DIGITALE INFRASTRUKTUREN - STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Breitband

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MINISTERIUM DES INNERN
                                          UND FÜR SPORT

Statusbericht des Netzbündnisses

DIGITALE INFRASTRUKTUREN –
STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ
Aktuelle Versorgung mit Breitbandnetzen
November 2020

STAN D GESAM TAUSGABE_10.06.201
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DIGITALE INFRASTRUKTUREN - STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Breitband
G I G A B I T FÜ R RH EI N L A N D - P FA L Z
Strategie zur Nachhaltigen Infrastrukturentwicklung

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Vorwort
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen,
das Rückgrat der digitalen Gesellschaft sind hochleistungs-
fähige, digitale Infrastrukturen – das haben wir in den
vergangenen Monaten auf vielfache Weise erfahren können.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit
einhergehenden Kontaktvermeidungsmaßnahmen hat sich
gezeigt, dass insbesondere digitale Anwendungen und Infra-
strukturen in erheblichem Maße dazu beigetragen haben, die
Handlungsfähigkeit von öffentlichen Strukturen und die öffent-
liche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Zahlreiche Heraus-                                         © Staatskanzlei/Torsten Silz
forderungen konnten durch vorhandene digitale Angebote
gemeistert werden, mit viel Kreativität und Einsatz wurden aber auch viele neue digitale
Lösungen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben gefunden. Die Ereignisse der letzten
Monate haben uns gezeigt, welche Bedeutung digitale Anwendungen für das wirtschaftliche
und öffentliche Leben besitzen und wie weit die Digitalisierung schon jetzt in das persönliche
Leben eines jeden hineinreicht. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass allen
Menschen in Rheinland-Pfalz die digitale Teilhabe ermöglicht wird.
Wir haben in Rheinland-Pfalz die Herausforderungen der Corona-Pandemie auch deshalb meistern
können, weil wir als Landesregierung seit Jahren den Ausbau digitaler Infrastrukturen gemeinsam
mit den Partnern im Netzbündnis für Rheinland-Pfalz kontinuierlich und mit einem klaren politi-
schen Ziel vorangetrieben haben.
Schon mit Gründung des Breitband-Kompetenzzentrums im Jahr 2011 und noch einmal mit dem
Start der kombinierten Förderung von Bund und Land ab dem Jahr 2015 hat der Ausbau digitaler
Infrastrukturen einen regelrechten Schub erfahren. Konnten Ende 2010 nur rund 6,8 Prozent der
rheinland-pfälzischen Haushalte auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen, konnte diese
Versorgung bis heute (Stand Ende 2019) auf 90,1 Prozent – also um 83,3 Prozentpunkte – gesteigert
werden. Auch bei der Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten hat Rheinland-Pfalz mit einer Versorgung
von aktuell 43,1 Prozent der Haushalte (Stand Ende 2019) aufgeschlossen.
In den zurückliegenden Jahren wurden in Rheinland-Pfalz auf Ebene der Landkreise und in ersten
kreisfreien Städten 44 Projekte initiiert und teilweise schon abgeschlossen. Neue Projekte sind
darüber hinaus in der Planung und werden weiter dazu beitragen, dass der Netzinfrastrukturwechsel
von Kupfer zu Glasfaser erfolgreich fortgeführt wird und wir bis zum Jahr 2025 alle Landkreise in die
Lage versetzt haben werden, flächendeckende Gigabit-Netze ausbauen zu können. Als Landesregie-
rung haben wir hierbei von Anfang an die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um unsere Kommunen
und Landkreise optimal zu unterstützen: sei es für Projekte vorbereitende Machbarkeitsstudien, Förder-
mittel für den Gigabit-Ausbau oder Mittel für Mitverlegungsmaßnahmen. Mit dem Runden Tisch
Breitband, dem Netzbündnis für Rheinland-Pfalz und dem regelmäßigen Austausch mit den Breit-
bandkoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte stellen wir den Dialog und das partner-
schaftliche Miteinander sicher. Breitbandausbau ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe.

Der geförderte Ausbau digitaler Infrastrukturen ist ein dynamischer Prozess – dies dokumentieren
die Statusberichte: Lag die Investitionssumme im geförderten Ausbau im September 2018 noch bei
291,5 Mio. Euro, steigerte sich diese Summe bis April 2020 auf 553,8 Mio. Euro und erreicht heute
694,5 Mio. Euro. Die Länge der alleine durch Fördermittel realisierten Glasfasertrassen in Rheinland-
Pfalz, seinen Gemeinden und Dörfern, stieg von 8.472 Kilometern (September 2018) auf 12.483 Kilo-
meter (Oktober 2020). Existierten vor Start der gezielten Förderung von Land und Bund im Sommer
2015 erst 16 FTTB-Ortsgemeinden, wird sich nach Abschluss der Ausbauprojekte die Anzahl auf
voraussichtlich 1133 Ortsgemeinden, die über Glasfaser bis ins Gebäude verfügen werden, erhöhen.
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Auf dieser Grundlage gehen wir gemeinsam mit dem Bund die nächsten Schritte. Mit der Förderung
    auch in sogenannten „grauen Flecken“ werden wir das Glasfasernetz in Rheinland-Pfalz im ländlichen
    Raum aber auch in städtischen Gebieten weiter verdichten können.
    Grundlage für all dies bildet die im März 2020 durch den Ministerrat beschlossene Gigabitstrategie
    des Landes Rheinland-Pfalz. Sie benennt Einzelmaßnahmen, die den Netzausbau erleichtern und
    beschleunigen werden. Beispielhaft sei hier die stärkere Berücksichtigung von Synergien aus der Mit-
    nutzung vorhandener Infrastruktur beim Netzausbau genannt. Durch eine flächendeckende Erfas-
    sung und transparente Aufbereitung geeigneter, schon vorhandener Infrastrukturen können diese
    bei der Planung von neuen Ausbauprojekten in einem stärkeren Umfang als bisher berücksichtigt
    werden. Ein weiterer Meilenstein wurde mit der Einrichtung der Clearingstelle Mobilfunk Rheinland-
    Pfalz, die seit März 2020 aktiv ist, erreicht. Ihre Aufgabe besteht darin, die Transparenz über die
    Hindernisse beim Mobilfunkausbau zu erhöhen und – wo möglich – gemeinsam mit den investieren-
    den Mobilfunkbetreibern und den betroffenen Kommunen Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.
    Begleitet werden die Aktivitäten des Landes durch den kontinuierlichen Dialog mit allen Netzbetrei-
    bern, Kommunen, Wirtschafts- und Kommunalen Spitzenverbänden. Sitzungen des Netzbündnisses
    Rheinland-Pfalz sowie des Runden Tisch Breitband und des Runden Tisch Mobilfunk wurden im
    letzten Jahr mehrfach durchgeführt –aufgrund der Corona-Einschränkungen teilweise virtuell.
    Die Kommunikation und der Informationsfluss zwischen allen Akteuren des Netzausbaus war so
    auch in schwierigen Zeiten immer gewährleistet.
    Der vorliegende, fünfte Statusbericht Digitale Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz gibt einen Überblick
    über das privatwirtschaftliche Engagement der in Rheinland-Pfalz aktiven Telekommunikations-
    unternehmen im zurückliegenden Jahr und zum Status der geförderten Ausbauprojekte. Er doku-
    mentiert die Fortschritte in der Breitbandversorgung, die die im Netzbündnis vereinten Akteure
    über die vergangenen Jahre hinweg in Rheinland-Pfalz gemeinsam erreicht haben. Er zeigt: Das
    Netzbündnis Rheinland-Pfalz ist seinem Ziel, privatwirtschaftliche Investitionen zu fördern und
    Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern ein bestmögliches Angebot an Infrastrukturen und
    Diensten zu sichern, mit geeinten Kräften deutlich nähergekommen. Die Netzbetreiber, das Land
    Rheinland-Pfalz und die Kommunen werden aber weiterhin erhebliche Investitionen in den Auf-
    und Ausbau glasfaserbasierter Gigabit-Infrastrukturen tätigen müssen, um den notwendigen
    Netzinfrastrukturwandel aktiv noch weiter voranzubringen.

    Ihre

    Malu Dreyer
    Ministerpräsidentin

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Inhaltsverzeichnis
1. Aktuelle Entwicklungen .......................................................................... 4

2. Rahmenbedingungen des geförderten Ausbaus .................................. 5

3. Fortschritte in der Breitbandversorgung von 2010 bis heute .......... 10
3.1 Entwicklung privater Haushalte .............................................................................................. 10
3.2 Entwicklung Ländlicher Raum ................................................................................................. 13
3.3 Entwicklung Gewerbestandorte ............................................................................................. 15
3.4 Entwicklung vor Ort....................................................................................................................17
3.5 Entwicklungen im Mobilfunk ................................................................................................... 21

4. Ausbauaktivitäten im Land .................................................................. 23
4.1 In Rheinland-Pfalz tätige Unternehmen................................................................................ 23
4.2 Durch Fördermittel initiierter Ausbau ................................................................................... 24

5. Steckbriefe ............................................................................................. 37

6. Fazit & Ausblick .....................................................................................93

Methodischer Hinweis ............................................................................. 94
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................................... 95
Impressum .................................................................................................. 97

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1. Aktuelle Entwicklungen
    Mit dem Beginn des geförderten Breitbandausbaus durch Bund und Land Ende 2015 hat die Landes-
    regierung von Rheinland-Pfalz vor allem den geförderten Ausbau von glasfaserbasierten Anschlüs-
    sen mit mindestens 50 Mbit/s in weißen NGA-Flecken als Zwischenschritt hin zu konvergenten
    Gigabitnetzen vorangetrieben. In Kombination mit dem privatwirtschaftlichen Ausbau der in Rhein-
    land-Pfalz investierenden Telekommunikationsunternehmen konnte bis heute bereits eine Versor-
    gung von landesweit mittlerweile 90,1% der Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Bandbreiten von
    mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die Ver-
    fügbarkeit sogar schon deutlich darüber, eine Versorgung von mehr als 99% in einigen kreisfreien
    Städten sowie von bis zu 98% in einzelnen Landkreisen wurde mit Stand Ende 2019 erreicht. Private
    Investitionen, die laufenden und bereits neu geplanten Förderverfahren und Ausbauprojekte werden
    diese Dynamik weiter vorantreiben.
    Die nachhaltige Entwicklung zu konvergenten Gigabit-Netzen war und ist das leitende Ziel der
    Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Landesregierung und ihres Breitband-Kompetenzzentrums
    beim Ausbau digitaler Infrastrukturen. Erfreulicherweise konnte bis Ende 2019 die Versorgung mit
    gigabitfähigen Anschlüssen auf 43,1% der Haushalte in Rheinland-Pfalz gesteigert werden. Und
    diese positive Entwicklung setzt sich fort: Durch den Abschluss der technischen Aufrüstung der
    Kabelnetze in Rheinland-Pfalz im Herbst 2020 sind mittlerweile schon ca. 1,2 Millionen Haushalte in
    Rheinland-Pfalz in der Lage, mit Gigabit-Geschwindigkeit im Internet zu surfen. Und auch die über
    219.000 Haushalte im Land, bei denen die Glasfaser im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
    seit dem letzten Statusbericht deutlich näher an die Gebäude herangeführt wurden, profitieren von
    höherwertigeren Breitbandanschlüssen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s und
    häufig deutlich darüber.
    Um das erklärte Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen in Rheinland-Pfalz
    umzusetzen, bedarf es weiterer Anstrengungen der Partner im Netzbündnis. Die Landesregierung
    hat hierzu im März 2020 seine ganzheitliche Gigabitstrategie verabschiedet, die sie auf Grundlage
    von Eckpunkten, welche gemeinsam mit den Partnern des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz und
    weiteren Interessierten in unterschiedlichen Beteiligungsformaten diskutiert und überarbeitet
    wurden, erarbeitet hat.
    Wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen und Ziele der Gigabitstrategie
    ist der Start des Graue-Flecken-Förderprogramms durch den Bund. Das sich nunmehr zwischen dem
    Bund und der EU-Kommission in Abstimmung befindende neue Förderprogramm, dessen offizielle
    beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission in Kürze erwartet wird1, sieht eine Fördermög-
    lichkeit über die Adresspunkte in sogenannten "weißen Flecken" hinaus auch in sogenannten
    "grauen-Flecken" vor.
    Bis zur Etablierung des neuen Förderregimes forciert die Landesregierung den Gigabitausbau in
    Rheinland-Pfalz insbesondere durch die Förderung von Ausbauprojekten im Rahmen des sechsten
    Förderaufrufs und durch die Förderung des Glasfaserausbaus von Gewerbestandorten, Schulen und
    Krankenhäusern sowie anderen sozioökonomischen Treibern in den Sonderaufrufen. Seit der Veröf-
    fentlichung des letzten Statusberichtes im Frühjahr 2020 haben sechs Landkreise neue Anträge für
    die Förderung von Ausbauprojekten zur Erschließung letzter weißer Flecken gestellt. Darüber hinaus
    wurden von vier Landkreisen neue Anträge für die Förderung des Glasfaserausbaus in Gewerbege-
    bieten und zum Anschluss von Schulen eingereicht. Seitens des Landes wurden seit dem letzten Sta-
    tusbericht Bewilligungen für insgesamt neun Ausbauprojekte ausgesprochen, so dass für diese Pro-
    jekte zwischenzeitlich die Vergabeverfahren starten konnten. Mit diesen Bewilligungen verbunden
    sind Fördermittelzusagen des Landes allein seit der Veröffentlichung des letzten Statusberichtes im
    Frühjahr 2020 von 19,9 Millionen Euro.

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        Bei Redaktionsschluss lag hierzu keine abschließende Entwicklung vor.
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Aber auch der Ausbau der Netze schreitet voran. Exemplarisch hierfür steht der Spatenstich für
ein Ausbauprojekt in Bad Dürkheim Ende Juli, wodurch weitere 11.279 Haushalte, 330 Unternehmen
und 71 Schulen und öffentliche Institutionen an das Gigabitnetz angeschlossen werden.
Im Rahmen der Umsetzung seiner Gigabitstrategie hat die Landesregierung darüber hinaus im Jahr
2020 die Erstellung flächendeckender Netzdetailplanungen gestartet. Durch eine flächendeckende
Erfassung und transparente Aufbereitung geeigneter, schon vorhandener Infrastrukturen können
diese bei der Planung von neuen Ausbauprojekten in einem stärkeren Umfang als bisher berücksich-
tigt werden. Dies schafft Synergien, durch die der weitere Netzausbau effizienter und schneller
erfolgen kann. Ferner wird das Land Rheinland-Pfalz durch die Netzdetailplanung in die Lage ver-
setzt, die Mitverlegung von kommunalen Breitbandinfrastrukturen für den Glasfaserausbau besser
zu koordinieren und gesetzliche Vorgaben zur Mitverlegung einfacher umsetzen zu können. In sieben
Pilotlandkreisen werden dazu derzeit Daten erhoben, mittels derer eine Validierung der in der
Planung zu berücksichtigenden Adresspunkte erfolgt. Diese fließen in den gesamten Prozess der
Netzdetailplanung ein und ermöglichen die Übergabe von Netzplanungen, die für Mitverlegungen
bei Baumaßnahmen verwendet werden sollen.
Die Gigabitstrategie des Landes adressiert aber nicht allein den Ausbau von gigabitfähigen Festnetz-
infrastrukturen, sondern ebenso die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk in Rheinland-Pfalz.
Die Verbesserung der Versorgungsqualität im Mobilfunk und dessen Netzabdeckung auch in der
Fläche ist ein zentrales Ziel der Landesregierung. Die Etablierung der Clearingstelle Mobilfunk Rhein-
land-Pfalz durch die Landesregierung im März 2020 ist ein Instrument, um den Ausbau auch dort
voranzubringen, wo es aktuell hakt. Die Clearingstelle fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle
Netzbetreiber sowie die kommunalen Gebietskörperschaften zu Fragen des Mobilfunkausbaus. Sie
leistet Unterstützung bei regionalen Hinderungsgründen, die einen zügigen Mobilfunkausbau
temporär oder dauerhaft behindern oder nachhaltig verzögern. Der weiterhin bestehende Ausbau-
bedarf in Rheinland-Pfalz wird durch das auf der Homepage der Clearingstelle2 veröffentlichte und
im halbjährlichen Abstand aktualisierte Mobilfunk-Monitoring bestätigt.

2. Rahmenbedingungen des
geförderten Ausbaus
Dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzinfrastruktur ausbleibt, kann dieser unter
bestimmten Voraussetzungen durch den geförderten Ausbau kompensiert werden. Seit Herbst 2015
bilden die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesförderprogramm, BFP) als auch die Landesförderrichtlinie
„Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ die Grundlagen
des geförderten Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Sie fördern und initialisieren den flächendeckenden
Breitbandausbau in den Gebieten, in denen ein Ausbau ansonsten aufgrund von Marktversagen
ausbleiben würde.
Sowohl das Bundes- wie auch das Landesförderprogramm können für direkte Investitionen in den
Ausbau leistungsfähiger Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen von Regel- und Sonderaufrufen
genutzt werden. Die Ausgestaltung des Förderregimes wurde in den letzten Jahren kontinuierlich
überprüft und aktualisiert – diverse Novellierungen und Änderungen spiegeln sich in den verschiede-
nen Förderaufrufen wider.

2
    Siehe hierzu https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschaftszweige/telekommunikation/clearingstelle/
                                                                                                                                         5
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Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – 1. bis 5. Fördercall
    Die ersten fünf Aufrufe wurden in kurzen Intervallen vom Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht und basieren auf einer ähnlichen Struktur. Voraussetzung
    für eine Förderung ist bei allen Aufrufen die Feststellung einer Unterversorgung. Als unterversorgt
    gelten Gebiete, in denen keine flächendeckende Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Down-
    load zuverlässig vorhanden ist und in den drei Jahren nach der Veröffentlichung des geplanten
    Vorhabens unter Marktbedingungen nicht aufgebaut wird 3 („Weißer Fleck“). Erklärt sich demnach
    kein Telekommunikationsunternehmen im Zuge des verpflichtend durchzuführenden Markterkundungs-
    verfahrens bereit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchzuführen, ist
    eine Förderung zulässig. Die Förderung von weißen Flecken unterliegt den Vorgaben der EU-Beihilfe-
    leitlinien, die einen öffentlichen Zuschuss nur im Rahmen einer Unterversorgung mit der Aufgreif-
    schwelle von 30 Mbit/s vorsehen.4 Diese galt bei den Aufrufen 1 bis 5 für alle Antragssteller gleich-
    ermaßen.
    Grund für die Festlegung der eng aufeinanderfolgenden Einreichfristen waren die vorab feststehen-
    den Fördermittelbudgets des Bundes. Neben den Prinzipien der Förderfähigkeit sahen diese den
    Einsatz eines Scoring-Systems zur Bewertung der Anträge vor. Hierbei konnte ein Antragsteller auf
    Basis einer Punktebewertung die Chancen auf eine positive Bewilligung beispielsweise durch vor-
    handene topologische Schwierigkeiten im Ausbaugebiet oder die beabsichtigte Nutzung innovativer
    Verlegetechniken erhöhen. Auch eine frühe Förderzusicherung des Landes erhöhte die Chancen auf
    eine Bundesförderung. Rheinland-Pfalz hat alle Projekten durch eine solche Zusage frühzeitig unter-
    stützt.5 Das verpflichtende Ausbauziel der Aufrufe 1 bis 5 lag bei flächendeckend mindestens
    50 Mbit/s6. Die beihilferechtlichen Vorgaben konnten mithilfe verschiedener technischer Konzepte
    vom hybriden (bspw. FTTC) bis zum kompletten Glasfasereinsatz (FTTB/FTTH) umgesetzt werden.
    In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen des ersten bis fünften Förderaufrufes insgesamt 24 Anträge
    als Landkreisprojekte positiv beschieden (s. Steckbriefe der Landkreise).

    Gigabit-Netze fördern – Technologie-Upgrade & 6. Fördercall
    Mit der Novellierung der Bundesförderrichtlinie vom 03.07.2018 wurde die Möglichkeit geschaffen,
    laufende Projekte aus den Förderaufrufen 1 bis 5 auf eine Gigabit-Netzarchitektur umzustellen. Das
    sogenannte Technik-Upgrade räumt die Möglichkeit ein, von einem ursprünglich geplanten FTTC-
    Netzausbau zu einem FTTB-Netzausbau zu wechseln. Die Mehrbedarfe an Fördermitteln für diesen
    infrastrukturell höherwertigen Ausbau stellt das Land entsprechend seiner Förderquote in den
    betreffenden Projekten bereit. Voraussetzung für das Technik-Upgrade ist, dass die Gebietskörper-
    schaften noch keinen Auftrag an ein ausbauendes Unternehmen in dem geförderten Gebiet verge-
    ben haben. Sechs Landkreise in Rheinland-Pfalz aus den ersten fünf Förderaufrufen nutzten diese
    Möglichkeit eines „Upgrades“ und bauen nun Glasfaserleitungen bis zu den Gebäuden aus. Drei
    weitere Landkreise nutzten auch ohne Inanspruchnahme des Technik-Upgrades die Möglichkeit
    eines überwiegenden oder ausschließlichen FTTB-Ausbaus.
    Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel des Aufbaus von Gigabit-Netzen für Deutschland führte
    ebenfalls im Juli 2018 zur Novellierung der Bundesförderrichtlinie.7 Durch die Überarbeitung der

    3
      Vgl. Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Präambel. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
    Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung: https://www.bmvi.de/Shared-
    Docs/DE/Anlage/DG/Digitales/breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff am 22.10.2020.
    4
      Vgl. Randnummer (58) der Breitbandleitlinie. Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bei NGA-Netzen
    um: i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB), ii) hochleistungsfähige modernisierte
    Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose
    Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbit/s bieten: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-
    Serv.do?uri=OJ:C:2013:025:0001:0026:DE:PDF , Zugriff am 22.10.2020.
    5
      atene KOM (2016): „Scoring-Modell“ (Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland.
    Online: https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2017/09/breitbandfoerderung-scoring-modell.pdf, Zugriff am 22.10.2020.
    6
      „flächendeckend“ wurde mit 100% Versorgung mit 30 Mbit/s und 85 % Versorgung mit 50 Mbit/s definiert; Bundeministerium für
    Verkehr und digitale Infrastruktur (2015): Stellungnahme des Staatsekretärs Bomba: https://atenekom.eu/wp-content/uplo-
    ads/2017/09/brief-bomba.pdf, Zugriff am 22.10.2020.
    7
      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2018): Relaunch des Breitbandförderprogramms. Online:
    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html
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Bundesförderrichtlinie konnte nun der Aufbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabit-Netze
in weißen NGA-Flecken gefördert werden. Dazu wurde zum 01.08.2018 der 6. Fördercall gestartet.
Anträge im Rahmen des sechsten Förderaufrufs sollen bis zur Einführung des „graue Flecken“-
Förderprogramms möglich sein, um eine Förderunterbrechung auszuschließen.
Mit dem Start des 6. Aufrufs führte das BMVI neben der Anhebung des Ausbauziels von 50 Mbit/s
auf 1 Gbit/s weitere Änderungen und Verfahrensvereinfachungen ein. So wurde die Höhe der maxi-
mal möglichen Bundesförderung von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro pro Antrag erhöht. Während beim
FTTC-Ausbau das Glasfaserkabel am Kabelverzweiger (KvZ) endet, bedingt das neue Ausbauziel von
1 Gbit/s den Ausbau glasfaserbasierter Netze bis zur Gebäudeinnenwand (FTTB), da nur Glasfaser-
anschlüsse Bandbreiten von 1 Gbit/s ermöglichen. Über diese Änderungen hinaus etabliert der
6. Aufruf ein vereinfachtes Antragsverfahren im Vergleich zu den vorherigen Fördercalls: Machbar-
keitsstudie, Interessenbekundungen, Scoring-Verfahren und Netzplan wurden als Voraussetzung
für die Bewilligung eines Förderantrags gestrichen. Um die Verbindlichkeit des Markterkundungs-
verfahrens, das zur Klärung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durchgeführt wird, zu erhöhen,
wurde die Laufzeit zur Einholung der Stellungnahmen von den ausbauenden Telekommunikations-
unternehmen von 4 auf 8 Wochen ausgeweitet.

Sozioökonomische Treiber gigabitfähig anschließen – Sonderaufrufe
Die derzeit laufenden Sonderaufrufe eröffnen den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Anträge
auf Förderung einer Glasfaser-Anbindung von Gewerben sowie Schulen und Krankenhäusern
getrennt von den Regelaufrufen (1. bis 6. Fördercall) beim Bund und Land zu stellen. Förderfähig
sind hierbei insbesondere Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser, die gemäß der neuen
Aufgreifschwelle als unterversorgt gelten. Während für Schulen und Krankenhäuser die neuen
Aufgreifschwellen sowohl im 6. Fördercall als auch für den Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser
gelten, ist die Anwendung der neuen Aufgreifschwellen für Gewerbestandorte nur im Rahmen einer
Förderung über den Sonderaufruf Gewerbegebiete möglich. Weitere Voraussetzung für die Förderung
von Gewerbe ist darüber hinaus die Verortung in einem baurechtlich als Gewerbe- oder Industrie-
gebiet klassifizierten Bereich. Die maximal zur Verfügung stehenden Bundesmittel
pro Gewerbeantrag belaufen sich auf 1 Mio. Euro.

Förderung von vorbereitenden Maßnahmen – Mitverlegung
Die Landesregierung unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur zur
Vorbereitung des späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück / Gebäude im
Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau. Mitverlegungsmaß-
nahmen sind bedarfsgerecht bei öffentlich finanzierten Bauprojekten der Verkehrsträger im Rahmen
einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes („Digi-Netz-Gesetz“) seit November 2016 verpflich-
tend umzusetzen und – sofern sich kein Telekommunikationsunternehmen für die Verlegung passiver
Netzkomponenten bei Baumaßnahmen bereit erklärt – von dem jeweiligen Baulastträger durch-
zuführen. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Verlegung der geeigneten Infrastruktur
stellt insbesondere Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die Förderung der Mitverle-
gung in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme
wird den Kommunen nun durch das Land eine Hilfe bereitgestellt.
Die Steckbriefe der Landkreise und kreisfreien Städte in Kapitel 5 berücksichtigen die vom Land
gewährten Zuwendungen zur Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen.

Weitere Förderprogramme zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen – KI 3.0 Mittel
Schon vor Einführung des Bundesförderprogramms sowie parallel dazu existiert ein von der Landes-
regierung auf Grundlage eines Bundesprogramms initiiertes Förderprogramm zur Unterstützung von
Breitband-Projekten, das „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“.
                                                                                                                             7
DIGITALE INFRASTRUKTUREN - STATUSBERICHT RHEINLAND-PFALZ - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Breitband
Zwei bereits abgeschlossene Landkreisprojekte im Rhein-Lahn-Kreis sowie in der Südwestpfalz und
    weitere kleine Projekte in verschiedenen Landkreisen haben von diesem Förderprogramm profitiert.
    Insgesamt wurden Ausbauvorhaben mit mindestens 8,84 Millionen Euro gefördert. Land und
    Kommunen tragen jeweils zehn Prozent der förderfähigen Kosten.

    Ausblick
    Gemeinsam mit dem Breitband-Kompetenzzentrum im Ministerium des Innern und für Sport
    konnte die Landesregierung durch umfassende Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen
    sukzessive alle Landkreise und erste kreisfreie Städte, die Breitband-Infrastrukturprojekte aufsetzen
    wollten, in die Lage versetzen, die hierfür erforderlichen Planungen und deren Umsetzung anzuge-
    hen. Insbesondere bewährt hat sich hierbei die Organisationsstruktur des Breitband-Kompetenz-
    zentrums, das den ausbauenden Landkreisen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite steht und
    beispielsweise zu regelmäßigen Sitzungen aller Breitbandkoordinatoren der Landkreise und kreis-
    freien Städte einlädt.
    Wie eingangs erwähnt, arbeitet die Bundesregierung momentan an der Weiterentwicklung des
    Bundesförderprogramms und der Anhebung der bestehenden Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s um
    eine Förderung auch in sogenannten grauen NGA-Flecken zu ermöglichen. Das sich nunmehr
    zwischen dem Bund und der EU-Kommission in Abstimmung befindende neue Förderprogramm,
    dessen offizielle beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission in Kürze erwartet wird8, sieht
    eine Fördermöglichkeit über die Adresspunkte in sogenannten "weißen Flecken" hinaus auch in
    sogenannten "grauen-Flecken" vor. Definierte Voraussetzungen sowie das anberaumte Zwei-
    Schritt-Verfahren sollen die Erreichung eines gigabitfähigen Netzes unter Zuhilfenahme eines
    Priorisierungsgedankens sicherstellen. Mit Blick Richtung Gigabit-Gesellschaft wird das Land
    im Anschluss an die Veröffentlichung der novellierten Bundesförderrichtlinie die bestehende
    Landesförderrichtlinie entsprechend anpassen.
    Die nachfolgende Tabelle 1 fasst alle Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen im Rahmen des
    Bundesförderprogramms zusammen.

    8
        Bei Redaktionsschluss lag hierzu keine abschließende Entwicklung vor.
8
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Tabelle 1: Übersicht Förderaufrufe

                                                                                    Aufgreifschwellen9 für
        Laufzeit            Voraussetzungen                                                                                                        Ausbauziel
                                                           Haushalte               Schulen           Krankenhäuser              Gewerbe

    Regelaufrufe

    1. bis 5. Fördercall (Antragszeitraum abgelaufen)

                          P Scoring                                                                                                                  100 %
    22.10.2015 bis        P MEV (4 Wochen)               < 30 Mbit/s             < 30 Mbit/s           < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s          30 Mbit/s,
    29.09.2017            P Studie                      pro Anschluss*         pro Anschluss10        pro Anschluss          pro Anschluss            85%
                          P Netzplan                                                                                                               50 Mbit/s11

    6. Fördercall (aktuell)

    Start:
    01.08.2018                                            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s            < 30 Mbit/s           < 30 Mbit/s
                          P MEV (8 Wochen)                                                                                                           1 Gbit/s
    Ende: Start                                          pro Anschluss            pro Klasse           pro 11 Betten         pro Anschluss
    neuer Aufruf

    Sonderaufrufe

    Sonderaufruf Gewerbegebiete (Antragszeitraum abgelaufen)

                          P MEV (4 Wochen)
    Start:
                          P Studie
    16.01.2017                                                                                                                < 30 Mbit/s
                          P Netzplan                            O                      O                      O                                      1 Gbit/s
    Ende:                                                                                                                    pro Anschluss
                          P Mindest-
    14.11.2018
                          beteiligung

    Sonderaufruf Gewerbegebiete (aktuell)

    Start:                                                                                                                  < 30 Mbit/s pro
    15.11.2018                                                                                                              Arbeitsplatz für
    Ende: Start           P MEV (8 Wochen)                      O                      O                      O              Unternehmen             1 Gbit/s
    neuer Aufruf                                                                                                              in Gewerbe-
                                                                                                                                gebieten

    Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (aktuell)

    Start:                                                                      < 30 Mbit/s
    15.11.2018                                                                 pro Klasse und           < 30 Mbit/s
                          P MEV (8 Wochen)                      O                                                                    O               1 Gbit/s
    Ende: Start                                                                für die Schul-          pro 11 Betten
    neuer Aufruf                                                                verwaltung

* Ein Anschluss ist definiert als Hausanschlusspunkt (APL) an der Innenseite der Gebäudeaußenwand (Hausanschluss)

9
    Die Aufgreifschwelle bestimmt, ab wann Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbe als unterversorgt gelten und damit in die Förderung aufgenommen werden können.
10
   Noch während des laufenden 5. Fördercalls ermöglichte der Fördermittelgeber ab dem 17.07.2017 eine Neuinterpretation der Aufgreifschwelle pro Klasse,
wodurch zusätzliche Schulen in das Programm aufgenommen werden konnten.
11
   Upgrade auf 1 Gbit/s für laufende Projekte wurde ab dem 03.07.2018 durch den Fördermittelgeber ermöglicht.
3. Fortschritte in der Breitband-
versorgung von 2010 bis heute
Der Bedarf nach hohen Bandbreiten steigt von Jahr zu Jahr. Prognosen zufolge werden Bürgerinnen und Bürger 2023 ins-
gesamt, stationär sowie mobil, ein dreimal höheres Datenvolumen abrufen als noch 2019.12 Dabei sind nicht nur einzelne
Gruppen der Gesellschaft von diesem rasanten Wachstum betroffen. Vielmehr wachsen die Bandbreitenbedarfe für
Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen13. Ob vernetzte Fabriken, Smart
Homes oder leistungsstarkes WLAN in der Schule – Voraussetzung für die vernetzte und digitale Gesellschaft sind
leistungsstarke digitale, konvergente Infrastrukturen.
Festnetz- wie Mobilfunkverfügbarkeiten sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Neben
dem treibenden privatwirtschaftlichen Ausbau, sorgt der in Kombination von Landes- und Bundesförderprogrammen
intensivierte geförderte Ausbau für eine zunehmende Versorgung der Bevölkerung. In den seit 2018 veröffentlichten
Statusberichten der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Netzbündnisses für Rheinland-Pfalz über die digitalen
Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz wird die Entwicklung des Versorgungsstandes dokumentiert.
Der vierte Statusbericht wurde im Frühjahr 2020 veröffentlicht und fokussierte sich auf die Betrachtung der Fortschritte
im geförderten Ausbau. Nun gilt es erneut eine umfassende Dokumentation der Versorgungsentwicklungen von dem
geförderten und privatwirtschaftlichen Ausbau in Rheinland-Pfalz vorzunehmen und das etablierte Monitoring fortzuset-
zen. Die Erfolge des Ausbaus zeigen sich dabei konkret in den Landkreisen, (kreisfreien) Städten und Kommunen im Land.
Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick über den momentanen Stand der Versorgung in Rheinland-Pfalz und
dessen Entwicklung von 2010 bis heute. Der Blick fokussiert dabei auf verfügbare Bandbreiten und Technologien in
Rheinland-Pfalz und seinen Landkreisen.

3.1 Entwicklung privater Haushalte
Die aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes (BBA, Stand Ende 2019)14 belegen den kontinuierlichen Ausbaufort-
schritt der Breitbandverfügbarkeit mit 50 MBit/s in Rheinland-Pfalz. Seit der Veröffentlichung des ersten Statusberichts
2018 hat sich der Ausbau im Land weiter intensiviert und die Versorgungslage kontinuierlich verbessert. Das stetige
Wachstum der Versorgung der Haushalte mit 50 MBit/s verdeutlicht Abbildung 1.
                                                                                                                               15
Abbildung 1: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende Januar 2010 bis Ende 2019)

      100                                                                                                                      90,1
                                                                                                                  85,8
                                                                                                      79,5
                                                                                          75,5
       80                                                                    69,0
                                                                 62,5
       60                                            49,1
                                         36,6
       40                    27,2

       20        6,8

         0
                2010        2011        2012         2013        2014        2015        2016         2017        2018        2019

12
     Breko Marktstudie (2020), Seite 4. https://brekoverband.de/wp-content/uploads/2020/09/2020-08-31_Breko_Marktstudie.pdf
13
     D21 Digital Index (2019/2020): Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/app/uploads/2020/02/d21_index2019_2020.pdf
14
     Nähere Informationen zum Breitbandatlas des Bundes finden sich im methodischen Anhang.
15
     Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
10
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Seit der ersten Auswertung des BBA (Ende 2010) bis zur aktuellsten Auswertung mit Stand Ende 2019 erreichte Rhein-
land-Pfalz einen Zuwachs der mit mindestens 50 MBit/s versorgten Haushalten von 83,3 Prozentpunkten, was den zweit-
höchsten Zuwachswert im Bundesvergleich darstellt (vgl. Abbildung 2). Im Schnitt konnte das Land die Verfügbarkeit mit
50 MBit/s jährlich um 9,3 Prozentpunkte steigern und belegt eine der Spitzenpositionen im Ländervergleich.16
Die stetigen Zuwächse zeigen, dass die gewählte Strategie der Landesregierung, den geförderten Ausbau in Landkreis-
clustern zu organisieren, eine richtige Entscheidung war. Gleichzeitig spiegeln sie auch das Engagement der Telekommu-
nikationsunternehmen und des privatwirtschaftlichen Ausbaus in Rheinland-Pfalz wieder. Der Abschluss der laufenden
Ausbauprojekte im Bundes-/Landesförderprogramm wird die Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz weiter heben.
Hinzu kommen neue Ausbauprojekte auf Grundlage der novellierten Bundesförderrichtlinie im sogenannten 6. Förder-
aufruf oder den Sonderaufrufen.
Weitere bereits initiierte sowie geplante Maßnahmen des Landes, sowie der Start der Förderung auch in grauen NGA-
Flecken, werden sich in den kommenden Jahren weiter positiv auf die Entwicklung und den Ausbau der Breitbandversor-
gung auswirken.
                                                                                                                                 17
Abbildung 2: Zuwachsrate der 50 MBit/s-Verfügbarkeit in Prozentpunkten der Haushalte (Ende 2010 bis Ende 2019)

        100       86,6     83,3     81,9      78,8     75,5     74,7     74,3      71,9     71,5
          80                                                                                         66,5
          60
                                                                                                               38,8     36,5
          40
                                                                                                                                 16,2
          20
           0
                                     -…

                                    lt

                                   rg
                                  en
                                    g

                                    n
                                  en
                                     z

                                    n
                                 ein
                                  nd

                                   rn
                                    n

                                 rg
                                  al

                                 ur
                                ge

                                se

                                 le
                                ha

                              be
                              ye

                               ss
                              hs
                               la
                              Pf

                             bu
                             lst

                            tfa
                            nb

                            ch
                             in

                           An
                            ar

                           He

                          em
                           Ba
                           ac
                           d-

                          en
                          ür

                        Ho

                         Sa
                         de

                         es
                        Sa

                        n-
                        rs
                       an

                       tt
                      Th

                       kl

                     -W
                      an

                      g-
                     de

                     se

                    ür
                    nl

                    ec
                   wi
                   Br

                  ch
                  ie

                  in
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                 M
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               Rh

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             hl

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            de
           Sc

          or

         Ba
         N

16
   Da Stand Oktober 2020 erst die Zahlen für Ende 2019 vorliegen, handelt es sich hierbei um den Zeitraum von Ende 2010 bis Ende 2019. Aktuellere Zahlen sind derzeit
nicht vom Projektträger des Bundes zur Verfügung gestellt.
17
   Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
                                                                                                                                                                     11
Die Verfügbarkeit von mind. 50 MBit/s in weißen NGA-Flecken schafft eine grundlegende Versorgung mit leistungsfähi-
gen glasfaserbasierten Internetanbindungen für die Haushalte in Rheinland-Pfalz. In diesen Projekten wird bereits aus-
schließlich Glasfaser gefördert ausgebaut und vielfach werden bereits Gigabit-Anschlüsse realisiert, die über die in den
Förderprogrammen definierte Mindestbandbreite von 50 MBit/s hinausgehen.
Mit einer Versorgung von rund 90,1 Prozent und absehbaren Zuwächsen in den nächsten Jahren ist die Etappe des
Ausbaus mit 50 MBit/s in weißen NGA-Flecken nahezu abgeschlossen. Gleichzeitig wurde so eine grundlegende Glas-
faserstruktur errichtet, die zu Teilen bereits jetzt Gigabitbandbreiten realisiert und als vorteilhafte Ausgangslage den
weiteren Gigabitausbau begünstigt. Mit der Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz forciert die Landesregierung die nächste
Etappe des schrittweisen Gigabit-Ausbaus in Rheinland-Pfalz. Denn Gigabit-Infrastrukturen werden künftig weiter an
Bedeutung für Gesellschaft, Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger gewinnen.
Für die Bewertung der Entwicklung und existierender Potenziale in Rheinland-Pfalz ist es sinnvoll, in der Betrachtung
der Datenlage, zwischen potenziell gigabitfähigen und schon jetzt gigabitfähigen Infrastrukturen zu differenzieren (vgl.
Abbildung 3). Potenziell gigabitfähige Infrastrukturen stellen insbesondere die TV-Kabelnetze (HFC-Netze) in Rheinland-
Pfalz dar.
Der historisch beförderte flächendeckende Ausbau der Kabelnetze in den 1980er Jahren hat dazu geführt, dass rund
60 Prozent der Haushalte über einen solchen Kabelanschluss verfügen. Wie im späteren Kapitel zum privatwirtschaft-
lichen Ausbau noch gezeigt werden wird, findet unter anderem eine gezielte technische Aufrüstung der HFC-Netze mit
dem Standard DOCSIS 3.1 statt, der Gigabitbandbreiten ermöglicht. FTTB/H Strukturen hingegen sind von vornherein
gigabitfähig. Sofern Mehrfamilienhäuser mit einem FTTB Anschluss angebunden sind, kann die G.fast Phase 2 Technik
eingesetzt werden, um Übertragungsraten von mind. 1 GBit/s in alle Wohnungen zu liefern.18 In Rheinland-Pfalz verfügen
derzeit 3,8 Prozent der Haushalte über einen FTTB/H Anschluss. Der Ausbau von FTTB19-Strukturen wird im Kapitel zum
geförderten Ausbau noch einmal aufgegriffen.

Abbildung 3: Technologiebewertung der Festnetzinfrastrukturen nach Gigabitfähigkeit

Maßgeblich für gigabitfähige Infrastrukturen ist die Verfügbarkeit von Bandbreiten mit mindestens 1 GBit/s. In Rheinland-
Pfalz verfügen Ende 2019 insgesamt 43,1 Prozent der Haushalte über Gigabitbandbreiten, unabhängig von der genutzten
Technologie. 38,4 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz haben einen Zugang zu Gigabitbandbreiten über das HFC-
Netz. 3,8 Prozent der Haushalte besitzen FTTB/H Anschlüsse.

18
   Es ist möglich, dass in FTTB Strukturen auch Vorgänger-Technologien von G.fast Phase 2 zum Einsatz kommen, die keine Gigabitbandbreiten realisieren.
Hiervon ist jedoch in der Regel nicht auszugehen.
19
   Im geförderten Ausbau werden nur FTTB-Strukturen ausgebaut, da der Ausbau der Verkabelung im Haus, in der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung,
in den Verantwortungsbereich der Eigentümer fällt.
12
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                                       Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.2 Entwicklung Ländlicher Raum
Die Versorgung der ländlichen Regionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Breitbandpolitik der rheinland-pfälzischen
Landesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land. Rund 30 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen
und Rheinland-Pfälzer leben in ländlich geprägten Regionen. Um diesen Regionen die Teilhabe an der Gigabit-Gesell-
schaft ebenso zu ermöglichen wie Städten und Ballungsräumen und damit deren Attraktivität zu stärken, setzt sich die
Landesregierung im Besonderen für die Breitband-Versorgung in ländlichen Regionen ein.
Im Vergleich zum ersten Statusbericht hat Rheinland-Pfalz die Versorgung hier gezielt verbessert. Die 50 MBit/s
Verfügbarkeit im ländlichen Raum ist in Rheinland-Pfalz allein von Mitte 2018 bis Ende 2019 um 17,2 Prozentpunkte,
von damals 55,2 Prozent auf nun 72,4 Prozent gestiegen. Diese Dynamik in den Versorgungszuwächsen zeigt sich in
Abbildung 4.

Abbildung 4: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent in ländlichen Regionen
                                 20
(Ende Januar 2010 bis Ende 2019)

     100

      80                                                                                                                        72,4
                                                                                                                    64,2
                                                                                                       53,3                     72,8
      60
                                                                                           44,3                     61,3
                                                                              36,5
      40
                                                                  24,1                                 43,8
                                                     18,3                                  33,8
      20                                 12,5                                 28,3
                             6,7                                  23,3
                                                      15,7
        0                    6,2         10,2
               2010         2011        2012       2013 2014                  2015 2016      2017                  2018         2019
                                                 Rheinland-Pfalz                 Deutschland

Die bisherigen Leistungen werden noch deutlicher, setzt man die Breitbandverfügbarkeit des ländlichen Raums in
Bezug zur Einwohnerdichte21: In Rheinland-Pfalz verfügen trotz geringerer Bevölkerungsdichte mehr als zwei von
drei Haushalten im ländlichen Raum über Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s. So lässt sich konstatieren:
Die ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz profitieren kontinuierlich vom Breitbandausbau im Land, trotz niedriger
Bevölkerungsdichte und topografisch teilweise sehr anspruchsvollen Ausbaubedingungen. Zudem wird sich die
Versorgung durch den stattfindenden geförderten Ausbau weiter erhöhen.

20
   Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. Der Wert für die Versorgung in Deutschland wurde über die Berechnung der
durchschnittlichen Versorgung in ländlichen Regionen in den betreffenden Bundesländern ermittelt.
21
   Abbildung 5 setzt die Verfügbarkeit von Anschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s ins Verhältnis zur Bevölkerungsdichte in den einzelnen Bundesländern.
Es wird dabei die Annahme untersucht, dass in dichter besiedelten Regionen die Verfügbarkeit tendenziell höher ist. Es zeigt sich aber, dass diverse Bundesländer
mit eher geringerer Bevölkerungsdichte die höchsten Versorgungsgrade im ländlichen Raum aufweisen.
                                                                                                                                                                    13
Abbildung 5: Breitbandverfügbarkeit mit mind. 50 MBit/s im ländlichen Raum im Verhältnis zur Einwohnerdichte im
                      22
Bundesländervergleich

                                    90                      BY
                                              BB                                                                 NRW
                                    80                     NI RP
                                                                           BW
                                                            SH
                                    70             ST TH
     Verfügbarkeit 50 MBit/s in %

                                                               SN
                                    60       MV
                                                                         HE
                                    50
                                    40
                                    30
                                    20
                                    10
                                    0
                                         0        100        200          300             400                500                 600
                                                                   Einwohner je km²

22
   Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg. Für das Saarland sind seit der Erhebung des BBA in 2019 keine Werte mehr für den ländlichen Raum ermittelt
worden. Daher wird in der aktualisierten Grafik das Saarland nicht berücksichtigt.
14
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                                  Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.3 Entwicklung Gewerbestandorte
Für die unternehmensinterne Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer digitaler Produkte sind hohe Breitbandverfüg-
barkeiten für rheinland-pfälzische Unternehmen wichtig. Leistungsstarke Breitbandanbindungen sind für Unternehmen
ein essentieller Standortfaktor.
Die Versorgung der Gewerbegebiete und Unternehmen konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert
werden. So können knapp 83 Prozent der Unternehmen in reinen Gewerbegebieten auf Bandbreiten von mind. 50 MBit/s
zugreifen.23 Schon heute liegen bereits in vielen Straßen Glasfaserinfrastrukturen (homes passed), die bei Bedarf und
entsprechender Nachfrage mit nur geringem Aufwand weiter bis ins Gebäude (homes connected) gelegt werden können
(FTTB-Anschluss).

Abbildung 6: Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit/s in Prozent der Unternehmen in reinen Gewerbegebieten
                          24
(Ende 2015 bis Ende 2019)

     100
                                                                                              81                      82,6
                                                                      78
     80                                       72

                     58
     60

     40

     20

      0
                    2015                    2016                    2017                     2018                    2019

                                      Verfügbarkeit von mind. 50 Mbit/s in Gewerbegebieten

In den geförderten Ausbauprojekten in den Landkreisen werden zudem Gewerbegebiete mit Glasfaserleitungen erschlossen.
Wie im Kapitel „Durch Fördermittel initiierter Ausbau“ ausgeführt wird, werden so in Summe zusätzlich 13.803 Gewerbe-
standorte an hochleistungsfähige Netze angeschlossen. Die Versorgungssituation von Unternehmen und Gewerbegebieten
verbessert sich damit auch künftig kontinuierlich. Darüber hinaus besteht seit 2018 die Möglichkeit, im Zuge der
Sonderaufrufe des Bundesförderprogramms Breitband, gezielt Gewerbegebiete mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen
zu erschließen. Bis heute haben acht Landkreise und kreisfreie Städte diese Gelegenheit genutzt und forcieren so
den geförderten Glasfaserausbau in zahlreichen Gewerbegebieten. Die zurzeit noch heterogene Versorgungssituation
der Gewerbegebiete in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten (vgl. Abbildung 7) wird sich damit in den
kommenden Jahren angleichen und sich ein hohes Versorgungsniveau im Land einstellen.

23
   Unternehmen können dabei in reinen Gewerbegebieten oder in sogenannten Gewerbe- und Mischgebieten lokalisiert sein. Beispielsweise wird der Friseursalon um die
Ecke nur von letzterer Kategorisierung umfasst, da sich das Geschäft in einem Mischgebiet von Wohn- und Gewerbeflächen befindet. Im Statusbericht 2018 wurden noch
Versorgungszahlen für reine Gewerbegebiete und Mischgebiete getrennt aufgeführt. Mit den neuen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes ist eine solche differenzierte
Darstellung derzeit nicht möglich. Daher wird sich auf die derzeit mögliche Darstellung der Versorgung in reinen Gewerbegebieten konzentriert.
24
   BMVI: Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2019): Breitbandversorgung über alle Technologien hinweg.
                                                                                                                                                                   15
Abbildung 7: Versorgung der Gewerbegebiete mit mindestens 50 MBit/s in Prozent auf Kreisebene
(Stand Ende 2019)

16
DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                  Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.4 Entwicklung vor Ort
Die Dynamik im Ausbau resultiert aus einer wachsenden Anbindung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die folgenden
Karten visualisieren diesen Fortschritt und zeigen, wie sich die Versorgung im Land vor Ort von Ende 2015, dem Start-
schuss des Bundes- und Landesförderprogramms, bis heute (BBA, Stand Ende 2019) verbessert hat. Im Fokus stehen dabei
die Versorgung mit Bandbreiten von mind. 50 MBit/s sowie mit (potenziell) gigabitfähigen Bandbreiten und spiegelt
die bisherige und beibehaltene Zielsetzung des Landes einer „nachhaltigen Infrastrukturentwicklung zu konvergenten,
gigabitfähigen Netzen“ wider.

Versorgungssituation mit mindestens 50 MBit/s
Der Blick auf das Ausgangsjahr 2015 zeigt, dass damals die Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Rheinland-Pfalz
unterschiedlich stark ausgeprägt war. Gerade die kreisfreien Städte waren im Vergleich zu den Landkreisen besser
versorgt, die teilweise nur eine Verfügbarkeit von unter 40 Prozent aufwiesen.

Abbildung 8: Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende 2015)

                                                                                                                             17
Bis Ende 2019 holten insbesondere die ländlich geprägten Landkreise deutlich gegenüber den kreisfreien Städten auf.
Spitzenreiter sind die Landkreise Vulkaneifel (Steigerung um 49,7 Prozentpunkte), Eifelkreis Bitburg-Prüm (Steigerung
um 49,3 Prozentpunkte) und Altenkirchen (Steigerung um 54,2 Prozentpunkte), die ihre Versorgung deutlich verbessern
konnten. In allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die Versorgungssituation mit
≥ 50 MBit/s bei jeweils mindestens 69 Prozent aller Haushalte.

Abbildung 9: Versorgung mit mindestens 50 MBit/s in Prozent der Haushalte (Ende 2019)

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                    Statusbericht Rheinland-Pfalz

Verfügbarkeit von Gigabit-Infrastrukturen
Bei der Betrachtung der Versorgung mit Gigabit-Infrastrukturen wird nachstehend zwischen potenziell-gigabitfähig und
gigabitfähig differenziert. In Rheinland-Pfalz hat mehr als jeder zweite Haushalt Zugang zu einem potenziell gigabitfähigen
Internetanschluss. Grundlage bildet hier vor allem die Versorgung durch TV-Kabelnetze.
Die Verfügbarkeit von Gigabit-Infrastrukturen variiert in Rheinland-Pfalz je nach Region. In den Städten und dicht besiedelten
Landkreisen ist die Versorgung der Haushalte mit Gigabit-Potenzial ausgeprägter als in ländlich geprägten und verstreut
besiedelten Landkreisen. Abbildung 10 zeigt, wie die Versorgung mit potenziell gigabitfähiger Infrastruktur in Rheinland-
Pfalz verteilt ist. Eine potenzielle Gigabitversorgung wird nur dort angenommen, wo mindestens 50 Prozent der Haus-
halte über einen solchen Anschluss verfügen. Deutlich wird, dass die HFC-Versorgung einen wesentlichen Anteil an
der derzeitigen Situation hat. Dies wird sich erst mit fortschreitendem Ausbau von Glasfasernetzen, insbesondere nach
Abschluss der geförderten Ausbauprojekte ändern (s. Ausführungen in Kapitel 4.2 und Abbildung 24).
Abbildung 10: Versorgung mit potenziell gigabitfähiger Infrastruktur von mind. 50 Prozent der Haushalte nach Technologie
(Stand Ende 2019)

                                                                                                                                              19
Um faktisch Bandbreiten von mindestens 1 GBit/s bereitstellen zu können, müssen HFC-Netze technisch aufgerüstet
werden. Eine solche Aufrüstung wird in Rheinland-Pfalz seit 2019 durch die Kabelunternehmen intensiv vorangetrieben
und konnte im laufenden Jahr 2020 abgeschlossen werden (vgl. Kapitel 4.1). Auch der Ausbau gigabitfähiger FTTB-Strukturen
wird durch den geförderten Ausbau forciert und schreitet im Land kontinuierlich voran. Auf die Dynamik im geförderten
Ausbau wird im Kapitel 4.2 eingegangen. Fest steht bereits: Der geförderte Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen in den
Landkreisen befördert den weiteren Gigabitausbau in Rheinland-Pfalz.
Die aktuellsten Daten des Breitbandatlas des Bundes (Stand Ende 2019) lassen erkennen, dass bald jeder zweite
Haushalt in Rheinland-Pfalz über Gigabitbandbreiten verfügen wird.
Abbildung 11: Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur von mind. 50 Prozent der Haushalte nach Technologie
(Stand Ende 2019)

Privatwirtschaftlicher und geförderter Ausbau werden diesen Stand in den kommenden Jahren stark ansteigen lassen.

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DIGITALE INFRASTRUKTUREN
                                                                                                                        Statusbericht Rheinland-Pfalz

3.5 Entwicklungen im Mobilfunk
Parallel zum Statusbericht des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz wurde in 2019 vom Land Rheinland-Pfalz ein Mobilfunk-
Monitoring etabliert. Ein Auszug der Ergebnisse wird hier kurz vorgestellt. Die Angaben basieren dabei vollumfänglich auf
den Inhalten des Mobilfunk-Monitorings der Staatskanzlei und des Wirtschaftsministeriums des Landes. Hervorzuheben
ist, dass der Mobilfunkausbau allein durch den privatwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber erfolgt.
Ein gesondertes Förderprogramm gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.
Im Mobilfunk ist die flächendeckende Versorgung mit Sprachmobilfunk (Grundversorgung) und mit LTE/4G als mobiler
Datenkanal wesentlich. Die weitestgehend flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist ein Hauptziel des Landes.
Stand Mitte 2020 verfügen 99,6 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz über Sprachmobilfunk.
Abbildung 12: Abdeckung mit Sprachmobilfunk in Prozent der Haushalte (Stand Mitte 2020)

                                               0,4

                                                                                                         Verfügbar
                                                                                                         Nicht verfügbar

                                               99,6

Bezogen auf die Fläche gibt es zu Teilen noch Gebiete, in denen Versorgungslücken im Sprachmobilfunk bestehen.
(vgl. Abbildung 13)

Abbildung 13: Verfügbarkeit von Sprachmobilfunk in Prozent nach Raumkategorie (Stand, Mitte 2020)

              99,6                                            100,0                                             99,8 99,4
       100                  99,2 99,6                  99,0           99,3                 99,5
                                                                                                         98,9
                                        98,6
        98                                                                          96,9
                                                                             96,3
                     95,5
        96                                                                                        94,7
        94
                                                91,7
        92
        90
        88
        86
        84
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Neben der Versorgung mit Sprachmobilfunk für Telefonate oder Notrufe, ist die Versorgung mit breitbandigem
Mobilfunk auf Basis von LTE/4G entscheidend. 99,2 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz verfügen über LTE/4G.
Abbildung 14: Abdeckung mit 4G/LTE in Prozent der Haushalte (Stand Mitte 2020)

                                                    0,8

                                                                                                              Verfügbar
                                                                                                              Nicht verfügbar

                                                    99,2

Während die LTE Verfügbarkeit Mitte 2019 noch größere Versorgungslücken in den verschiedenen Raumkategorien
z.B. bei Verkehrswegen sowie Wald- und Wiesenflächen aufwies, konnte hier in den vergangenen Monaten zum Teil stark
aufgeholt werden. Beispielhaft sei die LTE Versorgung auf Wald-, Wiesenflächen & Gewässern genannt. In dieser Raum-
kategorie stieg die Versorgung mit LTE um 7,3 Prozentpunkte auf nun 92,5% (vgl. Abbildung 15). Auch in den übrigen
Raumkategorien ist die Versorgung mit LTE mittlerweile annähernd vergleichbar zur Verfügbarkeit von Sprachmobilfunk.

Abbildung 15: Verfügbarkeit von 4G/LTE in Prozent nach Raumkategorie (Stand Mitte 2020)

                99,2                  99,4                         99,8                                              100,0
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                                             97,7                                                                            97,9
         98
                       95,4                                                      95,6 96,1
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Eine Analyse der Mobilfunkversorgung von Rheinland-Pfalz wird kontinuierlich in einem eigenen Statusreport vertieft.25
Das Land – vertreten durch die Ministerpräsidentin und den Wirtschaftsminister – steht im Rahmen des Runden Tischs
Mobilfunk im regelmäßigen Dialog mit den im Land aktiven Mobilfunknetzbetreibern und setzt sich aktiv für eine konti-
nuierliche Verbesserung der Mobilfunkabdeckung ein.

25
  Mehr Informationen zum Mobilfunk-Monitoring des Landes finden Sie unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschaftszweige/telekommunikation/clearingstelle/
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