstelle innerhalb des FFH-und VS-Gebietes liegt, eine erhebliche negative Beeinflussung auf diese Gebiete ausgeht. Die Einleitungsstelle der Kläranlagenabwässer liegt innerhalb der Stauhaltung Knetzgau bei Mainkilometer 367,75. Für die FFH- und VS-Gebiete sind spezifischen Erhaltungsziele aufgeführt, welche jedoch keine spezifischen Angaben zu den relevanten Wirkfaktoren wie die Abwassereinleitung in das Fließgewässer Main angeben. Es sind jedoch für Randbereiche (Buhnen, Altwässer), welche auch Anschluss an den Main haben können, folgendes Ziel definiert: Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums einer unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen Wechselwasser-, Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise freiliegenden Ufern und Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes, des Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw. Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands. Prioritäre Lebensräume und Arten Die Standard-Datenbögen zeigen im Vergleich mit der Kartierung der geschützten Biotope, dass als prioritäre Lebensräume die Weichholzauenwälder (91E0*) im engeren Untersuchungsraum auftreten können. Sonstige prioritäre Biotope wie Blauschillergrasrasen (6120), orchideenreiche Magerwiesen (6210) und Kalktuffquellen (7220) sind im engeren Untersuchungsraum nicht kartiert. Beim Abgleich mit den Wirkfaktoren in Tabelle 1 ergeben sich potentielle Beeinflussungen nur durch die Abwassereinleitung: Zur Bewertung der Auswirkung der Abwassereinleitung wurde eine gewässerökologische Studie durchgeführt. Diese kommt unter „worst case“ Betrachtung (Berechnung mit MNQ bei ständiger Vollausschöpfung der Genehmigungswerte) zu folgendem Ergebnis: Bewertung Es ergeben sich bei Vollausschöpfung der Genehmigungswerte nur Überschreitung bei den Orientierungswerten für den ökologisch guten Zustand für Pges, welche bereits in der Vorbelastung überschritten sind. Die resultierenden Zusatzbelastungen liegen jedoch bei wenigen Prozent der Vorbelastung. Der im Wasserkörper notwendigen Reduktion der Phosphorbelastung wird durch Reduzierung des gewichteten mittleren Monatsmittelwertes auf 0,5 mg/l Pges Rechnung getragen. Die rechnerische Erhöhung bei dem reduzierten Einleitwert für Pges beträgt jedoch nur 0,48 % der Vorbelastung und nur 0,8 % des Orientierungswertes der Oberflächengewässerverordnung. Damit stellt sie keine erhebliche Quelle dar. Die Erhöhung der Konzentrationen führt zu keiner erheblichen Änderung der Konzentrationen im Main. Die Konzentrationserhöhungen sind als irrelevant einzustufen und führen neben Phosphor zu keine Überschreitung der Orientierungswerte der Oberflächengewässerver- 16
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann ordnung. Somit führt die Abwassereinleitung zu keiner Verschlechterung des Gewässer- zustandes des Mains im Einleitbereich und im Abstrom der Einleitung. Nach der Mischrechnung ergibt sich eine Temperaturerhöhung durch die Einleitung des warmen Abwassers um 0,08 K. Dies führt zu keiner Überschreitung des Orientierungswertes von 3 K nach der OGewV für Gewässer der Fischgemeinschaft Epipotamal. Es existiert für den stauregulierten Main ein Alarmplan, welcher auch Kriterien für die Temperatureinleitung berücksichtigt, jedoch ist die Papierfabrik Palm in Eltmann nicht als relevanter Einleiter eingestuft1. Auswirkungen auf die aquatische Fauna durch eine stoffliche Belastung der Abwassereinleitung sind durch Einhaltung der Orientierungswerte der OGewV für BSB5 und TOC bei den auftretenden Konzentrationen und dem spezifischen Charakter der Abwasserinhaltsstoffe nicht zu erwarten. Bei dem Hauptbelastungsfaktor von Papierfabriken, dem CSB/TOC, werden die Orientierungswerte für den ökologisch guten Zustand auch im Nahbereich bei Ausschöpfung der Genehmigungswerte eingehalten. Summationswirkung Sonstige Planungen im Raum mit erheblichen Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme sowie nachteiligen Wirkungen auf die FFH-Gebiete und ihre Erhaltungsziele sind nicht bekannt. Durch das geplante Vorhaben werden weder die naturschutzfachlichen Erhaltungsziele noch die Kohärenz des ausgewiesenen Schutzgebietssystems Natura 2000 nachhaltig beeinträch- tigt. Fazit Bedingt durch die Verbesserungen bei der kritischen Nährstoffkomponente Phosphat ist eine leichte Verbesserung der Parameter zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes für den Main im Einleitbereich und im Abstrom zu erwarten. Daher kann eine erhebliche negative Beeinflussung der Schutz- und Erhaltungsziele der umliegenden FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Abwassereinleitung ausgeschlossen werden. Die Analyse der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens auf den Schutzzweck und die Erhaltungsziele der Lebensraumtypen des Anhangs I, der Tierarten des Anhangs II der FFH- RL ergab keine erhebliche Beeinträchtigungen nach § 6 Abs. 3 der FFH-RL. 1 Regierung von Unterfranken (2012): Alarmplan für den bayerischen, staugeregelten Main - Gewässerökologie - https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/6/3/00756/index.html 17
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann A Grundinformation Name des Projektes oder Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Ableitung von Plans Abwasser der Papierfabrik Palm in Eltmann Natura 2000-Gebiet FFH oder/und SPA 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann FFH und Haßfurt 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann SPA und Haßfurt Kurze Beschreibung des Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Plan- feststellungsbeschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt Projektes oder Plans (Teil A des Bescheids). Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der gesamten Abwässer aus der Papierfabrik erteilt (Teil B. des Bescheids). Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der gesammelten Abwässer aus der Kläranlage (B.). Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für die Einleitung des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Teil A des Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht auch über den 31 .12.2020 hinaus fort. Eine negative Veränderung der Abwasserparameter wird nicht beantragt. Vielmehr ergibt sich eine Verbesserung bei den kritischen Parameter Phosphor. Vorliegende Unterlagen Antrag, gewässerökologische Studie Vorhabensträger Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG (Name, Adresse, Telefon, Industriestr. 23, Fax, E-Mail) 97483 Eltmann Tel.:+49 9522 925-304 Fax:+49 7361 577-4604 Andreas.Reichert@papierfabrik-palm.de Genehmigungsbehörde Landratsamt Haßberge Naturschutzbehörde Landratsamt Haßberge Sachgebiet III/4 Wasserrecht, Landwirtschaft, Naturschutz B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten Wirkfaktoren Mögliche erhebliche (bau-, anlagen-, betriebs- Beeinträchtigungen bedingt C Summationswirkung Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für 18
FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren Mögliche erhebliche (bau-, anlagen-, Beeinträchtigungen betriebs-bedingt D Ergebnis Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen ja Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszeilen verträglich nein FFH-VP erforderlich Im Rahmen der oben FFH-VP erforderlich durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel Die FFH-VA wurde durchgeführt am Mai 2020 von Dipl. Geogr. Christoph Horras PCU Partnerschaft Kaseler Weg 1 66113 Saarbrücken Tel. 0681/73781 Mail: Christoph.horras@pcu.de Unterschrift Die FFH-VA wurde an die uNB zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift 19
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