DIGITALE INFRASTRUKTUREN - STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Breitband
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Statusbericht des Netzbündnisses DIGITALE INFRASTRUKTUREN – STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ Aktuelle Versorgung mit Breitbandnetzen November 2020 STAN D GESAM TAUSGABE_10.06.201 0
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Vorwort Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen, das Rückgrat der digitalen Gesellschaft sind hochleistungs- fähige, digitale Infrastrukturen – das haben wir in den vergangenen Monaten auf vielfache Weise erfahren können. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktvermeidungsmaßnahmen hat sich gezeigt, dass insbesondere digitale Anwendungen und Infra- strukturen in erheblichem Maße dazu beigetragen haben, die Handlungsfähigkeit von öffentlichen Strukturen und die öffent- liche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Zahlreiche Heraus- © Staatskanzlei/Torsten Silz forderungen konnten durch vorhandene digitale Angebote gemeistert werden, mit viel Kreativität und Einsatz wurden aber auch viele neue digitale Lösungen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben gefunden. Die Ereignisse der letzten Monate haben uns gezeigt, welche Bedeutung digitale Anwendungen für das wirtschaftliche und öffentliche Leben besitzen und wie weit die Digitalisierung schon jetzt in das persönliche Leben eines jeden hineinreicht. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass allen Menschen in Rheinland-Pfalz die digitale Teilhabe ermöglicht wird. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Herausforderungen der Corona-Pandemie auch deshalb meistern können, weil wir als Landesregierung seit Jahren den Ausbau digitaler Infrastrukturen gemeinsam mit den Partnern im Netzbündnis für Rheinland-Pfalz kontinuierlich und mit einem klaren politi- schen Ziel vorangetrieben haben. Schon mit Gründung des Breitband-Kompetenzzentrums im Jahr 2011 und noch einmal mit dem Start der kombinierten Förderung von Bund und Land ab dem Jahr 2015 hat der Ausbau digitaler Infrastrukturen einen regelrechten Schub erfahren. Konnten Ende 2010 nur rund 6,8 Prozent der rheinland-pfälzischen Haushalte auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen, konnte diese Versorgung bis heute (Stand Ende 2019) auf 90,1 Prozent – also um 83,3 Prozentpunkte – gesteigert werden. Auch bei der Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten hat Rheinland-Pfalz mit einer Versorgung von aktuell 43,1 Prozent der Haushalte (Stand Ende 2019) aufgeschlossen. In den zurückliegenden Jahren wurden in Rheinland-Pfalz auf Ebene der Landkreise und in ersten kreisfreien Städten 44 Projekte initiiert und teilweise schon abgeschlossen. Neue Projekte sind darüber hinaus in der Planung und werden weiter dazu beitragen, dass der Netzinfrastrukturwechsel von Kupfer zu Glasfaser erfolgreich fortgeführt wird und wir bis zum Jahr 2025 alle Landkreise in die Lage versetzt haben werden, flächendeckende Gigabit-Netze ausbauen zu können. Als Landesregie- rung haben wir hierbei von Anfang an die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um unsere Kommunen und Landkreise optimal zu unterstützen: sei es für Projekte vorbereitende Machbarkeitsstudien, Förder- mittel für den Gigabit-Ausbau oder Mittel für Mitverlegungsmaßnahmen. Mit dem Runden Tisch Breitband, dem Netzbündnis für Rheinland-Pfalz und dem regelmäßigen Austausch mit den Breit- bandkoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte stellen wir den Dialog und das partner- schaftliche Miteinander sicher. Breitbandausbau ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe. Der geförderte Ausbau digitaler Infrastrukturen ist ein dynamischer Prozess – dies dokumentieren die Statusberichte: Lag die Investitionssumme im geförderten Ausbau im September 2018 noch bei 291,5 Mio. Euro, steigerte sich diese Summe bis April 2020 auf 553,8 Mio. Euro und erreicht heute 694,5 Mio. Euro. Die Länge der alleine durch Fördermittel realisierten Glasfasertrassen in Rheinland- Pfalz, seinen Gemeinden und Dörfern, stieg von 8.472 Kilometern (September 2018) auf 12.483 Kilo- meter (Oktober 2020). Existierten vor Start der gezielten Förderung von Land und Bund im Sommer 2015 erst 16 FTTB-Ortsgemeinden, wird sich nach Abschluss der Ausbauprojekte die Anzahl auf voraussichtlich 1133 Ortsgemeinden, die über Glasfaser bis ins Gebäude verfügen werden, erhöhen. 1
Auf dieser Grundlage gehen wir gemeinsam mit dem Bund die nächsten Schritte. Mit der Förderung auch in sogenannten „grauen Flecken“ werden wir das Glasfasernetz in Rheinland-Pfalz im ländlichen Raum aber auch in städtischen Gebieten weiter verdichten können. Grundlage für all dies bildet die im März 2020 durch den Ministerrat beschlossene Gigabitstrategie des Landes Rheinland-Pfalz. Sie benennt Einzelmaßnahmen, die den Netzausbau erleichtern und beschleunigen werden. Beispielhaft sei hier die stärkere Berücksichtigung von Synergien aus der Mit- nutzung vorhandener Infrastruktur beim Netzausbau genannt. Durch eine flächendeckende Erfas- sung und transparente Aufbereitung geeigneter, schon vorhandener Infrastrukturen können diese bei der Planung von neuen Ausbauprojekten in einem stärkeren Umfang als bisher berücksichtigt werden. Ein weiterer Meilenstein wurde mit der Einrichtung der Clearingstelle Mobilfunk Rheinland- Pfalz, die seit März 2020 aktiv ist, erreicht. Ihre Aufgabe besteht darin, die Transparenz über die Hindernisse beim Mobilfunkausbau zu erhöhen und – wo möglich – gemeinsam mit den investieren- den Mobilfunkbetreibern und den betroffenen Kommunen Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Begleitet werden die Aktivitäten des Landes durch den kontinuierlichen Dialog mit allen Netzbetrei- bern, Kommunen, Wirtschafts- und Kommunalen Spitzenverbänden. Sitzungen des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz sowie des Runden Tisch Breitband und des Runden Tisch Mobilfunk wurden im letzten Jahr mehrfach durchgeführt –aufgrund der Corona-Einschränkungen teilweise virtuell. Die Kommunikation und der Informationsfluss zwischen allen Akteuren des Netzausbaus war so auch in schwierigen Zeiten immer gewährleistet. Der vorliegende, fünfte Statusbericht Digitale Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz gibt einen Überblick über das privatwirtschaftliche Engagement der in Rheinland-Pfalz aktiven Telekommunikations- unternehmen im zurückliegenden Jahr und zum Status der geförderten Ausbauprojekte. Er doku- mentiert die Fortschritte in der Breitbandversorgung, die die im Netzbündnis vereinten Akteure über die vergangenen Jahre hinweg in Rheinland-Pfalz gemeinsam erreicht haben. Er zeigt: Das Netzbündnis Rheinland-Pfalz ist seinem Ziel, privatwirtschaftliche Investitionen zu fördern und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern ein bestmögliches Angebot an Infrastrukturen und Diensten zu sichern, mit geeinten Kräften deutlich nähergekommen. Die Netzbetreiber, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen werden aber weiterhin erhebliche Investitionen in den Auf- und Ausbau glasfaserbasierter Gigabit-Infrastrukturen tätigen müssen, um den notwendigen Netzinfrastrukturwandel aktiv noch weiter voranzubringen. Ihre Malu Dreyer Ministerpräsidentin 2
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Entwicklungen .......................................................................... 4 2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus .................................. 5 3. Fortschritte in der Breitbandversorgung von 2010 bis heute .......... 10 3.1 Entwicklung privater Haushalte .............................................................................................. 10 3.2 Entwicklung Ländlicher Raum ................................................................................................. 13 3.3 Entwicklung Gewerbestandorte ............................................................................................. 15 3.4 Entwicklung vor Ort....................................................................................................................17 3.5 Entwicklungen im Mobilfunk ................................................................................................... 21 4. Ausbauaktivitäten im Land .................................................................. 23 4.1 In Rheinland-Pfalz tätige Unternehmen................................................................................ 23 4.2 Durch Fördermittel initiierter Ausbau ................................................................................... 24 5. Steckbriefe ............................................................................................. 37 6. Fazit & Ausblick .....................................................................................93 Methodischer Hinweis ............................................................................. 94 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................................... 95 Impressum .................................................................................................. 97 3
1. Aktuelle Entwicklungen Mit dem Beginn des geförderten Breitbandausbaus durch Bund und Land Ende 2015 hat die Landes- regierung von Rheinland-Pfalz vor allem den geförderten Ausbau von glasfaserbasierten Anschlüs- sen mit mindestens 50 Mbit/s in weißen NGA-Flecken als Zwischenschritt hin zu konvergenten Gigabitnetzen vorangetrieben. In Kombination mit dem privatwirtschaftlichen Ausbau der in Rhein- land-Pfalz investierenden Telekommunikationsunternehmen konnte bis heute bereits eine Versor- gung von landesweit mittlerweile 90,1% der Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die Ver- fügbarkeit sogar schon deutlich darüber, eine Versorgung von mehr als 99% in einigen kreisfreien Städten sowie von bis zu 98% in einzelnen Landkreisen wurde mit Stand Ende 2019 erreicht. Private Investitionen, die laufenden und bereits neu geplanten Förderverfahren und Ausbauprojekte werden diese Dynamik weiter vorantreiben. Die nachhaltige Entwicklung zu konvergenten Gigabit-Netzen war und ist das leitende Ziel der Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Landesregierung und ihres Breitband-Kompetenzzentrums beim Ausbau digitaler Infrastrukturen. Erfreulicherweise konnte bis Ende 2019 die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen auf 43,1% der Haushalte in Rheinland-Pfalz gesteigert werden. Und diese positive Entwicklung setzt sich fort: Durch den Abschluss der technischen Aufrüstung der Kabelnetze in Rheinland-Pfalz im Herbst 2020 sind mittlerweile schon ca. 1,2 Millionen Haushalte in Rheinland-Pfalz in der Lage, mit Gigabit-Geschwindigkeit im Internet zu surfen. Und auch die über 219.000 Haushalte im Land, bei denen die Glasfaser im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus seit dem letzten Statusbericht deutlich näher an die Gebäude herangeführt wurden, profitieren von höherwertigeren Breitbandanschlüssen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s und häufig deutlich darüber. Um das erklärte Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen in Rheinland-Pfalz umzusetzen, bedarf es weiterer Anstrengungen der Partner im Netzbündnis. Die Landesregierung hat hierzu im März 2020 seine ganzheitliche Gigabitstrategie verabschiedet, die sie auf Grundlage von Eckpunkten, welche gemeinsam mit den Partnern des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz und weiteren Interessierten in unterschiedlichen Beteiligungsformaten diskutiert und überarbeitet wurden, erarbeitet hat. Wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen und Ziele der Gigabitstrategie ist der Start des Graue-Flecken-Förderprogramms durch den Bund. Das sich nunmehr zwischen dem Bund und der EU-Kommission in Abstimmung befindende neue Förderprogramm, dessen offizielle beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission in Kürze erwartet wird1, sieht eine Fördermög- lichkeit über die Adresspunkte in sogenannten "weißen Flecken" hinaus auch in sogenannten "grauen-Flecken" vor. Bis zur Etablierung des neuen Förderregimes forciert die Landesregierung den Gigabitausbau in Rheinland-Pfalz insbesondere durch die Förderung von Ausbauprojekten im Rahmen des sechsten Förderaufrufs und durch die Förderung des Glasfaserausbaus von Gewerbestandorten, Schulen und Krankenhäusern sowie anderen sozioökonomischen Treibern in den Sonderaufrufen. Seit der Veröf- fentlichung des letzten Statusberichtes im Frühjahr 2020 haben sechs Landkreise neue Anträge für die Förderung von Ausbauprojekten zur Erschließung letzter weißer Flecken gestellt. Darüber hinaus wurden von vier Landkreisen neue Anträge für die Förderung des Glasfaserausbaus in Gewerbege- bieten und zum Anschluss von Schulen eingereicht. Seitens des Landes wurden seit dem letzten Sta- tusbericht Bewilligungen für insgesamt neun Ausbauprojekte ausgesprochen, so dass für diese Pro- jekte zwischenzeitlich die Vergabeverfahren starten konnten. Mit diesen Bewilligungen verbunden sind Fördermittelzusagen des Landes allein seit der Veröffentlichung des letzten Statusberichtes im Frühjahr 2020 von 19,9 Millionen Euro. 1 Bei Redaktionsschluss lag hierzu keine abschließende Entwicklung vor. 4
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Aber auch der Ausbau der Netze schreitet voran. Exemplarisch hierfür steht der Spatenstich für ein Ausbauprojekt in Bad Dürkheim Ende Juli, wodurch weitere 11.279 Haushalte, 330 Unternehmen und 71 Schulen und öffentliche Institutionen an das Gigabitnetz angeschlossen werden. Im Rahmen der Umsetzung seiner Gigabitstrategie hat die Landesregierung darüber hinaus im Jahr 2020 die Erstellung flächendeckender Netzdetailplanungen gestartet. Durch eine flächendeckende Erfassung und transparente Aufbereitung geeigneter, schon vorhandener Infrastrukturen können diese bei der Planung von neuen Ausbauprojekten in einem stärkeren Umfang als bisher berücksich- tigt werden. Dies schafft Synergien, durch die der weitere Netzausbau effizienter und schneller erfolgen kann. Ferner wird das Land Rheinland-Pfalz durch die Netzdetailplanung in die Lage ver- setzt, die Mitverlegung von kommunalen Breitbandinfrastrukturen für den Glasfaserausbau besser zu koordinieren und gesetzliche Vorgaben zur Mitverlegung einfacher umsetzen zu können. In sieben Pilotlandkreisen werden dazu derzeit Daten erhoben, mittels derer eine Validierung der in der Planung zu berücksichtigenden Adresspunkte erfolgt. Diese fließen in den gesamten Prozess der Netzdetailplanung ein und ermöglichen die Übergabe von Netzplanungen, die für Mitverlegungen bei Baumaßnahmen verwendet werden sollen. Die Gigabitstrategie des Landes adressiert aber nicht allein den Ausbau von gigabitfähigen Festnetz- infrastrukturen, sondern ebenso die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk in Rheinland-Pfalz. Die Verbesserung der Versorgungsqualität im Mobilfunk und dessen Netzabdeckung auch in der Fläche ist ein zentrales Ziel der Landesregierung. Die Etablierung der Clearingstelle Mobilfunk Rhein- land-Pfalz durch die Landesregierung im März 2020 ist ein Instrument, um den Ausbau auch dort voranzubringen, wo es aktuell hakt. Die Clearingstelle fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Netzbetreiber sowie die kommunalen Gebietskörperschaften zu Fragen des Mobilfunkausbaus. Sie leistet Unterstützung bei regionalen Hinderungsgründen, die einen zügigen Mobilfunkausbau temporär oder dauerhaft behindern oder nachhaltig verzögern. Der weiterhin bestehende Ausbau- bedarf in Rheinland-Pfalz wird durch das auf der Homepage der Clearingstelle2 veröffentlichte und im halbjährlichen Abstand aktualisierte Mobilfunk-Monitoring bestätigt. 2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus Dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzinfrastruktur ausbleibt, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen durch den geförderten Ausbau kompensiert werden. Seit Herbst 2015 bilden die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesförderprogramm, BFP) als auch die Landesförderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ die Grundlagen des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Sie fördern und initialisieren den flächendeckenden Breitbandausbau in den Gebieten, in denen ein Ausbau ansonsten aufgrund von Marktversagen ausbleiben würde. Sowohl das Bundes- wie auch das Landesförderprogramm können für direkte Investitionen in den Ausbau leistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen von Regel- und Sonderaufrufen genutzt werden. Die Ausgestaltung des Förderregimes wurde in den letzten Jahren kontinuierlich überprüft und aktualisiert – diverse Novellierungen und Änderungen spiegeln sich in den verschiede- nen Förderaufrufen wider. 2 Siehe hierzu https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschaftszweige/telekommunikation/clearingstelle/ 5
Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – 1. bis 5. Fördercall Die ersten fünf Aufrufe wurden in kurzen Intervallen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht und basieren auf einer ähnlichen Struktur. Voraussetzung für eine Förderung ist bei allen Aufrufen die Feststellung einer Unterversorgung. Als unterversorgt gelten Gebiete, in denen keine flächendeckende Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Down- load zuverlässig vorhanden ist und in den drei Jahren nach der Veröffentlichung des geplanten Vorhabens unter Marktbedingungen nicht aufgebaut wird 3 („Weißer Fleck“). Erklärt sich demnach kein Telekommunikationsunternehmen im Zuge des verpflichtend durchzuführenden Markterkundungs- verfahrens bereit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchzuführen, ist eine Förderung zulässig. Die Förderung von weißen Flecken unterliegt den Vorgaben der EU-Beihilfe- leitlinien, die einen öffentlichen Zuschuss nur im Rahmen einer Unterversorgung mit der Aufgreif- schwelle von 30 Mbit/s vorsehen.4 Diese galt bei den Aufrufen 1 bis 5 für alle Antragssteller gleich- ermaßen. Grund für die Festlegung der eng aufeinanderfolgenden Einreichfristen waren die vorab feststehen- den Fördermittelbudgets des Bundes. Neben den Prinzipien der Förderfähigkeit sahen diese den Einsatz eines Scoring-Systems zur Bewertung der Anträge vor. Hierbei konnte ein Antragsteller auf Basis einer Punktebewertung die Chancen auf eine positive Bewilligung beispielsweise durch vor- handene topologische Schwierigkeiten im Ausbaugebiet oder die beabsichtigte Nutzung innovativer Verlegetechniken erhöhen. Auch eine frühe Förderzusicherung des Landes erhöhte die Chancen auf eine Bundesförderung. Rheinland-Pfalz hat alle Projekten durch eine solche Zusage frühzeitig unter- stützt.5 Das verpflichtende Ausbauziel der Aufrufe 1 bis 5 lag bei flächendeckend mindestens 50 Mbit/s6. Die beihilferechtlichen Vorgaben konnten mithilfe verschiedener technischer Konzepte vom hybriden (bspw. FTTC) bis zum kompletten Glasfasereinsatz (FTTB/FTTH) umgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen des ersten bis fünften Förderaufrufes insgesamt 24 Anträge als Landkreisprojekte positiv beschieden (s. Steckbriefe der Landkreise). Gigabit-Netze fördern – Technologie-Upgrade & 6. Fördercall Mit der Novellierung der Bundesförderrichtlinie vom 03.07.2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, laufende Projekte aus den Förderaufrufen 1 bis 5 auf eine Gigabit-Netzarchitektur umzustellen. Das sogenannte Technik-Upgrade räumt die Möglichkeit ein, von einem ursprünglich geplanten FTTC- Netzausbau zu einem FTTB-Netzausbau zu wechseln. Die Mehrbedarfe an Fördermitteln für diesen infrastrukturell höherwertigen Ausbau stellt das Land entsprechend seiner Förderquote in den betreffenden Projekten bereit. Voraussetzung für das Technik-Upgrade ist, dass die Gebietskörper- schaften noch keinen Auftrag an ein ausbauendes Unternehmen in dem geförderten Gebiet verge- ben haben. Sechs Landkreise in Rheinland-Pfalz aus den ersten fünf Förderaufrufen nutzten diese Möglichkeit eines „Upgrades“ und bauen nun Glasfaserleitungen bis zu den Gebäuden aus. Drei weitere Landkreise nutzten auch ohne Inanspruchnahme des Technik-Upgrades die Möglichkeit eines überwiegenden oder ausschließlichen FTTB-Ausbaus. Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel des Aufbaus von Gigabit-Netzen für Deutschland führte ebenfalls im Juli 2018 zur Novellierung der Bundesförderrichtlinie.7 Durch die Überarbeitung der 3 Vgl. Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Präambel. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung: https://www.bmvi.de/Shared- Docs/DE/Anlage/DG/Digitales/breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff am 22.10.2020. 4 Vgl. Randnummer (58) der Breitbandleitlinie. Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bei NGA-Netzen um: i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB), ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbit/s bieten: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=OJ:C:2013:025:0001:0026:DE:PDF , Zugriff am 22.10.2020. 5 atene KOM (2016): „Scoring-Modell“ (Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland. Online: https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2017/09/breitbandfoerderung-scoring-modell.pdf, Zugriff am 22.10.2020. 6 „flächendeckend“ wurde mit 100% Versorgung mit 30 Mbit/s und 85 % Versorgung mit 50 Mbit/s definiert; Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Stellungnahme des Staatsekretärs Bomba: https://atenekom.eu/wp-content/uplo- ads/2017/09/brief-bomba.pdf, Zugriff am 22.10.2020. 7 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2018): Relaunch des Breitbandförderprogramms. Online: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html 6
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Bundesförderrichtlinie konnte nun der Aufbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabit-Netze in weißen NGA-Flecken gefördert werden. Dazu wurde zum 01.08.2018 der 6. Fördercall gestartet. Anträge im Rahmen des sechsten Förderaufrufs sollen bis zur Einführung des „graue Flecken“- Förderprogramms möglich sein, um eine Förderunterbrechung auszuschließen. Mit dem Start des 6. Aufrufs führte das BMVI neben der Anhebung des Ausbauziels von 50 Mbit/s auf 1 Gbit/s weitere Änderungen und Verfahrensvereinfachungen ein. So wurde die Höhe der maxi- mal möglichen Bundesförderung von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro pro Antrag erhöht. Während beim FTTC-Ausbau das Glasfaserkabel am Kabelverzweiger (KvZ) endet, bedingt das neue Ausbauziel von 1 Gbit/s den Ausbau glasfaserbasierter Netze bis zur Gebäudeinnenwand (FTTB), da nur Glasfaser- anschlüsse Bandbreiten von 1 Gbit/s ermöglichen. Über diese Änderungen hinaus etabliert der 6. Aufruf ein vereinfachtes Antragsverfahren im Vergleich zu den vorherigen Fördercalls: Machbar- keitsstudie, Interessenbekundungen, Scoring-Verfahren und Netzplan wurden als Voraussetzung für die Bewilligung eines Förderantrags gestrichen. Um die Verbindlichkeit des Markterkundungs- verfahrens, das zur Klärung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durchgeführt wird, zu erhöhen, wurde die Laufzeit zur Einholung der Stellungnahmen von den ausbauenden Telekommunikations- unternehmen von 4 auf 8 Wochen ausgeweitet. Sozioökonomische Treiber gigabitfähig anschließen – Sonderaufrufe Die derzeit laufenden Sonderaufrufe eröffnen den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Anträge auf Förderung einer Glasfaser-Anbindung von Gewerben sowie Schulen und Krankenhäusern getrennt von den Regelaufrufen (1. bis 6. Fördercall) beim Bund und Land zu stellen. Förderfähig sind hierbei insbesondere Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser, die gemäß der neuen Aufgreifschwelle als unterversorgt gelten. Während für Schulen und Krankenhäuser die neuen Aufgreifschwellen sowohl im 6. Fördercall als auch für den Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser gelten, ist die Anwendung der neuen Aufgreifschwellen für Gewerbestandorte nur im Rahmen einer Förderung über den Sonderaufruf Gewerbegebiete möglich. Weitere Voraussetzung für die Förderung von Gewerbe ist darüber hinaus die Verortung in einem baurechtlich als Gewerbe- oder Industrie- gebiet klassifizierten Bereich. Die maximal zur Verfügung stehenden Bundesmittel pro Gewerbeantrag belaufen sich auf 1 Mio. Euro. Förderung von vorbereitenden Maßnahmen – Mitverlegung Die Landesregierung unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur Vorbereitung des späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück / Gebäude im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau. Mitverlegungsmaß- nahmen sind bedarfsgerecht bei öffentlich finanzierten Bauprojekten der Verkehrsträger im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes („Digi-Netz-Gesetz“) seit November 2016 verpflich- tend umzusetzen und – sofern sich kein Telekommunikationsunternehmen für die Verlegung passiver Netzkomponenten bei Baumaßnahmen bereit erklärt – von dem jeweiligen Baulastträger durch- zuführen. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Verlegung der geeigneten Infrastruktur stellt insbesondere Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die Förderung der Mitverle- gung in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme wird den Kommunen nun durch das Land eine Hilfe bereitgestellt. Die Steckbriefe der Landkreise und kreisfreien Städte in Kapitel 5 berücksichtigen die vom Land gewährten Zuwendungen zur Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen. Weitere Förderprogramme zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen – KI 3.0 Mittel Schon vor Einführung des Bundesförderprogramms sowie parallel dazu existiert ein von der Landes- regierung auf Grundlage eines Bundesprogramms initiiertes Förderprogramm zur Unterstützung von Breitband-Projekten, das „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“. 7
Zwei bereits abgeschlossene Landkreisprojekte im Rhein-Lahn-Kreis sowie in der Südwestpfalz und weitere kleine Projekte in verschiedenen Landkreisen haben von diesem Förderprogramm profitiert. Insgesamt wurden Ausbauvorhaben mit mindestens 8,84 Millionen Euro gefördert. Land und Kommunen tragen jeweils zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Ausblick Gemeinsam mit dem Breitband-Kompetenzzentrum im Ministerium des Innern und für Sport konnte die Landesregierung durch umfassende Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen sukzessive alle Landkreise und erste kreisfreie Städte, die Breitband-Infrastrukturprojekte aufsetzen wollten, in die Lage versetzen, die hierfür erforderlichen Planungen und deren Umsetzung anzuge- hen. Insbesondere bewährt hat sich hierbei die Organisationsstruktur des Breitband-Kompetenz- zentrums, das den ausbauenden Landkreisen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite steht und beispielsweise zu regelmäßigen Sitzungen aller Breitbandkoordinatoren der Landkreise und kreis- freien Städte einlädt. Wie eingangs erwähnt, arbeitet die Bundesregierung momentan an der Weiterentwicklung des Bundesförderprogramms und der Anhebung der bestehenden Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s um eine Förderung auch in sogenannten grauen NGA-Flecken zu ermöglichen. Das sich nunmehr zwischen dem Bund und der EU-Kommission in Abstimmung befindende neue Förderprogramm, dessen offizielle beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission in Kürze erwartet wird8, sieht eine Fördermöglichkeit über die Adresspunkte in sogenannten "weißen Flecken" hinaus auch in sogenannten "grauen-Flecken" vor. Definierte Voraussetzungen sowie das anberaumte Zwei- Schritt-Verfahren sollen die Erreichung eines gigabitfähigen Netzes unter Zuhilfenahme eines Priorisierungsgedankens sicherstellen. Mit Blick Richtung Gigabit-Gesellschaft wird das Land im Anschluss an die Veröffentlichung der novellierten Bundesförderrichtlinie die bestehende Landesförderrichtlinie entsprechend anpassen. Die nachfolgende Tabelle 1 fasst alle Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen im Rahmen des Bundesförderprogramms zusammen. 8 Bei Redaktionsschluss lag hierzu keine abschließende Entwicklung vor. 8
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Tabelle 1: Übersicht Förderaufrufe Aufgreifschwellen9 für Laufzeit Voraussetzungen Ausbauziel Haushalte Schulen Krankenhäuser Gewerbe Regelaufrufe 1. bis 5. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen) P Scoring 100 % 22.10.2015 bis P MEV (4 Wochen) < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s 30 Mbit/s, 29.09.2017 P Studie pro Anschluss* pro Anschluss10 pro Anschluss pro Anschluss 85% P Netzplan 50 Mbit/s11 6. Fördercall (aktuell) Start: 01.08.2018 < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s < 30 Mbit/s P MEV (8 Wochen) 1 Gbit/s Ende: Start pro Anschluss pro Klasse pro 11 Betten pro Anschluss neuer Aufruf Sonderaufrufe Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen) P MEV (4 Wochen) Start: P Studie 16.01.2017 < 30 Mbit/s P Netzplan O O O 1 Gbit/s Ende: pro Anschluss P Mindest- 14.11.2018 beteiligung Sonderaufruf Gewerbegebiete (aktuell) Start: < 30 Mbit/s pro 15.11.2018 Arbeitsplatz für Ende: Start P MEV (8 Wochen) O O O Unternehmen 1 Gbit/s neuer Aufruf in Gewerbe- gebieten Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (aktuell) Start: < 30 Mbit/s 15.11.2018 pro Klasse und < 30 Mbit/s P MEV (8 Wochen) O O 1 Gbit/s Ende: Start für die Schul- pro 11 Betten neuer Aufruf verwaltung * Ein Anschluss ist definiert als Hausanschlusspunkt (APL) an der Innenseite der Gebäudeaußenwand (Hausanschluss) 9 Die Aufgreifschwelle bestimmt, ab wann Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbe als unterversorgt gelten und damit in die Förderung aufgenommen werden können. 10 Noch während des laufenden 5. Fördercalls ermöglichte der Fördermittelgeber ab dem 17.07.2017 eine Neuinterpretation der Aufgreifschwelle pro Klasse, wodurch zusätzliche Schulen in das Programm aufgenommen werden konnten. 11 Upgrade auf 1 Gbit/s für laufende Projekte wurde ab dem 03.07.2018 durch den Fördermittelgeber ermöglicht.
3. Fortschritte in der Breitband- versorgung von 2010 bis heute Der Bedarf nach hohen Bandbreiten steigt von Jahr zu Jahr. Prognosen zufolge werden Bürgerinnen und Bürger 2023 ins- gesamt, stationär sowie mobil, ein dreimal höheres Datenvolumen abrufen als noch 2019.12 Dabei sind nicht nur einzelne Gruppen der Gesellschaft von diesem rasanten Wachstum betroffen. Vielmehr wachsen die Bandbreitenbedarfe für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen13. Ob vernetzte Fabriken, Smart Homes oder leistungsstarkes WLAN in der Schule – Voraussetzung für die vernetzte und digitale Gesellschaft sind leistungsstarke digitale, konvergente Infrastrukturen. Festnetz- wie Mobilfunkverfügbarkeiten sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Neben dem treibenden privatwirtschaftlichen Ausbau, sorgt der in Kombination von Landes- und Bundesförderprogrammen intensivierte geförderte Ausbau für eine zunehmende Versorgung der Bevölkerung. In den seit 2018 veröffentlichten Statusberichten der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Netzbündnisses für Rheinland-Pfalz über die digitalen Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz wird die Entwicklung des Versorgungsstandes dokumentiert. Der vierte Statusbericht wurde im Frühjahr 2020 veröffentlicht und fokussierte sich auf die Betrachtung der Fortschritte im geförderten Ausbau. Nun gilt es erneut eine umfassende Dokumentation der Versorgungsentwicklungen von dem geförderten und privatwirtschaftlichen Ausbau in Rheinland-Pfalz vorzunehmen und das etablierte Monitoring fortzuset- zen. Die Erfolge des Ausbaus zeigen sich dabei konkret in den Landkreisen, (kreisfreien) Städten und Kommunen im Land. Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick über den momentanen Stand der Versorgung in Rheinland-Pfalz und dessen Entwicklung von 2010 bis heute. Der Blick fokussiert dabei auf verfügbare Bandbreiten und Technologien in Rheinland-Pfalz und seinen Landkreisen. 3.1 Entwicklung privater Haushalte Die aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes (BBA, Stand Ende 2019)14 belegen den kontinuierlichen Ausbaufort- schritt der Breitbandverfügbarkeit mit 50 MBit/s in Rheinland-Pfalz. Seit der Veröffentlichung des ersten Statusberichts 2018 hat sich der Ausbau im Land weiter intensiviert und die Versorgungslage kontinuierlich verbessert. Das stetige Wachstum der Versorgung der Haushalte mit 50 MBit/s verdeutlicht Abbildung 1. 15 Abbildung 1: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende Januar 2010 bis Ende 2019) 100 90,1 85,8 79,5 75,5 80 69,0 62,5 60 49,1 36,6 40 27,2 20 6,8 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 12 Breko Marktstudie (2020), Seite 4. https://brekoverband.de/wp-content/uploads/2020/09/2020-08-31_Breko_Marktstudie.pdf 13 D21 Digital Index (2019/2020): Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/app/uploads/2020/02/d21_index2019_2020.pdf 14 Nähere Informationen zum Breitbandatlas des Bundes finden sich im methodischen Anhang. 15 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 10
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Seit der ersten Auswertung des BBA (Ende 2010) bis zur aktuellsten Auswertung mit Stand Ende 2019 erreichte Rhein- land-Pfalz einen Zuwachs der mit mindestens 50 MBit/s versorgten Haushalten von 83,3 Prozentpunkten, was den zweit- höchsten Zuwachswert im Bundesvergleich darstellt (vgl. Abbildung 2). Im Schnitt konnte das Land die Verfügbarkeit mit 50 MBit/s jährlich um 9,3 Prozentpunkte steigern und belegt eine der Spitzenpositionen im Ländervergleich.16 Die stetigen Zuwächse zeigen, dass die gewählte Strategie der Landesregierung, den geförderten Ausbau in Landkreis- clustern zu organisieren, eine richtige Entscheidung war. Gleichzeitig spiegeln sie auch das Engagement der Telekommu- nikationsunternehmen und des privatwirtschaftlichen Ausbaus in Rheinland-Pfalz wieder. Der Abschluss der laufenden Ausbauprojekte im Bundes-/Landesförderprogramm wird die Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz weiter heben. Hinzu kommen neue Ausbauprojekte auf Grundlage der novellierten Bundesförderrichtlinie im sogenannten 6. Förder- aufruf oder den Sonderaufrufen. Weitere bereits initiierte sowie geplante Maßnahmen des Landes, sowie der Start der Förderung auch in grauen NGA- Flecken, werden sich in den kommenden Jahren weiter positiv auf die Entwicklung und den Ausbau der Breitbandversor- gung auswirken. 17 Abbildung 2: Zuwachsrate der 50 MBit/s-Verfügbarkeit in Prozentpunkten der Haushalte (Ende 2010 bis Ende 2019) 100 86,6 83,3 81,9 78,8 75,5 74,7 74,3 71,9 71,5 80 66,5 60 38,8 36,5 40 16,2 20 0 -… lt rg en g n en z n ein nd rn n rg al ur ge se le ha be ye ss hs la Pf bu lst tfa nb ch in An ar He em Ba ac d- en ür Ho Sa de es Sa n- rs an tt Th kl -W an g- de se ür nl ec wi Br ch ie in ei W M N es he Rh Sa n- hl dr de Sc or Ba N 16 Da Stand Oktober 2020 erst die Zahlen für Ende 2019 vorliegen, handelt es sich hierbei um den Zeitraum von Ende 2010 bis Ende 2019. Aktuellere Zahlen sind derzeit nicht vom Projektträger des Bundes zur Verfügung gestellt. 17 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 11
Die Verfügbarkeit von mind. 50 MBit/s in weißen NGA-Flecken schafft eine grundlegende Versorgung mit leistungsfähi- gen glasfaserbasierten Internetanbindungen für die Haushalte in Rheinland-Pfalz. In diesen Projekten wird bereits aus- schließlich Glasfaser gefördert ausgebaut und vielfach werden bereits Gigabit-Anschlüsse realisiert, die über die in den Förderprogrammen definierte Mindestbandbreite von 50 MBit/s hinausgehen. Mit einer Versorgung von rund 90,1 Prozent und absehbaren Zuwächsen in den nächsten Jahren ist die Etappe des Ausbaus mit 50 MBit/s in weißen NGA-Flecken nahezu abgeschlossen. Gleichzeitig wurde so eine grundlegende Glas- faserstruktur errichtet, die zu Teilen bereits jetzt Gigabitbandbreiten realisiert und als vorteilhafte Ausgangslage den weiteren Gigabitausbau begünstigt. Mit der Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz forciert die Landesregierung die nächste Etappe des schrittweisen Gigabit-Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Denn Gigabit-Infrastrukturen werden künftig weiter an Bedeutung für Gesellschaft, Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger gewinnen. Für die Bewertung der Entwicklung und existierender Potenziale in Rheinland-Pfalz ist es sinnvoll, in der Betrachtung der Datenlage, zwischen potenziell gigabitfähigen und schon jetzt gigabitfähigen Infrastrukturen zu differenzieren (vgl. Abbildung 3). Potenziell gigabitfähige Infrastrukturen stellen insbesondere die TV-Kabelnetze (HFC-Netze) in Rheinland- Pfalz dar. Der historisch beförderte flächendeckende Ausbau der Kabelnetze in den 1980er Jahren hat dazu geführt, dass rund 60 Prozent der Haushalte über einen solchen Kabelanschluss verfügen. Wie im späteren Kapitel zum privatwirtschaft- lichen Ausbau noch gezeigt werden wird, findet unter anderem eine gezielte technische Aufrüstung der HFC-Netze mit dem Standard DOCSIS 3.1 statt, der Gigabitbandbreiten ermöglicht. FTTB/H Strukturen hingegen sind von vornherein gigabitfähig. Sofern Mehrfamilienhäuser mit einem FTTB Anschluss angebunden sind, kann die G.fast Phase 2 Technik eingesetzt werden, um Übertragungsraten von mind. 1 GBit/s in alle Wohnungen zu liefern.18 In Rheinland-Pfalz verfügen derzeit 3,8 Prozent der Haushalte über einen FTTB/H Anschluss. Der Ausbau von FTTB19-Strukturen wird im Kapitel zum geförderten Ausbau noch einmal aufgegriffen. Abbildung 3: Technologiebewertung der Festnetzinfrastrukturen nach Gigabitfähigkeit Maßgeblich für gigabitfähige Infrastrukturen ist die Verfügbarkeit von Bandbreiten mit mindestens 1 GBit/s. In Rheinland- Pfalz verfügen Ende 2019 insgesamt 43,1 Prozent der Haushalte über Gigabitbandbreiten, unabhängig von der genutzten Technologie. 38,4 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz haben einen Zugang zu Gigabitbandbreiten über das HFC- Netz. 3,8 Prozent der Haushalte besitzen FTTB/H Anschlüsse. 18 Es ist möglich, dass in FTTB Strukturen auch Vorgänger-Technologien von G.fast Phase 2 zum Einsatz kommen, die keine Gigabitbandbreiten realisieren. Hiervon ist jedoch in der Regel nicht auszugehen. 19 Im geförderten Ausbau werden nur FTTB-Strukturen ausgebaut, da der Ausbau der Verkabelung im Haus, in der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung, in den Verantwortungsbereich der Eigentümer fällt. 12
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.2 Entwicklung Ländlicher Raum Die Versorgung der ländlichen Regionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Breitbandpolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land. Rund 30 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer leben in ländlich geprägten Regionen. Um diesen Regionen die Teilhabe an der Gigabit-Gesell- schaft ebenso zu ermöglichen wie Städten und Ballungsräumen und damit deren Attraktivität zu stärken, setzt sich die Landesregierung im Besonderen für die Breitband-Versorgung in ländlichen Regionen ein. Im Vergleich zum ersten Statusbericht hat Rheinland-Pfalz die Versorgung hier gezielt verbessert. Die 50 MBit/s Verfügbarkeit im ländlichen Raum ist in Rheinland-Pfalz allein von Mitte 2018 bis Ende 2019 um 17,2 Prozentpunkte, von damals 55,2 Prozent auf nun 72,4 Prozent gestiegen. Diese Dynamik in den Versorgungszuwächsen zeigt sich in Abbildung 4. Abbildung 4: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent in ländlichen Regionen 20 (Ende Januar 2010 bis Ende 2019) 100 80 72,4 64,2 53,3 72,8 60 44,3 61,3 36,5 40 24,1 43,8 18,3 33,8 20 12,5 28,3 6,7 23,3 15,7 0 6,2 10,2 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Rheinland-Pfalz Deutschland Die bisherigen Leistungen werden noch deutlicher, setzt man die Breitbandverfügbarkeit des ländlichen Raums in Bezug zur Einwohnerdichte21: In Rheinland-Pfalz verfügen trotz geringerer Bevölkerungsdichte mehr als zwei von drei Haushalten im ländlichen Raum über Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s. So lässt sich konstatieren: Die ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz profitieren kontinuierlich vom Breitbandausbau im Land, trotz niedriger Bevölkerungsdichte und topografisch teilweise sehr anspruchsvollen Ausbaubedingungen. Zudem wird sich die Versorgung durch den stattfindenden geförderten Ausbau weiter erhöhen. 20 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. Der Wert für die Versorgung in Deutschland wurde über die Berechnung der durchschnittlichen Versorgung in ländlichen Regionen in den betreffenden Bundesländern ermittelt. 21 Abbildung 5 setzt die Verfügbarkeit von Anschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s ins Verhältnis zur Bevölkerungsdichte in den einzelnen Bundesländern. Es wird dabei die Annahme untersucht, dass in dichter besiedelten Regionen die Verfügbarkeit tendenziell höher ist. Es zeigt sich aber, dass diverse Bundesländer mit eher geringerer Bevölkerungsdichte die höchsten Versorgungsgrade im ländlichen Raum aufweisen. 13
Abbildung 5: Breitbandverfügbarkeit mit mind. 50 MBit/s im ländlichen Raum im Verhältnis zur Einwohnerdichte im 22 Bundesländervergleich 90 BY BB NRW 80 NI RP BW SH 70 ST TH Verfügbarkeit 50 MBit/s in % SN 60 MV HE 50 40 30 20 10 0 0 100 200 300 400 500 600 Einwohner je km² 22 Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. Für das Saarland sind seit der Erhebung des BBA in 2019 keine Werte mehr für den ländlichen Raum ermittelt worden. Daher wird in der aktualisierten Grafik das Saarland nicht berücksichtigt. 14
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.3 Entwicklung Gewerbestandorte Für die unternehmensinterne Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer digitaler Produkte sind hohe Breitbandverfüg- barkeiten für rheinland-pfälzische Unternehmen wichtig. Leistungsstarke Breitbandanbindungen sind für Unternehmen ein essentieller Standortfaktor. Die Versorgung der Gewerbegebiete und Unternehmen konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. So können knapp 83 Prozent der Unternehmen in reinen Gewerbegebieten auf Bandbreiten von mind. 50 MBit/s zugreifen.23 Schon heute liegen bereits in vielen Straßen Glasfaserinfrastrukturen (homes passed), die bei Bedarf und entsprechender Nachfrage mit nur geringem Aufwand weiter bis ins Gebäude (homes connected) gelegt werden können (FTTB-Anschluss). Abbildung 6: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Unternehmen in reinen Gewerbegebieten 24 (Ende 2015 bis Ende 2019) 100 81 82,6 78 80 72 58 60 40 20 0 2015 2016 2017 2018 2019 Verfügbarkeit von mind. 50 Mbit/s in Gewerbegebieten In den geförderten Ausbauprojekten in den Landkreisen werden zudem Gewerbegebiete mit Glasfaserleitungen erschlossen. Wie im Kapitel „Durch Fördermittel initiierter Ausbau“ ausgeführt wird, werden so in Summe zusätzlich 13.803 Gewerbe- standorte an hochleistungsfähige Netze angeschlossen. Die Versorgungssituation von Unternehmen und Gewerbegebieten verbessert sich damit auch künftig kontinuierlich. Darüber hinaus besteht seit 2018 die Möglichkeit, im Zuge der Sonderaufrufe des Bundesförderprogramms Breitband, gezielt Gewerbegebiete mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen zu erschließen. Bis heute haben acht Landkreise und kreisfreie Städte diese Gelegenheit genutzt und forcieren so den geförderten Glasfaserausbau in zahlreichen Gewerbegebieten. Die zurzeit noch heterogene Versorgungssituation der Gewerbegebiete in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten (vgl. Abbildung 7) wird sich damit in den kommenden Jahren angleichen und sich ein hohes Versorgungsniveau im Land einstellen. 23 Unternehmen können dabei in reinen Gewerbegebieten oder in sogenannten Gewerbe- und Mischgebieten lokalisiert sein. Beispielsweise wird der Friseursalon um die Ecke nur von letzterer Kategorisierung umfasst, da sich das Geschäft in einem Mischgebiet von Wohn- und Gewerbeflächen befindet. Im Statusbericht 2018 wurden noch Versorgungszahlen für reine Gewerbegebiete und Mischgebiete getrennt aufgeführt. Mit den neuen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes ist eine solche differenzierte Darstellung derzeit nicht möglich. Daher wird sich auf die derzeit mögliche Darstellung der Versorgung in reinen Gewerbegebieten konzentriert. 24 BMVI: Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2019): Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. 15
Abbildung 7: Versorgung der Gewerbegebiete mit mindestens 50 MBit/s in Prozent auf Kreisebene (Stand Ende 2019) 16
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.4 Entwicklung vor Ort Die Dynamik im Ausbau resultiert aus einer wachsenden Anbindung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die folgenden Karten visualisieren diesen Fortschritt und zeigen, wie sich die Versorgung im Land vor Ort von Ende 2015, dem Start- schuss des Bundes- und Landesförderprogramms, bis heute (BBA, Stand Ende 2019) verbessert hat. Im Fokus stehen dabei die Versorgung mit Bandbreiten von mind. 50 MBit/s sowie mit (potenziell) gigabitfähigen Bandbreiten und spiegelt die bisherige und beibehaltene Zielsetzung des Landes einer „nachhaltigen Infrastrukturentwicklung zu konvergenten, gigabitfähigen Netzen“ wider. Versorgungssituation mit mindestens 50 MBit/s Der Blick auf das Ausgangsjahr 2015 zeigt, dass damals die Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Rheinland-Pfalz unterschiedlich stark ausgeprägt war. Gerade die kreisfreien Städte waren im Vergleich zu den Landkreisen besser versorgt, die teilweise nur eine Verfügbarkeit von unter 40 Prozent aufwiesen. Abbildung 8: Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende 2015) 17
Bis Ende 2019 holten insbesondere die ländlich geprägten Landkreise deutlich gegenüber den kreisfreien Städten auf. Spitzenreiter sind die Landkreise Vulkaneifel (Steigerung um 49,7 Prozentpunkte), Eifelkreis Bitburg-Prüm (Steigerung um 49,3 Prozentpunkte) und Altenkirchen (Steigerung um 54,2 Prozentpunkte), die ihre Versorgung deutlich verbessern konnten. In allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die Versorgungssituation mit ≥ 50 MBit/s bei jeweils mindestens 69 Prozent aller Haushalte. Abbildung 9: Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende 2019) 18
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz Verfügbarkeit von Gigabit-Infrastrukturen Bei der Betrachtung der Versorgung mit Gigabit-Infrastrukturen wird nachstehend zwischen potenziell-gigabitfähig und gigabitfähig differenziert. In Rheinland-Pfalz hat mehr als jeder zweite Haushalt Zugang zu einem potenziell gigabitfähigen Internetanschluss. Grundlage bildet hier vor allem die Versorgung durch TV-Kabelnetze. Die Verfügbarkeit von Gigabit-Infrastrukturen variiert in Rheinland-Pfalz je nach Region. In den Städten und dicht besiedelten Landkreisen ist die Versorgung der Haushalte mit Gigabit-Potenzial ausgeprägter als in ländlich geprägten und verstreut besiedelten Landkreisen. Abbildung 10 zeigt, wie die Versorgung mit potenziell gigabitfähiger Infrastruktur in Rheinland- Pfalz verteilt ist. Eine potenzielle Gigabitversorgung wird nur dort angenommen, wo mindestens 50 Prozent der Haus- halte über einen solchen Anschluss verfügen. Deutlich wird, dass die HFC-Versorgung einen wesentlichen Anteil an der derzeitigen Situation hat. Dies wird sich erst mit fortschreitendem Ausbau von Glasfasernetzen, insbesondere nach Abschluss der geförderten Ausbauprojekte ändern (s. Ausführungen in Kapitel 4.2 und Abbildung 24). Abbildung 10: Versorgung mit potenziell gigabitfähiger Infrastruktur von mind. 50 Prozent der Haushalte nach Technologie (Stand Ende 2019) 19
Um faktisch Bandbreiten von mindestens 1 GBit/s bereitstellen zu können, müssen HFC-Netze technisch aufgerüstet werden. Eine solche Aufrüstung wird in Rheinland-Pfalz seit 2019 durch die Kabelunternehmen intensiv vorangetrieben und konnte im laufenden Jahr 2020 abgeschlossen werden (vgl. Kapitel 4.1). Auch der Ausbau gigabitfähiger FTTB-Strukturen wird durch den geförderten Ausbau forciert und schreitet im Land kontinuierlich voran. Auf die Dynamik im geförderten Ausbau wird im Kapitel 4.2 eingegangen. Fest steht bereits: Der geförderte Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen in den Landkreisen befördert den weiteren Gigabitausbau in Rheinland-Pfalz. Die aktuellsten Daten des Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2019) lassen erkennen, dass bald jeder zweite Haushalt in Rheinland-Pfalz über Gigabitbandbreiten verfügen wird. Abbildung 11: Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur von mind. 50 Prozent der Haushalte nach Technologie (Stand Ende 2019) Privatwirtschaftlicher und geförderter Ausbau werden diesen Stand in den kommenden Jahren stark ansteigen lassen. 20
DIGITALE INFRASTRUKTUREN Statusbericht Rheinland-Pfalz 3.5 Entwicklungen im Mobilfunk Parallel zum Statusbericht des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz wurde in 2019 vom Land Rheinland-Pfalz ein Mobilfunk- Monitoring etabliert. Ein Auszug der Ergebnisse wird hier kurz vorgestellt. Die Angaben basieren dabei vollumfänglich auf den Inhalten des Mobilfunk-Monitorings der Staatskanzlei und des Wirtschaftsministeriums des Landes. Hervorzuheben ist, dass der Mobilfunkausbau allein durch den privatwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber erfolgt. Ein gesondertes Förderprogramm gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Im Mobilfunk ist die flächendeckende Versorgung mit Sprachmobilfunk (Grundversorgung) und mit LTE/4G als mobiler Datenkanal wesentlich. Die weitestgehend flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist ein Hauptziel des Landes. Stand Mitte 2020 verfügen 99,6 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz über Sprachmobilfunk. Abbildung 12: Abdeckung mit Sprachmobilfunk in Prozent der Haushalte (Stand Mitte 2020) 0,4 Verfügbar Nicht verfügbar 99,6 Bezogen auf die Fläche gibt es zu Teilen noch Gebiete, in denen Versorgungslücken im Sprachmobilfunk bestehen. (vgl. Abbildung 13) Abbildung 13: Verfügbarkeit von Sprachmobilfunk in Prozent nach Raumkategorie (Stand, Mitte 2020) 99,6 100,0 99,8 99,4 100 99,2 99,6 99,0 99,3 99,5 98,9 98,6 98 96,9 96,3 95,5 96 94,7 94 91,7 92 90 88 86 84 e n c k le n lä iche che n r n te n So Gew n n e W Land erbl nba en se ICE es en tig ässe eg ße ch e Kr raße La aße Au che ße ße aße Al ein shal ch h n hn & W ftl tzflä flä c Bu bah en tra tra n lä en Flä Ge W eflä r tra str e st st u u eF So Ge eiss rs Ba eck Ge Ha to nd e S nde u re d n N nd & r st as st h i d- wir che e ns hn o W m m ha ch i Ba c , W ts tig nf w ns se ie al 21
Neben der Versorgung mit Sprachmobilfunk für Telefonate oder Notrufe, ist die Versorgung mit breitbandigem Mobilfunk auf Basis von LTE/4G entscheidend. 99,2 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz verfügen über LTE/4G. Abbildung 14: Abdeckung mit 4G/LTE in Prozent der Haushalte (Stand Mitte 2020) 0,8 Verfügbar Nicht verfügbar 99,2 Während die LTE Verfügbarkeit Mitte 2019 noch größere Versorgungslücken in den verschiedenen Raumkategorien z.B. bei Verkehrswegen sowie Wald- und Wiesenflächen aufwies, konnte hier in den vergangenen Monaten zum Teil stark aufgeholt werden. Beispielhaft sei die LTE Versorgung auf Wald-, Wiesenflächen & Gewässern genannt. In dieser Raum- kategorie stieg die Versorgung mit LTE um 7,3 Prozentpunkte auf nun 92,5% (vgl. Abbildung 15). Auch in den übrigen Raumkategorien ist die Versorgung mit LTE mittlerweile annähernd vergleichbar zur Verfügbarkeit von Sprachmobilfunk. Abbildung 15: Verfügbarkeit von 4G/LTE in Prozent nach Raumkategorie (Stand Mitte 2020) 99,2 99,4 99,8 100,0 100 98,5 98,8 98,3 98,8 98,4 97,7 97,9 98 95,4 95,6 96,1 96 94,9 94 92,5 92 90 88 86 84 n n lä iche che r n te n So Gew n Ba en & en e W Land erbl nba en ge se ICE c k le es en e S nde en tig ässe ch e Kr raße La aße Au che ße Al ein shal st We ch h ß aß n ftl tzflä flä c Bu bah en tra tra en lä en Flä Ge W eflä r tra str st st u u eF rs So Ge eiss Ba eck Ge Ha to nd u re d N nd & r st as h ß i d- wir che e ns hn o W m hn m ha ch i c , W ts tig nf w ns se ie al Eine Analyse der Mobilfunkversorgung von Rheinland-Pfalz wird kontinuierlich in einem eigenen Statusreport vertieft.25 Das Land – vertreten durch die Ministerpräsidentin und den Wirtschaftsminister – steht im Rahmen des Runden Tischs Mobilfunk im regelmäßigen Dialog mit den im Land aktiven Mobilfunknetzbetreibern und setzt sich aktiv für eine konti- nuierliche Verbesserung der Mobilfunkabdeckung ein. 25 Mehr Informationen zum Mobilfunk-Monitoring des Landes finden Sie unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschaftszweige/telekommunikation/clearingstelle/ 22
Sie können auch lesen