FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
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FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung
im Wasserrechtsverfahren
der Papierfabrik Palm in Eltmann
im Auftrag der
Mai 2020
PCU PlanConsultUmwelt PARTNERSCHAFT KASELER WEG 1 66113 SAARBRÜCKEN
TEL. 0681/ 7 37 81, 7 37 82 FAX 7 37 83 EMAIL: PCU@PCU.DEFFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Gliederung
Vorbemerkung ............................................................................................................... 3
1 Rechtlicher Hintergrund ........................................................................................ 5
2 Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete ..................................... 8
3 Wirkungsfaktoren ............................................................................................... 14
4 Erheblichkeit im Untersuchungsraum ................................................................... 16
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ..................7
Abb. 2: VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der Abwassereinleitung ....................7
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung ...................................................................6
Tabelle 2: Wirkfaktoren ........................................................................................................................... 14
2FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Vorbemerkung
Da Ende 2020 die gehobene wasserrechtliche Einleiterlaubnis ausläuft, muss die Papierfabrik
Palm einen Antrag auf Neuerteilung einer Erlaubnis zu Abwassereinleitung der
Betriebskläranlage ab 2021 stellen.
Das Werk Eltmann wurde im Jahr 1994 mit dem Bau der PM 1 gegründet. Die günstige
Anbindung an die Autobahn und der nahe Zugang zum Main-Donau-Kanal waren bei der
Standortauswahl ausschlaggebend. Mit dem Bau der PM 3 im Jahre 1999 wurde das Werk
ausgebaut mit einer Kapazität von derzeit 550.000 Tonnen Zeitungsdruckpapier im Jahr. Die
Herstellung erfolgt ausschließlich mit Altpapier, d.h. auf Sekundärbasis.
Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Planfeststellungs-
beschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt (Teil A des Bescheids).
Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die gehobene wasserrechtliche
Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der gesamten Abwässer aus der Papierfabrik
erteilt (Teil B. des Bescheids).
Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige
Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den
Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die
Einleitung der gesammelten Abwässer aus der Kläranlage (B.).
Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für die Einleitung
des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Teil A des
Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht
auch über den 31 .12.2020 hinaus fort.
Nach der Stellungnahme von Dolde Mayen & Partner und der Besprechung mit dem LFU
Bayern, dem WWA Bad Kissingen und dem Landratsamt Haßberge am 03.06.2019 in
Eltmann bezüglich gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ist der § 60 Abs. 3
Wasserhaushaltsgesetz nur bei wesentliche Änderungen relevant. Es herrscht die
Einschätzung, dass die geplanten Änderungen nicht wesentlich sind und dass keine
Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht.
Die zum Antrag der Papierfabrik Palm vorliegenden Antragsunterlagen wurden vom LfU
Bayern einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Die Antragsunterlagen der
Papierfabrik Palm sind demnach in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. noch Angaben zu
machen:
..
Zusammenfassend ist Auswirkung der Abwassereinleitung auf das Gewässer, die
Trinkwasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete darzustellen. Mögliche schädliche
Einflüsse sind dahingehend zu erläutern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die
Beteiligung der Öffentlichkeit auszuarbeiten.
Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung
erforderlich.
Mögliche Maßnahmen der Papierfabrik Palm bei einer kritischen Gewässersituation
hinsichtlich des Alarmplan Main
Bei der genaueren Prüfung im Rahmen der Gutachtenserstellung können noch weitere
Nachforderungen auftreten.
3FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Die Einleitstelle befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes „Altmain und
Sandmagerrasen bei Limbach“, des FFH- und SPA-Gebietes „Mainaue zwischen Eltmann und
Haßfurt“. Bezüglich des Naturschutzgebietes wäre gemäß § 6 der Verordnung über das
Naturschutzgebiet eine Befreiung vom Verbot gemäß §4 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 erforderlich. Der
Antrag ist gesondert zu stellen und zu begründen.
Bezüglich der betroffenen Natura2000 Gebiete ist eine Verträglichkeitsabschätzung
erforderlich.
Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wird überschlägig untersucht, ob vom geplanten Vorhaben
Wirkungen ausgehen, die bei den für die Erhaltungsziele der jeweiligen Natura 2000-Gebiete
maßgeblichen Bestandteilen (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
einschließlich deren charakteristischen Tierarten und Arten nach Anhang II der FFH-
Richtlinie) erhebliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Für den vorliegenden Fall, in welcher kein direkter Eingriff in ein FFH-Gebiet stattfindet, sind
die Auswirkungen der Abwassereinleitung im Rahmen einer FFH-Vorprüfung zu betrachten.
"Vorhaben" können möglicherweise zu negativen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
führen. Sie müssen daher vor ihrer Zulassung oder Durchführung darauf hin überprüft
werden, ob sie „geeignet“ sind, die Schutz- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes
(FFH- und/oder Vogelschutzgebiet) erheblich zu beeinträchtigen. Bei vielen Vorhaben lässt
sich jedoch nicht auf den ersten Blick feststellen, ob die Verwirklichung des Vorhabens eine
derartige Eignung aufweist. In diesen Fällen wird mittels einer Vorprüfung festgestellt, ob
eine vertiefte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) durchgeführt werden muss. Diese Vorprüfung stellt eine Abschätzung der
Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der betreffenden Natura
2000-Gebiete dar, sie ist damit Teil des Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungsverfahrens.
Ergibt diese Vorprüfung, dass das Vorhaben nicht geeignet ist, erhebliche
Beeinträchtigungen hervorzurufen, sind keine weiteren Prüfschritte mehr erforderlich, das
Vorhaben kann aus Sicht der Natura 2000-Bestimmungen realisiert werden.
4FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
1 Rechtlicher Hintergrund
Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie erfordern "(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit
der Verwaltung des Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein
solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten
5FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet
festgelegten Erhaltungszielen."
In bundesdeutsches Recht umgesetzt sind die Schutzziele der FFH-Richtlinie durch das
Bundesnaturschutzgesetz in §§ 31 bis 36 BNatSchG. Für den vorliegenden Fall, in welcher
kein direkter Eingriff in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet stattfindet, sind die Auswirkungen
der Grundwasserabsenkung zu betrachten.
Basis der Betrachtung in Bayern ist gemäß BayNatSchG der Art. 49a, Zulässigkeit von
Projekten und Plänen mit Auswirkungen auf das Europäische ökologische Netz „Natura
2000“:
(1) Projekte im Sinn des Art. 13c Abs. 2 sind vor der Entscheidung nach Art. 49 auf ihre Verträglichkeit
mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu prüfen.
(2) 1 Von den Verboten nach Art. 13c Abs. 2 darf eine Befreiung unbeschadet des Art. 49 nur erteilt
werden, wenn das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses die
Befreiung erfordert. 2 Zu den Gründen des öffentlichen Interesses zählen auch solche sozialer oder
wirtschaftlicher Art.3 Falls das Vorhaben einen prioritären Lebensraumtyp oder eine prioritäre Art
erheblich beeinträchtigt, zählen dazu nur die menschliche Gesundheit und die öffentliche Sicherheit
oder maßgebliche günstige Umweltauswirkungen; andere zwingende Gründe des überwiegenden
öffentlichen Interesses dürfen nur berücksichtigt werden, wenn zuvor über das Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde.
(3) Pläne im Sinn des Art. 13c Abs. 3 dürfen nur unter den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2
aufgestellt werden.
(4) Die festzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben dazu beizutragen, dass der
Zusammenhang des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ sichergestellt wird.
Die Erhaltungsziele der FFH- und VSG-Gebiete sind in
http://www.lfu.baye
https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege
n_5526_5938/doc/5929_372.pdf und
https://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000_vollzugshinweise_erhaltungsziele/datenboege
n_5526_5938/doc/5929_471.pdf konkretisiert.
Im Rahmen der wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung der Papierfabrik Palm in
Eltmann wird in einer FFH-Vorprüfung eine Überprüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen
der Abwassereinleitung auf die Schutzziele des angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebietes
(s. Tab. 1 und Abb. 1) durchgeführt.
Es handelt sich um folgende FFH- und Vogelschutzgebiete innerhalb des Untersuchungs-
raums:
Tabelle 1: FFH- und Vogelschutzgebiete im Umfeld der Planung
FFH- Nr. Name Größe Entfernung zum
/Vogelschutz Einleitbereich
gebiete
VSG 5929-471 Mainaue zwischen Eltmann 949 ha innerhalb
und Haßfurt
FFH 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann 1.329 ha innerhalb
und Haßfurt
6FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Abb. 1: FFH-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der
Abwassereinleitung
Abb. 2: VS-Gebiet Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt im Bereich der
Abwassereinleitung
(rote Punkte=Lage der Einleitstelle)
Das FFH-Gebiet ist nach Bayeratlas als wasserabhängig eingestuft.
7FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
2 Beschreibung der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete
FFH-Gebiet 5929-372 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt
Größe: 950 ha Kurzcharakterisierung:
Artenreicher Biotopkomplex in der Mainaue mit dem größten nordbayerischen Vorkommen des
Fleischfarbenen Knabenkrauts, Restvorkommen seltener Stromtalwiesen.
Biotopkomplex aus typischen Niedermoorrelikten, Salbei-Glatthaferwiesen, Sandrasen und
Stromtalwiesen der Mainaue.
Code Lebensraum
3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation des Littorelletea uniflorae und/oder
der Isoeto-Nanojuncetea
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharions
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6440 Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler
6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
7220 Kalktuff-Quellen (Cratoneurion)
7230 Kalkreiche Niedermoore
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno Padion, Alnion
incanae, Salicion albae)
Prioritäre Lebensraumtypen in Fett
Name FFH/VSR BNatSchG RL BY Quelle
Wirbellose
Großer Moorbläuling Glaucopsyche teleius II/IV s 2 (LFU 2004)
Schwarzblauer Glaucopsyche II/IV s 3 (LFU 2004)
Moorbläuling nausithous
BNatSchG s=streng geschützt
Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele:
1.
Erhalt bzw. Wiederherstellung eines artenreichen Biotopkomplexes in der Mainaue aus typischen Salbei-
Glatthaferwiesen, Sandrasen, Niedermoorrelikten und Stromtalwiesen sowie verschiedener Waldtypen.
2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässer mit Vegetation der
Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea; Erhalt bzw. Wiederherstellung der
biotopprägenden Gewässerqualität; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der störungsarmen, unverbauten
bzw. unbefestigten Uferzonen mit natürlicher Überflutungsdynamik und der Verzahnung mit amphibischen
Kontaktlebensräumen wie Röhrichten, Hochstaudenfluren und Seggenrieden; Erhaltung bzw.
Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
8FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der
naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den
dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier
Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der
natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums
einer unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen
Wechselwasser-, Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise
freiliegenden Ufern und Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen
Nährstoffhaushaltes, des Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw.
Wiederherstellung von Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie
Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im
Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der
Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Flüsse mit Schlammbänken einschließlich durchströmter
Altwasserarme mit ihrer charakteristischen einjährigen, nitrophytischen Vegetation und den
charakteristischen Tierarten; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischem Gewässerchemismus, -
trophie und -temperatur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen
Fließgewässerdynamik mit natürlichem bzw. naturnahem Überflutungsregime und natürlich bzw. naturnah
ablaufenden Ufergestaltungsprozessen (z. B. Anlandung, Überstauung, Abbrüche); Erhaltung bzw.
Wiederherstellung störungsarmer, unverbauter, für Gewässerorganismen durchgängiger, strukturreicher
Gewässerabschnitte ohne Ufer- und Sohlbefestigung, Stauwerke einschließlich ungestörter Anbindung von
Seitengewässern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des funktionalen Zusammenhangs des Fließgewässers
mit den auetypischen Kontaktlebensräumen wie flussbegleitenden Gehölzbeständen, Röhrichten,
Seggenriedern, Niedermooren, Hochstaudenfluren und Nasswiesen sowie temporären bzw. permanent
wassergefüllten Mulden und Senken; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen
ungestörten Zustands.
5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der trockenen, kalkreichen Sandrasen in ihren nutzungs- und
pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend
gehölzfreier Ausprägung sowie der Nährstoffarmut der Standorte; Erhalt bzw. Wiederherstellung
kleinräumig offener Bodenstellen als Habitatstrukturen für Pionierarten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung
der Verzahnung der Sandrasen mit vegetationsfreien und vegetationsarmen, auch flechtenreichen Stellen;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Mikroreliefs; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines
von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalk-Trockenrasen, auch in ihren nutzungs- und pflegegeprägten
Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend gehölzfreier
Ausprägung, der Nährstoffarmut der Standorte sowie der spezifischen Habitatelemente; Erhaltung bzw.
Wiederherstellung eines Mosaiks aus Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Säumen, Einzelgehölzen und
Gehölzgruppen sowie der charakteristischen Wald-Offenland-Übergänge; Erhalt bzw. Wiederherstellung des
hohen Artenreichtums an Orchideen bzw. bedeutender Orchideen-Populationen; Erhalt bzw.
Wiederherstellung eines abwechslungsreichen Gelände- und Mikroreliefs mit wechselnden Boden- und
Standortsverhältnissen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten
Zustands.
7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der feuchten Hochstaudenfluren in weitgehend gehölzfreier sowie
weitgehend neophytenfreier Ausprägung; Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer intakten
Gewässerdynamik und –struktur sowie des charakteristischen Nährstoffhaushalts; Erhalt bzw.
Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in die auetypischen Kontaktlebensräume wie
bachbegleitende Gehölzbestände, Röhrichte, Seggenrieder, Niedermoore, Nasswiesen und artenreiches
Grünland; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
9FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Brenndolden-Auenwiesen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten
Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters und des gehölzfreien Zustands;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushalts mit periodischer Überflutung oder
Überstauung sowie wechselfeuchten Verhältnissen, des charakteristischen Nährstoffhaushalts sowie einer
ungestörten Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs
mit wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, Schlenken, flach überstauten Mulden sowie Quell- und
Sickerwasseraustritten und Quellrinnsalen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ungestörten Kontaktes mit
Nachbarbiotopen wie Gewässern, Röhrichten, Seggenrieden, Nass- und Auwiesen, Hochstaudenfluren sowie
Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in ihren nutzungs- und
pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des standörtlich bedingten weiten
Spektrums an nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Bodenverhältnissen; Erhaltung bzw.
Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushalts in frischen bis feuchten Beständen; Erhalt bzw.
Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume bzw. ihres ungestörten Kontaktes
mit Nachbarbiotopen wie Magerrasen, Magerwiesen und -weiden, Streuobstbeständen, Säumen und
Feuchtwiesen.
10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalktuffquellen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des intakten
Wasser- und Nährstoffhaushalts sowie des charakteristischen Wasserchemismus, insbesondere auch einer
natürlichen Quellschüttung aus durch Nährstoff- und Pestizideinträgen unbeeinträchtigten Quellen;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung intakter hydrogeologischer Prozesse wie Ausfällungen von Kalksinter mit
Kalktuffbildung; Erhalt bzw. Wiederherstellung der charakteristischen morphologischen Strukturen wie Tuff-
und Sinterbildungen, kalkverkrusteten Moosüberzügen, Quellschlenken, -rinnen und -fächern; Erhaltung
bzw. Wiederherstellung von Tufffluren im Wald mit einer Laubholzbestockung ohne beeinträchtigende
Nadelhölzer im Umfeld der Kalktuffquellen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von jeglicher Nutzung
bzw. Freizeitbetrieb ungestörten Zustands.
11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der offenen, weitgehend gehölzfreien Niedermoore in ihren
nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen
Wasser- und Nährstoffhaushalts, des charakteristischen Bodenchemismus sowie einer ungestörten
Bodenstruktur; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Gelände- und Mikroreliefs mit
wechselnden Boden- und Standortsverhältnissen, flach überstauten Mulden sowie Quellaustritten; Erhaltung
bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume wie insbesondere Übergangs-
und Niedermoorkomplexe bzw. des ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Gewässern,
Röhrichten, Seggenrieden, Quellfuren, Nass- und Auwiesen, Magerrasen, Hochstaudenfluren sowie
Auwäldern; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger,
weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher
Bestands- und Altersstruktur, lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen
Vegetation und Tierwelt; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als
Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines
ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten.
13. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, insbesondere
großflächiger, weitgehend unzerschnittener, störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände;
Erhalt bzw. Wiederherstellung der naturnahen Bestands- und Altersstruktur, der lebensraumtypischen
Baumartenzusammensetzung in allen Altersklassen und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen oder durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen
entstandenen Struktur- und Artenreichtums; Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen
Strukturen als Teillebensräume von Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen
sowie eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten;
Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes.
10FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
14. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schlucht- und Hangmischwälder, insbesondere unzerschnittener,
störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur,
lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
Erhalt bzw. Wiederherstellung von charakteristischen Strukturen als Teillebensräume von
Biotopkomplexbewohnern; Erhaltung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und
Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung der dynamischen Prozesse
wie Hangrutschungen; Erhalt bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushaltes und
Bestandsklimas.
15. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erlen-Eschen-Auenwälder bzw. Weiden-Weichholzauen in
ihrer gebietsspezifischen Ausprägung und Verteilung; Erhalt bzw. Wiederherstellung unzerschnittener,
störungsarmer, strukturreicher und vielschichtiger Bestände mit naturnaher Bestands- und Altersstruktur,
lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und der charakteristischen Vegetation und Tierwelt;
Erhalt bzw. Wiederherstellung von Höhlen- und Biotopbäumen sowie eines ausreichenden Alt- und
Totholzanteils und der hieran gebundenen charakteristischen Arten; Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines
naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überschwemmung bzw. Druckwasserüberstauung sowie
des jahreszeitlich stark schwankenden Grundwasserspiegels; Erhalt bzw. Wiederherstellung des ungestörten
Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Röhrichten, Seggenrieden, Wiesen und Hochstaudenfluren; Erhalt bzw.
Wiederherstellung von Sonderstandorten wie Flutrinnen, Altwässern und Mulden; Erhalt bzw.
Wiederherstellung der charakteristischen Gewässerqualität zur Vermeidung von Nährstoff- und
Schadstoffeinträgen in die Bestände.
16. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Hellen und des Dunklen Wiesenknopf-
Ameisenbläulings einschließlich der Bestände seiner Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf und der
Wirtsameisen-Vorkommen; Erhalt bzw. Wiederherstellung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungen
von Feuchtbiotopen, Wiesen, Hochstaudenfluren und Saumstrukturen in einer an den
Entwicklungsrhythmus der Art angepassten Weise; Erhaltung bzw. Wiederherstellung von nicht oder nur
periodisch genutzten Saumstrukturen, Randflächen und Vernetzungsstrukturen wie Bachläufe, Waldsäume
und Gräben; Erhalt bzw. Wiederherstellung des Habitatverbundes innerhalb von Metapopulationen.
11FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
VSG-Gebiet 5929-471 Mainaue zwischen Eltmann und Hassfurt
Kurzcharakterisierung:
Wichtiges Feucht- und Gewässergebiet zur Brut, Rast und Überwinterung in Nordbayern, u.a. mit der
größten bayerischen Graureiherkolonie und Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und der
Roten Liste Bayerns.
Gewässerlebensräume, Feuchtgebiete, Feuchtwiesen, kleine Wälder und Sandmagerrasen als Brut-,
Rast- und Überwinterungsgebiete für Vögel.
EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name:
A612 Luscinia svecica Blaukehlchen
A166 Tringa glareola Bruchwasserläufer
A229 Alcedo atthis Eisvogel
A094 Pandion haliaetus Fischadler
A193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe
A140 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer
A234 Picus canus Grauspecht
A151 Philomachus pugnax Kampfläufer
A060-B Aythya nyroca Moorente
A338 Lanius collurio Neuntöter
A689 Gavia arctica Prachttaucher
A634-A Ardea purpurea Purpurreiher
A688-B Botaurus stellaris Rohrdommel
A081 Circus aeruginosus Rohrweihe
A074 Milvus milvus Rotmilan
A073 Milvus migrans Schwarzmilan
A698 Egretta alba Silberreiher
A038-A Cygnus cygnus Singschwan
A001-A Gavia stellata Sterntaucher
A197 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe
A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn
A122 Crex crex Wachtelkönig
A708 Falco peregrinus Wanderfalke
A667-A Ciconia ciconia Weißstorch
A072 Pernis apivorus Wespenbussard
A617-A Ixobrychus minutus Zwergdommel
A466-B Calidris alpina schinzii Alpenstrandläufer
A099 Falco subbuteo Baumfalke
A336 Remiz pendulinus Beutelmeise
A309 Sylvia communis Dorngrasmücke
A298 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger
A726 Charadrius dubius Flussregenpfeifer
A168 Actitis hypoleucos Flussuferläufer
A654-B Mergus merganser Gänsesäger
A699 Ardea cinerea Graureiher
A619 Accipiter gentilis Habicht
A691 Podiceps cristatus Haubentaucher
A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall
A665-A Podiceps grisegena Rothalstaucher
A277 Oenanthe oenanthe Steinschmätzer
A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger
A614-A Limosa limosa Uferschnepfe
A152 Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe
A037 Cygnus columbianus bewickii Zwergschwan
A690 Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher
12FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Erhaltungsziele
Erhalt des artenreichen Feucht- und Gewässergebiets mit einem reich strukturierten Lebensraumkomplex aus
stehenden (Altgewässer, Baggerseen, Buhnenteiche) und fließenden Gewässern mit großflächigen Sumpf- und
Verlandungsbereichen, kleinreliefreichen und muldigen Flussterrassen mit Stromtalwiesenrelikten, partiell
niedermoorartigen Extensivwiesen, kleinen Auwäldern und Sandmagerrasen als bedeutendes Brut-, Rast- und
Überwinterungsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Erhalt der nicht von Straßen oder Freileitungen zerschnittenen
Auenabschnitte und Niederungen.
1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rohrweihe, Haubentaucher, Zwergtaucher,
Tüpfelsumpfhuhn, Rohrdommel, Zwergdommel, Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger als
Brutvögel der Ufer-, Röhricht- und Verlandungsbereiche sowie ihrer Lebensräume, insbesondere ausgedehnter,
ganzjährig ausreichend ungestörter, teilweise wasserdurchfluteter Schilfgebiete und strukturreicher
Verlandungsbereiche mit ausreichend hohen Wasserständen, gebüsch- und hochstaudenreichen Ufern sowie
Flach- und Altwasserbereichen mit ausgeprägter Tauch- ggf. Schwimmblattvegetation, insbesondere im Habitat
der Rohrdommel; auch an Kleingewässern und Gräben, insbesondere dem Landwehrgraben zum Erhalt der
dortigen Bestände der Rohrweihe. Erhalt großflächiger freier Wasserflächen im Wechsel mit offenen
Schlammflächen. Erhalt ggf. Wiederherstellung der biotopprägenden Gewässerqualität der Alt- und
Stillgewässer.
2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Gewässer als Rast- und Überwinterungsgebiete für Zugvögel wie
Fischadler, Rohrweihe, Prachttaucher, Sterntaucher, Haubentaucher, Zwergtaucher,
Rothalstaucher, Singschwan, Zwergschwan, Rohrdommel, Zwergdommel, Moorente, Gänsesäger,
Tüpfelsumpfhuhn, Zwergschnepfe, Purpurreiher und Silberreiher. Erhalt ggf. Wiederherstellung der
extensiv genutzten Auwiesen, die aufgrund der Abflussdynamik des Mains überschwemmt werden. Erhalt der
großen Bäume an den Gewässern als Ansitzwarten z. B. für den Fischadler.
3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Graureihers und seiner Lebensräume. Erhalt ggf.
Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius
i.d.R. 200 m) bei Dippach am Main sowie der benachbarten extensiv genutzten Grünlandflächen, Buhnen,
Teiche, Altgewässer, Feuchtbrachen und Verlandungszonen als Nahrungshabitate. Verzicht auf Bejagung im
Vogelschutzgebiet.
4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der ausgedehnten und störungsarmen Feuchtwiesen mit ihrem
charakteristischen Wasserhaushalt (Überschwemmungen, hohe Grundwasserstände), Mikrorelief (Senken,
Flutmulden), Kleingewässern und einem abgestimmten Mahd- und Nutzungsmosaik als Bruthabitat des
Wachtelkönigs sowie als Rast- oder Überwinterungshabitat für Weißstorch, Silberreiher,
Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer und
Alpenstrandläufer sowie als Nahrungshabitate für Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Baumfalke und
Wanderfalke.
5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Flussregenpfeifers sowie seiner Lebensräume,
insbesondere der Uferbereiche des Mains sowie der Baggerseen mit Kies-, Sand- und Schlammbänken, auch als
Brut- und Rasthabitat für Flussuferläufer und Flussseeschwalbe. Erhalt ggf. Wiederherstellung
störungsfreier Areale um die Brutplätze des Flussregenpfeifers in der Vorbrut- und Brutzeit.
6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Blaukehlchen, Nachtigall, Beutelmeise,
Teichrohrsänger und Drosselrohrsänger und ihrer Lebensräume, insbesondere von Verlandungszonen mit
Röhrichtgürteln als Nistplätze sowie von Strauchsäumen, Weidengebüschen und Hochstaudenfluren als
Singwarten an Seen und Weihern sowie entlang von Bächen und Gräben, insbesondere dem Landwehr- und
Elfenseegraben.
7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere
ausreichend ungestörter und unbegradigter Bachläufe, Gräben und Stillgewässer mit naturbelassenen
Uferbereichen, natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebensraum sowie umgestürzten Bäumen und
anderen Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden Angebots
an Jung- und Kleinfischen in den Gewässern als Nahrungsgrundlage.
8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und
Habicht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, ausreichend unzerschnittener
Wald-Offenland-Gebiete. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere
zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) und Erhalt einer ausreichenden Anzahl an Horstbäumen.
9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Dorngrasmücke und Grauspecht sowie ihrer
Lebensräume, insbesondere struktur- und insektenreicher Gehölz-Offenland-Komplexe aus Feucht- und
Auwaldbereichen mit naturnahen Waldsäumen, Ufergehölzsäumen am Main, (Weiden-) Gebüschen sowie
ungenutzten Ruderalfluren oder extensiv genutzten Offenlebensräumen, auch als Nahrungshabitat für den
Wespenbussard. Erhalt der Lebensräume von Ameisen als Nahrungsgrundlage für den Grauspecht.
10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Steinschmätzers und seiner Lebensräume, insbesondere
der offenen und halboffenen Kies- und Sandbereiche an den Teichen und Seen sowie der schütteren Gras- und
Krautvegetation entlang der Gewässer.
13FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
3 Wirkungsfaktoren
Die Einleitstelle liegt innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebietes. Es finden jedoch keine
baulichen Veränderungen am Einleitbauwerk statt.
Zur Prüfung potentieller Wirkungen wurden die Wirkfaktoren von LAMBRECHT et al. (2004)
bzw. der Bundesanstalt für Naturschutz (http://ffh-vp-info.de/FFHVP/Page.jsp?name=intro)
herangezogen.
Tabelle 2: Wirkfaktoren
Wirkfaktorgruppen Wirkfaktoren
1 Direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung /Versiegelung
2 Veränderung der 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Habitatstruktur /
Nutzung 2-2 Verlust /Änderung charakteristischer Dynamik
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen
Nutzung
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege
3 Veränderung abiotischer 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Standortfaktoren 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
3-6 Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter
Faktoren (z.B. Belichtung, Verschattung)
4 Barriere- oder Fallenwir- 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
kung /Individuenverlust 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
5 Nichtstoffliche 5-1 Akustische Reize (Schall)
Einwirkungen 5-2 Bewegung / Optische Reizauslöser (Sichtbarkeit, ohne Licht)
5-3 Licht (auch: Anlockung)
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
5-5 Mechanische Einwirkung (z.B. Tritt, Luftverwirbelung,
Wellenschlag)
6 Stoffliche Einwirkungen 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
6-2 Organische Verbindungen
6-3 Schwermetalle
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse
entstehende Schadstoffe
6-5 Salz
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub /
14FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
Schwebstoffe u. Sedimente)
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)
6-8 Arzneimittelrückstände u. endokrin wirkende Stoffe
6-9 Sonstige Stoffe
7 Strahlung 7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder
7-2 lonisierende / Radioaktive Strahlung
8 Gezielte Beeinflussung 8-1 Management gebietsheimischer Arten
von Arten und 8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten
Organismen
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.)
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
9 Sonstiges 9-1 Sonstiges
Potentielle Wirkungen sind über die
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren:
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
6-2 Organische Verbindungen
möglich.
Es ist zu prüfen, ob eine erhebliche negative Beeinflussung durch die Veränderungen auf die
Erhaltungsziele des FFH- und Vogelschutzgebietes ausgeschlossen werden können.
15FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
4 Erheblichkeit im Untersuchungsraum
Da keine baulichen Änderungen durch die neue wasserrechtliche Erlaubnis bedingt sind,
bleibt zu prüfen, ob die Abwassereinleitung selbst, deren Einleitstelle innerhalb des FFH-und
VS-Gebietes liegt, eine erhebliche negative Beeinflussung auf diese Gebiete ausgeht. Die
Einleitungsstelle der Kläranlagenabwässer liegt innerhalb der Stauhaltung Knetzgau bei
Mainkilometer 367,75.
Für die FFH- und VS-Gebiete sind spezifischen Erhaltungsziele aufgeführt, welche jedoch
keine spezifischen Angaben zu den relevanten Wirkfaktoren wie die Abwassereinleitung in
das Fließgewässer Main angeben. Es sind jedoch für Randbereiche (Buhnen, Altwässer),
welche auch Anschluss an den Main haben können, folgendes Ziel definiert:
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen bzw. naturnahen eutrophen Seen einschließlich der
naturnahen Altwässer und Buhnenteiche mit ihrer charakteristischen Wasserpflanzenvegetation und den
dazugehörigen Lebensräumen der Verlandungszonen; Erhalt bzw. Wiederherstellung störungsfreier
Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der
natürlichen bzw. naturnahen Verlandungszonen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Strukturreichtums einer
unverschlammten Gewässersohle, der periodisch austrocknenden Bereiche, strukturreichen Wechselwasser-,
Flachwasser- und Verlandungszonen mit natürlichen bzw. naturnahen, zeitweise freiliegenden Ufern und
Rohböden; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes, des
Gewässerchemismus und der hydrologischen Verhältnisse; Erhalt bzw. Wiederherstellung von
Hochstaudenfluren, Röhrichten, Klein- und Großseggenriedern sowie Feuchtgebüschen, Bruch- und Auwäldern als
Verbund- und Rückzugsstrukturen und als Pufferzonen, v.a. im Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen; Erhalt
bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Spektrums der Gewässerorganismen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung
eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands.
Prioritäre Lebensräume und Arten
Die Standard-Datenbögen zeigen im Vergleich mit der Kartierung der geschützten Biotope,
dass als prioritäre Lebensräume die Weichholzauenwälder (91E0*) im engeren
Untersuchungsraum auftreten können. Sonstige prioritäre Biotope wie Blauschillergrasrasen
(6120), orchideenreiche Magerwiesen (6210) und Kalktuffquellen (7220) sind im engeren
Untersuchungsraum nicht kartiert.
Beim Abgleich mit den Wirkfaktoren in Tabelle 1 ergeben sich potentielle Beeinflussungen
nur durch die Abwassereinleitung:
Zur Bewertung der Auswirkung der Abwassereinleitung wurde eine gewässerökologische
Studie durchgeführt. Diese kommt unter „worst case“ Betrachtung (Berechnung mit MNQ bei
ständiger Vollausschöpfung der Genehmigungswerte) zu folgendem Ergebnis:
Bewertung
Es ergeben sich bei Vollausschöpfung der Genehmigungswerte nur Überschreitung bei den
Orientierungswerten für den ökologisch guten Zustand für Pges, welche bereits in der
Vorbelastung überschritten sind. Die resultierenden Zusatzbelastungen liegen jedoch bei
wenigen Prozent der Vorbelastung. Der im Wasserkörper notwendigen Reduktion der
Phosphorbelastung wird durch Reduzierung des gewichteten mittleren Monatsmittelwertes
auf 0,5 mg/l Pges Rechnung getragen. Die rechnerische Erhöhung bei dem reduzierten
Einleitwert für Pges beträgt jedoch nur 0,48 % der Vorbelastung und nur 0,8 % des
Orientierungswertes der Oberflächengewässerverordnung. Damit stellt sie keine erhebliche
Quelle dar.
Die Erhöhung der Konzentrationen führt zu keiner erheblichen Änderung der Konzentrationen
im Main. Die Konzentrationserhöhungen sind als irrelevant einzustufen und führen neben
Phosphor zu keine Überschreitung der Orientierungswerte der Oberflächengewässerver-
16FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
ordnung. Somit führt die Abwassereinleitung zu keiner Verschlechterung des Gewässer-
zustandes des Mains im Einleitbereich und im Abstrom der Einleitung.
Nach der Mischrechnung ergibt sich eine Temperaturerhöhung durch die Einleitung des
warmen Abwassers um 0,08 K. Dies führt zu keiner Überschreitung des Orientierungswertes
von 3 K nach der OGewV für Gewässer der Fischgemeinschaft Epipotamal. Es existiert für
den stauregulierten Main ein Alarmplan, welcher auch Kriterien für die Temperatureinleitung
berücksichtigt, jedoch ist die Papierfabrik Palm in Eltmann nicht als relevanter Einleiter
eingestuft1.
Auswirkungen auf die aquatische Fauna durch eine stoffliche Belastung der
Abwassereinleitung sind durch Einhaltung der Orientierungswerte der OGewV für BSB5 und
TOC bei den auftretenden Konzentrationen und dem spezifischen Charakter der
Abwasserinhaltsstoffe nicht zu erwarten.
Bei dem Hauptbelastungsfaktor von Papierfabriken, dem CSB/TOC, werden die
Orientierungswerte für den ökologisch guten Zustand auch im Nahbereich bei Ausschöpfung
der Genehmigungswerte eingehalten.
Summationswirkung
Sonstige Planungen im Raum mit erheblichen Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme
sowie nachteiligen Wirkungen auf die FFH-Gebiete und ihre Erhaltungsziele sind nicht
bekannt.
Durch das geplante Vorhaben werden weder die naturschutzfachlichen Erhaltungsziele noch
die Kohärenz des ausgewiesenen Schutzgebietssystems Natura 2000 nachhaltig beeinträch-
tigt.
Fazit
Bedingt durch die Verbesserungen bei der kritischen Nährstoffkomponente Phosphat ist eine
leichte Verbesserung der Parameter zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes für
den Main im Einleitbereich und im Abstrom zu erwarten.
Daher kann eine erhebliche negative Beeinflussung der Schutz- und Erhaltungsziele der
umliegenden FFH- und Vogelschutzgebiete durch die Abwassereinleitung ausgeschlossen
werden.
Die Analyse der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens auf den Schutzzweck und die
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen des Anhangs I, der Tierarten des Anhangs II der FFH-
RL ergab keine erhebliche Beeinträchtigungen nach § 6 Abs. 3 der FFH-RL.
1
Regierung von Unterfranken (2012): Alarmplan für den bayerischen, staugeregelten Main - Gewässerökologie
- https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/6/3/00756/index.html
17FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
A Grundinformation
Name des Projektes oder Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Ableitung von
Plans Abwasser der Papierfabrik Palm in Eltmann
Natura 2000-Gebiet FFH oder/und SPA
5929-372 Mainaue zwischen Eltmann FFH
und Haßfurt
5929-372 Mainaue zwischen Eltmann SPA
und Haßfurt
Kurze Beschreibung des Mit dem Bescheid des Landratsamt Haßberge vom 19.05.1998 wurde der Plan-
feststellungsbeschluss zur Erweiterung der betriebseigenen Kläranlage erteilt
Projektes oder Plans
(Teil A des Bescheids). Zusätzlich wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss die
gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 16 BayAG für das Einleiten der
gesamten Abwässer aus der Papierfabrik erteilt (Teil B. des Bescheids).
Somit beinhaltet der Bescheid des Landratsamts Haßberge zwei selbstständige
Verwaltungsakte: zum einen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung
und den Betrieb der Kläranlage (A), und zum anderen die gehobene
wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der gesammelten Abwässer aus
der Kläranlage (B.).
Die wasserrechtliche Erlaubnis (Teil B) endet am 31.12.2020 und es muss für
die Einleitung des Abwassers ab 01.01.2021 eine neue wasserrechtliche
Erlaubnis erteilt werden. Teil A des Planfeststellungsbescheids (Bau und Betrieb
der Kläranlage) bleibt unberührt und besteht auch über den 31 .12.2020 hinaus
fort.
Eine negative Veränderung der Abwasserparameter wird nicht beantragt.
Vielmehr ergibt sich eine Verbesserung bei den kritischen Parameter Phosphor.
Vorliegende Unterlagen Antrag, gewässerökologische Studie
Vorhabensträger Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG
(Name, Adresse, Telefon, Industriestr. 23,
Fax, E-Mail)
97483 Eltmann
Tel.:+49 9522 925-304
Fax:+49 7361 577-4604
Andreas.Reichert@papierfabrik-palm.de
Genehmigungsbehörde Landratsamt Haßberge
Naturschutzbehörde Landratsamt Haßberge
Sachgebiet III/4 Wasserrecht, Landwirtschaft, Naturschutz
B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck
LRT/Arten Wirkfaktoren Mögliche erhebliche
(bau-, anlagen-, betriebs- Beeinträchtigungen
bedingt
C Summationswirkung
Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für
18FFH-Vorprüfung zur Abwassereinleitung im Wasserrechtsverfahren der Papierfabrik Palm in Eltmann
die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich
oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen?
LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren Mögliche erhebliche
(bau-, anlagen-, Beeinträchtigungen
betriebs-bedingt
D Ergebnis
Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
auszuschließen
ja Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den
Erhaltungszeilen verträglich
nein FFH-VP erforderlich
Im Rahmen der oben FFH-VP erforderlich
durchgeführten FFH-VA konnte
keine eindeutige Klärung der
Auswirkungen auf die
Erhaltungsziele herbeigeführt
werden; es verbleiben Zweifel
Die FFH-VA wurde durchgeführt
am Mai 2020 von Dipl. Geogr. Christoph Horras
PCU Partnerschaft
Kaseler Weg 1
66113 Saarbrücken
Tel. 0681/73781
Mail: Christoph.horras@pcu.de
Unterschrift
Die FFH-VA wurde an die uNB zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben
am von
Unterschrift
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