Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen Informationen, Fakten und Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden, Ehrenamtliche und ...

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Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen Informationen, Fakten und Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden, Ehrenamtliche und ...
„Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35)

Flüchtlinge und Asylbewerber
begleiten und unterstützen
Informationen, Fakten und
Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden,
Ehrenamtliche und Helferkreise
Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen Informationen, Fakten und Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden, Ehrenamtliche und ...
2                                                                                                                     3

    Inhalt

    Vorwort                                            3

    Einführung                                         5

    Allgemeine Informationen zu Flüchtlingen und
    Asylbewerbern
    • Aufenthaltsstatus                               6
    • Asylverfahren                                   7    Vorwort
    • Arbeitsmöglichkeiten?                           9
    • Wohnen                                               „Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich auf-
    • Medizinische Versorgung                         10   genommen“ (Mt 25,35)
    • Soziale Leistungen                              11
    • Krippen- und Kindergartenbesuch                 13   Die Fremden und Obdachlosen sind für uns heute vor
    • Schule und Ausbildung                                allem die Flüchtlinge und Asylsuchenden, die zur-
    • Bildungspaket                                        zeit wieder vermehrt bei uns Aufnahme suchen. Krieg,
                                                           Diskriminierung, Terror und mangelnde Lebenspers-
    Aufgaben der Sozialberatung für Asylsuchende           pektiven führen dazu, dass sie sich auf eine oft lebens-
    und Flüchtlinge                                   14   bedrohliche Flucht begeben. Als Kirche und ihre Cari-
                                                           tas stehen wir in besonderer Verantwortung für einen
    Kirchenasyl                                       15   menschlichen Umgang mit Flüchtlingen. Gerade sie
                                                           leben an den „Grenzen und Rändern“, an die wir gehen
    Unterstützungsmöglichkeiten durch Ehrenamtli-          sollen, wie Papst Franziskus uns sagt.
    che in den Pfarreien
    • Begegnung                                       16   An vielen Orten und in vielen Pfarreien engagieren sich
    • Begleitung                                      17   bereits Ehrenamtliche und Helferkreise in der Beglei-
    • Freizeitgestaltung                                   tung und Betreuung von Flüchtlingen. Der Diözesanrat
    • Patenschaften                                   18   der Katholiken, der mit seinem Sachausschuss „Migra-
    • Hilfen für Kinder und Jugendliche                    tion und Integration“ dieses Engagement unterstützt,
    • Sprache lernen                                  19   hat eine „Landkarte der Solidarität“ erstellt (www.
    • Wohnen                                          20   erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat), die die Breite
    • Ausübung der Religion                           21   und Vielfalt des bereits gelebten Engagements ein-
                                                           drucksvoll veranschaulicht. Eine große Stärke kirchli-
    Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit                 22   chen Einsatzes für Flüchtlinge und Hilfesuchende
                                                           sind Kooperation und Vernetzung von professioneller
    Adressen in der Erzdiözese München und Freising   23   und ehrenamtlich-freiwilliger Arbeit.
4   Vorwort                                                                                                    Einführung   5

    Auf der einen Seite wird gerade hier ein hohes Maß an       Einführung
    Professionalität von Experten benötigt, auf der ande-
    ren Seite müssen wir alle hinschauen, wo in unserem         Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht
    Lebensumfeld Flüchtlinge Hilfe brauchen und wo wir
    alle etwas tun können.                                      Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der
                                                                Flucht. Nur ein sehr kleiner Teil davon erreicht Europa
    Der Diözesan-Caritasverband ist mit vielfältigen Ange-      und noch weniger Deutschland. Die Flüchtlinge, die
    boten und mit viel Erfahrung und fachlicher Kompetenz       zu uns kommen, wurden in ihrer Heimat wegen ihrer
    in der Flüchtlingsarbeit aktiv – oft in enger Kooperation   Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeu-
    mit Ehrenamtlichen und mit Gruppen in den Pfarrge-          gung verfolgt oder Terror und Krieg bedrohte ihr Leben.
    meinden. Für dieses gemeinsame Engagement sind wir          Es gibt aber auch Menschen, die aus großer materieller
    sehr dankbar!                                               Not und Hoffnungslosigkeit zu uns kommen.
                                                                Viele Flüchtlinge geben ihren ganzen Besitz auf und
    Zugleich möchten wir Ihnen mit dieser Handreichung          bezahlen sehr viel Geld, um nach Deutschland zu ge-
    wichtige Informationen und hilfreiche Anregungen            langen. Die Fluchtwege sind oft gefährlich. Unzählige
    geben, aber auch helfen, mit möglichen Schwierigkeiten      haben dabei ihr Leben gelassen.
    umzugehen. Einige konkrete Praxis-Beispiele geben           Menschen auf der Flucht haben aufgrund ihrer unter-
    eine Vorstellung davon, wie das ehrenamtliche Enga-         schiedlichen Herkunft auch verschiedene Religionen
    gement aussehen und gelingen kann.                          und Weltanschauungen. In der Regel sind keine deut-
                                                                schen Sprachkenntnisse vorhanden. Entsprechend
    Wir bitten und ermutigen Sie, sich mit Ihren Möglich-       ihrer Heimatländer ist eine Verständigung nur in der
    keiten für die Menschen einzusetzen, die ihre Heimat        jeweiligen Muttersprache möglich, manchmal auch in
    verlassen mussten. Wenn wir sie an unserem Leben            Englisch oder Französisch.
    teilhaben lassen, kann Integration gelingen und auch
    uns selbst bereichern.                                      All diesen Menschen ist gemeinsam, dass Deutschland
                                                                für sie ein fremdes Land ist. Die hiesige Kultur ist
    München, September 2014                                     ihnen nicht vertraut. Sie kommen mit der Hoffnung auf
                                                                ein besseres Leben und bringen ihre bitteren Erfah-
                                                                rungen von Armut, Verfolgung und Krieg mit. Für nicht
                                                                wenige bedeutet das Leben in Deutschland einen
                                                                sozialen Abstieg und der Verlust der Identität. Oft sind
                                                                sie traumatisiert durch die Erlebnisse in der Heimat,
                                                                auf der Flucht und beim Ankommen in Deutschland.

                                                                Es gibt aber auch immer wieder Flüchtlinge, die sich
                                                                völlig falsche Vorstellungen von den Lebensumständen
                                                                in Deutschland gemacht haben oder von organisierten
    Peter Beer 		  Hans Lindenberger                            Schleppern ein ganz falsches Bild vorgegaukelt be-
    Generalvikar		 Diözesan-Caritasdirektor                     kamen. Diese Menschen tun sich oft sehr schwer, mit
    		                                                          ihrer Enttäuschung umzugehen.
6   Allgemeine Informationen                                                                                            7

    Allgemeine Informationen zu
    Flüchtlingen und Asylbewerbern
    Aufenthaltsstatus
    Asylbewerber: Wollen Menschen auf der Flucht in
    Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zu-
    nächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung, zum Bei-
    spiel in die Bayernkaserne in München, gebracht und
    gelten als Asylbewerber. Der Antrag muss beim Bun-
    desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt      dem in Deutschland lebenden Flüchtling innerhalb von
    werden und wird dort entschieden. Das Bundesamt           drei Monaten nach der rechtskräftigen Anerkennung
    unterhält Büros in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Bis     beantragt werden. Die sonst geforderte Sicherung des
    zum Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylbewerber.   Lebensunterhalts und der Nachweis ausreichenden
                                                              Wohnraums sind dann nicht erforderlich. Allerdings
    Kontingentflüchtlinge: Unabhängig von einem Asyl-         muss für die Kosten des Nachzugs (Visa, Flugtickets,
    verfahren entscheidet die Regierung in besonderen         etc.) der Flüchtling selbst aufkommen.
    Fällen, Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen.
    Zurzeit gibt es ein Kontingent für Flüchtlinge aus        Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Jugendliche
    Syrien. Sie unterliegen nicht den Beschränkungen von      unter 18 Jahren, die ohne Familienangehörige nach
    Asylbewerbern.                                            Deutschland kommen, sind sogenannte unbegleitete
                                                              minderjährige Flüchtlinge. Sie können wie Erwach-
    Flüchtlinge mit Duldung: Viele Flüchtlinge können         sene einen Asylantrag stellen, unterliegen aber den
    aufgrund von Abschiebehindernissen (zum Beispiel          Bestimmungen der Jugendhilfe und erhalten einen
    aus gesundheitlichen Gründen) nicht abgeschoben           gesetzlichen Vormund.
    werden und bleiben mit einer sogenannten „Duldung“
    in Deutschland.                                           Asylverfahren
                                                              Wird ein Asylantrag gestellt, prüft das Bundesamt für
  Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge: Bei einem       Migration und Flüchtlinge zuerst, ob nach den Dublin-
  positiven Ausgang des Asylverfahrens ist der Asylbe-        Vereinbarungen Deutschland oder ein anderes EU-
  werber dann Asylberechtigter oder anerkannter Flücht-       Mitgliedsland für die Durchführung zuständig ist. Die
  ling und genießt den Schutz nach internationalen            Dublin-Abkommen beruhen auf der Annahme, dass
  Bestimmungen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention,         in den Mitgliedsstaaten der EU annähernd gleiche recht-
  oder nach nationalen Rechtsvorschriften. Mit der An-        liche und soziale Verhältnisse herrschen. Ist ein
  erkennung erwirbt er den Anspruch auf Teilnahme an          anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen
  einem Integrationskurs (Deutschunterricht und Sozial-       Behörden, den Flüchtling in dieses Land zurückzu-
! kunde). Er hat einen uneingeschränkten Zugang zum           führen („Dublinfälle“). Um dieser Rückführung zu ent-
  Arbeitsmarkt. Auf einen Familiennachzug besteht             gehen, wird an manche Pfarreien die Bitte auf Kirchen-
  grundsätzlich ein Rechtsanspruch, wenn die Ehe schon        asyl gestellt (siehe Seite 15).
  im Herkunftsland geschlossen wurde und nachge-              Für viele Flüchtlinge ist Deutschland das Wunschland,
  wiesen werden kann, dass es sich um eigene Kinder           um Asyl zu beantragen. Der Grund ist, dass die Asyl-
  handelt. Die „Familienzusammenführung“ muss von             verfahren in einigen EU–Ländern, wie zum Beispiel
8   Allgemeine Informationen                                                                                            9

    Italien oder Griechenland, unzureichend sind und die
    Asylsuchenden dort so gut wie keine Unterstützung
    vom Staat erhalten.

    Falls Deutschland für das Asylverfahren zuständig
    ist, erfolgt eine Anhörung durch das Bundesamt, um
    die Gründe für das Asylbegehren zu prüfen. Danach
    werden die Asylbewerber nach einem festgelegten
    Schlüssel auf die Städte und Landkreise verteilt. Die
    Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften       Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Viele
    oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum.          Asylanträge werden letztendlich abgelehnt. Die Men-
    Asylbewerber unterliegen in den ersten drei Monaten      schen sind danach ausreisepflichtig. Viele können aber
    der so genannten Residenzpflicht, das heißt, ohne        aufgrund von Abschiebehindernissen (zum Beispiel
    Erlaubnis dürfen sie sich nur im jeweiligen Regie-       aus gesundheitlichen Gründen) nicht abgeschoben
    rungsbezirk (einschließlich der angrenzenden Land-       werden oder bleiben mit einer sogenannten „Duldung“
    kreise) aufhalten. Reisemöglichkeit erhalten sie nur     in Deutschland.
    auf Antrag. Nach drei Monaten besteht in der Regel
    Reisefreizügigkeit innerhalb Deutschlands. Eine freie    Arbeitsmöglichkeiten
    Wahl des Wohnortes ist damit nicht verbunden. Seit       Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten drei
    1. Januar 2015 wurde jedoch die Möglichkeit, aus einer   Monaten in der Regel keine Arbeits- und Ausbildungs-
    Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, erleichtert.        erlaubnis. Anschließend ist eine nachrangige Arbeits-
    Voraussetzung für eine eigene Wohnung ist Sicherung      erlaubnis möglich, das heißt, bei der Besetzung eines
    des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen.            Arbeitsplatzes wird von der Arbeitsagentur geprüft, ob
                                                             für die Tätigkeit evtl. ein Deutscher, EU-Ausländer oder
    Die durchschnittliche Dauer eines Asylerstverfahrens     ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung
    liegt derzeit bei etwa sechs Monaten, in zahlreichen     steht. Nach 15 Monaten ist ein freier Zugang zum Ar-
    Fällen kann das gesamte Verfahren aber viele Jahre       beitsmarkt möglich.
    dauern. Wird der Asylantrag abgelehnt, besteht die
                                                             Wohnen

    !                                                        Die Unterbringung von Asylbewerbern in den Städten
                                                             und Landkreisen ist eine öffentliche Aufgabe. Den Asyl-
    Wichtig! Die rechtliche Situation von Flüchtlingen und   bewerbern werden in der Regel Gemeinschaftsunter-
    Asylbewerbern ist sehr komplex. Für Nichtjuristen        künfte zur Verfügung gestellt oder sie werden von den
    ist vieles davon nicht verständlich und damit oft auch   Kommunen dezentral untergebracht. Viele Bewohner
    nicht nachvollziehbar. Es ist deshalb dringend davon     von Gemeinschaftsunterkünften haben inzwischen die
    abzuraten, den Flüchtlingen Rechtsfragen zu erklären.    Möglichkeit auszuziehen, finden auf dem angespannten
    Das sollte man unbedingt den Profis (Juristen) über-     Wohnungsmarkt in München und Oberbayern jedoch
    lassen. Eine allgemeine Beratung erhalten die Betrof-    keine Wohnung.
    fenen bei den Migrationsberatungsstellen der Caritas.
10                                                                                             Allgemeine Informationen 11

                                                            Der Schwangerschaftsmehrbedarf beträgt 17 Prozent
                                                            des der werdenden Mutter zustehenden Regelsatzes.
                                                            Der Mehrbedarf wird nach dem Tag der AntragsteI-
                                                            lung und gegen Vorlage des Mutterpasses ab der 12.
                                                            Schwangerschaftswoche ausbezahlt.
                                                            Die Schwangerschaftsbekleidung wird meistens an-
                                                            hand eines Gutscheins in einer gewissen Höhe
                                                            (etwa 100 Euro) gewährt. Frühestens einen Monat vor
                                                            dem errechneten Geburtstermin wird eine Erstlings-
     Medizinische Versorgung                                ausstattung als Geldleistung in Höhe von 350 Euro für
     Für Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, Kranken-      den Erwerb von Kinderbett, Kinderwagen, Babywanne,
     hausaufenthalte und Impfungen erhalten Asylbewer-      Flaschen, Erstlingsbekleidung etc. ausbezahlt.
     ber keine Krankenversicherungskarte, sondern einen     Über die Beratungsstellen des Caritasverbands und
     Kranken- oder Zahnbehandlungsschein.                   des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. können
     Asylbewerber sind grundsätzlich von der Zuzahlungs-    bei Bedarf zusätzliche Mittel über kirchliche Hilfsfonds
     pflicht befreit.                                       beantragt werden.

     Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehören     Soziale Leistungen
     zum Leistungsspektrum.                                 Grundleistungen für Asylbewerber: Vom Tag der
     Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird      Unterbringung an werden den Asylbewerbern in der
     kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Kranken-   von ihnen genutzten Unterkunft die Gebrauchsgüter
     haus sendet einen Antrag auf Übernahme der Kranken-    des Haushalts (Geschirr, Besteck etc.) zur Verfügung
     hauskosten an das Landratsamt.                         gestellt. Asylbewerber erhalten finanzielle Unter-
     Kein Leistungsanspruch besteht auf nicht eindeutig     stützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
     medizinisch indizierte Behandlungen und bei solchen    (AsylbLG), deren Höhe unter anderem vom Alter des
     Behandlungen, die wegen der voraussichtlich kurzen     Asylbewerbers abhängig ist. Ein alleinstehender
     Dauer des Aufenthaltes nicht abgeschlossen werden      Asylbewerber erhält momentan 140 Euro Taschengeld
     können. Daher scheidet die Behandlung chronischer      als soziokulturelles Existenzminimum, etwa für die
     Erkrankungen grundsätzlich aus. Im Einzelfall kann     notwendigen Ausgaben bei Verkehrsmitteln, Telefon,
     eventuell eine Behandlung gewährt werden, sofern       Porto und Schreibmitteln, sowie 156,22 Euro Hilfe zum
     diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.   Lebensunterhalt, zum Beispiel für Nahrungsmittel
     Benötigt der Asylbewerber einen Dolmetscher, da kein   und Gesundheitspflege.
     Familienangehöriger oder der Arzt selbst übersetzen    Für Bekleidung werden monatlich 32,98 Euro zur Verfü-
     können, werden diese Kosten nach eingeholter Geneh-    gung gestellt. Diese Beträge werden jeweils in den
     migung ebenfalls übernommen.                           Monaten April und Oktober gesammelt als Bekleidungs-
                                                            gutscheine ausgegeben. Die Unterkunft einschließlich
     Bei Schwangerschaft werden ein Schwangerschafts-       Nebenleistungen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.)
     mehrbedarf, Schwangerschaftsbekleidung, sämtliche      wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt.
     notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und die Kosten
     für die Entbindung im Krankenhaus sowie eine Betreu-
     ung durch die Hebamme übernommen.
12                                                                                               Allgemeine Informationen 13

                                                              Krippen- und Kindergartenbesuch
                                                              Die Kinder von Asylbewerbern haben wie deutsche
                                                              Kinder Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergarten-
                                                              platz. Die öffentliche Hand finanziert die Betreuungs-
                                                              plätze im Fall der Bedürftigkeit durch Erlass oder Über-
                                                              nahme des Teilnahmebeitrags. Auch die übrigen Leis-
                                                              tungen der Jugendhilfe (etwa Angebote zur Förderung
                                                              der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung
                                                              von Kindern in Tageseinrichtungen oder Hilfen zur
     Deutschkurse: Für Asylbewerber gibt es kein einheitli-   Erziehung) gewährt das zuständige Jugendamt.
     ches Angebot an Deutschförderung. Freie Träger bieten    Dieses ist auch für den Kinderschutz bei Bekanntwerden
     öffentlich finanzierte Sprach- und Orientierungskurse    gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefähr-
     an, deren Plätze oft begrenzt sind. Ehrenamtliche ge-    dung zuständig.
     ben häufig in Unterkünften Deutschkurse oder unter-
     stützen Familien und Einzelpersonen, um die deutsche     Schule und Ausbildung:
     Sprache zu erlernen.                                     Kinder und Jugendlichen unterliegen der allgemeinen
                                                              Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht, unter Um-
     Beschäftigung und Einkommen: Die Ausübung einer          ständen bis 27 Jahre. Sie lernen die deutsche Sprache
     Beschäftigung ist dem Landratsamt - Sozialamt -          in sogenannten Übergangsklassen. In ländlichen Ge-
     unverzüglich mitzuteilen, auch die aktuellen Gehalts-    bieten ist es schwierig, diese an allen Orten einzurich-
     nachweise sind monatlich vorzulegen. Hat ein Asylbe-     ten. Nach einem Schulabschluss dürfen Jugendliche
     werber ein Arbeitseinkommen, muss er dies für seinen     auch ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Ausbildung
     Lebensunterhalt und den seiner Familie einsetzen.        beginnen. Vor Abschluss der Ausbildung erfolgen
     Nur wenn damit der Bedarf nicht gedeckt ist, erhält er   meist keine aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Bei
     ergänzende Leistungen vom Sozialamt.                     erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und einem
                                                              entsprechenden Arbeitsplatz wird in der Regel eine
     Eröffnung eines Bankkontos: Es liegt im Ermessen der     Aufenthaltserlaubnis erteilt.
     jeweiligen Banken und Sparkassen, ein Bankkonto
     auf Guthabenbasis zu gewähren. Dort werden generell      Bildungspaket
     eine individuelle Prüfung der Legitimation sowie die     Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe
     Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes       (Bildungspaket) bestehen Förderungsmöglichkeiten
     vorgenommen. Problematisch ist hierbei, dass Asylbe-     etwa bei der Übernahme der Kindergartengebühren
     werber oftmals nicht die notwendigen Ausweispapiere      und Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in
     besitzen.                                                der Kindertagesstätte und Schule, der Förderung für
                                                              Ausflüge, Übernahme der Kosten für die Teilnahme an
                                                              Sport- und Kulturangeboten oder für Nachhilfeunter-
                                                              richt und sonstigem Schulbedarf.
14                                                                                                             Kirchenasyl 15

                                                                Kirchenasyl
                                                                Von Kirchenasyl spricht man, wenn eine Pfarrgemeinde
                                                                Asylsuchende in ihren Räumen aufnimmt, um sie vor
                                                                staatlichen Abschiebe- und Rückführungsmaßnahmen
                                                                zu schützen. Da es Kirchenasyl im rechtlichen Sinne
                                                                nicht gibt, befindet sich die Pfarrgemeinde in diesen
                                                                Fällen außerhalb des geltenden Rechts. Von Seiten
                                                                des bayerischen Innenministers gibt es allerdings eine
     Aufgaben der Sozialberatung für                            Zusage, kein Kirchenasyl gewaltsam räumen zu lassen.
     Asylsuchende und Flüchtlinge
                                                                Bei den allermeisten Kirchenasyl-Fällen handelt es sich
     Vielerorts übernehmen der Caritasverband oder andere       um sogenannte Dublin-Fälle (siehe Seite 7). Die Behörden
     Wohlfahrtsverbände die Sozialberatung für Asylsu-          haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Betroffenen
     chende und Flüchtlinge und erhalten dafür öffentliche      in das europäische Land zurückzuführen, in dem sie
     Zuschüsse. Die Beraterinnen und Berater gewährleis-        zuerst angekommen waren. Gilt der Asylsuchende als
     ten eine hohe Fachlichkeit. Wesentliche Aufgaben sind      untergetaucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Monaten
     Beratung, Vermittlung und Unterstützung in allen Be-       zurückgeführt werden. Zurzeit streiten Gerichte darü-
     langen des täglichen Lebens, der Familie, der Arbeits-     ber, ob Menschen im Kirchenasyl als untergetauscht
     aufnahme und der Gestaltung des gemeinschaftlichen         betrachtet werden oder nicht. Sind die Fristen ohne
     Lebens in Unterkunft und Nachbarschaft. Zu den Auf-        Rückführung verstrichen, wird das Asylverfahren in
     gaben gehört auch, ehrenamtliche Helfer zu gewinnen        Deutschland und nicht im Ankunftsland durchgeführt.
     und zu begleiten und die Arbeit mit Pfarreien und          Diese Frist versuchen nun immer mehr Betroffene im
     Kommunen zu vernetzen.                                     Kirchenasyl zu überbrücken.

     Für die Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge          Die Kirchen stehen vor einem Dilemma: Auf der einen
     wurden in mehreren Caritas-Zentren eigene Fachstel-        Seite ist der Staat an die bestehenden gesetzlichen
     len eingerichtet. In anderen Caritas-Zentren ist die       Regelungen der Dublin-Abkommen gebunden. Auf der
     Asylberatung in die allgemeine soziale Beratung inte-      anderen Seite sind allen hehren Bekundungen zum
     griert. Für die Region München gibt es mit ALVENI –        Trotz weder die rechtlichen noch die sozialen Bedin-
     Sozialdienst für Flüchtlinge der Caritas einen eigenen     gungen in den europäischen Ländern gleich. Zudem
     Fachbereich. In der Regel wendet der Caritasverband        sind viele Menschen von der langen Flucht schwer trau-
     zwischen 20 und 50 Prozent der Kosten aus eigenen          matisiert und brauchen endlich Ruhe und sichere Ver-
     und kirchlichen Mitteln dafür auf. (Kontakte siehe Seite   hältnisse. In jedem Fall fordert die Durchführung eines
     24-25)                                                     Kirchenasyls von einer Pfarrgemeinde viel Engagement
                                                                und muss gut vorbereitet sein. Das Kirchenasyl sollte
                                                                nur besonderen Fällen vorbehalten sein und die Verant-
                                                                wortlichen in der Pfarrgemeinde sollten sich vor ihrer
                                                                Entscheidung gut informieren. Das Katholische Büro
                                                                Bayern steht hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.
                                                                (Kontakt siehe Seite 26)
16 Unterstützungsmöglichkeiten                                                                 Unterstützungsmöglichkeiten 17

   Unterstützungsmöglichkeiten durch                            Begleitung
   Ehrenamtliche in den Pfarreien                               Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden
                                                                sind für Asylbewerber und Flüchtlinge meistens weder
   Begegnung                                                    inhaltlich noch sprachlich verständlich. Das Begleiten
   Für Asylbewerber und Flüchtlinge ist Deutschland ein         eines Asylbewerbers bei Behördenangelegenheiten
   fremdes Land. Sie kennen unsere Kultur nicht und sie         kann eine große Hilfe sein. Dabei ist unter Umständen
   wissen nicht, wie unser gemeinschaftliches Leben             auch die Unterstützung von bereits integrierten
   organisiert ist und auch nicht, wie mancher unserer          Migranten gefragt, die als Dolmetscher tätig werden
   Verhaltenskodexe aussieht. Hier ist es wichtig, durch        können. Wichtig ist hier die Unterscheidung von Be-
   wohlwollende Begegnung ein Kennenlernen der deut-            gleitung und sprachlicher Unterstützung auf der einen
   schen Kultur zu ermöglichen. Diese Begegnungen kön-          sowie Beratung in rechtlichen Fragen auf der anderen
   nen auf vielfältige Weise gestaltet werden. Kommen           Seite. Rechtliche Beratung ist Experten-Aufgabe!
   Flüchtlinge und Asylbewerber neu in einen Ort, können
   beispielsweise bei einem gemeinsamen Spaziergang             Freizeitgestaltung
   die örtlichen Gegebenheiten und die Infrastruktur            Viele Asylbewerber leiden darunter, keiner Beschäf-
   bekanntgemacht werden. Sie können in Gruppen und             tigung oder Arbeit nachgehen zu können. Die Lange-
   zu Festen der Pfarrgemeinde eingeladen werden. Die           weile und ihre unsicheren Perspektiven machen sie
   persönliche Begegnung und das Kennenlernen können            oft mutlos, manchmal auch aggressiv. Ehrenamtliche
   für beide Seiten sehr bereichernd sein. Durch gemein-        können hier Freizeitmöglichkeiten wie die Teilnahme
   same Aktivitäten wie Kochen, Einkaufen, Handarbei-           am Sport in örtlichen Vereinen, Deutschkurse oder
   ten, Musik oder Sport können sich Familien, Jugendli-        kulturelle Aktivitäten organisieren.
   che und Erwachsene näher kennenlernen. Wenn sich                                                              Beispiel
   örtliche Vereine den Flüchtlingen öffnen, können diese
   Orte für unkomplizierte Begegnungen sein.                    Trommelgruppe in Fürstenfeldbruck
                                                                Da Asylsuchende in den ersten neun Monaten nicht
  Beispiel                                                      arbeiten dürfen, sind sie zur Untätigkeit verurteilt und
                                                                haben auch auf Grund der traumatischen Erlebnisse
   Gut aufgenommen                                              auf ihrer Flucht psychische Probleme. Helmut Heins,
   In Stephanskirchen bei Rosenheim wurden sieben               ehrenamtlicher Helfer im Landkreis Fürstenfeldbruck,
   Erwachsene und drei Kinder aus Nigeria sowie 12 Men-         hat sich mehrerer junger Senegalesen angenommen,
   schen aus Eritrea im alten Pfarrhof aufgenommen,             die in Olching und Fürstenfeldbruck untergebracht
   den die Pfarrei zur Verfügung gestellt hat. Beim Pfarrfest   sind. Er organisierte für sie Trommeln und Termine zum
   haben sich die Asylbewerber der ganzen Gemeinde              gemeinsamen Üben. Schon nach kurzer Zeit konnte
   vorgestellt. Sie bedankten sich mit einem Lied aus ihrer     die Gruppe bei einem Fest auftreten und afrikanisches
   Heimat Eritrea. Ein ehrenamtliches Team mit mehr als         Flair verbreiten. Seitdem kann man sie immer wieder
   30 Mitgliedern unterstützt sie bei Behördengängen,           bei unterschiedlichen Gelegenheiten hören. Die jungen
   Arztbesuchen oder der Organisation des Alltags.              Trommler aus den verschiedenen Unterkünften mit
   Die Verständigung auf Englisch klappt gut. Auch Paten        ihren unterschiedlichen Kenntnissen und Ansprüchen
   für einzelne Personen und Familien wurden bereits            zusammen zu bringen, ist nicht immer einfach, vermit-
   gefunden.                                                    telt ihnen aber ein wichtiges Stück Heimat.
18                                                                                            Unterstützungsmöglichkeiten 19

                                                               Sprache lernen
                                                               Formelle Sprachkurse werden nicht an allen Wohnorten
                                                               der Asylbewerber angeboten. Der Unterstützung des
                                                               Spracherwerbs durch Ehrenamtliche kommt deshalb
                                                               besondere Bedeutung zu. Bei Bedarf können Sprach-
                                                               kurse organisiert werden, zum Beispiel in Zusammen-
                                                               arbeit mit Volkshochschulen oder Kreisbildungswer-
                                                               ken. Auch nach Besuch eines Sprachkurses können
                                                               die erworbenen Deutschkenntnisse aber nur durch
     Patenschaften                                             Konversation gefestigt und erweitert werden. Sprach-
     In vielen Helferkreisen haben sich Paten bewährt. Eine    kompetenz ist für die Integration in die Gesellschaft
     Person aus der Pfarrei oder dem Helferkreis kümmert       unverzichtbar.
     sich jeweils um eine Familie oder um mehrere Flücht-
     linge, die in der Gemeinschaftsunterkunft leben. Ent-
     scheidend ist dabei, dass es gelingt, ein gegenseitiges
     Vertrauensverhältnis aufzubauen.                                                                           Beispiel

     Hilfen für Kinder und Jugendliche                         Ehrenamtliche geben Sprachkurse
     Kinder und Jugendliche haben oft Probleme, den An-        Der Hotelbetriebswirt Sven und die Kauffrau Brigitte
     forderungen in der Schule gerecht zu werden. Durch        geben seit zweieinhalb Jahren einmal wöchentlich
     Bürgerkrieg oder Flucht haben sie manchmal jahrelang      einen Deutschkurs für Asylbewerber, die in Parten-
     keine Schule besucht oder sind Analphabeten, wie          kirchen in zwei Gästehäusern untergebracht sind.
     zum Beispiel Mädchen aus Somalia oder Afghanistan,        Zwischen 90 und 120 Minuten geben sie im Jugend-
     denen ein Schulbesuch verwehrt wurde. Durch Haus-         zentrum Garmisch Unterricht für Menschen, die aus
     aufgabenhilfe, die die Pfarrei in Unterkünften oder       Äthiopien, Nigeria, Pakistan, Syrien, Myanmar oder
     den Räumen der Pfarrei organisiert, können die Kinder     Afghanistan kommen. Das Jugendzentrum hat den
     und Jugendlichen besser mitkommen und lernen so           Raum zur Verfügung gestellt, damit die Asylbewerber
     die deutsche Sprache. Dabei können Paten sehr hilf-       kürzere Wege haben. Zwischen 10 und 17 Personen
     reich sein und als Ansprechpartner für Lehrkräfte zur     nehmen am Kurs teil. Kefayat, ein junger Mann aus
     Verfügung stehen, beziehungsweise zwischen Schule         Afghanistan, konnte bei seiner Ankunft in Deutschland
     und Eltern vermitteln. Insbesondere beim Aufbau von       weder in seiner Muttersprache noch in einer anderen
     Paten-Beziehungen und vergleichbaren „Tandems“            Sprache lesen und schreiben. Mit Unterstützung von
     mit Kindern und Jugendlichen (die sehr hilfreich sein     Sven und Brigitte hat er Deutsch so gut gelernt, dass er
     können!) ist es wichtig, die üblichen Vorschriften zum    in die Berufsschule aufgenommen werden konnte und
     Schutz vor Übergriffen zu beachten.                       nun dort weiter Deutsch lernt.
20                                                                                           Unterstützungsmöglichkeiten 21

                                                              Auszugsberechtigte Asylbewerber wie auch anerkann-
                                                              te Flüchtlinge dürfen und müssen sich eine Wohnung
                                                              auf dem freien Markt suchen. Hier sind sie besonders
                                                              auf die Unterstützung von Einheimischen angewiesen.
                                                              Diese können bei der Wohnungssuche helfen, bei
                                                              den Kontakten mit Vermietern vermitteln und bei den
                                                              Formalitäten helfen. Beim Auszug aus Unterkünften in
                                                              Privatwohnungen fehlt es Asylbewerbern und Flücht-
                                                              lingen meist an Einrichtungsgegenständen. Wichtig ist
     Wohnen                                                   dann, mit den Flüchtlingen den genauen Bedarf und
     Wohnen ist ein wichtiger Bestandteil der Integration.    den Zustand der Dinge zu prüfen.
     Sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in de-
     zentralen Wohnungen ist die Hilfe der Ehrenamtlichen
     für die Asylbewerber gefragt. Viele Flüchtlinge muss-                                                     Beispiel
     ten ihr Hab und Gut auf der Flucht zurücklassen und
     kommen in Deutschland nur mit einer Plastiktüte an.      Ehrenamtliche in den Gemeinschaftsunterkünften in
     Es stehen den Asylbewerbern elementare Haushalts-        München
     und Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Töp-      Etwa 300 ehrenamtlich tätige Frauen und Männer
     fe, etc. zur Verfügung. Weitergehende Alltagsgegen-      engagieren sich beim ALVENI-Flüchtlingsdienst des
     stände wie auch Kleidung, die durch Gemeinden oder       Caritasverbands in München, der die soziale Beratung
     Unterstützerkreise gesammelt werden, müssen genau        und Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften
     geprüft werden, welche tatsächlich benötigt werden       leistet. Sie bieten Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe für
     und in welchem Zustand sie sich befinden.                Kinder an, organisieren Frauenfrühstück, Mutter-Kind-
     Die Funktion einer Waschmaschine, eines Kühlschranks,    Gruppen oder Ausflüge und Sportangebote. Im Herbst
     einer Mikrowelle, die Mülltrennung oder die Einhal-      2014 wurden regelmäßig über 500 Kinder in den Unter-
     tung von Ruhezeiten können Flüchtlingen und Asylbe-      künften betreut.
     werbern unbekannt oder fremd sein. Auch der Lebens-
     rhythmus, die Vorstellung von Kindererziehung und
     Geschlechterrollen und andere Elemente der Alltags-
     kultur können sich ebenfalls von den unsrigen unter-     Ausübung der Religion
     scheiden. Dies und die beengten Wohnmöglichkeiten        Die Möglichkeit für Flüchtlinge, ihre Religion auszu-
     führen dazu, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten     üben, sollte von den Ehrenamtlichen unterstützt
     und Konflikten kommt. Ehrenamtliche, die hier mit        werden. Dazu können auch pfarrliche Räume zur Ver-
     Hartnäckigkeit und Konsequenz die Regeln unseres         fügung gestellt werden. Ein großer Teil der Flüchtlinge
     Zusammenlebens erklären, erweisen den Flüchtlingen       sind Nichtchristen, die meisten davon Muslime. Hier
     einen großen Dienst.                                     sind Toleranz und gegenseitiges Lernen gefragt. Sind
     Besonders Kinder leiden oft unter dem mangelnden         die Flüchtlinge Christen, können sie ganz unterschied-
     Platz. Auch hier sind Ehrenamtliche gefragt, die mit     lichen Konfessionen angehören. Wichtig ist in Bezug
     den Kindern spielen, basteln und Ausflüge unternehmen.   auf Religion, das Gemeinsame zu betonen und nicht
                                                              zuerst auf die Unterschiede zu schauen.
22 Grenzen                                                                                                          23

   Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit
   Es gibt viele Situationen, bei denen ehrenamtliches
   Engagement an seine Grenzen kommt. Dies kann in der
   Asylverfahrensbegleitung, im Umgang mit Behörden,
   bei sozialrechtlichen Ansprüchen, bei Schulproble-
   men, Schuldenproblemen und bei Suchtverhalten oder
   Traumatisierung der Fall sein. Auch bei Verhaltens-
   weisen, die nicht nachvollziehbar sind, stoßen Ehren-
   amtliche an ihre Grenzen.                                Adressen und Ansprechpartner in der
                                                            Erzdiözese München und Freising
   Der Caritasverband und seine Mitglieder wie auch an-
   dere Wohlfahrtsverbände koordinieren und begleiten
   das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Flücht-      Caritas in der Region München
   lingshilfe. Sie unterstützen bei Problemen im Umgang     ALVENI – Caritas-Sozialdienst für Flüchtlinge
   mit Asylbewerbern oder Behörden und bieten ggf.          Hirtenstraße 26
   Lösungen an. Ehrenamtliche erhalten in den Caritas-      80335 München
   Zentren der Landkreise und beim ALVENI – Sozialdienst    Telefon: (089) 515 67 96-100
   für Flüchtlinge in München Unterstützung, Begleitung     Telefax: (089) 515 67 96-299
   und wenn nötig Vermittlung zu anderen Institutionen.     www.caritas-nah-am-naechsten.de/Migration/Alveni-
  Beispiel                                                  Fluechtlingsdienste

   Vernetzung und Unterstützung im Landkreis                Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asyl-
   Pfaffenhofen                                             bewerbern in Gemeinschaftsunterkünften, zahlreiche
   In sieben von 18 Nachbarschaftshilfen in Trägerschaft    Projekte zur Integration wie „Freudentanz“, „Mov’in“,
   des Caritas-Zentrums Pfaffenhofen wurden Arbeitskrei-    „Licence to learn“, Koordination und Unterstützung
   se Asyl gebildet. Hier wird an den bereits vorhandenen   von Ehrenamtlichen
   Vernetzungsstrukturen mit der politischen Gemeinde,
   den Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden vor         Fachdienste von ALVENI sind die Sozialdienste, das
   Ort angeknüpft.                                          Haus der Nationen mit Migrationsberatung und Ausbil-
   Helferkreise organisieren sich und unterstützen die      dung und Vermittlung von Kulturdolmetschern und das
   ankommenden Flüchtlinge mit Rat und Tat, Herz und        ALVENI-Jugendhaus, eine Jugendhilfeeinrichtung für
   Verstand. Über zentrale Austauschtreffen im Zentrum      minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge.
   kommen die Ehrenamtlichen regelmäßig zusammen.
   Inzwischen haben sie sich landkreisweit vernetzt. Die
   neu gegründeten Helferkreise profitieren stark von
   den bereits erfahreneren Gruppen. Die Erfahrungen
   der ersten Gruppen wurden gesammelt und in Form
   einer umfangreichen Arbeitsmappe zusammengefasst.
   Das Info-Material auf einer Internetplattform soll den
   Austausch weiter fördern.
24 Adressen                                                                                                                                    25

   Caritas in der Region Nord     Caritas in der Region Süd

   Caritas-Zentrum Dachau         Caritas-Zentrum Miesbach
   Landsberger Str. 11            Franz-und-Johann-Wallach-Str. 12
   85221 Dachau                   83714 Miesbach
   Telefon: (08131) 298-0         Telefon: (08025) 2806-10
   Fax: (08131) 298-1004          Fax: (08025) 2806-91

   Caritas-Zentrum                Caritas-Zentrum
   Fürstenfeldbruck               Berchtesgadener Land
   Hauptstr. 5                    Salzburger Str. 29 b
   82256 Fürstenfeldbruck         83435 Bad Reichenhall
   Telefon: (08141) 3207-0        Telefon: (08651) 7169-0            Weitere Ansprechpartner:
   Fax: (08141) 3207-24           Fax: (08651) 7169-29
                                                                     Katholisches Büro Bayern
   Caritas-Zentrum Freising       Caritas-Zentrum Garmisch-          Ansprechpartner für alle Fragen zu Kirchenasyl in Bayern
   Bahnhofstraße 20               Partenkirchen                      Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin
   85354 Freising                 Dompfaffstr. 1                     Dachauer Straße 50 | 80335 München
   Telefon: (08161) 53879-10      82467 Garmisch-Partenkirchen       E-Mail: info-kbb@kb-bayern.de
   Fax: (08161) 53879-19          Telefon: (08821) 943 48-0
                                  Fax: (08821) 943 48-21             Malteser Migranten Medizin
   Caritas-Zentrum Ebersberg                                         Streitfeldstr. 1 | 81673 München
   Bahnhofstraße 1                Caritas-Zentrum Bad Tölz-          Telefon: (089) 43 608 411
   85567 Grafing                  Wolfratshausen                     Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Menschen ohne
   Telefon: (08092) 2324111       Graslitzer Straße 13               Krankenversicherung finden dort einen Arzt, der die Erstuntersu-
   Fax: (08092) 31989             82538 Geretsried                   chung und Notfallversorgung übernimmt.
                                  Telefon: (08171) 98 30-0
   Caritas-Zentrum Pfaffenhofen   Fax: (08171) 98 30-67              Sozialdienst Kath. Frauen e.V. – München
   Ambergerweg 3                                                     Dachauer Straße 48 | 80335 München
   85276 Pfaffenhofen             Caritas-Zentrum Mühldorf           Telefon: (089) 55981-0
   Telefon: (08441) 8083-0        Kirchenplatz 7
   Fax: (08441) 8083-40           84453 Mühldorf                     Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Südostbayern
                                  Telefon: (08631) 3763-0            Schulstraße 8 | 83209 Prien
   Caritas-Zentrum Erding         Fax: (08631) 3763-18               Telefon: (08051) 62110
   Kirchgasse 7
   85435 Erding                   Caritas-Zentrum Traunstein         Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Garmisch-Partenkirchen
   Telefon: (08122) 955 94-0      Herzog-Wilhelm-Str. 20             Parkstraße 9 | 82467 Garmisch-Partenkirchen
   Fax: (08122) 955 94-55         83278 Traunstein                   Telefon: (08821) 96672-0
                                  Telefon: (0861) 98877-0            Der Sozialdienst Kath. Frauen berät schwangere Frauen, junge Mütter
                                  Fax: (0861) 98877-20               und allgemein Frauen in Notsituationen.

                                  Caritas-Zentrum Rosenheim          IN VIA München e.V.
                                  Reichenbachstr. 5                  Fachbereich Migration
                                  83022 Rosenheim                    Goethestraße 12/III | 80336 München
                                  Telefon: (08031) 2037-0            Telefon: (089) 5488895-0
                                  Fax: (08031) 2037-29               Das Angebot von IN VIA Migration reicht von individueller Beratung
                                                                     bis zu Gruppenaktivitäten. Unbegleitete minderjährige und junge
                                                                     Flüchtlinge werden während der Ausbildung durch ein Bildungs-,
                                                                     Freizeit- und Kulturprogramm mit ergänzender Lernförderung unterstützt.
26 Adressen                                                                                                                                     27

   Refugio
   Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer
   Rosenheimer Straße 38
   81669 München
   Tel.: (089) 98 29 57-0
   e-Mail: info@refugio-muenchen.de
   www.refugio-muenchen.de

   Jesuiten Flüchtlingsdienst
   Valleystraße 22
   81371 München
   Telefon: (089) 72 99 77 81
   Telefax: (089) 72 93 97 18                                             Impressum
   Der Flüchtlingsdienst der Jesuiten engagiert sich für Abschiebungs-
   häftlinge, sogenannte Geduldete und Menschen ohne Aufenthalts-         Herausgeber
   status. Schwerpunkte der Arbeit sind die Seelsorge in Abschiebungs-    Erzdiözese München und Freising (KdöR),
   haftanstalten (Berlin, Eisenhüttenstadt und München), Härtefallbera-   vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat,
   tung sowie Verfahrensberatung bei Aufenthaltsproblemen.                Generalvikar Prälat Peter Beer,
                                                                          Rochusstraße 5-7, 80333 München
   Erzbischöfliches Ordinariat München
   Ressort 1 Fachbereich Ökumene                                          Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V,
   Ottostraße 8                                                           vertreten durch Caritasdirektor Prälat Hans Lindenberger,
   80333 München                                                          Hirtenstraße 4, 80335 München
   Telefon: (089) 21372367
                                                                          Redaktion:

                                                                                                                                                09/2014 / 1415, Änderungen und Irrtümer vorbehalten/ Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
   Ressort 1 Fachbereich Dialog der Religionen                            Adelheid Utters-Adam, Wilhelm Dräxler, Dr. Thomas Steinforth
   Ottostraße 8
   80333 München                                                          Autoren:
   Telefon: (089) 21372364                                                Stefan Wagner (LCV), Peter Pohl (DiCV Bamberg), Thomas Kipple
   Beide Fachbereiche haben als Schwerpunkt den Dialog, die Verstän-      (DiCV Würzburg), Bettina Nickel (Kath. Büro) und Rosemarie Ghorbani
   digung und die Information über andere Konfessionen und Religionen.    (ALVENI)

   Ressort 4 Hauptabteilung Integration und Migration                     Realisation:
   Schäfflerstraße 9                                                      Diözesan-Caritasverband, Abt. Kommunikation & Sozialmarketing,
   80333 München                                                          Adelheid Utters-Adam,
   Telefon: (089) 21371464                                                Hirtenstraße 4, 80335 München
   Die Hauptabteilung hat als Aufgabe die Integration von Migrantin-      Telefon: (089) 55169-228
   nen und Migranten in die Kirche und die Gesellschaft im Erzbistum      E-Mai: info@caritasmuenchen.de
   München und Freising.
                                                                          Fotos: DiCV Muc (8), Deutscher Caritasverband (2),
   Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V.                     S. 12 : © lu-photo - Fotolia.com
   Lessingstraße 1
   80336 München                                                          Gestaltung: Studio Botschaft – www.studio-botschaft.de
   Telefon: 089 54497-0
                                                                          Druck: Dimetria-VdK gGmbH Integrationsbetrieb, Straubing
                                                                          auf 100 % Recyclingpapier
   Weitere Kontakte
                                                                          Rückseite: Das Kreuz aus Planken eines Flüchtlingsbootes von
   Bayerischer Flüchtlingsrat: www.fluechtlingsrat-bayern.de
                                                                          Lampedusa war das zentrale Symbol des großen Gottesdienstes
                                                                          zum bundesweiten Caritas-Sonntag am 28. September 2014 im
   ProAsyl: www.proasyl.de
                                                                          Münchner Dom.

                                                                          2. Auflage Februar 2015
Wunde unserer Zeit

Dieses Kreuz aus Planken eines
Flüchtlingsboots von Lampedusa
ist Zeichen für die große Wunde
unserer Zeit: Heimatlosigkeit durch
Flucht und Vertreibung.
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